Richtlinie für Veranstaltungen und Ehrungen

Kreisfeuerwehrverband Darmstadt-Dieburg e.V.
Richtlinie für Veranstaltungen und Ehrungen
Vorbemerkung:
Bei vielen Anlässen ergeben sich Unsicherheiten protokollarischer Art, für die keine allgemeinverbindlichen Regelungen existieren; vieles ergibt sich erst aus der jeweiligen Situation, anders
hat sich aufgrund allgemein anerkannter Gepflogenheiten eingebürgert.
Bereits bei der Vorbereitung einer Veranstaltung können Schwierigkeiten beim Abfassen der
Einladungsliste auftreten. Rangfolge und Dienstgrade sollen beachtet werden. Anreden, Anschriften und die protokollgerechte Sitzordnung bereiten vielfach Schwierigkeiten. Hierzu einige Orientierungshilfen und Hinweise.
Rangfolge:
Bei der Begrüßung und Sitzordnung ist eine protokollarische Reihenfolge zu beachten.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
Bundestagsabgeordnete
Landtagsabgeordnete
Staatsminister (Hess. Innenminister)
Staatssekretär
Regierungspräsident
Landrat
Kreisbeigeordnete/r
Kreisbeigeordnete/r
Vorsitzender des Kreistages
Kreistagsabgeordnete/r
Bürgermeister
Stadtrat oder Beigeordneter des Gemeinderates
Stadtverordnetenvorsteher / Vorsitzender der Gemeindevertretung
Stadtverordnete/r oder Gemeindevertreter/in
Vertreter des Hess. Ministerium des Inneren;
(z.B. Ministerialdirigent – Ministerialrat – Branddirektor – Brandoberrat – Brandrat)
16. Vertreter des Regierungspräsidiums (z.B. Branddirektor)
17. Kreisbrandinspektor
18. Kreisbrandmeister
19. Stadtbrandinspektor/Gemeindebrandinspektor
20. Wehrführer
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Anschriften und Anreden
Grundsätzlich sind als Anredeform „Herr“ oder „Frau“ anzuwenden, es sei denn, daß die Anredeform „Fräulein“ ausdrücklich gewünscht wird. Die Anrede „gnädige Frau“ bleibt der persönlichen Auffassung überlassen. Bei weiblichen Personen ist die Amts-, Funktions- oder Berufsbezeichnung oder der Titel in der Regel in der weiblichen Form zu verwenden (z. B. Frau Präsidentin). Amtsbezeichnungen und Titel, die dem Lateinischen entstammen und für beide Geschlechter gleich lauten, sind unveränderlich (z. B. Minister, Professor, Doktor).
Abkürzungen vom Amtsbezeichnungen, Titel u. ä. sind möglichst zu vermeiden; eine Ausnahme
bildet der Doktortitel, wenn ihm der Name folgt. Auf die Angabe von Berufs- und Funktionsbezeichnungen, die keine nähere Präzisierung erhalten, sollte verzichtet werden (Journalist, Politiker, Jurist). Frühere Amtsbezeichnungen werden in der Anschrift – sofern ein Anspruch darauf
besteht – mit dem Zusatz „a. D. (außer Dienst)“ verwandt. Bei mehreren früheren Ämtern sollte
die höchste Amtsbezeichnung verwandt werden, sofern die früheren Ämter gleichrangig waren,
in der Regel das letzte Amt.
Bei Schreiben an Ehepaare werden in der Anschrift entweder beide Empfänger gemeinsam aufgeführt (z. B. Herrn und Frau Manfred Meier) oder nacheinander der volle Name der Ehegatten
gesetzt (z. B. Herrn Manfred Meier und Frau Maria Meier). In der Anrede sollten die Namen
beider Ehegatten geschrieben werden.
Sitzordnung
Bei einer Veranstaltung ist die Sitzordnung von großer Bedeutung. Wenn die Stuhlreihen durch
einen Mittelgang voneinander getrennt sind, werden die Ehrengäste und Redner auf der Seite
plaziert, die dem Rednerpult am nächsten liegt.
Der Ehrengast sitzt stets rechts vom Gastgeber/Hausherren. Es ist darauf zu achten, daß der Ehrengast, Hauptredner o. ä. keinen Außenplatz erhält. Um Irrtürmern und Unsicherheiten vorzubeugen, sollten die ersten ein bis zwei (höchstens zwei) Stuhlreihen durch Namensschilder reserviert sein. Weitere Reservierungen sind im allgemeinen bei größeren Veranstaltungen nicht üblich. Es ist empfehlenswert, im vorderen Bereich des Saales, in der Nähe der reservierten Plätze
für die Ehrengäste, Führungskräfte zu platzieren, die die geladenen Gäste kennen, sie miteinander bekanntmachen und zu ihren Plätzen geleiten.
Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen
a) In Kirchen
Einsatzkräfte sind berechtigt, in Dienstbekleidung an religiösen Veranstaltungen teilzunehmen. Findet der Gottesdienst vor, während oder nach einer Übung oder einem Einsatz statt,
ist die Teilnahme auch in Einsatzkleidung gestattet.
Betritt die geschlossene Formation die Kirche, so geschieht dies nicht im Gleichschritt. Die
Kopfbedeckung wird abgenommen und unter dem linken Arm gehalten. Helfer, die in geschlossener Formation an einem Gottesdienst teilnehmen, bleiben grundsätzlich während des
ganzen Gottesdienstes stehen. Helfer, die als Fackel-, Kranz-, Sarg-, Ordenskissen- oder
Fahnenträger fungieren, nehmen in der Kirche die Kopfbedeckung solange nicht ab, wie sie
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diese Funktion ausüben. Üben sie ihre Funktion zeitweilig nicht aus, begeben sie sich zu den
übrigen Helfern und nehmen die Kopfbedeckung ab.
Helfer, die bei Gottesdiensten liturgische Funktionen ausüben (z. B. Altardienst), tragen dabei eine Kopfbedeckung. Leisten Helfer bei einem in der Kirche aufgebahrten Toten Ehrenwache, so tragen sie Kopfbedeckung. Bei katholischen Gottesdiensten sind Fahnen während
der Wandlung und während des Schlußsegens in Richtung Altar zu senken.
b) Kirchliche Umzüge (Prozessionen)
Alle in geschlossener Formation an kirchlichen Prozessionen und Umzügen teilnehmenden
Helfer behalten währen der gesamten Veranstaltung die Kopfbedeckung auf. Nach Erreichen
der einzelnen Situation (z. B. Altäre bei Fronleichnahmsprozessionen) wird vor dem Segen
mit dem Allerheiligsten, bei dem die Helfer in der Formation nicht niederknien, die Kopfbedeckung abgenommen, unter dem linken Arm gehalten und nach Beendigung des Segens
wieder aufgesetzt. Dies geschieht beides auf ein vorher vereinbartes Zeichen.
Fahnen werden vor Beginn der langen Segensformel für den Segen mit dem Allerheiligsten
in Richtung Altar gesenkt und nach dem Segen wieder aufgenommen. Nicht in geschlossener
Formation teilnehmende Helfer in Dienstkleidung verhalten sich wie die übrigen Gläubigen.
Programmablauf
Der Ablauf ist von dem jeweiligen Anlaß abhängig. Grundsätzlich ist aber bei allen Veranstaltungen die Reihenfolge zu beachten:
1. Begrüßung der Gäste (1. Vorsitzender)
2. Chronik, Laudatio
3. Grußwort der Gäste
Landrat
Bürgermeister
Sonstige Politiker
Kreisbrandinspektor
Besondere Gäste (ausländische Feuerwehren)
Sonstige Hilfsorganisationen
Vereine
4. Ehrungen
Vereinsehrungen (Bezirksfeuerwehrverband)
Stattliche Ehrungen (Brandschutzehrenzeichen)
5. Weitere Programmpunkte
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Ehrenzeichen
Bei den Ehrenzeichen wird bei den Feuerwehren zwischen der „Staatlichen Ehrung“ und der
„Vereinsehrung“ unterschieden. Die Ehrung ist auf dem zuständigen Formular zu beantragen.
a) Staatliche Ehrung
Silbernes und Goldenes Brandschutzehrenabzeichen am Bande.
Voraussetzung sind mindestens 25 bzw. 40 Jahre aktiver Dienst in der Einsatzabteilung.
b) Vereinsehrung
Deutsches Feuerwehrehrenkreuz in Silber oder Gold.
Wird für hervorragende Leistungen, die über den örtlichen Rahmen hinausgehen sowie für
die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr verliehen. Dem Kreisfeuerwehrverband steht
pro Jahr nur eine bestimmte Anzahl zur Verfügung.
Bronze, Silber und Goldene Ehrenzeichen des Bezirksfeuerwehrverbandes HessenDarmstadt.
Die Ehrenzeichen können für 25, 40 oder 50 Jahre Mitgliedschaft in der Feuerwehr und für
besondere Verdienste verliehen werden.