Kreisfeuerwehrverband Darmstadt-Dieburg e.V. Richtlinie für Veranstaltungen und Ehrungen Vorbemerkung: Bei vielen Anlässen ergeben sich Unsicherheiten protokollarischer Art, für die keine allgemeinverbindlichen Regelungen existieren; vieles ergibt sich erst aus der jeweiligen Situation, anders hat sich aufgrund allgemein anerkannter Gepflogenheiten eingebürgert. Bereits bei der Vorbereitung einer Veranstaltung können Schwierigkeiten beim Abfassen der Einladungsliste auftreten. Rangfolge und Dienstgrade sollen beachtet werden. Anreden, Anschriften und die protokollgerechte Sitzordnung bereiten vielfach Schwierigkeiten. Hierzu einige Orientierungshilfen und Hinweise. Rangfolge: Bei der Begrüßung und Sitzordnung ist eine protokollarische Reihenfolge zu beachten. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Bundestagsabgeordnete Landtagsabgeordnete Staatsminister (Hess. Innenminister) Staatssekretär Regierungspräsident Landrat Kreisbeigeordnete/r Kreisbeigeordnete/r Vorsitzender des Kreistages Kreistagsabgeordnete/r Bürgermeister Stadtrat oder Beigeordneter des Gemeinderates Stadtverordnetenvorsteher / Vorsitzender der Gemeindevertretung Stadtverordnete/r oder Gemeindevertreter/in Vertreter des Hess. Ministerium des Inneren; (z.B. Ministerialdirigent – Ministerialrat – Branddirektor – Brandoberrat – Brandrat) 16. Vertreter des Regierungspräsidiums (z.B. Branddirektor) 17. Kreisbrandinspektor 18. Kreisbrandmeister 19. Stadtbrandinspektor/Gemeindebrandinspektor 20. Wehrführer Kreisfeuerwehrverband Darmstadt-Dieburg e.V. Anschriften und Anreden Grundsätzlich sind als Anredeform „Herr“ oder „Frau“ anzuwenden, es sei denn, daß die Anredeform „Fräulein“ ausdrücklich gewünscht wird. Die Anrede „gnädige Frau“ bleibt der persönlichen Auffassung überlassen. Bei weiblichen Personen ist die Amts-, Funktions- oder Berufsbezeichnung oder der Titel in der Regel in der weiblichen Form zu verwenden (z. B. Frau Präsidentin). Amtsbezeichnungen und Titel, die dem Lateinischen entstammen und für beide Geschlechter gleich lauten, sind unveränderlich (z. B. Minister, Professor, Doktor). Abkürzungen vom Amtsbezeichnungen, Titel u. ä. sind möglichst zu vermeiden; eine Ausnahme bildet der Doktortitel, wenn ihm der Name folgt. Auf die Angabe von Berufs- und Funktionsbezeichnungen, die keine nähere Präzisierung erhalten, sollte verzichtet werden (Journalist, Politiker, Jurist). Frühere Amtsbezeichnungen werden in der Anschrift – sofern ein Anspruch darauf besteht – mit dem Zusatz „a. D. (außer Dienst)“ verwandt. Bei mehreren früheren Ämtern sollte die höchste Amtsbezeichnung verwandt werden, sofern die früheren Ämter gleichrangig waren, in der Regel das letzte Amt. Bei Schreiben an Ehepaare werden in der Anschrift entweder beide Empfänger gemeinsam aufgeführt (z. B. Herrn und Frau Manfred Meier) oder nacheinander der volle Name der Ehegatten gesetzt (z. B. Herrn Manfred Meier und Frau Maria Meier). In der Anrede sollten die Namen beider Ehegatten geschrieben werden. Sitzordnung Bei einer Veranstaltung ist die Sitzordnung von großer Bedeutung. Wenn die Stuhlreihen durch einen Mittelgang voneinander getrennt sind, werden die Ehrengäste und Redner auf der Seite plaziert, die dem Rednerpult am nächsten liegt. Der Ehrengast sitzt stets rechts vom Gastgeber/Hausherren. Es ist darauf zu achten, daß der Ehrengast, Hauptredner o. ä. keinen Außenplatz erhält. Um Irrtürmern und Unsicherheiten vorzubeugen, sollten die ersten ein bis zwei (höchstens zwei) Stuhlreihen durch Namensschilder reserviert sein. Weitere Reservierungen sind im allgemeinen bei größeren Veranstaltungen nicht üblich. Es ist empfehlenswert, im vorderen Bereich des Saales, in der Nähe der reservierten Plätze für die Ehrengäste, Führungskräfte zu platzieren, die die geladenen Gäste kennen, sie miteinander bekanntmachen und zu ihren Plätzen geleiten. Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen a) In Kirchen Einsatzkräfte sind berechtigt, in Dienstbekleidung an religiösen Veranstaltungen teilzunehmen. Findet der Gottesdienst vor, während oder nach einer Übung oder einem Einsatz statt, ist die Teilnahme auch in Einsatzkleidung gestattet. Betritt die geschlossene Formation die Kirche, so geschieht dies nicht im Gleichschritt. Die Kopfbedeckung wird abgenommen und unter dem linken Arm gehalten. Helfer, die in geschlossener Formation an einem Gottesdienst teilnehmen, bleiben grundsätzlich während des ganzen Gottesdienstes stehen. Helfer, die als Fackel-, Kranz-, Sarg-, Ordenskissen- oder Fahnenträger fungieren, nehmen in der Kirche die Kopfbedeckung solange nicht ab, wie sie Kreisfeuerwehrverband Darmstadt-Dieburg e.V. diese Funktion ausüben. Üben sie ihre Funktion zeitweilig nicht aus, begeben sie sich zu den übrigen Helfern und nehmen die Kopfbedeckung ab. Helfer, die bei Gottesdiensten liturgische Funktionen ausüben (z. B. Altardienst), tragen dabei eine Kopfbedeckung. Leisten Helfer bei einem in der Kirche aufgebahrten Toten Ehrenwache, so tragen sie Kopfbedeckung. Bei katholischen Gottesdiensten sind Fahnen während der Wandlung und während des Schlußsegens in Richtung Altar zu senken. b) Kirchliche Umzüge (Prozessionen) Alle in geschlossener Formation an kirchlichen Prozessionen und Umzügen teilnehmenden Helfer behalten währen der gesamten Veranstaltung die Kopfbedeckung auf. Nach Erreichen der einzelnen Situation (z. B. Altäre bei Fronleichnahmsprozessionen) wird vor dem Segen mit dem Allerheiligsten, bei dem die Helfer in der Formation nicht niederknien, die Kopfbedeckung abgenommen, unter dem linken Arm gehalten und nach Beendigung des Segens wieder aufgesetzt. Dies geschieht beides auf ein vorher vereinbartes Zeichen. Fahnen werden vor Beginn der langen Segensformel für den Segen mit dem Allerheiligsten in Richtung Altar gesenkt und nach dem Segen wieder aufgenommen. Nicht in geschlossener Formation teilnehmende Helfer in Dienstkleidung verhalten sich wie die übrigen Gläubigen. Programmablauf Der Ablauf ist von dem jeweiligen Anlaß abhängig. Grundsätzlich ist aber bei allen Veranstaltungen die Reihenfolge zu beachten: 1. Begrüßung der Gäste (1. Vorsitzender) 2. Chronik, Laudatio 3. Grußwort der Gäste Landrat Bürgermeister Sonstige Politiker Kreisbrandinspektor Besondere Gäste (ausländische Feuerwehren) Sonstige Hilfsorganisationen Vereine 4. Ehrungen Vereinsehrungen (Bezirksfeuerwehrverband) Stattliche Ehrungen (Brandschutzehrenzeichen) 5. Weitere Programmpunkte Kreisfeuerwehrverband Darmstadt-Dieburg e.V. Ehrenzeichen Bei den Ehrenzeichen wird bei den Feuerwehren zwischen der „Staatlichen Ehrung“ und der „Vereinsehrung“ unterschieden. Die Ehrung ist auf dem zuständigen Formular zu beantragen. a) Staatliche Ehrung Silbernes und Goldenes Brandschutzehrenabzeichen am Bande. Voraussetzung sind mindestens 25 bzw. 40 Jahre aktiver Dienst in der Einsatzabteilung. b) Vereinsehrung Deutsches Feuerwehrehrenkreuz in Silber oder Gold. Wird für hervorragende Leistungen, die über den örtlichen Rahmen hinausgehen sowie für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr verliehen. Dem Kreisfeuerwehrverband steht pro Jahr nur eine bestimmte Anzahl zur Verfügung. Bronze, Silber und Goldene Ehrenzeichen des Bezirksfeuerwehrverbandes HessenDarmstadt. Die Ehrenzeichen können für 25, 40 oder 50 Jahre Mitgliedschaft in der Feuerwehr und für besondere Verdienste verliehen werden.
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