5. November 2015

Gemeinderatssitzung vom 5. November 2015
Nr. 16
Vorsitz
GP Kälin
Protokoll
GS Crevoisier
anwesend:
GP Kälin, VP Matthes, GR Frank, GR Grundschober, GR Hasler,
GR Hauser
entschuldigt:
GR Meier
Gast:
FV Oser (bis 21 Uhr)
Dauer der Sitzung:
19.30 - 21.30 Uhr
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Traktanden
1.
Genehmigung der Protokolle vom 1. und 21.10.2015
2.
Beschlussfassung zur statutarischen Anpassung ZSL Kostenverteiler
3.
Beschlussfassung Rahmenkredit Veloweg Bättwil-Leymen-Rodersdorf
4.
Beschlussfassung zur Sanierung Brunnen Leimenstrasse
5.
Budget 2016 3. Lesung
6.
Genehmigung Traktandenliste der EGV vom 10.12.2015
7.
Mitteilungen
8.
Genehmigung der Rechnungen
9.
Varia
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188
P
Protokoll
Genehmigung der Protokolle vom 1. und 21.10.2015
1.10.2015
.//.
Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll vom 1.10.2015 einstimmig.
21.10.2015
.//.
Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll vom 21.10.2015 einstimmig.
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2.
Bildung
Beschlussfassung zur statutarischen Anpassung ZSL Kostenverteiler
Mit dem Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichs (NFA) im Kanton Solothurn wird auch der
Finanzausgleichindex ab 2016 nicht mehr berechnet. Dieser Index wurde bisher mit der Einwohnerzahl, gemäss ZSL-Statuten, für die Aufteilung der Betriebs- und Unterhaltskosten des
ZSLs unter den Gemeinden benützt um einen Ausgleich zwischen finanzstarken und schwachen Gemeinden zu schaffen. Dieser Ausgleichseffekt wird neu über den NFA erreicht und
sollte keine Rolle mehr in der ZSL-Kostenverteilung spielen.
Vertreter der Gemeinden und des ZSL-Vorstandes haben sich schon 3 mal getroffen, um
eine neue Berechnungsmethode zu finden, die einerseits die Gemeinden mit wenig Kindern
nicht benachteiligt und andererseits die bisher finanzstärkste Gemeinde entlastet. Die neue
Berechnungsmethode sollte auch langfristig bestehen können und nicht zu anfällig auf
wechselnde Schülerzahlen sein.
Es wurden mehrere Varianten berechnet, eine Einigung konnte aber noch nicht erreicht werden.
Die Variante, die am ehesten unseren Erwartungen entspricht, verteilt die Betriebs- und Anlagekosten über die Einwohnerzahl jeder Gemeinde und die Personalkosten über die Ratio
Schülerzahl/Einwohnerzahl (50/50% gewichtet). Eine Übergangsphase mit 20/80% und
30/70% steht zur Diskussion. Diese neue Variante wird zurzeit vom ZSL berechnet. Eine
Einigung sollte noch im November erreicht werden, damit die Einwohnergemeindeversammlungen der Verbandsgemeinden die geänderten ZSL-Statuten annehmen können und diese
2016 in Kraft treten können.
Es wird angemerkt, dass der wahrscheinlichste Verteilmodus die Spitzen der Schwankungen
der Schülerahlen bricht. Die Schwankungen hätten dadurch weniger Auswirkungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich sein wird, rechtzeitig eine Delegiertenversammlung einzuberufen.
Evtl. müsste die Statutenänderung erst an der EGV im Juni traktandiert werden.
Sollte es zu keiner Einigung kommen, werden die Zahlen nach altem Modus budgetiert. Die
Budgetierung wurde vorsorglich bereits so vorgenommen.
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6.20
Gemeindestrassen
Beschlussfassung Rahmenkredit Veloweg Bättwil-LeymenRodersdorf
Zum Stand des Projekts wurde an der Gemeinderatssitzung vom 21.10.2015 informiert.
Die prozentuale Beitragsverteilung der Projektpartner muss mit der Einreichung des Unterstützungsgesuchs bei INTERREG V mittels Kurzformular/Préformulaire Ende 2015 geklärt
sein. Für Rodersdorf bedeutet dies, dass ein Rahmenkredit der Gemeindeversammlung zur
Genehmigung vorgelegt werden sollte, bevor Ende Jahr das Kurzformular eingereicht werden kann.
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Die Kosten belaufen sich laut Planungsbüro SETUI auf ca. CHF 1.65 Mio.
Anvisierte finanzielle Beteiligungen:
INTERREG V bei Gutsprache
50 % CHF 825‘000
(TEB, Conseil Général, Pendlerfonds
evtl. 5 % CHF 80‘000)
BLT (entfallende Rückbaukosten Baupiste)
fix CHF 220‘000
Gemeinde Leymen
ca. 20 % CHF 320‘000
Gemeinde Bättwil
fix CHF 50‘000
Gemeinde Rodersdorf
ca. 15 % CHF 240‘000
GP Kälin stellt den Antrag, der Einwohnergemeindeversammlung einen Rahmenkredit von
CHF 1.65 Mio. mit einer Beteiligung von Rodersdorf von 15 % zum Ausbau des Velowegs
Bättwil-Leymen-Rodersdorf zur Genehmigung vorzulegen.
Der Ausbau des Velowegs wird frühestens im Jahr 2017 begonnen.
Dies bedeutet, das vorher keine Zahlungen erfolgen und somit ein grundsätzlicher Entscheid
zu einem Rahmenkredit für 2017 vorgelegt werden muss. Wenn dann die genauen Zahlen
vorliegen, muss der Kredit erneut der EGV vorgelegt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Baupiste nicht bis 2017 so belassen werden kann. Sie
hat den Zweck sowieso nicht erfüllt – mit Lastwagen wurde die Piste nicht befahren, sondern
es wurde auf das angrenzende Agrarland ausgewichen.
Die Installationsplätze auf Rodersdorfer Gebiet wurden von der Gemeinde Leymen rückgebaut. Die Gemeinde Leymen muss zwingend die Führung bei diesem Bauvorhaben innehaben.
.//.
Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, der EGV einen Rahmenkredit von CHF
240'000 für den Ausbau des Velowegs Bättwil-Leymen-Rodersdorf vorzulegen.
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7.01
Wasserversorgung (Spez.fin.)
Beschlussfassung zur Sanierung Brunnen Leimenstrasse
Der Brunnen an der Leimenstrasse ist ein begehrter Badeort der Kinder von Rodersdorf. An
heissen Tagen sind nicht selten auch Erwachsene anzutreffen. Vor ein paar Jahren wurde
der Brunnen bereits restauriert. Leider hat sich schon wieder ein Leck gebildet. Auch die
Schutzschicht im Innern des Brunnens ist beschädigt. Mit einer Sanierung werden alle diese
Mängel behoben.
GR Hauser stellt den Antrag, für die Sanierung des Brunnens an der Leimenstrasse CHF
18‘000 in die Investitionsrechnung des Budgets 2016 aufzunehmen.
.//.
Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, für die Sanierung des Brunnens an der
Leimenstrasse CHF 18‘000 in die Investitionsrechnung des Budgets 2016 aufzunehmen.
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9.
Finanzen, Steuern
Budget 2016 3. Lesung
Investitionsrechnung:
Die Notentlastung Kirchgasse ist entgegen früherer Mitteilungen notwendig: CHF 20'000
Der Deckbelag Aegertenstrasse kostet CHF 23'000
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Für den Fussweg Aegertenstrasse – Aegertenstrasse NEU sind CHF 75'000 aufzunehmen.
Der Betrag für das Perimeterverfahren ist darin enthalten.
Für die Durchführung der Perimeterverfahren der Fusswege sind je CHF 5'000 ins Budget
aufzunehmen. Die Fusswege sind, wie auch die Erschliessung Hofacker in die 5-Jahresplanung aufzunehmen.
Der Fussweg Biederthalstrasse – Rösmattstrasse wurde bereits erstellt. Es ist kein Betrag
aufzunehmen.
Die Realisierung des Fusswegs Biederthalstrasse – Oberdorfstrasse hängt von einer Baulandumlegung der Grundbesitzer ab, was jedoch noch einige Zeit dauern kann. CHF 5'000
Für den Fussweg Aegertenstrasse – Leimenstrasse sind CHF 5'000 aufzunehmen.
Für die Anschaffung von Schulmobiliar sind CHF 59'900 auf der Einladung zur EGV aufzunehmen.
Laufende Rechnung:
540.352.00
Jugendarbeit sol. Leimental:
noch keine Angaben von der oek. KG
582.461.03
Betreuungspauschalen Asyl: CHF 13'500
Der Aufwand der Sozialregion für die Betreuung der Asylsuchenden ist noch nicht bekannt.
GP Kälin klärt dies ab.
701 Wasserversorgung:
In der Investitionsrechnung ist die Wiederbeschaffungsreserve
aufzunehmen.
711.352.00
Betriebskosten ARA:
noch keine Angaben vorhanden
721.434.00
Kehrichtgrundgebühr:
Der Bilanzfehlbetrag sollte ausgeglichen werden!
Erhöhung der Grundgebühr um CHF 30.-
790 Raumordnung:
Für das Reginoale Raumkonzept sind CHF 2'600 aufzunehmen.
Die Abschreibungen können erst ermittelt werden, wenn die Investitionsrechnung komplett
ist.
Die Berechnung der Steuererträge ist noch nicht erfolgt.
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0.11
Gemeindeversammlung, Wahlbüro, Fiko, RPK
Genehmigung Traktandenliste der EGV vom 10.12.2015
Die Traktandenliste wird überarbeitet und an der nächsten Sitzung erneut vorgelegt.
An der EGV wird darauf hinzuweisen sein, dass die Renovation des Schulhauses einige
hunderttausend CHF kosten wird.
Das Budget nach HRM2 wird umfangreicher als bisher. Es wird deshalb von einer Zustellung
in alle Haushalte abgesehen. Das Budget soll jedoch, wie in den letzten Jahren, auf der
Homepage zum Download aufgeschaltet werden. Zudem kann es auf der Kanzlei bezogen
werden.
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M
Mitteilungen
Kanton Solothurn, Amt für Landwirtschaft: Kontrolle der Bewirtschaftungsauflagen in Vernetzungs- und Landschaftsqualitätsprojekten ab 2016 durch das Amt für Landwirtschaft.
Kanton Solothurn, Amt für soziale Sicherheit: Weiterführung des Frühförderungsprogramms
schritt:weise – Ein niederschwelliges Präventions- und Begleitangebot für sozial benachteiligte Familien.
Kanton Solothurn, Polizei: Radarkontrollen im September 2015. Keine Kontrollen in Rodersdorf.
Verband der Gemeindebeamten des Kantons Solothurn VGS: Einladung zur Jahresversammlung am 13.11.2015 um 10 Uhr in Grenchen.
Verband Solothurner Einwohnergemeinden VSEG: Gemeindekurs: Submissionen leicht gemacht.
Sozialregion Dorneck: Einladung zum Abend der offenen Tür am 24.11.2015 ab 16 Uhr,
Gemeindeverwaltung Dornach.
Zivilschutz Kompanie Leimental: Einladung zum Jahresschlussrapport VBZL am 26.11.2015
um 19 Uhr in Biel-Benken.
Organisation Kommunale Infrastruktur / Swiss Recycling: Recyclingkongress 2016 am
14.1.2016 in Solothurn.
Trinationaler Eurodistrict Basel TEB: Auswertung der Umfrage bei den Mitglieder des TEB im
Juni 2015; aktualisierte Fassung vom 8.10.2015.
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R
Rechnungen
.//.
Genehmigung der Rechnungen
Die im Rechnungsverzeichnis im Anhang aufgeführten Rechnungen wurden vom
Gemeinderat genehmigt und sind zur Zahlung anzuweisen.
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V
Varia
GP Kälin:
Die nachfolgende Diskussion wird als „nicht öffentlich“ bezeichnet. Es werden somit keine
Protokollkopien davon erstellt. Es darf ausser den Anwesenden niemandem Einsicht ins Protokoll gewährt werden.
Die nachfolgende Diskussion wird wieder „öffentlich“ geführt.
Die Gemeinde Rodersdorf hat erstmals Wasser an die Gemeinde Biederthal geliefert. Amt
12.11.2015 wird eine Sitzung mit Vertretern der WHL AG und der Gemeinde Biederthal betr.
Erstellung eines Vertrags stattfinden.
An der nächsten Sitzung werden die Anschlussgebühren traktandiert. Ebenso wird das Wegrecht am Gartenweg traktandiert.
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Die Benützungszeiten des Hartplatzes beim Schulhaus Grossbühl werden nicht eingehalten.
Es liegen Reklamationen vor.
Nächste Woche findet ein Gespräch der TEB/Regio Basiliensis mit den Projektpartner Veloweg statt.
Von den Gemeinden wird ein Beschluss zu den Ausschreibungsunterlagen zum Regionalen
Raumkonzept verlangt.
GR Frank:
GR Frank ist an der Sitzung vom 19.11.2015 abwesend.
VP Matthes:
VP Matthes erkundigt sich nach dem Bericht zur Bachuferpflege.
GP Kälin kümmert sich darum.
GR Hasler:
Am 12.11.2015 finden die Arbeitsaufnahmen mit Handwerkern zur Renovation des Schulhauses Grossbühl statt. Es sind bereits Ideen für die Überdachung des Vorplatzes vorhanden.
Es ist das Ziel, die Kosten auf +/- 10 % festzulegen. Wenn möglich soll bereits vor den Sportferien eine EGV zur Schulhausrenovation durchgeführt werden.
Gemeindepräsidentin
Gemeindeschreiber
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