BAU- UND AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG – FÜR LOKALE IEN

BAU- UND AUSSTATTUNGSBESCHREIBUNG – FÜR LOKALE
BAUVORHABEN:
STAND: 22.05.2014
1220 WIEN, SEESTADT ASPERN BAUFELD D9
1. ABWEICHUNGEN VOM BEWILLIGTEN PLANSTAND:
Die in den Plänen dargestellten Räume bilden den baubehördlich bewilligten Planstand ab. Der
Nutzer ist berechtigt davon abweichende Planungen in Abstimmung mit der Genossenschaft
und dem Architekten vorzunehmen. In diesem Zusammenhang trägt er die damit verbundenen
baulichen und planlichen Kosten der Umbaumaßnahmen selbst.
2. BAUTECHNIK:
2.1.
DECKE
- Die Nutzlast (Decke über KG) ist auf eine maximale Belastung von 1000 kg/m² ausgelegt
- Die Nutzlast für Abhängungen Decke über EG ist auf eine maximale Belastung von 100
kg/m² ausgelegt.
- Decke geweissigt, nicht gespachtelt
-abgehängte Decke ist möglich, jedoch nicht im Leistungsumfang enthalten
2.2.
FUßBODEN MIT ESTRICH:
Schwimmender Estrich, nicht gespachtelt, Die Nutzlast ist auf eine maximale Belastung von 500
kg/m² ausgelegt, Restfeuchte max. 2%.
Estrich unbewehrt.
Anhydritestrich nicht zulässig.
2.3.
TRENNWÄNDE ZWISCHEN DEN GESCHÄFTEN:
Ausführung aus Stahlbeton, tlw. mit 1-lagiger GK Vorsatzschale lt. Plan
Wände malfertig gespachtelt.
2.4. ABTRENNUNG ZUR STRAßE:
-
-
Portale / Fixverglasungen und Drehtüren aus wärmegedämmten Aluminium-Hohlprofilen,
pulverbeschichtet mit einer Verglasung mit folgenden bauphysikalischen Kennwerten: <=
1,65 W/m²K, g=0,59
Bei den Fenstern handelt es sich zur Zeit um Fixverglasungen. Dem Nutzer steht offen den
erforderlichen Mindestluftwechsel über eine mechanische Lüftungsanlage oder öffenbare
Fenster auf seine Kosten herzustellen.
3. HAUSTECHNIK:
3.1.
ELEKTROINSTALLATIONEN UND STROMVERSORGUNG:
Jedes Geschäftslokal ist an das elektrische Netz des jeweils örtlichen Netzbetreibers
zu dessen Bedingungen angeschlossen. Jedes Verkaufslokal ist mit einem ElektroAbgangskasten/einer Elektro-Zuleitung für eine gleichzeitige Bezugsleistung von 40
W/m² bzw für eine Anschlussleistung von 60 W/m² ausgestattet.
Leerverrohrung für Anspeisung technischen Anlagen zwischen Geschäft und Dach vorgesehen
3.2.
SCHWACHSTROMINSTALLATION:
-
3.3.
Leerverrohrung für Anspeisung technischen Anlagen zwischen Geschäft und Dach
vorgesehen
Zählerplatz für Direktzählung vorgesehen
Sicherungskasten vorgesehen (nicht bestückt)
Telekom, UPC – Telekabel sowie SAT Anschlussdosen sind vorhanden (Die
Anschlussmöglichkeit befindet sich neben dem Stromverteiler)
BRANDMELDEANLAGE:
Geschäfte sind durch den späteren Nutzer mit Brandmeldern, entsprechend den behördlichen
Auflagen,auszustatten. Sollte eine Brandmeldeanlage von der Behörde vorgeschrieben werden,
so ist diese durch den Nutzer herzustellen und für eine offene Rasterdecke (Mindestgröße
40x40 cm) auszulegen. Eine abgehängte Decke ist im Leistungsumfang nicht enthalten.
3.4.
LÜFTUNG - HEIZUNG - KÜHLUNG:
In allen Geschäftslokalen sind den zukünftigen Nutzungen entsprechend dimensionierte
Zuleitungen für Lüftung (eine Leerverrohrung zwischen Dach und Lokal), Heizung, Kühlung
(Leerverrohrung zwischen Dach und Lokal für Wasserkühlung) durch einen ausreichend
dimensionierten Haustechnikschacht vorgerichtet.
Auslegungskriterien:
- max. interne Wärmeentwicklung (ohne Personenanteil)
Großgeschäfte (ab 400 m²): 22 W/m²h
Einzelgeschäfte (kleiner als 400 m²): 40 W/m²h
Bei darüber hinausgehenden höheren Wärmeanfall besteht die Verpflichtung des Shoppartners,
mit geeigneten Maßnahmen für die zusätzliche Kälteenergie selbst zu sorgen.
- Raumtemperaturen
Winter: + 20°C bei -14°C Außentemperatur (maximale Einblastemperatur + 28 C)
Sommer: + 26°C bei + 32°C Außentemperatur (minimale Einblastemperatur + 16 C)
- Frischluftanteil pro Person 30 m³/h (3 Personen/10 m²)
- Die Ausstattung beinhaltet weder Heizkörper noch deren Installation.
3.5
SANITÄR:
Für jedes Verkaufslokal ist ein Kaltwasseranschluss 3/4" und Kanalanschluss NW 100
hergestellt. Ein Warmwasseranschluss ist im Leistungsumfang nicht enthalten. Die
Sanitäranschlüsse sind vorgerichtet. Die Ausstattung beinhaltet weder Sanitärgegenstände
noch eine Installation von Sanitärgegenständen.
Notwendige Änderungen bleiben während der Bauzeit vorbehalten.
SONDERWÜNSCHE:
Änderungen / Sonderwünsche durch den Erwerber (Nutzungsberechtigten) sind nur dann zulässig, sofern sie den
Bau nicht verzögern, behördlichen Auflagen, architektonischen Belangen sowie dem Konzept des Bauprojektes
nicht widersprechen und vorher vom Erwerber (Nutzungsberechtigten) der Genossenschaft schriftlich zur
Freigabe bekannt gegeben werden. Sie dürfen den Ablauf des Bauvorhabens nicht wesentlich beeinträchtigen.
Der Fertigstellungstermin darf durch Sonderwünsche nicht überschritten werden. Die Kosten für die Abwicklung
des Sonderwunsches hat der Antragsteller (Nutzungsberechtigter) direkt mit den ausführenden Unternehmen zu
vereinbaren bzw. zu begleichen.