Rohrleitungen im Fußbodenaufbau | Fachgerecht verlegen und

Kolektor Missel Insulations GmbH
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27. August 2015
Fachinformation der Kolektor Missel Insulations GmbH
Rohrleitungen im Fußbodenaufbau
Fachgerecht verlegen und richtig dämmen.
Im Wohnungs-, Gewerbe- und Industriebau müssen oft zahlreiche Heizungs- und
Trinkwasserleitungen sowie elektrische Leitungen auf der Rohdecke verlegt und in
den Fußbodenaufbau integriert werden. Die gesetzlichen Anforderungen an die
Wärmedämmung des Fußbodens und der Rohrleitungen stehen in der
Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Gleichzeitig sind dabei die Anforderung an
die Estriche nach DIN 18560-1 in Verbindung mit den akustischen Vorgaben nach
DIN 4109 bzw. VDI 4100 einzuhalten.
Die Montage der Rohrleitungen auf der Rohdecke sollte nach einem einheitlichen
Verlegemuster erfolgen, bei dem zwischen einzelnen Rohleitungen sowie zwischen
mehreren nebeneinander liegenden Rohren (sogenannten Rohrtrassen) gewisse
Mindestabstände eingehalten werden. Solche Mindestabstände sind auch zwischen
den Wänden des Baukörpers und den Leitungen bzw. Trassen zu beachten.
Außerdem sollten die Leitungen parallel zu den Wänden verlegt werden. Empfohlen
werden die in Bild 1 angegebenen Maße, die aus normativen Anforderungen der
Elektrotechnik, Erfahrungswerten und statischen Lastberechnungen ermittelt
wurden. Mit diesen Maßen ist gesichert, dass für den Estrich eine ausreichende
Auflagefläche bleibt und Estrichrisse oder -schäden vermieden werden.
Bild 1: Die Querschnittsgrafik zeigt, welche Mindestabstände zwischen den Rohrleitungen und zu den
Wänden des Baukörpers für eine fachgerechte Verlegung einzuhalten sind. Foto: Missel
Folgen Verarbeiter bei ihrer Vorgehensweise diesem empfohlenen Verlegemuster,
können sie die Wärme- und Trittschalldämmung schnell und verschnittarm
verarbeiten.
Zunächst sind die Rohrleitungen bzw. Installationen auf der Rohdecke zu befestigen.
Durch eine Ausgleichsschicht wird danach eine ebene, tragfähige Fläche hergestellt.
Darauf werden Wärme- und Trittschalldämmschichten aufgelegt. Als
Ausgleichsschicht sind gebundene Schüttungen bzw. Ausgleichsmörtel,
ungebundene Schüttungen und Dämmplatten üblich.
Einzelheiten zu den Ausgleichs- und Dämmschichten einer Fußbodenkonstruktion
mit Rohrleitungen sind beispielsweise in einem Estrichleger-Merkblatt zu finden.
Bild 2 zeigt einen zur DIN 18560-2 konformen, schematischen Fußbodenaufbau, bei
dem eine gebundene Schüttung bzw. ein Ausgleichsmörtel bis Oberkante der
Rohrleitungen/Installationen bzw. der Rohrbefestigungen verwendet wurde.
Bild 2: Abgebildet ist der Fußbodenaufbau nach DIN 18560 mit einer gebundenen Schüttung bzw.
Ausgleichsmörtel. Diese Hilfsmittel binden die Installationen ein und schaffen eine ebene Grundlage für
durchgehend verlegte Dämm- und Trennschichten. Foto: Missel
In der Praxis werden sehr häufig statt der gebundenen Schüttungen Dämmplatten
verwendet, die sich leicht und sauber verarbeiten lassen und die die
wärmetechnischen Anforderungen nach DIN V 4108-10 in der Regel problemlos
erfüllen (Bild 3a). Wenn allerdings Rohrleitungen wie in Bild 3b verlegt werden, ist
eine aufwendige "Schnitzarbeit" zum Anpassen der Dämmplatten notwendig.
Deshalb ist es in diesem Bereich besonders wichtig, Rohrleitungen fachgerecht zu
installieren.
Bild 3a links: Dämmplatten ermöglichen eine leichte und saubere Verarbeitung verbunden mit
wärmetechnischen Vorteilen. Voraussetzung ist eine fachgerechte Verlegung, sonst ist aufwendige
Schnitzarbeit zum Anpassen der Dämmplatten notwendig, siehe Bild 3b rechts
Foto: Schmidbauer.
Die Mindestdämmdicken für Heizungs- und Trinkwasserleitungen (warm) sind in der
EnEV 2014, Anlage 5 festgelegt, siehe Tabelle 1. Diese Dämmdicken gelten für
runde Dämmungen. Grundsätzlich sind alle Heizungs- und Trinkwasserleitungen
(warm) gegen Wärmeverluste zu dämmen. Wird beispielsweise eine Rohrleitung auf
dem Fußboden über einem unbeheizten Raum verlegt, ist immer eine vom
Rohrdurchmesser abhängige "100%-Dämmdicke" nach Zeile 1 bis 4 der Tabelle 1
erforderlich. Für Heizungsleitungen im Fußbodenaufbau gibt es eine Ausnahme: die
Dicke der Dämmung von Wärmeverteilungs-/Heizungsleitungen kann unabhängig
vom Rohrdurchmesser auf 6 mm begrenzt werden, wenn die Leitungen zwischen
beheizten Räumen verschiedener Nutzer verlegt werden, siehe Tabelle 1, Zeile 7.
Weitere Einzelheiten findet man im Missel Merkblatt Dämmungen.
Tabelle 1:
"Auszug aus EnEV Anlage 5, Tabelle 1: Wärmedämmung von
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, Kälteverteilungs- und
Kaltwasserleitungen sowie Armaturen"
Zeile
Art der Leitungen/Armaturen
Mindestdicke der
Dämmschicht, bezogen auf
eine Wärmeleit-fähigkeit
von 0,035 W/(m·K)
1
Innendurchmesser bis 22 mm
20 mm (=100%)
2
Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm
30 mm (=100%)
Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm
gleich Innendurchmesser
(=100%)
Innendurchmesser über 100 mm
100 mm (=100%)
3
4
5
6
Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wandund Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von
Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen
Leitungsnetzverteilern
Wärmeverteilungsleitungen nach den Zeilen 1 bis 4, die
nach dem 31. Januar 2002 in Bauteilen zwischen beheizten
Räumen verschiedener Nutzer verlegt werden
1/2 der Anforderungen der
Zeilen 1 bis 4 (=50%)
1/2 der Anforderungen der
Zeilen 1 bis 4 (=50%)
7
Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau
6 mm
8
Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen
von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen
6 mm
Die Höhe eines Fußbodenaufbaus wird maßgeblich von
der Form und Dicke der
Rohrdämmungen beeinflusst.
Bild 4 zeigt, welche Aufbauhöhen allein durch unterschiedliche Formen der
Dämmung und verschiedene
Wärmeleitkoeffizienten λ bei
einem normenkonformen
Aufbau entstehen.
Fußbodenaufbauhöhen zwischen
120 mm und 180 mm sind keine
Seltenheit.
Bild 4: Höhenvergleich ausgehend von einer Rohrleitung
da = 22 mm und einer EnEV- Dämmdicke: Die rechteckige
Kompakt-Dämmhülse (1) kann im Vergleich zu den
Runddämmungen (2,3) bis zu 54 % Höhe einsparen.
Foto: Missel
Es gibt aber zahlreiche Situationen, in denen diese Aufbauhöhen bzw.
normgerechte Fußbodenaufbauten nach DIN 18560-2 nicht realisiert werden
können. Um Kosten zu sparen, wird oft ein möglichst niedriger Fußbodenaufbau
bereits vom Architekt geplant. Auch bei einem geringeren oder sogar minimierten
Fußbodenaufbau sind jedoch immer auch
-
die Belastbarkeit bzw. Tragfähigkeit des Estrichs
die Verschiebefähigkeit des Estrichs („das sogenannte „Schwimmen“)
die Wärmedämmung nach
der geforderte Trittschallpegel der Deckenkonstruktion
zu sichern. Dabei sind Estrichleger und Installateur jeweils für ihre Werkleistung
verantwortlich. Bild 5 zeigt eine einfache Lösung, die zwar von der DIN 18560-2
abweicht, die aber bei fachgerechter Ausführung und unter Verwendung von
asymmetrischen Kompakt-Dämmhülsen vor allem zu einem schalltechnisch
sicheren Ergebnis führt. Asymmetrische Kompakt-Dämmhülsen stellen eine
besondere Bauform von Rohrdämmungen dar, für die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) erforderlich ist, mit der die Gleichwertigkeit zu einer
runden Dämmung durch den Hersteller nachgewiesen wird. Bei diesen Dämmungen
wird die Wärmeabgabe hauptsächlich zur Kaltseite reduziert.
Bild 5: Das Schaubild zeigt, wie die fachgerechte Verwendung von asymmetrischen KompaktDämmhülsen zu einem niedrigst möglichen Fußbodenaufbau und einem schalltechnisch sicheren
Ergebnis führt. Foto: Missel
Nach DIN 18560-2 darf der tragende Untergrund, also in der Regel die
Ausgleichsschicht, keine Rohrleitungen (oder sonstige Erhebungen) aufweisen:
- die Schwankungen der Estrichdicke nach sich ziehen,
- die Verschiebefähigkeit des Estrichs behindern,
- zu Schallbrücken führen könnten.
Bei asymmetrischen Kompakt-Dämmhülsen, die im eingebauten Zustand im
Wesentlichen rechteckig sind, können immer und sehr einfach saubere Anschlüsse
an die Ausgleichs-, Wärme- und Trittschalldämmung hergestellt werden (Bild 6).
Damit kann auch die Verschiebefähigkeit gewährleistet und ein Aufsatteln des
Estrichs auf den Rohren sowie Schallbrücken ausgeschlossen werden. Die beste und
niedrigste Fußbodenkonstruktion ist wertlos, wenn durch Schallbrücken zwischen
den Rohren und dem Estrich die akustische Qualität des Fußbodens verlorengeht.
Wichtig ist deshalb auch, dass die Rohrdämmungen lückenlos montiert werden.
Nicht gedämmte Rohrstücke sind unbedingt zu vermeiden. Mit Infrarottechnik
lassen sich solche Mängel leicht nachweisen.
Dämmungen von Rohrleitungen im Fußbodenaufbau die in der im Bild 7 gezeigten
Lösung verlegt sind, müssen bis zum Einbringen des Estrichs allen Belastungen des
Baustellenbetriebs gewachsen sein. Bei Rohrdämmungen ohne eine geeignete
Ummantelung ist die Gefahr relativ groß, in diesem Zeitraum Schaden zu nehmen
und zerstört zu werden. Die Verwendung geeigneter, reißfester und damit sehr
robuster Dämmmaterialien ist deshalb besonders wichtig.
Bild 6 links: Gefahrenzone Baustelle: Ungedämmte Rohrleitungsabschnitte im Fußboden sollten
unbedingt vermieden werden. Ansonsten besteht durch eindringenden Schmutz und Rissbildung die
Gefahr von Schallbrücken und Wärmeverlusten. Foto: Missel
Bild 7 rechts: Die Missel Kompakt-Dämmhülse KDH 035 sorgt mit widerstandsfähigem Material-Verbund
dafür, dass Rohrleitungen im Fußbodenaufbau thermisch- und schalloptimiert gedämmt werden.
Foto: Missel
Mit den baustellengerechten asymmetrischen Kompakt-Dämmhülsen Bild 8 für
Rohrleitungen im Fußbodenaufbau und den schallentkoppelnden Befestigungen
Bild 9 ist sowohl ein normengerechter als auch ein wirtschaftlicher, sehr niedriger
Fußbodenaufbau realisierbar.
Bild 8 links: Kompakte Rohrtrassen auf sicherem Abstand. Praktisch umgesetzte Verlegerichtlinien mit
der Missel Kompakt-Dämmhülse an einem Leitungsverteiler. Foto: Missel
Bild 9 rechts: Mit der schallentkoppelnden Befestigung liefert Missel das intelligente Zubehör zur
Dämmhülse, für die einfache und zeitsparende Montage. Foto: Missel
Zusammengefasst gelten bei der Verlegung von gedämmten Rohrleitungen
in Fußbodenaufbauten folgende acht Grundsätze:
1. Die Rohrleitungen sind parallel zu den Wänden zu verlegen.
2. Die maximale Unterbrechung der Dämmung bzw. Auflage unter der Estrichplatte
durch Rohrtrassen sollte begrenzt werden
3. Mindestabstände zwischen Rohrleitungen bzw. zwischen Rohrleitungen und
Wänden sollten eingehalten werden.
4. Die Rohrleitungen sollten rechtwinklig in die Wände münden.
5. Rohrkreuzungen sind möglichst zu vermeiden.
6. Die Rohrleitungen müssen lückenlos wärmegedämmt und körperschallentkoppelt
verlegt werden.
7. Die Rohrleitungen müssen akustisch entkoppelt befestigt werden.
8. Die Ausgleichsschicht ist bis an die gedämmten und befestigten Rohrleitungen
heran zu führen und muss mindestens mit der Oberkante der Rohrdämmung
bzw. der akustisch entkoppelten Befestigung abschließen.
Autoren:
Bild links: Andreas Engel,
Produktmanager Wärme- und Schalldämmung,
Kolektor Missel Insulations GmbH. Foto: Missel
Bild rechts: Dr. Bernd M. Hanel,
Freiberuflicher Ingenieur und Freier
Sachverständiger für Wärme-, Feuchte-, Schallund Brandschutz, Beratender Ingenieur der
Kolektor Missel Insulations GmbH. Foto: Missel
Weitere Informationen:
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