Kolektor Missel Insulations GmbH Max-Planck-Straße 23 | 70736 Fellbach/Stuttgart Telefon +49 711 5308100 | Telefax +49 711 5308128 [email protected] 27. August 2015 Fachinformation der Kolektor Missel Insulations GmbH Rohrleitungen im Fußbodenaufbau Fachgerecht verlegen und richtig dämmen. Im Wohnungs-, Gewerbe- und Industriebau müssen oft zahlreiche Heizungs- und Trinkwasserleitungen sowie elektrische Leitungen auf der Rohdecke verlegt und in den Fußbodenaufbau integriert werden. Die gesetzlichen Anforderungen an die Wärmedämmung des Fußbodens und der Rohrleitungen stehen in der Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Gleichzeitig sind dabei die Anforderung an die Estriche nach DIN 18560-1 in Verbindung mit den akustischen Vorgaben nach DIN 4109 bzw. VDI 4100 einzuhalten. Die Montage der Rohrleitungen auf der Rohdecke sollte nach einem einheitlichen Verlegemuster erfolgen, bei dem zwischen einzelnen Rohleitungen sowie zwischen mehreren nebeneinander liegenden Rohren (sogenannten Rohrtrassen) gewisse Mindestabstände eingehalten werden. Solche Mindestabstände sind auch zwischen den Wänden des Baukörpers und den Leitungen bzw. Trassen zu beachten. Außerdem sollten die Leitungen parallel zu den Wänden verlegt werden. Empfohlen werden die in Bild 1 angegebenen Maße, die aus normativen Anforderungen der Elektrotechnik, Erfahrungswerten und statischen Lastberechnungen ermittelt wurden. Mit diesen Maßen ist gesichert, dass für den Estrich eine ausreichende Auflagefläche bleibt und Estrichrisse oder -schäden vermieden werden. Bild 1: Die Querschnittsgrafik zeigt, welche Mindestabstände zwischen den Rohrleitungen und zu den Wänden des Baukörpers für eine fachgerechte Verlegung einzuhalten sind. Foto: Missel Folgen Verarbeiter bei ihrer Vorgehensweise diesem empfohlenen Verlegemuster, können sie die Wärme- und Trittschalldämmung schnell und verschnittarm verarbeiten. Zunächst sind die Rohrleitungen bzw. Installationen auf der Rohdecke zu befestigen. Durch eine Ausgleichsschicht wird danach eine ebene, tragfähige Fläche hergestellt. Darauf werden Wärme- und Trittschalldämmschichten aufgelegt. Als Ausgleichsschicht sind gebundene Schüttungen bzw. Ausgleichsmörtel, ungebundene Schüttungen und Dämmplatten üblich. Einzelheiten zu den Ausgleichs- und Dämmschichten einer Fußbodenkonstruktion mit Rohrleitungen sind beispielsweise in einem Estrichleger-Merkblatt zu finden. Bild 2 zeigt einen zur DIN 18560-2 konformen, schematischen Fußbodenaufbau, bei dem eine gebundene Schüttung bzw. ein Ausgleichsmörtel bis Oberkante der Rohrleitungen/Installationen bzw. der Rohrbefestigungen verwendet wurde. Bild 2: Abgebildet ist der Fußbodenaufbau nach DIN 18560 mit einer gebundenen Schüttung bzw. Ausgleichsmörtel. Diese Hilfsmittel binden die Installationen ein und schaffen eine ebene Grundlage für durchgehend verlegte Dämm- und Trennschichten. Foto: Missel In der Praxis werden sehr häufig statt der gebundenen Schüttungen Dämmplatten verwendet, die sich leicht und sauber verarbeiten lassen und die die wärmetechnischen Anforderungen nach DIN V 4108-10 in der Regel problemlos erfüllen (Bild 3a). Wenn allerdings Rohrleitungen wie in Bild 3b verlegt werden, ist eine aufwendige "Schnitzarbeit" zum Anpassen der Dämmplatten notwendig. Deshalb ist es in diesem Bereich besonders wichtig, Rohrleitungen fachgerecht zu installieren. Bild 3a links: Dämmplatten ermöglichen eine leichte und saubere Verarbeitung verbunden mit wärmetechnischen Vorteilen. Voraussetzung ist eine fachgerechte Verlegung, sonst ist aufwendige Schnitzarbeit zum Anpassen der Dämmplatten notwendig, siehe Bild 3b rechts Foto: Schmidbauer. Die Mindestdämmdicken für Heizungs- und Trinkwasserleitungen (warm) sind in der EnEV 2014, Anlage 5 festgelegt, siehe Tabelle 1. Diese Dämmdicken gelten für runde Dämmungen. Grundsätzlich sind alle Heizungs- und Trinkwasserleitungen (warm) gegen Wärmeverluste zu dämmen. Wird beispielsweise eine Rohrleitung auf dem Fußboden über einem unbeheizten Raum verlegt, ist immer eine vom Rohrdurchmesser abhängige "100%-Dämmdicke" nach Zeile 1 bis 4 der Tabelle 1 erforderlich. Für Heizungsleitungen im Fußbodenaufbau gibt es eine Ausnahme: die Dicke der Dämmung von Wärmeverteilungs-/Heizungsleitungen kann unabhängig vom Rohrdurchmesser auf 6 mm begrenzt werden, wenn die Leitungen zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer verlegt werden, siehe Tabelle 1, Zeile 7. Weitere Einzelheiten findet man im Missel Merkblatt Dämmungen. Tabelle 1: "Auszug aus EnEV Anlage 5, Tabelle 1: Wärmedämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen" Zeile Art der Leitungen/Armaturen Mindestdicke der Dämmschicht, bezogen auf eine Wärmeleit-fähigkeit von 0,035 W/(m·K) 1 Innendurchmesser bis 22 mm 20 mm (=100%) 2 Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm 30 mm (=100%) Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm gleich Innendurchmesser (=100%) Innendurchmesser über 100 mm 100 mm (=100%) 3 4 5 6 Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wandund Deckendurchbrüchen, im Kreuzungsbereich von Leitungen, an Leitungsverbindungsstellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern Wärmeverteilungsleitungen nach den Zeilen 1 bis 4, die nach dem 31. Januar 2002 in Bauteilen zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer verlegt werden 1/2 der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4 (=50%) 1/2 der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4 (=50%) 7 Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau 6 mm 8 Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen 6 mm Die Höhe eines Fußbodenaufbaus wird maßgeblich von der Form und Dicke der Rohrdämmungen beeinflusst. Bild 4 zeigt, welche Aufbauhöhen allein durch unterschiedliche Formen der Dämmung und verschiedene Wärmeleitkoeffizienten λ bei einem normenkonformen Aufbau entstehen. Fußbodenaufbauhöhen zwischen 120 mm und 180 mm sind keine Seltenheit. Bild 4: Höhenvergleich ausgehend von einer Rohrleitung da = 22 mm und einer EnEV- Dämmdicke: Die rechteckige Kompakt-Dämmhülse (1) kann im Vergleich zu den Runddämmungen (2,3) bis zu 54 % Höhe einsparen. Foto: Missel Es gibt aber zahlreiche Situationen, in denen diese Aufbauhöhen bzw. normgerechte Fußbodenaufbauten nach DIN 18560-2 nicht realisiert werden können. Um Kosten zu sparen, wird oft ein möglichst niedriger Fußbodenaufbau bereits vom Architekt geplant. Auch bei einem geringeren oder sogar minimierten Fußbodenaufbau sind jedoch immer auch - die Belastbarkeit bzw. Tragfähigkeit des Estrichs die Verschiebefähigkeit des Estrichs („das sogenannte „Schwimmen“) die Wärmedämmung nach der geforderte Trittschallpegel der Deckenkonstruktion zu sichern. Dabei sind Estrichleger und Installateur jeweils für ihre Werkleistung verantwortlich. Bild 5 zeigt eine einfache Lösung, die zwar von der DIN 18560-2 abweicht, die aber bei fachgerechter Ausführung und unter Verwendung von asymmetrischen Kompakt-Dämmhülsen vor allem zu einem schalltechnisch sicheren Ergebnis führt. Asymmetrische Kompakt-Dämmhülsen stellen eine besondere Bauform von Rohrdämmungen dar, für die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) erforderlich ist, mit der die Gleichwertigkeit zu einer runden Dämmung durch den Hersteller nachgewiesen wird. Bei diesen Dämmungen wird die Wärmeabgabe hauptsächlich zur Kaltseite reduziert. Bild 5: Das Schaubild zeigt, wie die fachgerechte Verwendung von asymmetrischen KompaktDämmhülsen zu einem niedrigst möglichen Fußbodenaufbau und einem schalltechnisch sicheren Ergebnis führt. Foto: Missel Nach DIN 18560-2 darf der tragende Untergrund, also in der Regel die Ausgleichsschicht, keine Rohrleitungen (oder sonstige Erhebungen) aufweisen: - die Schwankungen der Estrichdicke nach sich ziehen, - die Verschiebefähigkeit des Estrichs behindern, - zu Schallbrücken führen könnten. Bei asymmetrischen Kompakt-Dämmhülsen, die im eingebauten Zustand im Wesentlichen rechteckig sind, können immer und sehr einfach saubere Anschlüsse an die Ausgleichs-, Wärme- und Trittschalldämmung hergestellt werden (Bild 6). Damit kann auch die Verschiebefähigkeit gewährleistet und ein Aufsatteln des Estrichs auf den Rohren sowie Schallbrücken ausgeschlossen werden. Die beste und niedrigste Fußbodenkonstruktion ist wertlos, wenn durch Schallbrücken zwischen den Rohren und dem Estrich die akustische Qualität des Fußbodens verlorengeht. Wichtig ist deshalb auch, dass die Rohrdämmungen lückenlos montiert werden. Nicht gedämmte Rohrstücke sind unbedingt zu vermeiden. Mit Infrarottechnik lassen sich solche Mängel leicht nachweisen. Dämmungen von Rohrleitungen im Fußbodenaufbau die in der im Bild 7 gezeigten Lösung verlegt sind, müssen bis zum Einbringen des Estrichs allen Belastungen des Baustellenbetriebs gewachsen sein. Bei Rohrdämmungen ohne eine geeignete Ummantelung ist die Gefahr relativ groß, in diesem Zeitraum Schaden zu nehmen und zerstört zu werden. Die Verwendung geeigneter, reißfester und damit sehr robuster Dämmmaterialien ist deshalb besonders wichtig. Bild 6 links: Gefahrenzone Baustelle: Ungedämmte Rohrleitungsabschnitte im Fußboden sollten unbedingt vermieden werden. Ansonsten besteht durch eindringenden Schmutz und Rissbildung die Gefahr von Schallbrücken und Wärmeverlusten. Foto: Missel Bild 7 rechts: Die Missel Kompakt-Dämmhülse KDH 035 sorgt mit widerstandsfähigem Material-Verbund dafür, dass Rohrleitungen im Fußbodenaufbau thermisch- und schalloptimiert gedämmt werden. Foto: Missel Mit den baustellengerechten asymmetrischen Kompakt-Dämmhülsen Bild 8 für Rohrleitungen im Fußbodenaufbau und den schallentkoppelnden Befestigungen Bild 9 ist sowohl ein normengerechter als auch ein wirtschaftlicher, sehr niedriger Fußbodenaufbau realisierbar. Bild 8 links: Kompakte Rohrtrassen auf sicherem Abstand. Praktisch umgesetzte Verlegerichtlinien mit der Missel Kompakt-Dämmhülse an einem Leitungsverteiler. Foto: Missel Bild 9 rechts: Mit der schallentkoppelnden Befestigung liefert Missel das intelligente Zubehör zur Dämmhülse, für die einfache und zeitsparende Montage. Foto: Missel Zusammengefasst gelten bei der Verlegung von gedämmten Rohrleitungen in Fußbodenaufbauten folgende acht Grundsätze: 1. Die Rohrleitungen sind parallel zu den Wänden zu verlegen. 2. Die maximale Unterbrechung der Dämmung bzw. Auflage unter der Estrichplatte durch Rohrtrassen sollte begrenzt werden 3. Mindestabstände zwischen Rohrleitungen bzw. zwischen Rohrleitungen und Wänden sollten eingehalten werden. 4. Die Rohrleitungen sollten rechtwinklig in die Wände münden. 5. Rohrkreuzungen sind möglichst zu vermeiden. 6. Die Rohrleitungen müssen lückenlos wärmegedämmt und körperschallentkoppelt verlegt werden. 7. Die Rohrleitungen müssen akustisch entkoppelt befestigt werden. 8. Die Ausgleichsschicht ist bis an die gedämmten und befestigten Rohrleitungen heran zu führen und muss mindestens mit der Oberkante der Rohrdämmung bzw. der akustisch entkoppelten Befestigung abschließen. Autoren: Bild links: Andreas Engel, Produktmanager Wärme- und Schalldämmung, Kolektor Missel Insulations GmbH. Foto: Missel Bild rechts: Dr. Bernd M. Hanel, Freiberuflicher Ingenieur und Freier Sachverständiger für Wärme-, Feuchte-, Schallund Brandschutz, Beratender Ingenieur der Kolektor Missel Insulations GmbH. Foto: Missel Weitere Informationen: Kolektor Missel Insulations GmbH Max-Planck-Straße 23 70736 Fellbach/Stuttgart Tel. +49 711 / 53080 Fax +49 711 / 5308155 [email protected]
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