Jedermann ist keine Frau - Fachhochschule Vorarlberg

Gleichbehandlungsstelle
Jedermann ist keine Frau
Sprachleitfaden für eine diskriminierungsfreie Kommunikation
Birgit Blenke
3. Auflage, Dezember 2015
Liebe Studentinnen und Studenten,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir begegnen unseren Mitmenschen wertschätzend.
Wir achten und fördern menschliche Vielfalt.
Diese Grundhaltungen – im Leitbild1 der FH Vorarlberg verankert und in der Satzung2
mit dem Kapitel
Gender- und diversitygerechte Hochschulentwicklung
vertieft – sind uns gleichzeitig Auftrag: Menschen in ihrer Vielfalt – unabhängig von
Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung, Ethnie, sexueller Orientierung,
physischer oder psychischer Einschränkungen – wahrzunehmen und wertschätzend
zu behandeln. Gleichstellung und Diversität nehmen wir als wichtige Quellen der
kreativen Weiterentwicklung und als Chance für die Zukunft wahr.3
Der vorliegende Sprachleitfaden ist eine Maßnahme in diesem Sinne. Er soll alle
Angehörigen der FH Vorarlberg – Studierende wie Mitarbeitende – in ihrem täglichen
Bemühen um eine diskriminierungsfreie Kommunikation unterstützen und ihnen eine
praktische Anwendungshilfe bieten.
Sprache kann und soll nicht verordnet werden. Die Grundhaltung der FH Vorarlberg soll
jedoch von allen ihren Angehörigen mitgetragen werden können. Daher bietet der
Sprachleitfaden unterschiedliche Möglichkeiten des diskriminierungsfreien Sprachgebrauchs an, aus denen eine persönliche Variante gewählt werden kann.
Dabei gilt: Klare Haltung vor Perfektion. Nicht die perfekte Umsetzung ist uns wichtig,
sondern dass wir eine wertschätzende, geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie
Kommunikationskultur pflegen und diese gemeinsam nach innen und außen tragen.
Neben diesem Sprachleitfaden stellen wir allen Hochschulangehörigen auch weitere
Unterstützungsangebote wie Beratung durch die Gleichbehandlungsstelle oder Übungsangebote über das Schreibzentrum der Bibliothek zur Verfügung. Nutzen Sie diese!
In diesem Sinne wünschen Ihnen viel Freude beim (Um-)Formulieren
Mag. Stefan Fitz-Rankl
Geschäftsführer
Dr. Oskar Müller
Rektor
Dezember 2015
1
Vgl. Fachhochschule Vorarlberg 2015a.
Vgl. Fachhochschule Vorarlberg 2015c, S. 49-50.
3 Ebd., S. 49.
2
Mag.a Birgit Blenke
Gleichbehandlungsbeauftragte
INHALT
1
2
Grundlegende Vorgaben und Empfehlungen ............................................................................................. 4
1.1
Prüfungsordnung der FH Vorarlberg idgF ............................................................................................ 4
1.2
Varianten-Nutzung .................................................................................................................................... 4
1.3
Bewusste Vorbereitung ............................................................................................................................ 4
Sichtbarmachung und Symmetrie ................................................................................................................... 5
2.1
2.1.1
Vollständige Paarformen mit Konjunktionen ................................................................................. 5
2.1.2
Vollständige Paarformen ohne Konjunktion (und, oder, bzw.) ................................................... 5
2.2
Gekürzte Paarformen („Sparformen“) – Varianten................................................................................ 5
2.2.1
Zusammenziehung mit Sonderzeichen .......................................................................................... 5
2.2.2
Zusammenziehung mit Binnen-I ...................................................................................................... 6
2.3
3
Vollständige Paarformen - Varianten ..................................................................................................... 5
Klare Zuordnung........................................................................................................................................ 6
2.3.1
Verwendung der eindeutigen Wortwahl ........................................................................................ 6
2.3.2
Verwendung von geschlechtsinhärenten Wörtern ........................................................................ 6
2.3.3
Verwendung eines hinweisenden Adjektivs .................................................................................. 6
2.4
Führung akademischer Grade und verliehene Titel............................................................................. 6
2.5
Literaturangaben und Zitationen ............................................................................................................ 6
Alternative Formulierungsmöglichkeiten ...................................................................................................... 7
3.1
Neutrale Personenbezeichnungen ......................................................................................................... 7
3.1.1
Pluralwörter ........................................................................................................................................ 7
3.1.2
Singular- und Pluralformen .............................................................................................................. 7
3.1.3
Pluralwörter, die im Singular geschlechtsspezifisch sind ............................................................. 7
3.1.4
Bezeichnungen referierend auf Funktionen, Institutionen oder Kollektive ................................. 7
3.2
Umformulierungen bzw. Vermeidung von benachteiligenden Formen ............................................ 7
3.2.1
Umformulierungen von benachteiligenden Ausdrücken............................................................. 7
3.2.2
Vermeidung von benachteiligenden Aussagen und Zuschreibungen...................................... 8
3.2.3
Umformulierungen von Pronomen etc. .......................................................................................... 8
3.2.4
Umformulierung von Komposita mit geschlechtsspezifischem Bestimmungswort ................. 8
3.2.5
Umformulierungen zur Vereinfachung oder zur Neutralisierung ............................................... 9
3.2.6
Umformulierungen in Passiv-Aussagen .......................................................................................... 9
3.3
Sonderformen (mit Präambeln) ............................................................................................................... 9
3.3.1
Taktische Abwechslung der weiblichen und männlichen Form .................................................. 9
3.3.2
Rollenvergabe .................................................................................................................................... 9
3.3.3
Gekürzte Paarformen mit negativer Weglassprobe ................................................................... 10
4
Ausgewogene, diskriminierungsfreie Beispiel- und Bilderpräsenz von Frauen und Männern ............ 10
5
Impressum ....................................................................................................................................................... 11
6
Quellen ............................................................................................................................................................. 12
4 von 12
1
GRUNDLEGENDE VORGABEN UND EMPFEHLUNGEN
1.1 PRÜFUNGSORDNUNG DER FH VORARLBERG IDGF
Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache ist in der Prüfungsordnung § 4 Abs 8 vorgegeben4:
„Bei der Verfassung von schriftlichen wissenschaftlichen Arbeiten (Seminar-, Bachelor- und
Masterarbeiten etc.), Berichten (Praktikums- oder Reflexionsbericht etc.) und Präsentationen ist eine
gendergerechte Sprache zu verwenden. Eine Generalklausel zur Verwendung des generischen
Maskulinums oder Femininums ist unzulässig. Eine wechselweise Verwendung von männlichen und
weiblichen Formen ist möglich. Die korrekte Anwendung wird in den Benotungskriterien berücksichtigt.“
Den Studierenden sowie den Betreuungspersonen wird daher insbesondere bei schriftlichen Seminaroder Abschlussarbeiten empfohlen, dieses Korrektur-Kriterium vorab zu besprechen.
Für englische Arbeiten empfehlen wir die UNESCO-Guidelines on Gender-Neutral Language5.
1.2 VARIANTEN-NUTZUNG
Die verschiedenen Varianten der geschlechtergerechten Formulierungen können gut kombiniert
werden. Lediglich bei den Kurz-Paarformen sollte in einem Text nur eine der beiden Varianten genutzt
werden (siehe 2.2.1 oder 2.2.2).
Bei offiziellen Dokumenten folgt die FH Vorarlberg der im Fachhochschulstudiengesetz (FHStG)
gewählten Schreibweise der durchgehenden Beidbenennung durch vollständige Paarformen (siehe 2.1)
und neutralen Personenbezeichnungen (siehe 3.1).
Die Führung akademischer Grade und verliehener Titel in weiblicher Form lässt die FH Vorarlberg ihren
Mitarbeiterinnen und Studentinnen im Rahmen der Empfehlungen des BMWF von 2013 frei (siehe 2.4).
Bei der Verwendung einer Sonderform (siehe 3.3) ist dem Text eine erläuternde Präambel
voranzustellen.
1.3 BEWUSSTE VORBEREITUNG
Nachträgliche Umformulierungen bestehender Texte sind generell sehr schwierig und mühsam – zudem
erweisen sich die Ergebnisse zumeist als unbefriedigend. Andererseits bleibt auch die bestgemeinte
Absicht nicht von (unbewusster) Sprachgewohnheit verschont. Daher:
Einen Überblick über die möglichen Varianten der diskriminierungsfreien Kommunikation verschaffen:
Sprachleitfaden hinzuziehen (in Lang- und Kurzversion verfügbar)6, im Zweifel Unterstützung einholen
(Betreuerin/Betreuer, Gleichbehandlungsstelle), dann Varianten-Entscheidung treffen.
Bewusstes Hinterfragen von Bild-, Fall- und Literaturbeispielen: Kommen Frauen und Männer
gleichermaßen vor? Können sich darin Frauen und Männer in deren Vielfalt und unterschiedlichen
Lebensrealitäten wiederfinden? Wird einem kreativen Rollenverständnis gefolgt oder werden
Stereotypen bedient? Sind die Beispiele für möglichst unterschiedliche Menschen nachvollziehbar bzw.
realitätsnah?
Fachhochschule Vorarlberg 2015b, S. 5.
Vgl. Desprez-Bouanchaud ; Doolaege ; Ruprecht 1999.
6 Beide Versionen sind über die Homepages der Gleichbehandlungsstelle
http://www.fhv.at/organisation/gleichbehandlungsstelle und des Schreibzentrums der FH Vorarlberg Bibliothek zugänglich.
4
5
5 von 12
2
SICHTBARMACHUNG UND SYMMETRIE
In einer diskriminierungsfreien Kommunikation werden Frauen und Männer gleichermaßen sichtbar
gemacht und nicht in einer der beiden Geschlechtsformen mitgemeint. Gefordert sind hier die beiden
ausdrücklich genannten geschlechtsspezifischen Personenbezeichnungen für Frauen und Männer. Bei
der Nennung von Frauen und Männern (Mädchen und Jungen) muss auf Symmetrie und Gleichwertigkeit geachtet werden.
2.1 VOLLSTÄNDIGE PAARFORMEN - VARIANTEN
Neben neutralen Personenbezeichnungen ist diese Sichtbarmachung durch vollständige Paarformen
nach Möglichkeit allen anderen Formen vorzuziehen. Für offizielle Dokumente gilt dies im Besonderen.
2.1.1
•
•
•
VOLLSTÄNDIGE PAARFORMEN MIT KONJUNKTIONEN
Die Dozentin und der Dozent stellen sich vor.
Ein Kollege oder eine Kollegin hätte an diesem Tisch noch Platz.
Zu Studienbeginn wählen die Erstsemestrigen eine Jahrgangssprecherin bzw. einen
Jahrgangssprecher.
Für die Reihenfolge wird entweder eine Abwechslung oder das Titanic-Prinzip („Frauen zuerst“)
empfohlen.
2.1.2
•
•
•
VOLLSTÄNDIGE PAARFORMEN OHNE KONJUNKTION (UND, ODER, BZW.)
die Bewerberin/der Bewerber
die Bewerberin, der Bewerber
Alle Bewerberinnen/alle Bewerber müssen das Aufnahmeverfahren durchlaufen.
Leerzeichen weder vor noch nach dem Schrägstrich, jedoch nach dem Komma eines setzen.
2.2 GEKÜRZTE PAARFORMEN („SPARFORMEN“) – VARIANTEN
Im Sinne der Textökonomie können – insbesondere bei kurzen Textformen wie Vereinbarungen, E-Mails,
Anleitungen sowie bei internen Texten wie Protokollen, Mitteilungen etc. – die weiblichen und
männlichen Formen zusammengezogen werden. Hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, von
denen pro Text jedoch nur eine durchgehend verwendet werden sollte.
2.2.1
ZUSAMMENZIEHUNG MIT SONDERZEICHEN
Diese Variante ist mit der Weglassprobe auf grammatische Richtigkeit zu prüfen. Grundsätzlich ist ein
positives Ergebnis der Weglassprobe erforderlich. Unter bestimmten Bedingungen kann diese
Schreibweise ausnahmsweise auch bei negativer Weglassprobe verwendet werden, nähere
Informationen dazu siehe unter 3.3.3.

•
•
•





Positive Weglassprobe: Beim Weglassen der eingefügten Buchstaben „/innen“ bleibt der andere
Wortteil korrekt (Mitarbeiter).
Die Mitarbeiter/innen haben sich bereits in der Aula eingefunden.
Die Mitarbeiter*innen haben sich bereits in der Aula eingefunden.
Die Mitarbeiter_innen haben sich bereits in der Aula eingefunden.
Negative Weglassprobe: Beim Weglassen der hinzugefügten Endungen ist der verbleibende Wortteil
grammatisch falsch.
Die Ärzt/innen haben den Dienstplan für den kommenden Monat erhalten. („Ärzt“ ist kein korrektes Wort.)
Ein/e Expert/in wird angefragt. (Die männliche Nominativ-Endung „e“ fehlt.)
Der Name des/der Student/in fehlt. (Die männliche Genitiv-Endung „en“ fehlt.)
Alle Freund/innen gratulierten ihr zum Geburtstag. (Die männliche Plural- Endung „e“ fehlt.)
6 von 12
2.2.2
ZUSAMMENZIEHUNG MIT BINNEN-I
Diese Variante ist inzwischen zur sprachlichen Realität geworden (im Duden jedoch noch nicht
aufgenommen). Sie findet sich in vielen Textsorten wieder und eignet sich vorwiegend bei Wörtern im
Nominativ mit er-Endung, wenn gleichzeitig der Plural gesetzt wird.
Auch hier ist die Weglassprobe ein geeignetes Instrument, die grammatische Korrektheit zu
überprüfen. Details siehe unter 2.2.1
•
Alle neuen MitarbeiterInnen erhalten am ersten Arbeitstag die CampusCard.
2.3 KLARE ZUORDNUNG
Nur Frauen oder nur Männer sind gemeint und werden auch so bezeichnet.
2.3.1
•
•
Alle Läuferinnen unseres Teams landeten unter den ersten 10 Plätzen.
Alle Fahrer kamen trotz verschmutzter Fahrbahn sicher ans Ziel.
2.3.2
•
•
•
VERWENDUNG DER EINDEUTIGEN WORTWAHL
VERWENDUNG VON GESCHLECHTSINHÄRENTEN WÖRTERN
die Landeshauptfrau, der Landeshauptmann
die Vereinsobfrau, der Vereinsobmann
die Mutter, der Vater
2.3.3
VERWENDUNG EINES HINWEISENDEN ADJEKTIVS
In der Mehrzahl haben weibliche und männliche Formen dieselben Artikel und Endungen. Bei
Notwendigkeit der Deutlichmachung kann auf ein bestimmtes Geschlecht zusätzlich hingewiesen
werden. Dabei ist auf die Vermeidung von Redundanzen zu achten.
•
•
alle männlichen Angestellten – die weiblichen Angestellten
die weiblichen Vortragenden – die männlichen Vortragenden
2.4 FÜHRUNG AKADEMISCHER GRADE UND VERLIEHENE TITEL
Akademische Grade und verliehene Titel können auch mit Geschlechtszusatz geführt werden.
Insbesondere wenn der Vorname fehlt, gibt es die Möglichkeit, auf das weibliche Geschlecht der
Person hinzuweisen, wenn dies erwünscht ist.7
Beispiele:
•
Doktorin /Dr.in/Dr.in – Doktor/Dr.
•
Diplomierte Sozialarbeiterin/DSAin/DSA.in – Diplomierter Sozialarbeiter/DSA
•
Magistra/Mag.a/Mag.a – Magister/Mag.
•
Professorin (FH)/Prof.in (FH)/Prof.in (FH) – Professor/Prof.
2.5 LITERATURANGABEN UND ZITATIONEN
Die Studienordnungen bzw. Leitfäden der einzelnen Studiengänge enthalten zumeist einen Verweis
auf den studiengangsübergreifenden Leitfaden zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten der FH
Vorarlberg8, in dem eine Auswahl an möglichen Literarturangaben und Zitationen aufgeführt wird.
7
8
Vgl. Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, ENIC NARIC AUSTRIA 2012 S. 8.
Vgl. Mayer 2014.
7 von 12
Bezüglich Bachelor- und Masterarbeiten vermerkt die Prüfungsordnung der FH Vorarlberg idgF unter
§ 10 Abs 19:
„[…] Rahmenbedingungen und Details zur Ausarbeitung sind in den Studienordnungen bzw. Leitfäden
der einzelnen Studiengänge festgelegt. Bezüglich der genannten formalen Anforderungen […] haben
diese Leitfäden verbindlichen Charakter. Mit der Veröffentlichung dieser Leitfäden in den studentischen
Informationssystemen gelten diese Formalitäten als kommuniziert.“
3
ALTERNATIVE FORMULIERUNGSMÖGLICHKEITEN
Der Sichtbarmachung durch Paarbenennung (siehe 2.1) sollte gegenüber allen anderen Varianten der
Vorzug gegeben werden. Sollte dies zu einer besonders aufwändigen Schreibweise und erschwerten
Lesbarkeit führen, bieten sich stattdessen verschiedene Möglichkeiten des geschlechtergerechten
oder -neutralen Formulierens.
3.1 NEUTRALE PERSONENBEZEICHNUNGEN
Das Deutsche bietet eine Reihe von Möglichkeiten, Personen oder Personengruppen unabhängig ihrer
Geschlechtszugehörigkeit zu benennen:
3.1.1
•
Leute, Eltern, Kinder, Geschwister
3.1.2
•
PLURALWÖRTER
SINGULAR- UND PLURALFORMEN
Person/en, Mensch/en, Elternteil, Kind, Mitglied, Individuum, Persönlichkeit, sowie
Zusammensetzungen wie Lehrperson, Arbeitskraft etc.
3.1.3
PLURALWÖRTER, DIE IM SINGULAR GESCHLECHTSSPEZIFISCH SIND
Immer geläufiger werden Bildungen aus Partizipien oder Adjektiven zur neutralen Verwendung.
•
•
•
der bzw. die Studierende/ Mitarbeitende/Lesende – die Studierenden/ Mitarbeitenden/Lesenden
die oder der Jugendliche – die Jugendlichen
der/die Erziehungsberechtigte – die Erziehungsberechtigten
3.1.4
BEZEICHNUNGEN REFERIEREND AUF FUNKTIONEN, INSTITUTIONEN ODER
KOLLEKTIVE
Statt: der Abteilungsleiter/die Abteilungsleiterin, die AbteilungsleiterInnen etc.
•
die Abteilungsleitung, die Abteilungsleitungen
•
Andere Beispiele: die Leitung, die Abteilung, das Team, das Ministerium, die Direktion, das
Rektorat, die Geschäftsführung, die Personalvertretung, die Belegschaft, die Bevölkerung etc.
3.2 UMFORMULIERUNGEN BZW. VERMEIDUNG VON BENACHTEILIGENDEN FORMEN
3.2.1
UMFORMULIERUNGEN VON BENACHTEILIGENDEN AUSDRÜCKEN
Fußgängerübergang
Mannschaft
Mädchenname (der Frau)
Mütterberatung, -karenz
Mannstunden, -tage etc.
Arztpraxis
9
>
>
>
>
>
>
Fachhochschule Vorarlberg 2015b, S. 9.
Zebrastreifen, Schutzweg
Team, Gruppe
Geburtsname
Elternberatung, -karenz
Personenstunden, -tage etc.
Ordination, ärztliche Praxis
8 von 12
3.2.2
VERMEIDUNG VON BENACHTEILIGENDEN AUSSAGEN UND ZUSCHREIBUNGEN
das schwache/schöne/starke Geschlecht
die Hosen anhaben
seinen Mann stehen
3.2.3
>
>
>
die Frauen, die Männer
das Sagen haben
Durchhalten, geradestehen für etwas
UMFORMULIERUNGEN VON PRONOMEN ETC.
Statt: Niemand darf aufgrund seines Geschlechts benachteiligt werden.
•
Niemand darf aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit benachteiligt werden.
Statt: Keiner wird hier benachteiligt.
•
Niemand wird hier benachteiligt.
•
Keine und keiner wird hier benachteiligt.
Statt: Wir brauchen jemanden, der gerne Auto fährt.
Wir brauchen eine/n passionierte/n Autofahrer/in.
•
Wir brauchen eine Person, die gerne Auto fährt.
•
Statt: Es gab niemanden, der sich freiwillig gemeldet hat.
Niemand hat sich freiwillig gemeldet.
•
Keine Person hat sich freiwillig gemeldet.
•
Statt: Alle Teilnehmer des Kurses werden mit einem Tusch verabschiedet.
Alle, die an dem Kurs teilgenommen haben, werden mit einem Tusch verabschiedet.
•
Alle (Teilnehmenden) werden mit einem Tusch verabschiedet.
•
Statt: Der Verfasser des Buches ist unbekannt.
•
Es ist unbekannt, wer das Buch verfasst hat.
Statt: Man kann nicht wissen, wie es morgen sein wird.
Kein Mensch kann wissen, wie es morgen sein wird.
•
Niemand kann wissen, wie es morgen sein wird.
•
3.2.4
UMFORMULIERUNG VON KOMPOSITA MIT GESCHLECHTSSPEZIFISCHEM
BESTIMMUNGSWORT
Im Deutschen bestimmt bei Komposita zwar das Hauptwort das grammatische Geschlecht des
Kompositums, trotzdem bleibt die Bestimmung oft dem männlichen Geschlecht vorbehalten. Diese um
das weibliche Geschlecht zu ergänzen, endet meist in sehr „bemühten“ Wortkonstruktionen oder es ist
schlicht nicht möglich.
Solche unglücklichen Umformulierungen sind beispielsweise: BesucherIninformation oder
BesucherInneninformation. Falsch wäre es z. B. bei Ärztinnenpraxis, außer es wäre eine
Praxisgemeinschaft von Frauen.
Daher sollen neutrale, sinnentsprechende Komposita gesucht werden:
Mitarbeitergespräch
>
Qualifikationsgespräch, Personalgespräch, Jahresgespräch
Besucherinformation
>
Besuchsinformation
Computerexperten
>
Computerfachleute
Rednerpult
>
Redepult
Studentenausweis
>
Studienausweis/Studierendenausweis
Zahnarztpraxis
>
zahnärztliche Praxis
Fußgängerzone
>
Fahrverbotszone, autofreie Zone
Nichtraucherbereich
>
Rauchfreier Bereich
Rechtsanwaltskosten
>
Rechtsvertretungskosten
9 von 12
3.2.5
UMFORMULIERUNGEN ZUR VEREINFACHUNG ODER ZUR NEUTRALISIERUNG
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer dieser Sitzung soll ihren/seinen Namen in diese Liste
eintragen.
•
Bitte tragen Sie Ihren Namen in diese Liste ein.
•
Alle Teilnehmenden dieser Sitzung sollen ihren Namen in diese Liste eintragen.
Frauen sind die besseren Autofahrer.
•
Frauen fahren besser Auto.
3.2.6
UMFORMULIERUNGEN IN PASSIV-AUSSAGEN
Bei der Anwendung dieser Variante soll besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, in welchen
Textsorten Passiv-Formulierungen passend erscheinen. Das Passiv lässt die handelnden Personen nicht
sichtbar werden und ist damit im Ausdruck unpersönlicher oder distanzierter als die aktive Form. Dies
kann erwünscht sein, aber auch konstruiert wirken.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Lehrveranstaltung gestalteten ein gemeinsames
Feedbackformular.
•
In der Lehrveranstaltung wurde ein gemeinsames Feedbackformular gestaltet.
Die Geschäftsführerin stellte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das neue Organigramm vor.
•
Der Belegschaft wurde das neue Organigramm vorgestellt.
3.3 SONDERFORMEN (MIT PRÄAMBELN)
Bei den im Folgenden genannten Sonderformen der Sprachverwendung ist dem Text ein erklärendes Vorwort, eine
„Präambel“ voranzustellen, weshalb diese Sonderform gewählt wurde.
3.3.1
TAKTISCHE ABWECHSLUNG DER WEIBLICHEN UND MÄNNLICHEN FORM
Die weiblichen und männlichen Personenbezeichnungen werden im Text abgewechselt, unabhängig
von der gerade verwendeten Personengruppe. Diese Variante bietet sich insbesondere auch für das
gesprochene Wort an, da ein guter Redefluss gewahrt bleibt.
Beispiel einer möglichen Präambel:
Die Verfasserin/der Verfasser des vorliegenden Protokolls (oder Autor/Autorin der vorliegenden Arbeit
etc.) bekennt sich zu einer geschlechtergerechten Sprachverwendung. Aufgrund der häufig
vorkommenden Nennung mehrerer Personengruppen werden diese zugunsten des Sprachflusses
abwechselnd in der weiblichen und männlichen Form genannt.
3.3.2
ROLLENVERGABE
Die im Text vorkommenden Personengruppen werden „Rollen“ in der männlichen oder weiblichen
Form zugeordnet. Bei dieser Anwendung ist besonders darauf zu achten, dass stereotype
Geschlechtszuschreibungen vermieden bzw. nicht weiter verstärkt werden (z. B. sollten leitende
Personen„rollen“ nicht vorwiegend männlich „besetzt“ werden).
Beispiel einer möglichen Präambel:
Die Verfasserin/der Verfasser der vorliegenden Arbeit bekennt sich zu einer geschlechtergerechten
Sprachverwendung. Aufgrund der häufig vorkommenden Nennung einiger Personengruppen werden
zugunsten der flüssigeren Lesbarkeit für diese sowohl männliche als auch weibliche „Rollen“ vergeben;
diese sind ausgewogen und stereotypen Rollenbildern möglichst entgegen wirkend vergeben worden:
•
•
•
•
Die Projektleiterin
Der Assistent
Die Vorgesetzte
Der Administrator
10 von 12
3.3.3
GEKÜRZTE PAARFORMEN MIT NEGATIVER WEGLASSPROBE
Grundsätzlich wird für gekürzte Paarformen das positive Ergebnis der Weglassprobe - wie unter 1.2
beschrieben - vorausgesetzt. Für informelle Texte (z. B. interne Protokolle, Mitteilungen, E-Mails) und
unter besonders beengten Platzverhältnissen, z. B. Textfelder in (Online-)Formularen etc., werden
Ausnahmen unter Voranstellung einer erläuternden Präambel (z. B. auf der Hauptseite) toleriert.
Beispiel einer möglichen Präambel:
Die Verfasserin/der Verfasser des gegenständlichen Protokolls (Formulars, Kurzmitteilung etc.) bekennt
sich zu einer geschlechtergerechten Sprachverwendung. Zugunsten der hier notwendigen Kombination
von Textökonomie und –Verständlichkeit war hier in Einzelfällen auch eine - grammatisch nicht ganz
korrekte - Kürzung notwendig (z. B. der/die Expert/in oder ExpertIn).
4
AUSGEWOGENE, DISKRIMINIERUNGSFREIE BEISPIEL- UND BILDERPRÄSENZ VON FRAUEN UND
MÄNNERN
Zur Illustration von Aussagen werden oft Beispiele zitiert oder Bildmaterial verwendet. Erwiesenermaßen
wirken Bilder stärker als Worte, auch wird zumeist das Bild vor dem Text wahrgenommen.
Deshalb soll bei der Auswahl solcher Darstellungen besonders darauf geachtet werden, dass Frauen und
Männer in ihrer Vielfalt sowohl in der Anzahl als auch in der Gleichwertigkeit ausgewogen aufgezeigt
werden.
Wichtig ist zu beachten, dass keine veralteten Rollenbilder bestätigt oder Klischees bedient werden (in
Körperhaltungen, Funktionen, Tätigkeiten, Kleidung etc.) – auch in Sprachbildern (Redewendungen
etc.).
Die Vermeidung von stereotypen Beispielen und Bildern gilt neben dem Geschlecht auch für alle
anderen identitätsstiftenden Dimensionen zu beachten wie Alter, Ethnie, sexuelle Orientierung etc.
Arbeitsgruppe
Gruppenbild
11 von 12
Arbeitssituation
Haushalt
5
IMPRESSUM
Copyright
Illustrationen:
Verfasserin
Fachhochschule Vorarlberg GmbH
Hochschulstraße 1, 6850 Dornbirn/AT
© 2006 Tina Hochkogler (mit freundlicher Genehmigung)
Mag.a Birgit Blenke
12 von 12
6
QUELLEN
Dieser Sprachleitfaden ist auch aus dem Studium und Vergleich zahlreicher Publikationen zum Thema
entstanden, die hier stellvertretend genannt werden:
Alker, Ulrike ; Weilenmann, Ursula (2006): Sprachleitfaden. Geschlechtergerechter Sprachgebrauch an der FH Campus
Wien. Herausgegeben von FH Campus Wien. Online im Internet:
https://www.fh-campuswien.ac.at/lehre/lehre-im-fokus/publikationen-der-fh-campus-wien/detail/sprachleitfadengeschlechtergerechter-sprachgebrauch-an-der-fh-campus-wien.html (Zugriff am: 21.8.2015).
Amt der NÖ Landesregierung (Hrsg.) (2006): Leitfaden geschlechtergerechtes Formulieren. Empfehlungen des
Arbeitskreises Gender Mainstreaming in der NÖ Landesverwaltung. Online im Internet:
http://www.noe.gv.at/bilder/d18/sprachleitfaden.pdf (Zugriff am: 21.8.2015).
Bundesministerium für Bildung und Frauen (Hrsg.) (2014): Geschlechtergerechter Sprachgebrauch Empfehlungen und
Tipps. Online im Internet: https://www.bmbf.gv.at/frauen/gleichbehandlung/sg/lf_gg_sprachgebrauch_26114.pdf?4dz8a1
(Zugriff am: 21.8.2015).
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (Hrsg.) (2012): Geschlechtergerechtes Formulieren. Online im Internet:
https://www.bmbf.gv.at/ministerium/rs/formulieren_folder2012_7108.pdf?4e4zxz (Zugriff am: 21.8.2015).
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (Hrsg.) (o.J.): Leitfaden zur sprachlichen Gleichstellung von
Frauen und Männern in den FTE-Programmen des bmvit. Online im Internet:
http://www.bmvit.gv.at/service/publikationen/innovation/humanpotenzial/downloads/leitfaden_sprachlichegleichstellung.p
df (Zugriff am: 21.8.2015).
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ; ENIC NARIC AUSTRIA (Hrsg.) (2012): Führung
akademischer Grade, Empfehlung. Online im Internet:
http://wissenschaft.bmwfw.gv.at/fileadmin/user_upload/wissenschaft/naric/akademische_grade_2012.pdf (Zugriff am:
21.8.2015)
Desprez-Bouanchaud, Annie; Doolaege, Janet ; Ruprecht, Lydia (1999): UNESCO Guidelines on Gender-Neutral
Language, 3. Aufl. Paris: UNESCO Unit for the Promotion of the Status of Women and Gender Equality. Online im Internet:
http://unesdoc.unesco.org/images/0011/001149/114950mo.pdf (Zugriff am: 19.8.2015).
Fachhochschule Vorarlberg (Hrsg.) (2015a): Leitbild. Online im Internet: http://www.fhv.at/organisation/leitbild (Zugriff am:
21.8.2015).
Fachhochschule Vorarlberg (Hrsg.) (2015b): Prüfungsordnung für Studienprogramme an der FHV. Version 2.1. Gültig ab
19. Mai 2015. Online im Internet:
https://inside.fhv.at/pages/viewpage.action?pageId=25722997 (Zugriff am 19.8.2015, nur für FHV-Angehörige
zugänglich).
Fachhochschule Vorarlberg (Hrsg.) (2015c): Satzung des Kollegiums der Fachhochschule Vorarlberg. Version 2.1. Online
im Internet: https://inside.fhv.at/display/SAT/Satzung+des+Fachhochschulkollegiums+der+FH+Vorarlberg (Letzter Zugriff
21.8.2015, nur für FHV-Angehörige zugänglich).
Magistratsdirektion der Stadt Wien, MA 53 (Hrsg.) (2011): Leitfaden für geschlechtergerechtes Formulieren und eine
diskriminierungsfreie Bildsprache. Online im Internet:
https://www.wien.gv.at/medien/service/medienarbeit/richtlinien/leitfaden-gender/ (Zugriff am: 21.8.2015).
Mayer, Brigitte (2014): Formalkriterien wissenschaftlicher Arbeiten. Ein Leitfaden. Online im Internet:
http://www.fhv.at/bibliothek/schreibzentrum/unterlagen-zum-wissenschaftlichen-arbeiten (Zugriff am: 21.8.2015).
Schwarzer, Susanne ; Hilbert, Sabine ; Rigler, Maria (2006): Leitfaden geschlechtergerechtes
Formulieren. Empfehlung des Arbeitskreises Gender Mainstreaming in der NÖ Landesverwaltung. Online im Internet:
http://www.noe.gv.at/bilder/d18/sprachleitfaden.pdf (Zugriff am: 21.8.2015).