Protest gegen das Beschäftigungsverbot für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten Unsere Bemühungen um eine Rücknahme der Dienstanweisung des Innenministerium vom 31.03.2015 über eine Beschäftigungsverbot für Flüchtlinge aus „sicheren Herkunftsstaaten“ (Senegal, Ghana, Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina), zumindest die Überprüfung der Regelvermutung für die sicheren Herkunftsstaaten Senegal und Ghana, somit die Gewährung des Zugangs zum Arbeitsmarkt und zu Ausbildungsmöglichkeiten nach dreimonatigem Aufenthalt in Deutschland, gemäß des bundesdeutschen Asylkompromisses vom September 2014, haben sich bisher zahlreiche Helferkreise aus ganz Bayern, politische und soziale Organisationen, angeschlossen. Die Thematik wurde in den Medien thematisiert. Unterstützende Stellungnahmen erhielten wir: • • • • • • • • • von Bernhard Seidenath, MdL Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Pflege der CSU-Landtagsfraktion vom Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung und Kultus im Bayerischen Landtag und bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Martin Güll von Beate Walter-Rosenheimer, MdB Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag, Sprecherin für Jugendpolitik und Ausbildung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag von Herrn Martin Neumeyer, MdL, dem Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung. Am 10.06.2015 gab es eine Pressemitteilung der SPD; „Kein Arbeitsverbot für Flüchtlinge in Bayern“ gegen bayerischen Sonderweg der Abschreckung. http://bayernspd-landtag.de/presse/pressemitteilungen/?id=265948 vom Fachreferenten Willi Dräxler von der Caritas. gegen das Beschäftigungsverbot liegt eine Stellungname des MFR (Münchner Flüchtlingsrats, [email protected], www.muenchner-fluechtlingsrat.de) und vom überparteilichen und überregionalen Dachverband Bayerischen Flüchtlingsrat (Stephan Dünnwald) http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/bayern_setzt_mit_arbeitsverboten_auf_eine_neu e_abschreckungspolitik/ vor. Der Protestbrief an der bayerischen Innenminister Hermann, wurde von mindestens 57 Helferkreisen aus ganz Bayern Unterzeichnet. Der AK Asyl Dachau erhielt am 2.6.2015 auch Antwort aus der Bayerischen Staatskanzlei, dass die Angelegenheit geprüft wird. Das Thema, das viele ehrenamtlich tätige Bürger bewegt wurde in der lokalen Presse behandelt: • Aus Unterschleißheim kam ein Bericht im Münchner Merkur http://www.merkur.de/lokales/muenchen-lk-nord/ober-unterschleissheim/asyl-helferkreiseschiessen-gegen-innenminister-5077330.html • von Ingrid Koch und Claudia Schuri im Münchner Merkur vom 1.6.2015: „Arbeiten bedeutet Mensch sein.“ http://www.merkur.de/lokales/dachau/landkreis/arbeiten-bedeutet-mensch-sein5048996.html • In der SZ erschienen u.a. folgende Artikel von Benjamin Emonts: Flüchtlingen aus bestimmten Ländern verbietet der Freistaat zu arbeiten. Landrat Stefan Löwl will das konsequent befolgen. Der Asylhelferkreis protestiert: So seien seine Bemühungen "für die Katz'". http://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/asylbewerber-zur-untaetigkeit-verdammt1.2466547 • Am 8.5.2015 in der SZ: "Es ist eine Katastrophe" Mit Frust und Verzweiflung reagieren die betroffenen Flüchtlinge auf den Erlass eines Arbeitsverbots, in den Helferkreisen im Landkreis herrschen Wut und Entsetzen. Die Ehrenamtlichen sehen ihre Arbeit vom Staat torpediert. In der Kritik steht auch das Landratsamt http://www.sueddeutsche.de/muenchen/dachau/arbeitsverbot-fuer-fluechtlinge-es-ist-einekatastrophe-1.2471877 Im Landkreis Dachau wurde in einigen Fällen Wiederspruch gegen den Bescheid der Ausländerbehörde, die eine Arbeitserlaubnis abgelehnt hat, erhoben. In einem konkreten Fall werden wir gegen die Ablehnung der Arbeitserlaubnis für einen Asylbewerber aus dem Senegal klagen. Gegen Ablehnungen muss in jeden Einzelfall Wiederspruch eingelegt werden. Ein Arbeitskreis-Arbeitsaufnahme, der praktisch alle Helferkreise im LKS Dachau repräsentiert, wird die Kosten des Verfahrens übernehmen. P.B. Stand 16.06.2015
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