Führerscheinkontrollen sind Pflicht Dieses Informationsblatt ist auch als Download erhältlich: www.lapid.de/downloads/ Elektronische Führerscheinkontrolle Auf der sicheren Seite mit LapID Jeder Fahrzeughalter muss sicherstellen, dass der Fahrer seines Fahrzeuges eine gültige Fahrerlaubnis hat. Unternehmen mit Flotten und Firmenfuhrparks sind vom Gesetzgeber dazu angehalten, die Führerscheine ihrer Fahrer mindestens zwei mal pro Jahr zu kontrollieren und diese Kontrollen zu dokumentieren. Die Einhaltung der Fristen und die Durchführung der LapID ist Marktführer für die automatisierte Führerscheinkontrolle. Als Fuhrparkverantwortlicher erhalten Sie mit dem patentierten LapIDSystem eine einfache, dezentrale und sichere Lösung für die Führerscheinkontrolle Ihres Fuhrparks. Kontrollen sind Aufgabe des Fuhrparkmanagements. § 21 StVG (Abs. 1 Nr. 2) sieht bei Verstößen hohe Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr für die verantwortliche Person vor. Darüber hinaus können erhebliche zivilrechtliche Konsequenzen LapID Service GmbH Untere Industriestraße 20 57250 Netphen (Siegen) entstehen. Tel.: +49 (0)271 - 4 89 72 - 0 Fax: +49 (0)271 - 4 89 72 - 29 [email protected] | www.lapid.de 5898457 (54828) Referenzen Sichere Daten im gesamten Prozess Die Verwendung des marktführenden LapIDSystems zur automatischen Führerscheinkontrolle ist unbedenklich – Ihre Daten sind sicher. Möglichkeit der SSL-Verschlüsselung für die Kommuni- LapID ist Marktführer für die automatisierte Führer- kation zwischen Browser und dem LapID-Server. scheinkontrolle. Durch stetig hohe Kundenzufrieden- Teil des Services ist auch die Unterstützung unserer Kunden im Umgang mit dem Datenschutz-Verfahrensregister sowie in der Information der eingebundenen Führerscheininhaber. Mit der Nutzungsvereinbarung wird ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz mit LapID geschlossen. heit genießt LapID das Vertrauen zahlreicher renommierter Unternehmen. Ob Konzernfuhrpark oder mittelständische Flotte – unabhängig von der Anzahl der Fahrer und der Fahrzeuge sorgt das LapID-System durch automatisierte Abläufe zuverlässig für Zeitersparnis und Rechtssicherheit im Fuhrparkmanagement. Über 150.000 Fahrer profitieren bereits von der einfachen und sicheren Führerscheinkontrolle mit dem LapID-System. Das LapID-System genügt den datenschutzrechtlichen Anforderungen nach §9 BDSG. Das LapID-Siegel enthält keinerlei personenbezogene Daten. Lediglich die Identifikationsnummer (ID) des Führerscheininhabers ist Bestandteil des Siegels. Nur diese ID wird durch die Prüfstationen im bundesweit flächendeckenden Prüfstellennetz erfasst und an das LapID-System übermittelt, sodass keinerlei Rückschluss auf personenbezogene Daten möglich ist. Erst im gesicherten LapID-System wird die ID des Fahrers mit seinen persönlichen Daten zusammengeführt. Das LapID-System ist durch ein umfassendes Sicher heitskonzept geschützt. Es wird zudem durch unabhängige Datenschutzbeauftragte geprüft und überwacht. Ein Teil des Sicherheitskonzeptes ist die Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz § 9 Technische und organisatorische Maßnahmen Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die selbst oder im Auftrag personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, haben die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften dieses Gesetzes, insbesondere die in der Anlage zu diesem Gesetz genannten Anforderungen, zu gewährleisten. Erforderlich sind Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht.
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