saubere kraftwerke 5

SAUBERE KRAFTWERKE 5
Die inhaltliche Richtigkeit der im
Verkaufsprospekt gemachten Angaben
ist nicht Gegenstand der Prüfung des
Prospektes durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht.
SAUBERE KRAFTWERKE 5
PROFIL
Die Anbieterin dieser Vermögensanlagen mit dem Namen „Saubere Kraftwerke 5“ ist die
Planet energy GmbH. Sie ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Greenpeace Energy eG,
eines bundesweit tätigen, genossenschaftlich organisierten Energieversorgers. Geschäftszweck
der Planet energy GmbH ist der Bau, die Finanzierung und der Betrieb von sauberen Kraftwerken.
DAS ZIEL der Planet energy GmbH ist der Aufbau eines unabhängigen Kraftwerksparks.
Hiermit sollen sowohl die Stromkunden der Greenpeace Energy eG als auch andere Haushalte
und Gewerbetreibende mit Strom versorgt werden. Insgesamt hat die Planet energy GmbH bereits
neun Windparks und drei Photovoltaikanlagen errichtet und ist an zwei Windparks beteiligt, welche
zusammen eine Gesamtleistung von rund 65 Megawatt zur Verfügung stellen. Durch die hier
angebotenen Vermögensanlagen möchte die Planet energy GmbH diesen Weg weiterhin
erfolgreich umsetzen und ausbauen.
ECKDATEN DER GENUSSRECHTE
Emittentinnen
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Form der Kapitalanlage
Nachrangige, unverbriefte Genussrechte mit Genussrechtsvergütung
Anlageobjekte
Windpark Schwanewede mit 6 MW Leistung (Anlageobjekt erster Ordnung)
Kommanditbeteiligung an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG
(Anlageobjekt erster Ordnung)
Windpark Sailershäuser Wald mit 24 MW Leistung (Anlageobjekt zweiter Ordnung)
Gesamtauszahlung
Rund 177,6 % vor Steuern (Prognose)
Genussrechtsvergütung
Durchschnittlich 3,75 % p. a. (Prognose)
Laufzeit
Rund 20 Jahre (bis 31. Dezember 2035)
Genussrechtskapital
7.870.000 EUR
Zeichnungsfrist
Grundsätzlich bis zur Vollplatzierung
Mindestzeichnung
1.000 EUR
Ausgabeaufschlag (Agio)
Wird nicht erhoben
Genussrechtskapitalrückzahlung
Die Genussrechtskapitalrückzahlung erfolgt über die Laufzeit der Vermögensanlagen,
die rund 20 Jahre beträgt.
Übertragbarkeit
Die Genussrechte können ganz oder teilweise durch Abtretung an Dritte übertragen werden. Die
Übertragung ist nur mit Wirkung zum Ende eines Kalendermonats oder mit Wirkung zum Tag des
Beitritts möglich und bedarf der formalen Zustimmung der Planet energy Anlegerservice GmbH,
die jedoch nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden darf. Die Genussrechte können auch
veräußert werden. Es gibt jedoch keinen organisierten Markt für den Verkauf und Erwerb der
ausgegebenen Genussrechte. Da die Genussrechte nicht verbrieft sind, können sie nicht wie
Wertpapiere gehandelt werden.
Nachschusspflicht
Nach Einzahlung des gezeichneten Genussrechtskapitals besteht keine Nachschusspflicht.
Mit den Vermögensanlagen
Mit den Genussrechten sind keine Gesellschafterrechte an den Emittentinnen verbunden.
verbundene Rechte
INHALT
3Vorwort
Uetersen
Schwanewede
Wilsickow
Roydorf
Suderburg
Langenbrügge
Ketzin
Soltau
Rinteln
6 Eckdaten der Vermögensanlagen
7 Die Anbieterin Planet energy GmbH
10 Die wesentlichen Aspekte der
Vermögensanlagen
Buchhain
Wundersleben
18 Risiken der Vermögensanlagen
Sailershäuser Wald
29 Auswirkungen der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage
Schwäbisch Hall
Stuttgart
Tomerdingen
Dasing
Parndorf
36 Darstellung der Vermögensanlagen
47 Angaben über die Anlageziele,
Anlagestrategie und Anlagepolitik
51 Beschreibung der Kraftwerke
79 Geplante Mittelverwendung und
Mittelherkunft der Emittentinnen
Photovoltaik
Windkraft
Windkraft in Planung
Windkraft im Bau
88Sensitivitätsbetrachtung
(Abweichungen von der Prognose)
90 Darstellung der Emittentinnen
103 Leistungsnachweise über bisher
durchgeführte Vermögensanlagen
106 Beendigung der Vermögensanlagen
108 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Emittentinnen
131 Wesentliche Grundlagen der steuerlichen
Konzeption der Vermögensanlagen
136 Genussrechtsbedingungen
147 Gesellschaftsverträge der Emittentinnen
154 Verbraucherinformationen
158 Wie zeichne ich die Genussrechte?
160 Glossar
HINWEIS: Die im Verkaufsprospekt
abgedruckten Fotos sind allein illustrativ
zu verstehen. Sie zeigen sinnbildlich die
Investition der Emittentinnen in das
Segment der erneuerbaren Energien.
162 Impressum
163 POSTIDENT-Coupon
165 Zeichnungsschein
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
1

PROSPEKTVERANTWORTUNG
Alle in diesem Verkaufsprospekt getroffenen Annahmen, Angaben und Berech­
nungen wurden nach unserem besten aktuellen Wissensstand und den derzeit
geltenden gesetzlichen Regelungen sorgfältig zusammengestellt. Es kann nicht
gewährleistet werden, dass die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltende
Rechtslage, Rechtsprechung und Praxis der Finanzverwaltung auch zukünftig in
unveränderter Form bestehen bleibt.
Die Planet energy GmbH als Anbieterin und Prospektverantwortliche erklärt,
dass ihres Wissens die Angaben in diesem Verkaufsprospekt richtig sind und
keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Für den Inhalt des Verkaufs­
prospektes übernimmt die Planet energy GmbH (Sitz und Geschäftsanschrift:
Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg) als Anbieterin und Prospektverantwort­­liche
die Verantwortung.
Datum der Prospektaufstellung: 16. September 2015
Sönke Tangermann
Nils Müller
GeschäftsführerGeschäftsführer
Planet energy GmbH
Planet energy GmbH
Hinweis gemäß § 7 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz: Bei fehlerhaftem
Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die
Vermögensanlagen während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätes­
tens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten Angebot der Vermö­
gensanlagen im Inland, erworben werden.
2
VORWORT
Sönke Tangermann, Nils Müller
Geschäftsführer der Planet energy GmbH
SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,
mit der am 1. August 2014 in Kraft getretenen Novellie­
rung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2014
wurden Hürden geschaffen, die den Ausbau der Windenergie erschweren. So wurde nicht nur die garantier­
te Einspeisevergütung für neue Windenergieanlagen
gesenkt, sondern darüber hinaus eine verpflichtende
Direktvermarktung für Neuanlagen mit einer Leistung von
über 500 kW eingeführt. Ab 2017 soll der Preis für Strom
aus Erneuerbare-Energien-Anlagen über ein Ausschrei­
bungsmodell ermittelt werden. Insbesondere die letzten
beiden genannten Änderungen benachteiligen vor allem
Energiegenossenschaften und kleine Anlagenbetreiber
wie die Planet energy GmbH.
Wir werden uns den neuen gesetzlichen Herausforderun­
gen stellen und weiterhin umweltfreundliche Kraftwer­
ke bauen und betreiben. So werden wir weiterhin einen
wichtigen Beitrag zum Aufbau einer CO2-freien Stromver­
sorgung leisten.
Wir haben mit der Hilfe des Kapitals unserer Anleger in
den letzten zehn Jahren 28 Windenergieanlagen und drei
Photovoltaikanlagen gebaut. Mit dem prognostizierten
Jahresstromertrag von rund 126.000 kWh können rund
42.000 Haushalte pro Jahr mit sauberem Strom ver­
sorgt werden und rund 70.000 t CO2 pro Jahr eingespart
werden.
Mit den vorliegenden Genussrechten „Saubere Kraft­
werke 5“ bieten wir Ihnen die Gelegenheit, sich finanziell
am Aufbau von zwölf weiteren Windenergieanlagen zu
beteiligen. Sie profitieren vom wirtschaftlichen Erfolg der
Windenergieanlagen und leisten gleichzeitig einen Bei­
trag zum Klimaschutz, indem Sie eine umweltfreundliche
Energieversorgung ohne Atom- und Kohlekraft unterstüt­
zen. Sie investieren in einen Windpark in Schwanewede
(Niedersachsen) und über eine Beteiligungsgesellschaft
in einen Windpark im Sailershäuser Wald (Bayern). Für
Ihr Engagement prognostizieren wir eine Vergütung von
durchschnittlich 3,75 % (vor Steuern) jährlich. Die jähr­
liche ausgezahlte Vergütung liegt zunächst unter dem
Durchschnittswert und steigt über die Jahre an.
Beide Windparks befinden sich im Bau und sollen vor­
aussichtlich im vierten Quartal 2015 in Betrieb ge­nom­
men werden. Der wirtschaftliche Erfolg der Betriebsge­
sellschaften und somit der Vermögensanlagen hängt im
Wesentlichen vom Windaufkommen und der technischen
Verfügbarkeit der Windenergieanlagen ab.
Mit einer Investition in die Genussrechte „Saubere
Kraftwerke 5“ unterstützen Sie die Energiewende und
nutzen die Ertragschancen einer nachhaltigen Geld­
anlage. So gestalten wir gemeinsam eine Zukunft ­
ohne Kohle- und Atomkraftwerke.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse und freuen uns auf Ihr
Engagement!
Sönke Tangermann
Nils Müller
GeschäftsführerGeschäftsführer
Planet energy GmbH
Planet energy GmbH
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
3
Vorwort
4
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
5
ECKDATEN DER VERMÖGENSANLAGEN
Mit den in diesem Prospekt angebotenen Genussrech­
ten bietet die Planet energy GmbH zwei miteinander
verbundene Vermögensanlagen zur Finanzierung des
zum Zeitpunkt der Prospektierung noch im Bau befindli­
chen Windparks Schwanewede und mittelbar über eine
Kommanditbeteiligung des zum Zeitpunkt noch im Bau
befindlichen Windparks Sailershäuser Wald an. Die Emit­
tentinnen Planet energy Windpark Schwanewede GmbH
& Co. KG und Planet energy Windpark Sailershäuser
Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG begeben
Vermögensanlagen unter dem gemeinsamen Namen
„Saubere Kraftwerke 5“. Die Vermögensanlagen beider
Gesellschaften können nur gemeinsam gezeichnet und
übertragen werden. Die Anleger investieren in einem
festgelegten Verhältnis in diese Kraftwerke. Dabei erfolgt
die Investition der Anleger unmittelbar in die Betriebsge­
sellschaft Planet energy Windpark Schwanewede GmbH
Emittentinnen
Genussrechtskapital in EUR
Anteil in %
3.800.000
48,28
4.070.000
51,72
7.870.000
100,00
Planet energy Windpark
Schwanewede GmbH & Co.
KG
Planet energy Windpark Sai­
lershäuser Wald Beteiligungs­
gesellschaft mbH & Co. KG
Summe
6
& Co. KG und über die Beteiligungsgesellschaft Planet
energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsge­
sellschaft mbH & Co. KG mittelbar in die Betriebsge­
sellschaft Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH &
Co. KG. Im Gegenzug partizipieren die Anleger an den
laufenden Liquiditätsergebnissen der zwei Emittentin­
nen. Bis zum Ende der Laufzeit der Vermögensanlagen
soll das eingesetzte Kapital an die Anleger zurückflie­
ßen. Das Eigentum an den Kraftwerken liegt während der
gesamten Laufzeit bei den Betriebsgesellschaften. Ziel
der Planet energy Windpark ­Schwanewede GmbH & Co.
KG und der P
­ lanet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ist es, den lang­
fristigen Geschäftszweck der Planet energy GmbH bzw.
ihrer Muttergesellschaft, der ­Greenpeace Energy eG,
sicherzustellen: die eigene Produktion und Vermarktung
von 100 % sauberem Strom.
Form der Kapitalanlage
Nachrangige, unverbriefte Genussrechte mit Genussrechtsvergütung
Anlageobjekte
Windpark Schwanewede mit 6 MW Leistung (Anlageobjekt erster Ordnung)
Kommanditbeteiligung an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG
(Anlageobjekt erster Ordnung)
Windpark Sailershäuser Wald mit 24 MW Leistung (Anlageobjekt zweiter Ordnung)
Gesamtauszahlung (Prognose)
rund 177,6 % (vor Steuern)
Mindestzeichnung
1.000 EUR
Zeichnungsfrist
Eine Zeichnung ist grundsätzlich bis zur Vollplatzierung möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass die Zeich­
nung von den Emittentinnen jederzeit ohne Angaben von Gründen und nach eigenem Ermessen vorzeitig
geschlossen wird.
Genussrechtskapitalrückzahlung
Erfolgt über die Laufzeit der Vermögensanlagen, die rund 20 Jahre beträgt. Die Laufzeit der Genussrechte
des Windparks Schwanewede und der Genussrechte der Kommanditbeteiligung am Windpark Sailershäu­
ser Wald enden jeweils am 31. Dezember 2035.
Übertragbarkeit
Die Genussrechte können ganz oder teilweise durch Abtretung an Dritte übertragen werden. Die Übertra­
gung ist nur mit Wirkung zum Ende eines Kalendermonats oder mit Wirkung zum Tag des Beitritts möglich
und bedarf der formalen Zustimmung der Planet energy Anlegerservice GmbH, die jedoch nicht ohne wich­
tigen Grund verweigert werden darf. Die Genussrechte können auch veräußert werden. Es gibt jedoch kei­
nen organisierten Markt für den Verkauf und Erwerb der ausgegebenen Genussrechte. Da die Genussrechte
nicht verbrieft sind, können sie nicht wie Wertpapiere gehandelt werden (siehe Seite 40).
Angesprochener Anlegerkreis
Risikobewusste Anleger, die neben der Chance auf eine angemessene Vergütung für ihr investiertes Kapital
die Möglichkeit einer Beteiligung an zwei Windparks suchen und für die ein etwaiger nicht vollkommen aus­
zuschließender Totalverlust zu keiner empfindlichen Verschlechterung der eigenen Vermögenslage führt. Die
hier angebotenen Genussrechte eignen sich daher nicht für die Altersvorsorge.
Besteuerung der Genussrechte
Die Genussrechtsvergütungen unterliegen grundsätzlich gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag
und gegebenenfalls Kirchensteuer.
DIE ANBIETERIN PLANET ENERGY GMBH
WIR BAUEN UND BETREIBEN SAUBERE
KRAFTWERKE
Die Planet energy GmbH wurde 2001 gegründet und
ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Greenpeace
­Energy eG. Die Tätigkeiten der Planet energy GmbH sind
dabei ein fester Bestandteil der Unternehmensziele der
Greenpeace Energy eG, nämlich der Aufbau eines Kraft­
werksparks zur Förderung der Energiewende. Insgesamt
hat die Planet energy GmbH bereits neun Windparks und
drei Photovoltaikanlagen errichtet und ist an zwei Wind­
parks beteiligt. Zusammen stellen sie eine Gesamtleis­
tung von rund 65 Megawatt zur Verfügung. Weitere zwei
Windparks sind bereits in ­Planung. Im Geschäftsjahr
2014 wurden durch die ­Planet energy GmbH Umsatzer­
löse von rund 886.000 EUR erwirtschaftet und der Jah­
resüberschuss vor Genussrechtsvergütungen betrug
rund 597.000 EUR. Ein motiviertes, gut ausgebildetes
und interdisziplinäres Team, bestehend aus Ingenieuren,
Raumplanern, Betriebswirtschaftlern und Mathematikern,
arbeitet daran, den Kraftwerkspark für die Energiewen­
de weiter auszubauen. Die Leistungen der Planet energy
GmbH umfassen ein breites Spektrum:
PROJEKTIERUNG
Um geeignete Projekte zu finden, nimmt die Planet
energy GmbH sorgfältige Standortbewertungen und
Wirtschaftsplanungen vor. Die für die Planet energy
GmbH in Frage kommenden Projekte werden nach stren­
gen Kriterien geprüft. Diese berücksichtigen nicht nur
technische und wirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern
auch ökologische Aspekte. Die Planet energy GmbH
akquiriert Projekte in allen Planungsstadien. Die Projek­
te können sowohl genehmigt als auch ungenehmigt sein
und sich noch weit von der Baureife entfernt befinden.
Ist ein Projekt für die Planet energy GmbH attraktiv, aber
die Baugenehmigung liegt noch nicht vor, finalisiert die
Planet energy GmbH die Planungen und führt das Pro­
jekt durch das Genehmigungsverfahren. Um Projekte in
einer frühzeitigen Projektierungsphase anzubinden, geht
die Planet energy GmbH Kooperationen mit Projektent­
wicklern ein. Bisher wurden zwei Kooperationen mit Pro­
jektentwicklern eingegangen. Die Kooperationspartner
betreiben die Flächenakquisition und führen das Pro­
jekt durch das Genehmigungsverfahren bis zur Baureife.
Ein wichtiger Teil der Projektierung ist es, die Projekte
in einen finanzierungsfähigen Zustand zu bringen. Dazu
gehören die Projektoptimierung unter wirtschaft­lichen
und technischen Gesichtspunkten sowie die Entwicklung
eines schlüssigen wirtschaftlichen Konzepts. Während
der Errichtung der Anlagen organisiert die Planet energy
GmbH die Baubegleitung. Die Bauabnahme und Inbe­
triebnahme erfolgt in Zusammenarbeit mit erfahrenen
Gutachtern und Ingenieurbüros.
FINANZIERUNG
Die Finanzierung eines Projekts erfolgt durch Fremd- und
Eigenmittel, wobei das Fremdkapital – in der Regel Bank­
darlehen – den größeren Finanzierungsanteil ausmacht.
Die zur Projektrealisierung erforderliche Zwischenfinan­
zierung des Eigenkapitals wird in der Regel durch die
Planet energy GmbH (zum Beispiel in Form von Gesell­
schafterdarlehen an die Betriebsgesellschaften oder
Beteiligungsgesellschaften) als Anschubfinanzierung zur
Verfügung gestellt. Das zur Anschubfinanzierung einge­
setzte Gesellschafterdarlehen soll nach der Realisierung
eines Projektes durch die Begebung projektbezogener
öffentlich angebotener Vermögensanlagen (endfinanzie­
rende Vermögensanlagen), die direkt von den jeweiligen
Betriebsgesellschaften bzw. Beteiligungsgesellschaften
emittiert werden, anschlussfinanziert werden, so dass
das Gesellschafterdarlehen an die Planet energy GmbH
zurückgeführt werden kann und wieder zur Anschubfi­
nanzierung weiterer Projekte zur Verfügung steht. Grund­
lage jeder Finanzierung ist ein durchdachtes Finanzie­
rungskonzept, bei dem die Planet energy GmbH großen
Wert auf das Kriterium Sicherheit legt. Um die Vermö­
gensanlagen so risikoarm wie möglich zu halten, erarbei­
tet die Planet energy GmbH für jedes der Projekte eine
differenzierte Wirtschaftlichkeitsprognose. Die P
­ lanet
energy GmbH verhandelt in der Regel mit mehreren im
Bereich der erneuerbaren Energien erfahrenen Banken
die Kreditkonditionen. Überdies schafft die Planet energy
GmbH alle rechtlichen Voraussetzungen für die Finan­
zierung von Projekten. Beispielsweise lässt die ­Planet
energy GmbH Gutachten erstellen und erbringt die
erforderlichen Nachweise, um die Finanzierungsvoraus­
setzungen der Banken zu erfüllen. Die Konzeption von
Vermögensanlagen sowie die Prospektierung eines Ver­
kaufsprospektes, der den gesetzlichen Anforderungen
entspricht, erarbeitet die Planet energy GmbH mit aus­
gewählten juristischen und wirtschaftlichen Beratern, die
mit dem Geschäftsmodell vertraut sind. Nach erfolgrei­
cher Konzeption bietet die Planet energy GmbH die Ver­
mögensanlagen interes­­sierten Anlegern an, die mit ihrer
Investition an dem Geschäftsmodell partizipieren
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
7
Die Anbieterin Planet energy GmbH
Kraftwerksstandorte der Planet energy GmbH
(Stand Juni 2015)
Photovoltaikkraftwerk
Schwäbisch Hall
0,1 MW Leistung,
in Betrieb seit 2001
Windkraft
Photovoltaik
Windkraft in Planung
Uetersen
Photovoltaikkraftwerk
Dasing
1,5 MW Leistung,
in Betrieb seit 2006
Schwanewede
Wilsickow
Windkraft im Bau
Roydorf
Soltau
Suderburg
Langenbrügge
Ketzin
Rinteln
Photovoltaikkraftwerk
Neue Messe Stuttgart
3,8 MW Leistung,
in Betrieb seit 2008
Buchhain
Wundersleben
Windpark Parndorf II
(Österreich)
4 MW Leistung,
in Betrieb seit 2004
Sailershäuser Wald
Windpark Soltau
3,9 MW Leistung,
in Betrieb seit 2006
Schwäbisch Hall
Stuttgart
Tomerdingen
Windpark Ketzin
8 MW Leistung,
in Betrieb seit 2009
Parndorf
Dasing
Windpark Roydorf
2,4 MW Leistung,
in Betrieb seit 2009
8
Windpark
Langenbrügge
4 MW Leistung,
in Betrieb seit 2010
Windpark
Wundersleben
6 MW Leistung,
in Betrieb seit 2011
Windpark
Uetersen
4,4 MW Leistung
in Betrieb seit 2001
Windpark
Suderburg
6 MW Leistung,
in Betrieb seit 2010
Windpark Buchhain
14 MW Leistung,
in Betrieb seit
2011 / 2012
Windpark
Tomerdingen
7,2 MW Leistung
in Betrieb seit 2013
möchten. Die Planet energy GmbH wendet sich insbe­
sondere an solche Anleger, denen es neben einer attrak­
tiven Rendite vor allem darum geht, zu wissen, wie ihr
Geld investiert wird.
KAUFMÄNNISCHE VERWALTUNG UND TECHNISCHE
BETRIEBSFÜHRUNG
Für einen optimalen Betrieb bedürfen die realisierten
Kraftwerke und Anlagen sowohl einer kaufmännischen
Verwaltung als auch einer technischen Betriebsführung.
Die Planet energy GmbH übernimmt in der Regel diese
Aufgaben für die von ihr initiierten Kraftwerke und Anla­
gen. Zur kaufmännischen Verwaltung gehören insbeson­
dere die Übernahme der kaufmännischen Betriebsfüh­
rung sowie des Rechnungswesens und der Buchhaltung
der Betriebs- und Beteiligungsgesellschaften. Die tech­
nische Betriebsführung kümmert sich um den einwand­
freien Betrieb der Anlagen. Zu ihren Aufgaben gehören
die tägliche Anlagenüberwachung, die Inspektion der
Kraftwerke sowie die zeitgerechte Durchführung und
Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen. Eine
gute Betriebsführung führt zu einer höheren Leistungsfä­
higkeit und damit auch zu höheren Erträgen. Der Erwerb
mancher Kraftwerke und Anlagen ist mit der Auflage
verbunden, die technische Betriebsführung an Dritte zu
vergeben. In diesem Fall sind Kosten und Qualität der
technischen Betriebsführung bei der Investitionsent­
scheidung mitbestimmend.
KAPITALAUSSTATTUNG
DasStammkapital der Planet energy GmbH beträgt
170.500 EUR. Es ist eingeteilt in drei Geschäftsantei­
le von 25.000 EUR, 145.000 EUR und 500 EUR. Das
Stammkapital ist voll eingezahlt und wird zu 100,0 % von
der Greenpeace Energy eG gehalten. Die Geschäfts­
anteile gewähren der Gesellschafterin die gesetzlichen
Gesellschafterrechte, insbesondere Stimm-, Informa­
tions- und Gewinnbezugsrechte. Die Planet energy
GmbH hat im Jahr 2004 Genussrechte im Nennbetrag
von 450.000 EUR („Genussrechte I“) und 2.072.000 EUR
(„Genussrechte II“) begeben. Die „Genussrechte I“ wur­
den vollständig von der Greenpeace Energy eG, der
Alleingesellschafterin der Planet energy GmbH, gezeich­
net und mittlerweile vollständig an sie zurückgeführt. Die
„Genussrechte II“ wurden von einer Vielzahl von natür­
lichen und juristischen Personen gezeichnet. Diese hat­
ten eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2014 und wurden
plangemäß vollständig zurückgezahlt. Im Jahr 2006 hat
die Planet energy GmbH Genussrechte im Nennbetrag
von 10.000.000 EUR („Genussrechte III“) begeben. Die
„Genussrechte III“ wurden von einer Vielzahl von natür­
lichen und juristischen Personen gezeichnet und haben
eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2016. Im Jahr
2013 hat die Planet energy GmbH weitere Genussrechte
im Nennbetrag von 3.500.000 EUR („Genussrechte IV“)
begeben. Die „Genussrechte IV“ wurden von einer Viel­
zahl von natürlichen und juristischen Personen gezeich­
net und haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezem­
ber 2017.
GREENPEACE ENERGY EG
Seit der Gründung im Jahr 1999 setzt sich die
­Greenpeace Energy eG für die erfolgreiche Umsetzung
der Energiewende in Deutschland ein. Die Geschäfts­
kunden, Weiterverteiler und über 111.000 Privatkun­
den der Greenpeace Energy eG werden mit Energie aus
Wasserkraftwerken und Windenergieanlagen versorgt.
Mit proWindgas bietet Greenpeace Energy als erster
Energieversorger einen Gastarif an, der die innovative
Windgas-Technologie fördert. Inzwischen werden über
10.000 Kunden mit proWindgas versorgt.
WIR SIND AUF EINEM GUTEM WEG
Die Planet energy GmbH möchte dazu beitragen,
dass sich die Strukturen auf dem Energiemarkt dauer­
haft ändern: Das Ziel der Planet energy GmbH ist, eine
Energieversorgung ohne Atom- und Kohlekraftwerke
bereits heute umzusetzen. Das geht nur, wenn mög­
lichst viele neue saubere Kraftwerke entstehen. Indem
die G
­ reenpeace Energy eG die Produktion, den Handel
und die Versorgung mit sauberem Strom aus einer Hand
anbietet, macht sie sich von der etablierten Stromwirt­
schaft unabhängig und ist schon heute Vorbild für eine
zukunftsfähige Energieversorgung.
VERMÖGENSANLAGEN
Die Planet energy GmbH hat seit dem Jahr 2004 insge­
samt sieben Vermögensanlagen in Form von Genuss­
rechten begeben und verfügt somit über eine fundier­
te Erfahrung in der Konzeption und der Verwaltung von
Genussrechten. Die Genussrechte II aus dem Jahr 2004
wurden im Dezember 2014 plangemäß zurückgezahlt.
Fast 5.000 Anleger haben sich bereits an unseren Pro­
jekten beteiligt. Das eingesammelte Kapital wurde in den
Bau von insgesamt elf sauberen Kraftwerken investiert.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
9
DIE WESENTLICHEN ASPEKTE DER VERMÖGENSANLAGEN
DER ANLAGEGEGENSTAND: EINE KOMBINATION
AUS ZWEI KRAFTWERKEN
Der Anleger partizipiert durch die Vermögensanlagen
„Saubere Kraftwerke 5“ an den Liquiditätsergebnis­
sen des Windparks Schwanewede (Niedersachsen) und
über die der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG aufgrund der
Regelungen des Gesellschaftsvertrages zufließenden
Liquiditätsauszahlungen (Entnahmen) der Bürgerwind­
park Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG an den anteili­
gen Liquiditätsergebnissen des Windparks Sailershäuser
Wald (Bayern).
Dabei kommt es durch die Kombination von zwei Stand­
orten und verschiedenen Typen von Windenergieanla­
gen zu einer Diversifizierung innerhalb der Vermögens­
anlagen. Durch das sogenannte Pooling erhöht sich die
Wahrscheinlichkeit, dass die prognostizierten Auszah­
lungen erzielt werden. Bei zeitweise oder auch dauerhaft
auftretenden verringerten Einspeiseerlösen eines Wind­
parks können diese bedingt durch die verschiedenen
Standorte durch einen normalen oder besseren Betrieb
des anderen Windparks ausgeglichen werden. Hierdurch
können Ertragsschwankungen nivelliert und Risiken
gestreut werden.
ÜBERSICHT BETEILIGUNGSSTRUKTUR
Mit einem Zeichnungsbetrag von 1.000 EUR erhält der
Anleger ein Genussrecht der Emittentin Planet energy
Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG in Höhe von
482,85 EUR und ein Genussrecht der Emittentin ­­­Planet
energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsge­
sellschaft mbH & Co. KG in Höhe von 517,15 EUR. Dafür
partizipiert der Anleger an den Liquiditätsergebnissen
der beiden Emittentinnen in Form einer Genussrechts­
vergütung, die sich aus einer Grundvergütung und einer
variablen Vergütung zusammensetzt. Grundlage der
Ermittlung der jährlichen variablen Genussrechtsvergü­
tung der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH
& Co. KG sind die jährlichen Umsatzerlöse der Gesell­
schaft aus der Einspeisevergütung gemäß dem EEG und/
oder aus der Veräußerung des erzeugten Stroms. Dieser
Ausgangswert ist jedoch noch dergestalt anzupassen,
dass die durch den Betrieb des Kraftwerks entstandenen
Erträge und Aufwendungen bei der Ermittlung der vari­
ablen Genussrechtsvergütung Berücksichtigung finden.
Zu den Anpassungskriterien im Einzelnen wird auf die
10
Regelungen der Genussrechtsbedingungen für die Planet
­­
energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG (Seite
136) verwiesen.
Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. KG ist als Kommanditistin
an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co.
KG in Höhe von 25,0 % beteiligt. Aufgrund der Beteili­
gungshöhe handelt es sich um eine sogenannte Minder­
heitsbeteiligung. Die Kommanditisten der Bürgerwind­
park Sailerhäuser Wald GmbH & Co. KG partizipieren
am Gewinn und Verlust der Gesellschaft im Verhältnis
ihrer Kapitalanteile zueinander. Sie sind im gleichen Ver­
hältnis am Vermögen der Gesellschaft beteiligt. Der auf
die P
­ lanet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­
ligungsgesellschaft mbH & Co. KG entfallene Gewinnbzw. Verlustanteil wird bei dieser als Beteiligungsertrag
bzw. Beteiligungsverlust erfasst. Die Planet energy Wind­
park Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH
& Co. KG hat als Kommanditistin das Recht, Entnahmen
nach der Maßgabe des § 9 Ziffer 2 des Gesellschafts­
vertrags zu tätigen, wobei sie nicht verlangen kann,
dass die Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH &
Co. KG diese Entnahmen durch Fremdkapital finanziert.
Zu den Details dieser Regelungen verweisen wir auf die
Beschreibung des Gesellschaftsvertrages der Bürger­
windpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG (Seite
74). Die Ertragslage der Bürgerwindpark Sailershäuser
Wald GmbH & Co. KG und folglich deren Liquiditätslage
sind insoweit maßgeblich für die Beteiligungsergebnisse
und die Höhe der Entnahmen der Planet energy Wind­
park Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH &
Co. KG.
Die der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zufließenden
Liquiditätsauszahlungen (Entnahmen) sind die Grund­
lage für die Ermittlung der variablen Vergütung. Dieser
Ausgangswert ist jedoch noch dergestalt anzupassen,
dass die durch den Betrieb des Kraftwerks entstandenen
Erträge und Aufwendungen bei der Ermittlung der vari­
ablen Genussrechtsvergütung Berücksichtigung finden.
Zu den Anpassungskriterien im Einzelnen wird auf die
Regelungen der Genussrechtsbedingungen für die Planet
energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesell­
schaft mbH & Co. KG (Seite 142) verwiesen.
Genussrechtszeichner
Mindestens 1.000 EUR = 100 %
51,72 %
Beteiligungsgesellschaft
Emittentin
Der Genussrechtszeichner
investiert sein Kapital in einem
festen Verhältnis direkt bzw. über
eine Beteiligungsgesellschaft in
die Windparks Schwanewede
und Sailershäuser Wald.
Der Anleger erwirbt jeweils ein
auf seinen Namen lautendes
Genussrecht und partizipiert
am Liquiditätsergebnis.
Planet energy Windpark
Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG
Kommanditbeteiligung
48,28 %
25,00 %
Emittentin
Liquiditätsauszahlungen
(Entnahmen)
Planet energy
Windpark Schwanewede
GmbH & Co. KG
Bürgerwindpark
Sailershäuser Wald
GmbH & Co. KG
Betriebsgesellschaften
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
11
Die wesentlichen Aspekte der Vermögensanlagen
Die Kraftwerke
Windpark Schwanewede
Der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch im Bau
befindliche Windpark Schwanewede liegt im Landkreis
Osterholz, Niedersachsen. Er besteht insgesamt aus
zwei Windenergieanlagen des Typs Senvion 3.2 M114,
von denen jede eine Nennleistung von 3,2 MW hat. Die
Anlagen haben eine Nabenhöhe von 143 Metern und
einen Rotordurchmesser von 114 Metern. Unter Berück­
sichtigung von Abschlägen für Prognoseunsicherheiten,
Verfügbarkeits- sowie Kabel- und Trafoverluste liefert
der Windpark pro Jahr rund 14,72 Mio. kWh sauberen
Strom. Bei einem angenommenen Jahresdurchschnitts­
verbrauch von 3.000 kWh ließen sich mit dem erzeugten
Strom jährlich rund 4.900 Haushalte versorgen. Die jähr­
liche CO2-Ersparnis gegenüber dem bundesdeutschen
Kraftwerksmix beträgt rund 7.600 Tonnen. Die durch den
Windpark produzierte elektrische Energie wird in das
Energieverteilungsnetz der EWE NETZ GmbH, Cuxhaven,
eingespeist.
Das Kraftwerk
Betreiber
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG,
Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Windpark
Zwei Windenergieanlagen des Typs Senvion 3.2 M114
Geplante Inbetriebnahme
Viertes Quartal 2015 (Kalkuliert: 1. Januar 2016)
Gesamtleistung
6,4 MW (je Windenergieanlage 3,2 MW)
Projektkosten (Prognose)*
ca. 11,7 Mio. EUR
Geplantes Genussrechtskapital
3.800.000 EUR
Prognostizierte Einspeisemenge**
14,72 Mio. kWh/Jahr
* Details zur Mittelverwendung siehe Seite 53
** Im langjährigen Mittel; nach Abschlägen und gemäß den Mittelwerten aus den gutachterlichen Ertragsprognosen.
12
Windpark Sailershäuser Wald
Der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch im Bau
befindliche Windpark Sailershäuser Wald befindet sich
nordwestlich der Stadt Haßfurt in Unterfranken, rund 20
km östlich von Schweinfurt in Bayern. Er wird nach Fer­
tigstellung aus zehn Windenergieanlagen des Typs Nor­
dex N117 bestehen, von denen jede eine Nennleistung
von 2,4 MW hat. Die Anlagen haben eine Nabenhöhe von
141 Metern und einen Rotordurchmesser von 117 Metern.
Unter Berücksichtigung von Abschlägen für Prognoseun­
sicherheiten, Verfügbarkeits- sowie Kabel- und Trafo­
verlusten liefert der Windpark pro Jahr rund 54,99 Mio.
kWh sauberen Strom. Bei einem angenommenen Jahres­
durchschnittsverbrauch von 3.000 kWh ließen sich mit
dem erzeugten Strom jährlich rund 18.300 Haushalte ver­
sorgen. Die jährliche CO2-Ersparnis gegenüber dem bun­
desdeutschen Kraftwerksmix beträgt rund 9.600 Tonnen.
Die durch den Windpark produzierte elektrische Ener­
gie wird in das Energieverteilungsnetz des Stadtwerks
­Haßfurt, Haßfurt, eingespeist.
Das Kraftwerk
Betreiber
Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG, Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt
Windpark
10 Windenergieanlagen des Typs Nordex N117
Geplante Inbetriebnahme
Viertes Quartal 2015 (Kalkuliert: 3 Windenergieanlagen im vierten Quartal 2015,
7 Windenergieanlagen 1. Januar 2016)
Gesamtleistung
24 MW (je Windenergieanlage 2,4 MW)
Gesamtprojektkosten (Prognose)*
ca. 44,3 Mio. EUR
Geplantes Kommanditkapital
12.000.000 EUR
Prognostizierte Einspeisemenge**
54,99 Mio. kWh/Jahr
* Details zur Mittelverwendung siehe Seite 69
** Im langjährigen Mittel; nach Abschlägen und gemäß den Mittelwerten aus den gutachterlichen Ertragsprognosen.
Die Beteiligungsgesellschaft
Beteiligungsgesellschaft
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,
Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Geplantes Genussrechtskapital
4.070.000 EUR
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
13
Die wesentlichen Aspekte der Vermögensanlagen
GRUNDLEGENDE FRAGEN ZU DEN
VERMÖGENSANLAGEN
Die Vermögensanlagen bieten den gemeinsamen Erwerb
von zwei Genussrechten an. Die Emittentinnen Planet
energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. KG begeben die Vermö­
gensanlagen unter dem gemeinsamen Namen „Saubere
Kraftwerke 5“. Die Vermögensanlagen beider Gesell­
schaften können nur gemeinsam gezeichnet und über­
tragen werden. Dabei investiert der Anleger sein Kapital
unmittelbar in die Betriebsgesellschaft des Windparks
Schwanewede und über die Planet energy Windpark
Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG mittelbar in die Betriebsgesellschaft des Windparks
Sailershäuser Wald, die Bürgerwindpark S
­ ailershäuser
Wald GmbH & Co. KG. Zwischen jeder der beiden Emit­
tentinnen und dem Anleger kommt ein direktes und
selbstständiges Genussrechtsverhältnis zustande. Um
den Poolcharakter dieser Vermögensanlagen zu verwirk­
lichen, sind die Genussrechte der beiden Emittentinnen
nur zusammen und nur in dem hier dargestellten quo­
talen Verhältnis zu erwerben. Die beiden Genussrechte
berechtigen den Genussrechtsinhaber, an einem Teil ­
des Liquiditätsergebnisses zu partizipieren.
Was ist ein Genussrecht?
Ein Genussrecht ist ein sogenanntes schuldrechtliches
Kapitalüberlassungsverhältnis: Der Genussrechtsinha­
ber stellt der Genussrechtsherausgeberin (Emittentin)
Kapital zur Verfügung. Dafür erhält er eine vom Unterneh­
menserfolg abhängige Vergütung. Die Genussrechtsver­
gütung setzt sich zusammen aus einer Grundvergütung
und einer vom Liquiditätsergebnis abhängigen und damit
variablen Vergütung.
Welche Vorteile hat ein Genussrecht?
Die Vergütungen des Genussrechtskapitals werden nach
der in der Regel steuerlich einkommensunabhängigen
Abgeltungsteuer von 25 % veranlagt. Es kann auch zur
einkommensabhängigen Einkommensteuer gewechselt
werden, sofern der persönliche Einkommensteuersatz
geringer als der der Abgeltungsteuer ist. Durch den bei
Genussrechten geringeren Verwaltungsaufwand ent­
stehen im Vergleich zu gesellschaftsrechtlichen Betei­
ligungen, wie zum Beispiel Kommanditbeteiligungen,
geringere Verwaltungskosten, was der Vergütungshöhe
zugutekommt.
Und was hat die Planet energy GmbH davon?
Die Planet energy GmbH will erfolgreich saubere Kraft­
werke bauen. Dabei sollen sowohl der Kapitaleinsatz
14
als auch der Erstellungs- und Bewirtschaftungsprozess
der Anlagen so effizient wie möglich sein. Eine zent­
rale Voraussetzung dafür ist die rechtliche Souveräni­
tät. Mit der Herausgabe von Genussrechten bleibt dies
sichergestellt.
Was ist das Besondere an den vorliegenden
Vermögensanlagen „Saubere Kraftwerke 5“?
Diese Vermögensanlagen bieten die quotale Beteili­
gung am wirtschaftlichen Erfolg von zwei Kraftwerken.
Die Emittentinnen der Genussrechte sind die Planet
energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG als
Betriebsgesellschaft des Windparks Schwanewede und
die P
­ lanet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. KG, die als Kommanditistin
an der Betriebsgesellschaft des Windparks Sailerhäuser
Wald, der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH &
Co. KG, beteiligt ist. Zwischen jeder der beiden Emitten­
tinnen und dem Anleger kommt ein direktes und selbst­
ständiges Genussrechtsverhältnis zustande.
Mit rund 20 Jahren Laufzeit sind die hier angebotenen
Genussrechte eine langfristig angelegte Investition, mit
folgenden besonderen Eigenschaften:
• Die Höhe der Vergütung für den eingespeisten Strom
ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz für 20
Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres festgelegt.
• Der Erfolg dieser Vermögensanlagen ist somit
­weitgehend unabhängig von der Konjunktur.
• Durch die Kombination zweier Windparkstandorte in
verschiedenen Regionen werden die Ertragsrisiken
gestreut, da wetterbedingte Ertragsschwankungen
eines Windparks ggf. durch höhere Erträge des ande­
ren Windparks ausgeglichen werden können.
• Die 3,2 MW Senvion-Anlagen im Windpark
­Schwanewede werden die leistungsstärksten Anlagen
sein, die Planet energy GmbH bisher gebaut hat.
• Die Inbetriebnahme beider Windparks ist für Ende
2015 geplant. Der Bau der Windparks hat bereits
begonnen.
Wann wird die Genussrechtsvergütung ausgezahlt?
Der Anleger erhält seine Auszahlung grundsätzlich jähr­
lich für das Vorjahr nach der Prüfung und Testierung der
Jahresabschlüsse durch eine Wirtschaftsprüfungsgesell­
schaft und der Feststellung der Jahresabschlüsse durch
die Gesellschafterin, die Planet energy GmbH. Die Höhe
der Auszahlung ist abhängig vom Liquiditätsergebnis
der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co.
KG und der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Die Liquidität
der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­
ligungsgesellschaft mbH & Co. KG resultiert aus den
Liquiditätsauszahlungen (Entnahmen), die sie aufgrund
des Gesellschaftsvertrages bei der Bürgerwindpark
Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG tätigen darf, und
basiert somit auch auf deren Liquiditätsergebnis.
Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG.
Wie lange ist die Laufzeit?
Die Vermögensanlagen haben eine Laufzeit bis zum
31. Dezember 2035. Die Laufzeit der Genussrechte des
Windparks Schwanewede und der Genussrechte des
Windparks Sailershäuser Wald enden jeweils am 31.
Dezember 2035.
Wer bekommt das Genussrechtskapital?
Für einen Zeichnungsbetrag von 1.000 EUR erhält
die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH &
Co. KG 482,85 EUR und die Planet energy Windpark
­Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG 517,15 EUR. Das Kapital dient unmittelbar der Finan­
zierung des Windparks Schwanewede und dem Erwerb
der Kommanditbeteiligung an der Betriebsgesellschaft
des Windparks Sailershäuser Wald und somit mittelbar
der Finanzierung des Windparks Sailershäuser Wald.
Kann ich die Genussrechte kündigen?
Eine ordentliche Kündigung der Vermögensanlagen wäh­
rend der Laufzeit der Genussrechte ist ausgeschlossen.
Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unbe­
rührt (siehe § 5 der Genussrechtsbedingungen).
Lassen sich die Genussrechte auch während der
Laufzeit übertragen oder veräußern?
Ja. Die auf den Namen des Anlegers ausgestellten
Genussrechte können gemeinsam an Dritte übertragen
oder veräußert werden. Formale Voraussetzung hierfür
ist die Zustimmung der Planet energy Anlegerservice
GmbH, eines Tochterunternehmens der Planet energy
GmbH, die die Verwaltung der Genussrechte übernimmt.
Zu weiteren Einzelheiten wird auf Seite 40 verwiesen.
Können sich die Genussrechtsbedingungen ändern?
Die Emittentinnen sind nach billigem Ermessen zur ein­
seitigen Änderung bzw. Anpassung einzelner Bestim­
mungen dieser Genussrechtsbedingungen berechtigt,
falls Rechtsvorschriften erlassen, geändert oder in einer
Weise angewandt werden, dass dies bei der Gesell­
schaft, bei deren Gesellschaftern oder bei den Genuss­
rechtsinhabern zu höheren Steuerbelastungen führt als
bei der Prospektaufstellung vorgesehen. Gleiches gilt,
wenn aufgrund neuer aufsichtsrechtlicher Vorschriften
die Rechte der Gesellschaft, deren Gesellschafter oder
der Genussrechtsinhaber beeinträchtigt oder für diese
neue Pflichten begründet werden. Dies betrifft insbeson­
dere die Genussrechtsvergütung (§ 2) sowie Nachrangig­
keit (§ 6).
Wie hoch ist der Mindestzeichnungsbetrag?
Der Erwerbspreis entspricht dem Zeichnungsbetrag
und der Mindestzeichnungsbetrag ist 1.000 EUR. Höhe­
re Zeichnungen erfolgen in Schritten von 1.000 EUR. Je
1.000 EUR entfallen 482,85 EUR auf ein Genussrecht der
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
und 517,15 EUR auf ein Genussrecht der Planet energy
Gibt es einen Ausgabeaufschlag (Agio)?
Es wird kein Agio erhoben.
Woher bekomme ich den Verkaufsprospekt?
Die Planet energy Anlegerservice GmbH hält den Ver­
kaufsprospekt und die Vermögensanlagen-Informations­
blätter und die letzten veröffentlichten Jahresabschlüsse
nebst Lagebericht der Planet energy Windpark Schwane­
wede GmbH & Co. KG und der Planet energy Windpark
Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG zur kostenlosen Ausgabe bereit.
Wenn es zwei Emittentinnen gibt – ­
an wen wende ich mich dann?
Für diesen Zweck wurde eigens die Planet energy Anle­
gerservice GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft der
Planet energy GmbH gegründet. Die Planet energy Anle­
gerservice GmbH führt als Zahlstelle die Zahlungen an
die Anleger aus, hält den Verkaufsprospekt zur kosten­
losen Ausgabe bereit und nimmt außerdem die Einzah­
lungen der Anleger entgegen. Überdies beantwortet sie
Fragen von Anlegern und Interessenten und betreut die
Anleger während der Laufzeit der Vermögensanlagen.
Adresse der Zahlstelle:
Planet energy Anlegerservice GmbH
(HRB 109728, Amtsgericht Hamburg)
Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Telefon 040 / 808 110-750
Telefax 040 / 808 110-777
E-Mail: [email protected]
www.planet-energy.de
Gibt es Risiken?
Ja. Die Risiken werden ausführlich auf den Seiten 18 bis
28 dargestellt.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
15
Die wesentlichen Aspekte der Vermögensanlagen
Gibt es eine Nachschusspflicht?
Es besteht keine Nachschusspflicht für die Anleger.
Mit den Vermögensanlagen sind folgende Pflichten
verbunden:
Welche Rechte und Pflichten habe ich?
• Die Genussrechte stellen Gläubigerrechte dar, die
keine Gesellschafterrechte, insbesondere keine Teil­
nahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in den Gesell­
schafterversammlungen der Emittentinnen oder Kont­
rollrechte, vermitteln.
• Die Anleger haben folgende Rechte, die sich aus den
Genussrechtsbedingungen (siehe Seite 136 ff.)
ergeben:
• Pflicht auf unverzügliche Mitteilung von Namens-,
••Recht auf Genussrechtsvergütungen gemäß § 2
••Recht auf Auszahlung der Genussrechtsvergütun­
gen gemäß § 3
••Recht auf Kündigung und Rückzahlung des
Genussrechtskapitals gemäß § 5
••Recht auf Kenntnisnahme der Jahresabschlüsse der
Emittentinnen gemäß § 4 Abs. 2
••Recht auf Übertragung der Genussrechte gemäß
§ 7 unter Vorbehalt der Zustimmung der Planet
energy Anlegerservice GmbH
Adress- und Kontoverbindungsdaten und der
Steuer-Identifikationsnummer sowie einer etwa­
igen Änderung dieser Daten an die Planet
­­
ener­
gy Anlegerservice GmbH gemäß § 1 Abs. 6 der
Genussrechtsbedingungen
• Pflicht auf Einzahlung der gezeichneten Nennbeträ­
ge umgehend nach Zugang der Annahmeerklärung
gemäß § 1 Abs. 4 der Genussrechtsbedingungen
• Haftung bis zur Höhe des Zeichnungsbetrages
Die Rechte und Pflichten werden ausführlich und voll­
ständig auf Seite 42 ff. erläutert.
Eignen sich Genussrechte für mich?
Diese Vermögensanlagen richten sich an risikobewuss­
te Anleger, die eine langfristige und zielgerichtete Betei­
ligung am wirtschaftlichen Erfolg von Kraftwerken aus
dem Bereich der erneuerbaren Energien, genauer der
Windenergie, suchen. Steuerliche Vorteile für den Anle­
ger ergeben sich aus diesen Vermögensanlagen nicht.
Genussrechtsvergütung/Rückzahlung (Prognose)
in %
Genussrechtsvergütung
Rückzahlung
50,0
45,0
Prozent vom Genussrechtskapital
40,0
35,0
30,0
25,0
20,0
15,0
10,0
5,0
0,3
3,1
3,1
3,1
3,2
3,2
3,2
3,2
3,2
3,2
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
0,0
2015
Dargestellt sind die durchschnittlichen Genussrechtsvergütungen und Rückzahlungen in Prozent vom Genussrechtskapital.
16
Die feste Laufzeit bis zum 31. Dezember 2035 und die
erschwerte Handelbarkeit machen es erforderlich,
dass der Anleger für diesen Zeitraum auf das investierte
Genussrechtskapital verzichten kann. Aufgrund des
nicht auszuschließenden Totalverlustrisikos (siehe hierzu
Darstellung der Risiken auf Seite 28) sollte nur dann
in die Genussrechte investiert werden, wenn ein eintre­
tender Totalverlust zu keiner empfindlichen Verschlechte­
rung der Vermögenslage bei dem Anleger führt. Die hier
angebotenen Genussrechte eignen sich daher nicht für
die Altersvorsorge.
der jeweiligen Emittentin ab. Die prognostizierten Aus­
zahlungen setzen sich aus einer Genussrechtsver­gütung
und einer schrittweisen Rückzahlung des Genuss­
rechtskapitals zusammen. Hierdurch wird eine durch­
schnittliche Genussrechtsvergütung von rund 3,75 %
p. a. vor Steuern und eine Gesamtauszahlung von rund
177,6 % vor Steuern über die Laufzeit prognostiziert.
Bis zum Ende der Laufzeit von rund 20 Jahren erhält der
Anleger laut Prognose sein Genussrechtskapital zurück.
Die Genussrechtsbedingungen und alle weiteren wesent­
lichen Umstände der hier begebenen Genussrechte sind
in diesem Prospekt abgedruckt, damit sich der Anleger
vor einer Zeichnung eingehend mit deren Einzelheiten
vertraut machen kann.
Wie hoch sind die prognostizierten Auszahlungen?
Die Auszahlungen hängen vom wirtschaftlichen Erfolg
46,3
21,7
22,2
18,6
15,7
8,1
3,2
3,3
3,3
3,3
3,3
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
17
RISIKEN DER VERMÖGENSANLAGEN
Es handelt sich um eine Beteiligung am wirtschaftlichen
Ergebnis der Planet energy Windpark Schwanewede
GmbH & Co. KG, der Betriebsgesellschaft des Wind­
parks Schwanewede, und der Planet energy Windpark
Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG, die als Kommanditistin an der Betriebsgesellschaft
des Windparks Sailershäuser Wald beteiligt ist. Insoweit
ist der wirtschaftliche Erfolg der Planet energy Windpark
Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mittelbar
vom wirtschaftlichen Erfolg der Betriebsgesellschaft des
Windparks Sailershäuser Wald abhängig. Die Anbiete­
rin und Prospektverantwortliche kann eine positive wirt­
schaftliche Entwicklung der Emittentinnen nicht garan­
tieren. Ändern sich beispielsweise rechtliche, steuerliche
und wirtschaftliche Bedingungen, so kann sich dies
negativ auf die Auszahlungen und die Rückzahlung des
Genussrechtskapitals auswirken. Zudem weisen wir dar­
auf hin, dass die Begebung und Verwaltung der Genuss­
rechte ohne staatliche Kontrolle und ohne Einlagensiche­
rung erfolgt.
Alle Risiken können allein, in unterschiedlich starken
Ausprägungen oder auch kumuliert eintreten. Die Rea­
lisierung auch einzelner der nachfolgend aufgeführten
Risiken könnte dazu führen, dass die Anleger geringere
als die in diesem Prospekt prognostizierten oder gar kei­
ne Auszahlungen erhalten. Auch könnte dies dazu führen,
dass das investierte Kapital nur teilweise oder gar nicht
zurückgezahlt werden kann, und darüber hinaus auch ihr
sonstiges Vermögen bis hin zur Privatinsolvenz gefähr­
den. Deshalb sollten sich an diesen Vermögensanlagen
nur Anleger beteiligen, die einen möglichen Totalverlust
ihres investierten Genussrechtskapitals in Kauf nehmen
können, ohne dass dies zu einer empfindlichen Ver­
schlechterung ihrer individuellen Vermögenslage führt.
Vor einer Investition in die hier begebenen Genussrech­
te ist es daher erforderlich, sich den Inhalt dieses Pros­
pektes insgesamt und insbesondere die nachfolgend
beschriebenen Risiken eingehend zu vergegenwärti­
gen, seine persönliche Risikoneigung zu prüfen und sich
gegebenenfalls von einem fachkundigen Dritten beraten
zu lassen. Nachfolgend werden die wesentlichen tat­
sächlichen steuerlichen und rechtlichen Risiken der
angebotenen Vermögensanlagen in Form von Genuss­
rechten beschrieben.
18
ALLGEMEINE RISIKEN FÜR DEN BETRIEB DER
KRAFTWERKE
Die Genussrechtsvergütung und die Rückzahlung des
Genussrechtskapitals hängen im Wesentlichen vom
erfolgreichen Betrieb der Windparks Schwanewede
und Sailershäuser Wald (mittelbar) ab. Die jeweiligen
Betriebsgesellschaften dieser Kraftwerke erhalten für
den eingespeisten Strom Vergütungen, mit denen vor­
rangig der im Zusammenhang mit dem Betrieb und der
Realisierung der Kraftwerke entstandene Aufwand, also
insbesondere Betriebskosten sowie Zins und Tilgung
von Krediten und die Bildung von erforderlichen Rück­
lagen, gedeckt werden. Der verbleibende Überschuss,
der beim Windpark Schwanewede für die Vergütung
und Rückzahlung des Genussrechtskapitals bzw. beim
Windpark S
­ ailershäuser Wald zur Leistung von Liquidi­
tätsauszahlungen an die Beteiligungsgesellschaft und
damit mittelbar für die Vergütung und Rückzahlung des
Genussrechtskapitals zur Verfügung steht, hängt damit
im Wesentlichen davon ab, dass der prognostizierte
Energieertrag erreicht wird und dass sich die Erlöse aus
der Stromeinspeisung und der dagegen stehende Auf­
wand und die anfallenden Steuern nicht negativer ent­
wickeln, als es in diesem Prospekt prognostiziert wird.
Dabei spielen insbesondere das Windaufkommen an
den jeweiligen Standorten, die technische Verfügbar­
keit und Leistungsfähigkeit der Anlagen, die Entwicklung
der Betriebskosten (zum Beispiel Instandhaltungs- und
Versicherungskosten) und die Entwicklung der Darle­
henszinsen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist sowie
anfallende Steuern eine entscheidende Rolle. Sollten
sich diese Faktoren schlechter entwickeln, als es in die­
sem Prospekt prognostiziert wird, so besteht das Risiko,
dass sich die wirtschaftliche Situation der zwei Betriebs­
gesellschaften und damit auch der Beteiligungsgesell­
schaft tatsächlich schlechter darstellt als prognostiziert.
Auf Ebene der Anleger könnte dies dazu führen, dass
Auszahlungen geringer ausfallen als prospektiert, später
anfallen oder ganz entfallen. Zudem besteht das Risiko
eines Teil- oder Totalverlustes des Genussrechtskapitals.
Gesetzesänderungen
Änderungen von Gesetzen oder Änderungen bei der
Auslegung und Anwendung von Gesetzen, insbesonde­
re im Genehmigungs- und Energierecht, können dazu
führen, dass die in diesem Prospekt beschriebenen
Kraftwerke anders als geplant betrieben werden müs­
sen und sich deshalb die Wirtschaftlichkeit der Kraftwer­
ke verschlechtert. Für die Laufzeit der hier angebotenen
Genussrechte sind die in diesem Prospekt beschrie­
benen Kraftwerke auf die durch das aktuell gültige
Erneuerbare-­­Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Min­
destvergütungen, da die Gestehungskosten für Strom
aus erneuerbaren Energien in der Regel über den aktu­
ellen Marktpreisen liegen, und das Recht auf vorrangige
Einspeisung des produzierten Stroms angewiesen. Die
Dauer und die Höhe der Vergütungen und der vorrangi­
ge Einspeisungsanspruch für beide Kraftwerke sind für
die gesamte Betriebsdauer gesetzlich festgelegt. Wür­
de es zu einer zeitlichen Verkürzung oder Absenkung
der Einspeisevergütung oder zu einer Einschränkung
des Anspruchs auf vorrangige Einspeisung kommen, so
müsste der durch die Kraftwerke eingespeiste Strom zu
voraussichtlich geringeren Preisen veräußert werden. Es
besteht ebenfalls das Risiko, dass die im EEG festge­
legte Methode der Berechnung der Vergütungshöhe für
den einzuspeisenden Strom in diesem Prospekt falsch
angewandt wurde oder dass die Voraussetzungen für die
im EEG festgelegten Vergütungen entgegen den Annah­
men in diesem Prospekt nicht erfüllt sind oder nicht
erfüllt werden können. Ebenso wäre es denkbar, dass
nicht mehr die gesamte Strommenge eingespeist werden
kann. Sollte eines oder mehrere dieser Risiken eintreten,
besteht das Risiko, dass sich die wirtschaftliche Situati­
on der zwei Betriebsgesellschaften und damit auch der
Beteiligungsgesellschaft schlechter entwickelt als prog­
nostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu gerin­
geren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen
sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechts­
kapitals führen. Die Gesellschaft kann die Genussrechte
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Mona­
ten zum Monatsende, nach einer Mindeslaufzeit von 24
Monaten ab Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs, kündi­
gen, falls Rechtsvorschriften erlassen, geändert oder in
einer Weise angewandt werden, dass dies bei der Gesell­
schaft, bei deren Gesellschaftern oder bei den Genuss­
rechtsinhabern zu höheren Steuerbelastungen führt als
bei der Prospektaufstellung. Gleiches gilt, wenn aufgrund
neuer aufsichtsrechtlicher Vorschriften, die Rechte der
Gesellschaft, deren Gesellschafter oder der Genuss­
rechtsinhaber beeinträchtigt oder für diese neue Pflich­
ten begründet werden (siehe § 5 Abs. 4 der Genuss­
rechtsbedingungen). Dies kann zu einer Rückabwicklung
der Genussrechte führen. Die vorgenannten Risiken kön­
nen für die Anleger gegebenenfalls den Verlust eines
erheblichen Teils ihres Genussrechtskapitals bis hin zum
Totalverlust zur Folge haben.
Änderung der Genussrechtsbedingungen
Die Gesellschaft ist im Falle von Änderungen der steu­
erlichen Behandlung von Genussrechten bei der Gesell­
schaft oder der Einführung neuer aufsichtsrechtlicher
Vorschriften nach billigem Ermessen zur einseitigen
Änderung bzw. Anpassung einzelner Bestimmungen
­dieser Genussrechtsbedingungen berechtigt. Dies
betrifft insbesondere die Genussrechtsvergütung (siehe
§ 2 der Genussrechtsbedingungen) sowie Nachrangigkeit
(siehe § 6 der Genussrechtsbedingungen). Dies könnte
auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder
ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teiloder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen.
Behördliche Genehmigungen
Für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen sind
Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutz­
gesetz erforderlich. Die erforderlichen behördlichen
Genehmigungen liegen vor. Sollten sich die genehmi­
gungsrechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich des
Betriebs der Kraftwerke oder die in der Genehmigung für
die Errichtung und den Betrieb der Anlagen festgelegten
Bestimmungen (insbesondere Emissionsgrenzwerte und
Verfügungen zum Schutz von Vögeln oder Fledermäu­
sen) nachträglich ändern, so könnte dies zu einer Ein­
schränkung oder Einstellung des Betriebs der Kraftwer­
ke und damit zu einer Verringerung oder einem Ausfall
der Strom­erträge der Kraftwerke führen. Möglich wäre
ebenfalls die nachträgliche hoheitliche Auferlegung von
kostenintensiven Maßnahmen, die erhebliche Investitio­
nen erfordern. Sollte eines oder mehrere dieser Risiken
eintreten, besteht das Risiko, dass sich die wirtschaftli­
che Situation der zwei Betriebsgesellschaften und damit
auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter entwickelt
als prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger
zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Aus­
zahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des
Genussrechtskapitals führen.
Anhängige Rechtsstreitverfahren
Gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung
des Windparks Sailershäuser Wald liegen drei weitge­
hend inhaltsgleiche Klagen von Privatpersonen vor, die
immissionsschutzrechtliche und artenschutzrechtliche
Aspekte und Fehler im Rahmen der Umweltverträg­
lichkeitsprüfung zur Begründung der Klagen anführen.
Gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung
des Windparks Schwanewede wurde ein Widerspruch
einer Privatperson eingelegt und im Wesentlichen mit der
Rechtsposition begründet, die dem öffentlichen Baurecht
zuzuordnen sind. Sollte der Widerspruch zurückgewie­
sen werden, muss damit gerechnet werden, dass der
Widerspruchsführer sein Rechtsschutzbegehren durch
gerichtliche Klage weiterverfolgt. Es besteht das Risiko,
dass den Klagen bzw. dem Widerspruch stattgegeben
wird, was zu einer Verzögerung bzw. Betriebseinschrän­
kung und im äußersten Fall zu einem Wegfall von Anlage­
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
19
Risiken der Vermögensanlagen
standorten der Windparks Sailershäuser Wald und/oder
Schwanewede führen könnte. Sollte eines oder mehrere
dieser Risiken eintreten, besteht das Risiko, dass sich
die wirtschaftliche Situation der Betriebsgesellschaft
und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter
entwickelt als prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der
Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallen­
den Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust
des Genussrechtskapitals führen.
Verringerung des Eigenkapitalanteils
Die Universität Würzburg hat das Recht, sich inner­
halb einer Frist von fünf Jahren (beginnend ab dem
05.03.2015) nachträglich mit höchstens 50.000 EUR am
Eigenkapital des Bürgerwindpark Sailershäuser Wald
GmbH & Co. KG zu beteiligen. E
­ s besteht das Risiko,
dass die Universität Würzburg dieses Recht wahrnimmt.
Dies würde dazu führen, dass sich der Eigenkapitalanteil
der Beteiligungsgesellschaft am Windpark Sailershäuser
Wald und somit auch die zugeflossenen Liquiditätsaus­
zahlungen aus der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald
GmbH & Co. KG verringern. Dies könnte auf Ebene der
Anleger zu geringeren Auszahlungen führen.
Prognoseunsicherheiten
Die der Unternehmenszielplanung zugrunde geleg­
ten Aufwendungen und Erträge beruhen teilweise auf
Annahmen und Prognosen auf Basis von Erfahrungs­
werten sowie auf Marktanalysen und weiteren Recher­
chen. Dabei besteht das Risiko von Fehlinformationen
und Fehleinschätzungen bezüglich der Ist-Situation und
der Prognosen. Abweichende Entwicklungen von den
Prognosen können dazu führen, dass die wirtschaftliche
Situation der Betriebsgesellschaften und damit auch der
Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem
Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anle­
ger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden
Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des
Genussrechtskapitals führen.
Ertragsprognose
Vor der Realisierung der beiden Kraftwerke wurden die
langjährigen mittleren Windverhältnisse an den jewei­
ligen Standorten und hieraus folgend die langjährigen
mittleren Stromerträge der Kraftwerke durch auf diesem
Gebiet tätige Gutachter prognostiziert. Die Erreichung
der in diesem Prospekt benannten wirtschaftlichen Ziele
hängt davon ab, dass die Prognosewerte im langjährigen
Mittel tatsächlich erreicht werden. Da Ertragsprognosen
den langjährigen mittleren Jahresertrag der Kraftwer­
ke prognostizieren, ist es wahrscheinlich, dass aufgrund
von Schwankungen beim jährlichen Windaufkommen
die Erträge eines oder mehrerer Jahre nicht dem lang­
20
jährigen mittleren Jahresertrag der Prognose entspre­
chen. Sollten die Prognosen unrichtig sein und die tat­
sächlichen Einspeiseerträge der Kraftwerke aus anderen
Gründen im langjährigen Mittel niedriger ausfallen als in
diesem Prospekt prognostiziert, so ­würde sich die Wirt­
schaftlichkeit der hiervon betroffenen Kraftwerke ver­
schlechtern. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu gerin­
geren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen
sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechts­
kapitals führen.
Bauzeitrisiko und Investitionskostenrisiko
Die Windparks Schwanewede und Sailershäuser Wald
befinden sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung im
Bau. Es besteht das Risiko, dass die Anlagen aufgrund
von zeitlichen Verzögerungen während der Planung bzw.
während des Baus nicht zum geplanten Zeitpunkt in
Betrieb genommen werden können. Dies kann zu gerin­
geren Erträgen und einer geringeren EEG-Vergütung über
die gesamte Laufzeit führen. Außerdem könnten die Kos­
ten höher ausfallen als angenommen. Dies könnte dazu
führen, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebsge­
sellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft
schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert.
Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, ver­
späteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu
einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals
führen.
Erzeugungsmanagement
Zugunsten der in diesem Prospekt beschriebenen Kraft­
werke besteht gemäß § 11 EEG (2014) ein gesetzlicher
Anspruch gegen den jeweiligen Netzbetreiber auf vor­
rangige Einspeisung der gesamten durch die Kraftwerke
produzierten Strommenge in das Stromnetz des örtlichen
Netzbetreibers. Aus Gründen der Aufrechterhaltung der
Sicherheit der Stromnetze kann es dazu kommen, dass
der Netzbetreiber die Einspeiseleistung der Kraftwer­
ke vorübergehend reduziert oder ganz herunterfährt, so
dass während dieses Zeitraums weniger oder kein Strom
eingespeist wird. Die vorübergehende Abschaltung oder
Verringerung der Einspeiseleistung könnte zu einem Aus­
fall oder zu einer Verringerung der Einspeiseerlöse füh­
ren, was eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situ­
ation der betroffenen Betriebsgesellschaft und im Fall
der Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäuser
Wald auch der Beteiligungsgesellschaft zur Folge haben
könnte. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringe­
ren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen
sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechts­
kapitals führen.
Erhöhung der Managementprämie
Gemäß EEG (2014) müssen Betreiber von EEG-Anlagen
den erzeugten Strom über das sogenannte Marktprämi­
enmodell an Direktvermarkter veräußern. Der Direktver­
markter erhält für seine
­­
Dienstleistung eine Management­
prämie. Es ist nicht auszuschließen, dass entsprechende
Direktvermarktungsverträge nicht wie prognostiziert
abgeschlossen oder verlängert werden können bzw. vor­
zeitig beendet werden. Es besteht das Risiko, dass eine
höhere als prognostizierte Managementprämie an den
Direktvermarkter gezahlt werden muss. Dies könnte dazu
führen, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebsge­
sellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft
schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert.
Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, ver­
späteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu
einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals
führen.
Absenkung der Vergütung bei negativen
Marktpreisen
Wenn der Wert der Stundenkontrakte für die Preis­zone
Deutschland/Österreich am Spotmarkt der Strombör­
se EPEX Spot SE in Paris an mindestens sechs aufei­
nanderfolgenden Stunden negativ ist, verringert sich
die Vergütung für den gesamten Zeitraum, in denen die
Stundenkontrakte ohne Unterbrechung negativ sind,
gemäß EEG § 24 (1) (2014) auf null, wenn die Anlagen
nach dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden.
Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situa­
tion der betroffenen Betriebsgesellschaft und im Fall der
Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäuser Wald
auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als
in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebe­
ne der Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz ent­
fallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Total­
verlust des Genussrechtskapitals führen.
Absenkung der Vergütung
Im Prospekt wird jeweils der von den Windenergieanla­
genherstellern vorab bereitgestellte Referenzertrag zur
Ermittlung der Frist für die erhöhte Vergütung herange­
zogen. Dabei ist der für die Nordex N117 ausgewiesene
­Referenzertrag laut Angabe des Herstellers nicht zwin­
gend für das EEG (2014) anwendbar, weil die erste Inbe­
triebnahme einer Windenergieanlage des Typs Nordex
N117 vor weniger als fünf Jahren erfolgt ist. Aufgrund der
vorliegenden Windertragsprognosen wird in diesem Pro­
spekt davon ausgegangen, dass die Referenzerträge für
beide ­Windparks soweit unterschritten werden, dass die
Vergütung 8,90 Ct/kWh bzw. 8,79 Ct/kWh für die gesamt
Laufzeit der Vermögensanlage beträgt. Es besteht das
­Risiko, dass einer oder beide Referenzwerte nicht in dem
Maße unterschritten werden wie angenommen und damit
ab dem fünften oder einem späteren Betriebsjahr der
­Wind­energieanlagen eine niedrigere als die im Pro­spekt
­kalkulierte Vergütung von 8,90 Ct/kWh bzw. ­­
8,79 Ct/kWh gezahlt werden. Weiterhin besteht das
­Risiko, dass einer oder beide Referenzwerte, welche im
Prospekt genutzt werden, von den Windenergieanlagen­
herstellern zu hoch angesetzt wurden und damit ab dem
fünften oder einem späteren Betriebsjahr der Windener­
gieanlagen eine nie­drigere als die im Prospekt kalkulier­
te Vergütung von 8,90 Ct/kWh bzw. 8,79 Ct/kWh gezahlt
wird. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche
Situation der betroffenen Betriebsgesellschaft und im
Fall der Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäu­
ser Wald auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter
ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könn­
te auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder
ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teiloder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen.
Technische Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit
Die Wirtschaftlichkeit der in diesem Prospekt beschrie­
benen Kraftwerke hängt unter anderem davon ab, dass
diese die prognostizierte technische Verfügbarkeit errei­
chen und sich ihre technische Leistungsfähigkeit bei der
Stromproduktion über die Laufzeit der Genussrechte
nicht verschlechtert. Sollten eine oder mehrere Anlagen
der Kraftwerke die in diesem Prospekt prognostizier­
te technische Verfügbarkeit unterschreiten oder sollte
sich ihre technische Leistungsfähigkeit verschlechtern,
so würden weniger Einspeiseerlöse erzielt. In Abhän­
gigkeit vom Ausmaß der Verschlechterung könnte dies
dazu führen, dass sich die Wirtschaftlichkeit der betrof­
fenen Kraftwerke verringert oder diese nicht mehr wirt­
schaftlich betrieben werden können. Dies könnte dazu
führen, dass die wirtschaftliche Situation der betroffe­
nen Betriebsgesellschaft und im Fall der Betriebsge­
sellschaft des Windparks Sailershäuser Wald auch der
Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem
Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anle­
ger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden
Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des
Genussrechtskapitals führen.
Lebensdauer der Kraftwerke
In diesem Prospekt wird davon ausgegangen, dass die
technische Lebensdauer der Windenergieanlagen min­
destens 20 Jahre ab Inbetriebnahme beträgt. Es besteht
jedoch das Risiko, dass die Kraftwerke, zum Beispiel
aufgrund schwerwiegender technischer Defekte, vor
dem Ende der Laufzeit der Genussrechte ihren Betrieb
einstellen müssen. Dies könnte dazu führen, dass die
wirtschaftliche Situation der Betriebsgesellschaften und
damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter aus­
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
21
Risiken der Vermögensanlagen
fällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte
auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder
ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teiloder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen.
Betriebskosten
Die Instandhaltungskosten wurden mithilfe eines Modells
prognostiziert, das neben der Gesamthöhe der Aufwen­
dungen auch deren zeitlichen Anfall sowie Preissteige­
rungen berücksichtigt. Für die sonstigen Betriebskos­
ten wurden teilweise jährliche Steigerungen eingeplant.
Sollten die Betriebskosten in den einzelnen Jahren höher
ausfallen als kalkuliert, könnte dies dazu führen, dass
sich die Wirtschaftlichkeit der betroffenen Kraftwerke
verringert oder diese nicht mehr wirtschaftlich betrie­
ben werden können. Dies könnte dazu führen, dass die
wirtschaftliche Situation der Betriebsgesellschaften und
damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter aus­
fällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte
auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder
ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teiloder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen.
Systemdienstleistungsfähigkeit
Mit der Einführung des EEG 2014 müssen alle Anlagen,
die vor dem 1. Januar 2017 in Betrieb genommen wer­
den, an ihrem Verknüpfungspunkt die Anforderungen der
Systemdienstleistung erfüllen. Die Windenergieanlagen
von Senvion im Windpark Schwanewede werden abwei­
chend zur Standardregelung in Anlage 1 Ziff. 17 der SDL­
WindV mit einer bewährten kontinuierlichen Spannungs­
regelung betrieben. Gemäß der SDLWindV muss hierfür
die Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers eingeholt
werden. Wird die erforderliche Zustimmung des Netzbe­
treibers nicht erteilt, so wird die Verkäuferin eine für den
Netzbetreiber alternative Lösungsmöglichkeit kostenlos
für die WEA zur Verfügung stellen. Es besteht das Risiko,
dass der Netzbetreiber seine Zustimmung für die Abwei­
chung zur Standardregel nicht gibt. Dies würde dazu füh­
ren, dass Windenergieanlagen des Windparks Schwane­
wede keinen Strom in das Stromnetz einspeisen dürfen.
Dies würde dazu führen, dass die wirtschaftliche Situati­
on der Betriebsgesellschaft schlechter ausfällt als in die­
sem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der
Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallen­
den Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust
des Genussrechtskapitals führen.
remdfinanzierungszinsen
F
Die Errichtung bzw. der Erwerb der Kraftwerke wird teil­
weise durch Bankdarlehen finanziert. Die bisher bean­
spruchten Bankdarlehen sowie die geplanten Bankdarle­
hen werden durch Kredite der Umweltbank AG (Windpark
Sailershäuser Wald) und der Deutschen Kreditbank AG
22
(Windpark Schwanewede) finanziert. Die Zinsen sind
beim Windpark Schwanewede für die volle Laufzeit von
15 Jahren fest vereinbart und beim Windpark Sailershäu­
ser Wald für zehn Jahre. Nach Ablauf der 10-jährigen
Zinsbindungsperiode wurde mit einem Zinssatz von
5,0 % p. a. kalkuliert. Es kann nicht ausgeschlossen wer­
den, dass die tatsächliche Zinsbelastung nach Ablauf der
Zinsbindungsperiode höher ausfällt als prognostiziert.
Dies könnte zur Folge haben, dass sich die Wirtschaft­
lichkeit der betroffenen Kraftwerke verschlechtert oder
diese nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kön­
nen. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche
Situation der Betriebsgesellschaften und damit auch der
Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem
Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anle­
ger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden
Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des
Genussrechtskapitals führen.
Wartungsvertrag
Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde für den
Windpark Schwanewede kein Wartungsvertrag für die
Windenergieanlagen abgeschlossen. In der Prognose
wird davon ausgegangen, dass mit dem Hersteller Sen­
vion SE ein Teilwartungsvertrag abgeschlossen wird. Es
besteht das Risiko, dass ein Wartungsvertrag zu ande­
ren Konditionen abgeschlossen wird, als in diesem Pro­
spekt prog­nostiziert. Dies könnte dazu führen, dass die
wirtschaftli­che Situation des Windparks Schanewede
schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert.
Dies könnte auf Ebene der Anleger zu gerin­geren, ver­
späteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu
einem Teil­oder Totalverlust des Genussrechts­kapitals
führen.
Kosten der technischen Betriebsführung und
kaufmännischen Verwaltung
Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde für den
Windpark Sailershäuser Wald kein Vertrag über die tech­
nische Betriebsführung und kaufmännische Verwaltung
abgeschlossen. In der Prognose wird davon ausgegan­
gen, dass die Kosten dafür jährlich jeweils 0,7 % der Ein­
speiseerlöse betragen werden. Es besteht das Risiko,
dass Verträge über die technische Betriebsführung und/
oder kaufmännische Verwaltung abgeschlossen werden,
deren Kosten höher sind, als in diesem Prospekt prog­
nostiziert. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftli­
che Situation der Betriebsgesellschaft für den Windpark
Sailershäuser Wald und damit auch der Beteiligungsge­
sellschaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt pro­
gnostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu gerin­
geren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen
sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechts­
kapitals führen.
Stromeinspeiserisiko
Es besteht das Risiko, dass aus verschiedenen Grün­
den (zum Beispiel zu langsamer Ausbau des Stromnet­
zes, Streit mit dem Netzbetreiber) eine Einspeisung des
erzeugten Stroms nicht möglich oder erst später als
geplant möglich ist. Dadurch kann es zu höheren Inves­
titionskosten und zeitlichen Verzögerungen kommen.
Dies könnte zur Folge haben, dass sich die Wirtschaft­
lichkeit der betroffenen Kraftwerke verschlechtert oder
diese nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kön­
nen. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche
Situation der Betriebsgesellschaften und damit auch der
Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem
Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anle­
ger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden
Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des
Genussrechtskapitals führen.
Sicherheiten
Im Zusammenhang mit der Finanzierung der Kraftwerke
sind den finanzierenden Banken umfangreiche Sicherhei­
ten eingeräumt worden. Sollten die Betriebsgesellschaf­
ten ihren Verpflichtungen aus den Darlehensverträgen
nicht ordnungsgemäß nachkommen, könnte die Bank
unter Zugriff auf diese Sicherheiten die Darlehensverträ­
ge kündigen und die Vollstreckung in das Vermögen der
jeweiligen Betriebsgesellschaft betreiben. Dies könnte
dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation der jewei­
ligen Betriebsgesellschaft und im Fall der Betriebsge­
sellschaft des Windparks Sailershäuser Wald auch der
Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem
Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anle­
ger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden
Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des
Genussrechtskapitals führen.
Versicherungen
Die Laufzeit der Versicherungen deckt nicht die 20-jähri­
ge Laufzeit der Kraftwerke und der Genussrechte ab, so
dass nach Ablauf der Versicherungsverträge das Risiko
besteht, dass diese nicht verlängert werden, die Versi­
cherung nur unter Erhöhung der Versicherungsprämien
fortgeführt oder keine andere Versicherung abgeschlos­
sen wird. Überdies ist die Höhe der Versicherungsleis­
tungen auf die jeweilige Versicherungssumme begrenzt,
so dass das Risiko besteht, dass die Versicherungssum­
me nicht für die Begleichung von Schäden ausreicht.
Sollte es ungewöhnlich häufig zu Versicherungsfällen
kommen, kann zudem nicht ausgeschlossen werden,
dass die Versicherungsverträge vorzeitig gekündigt wer­
den oder die Fortführung der Versicherung nur unter
Erhöhung der Versicherungsprämien erfolgt, die die in
diesem Prospekt prognostizierten Kostensteigerungen
überschreitet. Des Weiteren besteht das Risiko, dass ein­
zelne Risiken nicht versicherbar oder ausgeschlossen
sind oder die Versicherungsgesellschaft ihren Zahlungs­
verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt,
wodurch die Betriebsgesellschaften die entstandenen
Kosten im Schadensfall selbst zu tragen hätten. Dies
könnte dazu führen, dass sich die Wirtschaftlichkeit der
betroffenen Kraftwerke verschlechtert oder diese ihren
Betrieb einstellen müssen. Dies könnte dazu führen, dass
die wirtschaftliche Situation der Betriebsgesellschaften
und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlechter
ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könn­
te auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder
ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teiloder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen.
Zerstörung oder Beschädigung der Kraftwerke
durch höhere Gewalt oder Unwetter
Eine oder mehrere Anlagen der Kraftwerke könnten
durch höhere Gewalt oder extreme Wetterereignisse
(zum Beispiel Windböen oberhalb der Überlebenswind­
geschwindigkeit der Windenergieanlagen oder Blitzein­
schläge) ganz oder teilweise zerstört werden. Die hieraus
resultierenden Schäden können nicht oder nicht vollstän­
dig durch die Versicherungen abgedeckt werden. Sollten
die Kraftwerke nicht oder nur teilweise wieder instand
gesetzt werden können oder sollte die Instandsetzung
nicht aus den für die Instandhaltung der Kraftwerke vor­
gesehenen Mitteln finanziert werden können, könnte dies
dazu führen, dass sich die Wirtschaftlichkeit der betrof­
fenen Kraftwerke verschlechtert oder dass diese nicht
mehr betrieben werden können. Dies könnte dazu füh­
ren, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebsge­
sellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft
schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert.
Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, ver­
späteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu
einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals
führen.
Ausfall von Vertragspartnern
Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner ihren ver­
traglichen Verpflichtungen, insbesondere solchen, die für
die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen zwingend
erforderlich sind, nicht oder nur teilweise nachkommen
oder von gegebenenfalls vorhandenen Kündigungsrech­
ten Gebrauch machen. Dies könnte dazu führen, dass
das Recht zum Bau und Betrieb der Kraftwerke sowie
deren Instandhaltung oder Finanzierung eingeschränkt
oder entzogen wird. Zudem kann dies dazu führen, dass
Stromabnahmeverpflichtungen nicht eingehalten werden
oder nicht wie vereinbart vergütet werden. Insbesondere
ein möglicher Ausfall des Direktvermarkters kann dazu
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
23
Risiken der Vermögensanlagen
führen, dass Stromerlöse verspätet oder gar nicht an die
Betriebsgesellschaft gezahlt werden. Aufgrund der Ver­
pflichtung zur Direktvermarktung gemäß EEG 2014 führt
ein Ausfall des Direktvermarkters dazu, dass die im Pro­
spekt angenommene EEG Vergütung so lange reduziert
wird, bis ein neuer Direktvermarkter gefunden wurde.
Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situ­
ation der Betriebsgesellschaften und damit auch der
Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem
Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anle­
ger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden
Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des
Genussrechtskapitals führen.
Vertragsstrafen und Schadensersatzzahlungen
Insbesondere aus dem Gesetz oder aus vertraglichen
Vereinbarungen können sich für die Betriebsgesellschaf­
ten Schadensersatzzahlungen oder Vertragsstrafen
ergeben, die zu erheblichen finanziellen Belastungen der
Betriebsgesellschaften führen können. Dies könnte dazu
führen, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebsge­
sellschaften und damit auch der Beteiligungsgesellschaft
schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert.
Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, ver­
späteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu
einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals
führen.
Leistungen Dritter
Durch Schlecht- oder Nichtleistungen oder Verzögerun­
gen von Leistungen anderer Unternehmen könnten bei
den Betriebsgesellschaften höhere Betriebskosten als
prognostiziert oder Vergütungsausfälle entstehen. Eben­
so könnte sich hierdurch die technische Verfügbarkeit
oder die technische Leistungsfähigkeit der Kraftwerke
verschlechtern, so dass weniger Einspeiseerlöse erzielt
werden. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftli­
che Situation der Betriebsgesellschaften und damit auch
der Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in die­
sem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der
Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallen­
den Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust
des Genussrechtskapitals führen.
Insolvenz von Vertragspartnern
Die Durchsetzung von Ansprüchen (zum Beispiel
Gewährleistungsansprüchen) gegen Vertragspartner
könnte dadurch scheitern oder verzögert werden, dass
Vertragspartner insolvent werden und hierdurch nicht
mehr leistungsfähig sind. Dies könnte dazu führen, dass
die wirtschaftliche Situation der Betriebsgesellschaften
und damit auch der Beteiligungsgesellschaft schlech­
ter ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies
24
­ önnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten
k
oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem
Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen.
Aufsichtsrechtliche Anforderungen
Es besteht das Risiko, dass den Emittentinnen, den
Gründungsgesellschaftern, der Geschäftsführung oder
anderen Beteiligten erforderliche Genehmigungen nicht
erteilt oder bestehende Genehmigungen entzogen wer­
den. Ferner könnten die genannten Gesellschaften oder
Personen künftig anderen aufsichtsrechtlichen Anforde­
rungen unterworfen sein als heute angenommen. Dies
wäre der Fall, wenn Aufsichtsbehörden davon ausgehen,
dass die Beteiligten den Regelungen des Kreditwesen­
gesetzes oder anderer bestehender aufsichtsrechtlicher
Bestimmungen unterliegen oder neue gesetzliche Regu­
lierungen während der Laufzeit der Vermögensanlagen
eingeführt werden. Desweiteren besteht das Risiko, dass
Vertrags- oder Anlagebedingungen der Emittentinnen
so geändert werden oder sich die Tätigkeit der Emitten­
tinnen so verändert, dass diese nicht mehr ein Invest­
mentvermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches
darstellen, so dass die Bundesanstalt für Finanzdienst­
leistungsaufsicht (BaFin) Maßnahmen nach § 15 des
Kapitalanlagegesetzbuchs ergreifen und insbesondere
die Rückabwicklung der Geschäfte der Emittentin der
Vermögensanlage anordnen kann. Gleiches gilt, wenn die
Emittentinnen infolge von Änderungen der Vertrags- und
Anlagebedingungen künftig gemeinsame Anlagen im Sin­
ne des § 1 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch tätigen.
Die Anwendbarkeit aufsichtsrechtlicher Vorschriften ist
mit einmaligen und laufenden Kosten verbunden. Darü­
ber hinaus könnten regulatorische Vorgaben strukturelle
Änderungen der Emittentinnen erforderlich machen, auf
die die Anleger keinen Einfluss haben und die mit einer
Einschränkung der Rechte der Anleger verbunden sind.
Ferner besteht das Risiko, dass die Geschäftstätigkeit
der Emittentinnen oder anderer Beteiligter eingeschränkt
oder vollständig untersagt wird. Auch ist nicht auszu­
schließen, dass die Emittentinnen vor Ende der Laufzeit
liquidiert werden müssen. Dies könnte dazu führen, dass
die wirtschaftliche Situation der Emittentinnen schlechter
ausfällt als in diesem Prospekt prognostiziert. Dies könn­
te auf Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder
ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teiloder Totalverlust des Genussrechtskapitals führen.
Ausfallrisiko der persönlich haftenden
Gesellschafterin
Die persönlich haftende Gesellschafterin Planet energy
Verwaltungsgesellschaft I mbH übt diese Funktion auch
bei anderen Kommanditgesellschaften aus, die Wind-
oder Photovoltaikparks betreiben. Vor diesem Hinter­
grund besteht das Risiko, dass die persönlich haftende
Gesellschafterin während der Laufzeit in Insolvenz fällt.
In diesem Fall können einmalig zusätzliche Kosten auf­
grund des Eintritts einer neuen persönlich haftenden
Gesellschaft und zusätzlich jährlich wiederkehrende
höhere Haftungsvergütungen entstehen. Dies könnte auf
Ebene der Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz
entfallenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder
Totalverlust des Genussrechtskapitals führen.
Schlüsselpersonen
Das wirtschaftliche Ergebnis der Betriebsgesellschaften
und damit die Genussrechtsvergütung und die Rück­
zahlung des Genussrechtskapitals hängen wesentlich
von den unternehmerischen Fähigkeiten der Geschäfts­
führung ab. Unternehmerische Fehlentscheidungen,
aber auch der nur teilweise Verlust der Mitglieder der
Geschäftsführung könnten sich negativ auf die wirt­
schaftliche Entwicklung der Betriebsgesellschaften aus­
wirken. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche
Situation der Betriebsgesellschaften und damit auch der
Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem
Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anle­
ger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden
Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des
Genussrechtskapitals führen.
Insolvenz der Banken
Das Genussrechtskapital und das übrige Kapital der
Betriebsgesellschaften bzw. der Beteiligungsgesellschaft
werden, sofern es nicht investiert ist, auf Bankkonten
angelegt. Eine Insolvenz der kontoführenden Bank könn­
te zum Teil- oder Totalverlust des Kapitals und damit zur
Einschränkung oder Einstellung der Unternehmensakti­
vitäten der betroffenen Betriebsgesellschaften bzw. der
Beteiligungsgesellschaft führen. Ebenso kann das Risi­
ko bestehen, dass gewährte Kredite vorzeitig gekündigt
werden und getilgt werden müssen und eine Anschluss­
finanzierung nur zu einem höheren Zins möglich ist. Dies
könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche Situation
der Betriebsgesellschaften und damit auch der Beteili­
gungsgesellschaft schlechter ausfällt als in diesem Pros­
pekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger
zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallenden Aus­
zahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des
Genussrechtskapitals führen.
Liquiditätsrisiken
Die vorgenannten Risiken der Betriebsgesellschaften
und die steuerlichen Risiken können Einfluss auf das
unternehmerische Ergebnis und folglich auf die Liquidi­
tät der Betriebsgesellschaften und damit auch auf die
Beteiligungsgesellschaft haben. So besteht das Risiko,
dass sich die Liquiditätslage der Betriebsgesellschaften
durch verminderte Einnahmen beziehungsweise höhere
Ausgaben schlechter entwickelt als prognostiziert. Dies
kann in Abhängigkeit vom Umfang der Verschlechterung
der Liquiditätslage der jeweiligen Betriebsgesellschaft
dazu führen, dass die Betriebsgesellschaften und damit
auch die Beteiligungsgesellschaft illiquide werden, an die
Anleger geringere Auszahlungen geleistet werden oder
Auszahlungen verspätet geleistet werden bzw. Auszah­
lungen gänzlich entfallen. Zudem kann es für die Anle­
ger zum Teil- oder Totalverlust des Genussrechtskapitals
kommen.
Nachrangigkeit der Ansprüche der
Genussrechtsinhaber
Aufgrund einer sog. qualifizierten Rangrücktrittsverein­
barung (vgl. § 6 der Genussrechtsbedingungen) werden
die Ansprüche der Anleger (Genussrechtsinhaber) auf
Rückzahlung des Genussrechtskapitals, auf Zahlung der
Genussrechtsvergütungen und auf eine etwaige Verzinsung des Kapitals und der Vergütungen erst nach der
Befriedigung sämtlicher Gläubiger der Gesellschaft und
nur zugleich mit, im Rang jedoch vor den Einlagerück­
gewähransprüchen der Gesellschafter berücksichtigt.
Solange und soweit durch eine Begleichung der Ansprü­
che der Genussrechtsinhaber eine Überschuldung oder
eine Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft im insolvenz­
rechtlichen Sinne eintritt oder einzutreten droht, können
die Genussrechtsinhaber keine Zahlung verlangen. Zur
Vermeidung einer Insolvenz der Gesellschaft gilt der
Rangrücktritt somit sowohl vor wie auch nach der Eröff­
nung eines Insolvenzverfahrens. Dies könnte dazu
führen, dass die Genussrechtsinhaber ihre Ansprü­
che gegenüber der Emittentin ganz oder zum Teil nicht
durchsetzen können. Dadurch könnten die prognosti­
zierten Auszahlungen an die Anleger geringer ausfallen,
verspätet erfolgen oder ganz entfallen und das Genuss­
rechtskapital zum Teil oder ganz verloren gehen.
Insolvenz der Emittentinnen
Die Emittentin/die Emittentinnen können zahlungsunfähig
werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der
Fall sein, wenn die Emittentin/die Emittentinnen geringe­
re Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu
verzeichnen haben. Die daraus folgende Insolvenz der
Emittentin/Emittinnen kann zum Verlust der Einlagedes
Genussrechtskapitals des Anlegers führen, da die Emit­
tentinnen keinem Einlagensicherungssystem angehören.
Dies könnte auf Ebene der Anleger zu geringeren, ver­
späteten oder ganz entfallenden Auszahlungen sowie zu
einem Teil oder Totalverlust des Genussrechtskapitals
führen.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
25
Risiken der Vermögensanlagen
Veräußerbarkeit der Genussrechte
Ein öffentlicher Markt für unverbriefte Genussrechte exis­
tiert nicht. Zudem bedarf die Übertragung der Genuss­
rechte der Zustimmung der Planet energy Anlegerservice
GmbH, die jedoch nicht ohne wichtigen Grund verwei­
gert werden darf. Es besteht somit das Risiko, dass ein
Verkauf der Genussrechte nur mit Preisabschlägen oder
gar nicht möglich ist und der übertragungswillige Anle­
ger, für den Fall eines Liquiditätsengpasses, weiteres
eigenes Vermögen anstelle des Veräußerungserlöses
einsetzen muss, um seine Liquidität wieder herzustellen.
Dies könnte für den Anleger zu einem Teil- oder Total­
verlust des eingesetzten Kapitals führen. Aufgrund des
Vorstehenden kann darüber hinaus nicht ausgeschlos­
sen werden, dass über das Vermögen des Anlegers das
Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Keine Mittelverwendungskontrolle
Es ist vorgesehen, dass die Planet energy Anlegerser­
vice GmbH das eingezahlte Genussrechtskapital nach
Freigabe der Geschäftsführung an die Emittentinnen
­weiterleitet. Eine Mittelverwendungskontrolle durch einen
unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur findet nicht
statt. Falls das eingezahlte Genussrechtskapital nicht
an die Emittentinnen weitergeleitet oder von den Emit­
tentinnen nicht wie prognostiziert verwendet werden
sollte, besteht das Risiko, dass die Auszahlungen gerin­
ger oder verspätet anfallen oder ganz entfallen. Zudem
besteht das Risiko eines Teil- oder Totalverlustes des
Genussrechtskapitals.
Quellenangaben
Die in den Wirtschaftlichkeitsprognosen getroffenen
Annahmen beruhen auf zahlreichen Informationsquellen.
Aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder missverständ­
licher Informationsquellen können einzelne oder mehrere
Annahmen fehlerhaft sein. Soweit aufgrund fehlerhafter
Annahmen in den Wirtschaftlichkeitsprognosen Erlöse
zu hoch oder Kosten zu niedrig prognostiziert wurden,
kann sich das negativ auf das Ergebnis und die Liquidität
der Betriebsgesellschaften und damit auch der Beteili­
gungsgesellschaft auswirken. Dies könnte dazu führen,
dass die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Betriebs­
gesellschaft und im Fall der Betriebsgesellschaft des
Windparks Sailershäuser Wald auch der Beteiligungsge­
sellschaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt pro­
gnostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu gerin­
geren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen
sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechts­
kapitals führen.
Interessenkonflikte
Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH &
26
Co. KG und die Planet energy Windpark Sailershäuser
Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sind Unter­
nehmen der Greenpeace Energy eG Unternehmens­
gruppe. Nahezu sämtliche Geschäftsführungstätigkei­
ten und andere wesentliche Tätigkeiten im Rahmen des
Geschäftsbetriebs der Betriebs- und Beteiligungsgesell­
schaft obliegen anderen Unternehmen der G
­ reenpeace
Energy eG Unternehmensgruppe. Aufgrund dieser
Verflechtungen und aufgrund fehlender Kontrollrech­
te der Genussrechtsinhaber besteht das Risiko, dass
im Rahmen des Geschäftsbetriebs der Betriebs- und
Beteiligungsgesellschaft Handlungen zum Vorteil der
­Greenpeace Energy eG Unternehmensgruppe vorge­
nommen werden, die dem mutmaßlichen Willen der
Genussrechtsinhaber zuwiderlaufen. Dies könnte dazu
führen, dass die wirtschaftliche Situation der Betriebsund Beteiligungsgesellschaft schlechter ausfallen als in
diesem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene
der Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfal­
lenden Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalver­
lust des Genussrechtskapitals führen.
Minderheitsbeteiligung
Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­
ligungsgesellschaft mbH & Co. KG ist mit 25 % an der
Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG
beteiligt und hält somit eine Minderheitsbeteiligung. Es
besteht das Risiko, dass durch die anderen Gesellschaf­
ter Entscheidungen getroffen werden, die sich negativ
auf die Höhe der Zahlungen an die Planet energy Wind­
park Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH
& Co. KG auswirken könnten. Dies könnte dazu führen,
dass die wirtschaftliche Situation der Beteiligungsgesell­
schaft schlechter ausfällt als in diesem Prospekt prog­
nostiziert. Dies könnte auf Ebene der Anleger zu gerin­
geren, verspäteten oder ganz entfallenden Auszahlungen
sowie zu einem Teil- oder Totalverlust des Genussrechts­
kapitals führen.
Persönliche Finanzierung des Genussrechtserwerbs
Bei einer persönlichen Fremdfinanzierung des Genuss­
rechtskapitals durch den Genussrechtsinhaber ist dar­
auf hinzuweisen, dass diese gegebenenfalls auch ohne
Rückflüsse aus den Vermögensanlagen aus eigenen
Mitteln zurückgeführt werden muss. Sollten also die
Genussrechtsvergütungen ganz oder teilweise ausblei­
ben und/oder es zu einem teilweisen oder totalen Ver­
lust des in Genussrechte investierten Kapitals kommen,
so wäre der Genussrechtsinhaber, der die Investition in
Genussrechte mit Fremdmitteln finanziert hat, gegen­
über dem Darlehensgeber weiterhin aus eigenen Mitteln
zu Zinszahlungen und zur Tilgung des aufgenommenen
Kapitals verpflichtet. Im Ergebnis besteht für die Anleger
damit das Risiko, dass diese die Finanzierung der Ver­
mögensanlagen zurückzahlen müssen, ohne dass diese
entsprechende Rückflüsse aus den Vermögensanlagen
erhalten. Bei vorzeitiger Rückführung einer persönlichen
Fremdfinanzierung besteht für den Anleger das Risiko,
dass eine Vorfälligkeitsentschädigung entsteht, deren
Höhe von den konkreten Bedingungen der Fremdfinan­
zierung abhängt. Dies kann sich negativ auf das Anlage­
ergebnis für den Anleger auswirken und bis hin zu einem
Totalverlust führen. Darüber hinaus kann der Anleger
durch eine Anteilsfinanzierung auch sein sonstiges Ver­
mögen bis hin zu einer Privatinsolvenz gefährden.
Widerruf, Rücktritt oder Kündigung der
Genussrechte
Sollten zu viele Anleger ein ihnen zustehendes Wider­
rufs-, Rücktritts- oder Kündigungsrecht hinsichtlich der
Zeichnung der hier angebotenen Genussrechte ausüben,
besteht je nach Ausprägung das Risiko von zu hohen
Kapitalabflüssen bei den Emittentinnen durch die Rück­
zahlung des Genussrechtskapitals, die durch andere
Mittel ausgeglichen werden müssten. Wenn diese Mit­
tel nicht zur Verfügung stehen oder wenn diese Mittel für
eine kürzere Zeit zur Verfügung stehen als die Genuss­
rechte oder wenn hierfür Zinsen oder andere Vergütun­
gen zu zahlen sind, die höher sind als die in diesem Pros­
pekt dargestellten Genussrechtsvergütungen, so könnte
sich dies negativ auf die Liquidität der Emittentinnen aus­
wirken. Dies könnte dazu führen, dass die wirtschaftliche
Situation der Emittentinnen schlechter ausfällt als in die­
sem Prospekt prognostiziert. Dies könnte auf Ebene der
Anleger zu geringeren, verspäteten oder ganz entfallen­
den Auszahlungen sowie zu einem Teil- oder Totalverlust
des Genussrechtskapitals führen.
Rückabwicklung der Vermögensanlagen / keine
Platzierungsgarantie
Für das vorliegende Beteiligungsangebot besteht keine
Platzierungsgarantie. Sollte weniger Genussrechtskapi­
tal eingeworben werden können als vorgesehen, könn­
te dies dazu führen, dass die Einwerbung von Genuss­
rechtskapital ausgesetzt und bereits eingeworbenes und
eingezahltes Genussrechtskapital zurückgezahlt wird.
Eine vor dem Laufzeitende der Genussrechte erfolgende
Rückabwicklung (z. B. aufgrund von Gesetzesänderun­
gen) könnte zur Rückzahlung des Genussrechtskapitals
unter Abzug der anteiligen Kosten im Zusammenhang
mit den Vermögensanlagen führen. Überdies würden bei
der Rückzahlung bereits erfolgte teilweise Rückzahlun­
gen des Genussrechtskapitals berücksichtigt. Die Rück­
zahlung ist so lange und so weit ausgeschlossen, als sie
ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenz­verfahrens
bei der betroffenen Emittentin wäre. Das bedeutet, dass
sowohl vor wie auch nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder im Falle der Liquidation der Emit­
tentin Forderungen aus den Genussrechten erst nach
Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger und vor­
rangig vor allen Gesellschaftern bedient werden. Die vor­
genannten Risiken können für die Anleger gegebenen­
falls den Verlust eines erheblichen Teils ihrer Einlage bis
hin zum Totalverlust zur Folge haben.
Erstattung bereits zurückgezahlten
Genussrechtskapitals
Im Falle einer Insolvenz einer oder beider Emittentinnen
besteht das Risiko, dass die Genussrechtsinhaber das
ihnen bereits vorzeitig anteilig oder voll zurückgezahlte
Genussrechtskapital an die jeweilige Emittentin zurück­
zahlen müssen. Dies könnte für den Anleger zu einem
Verlust seines eingesetzten Kapitals führen. Das Vor­
stehende könnte darüber hinaus dazu führen, dass der
Anleger weiteres eigenes Vermögen einsetzen müsste,
was bis hin zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen
kann.
STEUERLICHE RISIKEN
Fortbestand der steuerlichen Rechtslage
Die rechtliche und steuerliche Konzeption beruht auf
den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden
Gesetzen, Verwaltungsanweisungen und der veröffent­
lichten Rechtsprechung. Es kann nicht gewährleistet
werden, dass die zum Zeitpunkt der Prospektaufstel­
lung geltende Rechtslage und Rechtsprechung sowie
die Auffassungen der Finanzverwaltung auch zukünftig
in unveränderter Form bestehen bleiben. Durch zukünf­
tige Änderungen in der Gesetzgebung, Verwaltungsauf­
fassung und Rechtsprechung kann sich die Beurteilung
der steuerlichen Konzeption und der steuerlichen Folgen
für die Anleger (Genussrechtsinhaber) ändern. Insoweit
besteht das Risiko, dass sich negative Auswirkungen auf
die Emittentinnen und die Genussrechtsinhaber erge­
ben. Damit bestehen für Anleger die Risiken, dass sich
niedrigere Genussrechtsvergütungen der Emittentin­
nen ergeben und dass Genussrechtsvergütungen einer
höheren Besteuerung beim Anleger unterworfen werden.
Eine endgültige durch die Finanzverwaltung vorgenom­
mene Würdigung aller steuerlich relevanten Sachverhal­
te erfolgt erst im Rahmen einer steuerlichen Betriebs­
prüfung. Sollte die Finanzverwaltung im Rahmen der
Betriebsprüfung zu einer von den Emittentinnen abwei­
chenden Rechtsauffassung gelangen, so könnte dies
sowohl bei den Emittentinnen als auch auf Seiten des
Anlegers zu Steuernachzahlungen führen, die ab dem
16. Monat nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, in
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
27
Risiken der Vermögensanlagen
dem die Steuer entstanden ist, mit 0,5 % für jeden vollen
Monat zu verzinsen wären.
Betriebsausgabenabzug
Insbesondere aufgrund der Nichtteilnahme am Liquida­
tionserlös wird das Genussrechtskapital steuerlich als
Fremdkapital qualifiziert. In den Prognoserechnungen
wird daher davon ausgegangen, dass die Genussrechts­
vergütungen steuerlich als Betriebsausgaben abzugsfä­
hig sind. Eine gesicherte Rechtsprechung, Verwaltungs­
auffassung oder Literaturmeinung, die die vorliegenden
Vermögensanlagen in ihrer Gestaltung aufgreift, liegt
nicht vor. Daher besteht das Risiko, dass die Finanz­
verwaltung den Abzug der Genussrechtsvergütung als
Betriebsausgaben verweigert. Insbesondere kann nicht
ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung das
Genussrechtskapital steuerlich nicht als Fremd-, sondern
als Eigenkapital qualifiziert. Ferner besteht das Risiko,
dass der Gesetzgeber die Steuergesetze dahingehend
ändert, dass Genussrechtsvergütungen nicht mehr als
Betriebsausgabe abziehbar sind. In den vorgenannten
Fällen würden die Genussrechtsvergütungen dann die
Gewinne nicht mehr mindern. Dies würde zu einer höhe­
ren Gewerbesteuerbelastung und damit zu einer Minde­
rung der Auszahlungen der Anleger führen.
Höhe des Abgeltungssatzes
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt der soge­
nannte Abgeltungsteuersatz 25,0 %. Es kann nicht aus­
geschlossen werden, dass sich während der Laufzeit
der Genussrechte der Abgeltungsteuersatz erhöht oder
aufgrund von Gesetzesänderungen die Regelungen zur
abgeltenden Wirkung der Kapitalertragsteuer bei Kapi­
talerträgen keine Anwendung mehr finden. Dies könnte
auf Ebene der Genussrechtsinhaber zu einer höheren
steuerlichen Belastung und somit zu einer Minderung
des Rückflusses nach Steuern der Genussrechtsinhaber
führen.
Persönliche Steuerbelastung des
Genussrechtsinhabers
Folge einer Umqualifizierung des Genussrechtskapitals
von steuerlichem Fremd- in Eigenkapital wäre neben der
Versagung des Betriebsausgabenabzugs die Änderung
der Einkunftsart bei den Genussrechtsinhabern. Diese
würden statt Einkünften aus Kapitalvermögen sodann
Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Diese unterlie­
gen nicht der Abgeltungsteuer, sondern wären mit dem
persönlichen Einkommensteuersatz des Genussrechtsin­
habers zu versteuern, was zu einer höheren Steuerbelas­
tung der Genussrechtsinhaber führen würde, sofern der
persönliche Einkommensteuersatz höher ist als 25,0 %.
Die tarifliche Einkommensteuer würde sich um das
28
3,8-­Fache des jeweils für den dem Veranlagungszeitraum
entsprechenden Erhebungszeitraum festgesetzten antei­
ligen Gewerbesteuermessbetrages mindern (sogenannte
Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteu­
er). Der Anteil am Gewerbesteuermessbetrag würde sich
nach der Maßgabe des allgemeinen Gewinnverteilungs­
schlüssels der Betriebsgesellschaften richten.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Hinsichtlich der Bewertung der Genussrechte bei einer
unentgeltlichen Übertragung gibt es keine gesicher­
ten Erkenntnisse in Form von Rechtsprechung, Verwal­
tungsauffassung oder Literatur. Denkbar ist sowohl eine
Bewertung mit dem Nennwert als auch eine Bewertung
mit dem sogenannten gemeinen Wert des Genussrechts,
der dem Verkehrswert entspricht. Weichen diese beiden
Werte voneinander ab, könnte das zuständige Finanz­
amt im Falle einer Schenkung oder Erbschaft den höhe­
ren der beiden Werte zugrunde legen. Angesichts dieser
Rechtsunsicherheit besteht das Risiko, dass der Anleger
seine Interessen im Wege eines Rechtsbehelfs verfolgen
muss und die damit verbundenen Kosten und eine höhe­
re Steuerbelastung zu tragen hat.
Anrechnung auf Versorgungsleistungen
Im Falle des Bezugs von Sozialversicherungsleistungen
und von anderen Versorgungsbezügen könnten Hinzu­
verdienstgrenzen bestehen, die möglicherweise durch
die in diesem Prospekt dargestellten Genussrechtsver­
gütungen überschritten werden. Sollte dies der Fall sein,
so könnte dies zu einer Kürzung der Sozialversicherungs­
leistungen oder anderer Versorgungsbezüge führen.
Vollständigkeit der beschriebenen Risiken
Neben den hier dargestellten Risiken sind der Anbieterin
und Prospektverantwortlichen zum Zeitpunkt der Auf­
stellung des Verkaufsprospektes keine weiteren wesent­
lichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusam­
menhang mit den Vermögensanlagen bekannt.
MAXIMALES RISIKO
Das maximale Risiko besteht aus der Kumulation
eines vollständigen Verlustes des in die Genuss­
rechte investierten Kapitals und der zusätzlichen
Inanspruchnahme des Anlegers aus einer mögli­
cherweise abgeschlossenen persönlichen Finanzie­
rung des in die Genussrechte investierten Kapitals
(Zinszahlungen und Tilgungen) und einer Belastung
durch aus eigenen Mitteln zu leistende Steuer­
zahlungen (Totalverlust des Genussrechtskapitals
zuzüglich der Inanspruchnahme aus Fremdfinan­
zierung und eine Steuerbelastung). Die Kumulation
dieser Risiken kann bis hin zu einer Privatinsolvenz
führen.
AUSWIRKUNGEN DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND
ERTRAGSLAGE
ERLÄUTERUNGEN DER AUSWIRKUNGEN DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE SOWIE
DER GESCHÄFTSAUSSICHTEN AUF DIE FÄHIGKEIT
DER EMITTENTINNEN ZUR ZAHLUNG DER GENUSSRECHTSVERGÜTUNGEN UND ZUR RÜCKZAHLUNG
DES GENUSSRECHTSKAPITALS
Mit Zeichnung der Genussrechte partizipiert der Anleger
an den wirtschaftlichen Ergebnissen der beiden Emitten­
tinnen in Gestalt einer Genussrechtsvergütung, die sich
aus einer Grundvergütung und einer variablen Vergütung
zusammensetzt. Die Grundvergütung beträgt 1 % p. a.
des Nennbetrags der gezeichneten Genussrechte. Die
Höhe der variablen Vergütung beträgt 93,0 % der gemäß
den Regelungen der Genussrechtsbedingungen ermittel­
ten Liquiditätsergebnissen der jeweiligen Emittentin.
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co.
KG
Die Grundvergütung in Höhe von 1 % p. a. des gezeich­
neten Genussrechtskapitals entsteht einerseits unab­
hängig von den handelsrechtlichen Ergebnissen und den
Liquiditätsergebnissen der Emittentin. Die Auszahlung
der Grundvergütung ist andererseits nur möglich, wenn
die Finanz- bzw. Liquiditätslage dies erlaubt, also genü­
gend Finanzmittel hierfür zur Verfügung stehen. Grund­
lage der Ermittlung der variablen Genussrechtsvergütun­
gen der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH
& Co. KG sind die jährlichen Umsatzerlöse der Gesell­
schaft aus der Einspeisevergütung gemäß EEG und/
oder aus der Veräußerung des erzeugten Stroms. Dieser
Ausgangswert ist dergestalt anzupassen, dass die durch
den Betrieb des Kraftwerks liquiditätswirksamen Erträ­
ge und Aufwendungen bei der Ermittlung der variablen
Genussrechtsvergütung Berücksichtigung finden (vgl.
§ 2 Genussrechtsbedingungen, S. 132). Die Finanz- bzw.
Liquiditätslage der Emittentin ist somit die Grundlage für
die Entstehung der variablen Genussrechtsvergütungen
und für deren Höhe. Die Prospektverantwortliche geht in
ihrer Liquiditätsprognose davon aus, dass das Kraftwerk
ab Januar 2016 Strom produziert und daraus Umsatzer­
löse generiert. Der vorrangige Anspruch auf die Einspei­
sung des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms
und die Dauer und die Höhe der Vergütungen sind für die
gesamte Betriebsdauer gesetzlich durch das EEG fest­
gelegt. Dagegen besteht insbesondere hinsichtlich des
tatsächlichen Windaufkommens und der technischen
Verfügbarkeit der Windenergieanlagen eine signifikante
Prognoseunsicherheit, die in den der Ertrags- und Liqui­
ditätsprognose zugrunde liegenden Annahmen berück­
sichtigt wurde. Durch die Erzielung von Einnahmen aus
der Stromproduktion fließt der Emittentin die Liquidität
zu, die sie für die Deckung ihrer Betriebskosten, für den
Zins- und ­Tilgungsdienst der Bankdarlehen und für die
Auszahlung der Genussrechtsvergütungen als auch für
die Rückzahlung des Genussrechtskapitals benötigt. Die
Prospektverantwortliche geht davon aus, dass während
der Laufzeit der Vermögensanlage eine ausreichende
Liquidität vorhanden ist, um die während der Laufzeit
der Vermögensanlage entstehenden Genussrechtsver­
gütungen an die Anleger auszuzahlen und das gesamte
Genussrechtskapital zurückzuzahlen.
Sollte entgegen der prognostizierten Finanz- und
Ertragslage die während der Laufzeit der Vermögensan­
lage erwirtschaftete Liquidität der Emittentin nicht ausrei­
chen, um die Genussrechtsvergütungen auszuzahlen und
das Genussrechtskapital an die Anleger zurückzufüh­
ren, müsste, wenn die Finanzierung der Genussrechts­
vergütungen nicht auf anderem Wege, wie z. B. durch
die Aufnahme eines Kredits, finanziert werden kann, das
Vermögen der Emittentin verwertet werden. Das Ver­
mögen der Emittentin besteht im Wesentlichen aus den
Wind­energieanlagen, deren Wert sich aufgrund ihrer
Abnutzung während der Laufzeit der Vermögensanlage
vermindert.
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Die Grundvergütung in Höhe von 1 % p. a. des gezeich­
neten Genussrechtskapitals entsteht einerseits unab­
hängig von den handelsrechtlichen Ergebnissen und den
Liquiditätsergebnissen der Emittentin. Die Auszahlung
der Grundvergütung ist andererseits nur möglich, wenn
die Finanz- bzw. Liquiditätslage dies erlaubt, also genü­
gend Finanzmittel hierfür zur Verfügung stehen.
Der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­
ligungsgesellschaft mbH & Co. KG fließen aus ihrer
Kommanditbeteiligung an der Betriebsgesellschaft, der
Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG,
Liquiditätsauszahlungen in Gestalt von Entnahmen zu.
Voraussetzung für die Liquiditätsauszahlungen durch die
Betriebsgesellschaft ist die Erwirtschaftung von Liqui­
dität durch die Erzeugung von Strom und die hiervon
abhängige Erzielung von Umsatzerlösen. Die Prospekt­
verantwortliche geht in der Ertrags- und Liquiditätspro­
gnose der Betriebsgesellschaft davon aus, dass bereits
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
29
Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
im vierten Quartal 2015 mit drei der zehn Windenergie­
anlagen Strom produziert wird und daraus Umsatzerlöse
generiert werden. Weitere sieben Anlagen sollen im ers­
ten Quartal 2016 die Stromerzeugung aufnehmen. Der
vorrangige Anspruch auf die Einspeisung des aus erneu­
erbaren Energien erzeugten Stroms und die Dauer und
die Höhe der Vergütungen sind für die gesamte Betriebs­
dauer gesetzlich durch das EEG festgelegt. Dagegen
besteht insbesondere hinsichtlich des tatsächlichen
Windaufkommens und der technischen Verfügbarkeit
der Windenergieanlagen eine signifikante Prognoseunsi­
cherheit, die in den der Ertrags- und Liquiditätsprogno­
se der Betriebsgesellschaft zugrunde liegenden Annah­
men berücksichtigt wurde. Die Prospektverantwortliche
geht davon aus, dass die Betriebsgesellschaft über die
gesamte Laufzeit des Kraftwerks Strom produziert und
daraus Umsatzerlöse generiert und folglich die Liquidi­
tätsauszahlungen an die Emittentin leisten kann.
Die der Emittentin zufließenden Liquiditätsauszahlungen
(Entnahmen) der Betriebsgesellschaft sind die Grund­
lage für die Ermittlung der variablen Vergütung. Dieser
Ausgangswert wird durch liquiditätswirksame Erträge
und Aufwendungen angepasst (vgl. Genussrechtsbe­
dingungen S. 137). Die Finanz- bzw. Liquiditätslage der
Emittentin ist somit die Grundlage für die Entstehung der
variablen Genussrechtsvergütungen und für deren Höhe.
Die Prospektverantwortliche geht davon aus, dass wäh­
rend der Laufzeit der Vermögensanlage eine ausreichen­
de Liquidität vorhanden ist, um die während der Laufzeit
der Vermögensanlage entstehenden Genussrechtsver­
gütungen an die Anleger auszuzahlen und das gesamte
Genussrechtskapital zurückzuzahlen.
Sollte entgegen der prognostizierten Finanz- und
Ertragslage die während der Laufzeit der Vermögens­
anlage generierte Liquidität der Emittentin nicht ausrei­
chen, um die Genussrechtsvergütungen auszuzahlen und
das Genussrechtskapital an die Anleger zurückzuführen,
müsste, wenn die Finanzierung der Genussrechtsvergü­
tungen nicht auf anderem Wege, wie z.B. durch die Auf­
nahme eines Kredits, finanziert werden kann, das Vermö­
gen der Emittentin verwertet werden. Das Vermögen der
Emittentin besteht im Wesentlichen aus der Komman­
ditbeteiligung an der Betriebsgesellschaft. Der Wert der
Kommanditbeteiligung ist abhängig vom Wert des Ver­
mögens der Betriebsgesellschaft, welches im Wesentli­
chen aus den Windenergieanlagen besteht. Da sich die­
se während ihrer Betriebsdauer abnutzen, vermindert
sich ihr Wert. Eine ausführliche Darstellung der Vermö­
gens-, Finanz- und Ertrags sowie die Plan-Bilanzen und
Plan-Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Emittinnen
finden Sie ab den Seiten 108 ff..
30
Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage auf die Fähigkeit der Emittentin
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH &
Co. KG Genussrechtsvergütungen zu leisten und
Rückzahlungen vorzunehmen am Beispiel des
Jahres 2017
Die Erträge und somit die Ertragslage der Emittentin
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH &
Co. KG ergeben sich aus den Umsatzerlösen und
Zinserträgen auf insgesamt rund 1.294.000 EUR. Der
Liquiditätsüberschuss des Jahres 2017 ermittelt sich wie
folgt:
Summe Umsatzerlöse und Zinserträge 1.294.223 EUR
Betriebsausgaben-284.925 EUR
Zinszahlung für Darlehen-111.336 EUR
Darlehenstilgung-628.571 EUR
Bildung von Liquiditätsrücklagen-98.000 EUR
Steueraufwand-81.537 EUR
Liquiditätsergebnis
89.854 EUR
Somit erwirtschaftet die Emittentin ein Liquiditätsergeb­
nis von rund 90.000 EUR vor Auszahlung der Genuss­
rechtsvergütung. Die Finanzlage der Emittentin zum Ende
des Jahres 2017 ergibt sich aus der Finanzlage der Emit­
tentin zum Ende des Jahres 2016 zuzüglich des Liquidi­
tätsergebnisses prognosegemäß zu rund 879.000 EUR.
Der Anleger erhält prognosegemäß für das Jahr 2017
von der Emittentin eine Grundvergütung von 1 % des
Genussrechtskapitals, ein Beispielanleger mit einem
Anlagebetrag von 10.000 EUR erhält somit rund 48 EUR
als Grundvergütung. Die Zahlung dieser Grundvergütung
hängt vorrangig von der Finanzlage der Emittentin ab,
nachrangig von dem Liquiditätsüberschuss und somit
von der Ertragslage. Sowohl der Liquiditätsüberschuss
als auch die Finanzlage ermöglichen eine Auszahlung der
Grundvergütung für das Jahr 2017.
Der verbliebene Liquiditätsüberschuss nach Auszahlung
der Grundvergütung in Höhe von rund 52.000 EUR wird
aufgeteilt in einen Ansparbetrag für zukünftige Rückzah­
lungen von Genussrechtskapital (rund 11.000 EUR), einer
variablen Genussrechtsvergütung für die Genussrechts­
inhaber (rund 38.000 EUR) und eines Gewinnanteils an
die Emittentin (rund 3000 EUR). Ein Beispielanleger mit
einem Anlagebetrag von 10.000 EUR erhält somit 48 EUR
als variable Genussrechtsvergütung und es werden
rund 14 EUR für zukünftige Rückzahlungen des Genuss­
rechtskapitals durch die Emittentin angespart. Die vari­
able Genussrechtsvergütung und der Ansparbetrag für
zukünftige Rückzahlungen des Genussrechtskapitals
leiten sich somit aus dem Liquiditätsüberschuss der
Emittentin ab und sind daher vorrangig von der Ertrags­
lage abhängig. Nachrangig hängen die variable Genuss­
rechtsvergütung und der Ansparbetrag von der Finanzla­
ge ab. Nur bei einer entsprechenden Finanzlage können
Genussrechtsvergütungen und Rückzahlungen des
Genussrechtskapitals erfolgen.
Sollten die Erträge in 2017 um 5 % geringer ausfallen als
prognostiziert (z. B. durch geringeres Windaufkommen),
so hätte dies ein Liquiditätsergebnis von rund 25.000
EUR zur Folge. Aufgrund der immer noch entsprechen­
den Finanzlage wäre in diesem Fall die Auszahlung der
Grundvergütung möglich. Eine variable Grundvergü­
tung und das Ansparen zukünftiger Rückzahlungen des
Genussrechtskapitals wären in diesem Fall nicht möglich.
Um 20 % höhere Betriebskosten als prognostiziert (z. B.
durch höhere Wartungs- und Instandhaltungskosten oder
durch höhere Kosten für die Direktvermarktung) in 2017
hätten ein Liquiditätsergebnis von rund 33.000 EUR zur
Folge. In diesem Fall wäre die Auszahlung der Grundver­
gütung möglich. Eine variable Grundvergütung und das
Ansparen zukünftiger Rückzahlungen des Genussrechts­
kapitals wären in diesem Fall nicht möglich.
Langanhaltende Mindererträge (z. B. durch geringeres
Windaufkommen), oder steigende Betriebskosten (z. B.
durch höhere Wartungs- und Instandhaltungskosten
oder durch höhere Kosten für die Direktvermarktung)
können die Finanzlage negativ beeinflussen, so dass
keine Genussrechtsvergütungen gezahlt und auch das
Genussrechtskapital nicht oder nicht vollständig zurück­
gezahlt werden können.
Die Vermögenslage der Emittentin wird im Wesentlichen
durch den Wert der Windkraftanlagen bestimmt. Da über
die Laufzeit des Projektes nicht von einer Veräußerung
der Anlagen ausgegangen wird, hat die Vermögenslage
zunächst keinen direkten Einfluss auf die Genussrechts­
vergütungen und die Rückzahlung des Genussrechts­
kapitals. Ebenso hat das handelsrechtliche Ergebnis der
Gesellschaft, welches als Summe der Vermögenslage,
der Ertragslage und der Finanzlage verstanden werden
kann, nur indirekt Einfluss auf die Genussrechtsvergütun­
gen und die Rückzahlung des Genussrechtskapitals.
Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf die Fähigkeit der Emittentin Planet energy
Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Genussrechtsvergütungen zu
leisten und Rückzahlungen vorzunehmen am Beispiel des Jahres 2017
Die Erträge und somit die Ertragslage der Emittentin Pla­
net energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungs­
gesellschaft GmbH & Co. KG ergeben sich aus Betei­
ligungserträge und belaufen sich auf insgesamt rund
90.000 EUR. Der Liquiditätsüberschuss des Jahres 2017
ermittelt sich wie folgt:
Summe Beteiligungserträge
89.968 EUR
Betriebsausgaben-22.808 EUR
Steueraufwand
0 EUR
Liquiditätsergebnis
67.160 EUR
Somit erwirtschaftet die Emittentin ein Liquiditätsergeb­
nis von rund 67.000 EUR vor Auszahlung der Genuss­
rechtsvergütung. Die Finanzlage der Emittentin zum Ende
des Jahres 2017 ergibt sich aus der Finanzlage der Emit­
tentin zum Ende des Jahres 2016 zuzüglich des Liquidi­
tätsergebnisses prognosegemäß zu rund 242.000 EUR.
Der Anleger erhält prognosegemäß für das Jahr 2017
von der Emittentin eine Grundvergütung von 1 % des
Genussrechtskapitals, ein Beispielanleger mit einem
Anlagebetrag von 10.000 EUR erhält somit 52 EUR als
Grundvergütung. Die Zahlung dieser Grundvergütung
hängt vorrangig von der Finanzlage der Emittentin ab,
nachrangig von dem Liquiditätsüberschuss und somit
von der Ertragslage. Sowohl der Liquiditätsüberschuss
als auch die Finanzlage ermöglichen eine Auszahlung der
Grundvergütung für das Jahr 2017.
Der verbliebene Liquiditätsüberschuss nach Auszahlung
der Grundvergütung in Höhe von rund 26.500 EUR wird
aufgeteilt in einen Ansparbetrag für zukünftige Rückzah­
lungen von Genussrechtskapital, einer variablen Genuss­
rechtsvergütung für die Genussrechtsinhaber und eines
Gewinnanteils an die Emittentin. In dem Jahr 2017 ent­
fällt aufgrund eines geringen Liquiditätsüberschuss der
Ansparbetrag für zukünftige Rückzahlungen von Genuss­
rechtskapital. Die variable Genussrechtsvergütung
beläuft sich auf rund 24.600 EUR und der Gewinnanteil
für die Emittentin auf rund 1.900 EUR. Ein Beispielanle­
ger mit einem Anlagebetrag von 10.000 EUR erhält somit
rund 31 EUR als variable Genussrechtsvergütung. Die
variable Genussrechtsvergütung und der Ansparbetrag
für zukünftige Rückzahlungen des Genussrechtskapi­
tals leiten sich somit aus dem Liquiditätsüberschuss der
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
31
Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Emittentin ab und sind daher vorrangig von der Ertrags­
lage abhängig. Nachrangig hängen die variable Genuss­
rechtsvergütung und der Ansparbetrag von der Finanzla­
ge ab. Nur bei einer entsprechenden Finanzlage können
Genussrechtsvergütungen und Rückzahlungen des
Genussrechtskapitals erfolgen.
Sollten die Beteiligungserträge in 2017 um 30 % geringer
ausfallen als prognostiziert (z. B. durch ein verringertes
Liquiditätsergebnis in der Betriebsgesellschaft Bürger­
windpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG, auf­
grund eines geringeren Windaufkommens oder höheren
Betriebskosten für z. B. Wartung- und Instandhaltung,
so hätte dies ein Liquiditätsergebnis von rund 40.000
EUR zur Folge. Aufgrund der immer noch entsprechen­
den Finanzlage wäre in diesem Fall die Auszahlung der
Grundvergütung möglich. Eine variable Grundvergü­
tung und das Ansparen zukünftiger Rückzahlungen des
Genussrechtskapitals wären in diesem Fall nicht möglich.
Um 50 % höhere Betriebskosten der Emittentin als pro­
gnostiziert (z. B. durch höhere Steuerberatungs- oder
Abschlusskosten) in 2017 hätten ein Liquiditätsergebnis
von rund 56.000 EUR zur Folge. In diesem Fall wäre die
Auszahlung der Grundvergütung möglich. Darüber hin­
aus wäre die Auszahlung einer variablen Grundvergütung
von rund 14.000 EUR möglich. Ein Beispielanleger mit
einem Anlagebetrag von 10.000 EUR erhielte in diesem
Fall somit rund 18 EUR als variable Genussrechtsver­
gütung. Das Ansparen zukünftiger Rückzahlungen des
Genussrechtskapitals wäre in diesem Fall nicht möglich.
Langanhaltende Mindererträge (z. B. durch ein verrin­
gertes Liquiditätsergebnis in der Betriebsgesellschaft
Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG,
aufgrund eines geringeren Windaufkommens) oder stei­
gende Betriebskosten der Emittentin (z. B. durch höhe­
re Steuerberatungs- oder Jahresabschlusskosten)
können die Finanzlage negativ beeinflussen, so dass
keine Genussrechtsvergütungen gezahlt und auch das
Genussrechtskapital nicht oder nicht vollständig zurück­
gezahlt werden können.
Die Vermögenslage der Emittentin wird im Wesentli­
chen durch den Wert der Beteiligung an der Bürgerwind­
park Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG bestimmt. Da
über die Laufzeit des Projektes nicht von einer Veräu­
ßerung der Beteiligung ausgegangen wird, hat die Ver­
mögenslage zunächst keinen direkten Einfluss auf die
Genussrechtsvergütungen und die Rückzahlung des
Genussrechtskapitals. Ebenso hat das handelsrecht­
liche Ergebnis der Gesellschaft, welches als Summe
der Vermögenslage, der Ertragslage und der Finanzla­
32
ge verstanden werden kann, nur indirekt Einfluss auf die
Genussrechtsvergütungen und die Rückzahlung des
Genussrechtskapitals.
Gemeinsame Betrachtung der Auswirkungen der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf die Fähigkeit der Emittentinnen Genussrechtsvergütungen zu
leisten und Rückzahlungen vorzunehmen am Beispiel des Jahres 2017
Der Liquiditätsüberschuss beider Emittentinnen zusam­
men ergibt sich wie folgt:
Summe Umsatzerlöse,
Beteiligungserträge und Zinserträge
1.384.191 EUR
Betriebsausgaben-307.733 EUR
Zinszahlung für Darlehen
(Windpark Schwanewede)-111.336 EUR
Darlehenstilgung
(Windpark Schwanewede)-628.571 EUR
Bildung von Liquiditätsrücklagen
(Windpark Schwanewede)-98.000 EUR
Steueraufwand-81.537 EUR
Liquiditätsüberschuss
157.014 EUR
Insgesamt ergibt somit für das Jahr 2017 ein Liquiditäts­
überschuss von rund 157.000 EUR. Die Grundvergütung
wird von beiden Emittentinnen prognosegemäß geleis­
tet und beläuft sich auf 1 % des Genussrechtskapitals,
ein Beispielanleger mit einem Anlagebetrag von 10.000
EUR erhält somit 100 EUR als Grundvergütung. Weiterhin
erhält der Anleger eine variable Genussrechtsvergütung
in Höhe von rund 80 EUR und es werden rund 14 EUR
für zukünftige Rückzahlungen des Genussrechtskapitals
durch die Emittentin Planet energy Windpark Schwane­
wede GmbH & Co. KG angespart.
Die langfristigen Auswirkungen von Mindererträgen und
anderer Einflussfaktoren für beide Emittentinnen aggre­
giert werden auf den Seiten 88 f. dargestellt.
PLAN ERTRAGS- UND LIQUIDITÄTSRECHNUNG (PROGNOSE) BIS 2035
31.12.2015
EUR
31.12.2016
EUR
31.12.2017
EUR
2013-2035*
EUR
Einzahlungen
Kommanditkapital
Genussrechtskapital
Umsatzerlöse, Ausschüttung aus
Beteiligung und sontige Erträge
Zwischenfinanzierung
Abruf von Darlehen
Vorsteuer
Summe der Einnahmen
0,00
0,00
0,00
10.000,00
7.870.000,00
0,00
0,00
7.870.000,00
307.893,05
1.383.919,67
1.384.191,18
33.337.400,24
0,00
0,00
0,00
5.422.506,80
8.800.000,00
0,00
0,00
8.800.000,00
45.255,77
0,00
0,00
45.255,77
17.023.148,82
1.383.919,67
1.384.191,18
55.485.162,81
-8.392.752,02
-1.810453,50
0,00
-14.795.175,00
-508.091,90
-281.990,60
-283.283,65
-9.238.620,28
-5.000,00
-20.400,00
-20.808,00
-500.666,34
-493.562,76
-124.296,85
-111.469,31
-1.699.640,83
-24.767,73
-141.724,51
-141.308,76
-6.109.254,60
-150.803,84
-44.346,35
-41.543,59
-642.727,73
Auszahlungen
Investitionen in technische
Anlagen und Maschinen und
Beteiligungen
Betriebsausgaben
Verwaltungskosten Genussrechte
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
Genussrechtsvergütungen Steu­
ern vom Einkommen und Ertrag
Steuern vom Einkommen
und Ertrag
Darlehenstilgungen
-5.422.506,80
0,00
-628.571,43
-14.222.506,80
Rückzahlung
Genussrechskapital
0,00
-99.233,65
-100.745,36
-7.870.000,00
Vorsteuer
0,00
0,00
0,00
-45.255,77
-14.997.485,05
-2.522.445,46
-1.327.730,09
-55.123.847,36
LIquiditätsergebnis
2.025.663,77
-1.138.525,78
56.461,09
361.315,45
Liquidität am Jahresende
2.045.917,43
589.391,65
547.852,74
161.315,45
Summe der Ausgaben
Li
Stand Liquiditätsrücklagenkonten
Gesamtliquidität
0,00
318.000,00
416.000,00
200.000,00
2.045.917,43
907.391,65
963.852,74
361.315,45
* In dieser Summe sind sämtliche Zahlungen ab Projektstart enthalten.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
33
Die wesentlichen Aspekte der Vermögensanlagen
PLANBILANZ (PROGNOSE)
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
Aktivaktiva
31.12.2015
EUR
31.12.2016
EUR
31.12.2017
EUR
31.12.2018
EUR
A.Anlagevermögen
I.Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
9.959.721,50
11.181.666,25
10.593.157,50
10.004.648,75
0,00
11.181.666,25
10.593.157,50
10.004.648,75
9.959.721,50
0,00
0,00
0,00
1.873.359,22
732.949,95
789.070,56
862.505,14
766.919,28
589.765,94
398.362,53
190.075,69
12.600.000.00
12.504.382,14
11.780.590,58
11.057.229,58
B.Umlaufvermögen
I. Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten
C.
Nicht durch Vermögenseinlagen des
Kommanditisten gedeckter Fehlbetrag
PLANBILANZ (PROGNOSE)
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Aktivaktiva
31.12.2015
EUR
31.12. 2016
EUR
31.12.2017
EUR
31.12.2018
EUR
A.Anlagevermögen
I.Finanzanlagen
3.025.000,00
3.025.000,00
3.025.000,00
3.025.000,00
0,00
0,00
139.075,61
285.286,34
172.558,22
174.441,70
174.782,18
174.441,70
1.066.191,14
899.045,88
729.630,50
581.615,25
4.263.749,36
4.098.487,58
4.068.488,30
4.066.343,29
B.Umlaufvermögen
I. Guthaben bei Kreditinstituten
1. Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
II. Guthaben bei Kreditinstituten
C.
34
Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Verlustanteil
31. 12.2015
EUR
Passiva
31. 12.2016
EUR
31.12.2017
EUR
31.12.2018
EUR
A.Eigenkapital
I. Kapitalanteil des Kommanditisten
5.000,00
5.000,00
5.000,00
5.000,00
II. Verlustsonderkonto der Kommanditistin
-771.919,28
-594.765,94
-403.362,53
-195.075,69
III. Nicht durch Vermögenseinlagen des
Kommanditisten gedeckter Fehlbetrag
766.919,28
589.765,94
398.362,53
190.075,69
0,00
3.615,79
7.629,32
12.073,40
B.Rückstellungen
Rückstellungen für Rückbau
C.Verbindlichkeiten
1. Verbindlicheiten gegenüber Kreditinstituten
8.800.000
8.800.000
8.171.428,57
7.542.857,14
2. Verbindlichkeiten gegenüber
Genussrechtsinhabern
3.800.000
3.700.766,35
3.601.532,69
3.502.299,04
12.600.000
12.504.382,14
11.780.590,58
11.057.229,58
31.12.2015
EUR
Passiva
31.12.2016
EUR
31.12.2017
EUR
31.12.2018
EUR
A.Eigenkapital
I. Kapitalanteil des Kommanditisten
5.000,00
5.000,00
5.000,00
5.000,00
II. Verlustsonderkonto der Kommanditistin
-1.071.191,14
-904.045,88
-734.630,50
-586.615,25
III. Nicht durch Vermögenseinlagen des
Kommanditisten gedeckter Fehlbetrag
1.066.191,14
899.045,88
729.630,50
581.615,25
Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen
193.749,36
28.487,58
0,00
0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber
Genussrechtsinhabern
4.070.000,00
4.070.000,00
4.068.488,30
4.066.343,29
4.263.749,36
4.098.487,58
4.068.488,30
4.066.343,29
B.Verbindlichkeiten
1. PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
35
DARSTELLUNG DER VERMÖGENSANLAGEN
Nachfolgend werden die Vermögensanlagen in ihren
Grundzügen dargestellt. Die vollständige Darstellung
der Vermögensanlagen erfolgt in den darauffolgen­
den Abschnitten dieses Prospektes. Die Emittentinnen
­Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
und Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­
ligungsgesellschaft mbH & Co. KG begeben Vermö­
gensanlagen unter dem gemeinsamen Namen „Saubere
Kraftwerke 5“. Die Vermögensanlagen beider Gesell­
schaften können nur gemeinsam gezeichnet und übertra­
gen werden.
ART DER ANGEBOTENEN VERMÖGENSANLAGEN
Bei den hier angebotenen Vermögensanlagen handelt
es sich um unverbriefte Genussrechte mit Nachrang.
Ein Genussrecht ist ein sogenanntes schuldrechtliches
Emittentinnen
Genussrechtskapital
in EUR
Anteil
in %
Planet energy Windpark
Schwanewede GmbH & Co. KG
3.800.000
48,28
Planet energy Windpark Sailershäuser
Wald Beteiligungsgesellschaft mbH &
Co. KG
4.070.000
51,72
Summe
7.870.000
100,00
Das Genussrechtskapital wird zur Finanzierung des
Gesellschaftszwecks der beiden Emittentinnen einge­
setzt. Diese liegen im Wesentlichen im Betrieb des Wind­
parks Schwanewede bzw. in der Finanzierung der Kom­
manditbeteiligung an der Bürgerwindpark Sailershäuser
Wald GmbH & Co. KG, die ihrerseits den Windpark
­Sailershäuser Wald betreiben wird. Zur Investition des
Zeichnungsbetrages wird dieses quotal auf die zwei
Emittentinnen aufgeteilt. Die ab Seite 136 abgedruck­
ten Genussrechtsbedingungen gelten für das Verhältnis
zwischen jeder der zwei Emittentinnen und dem Anleger
getrennt. Die Emittentinnen stehen somit nicht für Ver­
bindlichkeiten der jeweils anderen Emittentin gegenüber
dem Anleger ein (keine Gesamtschuld der Emittentin­
nen). Insofern tangieren etwaige Risiken einer Emittentin
grundsätzlich nicht die andere Emittentin.
36
Kapitalüberlassungsverhältnis: Der Genussrechtsinhaber
stellt der Genussrechtsherausgeberin (Emittentin) Kapi­
tal zur Verfügung. Dafür erhält er eine Genussrechtsver­
gütung, die sich aus einer Grundvergütung in Höhe von
1 % p. a. und einer variablen Vergütung (siehe Seite 42)
in Abhängigkeit des Liquiditätsergebnisses zusammen­
setzt. Mit einem Genussrecht erwirbt der Anleger keine
Gesellschaftsanteile und damit keine Gesellschafter­
rechte am Unternehmen. Es besteht keine Nachschuss­
pflicht. Das Genussrechtskapital wird durch ein Angebot
der Anbieterin, der Planet energy GmbH, eingeworben.
Die Anleger erhalten aufgrund eines einheitlichen Zeich­
nungsscheins Genussrechte der Emittentinnen in dem
Verhältnis, in dem das von den Emittentinnen einzuwer­
bende Genussrechtskapital zueinander steht. Das einzu­
werbende Genussrechtskapital und das daraus resultie­
rende Verteilungsverhältnis betragen:
ANLAGEOBJEKTE
Die von den Erwerbern der Vermögensanlagen aufzu­
bringenden Mittel (Genussrechtskapital) sind zur Finan­
zierung des Windparks Schwanewede und zur Finanzie­
rung der Kommanditbeteiligung an der Bürgerwindpark
Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG bestimmt. Das
Kraftwerk Schwanewede und die Kommanditbeteiligung
an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co.
KG gelten damit als unmittelbare Anlageobjekte (Anlage­
objekte erster Ordnung) und werden auf den Seiten 51
ff. und 61 ff. detailliert beschrieben. Das Kraftwerk Sai­
lershäuser Wald gilt als mittelbares Anlageobjekt (Anla­
geobjekt zweiter Ordnung) und wird auf den Seiten 67 ff.
beschrieben.
Gesamtbetrag und Anzahl der angebotenen
Vermögensanlagen
Der Gesamtbetrag des Genussrechtskapitals der beiden
Emittentinnen beträgt 7.870.000 EUR. Für beide Emit­
tentinnen zusammen ergibt sich daraus eine Anzahl von
15.740 Genussrechten. Eine über jeweils ein Genuss­
recht pro Emittentin hinausgehende Mindestanzahl von
zu begebenden Genussrechten gibt es nicht. Die Anle­
ger erhalten aufgrund eines einheitlichen Zeichnungs­
scheins Genussrechte der beiden Emittentinnen in dem
Verhältnis, in dem das von den Emittentinnen einzuwer­
bende Genussrechtskapital zueinander steht. Die Verein­
Emittentinnen
barung einer hiervon abweichenden quotalen Aufteilung
der einzelnen Genussrechtsanteile der Emittentinnen ist
unzulässig.
Der Erwerbspreis entspricht dem Zeichnungsbetrag
und der Mindestzeichnungsbetrag ist 1.000 EUR. Höhe­
re Zeichnungen erfolgen in Schritten von 1.000 EUR. Je
1.000 EUR entfallen 482,85 EUR auf ein Genussrecht der
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
und 517,15 EUR auf ein Genussrecht der Planet energy
Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG.
Anzahl der Genussrechte
Nominalwert
in EUR
Genussrechtskapital
in EUR
Planet energy Windpark
Schwanewede GmbH & Co.
KG
7.870
482,85
3.800.000
Planet energy Windpark
Sailershäuser Wald Betei­
ligungsgesellschaft mbH &
Co. KG
7.870
517,15
4.070.000
15.740
1.000
7.870.000
Summe
WEITERE KOSTEN , INSBESONDERE SOLCHE
KOSTEN, DIE MIT DEM ERWERB, DER VERWALTUNG UND DER VERÄUSSERUNG DER VERMÖGENSANLAGEN VERBUNDEN SIND
Genussrechtsinhaber haben für den Erwerb der
Genussrechte den Nominalwert der Genussrechte
zu vergüten, ein Aufschlag (Agio) ist nicht zu leisten.
Bei verspäteter Einzahlung des Genussrechtskapitals
kann die jeweilige Emittentin vom Genussrechtsinha­
ber bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen
die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 247 BGB
verlangen.
Sollte der Anleger Genussrechte über einen Makler
veräußern, würden überdies Maklerkosten entstehen,
deren Höhe vom Makler des Anlegers abhängt und
daher hier nicht angegeben werden kann.
Die Emittentinnen führen die auf die Genussrechts­
vergütung anfallende Kapitalertragsteuer von 25,0 %
zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % und gegebe­
nenfalls Kirchensteuer, die je nach Bundesland und
Konfession 8,0 % oder 9,0 % der Einkommensteuer
beträgt, direkt von der Brutto-Genussrechtsvergü­
tung an das zuständige Finanzamt ab.
Sofern ein Anleger seine Vermögensanlagen
fremdfinanziert, kann bei einer vorzeitigen Rückfüh­
rung der Fremdfinanzierung eine Vorfälligkeitsent­
schädigung entstehen, deren Höhe von den konkre­
ten Bedingungen der Fremdfinanzierung abhängt,
weshalb hierzu keine Angabe gemacht werden kann.
Darüber hinaus entstehen keine weiteren Kosten,
insbesondere keine solchen Kosten, die mit dem
Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der
Vermögensanlagen verbunden sind.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
37
Darstellung der Vermögensanlagen
WEITERE LEISTUNGEN
Der Erwerber ist zur Zahlung des Erwerbspreises
verpflichtet. Ein Agio wird nicht erhoben. Der Erwer­
ber haftet gegenüber den Emittentinnen in Höhe des
Zeichnungsbetrags und etwaiger darauf entfallen­
der Verzugszinsen, soweit er den Zeichnungsbetrag
nicht leistet. Darüber hinaus gibt es keine weiteren
Umstände, unter denen der Erwerber der Vermö­
gensanlagen verpflichtet ist, weitere Leistungen zu
erbringen, insbesondere unter denen er haftet. Es
besteht keine Pflicht zur Zahlung von Nachschüssen.
PROVISIONEN
Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen, werden nicht geleistet.
GENUSSRECHTSVERGÜTUNG
UND -RÜCKZAHLUNG
Die Genussrechte gewähren den Genussrechtsin­
habern eine Grundvergütung und eine vom Liquidi­
tätsergebnis der zwei Emittentinnen abhängige und
damit variable Genussrechtsvergütung sowie einen
Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten Genuss­
rechtskapitals. Der Liquiditätsüberschuss bzw. -verlust
ergibt sich auf der Grundlage des Liquiditätsergeb­
nisses der jeweiligen Emittentin im Geschäftsjahr und
weicht vom handelsrechtlichen Jahresergebnis der
jeweiligen Emittentin ab (zur Definition des Liquiditäts­
überschusses bzw. -verlustes siehe § 2 der Genuss­
rechtsbedingungen). Er hängt vom wirtschaftlichen
Erfolg der jeweiligen Emittentin ab. Die prognostizier­
ten Auszahlungen (jeweils ausgezahlt im Folgejahr)
setzen sich aus einer Genussrechtsvergütung und
einer schrittweisen Rückzahlung des Genussrechtska­
pitals zusammen. Hierdurch wird eine durchschnittli­
che Genussrechtsvergütung von rund 3,75 % p. a. vor
Steuern und eine Gesamtauszahlung von rund 177,6 %
vor Steuern über die Laufzeit prognostiziert. Unabhän­
gig von der Rückzahlung des eingezahlten Genuss­
rechtskapitals bezieht sich die Genussrechtsvergütung
während der gesamten Laufzeit von rund 20 Jahren
auf den eingezahlten Nominalbetrag. Während eines
Zeitraums, der sich an der Laufzeit der für die Finan­
zierung des jeweiligen Kraftwerks aufgenommenen
Bankdarlehen orientiert, ist die Genussrechtsvergü­
tung auf 2,0 % p. a (entspricht 1,0 % Grundvergütung
38
+ 93,0 % von 1,08 %). bezogen auf den Nennbetrag
der Genussrechte, begrenzt. Sollte die Liquidität der
Emittentinnen zum Zeitpunkt der Fälligkeit insbeson­
dere wegen nach dem Bilanzstichtag entstandener
außerplanmäßiger Kosten nicht ausreichen, um die
Genussrechtsvergütungen ganz oder teilweise aus­
zuzahlen, so erhöhen die hierdurch entfallenen Beträ­
ge die Genussrechtsvergütungen des Folgejahres
entsprechend. Die Auszahlung der Genussrechts­
vergütung erfolgt jährlich für das vorangegangene
Geschäftsjahr, jeweils einen Monat nach Prüfung und
Testierung der Jahresabschlüsse durch eine Wirt­
schaftsprüfungsgesellschaft und Feststellung der Jah­
resabschlüsse durch die Gesellschafterin der Emitten­
tinnen (Planet energy GmbH). Die Rückzahlung des
Genussrechtskapitals erfolgt über die Laufzeit verteilt
gemäß dem auf Seite 16 f. dargestellten prognosti­
zierten Verlauf, wobei die Rückzahlungsbeträge in der
ersten Hälfte der Laufzeit plangemäß geringer sind als
in der zweiten Hälfte. Der größte Teil der Rückzahlung
erfolgt prognosegemäß ab dem Jahr 2031. Der jewei­
lige Rückzahlungsbetrag wird einen Monat nach Prü­
fung und Testierung der Jahresabschlüsse durch eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Feststellung der
Jahresabschlüsse durch die Gesellschafterin der Emit­
tentinnen nachträglich für das abgelaufene Geschäfts­
jahr zur Auszahlung fällig. Eine Rückzahlung von bis zu
70,0 % des Genussrechtskapitals vor dem Enddatum
der Vermögensanlagen ist möglich (siehe § 5 Abs. 6
der Genussrechtsbedingungen).
WESENTLICHE GRUNDLAGEN UND BEDINGUNGEN DER VERZINSUNG UND RÜCKZAHLUNG
Wesentliche Grundlage für die Verzinsung des
Genussrechtskapitals und dessen Rückzahlung
an die Genussrechtsinhaber ist die erwirtschaftete
Liquidität der Emittentinnen. Diese ist abhängig von
der Erwirtschaftung der prognostizierten Ergebnisse
(siehe Seite 54 f. , 64 f., 70 f.).
Die Erwirtschaftung der prognostizierten Ergeb­
nisse und folglich der Liquiditätsergebnisse hängt
im Wesentlichen davon ab, dass die Anlageobjekte
planmäßig errichtet und in Betrieb genommen wer­
den, die Betriebsgesellschaften die prognostizierten
Winderträge tatsächlich erreichen und die prognos­
tizierten Vergütungen für den eingespeisten Strom
erhalten. Voraussetzung ist auch, dass die ab Seite
18 beschriebenen Risiken (z. B. Ertragsprognose,
Erzeugungsmanagement, Absenkung der Vergütung
Besteuerung der Genussrechtsvergütung
Die Genussrechtsvergütungen stellen Einkünfte aus
Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG dar. Der
Steuersatz auf diese Einkünfte beträgt grundsätzlich
25,0 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenen­
falls Kirchensteuer. Die Steuern sind durch entsprechen­
den Kapitalertragsteuerabzug an der Quelle abgegol­
ten (Abgeltungsteuer). Die Höhe der Kapitalertragsteuer
beträgt zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Prospek­
tes 25,0 % der Genussrechtsvergütung nebst Solidari­
tätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Kapitalertragsteuer
und wird von den Emittentinnen einbehalten und direkt
an das Finanzamt abgeführt. Für kirchensteuerpflichti­
ge Anleger fällt abhängig von der Konfession und vom
Bundesland zusätzlich ­Kirchensteuer von derzeit 8,0 %
bis 9,0 % der Einkommensteuer an. Ist der persönliche
Einkommensteuersatz geringer als der Kapitalertragsteu­
ersatz von 25,0 %, so können die Genussrechtsvergü­
tungen auch im Rahmen der Steuererklärung auf Antrag
mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert
werden.
Die Berücksichtigung von Freistellungsaufträgen und
Nichtveranlagungsbescheinigungen ist möglich. Die
steuerlichen Rahmenbedingungen der Vermögensanla­
gen sind auf den Seiten 131 bis 135 näher erläutert.
und technische Verfügbarkeit und Leistungsfähig­
keit) nicht eintreten. Weitere Voraussetzung für die
Erwirtschaftung der prognostizierten Erträge und
Liquiditätsergebnisse ist die Nichtüberschreitung der
prognostizierten Kosten. Die Einhaltung der Kosten­
prognose hängt vor allem davon ab, dass die prog­
nostizierten Wartungs- und Instandhaltungskosten
der Windenergieanlagen nicht überschritten wer­
den und die ab Seite 21 beschrieben Risiken (z.B.
Lebensdauer der Kraftwerke oder Betriebskosten)
nicht eintreten. Die Leistung der prognostizierten Til­
gungen und Steuerzahlungen hängt im Wesentlichen
von der Liquiditätslage und dem Nichteintreten der
ab Seite 18 beschriebenen Risiken (z.B. Fremdfinan­
zierungszinsen und steuerliche Risiken) ab. Zins- und
Tilgungsdienst sowie die Steuerzahlungen (siehe Sei­
te 54 f. , 64 f., 70 f.) mindern als zahlungswirksame
Posten die Liquidität der Betriebsgesellschaften bzw.
Beteiligungsgesellschaft.
Laufzeit
Die Vermögensanlagen haben eine Laufzeit bis zum
31. Dezember 2035. Die Laufzeit der Genussrechte des
Windparks Schwanewede und der Genussrechte der
Beteiligungsgesellschaft des Windparks Sailershäuser
Wald enden jeweils am 31. Dezember 2035. Die letzten
Auszahlungen der Genussrechtsvergütungen und die
letzten Rückzahlungen des Genussrechtskapitals finden
prognosegemäß im Jahr 2036 statt. Die Mindestlaufzeit
der Vermögensanlagen beträgt 24 Monate ab Zeitpunkt
des erstmaligen Erwerbs.
Kündigung
Die ordentliche Kündigung der Vermögensanlagen wäh­
rend der Laufzeit der Genussrechte ist ausgeschlos­
sen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt
unberührt (siehe § 5 der Genussrechtsbedingungen). Die
jeweilige Emittentin kann die Genussrechte unter Ein­
haltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum
Monatsende, nach einer Mindeslaufzeit von 24 Mona­
ten ab Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs, kündigen,
falls Rechtsvorschriften erlassen, geändert oder in einer
Weise angewandt werden, die bei der Gesellschaft, bei
deren Gesellschaftern oder bei den Genussrechtsinha­
bern zu höheren Steuerbelastungen führen als bei der
Prospektaufstellung vorgesehen. Gleiches gilt, wenn auf­
grund neuer aufsichtsrechtlicher Vorschriften die Rechte
der Gesellschaft, deren Gesellschafter oder der Genuss­
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
39
Darstellung der Vermögensanlagen
rechtsinhaber beeinträchtigt oder für diese neue Pflich­
ten begründet werden.
Übertragbarkeit der Genussrechte
Die Genussrechte können ganz oder teilweise durch
Abtretung an Dritte übertragen werden. Die Übertra­
gung ist nur mit Wirkung zum Ende eines Kalendermo­
nats oder mit Wirkung zum Tag des Beitritts möglich
und bedarf der formalen Zustimmung der Planet energy
Anlegerservice GmbH, darf jedoch nicht ohne wichtigen
Grund verweigert werden. Der Genussrechtsinhaber hat
der Planet energy Anlegerservice GmbH zum Zwecke
der Zustimmung einen schriftlichen Abtretungsvertrag
vorzulegen. Die Planet energy Anlegerservice GmbH ist
bei der Abwicklung der Übertragungen behilflich. Eine
teilweise Übertragung der Genussrechte ist nur zuläs­
sig, soweit der Gesamtnennbetrag der verbleibenden wie
auch der übertragenen Genussrechte beider Emittentin­
nen insgesamt durch 1.000 EUR ganzzahlig teilbar ist.
Dies gilt insbesondere auch im Rahmen der Auseinan­
dersetzung von Erbengemeinschaften.
Die Genussrechte können auch veräußert werden. Es
gibt jedoch keinen organisierten Markt für den Verkauf
und Erwerb der ausgegebenen Genussrechte. Da die
Genussrechte nicht verbrieft sind, können diese nicht wie
Wertpapiere gehandelt werden. Aufgrund der oben auf­
geführten Gründe (Übertragung nur zum Ende des Kalen­
dermonats oder mit Wirkung zum Tag des Beitritts, not­
wendige Zustimmung der Planet energy Anlegerservice
GmbH, verbleibende und übertragene Genussrechte bei­
der Emittentinnen müssen insgesamt durch 1.000 EUR
ganzzahlig teilbar sein, kein organisierter Markt für den
Verkauf und Erwerb der Genussrechte und keine Han­
delbarkeit als Wertpapiere) ist die freie Handelbarkeit
eingeschränkt.
Reduzierung variabler Genussrechtsvergütungen
Sofern sich negative variable Genussrechtsvergütungen
ergeben sollten, nehmen die Genussrechtsinhaber daran
teil. Etwaige negative variable Genussrechtsvergütungen
eines Geschäftsjahres werden dabei mit gegebenenfalls
noch nicht geleisteten positiven variablen Genussrechts­
vergütungen der Vorjahre verrechnet und im Übrigen auf
einem gesonderten Konto rechnerisch vorgetragen. Die
negativen variablen Genussrechtsvergütungen mindern
positive variable Genussrechtsvergütungen der Folgejah­
re so lange, bis die negativen variablen Genussrechts­
vergütungen durch Verrechnung mit positiven Genuss­
rechtsvergütungen vollständig ausgeglichen sind. Wenn
und soweit sich zum Enddatum ein rechnerischer Vortrag
negativer variabler Genussrechtsvergütungen ergeben
sollten, werden dadurch die Rückzahlungsansprüche der
Genussrechtsinhaber nicht gemindert.
40
Nachrangigkeit der Ansprüche der Anleger
Aufgrund einer sog. qualifizierten Rangrücktrittsvereinba­
rung (vgl. § 6 der Genussrechtsbedingungen) treten die
Forderungen aus den Genussrechten gegenüber allen
anderen Ansprüchen von Gläubigern der Emittentin, die
nicht ebenfalls nachrangig sind, im Rang zurück. Die Gel­
tendmachung von Ansprüchen aus den Genussrechten
ist solange und soweit ausgeschlossen, als sie der Grund
für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist oder wäre.
Die Erfüllung solcher Ansprüche kann nur aus einem
Liquidationsüberschuss oder aus dem die sonstigen
Verbindlichkeiten übersteigenden Vermögen der Gesell­
schaft erfolgen. Das bedeutet, dass sowohl vor wie auch
nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das
Vermögen oder im Falle der Liquidation der Emittentin
Forderungen aus den Genussrechten erst nach Befrie­
digung aller nicht nachrangigen Gläubiger und vorrangig
vor den Gesellschaftern bedient werden.
Keine Beteiligung am Liquidationserlös und an stillen
Reserven
Die Genussrechte gewähren keinen Anteil am Liquidati­
onserlös. Die Anleger sind insbesondere nicht an Erlösen
aus der Verwertung der Kraftwerksbestandteile im Zuge
des nach der Laufzeit der Genussrechte geplanten Rück­
baus der Kraftwerke beteiligt. Das Gleiche gilt, wenn die
Kraftwerke entgegen der Planung nach dem Laufzeit­
ende von den Betriebsgesellschaften weiter betrieben
werden sollten und im Fall des Windparks Sailershäuser
Wald die Kommanditbeteiligung der Beteiligungsgesell­
schaft an der Betriebsgesellschaft fortbesteht.
Es besteht kein Anspruch auf Beteiligung an stillen
Reserven der Emittentinnen.
Änderung der Genussrechtsbedingungen
Die Emittentinnen sind im Falle von Änderungen der
steuerlichen Behandlung von Genussrechten bei den
Emittentinnen oder der Einführung neuer aufsichtsrecht­
licher Vorschriften, wenn die Rechte der Gesellschaft,
deren Gesellschafter oder der Genussrechtsinhaber
beeinträchtigt oder für diese neue Pflichten begründet
werden, nach billigem Ermessen zur einseitigen Ände­
rung bzw. Anpassung einzelner Bestimmungen dieser
Genussrechtsbedingungen berechtigt. Dies betrifft ins­
besondere die Genussrechtsvergütung (§ 2) sowie Nach­
rangigkeit (§ 6).
Angesprochener Anlegerkreis
Diese Vermögensanlagen richten sich an risikobewusste
Anleger, die neben einer Chance auf eine angemesse­
ne Vergütung für ihr investiertes Kapital die Möglichkeit
einer langfristigen und zielgerichteten Beteiligung am
wirtschaftlichen Erfolg von Kraftwerken aus dem Bereich
der erneuerbaren Energien, genauer der Windenergie,
suchen und die in der Lage sind, die spezifischen Risiken
dieser Vermögensanlagen zutreffend zu beurteilen. Steu­
erliche Vorteile für den Anleger ergeben sich aus diesen
Vermögensanlagen nicht. Die feste Laufzeit bis zum 31.
Dezember 2035 und die bei mangelnder Nachfrage bei
einem Verkauf bestehende Möglichkeit einer erschwerten
Handelbarkeit machen es erforderlich, dass der Anleger
für diesen Zeitraum auf das investierte Genussrechtska­
pital und auf die Genussrechtsvergütungen verzichten
kann. Aufgrund des nicht auszuschließenden Totalver­
lustrisikos (siehe hierzu Darstellung der Risiken ab Seite
18) sollte nur dann in die Genussrechte investiert werden,
wenn ein eintretender Teil -oder Totalverlust des inves­
tierten Kapitals zu keiner empfindlichen Verschlechte­
rung der Vermögensanlagen beim Anleger führt. Die hier
angebotenen Genussrechte eignen sich daher nicht für
die Altersvorsorge. Die Genussrechtsbedingungen und
alle weiteren wesentlichen Umstände der hier begebe­
nen Genussrechte sind in diesem Prospekt abgedruckt,
damit sich der Anleger vor einer Zeichnung eingehend
mit deren Einzelheiten vertraut machen kann.
Vertrieb im Ausland
Das Angebot der Vermögensanlagen erfolgt ausschließ­
lich in Deutschland.
Zeichnungsbeginn und Zeichnungsschluss
Das Angebot beginnt gemäß § 9 Abs. 1 Vermögensan­
lagengesetz frühestens einen Tag nach der Veröffentli­
chung des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleis­
tungsaufsicht (BaFin) gebilligten Prospektes.
Der Endtermin für die Zeichnung ist die Vollplatzierung.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Zeichnung von den
Emittentinnen jederzeit ohne Angaben von Gründen und
nach eigenem Ermessen vorzeitig geschlossen wird, da
gem. § 1 der Genussrechtsbedingungen eine Verpflich­
tung der Emittentinnen zur vollständigen Platzierung des
Genussrechtskapitals im Gesamtnominalbetrag nicht
besteht. Darüber hinaus besteht keine weitere Möglich­
keit, dass die Zeichnung vorher geschlossen wird. Es
besteht keine Möglichkeit, Zeichnungen, Anteile oder
Beteiligungen zu kürzen.
Widerrufsrecht
Anleger haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die
Ausübung des Widerrufsrechts ist der Planet energy
­Anlegerservice GmbH schriftlich anzuzeigen.
POSTIDENT-Verfahren
Zur Bekämpfung der Geldwäsche schreibt der Gesetz­
geber eine Identifikation jedes Anlegers vor. Diese erfolgt
durch das POSTIDENT-Verfahren, das ab Seite 158
beschrieben ist. Der POSTIDENT Coupon ist auf Seite
163 abgedruckt.
Verwaltung der Genussrechte
Während der Laufzeit ist der organisatorische Aufwand
bei der Verwaltung der Genussrechte vergleichsweise
gering. Anders als bei klassischen Anlagen in geschlos­
sene Beteiligungen sind für den Anleger weder eine
Eintragung ins Handelsregister noch das regelmäßige
Abhalten von Gesellschafterversammlungen erforder­
lich. Durch den bei Genussrechten geringeren Verwal­
tungsaufwand entstehen vergleichsweise geringere Ver­
waltungskosten, was der Vergütung der Genussrechte
zugute kommt. Die Planet energy Anlegerservice GmbH
mit Sitz in Hamburg ist eine 100%ige Tochtergesellschaft
der Planet energy GmbH. Sie ist mit der Verwaltung der
Genussrechte beauftragt. Sie führt ein elektronisches
Genussrechts­register, in das die Genussrechtsinhaber
nach Einzahlung ihrer Zeichnungssumme eingetragen
werden. Überdies beantwortet sie Fragen von Anlegern
und Interessenten und betreut die Anleger während der
Laufzeit.
Adresse:
Planet energy Anlegerservice GmbH
(HRB 109728, Amtsgericht Hamburg)
Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Telefon 040 / 808 110-750
Telefax 040 / 808 110-777
E-Mail: [email protected]
www.planet-energy.de
Entgegennahme von Zeichnungsscheinen
Der vom Anleger unterzeichnete und vollständig ausge­
füllte Zeichnungsschein ist nach Abtrennung der für die
persönlichen Unterlagen bestimmten Kopie an die Planet
energy Anlegerservice GmbH zu übersenden. Die Ent­
gegennahme von Zeichnungsscheinen erfolgt ebenfalls
durch die Planet energy Anlegerservice GmbH, Anschrift:
Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg. Sie ist berech­
tigt, die Annahmeerklärung namens und in Vollmacht der
Emittentinnen abzugeben. Eine Annahmeerklärung wird
dem Anleger zugesandt.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
41
Darstellung der Vermögensanlagen
Zahlungspflicht der Anleger
Der Nennbetrag der Genussrechte ist umgehend nach
Zugang der Annahmeerklärung beim Anleger zur Ein­
zahlung fällig. Die Einzahlung ist auf folgendes Konto zu
leisten:
Kontoinhaber: Planet energy Anlegerservice GmbH
Adresse: Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Name der Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG, Bochum
BIC: GENODEM1GLS
IBAN: DE95 4306 0967 2020 0501 04
• Recht auf Genussrechtsvergütungen gem. § 2
• Recht auf die Auszahlung der Genussrechtsver­
Einzahlungen werden durch die Planet energy Anleger­
service GmbH an die Emittentinnen weitergeleitet.
Mit den Vermögensanlagen sind folgende Pflichten
verbunden:
• Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung von Namens-,
Adress- und Kontoverbindungsdaten und Steuer-­
Identifikationsnummer sowie einer etwaigen Ände­
rung dieser Daten an die Planet energy Anlegerservice
GmbH gem. § 1 Abs. 6 der Genussrechtsbedingungen
• Pflicht zur Einzahlung des gezeichneten Nennbetrages
umgehend nach Zugang der Annahmeerklärung gem.
§ 1 Abs. 4 der Genussrechtsbedingungen
• Haftung bis zur Höhe des Zeichnungsbetrages
Wenn der Anleger den von ihm gezeichneten Nennbetrag
nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Annah­
meerklärung – die drei Werktage nach Absendung als
zugegangen gilt – zahlt, sind die Emittentinnen berech­
tigt, die Annahmeerklärung zu widerrufen. Ferner sind die
Emittentinnen berechtigt, für Einzahlungen, die nach Fäl­
ligkeit geleistet werden, Verzugszinsen zu verlangen.
Zahlstelle und Bereithaltung der Verkaufsprospekte
Die Zahlstelle Planet energy Anlegerservice GmbH,
Anschrift: Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg, nimmt
die Einzahlungen der Anleger entgegen und führt die
bestimmungsgemäßen Zahlungen an die Anleger aus.
Sie hält den Verkaufsprospekt, die Vermögensanla­
gen-Informationsblätter und die letzten veröffentlichten
Jahresabschlüsse nebst Lagebericht zur kostenlosen
Ausgabe bereit.
Persönliche Finanzierung des Genussrechtserwerbs
Eine individuelle Finanzierung, das heißt eine Fremdfinan­
zierung des vom Anleger einzuzahlenden Betrages, ist
grundsätzlich möglich, sollte jedoch mit einem steuerli­
chen Berater abgestimmt werden. Anleger können etwa­
ige Finanzierungskosten steuerlich grundsätzlich nicht
geltend machen. Die Emittentinnen bieten im Rahmen
dieser Investition keine Fremdfinanzierung an und raten
von einer Fremdfinanzierung von Genussrechten wegen
der hiermit verbundenen Risiken ausdrücklich ab. Zu den
mit der Anteilsfinanzierung verbundenen Risiken siehe
Seite 26 f.
Hauptmerkmale der Anteile der Anleger
Die Genussrechte stellen Gläubigerrechte dar, die keine
Gesellschafterrechte, insbesondere keine Teilnahme-,
Mitwirkungs- und Stimmrechte in den Gesellschafter­
versammlungen der Emittentinnen oder Kontrollrechte,
vermitteln. Die mit den Vermögensanlagen verbundenen
Rechte ergeben sich aus nachfolgenden Regelungen der
Genussrechtsbedingungen:
42
gütungen gem. § 3
• Recht auf Kenntnisnahme der Jahresabschlüsse
der Emittentinnen gem. § 4 Abs. 2
• Recht auf Kündigung und auf Rückzahlung des
Genussrechtskapitals gem. § 5
• Recht auf Übertragung der Genussrechte gem. § 7
unter Vorbehalt der Zustimmung der Planet energy
Anlegerservice GmbH
Nachfolgend werden die wesentlichen Rechte der
Genussrechtsinhaber und die Hauptmerkmale der
Genussrechte näher erläutert. Ergänzend wird auf die
auf den Seiten 136 bis 146 vollständig abgedruckten
Genussrechtsbedingungen verwiesen.
Recht auf Genussrechtsvergütungen
Über die Laufzeit gewähren die Genussrechte den
Genussrechtsinhabern eine jährliche Grundvergütung
und eine vom Liquiditätsergebnis der zwei Emittentinnen
abhängige und damit variable Genussrechtsvergütung.
Die Genussrechtsvergütung beträgt 1,0 % (Grundver­
gütung) zuzüglich 93,0 % der gemäß den Regelungen
der Genussrechtsbedingungen ermittelten Liquiditätser­
gebnissen der jeweiligen Emittentin (variable Vergütung).
Die übrigen 7,0 % der Liquiditätsergebnisse verbleiben
zur Erhöhung der Liquidität bei der Emittentin und kön­
nen in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage an die
Gesellschafterin (Planet energy GmbH) ausgeschüttet
werden. Die Genussrechtsvergütung kann den handels­
rechtlichen Jahresüberschuss der jeweiligen Emittentin
übersteigen. Ist die ermittelte variable Genussrechtsver­
gütung negativ, wird sie mit gegebenenfalls noch nicht
geleisteten positiven variablen Vergütungen der Vorjahre
verrechnet bzw. rechnerisch auf einem gesonderten Kon­
to vorgetragen. Negative variable Vergütungen mindern
in Folgejahren positive variable Vergütungen so lange, bis
die negativen variablen Vergütungen durch positive varia­
ble Vergütungen vollständig ausgeglichen sind.
Grundlage der Ermittlung der jährlichen variablen
Genussrechtsvergütung der Planet energy Windpark
Schwanewede GmbH & Co. KG sind die jährlichen
Umsatzerlöse der Gesellschaft aus der Einspeisevergü­
tung gemäß dem EEG und/oder aus der Veräußerung
des erzeugten Stroms. Bei der Planet energy Windpark
­Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG ist die Grundlage der Ermittlung der variablen Ver­
gütung die aus der Beteiligung der Gesellschaft an der
Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG
zugeflossenen Liquiditätsauszahlungen. Diese Aus­
gangswerte sind jeweils dergestalt anzupassen, dass die
durch den Betrieb des jeweiligen Kraftwerks entstande­
nen Erträge und Aufwendungen bei der Ermittlung der
Genussrechtsvergütung Berücksichtigung finden. Zu den
Anpassungskriterien im Einzelnen wird auf die Regelun­
gen des § 2 der jeweiligen Genussrechtsbedingungen
verwiesen.
In den ersten Prognosejahren ist die ermittelte Genuss­
rechtsvergütung auf 2,0 % p. a. (entspricht 1,0 % Grund­
vergütung zuzüglich 93,0 % von 1,08 % variable Ver­
gütung) des anteiligen Genussrechtskapitals begrenzt.
Diese Begrenzung läuft bei der Planet energy Windpark
Schwanewede GmbH & Co. KG und bei der Planet ener­
gy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesell­
schaft mbH & Co. KG bis zum 31. Dezember 2030. Ein
darüber hinausgehender Betrag wird zur Ansparung des
Rückzahlungsbetrages rechnerisch fortgeschrieben.
Abhängig vom Zeitpunkt der Einzahlung des Genuss­
rechtskapitals ist für das Geschäftsjahr 2015 insgesamt
eine Genussrechtsvergütung von durchschnittlich 0,3 %
prognostiziert. Bei früherer oder späterer Einzahlung
können die Rückflüsse für 2015 abweichen. Bezogen
auf die Kapitalbindungsdauer im Jahr 2015 ergibt sich
damit eine Gesamtauszahlung für das Jahr 2015 von ca.
1,5 % p. a. Unabhängig von der Rückführung des einge­
zahlten Genussrechtskapitals bezieht sich die Genuss­
rechtsvergütung während der gesamten Laufzeit auf den
Nominalbetrag. Gemäß der Prognose steigen die Aus­
zahlungen über die Laufzeit der Vermögensanlagen an
und erreichen eine Summe von insgesamt rund 177,6 %
vor Steuern. Nach Abzug der Rückzahlung des Genuss­
rechtskapitals (100,0 %) wird eine durchschnittliche
Genussrechtsvergütung von rund 3,75 % p. a. vor Steu­
ern prognostiziert.
Während der letzten vier Jahre der Laufzeit der Genuss­
rechte wird die ermittelte Genussrechtsvergütung um die
Differenz zwischen dem anteiligen Genussrechtskapital
des Anlegers und dem bislang angesparten Rückzah­
lungsbetrag, bezogen auf die jeweils nächsten vier Jahre,
um jeweils 1/4 bei der Planet energy Windpark Schwane­
wede GmbH & Co. KG und bei der Planet energy Wind­
park Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH
& Co. KG gemindert. Hierdurch wird innerhalb ­dieses
Zeitraums das bis dahin noch nicht zurückgezahlte
Genussrechtskapital angespart, so dass das Genuss­
rechtskapital bis zum Ende der Laufzeit vollständig
zurückgezahlt werden kann. Sofern dadurch die variable
Genussrechtsvergütung negativ werden sollte, nehmen
die Genussrechtsinhaber an den negativen Beträgen
nach Maßgabe des § 2 Abs. 5 der Genussrechtsbedin­
gungen teil.
Recht auf die Auszahlung der Genussrechts­­ver­
gütungen
Die Genussrechtsvergütungen entstehen mit Ablauf des
jeweiligen Geschäftsjahres der Gesellschaft. Die ent­
standenen Genussrechtsvergütungen werden jeweils
einen Monat nach der Prüfung und Testierung der Jah­
resabschlüsse durch eine Wirtschaftsprüfungsgesell­
schaft und deren Feststellung durch die Gesellschafterin
der Emittentinnen (Planet energy GmbH) nachträglich
für das abgelaufene Geschäftsjahr zur Auszahlung fäl­
lig. Die Auszahlung der Genussrechtsvergütung erfolgt
jedoch unter dem Vorbehalt der ausreichenden Liquidität
der Emittentinnen. Sollte die Liquidität einer Emittentin
nicht zur vollständigen Auszahlung der Genussrechtsver­
gütung ausreichen, so wird die Genussrechtsvergütung
gestundet, bis die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft
(unter Einschluss der Ansprüche der Genussrechtsinha­
ber) nachhaltig wieder gegeben ist. Endet die Stundung
nach den vorherigen Regelungen, werden die bis dahin
gestundeten Beträge zusammen mit der Genussrechts­
vergütung des Folgejahres ausgezahlt. Da die Zahlung
der Genussrechtsvergütungen der Abgeltungsteuer
nebst Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchen­
steuer unterliegt, erfolgt die Zahlung an den Genuss­
rechtsinhaber netto nach Abzug dieser Steuern. Dies
gilt entsprechend, soweit Genussrechtsvergütungen bei
den Betriebsgesellschaften mit anderen Steuern belas­
tet oder nicht zum Betriebsausgabenabzug zugelassen
werden sollten. In diesen Fällen sind die Betriebsgesell­
schaften bzw. die Beteiligungsgesellschaft nicht ver­
pflichtet, dem Genussrechtsinhaber die im Hinblick auf
diese Steuern einbehaltenen oder abgezogenen Beträge
zu erstatten.
Die Forderungen aus den Genussrechten treten gegen­
über allen anderen Ansprüchen von Gläubigern der Emit­
tentinnen, die nicht ebenfalls nachrangig sind, im Rang
zurück. Sowohl vor wie auch nach der Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens über das Vermögen oder im Falle
der Liquidation der Emittentinnen werden die Ansprüche
aus den Genussrechten erst nach Befriedigung aller nicht
nachrangigen Gläubiger und vorrangig vor der Gesell­
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
43
Darstellung der Vermögensanlagen
schafterin der Emittentinnen bedient. Die Genussrechte
gewähren keinen Anteil am Liquidationserlös. Die Auf­
rechnung der Ansprüche aus den Genussrechten gegen
Forderungen der Emittentinnen ist ausgeschlossen.
Recht auf Kenntnisnahme derJahresabschlüsse
der Emittentinnen
Jedem Genussrechtsinhaber wird zur Information der
Jahresabschluss nebst Lagebericht der Emittentinnen in
einem geschützten Bereich der Internetseite der ­Planet
energy GmbH (www.planet-energy.de) zur Verfügung
gestellt. Auf schriftliche Anforderung kann beides den
Genussrechtsinhabern auch per Post zugesandt werden.
Recht auf Kündigung und auf Rückzahlung des
Genussrechtskapitals
Die Genussrechte der Planet energy Windpark Schwa­
newede GmbH & Co. KG und der Planet energy Wind­
park Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH
& Co. KG bestehen jeweils bis zum 31. Dezember 2035.
Die jeweilige Gesellschaft zahlt prognosegemäß im
Jahr 2036 das verbliebene Genussrechtskapital an die
Genussrechtsinhaber zurück, soweit es nicht bereits im
Vorwege zurückgezahlt worden ist. Sollte die jeweilige
Gesellschaft zur Rückzahlung des Genussrechtskapi­
tals zum Enddatum ganz oder teilweise nicht in der Lage
sein, so sind die Genussrechte bis zu deren vollständi­
ger Rückzahlung in Höhe des jeweils noch nicht zurück­
gezahlten Betrages mit 1,0 % jährlich zu verzinsen. Die
Zinsberechnungsmethode ist taggenau (365/365). Die
Rückzahlung ist so lange und so weit ausgeschlossen,
als sie ein Grund für die Eröffnung eines Insolvenzver­
fahrens wäre. Mit Ablauf des Enddatums entstehen kei­
ne weiteren Genussrechtsvergütungen. Abweichend
vom Vorgenannten kann die jeweilige Gesellschaft nach
freiem Ermessen Genussrechtskapital bis zu insgesamt
70,0 % vor dem Enddatum zurückführen, soweit es die
Liquiditätslage der Gesellschaft zulässt. Die Genuss­
rechtsvergütung wird dadurch nicht berührt. Die ordent­
liche Kündigung der Vermögensanlagen während der
Laufzeit der Genussrechte ist ausgeschlossen. Das
Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.
Recht auf Übertragung der Genussrechte
Die Genussrechte können ganz oder teilweise durch
Abtretung an Dritte übertragen werden. Die Übertra­
gung ist nur mit Wirkung zum Ende eines Kalendermo­
nats oder mit Wirkung zum Tag des Beitritts möglich und
bedarf der formalen Zustimmung der Planet energy Anle­
gerservice GmbH, darf jedoch nicht ohne wichtigen
Grund verweigert werden.
44
Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung von Namens­,
Adress­und Kontoverbindungsdaten und Steuer­
Identifikationsnummer
Die Planet energy Anlegerservice GmbH führt ein elekt­
ronisches Register, in das die Genussrechtsinhaber nach
Einzahlung des von ihnen gezeichneten Genussrechtska­
pitals mit dem Nennbetrag ihrer Genussrechte, mit ihrem
Namen und Anschrift unter Angabe ihrer Kontoverbin­
dung sowie ihrer Steuer-Identifikationsnummer eingetra­
gen werden („Genussrechtsregister“). Die Gesellschaft
ist berechtigt, mit befreiender Wirkung an die im Genuss­
rechtsregister eingetragenen Genussrechtsinhaber zu
leisten. Die Genussrechtsinhaber sind verpflichtet, ihre
Namens-, Adress- und Kontoverbindungsdaten sowie
ihre Steuer-Identifikationsnummer sowie eine etwaige
Änderung dieser Daten der Planet energy Anlegerservice
GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Pflicht zur Einzahlung des gezeichneten
Nennbetrages
Nach der Zeichnung der Genussrechte erhält der
Genussrechtsinhaber eine Annahmeerklärung. Mit dem
Zugang der Annahmeerklärung kommt zwischen dem
Genussrechtsinhaber und der Gesellschaft ein Genuss­
rechtsverhältnis nach Maßgabe der Genussrechtsbe­
dingungen und der im Zeichnungsschein festgelegten
Bedingungen zustande. Der Nennbetrag der gezeich­
neten Genussrechte ist umgehend nach Zugang der
Annahmeerklärung beim Anleger im Sinne von Satz 1
zur Einzahlung fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, dem
Anleger für Einzahlungen, die erst nach Fälligkeit geleis­
tet werden, Zinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB zu
belasten. Soweit ein Genussrechtsinhaber ganz oder teil­
weise trotz schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussan­
drohung nicht zahlt, ist die Gesellschaft berechtigt, durch
schriftliche Erklärung fristlos vom Genussrechtsverhältnis
zurückzutreten.
Haftung bis zur Höhe des Zeichnungsbetrages
Der Erwerber ist zur Zahlung des Erwerbsprei­ses ver­
pflichtet. Der Erwerber haftet gegenüber den Emitten­
tinnen in Höhe des Zeichnungsbetrags und etwaiger
darauf entfallender Verzugszinsen, soweit er den Zeich­
nungsbetrag nicht leistet.
Abweichende Rechte der Gesellschafter
der Emittentinnen zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung
Der Anleger ist kein Kommandist der Emittentinnen, son­
dern erhält für die Zurverfügungstellung seines Kapitals
eine vom Unternehmenserfolg abhängige Vergütung.
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind noch keine
Genussrechte aus diesen Vermögensanlagen gezeich­
net. Die Gründungskommanditistin der Emittentinnen,
die Planet energy GmbH, ist auch deren Kommanditis­
tin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Gründungs­
gesellschafterin und Komplementärin der Planet energy
Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG ist die Planet
energy Verwaltungsgesellschaft I mbH. Komplementärin
der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. KG ist die Planet energy
Verwaltungsgesellschaft II mbH. Diese ist anstelle der
Gründungsgesellschafterin, der Planet energy Verwal­
tungsgesellschaft I mbH, als Komplementärin in die
Gesellschaft eingetreten. Es bestehen keine Ansprüche
ehemaliger Gesellschafter aus einer Beteiligung an den
Emittentinnen.
• § 16 bzw. § 17: Im Falle der Auflösung der Gesell­
Als abweichende Rechte gegenüber den Anteilen der
Anleger stehen den Gesellschaftern der Emittentinnen
Teilnahme-, Mitwirkungs-, Stimm- und Kontrollrechte in
den Gesellschafterversammlungen und Weisungsrechte
gegenüber den Emittentinnen zu. Darüber hinaus stehen
der Kommanditistin der Emittentinnen laut Gesellschafts­
vertrag der jeweiligen Emittentin (siehe Seite 147) zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung folgende Rechte zu:
Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle
Da kein Mittverwendungskontrolleur eingesetzt wird, ist
dem Prospekt kein Vertrag über die Mittelverwendungs­
kontrolle beigefügt und es können keine Angaben nach §
12 VermVerkPropV gemacht werden.
• § 6 Abs. 2: Rechtsgeschäfte, die über den gewöhnli­
chen Betrieb des Unternehmens hinausgehen, bedür­
fen der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.
• § 10 bzw. § 11: Recht auf Vorlage des Jahres­ab­­­
schlusses und auf Verlangen eines ­Gesell­­­schaf­ters
Prüfung und Testat durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
• § 12 bzw. § 13: Gewinne sind nach der Feststellung
des Jahresabschlusses an die Kommanditisten nach
der Maßgabe auszuschütten,dass der Gesellschaft
eine angemessene Liquidität verbleibt.
Bei der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ist die Komman­
ditistin darüber hinaus zur Wahrnehmung der Rechte der
Gesellschaft aus oder an den Geschäftsanteilen an der
Komplementärin geschäftsführungs- und vertretungsbe­
fugt (§ 7).
Als abweichende Rechte gegenüber den Anteilen der
Anlegern stehen der Komplementärin laut Gesellschafts­
vertrag der jeweiligen Emittentin (siehe Seite 147 ff.) fol­
gende Rechte zu:
schaft ist die Komplementärin zur Liquidatorin bestellt.
Gesellschaftsverträge der Emittentinnen
Die Gesellschaftsverträge der Planet energy Windpark
Schwanewede GmbH & Co. KG und der Planet energy
Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG sind auf den Seiten 147 ff. abgedruckt.
Treuhandvertrag
Da kein Treuhandvermögen besteht, ist dem Prospekt
kein Treuhandvertrag beigefügt und es können keine
Angaben über den Treuhänder nach § 12 VermVerkPro­
spV gemacht werden.
Investitionsmodell
Das Genussrechtskapital wird zur Finanzierung des
Betriebs des Windparks Schwanewede und mittelbar
über die Beteiligungsgesellschaft zur Finanzierung des
Betriebs des Windparks Sailershäuser Wald eingesetzt­
Der Zeichnungsbetrag des Anlegers wird quotal auf die
zwei Emittentinnen aufgeteilt. Dabei kommt zwischen
dem Anleger und jeder der beiden Emittentinnen jeweils
ein selbstständiges Genussrechtsverhältnis zustande.
Dies bedeutet, dass der Anleger für einen Zeichnungs­
betrag von 1.000 EUR je ein Genussrecht für 482,85 EUR
der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH &
Co. KG und ein Genussrecht für 517,15 EUR der Planet
energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesell­
schaft mbH & Co. KG erhält. Damit erwirbt der Anleger je
1.000 EUR zwei Genussrechte. Die Emittentinnen schul­
den jeweils einzeln die in den Darstellungen dieses Pros­
pektes auf sie entfallenden Genussrechtsvergütungen
und Rückzahlungen des Genussrechtskapitals. Die Emit­
tentinnen haften nicht für die Verpflichtungen der jeweils
anderen Emittentin (keine gesamtschuldnerische Haftung
der Emittentinnen). Die Genussrechte der zwei Emitten­
tinnen sind nur gemeinsam erwerbbar und veräußer­
bar. Das Genussrechtskapital der beiden Emittentinnen
beträgt in Summe 7.870.000 EUR.
• § 7 bzw. § 8: Die Komplementärin erhält für ihre Haf­
tung eine Vergütung von 2.000 EUR p. a.
• § 12 bzw. § 13: Die Komplementärin ist berechtigt, die
Liquiditätsreserve zu bestimmen und Vorabausschüt­
tungen im Laufe des Geschäftsjahres vorzunehmen.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
45
Darstellung der Vermögensanlagen
DIE RECHTLICHE STRUKTUR
Greenpeace Energy eG
100%ige Gesellschafterin
100%ige Gesellschafterin
100%ige Gesellschafterin
Planet energy
GmbH
Planet energy
Verwaltungsgesellschaft I mbH
Planet energy
Anlegerservice GmbH
Planet energy
Windpark Schwanewede
GmbH & Co. KG
Betriebsgesellschaft
Komplementärin
Emittentin
Emittentin
100 % der Kommanditanteile
Planet energy Windpark
Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co KG
Beteiligungsgesellschaft
Planet energy
Verwaltungsgesellschaft II
Komplementärin
Einheitsgesellschaft
Kommanditbeteiligung 25 %
Landkreis Haßberge
Städtische Betriebe Haßfurth GmbH
BEG Haßberge
ÜZ Natur Holding GmbH & Co. KG
Diverse Kommunen
46
Kommanditbeteiligung
insgesamt 75 %
Bürgerwindpark
Sailershäuser Wald
GmbH & Co. KG
Betriebsgesellschaft
ANGABEN ÜBER DIE ANLAGEZIELE, ANLAGESTRATEGIE
UND ANLAGEPOLITIK
DIE VERMÖGENSANLAGEN
Die Anlagepolitik der hier angebotenen Vermögensanla­
gen besteht darin, das Genussrechtskapital für den Bau
und Betrieb von Windparks in Deutschland einzusetzen.
Die Anlagepolitik verfolgt somit die Investition in zwei
im Bau befindliche Windparks unter der Nutzung bereits
etablierter Technologien. Durch die diversifizierte Inves­
tition und durch die gesetzlich garantierte Mindestvergü­
tung der Stromerzeugung durch das EEG wird eine Mini­
mierung von Risiken angestrebt.
Die Anlagestrategie der hier angebotenen Vermögensan­
lagen ist es, das eingeworbene Genussrechtskapital der
hier angebotenen Vermögensanlagen für die langfristige
Finanzierung des Windparks Schwanewede und über die
Beteiligungsgesellschaft des Windparks Sailershäuser
Wald einzusetzen.
Das Anlageziel der hier angebotenen Vermögensanla­
gen ist die Bereitstellung des Kapitals zur Finanzierung
des Baus und des Betriebs des Windparks Schwanewe­
de und zur Finanzierung der Kommanditbeteiligung an
der Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäuser
Wald, der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH
& Co.KG. Mittelbar werden hierdurch der Bau und der
Betrieb des Windparks Sailershäuser Wald finanziert.
Darüber hinaus sollen durch den Betrieb der Windparks
Liquiditätsüberschüsse generiert werden, die an die
Genussrechtsinhaber ausgezahlt werden sollen. Bei der
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
steht der Liquiditätsüberschuss direkt zur Verfügung. Bei
der ­Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. KG resultiert die Liquidität
aus den Liquiditätsauszahlungen (Entnahmen), die der
Beteiligungsgesellschaft aufgrund der im Gesellschafts­
vertrag der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH
& Co. KG vereinbarten Entnahmerechte zustehen. Ziel
der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co.
KG und der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ist es außer­
dem, durch die erzeugten Strommengen perspektivisch
eine Direktversorgung der Stromkunden der Greenpeace
Energy eG zu ermöglichen.
Die Änderung des Anlageziels, der Anlagestrategie oder
-politik kann nur durch eine Änderung des Gesellschafts­
zweckes im Gesellschaftsvertrag der Emittentinnen
vorgenommen werden. Bei der Änderung des Gesell­
schaftsvertrags der Planet energy Windpark Schwane­
wede GmbH & Co. KG ist zwingend die Zustimmung der
Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH erforder­
lich. Die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Planet
energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsge­
sellschaft mbH & Co. KG bedarf der Einstimmigkeit des
Beschlusses. Der Einsatz von Derivaten und Terminge­
schäften ist nicht vorgesehen bzw. gehört nicht zur Anla­
gestrategie. Weitere Anlageziele neben den aufgeführten
gibt es nicht.
VERWENDUNG DES GENUSSRECHTSKAPITALS /
ANLAGEOBJEKTE
Die von den Erwerbern der Vermögensanlagen aufzubrin­
genden Mittel (Genussrechtskapital) sind zur Finanzie­
rung des Windparks Schwanewede und zur Finanzierung
der Kommanditbeteiligung an der Betriebsgesellschaft
des Windparks Sailershäuser Wald bestimmt. Das Kraft­
werk Schwanewede und die Kommanditbeteiligung an
der Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäuser
Wald gelten damit als unmittelbare Anlageobjekte (Anla­
geobjekte erster Ordnung). Das Kraftwerk Sailershäu­
ser Wald gilt als mittelbares Anlageobjekt (Anlageobjekt
zweiter Ordnung).
Planet energy Windpark Schwanewede
GmbH & Co. KG
Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH
& Co. KG begibt Genussrechte im Gesamtwert von
3.800.000 EUR. Nach Abzug der Weichkosten (Kosten
im Zusammenhang mit der Vermögensanlage) verbleiben
Nettoeinnahmen in Höhe von 3.700.000 EUR. Die Netto­
einnahmen aus dem Angebot werden zur Finanzierung
der Windenergieanlagen und der sonstigen Kosten (Kos­
ten für die Zwischenfinanzierung und Stundungszinsen,
Bürgschaftskosten sowie weitere Anlaufkosten) genutzt.
Ein verbleibender Teil der Nettoeinnahmen wird als Liqui­
ditätsreserve vorgehalten.
Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot werden für kei­
ne sonstigen Zwecke genutzt. Es wird auf die detaillierte
Darstellung der Mittelverwendungsprognose auf Seite 53
hingewiesen. Das der Planet energy Windpark Schwa­
newede GmbH & Co. KG von der Planet energy GmbH
zur Verfügung gestellte Zwischenfinanzierungsdarlehen
in Höhe von bis zu 3.250.000 EUR sowie die gestundete
Projektentwicklungsvergütung (siehe Seite 58) in Höhe
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
47
Angaben über die Anlageziele, Anlagestrategie und Anlagepolitik
von 600.000 EUR werden im Zuge der Einzahlung des
Genussrechtskapitals zurückgeführt.
Die Nettoeinnahmen reichen für die Realisierung der
Anlageziele der Planet energy Windpark Schwanewede
GmbH & Co. KG nicht aus. Den darüber hinausgehen­
den Finanzierungsbedarf hat die Emittentin mittels eines
langfristigen Bankdarlehens (siehe Seite 58 f.) gedeckt.
Zum Zeitpunkt der vollständigen Einzahlung des Genuss­
rechtskapitals ist Fremdkapital (Bankdarlehen) in Höhe
von rund 8.800.000 EUR und einem Umsatzsteuer­
zwischenfinanzierungsdarlehens in Höhe von bis zu
2.368.000 EUR geplant. Angestrebt ist eine Fremdkapi­
talquote von 69,81 %. Es ist geplant, das Bankdarlehen
bis zum Jahr 2030 vollständig zurückzuführen. Durch den
Einsatz von Fremdkapital kann ein sogenannter Hebel­
effekt auf das Eigenkapital und Genussrechtskapital
entstehen, da mit einem relativ geringen Geldbetrag ver­
gleichsweise größere Vermögenswerte gesteuert werden
können. Auf diese Weise kann die Rendite auf Eigen- und
Genussrechtskapital einer Investition gesteigert werden.
Dies setzt jedoch voraus, dass das eingesetzte Fremdka­
pital zu einem niedrigeren Zinssatz erworben wird, als die
Gesamtkapitalrendite beträgt. Die tatsächliche Wirkung
des Hebeleffektes ist von der Zins- und Renditeentwick­
lung abhängig. Da die Zinsen und Kosten des Bankdar­
lehens geringer sind als die erwartete Gesamtkapital­
rendite aus der Investition, kann durch den Einsatz von
Fremdkapital die erwartete Rendite des Eigenkapitals
und des Genussrechtskapitals gesteigert werden. Zudem
sind die Zinszahlungen und die Genussrechtsvergütun­
gen auch steuerlich zu berücksichtigender Aufwand und
mindern daher im Ergebnis die Steuerzahlungen.
Die Realisierung des Windparks Schwanewede soll im
vierten Quartal 2015 abgeschlossen sein. Zum Zeit­
punkt der Prospektaufstellung hat der Bau des Wind­
parks begonnen und die Zuwegung ist erschlossen. Die
Fundamente wurden gegossen und es wurde mit der
Errichtung der Betontürme begonnen. (Realisierungsgrad
gemäß § 9 Abs. 1 VermVerkProspV).
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­
ligungsgesellschaft mbH & Co. KG begibt Genussrech­
te im Gesamtwert von 4.070.000 EUR. Nach Abzug der
Weichkosten (Kosten im Zusammenhang mit der Ver­
mögensanlage) verbleiben Nettoeinnahmen in Höhe von
3.970.000 EUR. Die Nettoeinnahmen aus dem Angebot
werden zur Finanzierung der Beteiligung am Windpark
Sailershäuser Wald und der sonstigen prognostizier­
ten Kosten genutzt. Ein verbleibender Teil der Netto­
48
einnahmen wird als Liquiditätsreserve vorgehalten. Die
Nettoeinnahmen aus dem Angebot werden für keine
sonstigen Zwecke genutzt. Es wird auf die detaillierte
Darstellung der Mittelverwendungsprognose auf Seite 63
hingewiesen.
Das der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG von der Planet
energy GmbH zur Verfügung gestellte Zwischenfinanzie­
rungsdarlehen in Höhe von bis zu 4.000.000 EUR sowie­
eine gestundete Projektentwicklungsvergütung (siehe
Seite 66) von 350.000 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer wer­
den im Zuge der Einzahlung des Genussrechtskapitals
zurückgeführt.
Die Nettoeinnahmen reichen für die Realisierung der
Anlageziele der Planet energy Windpark Sailershäuser
Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG aus. Es
wird kein Fremdkapital auf Ebene der Emittentin aufge­
nommen. Die Fremdkapitalquote beträgt 0 %, womit kein
unmittelbarer sogenannter Hebeleffekt auf das Eigenund Genussrechtskapital der Emittentin entstehen kann.
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist die Betei­
ligungsgesellschaft gegründet und ins Handelsregis­
ter eingetragen. Das Kommanditkapital ist zu 100 %
eingezahlt (Realisierungsgrad gemäß § 9 Abs. 1
VermVerkProspV).
Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG
Auf Ebene der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald
GmbH & Co. KG ist zum Zeitpunkt der vollständigen Ein­
zahlung des Genussrechtskapitals Fremdkapital (Bank­
darlehen) in Höhe von 33.870.000 EUR und Umsatzsteu­
erzwischenfinanzierungsdarlehen in Höhe von bis zu
4.000.000 EUR geplant. Angestrebt ist eine Fremdkapi­
talquote von 73,84 %. Es wird angestrebt, das Bankdar­
lehen bis zum Jahr 2030 vollständig zurückzuführen.
Durch den Einsatz von Fremdkapital kann ein sogenann­
ter Hebeleffekt auf das Eigen- und Kommanditkapital
der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG
und damit mittelbar auf das Eigen- und Genussrechts­
kapital der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG entstehen, da
mit einem relativ geringen Geldbetrag vergleichswei­
se größere Vermögenswerte gesteuert werden können.
Auf diese Weise kann die Rendite auf Eigen-, Komman­
dit- und Genussrechtskapital einer Investition gesteigert
werden. Dies setzt jedoch voraus, dass das eingesetzte
Fremdkapital zu einem niedrigeren Zinssatz erworben
wird, als die Gesamtkapitalrendite beträgt. Die tatsäch­
liche Wirkung des Hebeleffektes ist von der Zins- und
Renditeentwicklung abhängig. Da die Zinsen und Kos­
ten des Bankdarlehens geringer sind als die erwarte­
te Gesamtkapitalrendite aus der Investition, kann durch
den Einsatz von Fremdkapital die erwartete Rendite
des Eigen-, Kommandit- und des Genussrechtskapitals
gesteigert werden. Zudem sind die Zinszahlungen und
die Genussrechtsvergütungen auch steuerlich zu berück­
sichtigender Aufwand und mindern daher im Ergebnis
die Steuerzahlungen.
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die Zuwe­
gungen zu den Windenergieanlagen fertiggestellt und
die Netzanschlusstrassen sind fast fertig verlegt. Insge­
samt wurden zehn Wind­enenergieanlagen komplett auf­
gestellt und zwei Windernergieanlagen sind in Betrieb
genommen worden. (Realisierungsgrad gemäß § 9 Abs.
1 VermVerkProspV).
Verträge über die Anschaffung oder Herstellung der
Anlageobjekte
Verträge der Emittentinnen bzw. der Betriebsgesellschaft
über die Anschaffung oder Herstellung der jeweiligen
Anlageobjekte oder wesentlicher Teile davon:
ERGÄNZENDE ANGABEN ZUR ANLAGEPOLITIK UND
ZU DEN ANLAGEZIELEN
Angaben zu Eigentum und dinglichen Berechtigungen
sind auf den Seiten 61, 67 und 76 dargestellt. Angaben
zu rechtlichen und tatsächlichen Beschränkungen und
nicht nur unerheblichen dinglichen Belastungen sind auf
den Seiten 61, 67 und 76 dargestellt. Angaben zu Ertei­
lungen der behördlichen Genehmigungen sind auf den
Seiten 61, 67 und 76 erläutert. Angaben zu Lieferungen
und Leistungen und zum Fremdkapital sind auf der Seite
93 f. erläutert.
Fremdkapital
Insgesamt ist zum Zeitpunkt der vollständigen Einzah­
lung des Genussrechtskapitals Fremdkapital (Bankdar­
lehen) in Höhe von bis zu 51.938.000 EUR geplant (siehe
Seiten 58 und 75). Dieses setzt sich zusammen aus bis
zu 40.770.000 EUR auf Ebene der Bürgerwindpark Sai­
lershäuser Wald GmbH & Co. KG und bis zu 11.168.000
EUR auf Ebene der Planet energy Windpark Schwanewe­
de GmbH & Co. KG.
Bei der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH
& Co. KG
• Kauf- und Übernahmevertrag (Seite 57 f.)
• Projektierungsvertrag (Seite 58)
• Vertrag über den Erwerb von Windenergieanlagen
(Seite 58)
Bei der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
• Projektierungsvertrag (Seite 66)
Bei der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH
& Co. KG
• Vertrag über den Erwerb von Windenergieanlagen
(Seite 74)
• Kaufvertrag Projektrechte (Seite 73 f.)
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
49
50
BESCHREIBUNG DER KRAFTWERKE
Das Genussrechtskapital der zwei Emittentinnen wird in
den Windpark Schwanewede und über die Kommandit­
beteiligung an der Betriebsgesellschaft des Windparks
Sailershäuser Wald in diesen investiert. Nachfolgend
werden diese zwei Kraftwerke, deren Erträge und Kosten
sowie die wesentlichen Vertragsbeziehungen, die für den
Bau und den Betrieb der Kraftwerke erforderlich waren
und sind, beschrieben.
WINDPARK SCHWANEWEDE
(UNMITTELBARES ANLAGEOBJEKT)
Der Windpark Schwanewede befindet sich zum Zeitpunkt
der Prospektaufstellung noch in der Bauphase. Er wird
nach Fertigstelllung aus zwei Windenergieanlagen beste­
hen, die sich im Eigentum der Planet energy Windpark
Schwanewede GmbH & Co. KG befinden und Bestandteil
der Vermögensanlagen „Saubere Kraftwerke 5“ sind. Die
Inbetriebnahme ist spätestens im vierten Quartal 2015
geplant. In der Prognose wurde aus Gründen der konser­
vativen Planung mit der Inbetriebnahme ab Januar 2016
gerechnet.
Die Senvion 3.2 M114 ist für Standorte mit mittleren
Windstärken optimiert. Mit einer Nabenhöhe von 143
Metern überragt der Hybridturm der Anlage natürliche
Hindernisse und sorgt selbst in schwierigem Gelände für
einen hohen Ertrag. Das innovative, aerodynamisch opti­
mierte Rotorblatt trägt dazu bei, dass die Senvion 3.2
M114 eine der leisesten Anlagen ihrer Klasse ist.
Die Windenergieanlagen sind mittels Stahlbetonfunda­
menten mit dem Grund verbunden. Nahezu alle Betriebs­
daten der Windenergieanlagen werden permanent mittels
Datenfernüberwachung ausgelesen. Über die Datenfern­
überwachung ist der technische Betriebsführer jederzeit
in der Lage, den Betriebszustand der Windenergiean­
lagen abzufragen. Im Falle einer Störung bei einer der
Windenergieanlagen wird der technische Betriebsfüh­
rer umgehend automatisch benachrichtigt, damit dieser
Maßnahmen zur Störungsbeseitigung treffen kann.
Die Windertragsprognosen
Die Prognosen der Windenergieerträge wurden vor der
Errichtung der Windenergieanlagen von renommierten
und erfahrenen Gutachtern erstellt.
Bei den zu bauenden Windenergieanlagen handelt es
sich um zwei Senvion 3.2 M114 mit einer Nabenhöhe
von 143 Metern und einem Rotordurchmesser von 114
Metern, die eine Nennleistung von jeweils 3,2 MW haben.
Der Windpark befindet sich in der Gemeinde Schwane­
wede im Landkreis Osterholz in Niedersachen rund 25
km nördlich von Bremen.
Der Prognoseunsicherheit wurde durch einen prozen­
tualen Sicherheitsabschlag Rechnung getragen. Die
Höhe des Sicherheitsabschlags auf den prognostizierten
Ertrag wurde so gewählt, dass die Wahrscheinlichkeit für
das Erreichen oder die Überschreitung des prognosti­
zierten langjährigen mittleren Ertrags nach Einschätzung
der Gutachter jeweils 75,0 % beträgt.
Die Windenergieanlagen speisen ihre elektrische Ener­
gie über eine neu zu errichtende Kabeltrasse in das Netz
der EWE NETZ GmbH, Cuxhaven, ein. Der Netzver­
knüpfungspunkt befindet sich im bereits bestehenden
Umspannwerk Schwanewede. Die Zählung der einge­
speisten Strommenge erfolgt über einen fernauslesbaren
Stromzähler.
Für die Windenergieanlagen am Standort Schwanewede
wurde der langjährige mittlere Ertrag anhand der Gutach­
ten vom 7. Juli 2014 von GL Garrad Hassan und vom
25. Juni 2014 von der ANEMOS-Jacob GmbH (anemos)
prognostiziert. Es ergeben sich Erträge gemäß der fol­
genden Tabelle.
Die Windenergieanlagen
Die zwei Windenergieanlagen des Typs Senvion 3.2 M114
werden durch den Windenergieanlagenhersteller Senvion
SE (vormals REpower SE) geliefert. Die Senvion SE zählt
zu den weltweit führenden Herstellern von Windenergie­
anlagen im Onshore- und Offshore-Bereich. Mit mehr als
3.400 Mitarbeitern weltweit kann Senvion auf die Erfah­
rungen aus der Fertigung und Installation von über 5.900
Windenergieanlagen zurückgreifen.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
51
Beschreibung der Kraftwerke
GL-GH
ANEMOS
JACOB
07.07.2014
25.06.2014
92,05 %
90,24 %
Erreichungs- bzw. Überschreitungswahrscheinlichkeit
75,0 %
75,0 %
Sicherheitsabschlag für Erreichungs- bzw.
Überschreitungswahrscheinlichkeit
8,3 %
8,77 %
15.918.858
15.683.511
Erstellungsdatum
Parkwirkungsgrad
Jahresertrag in kWh
Mittelwert in kWh
Dieser durchschnittliche Prognosewert wird aufgrund
einer prognostizierten technischen Verfügbarkeit der
Windenergieanlagen von 97,0 % um 3,0 % reduziert.
Darüber hinaus werden Trafo- und Leitungsverluste von
2,0 % und Verluste durch Abschaltungen zum Schutz der
Fledermäuse von 2,0 % abgezogen. Der hieraus resul­
tierende Jahresertrag von 14.720.194 kWh ist Grundlage
der Ertragsberechnungen dieses Prospektes.
Es ist zu berücksichtigen, dass das tatsächliche Wind­
aufkommen eines Jahres naturgemäß nur zufällig genau
dem durch den Windgutachter zugrundegelegten Wind­
aufkommen seiner Ertragsprognose entspricht. Viel­
mehr unter- und überschreitet das tatsächliche Wind­
aufkommen die Grundlage der Ertragsprognose über
einzelne und auch mehrere Jahre, teilweise deutlich.
Erst im langjährigen Mittel soll der hier zugrundegelegte
Prognosewert erreicht werden. Für den Langfristbezug
des Windaufkommens haben sich beide Windgutach­
ter insbesondere auf den Windindex IWET in der Versi­
on 2011 bezogen. Der IWET 2011 wird für 25 Regionen
Deutschlands aus den Produktionsdaten einer Vielzahl
von Wind­energieanlagen gebildet und dient dazu, das
Produktionsniveau eines begrenzten Zeitabschnittes in
ein Langfristniveau einzuordnen und wird daher auch
dazu herangezogen, das langfristige Produktionsniveau
eines noch nicht bestehenden Windparks zu prognosti­
zieren. Da die Berechnungen und Annahmen der Wind­
gutachter auf Einschätzungen und Modellen beruhen,
geben sie zu ihrem Prognosewert eine Standardunsi­
cherheit an, aus der sich mithilfe der Gauß-Verteilung ein
Sicherheitsabschlag errechnen lässt, dessen Anwendung
eine bestimmte Erreichungs- bzw. Überschreitungswahr­
scheinlichkeit hinsichtlich des prognostizierten langjähri­
gen mittleren Energieertrags ergibt. Bei den vorliegenden
Windgutachten wurde ein Sicherheitsabschlag gewählt,
der eine Erreichungs- bzw. Überschreitungswahrschein­
lichkeit von 75,0 % ergibt. Am Standort S
­ chwanewede
werden insgesamt vier W
­ indenergie­anlagen gebaut.
52
15.801.185
Zwei davon werden von Planet energy Windpark
­Schwanewede GmbH & Co. KG errichtet und betrieben,
die anderen beiden werden von einer Tochtergesellschaft
der Energiequelle GmbH errichtet (siehe dazu auch
Kooperationsvertrag Seite 58).
Die Energiequelle GmbH hat selbst zwei weitere Ertrags­
gutachten für den Windpark Schwanewede in Auftrag
gegeben. Diese prognostizieren jeweils einen höheren
langjährigen mittleren Ertrag, was in beiden Fällen zu
einer höheren Gesamtausschüttung führen würde als
die von der Planet energy GmbH beauftragten Ertrags­
gutachten. Deshalb wurden die konservativen Ertrags­
gutachten als Grundlage der Berechnungen gewählt.
Es existieren neben den oben aufgeführten keine wei­
teren Bewertungs- bzw. Ertragsgutachten für das
Anlageobjekt.
Einspeiserecht und Vergütung des eingespeisten
Stroms
Die Einspeisung der elektrischen Energie des Windparks
Schwanewede erfolgt in das Netz der EWE NETZ GmbH
(Cuxhaven). Der Windpark Schwanewede, der im Gel­
tungszeitraum des EEG 2014 in Betrieb genommen wer­
den soll, hat auf den Abschluss eines Einspeisevertrages
verzichtet. Der Anspruch auf Anschluss, Abnahme und
Vergütung des eingespeisten Stroms ergibt sich folglich
unmittelbar aus dem EEG (2014).
Vergütung
Gemäß EEG (2014) besteht eine Verpflichtung zur Direkt­
vermarktung für den erzeugten Strom. Die sich aus dem
EEG (2014) ergebende Vergütung für den Windpark
Schwanewede liegt bei 8,79 Ct/kWh ab Inbetriebnahme
des Windparks im ersten Quartal 2016. Unter Berück­
sichtigung ökologischer Aspekte und der Unterneh­
mensziele der Planet energy GmbH und der Greenpeace
Energy eG kann der Strom gegebenenfalls auch unter
dem höchstmöglich zu erzielenden Marktpreis veräußert
werden.
GEPLANTE MITTELVERWENDUNG UND MITTELHERKUNFT DER PLANET ENERGY WINDPARK
SCHWANEWEDE GMBH & CO. KG (PROGNOSE)
Mittelverwendung und -herkunft
(Prognose)
Mittelverwendung
1
Anschaffungskosten des Kraftwerks
einschließlich Nebenkosten
2
Kosten im Zusammenhang mit der
Vermögensanlage
Betrag
in EUR
in % der
Summe
in % des
Genussrechtskapitals
11.770.175
93,4
309,7
100.000
0,8
2,6
2.1
Vergütungen
50.000
0,4
1,3
2.2
Nebenkosten der Vermögensanlage
50.000
0,4
1,3
3
Sonstige Kosten
579.841
4,6
15,3
4
Liquiditätsreserve
154.984
1,2
4,1
12.605.000
100,00
331,7
Genussrechtskapital
und Eigenkapital
3.805.000
30,2
100,1
Summe
Mittelherkunft
1
1.1
Genussrechtskapital der Anleger
3.800.000
30,1
100,0
1.2
Eigenkapital der Kommanditistin
5.000
0,0
0,1
Fremdkapital
8.800.000
69,8
231,6
2.1
Bankdarlehen
8.800.000
69,8
231,6
12.605.000
100,00
331,7
2
Summe
EDV-bedingte Rundungsdifferenzen möglich. Alle Beträge sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Die Anschaffungskosten des Windparks S
­ chwane­wede
inklusive aller Nebenkosten betragen 11.770.175 EUR.
Die Anschaffungskosten decken neben den Anlagen­
kosten sowie den Kosten für die Infrastruktur auch die
Kosten für die Projektentwicklung von 600.000 EUR für
die Planet energy GmbH ab. Zu diesen Kosten kommen
durch die Begebung dieser Vermögensanlage entstehen­
de Kosten für Druck und Marketing der Vermögensan­
lage (50.000 EUR) sowie Kosten für die steuerliche und
rechtliche Konzeption und sonstige Begutachtungskos­
ten (50.000 EUR). Daneben ergeben sich sonstige Kosten
in Höhe von insgesamt rund 580.000 EUR. Diese setzen
sich aus Kosten für die Zwischenfinanzierung (des Zwi­
schenfinanzierungsdarlehens der Planet energy GmbH
und des Umsatzsteuerzwischenfinanzierungsdarlehens
des DKB) und Stundungszinsen in Höhe von voraussicht­
lich rund 466.000 EUR und Bürgschaftskosten in Höhe
von rund 80.000 EUR zusammen, sowie weiterer Anlauf­
kosten in Höhe von 33.000 EUR. Des Weiteren ist eine
Liquiditätsreserve von rund 155.000 EUR vorgesehen.
Die Mittelverwendung wird durch eine Einlage der Kom­
manditistin, der Planet energy GmbH, in Höhe von
5.000 EUR, durch das hier prognosegemäß begebene
Genussrechtskapital in Höhe von 3.800.000 EUR sowie
durch ein Bankdarlehen in Höhe von rund 8.800.000 EUR
zur Verfügung gestellt. Das Bankdarlehen hat gemäß
Darlehensvertrag mit der Bank eine Laufzeit von 15 Jah­
ren. Der Kredit ist in vierteljährlichen Raten zu tilgen. Die
erste Quartalstilgung wird am März 2017 fällig. Die Ver­
zinsung des Darlehens beträgt 1,30 % p. a. während der
gesamten Laufzeit (siehe hierzu Seiten 58 f.). Zur Rück­
führung des von der Planet energy GmbH zur Verfügung
gestellten Zwischenfinanzierungsdarlehens über bis zu
3.250.000 EUR sowie einschließlich der gestundeten
Projektentwicklungsvergütung in Höhe von 600.000 EUR
wird auf die Seite 58 verwiesen. Darüber hinaus wurden
der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co.
KG keine weiteren End- oder Zwischenfinanzierungen zur
Verfügung gestellt oder verbindlich zugesagt.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
53
Beschreibung der Kraftwerke
Ertragsprognose
ERTRAGSPROGNOSE*
Erzeugter Strom in kWh
Preis in EUR-Cent je kWh
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
0
14.720.194
14.720.194
14.720.194
14.720.194
14.720.194
14.720.194
14.720.194
14.720.194
14.720.194
0,00
8,79
8,79
8,79
8,79
8,79
8,79
8,79
8,79
8,79
Umsatzerlöse in EUR
0
1.293.905
1.293.905
1.293.905
1.293.905
1.293.905
1.293.905
1.293.905
1.293.905
1.293.905
Sonstige betriebliche Erträge
und Zinserträge
0
0
318
416
514
612
1.697
1.785
1.795
1.726
Abschreibungen
Betriebsausgaben
Verwaltungskosten Genussrechte
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Genussrechtsvergütungen
Steuern vom Einkommen
und Ertrag
Handelsrechtliches Ergebnis
LIQUIDITÄTSPROGNOSE*
Handelsrechtliches Ergebnis
0
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-191.692
-276.976
-278.535
-267.367
-269.976
-304.026
-338.160
-372.382
-406.696
-441.106
-2.500
-10.200
-10.404
-10.612
-10.824
-11.041
-11.262
-11.487
-11.717
-11.951
-339.334
-124.297
-111.469
-103.164
-94.993
-86.821
-78.650
-70.479
-62.307
-54.136
-7.917
-76.001
-76.001
-76.001
-76.001
-76.001
-76.001
-76.001
-76.001
-76.001
0
-40.769
-37.902
-40.381
-40.901
-36.981
-33.188
-29.242
-25.273
-21.279
-541.442
177.153
191.403
208.287
213.215
191.139
169.833
147.591
125.198
102.650
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
-541.442
177.153
191.403
208.287
213.215
191.139
169.833
147.591
125.198
102.650
Abschreibungen
0
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
Bildung von Rückstellungen
für Rückbau
0
3.616
4.014
4.444
4.910
5.413
5.958
6.545
7.179
7.863
80.096
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Darlehenstilgungen
0
0
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
Rückzahlung Genussrechtskapital
0
-99.234
-99.234
-99.234
-99.234
-99.234
-99.234
-99.234
-99.234
-99.234
Bildung von Rücklagen für Darlehen
0
-318.000
0
0
0
0
0
0
0
0
Bildung von Rücklagen für Rückbau
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Bildung von Rücklagen
für Instandhaltung
0
0
-98.000
-98.000
-98.000
-98.000
-98.000
-98.000
-98.000
-98.000
Auflösung von Rücklagen für
Darlehen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Auflösung von Rücklagen für
Instandhaltung
0
0
0
0
0
31.359
62.719
94.078
125.438
156.797
zzgl./abzgl. sonstiger Abweichungen
des Cashflows von den Erträgen
359.238
9.897
134
0
0
0
0
0
0
0
Liquiditätsergebnis
-102.109
361.941
-41.746
-24.565
-19.172
-9.385
1.213
10.918
20.519
30.014
52.875
414.816
373.071
348.505
329.334
319.949
321.161
332.079
352.598
382.612
0
318.000
416.000
514.000
612.000
678.641
713.922
717.843
690.406
631.609
zzgl. nicht zahlungswirksamer
Aufwendungen
Verbrauch Bankgebühren
abzgl. nicht aufwandswirksamer Ausgaben
zzgl. nicht ertragswirksamer
Einnahmen
Freie Liquidität am Jahresende
Stand Liquiditätsrücklagenkonten
* Sofern nicht anders bezeichnet, verstehen sich die Beträge jeweils in EURO.
54
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
14.720.194
14.720.194
14.720.194
14.720.194
14.720.194
14.720.194
14.720.194
14.720.194
14.720.194
2034
14.720.194
2035
2015-2035
14.720.194
294.403.886
8,79
8,79
8,79
8,79
8,79
8,79
8,79
8,79
8,79
8,79
8,79
n/a
1.293.905
1.293.905
1.293.905
1.293.905
1.293.905
1.293.905
1.293.905
1.293.905
1.293.905
1.293.905
1.293.905
25.878.102
1.579
2.707
2.100
1.590
1.590
1.590
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
25.018
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-11.770.175
-475.617
-524.759
-528.860
-564.450
-568.817
-509.609
-451.550
-425.007
-382.949
-372.421
-377.754
-8.328.708
-12.190
-12.434
-12.682
-12.936
-13.195
-13.459
-13.728
-14.002
-14.282
-14.568
-14.859
-250.333
-45.964
-37.793
-29.621
-21.450
-13.279
-9.468
0
0
0
0
0
-1.283.225
-76.001
-76.001
-76.001
-76.001
-41.050
-76.001
-76.001
-539.431
-576.447
-590.371
-583.492
-3.478.724
-17.259
-11.354
-11.565
-7.343
-11.304
-16.379
-25.509
0
0
0
0
-406.628
79.943
45.762
48.766
24.806
59.341
82.071
139.608
-272.045
-267.281
-270.964
-269.709
385.326
2025
79.943
2026
45.762
2027
48.766
2028
24.806
2029
59.341
2030
82.071
2031
139.608
2032
-272.045
2033
-267.281
2034
-270.964
2035
-269.709
2015-2035
385.326
n/a
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
11.770.175
8.601
9.396
10.253
11.175
12.168
13.236
14.385
15.620
16.947
18.373
19.905
200.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
80.096
n/a
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
0
0
0
0
0
-8.800.000
-99.234
-99.234
-99.234
-99.234
-134.185
-173.244
-742.502
-320.032
0
0
-1.140.000
-3.800.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-318.000
0
0
0
0
0
-200.000
0
0
0
0
0
-200.000
-98.000
-98.000
-98.000
-98.000
-98.000
-112.525
0
0
0
0
0
-1.386.525
n/a
0
0
0
0
0
318.000
0
0
0
0
0
318.000
188.157
219.516
199.936
98.000
98.000
112.525
0
0
0
0
0
1.386.525
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
369.268
39.405
37.378
21.659
-103.315
-102.739
0
0
12.052
338.174
335.918
-801.295
4.865
422.017
459.395
481.054
377.739
275.000
275.000
275.000
287.052
625.226
961.145
159.849
n/a
541.452
419.936
318.000
318.000
318.000
200.000
200.000
200.000
200.000
200.000
200.000
n/a
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
55
Beschreibung der Kraftwerke
Umsatzerlöse
Gemäß EEG (2014) besteht eine Verpflichtung zur Direkt­
vermarktung für den erzeugten Strom. Die hierfür garan­
tierte Einspeisevergütung für den Windpark Schwanewe­
de liegt bei mindestens 8,79 Ct/kWh bei Inbetriebnahme
des Windparks am 1. Januar 2016. Zwar ist eine Inbe­
triebnahme spätestens im vierten Quartal 2015 vorgese­
hen, aber aus Gründen der konservativen Planung wird
für Prognosezwecke jedoch von einer Inbetriebnahme
am 01. Januar 2016 ausgegangen. Aus den Ertragspro­
gnosen und den anzusetzenden Einspeisevergütungen
ergeben sich jährliche Einspeiseerlöse in Höhe von rund
1.294.000 EUR.
wird, wird er einer außerbilanziellen Rücklage zugeführt,
die bedarfsweise in Jahren höherer Instandhaltungs­
kosten aufgelöst wird. Jährliche Schwankungen in der
Prognose der Betriebskosten sind im Wesentlichen auf
die zugrunde gelegten jährlichen Schwankungen in den
prognostizierten Instandhaltungskosten zurückzuführen.
Des Weiteren werden für das Umspannwerk Wartungs­
und Instandhaltungskosten von 1.000 EUR p. a. mit einer
Steigerung von 2,0 % ab einschließlich 2016 angenom­
men. Kumuliert über den Prognosezeitraum wird von
Wartungs- und Instandhaltungskosten für die Windener­
gieanlagen in Höhe von rund 1,05 Cent je prognostizier­
ter kWh ausgegangen.
Sonstige betriebliche Erträge und Zinserträge
Unter dieser Position werden Zinserträge, resultierend
aus der Verzinsung der Rücklagekonten (Instandhaltung
und Rückbau) und der vorzuhaltenden Liquiditätsreserve
für die Bank ausgewiesen. Hierfür wird von einem Zins­
satz in Höhe von 0,1 % für langfristig angelegte Rückla­
gen einschließlich der von der Bank geforderten Liqui­
ditätsrücklagen für die Jahre 2015 bis 2020, 0,25 % für
die Jahre 2021 bis 2025 und 0,5 % für die Jahre 2026 bis
2035 ausgegangen. Für die übrigen bzw. laufenden Liqui­
ditätsguthaben wurde im Sinne einer vorsichtigen Prog­
nose kein Guthabenzins kalkuliert.
b) Technische Betriebsführung und sonstige
Betriebskosten
Für die technische Betriebsführung, die insbesonde­
re eine laufende regelmäßige Funktionsüberwachung
der Windenergieanlagen mittels Datenfernübertragung
umfasst, beträgt die Vergütung gemäß den Betriebs­
führungsverträgen insgesamt 1,4 % der Erlöse aus der
jährlichen Stromeinspeisung ohne Steigerung. Dane­
ben werden jährliche Kosten für das Condition-Mo­
nitoring-System von jährlich rund 1.500 EUR und für
Betriebsführung und Messung des Umspannwerkes von
jährlich rund 2.500 EUR prognostiziert. Ab einschließlich
2016 werden diese Kosten jährlich um 2,0 % gesteigert.
Abschreibungen
Es erfolgt eine lineare Abschreibung der Windenergie­
anlagen über 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Im Jahr 2015
erfolgt keine Abschreibung, da in dieser Prognoserech­
nung von einer Inbetriebnahme in 2016 ausgegangen
wird.
Betriebsausgaben
Folgende Betriebsausgaben werden angesetzt:
a) Wartungs- und Instandhaltungskosten
Die Wartungskosten für die ersten zwei Betriebsjah­
re werden mit 59.600 EUR kalkuliert. Ab dem dritten
Betriebsjahr soll ein günstigerer Wartungsvertrag mit
einem anderen Anbieter abgeschlossen werden. Durch
diesen Wartungsvertrag sollen für halbjährliche Wartun­
gen der Anlagen, die Wartung der prüfpflichtigen Ausrüs­
tungen, wie Kettenzug, Feuerlöscher, Läufer, Steighilfe
etc., sowie für den Permanent-Monitoring-Service jähr­
liche Festpreise vereinbart werden. Insgesamt werden
Wartungskosten von rund 46.800 EUR p. a. ab August
2018 und eine jährliche Steigerung von 2,0 % prognosti­
ziert. Die für den Prognosezeitraum kalkulierten Instand­
haltungskosten hat die Anbieterin unter Anwendung
eines eigenen Rechen- bzw. Prognosemodells abgeleitet.
Falls der angesetzte Betrag in einem Jahr nicht benötigt
56
c) Kaufmännische Verwaltung
Gemäß dem Vertrag über die kaufmännische Verwaltung
mit der Planet energy GmbH beträgt die Vergütung ab
der Inbetriebnahme einschließlich 2015 1,0 % der Erlöse
aus der jährlichen Stromeinspeisung. In 2015 fallen prog­
nosegemäß keine Stromerlöse an. Ab einschließlich dem
Jahr 2016 wird dieser Prozentsatz um 2,0 % gesteigert.
Die Komplementärin, die Planet energy Verwaltungsge­
sellschaft I mbH, erhält eine Haftungsvergütung ohne
Preissteigerung in Höhe von jährlich 2.000 EUR.
d) Kosten für die Direktvermarktung
Mit einem Direktvermarkter soll ein Stromliefervertrag
(Direktvermarktungsvertrag) abgeschlossen werden. Für
die Direktvermarktung des Stroms werden für die Jahre
2016 bis einschließlich 2024 0,15 Ct/kWh ohne Steige­
rung und für die Jahre 2025 bis 2035 0,24 Ct/kWh mit
einer jährlichen Steigerung von 2,0% ab einschließlich
2026 prognostiziert.
e) Versicherungen
Es werden Versicherungskosten von anfänglich insge­
samt rund 16.000 EUR p. a. prognostiziert. Ab dem Jahr
2016 wird von einer jährlichen Steigerung um 2,0 %
ausgegangen.
f) Pachtzahlungen und Ausgleichsflächen
Die Höhe der laufenden Pachtzahlungen richtet sich
nach den einzelnen Pachtverträgen und beläuft sich auf
7,5 % der jährlichen Erlöse aus der Stromeinspeisung mit
einer Mindestpacht von 76.800 EUR pro Jahr. Daneben
berücksichtigt die Prognoserechnung weitere Pachten
und geschätzte Kosten für Ausgleichsflächen von ins­
gesamt rund 18.500 EUR. Zu weiteren Einzelheiten wird
auf den Abschnitt „Nutzungsverträge und dingliche Nut­
zungsrechte“ auf Seite 60 verwiesen.
In den Jahren 2015 bis 2016 beinhalten die Zinsaufwen­
dungen Zinsen im Rahmen der Zwischenfinanzierung,
Aufwendungen für das Gesellschafterdarlehen und Stun­
dungszinsen für die Projektentwicklungsvergütung der
Planet energy GmbH. Das Zwischenfinanzierungsdarle­
hen wird ab Vertriebs­beginn getilgt.
g) Eigenverbrauch
Auf Basis von Erfahrungswerten wird von Kosten für den
Strombezug in Höhe von rund 3.000 EUR pro Windener­
gieanlage und Jahr ausgegangen. Dieser Wert wird ab
einschließlich 2016 um jeweils 2,0 % erhöht.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Es fällt die Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag der
Betriebsgesellschaft an. Zu den steuerlichen Grundlagen
hinsichtlich der Besteuerung siehe ­Seite 131 ff.
h) Rückbaurückstellungen und Bürgschaftskosten
Die finanzierende Bank hat als Sicherheit für die Erfül­
lung zum Rückbau der Anlagen Bürgschaften in Höhe
von insgesamt 200.000 EUR gestellt. Die Kosten für die
Rückbaubürgschaft werden mit jährlich 1,0 % des Bürg­
schaftsbetrages berücksichtigt. Die Bürgschaft wird pro­
gnosegemäß in Teilen 2026 und 2027 zurückgegeben.
Die Gesellschaft bildet ferner aufwandswirksam über die
gesamte Laufzeit eine Rückstellung in Höhe von insge­
samt 200.000 EUR für die Rückbaukosten. Diese sind mit
pauschal 5,5% abgezinst.
i) Steuerberatungs- und Abschlusskosten
Auf Basis von Erfahrungswerten wird mit Kosten in Höhe
von 6.500 EUR p. a. nebst jährlichen Kostensteigerungen
von 2,0 % ab einschließlich 2016 gerechnet.
j) Sonstiges
Für sonstige kleinere Beträge werden jährliche Ausga­
ben in Höhe von rund 10.000 EUR p. a. kalkuliert. Die­
se decken zum Beispiel Telekommunikation, Gutachten
sowie unvorhergesehene Kosten ab. Diese Kostenpositi­
on geht von jährlichen Kostensteigerungen von 2,0 % ab
einschließlich 2016 aus.
Verwaltungskosten Genussrechte
Die vertraglich vereinbarte Vergütung für die Verwal­
tung der Genussrechte beträgt 10.000 EUR p. a. Die
Vergütung wird ab einschließlich 2016 um 2,0 % p. a.
gesteigert.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Basierend auf den Kreditverträgen fallen Zinsaufwen­
dungen an. Die Zinsen für die durch die finanzierende
Bank langfristig gewährten Mittel betragen 1,30 % p. a.
über die gesamte Laufzeit des Darlehens von 15 Jahren.
Genussrechtsvergütungen
Die Genussrechtsvergütungen werden gemäß § 2 der
Genussrechtsbedingungen (Seite 136 f.) berechnet.
Handelsrechtliches Ergebnis
Das handelsrechtliche Ergebnis wird nach den gesetzli­
chen Vorschriften durch Saldierung von Erlösen und Auf­
wendungen gebildet.
Liquiditätsprognose
Zur Berechnung des Liquiditätsergebnisses wird das
handelsrechtliche Ergebnis um nicht zahlungswirksame
Aufwendungen und Erträge sowie um nicht aufwandsbzw. ertragswirksame, aber zahlungswirksame Ausgaben
bzw. Einnahmen korrigiert.
DARSTELLUNG WESENTLICHER VERTRAGLICHER
BEZIEHUNGEN
Im Gebiet Schwanewede wird die Errichtung eines Wind­
parks mit insgesamt vier Windenergieanlagen geplant.
Die Projektrechte für zwei der Windenergieanlagen wur­
den an die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH
& Co. KG verkauft. Der Windpark befindet sich zurzeit im
Bau und soll im vierten Quartal 2015 in Betrieb genom­
men werden. Die wesentlichen Verträge und Vertragsin­
halte werden nachfolgend dargestellt.
Kauf- und Übernahmevertrag
Am 14. Dezember 2012 hat die Planet energy Wind­
park Schwanewede GmbH & Co. KG, damals firmie­
rend als Planet energy Kraftwerk VI GmbH & Co. KG i.
Gr., mit der ORBIS Energie- und Umwelttechnik GmbH
einen Kauf- und Übernahmevertrag abgeschlossen.
Gegenstand dieses Vertrages ist der Kauf der Planungs­
konzeption und der Projektrechte für zwei Windener­
gieanlagen am Standort Schwanewede. Die Planungs­
konzeption umfasst insbesondere die Nutzungsverträge
für die Windkraftstandorte sowie für die notwendigen
Abstands-, Wege- und Ausgleichsflächen, eine Koope­
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
57
Beschreibung der Kraftwerke
rationsvereinbarung, einen Vertrag über die technische
Betriebsführung (siehe Beschreibung S. 53), eine Ein­
speisezusage der EWE Netz GmbH sowie weitere Verträ­
ge und Gutachten, die für den Bau und Betrieb der zwei
Windenergieanlagen erforderlich sind.
Kooperationsvereinbarung
Die Energiequelle GmbH, die Energiequelle GmbH & Co.
Windpark Klingenberg KG und die ORBIS Energie- und
Umwelttechnik GmbH haben am 26. Oktober 2012 eine
Kooperationsvereinbarung mit Nachtrag vom 23. Novem­
ber 2012 geschlossen. Mit dem Kauf- und Übernahme­
vertrag vom 14. Dezember 2012 übernahm die Planet
energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG alle
Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung von der ORBIS
Energie- und Umwelttechnik GmbH. Vertragsgegenstand
ist die wechselseitige Übertragung und gegebenenfalls
Erteilung und/oder Zustimmung von Rechten an Grund­
stücken, Erteilung von Baulasten sowie Leitungs- und
Wegenutzungsrechten, die gemeinsame Durchführung
der Verkabelung und der Wege und Stellflächen inner­
halb und außerhalb des Plangebiets, der Vogel- und
Fledermauskartierung, für die von den Genehmigungs­
behörden geforderten Ausgleichsmaßnahmen sowie für
alle weiteren notwendigen Maßnahmen der Infrastruktur,
die gemeinsam benötigt bzw. genutzt werden sollen. Die
Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen
und endet jeweils mit Erreichung des mit den einzelnen
Bestimmungen verfolgten Zwecks der Kooperation. Die
Verwaltung der gemeinsam genutzen Infrastruktur und
dafür benötigten Grundstücke erfolgt über die Gesell­
schaft Energiequelle GmbH & Co. Windpark Klingen­
berg KG an der Planet energy Windpark Schwanewede
GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt ist. Diese
Gesellschaft verwaltet sämtliche für die Infrastruktur
der Windenergieanlagen benötigten grundstückbezo­
genen Rechte, Pachtverträge und beschränkt persönli­
che Dienstbarkeiten und nimmt deren Abrechnung und
Zahlung der Pachten vor. Die Planet energy Windpark
Schwanewede GmbH & Co. KG erbringt keine Dienst­
leistungen für die Energiequelle GmbH & Co. Wind­
park Klingenberg KG und erhält von dieser auch keine
Vergütungen.
Projektierungsvertrag
Mit Vertrag vom 20. Dezember 2012 hat die Planet ener­
gy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG mit
der Gründungskommanditistin, der Planet energy GmbH,
einen Projektierungsvertrag geschlossen. In diesem Ver­
trag verpflichtet sich die Planet energy GmbH zur Durch­
führung der gesamten Akquisition, Projektentwicklung
und Finanzierung des Windparks. Der Vertrag endet mit
der ordnungsgemäßen Abnahme der Windenergiean­
58
lagen sowie der Schließung dieser endfinanzierenden
Vermögensanlage. Als Gegenleistung erhält die Planet
energy GmbH eine pauschale Vergütung in Höhe von
600.000 EUR. Diese Vergütung wird bis zur vollständi­
gen Einwerbung des Genussrechtskapitals gestundet.
Gestundete Beträge sind mit 7,0 % p. a. zu verzinsen.
Die Zinsen sind nach Ablauf der Stundung fällig.
Vertrag über den Erwerb der Windenergieanlagen
Mit der Senvion SE hat die Planet energy Windpark
Schwanewede GmbH & Co. KG am 30. März 2015 einen
Vertrag über die Lieferung und Errichtung von zwei Wind­
energieanlagen des Typs Senvion 3.2 M114 mit je 3,2
MW elektrischer Nennleistung abgeschlossen. Gerichts­
stand ist Hamburg. Senvion erhält eine pauschale Vergü­
tung. Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate nach
Abnahme der Windenergieanlage. Senvion garantiert die
Leistungskennlinie während der Gewährleistungszeit zu
100,0 % abzüglich der kombinierten Messunsicherheit,
einen Schallleistungspegel von maximal 104,2 dB(A) und
eine mittlere technische Verfügbarkeit bezogen auf zwei
Windenergieanlagen (Mittelwert über zwei Windener­
gieanlagen) von 97,0 % pro Betriebsjahr, jeweils für die
Dauer der Gewährleistung. Darüber hinaus wird voraus­
sichtlich Senvion die Wartung der Windenergieanlagen
übernehmen. Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
wurde noch kein Wartungsvertrag abgeschlossen.
Finanzierungsverträge
Darlehensvertrag
Die Fremdfinanzierung des Windparks Schwanewede
erfolgt durch ein langfristiges Darlehen mit der staatli­
chen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und ein Zwi­
schenfinanzierungsdarlehen mit der Deutschen Kredit­
bank (DKB). Das maximal ausschöpfbare Kreditvolumen
beträgt für das langfristige Darlehen gemäß Darlehens­
vertrag vom 12. Mai 2015 insgesamt bis zu 8.900.000
EUR. Bis zum Datum der Prospektaufstellung wurden
8.800.000 EUR ausgezahlt. Für das Darlehen sind die
Zinsen für 15 Jahre fest vereinbart. Nach Ablauf der
Zinsbindung besteht ein Anspruch auf Neufestlegung
der Verzinsung für die Restlaufzeit zu den dann aktuel­
len Konditionen der KfW. Das Darlehen hat eine Lauf­
zeit von bis zu 15 Jahren. Der Kreditrahmen des Zwi­
schenfinanzierungsdarlehens gemäß Darlehensvertrag
vom 30. April 2015 beträgt 2.368.000 EUR und dient der
Zwischenfinanzierung. Um eine ausreichende Liquidi­
tät zur Bedienung von Zinsen und Tilgung zu gewähr­
leisten, ist vertraglich vereinbart, hierfür eine bestimm­
te Mindestreserve vorzuhalten (Schuldendienstreserve).
Überdies besteht die Verpflichtung zum Abschluss von
Versicherungen zur Deckung von Schäden an den Wind­
energieanlagen und Betriebsausfällen. Zur Besicherung
der Darlehen ist vereinbart, dass der Windpark mit sei­
nen Bestandteilen sicherungsweise an die finanzierende
Bank zu übereignen ist und die Ansprüche aus den Nut­
zungsverträgen hinsichtlich der genutzten Grundstücke,
die Stromeinspeisevergütung sowie die Ansprüche aus
den Versicherungsverträgen und den Verträgen über den
Erwerb der Windenergieanlagen sicherungsweise siche­
rungsweise abzutreten sind.
Ebenfalls sind die Rechte aus dem mit der ORBIS
­Energie und Umwelttechnik GmbH geschlossenen Kaufund Übernahmevertrag sicherungsweise abzutreten. Die
Besicherungen sind durch gesonderte Vereinbarungen
zwischen der Planet energy Windpark Schwanewede
GmbH & Co. KG und der finanzierenden Bank erfolgt.
Zur dinglichen Besicherung der Darlehen der finanzieren­
den Bank ist vereinbart, dass eine grundbuchliche Eintra­
gung von erstrangigen beschränkt persönlichen Dienst­
barkeiten vor wertmindernden Rechten zugunsten des
Anlagenbetreibers auf den genutzten Grundstücken zu
erfolgen hat.
Darlehensvertrag mit der Planet energy GmbH
Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co.
KG hat mit der Gründungskommanditistin, der P
­ lanet
energy GmbH, am 19. Dezember 2012 eine darlehens­
weise Zwischenfinanzierung des erforderlichen Eigenka­
pitals in Höhe von bis zu 3.250.000 EUR vereinbart. Das
Darlehen dient neben dem Eigenkapital der P
­ lanet ener­
gy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und dem
durch die finanzierende Bank gestellten Darlehen der
Darstellung der geschlossenen Finanzierung des Wind­
parks Schwanewede. Das Darlehen steht im Rang den
Darlehen der finanzierenden Bank nach. Das Darlehen
ist beliebig tilgbar. Die Verzinsung des Darlehens beträgt
7,0 % p.a. Ab dem 1. Juli 2015 beträgt die Verzinsung 4,0
% p.a. Die Zinsen sind zum Zeitpunkt der Rückzahlung
des letzten Tilgungsbetrages an die P
­ lanet energy GmbH
fällig. Der Darlehensvertrag endet mit Rückzahlung des
Darlehens, spätestens jedoch am 31. Dezember 2015.
Das Zwischenfinanzierungsdarlehen wurde von der Pla­
net energy GmbH bis zum Datum der Prospektaufstel­
lung in Höhe von 2.922.989,49 EUR ausgezahlt.
Direktvermarktungsvertrag
Mit einem Direktvermarkter soll ein Vertrag zur Abnahme
des Stroms geschlossen werden. Die Vertragslaufzeit soll
jährlich mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum
Jahresende kündbar sein.
Vertrag über die kaufmännische Verwaltung
Zur kaufmännischen Verwaltung der Planet energy Wind­
park Schwanewede GmbH & Co. KG. hat diese mit der
­Planet energy GmbH am 2. März 2015 einen Vertrag über
die kaufmännische Verwaltung abgeschlossen. Dieser
umfasst neben der Unterstützung bei der Geltendma­
chung aller Ansprüche, die Abwicklung des Zahlungs­
verkehrs, die Buchhaltung, die Abwicklung von Versi­
cherungsfällen und die Erstellung der Jahresabschlüsse
sowie die Begleitung der Jahresabschlussprüfung. Die
Planet energy GmbH erhält ab dem Jahr 2016 1,0 % der
Einspeiseerlöse als jährliche Vergütung für die kaufmän­
nische Verwaltung. Die jährliche Vergütung erhöht sich
ab dem Jahr 2016 jährlich um 2,0 %. Der Vertrag wurde
für die Dauer des Bestehens der Planet energy Windpark
Schwanewede GmbH & Co. KG abgeschlossen. Beide
Parteien haben das Recht zur Kündigung aus wichtigem
Grund.
Verträge über die technische Betriebsführung
Die technische Betriebsführung für die Windenergie­
anlage übernimmt gemäß Vertag vom 14. Mai 2015 die
ORBIS Energie- und Umwelttechnik GmbH. Die techni­
sche Betriebsführung umfasst insbesondere die laufende
regelmäßige Funktionsüberwachung der Windenergiean­
lagen und des Umspannwerks sowie die Koordinierung
von Instandhaltungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten.
Die Vergütung beträgt insgesamt 1,4 % der Erlöse aus
der jährlichen Stromeinspeisung. Der Vertrag beginnt mit
der Unterzeichnung und läuft auf unbestimmte Zeit. Er ist
erstmals 10 Jahre nach Inbetriebnahme der ersten Wind­
energieanlage zum Jahresende kündbar. Wird er nicht
gekündigt, verlängert er sich jeweils um 1 Jahr.
Anlegerservicevertrag
Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co.
KG hat am 2. März 2015 einen Anlegerservicevertrag mit
der Planet energy Anlegerservice GmbH geschlossen,
die eine Tochtergesellschaft der Planet energy GmbH
ist. In diesem Vertrag übernimmt die Planet energy Anle­
gerservice GmbH alle Aufgaben, die im Zusammenhang
mit der Betreuung der Anleger und der Verwaltung der
gezeichneten Genussrechte stehen. Zu diesen Aufga­
ben zählen insbesondere die Abwicklung des gesam­
ten Zeichnungsvorgangs der Genussrechte, die Vertre­
tung und Kommunikation der Planet energy Windpark
Schwanewede GmbH & Co. KG gegenüber den Genuss­
rechtsinhabern sowie die Verwaltung der Genussrech­
te inklusive der Durchführung von Auszahlungen an
die Genussrechtsinhaber. Als Gegenleistung erhält die
Planet energy Anlegerservice GmbH eine p
­ auschale
Vergütung in Höhe von 10.000 EUR p. a., die sich ab
dem 1. Januar 2016 um jährlich 2,0 % erhöht. Für das
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
59
Beschreibung der Kraftwerke
Geschäftsjahr 2015 wird die Vergütung anteilig berech­
net. Der Vertrag endet automatisch ein Jahr nach der
Beendigung der Vermögensanlage.
Versicherungsverträge
Folgende Versicherungen wird die Planet energy Wind­
park Schwanewede GmbH & Co. KG vor der Errichtung
der Windenergieanlagen abschließen. Im Falle von Ver­
sicherungsfällen, die zu nicht vorhersehbaren Schäden
oder Zerstörungen an den Windenergieanlagen füh­
ren, begleicht die Versicherung die Kosten der Instand­
setzungsmaßnahmen unter Berücksichtigung eines
Selbstbehalts. Die Haftung der Versicherung ist auf die
Versicherungssumme von 8.300.000 EUR für die zwei
Windenergieanlagen begrenzt. Die von der Versiche­
rung zu ersetzenden Instandsetzungskosten werden um
pauschale Prozentsätze für den jeweiligen Zeitwert des
instand gesetzten Bestandteils der Windenergieanlage
gekürzt.
Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung: Im Fal­
le von Versicherungsfällen, die zu Betriebsausfällen der
Windenergieanlagen führen, begleicht die Versicherung
die Ertragsausfälle bis zu einem festgesetzten Jahreser­
satzwert von 1.300.000 EUR und unter Berücksichtigung
eines Selbstbehalts für Versicherungsfälle bis zu einer
Schadenshöhe von zwei Arbeitstagen. Die Haftzeit der
Versicherung ist zeitlich auf zwölf Monate begrenzt.
Haftpflichtversicherung: Im Falle von Versicherungsfällen,
die zu einer Schädigung Dritter führen, begleicht die Ver­
sicherung die Dritten hieraus entstandenen Schäden bis
zu einer festgelegten Höhe von 5.000.000 EUR für Perso­
nen- und Sachschäden sowie bis 300.000 EUR für Ver­
mögensschäden. Die Gesamtleistung für alle Versiche­
rungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte
der je Versicherungsfall vereinbarten Deckungssumme
begrenzt. Für die Versicherungen ist eine jährliche Ver­
gütung zu entrichten. Die Verträge haben voraussicht­
lich eine Laufzeit von rund drei bzw. vier Jahren. Die
Versicherungs­dauer verlängert sich um jeweils ein Jahr,
wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei
Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjah­
res eine ­Kündigung zugegangen ist.
Stromliefervertrag
Der Windpark Schwanewede soll den selbst verbrauch­
ten Strom von der Greenpeace Energy eG beziehen. Die
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
ist eine Enkelgesellschaft der Greenpeace Energy eG.
Der Stromliefervertrag wird zwischen der Planet ener­
gy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und der
Greenpeace Energy eG geschlossen.
60
Nutzungsverträge und dingliche Nutzungsrechte
Mit den Eigentümern der Grundstücke, auf denen die
zwei Windenergieanlagen errichtet werden, sowie mit
Grundstückseigentümern, die für die Zuwegung und
Kabeltrasse notwendige Grundstücke besitzen, hat der
Verkäufer der Projektrechte jeweils langfristige Nutzungs­
verträge abgeschlossen. Der Verkäufer hat die Nutzungs­
rechte mit dem Verkaufsvertrag vom 14. Dezember 2012
auf die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH
& Co. KG, damals firmierend unter Planet energy Kraft­
werk VI GmbH & Co. KG übertragen bzw. Nutzungs­
verträge eigener Grundstücke mit der Planet energy
Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG geschlossen.
Die Nutzung der jeweiligen Grundstücke erfolgt dabei
vereinbarungsgemäß zum Zwecke der Errichtung und
des Betriebs von Windenergieanlagen zur Erzeugung
von elektrischer Energie oder der Zuwegungen oder
der Anschlusskabel zum Windpark. Das Nutzungsent­
gelt wird für die Standortflächen, für die Zuwegung und
Kranstellflächen sowie für die Flurstücke innerhalb der
Windparkfläche prozentual bemessen und hängt von
der Höhe der im Betriebsjahr erzielten Einspeiseerlöse
der jeweiligen Windenergieanlage ab. Zudem wurde eine
Mindestpacht vereinbart. Die Vertragslaufzeit beträgt 25
Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkt des Baubeginns
der Windenergieanlage, und kann optional um zwei mal
fünf Jahre verlängert werden. Sollten die Windenergiean­
lagen während der Vertragslaufzeit abgebaut und nicht
in einer festgelegten Zeit durch neue ersetzt werden,
haben sowohl der Nutzer als auch der Grundstückeigen­
tümer das Recht, den Vertrag in einer bestimmen Frist zu
kündigen.
Die Nutzungsverträge für die Zuwegung des Wind­
parks sind mit einer Laufzeit von mindestens 25 Jahren
geschlossen und enden mit der endgültigen Einstellung
des Windanlagenbetriebs. Zur Absicherung wurden bei
von den aufgeführten Nutzungsverträgen betroffenen
Grundstücken, die sich nicht im Besitz der öffentlichen
Hand befinden, beschränkte persönliche Dienstbarkei­
ten ins Grundbuch eingetragen. Des Weiteren wurden
zur Erfüllung von behördlichen Auflagen im Rahmen der
Genehmigung zur Errichtung des Windparks mit meh­
reren Grundstückseigentümern Verträge über die Nut­
zung der Grundstücke für notwendige Ausgleichs- bzw.
Ersatzmaßnahmen geschlossen oder Vereinbarungen
mit Grundstückseigentümern geschlossen, die diese
Maßnahmen vornehmen. Die Vertragslaufzeit beträgt 20
Jahre, beginnend mit der Umsetzung der Kompensati­
onsmaßname und kann optional zweimal um jeweils fünf
Jahre durch die Nutzerin verlängert werden. Als Nut­
zungsentschädigung erhalten die Grundstückseigentü­
mer eine pauschale Vergütung.
Baugenehmigungen für den Standort Schwanewede
Die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb
der Windenergieanlagen in Schwanewede wurde am
23. Februar 2015 erteilt. In dem Genehmigungsverfah­
ren wurden die immissionsrechtlichen Auswirkungen des
Baus und des Betriebs der Windenergieanlagen, ins­
besondere die Auswirkungen der Schallemissionen der
Windenergieanlagen und deren Schattenwurf untersucht.
Außerdem wurde die Einhaltung des Arten- und Land­
schaftsschutzes geprüft und eine Bewertung hinsicht­
lich des Ausgleichs des Eingriffs in Natur und Landschaft
vorgenommen.Nach Ablauf der Genehmigung sind die
Windenergieanlagen zurückzubauen. Zur Sicherung der
aus der Rückbauverpflichtung durchzuführenden Maß­
nahmen wird die Planet energy Windpark Schwane­
wede GmbH & Co. KG mehrere selbstschuldnerische
Bankbürgschaften in Höhe von insgesamt 100.000 EUR
erbringen. Die Windenergieanlagen sind während der
Betriebszeit des Windparks in genau festgelegten Inter­
vallen regelmäßig zu warten und zu überwachen. Für die
Eingriffe und Immissionen der Windenergieanlagen sind
Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen, die zum Zeit­
punkt der Aufstellung dieses Prospektes noch nicht rea­
lisiert sind.
Eigentum und dingliche Berechtigungen
Weder der Planet energy GmbH als Anbieterin und
Prospektverantwortliche noch den Gründungsgesell­
schaftern und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Pros­
pektaufstellung der Emittentin Planet energy Windpark
Schwanewede GmbH & Co. KG oder den Mitgliedern der
Geschäftsführung der Emittentin Planet energy Windpark
Schwanewede GmbH & Co. KG stehen oder standen
das Eigentum an dem Anlageobjekt oder wesentliche
­Teile desselben sowie aus anderen Gründen eine dingli­
che Berechtigung am Anlageobjekt zu. Das Anlageobjekt
steht im Eigentum der Planet energy Windpark Schwane­
wede GmbH & Co. KG.
Rechtliche und tatsächliche Beschränkungen und
nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen
Die rechtlichen Beschränkungen der Verwendungsmög­
lichkeiten des Anlageobjekts, insbesondere im Hinblick
auf das Anlageziel, ergeben sich aus den Finanzierungs­
verträgen (Seite 58), da Liquiditätsreserven zu bilden,
die wichtigsten Ansprüche sicherungsweise abzutre­
ten und die Anlagen sicherungsweise an die Bank zu
übereignen sind, aus den Pachtverträgen (Seite 60), da
die Pachtdauer zeitlich begrenzt und der Rückbau der
Fundamente und Windenergieanlagen durch ­mehrere
Bürgschaften zu besichern ist, aus dem Vertrag über
den Erwerb von Windenergieanlagen (Seite 58), da die
Gewährleistungsansprüche eingeschränkt und die Scha­
densersatzleistungen ihrer Höhe nach begrenzt sind, aus
den Versicherungsverträgen (Seite 60), da die Versiche­
rungsleistungen auf die Höhe der Versicherungssum­
me begrenzt sind und ein Selbstbehalt besteht, sowie
daraus, dass der Netzbetreiber berechtigt ist, vorüber­
gehend die Anlagenleistung zu begrenzen, und aus der
Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Seite 61), da hierdurch vorübergehende Abschaltungen
wegen zu lange dauerndem Schattenwurf, Schallbe­
lastung (Seite 61) oder Fledermausschutz verfügt wer­
den können. Tatsächliche Beschränkungen der Verwen­
dungsmöglichkeiten des Anlageobjekts, insbesondere
im Hinblick auf das Anlageziel, ergeben sich aus der
technischen Leistungsfähigkeit der Windenergieanla­
gen, aus dem Windangebot und der Möglichkeit zur Ein­
speisung des Stroms in das Netz des regionalen Netz­
betreibers sowie aus der Verpflichtung zur temporären
Abschaltung der Windenergieanlagen zur Verhinderung
der Überschreitung der Grenzwerte für Schattenwurf
und Schallbelastung (Seite 61) sowie zum Fledermaus­
schutz. Über die auf Seite 59 beschriebenen sicherungs­
weisen Abtretungen und Sicherungsübereignungen an
die finanzierende Bank hinaus existieren keine weiteren
dinglichen Belastungen des Windparks Schwanewede.
Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen oder tatsäch­
lichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten
und keine, auch nicht nur unerhebliche dingliche Belas­
tungen des Anlageobjekts insbesondere im Hinblick auf
das Anlageziel.
Erteilung der behördlichen Genehmigungen
Die zum Bau und Betrieb der Windenergieanlagen erfor­
derliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissions­
schutzgesetz liegt vor. Gegen die immissionsschutz­
rechtliche Genehmigung des Windparks Schwanewede
wurde ein Widerspruch einer Privatperson eingelegt und
im Wesentlichen mit baurechtlichen Argumenten begrün­
det. Darüber hinaus sind keine weiteren behördlichen
Genehmigungen zur Realisierung der Anlageziele und
Anlagepolitik erforderlich.
BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT WINDPARK
SAILERSHÄUSER WALD (UNMITTELBARES
ANLAGEOBJEKT)
Über die Beteiligungsgesellschaft Planet energy Wind­
park Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH
& Co. KG investiert der Anleger in die Betriebsgesell­
schaft des Windparks Sailershäuser Wald, die Bürger­
windpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG, die den
Windpark errichtet und betreiben wird. Diese wurde am
12. Juni 2014 mit der Absicht gegründet, um die Nutzung
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
61
Beschreibung der Kraftwerke
erneuerbarer Energien im Landkreis Haßberge durch die
Errichtung und den Betrieb des Windparks Sailershäuser
Wald weiter zu intensivieren. Neben der Planet energy
Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG sind an der Betriebsgesellschaft noch
weitere Kommanditisten beteiligt. Im Folgenden wird die
Verteilung des Haftungskapitals und des Kommanditka­
pitals der Betriebsgesellschaft dargestellt.
4. Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. ist eine 100%ige Tochter­
gesellschaft der Planet energy GmbH, die gemeinsam
mit dem Stadtwerk Haßfurt den wesentlichen Teil des
Projektmanagements in der Planungs- und der Baupha­
se leistet.
Haftungskapital
Das Haftungskapital der Betriebsgesellschaft von insge­
samt 1.240.000 EUR verteilt sich wie folgt:
5. BürgerEnergiegenossenschaft Haßberge eG (BEG)
Die BEG wurde vom Landkreis Haßberge und den
Gemeinden initiiert. Interessierte Bürgerinnen und Bürger
aus dem Landkreis erhalten so die Möglichkeit, sich aktiv
an einer umweltfreundlichen Energiegewinnung und an
der Erzeugung von Strom in der Region über eine Genos­
senschaft zu beteiligen. Neben dem Windpark investiert
die BEG auch in weitere Projekte aus dem Bereich der
erneuerbaren Energien vor Ort.
Gemeinden (gesamt)
BürgerEnergiegenossenschaft
Haßberge eG (BEG)
16,1 %
Städtische Betriebe
Haßfurth GmbH
Landkreis Haßberge
4,8 %
15,3 %
20,2 %
21,8 %
21,8 %
ÜZ Natur Holding
GmbH & Co. KG
Planet energy Sailershäuser
Wald Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG
Je 1,00 EUR des Kapitalanteils wird eine Stimme
gewährt.
Kommanditisten
1. Landkreis Haßberge
Der Landkreis Haßberge ist der östlichste Landkreis des
bayerischen Regierungsbezirks Unterfranken mit einer
Fläche von ca. 950 km² und rund 85.000 Einwohnern.
Im Landkreis Haßberge gibt es 26 Städte, Märkte und
Gemeinden, die jeweils über eine eigene Kommunalver­
waltung verfügen.
2. Städtische Betriebe Haßfurt GmbH
Die Städtischen Betriebe Haßfurt GmbH sind eine
100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Haßfurt,
dem regionalem Strom- und Gasversorger. Sie betreiben
öffentliche Einrichtungen in der Stadt Haßfurt und sind
vollständig in kommunalem Eigentum.
6. Gemeinden
Insgesamt zehn Gemeinden des Landkreises haben sich
über den Landkreis oder über die BEG an der Betriebs­
gesellschaft Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH
& Co. KG beteiligt.
Komplementärin
Energiewende Haßberge Verwaltungs-GmbH, Augsfelder
Straße 6, 97437 Haßfurt, HRB 7903
Die Universität Würzburg hat das Recht, sich inner­
halb einer Frist von fünf Jahren (beginnend ab dem
05.03.2015) nachträglich mit höchstens 50.000 EUR am
Eigenkapital des Bürgerwindpark Sailershäuser Wald
GmbH & Co. KG zu beteiligen.
Kommanditkapital
Das Kommanditkapital von insgesamt 12.000.000 EUR
setzt sich wie folgt zusammen:
Gemeinden (gesamt)
BürgerEnergiegenossenschaft
Haßberge eG (BEG)
25 %
Städtische Betriebe
Haßfurth GmbH
12,5 %
Landkreis Haßberge
5%
7,5%
25 %
25 %
3. ÜZ Natur Holding GmbH & Co. KG
Die ÜZ Natur Holding GmbH & Co. KG eine 100%ige
Tochtergesellschaft der Unterfränkische Überlandzen­
trale (ÜZ) Lülsfeld, einem Stromversorger im Südosten
Unterfrankens der ca. 50.000 Kunden mit Strom versorgt
und ein eigenes Stromnetz betreibt.
62
Planet energy Sailershäuser
Wald Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG
ÜZ Natur Holding
GmbH & Co. KG
GEPLANTE MITTELVERWENDUNG UND MITTELHERKUNFT DER PLANET ENERGY WINDPARK
SAILERSHÄUSER WALD BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG (PROGNOSE)
Mittelverwendung und -herkunft
(Prognose)
Betrag in EUR
in % der
Summe
in % des Genussrechtskapitals
3.000.000
73,6
73,7
25.000
0,6
0,6
100.000
2,5
2,5
Mittelverwendung
1
Kommanditbeteiligung am Bürger­
windpark Sailershäuser Wald GmbH
& Co. KG, inkl. Nebenkosten
1.1
2
Gründung der Komplementärgesell­
schaft Planet energy Verwaltungsge­
sellschaft II mbH
Kosten im Zusammenhang mit der
Vermögensanlage
2.1
Vergütungen
50.000
1,2
1,2
2.2
Nebenkosten der Vermögensanlagen
50.000
1,2
1,2
3
Sonstige Kosten
778.072
19,1
19,1
4
Liquiditätsreserve
171.928
4,2
4,2
4.075.000
100,00
100,1
Genussrechtskapital
und Eigenkapital
4.075.000
100,0
100,1
1.1
Genussrechtskapital der Anleger
4.070.000
99,9
100,0
1.2
Eigenkapital der Kommanditistin
5.000
0,1
0,1
4.075.000
100,00
100,1
Summe
Mittelherkunft
1
Summe
Die Anschaffungskosten für die Kommanditbeteiligung
an der Betriebsgesellschaft des Windparks Sailershäu­
ser Wald inklusive aller Nebenkosten betragen rund
3.000.000 EUR. zzgl. Umsatzsteuer. Zusätzlich fallen
Kosten durch die Gründung der Komplementärgesell­
schaft Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH
über 25.000 EUR und für die Begebung dieser Vermö­
gensanlage entstehende Kosten für Druck und Marke­
ting der Vermögensanlage (50.000 EUR) sowie Kosten
für die steuerliche und rechtliche Konzeption und sons­
tige Begutachtungskosten (50.000 EUR) an. Daneben
ergeben sich sonstige Kosten in Höhe von insgesamt
rund 778.000 EUR. Diese setzen sich aus Kosten für die
Zwischenfinanzierung und Stundungszinsen in Höhe
von voraussichtlich rund 219.000 EUR, eine Projektie­
rungsvergütung für die Planet energy GmbH in Höhe von
350.000 EUR und Umsatzsteuer in Höhe von 216.000
EUR zusammen, welche auf die Projektierungsvergütung
für die Planet energy GmbH, die Kosten für Druck und
Marketing der Vermögensanlage sowie auf die steuerli­
che undrechtliche Konzeption und sonstige Begutach­
tungskosten anfallen, sowie ein Ertrag von rund 6.000
EUR aus dem Jahr 2014. Des W
­ eiteren ist eine Liquidi­
tätsreserve von rund 172.000 EUR vorgesehen.
Die Mittelverwendung wird durch eine Einlage der Kom­
manditistin, der Planet energy GmbH, in Höhe von
5.000 EUR und durch das hier prognosegemäß begebe­
ne Genussrechtskapital in Höhe von 4.070.000 EUR zur
Verfügung gestellt. Zur Rückführung des von der ­Planet
energy GmbH zur Verfügung gestellten Zwischenfinan­
zierungsdarlehens über bis zu 4.000.000 EUR sowie der
gestundeten Projektentwicklungsvergütung in Höhe von
350.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer wird auf die Seite 66
verwiesen. Darüber hinaus wurden der Planet energy
Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG keine weiteren Endfinanzierungen zur Ver­
fügung gestellt oder verbindlich zugesagt.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
63
Beschreibung der Kraftwerke
Ertragsprognose
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
34.144
255.276
257.531
235.906
235.828
241.749
203.835
208.589
213.172
193.205
Betriebsausgaben
-306.250
-8.630
-8.763
-8.898
-9.036
-9.177
-9.320
-9.466
-9.616
-9.768
Umsatzsteuer
-150.804
-3.578
-3.642
-3.707
-3.773
-3.841
-3.911
-3.981
-4.053
-4.127
-2.500
-10.200
-10.404
-10.612
-10.824
-11.041
-11.262
-11.487
-11.717
-11.951
ERTRAGSPROGNOSE*
Handelsrechtliches Ergebnis aus
der Beteiligung an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH &
Co. KG
Verwaltungskosten Genussrechte
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Genussrechtsvergütungen
Handelsrechtliches Ergebnis
LIQUIDITÄTSPROGNOSE*
Handelsrechtliches Ergebnis
-154.229
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-16.851
-65.723
-65.308
-64.674
-77.293
-76.897
-76.494
-76.083
-75.663
-75.235
-596.490
167.145
169.415
148.015
134.902
140.793
102.849
107.572
112.124
92.124
2015
-596.490
2016
167.145
2017
169.415
2018
148.015
2019
134.902
2020
140.793
2021
102.849
2022
107.572
2023
112.124
2024
92.124
zzgl. nicht zahlungswirksamer
Aufwendungen
Rückzahlung Genussrechtskapital
abzgl. Zuteilung handelsrechtliches
Ergebnis aus Beteiligung
Ausschüttung aus Beteiliung
zzgl./abzgl. sonstiger Abweichungen
des Cashflows von den Erträgen
Liquiditätsergebnis
Freie Liquidität am Jahresende
0
0
-1.512
-2.145
-496
-891
-1.295
-1.706
-2.125
-2.553
165.856
-255.276
-257.531
-235.906
-235.828
-241.749
-203.835
-208.589
-213.172
-193.205
27.894
90.015
89.968
89.696
103.680
103.680
103.680
103.680
103.680
103.680
403.371
0
0
0
0
0
0
0
0
0
630
1.883
340
-340
2.258
1.833
1.399
957
506
46
172.558
174.442
174.782
174.442
176.700
178.533
179.932
180.890
181.396
181.442
* Sofern nicht anders bezeichnet, verstehen sich die Beträge jeweils in EURO.
64
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2035
2015-2035
124.586
126.675
149.349
171.787
193.979
206.821
256.827
254.314
247.886
2034
241.191
281.599
4.334.250
-9.923
-10.082
-10.244
-10.408
-10.577
-10.748
-10.923
-11.102
-11.284
-11.469
-11.659
-507.342
-4.202
-4.278
-4.356
-4.435
-4.517
-4.599
-4.684
-4.770
-4.858
-4.947
-5.038
-236.100
-12.190
-12.434
-12.682
-12.936
-13.195
-13.459
-13.728
-14.002
-14.282
-14.568
-14.859
-250.333
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-154.229
-74.799
-81.401
-81.401
-81.401
-81.401
-81.401
-81.401
-233.803
-233.292
-232.770
-697.238
-2.630.530
23.472
18.480
40.665
62.606
84.289
96.614
146.091
-9.363
-15.830
-22.564
-447.195
555.716
2025
23.472
2026
18.480
2027
40.665
2028
62.606
2029
84.289
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2015-2035
96.614
146.091
-9.363
-15.830
-22.564
-447.195
555.716
-2.990
0
0
0
0
-307.409
-806.061
-653.659
-654.170
-411.987
-1.221.000
-4.070.000
-124.586
-126.675
-149.349
-171.787
-193.979
-206.821
-256.827
-254.314
-247.886
-241.191
-281.599
-4.134.250
103.680
103.680
103.680
103.680
103.680
417.616
917.616
917.616
917.616
917.616
1.548.564
7.074.702
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
403.371
-423
-4.514
-5.003
-5.501
-6.009
0
819
280
-269
241.874
-401.230
-170.462
181.018
176.504
171.501
166.001
159.992
159.992
160.811
161.092
160.822
402.696
1.466
n/a
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
65
Beschreibung der Kraftwerke
Handelsrechtliches Ergebnis aus der Beteiligung am
Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG
Das auf die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG entfallende
anteilige handelsrechtliche Ergebnis des Bürgerwind­
park Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG ist Bestandteil
des handelsrechtlichen Ergebnisses der Beteiligungsge­
sellschaft. In 2015 sind zudem Erlöse aus Projektierung
(200.000 EUR) enthalten.
Betriebsausgaben
Folgende Betriebsausgaben werden wie folgt angesetzt:
a) Kaufmännische Verwaltung
Gemäß dem Vertrag über die kaufmännische Verwaltung
mit der Planet energy GmbH beträgt die Vergütung 1.000
EUR pro Jahr. Ab einschließlich 2016 wird dieser Betrag
um 2,0 % gesteigert. Die Komplementärin, die Planet
energy Verwaltungsgesellschaft II mbH, erhält eine jährli­
che Haftungsvergütung in Höhe von 2.000 EUR.
b) Steuerberatungs- und Abschlusskosten
Auf Basis von Erfahrungswerten für die Steuerbera­
tungs- und Abschlusskosten wird mit Kosten in Höhe von
5.500 EUR p. a. nebst jährlichen Kostensteigerungen von
2,0 % ab einschließlich 2016 gerechnet.
c) Kosten im Zusammenhang mit der
Vermögensanlage und sonstige Anlaufkosten
Im Jahr 2015 fallen einmalig Kosten für Druck und Mar­
keting der Vermögensanlage (50.000 EUR), Kosten für
die steuerliche und rechtliche Konzeption und sonstige
Begutachtungskosten (50.000 EUR) sowie Kosten für
Projektierung (200.000 EUR) an.
Umsatzsteuer
Im Hinblick auf eine konservative Prospektierung wird
davon ausgegangen, dass die Planet energy Windpark
Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH &
Co. KG nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist und somit
Umsatzsteuer auf die Betriebsausgaben und die Verwal­
tungskosten der Genussrechte anfallen.
Verwaltungskosten Genussrechte
Die vertraglich vereinbarte Vergütung für die Verwal­
tung der Genussrechte beträgt 10.000 EUR p. a. Die
Vergütung wird ab einschließlich 2016 um 2,0 % p. a.
gesteigert.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Im Jahr 2015 beinhalten die Zinsaufwendungen Auf­
wendungen für das Gesellschafterdarlehen und Stun­
dungszinsen für die Projektentwicklungsvergütung der
66
Planet energy GmbH. Das Zwischenfinanzierungsdarle­
hen wird voraussichtlich ab Juli 2015 getilgt.
Genussrechtsvergütungen
Die Genussrechtsvergütungen werden gemäß § 2 der
Genussrechtsbedingungen (Seite 142 ff.) berechnet.
Handelsrechtliches Ergebnis
Das handelsrechtliche Ergebnis wird nach den gesetzli­
chen Vorschriften durch Saldierung von Erlösen und Auf­
wendungen gebildet.
Liquiditätsprognose
Zur Berechnung des Liquiditätsergebnisses wird das
handelsrechtliche Ergebnis um nicht zahlungswirksame
Aufwendungen und Erträge sowie um nicht aufwands-/
ertragswirksame, aber zahlungswirksame Ausgaben/Ein­
nahmen korrigiert.
Darstellung wesentlicher vertraglicher Beziehungen
Projektierungsvertrag
Mit Vertrag vom 28. März 2014 hat die Planet energy
Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG mit der Gründungskommanditistin, der
Planet energy GmbH, einen Projektierungsvertrag ge­
schlossen. Gerichtsstand ist Hamburg. In diesem Vertrag
verpflichtet sich die Planet energy GmbH zur Akquisiti­
on, Projektprüfung und Eigenkapital-Finanzierung des
Windparks. Der Vertrag endet mit der ordnungsgemäßen
Abnahme der Windenergieanlagen sowie der Schließung
der hier prospektierten endfinanzierenden Vermögensan­
lage. Als Gegenleistung erhält die Planet energy GmbH
eine pauschale Vergütung in Höhe von 350.000 EUR zzgl.
Umsatzsteuer. Diese Vergütung wird bis zur vollständi­
gen Einwerbung des Genussrechtskapitals gestundet.
Gestundete Beträge sind mit 7,0 % p. a. zu verzinsen. Die
Zinsen sind nach Ablauf der Stundung fällig.
Darlehensvertrag mit der Planet energy GmbH
Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Be­
teiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hat mit der
Gründungskommanditistin, der Planet energy GmbH,
am 30. Mai 2014 eine darlehensweise Zwischenfinan­
zierung des erforderlichen Eigenkapitals in Höhe von
bis zu 4.000.000 EUR vereinbart. Das Darlehen dient
neben dem Eigenkapital der Planet energy Windpark
­Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG der Darstellung der geschlossenen Finanzierung
der Beteiligung am Windpark Sailershäuser Wald. Das
Darlehen ist beliebig tilgbar. Die Verzinsung des Darle­
hens beträgt 7,0 % p. a. Ab dem 1. Juli 2015 beträgt die
Ver­zinsung 4,0 % p. a. Die Zinsen sind zum Zeitpunkt
der Rückzahlung des letzten Tilgungsbetrags an die
­Planet energy GmbH fällig. Der Darlehensvertrag endet
mit Rückzahlung des Darlehens, spätestens jedoch am
31. Dezember 2018. Das Zwischenfinanzierungsdarlehen
wurde von der Planet energy GmbH bis zum Zeitpunkt
der Prospektaufstellung in Höhe von 3.040.000 EUR
ausgezahlt.
Anlegerservicevertrag
Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Be­
teiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hat am 2. März
2015 einen Anlegerservicevertrag mit der Planet energy
Anlegerservice GmbH geschlossen, die eine Tochterge­
sellschaft der Planet energy GmbH ist. In diesem Vertrag
übernimmt die Planet energy Anlegerservice GmbH alle
Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Betreuung der
Anleger und der Verwaltung der gezeichneten Genuss­
rechte stehen. Zu diesen Aufgaben zählen insbesondere
die Abwicklung des gesamten Zeichnungsvorgangs
der Genussrechte, die Vertretung und Kommunikation
der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Be­
teiligungsgesellschaft mbH & Co. KG gegenüber den
Genussrechtsinhabern sowie die Verwaltung der Ge­
nussrechte inklusive der Durchführung von Auszahlungen
an die Genussrechtsinhaber. Als Gegenleistung erhält
die Planet energy Anlegerservice GmbH eine pauschale
Vergütung in Höhe von 10.000 EUR p. a., die sich ab dem
1. Januar 2016 um jährlich 2,0 % erhöht. Für das Ge­
schäftsjahr 2015 wird die Vergütung anteilig berechnet.
Der Vertrag endet automatisch ein Jahr nach der Beendi­
gung der Vermögensanlage.
Vertrag über die kaufmännische Verwaltung
Zur kaufmännischen Verwaltung der Planet energy
Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG. hat diese mit der Planet energy GmbH
am 2. März 2015 einen Vertrag über die kaufmännische
Verwaltung abgeschlossen. Dieser umfasst neben der
Unterstützung bei der Geltendmachung aller Ansprüche,
die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, die Buchhaltung,
die Abwicklung von Versicherungsfällen und die Erstel­
lung der Jahresabschlüsse sowie die Begleitung der
Jahresabschlussprüfung. Die Planet energy GmbH erhält
1.000 EUR als jährliche Vergütung für die kaufmännische
Geschäftsführung. Ab dem 1. Januar 2016 erhöht sich
die Vergütung um jährlich 2,0 %. Der Vertrag wurde für
die Dauer des Bestehens der Planet energy Windpark
Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG abgeschlossen. Beide Parteien haben das Recht zur
Kündigung aus wichtigem Grund.
Eigentum und dingliche Berechtigungen
Weder der Planet energy GmbH als Anbieterin und Pros­
pektverantwortliche noch den Gründungsgesellschaftern
und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstel­
lung der Emittentin Planet energy Windpark Sailershäuser
Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG oder den
Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin Planet
energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesell­
schaft mbH & Co. KG stehen oder standen das Eigentum
des Anlageobjektes oder wesentliche Teile desselben
sowie aus anderen Gründen eine dingliche Berechtigung
am Anlageobjekt zu. Das Anlageobjekt steht im Eigentum
der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. KG.
Rechtliche und tatsächliche Beschränkungen
und nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen
Es bestehen keine rechtlichen oder tatsächlichen
Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten und
keine, auch nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen
des Anlageobjekts insbesondere im Hinblick auf das
Anlageziel.
Erteilung der behördlichen Genehmigungen
Es sind keine behördlichen Genehmigungen zur Realisie­
rung der Anlageziele und Anlagepolitik erforderlich.
Bewertungsgutachten
Es existieren keine Bewertungs­bzw. Ertragsgutachten für
das mittelbare Anlageobjekt.
WINDPARK SAILERSHÄUSER WALD
(MITTELBARES ANLAGEOBJEKT)
Der Windpark Sailershäuser Wald befindet sich zum
­Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes
­„Saubere Kraftwerke 5“ noch in der Bauphase. Er wird
nach Fertigstellung aus insgesamt zehn Windenergiean­
lagen bestehen. Die Inbetriebnahme ist im vierten Quar­
tal 2015 geplant. In der Prognose wurde aus Gründen
der konservativen Planung und aufgrund von Verzö­
gerungen mit der Inbetriebnahme von sieben der zehn
Anlagen im ersten Quartal 2016 gerechnet. Bei den zu
bauenden Windenergieanlagen handelt es sich um Nor­
dex N117 mit einer Nabenhöhe von 141 Metern und
einem Rotordurchmesser von 117 Metern, die eine Leis­
tung von jeweils 2,4 MW haben. Der Windpark befindet
sich nordwestlich der Stadt Haßfurt in Unterfranken, rund
20 km östlich von Schweinfurt in Bayern. Die Windener­
gieanlagen werden die elektrische Energie voraussicht­
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
67
Beschreibung der Kraftwerke
lich über zwei Kabeltrassen und zwei unterschiedliche
Netzanschlusspunkte in das Energieverteilungsnetz des
Stadtwerks Haßfurt, Haßfurt, einspeisen. Die Zählung der
eingespeisten Strommenge wird über einen fernausles­
baren Stromzähler erfolgen.
Die Windenergienanlagen
Die zehn Windenergieanlagen des Typs Nordex N117
(2,4 MW) werden durch den deutschen Windenergiean­
lagenhersteller Nordex SE aus Hamburg geliefert. Die
Nordex-Gruppe gehört zu den weltweit führenden Anbie­
tern von Windenergieanlagen mit einer rund 28-jährigen
Erfahrung in der Windenergienutzung. Der Windenergie­
anlagentyp N117 (2,4 MW) wurde speziell für Binnenland­
standorte entwickelt. Auf 141 Meter hohen Hybridtürmen
aus Stahl und Beton werden Rotoren mit einem Durch­
messer von 117 Metern und einer überstrichenen Rotor­
fläche von 10.715 Quadratmetern montiert. Die Gesamt­
höhe der Anlagen wird somit rund 200 Meter betragen.
Erstellungsdatum
Parkwirkungsgrad (inkl. Abschlag
für Fledermausabschaltung)
Erreichungs- bzw Überschreitungswahrscheinlichkeit
Sicherheitsabschlag für Erreichungsbzw. Überschreitungswahrscheinlichkeit
Jahresertrag in kWh
Mittelwert in kWh
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das tatsächliche
Windaufkommen eines Jahres naturgemäß nur zufällig
genau dem durch den Windgutachter zugrunde geleg­
ten Windaufkommen seiner Ertragsprognose entspricht.
Vielmehr unter- und überschreitet das tatsächliche Wind­
aufkommen den durchschnittlichen Prognosewert über
einzelne und auch mehrere Jahre, teilweise deutlich.
Erst im langjährigen Mittel soll der hier zugrunde gelegte
Prognosewert erreicht werden. Für den Langfristbezug
des Windaufkommens haben sich alle drei Windgutach­
ter insbesondere auf den Windindex IWET in der Versi­
on 2011 bezogen. Der IWET 2011 wird für 25 Regionen
Deutschlands aus den Produktionsdaten einer Vielzahl
von Windenergieanlagen gebildet und dient dazu, das
Produktionsniveau eines begrenzten Zeitabschnittes in
ein Langfristniveau einzuordnen und wird daher auch
dazu herangezogen, das langfristige Produktionsniveau
eines noch nicht bestehenden Windparks zu prognosti68
Nahezu alle Betriebsdaten der Wind­energieanlagen sol­
len permanent mittels Datenfernüberwachung ausgele­
sen werden. Über die Datenfernüberwachung soll der
technische Betriebsführer jederzeit in der Lage sein,
den Betriebszustand der Windenergieanlagen abzufra­
gen. Im Falle einer Störung bei einer der Windenergie­
anlagen wird der technische Betriebsführer umgehend
automatisch benachrichtigt, damit dieser Maßnahmen
zur Störungsbeseitigung treffen kann.
Die Windertragsprognosen
Die Prognose der langjährigen mittleren Windenergieer­
träge des Windparks Sailershäuser Wald wurde aus dem
Mittelwert von drei Ertragsprognosen der ­Windgutachter
Remote Sensing Concepts GmbH (RSC), ANEMOS-­
Jacob GmbH (anemos) und TÜV Süd erstellt. Es ergeben
sich Erträge gemäß der folgenden Tabelle.
RSC GmbH
ANEMOS
JACOB
TÜV Süd
12.06.2014
27.06.2014
17.07.2014
94,28 %
94,23 %
93,51 %
75,0 %
75,0 %
75,0 %
9,44 %
9,38 %
9,85 %
57.111.559
60.993.064
58.441.752
57.220.633
zieren. Da die Berechnungen und Annahmen der Windgutachter auf Einschätzungen und Modellen beruhen,
geben sie zu ihrem Prognosewert eine Standardunsi­
cherheit an, aus der sich mithilfe der Gauß-Verteilung ein
Sicherheitsabschlag errechnen lässt, dessen Anwendung
eine bestimmte Erreichungs- bzw. Überschreitungswahr­
scheinlichkeit hinsichtlich des prognostizierten langjähri­
gen mittleren Energieertrags ergibt. Bei den vorliegenden
Windgutachten wurde ein Sicherheitsabschlag gewählt,
der eine Erreichungs- bzw. Überschreitungswahrschein­
lichkeit von 75,0 % ergibt. In die Berechnungen der
Windgutachter sind auch Ergebnisse von zwei am Stand­
ort durchgeführten Windmessungen mit unterschied­
lichen Technologien eingeflossen. Mittels der laserba­
sierten LIDAR-Technik wurde eine etwa drei monatige
Messung durchgeführt, zusätzlich wurde mit der ultra­
schallbasierten SODAR-Technik weitere sechs Monate
am Standort gemessen. Der Mittelwert der genann­
ten Prognosewerte mit einer Erreichungs- bzw. Über­
schreitungswahrscheinlichkeit von 75,0 % wird wegen
der angenommenen technischen Verfügbarkeit der
Wind­energieanlagen von 97,0 % um 3,0 % vermindert.
Zusätzlich wird der Prognosewert um die Kabel- und
­Trafoverluste um 3,0 % vermindert. Der hieraus resultie­
rende langjährige mittlere Jahresertrag von 54.987.844
kWh ist die Grundlage der Ertragsberechnungen dieses
Prospektes. Es existieren neben den oben aufgeführten
keine weiteren Bewertungs- bzw. Ertragsgutachten für
das mittelbare Anlageobjekt.
Einspeiserecht und Vergütung des eingespeisten
Stroms
Die Einspeisung der elektrischen Energie des Windparks
Sailershäuser Wald wird in das Energieverteilungsnetz
des Stadtwerks Haßfurt, Haßfurt erfolgen. Der Windpark
Sailershäuser Wald wird im Geltungszeitraum des EEG
(2014) errichtet. Der Anspruch auf Anschluss, ­Abnahme
und Vergütung des eingespeisten Stroms ergibt sich
unmittelbar aus dem EEG (2014).
Vergütung
Gemäß EEG (2014) besteht eine Verpflichtung zur Direkt­
vermarktung für den erzeugten Strom. Die sich aus dem
EEG (2014) ergebende Vergütung für den Windpark
­Sailershäuser Wald liegt bei 8,90 Ct/kWh ab Inbetrieb­
nahme des Windparks im vierten Quartal 2015 und liegt
bei 8,79 Ct/kWh für die Windenergieanlagen die im ers­
ten Quartal 2016 in Betrieb gehen. Unter Berücksichti­
gung ökologischer Aspekte und der Unternehmensziele
der Planet energy GmbH und der Greenpeace Energy eG
kann der Strom gegebenenfalls auch unter dem höchst­
möglich zu erzielenden Marktpreis veräußert werden.
Geplante Mittelverwendung und Mittelherkunft der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG
(Prognose)
In diesem Abschnitt wird die Mitterverwendung und
Mittelherkunft der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald
GmbH & Co. KG dargestellt, an der die Planet energy
Mittelverwendung und -herkunft
(Prognose)
Sailershäuer Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG zu 25 % beteiligt ist.
Betrag in EURO
in % der
Summe
in % des Kommanditkapitals
44.325.050
96,6
369,4
0,0
0,0
0,0
1.021.157
2,2
8,5
Mittelverwendung
1
Anschaffungskosten des Kraftwerks
einschließlich Nebenkosten
2
Kosten im Zusammenhang mit der
Vermögensanlage
3
Sonstige Kosten
4
Liquiditätsreserve
Summe
523.793
1,1
4,4
45.870.000
100,00
382,3
Mittelherkunft
1
Eigenkapital
12.000.000
26,2
100,00
1.1
Kommanditkapital
12.000.000
26,2
100,00
Fremdkapital
33.870.000
73,8
282,3
2.1
Bankdarlehen
33.870.000
73,8
282,3
Summe
45.870.000
100,00
382,3
2
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
69
Beschreibung der Kraftwerke
Die prognostizierten Anschaffungskosten des Windparks
Sailershäuser Wald inklusive aller Nebenkosten betragen
voraussichtlich rund 44.325.000 EUR. Die Anschaffungs­
kosten decken neben den Anlagenkosten sowie den Kos­
ten für die Infrastruktur auch die Kosten für die Projekt­
entwicklung ab.
Daneben ergeben sich sonstige Kosten aus Bankgebüh­
ren nebst Bürgschaft und Zinsaufwendungen für Fremd­
kapital (incl. Kosten für das Umsatzsteuerzwischenfi­
nanzierungsdarlehen) vor Inbetriebnahme in Höhe von
insgesamt rund 1.020.000 EUR. Des Weiteren ist eine
Liquiditätsreserve von rund 523.000 EUR vorgesehen.
Ertragsprognose
ERTRAGSPROGNOSE*
Erzeugter Strom in kWh
Preis in EUR-Cent je kWh
Umsatzerlöse in EUR
Sonstige betriebliche Erträge
und Zinserträge
Abschreibungen
Betriebsausgaben
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Handelsrechtliches Ergebnis
LIQUIDITÄTSPROGNOSE*
Handelsrechtliches Ergebnis
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
5.498.784
54.987.844
54.987.844
54.987.844
54.987.844
54.987.844
54.987.844
54.987.844
54.987.844
54.987.844
8,90
8,82
8,82
8,82
8,82
8,82
8,82
8,82
8,82
8,82
489.392
4.849.928
4.849.928
4.849.928
4.849.928
4.849.928
4.849.928
4.849.928
4.849.928
4.849.928
0
0
664
1.550
1.550
1.550
3.875
3.875
3.875
3.875
-166.219
-2.216.253
-2.216.253
-2.216.253
-2.245.664
-2.245.664
-2.245.664
-2.245.664
-2.245.664
-2.245.664
-231.271
-861.688
-869.938
-1.013.446
-1.030.932
-1.049.016
-1.270.439
-1.293.866
-1.318.066
-1.343.077
-1.028.325
-876.043
-834.964
-792.735
-748.932
-704.997
-661.063
-617.128
-573.194
-637.081
0
-147.839
-172.313
-158.419
-155.639
-157.804
-134.295
-135.788
-137.188
-128.160
-936.423
748.105
757.125
670.626
670.311
693.996
542.341
561.356
579.690
499.820
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
-936.423
748.105
757.125
670.626
670.311
693.996
542.341
561.356
579.690
499.820
166.219
2.216.253
2.216.253
2.216.253
2.245.664
2.245.664
2.245.664
2.245.664
2.245.664
2.245.664
0
31.638
35.118
38.886
42.961
47.367
52.128
57.270
62.819
68.805
Verbrauch Disagio
und Bankgebühren
179.415
11.552
11.552
11.552
11.552
11.552
11.552
11.552
11.552
11.552
Verzinsung des Rücklagenkontos
269.000
269.000
269.000
269.000
269.000
269.000
269.000
269.000
269.000
269.000
-109.940
-354.783
-354.783
-354.783
-410.722
-410.722
-410.722
-410.722
-410.722
-410.722
Darlehenstilgungen
0
-1.292.909
-2.390.545
-2.480.545
-2.510.545
-2.510.545
-2.510.545
-2.510.545
-2.510.545
-2.510.545
zzgl. nicht zahlungswirksamer
Aufwendungen
Abschreibungen
Bildung von Rückstellungen
für Rückbau
abzgl. nicht aufwandswirksamer Ausgaben
Ausschüttung an Kommanditisten
Rückzahlung Kommanditkapital
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Bildung von Rücklagen
für Darlehen
0
-664.200
-885.600
0
0
0
0
0
0
0
Bildung von Rücklagen
für Rückbau
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
431.729
6.235
0
-500.000
0
0
0
0
0
0
0
970.892
-341.880
-129.012
318.222
346.312
199.419
223.575
247.458
173.575
523.793
1.494.685
1.152.805
1.023.793
1.342.015
1.688.327
1.887.746
2.111.321
2.358.779
2.532.354
0
664.200
1.549.800
1.549.800
1.549.800
1.549.800
1.549.800
1.549.800
1.549.800
1.549.800
zzgl. nicht ertragswirksamer
Einnahmen
Auflösung von
Rücklagen für Darlehen
zzgl./abzgl. sonstiger Abweichungen
des Cashflows von den Erträgen
Liquiditätsergebnis
Freie Liquidität am Jahresende
Stand
Liquiditätsrücklagenkonten
70
* Sofern nicht anders bezeichnet, verstehen sich die Beträge jeweils in EURO.
Die Gesamtinvestition wird durch Kommanditkapital in
Höhe von 12.000.000 EUR der Kommanditisten sowie
durch insgesamt drei Darlehen in Höhe von insgesamt
rund 33.870.000 EUR finanziert. Zwei Darlehen haben
gemäß den Darlehensverträgen mit der finanzierenden
Bank Laufzeiten von 15 Jahren. Die Verzinsung der Dar­
lehens beträgt jeweils 1,75 % p. a. während der ersten
zehn Jahre der Laufzeit (siehe hierzu Seiten 75). Ein wei­
teres hat eine Laufzeit und Zinsbindung bis zum 30. März
2018 bei einer Verzinsung von 1,75 % p. a. Die Kredite
sind in vierteljährlichen Raten zu tilgen. Darüber hinaus
wurden der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH
& Co. KG keine weiteren End- oder Zwischenfinanzierun­
gen zur Verfügung gestellt oder verbindlich zugesagt.
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2035
2015-2035
54.987.844
54.987.844
54.987.844
54.987.844
54.987.844
54.987.844
54.987.844
54.987.844
54.987.844
54.987.844
54.987.844
1.105.255.670
8,82
8,82
8,82
8,82
8,82
8,82
8,82
8,82
8,82
8,82
8,82
n/a
4.849.928
4.849.928
4.849.928
4.849.928
4.849.928
4.849.928
4.849.928
4.849.928
4.849.928
4.849.928
4.849.928
97.487.949
3.875
7.425
9.613
11.800
13.988
16.175
8.750
8.750
8.750
8.750
8.750
127.437
-2.245.664
-2.245.664
-2.245.664
-2.245.664
-2.245.664
-2.245.664
-2.245.664
-2.245.664
-2.245.664
-2.245.664
-2.079.445
-44.825.050
-1.420.514
-1.545.040
-1.573.072
-1.602.179
-1.632.409
-1.668.193
-1.436.281
-1.464.216
-1.493.301
-1.523.600
-1.555.179
-27.195.721
-865.616
-740.089
-614.562
-489.034
-363.507
-273.976
-269.000
-269.000
-269.000
-269.000
-269.000
-12.166.246
-96.664
-92.861
-101.848
-110.704
-119.421
-123.985
-153.423
-135.542
-132.170
-128.650
-101.656
-2.624.369
225.343
233.699
324.394
414.147
502.914
554.285
754.309
744.256
718.543
691.764
853.398
10.803.999
2035
2015-2035
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2034
225.343
233.699
324.394
414.147
502.914
554.285
754.309
744.256
718.543
691.764
853.398
10.803.999
2.245.664
2.245.664
2.245.664
2.245.664
2.245.664
2.245.664
2.245.664
2.245.664
2.245.664
2.245.664
2.079.445
44.825.050
75.260
82.216
89.711
97.781
106.467
115.813
125.865
136.672
148.287
160.767
174.171
1.750.000
11.552
11.552
11.552
11.552
11.552
3.851
0
0
0
0
0
165.585
269.000
269.000
269.000
269.000
269.000
269.000
269.000
269.000
269.000
269.000
269.000
5.649.000
-410.722
-410.722
-410.722
-410.722
-410.722
-1.666.464
-1.666.464
-1.666.464
-1.666.464
-1.666.464
-2.190.258
-16.214.806
-2.510.545
-2.510.545
-2.510.545
-2.510.545
-2.510.545
-90.000
0
0
0
0
0
-33.870.000
0
0
0
0
0
0
-2.000.000
-2.000.000
-2.000.000
-2.000.000
-4.000.000
-12.000.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-1.549.800
0
-437.500
-437.500
-437.500
-437.500
0
0
0
0
0
0
-1.750.000
64.759
0
0
0
0
1.485.041
0
0
0
0
0
1.549.800
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-62.036
-29.688
-516.635
-418.446
-320.623
-223.169
2.917.189
-271.626
-270.872
-284.970
-299.270
-2.814.244
-523.793
2.502.666
1.986.031
1.567.585
1.246.962
1.023.793
3.940.982
3.669.356
3.398.484
3.113.514
2.814.244
0
n/a
1.485.041
1.922.541
2.360.041
2.797.541
3.235.041
1.750.000
1.750.000
1.750.000
1.750.000
1.750.000
1.750.000
n/a
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
71
Beschreibung der Kraftwerke
Umsatzerlöse
Gemäß EEG (2014) besteht eine Verpflichtung zur Direkt­
vermarktung für den erzeugten Strom. Die hierfür garan­
tierte Einspeisevergütung für Windenergieanlagen liegt
bei 8,90 Ct/kWh bei Inbetriebnahme im vierten Quartal
2015 und liegt bei 8,79 Ct/kWh bei Inbetriebnahme im
ersten Quartal 2016. In der Kalkulation wird von einer
Inbetriebnahme von drei der zehn Anlagen im vierten
Quartal 2015 und von einer Inbetriebnahme von sieben
der zehn Anlagen im ersten Quartal 2016 ausgegangen.
Die gemittelte Vergütung ergibt sich zu 8,82 Ct/kWh. Mit
einem Direktvermarkter wurde ein Direktvermarktungs­
vertrag abgeschlossen.
lich 2022 prognostiziert. Von 2026 bis 2030 werden
­Wartungskosten von rund 858.000 EUR p.a. mit einer
jährlichen Steigerung von 2,0 % ab einschließlich 2027
prognostiziert. Ab dem Jahr 2031 soll ein Teilwartungs­
vertrag mit Wartungskosten von rund 384.000 EUR
p. a. mit einer jährlichen Steigerung von 2,0 % ab ein­
schließlich 2032 abgeschlossen werden. Die für die letz­
ten 5 Jahre des Prognosezeitraums kalkulierten Instand­
haltungskosten hat die Anbieterin unter Anwendung
eines eigenen Rechen­bzw. Prognosemodells abgeleitet.
Kumuliert über den Prognosezeitraum wird von War­
tungskosten in Höhe von rund 1,12 Cent je prognostizier­
ter kWh ausgegangen.
Zinserträge
Unter dieser Position werden Zinserträge, resultierend
aus der Verzinsung der Rücklagekonten (Instandhaltung
und Rückbau) und der vorzuhaltenden Liquiditätsreserve
für die Bank, ausgewiesen. Hierfür wird von einem Zins­
satz in Höhe von 0,1 % für langfristig angelegte Rückla­
gen einschließlich der von der Bank geforderten Liqui­
ditätsrücklagen für die Jahre 2015 bis 2020, 0,25 % für
die Jahre 2021 bis 2025 und 0,5 % für die Jahre 2026 bis
2035 ausgegangen. Für die übrigen bzw. laufenden Liqui­
ditätsguthaben wurde im Sinne einer vorsichtigen Prog­
nose kein Guthabenzins kalkuliert.
b) Technische Betriebsführung
Für die technische Betriebsführung, die insbesondere die
laufende regelmäßige Funktionsüberwachung der Windenergieanlagen mittels Datenfernübertragung umfasst,
soll ein Betriebsführungsvertrag abgeschlossen werden.
In der Prognoserechnung wird von einer Vergütung in
Höhe von 0,7 % der Erlöse aus der jährlichen Stromein­
speisung mit einer jährlichen Steigerung von 2,0 % ab
einschließlich 2016 ausgegangen.
Abschreibungen
Es erfolgt eine lineare Abschreibung der Windenergie­
anlagen über 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Im Jahr 2015
werden prognosegemäß anteilig drei der zehn Anla­
gen ab Oktober 2015 abgeschrieben. Ab 2016 werden
alle zehn Windenergieanlagen linear über die Laufzeit
der Vermögensanlage abgeschrieben. Im Jahr 2018
erfolgt prognosegemäß eine weitere Teilbetragszahlung
des Kaufpreises, die das Anlagevermögen erhöht. Die­
se wird über die Restlaufzeit der Wind­energieanlagen
abgeschrieben.
Betriebsausgaben
Folgende Betriebsausgaben werden angesetzt:
a) Wartungs- und Instandhaltungskosten
Ab dem Inbetriebnahmezeitpunkt werden Wartungskos­
ten für den Windpark kalkuliert. Es soll ein Vollwartungs­
vertrag mit einem Anbieter abgeschlossen werden. Ins­
gesamt werden Wartungskosten von 287.500 EUR ­
p. a. für die Jahre 2016 und 2017 angenommen. Danach
werden für die Jahre 2018 bis 2020 Wartungskosten von
430.000 EUR p. a. mit einer jährlichen Steigerung von
2,0 % ab einschließlich 2019 prognostiziert. Ab 2021
werden Wartungskosten von rund 687.000 EUR p. a.
mit einer jährlichen Steigerung von 2,0 % ab einschließ­
72
c)Kaufmännische Verwaltung
Für die kaufmännische Verwaltung soll ein Vertrag
abgeschlossen werden. In der Prognoserechnung wird
von einer Vergütung in Höhe von 0,7 % der Erlöse aus
der jährlichen Stromeinspeisung mit einer jährlichen
­Steigerung von 2,0 % ab einschließlich 2016 ausgegan­
gen. Die Komplementärin, die Energiewende Haßberge
Verwaltungs-GmbH, erhält eine Haftungsvergütung in
Höhe von jährlich 1.250 EUR.
d) Geschäftsführung
Für die Geschäftsführung wird eine Vergütung in Höhe
von 0,3 % der Erlöse aus der jährlichen Stromeinspei­
sung mit einer jährlichen Steigerung von 2,0 % ab ein­
schließlich 2016 prognostiziert.
e) Kosten für die Direktvermarktung
Mit einem Direktvermarkter wurde ein Stromlieferver­
trag (Direktvermarktungsvertrag) abgeschlossen, indem
eine Vergütung für die Direktvermarktung des Stromes
durch den Direktvermarkter in Höhe von 0,07 Ct/kWh bis
einschließlich des Jahres 2017 festgelegt ist. Aus Grün­
den konservativer Planung werden für die Jahre 2016
bis einschließlich 2025 0,15 Ct/kWh ohne Steigerung
und für die Jahre 2025 bis 2035 0,24 Ct/kWh mit einer
jährlichen Steigerung von 2,0 % ab einschließlich 2026
prognostiziert.
f) Versicherungen
Es wurden Versicherungskosten mit anfänglich insge­
samt rund 56.000 EUR p. a. und einer jährlichen Steige­
rung von 2,0 % ab einschließlich 2016 für die Jahre 2015
bis 2017 prognostiziert. Für den Zeitraum von 2018 bis
2030 soll geplant ein Vollwartungsvertrag abgeschlos­
sen werden, aufgrund dessen ab dem Jahr 2018 gerin­
gere jährliche Kosten für die Versicherung von insgesamt
rund 25.000 EUR p. a. mit einer jährlichen Steigerung
von 2,0 % ab einschließlich 2019 prognostiziert werden.
Ab dem Jahr 2031 soll geplant ein Teilwartungsvertrag
abgeschlossen werden und es werden höhere jährliche
Kosten für die Versicherung von insgesamt rund 76.000
EUR p. a. und einer jährlichen Steigerung von 2
­ ,0 % ab
einschließlich 2032 prognostiziert.
g)Pachtzahlungen und Ausgleichsflächen
Die Höhe der laufenden Pachtzahlungen richtet sich nach
den einzelnen Pachtverträgen und beläuft sich auf 4,0 %
der jährlichen Erlöse aus der Stromeinspeisung mit einer
Mindestpacht von 200.000 Euro pro Jahr. Zu weiteren
Einzelheiten wird auf den Abschnitt „Nutzungsverträge
und dingliche Nutzungsrechte“ auf Seite 76 verwiesen.
h) Eigenverbrauch
Auf Basis von Erfahrungswerten wird von Kosten für den
Strombezug in Höhe von 3.000 EUR pro Windenergieanlage und Jahr ausgegangen. Es wird eine jähr­
liche Steigerung von 2,0 % ab einschließlich 2016
prognostiziert.
i) Rückbaurückstellungen und Bürgschaftskosten
Die finanzierende Bank hat als Sicherheit für die Erfül­
lung zum Rückbau der Anlagen eine Bürgschaft in Höhe
von insgesamt rund 1.750.000 EUR gestellt. Die Kosten
für die Rückbaubürgschaften werden auf der Grundla­
ge der Vereinbarung mit der Bank mit jährlich 1,0 % des
Bürgschaftsbetrages prognostiziert. Die Bürgschaften
werden prognosegemäß 2031 und 2032 zurückgegeben.
Die Gesellschaft bildet ferner aufwandswirksam über die
gesamte Laufzeit eine Rückstellung in Höhe von insge­
samt 1.750.000 EUR für die Rückbaukosten. Die Rück­
baurückstellungen sind pauschal mit 5,5 % abgezinst.
j)Steuerberatungs- und Abschlusskosten
Auf Basis von Erfahrungswerten wird mit Kosten in Höhe
von 6.500 EUR p. a. nebst jährlichen Kostensteigerungen
von 2,0 % ab einschließlich 2016 gerechnet.
k) Sonstiges
Für sonstige kleinere Beträge und Gutachten w
­ erden
jährliche Ausgaben in Höhe von rund 41.200 EUR
­kalkuliert. Diese decken zum Beispiel Telekommunikati­
on, Kosten für ein Condition-Monitoring-System, sowie
unvorhergesehene Kosten ab. Dabei wird von jährlichen
Kostensteigerungen von 2,0 % ab einschließlich 2016
ausgegangen.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Basierend auf dem Darlehensvertrag fallen Zinsaufwen­
dungen an. Die Zinsen für die durch die finanzierende
Bank gewährten Mittel betragen 1,75 % p. a. Nach Ablauf
der zehnjährigen Zinsbindungsfrist im Jahr 2024 geht die
Prognoserechnung von einem Anschlusszins von 5,0 %
p. a. aus. Des Weiteren sind in dieser Postion Zinsauf­
wendungen gegenüber den Kommanditisten in Höhe von
2,5 % auf das Rücklagenkonto aufgeführt. Der Zinsauf­
wand enthält daneben die aufwandswirksame Auflösung
der Bankgebühren über die Kreditlaufzeit.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Es fällt Gewerbesteuer auf den Gewerbeertrag der
Betriebsgesellschaft an. Zu den steuerlichen Grundla­
gen hinsichtlich der Besteuerung der Emittentinnen siehe
­Seite 131 ff.
Handelsrechtliches Ergebnis
Das handelsrechtliche Ergebnis wird nach den gesetzli­
chen Vorschriften durch Saldierung von Erlösen und Auf­
wendungen gebildet.
Liquiditätsprognose
Zur Berechnung des Liquiditätsergebnisses wird das
handelsrechtliche Ergebnis um nicht zahlungswirksame
Aufwendungen und Erträge sowie um nicht aufwands-/
ertragswirksame, aber zahlungswirksame Ausgaben/Ein­
nahmen korrigiert.
DARSTELLUNG WESENTLICHER VERTRAGLICHER
BEZIEHUNGEN
Die Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co.
KG hat die Projektrechte für den Windpark Sailershäuser
Wald durch einen Projektübernahmevertrag erworben.
Der Windpark befindet sich derzeit in der Bauphase und
soll voraussichtlich im vierten Quartal 2015 (Kalkuliert:
3 Windenergieanlagen im vierten Quartal 2015, 7 Wind­
energieanlagen 1. Januar 2016) in Betrieb genommen
werden. Die wesentlichen Verträge und Vertragsinhalte
werden nachfolgend dargestellt.
Projektübernahmevertrag
Am 20. August 2014 hat die Bürgerwindpark Sailershäu­
ser Wald GmbH & Co. KG einen Projektübernahmever­
trag zum Kauf des Windparks Sailershäuser Wald abge­
schlossen. Gerichtsstand ist Haßfurt. Gegenstand des
Vertrags ist der Kauf aller für den Bau und des Betriebs
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
73
Beschreibung der Kraftwerke
des Windparks Sailershäuser Wald erforderlichen Rech­
te. Dazu gehörten sämtliche Rechte an und aus der
Genehmigung nach dem BundesImmissionsschutzge­
setz, der Änderungsgenehmigung und der Einspeisezu­
sage. Sowie sämtliche Rechte aus den Nutzungsverein­
barungen, Windgutachten und anderen Gutachten sowie
weitere Rechte, die aus der Projektierung und dem Bau
entstanden sind.
Gesellschaftsvertrag
Mit dem Gesellschaftsvertrag vom 19. Mai 2014 in der
Neufassung vom 19. Februar 2015 wurde die Bürger­
windpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG gegründet
(Verteilung des Haftungskapitals und Eigentümerstruk­
tur vgl. Seite 62). Kommanditisten sind die Planet energy
Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG, der Landkreis Haßberge, die Städtische
Betriebe Haßfurt GmbH, die ÜZ Natur Holding GmbH
& Co. KG, die BürgerEnergiegenossenschaft Haßberge
eG und zehn Kommunen aus dem Landkreis Haßberge.
Komplementärin ist die Energiewende Haßberge Ver­
waltungs-GmbH. Der Gerichtsstand ist Haßfurt. Gegen­
stand der Gesellschaft ist die Errichtung und der Betrieb
des Windparks Sailershäuser Wald. Die Gesellschaft ist
auf unbestimmte Zeit errichtet. Eine ordentliche Kündi­
gung der Gesellschafter ist frühestens zum 31. Dezember
2029 mit einer Frist von zwölf Monaten zum Ende eines
Geschäftsjahres möglich.
Für jeden Kommanditisten werden verschiedene Gesell­
schafterkonten geführt (Kapitalkonto, Kapitalsonderkon­
to, Verlustvortragskonto und Rücklagenkonto). Auf dem
Kapitalsonderkonto werden Gewinnanteile, Einlagen
(soweit nicht Rücklagen), Entnahmen, Zinsen sowie der
sonstige Zahlungsverkehr des jeweiligen Kommanditisten
gebucht, auf dem Verlustvortragskonto (Unterkonto des
Kapitalsonderkontos) die Verlustanteile sowie die später
zum Ausgleich der Verluste angefallenen Gewinnanteile.
Das Kapitalsonderkonto und das Rücklagenkonto des
Gesellschafters werden entsprechend den Regelungen
des § 8 des Gesellschaftsvertrags am Ende eines jeden
Geschäftsjahres verzinst. Die Zinsen werden dem Kapi­
talsonderkonto des Gesellschafters gutgeschrieben bzw.
belastet.
Die Gesellschafter partizipieren am Gewinn und Ver­
lust der Gesellschaft im Verhältnis ihrer K
­ apitalanteile
zueinander. Entnahmen zu Lasten des Kapitalkontos
sind nicht zulässig. Entnahmen zu Lasten des Kapi­
talsonderskontos sind nach Maßgabe des § 9 Ziffer 2
des Gesellschaftsvertrages zulässig. Danach kann der
Gesellschafter von den liquiden Mitteln der Bürgerwind­
park Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG nur den Teil zur
74
Auszahlung verlangen, der ihm im Verhältnis seines Kapi­
talsonderkontos zu denen der übrigen Kommanditisten
zusteht. Der Kommanditist kann nicht verlangen, dass
die Gesellschaft die jeweilige Entnahme fremdfinanziert.
Zudem kann der Gesellschafter die Beträge entnehmen,
die er zur Zahlung persönlicher Steuern und öffentlicher
Abgaben benötigt, sofern diese auf seine Beteiligung an
der Gesellschaft und daraus resultierende Einkünfte ent­
fallen. Die Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH &
Co. KG ist jederzeit berechtigt, im Rahmen der vorhan­
denen Liquidität Guthaben von dem Kapitalsonderkonto
auszuzahlen.
Gesellschafterbeschlüsse werden mit einfacher Mehr­
heit der abgegebenen Stimmen gefasst. ­Bestimmte
Beschlüsse bedürfen jedoch der 4/5-Mehrheit. Die
4/5-Mehrheit gilt insbesondere für Beschlussfassung zur
Änderung des Gesellschaftsvertrages, Genehmigung
des Wirtschaftsplanes, bestimmte definierte Rechtsge­
schäfte und Maßnahmen gemäß § 11 Ziffer 2 des Gesell­
schaftsvertrages, Änderung der Ergebnisverwendung,
Zustimmung zur Verfügung über Gesellschaftsanteile an
der Gesellschaft, Ausschluss eines Gesellschafters, Auf­
lösung der Gesellschaft und sonstige Beschlussgegen­
stände für die von Gesetzes wegen eine 3/4-Mehrheit
vorgeschrieben ist. Eine Verfügung über einen Gesell­
schaftsanteil oder einen Teil desselben (insbesondere
Abtretung oder Verpfändung) ist nur mit zustimmendem
Beschluss der Gesellschafterversammlung zulässig und
wirksam. Die Mitgesellschafter haben ein Vorerwerbs­
recht über den Gesellschaftsanteil. Davon ausgenommen
sind Übertragungen an verbundene Unternehmen im Sin­
ne des § 15 AktG.
Vertrag über den Erwerb von Windenergieanlagen
(Werkliefervertrag)
Mit der Nordex Energy GmbH, einer Tochtergesellschaft
der Nordex SE, Hamburg, hat die Bürgerwindpark Sai­
lershäuser Wald GmbH & Co. KG am 21. Oktober 2014
einen Vertrag über die Lieferung und Errichtung von 10
Windenergieanlagen des Typs Nordex N117 (2,4 MW)
auf einem Betonhybridturm mit einer Nabenhöhe von
141 Metern abgeschlossen. Die Leistung umfasst darü­
ber hinaus die Erstellung eines Flachfundaments sowie
den Transport, die Einholung von Fahrgenehmigungen
und die Streckenplanung für Autobahnen, Landstraßen
und Kreisstraßen bis zum Windpark. Gerichtsstand ist
Hamburg.
Die Nordex Energy GmbH erhält eine pauschale Ver­
gütung, die in sieben Raten, abhängig vom Projektfort­
schritt, zu zahlen ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate nach Abnah­
me der Windenergieanlage. Nordex garantiert die spezifi­
zierte Leistungskennlinie, einen Schallleistungspegel von
maximal 105,0 dB(A) und ab dem 91. Tag nach Inbetrieb­
nahme eine mittlere technische Verfügbarkeit bezogen
auf alle zehn Windenergieanlagen (Mittelwert über zehn
Windenergieanlagen) von 97,0 % pro Betriebsjahr, jeweils
für die Dauer der Gewährleistungsfrist. In A
­ bhängigkeit
von den Ursachen und vom zeitlichen Umfang einer
etwaigen verspäteten Inbetriebnahme der Anlagen ist mit
dem Anlagenhersteller eine pauschale Verzugsentschädi­
gung vereinbart.
Windenergieanlagen und Betriebsausfällen. Zur Besiche­
rung der Darlehen ist vereinbart, dass der Windpark mit
seinen Bestandteilen sicherungsweise an die finanzieren­
de Bank zu übereignen ist und die Ansprüche aus den
Nutzungsverträgen hinsichtlich der genutzten Grundstü­
cke, die Stromeinspeisevergütung sowie die Ansprüche
aus den Versicherungsverträgen und den Verträgen über
den Erwerb der Windenergieanlagen sicherungsweise
abzutreten sind. Die Besicherungen sind durch geson­
derte Vereinbarungen zwischen der Bürgerwindpark
­Sailershäuser Wald GmbH &
­ Co. KG und der finanzieren­
den Bank erfolgt.
Darüber hinaus übernimmt Nordex die Wartung der
Windenergieanlagen. Gegenstand des am 5. November
2014 abgeschlossenen Wartungsvertrages ist die War­
tung der Windenergieanlagen sowie eine permanente
Betriebs- und Fernüberwachung. Die Laufzeit beträgt
24 Monate nach Abnahme der Windenergieanlagen. Als
Gegenleistung wurde ein pauschales Mindestentgelt
­vereinbart, das an bestimmte Preisindizes gekoppelt ist.
Leistungen, die nicht im Lieferumfang enthalten sind,
werden zusätzlich berechnet.
Direktvermarktungsvertrag
Mit einem Direktvermarkter wurde am 14. August 2015
ein Vertrag zur Abnahme des Stroms geschlossen wer­
den. Der Direktvermarkter verpflichtet sich, den von den
Anlagen während des Lieferzeitraumes erzeugten Strom
gemäß Anlage 1 zum § 34 EEG („Energieträgerspezifi­
scher Monatsmarktwert“) abzüglich einer Riskioprämie
von 0,07 Ct/kWh abzunehmen und zu vergüten. Der Lie­
ferzeitraum endet am 31. Dezember 2017 und verlängert
sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer
Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Ende des Liefer­
zeitraumes gekündigt wird.
Finanzierungsverträge
Darlehensvertrag
Die Fremdfinanzierung des Windparks Sailershäu­
ser Wald erfolgt durch insgesamt drei Darlehen und
zwei Umsatzsteuerzwischenfinanzierungsdarlehen der
Umweltbank AG, Nürnberg. Das maximal ausschöpfbare
Kreditvolumen beträgt gemäß dem Darlehensvertrag vom
30. Oktober 2014 insgesamt bis zu 34.275.000 EUR. Der
Darlehensbetrag wurde bis zum Datum der Prospekt­
aufstellung in Höhe von 22.767.984,02 EUR ausgezahlt.
Für ein Darlehen der Umweltbank sind die Zinsen bei
einer Laufzeit von 15 Jahren für zehn Jahre fest verein­
bart. Das eine weitere Darlehen der Umweltbank hat eine
Laufzeit und Zinsbindung bis zum 30. März 2018. Das
andere Darlehen läuft bis zum 30. Dezember 2029, wobei
die Zinsen für 10 Jahre fest vereinbart sind. Die Darlehen
sind während der Laufzeit zu tilgen. Rechtzeitig vor Ende
der Zinsbindungsfrist wird ein neues Angebot unterbrei­
tet. Sollte keine anschließende Zinsvereinbarung getrof­
fen werden, wird das Darlehen vorzeitig zur Rückzahlung
fällig. Der Kreditrahmen der Umsatzsteuerzwischenfinan­
zierungsdarlehens beträgt 6.900.000 EUR und dient der
Zwischenfinanzierung der Umsatzsteuer. Um eine ausrei­
chende Liquidität zur Bedienung von Zinsen und Tilgung
zu gewährleisten, ist vertraglich vereinbart, hierfür eine
bestimmte Mindestreserve vorzuhalten (Liquiditätsreser­
ve). Überdies besteht die Verpflichtung zum Abschluss
von Versicherungen zur Deckung von Schäden an den
Vertrag über die kaufmännische Verwaltung
Zur kaufmännischen Verwaltung der Bürgerwindpark
­Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG soll ein Vertrag über
die kaufmännische Verwaltung abgeschlossen werden.
Dieser soll neben der Unterstützung bei der Geltendma­
chung aller Ansprüche, die Abwicklung des Zahlungs­
verkehrs, die Buchhaltung, die Abwicklung von Versi­
cherungsfällen und die Erstellung der Jahresabschlüsse
sowie die Begleitung der Jahresabschlussprüfung bein­
halten. Der Vertrag wurde bis zum Zeitpunkt der Pros­
pektaufstellung noch nicht abgeschlossen. In der Kalku­
lation wird von einer jährlichen prozentualen Vergütung
in Höhe von 0,7 % der Einspeiseerlöse des jeweiligen
Jahres ausgegangen, die sich ab dem 1. Januar 2016 um
jährlich 2,0 % erhöht.
Vertrag über die technische Betriebsführung
Zur technischen Betriebsführung für die Windenergiean­
lagen soll ein Vertrag über die technische Betriebsfüh­
rung abgeschlossen werden. Die technische Betriebs­
führung umfasst insbesondere die laufende regelmäßige
Funktionsüberwachung der Windenergieanlagen sowie
die Koordinierung von Instandhaltungs-, Wartungs- und
Reparaturarbeiten. Der Vertrag wurde bis zum Zeitpunkt
der Prospektaufstellung noch nicht abgeschlossen. In
der Kalkulation wird von einer jährlichen prozentualen
Vergütung in Höhe von 0,7 % der Einspeiseerlöse des
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
75
Beschreibung der Kraftwerke
jeweiligen Jahres ausgegangen, die sich ab dem 1. Janu­
ar 2016 um jährlich 2,0 % erhöht.
Versicherungsverträge
Folgende Versicherungen hat die Bürgerwindpark
­Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG abgeschlossen:
Maschinenversicherung: Im Falle von Versicherungsfäl­
len, die zu nicht vorhersehbaren Schäden oder Zerstö­
rungen an den Windenergieanlagen führen, soll die Ver­
sicherung die Kosten der Instandsetzungsmaßnahmen
unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts begleichen.
Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung: Im
Falle von Versicherungsfällen, die zu Betriebsausfällen
der Windenergieanlagen führen, wird die Versicherung
die Ertragsausfälle bis zu einer festgesetzten Höhe unter
Berücksichtigung eines Selbstbehalts begleichen.
Haftpflichtversicherung: Im Falle von Versicherungsfäl­
len, die zu einer Schädigung Dritter führen, begleicht die
Versicherung die Dritten hieraus entstandenen Schäden
bis zu einer festgelegten Höhe von 5.000.000 EUR für
Personen- und Sachschäden sowie bis 300.000 EUR für
Vermögensschäden. Die Gesamtleistung für alle Versi­
cherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Zwei­
fache der je Versicherungsfall vereinbarten Deckungs­
summe begrenzt.
Für die Versicherungen sind jährliche Vergütungen zu
entrichten. Die Verträge haben voraussichtlich eine Lauf­
zeit von rund drei bzw. vier Jahren. Sie verlängern sich
um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragspartei­
en spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen
Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Stromliefervertrag
Der Windpark Sailershäuser Wald wird einen Stromlie­
fervertrag abschließen. Mit wem dieser abgeschlossen
wird, steht zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch
nicht fest.
Nutzungsverträge und dingliche Nutzungsrechte
Mit den Eigentümern der Grundstücke, auf denen die
zehn Windenergieanlagen errichtet werden, sowie mit
Grundstückseigentümern, die für die Zuwegung und
Kabeltrasse notwendige Grundstücke besitzen, hat der
Verkäufer der Projektrechte bzw. die Betriebsgesellschaft
jeweils langfristige Nutzungsverträge abgeschlossen. Der
Verkäufer hat die Nutzungsrechte mit dem Verkaufsver­
trag vom 20. August 2014 auf die Bürgerwindpark Sai­
lershäuser Wald GmbH & Co. KG übertragen.
76
Die Nutzung der jeweiligen Grundstücke erfolgt dabei
vereinbarungsgemäß zum Zwecke der Errichtung und
des Betriebs von Windenergieanlagen zur Erzeugung
von elektrischer Energie oder der Zuwegungen oder
der Anschlusskabel zum Windpark. Das Nutzungsent­
gelt wird für die Standortflächen und Abstandsflächen
prozentual bemessen und hängt von der Höhe der im
Betriebsjahr erzielten Einspeiseerlöse der jeweiligen
Wind­energieanlage ab. Zudem wurde eine Mindestpacht
vereinbart. Die Vertragslaufzeit beträgt 30 Jahre, begin­
nend mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung der Nut­
zungsverträge im Jahr 2013 bzw. 2014.
Zur Absicherung wird bei Grundstücken privater Eigen­
tümer eine beschränkte persönliche Dienstbarkeiten ins
Grundbuch eingetragen.
Des Weiteren hat die Betriebsgesellschaft zur Erfüllung
von behördlichen Auflagen im Rahmen der Genehmi­
gung zur Errichtung des Windparks einen Vertrag zur
Umsetzung notwendiger Ausgleichs- bzw. Ersatzmaß­
nahmen geschlossen. Als Nutzungsentschädigung erhält
der Grundstückseigentümer bzw. Durchführende eine
Vergütung.
Baugenehmigungen für den Standort
Sailershäuser Wald
Die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der
Windenergieanlagen in Sailershäuser Wald erfolgte am
28. Februar 2014 und durch die Änderungsgenehmigun­
gen vom 18. Juli 2014 und vom 25. August 2014. In dem
Genehmigungsverfahren wurden die immissionsschutz­
rechtlichen Auswirkungen des Baus und des Betriebs der
Windenergieanlagen, insbesondere die Auswirkungen
der Schallemissionen der Windenergieanlagen und deren
Schattenwurf, gutachterlich untersucht.
Nach Ablauf der Genehmigung sind die Windenergiean­
lagen zurückzubauen. Zur Sicherung der aus der Rück­
bauverpflichtung durchzuführenden Maßnahmen hat die
Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG
eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von
insgesamt rund 1.750.000 EUR erbracht.
Die Windenergieanlagen sind während der Betriebszeit
des Windparks in genau festgelegten Intervallen regel­
mäßig zu warten und zu überwachen. Für die Eingriffe
und Immissionen der Windenergieanlagen sind Aus­
gleichsmaßnahmen durchzuführen, die zum Zeitpunkt
der Aufstellung dieses Prospektes zum Teil noch nicht
realisiert sind.
Eigentum und dingliche Berechtigungen
Weder der Planet energy GmbH als Anbieterin und Pros­
pektverantwortliche noch den Gründungsgesellschaftern
und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstel­
lung der Emittentin Planet energy Windpark Sailershäu­
ser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG oder
den Mitgliedern der Geschäftsführung der Emittentin
­Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. KG stehen oder standen
das Eigentum an dem im Bau befindlichen Anlageob­
jekt oder wesentliche Teile desselben sowie aus anderen
Gründen eine dingliche Berechtigung am Anlageobjekt
zu. Das im Bau befindliche Anlageobjekt wird im Eigen­
tum der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH &
Co. KG stehen.
Rechtliche und tatsächliche Beschränkungen und
nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen
Die rechtlichen Beschränkungen der Verwendungsmög­
lichkeiten des Anlageobjekts, insbesondere im Hinblick
auf das Anlageziel, ergeben sich aus dem Finanzierungs­
vertrag (Seite 75), da Liquiditätsreserven zu bilden, die
wichtigsten Ansprüche sicherungsweise abzutreten und
die Anlagen sicherungsweise an die Bank zu übereignen
sind, aus den Pachtverträgen (Seite 76), da die Pacht­
dauer zeitlich begrenzt und der Rückbau der Funda­
mente und Windenergieanlagen durch eine Bürgschaft
zu besichern ist, aus dem Vertrag über den Erwerb
von Windenergieanlagen (Seite 74), da die Gewährleis­
tungsansprüche eingeschränkt und die Schadenser­
satzleistungen ihrer Höhe nach begrenzt sind, aus den
bisher nicht geschlossenen Versicherungsverträgen
(Seite 75), da die Versicherungsleistungen auf die Höhe
der Versicherungssumme begrenzt sein werden und
ein Selbstbehalt bestehen soll, sowie daraus, dass der
Netzbetreiber berechtigt ist, vorübergehend die Anla­
genleistung zu begrenzen, und aus der Genehmigung
nach ­Bundes-Immissionsschutzgesetz, da hierdurch
vorübergehende Abschaltungen wegen zu lange dau­
erndem Schattenwurf oder Schallbelastung oder aus
artenschutzrechtlichen Gründen verfügt werden können.
Tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmög­
lichkeiten des Anlageobjekts, insbesondere im Hinblick
auf das Anlageziel, ergeben sich aus der technischen
Leistungsfähigkeit der Windenergieanlagen, aus dem
Windangebot und der Möglichkeit zur Einspeisung des
Stroms in das Netz des regionalen Netzbetreibers sowie
aus der Verpflichtung zur temporären Abschaltung der
Windenergieanlagen zur Verhinderung der Überschrei­
tung der Grenzwerte für Schattenwurf und Schallbe­
lastung oder zum Artenschutz. Über die auf Seite 75
beschriebenen sicherungsweisen Abtretungen und
Sicherungsübereignungen an die finanzierende Bank hin­
aus existieren keine weiteren dinglichen Belastungen des
Windparks Sailershäuser Wald.
Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen oder tatsäch­
lichen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten
und keine, auch nicht nur unerhebliche dingliche Belas­
tungen des Anlageobjekts insbesondere im Hinblick auf
das Anlageziel.
Erteilung der behördlichen Genehmigungen
Die zum Bau und Betrieb der Windenergieanlagen erfor­
derliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissions­
schutzgesetz liegt vor. In dem Genehmigungsverfahren
wurden die immissionsrechtlichen Auswirkungen des
Baus und des Betriebs der Windenergieanlagen, ins­
besondere die Auswirkungen der Schallemissionen der
Windenergieanlagen und deren Schattenwurf, unter­
sucht. Außerdem wurde die Einhaltung des Arten- und
Landschaftsschutzes geprüft und eine Bewertung hin­
sichtlich des Ausgleichs des Eingriffs in Natur und Land­
schaft vorgenommen. Gegen die immissionsschutzrecht­
liche Genehmigung des Windparks Sailershäuser Wald
liegen drei weitgehend inhaltsgleiche Klagen von Privat­
personen vor, die insbesondere immissionsschutzrecht­
liche und arten­schutzrechltiche Aspekte zur Begründung
der Klagen anführen. Darüber hinaus sind keine weiteren
behördlichen Genehmigungen zur Realisierung der Anla­
geziele und Anlagepolitik erforderlich.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
77
78
GEPLANTE MITTELVERWENDUNG UND MITTELHERKUNFT
DER EMITTENTINNEN
Aus den Einzelbetrachtungen der Planet energy Wind­
park Schwanewede GmbH & Co. KG (siehe Seiten
51 ff.) und der Planet energy Windpark Sailershäuser
Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (siehe
­ eite 61 ff.) ergeben sich folgende Gesamtbetrachtun­
S
gen, die den Poolcharakter dieser Vermögensanlagen
veranschaulichen.
GEPLANTE MITTELVERWENDUNG UND MITTELHERKUNFT DER ZWEI EMITTENTINNEN
(PROGNOSE)
Mittelverwendung und -herkunft
(Prognose)
Betrag in EUR
in % der
Summe
in % des Genussrechtskapitals
14.770.175
88,6
187,7
25.000
0,1
0,3
Kosten im Zusammenhang mit den
Vermögensanlagen
200.000
1,2
2,5
2.1
Vergütungen
100.000
0,6
1,3
2.2
Nebenkosten der Vermögensanlagen
100.000
0,6
1,3
1.357.913
8,1
17,3
326.912
2,0
4,2
16.680.000
100,0
211,9
Genussrechtskapital und
Eigenkapital
7.880.000
47,2
100,1
1.1
Genussrechtskapital der Anleger
7.870.000
47,2
100,0
1.2
Kommanditkapital
10.000
0,1
0,1
8.800.000
52,8
111,8
Mittelverwendung
1
Anschaffungskosten des Kraft­
werks/der Beteiligung einschließlich
Nebenkosten
1.1
2
Gründung der Komplementärgesell­
schaft Planet energy Verwaltungsge­
sellschaft II mbH
3
Sonstiges
4
Liquiditätsreserve
Summe
Mittelherkunft
1
2
Fremdkapital
2.1
Bankdahrlehen
Summe
Die bereits realisierten und prognostizierten Anschaf­
fungskosten des Kraftwerks Schwanewede und der
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft inklusive aller Nebenkosten betra­
gen voraussichtlich rund 14.770.000 EUR. Darin sind
die Aufwendungen an die Planet energy GmbH für die
Projektentwicklung des Kraftwerks Schwanewede von
insgesamt 600.000 EUR enthalten. Zusätzlich zu den
Anschaffungskosten entstehen durch die Begebung
dieser Vermögensanlagen Kosten für Druck und Mar­
8.800.000
52,8
111,8
16.680.000
100,00
211,9
keting der Vermögensanlagen in Höhe von insgesamt
100.000 EUR sowie für die steuerliche und rechtliche
Konzeption und sonstige Begutachtungskosten in Höhe
von 100.000 EUR. Darüber hinaus fallen Kosten in Höhe
von 25.000 EUR für die Gründung der Planet energy Ver­
waltungsgesellschaft II mbH an. Die sonstigen Kosten
belaufen sich auf insgesamt rund 1.358.000 EUR für die
Zwischenfinanzierung (Zinsaufwendungen auf das Zwi­
schenfinanzierungsdarlehen nebst Stundungszinsen für
Projektentwicklungsvergütung), Zinsaufwendungen für
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
79
Geplante Mittelverwendung und Mittelherkunft der Emittentinnen
Fremdkapital vor Inbetriebnahme, Bankgebühren, Anlauf­
kosten und Umsatzsteuern bei der Planet energy Wind­
park Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft, wel­
che im Gegensatz zur Planet energy Windpark
Schwanewede GmbH & Co. KG nicht vorsteuerabzugs­
berechtigt ist. Weiterhin sind in dieser Position Aufwen­
dungen an die Planet energy GmbH für die Projektent­
wicklung der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Ertragsprognose
ERTRAGSPROGNOSE*
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Umsatzerlöse und Erlöse
aus Beteiligungen
34.144
1.549.181
1.551.436
1.529.812
1.529.733
1.535.654
1.497.740
1.502.494
1.507.078
1.487.110
0
0
318
416
514
612
1.697
1.785
1.795
1.726
Zinserträge
Abschreibungen
Betriebsausgaben
inkl. Umsatzsteuer
0
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-648.746
-289.184
-290.939
-279.972
-282.785
-317.044
-351.390
-385.829
-420.365
-455.001
-5.000
-20.400
-20.808
-21.224
-21.649
-22.082
-22.523
-22.974
-23.433
-23.902
-493.563
-124.297
-111.469
-103.164
-94.993
-86.821
-78.650
-70.479
-62.307
-54.136
-24.768
-141.725
-141.309
-140.675
-153.294
-152.898
-152.495
-152.084
-151.664
-151.236
0
-40.769
-37.902
-40.381
-40.901
-36.981
-33.188
-29.242
-25.273
-21.279
-1.137.932
344.299
360.819
356.302
348.117
331.932
272.682
255.163
237.322
194.774
Verwaltungskosten Genussrechte
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
Genussrechtsvergütungen
Steuern vom Einkommen
und Ertrag
Handelsrechtliches Ergebnis
LIQUIDITÄTSPROGNOSE*
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
Handelsrechtliches Ergebnis
-1.137.932
344.299
360.819
356.302
348.117
331.932
272.682
255.163
237.322
194.774
Abschreibungen
0
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
Bildung von Rückstellungen
für Rückbau
0
3.616
4.014
4.444
4.910
5.413
5.958
6.545
7.179
7.863
80.096
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
zzgl. nicht
zahlungswirksamerAufwendungen
Verbrauch Disagio und Bankgebühren
abzgl. nicht aufwandswirksamer
Ausgaben
Darlehenstilgungen
Rückzahlung Genussrechtskapital
0
-99.234
-100.745
-101.379
-99.730
-100.125
-100.528
-100.940
-101.359
-101.787
Bildung von Rücklagen für Darlehen
0
-318.000
0
0
0
0
0
0
0
0
Bildung von Rücklagen für Rückbau
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Bildung von Rücklagen für
Instandhaltung
0
0
-98.000
-98.000
-98.000
-98.000
-98.000
-98.000
-98.000
-98.000
165.856
-255.276
-257.531
-235.906
-235.828
-241.749
-203.835
-208.589
-213.172
-193.205
Auflösung von Rücklagen für Darlehen
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Auflösung von Rücklagen
für Instandhaltung
0
0
0
0
0
31.359
62.719
94.078
125.438
156.797
27.894
90.015
89.968
89.696
103.680
103.680
103.680
103.680
103.680
103.680
762.608
9.897
134
0
0
0
0
0
0
0
abzgl. Zuteilung handelsrechtliches
Ergebnis aus Beteiligung
zzgl. nicht ertragswirksamer Einnahmen
Ausschüttung aus Beteiliung
zzgl./abzgl. sonstiger Abweichungen
des Cashflows von den Erträgen
Liquiditätsergebnis
-101.478
363.825
-41.405
-24.906
-16.913
-7.552
2.612
11.875
21.025
30.060
Freie Liquidität am Jahresende
225.433
589.258
547.853
522.947
506.033
498.482
501.094
512.969
533.994
564.054
0
318.000
416.000
514.000
612.000
678.641
713.922
717.843
690.406
631.609
Stand Liquiditätsrücklagenkonten
* Sofern nicht anders bezeichnet, verstehen sich die Beträge jeweils in EURO
80
Beteiligungsgesellschaft von insgesamt 350.000 EUR
enthalten. Eine detailliertere Aufschlüsselung der Kos­
ten ist bei den Beschreibungen der Betriebsgesellschaft
bzw. Beteiligungsgesellschaft zu finden (Seiten 51 und
69). Die Liquiditätsreserve beträgt zusammen rund
327.000 EUR. Die Eigenmittel betragen unter Berücksich­
tigung des zu platzierenden Genussrechtskapitals insge­
samt 7.870.000 EUR.
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2035
2015-2035
1.418.491
1.420.580
1.443.254
1.465.692
1.487.884
1.500.726
1.550.732
1.548.219
1.541.791
1.535.096
2034
1.575.505
30.212.351
1.579
2.707
2.100
1.590
1.590
1.590
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
25.018
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-588.509
-11.770.175
-489.742
-539.119
-543.459
-579.294
-583.911
-524.956
-467.157
-440.879
-399.090
-388.838
-394.451
-9.072.149
-24.380
-24.867
-25.365
-25.872
-26.390
-26.917
-27.456
-28.005
-28.565
-29.136
-29.719
-500.666
-45.964
-37.793
-29.621
-21.450
-13.279
-9.468
0
0
0
0
0
-1.437.454
-150.800
-157.402
-157.402
-157.402
-122.451
-157.402
-157.402
-773.234
-809.738
-823.141
-1.280.730
-6.109.255
-17.259
-11.354
-11.565
-7.343
-11.304
-16.379
-25.509
0
0
0
0
-406.628
103.415
64.242
89.432
87.412
143.631
178.685
285.700
-281.407
-283.111
-293.528
-716.904
941.042
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2035
2015-2035
103.415
64.242
89.432
87.412
143.631
178.685
285.700
-281.407
-283.111
-293.528
2034
-716.904
941.042
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
588.509
11.770.175
8.601
9.396
10.253
11.175
12.168
13.236
14.385
15.620
16.947
18.373
19.905
200.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
80.096
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
0
0
0
0
0
-8.800.000
-102.224
-99.234
-99.234
-99.234
-134.185
-480.653
-1.548.562
-973.691
-654.170
-411.987
-2.361.000
-7.870.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-318.000
0
0
0
0
0
-200.000
0
0
0
0
0
-200.000
-98.000
-98.000
-98.000
-98.000
-98.000
-112.525
0
0
0
0
0
-1.386.525
-124.586
-126.675
-149.349
-171.787
-193.979
-206.821
-256.827
-254.314
-247.886
-241.191
-281.599
-4.134.250
0
0
0
0
0
318.000
0
0
0
0
0
318.000
188.157
219.516
199.936
98.000
98.000
112.525
0
0
0
0
0
1.386.525
103.680
103.680
103.680
103.680
103.680
417.616
917.616
917.616
917.616
917.616
1.548.564
7.074.702
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
772.639
38.981
32.864
16.656
-108.816
-108.747
0
819
12.332
337.905
577.792
-1.202.525
-165.596
603.035
635.899
652.555
543.739
434.992
434.992
435.811
448.144
786.049
1.363.841
161.315
n/a
541.452
419.936
318.000
318.000
318.000
200.000
200.000
200.000
200.000
200.000
200.000
n/a
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
81
Geplante Mittelverwendung und Mittelherkunft der Emittentinnen
Des Weiteren beansprucht die Emittentin Planet energy
Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG insgesamt
rund 8.800.000 EUR Fremdmittel. Die Emittentin Planet
energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsge­
sellschaft mbH & Co. KG nimmt keine Fremdmittel auf.
Eine detailliertere Aufschlüsselung der Mittelverwendung
und Mittelherkunft der beiden Emittentinnen ist bei den
Beschreibungen der Emittentinnen zu finden (siehe hier­
zu Seiten 53 und 69).
Zur Rückführung der von der Planet energy GmbH zur
Verfügung gestellten Zwischenfinanzierungsdarlehen
über insgesamt bis zu 7.250.000 EUR wird auf die Seiten
59 sowie 66. verwiesen. Einzelheiten zu den Erlösen und
Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung sind den
Erläuterungen zu der jeweiligen Emittentin zu entnehmen
(Seiten 56 f. und 72 f.).
Umsatzerlöse und Ergebnis aus der Beteiligung
Es werden Umsatzerlöse des Windparks Schwanewede
und Ergebnisse aus der Beteiligung der Planet energy
Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG am Windpark Sailershäuser Wald ab 2016
von rund 1.500.000 EUR prognostiziert.
Sonstige betriebliche Erträge und Zinserträge
Die Zinserträge resultieren aus der Verzinsung der liqui­
den Mittel. Hierfür wird von einem Zinssatz in Höhe von
0,1 % für langfristig angelegte Rücklagen für die Jahre
2015 bis 2020, von 0,25 % für die Jahre 2021 bis 2025
und von 0,5 % für die Jahre 2026 bis 2035 ausgegangen.
Für die übrigen bzw. laufenden Liquiditätsguthaben wur­
de im Sinne einer vorsichtigen Prognose ein Guthaben­
zins nicht kalkuliert.
Abschreibungen
Es wird eine lineare Abschreibung der Windenergie­
anlagen ab Inbetriebnahme über 20 Jahre angesetzt.
Betriebsausgaben und Umsatzsteuer
Die Summe aller laufenden Betriebsausgaben des Wind­
parks Schwanewede und der Beteiligungsgesellschaft
Sailershäuser Wald wird entsprechend der in den Pro­
jektbeschreibungen dargestellten vertraglichen Regelun­
gen und Annahmen ausgewiesen. Sofern sie nicht von
den Strom­erlösen abhängig oder nicht anders vertraglich
geregelt sind oder auf Angeboten beruhen sind, werden
sie jährlich mit 2,0 % kalkulatorisch ab dem Jahr 2016
gesteigert. In dieser Position sind weiterhin Umsatz­
steuern für Ausgaben der Planet energy Windpark Sai­
lershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
enthalten.
82
Verwaltungskosten Genussrechte
Die Anlegerverwaltung wird der Planet energy Anle­
gerservice GmbH mit insgesamt 20.000 EUR pro Jahr
vergütet und ab einschließlich 2016 um jährlich 2,0 %
gesteigert.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Basierend auf dem Kreditvertrag des Windparks
­Schwanewede fallen Zinsaufwendungen an. In den
­Jahren 2015 bis 2016 beinhalten die Zinsaufwendun­
gen zusätzlich die im Rahmen der Zwischenfinanzierung
anfallenden Aufwendungen für die Gesellschafterdarle­
hen und Stundungszinsen für die Projektentwicklungs­
vergütungen der Planet energy GmbH. In der Planet
energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesell­
schaft mbH & Co. KG fallen lediglich Zinsaufwendungen
für das Gesellschafterdarlehen und Stundungszinsen für
die Projektentwicklungsvergütung an. Darüber hinaus
werden die Rechnungsabgrenzungsposten für die Bank­
gebühren über die Laufzeit des Darlehen aufgelöst.
Genussrechtsvergütungen
Die Berechnung der Genussrechtsvergütungen ergibt
sich aus den Genussrechtsbedingungen, wie auf Seite
137 f. beschrieben. Beide Emittentinnen werden prog­
nosegemäß zum ersten Mal im Jahr 2016 eine Genuss­
rechtsvergütung für das Jahr 2015 auszahlen.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Es fällt Gewerbesteuer auf die Gewerbeerträge der Emit­
tentinnen an. Zu den steuerlichen Grundlagen hinsicht­
lich der Besteuerung der Emittentinnen siehe Seite 131 ff.
Handelsrechtliches Ergebnis
Das handelsrechtliche Ergebnis weist das Ergebnis nach
den gesetzlichen Vorschriften durch Saldierung von Erlö­
sen und Aufwendungen aus.
Liquiditätsprognose
Zur Berechnung des Liquiditätsergebnisses wird das
handelsrechtliche Ergebnis um nicht zahlungswirksame
Aufwendungen und Erträge sowie um nicht aufwands-/
ertragswirksame, aber zahlungswirksame Ausgaben/­
Einnahmen korrigiert.
Eine detailliertere Aufschlüsselung der Umsatzerlöse,
Kosten und Liquiditätsflüsse der beiden Betriebsgesell­
schaften erfolgt im Rahmen der Beschreibungen der
­Projekte (siehe Seiten 51 ff. und 67 ff.).
Genussrechtsvergütungen und -rückzahlungen des
Genussrechtskapitals
Die Genussrechtsvergütungen setzen sich gemäß § 2
der Genussrechtsbedingungen aus einer Grundver­
gütung von 1,0 % p. a. und einer variablen Vergütung
zusammen. Die variable Vergütung basiert gemäß § 2
Abs. 2 der Genussrechtsbedingungen auf den jährlichen
Umsatzerlösen der Planet energy Windpark Schwane­
wede GmbH & Co. KG und den Liquiditätszuflüssen (Ent­
nahmen) der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG aus dem Wind­
park Sailershäuser Wald. Diese Werte werden um Zinser­
träge erhöht. Des Weiteren werden die Ausgangswerte
um zahlungswirksame Betriebsausgaben, Verwaltungs­
kosten, Zinsaufwendungen und Tilgungen für betrieblich
veranlasste Darlehen reduziert. Außerdem müssen im
Rahmen der Kreditfinanzierung der Kraftwerke Schul­
dendienstrücklagen und Instandhaltungsrücklagen gebil­
det werden. Die Schuldendienstrücklagen können ent­
sprechend der Tilgung aufgelöst werden. Bezüglich der
Einzelheiten wird auf die Genussrechtsbedingungen
der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co.
KG und der Planet energy Windpark Sailerhäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG verwiesen.
Die Bildung bzw. Auflösung von Rücklagen mindert oder
erhöht die Liquiditätsergebnisse. Die variablen Genuss­
rechtsvergütungen ergeben sich aus den Liquiditätser­
gebnissen nach Abzug des Steueraufwands. Sie werden
prognosegemäß um negative variable Genussrechts­
vergütungen der Vorjahre korrigiert und stehen dann zur
Auszahlung an den Anleger bereit, soweit die Emittentin­
nen zum Auszahlungszeitpunkt gemäß § 3 Abs. 1 bzw.
§ 5 der Genussrechtsbedingungen über entsprechende
Liquidität verfügen.
Darüber hinaus haben die beiden Betriebsgesellschaf­
ten gemäß § 5 Abs. 6 der Genussrechtsbedingungen
die Möglichkeit, vor Laufzeitende der Genussrechte
bis zu 70,0 % des Genussrechtskapitals zurückzufüh­
ren, wovon die Emittentin des Windparks Schwanewe­
de gemäß der Prognose ab dem Jahr 2017 (für das Jahr
2016) und die Planet energy Windpark Sailershäuser
Wald Beteiligungsgesellschaft ab dem Jahr 2018 (für das
Jahr 2017) Gebrauch machen wird. Beide Emittentinnen
werden prognosegemäß im Jahr 2016 für das Jahr 2015
eine Genussrechtsvergütung auszahlen.
Der verbleibende Anteil der Liquiditätsüberschüsse,
­welcher über 1,08 % des anteiligen Genussrechtskapi­
tals hinausgeht, wird zur Ansparung der Rückzahlung
des Genussrechtskapitals einbehalten bzw. zur anteiligen
Rückzahlung des Genussrechtskapitals vor dem Laufzei­
tende der Genussrechte verwendet. Während eines zwei­
ten Zeitraums, dessen Beginn sich an der Tilgung der
Darlehen orientiert, wird der bis dahin noch nicht ange­
sparte Betrag zur Rückführung des Genussrechtskapi­
tals in der jeweiligen Emittentin in gleichen Jahresbeträ­
gen einbehalten, so dass die Genussrechtsvergütungen
entsprechend gemindert werden (§ 2 Abs. 4 der Genuss­
rechtsbedingungen). Während der Platzierungsphase,
die voraussichtlich im dritten Quartal 2015 abgeschlos­
sen ist, wird die Genussrechtsvergütung unter Berück­
sichtigung des in den Berechnungen angenomme­
nen gleichmäßigen Platzierungsverlaufs zeitanteilig
ausgewiesen.
Die Liquiditätsüberschüsse werden aufgeteilt in variable
Vergütungen und Rückzahlungen des Genussrechtska­
pitals: Während eines ersten Zeitraums, der sich an der
Laufzeit der Darlehen der beiden Emittentinnen orientiert,
sind die Genussrechtsvergütungen auf 1,08 % p. a. des
anteiligen Genussrechtskapitals begrenzt (§ 2 Abs. 3 der
Genussrechtsbedingungen).
Diese Genussrechtsvergütungen aus zur Verfügung ste­
henden Liquiditätsüberschüssen werden sodann gemäß
§ 2 Abs. 1 der Genussrechtsbedingungen zu 93,0 % an
die Anleger ausgezahlt.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
83
Geplante Mittelverwendung und Mittelherkunft der Emittentinnen
GENUSSRECHTSVERGÜTUNGEN UND -RÜCKZAHLUNGEN DES GENUSSRECHTSKAPITALS 2015 BIS 2035
(PROGNOSE)
2015
Summe Umsatzerlöse gemäß EEG zzgl.
Zuschüsse und Beteiligungserträge
zzgl. Zinserträge auf Bankguthaben
2016
27.894
2017
1.383.920
1.383.873
2018
1.383.601
2019
1.397.585
2020
1.397.585
2021
1.397.585
2022
1.397.585
2023
1.397.585
2024
1.397.585
0
0
318
416
514
612
1.697
1.785
1.795
1.726
-104.604
-305.968
-307.733
-296.752
-299.524
-333.712
-367.956
-402.258
-436.618
-471.039
-16.396
-193.100
-190.036
-181.864
-173.693
-165.521
-157.350
-149.179
-141.007
-132.836
abzgl. Tilgungen Darlehen
0
0
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
abzgl. Ausschüttungen aus Liquidität und
zzgl. Zahlungen für Rückbau (Sailershäuser Wald)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
abzgl./zzgl. Bildung/Auflösung von
Liquditätsrücklagen
0
-318.000
-98.000
-98.000
-98.000
-66.641
-35.281
-3.922
27.438
58.797
abzgl. Steueraufwand (GewSt)
0
0
-81.537
5.733
-86.496
4.694
-78.655
12.280
-70.764
20.219
-93.107
566.851
78.313
184.563
111.815
208.446
131.468
227.720
149.857
245.881
Auf-/Abbau Verlustvortrag
-102.109
102.109
0
0
0
0
0
0
0
0
Verlustvortrag
abzgl. zahlungswirksamer Betriebsausgaben und Verwaltungskosten
abzgl. Zinszahlungen Darlehen und
Grundvergütung
Liquiditätsüberschuss vor
Verlustvorträgen
-102.109
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Liquiditätsüberschuss nach Abzug
Verlustvorträge
9.002
464.743
78.313
184.563
111.815
208.446
131.468
227.720
149.857
245.881
Begrenzung der Genussrechtsvergütung gemäß § 2 (3) der
Genussrechtsbedingungen
9.118
84.626
84.626
84.626
84.626
84.626
84.626
84.626
84.626
84.626
0
396.975
10.992
117.923
31.607
128.663
52.119
148.813
71.401
167.885
Anteil Liquiditätsüberschuss für
Genussrechtsvergütung
9.002
67.768
67.321
66.640
80.208
79.783
79.350
78.907
78.456
77.996
davon entspricht die
GR-Vergütung gemäß § 2 (1)
der Genussrechtsbedingungen
8.372
63.025
62.609
61.975
74.594
74.198
73.795
73.384
72.964
72.536
Ansparbetrag Rückzahlung GR-Kapital
% des Genussrechtskapitals
Grundvergütung
% des Genussrechtskapitals
0,1 %
0,8 %
0,8 %
0, 8 %
0,9 %
0,9 %
0,9 %
0,9 %
0,9 %
0,9 %
16.396
78.700
78.700
78.700
78.700
78.700
78.700
78.700
78.700
78.700
0,2 %
1,0 %
1,0 %
1,0 %
1,0 %
1,0 %
1,0 %
1,0 %
1,0 %
1,0 %
Liquiditätsreserve gem. Ergebnisrechnung
225.433
907.258
963.853
1.036.947
1.118.033
1.177.122
1.215.016
1.230.812
1.224.399
1.195.663
Rückzahlung des Genussrechtskapitals
0
99.234
100.745
101.379
99.730
100.125
100.528
100.940
101.359
101.787
% des Genussrechtskapitals
0,0 %
1,3 %
1,3 %
1,3 %
1,3 %
1,3 %
1,3 %
1,3 %
1,3 %
1,3 %
Gesamt-Auszahlung in % des
Genussrechtskapitals
0,3 %
3,1 %
3,1 %
3,1 %
3,2 %
3,2 %
3,2 %
3,2 %
3,2 %
3,2 %
ANLEGER-KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG FÜR EINEN EXEMPLARISCHEN ZEICHNUNGSBETRAG VON
10.000 EUR (PROGNOSE)*
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
0,00 %
1,51 %
3,1 %
3,1 %
3,1 %
3,2 %
3,2 %
3,2 %
3,2 %
3,2 %
Summe Auszahlungen in EUR
0
25
306
308
308
322
322
322
322
322
Genussrechtsvergütung in EUR
0
25
180
180
179
195
194
194
193
193
Abgeltungsteuer in EUR
0
-7
-47
-47
-47
-51
-51
-51
-51
-51
-10.000
0
126
128
129
127
127
128
128
129
Jahr
Summe Auszahlungen in % p. a.
Einzahlung (-)/Rückzahlung (+) des
Genussrechtskapital
Summe des Rückflusses in EUR
-10.000
19
259
260
260
270
270
270
271
271
Kapitalbindung zum Jahresende in EUR
-10.000
-9.981
-9.723
-9.463
-9.202
-8.932
-8.662
-8.391
-8.121
-7.850
Anteiliges Fremdkapital zum Jahresende in %
111,8 %
111,8 %
103,8 %
95,8%
87,9 %
79,9 %
71,9 %
63,9 %
55,9 %
47,9 %
*Einzahlung bis zum 31.10.2015
84 EDV bedingte Rundungsdifferenzen möglich. Alle Beträge sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Sofern nicht anders bezeichnet, verstehen sich die Beträge jeweils in EURO.
2025
1.397.585
2026
1.397.585
2027
1.397.585
2028
1.397.585
2029
1.397.585
2030
1.711.521
2031
2.211.521
2032
2.211.521
2033
2.211.521
2034
2.211.521
2035
2015–2035
2.842.469
32.952.803
1.579
2.707
2.100
1.590
1.590
1.590
1.000
1.000
1.000
1.000
1.000
25.018
-505.521
-554.590
-558.571
-593.991
-598.133
-538.638
-480.228
-453.264
-410.708
-399.601
-404.265
-8.823.674
-124.664
-116.493
-108.321
-100.150
-91.979
-88.168
-78.700
-78.700
-78.700
-78.700
-78.700
-2.524.257
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
-628.571
0
0
0
0
0
-8.800.000
0
109.375
109.375
109.375
109.375
0
0
0
0
0
-130.948
306.552
90.157
121.516
101.936
0
0
318.000
0
0
0
0
0
0
28.257
-50.966
27.835
-42.521
19.912
-52.670
1.652
-1.652
1.652
-1.652
-407.454
-415.267
167.789
359.786
264.567
213.673
147.347
795.646
1.600.923
1.682.210
1.721.461
1.735.873
2.227.904
12.728.988
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
-102.109
167.789
359.786
264.567
213.673
147.347
795.646
1.600.923
1.682.210
1.721.461
1.735.873
2.227.904
12.728.988
84.626
84.626
84.626
84.626
84.626
84.626
84.626
84.626
84.626
84.626
84.626
1.701.640
90.262
275.160
179.941
129.047
100.303
711.020
1.516.297
935.399
935.399
935.399
935.399
7.870.000
77.527
84.626
84.626
84.626
47.044
84.626
84.626
746.811
786.063
800.474
1.292.506
4.858.988
72.100
78.702
78.702
78.702
43.751
78.702
78.702
694.534
731.038
744.441
1.202.030
4.518.859
0, 9 %
1,0 %
1, 0%
1,0 %
0,6 %
1,0 %
1,0 %
8,8 %
9,3 %
9,5 %
15,3 %
57,4 %
78.700
78.700
78.700
78.700
78.700
78.700
78.700
78.700
78.700
78.700
78.700
1.590.396
20,2 %
1,0 %
1,0 %
1,0 %
1,0 %
1,0 %
1,0 %
1,0 %
1,0 %
1,0 %
1,0 %
1,0%
1.144.488
1.055.835
970.555
861.739
752.992
634.992
635.811
648.144
986.049
1.563.841
361.315
n/a
102.224
99.234
99.234
99.234
134.185
480.653
1.548.562
973.691
654.170
411.987
2.361.000
7.870.000
1,3 %
1,3 %
1,3 %
1,3 %
1,7%
6,1 %
19,7 %
12,4 %
8,3%
5,2 %
30,0 %
100,0 %
3,2 %
3,3 %
3,3 %
3,3 %
3,3%
8,1 %
21,7 %
22,2 %
18,6%
15,7 %
46,3 %
177,6 %
2025
2026
2027
2028
2029
2030
2031
2032
2033
2034
2035
2036
Summe
3,2 %
3,2 %
3,3 %
3,3 %
3,3 %
3,3 %
8,1 %
21,7 %
22,2 %
18,6 %
15,7 %
46,3 %
n/a
322
322
326
326
326
326
811
2.168
2.220
1.860
1.569
4.627
17.756
192
192
200
200
200
156
200
200
983
1.029
1.046
1.627
7.756
-51
-51
-53
-53
-53
-41
-53
-53
-259
-271
-276
-429
-2.046
129
130
126
126
126
171
611
1.968
1.237
831
523
3.000
0
271
271
273
273
273
285
758
2.115
1.961
1.589
1.294
4.198
5.711
-7.579
-7.308
-7.035
-6.762
-6.488
-6.203
-5.445
-3.330
-1.370
219
1.513
5.711
n/a
39,9 %
31,9 %
24,0 %
16,0 %
8,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
0,0 %
n/a
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
85
Geplante Mittelverwendung und Mittelherkunft der Emittentinnen
Die Anleger-Kapitalrückflussrechnung weist den Kapi­
talrückfluss aus, wie er einem Anleger bei einem fikti­
ven Beitritt im Oktober 2015 bis zum Ende des zweiten
Quartals 2036 prognosegemäß zufließt. Die Rückfluss­
bedingung setzt einen gleichmäßigen Platzierungsver­
lauf voraus. Die Kapitalrückflussrechnung zeigt exem­
plarisch eine Berechnung für einen Anlagebetrag von
10.000 EUR. Der Anlagebetrag des Anlegers wird ent­
sprechend der quotalen Aufteilung (siehe hierzu Seite
36) auf die beiden Emittentinnen aufgeteilt. Die Auszah­
lung wird nach der Prüfung und Testierung der Jahres­
abschlüsse durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
sowie der Feststellungen der Jahresabschlüsse durch
die Gesellschafterin der jeweiligen Emittentin, die Pla­
net energy GmbH, nach Ablauf des Geschäftsjahres
erfolgen.
Die Auszahlungen teilen sich gemäß Prognose in
Genussrechtsvergütungen und Rückzahlungen des
Genussrechtskapitals, deren Höhe sich nach der Liqui­
ditätslage der jeweiligen Emittentin bemisst, auf. Beide
Emittentinnen planen eine erste Zahlung von Genuss­
rechtsvergütung im Jahr 2016 für das Jahr 2015. Die
­Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
plant gemäß § 5 Abs. 6 der Genussrechtsbedingungen
bereits 2017 (für das Jahr 2016) und die Planet energy
Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG im Jahr 2018 (für das Jahr 2017) eine
anteilige Rückzahlung des Genussrechtskapitals vorzu­
nehmen. Unabhängig vom tatsächlichen Eingang des
Anlagebetrages ist insgesamt über die gesamte Laufzeit
der Genussrechte eine vollständige Rückzahlung des
jeweils eingezahlten Genussrechtskapitals prognosti­
ziert. Bei Beitritt im Oktober 2015 ergibt sich beispiels­
weise eine Auszahlung von 0,3 % für 2015. Bei frühe­
rer oder späterer Einzahlung des Genussrechtskapitals
ergeben sich entsprechend abweichende Rückflüsse.
Über die Laufzeit werden ansteigende Auszahlungen auf
bis zu 46,3 % im Jahr 2036 (für 2035) für den Beispiel­
anleger prognostiziert. Die Summe der Auszahlungen
über die gesamte Laufzeit beträgt gemäß Prognose ca.
177,6 % vor Steuern, so dass sich nach Abzug der Rück­
zahlung des Genussrechtskapitals eine durchschnittliche
Genussrechtsvergütung von rund 3,75 % p. a. vor Steu­
ern ergibt.
Auf den Anteil der Genussrechtsvergütungen ist Abgel­
tungsteuer nebst Solidaritätszuschlag (und gegebe­
nenfalls Kirchensteuer) zu entrichten, die direkt von
der Betriebsgesellschaft bzw. Beteiligungsgesellschaft
das Finanzamt abgeführt wird. Nach Abgeltungsteu­
er und Solidaritätszuschlag werden über die Gesamt­
laufzeit Auszahlungen von insgesamt rund 157 % bzw.
eine durchschnittliche Genussrechtsvergütung von rund
86
2,76 % p. a. (nach Steuern) prognostiziert. Eine Laufzeit­
verlängerung der Vermögensanlagen über das Jahr 2035
hinaus ist nicht möglich.
Das gebundene Kapital zum Jahresende ergibt sich aus
dem gezeichneten Genussrechtskapital abzüglich des
jährlichen Rückflusses nach Steuern.
Aus dem Verhältnis prognostizierter Darlehensverbind­
lichkeiten ohne Gesellschafterdarlehen zum jeweiligen
Jahresende zum prognostizierten Gesamtgenussrechts­
kapital von 7.870.000 EUR ergibt sich das anteilige
Fremdkapital. Der Darstellung ist insbesondere zu ent­
nehmen, dass die Betriebsgesellschaft und die Beteili­
gungsgesellschaft prognosegemäß spätestens ab dem
Jahr 2030 vollständig entschuldet sind.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
87
SENSITIVITÄTSBETRACHTUNG
(ABWEICHUNGEN VON DER PROGNOSE)
Ausgehend von den beschriebenen Risiken ab Seite 18
werden Stellgrößen ausgewählt und in der Sensitivitäts­
betrachtung untersucht. Bei den Sensitivitätsbetrach­
tungen werden, mit Ausnahme der Sensitivitätsbetrach­
tung zur Inbetriebnahme der Windenergieanlagen, jeweils
die zugrundegelegten Stellgrößen für die Jahre 2016 bis
2035 variiert. Bei der Betrachtung der Sensitivitäten wer­
den trotz verändertem Unternehmensverlauf die übrigen
nicht von dem Sensitivitätsszenario betroffenen Annah­
men und die betrieblichen Aufwendungen nicht verän­
dert. Zu den Eintrittswahrscheinlichkeiten ist keine Aus­
sage möglich. Bei den dargestellten Variationen handelt
es sich um Beispiele, die einzeln oder kumuliert auftre­
ten, aber sich auch gegenseitig aufheben können. Grö­
ßere Abweichungen als die hier dargestellten sind grund­
sätzlich möglich. Im prospektierten Basisfall wird eine
Gesamtauszahlung von rund 177,6 % (vor Steuern inkl.
Kapitalrückzahlung) des gezeichneten Genussrechtska­
pitals erreicht.
Bei durchgängigen Mindererträgen in Höhe von 10,0 %
bei beiden Windparks sinkt die prognostizierte Gesamt­
auszahlung um rund 47 Prozentpunkte gegenüber dem
Basisfall auf rund 130,7 % (vor Steuern).
Dauerhafte Minder- oder Mehrerträge
(Abweichungen von der Prognose)
Eine dauerhafte Minderung der Umsatzerlöse aus der
Einspeisung von Strom kann insbesondere dadurch
entstehen, dass trotz der im Basisfall vorgenommenen
Sicherheitsabschläge die tatsächlichen Stromerträ­
ge die Ertragsprognosen der Gutachter unterschreiten.
Andererseits besteht auch die Möglichkeit, dass die im
Basisfall prognostizierten Erträge überschritten wer­
den. Nachfolgend werden die prognostizierten Erträge
der Windparks inklusive Sicherheitsabschlag um bis zu
±15,0 % zum Basisfall variiert.
Gleichwohl könnte der Windpark Schwanewede auch
bei um 15,0 % niedrigeren Winderträgen noch positive
Genussrechtsvergütungen verdienen und damit einen
etwaigen teilweisen Verlust des Genussrechtskapitals für
die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. KG teilweise ausgleichen.
Windaufkommen (Abweichungen von der Prognose)
Gesamtauszahlung
in %
250
200
150
100
50
-15 %
88
-10 %
-5 %
0%
5%
10 %
15 %
Bei einer dauerhaften Minderung der Erträge um 15,0 %
ergibt sich noch eine Gesamtauszahlung in Höhe von
rund 105,2 % (vor Steuern). In diesem Fall wäre die
Emittentin Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG voraussicht­
lich nicht mehr in der Lage, das Genussrechtskapital
in voller Höhe zurückzuzahlen, was in der genannten
Gesamtauszahlung berücksichtigt ist. Zudem könnten
für die Beteiligungsgesellschaft dauerhaft Stützungs­
maßnahmen erforderlich werden, um die Zahlungsfähig­
keit der Gesellschaft aufrecht zu erhalten. Der Windpark
­Sailershäuser Wald könnte voraussichtlich jedoch wei­
terbestehen und könnte das Kommanditkapital an die
Gesellschafter zurückführen.
Bei einer dauerhaften Minderung der Erträge um mehr
als 15 % besteht eine Insolvenzgefahr für beide Emit­
tentinnen, die zu einem Totalverlust des investierten
Genussrechtskapitals führen kann.
Sollten die gegenüber dem Basisfall prognostizierten
Erträge bei beiden Emittentinnen dauerhaft um 15,0 %
überschritten werden, kann sich die Gesamtauszahlung
bei den oben angegebenen Zuschlägen auf insgesamt
rund 223,4 % vor Steuern des Genussrechtskapitals
erhöhen. Dies entspricht einer Steigerung der Gesamt­
auszahlung gegenüber dem Basisfall um rund 46 Pro­
zentpunkte. Ab Mehrerträgen von 7,0 % kommt es beim
Windpark Schwanewede zu einer Verkürzung der Dau­
er der erhöhten Vergütung (8,79 Ct/kWh statt 4,95 Ct/
kWh) gemäß § 49 EEG 2014. Dieser Effekt führt zu einem
zunächst weniger starken Anstieg ber Gesamtauszah­
lung beim Windpark Schwanede bei steigenden Winder­
trägen und kann sogar zu einem Absinken der Gesamt­
auszahlung gegenüber dem Basisszenario führen.
Preissteigerung (Abweichungen von der Prognose)
200
150
100
50
0
Basisszenario
4,0 %
6,0 %
8,0 %
mittlere Preissteigerungsrate
In der Prognoserechnung wird von einer mittleren Preis­
steigerungsrate von 2 % p. a. ausgegangen. Sollte sich
diese Steigerungsrate erhöhen, so hat dies Auswirkun­
gen auf die Gesamtauszahlung an den Genussrechts­
inhaber. Bei einer angenommenen mittleren Preisstei­
gerungsrate von 4 % für alle nicht vertraglich fixierten
Betriebsausgaben sinkt die Gesamtauszahlung um rund
32 Prozentpunkte auf rund 146,1 % (vor Steuern). Bei
einer angenommenen mittleren Preissteigerungsrate von
6 % für alle nicht vertraglich fixierten Betriebsausgaben
sinkt die Gesamtauszahlung um rund 75 Prozentpunkte
auf rund 102,7 % (vor Steuern).
Inbetriebnahme (Abweichungen von der Prognose)
Gesamtauszahlung
in %
190
185
180
175
Negative Preise an der Strombörse EPEX Spot SE
in Paris (Abweichungen von der Prognose)
Wenn der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone
Deutschland/Österreich am Spotmarkt der Strombörse
EPEX Spot SE in Paris an mindestens sechs aufeinander­
folgenden Stunden negativ ist, verringert sich die Vergü­
tung für den gesamten Zeitraum, in denen die Stunden­
kontrakte ohne Unterbrechung negativ sind gemäß EEG
§ 24 (1) (2014) auf null für Windkraftanlagen, die nach
dem 31. Dezember 2015 in Betrieb genommen werden.
Negative Preise (Abweichungen von der Prognose)
in %
190
180
Gesamtauszahlung
Gesamtauszahlung
in %
Gesamtauszahlung um rund 7 Prozentpunkte auf
184,8 % (vor Steuern) aufgrund einer höheren Vergütung
des Windstroms über die gesamte Laufzeit nach dem
EEG (2014) und zusätzlichen Winderträgen im Dezember
2015. In diesen Sensitivitätsbetrachtungen wird wie im
Basisfall davon ausgegangen, dass drei der zehn Wind­
energieanlagen des Windparks Sailershäuser Wald wie
geplant in 2015 in Betrieb gehen.
170
160
150
140
130
120
110
100
0%
10 %
Mindererträge durch negative Preise
170
165
01.12.2015
Basisszenario
01.04.2016
Datum der Inbetriebnahme
Im Basisfall wird von einer Inbetriebnahme des Wind­
parks Schwanewede und einer Inbetriebnahme von sie­
ben der zehn Windenergieanlagen des Windparks Sai­
lershäuser Wald am 1. Januar 2016 ausgegangen. Bei
einer angenommen späteren Inbetriebnahme dieser
Anlagen am 1. April 2016 sinkt die Gesamtauszahlung
gegenüber dem Basisfall um rund 11 Prozentpunkte auf
166,9 % (vor Steuern). Im Falle einer früheren Inbetrieb­
nahme dieser Anlagen am 1. Dezember 2015 steigt die
Studien zufolge können sich beim derzeitigen Marktde­
sign Mindererträge auf 10,0 % oder mehr der prognos­
tizierten Erlöse belaufen. Im Falle einer Inbetriebnahme
des Windparks Schwanewede und einer Inbetriebnahme
von sieben der zehn Windenergieanlagen des Windparks
Sailershäuser Wald am 1. Januar 2016 oder später – wie
in der Prognoserechnung angenommen – und bei ange­
nommenen Mindererträgen von 10 % aufgrund negativer
Strompreise sinkt die prognostizierte Gesamtauszah­
lung um rund 47 Prozentpunkte auf rund 130,7 % (vor
Steuern).
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
89
DARSTELLUNG DER EMITTENTINNEN
ALLGEMEINE ANGABEN
Planet energy Windpark Schwanewede
GmbH & Co. KG
Firma
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
Datum der Gründung: 2. November 2012
Zuständiges Registergericht, Registernummer:
Amtsgericht Hamburg, HRA 115472
Datum der ersten Eintragung: 21. November 2012
Gezeichnetes Kapital:
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt das
gezeichnete Kapital 5.000 EUR und wird zu 100,0 %
von der Planet energy GmbH gehalten. Das Komman­
ditkapital ist vollständig eingezahlt. Die Komplementärin
ist am Vermögen und am Ergebnis der Emittentin nicht
beteiligt. Sie leistet keine Einlage.
Haftkapital: 5.000 EUR
Sitz und Geschäftsanschrift der Emittentin:
Sitz und Geschäftsanschrift der Emittentin ist
­Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg .
Dauer der Gesellschaft:
Die Emittentin ist für unbestimmte Zeit errichtet.
Maßgebliche Rechtsordnung:
Die Emittentin unterliegt deutschem Recht.
Rechtsform:
Die Emittentin hat die Rechtsform einer Kommandit­
gesellschaft (GmbH & Co. KG).
Persönlich haftende Gesellschafterin
(Komplementärin):
Persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin
ist die Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH,
Hamburg.
Geschäftsführung:
Zur Geschäftsführung ist die persönlich haftende Gesell­
schafterin verpflichtet.
90
Gegenstand des Unternehmens:
Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung und der
Betrieb von Energieerzeugungsanlagen aus dem Bereich
der regenerativen Energiequellen. Die Planet energy
GmbH als alleinige Kommanditistin der Gesellschaft
plant, finanziert, errichtet und betreibt Kraftwerke zur
Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequellen.
Die Planet energy GmbH ist ein Tochterunternehmen der
Greenpeace Energy eG, einer unabhängigen Energiege­
nossenschaft, die Privathaushalte und Gewerbekunden
in Deutschland mit Strom aus regenerativen Energiequel­
len versorgt. Die Tätigkeiten der Gesellschaften sowie
der Planet energy GmbH sind fester Bestandteil der
Unternehmensziele der Greenpeace Energy eG. Die För­
derung der Unternehmensziele der Greenpeace E
­ nergy
eG ist unmittelbarer Bestandteil des Gegenstands der
Gesellschaft. Zudem ist die Gesellschaft zu allen Hand­
lungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegen­
stand der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu
fördern.
Von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages:
Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin weicht in den
nachfolgenden Regelungen von den gesetzlichen
Bestimmungen ab (zu den Gesellschaftsverträgen siehe
Seite 147 ff.):
• Für jeden Kommanditisten (Planet energy GmbH)
wird ein festes Kapitalkonto I, ein Verlustsonderkonto
sowie ein Kapitalkonto II geführt (§ 4).
• Die Gesellschafter sind berechtigt, sich an gleichen
oder ähnlichen Gesellschaften zu beteiligen (§ 5).
• Befreiung der persönlich haftenden Gesellschaf­
terin, der Geschäftsführer sowie der eingesetzten
Geschäftsführung von den Beschränkungen des § 181
BGB (§6 Abs. 1).
• Die Kommanditisten sind zur Wahrnehmung der Rech­
te der Gesellschaft aus oder an den Geschäftsanteilen
an der Komplementärin geschäftsführungs- und ver­
tretungsbefugt (§ 7).
• Beschlüsse in den Gesellschafterversammlungen
bedürfen grundsätzlich der einfachen Mehrheit der
nach dem Gesellschaftsvertrag vorhandenen stimm­
berechtigten Stimmen, wobei je 500 EUR Kapitalanteil
eine Stimme gewährt (§ 9 Abs. 2 und 4).
• Die Gesellschafter nehmen am Gewinn und Verlust im
Verhältnis ihrer Kapitalanteile teil (§ 12 Abs. 1).
• Die Kommanditisten sind mit Zustimmung der Kom­
plementärin jederzeit berechtigt, Entnahmen zu täti­
gen (§ 13 Abs. 3).
• Verfügungen über Gesellschaftsanteile sind mit
Zustimmung aller Gesellschafter zulässig (§ 14).
• Bei Ausscheiden eines Gesellschafters wird die
Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern
fortgesetzt (§ 15 Abs. 4).
• Im Falle seines Ausscheidens ist ein Kommanditist
(Planet energy GmbH) nicht verpflichtet, einen nega­
tiven Abfindungsbetrag auszugleichen, sofern dieser
nicht durch die Auszahlung von Liquiditätsüberschüs­
sen verursacht ist, die nicht durch entsprechende
Gewinne gedeckt sind (§ 16 Abs. 3).
• Im Falle der Liquidation ist die Komplementärin zur
Liquidatorin bestellt (§ 17).
• Im Falle der Auflösung der jeweiligen Gesellschaft ist
die Komplementärin Liquidatorin.
Übersicht über bisher ausgegebene
Vermögensanlagen:
In Bezug auf die Emittentin wurden bisher keine Wertpa­
piere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2
des Vermögensanlagengesetzes ausgegeben. Da die
Emittentin keine Aktiengesellschaft oder Kommandit­
gesellschaft auf Aktien ist, bestehen keine umlaufenden
Wertpapiere, die den Gläubigern ein Umtausch- oder
Bezugsrecht auf Aktien einräumen. Da keine solchen
Wertpapiere bestehen, können keine Bedingungen oder
Verfahren für den Umtausch oder Bezug oder das Datum
ihrer ersten Kündigungsmöglichkeit oder ihrer Fälligkeit
angegeben werden.
Konzernunternehmen:
Die Emittentin ist Teil eines Konzerns. An der persönlich
haftenden Gesellschafterin der Emittentin, der P
­ lanet
energy Verwaltungsgesellschaft I mbH und an deren
alleiniger Kommanditistin, der Planet energy GmbH, ist
die Greenpeace Energy eG mit 100,0 % des stimmbe­
rechtigten Kapitals beteiligt (siehe Seite 46).
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Hauptmerkmale der bereits übernommenen Anteile
der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der
Emittentin:
Datum der Gründung: 2. September 2013
Kommanditanteile der Planet energy GmbH:
• Teilnahme am Gewinn und Verlust im Verhältnis der
Kapitalanteile
• Stimmrechte in den Gesellschafterversammlungen
• Recht auf Entnahmen
• Befreiung vom Wettbewerbsverbot der §§ 112, 113
HGB
• Recht auf Auseinandersetzungsguthaben im Falle des
Ausscheidens in Höhe des Zeitwerts der jeweiligen
Beteiligung
• Die Hafteinlage beträgt 5.000 EUR
• Pflicht zur Leistung der Einlage
Datum der ersten Eintragung: 17. September 2013
Komplementärin Planet energy Verwaltungsgesellschaft I
mbH:
• Die Komplementärin ist zur Leistung einer Einlage
weder berechtigt noch verpflichtet
• Keine Beteiligung am Gewinn und Verlust der
Gesellschaften
• Anspruch auf Haftungsvergütung in Höhe von
2.000 EUR p. a.
• Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen über
Gesellschaftsanteile
Firma:
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. KG (vormals Planet energy
Kraftwerk XI GmbH & Co. KG)
Zuständiges Registergericht, Registernummer:
Amtsgericht Hamburg, HRA 116588
Gezeichnetes Kapital:
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt das
gezeichnete Kapital 5.000 EUR und wird zu 100,0 % von
der Planet energy GmbH gehalten. Das Kommanditkapi­
tal ist vollständig eingezahlt. Die Komplementärin ist am
Vermögen und am Ergebnis der Emittentin nicht beteiligt.
Sie leistet keine Einlage.
Haftkapital: 5.000 EUR
Sitz und Geschäftsanschrift der Emittentin:
Sitz und Geschäftsanschrift der Emittentin ist
­Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg.
Dauer der Gesellschaft:
Die Emittentin ist für unbestimmte Zeit errichtet.
Maßgebliche Rechtsordnung:
Die Emittentin unterliegt deutschem Recht.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
91
Darstellung der Emittentinnen
Rechtsform:
Die Emittentin hat die Rechtsform einer Kommandit­
gesellschaft (GmbH & Co. KG).
Persönlich haftende Gesellschafterin
(Komplementärin):
Persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin
ist die Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH,
Hamburg.
Geschäftsführung:
Zur Geschäftsführung ist die Komplementärin, die Planet
energy Verwaltungsgesellschaft II mbH, verpflichtet.
Gegenstand des Unternehmens:
Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung und der
Betrieb von Energieerzeugungsanlagen aus dem Bereich
der regenerativen Energiequellen. Sie kann sich ins­
besondere auch an anderen Gesellschaften im In- und
Ausland beteiligen, sie erwerben und die Geschäftsfüh­
rung für solche Gesellschaften übernehmen. Die Planet
energy GmbH als alleinige Kommanditistin der Gesell­
schaft plant, finanziert, errichtet und betreibt Kraftwerke
zur Erzeugung von Strom aus regenerativen Energiequel­
len. Die Planet energy GmbH ist ein Tochterunternehmen
der Greenpeace Energy eG, einer unabhängigen Energie­
genossenschaft, die Privathaushalte und Gewerbekun­
den in Deutschland mit Strom aus regenerativen Energie­
quellen versorgt. Die Tätigkeiten der Gesellschaft sowie
der Planet energy GmbH sind fester Bestandteil der
Unternehmensziele der Greenpeace Energy eG. Die För­
derung der Unternehmensziele der Greenpeace E
­ nergy
eG ist unmittelbarer Bestandteil des Gegenstands der
Gesellschaft. Zudem ist die Gesellschaft zu allen Hand­
lungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegen­
stand der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu
fördern. Sie kann sich insbesondere auch an anderen
Gesellschaften im In- und Ausland beteiligen, sie erwer­
ben und die Geschäftsführung für solche Gesellschaften
übernehmen.
Von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages:
Der Gesellschaftsvertrag der Emittentin weicht in den
nachfolgenden Regelungen von den gesetzlichen
Bestimmungen ab (zu den Gesellschaftsverträgen siehe
Seite 147 ff.):
• Für jeden Kommanditisten (Planet energy GmbH)
wird ein festes Kapitalkonto I, ein Verlustsonderkonto
sowie ein Kapitalkonto II geführt (§ 4).
• Die Gesellschafter sind berechtigt, sich an gleichen
oder ähnlichen Gesellschaften zu beteiligen (§ 5).
92
• Befreiung der persönlich haftenden Gesellschaf­
terin, der Geschäftsführer sowie der eingesetzten
Geschäftsführung von den Beschränkungen des § 181
BGB (§ 6 Abs. 1).
• Beschlüsse in den Gesellschafterversammlungen
bedürfen grundsätzlich der einfachen Mehrheit der
nach dem Gesellschaftsvertrag vorhandenen stimm­
berechtigten Stimmen, wobei je 500 EUR Kapitalanteil
eine Stimme gewährt (§ 9 Abs. 2 und 4).
• Die Gesellschafter nehmen am Gewinn und Verlust im
Verhältnis ihrer Kapitalanteile teil (§ 12 Abs. 1).
• Die Kommanditisten sind mit Zustimmung der Kom­
plementärin jederzeit berechtigt, Entnahmen zu täti­
gen (§ 13 Abs. 3).
• Verfügungen über Gesellschaftsanteile sind mit
Zustimmung aller Gesellschafter zulässig (§ 15).
• Bei Ausscheiden eines Gesellschafters wird die
Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern
fortgesetzt (§ 15 Abs. 4).
• Im Falle seines Ausscheidens ist ein Kommanditist
(Planet energy GmbH) nicht verpflichtet, einen nega­
tiven Abfindungsbetrag auszugleichen, sofern dieser
nicht durch die Auszahlung von Liquiditätsüberschüs­
sen verursacht ist, die nicht durch entsprechende
Gewinne gedeckt sind (§ 16 Abs. 3).
• Im Falle der Liquidation ist die Komplementärin zur
Liquidatorin bestellt (§ 17.
Konzernunternehmen:
Die Emittentin ist Teil eines Konzerns. An deren alleiniger
Kommanditistin der Emittentin, der Planet energy GmbH,
ist die Greenpeace Energy eG mit 100 % des stimmbe­
rechtigten Kapitals beteiligt (siehe Seite 46).
Hauptmerkmale der bereits übernommenen Anteile
der Gründungsgesellschafter und Gesellschafter
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der
Emittentin:
Kommanditanteile der Planet energy GmbH:
• Teilnahme am Gewinn und Verlust im Verhältnis der
Kapitalanteile
• Stimmrechte in den Gesellschafterversammlungen
• Recht auf Entnahmen
• Befreiung vom Wettbewerbsverbot der §§ 112, 113
HGB
• Recht auf Auseinandersetzungsguthaben im Falle des
Ausscheidens in Höhe des Zeitwerts der jeweiligen
Beteiligung
• Die Hafteinlage beträgt 5.000 EUR
• Pflicht zur Leistung der Einlage
Komplementärin Planet energy Verwaltungsgesell­
schaft II mbH:
• Die Komplementärin ist zur Leistung einer Einlage
weder berechtigt noch verpflichtet
• Keine Beteiligung am Gewinn und Verlust der
Gesellschaften
• Anspruch auf Haftungsvergütung in Höhe von
2.000 EUR p. a.
• Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen über
Gesellschaftsanteile
• Im Falle der Auflösung der jeweiligen Gesellschaft ist
die Komplementärin Liquidatorin.
Übersicht über bisher ausgegebene
Vermögensanlagen:
In Bezug auf die Emittentin wurden bisher keine Wertpa­
piere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2
des Vermögensanlagengesetzes ausgegeben. Da die
Emittentin keine Aktiengesellschaft oder Kommandit­
gesellschaft auf Aktien ist, bestehen keine umlaufenden
Wertpapiere, die den Gläubigern ein Umtausch- oder
Bezugsrecht auf Aktien einräumen. Da keine solchen
Wertpapiere bestehen, können keine Bedingungen oder
Verfahren für den Umtausch oder Bezug oder das Datum
ihrer ersten Kündigungsmöglichkeit oder ihrer Fälligkeit
angegeben werden.
ANGABEN ÜBER DIE GRÜNDUNGSGESELL­
SCHAFTER UND GESELLSCHAFTER DER
EMITTENTINNEN ZUM ZEITPUNKT DER
PROSPEKTAUFSTELLUNG
Planet energy GmbH
Funktion:
Gründungskommanditistin und Gesellschafterin zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung i. S. d. § 7 Verm­
VerkProspV der Planet energy Windpark Schwanewe­
de GmbH & Co. KG und der Planet energy Windpark
­Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG.
Sitz und Geschäftsanschrift:
Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Einlage bei den Emittentinnen:
Die Planet energy GmbH hat Kommanditanteile in Höhe
von 5.000 EUR bei der Planet energy Windpark Schwa­
newede GmbH & Co. KG und 5.000 EUR bei der Planet
energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesell­
schaft mbH & Co. KG gezeichnet. Beide Anteile in Höhe
von insgesamt 10.000 EUR sind bereits voll eingezahlt.
Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaf­
tern und den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Pros­
pektaufstellung bei der Emittentin Planet energy Wind­
park Schwanewede GmbH & Co. KG gezeichneten und
geleisteten Einlagen beträgt 5.000 EUR. Es handelt sich
dabei ausschließlich um Kommanditkapital.
Der Gesamtbetrag der von den Gründungsgesellschaf­
tern und den Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Pros­
pektaufstellung bei der Emittentin Planet energy Wind­
park Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH
& Co. KG gezeichneten und geleisteten Einlagen beträgt
5.000 EUR. Es handelt sich dabei ausschließlich um
Kommanditkapital.
Im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Vergütungen:
Die Planet energy GmbH nimmt am Gewinn und Verlust
der beiden Emittentinnen im Verhältnis ihrer Kapitalantei­
le teil.
Datum der Gründung:
13. Juli 2000
Zuständiges Registergericht, Registernummer:
Amtsgericht Hamburg, HRB 79283
Datum der ersten Eintragung:
7. September 2000
Stammkapital:
170.500 EUR
Gesellschafterin:
Greenpeace Energy eG, 100,0 %
Geschäftsführung:
Sönke Tangermann, Hamburg
Nils Müller, Hamburg
Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH
Funktion:
Komplementärin, Gründungsgesellschafterin und Gesell­
schafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co.
KG sowie Gründungsgesellschafterin der Planet energy
Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG. Die Komplementärin ist im Rahmen der
Aktivitäten der Planet energy GmbH Komplementärin für
weitere Tochtergesellschaften der Planet energy GmbH.
Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer Komman­
ditgesellschaft unbeschränkt. Vorliegend ist die Kom­
plementärin der Planet energy Windpark Schwanewe­
de GmbH & Co. KG eine Gesellschaft mit beschränkter
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
93
Darstellung der Emittentinnen
Haftung (GmbH) und haftet daher nur beschränkt auf ihr
Gesellschaftsvermögen.
Sitz und Geschäftsanschrift:
Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages:
• Die Befreiung der Geschäftsführung von den
Beschränkungen des § 181 BGB kann ohne Satzungs­
änderung durch einfachenGesellschafterbeschluss
erfolgen (§ 6 Abs. 1).
• Bei Abstimmung gewähren je 500 EUR des Kapitalan­
teils eine Stimme (§ 8 Abs. 4).
• Die Gesellschafter sind vom Wettbewerbsverbot der
§§ 112, 113 HGB befreit (§ 5).
• Regelung der Gesellschafterkonten (§ 4)
• Ergebnisverteilung (§ 11 Abs. 1)
• Entnahmen (§ 12)
• Abfindungsguthaben (§ 15)
• Liquidation (§ 16)
Einlage bei der Planet energy Windpark
Schwanewede GmbH & Co. KG:
Die Komplementärin leistet bei der Emittentin keine Einla­
ge; sie ist nicht am Vermögen und Ergebnis der Emitten­
tin beteiligt.
Im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Vergütungen:
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am
Gewinn und Verlust der Emittentin beteiligt. Sie erhält
von der Emittentin eine jährliche, vom Ergebnis unabhän­
gige Vergütung in Höhe von jeweils 2.000 EUR.
Datum der Gründung:
3. Januar 2002
Zuständiges Registergericht, Registernummer:
Amtsgericht Hamburg, HRB 86423
Datum der ersten Eintragung:
31. Januar 2002
Stammkapital:
25.000 EUR (eingezahlt)
Gesellschafterin:
Greenpeace Energy eG, 100,0 %
Geschäftsführung:
Sönke Tangermann, Hamburg
Nils Müller, Hamburg
94
Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH
Funktion:
Komplementärin und Gesellschafterin zum Zeitpunkt
der Prospektaufstellung der Planet energy Windpark
­Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG.
Grundsätzlich haftet die Komplementärin einer Komman­
ditgesellschaft unbeschränkt. Vorliegend ist die Komple­
mentärin der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG eine Gesell­
schaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und haftet
daher nur beschränkt auf ihr Gesellschaftsvermögen.
Sitz und Geschäftsanschrift:
Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages:
• Zusammenlegung von Geschäftsanteilen (§ 4 Abs. 4)
• Die Befreiung der Geschäftsführung von den
Beschränkungen des § 181 BGB kann ohne Satzungs­
änderung durch einfachen Gesellschafterbeschluss
erfolgen (§ 6 Abs. 2).
• Einberufung der Gesellschafterversammlung durch
Gesellschafter (§ 7 Abs. 2)
• Form der Einberufung der Gesellschafterversammlung
(§ 7 Abs. 3)
• Beschlussfassung bei Anwesenheit/Vertretung aller
Gesellschafter (§ 7 Abs. 6)
• Form der Beschlussfassung (§ 8 Abs. 1)
• Beschlussfassung abweichend von § 47 Abs. 4
­GmbHG (§ 8 Abs. 4)
• Verfügung über Geschäftsanteile (§ 12)
• Einziehung von Geschäftsanteilen (§ 13)
• Die Gesellschafter und die Geschäftsführer sind vom
Wettbewerbsverbot der §§ 112, 113 HGB befreit (§ 14).
Einlage bei der Planet energy Windpark
Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH &
Co. KG:
Die Komplementärin leistet bei der Emittentin keine Einla­
ge; sie ist nicht am Vermögen und Ergebnis der Emitten­
tin beteiligt.
Im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Vergütungen:
Die persönlich haftende Gesellschafterin ist nicht am
Gewinn und Verlust der Emittentin beteiligt. Sie erhält
von der Emittentin eine jährliche, vom Ergebnis unabhän­
gige Vergütung in Höhe von jeweils 2.000 EUR.
Datum der Gründung:
18. Februar 2015
Zuständiges Registergericht, Registernummer:
Amtsgericht Hamburg, HRB 135718
Datum der ersten Eintragung:
6. März 2014
Stammkapital:
25.000 EUR (eingezahlt)
Gesellschafterin:
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. KG, 100,0 %
Geschäftsführung:
Sönke Tangermann, Hamburg
Nils Müller, Hamburg
Weitere Angaben nach § 7 VermVerkProspV
Unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen
Die Planet energy GmbH ist an der Planet energy Anle­
gerservice GmbH beteiligt, die mit der Verwaltung der
Genussrechts-Anleger beauftragt ist.
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung existieren weder
unmittelbare noch mittelbare Beteiligungen der P
­ lanet
energy GmbH oder der Planet energy Verwaltungsgesell­
schaft I mbH als Gründungsgesellschafter und Gesell­
schafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung oder der
Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH als Gesell­
schafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung an
Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Vermögensanla­
gen beauftragt sind.
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung existieren keine
unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen der Planet
energy GmbH oder der Planet energy Verwaltungsgesell­
schaft I mbH, den Gründungsgesellschaftern und Gesell­
schaftern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung, oder
der Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH als
Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
an Unternehmen, die den Emittentinnen Fremdkapital zur
Verfügung stellen. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstel­
lung bestehen keine unmittelbaren oder mittelbaren
Beteiligungen der Planet energy GmbH oder der Planet
energy Verwaltungsgesellschaft I mbH, den Gründungs­
gesellschaftern und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung oder der Planet energy Verwaltungs­
gesellschaft II mbH als Gesellschafterin zum Zeitpunkt
der Prospektaufstellung, an Unternehmen, die im Zusam­
menhang mit der Anschaffung oder Herstellung der Anla­
geobjekte Lieferungen oder Leistungen erbringen. Zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen keine unmit­
telbaren Beteilungen der Planet energy GmbH oder der
Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH, den Grün­
dungsgesellschaftern und Gesellschaftern zum Zeitpunkt
der Prospektaufstellung, oder der Planet energy Verwal­
tungsgesellschaft II mbH als Gesellschafterin zum Zeit­
punkt der Prospektaufstellung an Unternehmen, die mit
den Emittentinnen oder der Anbieterin nach § 271 des
Handelsgesetzbuches in einem Beteiligungsverhältnis
stehen oder verbunden sind.
Da die Gründungsgesellschafter der Emittentinnen und
die Gesellschafter der Emittentinnen zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung keine natürlichen Personen sind,
existiert kein Führungszeugnis der Gründungsgesell­
schafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt der Prospekt­
aufstellung. Angaben über Eintragungen in Führungs­
zeugnissen in Bezug auf Verurteilungen wegen einer
Straftat gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VermVerkProspV
können daher nicht gemacht werden. Bei den Grün­
dungsgesellschaftern der Emittentinnen und den Gesell­
schaftern der Emittentinnen zum Zeitpunkt der Prospekt­
aufstellung handelt es sich um juristische Personen nach
deutschem Recht. Sie haben ihren Sitz in Deutschland.
Über das Vermögen der Gründungsgesellschafter der
Emittentinnen und der Gesellschafter der Emittentin­
nen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist innerhalb
der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren eröffnet
oder mangels Masse abgewiesen worden. Kein Grün­
dungsgesellschafter und Gesellschafter zum Zeitpunkt
der Prospektaufstellung war innerhalb der letzten fünf
Jahre in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig,
über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet
oder mangels Masse abgewiesen wurde. Gegenüber
Gründungsgesellschaftern der Emittentinnen und Gesell­
schaftern der Emittentinnen zum Zeitpunkt der Pros­
pektaufstellung wurde eine Erlaubnis zum Betreiben von
Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienst­
leistungen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleis­
tungen früher nicht aufgehoben.
Lieferungen und Leistungen/Fremdkapital
Außer den Projektentwicklungen (siehe Seite 97), den
kaufmännischen Verwaltungen (siehe Seite 97), den Zwi­
schenfinanzierungen (siehe Seite 97) und der jeweiligen
Haftungsübernahme (siehe Seite 97) erbringen die ­Planet
energy GmbH und die Planet energy Verwaltungsge­
sellschaft I mbH als Gründungsgesellschafterinnen und
Gesellschafterinnen zum Zeitpunkt der Prospektaufstel­
lung und die Planet energy Verwaltungsgesellschaft
II mbH als Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Pros­
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
95
Darstellung der Emittentinnen
pektaufstellung keine Lieferungen oder Leistungen im
Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung
der Anlageobjekte. Sie sind nicht für Unternehmen tätig,
die in Zusammenhang mit der Anschaffung oder Her­
stellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen
erbringen. Sie stellen den Emittentinen kein Fremdka­
pital zur Verfügung oder vermitteln ihnen Fremdkapital.
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die Planet
energy GmbH oder die Planet energy Verwaltungsgesell­
schaft I mbH als Gründungsgesellschafter und Gesell­
schafter zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung oder
die Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH als
Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
nicht für Unternehmen tätig, die mit den Emittentinnen
oder der Anbieterin nach § 271 des Handelsgesetzbu­
ches in einem Beteiligungsverhältnis stehen oder ver­
bunden sind. Die Planet energy GmbH als Gründungs­
gesellschafterin der Emittentinnen und Gesellschafterin
der Emittentinnen zum Zeitpunkt der Prospekt­aufstellung
stellt eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung in Form
eines Gesellschafterdarlehens zur Verfügung. Darüber
hinaus haben die Planet energy GmbH oder die Planet
energy Verwaltungsgesellschaft I mbH, als Gründungs­
gesellschafterinnen und Gesellschafterinnen zum Zeit­
punkt der Prospektaufstellung oder die Planet energy
Verwaltungsgesellschaft II mbH als Gesellschafterin zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung den Emittentinnen
kein Fremdkapital zur Verfügung gestellt oder vermittelt.
Vertrieb und Tätigkeiten für andere Unternehmen
Die Planet energy GmbH als Gründungsgesellschafterin
und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel­
lung ist mit dem Vertrieb der Vermögensanlagen beauf­
tragt. Die Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH
als Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung und die Planet energy
Verwaltungsgesellschaft II mbH als Gesellschafterin zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind nicht mit dem
Vertrieb der Vermögensanlagen beauftragt.
Die Planet energy GmbH und die Planet energy Verwal­
tungsgesellschaft I mbH als Gründungsgesellschafterin
und Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel­
lung und die Planet energy Verwaltungsgesellschaft II
mbH als Gesellschafterin zum Zeitpunkt der Prospekt­
aufstellung sind nicht für Unternehmen tätig, die mit dem
Vertrieb der Vermögensanlagen beauftragt sind.
Neben der Planet energy GmbH und der Planet energy
­Verwaltungsgesellschaft I mbH, den Gründungsgesell­
schafterin und Gesellschaftern zum Zeitpunkt der Pros­
pektaufstellung, und der Planet energy Verwaltungsge­
sellschaft II mbH als Gesellschafterin zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung gibt es keine weiteren Gesellschafter
96
der Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co.
KG und der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG.
Lieferungen und Leistungen
Außer den Projektentwicklungen (siehe Seite 97), der
kaufmännischen Verwaltungen (siehe Seite 97), den
Zwischenfinanzierungen, die jeweils die Planet energy
GmbH übernimmt (siehe Seite 96 f.) und der jeweiligen
Haftungsübernahme durch die die Planet energy Ver­
waltungsgesellschaft I mbH bzw. der Planet energy Ver­
waltungsgesellschaft II mbH (siehe Seite 93 f.) erbrin­
gen die in den § 3 (Planet energy GmbH, als Anbieterin
und ­Pros­pektverantwortliche), § 7 (Planet energy GmbH
und Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH als
Gründungsgesellschafterinnen und Gesellschafterinnen
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung und die Planet
energy Verwaltungsgesellschaft II mbH als Gesellschaf­
terin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung) oder § 12
(Anbieterin sowie Sönke Tangermann und Nils Müller als
Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentinnen) der
­VermVerkProspV zu nennenden Personen keine Lieferun­
gen oder Leistungen.
Verträge mit den Gründungsgesellschafterinnen
und Gesellschafterinnen zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung
Mit der Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH,
Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung, und der Planet energy
Verwaltungsgesellschaft II mbH als Gesellschafterin zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurden bis auf die
Gesellschaftsverträge keine weiteren Verträge geschlos­
sen. Auf der Grundlage der Gesellschaftsverträge steht
der Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH und
der Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH jeweils
eine Haftungsvergütung von 2.000 EUR p. a. zu.
Die Gründungsgesellschafterin und Gesellschafterin zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung Planet energy GmbH
hat mit den Emittentinnen folgende Verträge abgeschlos­
sen und erhält hierfür folgende Vergütungen:
Darlehensverträge über die
Eigenkapitalzwischenfinanzierung
Die Planet energy GmbH hat den Emittentinnen
­nachrangige Darlehen gewährt.Planet energy Windpark
Schwanewede GmbH & Co. KG (Seite 59)
Verzinsung: 7,0 % p. a. (Bis Ende Juni 2015); 4,0 % ab
Juli 2015.
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald B
­ eteiligungs­gesellschaft mbH & Co. KG (Seite 66)
Verzinsung 7,0 % p. a. (bis Ende Juni 2015);
4,0 % ab Juli 2015.
Projektentwicklungsverträge
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
(Seite 58)
Einmalige Vergütung: 600.000 EUR.
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
­Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (Seite 66)
Einmalige Vergütung: 350.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer
Die Vergütungen wurden gegen eine Verzinsung von
7,0 % p. a. gestundet.
und der technischen Betriebsführung des Windparks
­Sailershäuser Wald beauftragt wird.
Das Entnahmerecht und die Gewinnbeteiligung der
Gründungsgesellschafterinnen und Gesellschafterinnen
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wird aufgrund
der Vermögensanlagen nicht eingeschränkt. Die Grün­
dungsgesellschafterinnen und Gesellschafterinnen zum
Zeitpunkt der Prospektaufstellung können im handels­
rechtlich zulässigen Rahmen entstandene oder vorgetra­
gene handelsrechtliche Gewinne oder Einlagen jederzeit
entnehmen.
Verträge über die kaufmännische Verwaltung
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
(Seite 59)
Die Planet energy GmbH erhält eine jährliche prozen­
tuale Vergütung in Höhe von 1,0 % der Einspeiseer­
löse des jeweiligen Jahres. Diese Vergütung erhöht
sich ab dem Jahr 2016 jährlich um 2,0 % der jährlichen
Einspeiseerlöse.
Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG
Darüber hinaus stehen den Gründungsgesellschaf­
terinnen und Gesellschafterinnen zum Zeitpunkt der
Prospekt­aufstellung innerhalb und außerhalb der Gesell­
schaftsverträge keine Gewinnbeteiligungen, Entnah­
merechte und sonstige Gesamtbezüge, insbesondere
Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigun­
gen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleis­
tungen jeder Art zu.
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist noch nicht
entschieden, ob die Planet energy GmbH oder ein exter­
ner Dienstleister mit der kaufmännischen Verwaltung des
Windparks Sailershäuser Wald beauftragt wird.
Verträge mit Tochtergesellschaften
Mit der Planet energy Anlegerservice GmbH, die Tochter­
gesellschaft der Planet energy GmbH ist, wurde jeweils
der folgende Vertrag geschlossen:
Verträge über die technische Betriebsführung
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist noch nicht
entschieden, ob die Planet energy GmbH oder ein exter­
ner Dienstleister mit der technischen Betriebsführung
des Windparks Sailershäuser Wald beauftragt wird.
Anlegerservicevertrag
• Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co.
KG (Seite 59 f.)
• Jährliche Vergütung: 10.000 EUR nebst jährlicher
­Steigerung von 2,0 % ab dem Jahr 2016.
Gesamtdarstellung der Vergütungen
der Gründungsgesellschafterinnen und
Gesellschafterinnen zum Zeitpunkt der
Prospektaufstellung
Insgesamt stehen den Gründungsgesellschafterinnen
und Gesellschafterinnen zum Zeitpunkt der Prospekt­
aufstellung bei prognosegemäßem Verlauf über die
gesamte Laufzeit bis 2035 Vergütungen in Höhe von
insgesamt rund 1.921.000 EUR zu, die sich wie folgt
zusammensetzen: 950.000 EUR Projektentwicklungs­
vergütung (einmalig), rund 346.000 EUR prognostizierte
Vergütung für kaufmännische Verwaltung inklusive jährli­
chen Preissteigerungen (Seiten 58 und 66), 544.000 EUR
prognostizierter Zinsaufwand für Zwischenfinanzie­
rungsdarlehen und Stundungszinsen für Projektentwick­
lungsvergütungen (Seiten 56 und 66), 80.800 EUR Haf­
tungsvergütungen an die Komplementärinnen (Seite 96).
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist noch nicht
entschieden, ob die Planet energy GmbH oder ein exter­
ner Dienstleister mit der kaufmännischen Verwaltung
Anlegerservicevertrag
• Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. KG (Seite 67)
• Jährliche Vergütung: 10.000 EUR nebst jährlicher
­Steigerung von 2,0 % ab dem Jahr 2016.
Sonstige Verträge
Mit der Greenpeace Energy eG, die Mutterunterneh­
men der Planet energy GmbH ist, wurde der Vertrag
geschlossen:
Strombezug
• Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co.
KG (Seite 60)
• Prognostizierte jährliche Vergütung: 6.000 EUR nebst
Steigerung ab dem Jahr 2016.
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist noch nicht
entschieden, ob die Betriebsgesellschaft des Windparks
Sailershäuser Wald mit der Greenpeace Energy eG oder
einem externen Stromanbieter einen Vertrag über die Lie­
ferung von Strom abschließen wird.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
97
Darstellung der Emittentinnen
ANGABEN ÜBER DIE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER
EMITTENTINNEN
Tätigkeitsbereich und laufende Investitionen
Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentinnen sind
identisch und liegen in der Errichtung und im Betrieb
von Stromerzeugungsanlagen im Bereich der erneuer­
baren Energien (saubere Kraftwerke). Die Planet energy
Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und die Planet
energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesell­
schaft mbH & Co. KG (mittelbar über die Bürgerwindpark
Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG) erzeugen sauberen
Strom durch Windkraft.
Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co.
KG tätigt mit dem Bau des Windparks Schwanewede,
der prognosegemäß im vierten Quartal 2015 (Kalkuliert:
1. Januar 2016) in Betrieb genommen werden soll, lau­
fende Investitionen. Die P
­ lanet energy Windpark Sai­
lershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
hat mit dem Erwerb der Kommanditbeteiligung an der
Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG ihre
Investitionen abgeschlossen. Mittelbar durch diese wird
der Windpark Sailershäuser Wald errichtet, der sich in
der laufenden Investition befindet und prognosegemäß
im vierten Quartal 2015 (Kalkuliert: 3 Windenergieanlagen
im vierten Quartal 2015, 7 Windenergieanlagen 1. Januar
2016) in Betrieb genommen werden soll. Weitere laufen­
de Investitionen werden zurzeit nicht getätigt.
Angaben über die Abhängigkeit der Emittentinnen
von Patenten, Lizenzen und Verträgen oder neuen
Herstellungsverfahren von wesentlicher Bedeutung
Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co.
KG ist wesentlich abhängig von dem langfristigem Finan­
zierungsvertrag, da dieser die Finanzierung des Anlage­
objektes langfristig sicherstellt (siehe Seite 58), vom Ver­
trag über den Erwerb der Windenergieanlagen, da dieser
den Erwerb und die Errichtung der Windenergieanla­
gen regelt und von den Verträgen über die Nutzung der
Grundstücke, auf denen sich die Anlagen befinden, da
diese eine langfristige Nutzung der Grundstücke gewähr­
leisten (siehe Seite 60). Die Nutzung wurde deshalb ding­
lich abgesichert.
Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. KG ist wesentlich abhän­
gig vom mit der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald
GmbH & Co. KG geschlossenen Gesellschaftsvertrag,
da dieser die Liquiditätszahlungen an die Beteiligungsge­
sellschaft regelt. Darüber hinaus besteht über die Kom­
manditbeteiligung an der Bürgerwindpark Sailershäu­
ser Wald GmbH & Co. KG eine mittelbare wesentliche
Abhängigkeit vom Vertrag über den Erwerb der Wind­
98
energieanlagen, da dieser den Erwerb und die Errichtung
der Windenergieanlagen regelt (siehe Seite 74), von den
langfristigen Finanzierungsverträgen, da diese die Finan­
zierung des Anlageobjektes langfristig sicherstellen (sie­
he Seite 75) und von den Verträgen über die Nutzung der
Grundstücke, auf denen sich die Anlagen befinden, da
diese eine langfristige Nutzung der Grundstücke gewähr­
leisten. (siehe Seite 76). Die Nutzung wurde deshalb
dinglich gegenüber der Bürgerwindpark Sailershäuser
Wald GmbH & Co. KG abgesichert.
Darüber hinaus bestehen keine Abhängigkeiten der Emit­
tentinnen von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neu­
en Herstellungsverfahren von wesentlicher Bedeutung
für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Emitten­
tinnen. Die Anbieterin geht davon aus, dass die für die
Geschäftstätigkeit der Emittentinnen notwendigen übri­
gen Fremddienstleistungen kurzfristig zu gleichen oder
ähnlichen Konditionen auch von anderen Anbietern bezo­
gen werden können, so dass insoweit keine Abhängigkei­
ten von wesentlicher Bedeutung bestehen.
Gerichts- oder Schieds- und Verwaltungsverfahren
Gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung
des Windparks Sailershäuser Wald liegen drei weitge­
hend inhaltsgleiche Klagen von Privatpersonen vor, die
insbesondere immissionsschutzrechtliche und arten-­
schutzrechtliche Aspekte zur Begründung der Klagen
anführen. Gegen die immissionsschutzrechtliche Geneh­
migung des Windparks Schwanewede wurde ein Wider­
spruch einer Privatperson eingelegt und und im Wesent­
lichen mit der Rechtsposition begründet, die dem
öffentlichen Baurecht zuzuordnen sind. (siehe Seite
19 f.) Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Prospektes
sind außer denen hier aufgeführten Klagen bzw. Wider­
sprüche gegen die immissionsschutzrechtliche Geneh­
migungen keine Gerichts- oder Schieds- oder Verwal­
tungsverfahren anhängig, die einen Einfluss auf die
wirtschaftliche Lage der Emittentinnen und die Vermö­
gensanlagen haben können.
Außergewöhnliche Ereignisse
Die Tätigkeiten der Emittentinnen sind durch außerge­
wöhnliche Ereignisse nicht beeinflusst worden.
ANGABEN ÜBER DIE MITGLIEDER DER
GESCHÄFTSFÜHRUNG DER EMITTENTINNEN
UND ANGABEN ÜBER DIE MITGLIEDER DER
GESCHÄFTSFÜHRUNG DER ANBIETERIN UND
PROSPEKTVERANTWORTLICHEN
Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentinnen und
Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Pros­­­­-
pektverantwortlichen sind Sönke Tangermann und Nils
Müller.
Sönke Tangermann, geb. 1973 in Hoya (Niedersachsen)
Geschäftsanschrift als Mitglied der Geschäftsführung
der Emittentinnen und als Mitglied der Geschäftsführung
der Anbieterin und Prospektverantwortlichen: Hong­
kongstraße 10, 20457 Hamburg
Sönke Tangermann ist Geschäftsführer der Anbieterin
und Prospektverantwortlichen der Vermögensanlagen,
der Planet energy GmbH. Außerdem ist er Geschäftsfüh­
rer der Komplementärinnen der Emittentinnen, der P
­ lanet
energy Verwaltungsgesellschaft I mbH und Planet energy
Verwaltungsgesellschaft II mbH, sowie der P
­ lanet energy
Anlegerservice GmbH. Nach der Ausbildung zum Indus­
trietechnologen der Fachrichtung Energie- und Auto­
matisierungstechnik an der Siemens-Technik-­Akademie
in Erlangen arbeitete Sönke Tangermann ab 1996 bei
der Siemens AG in Hannover mit den Schwerpunkten
Automation und Vertrieb. Danach folgte ein Studium der
Rechtswissenschaften an der Universität Bremen, das
2002 abgeschlossen wurde. Es folgte der Eintritt in die
P&T Technology AG, Hamburg, mit den Schwerpunkten
Bewertung und juristische Begleitung von Windenergie­
projekten. Innerhalb des Konzerns der P&T Technology
AG arbeitete Sönke Tangermann im Bereich der Finan­
zierung und Projektierung verschiedener Windparks. Im
Jahr 2005 wechselte er als Geschäftsführer zur Planet
energy GmbH. Im März 2014 wurde er zusätzlich in den
Vorstand von Greenpeace energy eG berufen.
Nils Müller, geb. 1975 in Hamburg
Geschäftsanschrift als Mitglied der Geschäftsführung
der Emittentinnen und als Mitglied der Geschäftsfüh­
rung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen:
­Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Nils Müller ist Geschäftsführer der Anbieterin und Pros­
pektverantwortlichen der Vermögensanlagen, der P
­ lanet
energy GmbH. Außerdem ist er Geschäftsführer der
Komplementärin der Emittentinnen, der Planet energy
Verwaltungsgesellschaft I mbH und Planet energy Ver­
waltungsgesellschaft II mbH, sowie der Planet energy
Anlegerservice GmbH. Nach Abschluss einer Ausbil­
dung zum Groß- und Außenhandelskaufmann in Ham­
burg studierte Nils Müller Betriebswirtschaftslehre an der
Universität Hamburg. Nach Beschäftigungen bei einer
führenden Wirtschaftsauskunftei sowie einem Auslands­
aufenthalt mit Tätigkeiten in einem Softwareunterneh­
men trat er 2004 in die MPC Capital Gruppe ein. Hier
verantwortete Nils Müller als Geschäftsführer innerhalb
der MPC Capital Gruppe sowie als Fondsgeschäftsfüh­
rer diverser Fondsgesellschaften deren Fondskonzep­
tion und Fondsmanagement. Darüber hinaus verant­
wortete Nils Müller die Finanzportfolioverwaltung sowie
das Asset- und Risikomanagement eines im europäi­
schen Ausland ansässigen Investmentfonds. Im Jahr
2010 wechselte er als Geschäftsführer zur Planet ener­
gy GmbH. Im März 2014 wurde er zusätzlich in den Vor­
stand von Greenpeace energy eG berufen.
Sönke Tangermann und Nils Müller als Mitglieder der
Geschäftsführung der beiden Emittentinnen und als
Mitglieder der Geschäftsführung der Anbieterin und
Prospektverantwortlichen sind gleichberechtigte und
gemeinsam vertretungsberechtigte Geschäftsführer der
Emittentinnen und der Anbieterin und Prospektverant­
wortlichen. Eine Funktionstrennung unter den Geschäfts­
führern gibt es nicht.
Gewährte Gesamtbezüge der Mitglieder
der Geschäftsführung und Mitglieder der
Geschäftsführung der Anbieterin und
Prospektverantwortlichen insgesamt
Den Mitgliedern der Geschäftsführung der beiden Emit­
tentinnen und den Mitgliedern der Geschäftsführung der
Anbieterin und Prospektverantwortlichen (Sönke Tanger­
mann und Nils Müller) stehen keine Gewinnbeteiligungen
und Entnahmerechte und keine Gesamtbezüge, insbe­
sondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen, Versiche­
rungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder
Art zu.
Sönke Tangermann und Nils Müller sind nicht an Unter­
nehmen beteiligt, die im Zusammenhang mit der Her­
stellung der Anlageobjekte Lieferungen oder Leistungen
erbringen.
Anderweitige Tätigkeiten der Geschäftsführer
Die Mitglieder der Geschäftsführung der beiden Emit­
tentinnen und die Mitglieder der Geschäftsführung der
Anbieterin und Prospektverantwortlichen (Sönke Tan­
germann und Nils Müller) sind auch Geschäftsführer der
Planet energy GmbH, die mit dem Vertrieb der Genuss­
rechte beauftragt ist. Die Mitglieder der Geschäftsfüh­
rung der beiden Emittentinnen und die Mitglieder der
Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektverant­
wortlichen (Sönke Tangermann und Nils Müller) sind auch
Geschäftsführer der Planet energy GmbH, die den Emit­
tentinnen Fremdkapital für Zwecke der Eigenkapitalzwi­
schenfinanzierung zur Verfügung stellt. Zu den Einzelhei­
ten der Fremdkapitalüberlassung wird auf den Abschnitt
Verträge mit Gründungsgesellschaftern auf Seite 96
verwiesen.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
99
Darstellung der Emittentinnen
Die Mitglieder der Geschäftsführung der beiden Emit­
tentinnen und die Mitglieder der Geschäftsführung der
Anbieterin und Prospektverantwortlichen (Sönke Tan­
germann und Nils Müller) sind auch Geschäftsführer der
Planet energy GmbH, die im Zusammenhang mit der
Herstellung der Anlageobjekte die Projektentwicklung
durchgeführt hat bzw. durchführt. Zu den Einzelheiten
der Projektentwicklung wird auf den Abschnitt Verträge
mit Gründungsgesellschaftern auf Seite 96 verwiesen.
Die Mitglieder der Geschäftsführung der beiden Emit­
tentinnen und die Mitglieder der Geschäftsführung der
Anbieterin und Prospektverantwortlichen sind darüber
hinaus nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb
der angebotenen Vermögensanlagen betraut sind, die
den Emittentinnen Fremdkapital zur Verfügung stellen
oder vermitteln oder im Zusammenhang mit der Anschaf­
fung oder Herstellung der Anlageobjekte Lieferungen
oder Leistungen erbringen. Die Mitglieder der Geschäfts­
führung der beiden Emittentinnen und die Mitglieder
der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospektver­
antwortlichen sind nicht für Unternehmen tätig oder in
wesentlichem Umfang unmittelbar oder mittelbar betei­
ligt, die mit den Emittentinnen oder der Anbieterin nach
§ 271 des Handelsgesetzbuches in einem Beteiligungs­
verhältnis stehen oder verbunden sind. Die Mitglieder der
Geschäftsführung der beiden Emit­tentinnen und die Mit­
glieder der Geschäftsführung der Anbieterin und Pros­
pektverantwortlichen sind nicht in wesentlichem Umfang
unmittelbar oder mittelbar an Unternehmens beteiligt, die
mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen
betraut sind, die den Emittentinnen Fremdkapital zur Ver­
fügung stellen oder vermitteln oder im Zusammenhang
mit der Anschaffung oder Herstellung der Anlageobjekte
Lieferungen oder Leistungen erbringen.
Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentinnen
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung und die Mitglie­
der der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospekt­
verantwortlichen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
sind nicht mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensan­
lagen beauftragt, stellen den Emittentinnen kein Fremd­
kapital zur Verfügung oder vermitteln den Emittentinnen
kein Fremdkapital oder erbringen keine Lieferungen oder
Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung oder
Herstellung der Anlageobjekte.
Sonstige Pflichtangaben
Hinsichtlich der Mitglieder der Geschäftsführung der
Emittentinnen und der Mitglieder der Geschäftsführung
der Anbieterin und Prospektverantwortlichen existieren
keine Eintragungen wegen einer Straftat nach den §§ 263
bis 283 d des Strafgesetzbuches, § 54 des Kreditwe­
100
sengesetzes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder
§ 369 der Abgabenordnung in einem Führungszeugnis,
das nicht älter als sechs Monate ist. Alle Mitglieder der
Geschäftsführung der Emittentinnen und alle Mitglie­
der der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospekt­
verantwortlichen besitzen die deutsche Staatsbürger­
schaft. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung wurde
über das Vermögen der Mitglieder der Geschäftsführung
der Emittentinnen und der Mitglieder der Geschäfts­
führung der Anbieterin und Prospektverantwortlichen
innerhalb der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren
eröffnet oder mangels Masse abgewiesen. Die Mitglieder
der Geschäftsführung der Emittentinnen und die Mitglie­
der der Geschäftsführung der Anbieterin und Prospekt­
verantwortlichen waren innerhalb der letzten fünf Jahre
nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft tätig,
über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet
oder mangels Masse abgewiesen wurde. Bisher wurde
von beiden Mitgliedern der Geschäftsführung der Emit­
tentinnen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung und
beiden Mitgliedern der Geschäftsführung der Anbieterin
und Prospektverantwortlichen weder eine Erlaubnis zum
Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbringung von
Finanzdienstleistungen beantragt noch wurde eine sol­
che durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs­
aufsicht aufgehoben.
Angaben zur Anbieterin und
Prospektverantwortlichen
Da die Gründungsgesellschafterin Planet energy GmbH
identisch mit der Anbieterin und der Prospektverantwort­
lichen ist, gelten die Angaben nach § 12 Absatz 1 bis 4
VermVerkProspV auf der Seite 93 auch entsprechend für
die Anbieterin und für die Prospektverantwortliche.
Vorstände, Aufsichtsgremien, Beiräte
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehen
weder Vorstände, Aufsichtsgremien noch Beiräte der
Emittentinnen.
Aufsichtsgremien und Beiräte im übrigen
Unternehmensverbund der Greenpeace Energy eG
Entscheidungen über Investitionen durchlaufen bei
der Planet energy GmbH ein geordnetes Verfahren
unter zwingender Beteiligung folgender Gremien: der
Geschäftsführung der Planet energy GmbH, des Vor­
stands der Greenpeace Energy eG als Gesellschafte­
rin sowie des zurzeit siebenköpfigen Aufsichtsrates der
Greenpeace Energy eG. Entscheidungen werden im
ersten Gremium grundsätzlich unter Beteiligung beider
Geschäftsführer getroffen. Beide Geschäftsführer sind
gleichberechtigt. Danach erfolgt die Abstimmung der
Geschäftsführer der Planet energy GmbH über Investiti­
onen mit den Vorständen der Gesellschafterin in einem
gemeinsamen Prozess. In der nächsten und letzten Ins­
tanz hat der Aufsichtsrat der Greenpeace Energy eG den
Investitionsprojekten vorab zuzustimmen.
Dem Vorstand der Greenpeace Energy eG ist durch
dessen Aufsichtsrat auferlegt, bei folgenden Kriterien
für Investitionen der Planet energy GmbH zwingend die
Genehmigung des Aufsichtsrates einzuholen:
• Gründung von Tochtergesellschaften der Planet
energy GmbH jeder Art sowie Finanzbeteiligungen
jeder Art
• Änderung der Gesellschaftsverträge sowie des
Gesellschaftszweckes der Planet energy GmbH
• Auflage und Erstellung eines Fonds bzw. eines Beteili­
gungsmodells sowie Abschluss aller hierfür notwendi­
ger Verträge
• Erwerb von Projektrechten, wenn die voraussichtli­
che Investitionssumme des Projektes 500.000 EUR
übersteigt
• Darlehensverträge innerhalb der Planet energy
­Gruppe von mehr als drei Monaten Laufzeit oder
einer Höhe von mehr als 500.000 EUR
• Darlehensverträge innerhalb der Planet energy
­Gruppe von mehr als einem Jahr Laufzeit
• Darlehensverträge an Dritte außerhalb der Planet
energy Gruppe
Negativerklärungen
Zwischen der Anbieterin und den wesentlichen Ver­
tragspartnern, Sachverständigen und Gutachtern sowie
mit Kontrollfunktionen beauftragten Personen bestehen
außer den dargestellten keine weiteren kapitalmäßigen
oder personellen Verflechtungen. Personen, die nicht
in den Kreis der nach VermVerkProspV angabepflichti­
gen Personen fallen, die aber gleichwohl die Herausgabe
oder den Inhalt des Prospektes oder die Abgabe oder
den Inhalt des Angebots der Vermögensanlagen wesent­
lich beeinflusst haben (sonstige Personen), existieren
nicht. Außer den in diesem Pros­pekt genannten sind
keine sonstigen Vereinbarungen zwischen wesentlichen
Vertragspartnern bekannt, die die Anlageobjekte, ihre
Anschaffung oder Herstellung, Finanzierung, Nutzung
oder Verwertung betreffen.
Für die Höhe und Dauer von Investitionen der Planet
energy GmbH gibt es keine gesetzlichen oder gesell­
schaftsvertraglichen Beschränkungen.
Der Aufsichtsrat tagt in gemeinsamer Sitzung mit dem
Vorstand der Greenpeace Energy eG und der Geschäfts­
führung der Planet energy GmbH in der Regel viermal
im Jahr. Beschlüsse des Aufsichtsrates können auch im
Umlaufverfahren herbeigeführt werden. Die Arbeit des
Vorstands wird jährlich im Rahmen der gesetzlich vorge­
schriebenen Prüfung gemäß § 55 des Genossenschafts­
gesetzes von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf
Ordnungsmäßigkeit überprüft. Vorstand und Aufsichtsrat
der Greenpeace Energy eG werden von der gewählten
Vertreterversammlung entlastet. Die Geschäftsführung
der Planet energy GmbH wird von ihrer Gesellschafterin,
der Greenpeace Energy eG, entlastet.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
101
102
LEISTUNGSNACHWEISE ÜBER BISHER DURCHGEFÜHRTE
VERMÖGENSANLAGEN
Bisherige Vermögensanlagen der Planet energy
GmbH
Die Planet energy GmbH hat am 13. Juli 2004 sowie am
4. August 2004 Genussrechte in Höhe von insgesamt
450.000 EUR begeben (Genussrechte I), die nicht durch
ein öffentliches Angebot platziert, sondern ausschließ­
lich von der Greenpeace Energy eG gezeichnet wur­
den. Diese Genussrechte wurden im Laufe des Jahres
2007 vollständig zurückgezahlt und werden daher nicht
weiter dargestellt. Die Verzinsung dieser Genussrechte
stand nachrangig zu der eines zweiten, öffentlich plat­
zierten Genussrechtskapitals (Genussrechte II), das am
30. August 2004 begeben wurde. Hier wurde an Stelle
der geplanten Genussrechte mit einem Nennbetrag von
bis zu 5.000.000 EUR der Vertrieb bei einem Gesamt­
volumen von 2.072.000 EUR eingestellt, weil durch eine
Änderung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes
erhebliche Nachtragspflichten entstanden wären. Die
10 jährige Laufzeit der Genussrechte II endete plan­
gemäß am 31. Dezember 2014 und das Kapital wurde
vollständig an die Anleger zurückgezahlt. Die durch­
schnittliche Genussrechtsvergütung der Genussrechte
II über die Laufzeit von zehn Jahren betrug 5,79 % p. a.
Das Genussrecht III der Planet energy GmbH wurde am
4. August 2006 ebenfalls öffentlich begeben und umfasst
einen Nennbetrag von 10.000.000 EUR. Die vollständi­
ge Platzierung ist in der ersten Jahreshälfte 2008 erfolgt.
Am 30. April 2013 hat die Planet energy GmbH mit dem
öffentlichen Angebot der Genussrechte IV begonnen.
Gemäß Verkaufsprospekt können bis zu 10.000.000 EUR
Genussrechtskapital eingeworben werden. Insgesamt
wurden im Mai 2013 3.500.000 EUR eingeworben und
die Vermögensanlage wurde vorzeitig geschlossen. Die
vorzeitige Schließung ist darauf zurückzuführen, dass die
Planet energy GmbH nach aktuellem Planungsstand zur
Finanzierung des geplanten Geschäftsbetriebs weniger
Kapital als ursprünglich geplant benötigte.
Ab August 2009 hat die Planet energy GmbH unter dem
Namen „Saubere Kraftwerke 1“ Genussrechte (als endfi­
nanzierende Vermögensanlage) mit einem Gesamtemis­
sionsvolumen von 8.350.000 EUR angeboten und inner­
halb von knapp vier Monaten erfolgreich platziert. Die
prognostizierten Gesamtauszahlungen betragen 232,0 %
vor Steuern. Sie beginnen mit jährlich 4,0 % p. a. und
steigen zum Ende der Laufzeit an. Die Genussrechtsver­
gütung richtet sich nach Maßgabe der Genussrechts­
bedingungen im Wesentlichen nach dem erwirtschaf­
teten Liquiditätsüberschuss der Betriebsgesellschaften
aus dem laufenden Betrieb der Anlagen. Die für das
Geschäftsjahr 2009 prognostizierte Auszahlung von
4,0 % p. a. wurde durchgeführt. Das geringe Windauf­
kommen im Jahr 2010 führte jedoch dazu, dass die Aus­
zahlung für das Jahr 2010 um 0,93 Prozentpunkte niedri­
ger ausfiel als prognostiziert. Für das Geschäftsjahr 2011
wurde die prognostizierte Auszahlung von 4,0 % durch
die tatsächliche Auszahlung von 4,11 % leicht übertrof­
fen. Für die Geschäftsjahre 2012 bis 2014 wurde die Pro­
gnose aufgrund des niedrigen Windaufkommens von
jeweils 4,5 % nicht erreicht. Es konnten lediglich 2,0 %
bzw. 1,11 % ausgezahlt werden.
Ab Juni 2010 hat die Planet energy GmbH die endfi­
nanzierende Vermögensanlage „Saubere Kraftwerke 2“
begeben. Das Konzept der Vermögensanlage „Saubere
Kraftwerke 1“ wurde beibehalten. Die Genussrechte mit
einem Gesamtemissionsvolumen von 10.900.000 EUR
wurden innerhalb von fünf Monaten erfolgreich platziert.
Die prognostizierten Gesamtauszahlungen betragen
235,9 % vor Steuern. Die für das Geschäftsjahr 2010 pro­
gnostizierte Auszahlung von 4,0 % wurde durchgeführt.
Die Auszahlung für das Geschäftsjahr 2011 von 6,02 %
übertraf die prognostizierte Auszahlung von 4,0 %. Auch
für das Geschäftsjahr 2012 konnte die prognostizierte
Auszahlung von 4,0 % durch die tatsächliche Auszahlung
von 5,0 % übertroffen werden. Die für die Geschäftsjah­
re 2013 und 2014 prognostizierte Auszahlung von 4,5 %
konnte mit 4,8 % bzw. 4,88 % leicht übertroffen werden.
Im Januar 2012 hat die Planet energy GmbH die endfi­
nanzierende Vermögensanlage „Saubere Kraftwerke 3“
begeben. Auch diese Vermögensanlage wurde nach dem
Konzept der Vermögensanlagen „Saubere Kraftwerke 1“
und „Saubere Kraftwerke 2“ konzipiert. Innerhalb von nur
rund vier Wochen wurden die Genussrechte mit einem
Gesamtemissionsvolumen von 6.400.000 EUR vollplat­
ziert. Die prognostizierten Gesamtauszahlungen betra­
gen 240,0 % vor Steuern. Die für das Geschäftsjahr 2012
prognostizierte Auszahlung von 4,0 % wurde durchge­
führt. Die Prognose von 4,0 % für das Geschäftsjahr
2013 und 2014 konnte mit 2,0 % bzw. 1,0 % aufgrund
des niedrigen Windaufkommens nicht erreicht werden.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
103
Leistungsnachweise über bisher durchgeführte Vermögensanlagen
Die endfinanzierende Vermögensanlage „Saubere Kraft­
werke 4“ wurde im September 2014 begeben und wur­
de ebenfalls nach dem Konzept der Vermögensanlagen
„Saubere Kraftwerke 1-3“ konzipiert. Die Genussrechte
mit einem Gesamtemissionsvolumen von 7.800.000 EUR
wurden nach wenigen Monaten vollplatziert. Die prog­
nostizierten Gesamtauszahlungen betragen rund 200,0
% vor Steuern. Für die Geschäftsjahre 2013 und 2014
wurde die prognostizierte Auszahlung von jeweils
4,0 % p. a. durchgeführt.
GENUSSRECHTSVERGÜTUNGEN UND RÜCKZAHLUNGEN (ANGABEN JEWEILS IN PROZENT)
Plan
Ist
Plan
Ist
Plan
Ist
Plan
Ist
Plan
Ist
2004
2004
2005
2005
2006
2006
2007
2007
2008
2008
7,00
7,00
7,00
5,44
7,00
6,79
7,00
5,09
7,00
5,75
Grundverzinsung
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
Variable Verzinsung
3,00
3,00
3,00
1,44
3,00
2,79
3,00
1,09
3,00
1,75
7,00
7,00
7,00
5,15
7/7²)
6,4/7²)
Grundverzinsung
2,50
2,50
2,50
2,50
2,5/4,002)
2,5/4,002)
Zusatzverzinsung
4,50
4,50
4,50
2,65
4,50/3,002)
3,90/3,002)
Genussrecht II 1)
Genussrecht III 1)
Genussrecht IV
1)
Grundverzinsung
Variable Verzinsung
Saubere Kraftwerke 1 3)
davon Verzinsung
davon Rückzahlung
Saubere Kraftwerke 2 3)
davon Verzinsung
davon Rückzahlung
Saubere Kraftwerke 3 3)
davon Verzinsung
davon Rückzahlung
Saubere Kraftwerke 4 3)
davon Verzinsung
davon Rückzahlung
1) Gesamtverzinsung (Grundverzinsung + Zusatzverzinsung)
2) Die Verzinsung der Genussrechte III ist abhängig von der Laufzeit des Genussrechtes; die angegebene Verzinsungen beziehen sich auf Genussrechte mit Laufzeiten von
bis zu 24 Monaten / Laufzeiten von mehr 24 Monaten
3) Gesamtauszahlung (Genussrechtsvergütung + Rückzahlung)
104
Plan
Ist
Plan
Ist
Plan
Ist
Plan
Ist
Plan
Ist
Plan
Ist
2009
2009
2010
2010
2011
2011
2012
2012
2013
2013
2014
2014
7,00
5,55
7,00
6,17
7,00
5,58
7,00
5,83
7,00
4,65
7,00
4,21
4,00
4,00%
4,00%
4,00%
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
3,00
1,55%
3,00%
2,17%
3,00
1,58
3,00
1,83
3,00
0,65
3,00
0,21
7,00/7,00 ²)
5,15/7,002)
7,00/7,002)
6,35/7,00²)
7,00
5,82
7,00
7,00
7,00
5,07
7,00
4,06
2,5 /4,00 2)
2,5/4,00 2)
2,5/4,002)
2,5/4,002)
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,50/3,002)
2,65/3,002)
4,50/3,002)
3,85/3,002)
3,00
1,82
3,00
3,00
3,00
1,07
3,00
0,06
6,00
4,07
6,00
3,06
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
1,07
3,00
0,06
4,50
1,11
4,50
1,11
4,00
4,00
4,00
3,07
4,00
4,11
4,50
0,20
2,60
3,80
1,40
2,01
2,50
0,87
2,30
2,99
2,60
1,11
2,6
1,11
2,60
1,11
1,50
2,20
1,70
1,12
1,90
0,90
1,90
0,00
1,90
0,00
4,00
4,00
4,00
6,01
4,00
5,05
4,50
4,80
4,50
4,88
1,00
3,00
3,00
2,34
0,20
1,37
0,80
0,46
1,20
1,21
3,00
1,00
1,00
3,67
3,80
3,68
3,70
4,34
3,30
3,67
4,00
4,08
4,00
2,00
4,00
1,00
2,70
2,67
2,70
1,20
1,20
0,00
1,30
1,41
1,30
0,80
2,80
1,00
4,00
4,00
4,00
4,00
1,56
0,21
1,69
1,69
2,44
3,79
2,31
2,31
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
105
BEENDIGUNG DER VERMÖGENSANLAGEN
Rückzahlung vor und nach dem Laufzeitende
Die Genussrechte der Planet energy Windpark Schwane­
wede GmbH & Co. KG und der Planet energy Windpark
Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG haben jeweils eine Laufzeit bis zum 31. Dezember
2035. Die Mindestlaufzeit der Vermögensanalgen beträgt
24 Monate ab Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs. Eine
ordentliche Kündigung der Vermögensanlagen wäh­
rend der Laufzeit der Genussrechte ist ausgeschlossen.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
unberührt (siehe § 5 Abs. 3 Satz 1 der Genussrechtsbe­
dingungen ab Seite 137). Die Emittentinnen können die
Genussrechte unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von
sechs Monaten zum Monatsende, nach einer Mindest­
laufzeit von 24 Monaten ab Zeitpunkt des erstmaligen
Erwerbs, kündigen, falls Rechtsvorschriften erlassen,
geändert oder in der Weise angewandt werden, dass
dies bei den Gesellschaften, bei deren Gesellschaftern
oder bei den Genussrechtsinhabern zu höheren Steuer­
belastungen führt als bei der Prospektierung vorgesehen.
Gleiches gilt, wenn aufgrund neuer aufsichtsrechtlicher
Vorschriften die Rechte der Gesellschaft, deren Gesell­
schafter oder der Genussrechtsinhaber beeinträchtigt
oder für diese neue Pflichten begründet werden (siehe §
6 Abs. 4 der Genussrechtsbedingungen ab Seite 137).
Sollte die jeweilige Emittentin zur Rückzahlung des
Genussrechtskapitals zum Enddatum nicht in der Lage
sein, so ist der noch ausstehende Rückzahlungsbetrag
mit 1,0 % p. a. zu verzinsen. Die Rückzahlung ist so lan­
ge und so weit ausgeschlossen, als sie ein Grund für die
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei der betroffenen
Emittentin wäre.
Ankaufsoptionen und Kündigungsrechte Dritter hinsicht­
lich der Genussrechte existieren nicht. Eine vor dem
Laufzeitende der Genussrechte erfolgende Rückabwick­
lung würde zur Rückzahlung des Genussrechtskapitals
führen. Überdies würden bei der Rückzahlung gegebe­
nenfalls bereits erfolgte teilweise Rückzahlungen des
Genussrechtskapitals berücksichtigt (§ 6 Abs. 5 der
Genussrechtsbedingungen).
Durch die Beendigung der Vermögensanlagen entstehen
keine weiteren Kosten für die Anleger.
Die Ermittlung der Genussrechtsvergütung der jeweiligen
Emittentin erfolgt bei einer vor dem Laufzeitende erfol­
genden Beendigung der Vermögensanlagen zeitanteilig.
106
Übertragung der Genussrechte
Die Genussrechte können unter den Voraussetzungen
des § 7 der Genussrechtsbedingungen an Dritte durch
Abtretung übertragen werden. Hierzu ist die Zustimmung
der Planet energy Anlegerservice GmbH erforderlich.
Auch eine teilweise Abtretung ist nur in Bezug auf die
Genussrechte beider Emittentinnen gemeinsam und nur
insofern möglich, als die Summe der Nominalbeträge der
Genussrechte der beiden Emittentinnen insgesamt durch
1.000 EUR ganzzahlig teilbar ist. Die Planet energy Anle­
gerservice GmbH ist bei der Abwicklung behilflich. Etwa­
ige Veräußerungsgewinne, die dem oder der Abtretenden
bei der Abtretung der Genussrechte entstehen, sind zu
versteuern (zur Berechnung und Besteuerung von Veräu­
ßerungsgewinnen siehe Seite 131). Zu weiteren Einzelhei­
ten wird auf Seite 39 verwiesen.
Insolvenz oder Liquidation
Die Insolvenz oder Liquidation einer der Emittentinnen
betrifft nur den Teil des Genussrechtskapitals, das in
die betroffene Gesellschaft investiert wurde. Sowohl vor
wie auch nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
über das Vermögen oder im Falle der Liquidation einer
der beiden Emittentinnen werden die von der betroffe­
nen Emittentin eingeworbenen Genussrechte erst nach
Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger und vor
den Gesellschaftern der jeweiligen Gesellschaft bedient.
Es besteht keine Beteiligung am Liquidationserlös.
Keine Gewährleistungen
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen
Vermögensanlagen hat keine juristische Person oder
Gesellschaft eine Gewährleistung übernommen.
Steuerliche Auswirkungen einer vorzeitigen
Beendigung
Eine vorzeitige Beendigung der Vermögensanlagen wäre
ganz oder teilweise insbesondere bei wirtschaftlichen
Schwierigkeiten oder Insolvenzen von einer einzelnen
oder beiden Emittentinnen, bei Nichtplatzierung des
Genussrechtskapitals und bei Änderung oder Kündigung
der Genussrechte durch die Emittentinnen aufgrund ver­
änderter steuerlicher Rahmenbedingungen möglich. Das
im Falle einer vorzeitigen Beendigung an die Anleger
zurückzuzahlende Genussrechtskapital abzüglich vor­
zeitig geleisteter Tilgungen des Genussrechtskapitals
unterliegt nicht der Besteuerung. Soweit im Zuge einer
vorzeitigen Beendigung an die Anleger Genussrechts­
vergütungen ausgezahlt werden, unterliegen diese der
Abgeltungsteuer nebst Solidaritätszuschlag und e
­ twaiger
Kirchensteuer. Insoweit wird auf die wesentlichen Grund­
lagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensan­
lagen auf Seite 131 verwiesen. Sollte Anlegern im Zuge
einer vorzeitigen Beendigung das eingezahlte Genuss­
rechtskapital nicht oder nicht in voller Höhe zurückge­
zahlt werden können, beispielsweise aufgrund einer
Insolvenz einer oder beider Emittentinnen, so können
Anleger die Verluste aus den Vermögensanlagen grund­
sätzlich mit anderen positiven Einkünften aus Kapital­
erträgen im Wege einer Einkommensteuerveranlagung
verrechnen. Grundsätzlich wird den Anlegern empfohlen,
bei einer vorzeitigen Beendigung der Vermögensanlagen
den Rat ihres persönlichen Steuerberaters einzuholen.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
107
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER
EMITTENTINNEN
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der zwei
Emittentinnen zum 31. Dezember 2014 wird im Folgen­
den durch Abbildung der Jahresabschlüsse dargestellt
sowie durch die Zwischenübersichten der Bilanzen und
Gewinn-und Verlust-Rechnungen zum 31. Mai 2015. Die
Prüfung der Jahresabschlüsse der Emittentinnen erfolg­
te durch die Hanseatische Mittelstands Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kajen 12, 20459 Ham­
burg, dessen Geschäftsführer, die Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater Dr. Hans-W. Kortmann und Astrid Busch,
die Prüfungen durchgeführt haben.
Die Emittentinnen sind nicht zur Aufstellung eines Kon­
zernabschlusses verpflichtet.
JAHRESABSCHLUSS PLANET ENERGY WINDPARK SCHWANEWEDE GMBH & CO. KG
A. BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2014
31.12.2014
e
Aktiva
31.12.2013
e
A.Anlagevermögen
Sachanlagen
1. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1.591.969,48
1.344.802,09
2.233,13
63.356,99
45.255,77
0,00
19.390,10
4.950,61
225.477,12
98.251,58
1.884.325,60
1.511.361,27
B.Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Sonstige Vermögensgegenstände
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
C.
108
Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Verlustanteil
Die Erläuterungen der Auswirkungen der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussich­
ten auf die Fähigkeit der Emittentinnen zur Zahlung
der Genussrechtsvergütungen und zur Rückzahlung
des Genussrechtskapitals werden auf den Seiten 29 f.
dargestellt.
31.12.2014
e
Passiva
31.12.2013
e
A.Eigenkapital
I. Kapitalanteil des Kommanditisten
II. Verlustsonderkonto der Kommanditistin
III. Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommandististen gedeckter Verlustanteil
5.000,00
5.000,0
-230.477,12
-103.251,58
225.477,12
98.251,58
5.450,00
1.000,00
5.688,04
1.139,93
1.873.187,56
1.499.495,47
0,00
9.725,87
1.884.325,60
1.511.361,27
B.Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
C.Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
‑ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 5.688,04
(Vorjahr: € 1.139,93)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
‑ davon gegenüber Gesellschafter: € 1.873.187,56
(Vorjahr: € 1.499.495,47)
‑ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 1.873.187,56
(Vorjahr: € 1.499.495,47)
3. Sonstige Verbindlichkeiten
‑ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 0,00
(Vorjahr: € 9.725,87)
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
109
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen
B. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014
1.Umsatzerlöse
2. Sonstige betriebliche Erträge
2013
e
0,00
5.560,00
0,00
1.234,00
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
-26.601,28
-11.803,19
4. Betriebsergebnis
-26.601,28
-5.009,10
0,12
6,91
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
‑ davon an verbundene Unternehmen: € 100.624,38
(Vorjahr: € 94.672,34)
-100.624,38
-94.674,52
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
-127.255,54
-99.676,80
8.Jahresfehlbetrag
-127.255,54
-99.676,80
127.255,54
99.676,80
0,00
0,00
5.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
9. Zuweisung zum Verlustsonderkonto der Kommanditistin
10. Jahresergebnis nach Ergebnisverwendung
110
2014
e
C. ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2014
PLANET ENERGY WINDPARK SCHWANEWEDE
GMBH & CO. KG, HAMBURG
Anhang für das Geschäftsjahr 2014
I. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungs­
vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Nach den Vorschriften des § 264a HGB sind die Rech­
nungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
anzuwenden. Die Gesellschaft ist nach den handels­
rechtlichen Vorschriften eine kleine Personengesellschaft
i.S.v. § 267 Absatz 1 HGB.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Absatz 2
und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Absatz 2 HGB)
erstellt.
Als kleine Personengesellschaft haben wir von den
gemäß § 288 Absatz 1 HGB möglichen Erleichterungen
bei den Angaben Gebrauch gemacht. Die größenabhän­
gigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresab­
schlusses gemäß § 266 Absatz 1 Satz 3 und § 276 HGB
wurden nicht in Anspruch genommen.
II. Bilanzierung- und Bewertung
Maßgebend waren die Bilanzierungs- und Bewertungs­
vorschriften des Handelsgesetzbuches. Steuerliche Vor­
schriften wurden beachtet, soweit dies erforderlich war.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unterneh­
men in Höhe von € 1.873.187,56 stellen in Höhe von
€ 505.004,93 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis­
tungen, in Höhe von € 1.153.960,50 Darlehensverbind­
lichkeiten und in Höhe von € 214.222,13 Verbindlichkei­
ten aus laufender Verrechnung dar. Die Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in voller
Höhe gegenüber der Gesellschafterin.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren bestehen nicht.
IV. Sonstige Angaben
Persönlich haftende Gesellschafterin ist:
NamePlanet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH
SitzHamburg
Gezeichnetes Kapital
25.000,00 EUR
Zusammensetzung der Geschäftsführung der
Komplementärin:
1) H
err Sönke Tangermann, Jurist
2) Herr Nils Müller, Diplom-Kaufmann
Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemein­
sam und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Hamburg, den 24. Februar 2015
Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind
mit ihren Nominalwerten aktiviert.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen
und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
(Sönke Tangermann)
(Nils Müller)
Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen
bilanziert.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
111
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen
D. LAGEBERICHT
LAGEBERICHT 2014 DER PLANET ENERGY
WINDPARK SCHWANEWEDE GMBH & CO. KG
Grundlagen des Unternehmens
Geschäftsmodell
Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH &
Co. KG ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Planet
energy GmbH. Die Geschäftsführung obliegt der Kom­
plementärin, der Planet energy Verwaltungsgesellschaft
I mbH, welche hierfür jährlich eine Haftungsvergütung in
Höhe von EUR 2.000 erhält. Darüber hinaus hat die Pla­
net energy GmbH im Geschäftsjahr 2014 eine Vergütung
für die Projektentwicklung des Windparks Schwanewede
in Höhe von EUR 171.000 sowie Zinsen in Höhe von EUR
100.624,38 erhalten. Die Planet energy Windpark Schwa­
newede GmbH & Co. KG verfügt über keine eigenen
Angestellten. Somit beträgt die Gesamtsumme der durch
die Planet energy Schwanewede GmbH & Co. KG an Mit­
arbeiter und Führungskräfte gezahlten Vergütungen EUR
0,00. Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH
& Co. KG soll zukünftig den Windpark Schwanewede in
Niedersachsen, welcher aus zwei Windenergieanlagen
bestehen soll, betreiben und eine Produktionsleistung
von 14.720.194 kWh erzeugen. Der Windpark wird vor­
aussichtlich im vierten Quartal 2015 in Betrieb genom­
men. Der wesentlichste Einflussfaktor auf die Geschäfts­
tätigkeit der Gesellschaft wird das Windaufkommen sein.
Ziele und Strategien
Die vorrangige Zielsetzung der Gesellschaft besteht dar­
in, nach der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen,
möglichst viel Strom aus Windenergie in das Stromnetz
einzuspeisen und hierüber Einspeiseerlöse zu generieren.
Forschung und Entwicklung
Die Gesellschaft ist in den Bereichen Forschung und Ent­
wicklung nicht aktiv.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Die Gesellschaft ist von den gesamtwirtschaftlichen Rah­
menbedingungen weitgehend unabhängig. Der zukünfti­
ge wesentliche Erfolgsfaktor wird das Windaufkommen
sein und die Vergütung des eingespeisten Stroms wird
durch das EEG festgelegt sein.
Nach der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen, wer­
den die branchenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen
112
nur insofern einen Einfluss haben, als die Instandhal­
tungskosten davon abhängen können. Mögliche Kos­
tensteigerungen werden in den Ertragsprognosen der
Gesellschaft abgebildet.
Geschäftsverlauf
Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co.
KG befindet sich noch in der Projektierungsphase. Im
Geschäftsjahr 2014 haben bereits erste Baumaßnahmen
begonnen. Die Genehmigung nach dem Bundes-Im­
missionsschutzgesetz (BImSchG) lag zum 31.12.2014
nicht vor. Der Anlagenkaufvertrag war zum 31.12.2014
nicht endverhandelt. Eine Finanzierungszusage lag zum
31.12.2014 nicht vor. Die Inbetriebnahme des Windparks
ist für das vierte Quartal 2015 geplant. Das negative han­
delsrechtliche Ergebnis im Geschäftsjahr 2014 beträgt
EUR 127.226 und wird dem Verlustsonderkonto der
Gesellschafterin zugewiesen.
Ertrags- Finanz- und Vermögenslage
Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co.
KG befindet sich noch in der Projektierungsphase. Die
Ertragslage ist im Wesentlichen durch Pachtaufwendun­
gen geprägt.
Die Finanzlage ist maßgeblich durch ein vom Kom­
manditisten, der Planet energy GmbH, zur Verfügung
gestelltes Darlehen dargestellt. Die Vermögenslage der
Gesellschaft ist im Wesentlichen durch die aktivierten
Projektrechte bestimmt.
Nachtragsbericht
Die Genehmigung nach BImSchG wurde von der zustän­
digen Genehmigungsbehörde am 23.02.2015 erteilt.
Der Anlagenkaufvertrag war zum Berichtszeitpunkt
nicht unterzeichnet. Die Finanzierungszusage lag zum
Berichtszeitpunkt nicht vor.
Risiko-, Chancen- und Prognosebericht
Die Risikosituation der Gesellschaft ist im Wesentlichen
durch den Entwicklungsstand des Windparks, welche
sich gegenwärtig aus Bauzeit-, Investitions- und rechtli­
chen Risiken zusammensetzt, geprägt.
Ein rechtliches Risiko besteht insbesondere darin, dass
durch erfolgreiche Widersprüche Dritter oder eine erfolg­
reiche Klage, gegen die Genehmigung nach BImSchG,
die Inbetriebnahme teilweise verzögert wird oder eine
Inbetriebnahme des Windparks nicht möglich ist. Die
Chancen der Gesellschaft liegen, nach der Inbetrieb­
nahme der Windenergieanlagen, insbesondere in einem
über dem prognostizierten langjährigen Mittel liegenden
Windaufkommen sowie der Vermarktung der produzier­
ten Strommengen in den unterschiedlichen Formen der
Direktvermarktung.
Zusammenfassend betrachtet geht die Geschäftsfüh­
rung, bei unveränderten Rahmenbedingungen, von einer
positiven Entwicklung der Gesellschaft aus.
E. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES
ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH &
Co. KG, Hamburg:
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,
Gewinn‑ und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Ein­
beziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezem­
ber 2014 geprüft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresab­
schluss und Lagebericht nach den deutschen handels­
rechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vor­
schriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG)
und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschafts­
vertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ord­
nungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Ein­
lagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in
der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jah­
resabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und
über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25
VermAnlG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut­
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen
und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstö­
ße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung
der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften
und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinrei­
chender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartun­
gen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungs­
bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise
für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschät­
zungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuwei­
sung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnah­
men zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3
­VermAnlG war nicht zu beurteilen, da die Gesellschaft
keine Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1
bis 3 V
­ ermAnlG anbietet, sondern beabsichtigt, voraus­
sichtlich ab 2015, Genussrechte anzubieten. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend siche­
re Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Prüfungsurteil
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab­
schluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2014 den gesetzlichen Vorschriften und
den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschafts­
vertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsät­
ze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑,
Finanz‑ und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebe­
richt steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ver­
mittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Diese Bestäti­
gung erteilen wir aufgrund unserer pflichtgemäßen, am
27. Februar 2015 abgeschlossenen Abschlussprüfung
und unserer Nachtragsprüfung, die sich auf eine Ergän­
zung im Lagebericht hinsichtlich der gezahlten Vergü­
tungen an Mitarbeiter und Führungskräfte bezieht. Die
Nachtragsprüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Hamburg, den 27. Februar 2015
Hamburg,
den 14. August 2015
Hanseatische Mittelstands Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Astrid Busch
Dr. H.‑W. Kortmann
WirtschaftsprüferinWirtschaftsprüfer
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
113
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen
JAHRESABSCHLUSS PLANET ENERGY WINDPARK SAILERSHÄUSER WALD
BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG
A. BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2014
Aktivakti
31.12.2014
€
31.12.2013
€
A.Anlagevermögen
Finanzanlagen
Beteiligungen
3.000.000
0,00
0,00
4.722,69
2. Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
44.185,97
0,00
16.517,75
0,00
863,56
6,30
486.763,92
0,00
3.548.331,20
4.728,99
B.Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
3. Sonstige Vermögensgegenstände
II. Guthaben bei Kreditinstituten
C.
114
1. Eingeforderte ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital
Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Verlustanteil
31.12.2014
€
Passiva
31.12.2013
€
A.Eigenkapital
I. Kapitalanteil des Kommanditisten
5.000,00
5.000,0
II. Verlustsonderkonto der Kommanditistin
-491.763,92
-871,01
III. Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommandististen gedeckter Verlustanteil
486.763,92
0,00
4.700,00
600,00
5.717,95
0,00
3.537.913,25
0,00
3.548.331,20
4.728,99
B.Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
C.Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
‑ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 5.717,95
(Vorjahr: € 0,00)
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
‑ davon gegenüber Gesellschafter: € 3.537.913,25
Vorjahr: € 0,00)
‑ davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 3.537.913,25
(Vorjahr: € 0,00)
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
115
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen
B. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014
1.Umsatzerlöse
2. Sonstige betriebliche Erträge
02.09.-
e
31.12.2013
e
130.725,25
0,00
1.184,31
0,00
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
-562.248,29
-870,93
4.Betriebsergebnis
-430.338,73
-870,93
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
3.805,97
0,00
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
‑ davon an verbundene Unternehmen: € 64.360,15
(Vorjahr: € 0,00)
-64.360,15
-0,08
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
-490.892,91
-871,01
8.Jahresfehlbetrag
-490.892,91
-871,01
490.892,91
871,01
0,00
0,00
9. Zuweisung zum Verlustsonderkonto der Kommanditistin
10. Jahresergebnis nach Ergebnisverwendung
C. Anhang für das Geschäftsjahr 2014
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg
Anhang für das Geschäftsjahr 2014
I. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss ist nach den Rechnungslegungs­
vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Nach den Vorschriften des § 264a HGB sind die Rech­
nungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
anzuwenden. Die Gesellschaft ist nach den handels­
rechtlichen Vorschriften eine kleine Personengesellschaft
i.S.v. § 267 Absatz 1 HGB.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Absatz 2
und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Absatz 2 HGB)
erstellt.
Als kleine Personengesellschaft haben wir von den
gemäß § 288 Absatz 1 HGB möglichen Erleichterungen
bei den Angaben Gebrauch gemacht. Die größenabhän­
gigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresab­
schlusses gemäß § 266 Absatz 1 Satz 3 und § 276 HGB
wurden nicht in Anspruch genommen.
116
2014
Für das vorherige Geschäftsjahr vom 02.09.2013 bis
31.12.2013 lag ein Rumpfgeschäftsjahr vor, so dass das
Geschäftsjahr keine vollen 12 Monate beinhaltet hat. Aus
diesem Grund sind die Zahlen des Geschäftsjahres mit
denen des Vorjahres nur eingeschränkt vergleichbar.
II. Bilanzierung- und Bewertung
Maßgebend waren die Bilanzierungs- und Bewertungs­
vorschriften des Handelsgesetzbuches. Steuerliche Vor­
schriften wurden beachtet, soweit dies erforderlich war.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind
mit ihren Nominalwerten aktiviert.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen
und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen
bilanziert.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen gegen Unternehmen mit denen ein Betei­
ligungsverhältnis bestehen in Höhe von € 61.248,47 und
bestehen ausschließlich gegen die Bürgerwindpark Sai­
lershäuser Wald GmbH & Co. KG. Die Forderungen stel­
len in Höhe von € 44.185,97 Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen und in Höhe von € 17.062,50 sonstige
Vermögensgegenstände dar (Mitzugehörigkeitsvermerk).
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen nicht.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unterneh­
men in Höhe von € 3.537.913,25 stellen in Höhe von
€ 462.247,91 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis­
tungen, in Höhe von € 3.000.000,00 Darlehensverbind­
lichkeiten und in Höhe von € 75.665,34 Verbindlichkeiten
aus laufender Verrechnung dar. Die Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in voller
Höhe gegenüber der Gesellschafterin.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren bestehen nicht.
IV. Sonstige Angaben
Persönlich haftende Gesellschafterin ist:
Name Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH
Sitz Hamburg
GezeichnetesKapital
25.000,00 EUR
Zusammensetzung der Geschäftsführung der
Komplementärin:
1) H
err Sönke Tangermann, Jurist
2) Herr Nils Müller, Diplom-Kaufmann
Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemein­
sam und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Hamburg, den 24. Februar 2015
Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH
D. LAGEBERICHT
LAGEBERICHT 2014 DER PLANET ENERGY
WINDPARK SAILERSHÄUSER WALD
BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG
Grundlagen des Unternehmens
Geschäftsmodell
Die Planet energy Kraftwerk XI GmbH & Co. KG ist eine
100%ige Tochtergesellschaft der Planet energy GmbH.
Die Geschäftsführung obliegt der Komplementärin, der
Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH, welche
hierfür jährlich eine Haftungsvergütung in Höhe von EUR
2.000 erhält. Darüber hinaus hat die Planet energy GmbH
im Geschäftsjahr 2014 eine Vergütung für die Projektprü­
fung der Beteiligung an dem Bürgerwindpark Sailershäu­
ser Wald in Höhe von EUR 350.000 netto sowie Zinsen
in Höhe von EUR 64.360,15 erhalten. Die Planet energy
Kraftwerk XI GmbH & Co. KG verfügt über keine eigenen
Angestellten. Somit beträgt die Gesamtsumme der durch
die Planet energy Kraftwerk XI GmbH & Co. KG an Mit­
arbeiter und Führungskräfte gezahlten Vergütungen EUR
0,00. Die Planet energy Kraftwerk XI GmbH & Co. KG ist
an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co.
KG zu 25 % beteiligt. Die Bürgerwindpark Sailershäuser
Wald GmbH & Co. KG soll zukünftig den Windpark Sai­
lershäuser Wald in Bayern, welcher aus zehn Windener­
gieanlagen bestehen soll, betreiben und eine Produkti­
onsleistung von 54.987.844 kWh erzeugen. Der Windpark
wird voraussichtlich im vierten Quartal 2015 in Betrieb
genommen werden. Der wesentlichste Einflussfaktor auf
die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft wird mittelbar das
Windaufkommen im Windpark Sailershäuser Wald sein.
Ziele und Strategien
Die vorrangige Zielsetzung der Gesellschaft besteht dar­
in, nach der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen
durch die Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH &
Co. KG, Beteiligungserträge zu generieren.
Forschung und Entwicklung
Die Gesellschaft ist in den Bereichen Forschung und Ent­
wicklung nicht aktiv.
(Sönke Tangermann)
(Nils Müller)
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Die Gesellschaft ist von den gesamtwirtschaftlichen Rah­
menbedingungen weitgehend unabhängig. Der zukünf­
tige wesentliche Erfolgsfaktor wird, in Abhängigkeit vom
Windaufkommen, der mögliche Beteiligungsertrag sein.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
117
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen
Nach der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen durch
die Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG,
werden die branchenwirtschaftlichen Rahmenbedingun­
gen nur insofern einen Einfluss haben, als die Instand­
haltungskosten davon abhängen können. Mögliche Kos­
tensteigerungen werden in den Ertragsprognosen der
Beteiligungsgesellschaft abgebildet.
Geschäftsverlauf
Der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co.
KG, an welchem die Planet energy Kraftwerk XI GmbH
& Co. KG beteiligt ist, befindet sich noch in der Baupha­
se. Im Geschäftsjahr 2014 haben die Baumaßnahmen
bereits begonnen. Die Genehmigung nach Bundes-Im­
missionsschutzgesetz (BImSchG) lag zum 31.12.2014
vor. Der Anlagenkaufvertrag war zum 31.12.2014 unter­
zeichnet. Eine Finanzierungszusage lag zum 31.12.2014
vor. Die Inbetriebnahme des Windparks ist für das vierte
Quartal 2015 geplant. Das negative handelsrechtliche
Ergebnis im Geschäftsjahr 2014 beträgt EUR 473.830
und wird dem Verlustsonderkonto der Gesellschafterin
zugewiesen.
Ertrags- Finanz- und Vermögenslage
Die Planet energy Kraftwerk XI GmbH & Co. KG ist an
dem im Bau befindlichen Bürgerwindpark Sailershäuser
Wald beteiligt. Die Ertragslage ist im Wesentlichen durch
Planungs- und Beratungskosten im Zusammenhang mit
der Projektprüfung der Beteiligung an dem Windpark Sai­
lershäuser Wald geprägt.
Die Finanzlage ist maßgeblich durch ein vom Kommandi­
tisten, der Planet energy GmbH, zur Verfügung gestelltes
Gesellschafterdarlehen dargestellt. Die Vermögenslage
der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch die Beteili­
gung an der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH
& Co. KG bestimmt.
Nachtragsbericht
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres haben sich kei­
ne nennenswerten Vorgänge von besonderer Bedeutung
ereignet.
Risiko-, Chancen- und Prognosebericht
Die Risikosituation der Gesellschaft ist im Wesentlichen
durch den Entwicklungsstand der Bürgerwindpark Sai­
lershäuser Wald GmbH & Co. KG, welche sich gegen­
wärtig aus Bauzeit-, Investitions- und rechtlichen Risiken
zusammensetzt, geprägt.
Ein rechtliches Risiko besteht insbesondere darin, dass
durch einen möglichen Erfolg durch Widersprüche Drit­
ter, gegen die Genehmigung nach BImSchG, die Inbe­
118
triebnahme teilweise verzögert wird oder eine Inbetrieb­
nahme des Windparks nicht möglich ist.
Die Chancen der Beteiligungsgesellschaft liegen, nach
der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen der Bürger­
windpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG, insbeson­
dere in über der Prognose liegenden Beteiligungserträge,
bedingt durch ein über dem prognostizierten langjähri­
gen Mittel liegenden Windaufkommen in der Bürgerwind­
park Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG sowie der Ver­
marktung der durch die Bürgerwindpark Sailershäuser
Wald GmbH & Co. KG produzierten Strommengen in den
unterschiedlichen Formen der Direktvermarktung.
Zusammenfassend betrachtet geht die Geschäftsfüh­
rung, bei unveränderten Rahmenbedingungen, von einer
positiven Entwicklung der Gesellschaft aus.
E. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES
ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Planet energy Kraftwerk XI GmbH & Co. KG,
Hamburg:
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz,
Gewinn‑ und Verlustrechnung sowie Anhang – unter
Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht
der Planet energy Kraftwerk XI GmbH & Co. KG für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014
geprüft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresab­
schluss und Lagebericht nach den deutschen handels­
rechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vor­
schriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG)
und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschafts­
vertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ord­
nungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Ein­
lagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in
der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jah­
resabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und
über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 25
VermAnlG i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut­
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen
und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstö­
ße, die sich auf den Jahresabschluss unter Beachtung
der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften
und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit hinrei­
chender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung
der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über
die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartun­
gen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungs­
bezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise
für die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Hamburg, den 27. Februar 2015
Hamburg,
den 14. August 2015
Hanseatische Mittelstands Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Astrid Busch
Dr. H.‑W. Kortmann
WirtschaftsprüferinWirtschaftsprüfer
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschät­
zungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuwei­
sung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnah­
men zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3
­VermAnlG war nicht zu beurteilen, da die Gesellschaft
keine Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 1
bis 3 V
­ ermAnlG anbietet, sondern beabsichtigt, voraus­
sichtlich ab 2015, Genussrechte anzubieten. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend siche­
re Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Prüfungsurteil
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab­
schluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2014 den gesetzlichen Vorschriften und
den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschafts­
vertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsät­
ze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑,
Finanz‑ und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebe­
richt steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, ver­
mittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Diese Bestäti­
gung erteilen wir aufgrund unserer pflichtgemäßen, am
27. Februar 2015 abgeschlossenen Abschlussprüfung
und unserer Nachtragsprüfung, die sich auf eine Ergän­
zung im Lagebericht hinsichtlich der gezahlten Vergü­
tungen an Mitarbeiter und Führungskräfte bezieht. Die
Nachtragsprüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
119
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen
ZWISCHENÜBERSICHTEN DER EMITTENTINNEN
ZWISCHENÜBERSICHTEN (BILANZ, GEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG) ZUM 31. JULI 2015
Nachfolgend werden die Zwischenbilanzen zum 31. Juli
2015 sowie die Gewinn-und Verlust-Rechnungen für den
Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Juli 2015 der Planet
energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG sowie
der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. KG dargestellt.
Bilanz zum 31. Juli 2015 Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
Aktivak
Stand: 31. Juli 2015
EUR
A.Anlagevermögen
I.Sachanlagen
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
4.173.420,77
4.173.420,77
B.Umlaufvermögen
8.906.034,29
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
106.088,60
2. sonstige Vermögensgegenstände
172.897,23
II. Guthaben bei Kreditinstituten
8.627.048,46
C.Rechnungsabgrenzungsposten
35.338,00
D.
437.144,91
Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Verlustanteil
13.551.937,97
GEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR 2015 BIS 31. JULI 2015
GEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR 2015 BIS 31. JULI 2015
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
Stand: 31. Juli 2015
EUR
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
120
-62.710,07
533,31
-149.491,03
4. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
-211.667,79
Fehlbetrag
-119.074,93
Stand: 31. Juli 2015
EUR
Passiva
A.Eigenkapital
I. Kapitalanteil des Kommanditisten
5.000,00
II. Verlustsonderkonto der Kommanditistin
-442.144,91
III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil des Kommanditisten
437.144,91
B.Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
4.448,00
C.Verbindlichkeiten
1. Verbindlicheiten gegenüber Kreditinstituten
8.827.898,33
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1.005.720,54
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
3.696.126,51
4. Sonstige Verbindlichkeiten
17.744,59
13.551.937,97
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
121
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen
Bilanz zum 31. Juli 2015 Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Stand: 31. Juli 2015
EUR
Aktiva
A.Anlagevermögen
I.Sachanlagen
3.025.000,00
Beteiligungen
3.025.000,00
B.Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
29.354,78
28.320,20
2. Sonstige Vermögensgegenstände
1.034,58
II. Guthaben bei Kreditinstituten
7.029,25
C.
Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Verlustanteil
606.256,11
3.667.640,14
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Stand: 31. Juli 2015
EUR
1.Umsatzerlöse
2. Sonstige betriebliche Erträge
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
122
74.279,75
5.505,54
-84.086,12
4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-132.253,86
5. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
-136.554,69
Fehlbetrag
-136.554,69
Stand: 31. Juli 2015
EUR
Passiva
A.Eigenkapital
I. Kapitalanteil des Kommanditisten
5.000,00
II. Verlustsonderkonto der Kommanditistin
-611.256,11
III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil des Kommanditisten
606.256,11
B.Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen
2.744,00
C.Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
3.664.896,14
3.667.640,14
WESENTLICHE ÄNDERUNGEN DER
ZWISCHENBILANZEN JULI 2015 ZU DEN
JAHRESABSCHLÜSSEN 2014 DER EMITTENTINNEN
Die Zwischenbilanzen sowie die Gewinn- und Ver­
lust-Rechnungen zum 31. Juli 2015 sind zum Zeitpunkt
der Prospektaufstellung nicht durch eine Wirtschaftsprü­
fungsgesellschaft geprüft.
Guthaben bei Kreditinstituten
Die Änderungen dieser Bilanzpositionen resultieren
im Wesentlichen aus der Zahlung von Verbindlich­
keiten und der Vereinnahmung von Forderungen und
Darlehensabrufen.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Änderung dieser Bilanzposition resultiert im Wesent­
lichen aus der Abgrenzung der Bauzeitpachten.
ANLAGEVERMÖGEN
Eigenkapital
Die Änderung dieser Bilanzposition resultiert im Wesent­
lichen durch das bis zum 31. Juli 2015 festgestellte han­
delsrechtliche Ergebnis.
Sachanlagen
Die Änderung der Bilanzposition geleistete Anzahlun­
gen und Anlagen im Bau resultiert im Wesentlichen
aus der Erfassung von Leistungen im Rahmen des
Baufortschritts.
Rückstellungen
Die Änderung dieser Bilanzposition resultiert im Wesent­
lichen aus der ertragswirksamen Auflösung von Rück­
stellungen, die für den Jahresabschluss 2014 gebildet
wurden.
UMLAUFVERMÖGEN
Verbindlichkeiten
Die Änderungen dieser Bilanzposition resultieren im
Wesentlichen aus dem Abruf des Zwischenfinanzierungs­
darlehens von der Planet energy GmbH, der Erhöhung
der Zwischenfinanzierungszinsen für das von der Planet
energy GmbH zur Verfügung gestellte Zwischenfinanzie­
PLANET ENERGY WINDPARK SCHWANEWEDE
GMBH & CO.KG
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Änderungen dieser Bilanzpositionen resultieren im
Wesentlichen aus der Zahlung und Vereinnahmung von
Vor- und Umsatzsteuer.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
123
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen
rungsdarlehen sowie der Abrufe der Darlehen der KfW
und der DKB. Außerdem haben die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit dem
Baufortschritt zugenommen.
mung von Projektierungserlösen für die erbrachten Leis­
tungen gegenüber der Bürgerwindpark Sailershäuser
Wald GmbH & Co. KG und aus der Zahlung und der Ver­
einnahmung von Umsatz- und Vorsteuer.
WESENTLICHE ÄNDERUNGEN DER GEWINN-UND
VERLUST-RECHNUNG VOM JULI 2015 ZUR GEWINNUND VERLUSTRECHNUNG 2014
Guthaben bei Kreditinstituten
Die Änderungen dieser Bilanzpositionen resultieren im
Wesentlichen aus der Zahlung von Verbindlichkeiten und
Darlehensabrufen.
Da sich die Gewinn- und Verlust-Rechnung vom 31. Juli
2015 nur auf sieben Monate bezieht und die Gewinnund Verlust-Rechnung vom Geschäftsjahr 2014 auf das
gesamte Geschäftsjahr, sind diese nicht direkt miteinan­
der vergleichbar. Die Positionen in der Gewinn-und Ver­
lust-Rechnung zum Juli 2015 sind daher als anteilig für
das Geschäftsjahr 2015 zu sehen. Folgende wesentliche
Änderungen haben sich ergeben:
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Änderung dieser Position resultiert daraus, dass erst
sieben Monate des Geschäftsjahres zur Generierung der
betrieblichen Aufwendungen beigetragen haben.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Änderung dieser Position resultiert daraus, dass erst
sieben Monate des Geschäftsjahres zur Generierung der
Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beigetragen haben.
Fehlbetrag
Die Änderung dieser Position resultiert daraus, dass erst
sieben Monate des Geschäftsjahres zur Generierung des
Jahresergebnisses beigetragen haben.
PLANET ENERGY WINDPARK SAILERSHÄUSER
WALD BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO.
KG
ANLAGEVERMÖGEN
Beteiligungen
Die Änderung der Bilanzposition resultiert aus der Grün­
dung der Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH,
welche die bisherige Komplementärin, die Planet energy
Verwaltungsgesellschaft I mbH, ersetzen wird.
UMLAUFVERMÖGEN
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Änderungen dieser Bilanzpositionen resultieren im
Wesentlichen aus der Abrechnung und der Vereinnah­
124
Eigenkapital
Die Änderung dieser Bilanzposition resultiert im Wesent­
lichen durch das bis zum 31. Juli vorläufig festgestellte
handelsrechtliche Ergebnis.
Rückstellungen
Die Änderung dieser Bilanzposition resultiert im Wesent­
lichen aus der Auflösung von Rückstellungen die zum
Jahresabschluss 2014 gebildet wurden.
Verbindlichkeiten
Die Änderungen dieser Bilanzposition resultieren im
Wesentlichen aus dem Abruf des Zwischenfinanzierungs­
darlehens von der Planet energy GmbH, der Erhöhung
der Zwischenfinanzierungszinsen für das von der Planet
energy GmbH zur Verfügung gestellte Zwischenfinanzie­
rungsdarlehen und der Gründung der Planet energy Ver­
waltungsgesellschaft II mbH, welche die bisherige Kom­
plementärin, die Planet energy Verwaltungsgesellschaft I
mbH, ersetzen wird.
WESENTLICHE ÄNDERUNGEN DER GEWINN-UND
VERLUST-RECHNUNG VOM 31. JULI 2015 ZUR
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2014
Da sich die Gewinn- und Verlust-Rechnung vom
31. Juli 2015 nur auf sieben Monate bezieht und die
Gewinn- und Verlust-Rechnung vom Geschäftsjahr 2014
auf das gesamte Geschäftsjahr und sich die Windparks
noch im Bau befinden, sind diese nicht direkt mitein­
ander vergleichbar. Die Positionen in der Gewinn- und
Verlust-Rechnung zum Juli 2015 ist daher als anteilig für
das Geschäftsjahr 2015 zu sehen. Folgende wesentliche
Änderungen haben sich ergeben:
Umsatzerlöse
Die Änderung dieser Position resultiert daraus, dass erst
sieben Monate des Geschäftsjahres zu der Generierung
der betrieblichen Umsatzerlöse beigetragen haben.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Änderung dieser Position resultiert daraus, dass erst
sieben Monate des Geschäftsjahres zu der Generierung
der betrieblichen Aufwendungen beigetragen haben und
der größte Teil der Projektierungsvergütung bereits im
Jahr 2014 angefallen ist.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Änderung dieser Position resultiert daraus, dass erst
sieben Monate des Geschäftsjahres zur Generierung der
Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beigetragen haben.
Fehlbetrag
Die Änderung dieser Position resultiert daraus, dass erst
sieben Monate des Geschäftsjahres zur Generierung des
Jahresergebnisses beigetragen haben und der größte
Teil der Projektierungsvergütung für die Planet energy
GmbH bereits im Jahr 2014 angefallen ist.
Angaben über den jüngsten Geschäftsgang, die
Geschäftsaussichten der Emittentinnen und
wesentliche Änderungen nach dem Bilanzstichtag
31. Dezember 2014
Geschäftsentwicklung der Emittentinnen
Der Windpark Schwanewede befindet sich zum Zeitpunkt
der Prospektaufstellung im Bau. Mit der Fertigstellung
und Inbetriebnahme wird prognosegemäß im vierten
Quartal 2015 (kalkuliert zum 1. Januar 2016) gerechnet.
Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft GmbH & Co. KG hat die Kommandit­
beteiligung am Bürgerwindpark erworben. Insoweit wird
auf die Ertragsprognose auf den Seiten 64 ff. verwiesen.
Geschäftsentwicklung und Geschäftsaussichten
Zur Einschätzung der Geschäftsaussichten wird auf die
Prognosen auf den Seiten 54 ff. und 64 ff. sowie auf die
abgedruckten Lageberichte zu den Jahresabschlüssen
zum 31. Dezember 2014 sowie die Zwischenübersichten
zum 31. Juli 2015 verwiesen.
Für die beiden Emittentinnen soll auf Grundlage dieses
Prospektes Genussrechtskapital eingeworben werden.
Die Anbieterin rechnet mit einer etwa fünfmonatigen
­Platzierungsdauer bei einem gleichmäßigen Platzierungs­
verlauf. Damit erwartet die Anbieterin, dass das Genuss­
rechtskapital etwa bis zum Ende des vierten Quartals
2015 vollständig eingeworben werden kann. Spätestens
mit der Fälligkeit der letzten Kaufpreisraten für die Anla­
gen im Windpark Schwanewede und im Bürgerwindpark
Sailershäuser Wald werden die langfristigen Finanzie­
rungsdarlehen vollständig ausgezahlt. Die von der Planet
energy GmbH als Gesellschafterdarlehen bereitgestellten
Zwischenfinanzierungen (Gesellschafterdarlehen) kön­
nen mit der Einwerbung des Genussrechtskapitals von
insgesamt 7.870.000 EUR (3.800.000 EUR für die Pla­
net energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
und 4.070.000 EUR für die P
­ lanet energy Windpark Sai­
lershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG)
zurückgezahlt werden. Die Anbieterin erwartet eine pro­
gnosegemäße Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage (siehe Seiten 53 ff. und 63 ff.).
Wesentliche Änderungen nach dem
31. Dezember 2014
Planet energy Windpark Schwanewede
GmbH & Co. KG
Die zum Bau und Betrieb der Windenergieanlagen erfor­
derliche Genehmigung nach dem BundesImmissions­
schutzgesetz wurde am 23. Februar 2015 erteilt. Gegen
die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Wind­
parks Schwanewede wurde ein Widerspruch einer Privat­
person eingelegt und im Wesentlichen mit der Rechts­
position begründet, die dem öffentlichen Baurecht
zuzuordnen sind. Darüber hinaus sind keine wesentlichen
Änderungen der Angaben nach § 10 Absatz 1 Nr. 1 oder
Nr. 2 VermVerkProspV nach dem Stichtag eingetreten.
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Es sind keine wesentlichen Änderungen der Angaben
nach § 10 Absatz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 VermVerkProspV
nach dem Stichtag eingetreten.
Wesentliche Änderungen nach dem 31. Juli 2015
Planet energy Windpark Schwanewede
GmbH & Co. KG
Vom 31. Juli 2015 bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstel­
lung sind keine wesentlichen Änderungen der Angaben
nach § 10 Absatz 3 der VermVerkProspV eingetreten.
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Vom 31. Juli 2015 bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstel­
lung sind keine wesentlichen Änderungen der Angaben
nach § 10 Absatz 3 der VermVerkProspV eingetreten.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
125
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen
PLANBILANZEN DER EMITTENTINNEN
PLANBILANZEN (BILANZ, GEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG) ZUM 31. DEZEMBER 2015
UND 31. DEZEMBER 2016 (PROGNOSE)
Nachfolgend werden die Planbilanzen zum 31. Dezember
2015 und zum 31. Dezember 2016 sowie die Plan-­Gewinn­
und Verlust-­Rechnungen für den Zeitraum vom 1. Januar
2015 bis 31. Dezember 2015 und vom 1. Januar 2016 bis
31. Dezember 2016 der Planet energy Windpark Schwa­
newede GmbH & Co. KG sowie der ­Planet energy Wind­
park Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH &
Co. KG dargestellt.
PLANBILANZ (PROGNOSE)
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
Aktivaktiva
31.12.2015
EUR
31.12.2016
EUR
A.Anlagevermögen
I.Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen
2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
9.959.721,50
11.181.666,25
0,00
11.181.666,25
9.959.721,50
0,00
1.873.359,22
732.949,95
766.919,28
589.765,94
12.600.000.00
12.504.382,14
B.Umlaufvermögen
I. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
C.
Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Fehlbetrag
PLAN-GEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG (PROGNOSE)
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG für den Zeitraum vom 1. Januar 2015
bis 31. Dezember 2015 und vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016
31.12.2015
EUR
1.Umsatzerlöse
31.12.2016
EUR
0,00
1.293.905,08
0,00
-588.508,75
-194.191,90
-287.176,39
-194.191,90
418.219,94
2. Sonstige betriebliche Erträge
3.Abschreibungen
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen
5.Betriebsergebnis
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
0,00
0,00
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
-374.250,26
200.297,95
8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
-541.442,16
217.921,99
0,00
-40.768,65
-541.442,16
177.153,35
541.442,16
177.153,35
0,00
0,00
9.Steuern
10.Jahresfehlbetrag/-überschuss
11. Zuweisung zum Verlustsonderkonto der Kommanditistin
12. Jahresergebnis nach Ergebnisverwendung
126
Finanzlage der Planet energy Windpark
Schwanewede GmbH & Co. KG:
Die Finanzlage der Planet energy Windpark Schwane­
wede GmbH & Co. KG ist maßgeblich durch ein vom
­Kommanditisten, der Planet energy GmbH, zur Verfü­
gung gestelltes Gesellschafterdarlehen, ein langfristi­
ges Darlehen der KfW und ein Zwischenfinanzierungs­
darlehen der DKB (evtl. streichen) dargestellt. Das von
der Planet energy gewährte Gesellschafterdarlehen soll
prognosegemäß nach der vollständigen Platzierung des
Genussrechtskapitals, der Vermögensanlage S
­ aubere
Kraftwerke 5, durch dieses zurückgeführt und ersetzt
werden. Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Wind­
energieanlagen der Windpark Schwanewede GmbH &
Co. KG werden Erträge generiert, was die Finanzlage der
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
beeinflussen wird. Ebenfalls werden Betriebsausgaben,
Darlehenszinsen, Bildung von Liquiditätsrücklagen, Steu­
eraufwendungen sowie Genussrechtsverzinsungen die
Finanzlage der Planet energy Windpark Schwanewede
GmbH & Co. KG beeinflussen.
31. 12.2015
EUR
Passiva
31. 12.2016
EUR
A.Eigenkapital
I. Kapitalanteil des Kommanditisten
5.000,00
5.000,00
II. Verlustsonderkonto der Kommanditistin
-771.919,28
-594.765,94
III. Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Fehlbetrag
766.919,28
589.765,94
0,00
3.615,79
B.Rückstellungen
Rückstellungen für Rückbau
C.Verbindlichkeiten
1. Verbindlicheiten gegenüber Kreditinstituten
8.800.000
8.800.000
2. Verbindlichkeiten gegenüber Genussrechtsinhabern
3.800.000
3.700.766,35
12.600.000
12.504.382,14
FINANZLAGE DER PLANET ENERGY WINDPARK SCHWANEWEDE GMBH & CO. KG (PROGNOSE)
31.12.2015
EUR
31.12.2016
EUR
Einzahlungen
Genussrechtskapital
Umsatzerlöse und Zinserträge
Abruf von Darlehen
Vorsteuer
3.800.000,00
2.233,13
1.293.905,08
8.800.000,00
45.255,77
12.647.488,90
1.293.905,08
-8.367.752,02
- 1.810.453,50
-197.141,90
-273.360,60
-2.500,00
-10.200,00
-339.333,59
-124.296,85
-7.916,67
-76.001,10
0,00
-40.768,65
Auszahlungen
Investitionen in technische Anlagen und Maschinen
Betriebsausgaben
Verwaltungskosten Genussrechte
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Genussrechtsvergütungen Steuern vom Einkommen und Ertrag
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Tilgung Zwischenfinanzierungsdarlehen PE
-1.878.875,60
0,00
0,00
-99.233,65
-10.859.557,28
-2.293.276,85
Liquiditätsergebnis
1.853.969,12
-1.140.409,27
Liquidität am Jahresende
1.873.359,22
414.949,95
1.873.359,22
732.949,95
Rückzahlung Genussrechskapital
Stand Liquiditätsrücklagenkonten
Gesamtliquitität
318.000,00
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
127
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentinnen
Finanzlage der Planet energy Windpark
Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH &
Co. KG:
Die Finanzlage der Planet energy Windpark Sailershäu­
ser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG ist
maßgeblich durch ein vom Kommanditisten, der Planet
energy GmbH, zur Verfügung gestelltes Gesellschaft­er­
darlehen, dargestellt. Dieses soll prognosegemäß
nach der vollständigen Platzierung des Genussrechts­
kapitals, der Vermögensanlage Saubere Kraftwerke 5,
durch dieses zurückgeführt und ersetzt werden. Ab
dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Windenergieanlagen der Windpark Sailershäuser Wald GmbH &
PLANBILANZ (PROGNOSE)
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
Aktivaktiva
31.12.2015
EUR
31.12. 2016
EUR
A.Anlagevermögen
I.Finanzanlagen
3.025.000,00
3.025.000,00
172.558,22
174.441,70
B.Umlaufvermögen
I. Guthaben bei Kreditinstituten
C.
Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Verlustanteil
1.066.191,14
899.045,88
4.263.749,36
4.098.487,58
PLAN-GEWINN- UND VERLUST-RECHNUNG (PROGNOSE)
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG für den Zeitraum
vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 und vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016
31.12.2015
EUR
1. Umsatzerlöse/Erlöse aus Beteiligungen am Bürgerwindpark
34.144,35
255.276,37
0,00
0,00
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen
-308.750,00
-18.830,00
4.Betriebsergebnis
-274.605,65
236.446,37
0,00
0,00
2. Sonstige betriebliche Erträge
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
7. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
-171.080,23
-65.723,41
-445.685,88
170.722,96
8.Steuern
-150.803,84
-3.577,70
9.Jahresfehlbetrag/-überschuss
-596.489,72
167.145,26
596.489,72
-167.145,26
0,00
0,00
10. Zuweisung zum Verlustsonderkonto der Kommanditistin
11. Jahresergebnis nach Ergebnisverwendung
128
31.12.2016
EUR
Co. KG wird die Planet energy Windpark Sailershäuser
Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Beteili­
gungserträge aus ihrer Beteiligung an der Windpark
Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG generieren, was
die Finanzlage der Planet energy Windpark Sailershäu­
ser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG beein­
flussen wird. Ebenfalls werden Betriebs­ausgaben,
Steueraufwendungen sowie Genussrechtsverzinsun­
gen die Finanzlage der Planet energy Windpark Sai­
lershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
beeinflussen.
31.12.2015
EUR
Passiva
31.12.2016
EUR
A.Eigenkapital
I. Kapitalanteil des Kommanditisten
5.000,00
5.000,00
II. Verlustsonderkonto der Kommanditistin
-1.071.191,14
-904.045,88
III. Nicht durch Vermögenseinlagen des Kommanditisten gedeckter Fehlbetrag
1.066.191,14
899.045,88
B.Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
2. Verbindlichkeiten gegenüber Genussrechtsinhabern
193.749,36
28.487,58
4.070.000,00
4.070.000,00
4.263.749,36
4.098.487,58
FINANZLAGE DER PLANET ENERGY WINDPARK SAILERSHÄUSER WALD BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT
MBH & CO. KG (PROGNOSE)
31.12.2015
EUR
31.12.2016
EUR
Einzahlungen
Genussrechtskapital
Ausschüttung aus Beteiligung und sonstige Erträge
4.070.000,00
305.659,92
90.014,59
4.375.659,92
90.014,59
Auszahlungen
Investitionen in Beteiligungen
Betriebsausgaben
Verwaltungskosten Genussrechte
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Genussrechtsvergütungen Steuern vom Einkommen und Ertrag
Umsatzsteuern und Steuern vom Einkommen und Ertrag
Tilgung Zwischenfinanzierungsdarlehen PE
Rückzahlung Genussrechskapital
-25.000,00
-310.950,00
-8.630,00
-2.500,00
-10.200,00
-154.229,17
0,00
-16.851,06
-65.723,41
-150.803,84
-3.577,70
-3.543.631,20
0,00
0,00
-4.203.965,26
-88.131,11
Liquiditätsergebnis
171.694,66
1.883,48
Liquidität am Jahresende
172.558,22
174.441,70
Gesamtliquidität
172.558,22
174.441,70
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
129
130
WESENTLICHE GRUNDLAGEN DER STEUERLICHEN
KONZEPTION DER VERMÖGENSANLAGEN
Die nachfolgende Darstellung der wesentlichen Grundla­
gen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlagen
dient dazu, dem Anleger die wesentlichen steuerlichen
Auswirkungen seiner Beteiligung am Genussrechtskapi­
tal der Emittentinnen zu vermitteln. Grundlage der Dar­
stellung ist das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung
geltende Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland
unter Berücksichtigung der Gesetzgebung, der durch
Richtlinien und Rundschreiben veröffentlichten Auf­
fassung der Finanzverwaltung und der veröffentlichten
Rechtsprechung der Finanzgerichte.
Die der Darstellung zugrundeliegenden Annahmen
In Abhängigkeit der vertraglichen Ausgestaltung der
Genussrechtsbedingungen können Genussrechte steuer­
lich als Genussrechte mit und ohne Beteiligungscharak­
ter beurteilt werden. Ist der Anleger sowohl am laufenden
Gewinn als auch am Liquidationserlös beteiligt, so han­
delt es sich um ein Genussrecht mit Beteiligungscharak­
ter. Ist eine Teilnahme am Liquidationserlös ausgeschlos­
sen und richtet sich die laufende Genussrechtsvergütung
nach der Höhe der Umsatzerlöse, die um liquiditätswirk­
same Größen korrigiert werden, so liegt, wie im vorlie­
genden Fall, ein Genussrecht ohne Beteiligungscharakter
vor. Die nachfolgende Darstellung setzt voraus, dass die
Finanzverwaltung die Ausgestaltung dieser Vermögens­
anlagen als Genussrecht ohne Beteiligungscharakter
anerkennt.
Für die nachfolgende Darstellung wird davon ausgegan­
gen, dass es sich bei den Anlegern um in Deutschland
unbeschränkt steuerpflichtige Personen handelt, die kei­
ne weiteren Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielen und
die Genussrechte im Privatvermögen halten.
Die Anbieterin weist darauf hin, dass die steuerlichen
Auswirkungen von der individuellen Situation des Anle­
gers abhängen. Im Zweifel empfiehlt die Anbieterin die
Hinzuziehung des persönlichen steuerlichen Beraters.
Hinsichtlich der steuerlichen Risiken wird auf die Risiken
der Vermögensanlagen verwiesen ( Seiten 18 bis 28).
A. DIE BESTEUERUNG DER LAUFENDEN
GENUSSRECHTSVERGÜTUNGEN
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag
Als Gegenleistung für die Überlassung des Genuss­
rechtskapitals erhält der Anleger von den Emittentinnen
eine Genussrechtsvergütung. Diese Einnahmen sind
steuerlich den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20
EStG) zuzuordnen und unterliegen der Einkommensteu­
er. Die Einkommensteuer auf die Genussrechtsvergütun­
gen wird in Gestalt der Kapitalertragsteuer erhoben. Die
Kapitalertragsteuer wird pauschal in Höhe von 25,0 %
der Genussrechtsvergütungen von den Emittentinnen
einbehalten und für die Anleger direkt an das Finanzamt
abgeführt. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer entfaltet
grundsätzlich eine abgeltende Wirkung. Sie wird deshalb
häufig auch als Abgeltungsteuer bezeichnet. Auf die Ein­
nahmen aus Kapitalvermögen wird weiterhin der Solida­
ritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Kapitalertragsteuer
(1,375 % der Einnahmen aus Kapitalvermögen) einbe­
halten. Die pauschale Steuerbelastung beträgt somit
26,375 % der Einnahmen aus Kapitalvermögen.
Für Anleger, die annehmen, dass ihr persönlicher Ein­
kommensteuersatz unter dem der Abgeltungsteuer
liegt, besteht die Möglichkeit, auf Antrag die günstige­
re Besteuerung durch das Finanzamt ermitteln zu las­
sen (Veranlagungswahlrecht). Der Antrag kann für den
jeweiligen Veranlagungszeitraum nur einheitlich für alle
Kapitalerträge gestellt werden. Für die Günstigerprüfung
müssen die Kapitalerträge vollständig in der Einkommen­
steuererklärung des Anlegers angegeben werden. Das
Finanzamt ermittelt dann, ob entweder der individuelle
Steuersatz auf alle Einkünfte (einschließlich der Kapital­
einkünfte) oder die Abgeltungsteuer auf die Kapitalerträ­
ge und der individuelle Steuersatz auf die anderen Ein­
künfte zu einer niedrigeren Steuerlast führen.
Sparerpauschbetrag und Werbungskosten
Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist
ein Sparer-Pauschbetrag abzuziehen. Dieser beträgt für
Ledige 801 EUR und für Verheiratete, die zusammen ver­
anlagt werden, 1.602 EUR. Betragen die Einkünfte aus
Kapitalvermögen einschließlich der Genussrechtsvergü­
tung weniger als 801 bzw. 1.602 EUR, so ist die Genuss­
rechtsvergütung steuerfrei. Der Abzug der tatsächlichen
Werbungskosten des Anlegers im Zusammenhang mit
dem Erwerb, der Sicherung und dem Erhalt der Einnah­
men aus dem Genussrecht ist ausgeschlossen. Somit
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
131
Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der VermögensanlageN
bleiben beispielsweise Zinsaufwendungen im Zusam­
menhang mit der Refinanzierung des Genussrechtska­
pitals steuerlich außer Ansatz. Dem Anleger werden die
einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer und
der Solidaritätszuschlag vom Finanzamt im Rahmen der
steuerlichen Veranlagung gegen Vorlage der Kapitaler­
tragsteuerbescheinigung erstattet.
Verluste aus Kapitalvermögen
Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nur mit positiven
Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Ein
Ausgleich bzw. eine Verrechnung der Verluste aus Kapi­
talvermögen mit positiven Einkünften aus anderen Ein­
kunftsarten ist nicht möglich.
Freistellung vom Einbehalt der Kapitalertragsteuer
Gemäß § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 EStG ist
ein Steuerabzug bei Kapitalerträgen aus Genussrechten
i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht vorzunehmen,
soweit die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nach
§ 20 Abs. 9 EStG nicht übersteigen. Bei Vorlage eines
Freistellungsauftrags bzw. einer Nichtveranlagungs-Be­
scheinigung durch den Anleger sind die Emittentinnen
somit verpflichtet, den Einbehalt der auf die Genuss­
rechtsvergütungen entfallenden Kapitalertragsteuer nicht
vorzunehmen.
Kirchensteuer
Neben der Einkommensteuer hat der Anleger gegebe­
nenfalls Kirchensteuer auf die erhaltenen Genussrechts­
vergütungen zu entrichten. Die Höhe der Kirchensteuer
richtet sich nach dem jeweiligen Landeskirchensteuerge­
setz. Sie kann bis zu 9,0 % der auf die Genussrechtsver­
gütungen einbehaltenen Abgeltungsteuer betragen. Da
die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer von den per­
sönlichen Voraussetzungen eines jeden Anlegers abhän­
gig ist, wird auf die Darstellung einer eventuellen Kirchen­
steuerbelastung in den Prognoserechnungen verzichtet.
Für Kapitalerträge und somit auch für Genussrechtsver­
gütungen, die dem Anleger nach dem 31. Dezember 2014
zufließen, ist der Kirchensteuerabzugsverpflichtete ver­
pflichtet, die auf die Kapitalerträge anfallende Kirchen­
steuer einzubehalten. Kirchensteuerabzugsverpflichteter
ist der Schuldner der Kapitalerträge und somit die Emit­
tentinnen als Schuldner der Genussrechtsvergütungen.
Für die Durchführung dieses automatisierten Verfahrens
wird auf die beim Bundeszentralamt für Steuern gespei­
cherten Daten zur Religionszugehörigkeit zurückgegrif­
fen. Der Abruf erfolgt durch die Emittentinnen mittels der
Identifikationsnummer und des Geburtsdatum des jewei­
ligen Anlegers. Die Emittentinnen sind verpflichtet, ein­
mal jährlich im Zeitraum vom 1. September bis zum
132
31. Oktober beim Bundeszentralamt für Steuern anzu­
fragen, ob der jeweilige Genussrechtsinhaber am 31.
August des betreffenden Jahres (Stichtag) kirchensteu­
erpflichtig ist. Während der Laufzeit der Genussrechte
ist der Anleger zumindest einmal auf die Datenabfrage
sowie das gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern
bestehende Widerspruchsrecht, das sich auf die Über­
mittlung der Daten zur Religionszugehörigkeit bezieht
(sog. Sperrvermerk), schriftlich oder in geeigneter Form
hinzuweisen. Dieser Hinweis hat rechtzeitig vor der
Abfrage zu erfolgen. Besteht eine Kirchensteuerpflicht
des jeweiligen Anlegers, so haben die Emittentinnen die
Kirchensteuer einzubehalten und abzuführen.
B. DIE BESTEUERUNG DER VERÄUSSERUNG DER
GENUSSRECHTE
Veräußerungsgewinn
Bei den Gewinnen aus der Veräußerung von Genuss­
rechten handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermö­
gen, die unabhängig von ihrer Haltedauer der Abgeltung­
steuer von 25,0 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags
von 5,5 % sowie etwaiger Kirchensteuer unterliegen. Der
Gewinn aus der Veräußerung ergibt sich aus dem Veräu­
ßerungserlös abzüglich der Anschaffungskosten und der
mit der Veräußerung verbundenen Kosten.
Veräußerungsverlust
Ergibt sich aus der Veräußerung der Genussrechte ein
Verlust, so kann dieser mit positiven Einkünften aus Kapi­
talvermögen des laufenden Jahres oder der Folgejahre
vollständig verrechnet werden.
C. ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUER
Die unentgeltliche Übertragung der Genussrechte
durch Schenkung unter Lebenden oder der Erwerb von
Todes wegen (Erbschaft) unterliegt der Erbschaft- und
Schenkungsteuer.
Bewertung der Genussrechte
Für die Ermittlung des erbschaftsteuerlichen Werts der
Genussrechte müssen diese bewertet werden. Das über­
tragene Genussrecht begründet verschiedene Kapitalfor­
derungen: zum einen den Anspruch auf Rückzahlung des
Genussrechtskapitals und zum anderen einen Anspruch
auf die Zahlung der Genussrechtsvergütungen. Hin­
sichtlich der Bewertung dieser Ansprüche im Falle einer
unentgeltlichen Übertragung bestehen bislang keine
gesicherten Erkenntnisse der Rechtsprechung, Verwal­
tungsauffassung oder Literatur. Denkbar ist sowohl eine
Bewertung mit dem Nennwert der Forderungen als auch
eine Bewertung mit dem sogenannten gemeinen Wert,
der dem Verkehrswert entspricht. Im letztgenannten Fall
wäre nicht abschließend geklärt, nach welcher Bewer­
tungsmethode der gemeine Wert zu ermitteln ist.
Höhe der Erbschaftsteuer
Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich maßgeblich
nach dem Wert des übertragenen Vermögens, dem Ver­
wandtschaftsgrad zum Schenker bzw. Erblasser und der
Höhe des für den Beschenkten bzw. Erben anzuwenden­
den Freibetrages.
Die Steuerklasse richtet sich nach dem Grad der Ver­
wandtschaft. Für Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und
Stiefkinder gilt die Steuerklasse I, nicht verwandte übri­
ge Erwerber unterliegen der Steuerklasse III. In Abhän­
gigkeit vom Wert des erbschaftsteuerlichen Erwerbs
und der Steuerklasse des Empfängers kommen in der
Steuerklasse I Steuersätze von 7,0 % bis 30,0 % zur
Anwendung. In der Steuerklasse II liegen die Steuer­
sätze zwischen 15,0 % und 43,0 %, in der Steuerklasse
III betragen die Steuersätze 30,0 % und 50,0 %. Dem
Erben bzw. Beschenkten steht ein persönlicher Freibe­
trag zu, der sich wie die Steuerklasse nach dem Ver­
wandtschaftsgrad zum Erblasser bzw. Schenker richtet.
Der Freibetrag beträgt beispielsweise für Ehegatten und
Lebenspartner 500.000 EUR, für Kinder 400.000 EUR
und für Enkel 200.000 EUR.
Da im Falle einer unentgeltlichen Übertragung die Aus­
wirkungen auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer ent­
scheidend von den individuellen Gegebenheiten der
an der Übertragung beteiligten Personen abhängen,
empfehlen wir die persönliche Beratung durch einen
Steuerberater.
D. SONSTIGE STEUERN
Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung der
Genussrechte und die Erzielung von Genussrechtsver­
gütungen sind keine unternehmerischen Betätigungen
und unterliegen somit nicht der Umsatzsteuer. Da es
sich zudem um eine reine Vermögensverwaltung han­
delt, unterliegen die Gewinne aus der Veräußerung der
Genussrechte und die erzielten Vergütungen auch nicht
der Gewerbesteuer.
E. BESTEUERUNG SONSTIGER JURISTISCHER
PERSONEN
Die vorstehenden Angaben zur Besteuerung der Anle­
ger gelten für natürliche Personen (Menschen), die die
Genussrechte im Privatvermögen halten. Erfolgt die
Zeichnung von Genussrechten durch juristische Perso­
nen (z. B. Kapitalgesellschaften oder Stiftungen) oder
durch Personen, die die Genussrechte in einem Betriebs­
vermögen halten, so kann die Besteuerung von den zuvor
aufgeführten Besteuerungsgrundsätzen abweichen. Bitte
konsultieren Sie in diesem Fall Ihren Steuerberater.
F. BESTEUERUNG DER EMITTENTINNEN
Einkommensteuer / Körperschaftsteuer
Die Emittentinnen haben die Rechtsform einer Komman­
ditgesellschaft in der Sonderform einer GmbH & Co. KG.
Steuerlich wird die GmbH & Co. KG als transparente Per­
sonengesellschaft behandelt, die als solche weder ein­
kommensteuer- noch körperschaftsteuerpflichtig ist. Das
steuerliche Ergebnis der Emittentinnen wird unmittel­
bar der an ihr beteiligten Gesellschafterin (Planet energy
GmbH) als originäre eigene Einkünfte zugerechnet.
Zinsschranke
Gemäß § 4h EStG ist die steuerliche Abzugsfähigkeit
von Zinsaufwendungen bei Konzernunternehmen grund­
sätzlich eingeschränkt. Zinsaufwendungen sind danach
in Höhe der Zinserträge vollständig abziehbar, darüber
hinaus jedoch nur bis zur Höhe von 30,0 % des um die
Zinsaufwendungen und Abschreibungen erhöhten und
um die Zinserträge verminderten maßgeblichen Gewinns
(EBITDA). Die Regelungen zur Zinsschranke finden kei­
ne Anwendung, wenn der die Zinserträge übersteigende
Betrag der Zinsaufwendungen weniger als 3,0 Mio. EUR
p. a. beträgt. Die Emittentinnen sind als Konzernunter­
nehmen im Sinne des § 4h EStG anzusehen, da über die
Beteiligungsstruktur der Gesellschaften eine Konsoli­
dierung bei der Planet energy GmbH erfolgt und diese
auch die Finanz- und Geschäftspolitik der Emittentinnen
bestimmen kann. Die Anbieterin geht davon aus, dass
die für die Genussrechte zu zahlenden Vergütungen dem
Grunde nach von der Zinsschranke erfasst werden. Aus­
gehend von den Prognoserechnungen der Emittentin­
nen liegen jedoch die jährlichen Genussrechtsvergütun­
gen und andere relevante Zinsaufwendungen unter der
Schranke von 3,0 Mio. EUR, so dass davon ausgegangen
wird, dass die Zinsschranke bei den Emittentinnen nicht
zur Anwendung kommt.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
133
Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der VermögensanlageN
Gewerbesteuer
Die Emittentinnen sind originär gewerblich tätig und
erzielen somit Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die gemäß
§ 2 Abs. 1 Gewerbesteuergesetz (GewStG) der Gewerbe­
steuer unterliegen. Steuerschuldner der Gewerbesteuer
sind die Emittentinnen. Ausgangspunkt für die Ermittlung
der Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der
nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes
(EStG) ermittelte Gewinn aus Gewerbebetrieb. Die Anbie­
terin geht davon aus, dass die Genussrechtsvergütungen
als Betriebsausgaben bei den Emittentinnen abzugsfähig
sind und somit den steuerlichen Gewinn entsprechend
mindern. Der nach den Vorschriften des EStG ermittelte
Gewinn wird um gewerbesteuerliche Hinzurechnungsund Kürzungsvorschriften gemäß der §§ 8, 9 GewStG
korrigiert. So sind beispielsweise ein Viertel der Vergü­
tungen für die Genussrechte dem Gewinn wieder hinzu­
zurechnen, da diese steuerlich als Entgelte für betrieb­
liche Schulden anzusehen sind, die den steuerlichen
Gewinn zuvor gemindert haben.
Der Gewerbeertrag der Emittentinnen ist jeweils um
einen Freibetrag in Höhe von 24.500 EUR zu kürzen. Der
nach der Kürzung um den Freibetrag ermittelte Gewer­
beertrag wird mit der Steuermesszahl von 3,5 % mul­
tipliziert, woraus sich der Gewerbesteuermessbetrag
ergibt. Gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG ist der allgemei­
ne Zerlegungsmaßstab das Verhältnis aus Arbeitslöhnen
der Betriebsstätte der einzelnen Gemeinde zur Summe
der Arbeitslöhne aller Betriebsstätten. Bei Betrieben, die
Anlagen zur Erzeugung von Windenergie betreiben, ist
der Zerlegungsmaßstab zu drei Zehnteln das Verhältnis
der Arbeitslöhne gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG und
zu sieben Zehnteln das Verhältnis, in dem die Summe der
steuerlich maßgebenden Ansätze des Sachanlagevermö­
gens mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsausstat­
tung, der geleisteten Anzahlungen und der Anlagen im
Bau in allen Betriebsstätten zu dem Ansatz in den einzel­
nen Betriebsstätten steht. Durch Anwendung des Gewer­
besteuerhebesatzes der jeweiligen Gemeinde auf den
jeweils zugeordneten Gewerbesteuermessbetrag ergibt
sich die Gewerbesteuer.
Die zu zahlende Gewerbesteuer ist auf der Ebene
der Emittentinnen gemäß § 4 Abs. 5b EStG nicht als
Betriebs­ausgabe abzugsfähig.
Soweit gewerbesteuerliche Verluste entstehen, sind die­
se zeitlich unbegrenzt vortragsfähig und können bis zu
einem Sockelbetrag von 1,0 Mio. EUR uneingeschränkt
mit zukünftigen positiven Gewerbeerträgen verrechnet
werden. Der die 1,0 Mio. EUR übersteigende positive
Gewerbeertrag kann mit noch vorhandenen Verlusten in
134
Höhe von bis zu 60,0 % des noch verbleibenden Gewer­
beertrags der Emittentinnen verrechnet werden. Voraus­
setzung für die Verlustverrechnung ist, dass keine Ände­
rungen im Gesellschafterbestand eingetreten sind.
Umsatzsteuer
Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co.
KG übt eine nachhaltige und gewerbliche Tätigkeit zur
Erzielung von Einnahmen selbstständig aus. Sie ist somit
unternehmerisch tätig und erzielt durch ihre Tätigkeit
umsatzsteuerpflichtige Erlöse. Sie ist grundsätzlich zum
Vorsteuerabzug berechtigt.
Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­
ligungsgesellschaft mbH & Co. KG ist an der Bürger­
windpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG als Kom­
manditistin beteiligt. Das bloße Erwerben, Halten und
Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
ist keine unternehmerische Tätigkeit. Die Planet energy
Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG übt keine nachhaltige und gewerbliche
Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen selbstständig aus.
Sie ist somit keine Unternehmerin i.S.d. §2 UStG und
somit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Kapitalertragsteuer der Emittentinnen
Die Emittentinnen halten Liquiditätsreserven auf ihren
Bankkonten vor und erzielen aus diesen Zinserträge,
die der Kapitalertragsteuer unterliegen. Auf die einbe­
haltene Kapitalertragsteuer wird zusätzlich 5,5 % Soli­
daritätszuschlag erhoben und ebenfalls von den Banken
einbehalten. Über die einbehaltenen Steuern erhalten die
Emittentinnen Steuerbescheinigungen. Die einbehalte­
nen Steuern werden in der gesonderten und einheitlichen
Feststellung der Emittentinnen festgestellt und können
von ihren Gesellschaftern auf ihre Steuerschuld ange­
rechnet werden. Im Rahmen der Prognoserechnungen
wird davon ausgegangen, dass die Planet energy GmbH
den Emittentinnen die angerechnete Kapitalertragsteuer
in vollem Umfang erstattet.
Steuerliche Veranlagung der Emittentinnen
Die Emittentinnen sind verpflichtet, jedes Jahr bei dem
jeweils zuständigen Betriebsstätten-Finanzamt eine
Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung
der Ergebnisse einzureichen. Auf dieser Grundlage wer­
den die Einkünfte der jeweiligen Emittentin veranlagt und
festgestellt.
Die endgültige Feststellung der Besteuerungsgrundla­
gen erfolgt erst im Rahmen der steuerlichen Außenprü­
fung, wobei diese zu von der ursprünglichen Veranlagung
abweichenden Ergebnissen führen kann. Für die Emit­
tentinnen können sich Gewerbesteuernachzahlungen
ergeben, die ab dem 16. Kalendermonat nach Ablauf des
Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, mit
0,5 % für jeden vollen Monat verzinst werden. Gewerbe­
steuernachzahlungen und hierauf entfallende Nachzah­
lungszinsen können nach Maßgabe der Genussrechtsbe­
dingungen die Genussrechtsvergütungen mindern.
G. HINWEIS
Die Gesellschaften führen auf die Genussrechtsvergü­
tungen Abgeltungsteuer nebst Solidaritätszuschlag und
bei Kirchensteuerpflicht die Kirchensteuer für die Anle­
ger an das Finanzamt ab. Unabhängig davon übernimmt
die Anbieterin oder eine andere Person nicht die Zahlung
von Steuern für die Anleger. Die persönlichen Steuern
des Anlegers wie beispielsweise die Einkommensteuer,
die Körperschaftsteuer (bei juristischen Personen), der
Solidaritätszuschlag und die Erbschaft- und Schenkung­
steuer sind von den Anlegern selbst zu tragen und zu
entrichten und werden von den Emittentinnen oder dem
Anbieter nicht getragen oder erstattet.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
135
GENUSSRECHTSBEDINGUNGEN
HINWEIS
Die zwei Emittentinnen, Planet energy Windpark
Schwanewede GmbH & Co. KG und Planet ener­
gy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsge­
sellschaft mbH & Co. KG, begeben jeweils einzeln
die in diesem Prospekt beschriebenen auf sie ent­
fallenden Genussrechte. Die Emittentinnen schul­
den jeweils einzeln die in den Darstellungen dieses
Prospekts auf sie entfallenden Genussrechtsver­
gütungen und Rückzahlungen des Genussrechts­
kapitals. Die Emittentinnen haften nicht für die Ver­
pflichtungen der jeweils anderen Emittentin (keine
gesamtschuldnerische Haftung der Emittentin­
nen). Das gemeinsame Angebot der hier angebo­
tenen Genussrechte erfolgt, um durch die Zusam­
menfassung zweier Kraftwerke eine Streuung der
Anlegerrisiken auf zwei Betriebsgesellschaften
und Standorte zu erreichen. Folglich können die
Genussrechte der beiden Emittentinnen ausschließ­
lich zusammen entsprechend ihrer quotalen Auf­
teilung gezeichnet werden. Die Zeichnung von
Genussrechten von nur einer der beiden Emittentin­
nen ist ausgeschlossen.
Vorbemerkung
Die Emittentinnen
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
sowie die
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. KG
gewähren jeweils Genussrechte gegen die Einzahlung
von Genussrechtskapital im Gesamtnominalbetrag von
insgesamt
7.870.000 EUR
(in Worten: sieben Millionen achthundertsiebzigtausend
Euro)
Das Genussrechtskapital der Emittentinnen wird durch
ein gemeinsames, nicht separierbares Angebot der Emit­
tentinnen eingeworben. Anleger erhalten aufgrund eines
einheitlichen Zeichnungsscheins Genussrechte der ein­
zelnen Emittentinnen in dem Verhältnis, in dem das von
den Emittentinnen einzuwerbende Genussrechtskapital
zueinander steht.
136
Das einzuwerbende Genussrechtskapital und die daraus
resultierenden Verteilungsverhältnisse betragen:
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG,
3.800.000 EUR (48,28 %)
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. KG,
4.070.000 EUR (51,72 %)
Der Aufteilung der Genussrechte entsprechend würde
sich eine Zeichnung von Genussrechtskapital von bei­
spielsweise 1.000 EUR wie folgt auf die Emittentinnen
aufteilen:
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG,
482,85 EUR (48,28 %)
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. KG,
517,15 EUR (51,72 %)
Die Mindestzeichnungssumme für die beiden Genuss­
rechte zusammen beträgt 1.000 EUR. Höhere Zeichnun­
gen müssen durch 1.000 EUR ganzzahlig teilbar sein.
GENUSSRECHTSBEDINGUNGEN DER PLANET
ENERGY WINDPARK SCHWANEWEDE
GMBH & CO. KG
§ 1 Ausgabe von Genussrechten
(1) Die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH
& Co. KG – nachfolgend „Gesellschaft“ genannt –
begibt auf Grundlage des Beschlusses ihrer Gesell­
schafterversammlung vom 2. Juni 2015 Genuss­
rechte gemäß diesen Genussrechtsbedingungen im
Gesamtnominalbetrag von
3.800.000 EUR
(drei Millionen achthunderttausend EUR).
Eine Verpflichtung der Gesellschaft zur vollständigen
Platzierung des Genussrechtskapitals im Gesamtnominalbetrag besteht nicht.
(2) Die Genussrechte lauten auf den Namen und sind
eingeteilt in untereinander gleichberechtigte Genuss­
rechte im Nennbetrag von jeweils 482,85 EUR (in
Worten: vierhundertzweiundachtzig EUR und fünf­
undachtzig). Die Ausgabe erfolgt zum Nennbetrag.
Ein Agio wird nicht erhoben.
(3) Nach Zeichnung der Genussrechte erhält der Anle­
ger eine Annahmeerklärung, die drei Werktage nach
Absendung als zugegangen gilt (§ 11 Absatz 2). Die
Planet energy Anlegerservice GmbH, Hamburg, ist
berechtigt, die Annahmeerklärung namens und in
Vollmacht der Gesellschaft abzugeben. Die Planet
energy Anlegerservice GmbH führt ein elektroni­
sches Register (Genussrechtsregister), in das die
Genussrechtsinhaber nach Einzahlung des von ihnen
gezeichneten Genussrechtskapitals mit dem Nenn­
betrag ihrer Genussrechte und mit Namen und Sitz
unter Angabe ihrer Bankverbindung eingetragen
werden. Als Genussrechtsinhaber im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt, wer als solcher in dem Genuss­
rechtsregister eingetragen ist. Eine Verbriefung der
Genussrechte erfolgt nicht.
(4) Der Nennbetrag der gezeichneten Genussrechte
ist umgehend nach Zugang der Annahmeerklärung
beim Anleger im Sinne von Absatz 3 zur Einzahlung
fällig. Zahlt der Anleger den von ihm gezeichneten
Nennbetrag nicht innerhalb eines Monats ab Fäl­
ligkeit ein, sind die Gesellschaft sowie die Planet energy Anlegerservice GmbH berechtigt, die Annah­
meerklärung zu widerrufen.
(5) Die Gesellschaft ist berechtigt, für Einzahlungen, die
nach Fälligkeit geleistet werden, dem Anleger Zinsen
nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB zu belasten.
(6) Die Genussrechtsinhaber sind verpflichtet, Namens-,
Adress- und Bankverbindungsdaten sowie Steu­
er-Identifikationsnummer und andere für die Verwal­
tung der Genussrechte relevante Daten sowie deren
etwaige Änderung der Planet energy Anlegerservice
GmbH unverzüglich anzuzeigen. Die Gesellschaft
ist berechtigt, mit befreiender Wirkung an die im
Genussrechtsregister eingetragenen Genussrechts­
inhaber zu leisten.
§ 2 Genussrechtsvergütung
(1) Für den Zeitraum der Laufzeit gewähren die Genuss­
rechte den Genussrechtsinhabern unter Berück­
sichtigung der nachfolgenden Bestimmungen eine
jährliche Genussrechtsvergütung, die sich zusam­
mensetzt aus
a) einer Grundvergütung, die 1,0 % p. a. des Nenn­
betrages der gezeichneten Genussrechte beträgt,
und
b) einer variablen Vergütung. Diese beträgt 93,0 %
der gemäß den Absätzen 2 bis 6 ermittelten
Wertes.
(2) Grundlage der Ermittlung der variablen Vergütung
sind die jährlichen Umsatzerlöse der Gesellschaft
aus der Einspeisevergütung gemäß dem EEG und/
oder aus der Veräußerung des erzeugten Stroms
nebst etwaigen Zuschüssen sowie etwaiger sonsti­
ger Zulagen und Entschädigungszahlungen. Dieser
Ausgangswert ist wie folgt anzupassen:
a) zuzüglich aller Zinserträge auf Bankguthaben,
b) abzüglich der gezahlten Grundvergütung gemäß
Abs. 1 lit. a),
c) abzüglich aller laufenden Betriebs-, Verwaltungs-,
Instandhaltungs- und Modernisierungskosten,
Bürgschaftskosten sowie aller sonstigen Kosten,
die nicht in Zusammenhang mit dem Rückbau der
Kraftwerke stehen, unabhängig davon, ob diese
Kosten aktiviert werden, zuzüglich aller etwaigen
Erstattungen solcher Kosten,
d) abzüglich aller Zinszahlungen für betrieblich ver­
anlasste Darlehen,
e) abzüglich aller Tilgungszahlungen für betrieblich
veranlasste Darlehen,
f) abzüglich der Bildung und zuzüglich der Auflösun­
gen von Liquiditätsrücklagen aufgrund von betrieblich veranlassten Darlehensverträgen sowie
von Instandhaltungsrücklagen und Rücklagen für
Kompensationsmaßnahmen,
g) abzüglich aller im jeweiligen Geschäftsjahr geleis­
teten Gewerbesteuerzahlungen, unabhängig
davon, auf welches Veranlagungsjahr diese entfal­
len, sowie abzüglich etwaiger Zahlungen sonstiger
von der Gesellschaft zu tragenden Steuern und
Abgaben,
h) abzüglich etwaiger negativer variabler Vergütun­
gen aus Vorjahren nach Maßgabe von Abs. 5.
(3) Bis zum Ablauf des Geschäftsjahres, welches mit
dem 31. Dezember 2031 endet, ist die gemäß Absatz
2 ermittelte variable Vergütung auf 1,0753 % p. a.
des in § 1 Abs. 1 genannten Genussrechtskapitals
begrenzt. Ein darüber hinausgehender Betrag
(Ansparbetrag) wird rechnerisch fortgeschrieben und
nach Absatz 4 berücksichtigt.
(4) Ab dem 1. Januar 2032 bis zum 31. Dezember 2035
wird die gemäß Absatz 2 ermittelte variable Vergü­
tung um jährlich 1/4 der Differenz des zwischen dem
in § 1 Abs. 1 genannten Genussrechtskapitals und
dem rechnerisch fortgeschriebenen Betrag gemäß
Absatz 3 gemindert. Diese Minderung erfolgt, um
die Rückzahlung des bis zu diesem Zeitpunkt noch
nicht zurückgezahlten Genussrechtskapitals leisten
zu können. Sofern dadurch die variable Vergütung
negativ werden sollte, nehmen die Genussrechtsin­
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
137
Genussrechtsbedingungen
haber an den negativen Beträgen nach Maßgabe von
Abs. 5 teil.
(5) Ist die nach Abs. 2 bzw. Abs. 4 ermittelte variable
Vergütung eines Geschäftsjahres negativ (negati­
ve variable Vergütung), wird sie mit gegebenenfalls
noch nicht geleisteten positiven variablen Vergü­
tungen der Vorjahre verrechnet und im Übrigen auf
einem gesonderten Konto rechnerisch vorgetragen.
Negative variable Vergütungen mindern in Folgejah­
ren positive variable Vergütungen nach Abs. 1 lit.
b) so lange, bis die negativen variablen Vergütun­
gen durch positive variable Vergütungen vollständig
ausgeglichen sind. Unabhängig von der Einzahlung
des Genusssrechtskapitals werden etwaige nega­
tive variable Vergütungen ab dem 1.1.2015 für das
gesamte Geschäftsjahr ermittelt.
(6) Jedem Genussrechtsinhaber steht die variable Ver­
gütung nach Abs. 1 lit. b) im Verhältnis seines im
Genussrechtsregister eingetragenen Genussrechts­
kapitals zum gesamten Genussrechtskapital gemäß
§ 1 Abs. 1 der Gesellschaft zu.
(7) Der Anspruch auf Genussrechtsvergütung berech­
net sich zeitanteilig ab dem ersten Tag des auf den
vollständigen Zahlungseingang des Nennbetrags der
vom jeweiligen Genussrechtsinhaber gezeichneten
Genussrechte auf dem Bankkonto der Planet energy
Anlegerservice GmbH folgenden Monats mit monat­
lich 1/12 bezogen auf den ermittelten Jahresbetrag.
(8) Unbeschadet der möglichen Verpflichtung der
Gesellschaft, den Jahresabschluss nach ande­
ren Vorschriften aufzustellen oder zu ergänzen, ist
Grundlage für die Auszahlung der Genussrechtsver­
gütung der Jahresabschluss, der nach für die Gesell­
schaft anzuwendenden nationalen handelsrechtli­
chen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt und
von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschafts­
prüfungsgesellschaft geprüft wurde.
§ 3 Entstehung und Fälligkeit der
Genussrechtsvergütungen
(1) Die Genussrechtsvergütungen entstehen mit Ablauf
des jeweiligen Geschäftsjahres der Gesellschaft. Die
entstandenen Genussrechtsvergütungen werden
einen Monat nach Prüfung und Testierung des Jah­
resabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer oder
eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Feststel­
lung des Jahresabschlusses durch die Gesellschaf­
ter nachträglich für das abgelaufene Geschäfts­
jahr zur Zahlung fällig. Sollte aufgrund der in § 6
vereinbarten Nachrangigkeit der Ansprüche der
Genussrechtsinhaber eine Auszahlung der Genuss­
138
rechtsvergütungen nicht möglich sein, werden die
Genussrechtsvergütungen erst und insoweit ausge­
zahlt, solange und soweit durch eine teilweise oder
vollständige Auszahlung der Genussrechtsvergütun­
gen eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
im insolvenzrechtlichen Sinne der Gesellschaft nicht
entsteht oder zu entstehen droht.
(2) Die entstandenen Genussrechtsvergütungen, die
nach Maßgabe des Absatzes 1 nicht ausgezahlt wer­
den können, werden nicht dem Genussrechtskapital
zugeschlagen, sondern sind bilanziell stets getrennt
vom Genussrechtskapital zu führen. Solche Gutha­
ben sind nicht verzinslich.
(3) Soweit die Zahlung der Genussrechtsvergütung der
Abgeltungsteuer nebst Solidaritätszuschlag und
gegebenenfalls der Kirchensteuer unterliegt, erfolgt
die Zahlung an den Genussrechtsinhaber netto nach
Abzug dieser Steuern. Satz 1 gilt entsprechend,
soweit Genussrechtsvergütungen bei der Gesell­
schaft mit anderen Steuern belastet oder nicht zum
Betriebsausgabenabzug zugelassen werden sollten.
In den in Satz 1 bis 3 genannten Fällen ist die Gesell­
schaft nicht verpflichtet, dem Genussrechtsinhaber
die im Hinblick auf diese Steuern einbehaltenen oder
abgezogenen Beträge zu erstatten.
(4) Die Gesellschaft ist berechtigt, nach freiem Ermes­
sen Genussrechtsvergütungen vorzeitig an die
Genussrechtsinhaber auszuzahlen, sofern es die
Liquiditätslage zulässt. Die Vorauszahlungen können
zusammen mit den Genussrechtsvergütungen für
das Vorjahr ausgezahlt werden. Eine Verpflichtung
zur vorzeitigen Auszahlung von Genussrechtsvergü­
tungen besteht nicht.
(5) Zahlungen erfolgen an die Kontoverbindung, die der
Gesellschaft als letztes bekannt gegeben wurde. Der
Genussrechtsinhaber ist verpflichtet, Änderungen
der Kontoverbindung der Planet energy Anlegerser­
vice GmbH umgehend schriftlich mitzuteilen. Unter­
bleibt eine solche Mitteilung, kann die Gesellschaft
an die letzte bekannt gegebene Kontoverbindung mit
befreiender Wirkung leisten.
(6) Im Falle des Todes eines Genussrechtsinhabers
haben sich dessen Erben gegenüber der Gesell­
schaft durch Vorlage eines Erbscheins oder eines
Testaments mit Eröffnungsprotokoll zu legitimie­
ren. Solange sich die Erben nicht in vorgenannter
­Weise legitimieren, werden weder Zahlungen an die
der Gesellschaft bekannte Kontoverbindung des
Erblassers noch an die Erben geleistet. Sind m
­ ehrere
Erben vorhanden, leistet die Gesellschaft die Zahlun­
gen anteilig in dem Verhältnis an die Erben, wie ­es
sich aus dem Erbschein dem Testament nebst Eröff­
nungsprotokoll ergibt.
§ 4 Genussrechte als Gläubigerrechte,
kein Liquidationserlös
(1) Die Genussrechte stellen Gläubigerrechte dar, die
keine Gesellschafterrechte, insbesondere keine
Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in den
Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft oder
Kontrollrechte, vermitteln.
(2) Jedem Genussrechtsinhaber wird zur Information
der Jahresabschluss der Gesellschaft in der Form,
in der der Jahresabschluss nach den gesetzli­
chen Bestimmungen zu veröffentlichen ist, in einem
geschlossenen Bereich auf der Internetseite der
­Planet energy GmbH (www.planet-energy.de) zur
Verfügung gestellt. Auf schriftliche Anforderung wird
der Jahresabschluss in Papierform zugesandt. Dar­
über hinausgehende Informationsrechte bestehen
nicht.
(3) Die Genussrechte gewähren keinen Anteil am Liqui­
dationserlös. Auch besteht kein Anspruch auf Beteili­
gung an den stillen Reserven der Gesellschaft.
(4) Eine Nachschusspflicht der Genussrechtsinha­
ber besteht nicht. Die Genussrechtsinhaber sind
nicht verpflichtet, für abgelaufene Geschäftsjah­
re gezahlte Genussrechtsvergütungen, gemäß § 3
Absatz 4 im Voraus gezahlte Genussrechtsvergü­
tungen oder gemäß § 5 Absatz 5 vorzeitig zurück­
gezahltes Genussrechtskapital an die Gesellschaft
zurückzuzahlen.
(5) Den Genussrechtsinhabern werden keine Sicherhei­
ten durch die Gesellschaft, die Planet energy Anle­
gerservice GmbH oder durch Dritte eingeräumt.
§ 5 Laufzeit, Kündigung, Rückführung
(1) Die Genussrechte bestehen bis 31. Dezember 2035
(Enddatum).
Die Gesellschaft zahlt das anteilige Genussrechtska­
pital innerhalb einer angemessenen Abrechnungsfrist
nach Ablauf des Enddatums an die Genussrechtsin­
haber zurück, soweit es nicht bereits nach Absatz 5
zurückgezahlt worden ist. Mit Ablauf des Enddatums
endet ein Anspruch auf (weitere) Genussrechtsvergü­
tung nach § 2 Abs. 1.
(2) Sollte aufgrund der in § 6 vereinbarten Nachrangig­
keit der Ansprüche der Genussrechtsinhaber eine
Rückzahlung des Genussrechtskapitals zum Endda­
tum nicht möglich sein, wird das Genussrechtska­
pital erst und insoweit zurückgezahlt, solange und
soweit durch eine teilweise oder vollständige Rück­
zahlung des Genussrechtskapitals eine Überschul­
dung oder Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtli­
chen Sinne der Gesellschaft nicht entsteht oder zu
entstehen droht. Das Genussrechtskapital ist bis
zu seiner vollständigen Rückzahlung in Höhe des
jeweils noch nicht zurückgezahlten Betrages mit 1 %
jährlich zu verzinsen. Gleiches gilt für etwaige zum
Enddatum vorhandene Guthaben im Sinne von § 3
Abs. 2. Die Zinsberechnungsmethode ist taggenau
(365/365). Die Verzinsung ist gemäß § 6 ebenfalls
nachrangig.
(3) Die Genussrechte sind beiderseits nur aus wichtigem
Grund schriftlich kündbar (außerordentliche Kündi­
gung). Als wichtiger Grund für die außerordentliche
Kündigung durch die Genussrechtsinhaber gilt ins­
besondere die Liquidation der Gesellschaft oder die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermö­
gen der Gesellschaft oder die Ablehnung der Eröff­
nung eines derartigen Verfahrens mangels Masse.
Der Umstand, dass die Gesellschaft zur Zahlung der
Genussrechtsvergütungen (vgl. § 3 Abs. 1) oder der
vollständigen Rückzahlung des Genussrechtskapi­
tals (vgl. Abs. 2) nicht in der Lage ist, stellt keinen zur
außerordentlichen Kündigung berechtigenden Grund
dar. Ebenfalls stellt ein Verkauf des Stroms an die
Greenpeace Energy eG zu den Konditionen des § 9
Abs. 2 kein Recht auf außergewöhnliche Kündigung
dar.
(4) Die Gesellschaft kann die Genussrechte unter Ein­
haltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten
zum Monatsende, nach einer Mindeslaufzeit von
24 Monaten ab Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs,
kündigen, falls Rechtsvorschriften erlassen, geändert
oder in einer Weise angewandt werden, dass dies bei
der Gesellschaft, bei deren Gesellschaftern oder bei
den Genussrechtsinhabern zu höheren Steuerbelas­
tungen führt als bei der Pros­pektaufstellung vorge­
sehen. Gleiches gilt, wenn aufgrund neuer aufsichts­
rechtlicher Vorschriften die Rechte der Gesellschaft,
deren Gesellschafter oder der Genussrechtsinhaber
beeinträchtigt oder für diese neue Pflichten begrün­
det werden.
(5) Die Rückzahlung der Genussrechte erfolgt im Falle
der Absätze 3 und 4 unter Berücksichtigung bereits
nach Absatz 6 zurückgezahlten Genussrechtskapi­
tals innerhalb einer angemessenen Abrechnungsfrist
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
139
Genussrechtsbedingungen
nach Zugang der Kündigung zum Nominalwert. Mit
Zugang der Kündigung endet ein Anspruch auf (wei­
tere) Genussrechtsvergütung nach § 2 Abs. 1. Die
Genussrechtsvergütung nach § 2 erfolgt im Jahr des
Ausscheidens zeitanteilig. Abs. 2 ist entsprechend
anwendbar.
(6) Abweichend von Absatz 1 kann die Gesellschaft
nach freiem Ermessen Genussrechtskapital vor dem
Enddatum zurückführen, soweit es die Liquiditätsla­
ge der Gesellschaft zulässt. Die Genussrechtsvergü­
tung wird dadurch nicht berührt. Vor dem Enddatum
sollen nicht mehr als 70,0 % des Genussrechtska­
pitals zurückgeführt werden. Eine Verpflichtung zur
vorzeitigen Rückführung von Genussrechtskapital
besteht nicht.
§ 6 Nachrangigkeit der Ansprüche der
Genussrechtsinhaber
Die Genussrechtsinhaber treten mit ihren Ansprüchen
auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals (§ 5 Abs.
1), auf Zahlung der Genussrechtsvergütungen (§ 2) und
auf eine etwaige Verzinsung des Genussrechtskapitals
und der Genussrechtsvergütungen (§ 5 Abs. 2) derge­
stalt im Range hinter die Forderungen aller bestehenden
und künftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück, dass
sie erst nach Befriedigung sämtlicher Gesellschafts­
gläubiger und, soweit ein Liquidationsüberschuss oder
ein die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigendes Ver­
mögen der Gesellschaft hierfür zur Verfügung steht,
nur zeitgleich mit, im Rang jedoch vor den Einlagerück­
gewähransprüchen der Gesellschafter Erfüllung dieser
Ansprüche verlangen können. Der Nachrang gilt auch
im Insolvenzverfahren. Der Rangrücktritt gilt nur, solan­
ge und soweit durch eine teilweise oder vollständige
Befriedigung der im Rang zurückgetretenen Ansprüche
der Genussrechtsinhaber eine Überschuldung oder eine
Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtlichen Sinne der
Gesellschaft entsteht oder zu entstehen droht.
§ 7 Übertragung
(1) Die Übertragung der Namensgenussrechte erfolgt
durch Abtretung und ist nur wirksam, wenn:
a) die Abtretung mit Wirkung zum Ende des Kalen­
dermonates oder mit Wirkung zum Tag des
Beitritts erfolgt; die Genussrechtsvergütung und
Tilgungen des Genussrechtskapitals sind für das
Übertragungsjahr zeitanteilig zu ermitteln,
b) die Planet energy Anlegerservice GmbH der
Abtretung zustimmt und
c) der Genussrechtsinhaber gleichzeitig die von
ihm gehaltenen Genussrechte der Planet energy
Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG und
140
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­
ligungsgesellschaft mbH & Co. KG an denselben
Abtretungsempfänger abtritt. Eine teilweise Über­
tragung der Genussrechte ist zulässig, soweit die
Genussrechte wie in Satz 1 beschrieben einheit­
lich und gleichzeitig zu gleichen Teilen an den­
selben Abtretungsempfänger abgetreten werden
und der Gesamtnennbetrag der verbleibenden wie
auch der übertragenen Genussrechte durch 1.000
ganzzahlig teilbar ist.
(2) Die Zustimmung der Planet energy Anlegerservice
GmbH nach Ziff. 1 b) darf nur aus wichtigem Grund
verweigert werden. Ein wichtiger Grund ist insbe­
sondere gegeben, wenn der Genussrechtsinhaber
gegen Ziff. 1 c) verstößt.
(3) Der Genussrechtsinhaber hat der Planet energy
Anlegerservice GmbH zum Zwecke der Zustimmung
einen schriftlichen Abtretungsvertrag vorzulegen.
(4) Die Regelung des Absatzes 1 lit. c) gilt insbeson­
dere auch im Rahmen der Auseinandersetzung von
Erbengemeinschaften.
§ 8 Bestand der Genussrechte
Der Bestand der Genussrechte wird weder durch
Umwandlung der Gesellschaft noch durch Veränderun­
gen des Eigenkapitals der Gesellschaft oder Wechsel der
Gesellschafter berührt.
§ 9 Verkauf des Stroms an die
Greenpeace Energy eG
(1) Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der
Planet energy GmbH, welche Kraftwerke zur Erzeu­
gung von Strom aus regenerativen Energiequellen
plant, finanziert, errichtet und betreibt. Die Planet
energy GmbH ist ihrerseits ein Tochterunterneh­
men der Greenpeace Energy eG, einer unabhängi­
gen Energiegenossenschaft, welche Privathaushalte
und Gewerbekunden in Deutschland mit Strom aus
regenerativen Energiequellen versorgt. Die Tätigkei­
ten der Gesellschaft sowie der Planet energy GmbH
sind fester Bestandteil der Unternehmensziele der
­Greenpeace Energy eG. Die Förderung der Unter­
nehmensziele der Greenpeace Energy eG ist darüber
hinaus unmittelbarer Bestandteil des Gegenstands
des Unternehmens der Gesellschaft.
(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, den produzier­
ten Strom direkt an die Greenpeace Energy eG zu
­verkaufen, sofern sich der aus dem Verkauf e
­ rzielte
Erlös innerhalb der marktüblichen Preisspanne
bewegt.
(3) Der Verkauf des produzierten Stroms an die
­Greenpeace Energy eG zu den in Abs. 2 genannten
Konditionen begründet kein Recht auf Anpassung
der Genussrechtsvergütung. Dies gilt selbst dann,
wenn ein Verkauf des produzierten Stroms an einen
Mitbewerber der Greenpeace Energy eG zu einem
höheren Preis möglich wäre.
§ 10 Weitere Genussrechte
Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere verbriefte oder
unverbriefte Genussrechte zu gleichen oder ande­
ren Bedingungen sowie sonstige Vermögensanlagen
zu begeben, wenn die Inhaber der bereits begebenen
Genussrechte hierdurch nicht benachteiligt werden. Ein
Bezugsrecht des Inhabers der unter diese Bedingungen
fallenden Genussrechte oder Vermögensanlagen auf sol­
che weiteren Genussrechte besteht nicht.
§ 11 Bekanntmachung
(1) Alle die Genussrechte betreffenden Bekanntma­
chungen werden den im Genussrechtsregister aus­
gewiesenen Genussrechtsinhabern an die jeweilige
im Genussrechtsregister angegebene Adresse oder
E-Mail-Adresse bekannt gegeben.
(2) Bekanntmachungen an die Genussrechtsinhaber im
Sinne von Abs. 1 gelten spätestens drei Werktage
nach Absendung als zugegangen.
§ 12 Anwendbares Recht, Erfüllungsort,
Gerichtsstand
(1) Diese Genussrechtsbedingungen sowie alle sich
­daraus ergebenden Rechte und Pflichten unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort für alle sich aus diesen Genussrechts­
bedingungen ergebenden Verpflichtungen der
Betriebsgesellschaft ist Hamburg.
3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder
im Zusammenhang mit den in diesen Genussrechts­
bedingungen geregelten Angelegenheiten ist, soweit
gesetzlich zulässig, Hamburg.
§ 13 Änderung der Genussrechtsbedingungen
(1) Die Gesellschaft ist nach billigem Ermessen zur
einseitigen Änderung bzw. Anpassung einzelner
Bestimmungen dieser Genussrechtsbedingungen
berechtigt, falls Rechtsvorschriften erlassen, geän­
dert oder in einer Weise angewandt werden, dass
dies bei der Gesellschaft, bei deren Gesellschaf­
tern oder bei den Genussrechtsinhabern zu höheren
Steuerbelastungen führt als bei der Prospektaufstel­
lung vorgesehen. Gleiches gilt, wenn aufgrund neu­
er aufsichtsrechtlicher Vorschriften die Rechte der
Gesellschaft, deren Gesellschafter oder der Genuss­
rechtsinhaber beeinträchtigt oder für diese neue
Pflichten begründet werden. Dies betrifft insbeson­
dere die Genussrechtsvergütung (§ 2) sowie Nach­
rangigkeit (§ 6).
(2) Änderungen dieser Genussrechtsbedingungen, ein­
schließlich dieser Bestimmung, bedürfen der Schrift­
form, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen strengere Formerfordernisse vorge­
sehen sind. Dies gilt auch für eine Änderung dieser
Regelung.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Genussrechtsbedin­
gungen unwirksam sein oder werden oder sollten die­
se Genussrechtsbedingungen unvollständig sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestim­
mungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine
Bestimmung Anwendung finden, die – soweit rechtlich
zulässig – dem gewünschten Ergebnis wirtschaftlich am
nächsten kommt, wenn die Unwirksamkeit oder Unvoll­
ständigkeit bedacht worden wäre.
Hamburg, den 16. September 2015
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co.
KG (Emittentin), vertreten durch die Planet energy Ver­
waltungsgesellschaft I mbH, welche durch ihre gemein­
sam vertretungsberechtigten und von den Beschrän­
kungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer Sönke
­Tangermann und Nils Müller vertreten wird.
GENUSSRECHTSBEDINGUNGEN DER PLANET
ENERGY WINDPARK SAILERSHÄUSER WALD
BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG
§ 1 Ausgabe von Genussrechten
(1) Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG – nach­
folgend „Gesellschaft“ genannt –, die mit einem
Kommanditanteil in Höhe von 25,0 % an der
Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH &
Co. KG beteiligt ist, begibt auf Grundlage des
Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom
2. Juni 2015 Genussrechte gemäß diesen Genuss­
rechtsbedingungen im Gesamtnominalbetrag von
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
141
Genussrechtsbedingungen
Eine Verpflichtung der Gesellschaft zur vollständigen
Platzierung des Genussrechtskapitals im Gesamtnominalbetrag besteht nicht.
§ 2 Genussrechtsvergütung
(1) Für den Zeitraum der Laufzeit gewähren die Genuss­
rechte den Genussrechtsinhabern unter Berück­
sichtigung der nachfolgenden Bestimmungen eine
jährliche Genussrechtsvergütung, die sich zusam­
mensetzt aus
(2) Die Genussrechte lauten auf den Namen und sind
eingeteilt in untereinander gleichberechtigte Genuss­
rechte im Nennbetrag von jeweils 517,15 EUR (in
Worten: fünfhundertsiebzehn EUR und fünfzehn). Die
Ausgabe erfolgt zum Nennbetrag. Ein Agio wird nicht
erhoben.
a) einer Grundvergütung, die 1,0 % p. a. des Nenn­
betrages der gezeichneten Genussrechte beträgt,
und
b) einer variablen Vergütung. Diese beträgt 93,0 %
des gemäß den Absätzen 2 bis 6 ermittelten
Wertes.
(3) Nach Zeichnung der Genussrechte erhält der Anle­
ger eine Annahmeerklärung, die drei Werktage nach
Absendung als zugegangen gilt (§ 10 Absatz 2). Die
Planet energy Anlegerservice GmbH, Hamburg, ist
berechtigt, die Annahmeerklärung namens und in
Vollmacht der Gesellschaft abzugeben. Die Planet
energy Anlegerservice GmbH führt ein elektroni­
sches Register (Genussrechtsregister), in das die
Genussrechtsinhaber nach Einzahlung des von ihnen
gezeichneten Genussrechtskapitals mit dem Nenn­
betrag ihrer Genussrechte und mit Namen und Sitz
unter Angabe ihrer Bankverbindung eingetragen
werden. Als Genussrechtsinhaber im Verhältnis zur
Gesellschaft gilt, wer als solcher in dem Genuss­
rechtsregister eingetragen ist. Eine Verbriefung der
Genussrechte erfolgt nicht.
(2) Grundlage der Ermittlung der variablen Vergütung
sind die aus der Beteiligung der Gesellschaft an der
Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG
zugeflossenen Liquiditätsauszahlungen. Dieser Aus­
gangswert ist wie folgt anzupassen:
a) abzüglich der Liquiditätsauszahlungen, die
aus der Auszahlung von Liquiditätsreserven,
gebildet gemäß der Mittelverwendungs- und
­Mittelherkunftsrechnung der Betriebsgesellschaft
Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co.
KG nach Festsetzung der endgültigen Kosten und
des endgültigen Kapitalbedarfs, resultieren.
4.070.000 EUR
(in Worten: vier Millionen siebzigtausend EUR.)
c) abzüglich der gezahlten Grundvergütung gemäß
Abs. 1 lit. a),
(4) Der Nennbetrag der gezeichneten Genussrechte
ist umgehend nach Zugang der Annahmeerklärung
beim Anleger im Sinne von Absatz 3 zur Einzah­
lung fällig. Zahlt der Anleger den von ihm gezeich­
neten Nennbetrag nicht innerhalb eines Monats ab
Fälligkeit ein, sind die Gesellschaft sowie die Planet
energy Anlegerservice GmbH berechtigt, die Annah­
meerklärung zu widerrufen.
d) abzüglich aller laufenden Betriebs- und Verwal­
tungskosten, sowie aller sonstigen Kosten, ein­
schließlich etwaiger darauf entfallender Umsatz­
steuer unabhängig davon, ob diese Kosten
aktiviert werden, zuzüglich aller etwaigen Erstat­
tungen solcher Kosten,
(5) Die Gesellschaft ist berechtigt, für Einzahlungen, die
nach Fälligkeit geleistet werden, dem Anleger Zinsen
nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB zu belasten.
e) zuzüglich der anteilig auf die Gesellschaft ent­
fallende Kosten, die bei der Bürgerwindpark
­Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG in Zusam­
menhang mit dem Rückbau der Kraftwerke
entstehen,
(6) Die Genussrechtsinhaber sind verpflichtet, Namens-,
Adress- und Bankverbindungsdaten sowie Steu­
er-Identifikationsnummer und andere für die Verwal­
tung der Genussrechte relevante Daten sowie deren
etwaige Änderung der Planet energy Anlegerservice
GmbH unverzüglich anzuzeigen. Die Gesellschaft
ist berechtigt, mit befreiender Wirkung an die im
Genussrechtsregister eingetragenen Genussrechts­
inhaber zu leisten.
142
b) zuzüglich aller Zinserträge auf Bankguthaben,
f) abzüglich aller Zinszahlungen für betrieblich
­veranlasste Darlehen,
g) abzüglich aller Tilgungszahlungen für betrieblich
veranlasste Darlehen,
h) abzüglich der Bildung und zuzüglich der Auflö­
sungen von Liquiditätsrücklagen aufgrund von
betrieblich veranlassten Darlehensverträgen,
i) abzüglich aller im jeweiligen Geschäftsjahr geleis­
teten Gewerbesteuerzahlungen, unabhängig
davon, auf welches Veranlagungsjahr diese entfal­
len, sowie abzüglich etwaiger Zahlungen sonstiger
von der Gesellschaft zu tragenden Steuern und
Abgaben,
j) abzüglich der Liquiditätsauszahlungen, die aus
der Veräußerung oder Verwertung von Ver­
mögensgegenständen der Bürgerwindpark
­Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG resultieren,
k) abzüglich etwaiger negativer variabler Vergütun­
gen aus Vorjahren nach Maßgabe von Abs. 5.
(3) Bis zum Ablauf des Geschäftsjahres, welches mit
dem 31. Dezember 2031 endet, ist die gemäß Absatz
2 ermittelte variable Vergütung auf 1,0753 % p. a.
des in § 1 Abs. 1 genannten Genussrechtskapitals
begrenzt. Ein darüber hinausgehender Betrag
(Ansparbetrag) wird rechnerisch fortgeschrieben und
nach Absatz 4 berücksichtigt.
(4) Ab dem 1. Januar 2032 bis zum 31. Dezember 2035
wird die gemäß Absatz 2 ermittelte variable Vergü­
tung um jährlich 1/4 der Differenz des zwischen dem
in § 1 Abs. 1 genannten Genussrechtskapitals und
dem rechnerisch fortgeschriebenen Betrag gemäß
Absatz 3 gemindert. Diese Minderung erfolgt, um
die Rückzahlung des bis zu diesem Zeitpunkt noch
nicht zurückgezahlten Genussrechtskapitals leisten
zu können. Sofern dadurch die variable Vergütung
negativ werden sollte, nehmen die Genussrechtsin­
haber an den negativen Beträgen nach Maßgabe von
Abs. 5 teil.
(5) Ist die nach Abs. 2 bzw. Abs. 4 ermittelte variable
Vergütung eines Geschäftsjahres negativ (negati­
ve variable Vergütung), wird sie mit gegebenenfalls
noch nicht geleisteten positiven variablen Vergü­
tungen der Vorjahre verrechnet und im Übrigen auf
einem gesonderten Konto rechnerisch vorgetragen.
Negative variable Vergütungen mindern in Folgejah­
ren positive variable Vergütungen nach Abs. 1 lit.
b) so lange, bis die negativen variablen Vergütun­
gen durch positive variable Vergütungen vollständig
ausgeglichen sind. Unabhängig von der Einzahlung
des Genusssrechtskapitals werden etwaige nega­
tive variable Vergütungen ab dem 1.1.2015 für das
gesamte Geschäftsjahr ermittelt.
(6) Jedem Genussrechtsinhaber steht die variable Ver­
gütung nach Abs. 1 lit. b) im Verhältnis seines im
Genussrechtsregister eingetragenen Genussrechts­
kapitals zum gesamten Genussrechtskapital gemäß
§ 1 Abs. 1 der Gesellschaft zu.
(7) Der Anspruch auf Genussrechtsvergütung berech­
net sich zeitanteilig ab dem ersten Tag des auf den
vollständigen Zahlungseingang des Nennbetrags der
vom jeweiligen Genussrechtsinhaber gezeichneten
Genussrechte auf dem Bankkonto der Planet energy
Anlegerservice GmbH folgenden Monats mit monat­
lich 1/12 bezogen auf den ermittelten Jahresbetrag.
(8) Unbeschadet der möglichen Verpflichtung der
Gesellschaft, den Jahresabschluss nach ande­
ren Vorschriften aufzustellen oder zu ergänzen, ist
Grundlage für die Auszahlung der Genussrechtsver­
gütung der Jahresabschluss, der nach für die Gesell­
schaft anzuwendenden nationalen handelsrechtli­
chen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt und
von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschafts­
prüfungsgesellschaft geprüft wurde.
§ 3 Entstehung und Fälligkeit der
Genussrechtsvergütungen
(1) Die Genussrechtsvergütungen entstehen mit Ablauf
des jeweiligen Geschäftsjahres der Gesellschaft. Die
entstandenen Genussrechtsvergütungen werden
einen Monat nach Prüfung und Testierung des Jah­
resabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer oder
eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Feststel­
lung des Jahresabschlusses durch die Gesellschaf­
ter nachträglich für das abgelaufene Geschäfts­
jahr zur Zahlung fällig. Sollte aufgrund der in § 6
vereinbarten Nachrangigkeit der Ansprüche der
Genussrechtsinhaber eine Auszahlung der Genuss­
rechtsvergütungen nicht möglich sein, werden die
Genussrechtsvergütungen erst und insoweit ausge­
zahlt, solange und soweit durch eine teilweise oder
vollständige Auszahlung der Genussrechtsvergütun­
gen eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
im insolvenzrechtlichen Sinne der Gesellschaft nicht
entsteht oder zu entstehen droht.
(2) Die entstandenen Genussrechtsvergütungen, die
nach Maßgabe des Absatzes 1 nicht ausgezahlt wer­
den können, werden nicht dem Genussrechtskapital
zugeschlagen, sondern sind bilanziell stets getrennt
vom Genussrechtskapital zu führen. Solche Gutha­
ben sind nicht verzinslich.
(3) Soweit die Zahlung der Genussrechtsvergütung der
Abgeltungsteuer nebst Solidaritätszuschlag und
gegebenenfalls der Kirchensteuer unterliegt, erfolgt
die Zahlung an den Genussrechtsinhaber netto nach
Abzug dieser Steuern. Satz 1 gilt entsprechend,
soweit Genussrechtsvergütungen bei der Gesell­
schaft mit anderen Steuern belastet oder nicht zum
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
143
Genussrechtsbedingungen
Betriebsausgabenabzug zugelassen werden sollten.
In den in Satz 1 bis 3 genannten Fällen ist die Gesell­
schaft nicht verpflichtet, dem Genussrechtsinhaber
die im Hinblick auf diese Steuern einbehaltenen oder
abgezogenen Beträge zu erstatten.
(4) Die Gesellschaft ist berechtigt, nach freiem Ermes­
sen Genussrechtsvergütungen vorzeitig an die
Genussrechtsinhaber auszuzahlen, sofern es die
Liquiditätslage zulässt. Die Vorauszahlungen können
zusammen mit den Genussrechtsvergütungen für
das Vorjahr ausgezahlt werden. Eine Verpflichtung
zur vorzeitigen Auszahlung von Genussrechtsvergü­
tungen besteht nicht.
(5) Zahlungen erfolgen an die Kontoverbindung, die der
Gesellschaft als letztes bekannt gegeben wurde. Der
Genussrechtsinhaber ist verpflichtet, Änderungen
der Kontoverbindung der Planet energy Anlegerser­
vice GmbH umgehend schriftlich mitzuteilen. Unter­
bleibt eine solche Mitteilung, kann die Gesellschaft
an die letzte bekannt gegebene Kontoverbindung mit
befreiender Wirkung leisten.
(6) Im Falle des Todes eines Genussrechtsinhabers
haben sich dessen Erben gegenüber der Gesell­
schaft durch Vorlage eines Erbscheins oder eines
Testaments mit Eröffnungsprotokoll zu legitimieren.
Solange sich die Erben nicht in vorgenannter Wei­
se legitimieren, werden weder Zahlungen an die
der Gesellschaft bekannte Kontoverbindung des
Erblassers noch an die Erben geleistet. Sind mehre­
re Erben vorhanden, leistet die Gesellschaft die Zah­
lungen anteilig in dem Verhältnis an die Erben, wie es
sich aus dem Erbschein dem Testament nebst Eröff­
nungsprotokoll ergibt.
§ 4 Genussrechte als Gläubigerrechte,
kein Liquidationserlös
(1) Die Genussrechte stellen Gläubigerrechte dar, die
keine Gesellschafterrechte, insbesondere keine
Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in den
Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft oder
Kontrollrechte, vermitteln.
(2) Jedem Genussrechtsinhaber wird zur Information
der Jahresabschluss der Gesellschaft in der Form,
in der der Jahresabschluss nach den g
­ esetzlichen
Bestimmungen zu veröffentlichen ist, in einem
geschlossenen Bereich auf der Internetseite der
­Planet energy GmbH (www.planet-energy.de) zur
Verfügung gestellt. Auf schriftliche Anforderung wird
der Jahresabschluss in Papierform zugesandt. Dar­
144
über hinausgehende Informationsrechte bestehen
nicht.
(3) Die Genussrechte gewähren keinen Anteil am Liqui­
dationserlös. Auch besteht kein Anspruch auf Beteili­
gung an den stillen Reserven der Gesellschaft.
(4) Eine Nachschusspflicht der Genussrechtsinha­
ber besteht nicht. Die Genussrechtsinhaber sind
nicht verpflichtet, für abgelaufene Geschäftsjah­
re gezahlte Genussrechtsvergütungen, gemäß § 3
Absatz 4 im Voraus gezahlte Genussrechtsvergü­
tungen oder gemäß § 5 Absatz 6 vorzeitig zurück­
gezahltes Genussrechtskapital an die Gesellschaft
zurückzuzahlen.
(5) Den Genussrechtsinhabern werden keine Sicherhei­
ten durch die Gesellschaft, die Planet energy Anle­
gerservice GmbH oder durch Dritte eingeräumt.
§ 5 Laufzeit, Kündigung, Rückführung
(1) Die Genussrechte bestehen bis 31. Dezember 2035
(Enddatum).
Die Gesellschaft zahlt das anteilige Genussrechtska­
pital innerhalb einer angemessenen Abrechnungsfrist
nach Ablauf des Enddatums an die Genussrechtsin­
haber zurück, soweit es nicht bereits nach Absatz 5
zurückgezahlt worden ist. Mit Ablauf des Enddatums
endet ein Anspruch auf (weitere) Genussrechtsvergü­
tung nach § 2 Abs. 1.
(2) Sollte aufgrund der in § 6 vereinbarten Nachrangig­
keit der Ansprüche der Genussrechtsinhaber eine
Rückzahlung des Genussrechtskapitals zum Endda­
tum nicht möglich sein, wird das Genussrechtska­
pital erst und insoweit zurückgezahlt, solange und
soweit durch eine teilweise oder vollständige Rück­
zahlung des Genussrechtskapitals eine Überschul­
dung oder Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtli­
chen Sinne der Gesellschaft nicht entsteht oder zu
entstehen droht. Das Genussrechtskapital ist bis
zu seiner vollständigen Rückzahlung in Höhe des
jeweils noch nicht zurückgezahlten Betrages mit 1 %
jährlich zu verzinsen. Gleiches gilt für etwaige zum
Enddatum vorhandene Guthaben im Sinne von § 3
Abs. 2. Die Zinsberechnungsmethode ist taggenau
(365/365). Die Verzinsung ist gemäß § 6 ebenfalls
nachrangig.
(3) Die Genussrechte sind beiderseits nur aus wichtigem
Grund schriftlich kündbar (außerordentliche Kündi­
gung). Als wichtiger Grund für die außerordentliche
Kündigung durch die Genussrechtsinhaber gilt ins­
besondere die Liquidation der Gesellschaft oder die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermö­
gen der Gesellschaft oder die Ablehnung der Eröff­
nung eines derartigen Verfahrens mangels Masse.
Der Umstand, dass die Gesellschaft zur Zahlung der
Genussrechtsvergütungen (vgl. § 3 Abs. 1) oder der
vollständigen Rückzahlung des Genussrechtskapi­
tals (vgl. Abs. 2) nicht in der Lage ist, stellt keinen zur
außerordentlichen Kündigung berechtigenden Grund
dar.
(4) Die Gesellschaft kann die Genussrechte unter Ein­
haltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten
zum Monatsende, nach einer Mindeslaufzeit von
24 Monaten ab Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs,
kündigen, falls Rechtsvorschriften erlassen, geändert
oder in einer Weise angewandt werden, dass dies bei
der Gesellschaft, bei deren Gesellschaftern oder bei
den Genussrechtsinhabern zu höheren Steuerbelas­
tungen führt als bei der Prospektaufstellung vorge­
sehen. Gleiches gilt, wenn aufgrund neuer aufsichts­
rechtlicher Vorschriften die Rechte der Gesellschaft,
deren Gesellschafter oder der Genussrechtsinhaber
beeinträchtigt oder für diese neue Pflichten begrün­
det werden.
(5) Die Rückzahlung der Genussrechte erfolgt im Falle
der Absätze 3 und 4 unter Berücksichtigung bereits
nach Absatz 6 zurückgezahlten Genussrechtskapi­
tals innerhalb einer angemessenen Abrechnungsfrist
nach Zugang der Kündigung zum Nominalwert. Mit
Zugang der Kündigung endet ein Anspruch auf (wei­
tere) Genussrechtsvergütung nach § 2 Abs. 1. Die
Genussrechtsvergütung nach § 2 erfolgt im Jahr des
Ausscheidens zeitanteilig. Abs. 2 ist entsprechend
anwendbar.
(6) Abweichend von Absatz 1 kann die Gesellschaft
nach freiem Ermessen Genussrechtskapital vor dem
Enddatum zurückführen, soweit es die Liquiditätsla­
ge der Gesellschaft zulässt. Die Genussrechtsvergü­
tung wird dadurch nicht berührt. Vor dem Enddatum
sollen nicht mehr als 70,0 % des Genussrechtska­
pitals zurückgeführt werden. Eine Verpflichtung zur
vorzeitigen Rückführung von Genussrechtskapital
besteht nicht.
§ 6 Nachrangigkeit der Ansprüche der
Genussrechtsinhaber
Die Genussrechtsinhaber treten mit ihren Ansprüchen
auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals (§ 5 Abs.
1), auf Zahlung der Genussrechtsvergütungen (§ 2) und
auf eine etwaige Verzinsung des Genussrechtskapitals
und der Genussrechtsvergütungen (§ 5 Abs. 2) derge­
stalt im Range hinter die Forderungen aller bestehenden
und künftigen Gläubiger der Gesellschaft zurück, dass
sie erst nach Befriedigung sämtlicher Gesellschafts­
gläubiger und, soweit ein Liquidationsüberschuss oder
ein die sonstigen Verbindlichkeiten übersteigendes Ver­
mögen der Gesellschaft hierfür zur Verfügung steht,
nur zeitgleich mit, im Rang jedoch vor den Einlagerück­
gewähransprüchen der Gesellschafter Erfüllung dieser
Ansprüche verlangen können. Der Nachrang gilt auch
im Insolvenzverfahren. Der Rangrücktritt gilt nur, solan­
ge und soweit durch eine teilweise oder vollständige
Befriedigung der im Rang zurückgetretenen Ansprüche
der Genussrechtsinhaber eine Überschuldung oder eine
Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtlichen Sinne der
Gesellschaft entsteht oder zu entstehen droht.
§ 7 Übertragung
(1) Die Übertragung der Namensgenussrechte erfolgt
durch Abtretung und ist nur wirksam, wenn:
a) die Abtretung mit Wirkung zum Ende des Kalen­
dermonates oder mit Wirkung zum Tag des
Beitritts erfolgt; die Genussrechtsvergütung und
Tilgungen des Genussrechtskapitals sind für das
Übertragungsjahr zeitanteilig zu ermitteln,
b) die Planet energy Anlegerservice GmbH der
Abtretung zustimmt und
c) der Genussrechtsinhaber gleichzeitig die von
ihm gehaltenen Genussrechte der Planet energy
Beteiligungsgesellschaft Sailershäuser Wald
GmbH & Co. KG und Planet energy Windpark
Schwanewede GmbH & Co. KG an denselben
Abtretungsempfänger abtritt. Eine teilweise Über­
tragung der Genussrechte ist zulässig, soweit die
Genussrechte wie in Satz 1 beschrieben einheit­
lich und gleichzeitig zu gleichen Teilen an den­
selben Abtretungsempfänger abgetreten werden
und der Gesamtnennbetrag der verbleibenden wie
auch der übertragenen Genussrechte durch 1.000
ganzzahlig teilbar ist.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
145
Genussrechtsbedingungen
(2) Die Zustimmung der Planet energy Anlegerservice
GmbH nach Ziff. 1 b) darf nur aus wichtigem Grund
verweigert werden. Ein wichtiger Grund ist insbe­
sondere gegeben, wenn der Genussrechtsinhaber
gegen Ziff. 1 c) verstößt.
(3) Der Genussrechtsinhaber hat der Planet energy
Anlegerservice GmbH zum Zwecke der Zustimmung
einen schriftlichen Abtretungsvertrag vorzulegen.
(4) Die Regelung des Absatzes 1 lit. c) gilt insbeson­
dere auch im Rahmen der Auseinandersetzung von
Erbengemeinschaften.
§ 8 Bestand der Genussrechte
Der Bestand der Genussrechte wird weder durch
Umwandlung der Gesellschaft noch durch Veränderun­
gen des Eigenkapitals der Gesellschaft oder Wechsel der
Gesellschafter berührt.
§ 9 Weitere Genussrechte
Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere verbriefte oder
unverbriefte Genussrechte zu gleichen oder ande­
ren Bedingungen sowie sonstige Vermögensanlagen
zu begeben, wenn die Inhaber der bereits begebenen
Genussrechte hierdurch nicht benachteiligt werden. Ein
Bezugsrecht des Inhabers der unter diese Bedingungen
fallenden Genussrechte oder Vermögensanlagen auf sol­
che weiteren Genussrechte besteht nicht.
§ 10 Bekanntmachung
(1) Alle die Genussrechte betreffenden Bekanntma­
chungen werden den im Genussrechtsregister aus­
gewiesenen Genussrechtsinhabern an die jeweilige
im Genussrechtsregister angegebene Adresse oder
E-Mail-Adresse bekannt gegeben.
(2) Bekanntmachungen an die Genussrechtsinhaber im
Sinne von Abs. 1 gelten spätestens drei Werktage
nach Absendung als zugegangen.
§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort,
Gerichtsstand
(1) Diese Genussrechtsbedingungen sowie alle sich
­daraus ergebenden Rechte und Pflichten unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort für alle sich aus diesen Genussrechts­
bedingungen ergebenden Verpflichtungen der Betei­
ligungsgesellschaft ist Hamburg.
146
3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder
im Zusammenhang mit den in diesen Genussrechts­
bedingungen geregelten Angelegenheiten ist, soweit
gesetzlich zulässig, Hamburg.
§ 12 Änderung der Genussrechtsbedingungen
(1) Die Gesellschaft ist nach billigem Ermessen zur
einseitigen Änderung bzw. Anpassung einzelner
Bestimmungen dieser Genussrechtsbedingungen
berechtigt, falls Rechtsvorschriften erlassen, geän­
dert oder in einer Weise angewandt werden, dass
dies bei der Gesellschaft, bei deren Gesellschaf­
tern oder bei den Genussrechtsinhabern zu höheren
Steuerbelastungen führt als bei der Prospektaufstel­
lung vorgesehen. Gleiches gilt, wenn aufgrund neu­
er aufsichtsrechtlicher Vorschriften die Rechte der
Gesellschaft, deren Gesellschafter oder der Genuss­
rechtsinhaber beeinträchtigt oder für diese neue
Pflichten begründet werden. Dies betrifft insbeson­
dere die Genussrechtsvergütung (§ 2) sowie Nach­
rangigkeit (§ 6).
(2) Änderungen dieser Genussrechtsbedingungen, ein­
schließlich dieser Bestimmung, bedürfen der Schrift­
form, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen strengere Formerfordernisse vorge­
sehen sind. Dies gilt auch für eine Änderung dieser
Regelung.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Genussrechtsbedin­
gungen unwirksam sein oder werden oder sollten die­
se Genussrechtsbedingungen unvollständig sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestim­
mungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke soll eine
Bestimmung Anwendung finden, die – soweit rechtlich
zulässig – dem gewünschten Ergebnis wirtschaftlich am
nächsten kommt, wenn die Unwirksamkeit oder Unvoll­
ständigkeit bedacht worden wäre.
Hamburg, den 16. September 2015
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. KG (Emittentin), vertreten
durch die Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH,
welche durch ihre gemeinsam vertretungsberechtigten
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer Sönke Tangermann und Nils Müller ver­
treten wird.
GESELLSCHAFTSVERTRÄGE DER EMITTENTINNEN
GESELLSCHAFTSVERTRAG DER PLANET ENERGY
WINDPARK SCHWANEWEDE GMBH & CO. KG
Nachfolgend wird der Gesellschaftsvertrag der Planet
energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG in der
Fassung vom 2. November 2012 dargestellt.
Die Planet energy GmbH und die Planet energy Verwal­
tungsgesellschaft I mbH haben sich zusammengefunden,
um die Planet energy Windpark Schwanewede GmbH &
Co. KG zu gründen.
§ 1 Firma und Sitz der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft führt die Firma: „Planet energy
Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG“.
(2) Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.
§ 2 Gegenstand der Gesellschaft
(1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung und
der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen aus dem
Bereich der regenerativen Energiequellen.
(2) Die Planet energy GmbH als alleinige Kommanditis­
tin der Gesellschaft plant, finanziert, errichtet und
betreibt Kraftwerke zur Erzeugung von Strom aus
regenerativen Energiequellen. Die Planet energy
GmbH ist ein Tochterunternehmen der Greenpeace
Energy eG, einer unabhängigen Energiegenossen­
schaft, die Privathaushalte und Gewerbekunden in
Deutschland mit Strom aus regenerativen Energie­
quellen versorgt. Die Tätigkeiten der Gesellschaft
sowie der Planet energy GmbH sind fester Bestand­
teil der Unternehmensziele der Greenpeace E
­ nergy
eG. Die Förderung der Unternehmensziele der
Greenpeace Energy eG ist unmittelbarer Bestandteil
des Gegenstands der Gesellschaft.
(3) Die Kapitalanteile sind fest; sie können nur durch
Änderung des Gesellschaftsvertrags geändert
werden.
(4) Die Einlage der Kommanditistin ist zugleich ihre
Pflichteinlage. Ihre Hafteinlage beträgt 5.000 EUR.
§ 4 Gesellschafterkonten
(1) Die Einlagen der Kommanditisten sind Festeinlagen.
Sie werden auf ein Kapitalkonto I gebucht.
(2) Verluste werden den Kommanditisten auf Verlust­
vortragskonten belastet, auch soweit sie die Kom­
manditeinlagen übersteigen. Solange ein Verlust­
vortragskonto einen negativen Saldo ausweist, sind
zukünftige Gewinne des Kommanditisten auf diesem
Konto solange gutzuschreiben, bis der negative Sal­
do vollständig ausgeglichen ist.
(3) Darüber hinausgehende Gewinne, zusätzliche Einla­
gen und Entnahmen werden auf Privatkonten (Kapi­
talkonto II) verbucht.
(4) Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesem Gesell­
schaftsvertrag werden die Kapitalkonten nicht
verzinst.
§ 5 Befreiung vom Wettbewerbsverbot
Die Gesellschafter dürfen sich an gleichen oder ähnli­
chen Gesellschaften beteiligen. Insoweit sind sie von den
einschränkenden Bestimmungen der §§ 112, 113 HGB
befreit.
(3) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berech­
tigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand der
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
§ 6 Geschäftsführung und Vertretung
(1) Zur Geschäftsführung und Vertretung ist die Komple­
mentärin berechtigt und verpflichtet. Sie darf
sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Dienste Dritter
bedienen. Sie selbst und ihre Geschäftsführer sowie
die eingesetzte Geschäftsführung sind im Verhältnis
zur Gesellschaft von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit.
§ 3 Gesellschafter, Einlagen und Haftsummen
(1) Komplementärin ist die Planet energy Verwaltungs­
gesellschaft I mbH mit Sitz in Hamburg. Sie erbringt
keine Einlage; am Vermögen der Gesellschaft ist sie
nicht beteiligt.
(2) Für Rechtsgeschäfte, die über den gewöhnlichen
Betrieb des Unternehmens hinausgehen, bedarf die
Komplementärin der Zustimmung der Gesellschaf­
terversammlung. Dies gilt insbesondere für die Ver­
gabe von Darlehen an verbundene Unternehmen.
(2) Kommanditistin ist die Planet energy GmbH, Ham­
burg, mit einer Kommanditeinlage von 5.000 EUR.
(3) Die Gesellschafter können der Komplementärin das
Recht zur Geschäftsführung und Vertretung durch
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
147
Gesellschaftsverträge der Emittentinnen
einstimmigen Beschluss gemäß § 8 entziehen, ohne
dass es hierzu der Zustimmung der Komplementärin
bedarf.
§ 7 Vergütung der Komplementärin
(1) Die Komplementärin erhält für ihre Haftung eine Ver­
gütung von 2.000 EUR p. a. Darüber hinaus ist sie
nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft betei­
ligt. Die Vergütung ist am 1. Januar eines jeden Jah­
res fällig.
(2) Die Vergütungen nach Abs. 1 sind als Aufwand der
Gesellschaft zu behandeln.
§ 8 Gesellschafterbeschlüsse
(1) Die von den Gesellschaftern in den Angelegenhei­
ten der Gesellschaft zu treffenden Entscheidungen
erfolgen durch Beschlussfassung.
(2) Soweit in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen
oder diesem Gesellschaftsvertrag nicht ausdrück­
lich etwas anderes bestimmt ist, bedürfen Gesell­
schafterbeschlüsse, durch die der Gesellschafts­
vertrag geändert oder ergänzt oder die Gesellschaft
aufgelöst wird, der Einstimmigkeit sowie der Zustim­
mung der Komplementärin. Sonstige Gesellschaf­
terbeschlüsse bedürfen der Mehrheit aller nach dem
Gesellschaftsvertrag vorhandenen, stimmberechtig­
ten Stimmen.
(3) Beschlüsse, die der Einstimmigkeit bedürfen, sind
stets in Gesellschafterversammlungen zu fassen.
Andere Beschlüsse können auch im schriftlichen
Umlaufverfahren, fernmündlich oder auf elektroni­
schem Wege (E-Mail) gefasst werden, ohne dass
eine Gesellschafterversammlung stattfindet.
(4) Je 500 EUR eines Kapitalanteils gewähren eine
­Stimme. Die Komplementärin hat kein Stimmrecht.
Ein Gesellschafter, der durch die Beschlussfassung entlastet oder von einer Verbindlichkeit
befreit werden soll, hat hierbei kein Stimmrecht und
darf ein solches auch nicht für andere ausüben.
Dasselbe gilt von einer Beschlussfassung, wel­
che die Vornahme eines Rechtsgeschäfts oder die
Einleitung oder die Erledigung eines Rechtsstreits
gegenüber einem Gesellschafter betrifft.
(5) Jeder Gesellschafter kann sich bei der Beschluss­
fassung durch einen anderen Gesellschafter vertre­
ten lassen.
148
(6) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn die Komplementärin sowie mindestens 75 %
des Kommanditkapitals vertreten sind. Wird dieses
Quorum nicht erreicht, ist unverzüglich eine neue
Gesellschafterversammlung mit einer Ladungsfrist
von mindestens einer Woche einzuberufen, die dann
ohne Rücksicht auf die Höhe des vertretenen Kom­
manditkapitals beschlussfähig ist. Hierauf ist in der
Ladung hinzuweisen.
§ 9 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
§ 10 Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das vorangegangene
Geschäftsjahr ist von der Komplementärin nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter
Beachtung der ertragsteuerlichen Regeln innerhalb der
gesetzlichen Frist aufzustellen, soweit nicht zwingende
handelsrechtliche Bestimmungen oder dieser Gesell­
schaftsvertrag etwas anderes bestimmen, und dem
Abschlussprüfer vorzulegen. Der Jahresabschluss ist
allen Gesellschaftern unverzüglich nach Abschluss der
Prüfung vorzulegen. Auf Verlangen eines Gesellschafters
ist der vorzulegende Jahresabschluss durch eine Wirt­
schaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen und zu testieren.
Die Gesellschafter beschließen über die Feststellung des
Jahresabschlusses.
§ 11 Ergebnisverteilung
(1) An einem Gewinn oder Verlust nehmen die Gesell­
schafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile teil. Die
gesetzlichen Vorschriften über die Haftungsbe­
schränkung der Kommanditisten bleiben unberührt.
(2) Die Gewinnanteile sind dem Kapitalkonto II der
Gesellschafter zuzuschreiben, soweit sich aus den
folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(3) Solange ein Verlustvortrag besteht, ist dieser durch spätere Gewinne auszugleichen. Erst nach seinem
Ausgleich können Gewinnanteile dem Kapitalkonto II
zugeschrieben werden.
§ 12 Entnahmen
(1) Gewinne sind nach Feststellung des Jahresab­
schlusses an die Kommanditisten mit der Maßgabe
auszuschütten, dass der Gesellschaft eine angemes­
sene Liquiditätsreserve verbleibt. Die Höhe der Liqui­
ditätsreserve wird von der Komplementärin bzw. der
Geschäftsführung unter Berücksichtigung etwaiger
Vorgaben der finanzierenden Banken bestimmt.
(2) Die Komplementärin bzw. die Geschäftsführung
ist berechtigt, Vorabausschüttungen im Laufe des
Geschäftsjahres vorzunehmen.
(3) Die Kommanditisten sind jederzeit berechtigt, Ent­
nahmen in Höhe eines positiven Saldos ihres Kapi­
talkontos II zu tätigen. Diese Entnahmen sind unter
Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft zu
tätigen und bedürfen der Zustimmung der Komple­
mentärin. Die Zustimmung darf nur aus wichtigem
Grund verweigert werden. Als wichtiger Grund gilt
zum Beispiel eine Unterschreitung der angemes­
senen Liquiditätsreserve der Gesellschaft oder ein
Verstoß gegen mit finanzierenden Banken getroffene
Vereinbarungen.
des Ausscheidens eine Auseinandersetzungsbilanz
zu erstellen, in der die Vermögenswerte und Verbind­
lichkeiten mit ihren Zeitwerten anzusetzen sind. Das
Abfindungsguthaben entspricht dem Wert der Betei­
ligung des ausscheidenden Gesellschafters nach
dieser Auseinandersetzungsbilanz.
(3) Bei einem Ausscheiden eines Kommanditisten ist
dieser nicht verpflichtet, einen negativen Abfindungs­
betrag auszugleichen, soweit dieser nicht durch die
Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen verur­
sacht ist, die nicht durch entsprechende Gewinne
gedeckt sind.
§ 13 Verfügungen über Gesellschaftsanteile
Verfügungen über Gesellschaftsanteile bedürfen der
Zustimmung sämtlicher Gesellschafter.
(4) Am Gewinn und Verlust aus schwebenden Geschäf­
ten nimmt der ausscheidende Gesellschafter nicht
teil, soweit nicht ein Verlust handelsrechtlich als
Rückstellung in der Auseinandersetzungsbilanz zu
berücksichtigen ist.
§ 14 Dauer der Gesellschaft, Kündigung
(1) Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit
geschlossen.
(5) Scheidet ein Gesellschafter nicht zum Schluss eines
Geschäftsjahres aus, so steht ihm das Ergebnis des
Jahres, in dem er ausscheidet, zeitanteilig zu.
(2) Jeder Gesellschafter kann seine Gesellschafterstel­
lung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf
eines Geschäftsjahres kündigen. Mit Ablauf der Kün­
digungsfrist scheidet der kündigende Gesellschafter
aus der Gesellschaft aus.
(6) Werden aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung
die maßgeblichen Jahresabschlüsse geändert, ist die
Auseinandersetzungsbilanz entsprechend zu ändern.
(3) Wird über das Vermögen eines Gesellschafters das
Insolvenzverfahren eröffnet, scheidet er aus der
Gesellschaft aus.
(4) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft
aus, so wird die Gesellschaft von den verbleibenden
Gesellschaftern fortgesetzt.
(5) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so wird die
Gesellschaft statt dessen unter Beteiligung des Aus­
scheidenden oder seinen Rechtsnachfolgern liqui­
diert; der verbleibende Gesellschafter hat das Recht,
das Vermögen der Gesellschaft ohne Liquidation mit
Aktiven und Passiven zu übernehmen und die Firma
fortzuführen. Mit Zugang der Erklärung, dieses Recht
auszuüben, scheidet der an der Liquidation der
Gesellschaft beteiligte andere Gesellschafter aus ihr
aus.
§ 15 Abfindungsguthaben
(1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft
aus, steht dem Gesellschafter eine Abfindung zu.
(2) Zur Errechnung der Abfindung ist auf den Zeitpunkt
(7) Die Abfindung ist in drei gleichen Jahresraten zu zah­
len, deren erste ein Jahr nach Datum des Ausschei­
dens und die weiteren zwei bzw. drei Jahre nach die­
sem Datum fällig sind. Ausstehende Guthaben sind
in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes zu verzinsen.
Die Zinsen werden mit den einzelnen Raten fällig.
(8) Der ausscheidende Gesellschafter kann Sicherheits­
leistung für Gesellschaftsverbindlichkeiten nicht ver­
langen und Befreiung von diesen Verbindlichkeiten
erst und insoweit, als er von Gläubigern in Anspruch
genommen wird.
§ 16 Liquidation
Im Falle der Auflösung der Gesellschaft ist die Komple­
mentärin zur Liquidatorin bestellt.
§ 17 Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedür­
fen, soweit nicht im Einzelfall zwingend eine andere Form
vorgeschrieben ist, der Schriftform. Dies gilt auch für
eine Änderung dieser Bestimmung.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
149
Gesellschaftsverträge der Emittentinnen
undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksam­
keit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt
als das vereinbart, was in rechtswirksamer und durch­
führbarer Weise der unwirksamen oder undurchführba­
ren Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis so nahe
wie möglich kommt. Entsprechendes gilt für den Fall
einer planwidrigen Regelungslücke im Vertrag.
Hamburg, den 2. November 2012
Planet energy Verwaltungsgesellschaft I mbH
(Komplementärin), vertreten durch die Geschäftsführer
Sönke Tangermann und Nils Müller
Planet energy GmbH
(Kommanditistin), vertreten durch die Geschäftsführer
Sönke Tangermann und Nils Müller
§1F
irma und Sitz der Gesellschaft
(1) Die Gesellschaft führt die Firma: „Planet energy
Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesell­
schaft mbH & Co. KG“
(2) Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.
§ 2 Gegenstand der Gesellschaft
(1) Gegenstand der Gesellschaft ist die Errichtung und
der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen aus dem
Bereich der regenerativen Energiequellen.
(2) Die Planet energy GmbH als alleinige Kommanditis­
tin der Gesellschaft plant, finanziert, errichtet und
betreibt Kraftwerke zur Erzeugung von Strom aus
regenerativen Energiequellen. Die Planet energy
GmbH ist ein Tochterunternehmen der Greenpeace Energy eG, einer unabhängigen Energiegenossen­
schaft, welche Privathaushalte und Gewerbekunden
in Deutschland mit Strom aus regenerativen Ener­
giequellen versorgt. Die Tätigkeiten der Gesellschaft
sowie der Planet energy GmbH sind fester Bestand­
teil der Unternehmensziele der Greenpeace E
­ nergy
eG. Die Förderung der Unternehmensziele der
Greenpeace Energy eG ist unmittelbarer Bestandteil
des Gegenstands der Gesellschaft.
(3) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berech­
tigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand der
Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
Sie kann sich insbesondere auch an anderen Gesell­
schaften im In- und Ausland beteiligen, sie erwerben
und die Geschäftsführung für solche Gesellschaften
übernehmen.
§ 3Gesellschafter, Einlagen und Haftsummen
(1) Komplementärin ist die Planet energy Verwaltungs­
gesellschaft II mbH mit Sitz in Hamburg. Sie erbringt
keine Einlage; am Vermögen der Gesellschaft ist sie
nicht beteiligt.
GESELLSCHAFTSVERTRAG DER PLANET
ENERGY WINDPARK SAILERSHÄUSER WALD
BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG
Nachfolgend wird der Gesellschaftsvertrag der Planet
energy Windpark Sailershäuser Wald Beteiligungsgesell­
schaft mbH & Co. KG in der Fassung vom 18. Februar
2015 dargestellt.
Die Planet energy GmbH und die Planet energy Verwal­
tungsgesellschaft II mbH haben sich zusammengefun­
den, um die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zu gründen.
150
(2) Kommanditistin ist die Planet energy GmbH, Ham­
burg, mit einer Kommanditeinlage von 5.000,- EUR.
(3) Die Kapitalanteile sind fest; sie können nur durch
Änderung des Gesellschaftsvertrages geändert
werden.
(4) Die Einlage der Kommanditistin ist zugleich ihre
Pflichteinlage. Ihre Hafteinlage beträgt 5.000,- EUR.
§ 4 Gesellschafterkonten
(1) Die Einlagen der Kommanditisten sind Festeinlagen.
Sie werden auf ein Kapitalkonto I gebucht.
(2) Verluste werden den Kommanditisten auf Verlust­
vortragskonten belastet, auch soweit sie die Kom­
manditeinlagen übersteigen. Solange ein Verlust­
vortragskonto einen negativen Saldo ausweist, sind
zukünftige Gewinne des Kommanditisten auf diesem
Konto solange gutzuschreiben, bis der negative Sal­
do vollständig ausgeglichen ist.
führungs- und vertretungsbefugt. Im Rahmen der
Vertretungsbefugnis ist jeder Kommanditist einzeln
zur Vertretung der Gesellschaft bevollmächtigt; die
Vollmacht kann nur aus wichtigem Grund widerrufen
werden. Die Komplementärin verpflichtet sich, inso­
weit von ihrer Vertretungsbefugnis nur nach Weisung
der Kommanditisten Gebrauch zu machen.
(3) Darüber hinaus gehende Gewinne, zusätzliche Einla­
gen und Entnahmen werden auf Privatkonten (Kapi­
talkonto II) verbucht.
(2) Soweit mehrere Kommanditisten an der Gesellschaft
beteiligt sind, üben diese ihre Geschäftsführungsund Vertretungsbefugnis in der Weise aus, dass sie
über die zu treffende Maßnahme Beschluss fassen
und anschließend der von ihnen bestimmte Kom­
manditist die beschlossene Maßnahme namens der
Gesellschaft unter Wahrung der vorgeschriebenen
Form ausführt.
(4) Vorbehaltlich anderer Regelungen in diesem Gesell­
schaftsvertrag werden die Kapitalkonten nicht
verzinst.
§ 5 Befreiung vom Wettbewerbsverbot
Die Gesellschafter dürfen sich an gleichen oder ähnli­
chen Gesellschaften beteiligen. Insoweit sind sie von den
einschränkenden Bestimmungen der §§ 112, 113 HGB
befreit.
§ 6 Geschäftsführung und Vertretung
(1) Zur Geschäftsführung und Vertretung ist die Komple­
mentärin berechtigt und verpflichtet, soweit sich aus
§ 7 nicht ein anderes ergibt. Sie darf sich zur Erfül­
lung ihrer Aufgaben der Dienste Dritter bedienen. Sie
selbst und ihre Geschäftsführer sowie die eingesetz­
te Geschäftsführung sind im Verhältnis zur Gesell­
schaft von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
(2) Für Rechtsgeschäfte, die über den gewöhnlichen
Betrieb des Unternehmens hinausgehen, bedarf die
Komplementärin der Zustimmung der Gesellschaf­
terversammlung. Dies gilt insbesondere für die Ver­
gabe von Darlehen an verbundene Unternehmen.
(3) Die Gesellschafter können der Komplementärin das
Recht zur Geschäftsführung und Vertretung durch
einstimmigen Beschluss gemäß § 9 entziehen, ohne
dass es hierzu der Zustimmung der Komplementärin
bedarf.
§ 7 Geschäftsführung und Vertretung durch die
Kommanditisten
(1) Soweit die Gesellschaft Inhaberin der Geschäftsan­
teile an der persönlich haftenden Gesellschafterin
ist, sind zur Wahrnehmung der Rechte aus oder an
diesen Geschäftsanteilen statt der persönlich haf­
tenden Gesellschafterin die Kommanditisten nach
Maßgabe der folgenden Bestimmungen geschäfts­
(3) Beschlüsse der Kommanditisten, die Verfügungen
über Geschäftsanteile an der Komplementärin , die
Änderung ihres Gesellschaftsvertrages oder ihre Auf­
lösung zum Gegenstand haben, bedürfen der Ein­
stimmigkeit, sonstige Beschlüsse der Mehrheit der
Stimmen aller stimmberechtigten Kommanditisten.
(4) Je EUR 500,00 eines Kapitalanteils gewähren eine
Stimme. Jeder Kommanditist kann sich bei der
Beschlussfassung durch einen anderen Komman­
ditisten vertreten lassen. Ein Kommanditist, welcher
aufgrund der Beschlussfassung entlastet oder von
einer Verbindlichkeit befreit werden soll, hat hierbei
kein Stimmrecht und darf ein solches auch nicht für
andere ausüben. Dasselbe gilt von einer Beschluss­
fassung, welche die Vornahme eines Rechtsge­
schäfts oder die Einleitung oder Erledigung eines
Rechtsstreits gegenüber dem Kommanditisten
betrifft.
§ 8 Vergütung der Komplementärin
(1) Die Komplementärin erhält für ihre Haftung eine Ver­
gütung von EUR 2.000,00 per anno. Darüber hinaus
ist sie nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft
beteiligt. Die Vergütung ist am 01. Januar eines jeden
Jahres fällig.
(2) Die Vergütungen nach Abs. 1 sind als Aufwand der
Gesellschaft zu behandeln.
§ 9 Gesellschafterbeschlüsse
(1) Die von den Gesellschaftern in den Angelegenheiten
der Gesellschaft zu treffenden Entscheidungen erfol­
gen durch Beschlussfassung.
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
151
Gesellschaftsverträge der Emittentinnen
(2) Soweit in zwingenden gesetzlichen Bestimmungen
oder diesem Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmt ist, bedürfen Gesellschaf­
terbeschlüsse, durch die der Gesellschaftsvertrag
geändert oder ergänzt oder die Gesellschaft aufge­
löst wird, der Einstimmigkeit. Sonstige Gesellschaf­
terbeschlüsse bedürfen der Mehrheit aller nach dem
Gesellschaftsvertrag vorhandenen, stimmberechtig­
ten Stimmen.
(3) Beschlüsse, die der Einstimmigkeit bedürfen, sind
stets in Gesellschafterversammlungen zu fassen.
Andere Beschlüsse können auch im schriftlichen
Umlaufverfahren, fernmündlich oder auf elektroni­
schem Wege (E-Mail) gefasst werden, ohne dass
eine Gesellschafterversammlung stattfindet.
4) Je EUR 500,00 eines Kapitalanteils gewähren eine
Stimme. Die Komplementärin hat kein Stimmrecht.
Ein Gesellschafter, welcher durch die Beschlussfas­
sung entlastet oder von einer Verbindlichkeit befreit
werden soll, hat hierbei kein Stimmrecht und darf ein
solches auch nicht für andere ausüben. Dasselbe
gilt von einer Beschlussfassung, welche die Vornah­
me eines Rechtsgeschäfts oder die Einleitung oder
die Erledigung eines Rechtsstreits gegenüber einem
Gesellschafter betrifft.
(5) Jeder Gesellschafter kann sich bei der Beschluss­
fassung durch einen anderen Gesellschafter vertre­
ten lassen.
(6) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig,
wenn mindestens 75 % des Kommanditkapitals ver­
treten sind. Wird dieses Quorum nicht erreicht, ist
unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung
mit einer Ladungsfrist von mindestens einer Woche
einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Höhe
des vertretenen Kommanditkapitals beschlussfähig
ist. Hierauf ist in der Ladung hinzuweisen.
§ 10 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
§ 11 Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das vorangegangene
Geschäftsjahr ist von der Komplementärin nach den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter
Beachtung der ertragsteuerlichen Regeln innerhalb der
gesetzlichen Frist aufzustellen, soweit nicht zwingende
handelsrechtliche Bestimmungen oder dieser Gesell­
schaftsvertrag etwas anderes bestimmen, und dem
Abschlussprüfer vorzulegen. Der Jahresabschluss ist
allen Gesellschaftern unverzüglich nach Abschluss der
152
Prüfung vorzulegen. Auf Verlangen eines Gesellschafters
ist der vorzulegende Jahresabschluss durch eine Wirt­
schaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen und zu testieren.
Die Gesellschafter beschließen über die Feststellung des
Jahresabschlusses.
§ 12 Ergebnisverteilung
(1) An einem Gewinn oder Verlust nehmen die Gesell­
schafter im Verhältnis ihrer Kapitalanteile teil. Die
gesetzlichen Vorschriften über die Haftungsbe­
schränkung der Kommanditisten bleiben unberührt.
(2) Die Gewinnanteile sind dem Kapitalkonto II der
Gesellschafter zuzuschreiben, soweit sich aus den
folgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(3) Solange ein Verlustvortrag besteht, ist dieser durch
spätere Gewinne auszugleichen. Erst nach seinem
Ausgleich können Gewinnanteile dem Kapitalkonto II
zugeschrieben werden.
§ 13 Entnahmen
(1) Gewinne sind nach Feststellung des Jahresab­
schlusses an die Kommanditisten mit der Maßgabe
auszuschütten, dass der Gesellschaft eine angemes­
sene Liquiditätsreserve verbleibt. Die Höhe der Liqui­
ditätsreserve wird von der Komplementärin bzw. der
Geschäftsführung unter Berücksichtigung etwaiger
Vorgaben der finanzierenden Banken bestimmt.
(2) Die Komplementärin bzw. die Geschäftsführung
ist berechtigt, Vorabausschüttungen im Laufe des
Geschäftsjahres vorzunehmen.
(3) Die Kommanditisten sind jederzeit berechtigt, Ent­
nahmen in Höhe eines positiven Saldos ihres Kapi­
talkontos II zu tätigen. Diese Entnahmen sind unter
Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft
zu tätigen. Die Zustimmung darf nur aus wichti­
gem Grund verweigert werden. Als wichtiger Grund
gilt z.B. eine Unterschreitung der angemessenen
Liquiditätsreserve der Gesellschaft oder ein Ver­
stoß gegen mit finanzierenden Banken getroffenen
Vereinbarungen.
§ 14 Verfügungen über Gesellschaftsanteile
Verfügungen über Gesellschaftsanteile bedürfen der
Zustimmung sämtlicher Gesellschafter.
§ 15 Dauer der Gesellschaft, Kündigung
(1) Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit
geschlossen.
(2) Jeder Gesellschafter kann seine Gesellschafterstel­
lung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf
eines Geschäftsjahres kündigen. Mit Ablauf der Kün­
digungsfrist scheidet der kündigende Gesellschafter
aus der Gesellschaft aus.
(3) Wird über das Vermögen eines Gesellschafters das
Insolvenzverfahren eröffnet, scheidet er aus der
Gesellschaft aus.
(4) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft
aus, so wird die Gesellschaft von den verbleibenden
Gesellschaftern fortgesetzt.
(5) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so wird die
Gesellschaft statt dessen unter Beteiligung des Aus­
scheidenden oder seinen Rechtsnachfolgern liqui­
diert; der verbleibende Gesellschafter hat das Recht,
das Vermögen der Gesellschaft ohne Liquidation mit
Aktiven und Passiven zu übernehmen und die Fir­
ma fortzuführen. Mit Zugang der Erklärung, dieses
Recht auszuüben, scheidet der an der Liquidation
der Gesellschaft beteiligte andere Gesellschaft aus
ihr aus.
§ 16 Abfindungsguthaben
(1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft
aus, steht dem Gesellschafter eine Abfindung zu.
(2) Zur Errechnung der Abfindung ist auf den Zeitpunkt
des Ausscheidens eine Auseinandersetzungsbilanz
zu erstellen, in der die Vermögenswerte und Verbind­
lichkeiten mit ihren Zeitwerten anzusetzen sind. Das
Abfindungsguthaben entspricht dem Wert der Betei­
ligung des ausscheidenden Gesellschafters nach
dieser Auseinandersetzungsbilanz.
(3) Bei einem Ausscheiden eines Kommanditisten ist
dieser nicht verpflichtet, einen negativen Abfindungs­
betrag auszugleichen, soweit dieser nicht durch die
Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen verur­
sacht ist, die nicht durch entsprechende Gewinne
gedeckt sind.
(4) Am Gewinn und Verlust aus schwebenden Geschäf­
ten nimmt der ausscheidende Gesellschafter nicht
teil, soweit nicht ein Verlust handelsrechtlich als
Rückstellung in der Auseinandersetzungsbilanz zu
berücksichtigen ist.
(5) Scheidet ein Gesellschafter nicht zum Schluss eines
Geschäftsjahres aus, so steht ihm das Ergebnis des
Jahres, in dem er ausscheidet, zeitanteilig zu.
(6) Werden aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung
die maßgeblichen Jahresabschlüsse geändert, ist die
Auseinandersetzungsbilanz entsprechend zu ändern.
(7) Die Abfindung ist in drei gleichen Jahresraten zu zah­
len, deren erste ein Jahr nach Datum des Ausschei­
dens und die weiteren zwei bzw. drei Jahre nach die­
sem Datum fällig sind. Ausstehende Guthaben sind
in Höhe des jeweiligen Basiszinssatzes zu verzinsen.
Die Zinsen werden mit den einzelnen Raten fällig.
(8) Der ausscheidende Gesellschafter kann Sicherheits­
leistung für Gesellschaftsverbindlichkeiten nicht ver­
langen und Befreiung von diesen Verbindlichkeiten
erst und insoweit, als er von Gläubigern in Anspruch
genommen wird.
§ 17 Liquidation
Im Falle der Auflösung der Gesellschaft ist die Komple­
mentärin zur Liquidatorin bestellt.
§ 18 Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedür­
fen, soweit nicht im Einzelfall zwingend eine andere Form
vorgeschrieben ist, der Schriftform. Dies gilt auch für
eine Änderung dieser Bestimmung.
§ 19 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam
oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksam­
keit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt
als das vereinbart, was in rechtswirksamer und durch­
führbarer Weise der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis so nahe wie
möglich kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer
planwidrigen Regelungslücke im Vertrag.
Hamburg, den 18. Februar 2015
Planet energy Verwaltungsgesellschaft II mbH
(Komplementärin), vertreten durch die Geschäftsführer
Sönke Tangermann und Nils Müller
Planet energy GmbH
(Kommanditistin), vertreten durch die Geschäftsführer
Sönke Tangermann und Nils Müller
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
153
VERBRAUCHERINFORMATIONEN
Identität, ladungsfähige Anschrift,
Vertretungsberechtigte und Hauptgeschäftstätigkeit
des Unternehmens sowie anderer für die
Geschäftsbeziehung mit dem Anleger maßgeblicher
Personen
Emittentinnen
Planet energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
(Handelsregister AG Hamburg, HRA 115472), Hong­
kongstraße 10, 20457 Hamburg, Deutschland, Tele­
fon 040 / 808 110-750, Fax 040 / 808 110-777, vertreten
durch die persönlich haftende Gesellschafterin Planet
energy Verwaltungsgesellschaft I mbH (Handelsregister
AG Hamburg, HRB 86423), ansässig ebendort, diese ver­
treten durch die Geschäftsführer Sönke Tangermann und
Nils Müller (geschäftsansässig ebendort).
Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. KG (Handelsregister AG
Hamburg, HRA 116588), Hongkongstraße 10, 20457
Hamburg, Deutschland, Telefon 040 / 808 110-750, Fax
040 / 808 110-777, vertreten durch die persönlich haf­
tende Gesellschafterin Planet energy Verwaltungsge­
sellschaft II mbH (Handelsregister AG Hamburg, HRB
135718), ansässig ebendort, diese vertreten durch die
Geschäftsführer Sönke Tangermann und Nils Müller
(geschäftsansässig ebendort).
Verwaltungsgesellschaft
Planet energy Anlegerservice GmbH (Handelsregister
AG Hamburg, HRB 109728), Hongkongstraße 10, 20457
Hamburg, Deutschland, Telefon 040 / 808 110-750, Fax
040 / 808 110-777, vertreten durch ihre Geschäftsführer
Sönke Tangermann und Nils Müller (geschäftsansässig
ebendort).
Hauptgeschäftstätigkeit der Emittentinnen ist jeweils die
Errichtung und der Betrieb von Energieerzeugungsanla­
gen aus dem Bereich der regenerativen Energiequellen.
Die Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­
ligungsgesellschaft mbH & Co. KG kann sich insbeson­
dere auch an anderen Gesellschaften im In­und Ausland
beteiligen, sie erwerben und die Geschäftsführung für
solche Gesellschaften übernehmen (§ 2 des jeweiligen
Gesellschaftsvertrags).
Hauptgeschäftstätigkeit der Verwaltungsgesellschaft
ist die Verwaltung von Vermögensanlagen und die
Entgegennahme von Zeichnungsbeträgen aus Ver­
154
mögensanlagen sowie die Vornahme von Auszahlun­
gen an die Anleger für die jeweiligen Emittentinnen der
Vermögensanlagen.
Anbieterin
Planet energy GmbH (Handelsregister AG Hamburg, HRB
79283), Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg, Deutsch­
land, Telefon 040 / 808 110-750, Fax 040 / 808 110-777,
Internet: www.planet-energy.de, vertreten durch ihre
Geschäftsführer Sönke Tangermann und Nils Müller
(geschäftsansässig ebendort).
Hauptgeschäftstätigkeit der Anbieterin ist die Planung,
die Finanzierung, der Bau und der Betrieb von Kraftwer­
ken aus dem Bereich der erneuerbaren Energien.
Wesentliche Merkmale der Kapitalanlage und
Zustandekommen des Vertrags
Der Prospekt zur Beteiligung als Genussrechtskapitalge­
ber am wirtschaftlichen Erfolg der zuvor genannten Emit­
tentinnen vom 29. Juni 2015 (Datum der Prospektaufstel­
lung) mit den darin befindlichen Gesellschaftsverträgen
und den Genussrechtsbedingungen sowie dem Zeich­
nungsschein enthält detaillierte Beschreibungen der
Beteiligung, auf die nachfolgend näher verwiesen wird.
Mit Annahme des Zeichnungsscheins durch die Planet
energy Anlegerservice GmbH verpflichten sich die Anle­
ger, den Emittentinnen Genussrechtskapital zur Ver­
fügung zu stellen (siehe auch Zeichnungsschein). Die
Annahme des Zeichnungsscheins erfolgt in der Weise,
dass der Anleger eine unterschriebene Ausfertigung
des Zeichnungsscheins zurückerhält. Hierdurch kommt
ein Genussrechtsvertrag mit dem Inhalt der Genuss­
rechtsbedingungen mit jeder der zwei Emittentinnen
zustande. Die Genussrechte stellen Gläubigerrechte
dar, die keine Gesellschafterrechte, insbesondere kei­
ne Teilnahme-, Mitwirkungs-, Kontroll- und Stimmrech­
te, in den Gesellschafterversammlungen der Emitten­
tinnen vermitteln. Der Zeichnungsbetrag des Anlegers
teilt sich quotal in unterschiedlicher Höhe auf die bei­
den Emittentinnen auf (siehe „Vorbemerkung“ zu Kapitel
„Genussrechtsbedingungen“).
Auf die vorbezeichnete Weise soll ein Genussrechtska­
pital von insgesamt 7.870.000 EUR eingeworben wer­
den. Bei dem voraussichtlich im vierten Quartal 2015 in
Betrieb genommenen Windpark Schwanewede wird das
Genussrechtskapital überwiegend zur Eigenkapitalaus­
stattung der Emittentin eingesetzt werden (Seite 53). Bei
der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­
ligungsgesellschaft mbH & Co. KG wird das Genuss­
rechtskapital zum Erwerb der Kommanditbeteiligung an
der Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH & Co. KG,
der Betriebsgesellschaft des noch zu errichtenden Wind­
parks Sailershäuser Wald, verwendet.
Über die Einnahmen der Planet energy Windpark Schwa­
newede GmbH & Co. KG aus den Einspeisevergütungen
und über die Liquiditätsauszahlungen (Entnahmen), die
der Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Beteili­
gungsgesellschaft mbH & Co. KG aufgrund der Regelun­
gen des Gesellschaftsvertrags aus der Bürgerwindpark
Sailershäuser Wald mbH & Co. KG zufließen, nimmt der
Anleger gemäß den Regelungen der Genussrechtsbedin­
gungen an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Emit­
tentinnen teil (vgl. § 2 der Genussrechtsbedingungen).
Gesamtpreis des Genussrechtserwerbs,
Zahlungsmodalitäten und gegebenenfalls zusätzlich
anfallende Steuern und Kosten, Erfüllung
Gesamtpreis und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus
dem Zeichnungsschein. Die steuerlichen Auswirkungen
der Zeichnung von Genussrechten für den Anleger sind
im Kapitel „Wesentliche Grundlagen der steuerlichen
Konzeption der Vermögensanlagen“ des Prospektes dar­
gestellt (Seiten 131 bis 135).
Hinsichtlich der Einzelheiten zur Genussrechtsvergü­
tung und Tilgung des Genussrechtskapitals wird auf die
Genussrechtsbedingungen (Seite 137 bis 147) sowie auf
die Kapitalrückflussprognose auf Seite 84 f. verwiesen.
Neben einer Grundvergütung in Höhe von 1 % p.a. des
Nennbetrags der gezeichneten Genussrechte steht dem
Anleger eine variable Vergütung im Verhältnis seines im
Genussrechtsregister eingetragenen Genussrechtska­
pitals zum gesamten Genussrechtskapital der Emitten­
tinnen zu. Die Genussrechtsvergütungen entstehen mit
Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der Gesellschaft.
Die entstandenen Genussrechtsvergütungen werden
einen Monat nach Prüfung und Testierung des Jahres­
abschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Feststellung des
Jahresabschlusses durch die Gesellschafter nachträg­
lich für das abgelaufene Geschäftsjahr zur Auszahlung
fällig. Soweit die Zahlung der Genussrechtsvergütung
der Abgeltungsteuer nebst Solidaritätszuschlag und
gegebenenfalls der Kirchensteuer unterliegt, erfolgt die
Zahlung an den Genussrechtsinhaber netto nach Abzug
dieser Steuern. Dies gilt entsprechend, soweit Genuss­
rechtsvergütungen bei den Emittentinnen mit anderen
Steuern belastet oder nicht zum Betriebsausgabenabzug
zugelassen werden sollten. In den genannten Fällen sind
die Emittentinnen nicht verpflichtet, dem Genussrechts­
inhaber die im Hinblick auf diese Steuern einbehalte­
nen oder abgezogenen Beträge zu erstatten. Die Emit­
tentinnen können nach freiem Ermessen bis zu 70,0 %
des Genussrechtskapitals während der Laufzeit zurück­
führen. Die Genussrechtsvergütung wird dadurch nicht
berührt.
Risiken der Anlage
Hinsichtlich der Risiken der Beteiligung als Genuss­
rechtskapitalgeber an den Emittentinnen wird auf das
Kapitel „Risiken der Vermögensanlagen“ des Prospektes
verwiesen (Seiten 19 bis 28). Dies gilt insbesondere für
das Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals.
In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein
Indikator für künftige Erträge.
Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten
Informationen
Die Prospektangaben und insbesondere die Darstellung
zu steuerlichen und sonstigen im Prospekt genannten
Rechtsgrundlagen beziehen sich auf den Stand 29. Juni
2015. Vorbehaltlich eintretender Änderungen der Rechts­
lage sind die zur Verfügung gestellten Informationen bis
zur Bekanntgabe von Änderungen (z.B. durch Prospekt­
nachträge) gültig.
Widerrufsbelehrung
Dem Anleger steht folgendes Widerrufsrecht zu:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14
Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer ein­
deutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Daten­
träger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht
vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Arti­
kel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1
Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die
Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief,
Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:
Planet energy Anlegerservice GmbH, Hongkongstraße
10, 20457 Hamburg, Fax: 040/808110-777, E-Mail:
[email protected]
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind
zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf
erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abga­
be Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hin­
PLANET ENERGY GMBH SAUBERE KRAFTWERKE 5
155
Verbraucherinformationen
gewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben,
dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausfüh­
rung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflich­
tung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen,
dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für
den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müs­
sen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Ver­
trag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausge­
übt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist
beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklä­
rung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren
und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darle­
hensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge
eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere
dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehens­
geber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hin­
blick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient.
Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Wider­
rufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen
ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hin­
sichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rück­
gabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzier­
ten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende
Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von
Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand
hat.
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie
möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufs­
recht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darle­
hensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht
zusteht.
Vertragliche Kündigungsbedingungen,
Mindestlaufzeit der Verträge
Die Kündigungsbedingungen sind in § 5 der jeweiligen
Genussrechtsbedingungen geregelt. Danach bestehen
Genussrechtsverhältnisse mit den Emittentinnen Pla­
net energy Windpark Schwanewede GmbH & Co. KG
und Planet energy Windpark Sailershäuser Wald Betei­
ligungsgesellschaft mbH & Co. KG jeweils bis zum 31.
Dezember 2035. Eine ordentliche Kündigung der Vermö­
gensanlagen während der Laufzeit der Genussrechte ist
ausgeschlossen. Die Genussrechte sind von beiden Ver­
tragsparteien jeweils nur aus wichtigem Grund schriftlich
kündbar (außerordentliche Kündigung). Die Emittentin­
nen können die Genussrechte jeweils unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monats­
156
ende kündigen, falls Rechtsvorschriften erlassen, geän­
dert oder in einer Weise angewandt werden, dass dies
bei den Emittentinnen, bei deren Gesellschaftern oder
bei den Genussrechtsinhabern zu höheren Steuerbelas­
tungen führt als bei der Prospektaufstellung vorgesehen.
Gleiches gilt, wenn aufgrund neuer aufsichtsrechtlicher
Vorschriften die Rechte der Emittentinnen, deren Gesell­
schafter oder der Genussrechtsinhaber beeinträchtigt
oder für diese neuen Pflichten begründet werden. Die
Kündigung des Anlegers ist gegenüber der Planet energy
Anlegerservice GmbH, Hongkongstraße 10, 20457 Ham­
burg, zu erklären. Maßgebend ist der Eingang der Kün­
digung bei der Planet energy Anlegerservice GmbH. Die
Rechtsfolgen der Kündigung bestimmen sich nach § 5
Abs. 5 der jeweiligen Genussrechtsbedingungen.
Ende der Widerrufsbelehrung
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Genussrechtsverträge unterliegen deutschem Recht.
Auch vor Vertragsabschluss unterliegt die Aufnahme von
Beziehungen zum Interessenten/Anleger dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitig­
keiten aus den Genussrechtsverträgen ist – soweit zuläs­
sig vereinbar – Hamburg.
Sprache
Vertragsbedingungen und sonstige Informationen für
den Anleger werden auf Deutsch mitgeteilt. Auch wäh­
rend der Vertragslaufzeit findet die Kommunikation auf
Deutsch statt.
Zugang des Verbrauchers zu einem außergericht­
lichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften
des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatz­
verträge über Finanzdienstleistungen hat der Verbrau­
cher unbeschadet seines Rechts, die Gerichte anzuru­
fen, Zugang zu der Schlichtungsstelle bei der Deutschen
Bundesbank (Adresse: Deutsche Bundesbank, Schlich­
tungsstelle, Postfach 11 12 32, 60047 Frankfurt, Tel.
069/2388-1907, Fax 069/2388-1919). Die Beschwerde ist
schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und
unter Beifügung der zum Verständnis der Beschwerde
erforderlichen Unterlagen zu erheben. Der Beschwer­
deführer hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit
noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und
keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen
und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem
Beschwerdegegner abgeschlossen hat. Der Beschwer­
deführer kann sich im Verfahren vertreten lassen. Das
Verfahren bestimmt sich nach der Schlichtungsstellen­
verfahrensverordnung. Die Deutsche Bundesbank hat die
Schlichtungsaufgabe teilweise auf private Stellen über­
tragen. Sollte daher die Deutsche Bundesbank für die
beantragte Schlichtung nicht zuständig sein, gibt sie den
Schlichtungsantrag an die zuständige Schlichtungsstelle
ab und informiert den Antragsteller hierüber.
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157
WIE ZEICHNE ICH DIE GENUSSRECHTE?
Um die hier angebotenen Genussrechte zu zeichnen,
gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
1.ZEICHNUNGSSCHEIN AUSFÜLLEN,
UNTERZEICHNEN UND VERSENDEN
Der am Ende des Prospektes beigefügte Zeichnungs­
schein besteht aus zwei Seiten. Bitte füllen Sie beide
Seiten sorgfältig aus und unterschreiben Sie an den ins­
gesamt drei dafür vorgesehenen Stellen (zwei Unter­
schriften auf Seite 1 und eine Unterschrift auf Seite 2).
An den Zeichnungsschein sind zwei Durchschläge
geheftet. Der zweite Durchschlag ist für Ihre Unterlagen
bestimmt.
Das Original des Zeichnungsscheins senden Sie zusam­
men mit einem Durchschlag an
lanet energy Anlegerservice GmbH
P
Hongkongstraße 10, 20457 Hamburg
Zeichnung durch Ehepaare
Generell ist von einer gemeinsamen Zeichnung abzura­
ten. Eine gemeinsame Zeichnung bietet in der Regel kei­
ne Vorteile für die Anleger. Wir empfehlen eine getrennte
Zeichnung mit jeweils hälftigen Zeichnungsbeträgen.
Minderjährige
Ein Anleger muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Zeichnungen durch Minderjährige sind nicht möglich.
Zeichnung durch Firmen, Vereine oder Stiftungen
Die Genussrechtszeichnung ist auch für juristische Per­
sonen möglich. Bitte fügen Sie für diese einen aktuellen
Handelsregisterauszug sowie eine aktuelle Gesellschaf­
terliste bei, aus der sich auch die Beteiligungsverhält­
nisse ergeben. Soweit das Vertretungsorgan der juris­
tischen Person oder Personengesellschaft eine weitere
juristische Person oder Personengesellschaft sein sollte,
bedarf es gleichfalls eines aktuellen Handelsregisteraus­
zuges. Im Falle von Stiftungen und sonstigen Rechts­
gestaltungen sind vergleichbare Nachweise beizufügen.
Es sind in allen Fällen diejenigen natürlichen Personen
zu benennen, die als Gesellschafter, Treugeber oder auf
sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar mit 25 % oder
mehr beteiligt sind oder 25,0 % oder mehr der Stimm­
rechte kontrollieren oder von 25 % oder mehr des ver­
walteten Vermögens begünstigt werden oder die auf
158
sonstige Weise unmittelbar oder mittelbar beherrschen­
den Einfluss auf die Vermögensverwaltung oder Ertrags­
verteilung ausüben.
2.DURCHFÜHRUNG DES POSTIDENT-VERFAHRENS
Aufgrund des Geldwäschegesetzes ist die Anbieterin
verpflichtet, die Identität des Anlegers zu überprüfen.
Ohne eine Identifizierung kann der Zeichnungsschein
nicht angenommen werden. Die Identitätsprüfung erfolgt
durch das sogenannte POSTIDENT-Verfahren. Wenn Sie
bereits Genussrechte der Planet energy GmbH gezeich­
net haben und die Identitätsprüfung durch das POST­
IDENT-Verfahren bereits erfolgt ist, muss Ihre Identität
nicht erneut überprüft werden und Sie müssen nicht
erneut am POSTIDENT-Verfahren teilnehmen.
Legen Sie den auf Seite 163 befindlichen POSTIDENTCoupon sowie Ihren gültigen Personalausweis oder Rei­
sepass am Schalter einer Postfiliale vor. Ihre persönli­
chen Daten werden auf einem Formular erfasst, das von
Ihnen zu unterschreiben ist. Damit ist die erforderliche
Identifizierung erfolgt. Die Post sendet das Formular
an die Planet energy Anlegerservice GmbH. Wenn Sie
möchten, können Sie den ausgefüllten Zeichnungsschein
nebst Durchschlag zusammen mit dem Formular an uns
versenden. Sprechen Sie hierzu bitte den Mitarbeiter der
Post an.
3. ANNAHMEERKLÄRUNG
Die Annahme Ihrer Zeichnung erfolgt durch die P
­ lanet
energy Anlegerservice GmbH nach dem Erhalt des
Zeichnungsscheins und dem Nachweis der Identifi­
zierung. Sie erhalten in der Regel innerhalb von zwei
Wochen den von uns ebenfalls unterzeichneten Zeich­
nungsschein zurück.
4. Z
EICHNUNGSBETRAG ÜBERWEISEN
In der Zeichnungsbestätigung bitten wir Sie um Überwei­
sung des Zeichnungsbetrages auf das folgende Konto:
Kontoinhaberin: Planet energy Anlegerservice GmbH
Bank: GLS Gemeinschaftsbank eG, Bochum
BIC:GENODEM1GLS
IBAN: DE95 4306 0967 2020 0501 04
UND WAS PASSIERT DANN?
Nach der Überweisung des Zeichnungsbetrags müssen
Sie nichts mehr tun. Die Planet energy Anlegerservice
GmbH bestätigt Ihnen schriftlich den Zahlungseingang
und teilt den Zeichnungsbetrag auf die beiden Emitten­
tinnen auf. Sie erhalten unaufgefordert Ihre jährlichen
Auszahlungen nach Abzug von Abgeltungsteuer, Soli­
daritätszuschlag und gegebenenfalls der Kirchensteuer.
Außerdem informieren wir Sie schriftlich über Neuigkei­
ten rund um die Planet energy GmbH.
Auf unserer Homepage (www.planet-energy.de) können
Sie sich für den geschützten Bereich registrieren. In die­
sem Bereich stellen wir Ihnen die Jahresabschlüsse der
Emittentinnen und weitere Informationen zu den Kraft­
werken zur Verfügung.
Selbstverständlich können Sie diese Informationen auch
per Brief erhalten. Bitte fordern Sie diese schriftlich bei
der Planet energy Anlegerservice GmbH an:
Planet energy Anlegerservice GmbH
Hongkongstraße 10
20457 Hamburg
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159
GLOSSAR
Auszahlung
Der Begriff Auszahlung bezeichnet Brutto- oder
Netto-Gutschriften an die Anleger. Auszahlungen können
sich aus grundsätzlich steuerpflichtigen Genussrechts­
vergütungen und aus grundsätzlich steuerfreien Rück­
zahlungen von Genussrechtskapital zusammensetzen.
Ausgleichsflächen
Beim Bau von Windkraftanlagen kommt es zu Eingrif­
fen in Natur und Landschaft. Gemäß den gesetzlichen
Vorschriften sind für solche Eingriffe Ausgleichs- bzw.
Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Umfang und Art die­
ser Maßnahmen werden durch den Genehmigungsbe­
scheid oder die Bauleitplanung bestimmt. Die Kosten
trägt in der Regel der Verursacher – also der Bauherr.
Condition-Monitoring-System
Das Condition-Monitoring-System ist die schwingungs­
technische Überwachung wichtiger drehender Bauteile
im Triebstrang der Windenergieanlage. Es ist ein Teil des
Permanent-Montoring-Service.
EEG
Erneuerbare-Energien-Gesetz: Regelt die vorrangige
Stromeinspeisung von Anlagen aus dem Bereich der
erneuerbaren Energien und legt hierfür langfristige Ver­
gütungssätze fest. Das EEG wurde bereits derimal novel­
liert. Für diese Vermögensanlagen einschlägig ist das
zum 1. Januar 2014 in Kraft getretene EEG (2014).
eG
Eingetragene Genossenschaft.
Enddatum
Das Enddatum (Laufzeitende) dieser Vermögensanlagen
ist der 31. Dezember 2035.
EStG
Einkommensteuergesetz.
etc.
et cetera (lateinisch „und so weiter“).
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaft,
deren Gesellschafter nicht persönlich haften.
GmbH & Co. KG
Besondere Form der im HGB (Handelsgesetzbuch) gere­
gelten Kommanditgesellschaft, deren persönlich haften­
de Gesellschafterin eine GmbH ist.
IWET-Windindex
(IWET=Ingenieurwerkstatt Energietechnik) Auch BDB-­
Index genannt. Gängigste Quelle für Informationen zum
Langzeit-Energieerhalt des Windes, gemessen an der
Ausbeute durch Windkraftanlagen in Deutschland, abge­
leitet aus monatlichen Ertragswerten für 25 verschiedene
Regionen in Deutschland.
KfW
Kreditanstalt für Wiederaufbau. Staatliche Institution zur
kapitalmäßigen Förderung von Seiten des Staates als
förderungswürdig eingestuften Vorhaben. Banken kön­
nen ihre Kredite über Mittel der Kreditanstalt für Wieder­
aufbau zu günstigen Konditionen refinanzieren und sind
somit nicht auf Kapitalmarktkredite angewiesen. Aus
diesem Grund sind KfW-Kredite in der Regel besonders
günstig.
Kommanditgesellschaft
Zusammenschluss von mindestens zwei Personen
unter einer gemeinsamen Firma und zur Verfolgung
eines gemeinsamen Zweckes. In der Kommanditgesell­
schaft (KG) haftet mindestens ein Gesellschafter per­
sönlich und unbeschränkt (Komplementär) und mindes­
tens ein Gesellschafter beschränkt mit seiner Einlage
(Kommanditist).
kW
Kilowatt. Einheit für Leistung. Entspricht 1.000 Watt.
kWh
Kilowattstunde. Einheit für Energie. Entspricht 1.000 Wh.
MW
Megawatt. Einheit für Leistung. Entspricht 1.000 kW bzw.
1.000.000 Watt.
Nabenhöhe
Höhe des Mittelpunkts des Rotors einer Windenergie­
anlage über dem Grund.
Nennleistung
Die reguläre Maximalleistung einer Anlage, für die sie
dauerhaft ausgelegt ist.
160
p. a.
per anno (lateinisch „pro Jahr“).
VermVerkProspV
Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung.
Permanent-Monitoring-Service
Permanent-Monitoring-Service beschreibt die perma­
nente Betriebs- und Fernüberwachung von Windener­
gieanlagen. Dadurch werden Betriebsstörungen rasch
erkannt, eine kurzfristige Störungsbeseitigung mit ver­
gleichsweise niedrigem Aufwand ermöglicht und Aus­
fallzeiten der Anlagen minimiert.
Watt
Einheit für Leistung.
Planwirkungsgrad
Der Parkwirkungsgrad ist eine Kennzahl mit der Einheit
%, die für jede einzelne Anlage und für den gesamten
Windpark Auskunft gibt, wie hoch der Ertragsverlust
durch Abschattung ist. Parkwirkungsgrad ist das Ver­
hältnis zwischen dem real produziertem Energieertrag
einer Windkraftanlage und dem theoretisch maximalen
Energieertrag (bei freier Anströmung).
Referenzertrag
Der Referenzertrag ist eine typenspezifische Leistungs­
kennzahl für Windkraftanlagen.
SDLWindV
Systemdienstleistungsverordnung.
Spotmarkt
Markt, an dem Geschäfte in Kontrakten abgeschlossen
werden, die sofort (Intra-Day), am nächsten Tag (DayAhead) oder auch am übernächsten Tag erfüllt werden.
SolZ
Solidaritätszuschlag.
Standortspezifische Lastberechnung
Durch Turbulenzen wirken Lasten auf die Windenergie­
anlage. Diese Lasten können unter Berücksichtigung
der Standortbedingungen (zum Beispiel Geländeober­
fläche, Bewuchs, Bebauung, andere Windenergieanla­
gen) berechnet werden, um ihre Auswirkungen auf ver­
schiedene Teile der Windenergieanlage abschätzen zu
können.
Stundenkontrakt
Der Stundenkontrakt ist ein Produkt für den Kurzfrist­
markt. Für jeden Tag werden 24 Stundenkontrakte
gehandelt. Die geringste Lieferleistung eines Stunden­
kontrakts ist 0,1 MW.
Technische Verfügbarkeit
Zeit, die eine Maschine im Einsatz sein kann.
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IMPRESSUM
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Amtsgericht Hamburg
Geschäftsführer:
Sönke Tangermann
Nils Müller
Gestaltung
www.neuesgestalten.de, Münster
Druck
Langebartels & Jürgens GmbH, Hamburg
Fotonachweis
Titel und Seiten 12, 13, 50, 78, 87, 102, 130:
© Sabine V
­ ielmo/­Planet energy,
Seite 3: © Enver Hirsch/Planet energy
Seiten 4/5 © Fotokopter
Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier
Aus technischen Gründen wurde der Zeichnungsschein
auf FSC-zertifiziertem Papier gedruckt.
162
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