Umwandlung des ewz in eine öffentlich-rechtliche Anstalt Medienkonferenz vom 1. September 2015 Andres Türler, Stadtrat Aktuelle Herausforderungen des ewz Strommarkt für Grosskunden geöffnet → 2/3 des in der Stadt Zürich abgesetzten Stroms am Markt Europäischer Strompreis unter Gestehungskosten → Risiko von Kundenverlusten steigt → Effizienzdruck steigt Stadt Zürich hat 2000-Watt-Gesellschaft in Gemeindeordnung verankert → neue ewz-Strategie: ewz will in der Schweiz Vorreiter sein im Bereich Energieeffizienz und Nachhaltigkeit Stadt Zürich Departement der Industriellen Betriebe Rechtsformänderung ewz Schwierigkeiten ewz als Dienstabteilung der Stadt Zürich hat nicht gleich lange Spiesse wie die Konkurrenz, weil Wege für unternehmerische Entscheide zu lang sind Entscheidungsgrundlagen öffentlich sind politische Gremien unternehmerische Entscheide fällen → Entscheidkompetenz und Fachkompetenz sind nicht vereint Stadt Zürich Departement der Industriellen Betriebe Rechtsformänderung ewz Das ewz entspricht als Unternehmen am Markt keiner klassischen Dienstabteilung Klassische Dienstabteilung ewz – schon heute Bereiche im Monopol Nur noch Verteilnetz und Privatkundensegment im Monopolbereich Gesicherte Erträge durch Tarife Freier Markt definiert Preise im Wettbewerb Geschäfte mit beschränkten Risiken Investitionen mit Marktrisiken, schwankende Erträge Leistungserbringung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich Leistungserbringung für die gesamte Schweiz Politische Gremien bestellen Leistungen Gestaltungsmöglichkeit durch kommunale Politik eingeschränkt (Kompetenzverschiebung zu Bund, Elcom, Swissgrid) Demokratische Kontrolle durch Parlament und Stadtrat Marktrisiken sind nicht durch politische Mechanismen kontrollierbar Stadt Zürich Departement der Industriellen Betriebe Rechtsformänderung ewz ewz-Ausrüstung ungeeignet Heute navigiert ewz mit den Instrumenten und der Kultur einer städtischen Fazit Dienstabteilung als (Nischen)-Akteur im risikoreichen europäischen Energiemarkt. Das kann langfristig nicht gut gehen. provisorisches Bild Stadt Zürich Departement der Industriellen Betriebe Rechtsformänderung ewz Schweizer Energiemarkt im Vergleich: Rechtsformen und Umsatzzahlen AG öff.-rechtl. Anstalt Dienstabteilung AEW Energie AG ewl Luzern AG EKT AG AEK Energie AG IBAarau AG Repower AG CKW AG Groupe E AG Energie Wasser Bern Energie Service Biel SIG Genève EKZ Industrielle Werke Basel Stadtwerke Winterthur SH Power Tech. Betr. Kreuzlingen Stadtwerke Gossau St. Galler Stadtwerke ewz Umsatz < 100 Mio. 100 – 500 Mio. Energie Thun AG IBC Chur Regio Energie Solothurn Stadt Zürich Departement der Industriellen Betriebe Rechtsformänderung ewz 500 – 1’000 Mio. Alpiq AG Axpo Holding AG BKW AG Umsatz > 1 Mrd. Neue Rechtsform für zukunftstaugliches ewz Um im Wettbewerb bestehen zu können, braucht es für das ewz Trennung von politisch-strategischer und unternehmerischer Steuerung mit klar definierten Verantwortlichkeiten Finanziellen Handlungsspielraum ausserhalb der städtischen Kompetenzordnung Kürzere Wege für unternehmerische Entscheide Vertraulichkeit der Entscheidungsunterlagen Stärkere Aufsicht und strategisches Risikomanagement Stadt Zürich Departement der Industriellen Betriebe Rechtsformänderung ewz Antrag Stadtrat: ewz als öffentlich-rechtliche Anstalt schafft für das ewz Flexibilität und unternehmerischen Handlungsspielraum verstärkt die Wettbewerbsorientierung des ewz wahrt die energiepolitischen und finanziellen Interessen der Stadt Zürich als Eigentümerin Stadt Zürich Departement der Industriellen Betriebe Rechtsformänderung ewz Eckwerte, an denen sich nichts ändert ewz zu 100 % im Eigentum der Stadt Zürich. Verantwortung von Gemeinde- und Stadtrat für die politisch-strategische Steuerung Leistungsauftrag Tarifkompetenzen Bestehende rechtliche Vorgaben Städtisches Personalrecht für ewz-Mitarbeitende Stadt Zürich Departement der Industriellen Betriebe Rechtsformänderung ewz Die Ausgestaltung der öffentlich-rechtlichen Anstalt Marcel Frei, ewz-Direktor Die öffentlich-rechtliche Anstalt Was bleibt gleich? Was ändert sich? 100% Eigentum der Stadt Zürich ewz-Verordnung Politisch-strategische Steuerung durch Gemeinde- und Stadtrat Eigentümerstrategie Leistungsauftrag Investitionsentscheide Tarifkompetenzen Rechnungslegung Bestehende rechtliche Vorgaben Verwaltungsrat Städtisches Personalrecht für ewz Budgetgenehmigung durch Verwaltungsrat / Kein Globalbudget VR stellt Direktor/-in und Geschäftsleitung ein Gewinnausschüttung Tochtergesellschaften Diese Änderungen ermöglichen, dass ewz gleich rasch agieren kann wie seine Mitbewerber. Stadt Zürich Departement der Industriellen Betriebe Rechtsformänderung ewz Ausgestaltung: Corporate Governance unternehmerische Steuerung politisch-strategische Steuerung Gemeinderat Stadtrat Erlässt: die ewz-Verordnung die Tarife im Monopolbereich die gemeinwirtschaftlichen Leistungen Genehmigt: die Eigentümerstrategie Jahresbericht und -Rechnung Beschliesst: - die Eigentümerstrategie - die Gewinnausschüttung Ist im VR vertreten Wählt VR, VRP und Revisionsstelle Genehmigt GAV und Personalreglement Nutzt parlamentarische Instrumente Stadt Zürich Departement der Industriellen Betriebe Rechtsformänderung ewz Verwaltungsrat Leitet die Anstalt unternehmerisch Erlässt anstaltsinterne und externe Reglemente Beschliesst über die Gründung von Tochtergesellschaften, Auslagerungen, Beteiligungen und Kooperationen Ernennt die Geschäftsführung (Direktor/-in und Mitglieder der Geschäftsleitung) Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Zürich Einmaleffekt: Die Umwandlung führt zu einer Stärkung des Eigenkapitals der Stadt Zürich von rund 1 Milliarde Franken. Die neue Regelung einer Gewinnausschüttung von ewz an die Stadt liegt in der Kompetenz des Stadtrats. Die Stadt Zürich profitiert von einem tieferen Kapitalbedarf infolge besserer Selbstfinanzierung von ewz direkt am Kapitalmarkt. Stadt Zürich Departement der Industriellen Betriebe Rechtsformänderung ewz Was bedeutet das für die Mitarbeitenden von ewz? Es ist sichergestellt, dass die bestehenden Anstellungsbedingungen, Sozialleistungen sowie Pensionskassenlösungen gemäss dem Personalrecht der Stadt Zürich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von ewz weitergeführt werden. Stadt Zürich Departement der Industriellen Betriebe Rechtsformänderung ewz Die nächsten Schritte. Grobterminplan. Q3/15 Aug./Sept.: StadtratsBeschluss Q4/15 Q1/16 Q2/16 Q3/16 Q4/16 2017 Anschliessend: Beratung in GemeinderatsKommission GemeinderatsBeschluss geplant: Volksabstimmung heute Stadt Zürich Departement der Industriellen Betriebe Rechtsformänderung ewz anschliessend: Umsetzung Schlusswort «ewz will weiterhin der eingeschlagenen Strategie folgen. Dafür müssen wir als Unternehmen so rasch agieren können wie unsere Mitbewerber. Mit einer angepassten Rechtsform werden wir dazu fähig sein.» Marcel Frei, Direktor. Stadt Zürich Departement der Industriellen Betriebe Rechtsformänderung ewz Zusammenfassung Andres Türler, Stadtrat Öffentlich-rechtliche Anstalt als passendes Rechtskleid Gemeinderat und Stadtrat geben die politischen Leitlinien aus Eigentümersicht vor. Ein nach fachlichen Kriterien zusammengesetzter Verwaltungsrat fällt die unternehmerischen Entscheide. Die Entscheidungswege verkürzen sich und Entscheidungsgrundlagen bleiben vertraulich. Für Mitarbeitende gilt weiterhin das städtische Personalrecht. Stadt Zürich Departement der Industriellen Betriebe Rechtsformänderung ewz
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