Qualitätsanforderungen an Berater und Planer für energieeffiziente

Qualitätsanforderungen an Berater und Planer
zur energieeffizienten Straßenbeleuchtung
Stand: September 2015
Erstellt durch die Deutsche Energie-Agentur (dena) im Rahmen des Projektes Roadshow Energieeffiziente Straßenbeleuchtung unter Beteiligung von Stakeholdern im Beirat der Roadshow1.
1
Hintergrund
Viele Kommunen benötigen Unterstützung durch Berater und Planer zur Realisierung von Projekten der
energieeffizienten Straßenbeleuchtung. Ein bundesweit verfügbares Angebot an qualifizierter Beratung
und Planung für eine energieeffiziente Straßenbeleuchtung ist ein wichtiger Faktor zur Hebung der vorhandenen Energieeinsparpotenziale. Eine hohe und nachvollziehbare Qualität der Beratung schafft Vertrauen in diesem Handlungsfeld.
Je nach Ausgangsituation gibt es in Kommunen sehr unterschiedliche Beratungs- und Planungsaufgaben
im Zusammenhang mit der Straßenbeleuchtung zu energetischen, technischen, wirtschaftlichen und
juristischen Fragestellungen. Hierzu hat die dena im Rahmen des Projektes „Roadshow Energieeffiziente
Straßenbeleuchtung“ in Abstimmung mit dem Beirat des Projektes übergeordnete Grundsätze der Beratung und Checklisten entwickelt. Diese Checklisten sollen Kommunen direkt bei der Vorbereitung von
Beratungsaufträgen unterstützen.
Die Qualitätsanforderungen bieten Beratern und Planern zur energieeffizienten Straßenbeleuchtung
gleichzeitig die Möglichkeit, das eigene Angebot zu standardisieren. In der Kommunikation mit Kommunen können die Checklisten als typische Leistungen von Beratungsaufträgen herangezogen werden. Die
dena lädt Berater und Planer zur Straßenbeleuchtung ein, die Qualitätsanforderungen im Rahmen ihrer
Angebote als Basis zu nutzen und sich auf die Grundsätze der Beratung zu verpflichten.
1
Mitglieder des Beirats: DST, DLT, DStGB, KfW, ZVEI, LiTG, ThEGA, AEC Illuminazione GmbH, Hella KgaA Hueck & Co., iGuzzini Illuminazione Deutschland GmbH, Netze BW GmbH, Schredér GmbH, Siteco Beleuchtungstechnik GmbH, Thorn Lichttechnik, Trilux Vertriebs GmbH
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Grundsätze der Beratung
Um die „Qualitätsanforderungen für Berater und Planer zur energieeffizienten Straßenbeleuchtung“ zu
erfüllen, müssen sich Berater neben den „Anforderungen an Qualifizierung, Erfahrung und Weiterbildung“ schriftlich zur Einhaltung der folgenden Grundsätze der Beratung gegenüber der dena verpflichten.
Generelle Grundsätze
1.
Die Beratung erfolgt auf Basis einer systematischen und nachvollziehbaren Vorgehensweise (z. B.
nach den Prozessschritten des Lotsen Straßenbeleuchtung der dena).
2.
Die Beratung erfolgt auf Basis einer gründlichen Bestandsaufnahme und Analyse (in der Regel mit
Vorort-Besuch) der Ausgangssituation und Rahmenbedingungen.
3.
Das Ergebnis der Beratung wird in einem Beratungsbericht oder vergleichbaren schriftlichen
Dokument erstellt und umfassend erläutert.
4.
Beratungs-, Planungs- und Ingenieurleistungen erfolgen unabhängig von den Liefer- und Leistungsinteressen der Hersteller, Errichter bzw. Betreiber der Straßenbeleuchtung.
Grundsätze zu Fragen der Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit in der Straßenbeleuchtung
5.
Im Rahmen der Beratung wird in Abstimmung mit den Anforderungen der Auftraggeber der spezifische Beleuchtungsbedarf im Straßenraum ermittelt und ist Grundlage der weiteren Beratung.
6.
Die Analyse von Energieverbrauch, Energiekosten und Energieeffizienz der derzeitigen und zukünftigen Straßenbeleuchtung berücksichtigt alle Komponenten der Straßenbeleuchtungsanlage.
7.
Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit der Straßenbeleuchtung beziehen alle kapital-, betriebsund verbrauchsgebundene Kosten im Sinne einer Analyse der Lebenszykluskosten ein.
Grundsätze bei Beratungen zur Organisation der Straßenbeleuchtung
8.
Beratungen zur Organisation der Straßenbeleuchtung (z. B. zu Eigentumsverhältnissen, bzw. zurBetriebsführung oder Finanzierung der Straßenbeleuchtung) bewerten unterschiedliche Organisationsformen nach umfassenden und transparenten Kriterien.
Grundsätze bei juristischen Beratungen
9.
Juristische Beratungen berücksichtigen jeweils die gültigen Vorschriften und Normen, bei Vergaben insbesondere die Bestimmungen der VOL bzw. VOB bzw. die europäischen Vergabevorschriften.
Berater versichern in einer Selbsterklärung, dass sie sachkundig und befähigt sind, die jeweiligen Beratungen sachgerecht und entsprechend dieser Grundsätze der Beratung durchzuführen. Sie erkennen die
als Arbeitshilfe entwickelten beratungsspezifischen Checklisten (Punkt 3) als mögliche Grundlage für die
Ausgestaltung ihrer Beratungsleistung an.
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Arbeitshilfen für Berater/Planer zur energieeffizienten Straßenbeleuchtung
Im Zusammenhang mit der Modernisierung bzw. dem Betrieb einer energieeffizienten Straßenbeleuchtung haben Kommunen je nach Ausgangssituation und Rahmenbedingungen Beratungsbedarf zu unterschiedlichen Aspekten.
Die folgenden Arbeitshilfen/Checklisten haben das Ziel, Kommunen bei der Formulierung des Beratungsbedarfs zu unterstützen und ihnen Anregungen für die Formulierung von Leistungsbeschreibungen für
Beratungsaufträge zu geben. Aufgrund der unterschiedlichen Ausgangsbedingungen und Zielsetzungen
in den Kommunen treffen nicht immer alle Punkte der Checklisten zu, sie müssen entsprechend der konkreten Aufgaben der Kommunen angepasst werden. Für den Berater/Planer bieten die aufgeführten
Checklisten eine Übersicht an typischen Prozessschritten.
Die Checklisten werden durch die dena jährlich überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um der Weiterentwicklung der Technik Rechnung zu tragen und Erfahrungen in der Anwendung der Checklisten aufzunehmen. Der Bearbeitungsstand ist jeweils angegeben. In der derzeitigen Version (09/2015) werden
Checklisten zu folgenden Themen der energieeffizienten Straßenbeleuchtung bereitgestellt.:
1.
Initialberatung zur energieeffizienten Straßenbeleuchtung
2.
Bestandsaufnahme der bestehenden Straßenbeleuchtung
3.
Analyse und technisch- wirtschaftliche Bewertung der bestehenden Straßenbeleuchtung
4.
Konzept zur energetischen Modernisierung der Straßenbeleuchtung
5.
Laufender Betrieb der Straßenbeleuchtung, Controlling
6.
Finanzierung und Wirtschaftlichkeit der Straßenbeleuchtung
7.
Organisation der Straßenbeleuchtung, Betreibermodelle, Contracting
8.
Ausschreibung/Vergabe von Straßenbeleuchtungsleistungen, Verträge
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3.1
Checkliste „Initialberatung“
Zu Beginn einer energetischen Modernisierung der Straßenbeleuchtung gilt es, eine Vorstellung von dem
Umfang der Aufgaben und den Meilensteinen der Umsetzung zu gewinnen, die im Zuge der vorgesehenen Maßnahmen auf eine Kommune zukommen. Erfahrene Kommunen werden dies in einer Projektplanung niederlegen.
Zur Unterstützung der Fachleute in der Kommune und ggf. als Vorbereitung für eine Grundsatzentscheidung zu einem entsprechenden Projekt kann eine Initialberatung sinnvoll sein, in der die Ausgangssituation abgeschätzt und die wesentlichen Aufgaben und Meilensteine eines Modernisierungsprojektes behandelt werden.

Aufnahme der Rahmenbedingungen, u. a.
o
Betriebsform und Kostenstruktur der vorhandenen Straßenbeleuchtung
o
Besitz- und Eigentumsverhältnisse der Straßenbeleuchtung
o
Relevante regelungen aus Stromliefervertrag, Konzessionsvertrag
o
Übersicht zum Leuchtenbestand (Technologie, Alter, Zustand)
o
Zur Verfügung stehende Investitionsmittel (z. B. aus Finanzplanung)

Bewertung der Datenlage (vorhandenes Leuchtenkataster)

Handlungsempfehlung für ein Straßenbeleuchtungskonzept

Kurzbewertung zur derzeitigen Kostenstruktur (Strom, Wartung, Investitionen)

Kurzbewertung zum derzeitigen Energieverbrauch und des wirtschaftlich erschließbaren Energieeinsparpotenzials

Kurzbewertung zu Fördermöglichkeiten und Finanzierung der Maßnahmenumsetzung

Empfehlungen zum weiteren Vorgehen mit wichtigen Meilensteinen

Handlungsempfehlungen zur Erhebung weiterer erforderlicher Daten

Zusammenfassung der Initialberatung in einem Kurzbericht
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3.2
Checkliste „Bestandsaufnahme der bestehenden Straßenbeleuchtung“
Eine solide Bestandsaufnahme der Straßenbeleuchtung in einer Kommune ist eine notwendige Grundlage für alle weiteren Schritte und Planungen zur energieeffizienten Straßenbeleuchtung. Nach den vorliegenden Erfahrungen liegen Informationen zum Status der einzelnen Lichtpunkte in vielen Kommunen
nicht bzw. nicht vollständig vor. Häufig gibt es verschiedene Datengrundlagen, die nicht in einer gemeinsamen Planungsgrundlage zusammengeführt sind.
Die Aufnahme und systematische Aufbereitung der erforderlichen Daten zu jedem Lichtpunkt kann
grundsätzlich durch die Kommune selber durchgeführt werden. Als Hilfsmittel stehen entsprechende
Excel-Tools oder onlinebasierte Datenbanken von Dienstleistern zur Verfügung. Bei einer Vergabe dieser
Leistungen sollten die Hinweise aus dieser Checkliste beachtet werden. Diese Checkliste zur Bestandsaufnahme steht in engem Zusammenhang mit der Checkliste 3.3 zur Analyse und Bewertung der bestehenden Straßenbeleuchtung.
Aufnahme der folgenden Informationen (Mindestanforderungen):

Eindeutige Definition der definierten Lichtpunkte (z. B. geografische Angaben zum Standort, ggf. Kennzeichnung der Leuchten mit elektronisch lesbaren Codes, Angabe der GPS-Daten)

Gliederung der Daten nach sinnvollen Kriterien (Stadtteile, Straßenzüge, Hausnummer, Stromkreise,
Zähler)

Lichtpunkthöhe

Lichtpunktabstand

Vorhandener Leuchtentyp

Anzahl und Typ der eingesetzten Leuchtmittel

Betriebsweise der Lampen

Aktuelle elektrische Leistungsaufnahme der Lampe sowie der gesamten Leuchte (System)

Straßengeometrie, ggf. auch die vorhandene Bebauung (örtliche Besichtigung)

Zustand (Alter) der Leuchte und Lampe (Leuchtmittel) und der Straßenbeleuchtungsanlage (Mast)

Vorhandenes Beleuchtungsniveau und Qualität

Gefordertes Beleuchtungsniveau und Qualität

Art der Leistungsreduzierung

Betriebsstunden/Stromverbrauch
Hinweise zu unterstützenden Tools
Zur Unterstützung der Bestandaufnahme sollten Hinweise zu geeigneten Tools zur Aufnahme der o. g.
Informationen gegeben werden, z. B.:

Excel Tool dena/ZVEI aus „Lotse Straßenbeleuchtung“

Hinweis auf geeignete EDV-basierte Tools bzw. Dienstleistungen
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3.3
Checkliste „Analyse und technisch-wirtschaftliche Bewertung der bestehenden Straßenbeleuchtung“
Die fundierte Analyse und Bewertung der bestehenden Straßenbeleuchtung ist die wesentliche Grundlage für ein nachhaltiges Modernisierungskonzept. Auf Basis einer systematischen Bestandsaufnahme aller
Lichtpunkte in einem Leuchtenkataster werden in diesem Arbeitsschritt die Grundlagen eines späteren
Modernisierungskonzepts erarbeitet.
Bei einer Beauftragung von Beratern/Planern mit dieser Leistung sollte darauf geachtet werden, dass als
Ergebnis der Analyse und Bewertung eine langfristig nutzbare Planungsgrundlage entsteht. Die Checkliste zur Analyse und Bewertung steht in engem Zusammenhang mit der Checkliste 3.2 zur Bestandsaufnahme der bestehenden Straßenbeleuchtung.
Aussagen zu folgenden Aspekten sind im Beratungsprozess zu geben:

Bestandsaufnahme der bestehenden Straßenbeleuchtung (Details siehe Checkliste 3.2)

Bewertung des Ist-Zustands (Mast, Leuchte, Schaltschränke, Kabelnetz, Alter/Baujahr) - zumindest optische Beurteilung

Standsicherheit (Form der Überprüfung, z. B. exemplarische Standsicherheitsprüfungen)

Konfliktzonen (Fußgängerüberwege, Schutzwege, Kreuzungsbereiche)

Erforderliche/empfehlenswerte Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzerdung)?

Veraltete Technik (z. B.: Werden Anforderungen der EU-Ökodesign-Verordnung 245/2009/EU erfüllt?)

Ermittlung von Energieverbrauch pro Jahr und den sich daraus ergebenden Energiekosten

Ermittlung der energetischen Einsparpotenziale (bezogen auf ein Jahr)

Ermittlung der sonstigen Einsparpotenziale

Analyse der Wirtschaftlichkeit bei einer energetischen Modernisierung, z. B. Berücksichtigung der Empfehlungen des ZVEI Leitfadens „Planungssicherheit in der LED-Beleuchtung“

Wartungszyklen, Störanfälligkeiten

Synergieeffekte bei der Beleuchtungssanierung (z. B. bei Straßenbauarbeiten, Straßenneubau)

Beleuchtungsniveau

Hinweise zu einzuhaltenden rechtlichen Vorgaben sowie im Hinblick auf bestehende Normen, z. B. der
DIN 13201

Optisches Erscheinungsbild/atmosphärische Wirkung (z. B. Ortsbildgestaltung, Gebäudebeleuchtung)

Spezifische infrastrukturelle und geografische Gegebenheiten mit Einfluss auf die Straßenbeleuchtung

Spezifische Rahmenbedingungen in der Kommune
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3.4
Checkliste „Konzept zur energetischen Modernisierung der Straßenbeleuchtung“
Nach der Bestandsaufnahme und Analyse wird in einem Konzept zur energetischen Modernisierung der
Straßenbeleuchtung ein konkreter Umsetzungsvorschlag erarbeitet (ggf. auch für Teilbereiche der Beleuchtungsanlage). Dieses Konzept ist Grundlage für die Abstimmung der geplanten Maßnahmen innerhalb der Kommune (in Verwaltung, mit Politik und Bürgerschaft) und ggf. für Förder- und/oder Kreditanträge. Das Konzept orientiert sich an den Zielen und Rahmenbedingungen, die von der Kommune vorgegeben bzw. von Förderprogrammen gefordert werden. Es sollte einen Konkretisierungsgrad aufweisen,
der für Ausschreibung, Vergabe und Umsetzung des Modernisierungskonzepts genutzt werden kann.
Folgende Leistungen sollten Gegenstand der Konzepterstellung durch Berater sein:
Klärung der spezifischen Ausgangssituation und Zielsetzung der energetischen Modernisierung
 Gegenwärtige und zukünftige Beleuchtungsaufgabe? (Beleuchtungsniveau, rein technisch-funktionale
oder gestalterische Anforderungen, Verkehrsführung, Attraktivität Ortsbild, Stimmung)

Energetischer Standard: Einsparpotenziale gegenüber Bestandssituation

Wartungs- und Instandhaltungsaufwand, Wartungsservice, Nachhaltigkeit der Beleuchtungssysteme

Anpassung der Beleuchtung an den Bedarf (z. B. Verbesserung des Beleuchtungsniveaus, Smart
Lighting)
Aspekte bei der Erstellung eines Modernisierungskonzepts
 Transparente Darstellung aller Annahmen und Randbedingungen

Entwicklung einer Rahmenplanung und eines Meilensteinplans zur Umsetzung der Modernisierung
unter Berücksichtigung insbesondere von Energieeinsparpotenzial, Betreibermodell, Investitionsbedarf/Finanzierung, Vergabeverfahren, Beleuchtungsniveau

Entwicklung einer Maßnahmenplanung für bestimmte Abschnitte (Angabe z. B. von Leuchtentyp, vorgesehene Leistung, ggf. erforderliche zusätzliche Lichtpunkte, absehbarer Energieverbrauch)

Ermittlung der Lebenszykluskosten für die betrachteten Konzepte (Vergleich von Alternativen)

Hinweise auf potenzielle zukünftige Zusatznutzungen der Straßenbeleuchtungsinfrastruktur

Lichtsteuerung (gewünschte bzw. empfehlenswerte Funktionen) , adaptive Beleuchtung

Umsetzungsmöglichkeiten der verbrauchsabhängigen Abrechnung

Langfristige Verfügbarkeit der ausgewählten Leuchtentypen (Ersatzteile, Leuchtmittel)

Anforderungen an die Beleuchtungssysteme (z. B. Langlebigkeit, Wartungsfreundlichkeit)

Serviceangebote, z. B. elektronische Informationen der Leuchten zum Wartungsstandard
Begleitung der politischen Entscheidungsfindung
 Beratung zum politischen Entscheidungsprozess

Beteiligung bei der Ermittlung von Bürgermeinungen, Bürgerinformationen und Bürgerberatung

Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen für die Politik und ggf. Beteiligung in den Gremien
Weiterführende Informationen

Fundierte, weitergehende Informationen finden Sie auf www.lotse-strassenbeleuchtung.de
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
Ausschreibungsmatrix des ZVEI
3.5
Checkliste „Finanzierung und Wirtschaftlichkeit der Straßenbeleuchtung“
Für viele Kommunen ist die Finanzierung der energetischen Modernisierung der Straßenbeleuchtung
eine große Herausforderung. Obwohl sich der Einsatz neuer Leuchten in den meisten Fällen in einem
überschaubaren Zeitraum amortisiert, stellen fehlende Investitionsmittel, die Unterschätzung der Einsparmöglichkeiten sowie fehlendes Wissen über alternative Finanzierungsmöglichkeiten und Betreibermodelle für viele Kommunen Hürden dar, die sie ohne sachkundige Beratung nicht bewältigen können.
Die Beratung zu Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsfragen in dieser Checkliste betreffen konkrete
Fragestellungen bei der energetischen Modernisierung der Straßenbeleuchtung. Grundsätzliche juristische und organisatorische Fragen zur Betriebsführung sowie zur Vergabe des Betriebs sind in den Checklisten 3.7 und 3.8 aufgeführt.
Gegenstand von Beratungsaufträgen können insbesondere folgende Leistungen sein:
Berechnung der Lebenszykluskosten

Beratung zur Berechnung der Lebenszykluskosten; ggf. Hinweise auf verfügbare Tools

Vergleichende Bewertung verschiedener Beleuchtungssysteme nach Lebenszykluskosten
o Transparente Darstellung der gewählten Parameter
o Effizienzbetrachtung und Vergleich alte und neue Beleuchtung
o Aufbereitung der Ergebnisse als Bericht bzw. Entscheidungsgrundlage
Mögliche Beratungsleistungen zu Finanzierungslösungen

Beratung über geeignete Finanzierungs- und Betreibermodelle (vgl. Checkliste 3.7)

Klärung der für die Kommune infrage kommenden Finanzierungslösungen

Ausarbeitung von Finanzierungsszenarien als Vorlage für Entscheidungsprozesse der Kommune

Abklärung verfügbarer Fördermittel von EU, Bund, Land und Unterstützung der Fördermittelanträge

Vorbereitung der Förderanträge
Weiterführende Informationen

Verfügbare Onlinetools zur Planung der Straßenbeleuchtung und zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit
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3.6
Checkliste „Laufender Betrieb der Straßenbeleuchtung, Controlling“
Die Organisation des laufenden Betriebs der Straßenbeleuchtung, die Sicherstellung der Anforderungen
an einen sicheren Betrieb und die langfristige Planung von Wartungs- und Erneuerungsaufgaben gehört
zu den Standardaufgaben der Betreiber der Straßenbeleuchtung. Durch den Einsatz von LED-Leuchten
und modernen Steuerungsanlagen auf der einen Seite und den wachsenden Anforderungen an Qualitätsmanagement und Finanzcontrolling auf der anderen Seite sind diese Aufgaben komplexer geworden.
Erfahrene Berater können Kommunen dabei unterstützen, den laufenden Betrieb der Straßenbeleuchtung zu optimieren und geeignete Tools einzuführen, mit denen der Status der Straßenbeleuchtung kontinuierlich fortgeschrieben wird und die als Grundlage eines permanenten Qualitätsmanagements genutzt werden können.
Gegenstand von Beratungsaufträgen können insbesondere folgende Leistungen sein:

Aufbau einer systematischen Erfassung und Analyse von Stromverbrauch und Stromkosten in einzelnen
Abschnitten

Aufbau eines Katasters/einer Datenbank aller Lichtpunkte als Basis für einen nachhaltigen Betrieb der
Straßenbeleuchtung mit Informationen u. a. zu Alter und geplanter Erneuerung von Lichtpunkten,
Wartungsintervallen, Störungen/Reparaturen, Austausch von Systemkomponenten, Stromverbrauch

Wartungsserviceangebote: elektronische Überwachung der Leuchte

Beratung zum Einsatz von geeigneten Tools zum nachhaltigen Betrieb und Qualitätsmanagement

Beratung zur Unterstützung einer effizienten Betriebsführung und elektronischen Überwachung (Wartungsservice) durch digitale Steuerungs- und Überwachungssysteme

Analyse und Dokumentation von Stromverbrauch und Stromkosten vor und nach Modernisierungsmaßnahmen

Beratung zu den Aspekten Wartung, Lagerhaltung und Nachhaltigkeit der Straßenbeleuchtung

Analyse des benötigten Beleuchtungsniveaus im Tagesverlauf; ggf. Vorschläge zur Optimierung

Erstellung / Fortschreibung der Investitionsplanung für die gesamte kommunale Straßenbeleuchtung

Empfehlungen zu Umfang und Rhythmus von Controllingtätigkeiten und -berichten

Zusätzliche Funktionalitäten, die an die Straßenbeleuchtung andocken, z. B. W-Lan
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3.7
Checkliste „Organisation der Straßenbeleuchtung, Betreibermodelle, Contracting“
In der Praxis der Kommunen gibt es sehr viele unterschiedliche Organisationsformen, wie der Betrieb der
Straßenbeleuchtung organisiert ist. Aufgrund der grundlegenden gesetzlichen Regelungen zur Kommunalwirtschaft, aber auch vor dem Hintergrund der Finanzknappheit der Kommunen, den möglichen Einsparpotenzialen bei Änderung der Organisationsform sowie den Bedingungen von Fördermitteln und
vergünstigten Kreditangeboten, kommt der Organisationsform heute eine große Bedeutung zu. Wenn es
darum geht, eine bestehende Organisationsform zu verändern, können juristische und organisatorische
Beratungen sowie die Abschätzung der wirtschaftlichen Auswirkungen wichtig werden. Oft benötigen
Kommunen hierzu eine spezialisierte Beratung.
Gegenstand von Beratungsaufträgen können insbesondere folgende Leistungen sein:

Beratung zu Anforderungen an den nachhaltigen Betrieb der Straßenbeleuchtung

Analyse und Bewertung von unterschiedlichen Organisationsformen, insbesondere

o
Betrieb durch Kommune
o
Betrieb durch kommunale Eigengesellschaft
o
Verkauf der Straßenbeleuchtung (z. B. an das örtliche Stadtwerk)
o
Vergabe der Betriebsführung
o
Betreibermodelle unter Einbeziehung von Modernisierungszielen
o
Contractingmodelle
o
PPP-Modelle zur energetischen Modernisierung der Straßenbeleuchtung
o
Service- und Finanzierungsangebote im Zusammenhang mit Leasing, Mietkauf
o
ggf. weitere spezifische Organisationsformen
Analyse der Rahmenbedingungen und vertraglichen Bindungen der Kommune im Hinblick auf den
Einsatz von Betreibermodellen (z. B. eigentumsrechtliche Situation, Preisbestimmung, etc)

Analyse der Auswirkungen möglicher Organisationsformen auf Finanzierung und Kosten (u. a. Investitionskosten, laufende Kosten des Betriebs, Vermögensentwicklung, Konzessionsverträge)

Analyse zu den erforderlichen (ggf. europaweiten) Vergabeverfahren bei Vergabe und Umsetzung von
Betreibermodellen
Contracting
 Analyse der Eignung von Modernisierungsvorhaben für Contracting (Einsparpotenzial)

Analyse juristischer Risiken eines Contracting-Vertrages (Verkehrssicherungspflicht, Versicherung,
versteckte Kosten, Endschaftsbestimmungen, etc.)

Vorbereitung der Ausschreibung; Zusammenstellung der erforderlichen Informationen

Begleitung des Vergabeverfahrens bis zum Abschluss eines Contracting-Vertrags

Fachliche Begleitung der Contractinglaufzeit als Teil des Controllings
Hinweis auf Informationen zu verschiedenen Betreibermodellen
 Leitfaden Beleuchtungs-Contracting auf www.lotse-strassenbeleuchtung.de

Musterausschreibung für Contractingleistungen: www.lotse-strassenbeleuchtung.de
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3.8
Checkliste „Ausschreibung/Vergabe von Straßenbeleuchtungsleistungen, Verträge“
Die Ausschreibung/Vergabe im Zusammenhang mit einer umfassenden Modernisierung der bestehenden
Anlagen bzw. die vertragliche Absicherung von Straßenbeleuchtungsleistungen bei einer Neuausschreibung des Betriebs der Straßenbeleuchtung stellt für viele Kommunen eine große Herausforderung dar. An
eine gerichtsfeste Ausschreibung, Vergabe und Vertragsgestaltung von entsprechenden Leistungen werden heute hohe Anforderungen gestellt, die häufig nur in Zusammenarbeit mit erfahrenen Juristen erfolgreich bewältigt werden können.
Gegenstand von Beratungsaufträgen können insbesondere folgende Leistungen sein:
Ausschreibung/Vergabe
 Klärung der Voraussetzungen einer Neuvergabe (insbesondere eigentumsrechtliche Situation)

Beratung zu unterschiedlichen Vergabeverfahren und zu den zu berücksichtigenden Normen und Vorschriften (u. a. Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen)

Vorbereitung und Begleitung der (EU-weiten) Ausschreibung und Vergabe

Beratung zur Leistungsbeschreibung bei Ausschreibungen/Vergaben

Beratung zur Gestaltung und Anwendung von Vergabekriterien
Verträge
 Beratung zu Inhalten von Verträgen bzw. rechtliche Überprüfung bestehender Verträge (z. B. Erfüllung
Altverträge)

Beratung zu vorliegenden Musterverträgen und deren Anpassung

Erstellung spezifischer Vertragsunterlagen im Zusammenhang mit der durchzuführenden Ausschreibung
Weitergehende Informationen und Checklisten
 Musterausschreibung für Contractingleistungen: www.lotse-strassenbeleuchtung.de

Musterverträge u. a. für Betriebsführung der Straßenbeleuchtung der Thüringer Energie- und Greentech-Agentur, ThEGA
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