Gute Arbeit im Büro - Ausgabe 1/2015 (PDF 1,58 MB)

Ausgabe 1/2015
Infodienst der IG Metall für Beschäf tigte in Office-Berufen
Nachgefragt
Tarifrunde 2015
Zuwachs bei Angestellten
Christiane Benner, geschäftsführendes
Vorstandsmitglied der IG Metall über
den Wandel in der Büro-Arbeitswelt
Das haben wir zusammen geschafft:
Mehr für Alle!
IG Metall Mitgliederentwicklung im
Angestelltenbereich 2007-2014
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Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
die letzten Wochen waren eine spannende und intensive Zeit. Viele haben
sich mit großem Engagement an den
Warnstreiks und Tarifaktionen der Tarifrunde 2015 in der Metall- und Elektroindustrie beteiligt. Das Ergebnis
kann sich sehen lassen: 3,4 Prozent
mehr Entgelt und eine Einmalzahlung
von 150 €. Der Anspruch auf Altersteilzeit ist gesichert, und es gibt mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten.
Obwohl sich die Arbeitgeber monatelang der Finanzierung von persönlicher Weiterbildung widersetzt haben,
ist es gelungen, das Thema Qualifizierung und geförderte Bildungsteilzeit
tarifvertraglich zu regeln. Diese ist für
die meisten Beschäftigten eine unabdingbare Voraussetzung für den Erhalt
ihrer Arbeitskraft, guter Arbeitsbedingungen und beruflicher Entwicklungsperspektiven.
Und nicht nur in der Tarifrunde gab es
viele interessante und nachahmenswerte Aktionen, an denen sich so viele Angestellte wie noch nie beteiligt
haben. Auch im täglichen Geschäft
ist es großartig, was die Kolleginnen
und Kollegen vor Ort alles auf die Beine stellen und wie sie Angebote der
IG Metall nutzen, um ihren Interessen
Gehör zu verschaffen und ihr Arbeitsumfeld zu gestalten. Die Ergebnisse
zeigen, dass es sich lohnt. In unserer
Arbeit@Büro EXTRA, die diesem Infodienst beiliegt, stellen wir einige dieser Beispiele vor und möchten so Mut
machen, selbst aktiv zu werden!
Wir freuen uns über Fragen, Anregungen oder Kritik zum Thema unter [email protected].
Ihre Redaktion
Gut vernetzt und kompetent beraten:
Angestellte in der IG Metall
Wir befinden uns auf dem Weg in die Wissensgesellschaft. Laut IAQ-Report des
Instituts für Arbeit und Qualifikation der
Universität Duisburg-Essen vom Juni 2014,
findet in der Industrie ein kontinuierlicher
Strukturwandel statt. Wo früher noch der
Großteil der Beschäftigten im gewerblichen Bereich tätig war, sind es heute in
vielen Betrieben die Angestellten, die das
Bild der Belegschaften prägen.
Das spiegelt sich auch in der Mitgliederstruktur der IG Metall wieder: In den letzten vier Jahren konnte die IG Metall im Angestelltenbereich einen Mitgliederzuwachs
von 8,3 Prozent verzeichnen. Die Zahl der
Studierenden hat sich mehr als verdoppelt
und die der Ingenieurinnen und Ingenieure
sogar nahezu verdreifacht. Dies ist ein großer Erfolg, aber auch kein Wunder, denn
die IG Metall steht seit Jahren intensiv im
besonderen Dialog mit den Kaufmännischen Angestellten, Ingenieurinnen und
Ingenieuren und ITK-Beschäftigten. Viele
Angestellte haben sich eingebracht – im
Rahmen der Beschäftigtenbefragung 2013,
aber auch durch ihre aktive Teilnahme an
Fachtagungen, Seminaren und Arbeitskreisen. Sie haben dafür gesorgt, ihre Themen
stärker in den Fokus zu rücken. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Qualifizierung
und berufliche Entwicklung, Entgrenzung
von Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten, Lean
Office und der Wandel der Officeberufe
sind nur einige der Themen, die aktuell im
Mittelpunkt stehen und die die IG Metall
gemeinsam mit Betriebsräten und Angestellten gestalten möchte.
Qualifikation und Beratung
Betriebsrat, Vertrauensleute und die IG Metall
Verwaltungsstelle vor Ort stehen Angestellten beratend zur Seite. Die Anliegen,
so Kerstin Sprengard, Betriebsrätin bei
der Siemens AG Niederlassung Hamburg,
sind vielfältig: „Von Eingruppierungsfra(Fortsetzung siehe Seite 2)
ANGESTELLTE IN DER IG METALL
gen über Fragen zur Eltern- oder Pflegezeit,
zu beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten,
Arbeitszeugnissen, aber natürlich auch zu
Kündigung oder Beschäftigungssicherung im
Betrieb. In der letzten Zeit haben Fragen rund
um das Thema Leistungsbeurteilung enorm
zugenommen. Hier gilt es Lösungen im Sinne
der Beschäftigten zu finden. Gemeinsam mit
den Angestellten und der IG Metall.“
Die IG Metall versteht sich hierbei als kompetente Partnerin. Sie schult Betriebsräte,
Vertrauensleute und aktive Mitglieder zu
relevanten Themen aus den Bereichen
Arbeitswelt, Arbeitsrecht und Mitbestimmung – auf Seminaren, im Rahmen von
Tagesschulungen oder auf Fachtagungen.
Ihr Ziel: Betriebsräte und Vertrauensleute
dabei zu unterstützen, die Beschäftigten
im Betrieb kompetent zu beraten. Ist kein
Betriebsrat vor Ort, haben Beschäftigte die
Möglichkeit, sich direkt in der örtlichen Verwaltungsstelle beraten zu lassen. Auch an
den Universitäten ist die IG Metall mit ihren
studierenden Mitgliedern im Dialog. Hier
gibt es u.a. hilfreiche Tipps zum Berufseinstieg sowie Rechtsberatung rund um den
Nebenjob oder das Praktikum.
Austausch & Netzwerk
Über den eigenen Tellerrand zu schauen,
das ist für Betriebsräte ebenso wichtig wie
für Angestellte. Denn der Austausch mit
Nachgefragt
Christiane Benner
geschäftsführendes Vorstandsmitglied
der IG Metall und seit 18 Jahren in verschiedenen Funktionen zuständig für Angestellten-, ITK- und Studierendenarbeit
Immer mehr Angestellte werden Mitglied der IG Metall. Wie vertritt diese
die Interessen der Angestellten?
Indem sie ihre Themen aufgreift und
gemeinsam mit den Beschäftigten gute
Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben erweitert den eigenen Horizont. Auf
verschiedenen Fachtagungen, aber auch im
Rahmen von Seminaren oder Arbeitskreisen
und Angestelltenausschüssen bietet die
IG Metall hierzu die Möglichkeit. Neben den
angestelltenspezifischen Themen werden
hier Fragen diskutiert wie: Wie verändern
sich die Office-Berufe im Zuge der Digitalisierung? Wie werden sich Berufsbilder verändern? Welche neuen Qualifikationen werden in den Betrieben zukünftig gefragt sein?
Aber auch: Was kann die IG Metall gemeinsam mit den Betriebsräten tun, damit nicht
immer mehr Arbeitsplätze ins vermeintlich
billigere Ausland verlagert werden? Nicht
immer sind die Antworten leicht zu finden.
Einfluss in Politik und Gesellschaft
Neben dem Austausch zwischen Beschäftigten, Betriebsräten und der IG Metall werden häufig auch Expertinnen und Experten
aus der Wissenschaft in die Diskussion eingebunden. Und dort, wo aufgrund der Komplexität keine betriebliche Lösung gefunden
wird, nimmt die IG Metall auf politischer
und gesellschaftlicher Ebene Einfluss. Sie
bringt ihre Fachkompetenz in konkrete Gesetzgebungsverfahren ein, damit gute Arbeitsbedingungen ein solides gesetzliches
Fundament bekommen. Mit der Einführung
des Mindestlohns konnte endlich eine Ent-
Lösungen erarbeitet. Die Themen können
von Betrieb zu Betrieb und von Abteilung
zu Abteilung ganz unterschiedlich sein.
Deshalb ist die enge Zusammenarbeit der
IG Metall mit Betriebsräten und Vertrauensleuten so wichtig. Die sind vor Ort und
haben ihr Ohr bei den Beschäftigten.
Es ist zurzeit viel vom Wandel der Arbeitswelt die Rede, von einschneidenden
Umbrüchen, die die sogenannte Digitalisierung verursacht. Was kommt auf die
Angestellten zu?
Die Digitalisierung stellt ganze Geschäftsprozesse in Frage. Seriöse Hinweise aus
Wissenschaft und Forschung prognostizieren, dass die nächste Automatisierungswelle die Büros treffen wird. Die Jobs mit hohem
Standardisierungs- und Routineanteil werden dem Computer beziehungsweise dem
Outcourcing zum Opfer fallen. Das sind qualifizierte Arbeitsplätze, von der Finanzbuchhaltung bis zur Dokumentenverwaltung,
im kaufmännischen Bereich. Wenn wir hier
rechtzeitig den Blick darauf haben, können
wir – gemeinsam mit den Betriebsräten –
den Prozess mitgestalten. Die Risiken aus-
geltgrenze nach unten eingezogen werden.
Seit 01. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € pro Arbeitsstunde. Davon profitieren rund 3,7 Millionen Beschäftigte. Das ist ein großer Erfolg für den lange
von den Gewerkschaften im DGB geworben
und gearbeitet wurde.
Im kommenden Juli wird in Baden-Württemberg voraussichtlich ein neues Bildungszeitgesetz verabschiedet, an dessen
Erarbeitung die IG Metall maßgeblich mitbeteiligt war. Analog zu den Bildungsurlaubsgesetzen, die in vielen anderen Bundesländern gültig sind, sollen nun auch
Beschäftigte aus Baden-Württemberg die
Möglichkeit einer fünftägigen Freistellung
für berufliche oder politische Weiterbildung
pro Jahr erhalten. Auch andere Gesetze,
wie zum Beispiel zur Eltern- oder Pflegezeit
oder auch zur besseren Repräsentanz von
Frauen in Aufsichtsräten, sind wichtige Beispiele für den gesellschaftlichen und politischen Einfluss, den die IG Metall im Interesse ihrer Mitglieder ausübt. Darüber hinaus
bringt sich die IG Metall bei der Veränderung und Neugestaltung von Berufsbildern
ein. Die Rente mit 63, das Elterngeld Plus
und die Abschaffung der Optionspflicht für
hier geborene Kinder ausländischer Eltern
sind weitere Errungenschaften, die ohne die
IG Metall in dieser Form wohl nicht erreicht
worden wären.
bremsen, die Chancen für die Beschäftigten erhöhen. Die Arbeitgeber stehen
in der Verantwortung, den Beschäftigten Sicherheit im Wandel zu bieten.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Wir haben in unserer diesjährigen Tarifrunde die Forderung nach einer Bildungsteilzeit durchaus mit Bedacht
aufgestellt. Zum einen ist sie Resultat
unserer Beschäftigtenbefragung: 79
Prozent der kaufmännischen Angestellten gaben an, dass Weiterbildung
für ihre Arbeit notwendig ist. Allerdings
fehlen in den meisten Betrieben der
Metall- und Elektroindustrie dafür die
Voraussetzungen: Es mangelt an Freistellungsmöglichkeiten, an finanzieller
Unterstützung, an Zeit. Qualifizierung
und Weiterbildung sind Dreh- und Angelpunkte, den erwarteten Wandel in
der Arbeitswelt im Sinne der Beschäftigten zu gestalten. Hier ist uns in der
Tarifrunde 2015 ein Einstieg gelungen.
Da wird die IG Metall in jedem Fall
dranbleiben und die Unternehmen in
die Pflicht nehmen.
ANGESTELLTE IN DER IG METALL
Entgelt
Das haben wir geschafft: Mehr für alle!
Ein Einkommensplus von 5,5 Prozent, mehr Zeit und Geld für Weiterbildung sowie
eine Verbesserung der Altersteilzeit – das waren die Forderungen der Tarifrunde
2015 für die Metall- und Elektroindustrie. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Die
IG Metall konnte zu allen drei Forderungen Ergebnisse erzielen. Ihr gelang es, die
Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 3,4 Prozent zu erhöhen, die Altersteilzeit zu verbessern und langfristig zu sichern, persönliche Weiterbildung zu regeln
und einen Einstieg in eine Bildungsteilzeit durchzusetzen. Und das nach heftigem
Widerstand der Arbeitgeber. Diese gaben ihre Verweigerungshaltung erst auf, als
sie sahen, wie groß die Unterstützung und Streikbereitschaft unter den Beschäftigten war. Bundesweit engagierten sich 875.000 Beschäftigte im Rahmen von Warnstreiks – darunter viele Angestellte.
Was bekomme ich für meinen Beitrag?
Was bekomme ich für meine 42,85 € Monatsbeitrag?
Bruttoverdienst 3884,13 € (Grundentgelt + 15% Leistungszulage) / Monat
(Berechnungsbasis: Angestellte in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg EG 9 )
Gesetz
Tarifvertrag
PLUS
Pro Jahr
Urlaub
24 Tage
30 Tage
1071,48 €
Zusätzlich
Urlaubsgeld
0
50 %
2678,70 €
13. Monatseinkommen
0
55%
2136,27 €
Vermögensbildung
& Altersvorsorge
0
319 €
pro Jahr
319,00 €
Außerdem: (Rechts-) Beratung, Möglichkeiten für (fachlichen) Austausch
mit Beschäftigten aus anderen Bereichen/Unternehmen, Netzwerke, Bildungsangebote, Gestaltungsmöglichkeiten und eine starke Gemeinschaft!
Gesamtvorteil
pro Jahr: 6205,45 €
Der Tarifvertrag gilt ab 01. Januar
2015. Rückwirkend für Januar, Februar und März gibt es eine Einmalzahlung von 150 € (für Auszubildende
einmalig 55 €). Ab dem 01. April steigen die Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 3,4 Prozent. Der neue
Tarifvertrag gilt bis 31. März 2016.
Damit erhalten die Beschäftigten einen verdienten Anteil am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen. Damit steigt die Kaufkraft. Das ist ein
zusätzlicher Impuls für Wachstum
und Beschäftigung.
Altersteilzeit
Der Anspruch auf Altersteilzeit ist
jetzt langfristig gesichert. Vier Prozent der Beschäftigten eines Betriebs haben weiterhin Anspruch auf
Altersteilzeit.
Mehr individuelle Wahlmöglichkeiten: Die Arbeitszeit kann stufenweise
vermindert werden.
Die Altersteilzeit ist an den neugeschaffenen Rentenzugang für langjährig Versicherte angepasst worden
und ermöglicht einen Übergang in die
ungeminderte Rente.
Besonders belastete Beschäftigte
können ab 58 eine fünfjährige Altersteilzeit vereinbaren.
Die Aufstockungstabellen wurden
zu Gunsten der Beschäftigten in den
unteren Entgeltgruppen verbessert.
Bildungsteilzeit
Zum ersten Mal regeln Tarifverträge
bundesweit persönliche, berufliche
Weiterbildung und Bildungsteilzeit.
Bis zu sieben Jahre verblockte oder
unverblockte Bildungsteilzeit kann
jetzt für persönliche Weiterbildung
genutzt werden. Danach besteht Anspruch auf Weiterbeschäftigung im
alten Job.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie
angesparte Arbeitszeit können genutzt werden, um das Entgelt in der
Bildungsteilzeit aufzustocken.
Betrieblich kann die Aufstockung
von Bildungsteilzeit aus dem Altersteilzeitbudget vereinbart werden.
Ausgabe 1/2015
ARBEIT@BÜRO
I n f o d i e n s t d e r I G M e ta l l f ü r BESC h ä f t i g t e i n O f f i c e - B e r u f e n
ZAHLEN & FAKTEN
Zuwachs bei den Angestellten
In den letzten Jahren ist die Zahl der IG MetallMitglieder im Angestelltenbereich kontinuierlich gestiegen – seit 2007 um fast 17
Prozent. Das sind fast ein Sechstel mehr
Beschäftigte im Angestelltenbereich, die
gemeinsam mit der IG Metall für ihre Interessen eintreten wollen! Es macht außerdem
deutlich: Die IG Metall ist für immer mehr
Angestellte eine interessante, kompetente
und verlässliche Partnerin, die sich mit den
Themen der Angestellten auseinandersetzt
und die sie während ihres Ausbildungsund Berufslebens in allen wichtigen Fragen
begleitet und berät.
IG Metall: Mitgliederentwicklung
Angestellte 2007 bis 2014
Datengrundlage: IG Metall, Jahrespressekonferenz 2015
t
plus
2007
2008
2009
rozen
16,7 P
2010
2011
2012
2013
2014
Studierende in der IG Metall
Mit 30.673 studentischen Mitgliedern ist
die IG Metall einer der größten Studierendenverbände in Deutschland. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Mitglieder
um 37,1 Prozent gestiegen. Das hat gute
Gründe: Die IG Metall kennt sich in den
Betrieben ihrer Branchen aus. Durch
ihre Kontakte in die Arbeitswelt vermittelt sie praktische und realistische Einblicke in zukünftige Berufsfelder. Die
Infos aus der Berufspraxis und das große Netzwerk helfen bei der Orientierung
auf den künftigen Job, bei der Ausgestaltung des Praktikums und dabei, sich
im Arbeitsleben nicht über den Tisch zie-
IMPRESSUM
Herausgeber: IG Metall Vorstand, Detlef
Wetzel, Jörg Hofmann, Jürgen Kerner
Wilhelm-Leuschner-Straße 79
60329 Frankfurt/Main
Redaktion: Carina Veit,
Ressort Angestellte, IT, Studierende
Text und Gestaltung: Gaby Peters
Druck: apm, 64295 Darmstadt
hen zu lassen. Die IG Metall bietet spezielle Seminare für Studierende an, die
helfen, sich ganz praktisch auf die künftige Berufstätigkeit vorzubereiten. Dazu
gehören auch Trainings zu Lernstrategien und Exkursionen in die Betriebe.
Die IG Metall hat in der ganzen Bundesrepublik Verwaltungsstellen mit kompetenten Ansprechpartnerinnen und
Ansprechpartnern. Hier erhalten Studierende auch Informationen, Rechtsberatung und Rechtsschutz in allen Fragen des
Arbeits- und Sozialrechts – auch während
eines Praktikums oder im Nebenjob.
Arbeitsrecht aktuell
Familienpflegezeit:
Neuerungen seit 01. Januar 2015
Rund zwei Drittel der über 2,6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland
werden zuhause von ihren Angehörigen gepflegt – dies bedeutet neben
den beruflichen und familiären Pflichten eine weitere hohe Belastung für die
Pflegenden. Um Familie, Pflege und Beruf besser vereinbaren zu können gilt
nun seit dem 01. Januar 2015 ein neues
Gesetz zur Familienpflegezeit:
Unabhängig von der Unternehmensgröße haben Angehörige in einer akuten Pflegesituation die Möglichkeit,
eine zehntägige Auszeit zu nehmen,
um die Pflege zu organisieren. Für diese Zeit erhalten sie auf Antrag von der
Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen ein Pflegeunterstützungsgeld in
Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts.
Beschäftigte können die Arbeitszeit
zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stunden
pro Woche reduzieren, um Angehörige
zu pflegen. Bisher war dies eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seit 1. Januar
2015 haben Beschäftigte hierauf einen
Rechtsanspruch! Aber Achtung: Dieser
Anspruch gilt nur in Betrieben mit mehr
als 25 Beschäftigen!
Zum Ausgleich für die in dieser Zeit
entstehenden Gehaltseinbußen können
pflegende Angehörige ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Dieses muss nach Ende der Pflegezeit wieder zurückgezahlt werden.
Weitere Informationen auf der Internetseite des Bundesamts für Familie
und zivilgesellschaftliche Aufgaben:
www.wege-zur-pflege.de oder in Ihrer
IG Metall Verwaltungsstelle vor Ort.