Ausgabe 1/2015 Infodienst der IG Metall für Beschäf tigte in Office-Berufen Nachgefragt Tarifrunde 2015 Zuwachs bei Angestellten Christiane Benner, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall über den Wandel in der Büro-Arbeitswelt Das haben wir zusammen geschafft: Mehr für Alle! IG Metall Mitgliederentwicklung im Angestelltenbereich 2007-2014 Seite 2 Seite 3 Seite 4 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die letzten Wochen waren eine spannende und intensive Zeit. Viele haben sich mit großem Engagement an den Warnstreiks und Tarifaktionen der Tarifrunde 2015 in der Metall- und Elektroindustrie beteiligt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: 3,4 Prozent mehr Entgelt und eine Einmalzahlung von 150 €. Der Anspruch auf Altersteilzeit ist gesichert, und es gibt mehr individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Obwohl sich die Arbeitgeber monatelang der Finanzierung von persönlicher Weiterbildung widersetzt haben, ist es gelungen, das Thema Qualifizierung und geförderte Bildungsteilzeit tarifvertraglich zu regeln. Diese ist für die meisten Beschäftigten eine unabdingbare Voraussetzung für den Erhalt ihrer Arbeitskraft, guter Arbeitsbedingungen und beruflicher Entwicklungsperspektiven. Und nicht nur in der Tarifrunde gab es viele interessante und nachahmenswerte Aktionen, an denen sich so viele Angestellte wie noch nie beteiligt haben. Auch im täglichen Geschäft ist es großartig, was die Kolleginnen und Kollegen vor Ort alles auf die Beine stellen und wie sie Angebote der IG Metall nutzen, um ihren Interessen Gehör zu verschaffen und ihr Arbeitsumfeld zu gestalten. Die Ergebnisse zeigen, dass es sich lohnt. In unserer Arbeit@Büro EXTRA, die diesem Infodienst beiliegt, stellen wir einige dieser Beispiele vor und möchten so Mut machen, selbst aktiv zu werden! Wir freuen uns über Fragen, Anregungen oder Kritik zum Thema unter [email protected]. Ihre Redaktion Gut vernetzt und kompetent beraten: Angestellte in der IG Metall Wir befinden uns auf dem Weg in die Wissensgesellschaft. Laut IAQ-Report des Instituts für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen vom Juni 2014, findet in der Industrie ein kontinuierlicher Strukturwandel statt. Wo früher noch der Großteil der Beschäftigten im gewerblichen Bereich tätig war, sind es heute in vielen Betrieben die Angestellten, die das Bild der Belegschaften prägen. Das spiegelt sich auch in der Mitgliederstruktur der IG Metall wieder: In den letzten vier Jahren konnte die IG Metall im Angestelltenbereich einen Mitgliederzuwachs von 8,3 Prozent verzeichnen. Die Zahl der Studierenden hat sich mehr als verdoppelt und die der Ingenieurinnen und Ingenieure sogar nahezu verdreifacht. Dies ist ein großer Erfolg, aber auch kein Wunder, denn die IG Metall steht seit Jahren intensiv im besonderen Dialog mit den Kaufmännischen Angestellten, Ingenieurinnen und Ingenieuren und ITK-Beschäftigten. Viele Angestellte haben sich eingebracht – im Rahmen der Beschäftigtenbefragung 2013, aber auch durch ihre aktive Teilnahme an Fachtagungen, Seminaren und Arbeitskreisen. Sie haben dafür gesorgt, ihre Themen stärker in den Fokus zu rücken. Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Qualifizierung und berufliche Entwicklung, Entgrenzung von Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten, Lean Office und der Wandel der Officeberufe sind nur einige der Themen, die aktuell im Mittelpunkt stehen und die die IG Metall gemeinsam mit Betriebsräten und Angestellten gestalten möchte. Qualifikation und Beratung Betriebsrat, Vertrauensleute und die IG Metall Verwaltungsstelle vor Ort stehen Angestellten beratend zur Seite. Die Anliegen, so Kerstin Sprengard, Betriebsrätin bei der Siemens AG Niederlassung Hamburg, sind vielfältig: „Von Eingruppierungsfra(Fortsetzung siehe Seite 2) ANGESTELLTE IN DER IG METALL gen über Fragen zur Eltern- oder Pflegezeit, zu beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten, Arbeitszeugnissen, aber natürlich auch zu Kündigung oder Beschäftigungssicherung im Betrieb. In der letzten Zeit haben Fragen rund um das Thema Leistungsbeurteilung enorm zugenommen. Hier gilt es Lösungen im Sinne der Beschäftigten zu finden. Gemeinsam mit den Angestellten und der IG Metall.“ Die IG Metall versteht sich hierbei als kompetente Partnerin. Sie schult Betriebsräte, Vertrauensleute und aktive Mitglieder zu relevanten Themen aus den Bereichen Arbeitswelt, Arbeitsrecht und Mitbestimmung – auf Seminaren, im Rahmen von Tagesschulungen oder auf Fachtagungen. Ihr Ziel: Betriebsräte und Vertrauensleute dabei zu unterstützen, die Beschäftigten im Betrieb kompetent zu beraten. Ist kein Betriebsrat vor Ort, haben Beschäftigte die Möglichkeit, sich direkt in der örtlichen Verwaltungsstelle beraten zu lassen. Auch an den Universitäten ist die IG Metall mit ihren studierenden Mitgliedern im Dialog. Hier gibt es u.a. hilfreiche Tipps zum Berufseinstieg sowie Rechtsberatung rund um den Nebenjob oder das Praktikum. Austausch & Netzwerk Über den eigenen Tellerrand zu schauen, das ist für Betriebsräte ebenso wichtig wie für Angestellte. Denn der Austausch mit Nachgefragt Christiane Benner geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall und seit 18 Jahren in verschiedenen Funktionen zuständig für Angestellten-, ITK- und Studierendenarbeit Immer mehr Angestellte werden Mitglied der IG Metall. Wie vertritt diese die Interessen der Angestellten? Indem sie ihre Themen aufgreift und gemeinsam mit den Beschäftigten gute Kolleginnen und Kollegen aus anderen Betrieben erweitert den eigenen Horizont. Auf verschiedenen Fachtagungen, aber auch im Rahmen von Seminaren oder Arbeitskreisen und Angestelltenausschüssen bietet die IG Metall hierzu die Möglichkeit. Neben den angestelltenspezifischen Themen werden hier Fragen diskutiert wie: Wie verändern sich die Office-Berufe im Zuge der Digitalisierung? Wie werden sich Berufsbilder verändern? Welche neuen Qualifikationen werden in den Betrieben zukünftig gefragt sein? Aber auch: Was kann die IG Metall gemeinsam mit den Betriebsräten tun, damit nicht immer mehr Arbeitsplätze ins vermeintlich billigere Ausland verlagert werden? Nicht immer sind die Antworten leicht zu finden. Einfluss in Politik und Gesellschaft Neben dem Austausch zwischen Beschäftigten, Betriebsräten und der IG Metall werden häufig auch Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft in die Diskussion eingebunden. Und dort, wo aufgrund der Komplexität keine betriebliche Lösung gefunden wird, nimmt die IG Metall auf politischer und gesellschaftlicher Ebene Einfluss. Sie bringt ihre Fachkompetenz in konkrete Gesetzgebungsverfahren ein, damit gute Arbeitsbedingungen ein solides gesetzliches Fundament bekommen. Mit der Einführung des Mindestlohns konnte endlich eine Ent- Lösungen erarbeitet. Die Themen können von Betrieb zu Betrieb und von Abteilung zu Abteilung ganz unterschiedlich sein. Deshalb ist die enge Zusammenarbeit der IG Metall mit Betriebsräten und Vertrauensleuten so wichtig. Die sind vor Ort und haben ihr Ohr bei den Beschäftigten. Es ist zurzeit viel vom Wandel der Arbeitswelt die Rede, von einschneidenden Umbrüchen, die die sogenannte Digitalisierung verursacht. Was kommt auf die Angestellten zu? Die Digitalisierung stellt ganze Geschäftsprozesse in Frage. Seriöse Hinweise aus Wissenschaft und Forschung prognostizieren, dass die nächste Automatisierungswelle die Büros treffen wird. Die Jobs mit hohem Standardisierungs- und Routineanteil werden dem Computer beziehungsweise dem Outcourcing zum Opfer fallen. Das sind qualifizierte Arbeitsplätze, von der Finanzbuchhaltung bis zur Dokumentenverwaltung, im kaufmännischen Bereich. Wenn wir hier rechtzeitig den Blick darauf haben, können wir – gemeinsam mit den Betriebsräten – den Prozess mitgestalten. Die Risiken aus- geltgrenze nach unten eingezogen werden. Seit 01. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € pro Arbeitsstunde. Davon profitieren rund 3,7 Millionen Beschäftigte. Das ist ein großer Erfolg für den lange von den Gewerkschaften im DGB geworben und gearbeitet wurde. Im kommenden Juli wird in Baden-Württemberg voraussichtlich ein neues Bildungszeitgesetz verabschiedet, an dessen Erarbeitung die IG Metall maßgeblich mitbeteiligt war. Analog zu den Bildungsurlaubsgesetzen, die in vielen anderen Bundesländern gültig sind, sollen nun auch Beschäftigte aus Baden-Württemberg die Möglichkeit einer fünftägigen Freistellung für berufliche oder politische Weiterbildung pro Jahr erhalten. Auch andere Gesetze, wie zum Beispiel zur Eltern- oder Pflegezeit oder auch zur besseren Repräsentanz von Frauen in Aufsichtsräten, sind wichtige Beispiele für den gesellschaftlichen und politischen Einfluss, den die IG Metall im Interesse ihrer Mitglieder ausübt. Darüber hinaus bringt sich die IG Metall bei der Veränderung und Neugestaltung von Berufsbildern ein. Die Rente mit 63, das Elterngeld Plus und die Abschaffung der Optionspflicht für hier geborene Kinder ausländischer Eltern sind weitere Errungenschaften, die ohne die IG Metall in dieser Form wohl nicht erreicht worden wären. bremsen, die Chancen für die Beschäftigten erhöhen. Die Arbeitgeber stehen in der Verantwortung, den Beschäftigten Sicherheit im Wandel zu bieten. Welche Möglichkeiten gibt es? Wir haben in unserer diesjährigen Tarifrunde die Forderung nach einer Bildungsteilzeit durchaus mit Bedacht aufgestellt. Zum einen ist sie Resultat unserer Beschäftigtenbefragung: 79 Prozent der kaufmännischen Angestellten gaben an, dass Weiterbildung für ihre Arbeit notwendig ist. Allerdings fehlen in den meisten Betrieben der Metall- und Elektroindustrie dafür die Voraussetzungen: Es mangelt an Freistellungsmöglichkeiten, an finanzieller Unterstützung, an Zeit. Qualifizierung und Weiterbildung sind Dreh- und Angelpunkte, den erwarteten Wandel in der Arbeitswelt im Sinne der Beschäftigten zu gestalten. Hier ist uns in der Tarifrunde 2015 ein Einstieg gelungen. Da wird die IG Metall in jedem Fall dranbleiben und die Unternehmen in die Pflicht nehmen. ANGESTELLTE IN DER IG METALL Entgelt Das haben wir geschafft: Mehr für alle! Ein Einkommensplus von 5,5 Prozent, mehr Zeit und Geld für Weiterbildung sowie eine Verbesserung der Altersteilzeit – das waren die Forderungen der Tarifrunde 2015 für die Metall- und Elektroindustrie. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Die IG Metall konnte zu allen drei Forderungen Ergebnisse erzielen. Ihr gelang es, die Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 3,4 Prozent zu erhöhen, die Altersteilzeit zu verbessern und langfristig zu sichern, persönliche Weiterbildung zu regeln und einen Einstieg in eine Bildungsteilzeit durchzusetzen. Und das nach heftigem Widerstand der Arbeitgeber. Diese gaben ihre Verweigerungshaltung erst auf, als sie sahen, wie groß die Unterstützung und Streikbereitschaft unter den Beschäftigten war. Bundesweit engagierten sich 875.000 Beschäftigte im Rahmen von Warnstreiks – darunter viele Angestellte. Was bekomme ich für meinen Beitrag? Was bekomme ich für meine 42,85 € Monatsbeitrag? Bruttoverdienst 3884,13 € (Grundentgelt + 15% Leistungszulage) / Monat (Berechnungsbasis: Angestellte in der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg EG 9 ) Gesetz Tarifvertrag PLUS Pro Jahr Urlaub 24 Tage 30 Tage 1071,48 € Zusätzlich Urlaubsgeld 0 50 % 2678,70 € 13. Monatseinkommen 0 55% 2136,27 € Vermögensbildung & Altersvorsorge 0 319 € pro Jahr 319,00 € Außerdem: (Rechts-) Beratung, Möglichkeiten für (fachlichen) Austausch mit Beschäftigten aus anderen Bereichen/Unternehmen, Netzwerke, Bildungsangebote, Gestaltungsmöglichkeiten und eine starke Gemeinschaft! Gesamtvorteil pro Jahr: 6205,45 € Der Tarifvertrag gilt ab 01. Januar 2015. Rückwirkend für Januar, Februar und März gibt es eine Einmalzahlung von 150 € (für Auszubildende einmalig 55 €). Ab dem 01. April steigen die Entgelte und Ausbildungsvergütungen um 3,4 Prozent. Der neue Tarifvertrag gilt bis 31. März 2016. Damit erhalten die Beschäftigten einen verdienten Anteil am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen. Damit steigt die Kaufkraft. Das ist ein zusätzlicher Impuls für Wachstum und Beschäftigung. Altersteilzeit Der Anspruch auf Altersteilzeit ist jetzt langfristig gesichert. Vier Prozent der Beschäftigten eines Betriebs haben weiterhin Anspruch auf Altersteilzeit. Mehr individuelle Wahlmöglichkeiten: Die Arbeitszeit kann stufenweise vermindert werden. Die Altersteilzeit ist an den neugeschaffenen Rentenzugang für langjährig Versicherte angepasst worden und ermöglicht einen Übergang in die ungeminderte Rente. Besonders belastete Beschäftigte können ab 58 eine fünfjährige Altersteilzeit vereinbaren. Die Aufstockungstabellen wurden zu Gunsten der Beschäftigten in den unteren Entgeltgruppen verbessert. Bildungsteilzeit Zum ersten Mal regeln Tarifverträge bundesweit persönliche, berufliche Weiterbildung und Bildungsteilzeit. Bis zu sieben Jahre verblockte oder unverblockte Bildungsteilzeit kann jetzt für persönliche Weiterbildung genutzt werden. Danach besteht Anspruch auf Weiterbeschäftigung im alten Job. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie angesparte Arbeitszeit können genutzt werden, um das Entgelt in der Bildungsteilzeit aufzustocken. Betrieblich kann die Aufstockung von Bildungsteilzeit aus dem Altersteilzeitbudget vereinbart werden. Ausgabe 1/2015 ARBEIT@BÜRO I n f o d i e n s t d e r I G M e ta l l f ü r BESC h ä f t i g t e i n O f f i c e - B e r u f e n ZAHLEN & FAKTEN Zuwachs bei den Angestellten In den letzten Jahren ist die Zahl der IG MetallMitglieder im Angestelltenbereich kontinuierlich gestiegen – seit 2007 um fast 17 Prozent. Das sind fast ein Sechstel mehr Beschäftigte im Angestelltenbereich, die gemeinsam mit der IG Metall für ihre Interessen eintreten wollen! Es macht außerdem deutlich: Die IG Metall ist für immer mehr Angestellte eine interessante, kompetente und verlässliche Partnerin, die sich mit den Themen der Angestellten auseinandersetzt und die sie während ihres Ausbildungsund Berufslebens in allen wichtigen Fragen begleitet und berät. IG Metall: Mitgliederentwicklung Angestellte 2007 bis 2014 Datengrundlage: IG Metall, Jahrespressekonferenz 2015 t plus 2007 2008 2009 rozen 16,7 P 2010 2011 2012 2013 2014 Studierende in der IG Metall Mit 30.673 studentischen Mitgliedern ist die IG Metall einer der größten Studierendenverbände in Deutschland. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Mitglieder um 37,1 Prozent gestiegen. Das hat gute Gründe: Die IG Metall kennt sich in den Betrieben ihrer Branchen aus. Durch ihre Kontakte in die Arbeitswelt vermittelt sie praktische und realistische Einblicke in zukünftige Berufsfelder. Die Infos aus der Berufspraxis und das große Netzwerk helfen bei der Orientierung auf den künftigen Job, bei der Ausgestaltung des Praktikums und dabei, sich im Arbeitsleben nicht über den Tisch zie- IMPRESSUM Herausgeber: IG Metall Vorstand, Detlef Wetzel, Jörg Hofmann, Jürgen Kerner Wilhelm-Leuschner-Straße 79 60329 Frankfurt/Main Redaktion: Carina Veit, Ressort Angestellte, IT, Studierende Text und Gestaltung: Gaby Peters Druck: apm, 64295 Darmstadt hen zu lassen. Die IG Metall bietet spezielle Seminare für Studierende an, die helfen, sich ganz praktisch auf die künftige Berufstätigkeit vorzubereiten. Dazu gehören auch Trainings zu Lernstrategien und Exkursionen in die Betriebe. Die IG Metall hat in der ganzen Bundesrepublik Verwaltungsstellen mit kompetenten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern. Hier erhalten Studierende auch Informationen, Rechtsberatung und Rechtsschutz in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts – auch während eines Praktikums oder im Nebenjob. Arbeitsrecht aktuell Familienpflegezeit: Neuerungen seit 01. Januar 2015 Rund zwei Drittel der über 2,6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zuhause von ihren Angehörigen gepflegt – dies bedeutet neben den beruflichen und familiären Pflichten eine weitere hohe Belastung für die Pflegenden. Um Familie, Pflege und Beruf besser vereinbaren zu können gilt nun seit dem 01. Januar 2015 ein neues Gesetz zur Familienpflegezeit: Unabhängig von der Unternehmensgröße haben Angehörige in einer akuten Pflegesituation die Möglichkeit, eine zehntägige Auszeit zu nehmen, um die Pflege zu organisieren. Für diese Zeit erhalten sie auf Antrag von der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen ein Pflegeunterstützungsgeld in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Beschäftigte können die Arbeitszeit zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, um Angehörige zu pflegen. Bisher war dies eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seit 1. Januar 2015 haben Beschäftigte hierauf einen Rechtsanspruch! Aber Achtung: Dieser Anspruch gilt nur in Betrieben mit mehr als 25 Beschäftigen! Zum Ausgleich für die in dieser Zeit entstehenden Gehaltseinbußen können pflegende Angehörige ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Dieses muss nach Ende der Pflegezeit wieder zurückgezahlt werden. Weitere Informationen auf der Internetseite des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben: www.wege-zur-pflege.de oder in Ihrer IG Metall Verwaltungsstelle vor Ort.
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