Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 1 von 16 eifel-net GmbH, Bendenstraße 31, 53879 Euskirchen Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Beschlusskammer 3 Tulpenfeld 4 Euskirchen, den 16. Oktober 2015 53113 Bonn An Telekom per eMail voraus per eMail voraus [email protected] [email protected] BK3-15/003 (Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH betreffend der Inanspruchnahme von Layer 2-Bitstream im Rahmen 2. Teilentscheidung) hier: 1. Stellungnahme zur 2. Teilentscheidung Sehr geehrter Herr Wilmsmann, sehr geehrte Damen und Herren, hiermit nehmen wir zum Antrag der Telekom Deutschland GmbH wie folgt Stellung und beantragen: Antrag: Das vorliegende Standardangebot ist weiterhin vollständig abzulehnen und der Telekom Deutschland GmbH aufzuerlegen, ein Standardangebot L2-IPBSA als VULA (virtuelle Entbündelung) zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Regulierungsentscheidung BK3d-12-/131 Ziff. 9 vorzulegen. Antrag: Wir beantragen die Entschwärzung im Antragschreiben der Antragstellerin v. 28.09.2015 auf Seite 15. Es können hier keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sein, da es sich ausschließlich um simple technische Einschränkungen durch die eingesetzte Technik handelt. Da die alternativen Carrier die Kosten für zusätzliche BNG im Form von zusätzlichen Übernahmeanschlüssen zu tragen haben, darf hier mehr Transparenz z. b. im Rahmen des Beschaltungsgrades gefordert werden. Auch bei der TAL sind die Parameter für Betriebsreserve etc. bekannt. Es darf daher auch hier erwartet werden, daß hier mögliche Reserven etc. bekanntgegeben werden. So wird u. a. ermöglicht festzustellen, ob Versprechen von 99 % Verfügbarkeit überhaupt möglich sind. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 2 von 16 Antrag: Im Rahmen unserer Anträge zur Sicherstellung eines Substituts einer vollständig entbündelten Teilnehmeranschlußleitung durch ein Vorleistungsprodukt auf Basis Netzwerkebene Layer 2 gem. ISO/OSI-Schichtenmodell und möglichst gleichwertigen Diagnoseund Konfigurationsmöglichkeiten beantragen wir: Das auf Grundlage der 1. Teilentscheidung vorgelegte Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH abzulehnen und der Telekom Deutschland GmbH im Rahmen der 2. Teilentscheidung anzuordnen, ein L2-IPBSA Stand Alone Produkt als Ersatz einer vollständig entbündelten Teilnehmeranschlußleitung als sog. virtuelle Entbündelungsprodukt VULA vorzulegen, welches dann im Rahmen einer 3. Teilentscheidung geprüft und ggf. angeordnet wird. Dieses Standardangebot muß die Anforderungen gem. Regulierungsverfügung BK3d12/131 Ziff. 9 erfüllen. Das Standardangebot Abholung am KVz. bedarf gem. Regulierungsverfügung BK3d-12/131 Ziff. 9 der Da eine virtuelle Entbündelung erfolgen soll, bedarf es der Möglichkeit von Konfigurations- und Diagnosemöglichkeiten. Es darf im Rahmen der virtuellen Entbündelung keine Transportvolumenbeschränkungen bzw. Transportvolumenberechnung enthalten sein. Wir legen hiermit mit Anlage B1 einen detaillierten Vorschlag für die Bereitstellung eines L2-IPBSA Stand Alone VULA – Produktes im Rahmen einer virtuellen Entbündelung auf Basis der Regulierungsverfügung BK3d-12/131 Ziff. 9 vor und beantragen diesen Leistungsumfang gegenüber der Telekom Deutschland GmbH anzuordnen. Begründung: Ergänzend zu unseren umfangreichen Anträgen vom 06.03.2015 und 23.03.2015 führen wir hier ergänzend aus. Kein Substitut zu einer TAL Die Telekom Deutschland GmbH hat die seitens der Beschlußkammer 3 mit 1. Teilentscheidung angeordneten Vorgaben nicht erfüllt. Das von der Telekom Deutschland GmbH vorgelegte Standardangebot L2-BSA-Produkt ist vergleichbar dem bisher schon angebotenen L3-BSA-Produkt und stellt kein Standardangebot im Sinne einer virtuellen Entbündelung dar. Ein „Line-Reset“ ist mehr als ungenügend zur Darstellung eines VULA-Produktes. Bereits der Seitenumfang des von uns beantragten Leistungsumfanges einer VULA im Sinne der virtuellen Entbündelung macht deutlich, daß hier seitens Telekom Deutschland GmbH das Standardangebot erheblich verbessert und präzisiert werden muß. Es fehlen jegliche diagnostische Möglichkeiten und kundenindividuelle Möglichkeiten zur Parametrisierung, wie dies bei einer TAL selbstverständlich ist. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 3 von 16 Das bisher von der Telekom Deutschland GmbH vorgelegte Standardangebot enthält Transportvolumenbeschränkungen und das Transportvolumen ist kostenpflichtig. Genau dieses Transportvolumen ist aber bei einer virtuellen Entbündelung nicht anzuordnen. Auf einer vollständig entbündelten Teilnehmeranschlußleitung gibt es keine Transportvolumenbeschränkungen und keine derartig in der Nutzbarkeit eingeschränkte Transportklassenreglement. Wir verweisen hier auf die Entscheidung zu v-ULL in Österreich. Die von der Telekom Deutschland GmbH angebotene Bandbreite von lediglich 3,4 MBit/s Realtime für Echtzeitanwendungen bei einem Anschluß von 50 MBit/s im Downstream für High-Priority-Datenvolumen ist hier mehr als ungenügend. In Österreich wurden hier 50 % angeordnet. Das von der Telekom Deutschland GmbH vorgelegte Standardangebot zeigt sehr eindrucksvoll, daß die Datenleitungen zwischen den MSAN/DSLAM und den BNG offensichtlich erheblich überbucht werden sollen. Es sind so Engpässe in den Abendstunden unvermeidlich. Die Forderung der Telekom Deutschland GmbH, daß alle BNG an einem BNG-Standort mit Übernahmeanschlüssen durch den alternativen Carrier zu versorgen sind, bestätigt die Tatsache der seitens Telekom Deutschland GmbH geplanten massiven Überbuchung der Datenleitungen zwischen MSAN/DSLAM und BNG. Alleine die zu erwartenden Kosten zur Erschließung eines gesamten BNG-Standortes sind erheblich. Beispielhaft sei hier der BNG-Standort Oldenburg (441) erwähnt. Es sind dort !! 18 !! BNG derzeit geplant. Dies bedeutet, daß ein alternativer Carrier hier mind. 18 Übergabeanschlüsse beantragen muß. Legt man hier das Entgelt bei Nutzung von L3-BSA zu Grunde, entstehen erhebliche Kosten: Bereitstellung 1 GBit-Port einmalig 18 * 523,97 EUR netto Überlassung 1 GBit-Port jährlich 18 * 2.029,15 EUR netto Bei einer Teilnehmeranschlußleitung (TAL) gibt es keine Überbuchung auf der TAL. Bei der von uns beantragten Abholung unmittelbar am MSAN/DSLAM im Sinne einer virtuellen Entbündelung entscheidet allein der nachfragende Carrier über eine mögliche Überbuchung. Es ist ein Mißbrauch durch die Telekom Deutschland GmbH möglich, in dem das Datenvolumen der eigenen Endkunden priorisiert auf den überbuchten Datenleitungen übertragen wird. Anforderungen an ein VULA-Produkt nicht erfüllt Die Telekom Deutschland GmbH gibt selbst in Ihrer Antragsbegründung v. 28.09.2015 die Gründe an, warum das seitens Telekom Deutschland GmbH vorgelegte Angebot abzulehnen ist: Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 4 von 16 Seite 3 letzter Absatz Keine lokale Übergabe Es erfolgt eben keine lokale Übergabe. Eine Übergabe an einem von 899 BNG ist keine lokale Übergabe. Eine lokale Übergabe kann immer nur der Ort sein, an dem der Carrier durch Abkündigung die bisher genutzte Einspeisemöglichkeit von VDSL(2) nicht mehr durchführen kann. An diesen Standorten hat der alternative Carrier aber bereits eine bestehende Backbone-Anbindung. Die Folgen u. a. für sog. City-Carrier sind dabei bisher kaum abschätzbar. Ein eigenwirtschaftlicher Ausbau durch alternative Carrier, insbesondere Stadtwerke wird so massiv gefährdet. Eine Teilnehmeranschlußleitung ist lokal. Entsprechend muß die Übernahme einer virtuellen Teilnehmeranschlußleitung (VULA) ebenfalls lokal möglich sein. Seite 4 1. Textblock Die Telekom Deutschland GmbH versucht in bekannter Manier hier wieder einmal „Birnen mit Äpfeln“ zu vergleichen. Es wird hier seitens der EU-Kommission eine Aussage bzgl. der Nutzung im Hauptverteiler durchgeführt. Es ist hier seitens EU-Kommission keine Aussage bzgl. der Abkündigung am KVz ausgesprochen. Es ist daher nicht statthaft, hier die KVz- und HVt-Kollokation gleich zu behandeln. Die alternativen Carrier haben zur Erschließung der KVz erhebliche Mehrkosten im Vergleich zur Erschließung von HVt. Dieser Umstand ist im Rahmen der virtuellen Entbündelung zu berücksichtigen. Seite 5 Leistungsumfang VULA Auch hier versucht die Telekom Deutschland GmbH offensichtlich in der Hoffnung, daß die Branche die seitens der Telekom-Kontroll-Kommission in Österreich bereits in 2012 ergangene Regulierungsentscheidung zum Einsatz von VDSL2 und VDSL2.Vectoring nicht kennt, extrem verkürzt darzustellen. Der von uns mit Anlage B1 vorgelegte Vorschlag für die Definition der Leistungsbestandteile einer virtuellen Entbündelung, nachfolgend immer als L2-IPBSA Stand Alone bezeichnet, basiert zu mehr als 95 % auf der österreichischen Regulierungsentscheidung. Es wurden lediglich die Begrifflichkeiten durch die in der Bundesrepublik Deutschland üblichen ersetzt. Es wurde der allgemeine Sprachgebrauch dem deutschen Sprachgebrauch angepaßt. Es wurden die bisherigen Entscheidungen der Bundesnetzagentur, insoweit die eifel-net als Beteiligte diese für ausreichend im Rahmen einer virtuellen Entbündelung erachtet, angepaßt. Die Regelung aus Italien, die überhaupt keinen prioritären Einsatz von VDSL2.Vectoring erlaubt und damit eine virtuelle Entbündelung überflüssig macht, wird in gewohnter unvollständiger Darstellung seitens Telekom Deutschland GmbH nicht erwähnt. Es darf daran erinnert werden, daß es in Italien nur den erlaubten Einsatz von Vectoring im sog. MOV- oder Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 5 von 16 auch Node-Level-Vectoring-Modus gibt, d. h. es können immer mehrere Carrier einen KVz bzw. HVt mit Vectoring zeitgleich mit jeweils eigenem MSAN/DSLAM nutzen. Die Telekom Deutschland GmbH versucht bewußt den tatsächlich notwendigen Umfang einer virtuellen Entbündelung durch die verwendete Matrix zu verschleiern. Wir verweisen hier auf unseren komplexen Vorschlag für ein VULA-Produkt. Seite 6 1. Absatz Übertragbarkeit von TAL-Regelungen Das seitens der Telekom Deutschland GmbH vorgelegte Standardangebot soll ja ausweichlich schon der seitens Telekom Deutschland GmbH vorgenommenen Namensänderungen Virtual Unbundled Local Access – L2 BSA als Produkt einer virtuellen Entbündelung und damit als Substitut einer Teilnehmeranschlußleitung erfolgen. Somit sind selbstverständlich die bisherigen Regelungen im Rahmen der auferlegten Verpflichtungen zur Bereitstellung von Teilnehmeranschlußleitungen zu übertragen. Es soll ja für den alternativen Carrier weiterhin die Möglichkeit zur Erbringung von Leistungen, die auch auf einer TAL möglich sind, weitestgehend unverändert möglich sein. Die Telekom Deutschland GmbH verschweigt, daß die vermeintliche „Veredelung“ nur deshalb erforderlich wird, da die Telekom Deutschland GmbH prioritär alleinig den KVz oder ggf. HVt mit VDSL(2).Vectoring nutzen möchte. Auch die Telekom Deutschland GmbH hätte im Sinne des Wettbewerbs den Einsatz von Node-Level-Vectoring, vergleichbar mit Italien, durchführen können. Schließlich nutzt die Telekom Deutschland GmbH als Systemlieferanten die Fa. HUAWEI, die bereits fertige NodeLevel-Vectoring-MSAN/DSLAM verfügbar haben soll. Es kann also nicht den verdrängten Carrier angelastet werden, wenn im Rahmen der virtuellen Entbündelung auch ein DSL-Port und ein Stück Übergabeleitung enthalten ist. Die Nachteile im Vergleich allein in Bezug auf die Nutzungsmöglichkeiten gleichen diese „Veredelung“ nicht aus. Seite 19 ff. Fehlende BNG-Kopplung / Sicherheitsgefahren Das seitens Telekom Deutschland GmbH vorgesehene Verfahren der Kopplung der Übernahmeanschlüsse zentral an BNG, wovon mehrere an einem BNG-Standort vereint sind, stellt erhebliche Risiken dar. Die seitens Telekom Deutschland GmbH angestrebte Zentralisierung erleichtert erheblich terroristische Angriffe und Sabotageakte. Gleichzeitig wird durch die Zentralisierung und Art der BNG-Kopplung innerhalb der BNGStandorte durch die Telekom Deutschland GmbH die Möglichkeit zur Spionage erheblich vereinfacht. Gerade die seitens Telekom Deutschland GmbH bevorzugten Systemlieferanten, wie HUAWEI und CISCO stellen hier ein sehr hohes Sicherheitsrisiko dar und könnten so den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden. Es ist allgemein bekannt, daß in CISCO-Geräten die Firmware dahingehend verändert werden kann, daß z. B. die amerikanische Auslandsspionageabteilung der NSA hier Datenströme auswertbar macht. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 6 von 16 Wir vermuten hier einen möglichen Verstoß gegen § 109 Telekommunikationsgesetz bzw. ermöglicht die Telekom Deutschland GmbH durch die Zentralisierung als auch die innerhalb der BNG-Standorte vorgesehene Kopplung die Gefahr von Störungen und die Gefährdung des Fernmeldegeheimnisses. Auch die Gefahr erheblicher Auswirkungen auf Wirtschaft, Bürger und Sicherheit durch Umwelteinflüsse (Unwetter, Stromausfall, Erdbeben etc. etc.) steigt bei der von der Telekom Deutschland GmbH unnötig geforderten Zentralisierung erheblich. Eine Übernahme am KVz und HVt kann hier das Risiko erheblich minimieren, da dann maximal kleinere Zellen ausfallen und nicht gleich eine gesamte Region. Seite 22 u. 22 Haftungsbegrenzung Die Telekom Deutschland weigert sich gem. deren Stellungnahme bzgl. der Übernahme von Haftungsrisiken. Dieses Haftungsrisiko steigt nur deshalb so erheblich an, da es die Telekom Deutschland GmbH ist, die ein Vorleistungsprodukt nur am BNG und damit mit einer sehr langen Datenstrecke und einem komplizierten technischen Verbund innerhalb eines BNGStandortes anbieten möchte. Es liegt also alleinig im Verantwortungsbereich der Telekom Deutschland GmbH, da andere Lösungen, wie z. B. von uns am KVz oder HVt beantragt, eine viel einfachere Technik und eine erheblich kürzere Strecke die Risiken und Ausfallwahrscheinlichkeit deutlich senken würden. Seite 26 1.Absatz und Seite 58 Ziff. 4.4 Verfügbarkeit L2-BSA VDSL und L2-BSA Übergabeanschluß Die Telekom Deutschland GmbH bietet u. a. in Ausschreibungen zur Verbesserung der Breitbandversorgung, bei denen eine Verfügbarkeit von 99,5 % gefordert ist, an. Somit ist im Rahmen der Chancengleichheit und unter Vermeidung von Diskriminierung es der Telekom Deutschland GmbH zumutbar und offensichtlich bereits technischer Standard bei der Telekom Deutschland GmbH, auch den alternativen Carriern im Rahmen der Bereitstellung eine Verfügbarkeit von 99,5 % für den Übergabeanschluß und L2-BSA-Ports sicherzustellen. Auch hier wirkt sich die von der Telekom Deutschland GmbH beabsichtigte technisch aufwendige Realisierung in zentral 899 BNG-Standorten und die erheblichen Leitungslängen unnötigerweise als Erschwernis aus. Es war die Entscheidung der Telekom Deutschland GmbH hier eine komplizierte und unnötig aufwendige Technik einzusetzen, die einzig zum Ziel hat, den Wettbewerb durch hohe laufende Kosten zu behindern und der Telekom die Flexibilität zu geben, eigene Endkunden priorisiert auf bestimmte Leitungen zu routen. Nur die Telekom Deutschland GmbH kann so Geschäftskunden High-Performance-Anschlüsse ohne Überbuchung anbieten. Die durch Telekom Deutschland geplante Zentralisierung darf nicht zu Lasten der alternativen Carrier gehen. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 7 von 16 Seite 27 2. Absatz Schwenkung von L2-BSA-VDSL Stand Alone Die Aussage, daß jede L2-BSA-VDSL Stand Alone fest an einen MSAN angebunden ist, ist wieder einmal „nur die halbe Wahrheit“. Selbstverständlich ist ein L2-BSA-VDSL Stand Alone zunächst nur auf einem MSAN konnektiert, da hier die Teilnehmeranschlußleitung über Endverschlüsse und daran angeschlossenen Kabeln, z. B. TelCo50-Kabel, mit einem MSAN über Steckerkupplung verbunden ist. Diese Verbindung ist aber nicht fest im Sinne von nicht veränderbar. Im Falle des Ausfalls eines MSAN kann, sofern ein weiterer MSAN vorhanden und entsprechende freie Ports verfügbar, durch einfaches Umstecken des (TelCo50-)Kabels und Umkonfiguration des MSAN die Teilnehmeranschlußleitungen auf einen anderen MSAN am gleichen Standort angebunden werden. Dies geschieht regelmäßig in allen HVt mit mehreren MSAN/DSLAM. Bei KVz ist jedoch schon aufgrund der geringen Endkundenzahlen in der Regel nur ein MSAN/DSLAM vorhanden. Seite 29 3. Absatz Bestellbearbeitungsfristen Wir verweisen hier auf unseren Vorschlag in Anlage B1. Die hier beantragten Bearbeitungsfristen sind Standard in Österreich seit 2012. . Es ist also der Telekom Deutschland GmbH zumutbar, hier im Rahmen des 21. Jahrhunderts unter Verwendung geeigneter IT-Unterstützung hier die Fristen deutlich zu verkürzen. Seite 40 bis 49 Qualitätsparameter Die von der Telekom Deutschland GmbH angebotenen Qualitätsparameter, u. a. Laufzeiten, Paketverlustraten aber auch Zusicherung von nur 95 % als Mindestqualität und der deutliche Hinweis auf eine Auslastung von 80 % durch den Carrier zeigen in erschreckender Weise, daß die Telekom, wie bereits ausgeführt, sich eine erhebliche Überbuchung auf den Leitungen zwischen MSAN und BNG vorbehält. Die hier von der Telekom Deutschland GmbH angebotenen Qualitätsparameter erlauben der Telekom Deutschland GmbH den Datenverkehr der eigenen Endkunden priorisiert auf den Leitungen zu transportieren. Die Telekom Deutschland GmbH kann jederzeit durch entsprechende Routingregeln unter Beachtung der schlechten Mindestqualität hier sehr gezielt den Verkehr auf den Leitungen steuern. Es muß möglich sein, daß der alternative Carrier eine Bandbreite von 1 : 1 entsprechend der gebuchten L2-BSA Datenraten bestellen kann und diese Bandbreite dediziert zu 100 % ausschließlich dem Carrier zur Verfügung steht. Diese Möglichkeit einer 1 : 1 Bandbreite (Leitung : DSL-Anschlüssen) entspricht der entbündelten Teilnehmeranschlußleitung. Nur eine 1 : 1 Bandbreite erlaubt hochperformante Geschäftskundenanschlüsse mit sehr geringen Latenzen und sehr geringen Paketverlusten. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 8 von 16 Es ist dann auch kein kompliziertes Datenmanagement mit Realtime, Streaming, Critical oder Best Effort erforderlich. Wie von uns beantragt, sollte hier je nach Erfordernis durch den alternativen Carrier eine Bestellung von Bandbreite mit und ohne Überbuchung zulässig sein. Der Anteil von Realtime, wie bereits ausgeführt, ist erheblich zu gering. 3,4 MBit/s bei einem Anschluß mit 50 MBit/s ist kaum nutzbar. Die Telekom Deutschland GmbH versucht hier den Eindruck zu erwecken, als sei „nur“ die Telefonie (VoIP) eine Realtime-Anwendung. Wir verweisen hier auf die zunehmende Anzahl von Echtzeitsystemen/-anwendungen und somit steigende Anforderungen an die Datenleitungen. Seite 50 Monitoring der Qualitätsklassen Das bisher von der Telekom Deutschland GmbH angebotene Monitoring ist nicht ausreichend. Wir haben hierzu mit Anlage B1 entsprechende Vorschläge beantragt Da wir nicht mehr im Kindergarten sind und es sich beim angebotenen Produkt auch nicht um ein Lebensmittel handelt, erwarten wir keine „Ampel-Logik“, sondern „harte Fakten“, d. h. konkrete Zahlen und statistische Darstellungen mit Zeitinformationen. Im Zeitalter von preiswertem Rechen- und Speicherkapazitäten sollte dies im Rahmen der Transparenz problemlos möglich sein. Seite 51 bis 54 BNG-Listen Die vorgelegten Muster der BNG-Listen lassen bereits jetzt die chronisch vorhandene Absicht der Telekom Deutschland GmbH, hier eine Verschleierung durchzuführen, erkennen. Die Telekom Deutschland GmbH versucht durch die Einführung neuer und unnötiger IDKennungen eine Verbindung zu anderen Listen, wie z. B. der KVz-Standortliste zu verhindern. Würde die Telekom Deutschland GmbH die KVz-Standortliste, die MFG-Liste und die Liste der Kollokationsstandorte mindestens einmal pro Monat aktualisieren, könnten alle vorgeschlagenen Listen entfallen. Antrag: Wir beantragen: Es bedarf lediglich ergänzender Felder in den bereits vorhandenen Listen: Liste der Kollokationsstandorte Ist zu erweitern um die Felder - „VPSZ“ (Angabe, welchem BNG dieser ASB zugeordnet ist, besser BNG-Bez) - „gehört zu BNG-Standort“ (Angabe der VPSZ-Nr des BNG-Standortes) - „BNG-Standort“ (X wenn ja, wenn ) - „VPSZ BNG-Standort“ (nur wenn Standort BNG-Standort ist) Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 9 von 16 Liste der KVz-Standorte und MFG-Standorte Ist zu erweitern um die Felder - „gehört zu BNG“ (Angabe der VPSZ, besser BNG-Bez) - „ Vertriebsplanungstermin“ (ab wann ist Nutzung L2-BSA VDSL möglich) Hilfsweise beantragen wir: Es ist auf jeden Fall in Liste Nr. 3, sofern die Beschlußkammer dem Antrag nicht statt gibt, die KLS-ID dahingehend zu ändern, daß hier die bisher schon bekannte KVz-ID zu verwenden ist. Es ist sonst keine IT-gestützte Verbindung zwischen KVz-/MFG-Standortlisten und der BNGListe Nr. 3 möglich. Seite 55 Vorlagezeitraum Wir halten eine werktägliche Aktualisierung der vollständigen Listen ebenfalls wie die Telekom Deutschland für unverhältnismäßig. Antrag: Wir beantragen, daß der Telekom Deutschland GmbH angeordnet wird, werktäglich lediglich die Änderungen, die sich in den Listen ergeben, als sog. DELTA in maschinenlesbarer Form als CSV-Datei bereitzustellen. Die Dateien können komprimiert im ZIP-Format bereitgestellt werden. Die vollständigen Listen müssen einmal je Monat zum 01. maschinenlesbar vollständig im Extranet im Bereich Standortinformationen bereitgestellt werden. Die Dateien können komprimiert im ZIP-Format bereitgestellt werden. Die Beschränkung auf die tägliche Bereitstellung, beschränkt auf die Änderungen, wird die Datenmenge erheblich reduzieren. Die Verwendung der Komprimierung wird hier nochmals eine erhebliche Verringerung ermöglichen, da diese Daten sich bis zu mehr als 90 % komprimieren lassen. Seite 56 Ziff. 1.3 Vertragsstrafen Wir verweisen hier auf unseren Vorschlag in Anlage B1 Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 10 von 16 Seite 57 2. Absatz „Chinese Wall“ - Kenntnis der Ausbauplanung außerhalb Zentrum Wholesale Wie bereits der Beschlußkammer 3 außerhalb dieses Verfahrens offiziell mitgeteilt, funktioniert die „Chinese Wall“ bzgl. der Kenntnis über die geplanten Vectoringausbauten nach unserem Kenntnisstand nicht. So hat der für den DSL-Ausbau zuständige Mitarbeiter Herr Dr. Ulrich Nitschke, wie mitgeteilt, unmißverständlich vor mehreren hundert Zuhörern beim hessischen IT-Gipfel im Jun i 2015 zu erkennen gegeben, daß diese die Ausbauplanung der alternativen Carrier kennen würde. Es werden nach Aussage von mehreren Telekom-Mitarbeitern bei der Telekom Deutschland GmbH die dort verfügbaren Informationen zumindest ungefiltert an den Bereich Deutsche Telekom Netzwerkproduktion GmbH weitergegeben. Nach Aussage zahlreicher Telekom-Mitarbeiter versteht man die Geheimhaltung bzgl. der geplanten Vectoringausbauten der alternativen Carrier nur bezogen auf den RETAIL-Bereich. Die „Dritte Säule“, hier Deutsche Telekom Netzwerkproduktion GmbH, würde nicht der „Chinese Wall“ unterliegen. Entsprechend dürfe und habe dieser Bereich auch Kenntnis, da man ja „sonst nicht planen“ könne. Aus diesem Grunde sei ja die Verwaltung der Vectoringliste in Düren angesiedelt. Wir haben selbst aus eigener Erfahrung mittlerweile aus mehreren Kommunen erfahren dürfen, daß die Telekom Deutschland GmbH, obwohl in diesen Kommunen lediglich Angebote seitens Telekom Deutschland GmbH unterbreitet wurden, diese bereits vollständig über den geplanten Vectoringausbau (eigenwirtschaftlich geplanter bzw. realisierter Ausbau durch eifelnet) informiert waren, bevor wir überhaupt eine Chance zur Information hatten. Die Ausführungen auf Seite 57 2. Absatz scheinen unsere Vermutung zu bestätigen, da hier ausdrücklich nur der RETAIL-Bereich benannt ist. Seite 59 Ziff. 4.7 Bereitstellungsfristen Wir verweisen hier auf unseren Vorschlag in Anlage B1. Vertrag Virtual Unbundled Local Access –L2-BSA Ziff. 6.1.5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden Was soll eine „zweckentfremdete Nutzung von L2-BSA-Leistungen“ sein, da hier rechtswidrige Handlung im nachfolgenden Halbsatz bereits ausgeschlossen sind ? Ziff. 6 berücksichtigt nicht ausreichend, daß es in Kürze eine freie Routerwahl durch den Endkunden geben wird. Es bedarf daher klarer Regeln, welche Router im Netz der Telekom Deutschland GmbH zulässig sind. Wir haben hierzu in unserem Vorschlag in Anlage B1 im Abschnitt Modems Whitelist detaillierte Regelungen beantragt. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 11 von 16 Ziff: 6.3.1 Forderung, daß alle BNG an einem BNG-Standort mit Übergabeanschlüssen abgeschlossen werden müssen. außerdem auch Ziff. 1.2 in Leistungsbeschreibung L2-BSA-Transport und L2-BSA-Übergabeanschluß Wie bereits ausgeführt, bedeutet die Forderung je BNG einen Übergabeanschluß bereitstellen zu müssen, für regional aktive und kleinere Carrier (z. B. spezialisiert auf Sonderlösung für Geschäftskunden) eine extrem behindernde Auflage dar. Der Telekom Deutschland GmbH wird hier neben dem erheblichen Mißbrauchspotential, wie bereits ausgeführt u. a. Bevorteilung eigener Endkunden, durch diese Forderung dauerhaft der Wettbewerb eingeschränkten. Die Telekom Deutschland GmbH führt aus, daß ein MSAN stets einem BNG fest zugeordnet ist. Es muß der Telekom Deutschland GmbH zumutbar sein, da diese ja den prioritären Vetoringeinsatz am KVz bzw. HVt wünscht, daß in den BNG-Standorten „Reserve“-BNG bereitstehen, falls ein BNG ausfällt. Werden an einem MSAN-Standort ein weiterer MSAN in Betrieb genommen, kann dieser ja auf einen neuen BNG geschaltet werden und der Carrier muß, falls er auch Endkunden an diesem MSAN versorgen möchte, einen weiteren Übergabeanschluß bestellen. Die Forderung, alle BNG mit Übergabeanschlüssen versorgen zu müssen, führt zu extremen Kosten. Wir haben hierzu bereits oben ausgeführt. Antrag: Hilfsweise beantragen wir, der Telekom Deutschland GmbH anzuordnen, daß es im Ermessen des alternativen Carriers liegt, wie viele Übergabeanschlüsse und welcher Überbuchungsfaktor am BNG-Standort genutzt werden soll. Wir verweisen hier auf unseren detaillierten Vorschlag in Anlage B1. Wir wollen dies an einem Beispiel verdeutlichen: BNG-Standort Euskirchen (Standort eifel-net) Gemäß BNG-Liste gehören die folgenden BNG zu diesem BNG-Standort. Es sind also 9 Übernahmeanschlüsse durch alternativen Carrier zu bestellen. BNG 49/2251/0 Euskirchen Euskirchen 49/2251/0 Euskirchen Euskirchen 49/2251/0 Zülpich Zülpich 49/2251/0 Bad Münstereifel Bad Münstereifel 49/2251/0 Bad Münstereifel Bad Münstereifel 49/2251/0 Weilerswist Weilerswist 49/2251/0 Euskirchen-Flamersheim EU-Flamersheim 49/2251/0 Mechernich-Satzfey Mechernich-Satzvey 49/2251/0 B. Münstereifel-Reckersch Reckerscheid ASB 2251-2 2251-6 2252-1 2253-1 2253-3 2254-1 2255-1 2256-1 2257-1 Vectoring-KVz VDSL2- KVz 0 23 0 1 16 4 11 0 3 3 0 17 1 6 3 Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 12 von 16 Auf Basis des derzeitig bei L3-BSA seitens Telekom berechneten Entgelte würden einem alternativen Carrier die folgenden Kosten entstehen: Bereitstellung 1 GBit-Port einmalig 9 * 523,97 EUR = 4.715,73 EUR Überlassung 1 GBit-Port jährlich 9 * 2.029,15 EUR = 18.262,35 EUR Gemäß Antrag der Telekom Deutschland GmbH müßten z. B. im - ASB 2255-1 mit gesamt 4 DSL-/MSAN-Ausbauten, - ASB 2256-1 mit gesamt 9 DSLAM-/MSAN-Ausbauten und - ASB 2257-1 mit gesamt 3 DSLAM-/MSAN-Ausbauten Selbst für die anderen Standorte Übernahmeanschlüsse mit jeweils 1 GBit/s. lohnen sich nicht jeweils eigene Neben den extremen Kosten, die im Laufe eines Jahres schon aufgrund der geringen Anschlußzahlen niemals erwirtschaftet werden können, schafft die Forderung nach Abschluß je BNG einen Übergabeanschluß bestellen zu müssen, hier eine erfolgreiche Marktabriegelung und mittelfristig Rückkehr zum Quasi-Monopol. Bereits jetzt schafft die Telekom Deutschland GmbH steigende DSL-Anschlußzahlen. Die Forderung je BNG einen Übergabeanschluß realisieren zu müssen, schafft zusätzlich, wie bereits ausgeführt, die Möglichkeit für die Telekom Deutschland GmbH, eigene Endkunden und Endkunden der alternativen Carrier unterschiedlich zu behandeln. So ist es auch möglich und wird offensichtlich vom alternativen Carrier erwartet, daß jederzeit die Endkunden über unterschiedliche Übernahmeanschlüsse durch die Telekom an den Carrier übergeben werden. Dies erschwert extrem eine, besonders bei Geschäftskunden erforderliche Vermeidung von Überbuchungen. Ziff. 10 Forderung nach Nutzung der elektronischen Schnittstelle WBCI Antrag: Die Forderung nach Nutzung der elektronischen Schnittstelle WBCI ist zu streichen. Es gibt keine derzeitig überhaupt keine Akzeptanz am Markt zur Nutzung der WBCISchnittstelle. Es kann den alternativen Carriern zudem kaum zugemutet werden, daß dieser alle Daten, die zwischen den alternativen Carriern ausgetauscht werden, auch noch in den Einflußbereich und damit in den Kenntnisbereich der Deutsche Telekom AG zu bringen. Wir weisen darauf hin, daß diese Forderung offensichtlich lediglich wirtschaftlich begründet ist, da die elektronische Schnittstelle bzgl. Serverbetrieb und Zertifizierung durch T-Systems durchgeführt wird. Alleine die Forderung, nach regelmäßiger kostenpflichtiger Erneuerung des Sicherheitszertifikates zeigt die wirtschaftlichen Interessen. Das derzeitige Verfahren im Rahmen der Vorabstimmung wird schon kaum verstanden und gerade von der Telekom Deutschland GmbH nicht korrekt angewandt. Eine Verpflichtung zur Nutzung der elektronischen Schnittstelle WBCI würde die Wirtschaftlichkeit noch weiter verschlechtern. Eine Verbesserung zugunsten der Endkunden ist hier nicht zu erwarten. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 13 von 16 Hinzu kommt, daß die Verpflichtung zur Nutzung der elektronischen Schnittstelle WBCI sich auch auf alle anderen Geschäftsbereiche, wie TAL, L3-BSA etc. auswirken würde. Ziff. 14 Vertraulichkeitsvereinbarung Antrag: Es ist der Telekom Deutschland GmbH die Vertraulichkeitsvereinbarung, wie im Standardangebot zum Zugang zur Teilnehmeranschlußleitung Stand 2008 anzuordnen. Hilfsweise beantragen wir, falls der Forderung der Telekom Deutschland GmbH entsprochen wird, der Telekom Deutschland GmbH anzuordnen, daß eine Ergänzung aufzunehmen ist, daß notwendige Daten an die betroffenen Kommunen, in denen die Telekom-Infrastruktur Auswirkungen hat, weitergegeben werden dürfen. Wie bereits im laufenden Standardangebotsverfahren TAL-Vertrag ausgeführt, ist die Forderung , daß grundsätzlich alle Dokumente GEHEIM eingestuft sind, nicht marktüblich und eine unnötige Erschwernis. Offensichtlich bezweckt die Telekom Deutschland GmbH dadurch zu erreichen, daß über den tatsächlichen (häufig real nicht erfolgten, trotz in der Presse seitens Telekom propagierten) Ausbau mit den betroffenen Kommunen Daten ausgetauscht werden sollen. Leistungsbeschreibung L2-BSA-VDSL Stand Alone Wir verweisen hier auf unseren beantragten Vorschlag gem. Anlage B1. Ziff. 1.1 Strichaufzählung Antrag: Hilfsweise beantragen wir, beim L2-BSA-VDSL Stand Alone 16 MBit/s den Upstream auf „bis 2,4 Mbit/s“ zu ändern. Hilfsweise beantragen wir, beim L2-BSA-VDSL Stand Alone 25 MBit/s den Downstream auf „10,9 Mbit/s bis 25,0 Mbit/s“ und den Upstream auf „1,0 bis 10,0 Mbit/s“ zu ändern. Hilfsweise beantragen wir, beim L2-BSA-VDSL Stand Alone 50 MBit/s den Downstream auf „10,9 Mbit/s bis 51,3 Mbit/s“ und den Upstream auf „1,0 bis 20,0 Mbit/s“ zu ändern. Hilfsweise beantragen wir, beim L2-BSA-VDSL Stand Alone 100 MBit/s den Downstream auf „10,9 Mbit/s bis 100,0 Mbit/s“ und den Upstream auf „1,0 bis 40 Mbit/s“ zu ändern. Der von der Telekom Deutschland GmbH vorgeschlagene viel zu kleine Datenkorridor ermöglicht erheblichen Mißbrauch. Die Telekom Deutschland GmbH erhält so die Möglichkeit, Anschlüsse z. B. aufgrund des nicht erreichten Upstreams auf eine geringere Downloadrate downzugraden. Der von der Telekom Deutschland GmbH berücksichtigt nicht die technischen Möglichkeiten von VDSL2. VDSL2 ist grundsätzlich ein symmetrisches Übertragungsverfahren. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 14 von 16 Es wird weiterhin von der Telekom Deutschland GmbH der Focus vorrangig auf den Downstream gelegt. Es kann aber sein und sollte dem alternativen Carrier ermöglicht werden, daß dieser Produkte mit einem im Verhältnis zum Downstream deutlich größeren Upstream bis zu einem symmetrischen Zugang anbieten kann. Wir verweisen hier auf die v-ULL-Entscheidung in Österreich und entsprechend auf unseren Vorschlag in Anlage B1. Ziff 1.1 vorletzter Absatz Antrag: Es soll der Telekom Deutschland GmbH angeordnet werden, daß der Übernahmeanschluß mit einer Datenrate von 1 : 1 also ohne Überbuchungsfaktor bestellt werden kann. Wir haben hierzu bereits ausreichend begründend vorgetragen. Ziff. 1.5 Voraussetzungen (geeignete VDSL-Modems) Wir verweisen hier auf unseren umfangreichen und detaillierten Vorschlag in Anlage B1 zu einer Whitelist. Antrag: Hilfsweise beantragen wir, daß Telekom Deutschland GmbH Änderungen in der Branche, z. B. im AKNN im UAK-TAL oder über die Verbände BREKO und VATM vorab abstimmen. Da in wenigen Jahren ISDN-Technik aus dem Netz der Telekom Deutschland GmbH „verschwunden“ ist, bedarf zudem einer Überprüfung, ob die Verwendung des ANNEX B weiterhin erforderlich ist. Der Telekom Deutschland GmbH anzuordnen, international übliche Standards , wie z. B. ITU- und ETSI-Normen einzuhalten und im Falle einer Abweichung, diese begründet mit der Branche abzustimmen. Die Telekom Deutschland GmbH fordert in Ziff. 1.5 den Austausch von Modems, wenn diese einseitig hausinterne Vorschriften, wie die 1TR112 ändert. Dies bedeutet, daß hier eine Investitionsentscheidung zu Ungunsten eines Dritten angeordnet werden soll. Die Verwendung von ANNEX B verliert aufgrund der Abschaltung von Telekom-ISDN erheblich an Bedeutung. Bereits jetzt gibt es erhebliche Preisunterschiede bei der MSAN- und Endkundentechnik im Vergleich zu ANNEX A-Geräten, die international üblich sind. Leistungsbeschreibung L2-BSA-Transport und L2-BSA-Übergabeanschluß Wir verweisen hier auf unseren Antrag, das Angebot abzulehnen. Wir haben hier einen fairen und ausgeglichenen Vorschlag für eine Regelung in Anlage B1 vorgelegt. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 15 von 16 Ergänzend führen wir aus: Verletzung der Preis-Kosten-Schere Bei einem Substitut zu einer entbündelten Teilnehmeranschlußleitung gibt es keinerlei Datenvolumen. Die Telekom Deutschland GmbH bietet Ihren Kunden alle ADSL- und VDSL-Tarife ohne eine Datenlimitierungen an. Da hier bereits grundsätzlich eine Entgeltstruktur seitens Telekom Deutschland GmbH beantragt ist muß hier bereits mit 2. Teilentscheidung entschieden werden. Wettbewerb wird verhindert/Transportvolumen nicht limitiert Die Genehmigung von Transportvolumenlimitierungen zum Nachteil der Wettbewerber würde eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung bedeuten. Die Wettbewerber würden bei steigendem Datenvolumen der Endkunden, z. B. durch vermehrte Nutzung von IPTV, Video etc. erhebliche Mehrkosten haben. Die Wettbewerber könnten keine eigenen IPTV- oder z. B. Video-on-Demand-Angebote zur Generierung zusätzlicher Einnahmen erzielen. Die angebotenen Transportvolumen sind vollkommen ungeeignet. So werden für einen VDSLAnschluß mit 100 MBit/s (!! 102.400 KBit/s !!) lediglich 470 kbit/s (im Mittel) angeboten. Dies entspricht gerade einmal einer zulässigen Ausnutzung von 1/218 oder nur 4,957 GByte/Tag bzw. 148,7 GByte/Monat. Sobald mehrere Kunden dieses Volumen überschreiten kommt es zu erheblichen Mehrkosten für die Wettbewerber. Die Telekom Deutschland GmbH sieht aber bei den eigenen Kunden keine Limitierungen vor. Die Begrenzung des Transportvolumens ist auch technisch nicht erforderlich, da die Telekom Deutschland GmbH die Daten stets nur regional transportiert, jeweils nur 4000 Endkunden an einer Telekom Deutschland GmbH0-NSP konnektiert sind und statt der bisherigen 73 Kollokationsstandorte (Layer 3) eine Dislozierung auf 899 BNG-Standorte vornimmt. Die Regelungen im Rahmen der sog. Preis-Kosten-Schere würde den Mitbewerbern bei Erhalt von Transportvolumen kein Angebot konkurrenzfähiger Endkundentarife oder besonderer Leistungen für Geschäftskunden ermöglichen. Wir verweisen hier auf unseren Vorschlag in Anlage B1. Die Regulierungsbehörde hat hier eine sehr weise und kluge Regelung getroffen. österreichische Leistungsumfang muß auch bei Unkenntnis der Entgelte vorab geregelt sein Auch wenn hier im Rahmen der 1. und 2. Teilentscheidung zunächst nur die vertraglichen Regelungen relevant sind, ist bereits jetzt über die vorgesehenen Limitierungen bei den Datenvolumina zu entscheiden, da sonst im Rahmen der Entgeltentscheidung, wie in der Vergangenheit leider bereits mehrfach geschehen, seitens der Beschlußkammer ausgeführt wird, daß man im Rahmen von Entgeltanträgen nicht über die Leistung verhandeln könne. Technische Spezifikationen fehlen Es fehlen technische Spezifikationen, die vertraglich verbindlich vereinbar sind. Wir verweisen hier auf unseren Vorschlag in Anlage B1. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 16 von 16 Ansprechpartner ist der Unterzeichner Tel. 02251-9700-39, Fax –37 oder eMail [email protected]. Wir melden uns hiermit zur öffentlich-mündlichen Verhandlung mit einem Vertreter an. Wir bitten um Übersendung der Stellungnahmen auf elektronischem Weg per eMail. Mit freundlichen Grüßen im Entwurf gezeichnet M. Bergeritz Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 1 von 87 Anlage B1 Vorleistungsprodukt L2-IPBSA VDSL Stand Alone VULA Quelle: Entscheidung der österreichischen Regulierungsbehörde Telecom KontrollKommission Z 1/11-142//Z 3/11-134 v. 17.12.2012. Da wir mehr als 95 % aus der Entscheidung der österreichischen Regulierungsbehörde übernommen haben, verzichten wir im Rahmen der Übersichtlichkeit auf Fußnoten. Es wurden - die Begrifflichkeiten, die im Regulierungsjargon zwischen der Bundesrepublik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland differieren, ersetzt. Hierzu gehören im Wesentlichen: A1 wurde durch Telekom Deutschland GmbH PVE wurde durch nachfragenden Carrier VE-Service wurde durch L2-IPBSA Stand Alone (VULA) VE-Übernahme wurde Übernahmeanschluß - der allgemeine Sprachgebrauch wurde dem deutschen Sprachgebrauch angepaßt, - vorhandene bundesdeutsche Regelungen, z. B. im TAL-Bereich, wurden angepaßt, - die bisherigen Entscheidungen der Bundesnetzagentur, insoweit die eifel-net als Beteiligte diese für ausreichend im Rahmen einer virtuellen Entbündelung erachtet, wurden angepaßt. - Berücksichtigung der Vectoringregeln gem. Reg.-Vfg. BK3d-12/131 in der Bundesrepublik Deutschland - Berücksichtigung der zu erwartenden Transparenzverordnung - Berücksichtigung des zu erwartenden Wegfalls eines „Routerzwanges“ - Berücksichtigung eines möglichen Wegfalls der Einspeisung von VDSL2 am HVt Einführung: Wir hatten konkret in den früheren Stellungnahmen auf das v-Ull-Produkt, welches durch die Telekom-Controll-Kommission als österreichische Regulierungsbehörde gegenüber dem marktbeherrschenden Unternehmen angeordnet wurde, im Rahmen der Prozeßökonomie verwiesen. Wir sind davon ausgegangen, daß die Entscheidung der Beschlußkammer 3 vorliegt. Leider hat die Beschlußkammer 3 in seiner 1. Teilentscheidung jedoch die Regelungen aus Österreich nicht zum Anlaß genommen, hier durch die Telekom Deutschland GmbH Nachbesserungen zu fordern, um ein TAL-Substitut zu schaffen. Wir erachten es als sinnvoll, daß es innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes für einen effektiven Wettbewerb nicht zu viele unterschiedliche Regelungen gibt. Daher ist die Übernahme des in Österreich als v-ULL-Produkt angeordneten Vorleistungsproduktes im Rahmen der Einspeisung von prioritärem Vectoring auch in der Bundesrepublik Deutschland sehr sinnvoll. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 2 von 87 Es kann nicht Aufgabe kleinerer Telekommunikationsunternehmen sein, die Aufgabe der Telekom Deutschland GmbH als marktbeherrschendes Unternehmen und der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde zu übernehmen. Dennoch haben wir uns entschieden, hier ein basierend auf dem bereits 2012 angeordneten Vorleistungsprodukt vULL in Österreich im Rahmen unseres Antrages einen detaillierten Vorschlag für ein L2-IPBSA Stand Alone VULA zu erarbeiten und hiermit zu beantragen. Wir können hier nur darstellen, welche Leistungsanforderungen an ein VULA-Produkt als Substitut für eine TAL zu stellen sind. Weitere Regelungen, wie z. B. die Integration in WITA, WBCI oder Formulare etc. sind schon aufgrund der kurzen Stellungnahmefristen durch uns nicht zu realisieren. Die Vorlage eines detailliert dargestellten VULA-Produktes wurde notwendig, da einerseits aufgrund fehlender Vorgaben durch die Beschlußkammer 3 an die Telekom Deutschland GmbH und andererseits verständlicherweise durch den EX-Monopolisten Telekom Deutschland GmbH kein geeignetes Vorleistungsprodukt zu erwarten war. Die im Rahmen der 1. Teilentscheidung durch BK3 angeordneten und die im Rahmen der 2. Teilentscheidung durch Telekom Deutschland GmbH angebotenen bzw. verweigerten Änderungen im L2-IPBSA-Produkt als VULA (Line-Reset) sind ungenügend. Das von der Telekom Deutschland GmbH angebotene L2-IPBSA-Produkt als Ersatz einer TAL beinhaltet im Vergleich zum Angebot aus 1. Teilentscheidung weiterhin keinerlei Möglichkeiten zur Diagnose und zur Parametrisierung. Hier durch die Telekom Deutschland GmbH auf das v-ULL-Produkt in Österreich zu verweisen, ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Da die BK3 offensichtlich das seitens der Telekom Deutschland GmbH angebotene L2-BSAProdukt auch als Vorleistungsprodukt gem. Regulierungsverfügung BK3d-12/131 (Einführung Vectoring am KVz) versteht, erstaunt es uns sehr, daß der in der Regulierungsverfügung Ziff. 9 angeordnete Zugang in unmittelbarer Nähe zum KVz offenbar sowohl durch die BK3 als auch durch Telekom Deutschland GmbH ignoriert werden. In Regulierungsverfügung BK3d-12/131 Ziff. 9. ist für Unternehmen, denen der VDSL-Zugang am Kabelverzweiger (KVz) gekündigt, unmißverständlich und kaum anders auslegbar angeordnet, daß der Übergabepunkt möglichst nah am KVz gelegen sein muß. Die Regulierungsverfügung Bk3d-12/131 läßt hier keinen Ermessensspielraum bzgl. der durch die Beschlußkammer 3 (BK3) ergangenen Anordnung. zu. Für gekündigte Zugänge zur Einspeisung von VDSL(2) ist eine Abholung gem. Reg.-Vfg. Ziff. 9 in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Einspeisepunkt KVz zu schaffen. Im Vorgriff auf eine vermutete Erlaubnis an die Telekom Deutschland GmbH, auch die Einspeisung von VDSL(2) am HVt abkündigen zu können, haben wir unseren Antrag auf den HVt als Einspeisepunkt für dort gekündigte Zugänge erweitert. Es bleibt der Telekom Deutschland GmbH selbstverständlich freigestellt, weitere Übernahmepunkte im Rahmen der Bereitstellung eines L2-IPBSA-Produktes (nicht zwingend VULA) Nachfragern bereitzustellen. Selbstverständlich muß das Entgelt dann hier abweichend, schon aufgrund der längeren Leitungsführung abweichend reguliert werden. Der nachfolgende Vorschlag als Antrag basiert der Entscheidung der österreichischen Regulierungsbehörde Telecom Kontroll-Kommission Z 1/11-142//Z 3/11-134 v. 17.12.2012. Die gesamte Entscheidung sollte der Beschlußkammer und der Antragstellerin Telekom Deutschland GmbH vorliegen. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 3 von 87 Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um Hinweis durch die Beschlußkammer, damit wir Ihnen die vollständige Entscheidung als PDF-Datei per email bereitstellen können. Technisches Konzept einer virtuellen Entbündelung am KVz und am HVt Übernahmeanschluß KVz KVz HVt Endkunde Router TAE TAE MSAN/DSLAM Im Konkreten wird beantragt: Übergabeanschluß an nachfragenden Carrier Die Anbindung der technischen Einrichtungen des nachfragenden Carriers sowie die Übergabe des Verkehrs mittels Trägerdienstleitung durch Telekom Deutschland GmbH findet entsprechend der veranlaßten Kündigung entweder am Kabelverzweigerstandort (KVz) oder an dem Hauptverteilerstandort (HVt) statt, in dem die jeweiligen DSLAMs aggregiert sind. Voraussetzung für die Anschaltung ist die bestehende Nutzung eines bereits bestehenden bzw. neu zu errichtenden physischen Zugangs zum Kabelverzweiger (Kollokation) oder zum Hauptverteiler (Kollokation) des nachfragenden Carriers an dem betreffenden KVz oder HVt. Im Fall der Nutzung eines bestehenden PoP soll auf Wunsch des nachfragenden Carriers die bestehende LWL-Infrastruktur für die Übergabe verwendet werden, soweit es technisch möglich ist. Detaillierte Regelungen dazu sind ggf. noch außerhalb der Anordnungsverfahrens zu vereinbaren. Optional ist die Weiterleitung des Verkehrs zu und Übergabe an einen BNG mit einer "Ethernet Protokoll"-basierten Trägerdienstleistung von Telekom Deutschland GmbH möglich. Dies erfolgt aber nicht auf Basis dieses Antrags, sondern bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Optional ist auch die Einrichtung eines Sub-nachfragenden Carriers mit Mitbenutzung des Übernahmeanschlusses des nachfragenden Carriers möglich. Dies erfolgt jedoch nicht auf Basis dieses Antrags, sondern bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 4 von 87 Basierend auf den Regelungen des v-ULL-Produktes in Österreich werden folgende technische Leistungsmerkmale beantragt: C-VLAN-Tag - Zuordnungsschema in der Anschlußvariante VDSL2 Bei Verwendung der Anschlußvariante VDSL2 erfolgt die Zuordnung der anschlußseitigen logischen Verbindungen zu den C-VLAN-TAGs an der Verkehrsübergabe im MSAN mittels CVLAN-Swapping nach folgendem Schema: VLAN-Bereich 8-999 Die VLAN-IDs am Übergabeanschluß (vier VLANs pro Port mit gleicher Nummerierung bei allen Ports, nämlich VLAN 31, 32, 33, 34) werden im MSAN mittels C-VLAN Swapping in den VLAN-ID Bereich 8-999 an der Übernahmeanschluß nach folgendem Schema geändert: C-VLAN am Übergabeanschluß C-VLAN am Endkundenübergabe (MSAN) (immer fix) 31 32 8-999 33 34 Die Vergabe der VLAN-IDs im Bereich 8-999 erfolgt fortlaufend entsprechend dem folgenden Beispiel: C-VLAN an der Endkundenübergabe (MSAN) Kunde1 Kunde2 C-VLAN am Übergabeanschluß 31 8 32 9 33 10 34 1 1 31 1 2 1 3 1 4 1 5 32 33 34 Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 5 von 87 VLAN-Bereich 1010-3409 Die VLAN-IDs an der Übergabeanschluß (vier VLANs pro Port mit gleicher Nummerierung bei allen Ports, nämlich VLAN 31, 32, 33, 34) werden im MSAN mittels C-VLAN Swapping in den VLAN-ID Bereich 1010-3409 an der Übernahmeanschluß nach folgendem Schema geändert: C-VLAN am Übergabeanschluß C-VLAN an der Endkundenübergabe (immer fix) (MSAN) 31 1010-1609 32 1610-2209 33 2210-2809 34 2810-3409 Die Vergabe der VLANs in diesen Teilbereichen erfolgt fortlaufend entsprechend dem folgenden Beispiel: C-VLAN an der Endkundenübergabe (immer fix) (MSAN) Kunde1 Kunde2 C-VLAN am Übergabeanschluß 31 1010 32 1610 33 2210 34 2810 31 1011 32 1611 33 2211 34 2811 Die Angabe, in welchem dieser ID-Bereiche das C-VLAN Swapping erfolgen soll, wird vom nachfragenden Carrier bei Bestellung eines L2-IPBSA Stand Alone VULA angegeben. Die Vergabe der fortlaufenden C-VLAN-Tag ID am Übergabeanschluß innerhalb der wählbaren Bereiche erfolgt durch Telekom Deutschland GmbH nach dem beschriebenen Schema. C-VLAN-Tag - Zuordnungsschema in der Anschlußvariante ADSL2+ Bei der Anschlußvariante ADSL2+ erfolgt die Zuordnung der anschlußseitigen logischen Verbindungen zu den C-VLAN-Tags am Übergabeanschluß im MSAN mittels ATM/PTM InterWorking Function (IWF) / ATM-PVC auf VLAN-ID Bridge nach folgendem Schema: Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 6 von 87 VLAN-Bereich 8-999 Die ATM VP/VC IDs am Übergabeanschluß (vier VP/VCs pro Port mit gleicher Nummerierung bei allen Ports) werden im MSAN mittels IWF in den VLAN ID Bereich 8-999 am Übergabeanschluß nach folgendem Schema geändert: C-VLAN am Übergabeanschluß ATM-PVC an der Endkundenübergabe (immer fix) (MSAN) 6/48 6/49 8-999 6/50 6/51 Die Vergabe der VLANs im Bereich 8-999 erfolgt fortlaufend entsprechend dem folgenden Beispiel: ATM-PVC an der Endkundenübergabe (immer fix) (MSAN) Kunde1 Kunde2 C-VLAN am Übergabeanschluß 6/48 8 6/49 9 6/50 10 6/51 11 6/48 12 6/49 13 6/50 14 6/51 15 Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 7 von 87 VLAN-Bereich 1010-3409 Die ATM VP/VC IDs an der Endkundenübergabe (vier VP/VCs pro Port mit gleicher Nummerierung bei allen Ports) werden im MSAN mittels IWF in den VLAN ID Bereich 10103409 am Übergabeanschluß nach folgendem Schema geändert: ATM-PVC an der Endkundenübergabe (immer fix) (MSAN) 6/48 C-VLAN am Übergabeanschluß 1010-1609 6/49 1610-2209 6/50 2210-2809 6/51 2810-3409 Die Vergabe der VLANs in diesen Teilbereichen erfolgt fortlaufend entsprechend dem folgenden Beispiel: ATM-PVC an der Endkundenübergabe (immer fix) (MSAN) Kunde1 Kunde2 C-VLAN am Übergabeanschluß 6/48 1010 6/49 1610 6/50 2210 6/51 2810 6/48 1011 6/49 1611 6/50 2211 6/51 2811 Die Angabe, in welchem dieser C-VLAN-ID Bereiche die Zuordnung erfolgen soll, wird vom nachfragenden Carrier bei Bestellung eines Übergabeanschlusses angegeben. Die Vergabe der fortlaufenden C-VLAN-TAG ID am Übergabeanschluß innerhalb der wählbaren Bereiche erfolgt durch Telekom Deutschland GmbH nach dem beschriebenen Schema. S-VLAN-Tag-Zuordnungsschema Die S-VLAN-Tags für die Verkehrsübergabe zum nachfragenden Carrier sind wie folgt definiert: Start mit VLAN-ID 10 Ende mit VLAN-ID 2009 Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 8 von 87 Pro Übergabeanschluß einer LWL Anbindung (LWL-Übergabeport) können daher maximal 2000 MSAN adressiert werden (S-VLAN-Tag Eindeutigkeit). Mit jedem weiteren LWLÜbergabeport können weitere 2000 MSANs adressiert werden. Der nachfragende Carrier versorgt die Daten-Frames mit den korrekten VLAN-Tags sowie mit p-bit Marking, da hiermit die Steuerung vorgenommen wird, welche Daten-Frames zu welchen Endkunden des nachfragenden Carriers und in welcher Qualität gelangen. MSAN-Management - Allgemein Der nachfragende Carrier kann pro MSAN eines der nachfolgend genannten BandbreitenProfile bestellen. Mit der Bandbreitenbestellung kann der nachfragende Carrier den Bandbreiten-Überbuchungsfaktor für seine Endkunden pro MSAN festlegen. Ist die Einrichtung eines bestimmten MSAN zur Erbringung eines vom nachfragenden Carrier bestellten Endkunden-Ports L2-IPBSA-Stand Alone erforderlich und wurde das dafür erforderliche MSAN-Management vom nachfragenden Carrier noch nicht bestellt, kann die Ersteinrichtung der MSAN mit einer Mindestbandbreite (1 Mbit/s) unentgeltlich durch Telekom Deutschland GmbH bereitgestellt werden. Detaillierte Regelungen dazu sind festzulegen. MSAN-Management netzseitig Das netzseitige MSAN-Management beschreibt die Konfiguration, welche für die Anschaltung des MSAN an das Netz der Telekom Deutschland GmbH benötigt wird und für die Bereitstellung von L2-IPBSA Stand Alone relevant ist. Dienst- und Serviceklassenparameter Der nachfragende Carrier kann mittels p-bit Marking die Zuordnung seiner Daten-Frames auf der Bandbreite je MSAN steuern. Die Daten-Frames werden auf Grund des p-bit Marking im Queuing unterschiedlich behandelt und priorisiert. Die Priorisierung ist im Netz von Telekom Deutschland GmbH so definiert, daß Daten-Frames, mit höherem p-bit Marking (z. B. p-bit=5) bevorzugt gegenüber Daten-Frames mit geringerem p-bit Marking (z. B. p-bits < 5) durch das Netz von Telekom Deutschland GmbH transportiert werden. p-bit Markierung Anwendungen im Telekom Deutschland GmbH-Netz mit gleicher Übertragungsqualität 5 Voice 4 Video 1 Business Internet 0 Residential Internet Tabelle 1: p-bit Marking Übersicht Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 9 von 87 Nachfolgende Grafik veranschaulicht das Verhalten der Daten-Frames entsprechend dem pBit-Marking: Anbindung zwischen Telekom und Carrier Der nachfragende Carrier bestellt eine Bandbreite pro MSAN HP ... High Priority LP ... Low Priority Abbildung 5: Verhalten der Daten-Frames entsprechend dem p-Bit-Marking des S-VLAN-TAG Im Detail gilt: 50 % der bestellten Bandbreite pro MSAN sind mit der High Priority (HP) Qualität gemäß der unten angeführten Tabelle 2 gewährleistet. Bis zu 100 % der bestellten Bandbreite pro MSAN können mit Low Priority Qualität (LP) gemäß der unten angeführten Tabelle 2 genutzt werden, wenn die Bandbreite mit High Priority nicht genutzt wird. Wird das 50%-ige Limit, das für die High Priority Qualität zur Verfügung steht, überschritten, werden die diesen Wert übersteigenden Daten-Frames verworfen (4markierte vor 5-markierten). In der Low Priority Qualität wird 0 vor 1 verworfen. Bei p-bits mit der Markierung 2 und 3 erfolgt ein Remarking auf p-bit 1. Bei p-bits mit der Markierung 6 und 7 erfolgt ein Remarking auf p-bit 5. Dienst Attribute Parameter S-VLAN-ID Range 10 – 2009 C-VLAN-ID Range 8 – 999 / 1010-3409 maximale Anzahl von MAC-Addressen 12 C-VLAN ID Preservation (802.1q) Mapping auf VLAN Bereiche gemäß Punkt 2.5 C-VLAN CoS Preservation (802.1p) CoS Identifier (High Priority = HP) Ja, für definierte p-bits 1) 5, 4 MSAN-Type FTTC / FTTB (VDSL2 bzw. ADSL2+) Frame Loss Ratio 2) 4) Frame Delay Frame Delay Variation5) Maximale Framesize Restauration Time 6) HP < 0,05 % LP < 0,15 % / < 0,2 % 3) HP < 4 ms + Interleaving Delay LP < 37 ms + Interleaving Delay HP < 2 ms LP < 6 ms 1580 Byte <1s Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 10 von 87 HP = bis zu 50% der bestellten Bandbreite je MSAN Bandwidth Profile LP = bis zu 100% der bestellten Bandbreite je MSAN, wenn 7) HP nicht genutzt wird 1) p-bit Marking für High Priority 2) Bezogen auf 512 Byte Framesize 3) Weist Telekom Deutschland GmbH dem nachfragender Carrier nach, daß eine Frame Loss Ratio in der LP-Qualität von < 0,15% ausschließlich deshalb nicht einzuhalten war, weil äußere Störquellen vorhanden sind oder sich die Hausverkabelung des Endkunden oder die Abschlußeinrichtung nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, gilt für die Frame Loss Ratio in der LP-Qualität ein Wert von < 0,2%. 4) one way delay bezogen auf 128 Byte Framesize 5) gemäß RFC 3393; bezogen auf 512 Byte Framesize 6) relevant bei Serviceweiterleitung (Reroutingzeit im Netz bei Ausfall eines Netzelementes) 7) bestellte logische Bandbreite: HP+ LP = Summenbandbreite Tabelle 2: Dienst- und Serviceklassenparameter Die Qualitätsparameter von HP und LP beziehen sich auf die Übertragungsstrecke vom Kabelverzweiger/Hauptverteilerstandort in dem die jeweiligen MSANs aggregiert sind und an dem der Verkehr vom nachfragenden Carrier übernommen wird, bis zur TAE-Anschlußdose. Die Werte in Tabelle 2 beziehen sich auf einen Betrachtungszeitraum von sieben (7) Tagen. Diese Qualitätsparameter können seitens Telekom Deutschland GmbH nur dann eingehalten werden, wenn vom nachfragenden Carrier am Übergabeanschluß die bestellte Bandbreite nicht überschritten wird. Auch bei einem Betrachtungszeitraum von 7 Tagen kann der nachfragende Carrier akut auftretende Servicebeeinträchtigungen als Störung melden. In diesem Fall wird seitens Telekom Deutschland GmbH eine „ad hoc Messung“ durchgeführt. Ergibt sich aus dieser eine Überschreitung der in Tabelle 2 angeordneten Qualitätswerte, so wird die gemeldete Servicebeeinträchtigung als Störung bewertet und behandelt. Jede Überschreitung eines QoS Wertes (Betrachtungszeitraum sieben Tage) wird einer verminderten Verfügbarkeit (Störung) gleichgestellt. Mittels Service-Policy am Netzknoten der Telekom Deutschland GmbH wird sichergestellt, daß der nachfragende Carrier mit den gesendeten Daten-Frames die von ihm bestellte Bandbreite je MSAN nicht überschreitet. Die MTU-Size ist abhängig von der eingesetzten Hard- und Software Kombination der Telekom Deutschland GmbH. Der Wert darf aber eine Framesize von 1580 Byte nicht unterschreiten. p-bit Marking: In Downstream-Richtung (vom nachfragenden Carrier zum Endkunden) sorgt der nachfragende Carrier für das p-bit Marking sowohl im S-VLAN-Tag als auch im C-VLANTag. In Upstream-Richtung sorgt der nachfragende Carrier, sofern eine Ethernet-basierte Anschlußtechnolgie (VDSL2) zum Einsatz kommt, für das p-bit Marking des C-VLAN-Tags. Bei einer ATM-basierten Anschlußtechnologie (ADSL2+) sind die einzelnen VP/VC Werte mit einem von Telekom Deutschland GmbH definiertem p-bit-Mapping, das am MSAN zur Anwendung kommt, definiert, so daß der nachfragende Carrier für das p-Bit Marking nicht sorgen muß. In Upstream-Richtung wird das p-bit Marking im C-VLAN-Tag im MSAN von Telekom Deutschland GmbH als p-bit Marking in das S-VLAN-TAG übernommen. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 11 von 87 Sendet der nachfragende Carrier Daten-Frames mit einem p-bit Marking im S-VLAN-Tag, das weder für HP noch für LP vorgesehen ist, werden diese Daten-Frames im Netz von Telekom Deutschland ummarkiert, und zwar p-bit Marking 2 und 3 auf 1 und p-bit Marking 6 und 7 auf 5. Der Multicast-Traffic des nachfragenden Carriers wird im Netz der Telekom Deutschland GmbH transparent transportiert. Das Netz Equipment (MSAN, L2-Knoten) von Telekom Deutschland nimmt nicht an der Multicastfunktion des nachfragenden Carriers teil. Bandbreitenprofile je MSAN Folgende Bandbreitenprofile je MSAN können vom nachfragenden Carrier bestellt werden: Bandbreite in Mbit/s 2 4 6 8 10 15 20 30 40 50 75 100 Tabelle 3: Bandbreitenprofile je MSAN Die angegebenen Bandbreiten sind Bruttobandbreiten und beinhalten Ethernet Header inkl. VLAN-Tags. Aufgrund des Protokoll Overheads liegt die maximal erreichbare Bandbreite geringfügig unterhalb der angegebenen Bandbreite. Die maximal erreichbare Bandbreite ist abhängig von der Framesize. MSAN-Management endkundenseitig Das endkundenseitige MSAN-Management beschreibt die Konfiguration, welche für die Anschaltung des Endkunden durch den nachfragenden Carrier an die MSAN von Telekom Deutschland GmbH benötigt wird und ebenfalls für das L2-IPBSA Stand Alone relevant ist. MSAN-Konfiguration für L2-IPBSA Stand Alone Die Serviceprovisionierung am MSAN wird von Telekom Deutschland GmbH im "point-topoint Mode" konfiguriert, damit der nachfragender Carrier seine Endkundenzuordnung mittels je KVz/HVt eindeutigem VLAN-Tagging (S-VLAN- und C-VLAN-Tags) identifizieren kann. Je nach Verfügbarkeit bzw. Bestellung durch den nachfragender Carrier kommt entweder die VDSL2 oder die ADSL2+ Anschlußtechnologie zum Einsatz. Bei der technischen Realisierung wird zwischen Ethernet-basierender (bei VDSL2 - 1 bis 4 VLANs auf der Teilnehmeranschlußleitung) oder ATM-basierender (bei ADSL2+ - 1 bis 4 PVCs auf der Teilnehmeranschlußleitung) Anschlußtechnologie unterschieden. . Ethernet-basierende Anschlußtechnologie Gemeinsam mit der Bestellung des L2-IPBSA Stand Alone legt der nachfragende Carrier fest, wie viele VLANs seitens Telekom Deutschland GmbH am MSAN provisioniert werden, wobei entweder vier oder ein VLAN pro Teilnehmeranschlußleitung bestellt werden kann. Standardmäßig werden vier VLANs pro Teilnehmeranschlußleitung eingerichtet. Bestellt der nachfragende Carrier ein VLAN, erhält dieses die VLAN-ID 31, bestellt der nachfragende Carrier vier VLANs erhalten diese die VLAN-IDs 31, 32, 33 und 34. Mit dieser Vorgangsweise ist sichergestellt, daß die Modem-Konfiguration unabhängig von der Übernahmeanschluß ist. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse . Seite 12 von 87 ATM-basierende Anschlußtechnologie Gemeinsam mit der Bestellung des L2-IPBSA Stand Alone legt der nachfragende Carrier fest, wie viele PVCs seitens Telekom Deutschland GmbH am MSAN provisioniert werden, wobei entweder vier oder ein PVC pro Teilnehmeranschlußleitung bestellt werden kann. p-bit Übertragung bei Ethernet-basierender Anschlußtechnologie Standardmäßig werden vier PVCs pro Teilnehmeranschlußleitung eingerichtet. Bestellt der nachfragende Carrier einen PVC, lautet dieser 6/48, bestellt der nachfragende Carrier vier PVCs lauten diese 6/48, 6/49, 6/50 und 6/51. Mit dieser Vorgangsweise ist sichergestellt, daß die Modem-Konfiguration unabhängig von der Verkehrsübergabe ist. . Datenverkehr am Übergabeanschluß Unabhängig von der Anschlußtechnologie wird am Übergabeanschluß der Datenverkehr mit VLAN-Tagging übergeben. Das S-VLAN-Tag am Übergabeanschluß referenziert eindeutig zu einem bestimmten MSAN und wird mit der technischen Einrichtung des jeweiligen MSAN-Managements eindeutig festgelegt. Das eine bzw. die vier C-VLANTags referenzieren je MSAN eindeutig zu dem einen oder zu den vier VLANs bei Ethernet-basierender Anschlußtechnologie bzw. bei ATM-basierender Anschlußtechnologie zu dem einen oder zu den vier PVCs auf der Teilnehmeranschlußleitung und werden mit der technischen Einrichtung des L2-IPBSA Stand Alone eindeutig festgelegt. Aus Sicht des nachfragenden Carriers ist somit eine eindeutige Identifiziermöglichkeit jedes endkundenspezifischen VLANs bzw. PVCs je KVz bzw. HVt sichergestellt. Am MSAN wird der Endkundenverkehr des nachfragenden Carriers ebenfalls basierend auf dem p-bit Marking (up-und downstream) behandelt. In Upstream-Richtung wird das p-bit Marking vom C-VLAN-Tag in das S-VLAN-Tag übernommen. Das p-bit Marking im C-VLANTag ist vorerst in Downstream-Richtung transparent für die definierten p-bit Markings (0,1,4,5), in upstream Richtung für sämtliche p-bit Markings (0 bis 7). Sollten Änderungen des technischen Equipments der Telekom Deutschland GmbH künftig eine vollständig transparente Übertragung des p-bit Marking auch in Downstream-Richtung ermöglichen, z. B. wenn das p-bit Marking im C-VLAN-Tag bei Entfernung des S-VLAN-Tag nicht mehr zwingend mit dem p-bit Marking des S-VLAN-Tags überschrieben wird, wird Telekom Deutschland GmbH dies unverzüglich dem nachfragenden Carrier mitteilen und die transparente Übertragung sämtlicher p-bits im C-VLAN-Tag in Downstream-Richtung zur Verfügung stellen. Solange Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier die transparente Übertragung sämtlicher p-bits im C-VLAN-Tag in Downstream-Richtung nicht anbietet, gilt folgende Regelung: Durch den Einsatz einer maximalen Ethernetframesize von 1580 Byte, kann das p-bit Marking durch den nachfragenden Carrier mittels Tunnelung - Übertragung eines Ethernetrahmens innerhalb eines anderen Ethernetrahmens - transparent übertragen werden. Die virtuelle Entbündelung führt dann allenfalls zu einem Remarking der p-Bits des äußeren Ethernetrahmens, die p-Bits des inneren Rahmens bleiben unverändert. Verfügen die bei den Endkunden des nachfragenden Carriers installierten Modems nicht über diese Funktionalität, ist bei Einrichtung der virtuellen Entbündelung ein höherwertiges Modem erforderlich. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 13 von 87 Weist der nachfragende Carrier Telekom Deutschland GmbH nach, daß für den einzurichtenden Endkundenservice die transparente Übertragung von mehr als vier p-Bit Markings bzw. anderen als den p-Bit Markings 0, 1, 4, 5 in Downstream-Richtung erforderlich ist, hat Telekom Deutschland GmbH die Kosten für den erforderlichen Modemtausch bzw. die Mehrkosten für tunnelungsfähige Modems in der vom nachfragenden Carrier nachgewiesenen und erforderlichen Höhe zu ersetzen. . p-bit Übertragung bei ATM-basierender Anschlußtechnologie Am MSAN werden die ATM PVCs in Upstream-Richtung auf die je Kunden zugewiesenen CVLAN-Tags abgebildet ("gemappt"). Je PVC ist ein von Telekom Deutschland GmbH definiertes p-Bit Marking am MSAN hinterlegt: 6/48 -* C-VLAN-Tag mit p-Bit = 0 6/49 -* C-VLAN-Tag mit p-Bit = 1 6/50 -* C-VLAN-Tag mit p-Bit = 4 6/51 -* C-VLAN-Tag mit p-Bit = 5 Securitymaßnahmen seitens Telekom Deutschland GmbH Zur Gewährleistung der Netzsicherheit ist das Netzkonzept so angelegt, daß eine direkte Layer-2 Endkunden-zu-Endkunden Kommunikation unterbunden ist. Wollen 2 Endkunden, welche z. B. an demselben MSAN angebunden sind, kommunizieren, so ist dies nur via Layer-3 über den nachfragender Carrier möglich. Der MSAN unterbindet "duplicated MACAdressen". DHCP Option 82 Bei der ersten Serviceprovisionierung für einen nachfragenden Carrier an einem MSAN aktiviert Telekom Deutschland GmbH standardmäßig die DHCP Option 82 für diesen nachfragenden Carrier am MSAN, sofern der nachfragende Carrier bei der Bestellung nicht ausdrücklich bekannt gegeben hat, auf diese Aktivierung zu verzichten. Die DHCP Option 82 ermöglicht den Endkundenmodems des nachfragenden Carriers, sich bei der erstmaligen Anschaltung und später im Betrieb automatisch im Netz des nachfragenden Carriers zu melden und Basisinformationen über Port und MSAN an den nachfragenden Carrier zu übermitteln. Der MSAN fungiert als DHCP Relay Agent. Ein DHCPRequest eines nachfragenden Carrier-Modems oder eines PCs, welcher am Modem angeschlossen ist, wird an den MSAN übermittelt. Der MSAN fügt in den DHCP-Request die Informationen Port ID und MSAN ID ein und leitet den DHCP-Request zum DHCP Server im Netz des nachfragenden Carriers weiter. Auf diese Weise ist es dem nachfragenden Carrier möglich, die MSAN ID und Port ID je Endkunde abzufragen. Diese Funktion kann als Abnahmetest und auch im laufenden Betrieb zur Teilnehmeridentifikation eingesetzt werden. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 14 von 87 L2-IPBSA Stand Alone VULA Die Realisierung eines L2-IPBSA Stand Alone VULA auf einer Teilnehmeranschlußleitung wird seitens des nachfragenden Carrier mittels Bestellung eingeleitet. Der Feasibility-Check von Telekom Deutschland GmbH zeigt dem nachfragenden Carrier unverbindlich an, welche L2-IPBSA Stand Alone Bandbreite auf der Teilnehmeranschlußleitung maximal möglich wäre. Grundsätzlich werden für den bestellten L2-IPBSA Stand Alone vier VLANs bzw. PVCs eingerichtet, sofern nicht der nachfragende Carrier bei der Bestellung des L2-IPBSA Stand Alone ausdrücklich die Realisierung nur eines VLANs bzw. PVCs angibt. Die physikalische Limitierung der Teilnehmeranschlußleitung ist mit dem Line-Profil definiert. Somit kann in jedem einzelnen VLAN/PVC diese Bandbreite genutzt werden, aber in Summe nicht mehr als im Line-Profil provisioniert. Die Verkehrspriorisierung ist gemäß p-bit Marking geregelt und unabhängig von den VLANs. Folgende Tabelle stellt die für FTTC anzubietenden L2-IPBSA Stand Alone-Profile dar: L2-IPSA Stand Alone Profile Untergrenze Downstream/Upstream Downstream/Upstream 8.192/768 256/64 20.480/4.096 8.193/512 20.480/4.096 ADSL2+, VDSL2 30.720/10.240 16.384/4.096 30.720/10.240 VDSL2.Vectoring 51.200/20.480 30.720/10.241 51.200/20.480 VDSL2.Vectoring 76.800/30.720 30.720/20.481 76.800/30.720 VDSL2.Vectoring 102.400/40.960 76.801/20.480 102.240/40.960 VDSL2.Vectoring Obergrenze Anschlußtechnologie Downstream/Upstream Verfügbarkeit 8.192/768 ADSL2+, VDSL2 Tabelle 5: L2-IPBSA Stand Alone Profile Bei den L2-IPBSA Stand Alone-Profilen in Tabelle 5 handelt es sich um die Angabe der Leitungsgeschwindigkeit auf der Teilnehmeranschlußleitung in kbit/s inklusive Protokolloverhead. Mit dem erstgenannten Wert ist immer „downstream“ und mit dem zweitgenannten Wert „upstream“ definiert. Die L2-IPBSA Stand Alone-Profile in Tabelle 5 sind als „bis zu“ Profile zu verstehen, d.h. die tatsächlich herstellbare Bandbreite auf der Teilnehmeranschlußleitung kann variieren und hängt von den technischen Gegebenheiten vor Ort ab. Die Bandbreite kann daher größer/gleich der definierten Untergrenze und maximal gleich der Obergrenze des jeweiligen Profils sein. Die jeweils aktuell vordefinierten Zwischenprofile für erforderliche Bandbreitenrückstufungen stehen dem nachfragender Carrier über das Web-Frontend jederzeit als Information zur Verfügung. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 15 von 87 Telekom Deutschland GmbH richtet vorerst zumindest folgende Abstufungen ein: 8192/768 6144/768 6144/512 6144/384 4096/768 20480/4096 30720/10240 51200/20480 20480/3072 30720/8192 51200/15360 20480/2048 30720/6144 51200/10240 20480/1024 30720/4096 40960/20480 16384/4096 25600/10240 40960/15360 76800/30720 76800/25600 76800/20240 76800/15360 76800/10240 102400/40960 102400/35840 102400/30720 102400/20480 102400/10240 4096/512 4096/384 4096/256 3072/768 3072/512 3072/384 3072/256 2048/768 2048/512 2048/386 2048/256 1024/512 1024/368 1024/256 1024/128 768/256 768/128 16384/3072 25600/8192 40960/10240 16384/2048 25600/6144 30720/20480 16384/1024 25600/4096 30720/15360 12288/4096 20480/8192 12288/3072 20480/6144 12288/2048 16384/10240 12288/1536 16384/8192 12288/1024 16384/6144 12288/768 12288/10240 10240/4096 12288/8192 10240/3072 12288/6144 10240/2048 10240/1536 10240/1024 8192/4096 8192/3072 8192/2048 8192/1536 8192/1024 71680/30720 71680/25600 71680/20240 71680/15360 71680/10240 61440/30720 61440/25600 61440/20240 61440/15360 61440/10240 51200/30720 51200/25600 40960/30720 40960/25600 30720/30720 30720/25600 76800/40960 76800/35840 61440/40960 61440/30720 51200/40960 51200/35840 40960/40960 40960/35840 Tabelle 6: L2-IPBSA Stand Alone-Zwischenprofile Im laufenden Betrieb wird sich aufgrund des Einsatzes der Vectoringtechnik die Bandbreite, mit der das Modem ursprünglich synchron wurde, nicht ändern. Sollte es dennoch zu einer Beeinträchtigung des L2-IPBSA Stand Alone und in weiterer Folge zu einer Störung auf der Teilnehmeranschlußleitung kommen, sind Maßnahmen im Rahmen des Entstörprozesses erforderlich. Detaillierte Regelungen hierzu im Rahmen der Entstörung sind notwendig und noch zu regeln. Telekom Deutschland GmbH übermittelt dem nachfragenden Carrier eine Last-Mile-Status Analyse - Meßprotokoll nach der Herstellung / Umstellung. Der nachfragende Carrier hat die Möglichkeit, die tatsächliche Line-Rate via Web-Frontend (im Hintergrund wird eine LastMile-Status-Analyse - Abfrage aktiviert) der jeweiligen Teilnehmeranschlußleitung abzufragen. Der nachfragende Carrier hat vorerst die Möglichkeit, symmetrische L2-IPBSA Stand Alone Bandbreitenprofile durch die Begrenzung der Downstreambandbreite auf den Wert der Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 16 von 87 Upstreambandbreite einzurichten. Dies begründet u. a. die vermeintlich hohe Zahl von den geforderten Abstufungen. Sollte Telekom Deutschland GmbH symmetrischen Profile im ARU-Umfeld künftig in Aussicht nehmen, wird Telekom Deutschland GmbH den nachfragenden Carrier zeitgerecht vorab über diese Absicht informieren und gemeinsam mit dem nachfragenden Carrier über die technische und kommerzielle Umsetzung zu verhandeln. Interleaving-Delay auf der Teilnehmeranschlußleitung Zur L2-IPBSA Stand Alone - Bandbreite ist für die Anschlußvariante VDSL2 grundsätzlich eines von derzeit zwei möglichen Interleaving-Delays (Interleavetiefen) auf der Teilnehmeranschlußleitung bestellbar und zwar die 8 ms und 0 ms. Macht der nachfragende Carrier bei der Bestellung keine Angaben oder ist für die einzurichtende Bandbreite das Interleaving-Delay 0 ms nicht verfügbar, wird standardmäßig das Interleaving-Delay von 8 ms eingestellt und der nachfragende Carrier darüber ausdrücklich informiert. Telekom Deutschland GmbH bietet ein Interleaving-Delay von 8 ms für sämtliche Bandbreitenprofile und - zwischenprofile an. Ein Interleaving-Delay von 0 ms wird für mindestens fünf Zwischenprofile pro Bandbreitenkategorie, d.h. bis 8 Mbit/s, bis 20 Mbit/s, bis 30 Mbit/s, bis 50 Mbit/s, bis 75 Mbit/s und bis 100 Mbit/s, angeboten. Die jeweils aktuellen Zwischenprofile für die ein Interleaving-Delay von 0 ms angeboten wird, stehen dem nachfragenden Carrier über das Web-Frontend jederzeit als Information zur Verfügung. Für die Anschlußvariante ADSL2+ beträgt das Interleaving-Delay 12 ms im Downstream und 0 ms im Upstream. Sollte z. B. durch eine Änderung der technischen Funktionalitäten im Netz der Telekom Deutschland GmbH (z. B. Einsatz von SRA, Overrule-Modus) oder durch Bereinigung nicht mehr benötigter Templates für mehr als die genannten Bandbreiten ein Interleaving-Delay von 0 ms möglich werden, oder kann Telekom Deutschland GmbH das L2-IPBSA Stand alone VULA künftig ohne Profil-Templates realisieren, wird Telekom Deutschland GmbH den nachfragenden Carriern zeitnah darüber informieren und dem nachfragenden Carrier diese anbieten. L2-IPBSA Stand Alone VULA Endkundenreporting via “Last-Mile-Status-Analyse” Konfigurations-Templates Telekom Deutschland GmbH stellt dem nachfragenden Carrier die jeweils aktuellen Konfigurations-Templates mit allen enthaltenen Parametern und einer eindeutigen TemplateID zur Verfügung. Die Templates werden über das Web-Frontend abrufbar gehalten und der nachfragende Carrier wird rechtzeitig über allfällige Änderungen informiert. Inhalt der Statusabfrage Der nachfragende Carrier kann über das Web-Frontend eine Statusabfrage seines Endkunden mittels „Last-Mile-Status-Analyse“ durchführen. Unmittelbar nach der Abfrage zu der jeweiligen Teilnehmeranschlußleitung wird ein Report mit folgenden Werten erstellt: Konfigurations-Parameter Konfigurations-Template-ID Test-, Diagnose-, Status-, Perfomance-Parameter Noise margin Up-/Downstream output power Up-/Downstream Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 17 von 87 attenuation Up-/Downstream max attainable bitrate Up-/Downstream Current INP Value Up-/Downstream Interleaving Delay Up-/Downstream Relative Occupation Capacity Up-/Downstream Error seconds Severly Errored Seconds Unavailable Seconds Code Violation Forward Error Correction Re-Inits Power Spectral Density Carrier Load Signal to noise ratio Hlog Quiet line noise Gain Line Rate Up-/Downstream Lineprofil Up-/Downstream Status der DSL-Verbindung (synchron, asynchron) S-VLAN-Tag Mapping der kundenseitigen C-VLAN-IDs (bzw. PVCs) auf die netzseitigen C-VLAN-IDs Alarm Dying Gasp Last-Sync Timestamp: gibt den Zeitpunkt an, Synchronisierung stattfand FaINI: Anzahl nicht erfolgreicher Initialisation events zu dem die letzte erfolgreiche Elektrische Länge: gemessen in dB bei 1 MHz normalisiert (nur bei VDSL) Modeminventory-Parameter - sofern am MSAN verfügbar Modemname Vendorname Serial Number Version Number Self Test result DSL Annex Firmware Leitungstreiber Telekom Deutschland GmbH hat sämtliche Parameter entsprechend den einschlägigen Standards bzw. jedenfalls in der Form anzubieten, wie sie für eigene Zwecke selbst eingesetzt werden. Telekom Deutschland GmbH übermittelt dem nachfragenden Carrier auf konkrete begründete Nachfrage Verweise auf die entsprechenden Standards bzw. gibt bei Abweichungen von diesen bekannt, in welcher konkreten Form diese Parameter von Telekom Deutschland GmbH selbst eingesetzt werden. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 18 von 87 Ist mit den dem nachfragenden Carrier zur Verfügung gestellten Parametern im Einzelfall keine erfolgreiche Störungseingrenzung möglich, hat Telekom Deutschland GmbH unentgeltlich die Fehlereingrenzung zu übernehmen. Um diese Eingrenzung durch Telekom Deutschland GmbH zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, hat der nachfragende Carrier gemeinsam mit dem Ersuchen um Fehlereingrenzung alle relevanten Informationen bzw. Schlußfolgerungen, die er im Zuge seiner eigenen Fehlereingrenzung von seinem Endkunden erhalten oder sonst ermittelt hat, an Telekom Deutschland GmbH zu übermitteln. Kann Telekom Deutschland GmbH auf Basis der von ihr vorgenommenen Störungseingrenzung nachweisen, daß der nachfragende Carrier mit den zur Verfügung stehenden Parameter und gegebenenfalls Informationen des Endkunden die Fehlereingrenzung selber hätte vornehmen können, hat der nachfragende Carrier Telekom Deutschland GmbH den Aufwand für die Störungseingrenzung im nachgewiesenen und erforderlichen Umfang zu ersetzen. Modalitäten der Abfragen Die „Last-Mile-Status-Analyse“ wird vom nachfragenden Carrier aus Kapazitätsgründen grundsätzlich nur im Einzelfall durchgeführt. Zyklische Abfragen aller Parameter der „Last-Mile-Status-Analyse“ - mit Ausnahme der Parameter S-VLAN-Tag und Mapping der kundenseitigen C-VLAN-IDs (bzw. PVCs) auf die netzseitigen C-VLAN-IDs - über alle Leitungen eines alternativen Betreibers können aber zumindest zwei Mal wöchentlich erfolgen. Die Details dieser Abfragen werden zwischen Telekom Deutschland GmbH und dem nachfragenden Carrier frühestmöglich abgestimmt. Für die Zeit bis zum Vorliegen dieser Abstimmung gibt Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier binnen 14 Tagen nach Bestellung des Übernahmeanschlusses provisorische Zeitfenster für die beiden wöchentlichen Abfragen bekannt, wobei wenigstens eine Abfrage innerhalb der normalen Geschäftszeiten zu liegen hat. Bereitstellung von L2-IPBSA Stand Alone – Statusinfomationen (Bestellung etc.) Sämtliche geschäftsfallbezogenen Statusinformationen werden dem nachfragenden Carrier im Zeitraum der Geschäftsfallbearbeitung zeitnahe (abhängig von Geschäftsfall, Art und Typ der Statusmeldung) zur Verfügung gestellt. Nach Geschäftsfall-Abschluß sind die Daten mindestens für einen Zeitraum von vier Wochen über das Web-Frontend abrufbar. Der nachfragende Carrier kann die Status-Abfrage mittels elektronischer Schnittstelle WITA (Web-GUI oder SOAP), falls WITA diese Leistung nicht unterstützt, über ein Web-Frontend (Web-GUI oder SOAP) durchführen, um in die Geschäftsfälle, deren Statusinformationen, die Bestellabwicklung sowie über die Störungsabwicklung Einsicht zu erhalten. Abnahmetest zur Bereitstellung von L2-IPBSA Stand Alone Zur Verifikation des Gutfalles (Realisierbarkeit) durch den nachfragenden Carrier bei Herstellung gilt für die Herstellung und Umstellung bei der Bereitstellung Folgendes: Bei der Herstellung der Teilnehmeranschlußleitung (TAL) oder Umstellung (mit Arbeiten beim Endkunden) von (nicht aktiver) TAL- auf L2-IPBSA-Nutzung VULA wird am Kundenstandort vom Techniker der Telekom Deutschland GmbH ein Meßgerät (Testmodem) an die TAE der Teilnehmeranschlußleitung angeschlossen und synchronisiert. Dabei soll die Synchronisation mit der Profilkonfiguration am MSAN-Port erfolgen, welche dem bestellten L2-IPBSA Stand Alone Profil (Bandbreite, Interleaving-Delay) entspricht. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 19 von 87 Bei Synchronität des Modems wird mittels der am MSAN aktivierten DHCP Option 82 in Übereinstimmung mit der beim Bestellprozeß bekanntgegebenen MSAN-ID und Port-ID das Port am MSAN seitens nachfragenden Carrier identifiziert und mit der Endkundenreporting/Last-Mile-Status-Analyse die Leitungswerte inkl. synchronisierter Bitrate abgefragt. Im Fall der Umstellung (ohne Arbeiten beim Endkunden) von bereits aktivierten TAL- auf L2IPBSA-Stand Alone VULA ist die Anwesenheit eines Technikers mit einem Modem vor Ort nicht vorgesehen. Für diesen Fall übermittelt Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier gemeinsam mit der Eingangsbestätigung einen Nachweis, z. B. Abnahme- und Meßprotokoll, Ausdruck aus internen Systemen der Telekom Deutschland GmbH, der die erfolgte Umstellung und die Übernahme derselben in die Systeme der Telekom Deutschland GmbH dokumentiert. Technische Einrichtungen beim Endkunden Seitens Telekom Deutschland GmbH wird - soweit nicht bereits vorhanden – eine TAEAnschlußdose beim Endkunden bereitgestellt. Es gelten die Regelungen wie bei Bereitstellung einer vollständig entbündelten Teilnehmeranschlußleitung. Seitens des nachfragenden Carriers ist sicherzustellen, daß folgende technischen Einrichtungen beim Endkunden bereitgestellt werden: Stromversorgung, Modem beim Endkunden passend zur Anschlußart und Anschlußtechnologie, Verkabelung zwischen APL und TAE vorhanden (wenn keine TAE vorhanden, gelten die Regeln wie bei TAL-Neuanschluß) Liste der Kontakte / Abwicklung über Web-Frontend Kontaktliste Die Liste der Kontakte von Telekom Deutschland GmbH sind in im Extranet stets aktuell bereitzustellen. Zur Vermeidung von Mißverständnissen und Versäumnissen erfolgt die Kommunikation bei Anfragen, Rückfragen oder Beschwerden per E-Mail über die in der Kontaktliste definierten Postfächer von Telekom Deutschland GmbH. Der nachfragende Carrier übermittelt seine Ansprechpartner/Kontaktadressen spätestens nach Zeichnung der „Änderungsvereinbarung zum Standardvertrag/Vertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlußleitung und zur Zusatzvereinbarung über den Zugang zur Teilnehmeranschlußleitung über Schaltverteiler auf dem Hauptkabel und Kabelverzweiger auf dem Verzweigerkabel“ der Anordnung an Telekom Deutschland GmbH. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 20 von 87 Sollte es zu Änderungen der Kontakte bei Telekom Deutschland GmbH bzw. beim nachfragenden Carrier kommen, erfolgt eine umgehende Mitteilung an den nachfragenden Carrier bzw. an Telekom Deutschland GmbH. Die Kontaktliste enthält jeweils die entsprechenden Ansprechpartner inklusive Bezeichnung, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Abwicklung Soweit nicht im spezifischen Fall anders angegeben, steht dem nachfragenden Carrier zur Abwicklung der anordnungsgegenständlichen Leistungen, die durch die elektronische Schnittstelle WITA (Web-GUI oder SOAP) nicht bereitgestellt werden können, zusätzlich ein Web-Frontend (nach Wahl des nachfragender Carrier als Web-GUI oder SOAP-Schnittstelle) in deutscher Sprache zur Verfügung. Sämtliche nach dieser Anordnung über andere Kommunikationswege übermittelte Informationen sind überdies über das Web-Frontend abrufbar. Mit Rechtskraft dieser Anordnung übermittelt Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier die Zugangsdaten sowie Berechtigungen (Username und Ersteinstiegspaßwörter) an die vom nachfragenden Carrier bekannt gegebenen Ansprechpartner. Die Bedienung des Web-Frontend ist der Benutzerdokumentation, die mit den Paßwörtern übermittelt wird, zu entnehmen. Die detaillierten Übergabeformate sind bei Nutzung der SOAP-Schnittstelle in der Schnittstellenbeschreibung enthalten. Das Web-Frontend ist über das Internet erreichbar. Telekom Deutschland GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die unberechtigte Verwendung von Usernamen und Einstiegspaßwörtern. Für den Lauf von Fristen für Prozesse und Abläufe, die über das Web-Frontend abgewickelt werden, ist der Zeitstempel des jeweiligen Auslösers der Aktion aus dem Web-Frontend relevant. Weitere Details zum Web-Frontend sind zu regeln. Übergabeanschluß Bestellung der Übergabeanschlusses Bestellung des Übergabeanschlusses bei einem bereits bestehenden physischen Zugang (Kollokation) des nachfragenden Carriers am MSAN-/KVz- oder HVt-Standort Zur Verkehrsübergabe (LWL-Verkehrsanbindung) des nachfragenden Carriers bei bereits bestehender Kollokation des nachfragenden Carrier am KVz- oder HVt-Standort muß vom nachfragenden Carrier eine Angebotsaufforderung über das Web-Frontend oder per E-Mail an Telekom Deutschland GmbH zeitgerecht - mindestens jedoch elf Wochen bevor der nachfragende Carrier L2-IPBSA Stand Alone VULA zur Realisierung von Diensten für seine Endkunden bestellen möchte - erfolgen. Telekom Deutschland GmbH bestätigt den Erhalt der Angebotsaufforderung innerhalb von einem Arbeitstag nach Zugang der Angebotsaufforderung. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 21 von 87 Mit der Angebotsaufforderung übermittelt der nachfragende Carrier folgende Informationen an Telekom Deutschland GmbH: KVz-ID oder IMDAS-Nummer bei Hauptverteilern Kundennummer des nachfragenden Carriers Größe des Gigabitports (1 oder 10 Gbit/s) Planung ja/nein gewünschter Bereitstellungstermin Link aggregation (LAG) gewünscht ja/nein Vorhandensein von Telekom Deutschland GmbH-LWL-Infrastruktur Telekom Deutschland GmbH prüft die Realisierung des vom nachfragenden Carrier gewünschten Übergabeanschlusses und des gewünschten Bereitstellungstermins nach dem Eingang der Angebotsaufforderung unverzüglich und unterbreitet dem nachfragenden Carrier innerhalb von längstens zwanzig (20) Arbeitstagen ab Eingang der Angebotsaufforderung bei Telekom Deutschland GmbH ein Angebot über den nachgefragten Übergabeanschluß per E-Mail, in dem sie entweder den gewünschten Bereitstellungstermin bestätigt oder unter Angabe von Gründen einen anderen Bereitstellungstermin nennt. Bei verspäteter Antwort von Telekom Deutschland GmbH auf die Angebotsaufforderung fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln. Die genannte Frist von zwanzig (20) Arbeitstagen beginnt mit dem Eingang der Angebotsaufforderung, auch wenn die vom nachfragenden Carrier im Zuge der Angebotsaufforderung übermittelten Informationen unvollständig sind. Die Frist wird jedoch bei Übermittlung einer Aufforderung von Telekom Deutschland GmbH, die fehlenden Informationen nachzureichen, bis zum Tag der Nachreichung der fehlenden Informationen (Eingang bei Telekom Deutschland GmbH) gehemmt. Wird das Angebot von Telekom Deutschland GmbH binnen zwanzig (20) Arbeitstagen nach vollständigem Zugang vom nachfragenden Carrier nicht angenommen, gilt es als abgelehnt. Im Falle einer Angebotsannahme bestellt der nachfragende Carrier über das Web-Frontend die Verkehrsanbindung. Telekom Deutschland GmbH bestätigt den Zugang der Bestellung binnen eines Arbeitstages. Bestellung des Übergabeanschlusses bei einem bereits bestehenden bzw. beauftragten Übergabeanschlusses eines Dritten am KVz- oder HVt-Standort Die Bestellung des Übergabeanschlusses bei Mitnutzung eines vorhandenen bzw. bereits bestellten Übernahmeanschlusses eines Dritten ist gem. noch zu regelnder Prozesse zulässig. Zusätzlich zu dem Prozedere –Bestellung des Übergabeanschlusses- übermittelt der nachfragende Carrier mit der Angebotsaufforderung an Telekom Deutschland GmbH eine Einverständniserklärung des Dritten, dessen Übernahmeanschluß vom nachfragenden Carrier mitgenutzt werden kann. Die Einverständniserklärung muß die aufgezählten Mindestinhalte enthalten. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 22 von 87 Der nachfragender Carrier übermittelt daher folgende Angaben: Kundennummer des nachfragenden Carriers Leitungsbezeichnung/Kennung des vorhandenen/bestellten Übergabeanschlusses des Dritten Gewünschter Bereitstellungstermin (Beginn Mitnutzung) Angaben zum Dritten (Name Provider, Ansprechpartner) KVz-ID oder IMDAS-Nr Einverständniserklärung des Dritten Für Telekom Deutschland GmbH ist der nachfragende Carrier der einzige Ansprechpartner, an den sämtliche Informationen im Rahmen der Mitnutzung per E-Mail übermittelt werden. Der nachfragende Carrier hat dafür zu sorgen, daß diese Informationen - sofern sie auch den Dritten betreffen - zeitgerecht an diesen weitergeleitet werden. Verkehrsweiterleitung zum alternativen KVz, HVt oder BNG Derzeitig nicht angeordnet. Daher hier nur möglicher Lösungsvorschlag bei Freiwilligkeit durch Telekom Deutschland GmbH. Die Verkehrsübergabe kann auch über einen alternativen KVz, HVt oder am BNG erfolgen, sofern der nachfragende Carrier eine Verkehrsübergabe durch Telekom Deutschland GmbH wünscht - erfolgen. In diesem Fall ist vom nachfragenden Carrier eine Angebotsaufforderung an Telekom Deutschland GmbH über das Web-Frontend zu übermitteln. Auf die vom nachfragenden Carrier gewünschte Verkehrsweiterleitung zum alternativen KVz, HVt oder BNG muß der nachfragende Carrier bei der Angebotsaufforderung und Bestellung des Übergabeanschlusses ausdrücklich hinweisen. Der nachfragender Carrier übermittelt über das Web-Frontend folgende Angaben: IMDAS-Nr bei HVt KVz-ID bei KVz Kundennummer des nachfragenden Carriers Gewünschtes SLA IMDAS-Nr des alternativen HVt oder KVz-ID des alternativen KVz oder VPSZ des BNG Größe des Gigabit Ports Planung ja/nein gewünschter Bereitstellungstermin Link aggregation gewünscht ja/nein Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 23 von 87 Verkehrsweiterleitung zu einem alternativen Standort des nachfragender Carriers Derzeitig nicht angeordnet. Daher hier nur möglicher Lösungsvorschlag bei Freiwilligkeit durch Telekom Deutschland GmbH. Die Verkehrsweiterleitung zu einem alternativen Standort des nachfragenden Carriers, der nicht einem KVz-, HVt- oder BNG-Standort entspricht, bedarf - sofern der nachfragende Carrier eine Verkehrsweiterleitung durch Telekom Deutschland GmbH wünscht - einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. In diesem Fall kann der nachfragende Carrier über das Web-Frontend auch im Zusammenhang mit der Verkehrsweiterleitung zu einem alternativen Standort des nachfragenden Carriers eine Angebotsaufforderung an Telekom Deutschland GmbH übermitteln. Der nachfragende Carrier übermittelt über das Web-Frontend folgende Angaben: Auftragsnummer des nachfragenden Carriers gewünschtes SLA nachfragender Carrier-Standortadresse gewünschter Bereitstellungstermin KVz-ID bzw. IMDAS-Nr , der übergeben werden soll Bereitstellung des L2-IPBSA-Übergabeanschlusses VULA Die Herstellungsfrist für die LWL-Verkehrsanbindung (Übernahmeanschluß) beträgt in der Regel zwei (2) Wochen. Der nachfragende Carrier stellt hierbei die notwendige Glasfaser bereit. Das ggf. vorhandene Leerrohr des nachfragenden Carriers, in dem das KVzZuführungskabel verlegt ist, kann mitgenutzt werden. Telekom Deutschland GmbH und nachfragender Carrier klären vor verbindlicher Bestellung durch nachfragenden Carrier die Ausführung der Abschlußstecker an der Glasfaser. Bei Fehlen eines Leerrohres ist der ggf. notwendige Tiefbau vergleichbar den bisherigen Regelungen zur Bereitstellung eines KVz-Zuführungskabels durch den nachfragenden Carrier durchzuführen. Wenn aufgrund mangelnder Verfügbarkeit oder schlechter Witterung die notwendigen Tiefbau- und Kabelverlegearbeiten durch den nachfragenden Carrier nicht durchgeführt werden können, teilt dieser dies unverzüglich der Telekom Deutschland GmbH per eMail mit. Die Herstellungsfrist des Übernahmeanschlusses wird bis zur Bereitstellungsmeldung gehemmt. Der nachfragende Carrier gestattet bei Bereitstellung im HVt den Zugang zu seinen Kollokationsräumlichkeiten zwecks Herstellung des Übernahmeanschlusses und wirkt im erforderlichen Ausmaß mit. Da keine Hochbauarbeiten erforderlich sind, entfällt der Bedarf einer gemeinsamen Begehung. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 24 von 87 Der konkrete Bereitstellungstermin wird dem nachfragenden Carrier spätestens fünf (5) Arbeitstage davor unter Nennung von Datum, Uhrzeit und Ansprechpartner per E-Mail angekündigt, damit zeitgerecht eine Bereitstellung der Glasfaser vor Ort durch den nachfragenden Carrier erfolgen kann. Der Bereitstellungstermin ist durch den nachfragender Carrier binnen zwei (2) Arbeitstagen nach Zugang der Ankündigung - falls dieser Termin vom nachfragender Carrier wahrgenommen werden kann - per E-Mail zu bestätigen. Verzögerungen, die durch eine Nichtannahme des Bereitstellungstermins entstehen, hemmen die Herstellungsfrist für den Übergabeanschluß. Stellt der nachfragende Carrier trotz Bestätigung die notwendige Glasfaser nicht am vereinbarten Ort bereit oder verweigert er im Bereitstellungstermin die Abnahme unter Angabe von Gründen, verzögert sich die Herstellung des Übergabeanschlusses entsprechend. Telekom Deutschland GmbH wird dem nachfragenden Carrier einen neuerlichen Bereitstellungstermin nach dem obigen Prozedere per E-Mail ankündigen. Die Fristen für die Herstellung des Übergabeanschlusses sind bis zum neuen Bereitstellungstermin gehemmt. Zum tatsächlichen Bereitstellungstermin, an dem beide Anordnungspartner vor Ort anwesend sein müssen, erfolgt die Abnahme des Übergabeanschlusses durch den nachfragenden Carrier. Mit der Abnahme gilt der Übergabeanschluß als hergestellt. Die Abnahme muß spätestens am Tag des bestätigten Bereitstellungstermins möglich sein und erfolgt spätestens zu diesem Termin. Über die Abnahme wird ein gemeinsames Protokoll erstellt. Verweigert der nachfragende Carrier grundlos die Abnahme, so gilt die Leistung "Übergabeanschluß" nach Ablauf des Kalendertages, für den die Bereitstellung und damit die Abnahme vereinbart wurden, als abgenommen. Bei begründeter Verweigerung der Abnahme durch den nachfragenden Carrier übermittelt dieser binnen zwei (2) Arbeitstagen eine Mängelliste; gleichzeitig kündigt Telekom Deutschland GmbH einen neuen Bereitstellungstermin nach dem o. g. Verfahren an. Telekom Deutschland GmbH wird den nachfragenden Carrier über allenfalls zusätzlich erforderliche Zutrittstermine unter Nennung von Datum, Uhrzeit und Ansprechpartner sowie über die etwa erforderliche Anwesenheit eines Technikers des nachfragenden Carriers fünf (5) Arbeitstage vorher per E-Mail informieren. Kommt es zu Verzögerungen der Herstellung des Übergabeanschlusses, die im Verantwortungsbereich des nachfragenden Carriers liegen und die verhindern, daß der nachfragende Carrier spätestens zeitgleich mit Telekom Deutschland GmbH auf L2-IPBSA Stand Alone basierende Breitbanddienste für Endkunden im Einzugsbereich des betreffenden HVt bestellen kann, haftet Telekom Deutschland GmbH dafür nicht. Dies gilt auch für Verzögerungen bei Realisierung der Anbindung unter Nutzung eines Übernahmeanschlusses eines Dritten, die sich aufgrund des Dreiecksverhältnisses ergeben und die im Bereich des Dritten und damit des nachfragenden Carriers liegen. Insbesondere hemmen solche Verzögerungszeiten die vorstehend festgelegten Leistungsfristen. Telekom Deutschland GmbH bleibt von sämtlichen Rechten und Pflichten, die aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem nachfragenden Carrier und dem Dritten resultieren, unberührt. Insbesondere haftet Telekom Deutschland GmbH nicht für den Fall, daß der Dritte - aus welchen Gründen auch immer - dem nachfragenden Carrier die Zustimmung zur Nutzung seiner Kollokationsräumlichkeiten im HVt entzieht. Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln. Der nachfragender Carrier erhält den Status seiner Aufträge über das Web-Frontend übermittelt. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 25 von 87 Nach erfolgter Herstellung des Übergabeanschlusses wird eine Erledigungsmeldung per EMail an den nachfragenden Carrier übermittelt: Die Erledigungsmeldung enthält folgende Angaben: Datum Auftragsnummer des nachfragenden Carriers Leitungsbezeichnung/Kennung des vorhandenen/bestellten Übergabeanschlusses des Dritten Verkehrsübergabeart Fertigstellungsdatum KVz-ID bei KVz, IMDAS-Nr bei HVt oder VPSZ bei BNG Bereitstellungsdatum Änderungen und Stornierung des Übergabeanschlusses Änderungen des Übergabeanschlusses können per E-Mail mittels neuerlicher Angebotsaufforderung an Telekom Deutschland GmbH erfolgen. Der weitere Prozeß richtet sich danach, welche (geänderte) Form der Verkehrsübergabe vom nachfragenden Carrier gewünscht wird. Eine Rücknahme ("Stornierung") sowie eine Änderung der Angebotsaufforderung durch den nachfragenden Carrier gegenüber Telekom Deutschland GmbH ist per E-Mail bis zum Zugang des Angebots seitens Telekom Deutschland GmbH beim nachfragenden Carrier möglich. Eine Änderung der Angebotsaufforderung gilt als neue Angebotsaufforderung durch den nachfragenden Carrier und hat nach dem oben beschriebenen Verfahren zu erfolgen. Eine nicht wesentliche Änderung der Angebotsaufforderung ändert nichts am Fristenlauf. Die der Telekom Deutschland GmbH durch eine Änderung allenfalls entstehenden zusätzlichen Kosten sind vom nachfragenden Carrier zu tragen. Kündigung des Übergabeanschlusses Die Kündigung des Übergabeanschlusses ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Letzten eines jeden Kalendermonats möglich. Die Kündigung muß zumindest folgende Angaben enthalten: Auftragsnummer des nachfragenden Carriers Leitungsbezeichnung/Kennung des vorhandenen/bestellten Übergabeanschlusses des Dritten Verkehrsübergabeart KVz-ID bei KVz, IMDAS-Nr bei HVt oder VPSZ bei BNG Angabe des letzten Leistungstages (Kündigungstermins) Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 26 von 87 Telekom Deutschland GmbH ist nicht berechtigt, eine ordentliche Kündigung des Übergabeanschlusses ohne das Vorliegen eines besonderen objektiven Grundes vorzunehmen. Objektive Gründe sind insbesondere: Umsiedlung des betreffenden KVz, HVt oder BNG Abbau des KVz-, HVt- oder BNG Der Kündigungsempfänger hat innerhalb von zwanzig (20) Arbeitstagen nach Zugang der Kündigung den Erhalt per E-Mail zu bestätigen. Im Falle der Kündigung durch Telekom Deutschland GmbH stellt diese einen alternativen Übergabeanschluß dem nachfragenden Carrier bereit, sofern dieser es wünscht. Bei Bereitstellung von Übergabeanschlüssen VULA , die im Rahmen des Vectoringausbaus erfolgt sind, erfolgt die erneute Bereitstellung des Übergabeanschlusses kostenfrei. Der nachfragende Carrier trägt die Kosten für die Bereitstellung seiner Backboneanbindung selbst. MSAN-Management Ersteinrichtung der Bandbreite je MSAN Nachdem der Übergabeanschluß für den nachfragenden Carrier eingerichtet worden ist, kann der nachfragende Carrier über das Web-Frontend die Ersteinrichtung der gewünschten Bandbreite je MSAN bestellen. Dies kann entweder über die elektronische Schnittstelle WITA (Web-GUI und SOAP) oder, falls die Leistung von WITA nicht unterstützt wird, über ein gesondertes Web-Frontend (Web-GUI und SOAP) erfolgen. Seitens des nachfragenden Carriers sind folgende Informationen an Telekom Deutschland GmbH zu übermitteln: Kundennummer des nachfragenden Carriers KVz-ID bei KVz, IMDAS-Nr bei Hauptverteiler oder VPSZ bei BNG Leitungsbezeichnung/Kennung des vorhandenen/bestellten Übergabeanschlusses des Dritten MSAN-ID im Einzugsgebiet des KVz oder HVt Aktivierung von DHCP-Option 82 ja/nein (Default: ja) Bandbreite je MSAN Ansprechpartner/Rückrufnummer Die Anschaltung an den MSAN sowie Bereitstellung der Bandbreite durch Telekom Deutschland GmbH erfolgt zeitnah spätestens bis zum Ende des nächsten Arbeitstages ab Zugang der Bestellung durch den nachfragenden Carrier. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 27 von 87 Die Frist berechnet sich ab Eingang der Bestellung bis 17:00 Uhr eines Arbeitstages bzw. sofern die Bestellung an keinem Arbeitstag eingelangt ist, mit dem diesem Tag folgenden Arbeitstag. Bei Eingang einer Bestellung nach 17:00 Uhr eines Arbeitstages beginnt die Frist mit dem diesem Tag folgenden Arbeitstag. Von der oben festgelegten Herstellungszeit ausgenommen sind Verzögerungen, welche aufgrund von zu geringer Dimensionierung der Zuleitung zum MSAN entstehen können. Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln. Der nachfragende Carrier erhält eine Erledigungsmeldung von Telekom Deutschland GmbH per E-Mail. Zeitpunkt der Erledigungsmeldung ist der Zeitstempel aus der Statusinformation im Web-Frontend. Diese Erledigungsmeldung enthält folgende Informationen: Datum/Uhrzeit Auftragsnummer des nachfragenden Carriers Leitungsbezeichnung/Kennung des vorhandenen/bestellten Übergabeanschlusses des Dritten MSAN-ID DHCP-Option 82 ja/nein (Default: ja) Tatsächlich eingerichtete Bandbreite am MSAN S-VLAN-Tag Ersteinrichtung einer Mindestbandbreite je MSAN durch Telekom Deutschland GmbH im Zuge der Bestellung eines L2-IPBSA Stand Alone Ist die Einrichtung der Mitnutzung eines bestimmten MSAN zur Erbringung eines vom nachfragenden Carrier bestellten L2-IPBSA Stand Alone erforderlich und wurde das dafür erforderliche MSAN-Management vom nachfragenden Carrier noch nicht bestellt, erfolgt die Ersteinrichtung des MSAN mit einer Mindestbandbreite (1 Mbit/s) durch Telekom Deutschland GmbH. Gleichzeitig wird die DHCP-Option 82 für den nachfragenden Carrier am MSAN standardmäßig aktiviert. Es obliegt dem nachfragenden Carrier, die Bandbreite auf diesem MSAN nach Erhalt der Erledigungsmeldung zu erhöhen, um Servicebeeinträchtigungen der nachgelagerten L2-IPBSA Stand Alone zu vermeiden. Die Ersteinrichtung der MSAN durch Telekom Deutschland GmbH erfolgt unentgeltlich, das heißt, es fallen weder einmalige Einrichtungsentgelte noch monatliche Entgelte dafür an. Die Ersteinrichtung einer Mindestbandbreite je MSAN durch Telekom Deutschland GmbH ist nicht pönalerelevant. Der nachfragende Carrier erhält darüber eine Erledigungsmeldung per E-Mail, die die Zuordnung zu jener L2-IPBSA Stand Alone - Bestellung ermöglichen soll, die die Ersteinrichtung der MSAN durch Telekom Deutschland GmbH ausgelöst hat. Zeitpunkt der Durchführung ist der Zeitstempel aus der Statusinformation im Web-Frontend. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 28 von 87 Diese Erledigungsmeldung enthält folgende Informationen: Datum/Uhrzeit Auftragsnummer des nachfragenden Carriers Auftragsart (Ersteinrichtung) Leitungsbezeichnung/Kennung des vorhandenen/bestellten Übergabeanschlusses des Dritten MSAN-ID S-VLAN-Tag Bandbreite Aktivierung DHCP-Option 82 ja Auftragsnummer des nachfragenden Carrier der Bestellung des L2-IPBSA Stand Alone Zu geringe Dimensionierung der Zuleitung zum MSAN Das Einrichten der Bandbreite je MSAN erfolgt nach dem Prinzip „First Come-First Served“. Bei Kapazitätsengpässen bei der Zuleitung zum MSAN kann es zu einer Beeinträchtigung der Performance der Bandbreite je MSAN kommen, bis Telekom Deutschland GmbH die notwendige Erweiterung der Zuleitungskapazitäten durchgeführt hat. Telekom Deutschland GmbH wird die erforderliche Erweiterung unverzüglich veranlassen und den nachfragenden Carrier von Umfang und Dauer der Leistungseinschränkung unverzüglich informieren. Die in Tabelle 2 definierten Parameter können in diesem Fall von Telekom Deutschland GmbH bis zur Erweiterung nicht eingehalten werden. Telekom Deutschland GmbH haftet in diesem Fall nicht. Änderung der Bandbreite je MSAN Die Änderung einer bereits bestehenden Bandbreite je MSAN ist über das Web-Frontend möglich. Seitens des nachfragenden Carriers sind in diesem Fall folgende Informationen einzugeben: Auftragsnummer des nachfragenden Carriers MSAN-ID Leitungsbezeichnung/Kennung des vorhandenen/bestellten Übergabeanschlusses des Dritten Änderungen im Zusammenhang mit der Bandbreite Ansprechpartner/Rückrufnummer Änderungen der Bandbreite je MSAN werden zeitnah spätestens bis zum Ende des nächsten Arbeitstages durchgeführt und wirksam. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 29 von 87 Von der oben festgelegten Bereitstellungszeit ausgenommen sind Verzögerungen, welche aufgrund von zu geringen Dimensionierungen der Zuleitung zum MSAN entstehen können. Der nachfragende Carrier erhält eine Erledigungsmeldung. Für den betreffenden Monat erfolgt dann eine tagesgenaue Verrechnung der monatlichen Entgelte. Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln. Kündigung der Bandbreite je MSAN Die Kündigung der Bandbreite je MSAN (unabhängig davon, ob der nachfragende Carrier oder die Telekom Deutschland GmbH die Ersteinrichtung veranlaßt hat) ist ebenfalls über das Web-Frontend zum Ende eines jeden Arbeitstages möglich und wird mit dem darauf folgenden Arbeitstag wirksam. Folgende Informationen sind vom nachfragenden Carrier einzugeben: Auftragsnummer des nachfragenden Carriers MSAN-ID Leitungsbezeichnung/Kennung des vorhandenen/bestellten Übergabeanschlusses des Dritten Ansprechpartner/Rückrufnummer Der nachfragende Carrier erhält eine Erledigungsmeldung via Web-Frontend und per E-Mail. Mit Durchführung der Kündigung der Bandbreite je MSAN funktionieren noch aktive dahinter liegende L2-IPBSA Stand Alone - Anschlüsse nicht mehr. Seitens Telekom Deutschland GmbH erfolgt diesbezüglich keine Prüfung vor der Abschaltung. Bestellung eines L2-IPBStand Alone VULA Allgemeines Bevor der nachfragende Carrier für seine Endkunden ein L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung bestellen kann, müssen der Übergabeanschluß bzw. eine diesbezügliche Auftragsbestätigung von Telekom Deutschland GmbH vorhanden und eine Bandbreite für den betreffenden MSAN bereits eingerichtet worden sein. Ist noch keine Bandbreite für den betreffenden MSAN eingerichtet, erfolgt die Ersteinrichtung des betreffenden MSAN durch Telekom Deutschland GmbH gemäß des oben beschriebenen Prozesses. Sofern der Übergabeanschluß bzw. eine diesbezügliche Auftragsbestätigung von Telekom Deutschland GmbH noch nicht vorhanden ist, kann der nachfragende Carrier kein L2-IPBSA Stand Alone bestellen. Im Zuge der Bestellung des L2-IPBSA Stand Alone kann der nachfragende Carrier je nach Anschlußtechnologie 4 VLANs oder 4 PVCs oder die Option 1 VLAN bzw. die Option 1 PVC für das betreffende L2-IPBSA Stand Alone auswählen. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 30 von 87 Es gibt drei verschiedene L2-IPBSA Stand Alone-Herstellarten: Herstellung (Neuherstellung einer völlig neuen Teilnehmeranschlußleitung) Umstellung von (nicht aktiver) TAL auf L2-IPBSA (mit Arbeiten beim Endkunden) Umstellung von (aktiver) TAL auf L2-IPBSA (ohne Arbeiten beim Endkunden) Detaillierte Regelung zum Prozeß ist im Abschnitt –Bereitstellung eines L2-IPBSA Stand Alone Anschlusses - enthalten. Fristen Die Herstellung eines L2-IPBSA Stand Alone bzw. die Umstellung auf ein L2-IPBSA Stand Alone mit Telekom Deutschland GmbH-Technikereinsatz beim Endkunden vor Ort haben durch Telekom Deutschland GmbH spätestens bis zum (einschließlich) neunten Arbeitstag nach Eingang der Bestellung zu erfolgen, sofern der nachfragende Carrier bzw. der Endkunde des nachfragenden Carriers nicht einen späteren Bereitstellungs- bzw. Umstellungstermin wünscht. Die Umstellung auf ein L2-IPBSA Stand Alone ohne Einsatz eines Telekom Deutschland GmbH-Technikers beim Endkunden vor Ort hat durch Telekom Deutschland GmbH spätestens bis zum (einschließlich) siebten Arbeitstag nach Zugang der Bestellung zu erfolgen, sofern der nachfragende Carrier nicht einen späteren Umstellungstermin wählt. Alle Fristen werden ab Eingang der Bestellung bis 17:00 Uhr eines Arbeitstages bzw., sofern die Bestellung an keinem Arbeitstag eingelangt ist, mit dem diesem Tag folgenden Arbeitstag berechnet. Bei Eingang einer Bestellung nach 17:00 Uhr eines Arbeitstages beginnt die Frist mit dem diesem Tag folgenden Arbeitstag. Innerhalb der Herstellungsfrist/Umstellungsfrist übermittelt Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier die nachstehend genannten Informationen, gegebenenfalls innerhalb der nachfolgenden Fristen: Empfangsbestätigung: erfolgt innerhalb eines Arbeitstages nach Eingang der Bestellung Auftragsbestätigung: erfolgt spätestens am dritten Arbeitstag nach Eingang der Bestellung. Mitteilung von C-VLAN-Tag und S-VLAN-Tag erfolgen in der Auftragsbestätigung. Weiter wird in der Auftragsbestätigung auch über die MSAN-ID sowie die Anschlußtechnologie (VDSL2, ADSL2+) informiert und allenfalls darauf hingewiesen, daß das MSAN-Management von Telekom Deutschland GmbH eingerichtet wurde. Benachrichtigungen Umstellungstermine über am Web-Frontend Information über Terminverschiebungen abrufbare Herstelltermine, Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 31 von 87 Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln. Bei aufwendigen Projektierungen und umfangreichen Montage- und Schaltarbeiten (z. B. Massenherstellungen oder Massenumstellungen, Koordinierung von FirmennetzUmstellungen) sind gesonderte Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern zu treffen, wobei zumindest die Realisierungstage schriftlich festzuhalten sind. Der nachfragende Carrier ist verpflichtet, das Modem unverzüglich nach Erhalt der Auftragsbestätigung an seinen Endkunden bereitzustellen bzw. sicherzustellen, daß der Endkunde über ein geeignetes Endgerät verfügt. Nach erfolgter Herstellung/Umstellung Eingangsbestätigung übermittelt. wird dem nachfragenden Carrier die Feasibility-Check Der nachfragende Carrier kann vor der Bestellung eines L2-IPBSA Stand Alone kostenfrei einen Feasibility-Check über die elektronische Schnittstelle WITA (Web-GUI und SOAP) oder, falls WITA die Leistung nicht bereitstellen kann, ein Web-Frontend (Web-GUI oder SOAP) durchführen. Der nachfragende Carrier kann die Verfügbarkeitsprüfung nach folgenden Abfragemöglichkeiten durchführen: Rufnummer Adresse Kundennummer bei Telekom Deutschland (für Endkunden, die derzeitig bei Telekom sind) Last Mile-Nummer (TASL-Nummer) Die Verfügbarkeitsprüfung liefert folgende Ergebnisse: Technologie (FTTC) (zukünftige Erweiterbarkeit auf FTTB) Anschlußtechnologie (VDSL2, ADSL2+) Virtuelle Entbündelung möglich: ja/nein Maximale Bandbreite (Line rate) Downstream/Upstream Bestellbare L2-IPBSA Stand Alone Anschluß-Datenraten VPSZ des BNG Hinweis, ob geeigneter Übergabeanschluß oder ein bestätigter Auftrag vorhanden ist Hinweis, ob geeignete MSAN Bandbreite vorhanden oder ein bestätigter Auftrag vorhanden ist MSAN-ID, sofern in diesem Zeitpunkt eindeutig ermittelbar und Hinweis, ob MSANManagement bereits eingerichtet ist (ist MSAN in diesem Zeitpunkt noch nicht eindeutig ermittelt, erfolgt ein entsprechender Hinweis) gegebenenfalls Rückmeldung, ob Leitungsmangel vorhanden ist. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 32 von 87 Erfolgt gleichzeitig mit der Meldung "geeigneter Übernahmeanschluß für diesen MSAN vorhanden: nein" auch die Meldung "Virtuelle Entbündelung möglich: ja" und konnten die bestellbaren L2-IPBSA Stand Alone ermittelt werden, so muß der nachfragende Carrier vor der Bestellung des L2-IPBSA Stand Alone dafür sorgen, daß der Übergabeanschluß von ihm bestellt wird. In diesem Fall ist eine Herstellung des betreffenden L2-IPBSA Stand Alone nicht möglich. Kommt die Meldung "Virtuelle Entbündelung möglich: nein", ist Virtuelle Entbündelung an dem betreffenden Standort nicht verfügbar. In beiden Fällen kann zu diesem Zeitpunkt keine L2-IPBSA Stand Alone-Bestellung auf der betroffenen Teilnehmeranschlußleitung in den Systemen von Telekom Deutschland GmbH durchgeführt werden. Ab Erhalt einer Auftragsbestätigung für den Übergabeanschluß und/oder einer Eingangsbestätigung für die Einrichtung der Bandbreite am MSAN ist für nachfragende Carrier ein Feasibility-Check und/oder die Bestellung eines L2-IPBSA Stand Alone an diesem Standort möglich. Bestellprozeß für L2-IPBSA Stand Alone Bestelldaten für L2-IPBSA Stand Alone Der nachfragende Carrier übermittelt über die elektronische Schnittstelle WITA (Web-GUI und SOAP) oder, falls WITA die Leistung nicht bereitstellen kann, über ein Web-Frontend (WebGUI oder SOAP) folgende für die Bestellung eines L2-IPBSA Stand Alone notwendigen Daten an Telekom Deutschland GmbH: Auftragsnummer nachfragender Carrier Endkundenname - Anrede, Vorname, Nachname, Firma Rückrufnummer des Endkunden Privat / Firma Name des Ansprechpartners beim Endkunden Telekom Deutschland GmbH - Anschluss bereits vorhanden: ja/nein Anschlußdaten des Endkunden (soweit vorhanden) - Straße, Hausnummer, Block, Stiege, Stock, Tür, Postleitzahl, Ort Telekom Deutschland GmbH-Anschluss (Vorwahl, Rufnummer) Herstellungsart (Neuherstellung, Umstellung, Umstellung mit Portierung, Umstellung eines entbündelten TAL-Kunden) Anschlußtechnologie (Auswahlliste: VDSL2 bzw. ADSL2+) L2-IPBSA Stand Alone - Bandbreite (Auswahlliste) Netzservice (Auswahlliste) Interleaving-Delay auf der Teilnehmeranschlußleitung (bei Anschlußart VDSL2): 8 bzw. 0 ms C-VLAN-Swapping-Bereich (Auswahlliste: 8 - 999 oder 1010 - 3409) Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nachfragender Carrier-Wunschtermin für die Wunschtermin für das Umschaltezeitfenster) Seite 33 von 87 Bereitstellung (bei Umstellung gegebenenfalls Portierung der Rufnummer (ausgefülltes Anbieterwechselformular) Ansprechpartner nachfragender Carrier 4 VLANs/4 PVCs oder Option 1 VLAN/1 PVC Abweichungen zwischen Bestellung und Telekom Deutschland GmbH-Datenbank beim Endkundennamen werden von Telekom Deutschland GmbH akzeptiert und die Bestellung weiter bearbeitet, wenn die Änderung des Namens vom nachfragenden Carrier begründet wird, z. B. bei Heirat oder im Todesfall, wenn die im gleichen Haushalt lebende Person den Anschluß übernimmt. Der nachfragende Carrier hat die Möglichkeit, bei Bestellung einer Umstellung auf ein L2IPBSA Stand Alone bei bestehender, aktiver Teilnehmeranschlußleitung der Telekom Deutschland GmbH auch gleich das ggf. erforderliche Umstellungsformular als Attachment über das Web-Frontend an die Telekom Deutschland GmbH zu übermitteln. Wunschtermine für Herstellungen bzw. Umstellungen mit Telekom Deutschland GmbHTechnikereinsatz beim Endkunden vor Ort können frühestens neun Arbeitstage in der Zukunft liegen. Wunschtermine (Umschaltezeitfenster) für Umstellungen ohne Telekom Deutschland GmbH-Technikereinsatz beim Endkunden vor Ort können frühestens sieben Arbeitstage in der Zukunft liegen. Die Eingabe von näheren Terminen ist systemisch ausgeschlossen (kein Abschicken der Bestellung im Web-Frontend möglich bzw. es erfolgt ein Storno der Bestellung). Ab Erhalt einer Auftragsbestätigung für den Übergabeanschluß und/oder einer Eingangsbestätigung für die Einrichtung der Bandbreite am MSAN ist für nachfragenden Carrier die Bestellung eines L2-IPBSA Stand Alone an diesem Standort möglich. Empfangsbestätigung Aus der elektronischen Schnittstelle erfolgt umgehend die Empfangsbestätigung - zusätzlich erfolgt die Übermittlung der Empfangsbestätigung per E-Mail. Die Empfangsbestätigung enthält folgende Informationen: Betreff: "Empfangsbestätigung" "L2-IPBSA Stand Alone VULA" ‚AUFTRAGSART' ‚AUFTRAGSNUMMER' ‚PORTIERUNGSAUFTRAGSNUMMER' Auftragsnummer des nachfragenden Carriers Auftragsart Name Anschrift nachfragender Carrier-Wunschtermin Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 34 von 87 Auftragsprüfung/Auftragsbestätigung im Gutfall/Schlechtfall Innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung erfolgen die allgemeine Auftragsprüfung (z. B. Prüfung von Name und Adresse) und die Prüfung der prinzipiellen Realisierbarkeit des L2-IPBSA Stand Alone. Telekom Deutschland GmbH teilt bei technischer Realisierbarkeit binnen drei (3) Arbeitstagen nach der Auftragsbestätigung zum vom nachfragenden Carrier gewünschten Herstellungstermin (Kundenwunschtermin) einen konkreten Herstellungsbzw. Umstellungstermin dem nachfragenden Carrier mit. Auf Wunsch des Endkunden kann durch den nachfragenden Carriers eine Terminvereinbarung auch außerhalb der Herstellungsbzw. Umstellungsfrist erfolgen. Gutfall (realisierbar) Im Gutfall, also einer technischen Realisierbarkeit, erfolgt eine Bestätigung der Realisierbarkeit des L2-IPBSA Stand Alone mittels Auftragsbestätigung seitens Telekom Deutschland GmbH per E-Mail. Die Auftragsbestätigung enthält folgende Informationen: Betreff: "Auftragsbestätigung" "L2-IPBSA Stand Alone VULA" ‚AUFTRAGSART' ‚AUFTRAGSNUMMER' ‚PORTIERUNGSAUFTRAGSNUMMER' Auftragsnummer des nachfragenden Carriers Auftragsart Name Anschrift Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer) L2-IPBSA Stand Alone-Bandbreite Netzservice Interleaving-Delay auf der Teilnehmeranschlußleitung (bei Anschlußart VDSL2): 8 bzw. 0 ms C-VLAN-TAG sowie S-VLAN-TAG MSAN-ID sowie gegebenenfalls der Hinweis, daß das MSAN-Management von Telekom Deutschland GmbH eingerichtet wurde Anschlußtechnologie (VDSL2, ADSL2+) 4 VLANs - VLAN Nummer (C-VLAN-TAG) bzw. 4 PVCs - PVC Nummer (C-VLANTAG) oder Option 1 VLAN oder Option 1 PVC (Default: 4 VLANs bzw. 4 PVCs) ursprünglich gewünschter Kundenwunschtermin (KWT) Datum des Endkundentermins: dd.mm.jjjj Zeitfenster: hh:mm - hh:mm falls bei Bestellung mitgeteilt: Rückrufnummer für Search-/Courtesy-Call falls Termin abweichend vom KWT: Begründung für Terminverschiebung Über das Web-Frontend ist auch der Grund der Terminverschiebung ersichtlich. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 35 von 87 Die Auftragsbestätigung ist als verbindliche zu werten, mit der der Einzelvertrag über die Bereitstellung des L2-IPBSA Stand Alone zustande kommt. Bei Nichteinhalten der Reaktionsfrist fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln. Schlechtfall (keine Realisierbarkeit möglich) Im Schlechtfall, wenn also keine technische Realisierbarkeit des L2-IPBSA Stand Alone möglich, kann bereits zu diesem Zeitpunkt ein Ablehnung der Bestellung durch Telekom Deutschland GmbH per E-Mail unter Angabe des Grundes erfolgen. Der jeweils zutreffende Ablehnungsgrund ist auch im Web-Frontend abrufbar. Bei Kapazitätsengpässen auf dem betreffenden MSAN bekommt der nachfragende Carrier nach seiner Bestellung die Information, dass auf dem betreffenden MSAN kein Port mehr frei ist. Die Bestellung wird durch Telekom Deutschland GmbH abgelehnt. Die Vergabe der Ports erfolgt nach dem „First-Come-First-Served“-Prinzip. Telekom Deutschland GmbH wird die Erweiterung der MSAN-Ports unverzüglich veranlassen und den nachfragenden Carrier nach erfolgter Erweiterung unverzüglich informieren. Bei Kapazitätsengpässen auf der Teilnehmeranschlußleitung (z. B. keine TAL verfügbar (B100), nicht geeignet für hochbitratige Nutzung (HNM) frei) bekommt der nachfragende Carrier nach der Bestellung die Information, daß auf der betreffenden Teilnehmeranschlußleitung keine Kapazitäten mehr frei sind. Die Bestellung wird durch Telekom Deutschland GmbH abgelehnt. Die Vergabe der Kapazitäten erfolgt nach dem FirstCome-First-Served Prinzip. Terminvereinbarung für Herstellung/Umstellung eines L2-IPBSA Stand Alone Terminvereinbarung/Termininformation durch Telekom Deutschland GmbH bei Herstellung oder Umstellung Telekom Deutschland GmbH vereinbart bei technischer Realisierbarkeit binnen drei (3) Arbeitstagen nach der Auftragsbestätigung zum vom nachfragenden Carrier gewünschten Herstellungstermin (Kundenwunschtermin) einen konkreten Herstellungsbzw. Umstellungstermin mit dem nachfragenden Carrier. Auf Wunsch des Endkunden kann durch den nachfragenden Carriers eine Terminvereinbarung auch außerhalb der Herstellungsbzw. Umstellungsfrist erfolgen. Der mit dem Endkunden tatsächlich vereinbarte Termin bzw. der von Telekom Deutschland GmbH einseitig festgelegte Termin für die Herstellung/Umstellung wird dem nachfragenden Carrier unverzüglich per E-Mail mitgeteilt und ist überdies vom nachfragenden Carrier über das Web-Frontend abrufbar. Die Termininformation enthält folgende Angaben: Betreff: "L2-IPBSA Stand Alone VULA" "Endkundentermin" ‚AUFTRAGSART' ‚AUFTRAGSNUMMER' Auftragsnummer des nachfragenden Carriers vereinbarter Endkundentermin ja/nein einseitig festgelegter Endkundentermin ja/nein Datum des Endkundentermins: dd.mm.jjjj Zeitfenster: hh:mm - hh:mm falls einseitig festgelegt, Rückrufnummer falls einseitig festgelegt, Begründung für Terminverschiebung Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 36 von 87 Über das Web-Frontend ist weiters auch der Grund der Terminverschiebung ersichtlich. Terminverschiebung durch den nachfragenden Carrier nach bereits erfolgter Terminvereinbarung Eine Verschiebung eines bereits vereinbarten Termins durch den nachfragenden Carrier ist entweder als Terminverschiebung über die elektronische Schnittstelle WITA (Web-GUI und SOAP), Web-Frontend (Web-GUI und SOAP) oder als email mit dem Betreff "Terminverschiebung" an das in der Kontaktliste angeführte Postfach bis 2 (zwei) Arbeitstage vor dem tatsächlichen Herstellungs-/Umstellungstermin kostenfrei möglich. Ein neuerlicher Herstellungs-/Umstellungstermin ist nur vier (4) Arbeitstage in der Zukunft, gerechnet vom zuletzt vereinbarten Termin, möglich. Bei Terminverschiebungen durch den nachfragenden Carrier kürzer als zwei (2) Arbeitstage vor dem Herstellungs-/Umstellungstermin wird dem nachfragenden Carrier von Telekom Deutschland GmbH ein Entgelt für den administrativen Aufwand berechnet. Terminverschiebungen durch den nachfragenden Carrier hemmen die Herstellungs/Umstellungsfrist. Ggf. anfallende Pönalen werden vom neuerlich vereinbarten Herstellungs/Umstellungstermin weg berechnet. Terminverschiebung durch Telekom Deutschland GmbH nach bereits erfolgter Terminvereinbarung Terminverschiebungen bei Herstellungen bzw. Umstellungen mit Endkundentermin Terminverschiebungen auf Wunsch von Telekom Deutschland GmbH sind dem nachfragenden Carrier mindestens drei (3) Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin der Herstellung/Umstellung bekannt zu geben. Bei verspäteter Bekanntgabe solcher Terminänderungen durch Telekom Deutschland GmbH fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln. Terminverschiebungen, die auf Wunsch des Endkunden des nachfragenden Carriers erfolgen, hemmen die Herstellungs-/Umstellungsfrist. Ggf. anfallende Pönalen werden vom neuerlich vereinbarten Herstellungs-/Umstellungstermin weg berechnet. Erfolgt die Terminverschiebung vor der Herstellung/Umstellung aus Gründen, die bei Telekom Deutschland GmbH liegen, wird die Pönale für die verspätete Herstellung/ Umstellung des L2-IPBSA Stand Alone beginnend mit dem ursprünglichen Herstellungs/Umstellungstermin berechnet. Terminverschiebungen bei Umstellungen ohne Endkundentermin Bei Terminverschiebungen auf Wunsch von Telekom Deutschland GmbH für Umstellungen ohne Endkundentermin vor Ort gilt sinngemäß der beschriebenen Regelung für Umstellungen mit Endkundentermin. In diesem Fall vereinbart Telekom Deutschland GmbH einen neuen Termin für die Umstellung mit dem nachfragenden Carrier. Der neue Termin ist vom nachfragenden Carrier über das Web-Frontend abrufbar. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 37 von 87 Ablauf der Terminvereinbarung bei Herstellung/Umstellung mit dem Endkunden bei Verfügbarkeit Terminbuchungstool Der nachfragende Carrier erhält im Zuge der Nutzung des Terminbuchungstools einen verbindlichen Termin für die Herstellung/Umstellung des L2-IPBSA Stand Alone innerhalb der vorgegebenen Herstellungs-/Umstellungsfristen. Zeitgerechte Bereitstellung des Modems durch nachfragenden Carrier am Endkundenstandort Der nachfragende Carrier ist verpflichtet, rechtzeitig dafür zu sorgen, daß ein Modem zur Nutzung des L2-IPBSA Stand Alone des nachfragenden Carriers zum Herstellungs/Umstellungstermin beim Endkunden vor Ort verfügbar ist. Seitens Telekom Deutschland GmbH wird für den Fall, daß das Modem verspätet beim Endkunden an der TAEAnschlußdose betriebsbereit verfügbar ist, keine Haftung übernommen. Stornierung von Herstellungen /Umstellungen einer Teilnehmeranschlußleitung mit einem L2-IPBSA Stand Alone Stornierungen von Herstellungen eines L2-IPBSA Stand Alone oder von Umstellungen auf ein L2-IPBSA Stand Alone auf einer Teilnehmeranschlußleitung können vom nachfragenden Carrier entweder über die elektronische Schnittstelle WITA (Web-GUI oder SOAP), oder falls diese Leistung in WITA nicht unterstützt wird, über ein Web-Frontend (Web-GUI oder SOAP) oder per E-Mail mit dem Betreff "Stornierung" an das in der beiliegenden Kontaktliste angeführte Postfach unter Angabe folgender Daten bis zur Herstellung/Umstellung durch Telekom Deutschland GmbH erfolgen und führen zur Stornierung des gesamten Geschäftsfalles. Angaben durch den nachfragenden Carrier: Name und Adresse des Endkunden Auftragsnummer des stornierten Auftrags bei nachfragenden Carrier Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer) Angaben zum nachfragenden Carrier Für den im Zuge von Bestellungen und Stornierungen nach Eingang in die technischen Systeme der Telekom Deutschland GmbH anfallenden Aufwand verrechnet Telekom Deutschland GmbH Stornoentgelte, wobei die Höhe der Stornoentgelte je nach dem Zeitpunkt der Stornierung unterschiedlich sein kann. Geringfügige Berichtigungen einer Bestellung (z. B. Tippfehler), die keine Auswirkungen auf die Bestellung haben, lösen keine Pflicht zur Zahlung des Stornoentgelts aus. Bereitstellung eines L2-IPBSA Stand Alone Allgemeines, Herstellarten Die Herstellung eines L2-IPBSA Stand Alone VULA auf einer Teilnehmeranschlußleitung durch Telekom Deutschland GmbH oder die Umstellung auf ein L2-IPBSA Stand Alone auf einer Teilnehmeranschlußleitung umfaßt die Bereitstellung einer L2-IPBSA Stand Alone Bandbreite vom MSAN-Port bis zur TAE-Anschlußdose am Endkundenstandort. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 38 von 87 Unter "Herstellung" versteht man die Neuherstellung einer völlig neuen Teilnehmeranschlußleitung mit einem L2-IPBSA Stand Alone bei Installation durch Telekom Deutschland GmbH beim Endkunden vor Ort. Unter "Umstellung mit Termin beim Endkunden" versteht man die Umstellung einer bereits bestehenden, aktiven Teilnehmeranschlußleitung von Telekom Deutschland GmbH oder einer aktiven, entbündelten Teilnehmeranschlußleitung, die bisher durch Dritten und nicht durch den nachfragenden Carriers bisher genutzt wurde, auf ein L2-IPBSA Stand Alone bei Installation durch Telekom Deutschland GmbH beim Endkunden vor Ort. Unter "Umstellung ohne Arbeiten beim Endkunden" versteht man die Umstellung einer bereits bestehenden aktiven Teilnehmeranschlußleitung von Telekom Deutschland GmbH oder eines aktiven L2-IPBSA Stand Alone von Telekom Deutschland oder eines bisher durch Dritten genutzten auf ein L2-IPBSA Stand Alone für nachfragenden Carrier ohne Schaltarbeiten am KVz oder HVt und Installation durch Telekom Deutschland GmbH beim Endkunden vor Ort. Seitens Telekom Deutschland GmbH erfolgen bei der Umstellung die erforderlichen Umrangierungen auf der MSAN innerhalb eines mit dem nachfragender Carrier vereinbarten Umschaltezeitfensters. Herstellfristen Die Herstellung eines L2-IPBSA Stand Alone bzw. die Umstellung mit Arbeiten beim Endkunden auf ein L2-IPBSA Stand Alone mit Telekom Deutschland GmbHTechnikereinsatz beim Endkunden vor Ort haben durch Telekom Deutschland GmbH spätestens bis zum (einschließlich) neunten (9) Arbeitstag nach Zugang der Bestellung zu erfolgen, sofern der nachfragende Carrier bzw. der Endkunde des nachfragenden Carriers nicht einen späteren Herstellungs- bzw. Umstellungstermin wählen. Die Umstellung ohne Arbeiten beim Endkunden auf ein L2-IPBSA Stand Alone ohne Einsatz eines Telekom Deutschland GmbH-Technikers beim Endkunden vor Ort hat durch Telekom Deutschland GmbH spätestens bis zum (einschließlich) siebten (7) Arbeitstag nach Zugang der Bestellung zu erfolgen, sofern der nachfragende Carrier nicht einen späteren Umstellungstermin wählt. Technische Einrichtungen beim Endkunden Seitens Telekom Deutschland GmbH werden folgende technische Einrichtungen - soweit nicht bereits vorhanden - beim Endkunden bereitgestellt: TAE-Anschlußdose (TAE) zur Verwendung am Anschlußpunkt Linie (APL) als Netzabschlußpunkt Im Fall des Fehlens einer TAE-Anschlußdose am Endkundenstandort hat Telekom Deutschland GmbH im Zuge der Herstellung/Umstellung mit Arbeiten beim Endkunden eines L2-IPBSA Stand Alone eine derartige TAE-Anschlußdose entsprechend der Regelungen zur Bereitstellung einer vollständig entbündelten Teilnehmeranschlußleitung zu montieren. Bei Umstellung ohne Arbeiten beim Endkunden erfolgt die Montage einer TAE-Anschlußdose nur auf entsprechende Nachfrage des nachfragenden Carriers, die binnen zwei Arbeitstagen ab Erhalt der Termininformation über das Datum des Umschaltezeitfensters an Telekom Deutschland GmbH übermittelt werden muß. Im zuletzt genannten Fall nimmt Telekom Deutschland GmbH die Montage ohne Mitwirkung des nachfragenden Carriers vor und vereinbart hierzu auch den Besuchstermin mit dem Teilnehmer. Die Telekom Deutschland GmbH durch Montage der TAE entstehenden Aufwendungen sind nicht vom nachfragenden Carrier zu erstatten. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 39 von 87 Seitens des nachfragenden Carriers ist sicherzustellen, daß folgende technischen Einrichtungen beim Endkunden bereitgestellt werden: Stromversorgung Modem passend zur Anschlußart und Anschlußtechnologie gem. 1TR112 Verkabelung zur Verbindung des Modem und TAE-Anschlußdose. Bereitstellungsprozeß für Herstellung/Umstellung Gutfall (realisierbar) Die Herstellung/Umstellung erfolgt durch Telekom Deutschland GmbH mitgeteilten Termin. Sollte ein Search- bzw. Courtesy-Call durch den nachfragenden Carrier beauftragt sein, gelten die vertraglichen Regelungen aus dieser gesonderten Vereinbarung. Die Umstellung ohne Arbeiten beim Endkunden erfolgt durch Telekom Deutschland GmbH im mit dem nachfragenden Carrier vereinbarten Umschaltezeitfenster, wobei der nachfragende Carrier bis zum Umschaltezeitfenster die notwendigen Vorbereitungen zur Umstellung auf ein L2-IPBSA Stand Alone in seinen Systemen durchzuführen hat. Bei Umstellung einer bereits bestehenden, aktiven Teilnehmeranschlußleitung von Telekom Deutschland GmbH ist Punkt „Wechsel von Entbündelung auf Virtuelle Entbündelung (bedingt durch Einschränkung der generellen Netzverträglichkeit“ anzuwenden und vom nachfragenden Carrier zu beachten. Im Gutfall, also im Falle einer Realisierbarkeit, gilt die Herstellung/Umstellung mit Arbeiten beim Endkunden durch Telekom Deutschland GmbH bei FTTC nach Durchführung eines Abnahmetests als erfolgreich durchgeführt, wenn nach dem dort beschriebenen Verfahren die Teilnehmeranschlußleitung von dem MSAN zur Anschlußdose durchgeschaltet ist und das Messequipment des Technikers von Telekom Deutschland GmbH am Endkundenstandort mit dem MSAN synchron ist. Die Umstellung ohne Arbeiten beim Endkunden gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier nach deren Abschluß mit der Eingangsbestätigung im Einklang einen Beleg, etwa ein Abnahme- oder Meßprotokoll übermittelt, das die erfolgte Umstellung des L2-IPBSA Stand Alone mit der tatsächlich erreichten L2-IPBSA Stand Alone - Bandbreite dokumentiert. Die Herstellung/Umstellung gilt mit dem Zeiteintrag, der im Web-Frontend im Zusammenhang mit dem Ende der Herstellung eingetragen ist (= Zeitstempel des entsprechenden Eintrags im Web-Frontend), als durchgeführt. Nach erfolgreicher Herstellung/Umstellung beim Endkunden wie oben beschrieben und Bestätigung der Arbeiten durch den Endkunden (bei Herstellung/Umstellung) erfolgt unverzüglich eine Erledigungsmeldung an den nachfragenden Carrier per E-Mail mit folgenden Informationen: Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 40 von 87 Betreff: „L2-IPBSA Stand Alone VULA“ "Eingangsbestätigung" "VE" ‚AUFTRAGSART' 'AUFTRAGSNUMMER' Auftragsnummer beim nachfragenden Carrier Auftragsart Name Anschrift Last Mile Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer) Netzservice MSAN-ID Tatsächlich hergestellte L2-IPBSA Stand Alonebandbreite Tatsächlich hergestelltes Interleaving-Delay auf der Teilnehmeranschlußleitung Anschlußtechnologie (VDSL2 / ADSL2+) S-VLAN-Tag und C-VLAN-TAG Bestätigung des C-VLAN-Swapping-Bereichs (Auswahlliste: 8-999 od. 1010-3409) Durchführungsdatum Die Informationen sind zudem vom nachfragenden Carrier über das Web-Frontend abrufbar. Bei Übermittlung einer Erledigungsmeldung trotz nicht erfolgreicher Herstellung/Umstellung fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln. Schlechtfall (nicht realisierbar) Ist die Herstellung/Umstellung eines L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung nicht möglich, unterbricht/storniert der Techniker von Telekom Deutschland GmbH die Herstellung/Umstellung. Der Techniker von Telekom Deutschland GmbH meldet sich in diesem Fall nicht telefonisch beim nachfragenden Carrier, sondern es ergehen unverzüglich nach der Unterbrechung die in der nachfolgenden Tabelle angeführten Statusinformationen in Form von Rückmeldungen von Verzögerungsgründen über das Web-Frontend an den nachfragenden Carrier. Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln. Weist der nachfragende Carrier nach, daß sein Endkunde wegen Nichteinhaltung der Bereitstellungsfrist gekündigt hat, kann der nachfragende Carrier einmalig an Stelle aller anderen Pönalen eine Pönale in Höhe von 470 € bzw. 1.700 € geltend machen. Verzögerung Code Grund Storno Code Grund Verrohrung nicht zugänglich, durchgängig oder mit E-Kabel (Fremdkabel) belegt Keine freie Doppelader an der Kabelausmündung Verfügungsberechtigung fehlt Fehlende Berechtigung für die Durchführung von Wanddurchbrüchen Keine Hauszuführung vorhanden Storno laut Endkunden (inkl. Name des Endkunden) Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Deckendurchbrüche notwendig Endkunde verweigert Durchführung (inkl. Name des Endkunden) Hängende Deckenkonstruktion vorhanden Brandabschottungen vorhanden Öffnen von Verteilerdosen ohne Beschädigung nicht möglich Endkunde nicht erreicht Termin auf Kundenwunsch außerhalb Herstellfrist (inkl. Name des Endkunden) Schaltweg nicht zugänglich Zweiter Techniker/Equipment erforderlich Schaltwegerhebung manuell Seite 41 von 87 Einspruch des Verfügungsberechtigten Kabel hochbitratig ausgelastet (Angabe der Auslastung) Keine Stromsteckdose vorhanden Name des Endkunden falsch (korrekt: xxxyy) Adresse falsch/existiert nicht (korrekt: xxxyy) Zeitüberschreitung (zwei Monate ab Bestellung) Rufnummer nicht bei Telekom Deutschland GmbH beschaltet Entbündelung/Portierung für diese Rufnummer nicht möglich Storno laut nachfragendem Carrier L2-IPBSA Stand Alonebandbreite technisch nicht möglich Terminverschiebung laut nachfragender Carrier Fehlende Vorarbeiten durch Endkunden (Angabe, welche Arbeiten) Endkunde trotz Terminvereinbarung nicht anwesend Kunde hat Zusatzdienst nachfragender Carrier nicht erreichbar Teilnehmeranschlußleitung defekt Verzögerungen oder Stornos im Laufe des Bestell- und Herstell-/Umstellprozesses werden mit einer der vorstehend angeführten fix definierten Begründungen übermittelt. Neben den vorstehend angeführten fix definierten Begründungen werden weitere Verzögerungsgründe/Stornomeldungen, welche sich im Zuge der administrativen Bearbeitung durch Telekom Deutschland GmbH ergeben, dem nachfragenden Carrier in einem Freitextfeld übermittelt. Darüber hinaus wird Telekom Deutschland GmbH in diesem Freitextfeld weitere Erklärungen und Informationen anführen, die dem nachfragenden Carrier einerseits die Lösung des Problems ermöglichen und andererseits Informationen enthalten, wie Telekom Deutschland GmbH mit dem angegebenen Problem umgehen wird. Die Anzahl und der Inhalt der vorstehend angeführten fix definierten Begründungen können bei Bedarf geändert/erweitert werden. Zu diesem Zweck wird Telekom Deutschland GmbH bei Bedarf, in der Regel jedoch zumindest 1 x pro Jahr alle nachfragender Carrier zu einer Abstimmung über Änderungen bzw. Erweiterungen laden. Die Umsetzung der abgestimmten Änderungen bzw. Erweiterungen wird von Telekom Deutschland GmbH anschließend schnellstmöglich veranlaßt. Die jeweiligen Statusinformationen erfolgen im Synchronisierungszeitraum der Systeme der Telekom Deutschland GmbH unter Einhaltung der maßgeblichen Fristen. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 42 von 87 Prozeß bei Stornierung Liegt einer der zuvor aufgezählten Stornogründe vor (z. B. ist das L2-IPBSA Stand Alone aufgrund technischer und betrieblicher Verfügbarkeiten nicht herstellbar), so kann die Herstellung/Umstellung des bestellten L2-IPBSA Stand Alone auf der betreffenden Teilnehmeranschlußleitung nicht erfolgen. Es erfolgt eine Ablehnung der Bestellung für die betreffende Teilnehmeranschlußleitung durch Telekom Deutschland GmbH. Der nachfragende Carrier hat bezüglich der betroffenen Teilnehmeranschlußleitung eine neuerliche Bestellung über WITA oder das Web-Frontend durchzuführen. Prozeß bei Verzögerung Die Verzögerung führt zur Hemmung der Herstellung/Umstellung. Der Grund für die Verzögerung sowie allenfalls erforderliche Informationen zur Beseitigung des Verzögerungsgrundes werden dem nachfragenden Carrier von Telekom Deutschland GmbH per E-Mail übermittelt und sind vom nachfragenden Carrier über das Web-Frontend abrufbar. Sofern zur Beseitigung des Verzögerungsgrundes die Mithilfe des nachfragenden Carriers erforderlich ist, ist der nachfragende Carrier nach entsprechender Aufforderung durch Telekom Deutschland GmbH zur Mithilfe verpflichtet. Bei Verzögerungen vereinbart Telekom Deutschland GmbH einen neuen Termin für die Herstellung/Umstellung mit dem nachfragenden Carriers. Voraussetzung für eine neuerliche Terminvereinbarung ist jedoch, daß der Verzögerungsgrund weggefallen ist. Ggf. fällige Pönalen fangen erst mit einem neuerlich vereinbarten Termin für die Herstellung/Umstellung zu laufen an. Verzögerung aufgrund Terminversäumnis des Endkunden des nachfragenden Carriers (bei Umstellung ohne Arbeiten beim Endkunden: Terminversäumnis des nachfragenden Carriers) Ist die Verzögerung darauf zurückzuführen, daß der Endkunde des nachfragenden Carriers (bei Umstellung ohne Arbeiten beim Endkunden: der nachfragende Carrier) trotz Terminvereinbarung nicht anwesend war oder der Endkunde des nachfragenden Carriers (bei Umstellung ohne Arbeiten beim Endkunden: der nachfragende Carrier) die Herstellung/Umstellung verweigert hat (Terminversäumnis), hat der nachfragende Carrier für den erfolglosen Einsatz des Technikers von Telekom Deutschland GmbH ein Entgelt zu bezahlen. Im Falle einer nochmaligen Terminversäumnis durch den Endkunden des nachfragenden Carriers (bei Umstellung ohne Arbeiten beim Endkunden: durch den nachfragenden Carrier) wird die Bestellung des L2-IPBSA Stand Alone auf der betreffenden Teilnehmeranschlußleitung von Telekom Deutschland GmbH automatisch abgelehnt. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 43 von 87 Sonderbestimmungen für Umstellungen (mit und ohne Arbeiten beim Endkunden) Portierung der Rufnummer Grundsätzlich erfolgt die Portierung durch die gleichzeitige Bestellung der Rufnummernportierung mit der Bestellung des L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung durch den nachfragenden Carrier über die elektronische Schnittstelle WITA (Web-GUI oder SOAP) oder, falls die Leistung durch WITA nicht unterstützt wird, über das Web-Frontend mit dem Formblatt Rufnummernmitnahme als Attachment (Beilage 4 dieses Anhangs). Die Regelungen zum Anbieterwechsel und zur Nutzung der elektronischen Schnittstelle WBCi sind nicht betroffen und unverändert anzuwenden. Möchte der Endkunde seine im Netz von Telekom Deutschland GmbH geschaltete Rufnummer für das L2-IPBSA Stand Alone beibehalten, so stellt der nachfragende Carrier sicher, daß die Portierung der Rufnummer unmittelbar, nachdem von Telekom Deutschland GmbH die Umstellung durchgeführt wurde, erfolgen kann. Rückfallverfahren bei Verzögerung bzw. Stornierung Die Regelung gem. § 46 TKG sind unverändert anzuwenden. Es gilt sowohl im Fall der Verzögerung als auch im Fall der Stornierung, daß Telekom Deutschland GmbH sicherstellt, daß der Endkunde wiederum die alte Verbindung zum öffentlichen Telekommunikationsnetz von Telekom Deutschland GmbH erhält. Die von Telekom Deutschland GmbH bzw. dem nachfragenden Carrier gegenüber dem Endkunden im Hinblick auf den Wechsel des Telekommunikationsbetreibers abgegebenen Annahmeerklärungen stehen daher jedenfalls unter der Bedingung der positiven Durchführung der Umstellung. Telekom Deutschland GmbH und der nachfragende Carrier sind verpflichtet, den Endkunden über diesen Umstand zu informieren. Der nachfragende Carrier ist verpflichtet, Telekom Deutschland GmbH unverzüglich darüber zu informieren, wenn der bestellte L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung nicht funktioniert. Kostenloser Downgrade nach erfolgter Herstellung/Umstellung Wenn innerhalb von drei Arbeitstagen nach der erfolgten Herstellung/Umstellung eines L2IPBSA Stand Alone die tatsächliche Bandbreite auf der Teilnehmeranschlußleitung um mehr als 20 % von jenem Wert abweicht, der im Feasibility-Check unmittelbar vor der Bestellung des betreffenden L2-IPBSA Stand Alone angezeigt wurde, und der nachfragende Carrier diesen Umstand der Telekom Deutschland GmbH belegt (mittels Upload des jeweiligen Feasibility-Checks in Form eines PDF), kann der nachfragende Carrier (nur) im Wege einer Störungsmeldung ein kostenfreies Up- oder Downgrade auf das nächsthöhere bzw. nächstniedrigere L2-IPBSA Stand Alone - Profil anstoßen. Dauerhaftes Unterschreiten der Bandbreitenuntergrenze bei einem L2-IPBSA Stand Alone Bei dauerhafter Unterschreitung der definierten Bandbreitenuntergrenzen eines L2-IPBSA Stand Alone - Profils (Betrachtungszeitraum: 1 Monat) auf einer Teilnehmeranschlußleitung wird der nachfragende Carrier automatisiert per E-Mail über diesen Umstand informiert. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 44 von 87 Es obliegt dem nachfragenden Carrier, für den betreffenden Anschluß eine neuerliche Bestellung eines - für den betreffenden Anschluß technisch verfügbaren - L2-IPBSA Stand Alone - Profils mit niedrigerer Bandbreite in den Systemen der Telekom Deutschland GmbH zu bestellen sowie die dazu erforderliche Abstimmung mit seinem Endkunden durchzuführen bzw. seinen Endkunden entsprechend zu informieren. In diesem Fall wird seitens Telekom Deutschland GmbH für den Produktwechsel kein einmaliges Produktwechselentgelt gemäß in Rechnung gestellt. Kündigung eines L2-IPBSA Stand Alone Ordentliche Kündigung des L2-IPBSA Stand Alone durch den nachfragenden Carrier Die Kündigung eines L2-IPBSA Stand Alone auf einer Teilnehmeranschlußleitung kann vom nachfragenden Carrier über die elektronische Schnittstelle WITA (Web-GUI oder SOAP), oder falls diese Leistung durch WITA nicht unterstützt wird, über das Web-Frontend (Web-GUI oder SOAP) zum Ende eines jeden Arbeitstages erfolgen und wird mit dem darauf folgenden Arbeitstag wirksam. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird Teilnehmeranschlußleitung deprovisioniert. das L2-IPBSA Stand Alone auf der Außerordentliche Kündigung eines L2-IPBSA Stand Alone durch Telekom Deutschland GmbH Telekom Deutschland GmbH ist berechtigt, die Nutzung eines L2-IPBSA Stand Alone auf einer Teilnehmeranschlußleitung durch den nachfragenden Carrier zum Ablauf desselben Arbeitstages per E-Mail außerordentlich zu kündigen, wenn die weitere Fortsetzung der Nutzung aus wichtigem Grund nicht mehr zumutbar ist. Ein derartiger wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, a) wenn der Endkunde des nachfragenden Carriers das L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung in einer unsachgemäßen, nicht den Nutzungsvereinbarungen gemäßen Weise nutzt (z. B. ein Modem einsetzt, das die Mindestparameter nicht erfüllt) und durch eine solche unsachgemäße Nutzung erhebliche Störungen im Netz von Telekom Deutschland GmbH hervorgerufen werden, oder b) wenn Telekom Deutschland GmbH die Erbringung des L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung aus technischen Gründen, die sie nicht selbst verursacht hat, unzumutbar ist. Wechselprozesse Wechsel L2-IPBSA Stand Alone (Produktwechsel) Produktwechsel, die keinen Port- und/oder MSAN-Wechsel erfordern Die einzelnen L2-IPBSA Stand Alone Profile können über das Web-Frontend gewechselt werden. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 45 von 87 Der Wechsel von L2-IPBSA Stand Alone - Profilen, die keinen Port- und/oder MSAN-Wechsel erfordern, wird von Telekom Deutschland GmbH zeitnah, spätestens jedoch bis zum Ende des auf die Bestellung folgenden Arbeitstages oder auf Anforderung des nachfragenden Carriers zum letzten Werktag des Monats durchgeführt. Für den Produktwechsel von L2-IPBSA Stand Alone fällt ein einmaliges Entgelt pro Wechsel an. Im Zuge der Durchführung des Produktwechsels wird das Modem asynchron und es kommt zu einer kurzfristigen Serviceunterbrechung. Das Modem muß sich erst auf die geänderte Bandbreite synchronisieren. Der nachfragende Carrier erhält unverzüglich nach Durchführung des Produktwechsels eine Eingangsbestätigung mit folgendem Inhalt: Auftragsnummer des nachfragenden Carriers Auftragsart Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer) Name und Anschrift L2-IPBSA Stand Alone alt L2-IPBSA Stand Alone neu C-VLAN-Tag und S-VLAN-Tag Die Informationen sind zudem vom nachfragenden Carrier über das Web-Frontend abrufbar. Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen gemäß Anhang 3 an. Produktwechsel, die eine Änderung der Anschlußtechnologie, aber keinen PORTund/oder MSAN-Wechsel erfordern Der Wechsel des L2-IPBSA Stand Alone wird auch hier über die elektronische Schnittstelle WITA (Web-GUI oder SOAP) oder über das Web-Frontend (Web-GUI oder SOAP) durchgeführt. Erfordert die Durchführung des Produktwechsels einen Wechsel der Anschlußtechnologie (von ADSL2+ auf VDSL2), erhält der nachfragende Carrier im Zuge der Bestellung die Information darüber, welche Anschlußtechnologie zum Einsatz kommt. Der nachfragende Carrier muß dafür sorgen, daß das Modem des Endkunden jeweils passend zur Anschlußtechnologie ist. Der Produktwechsel erfolgt in diesem Fall am dritten Arbeitstag nach der Bestellung oder auf Anforderung des nachfragenden Carriers zum letzten Werktag des Monats. Für den Produktwechsel von L2-IPBSA Stand Alone fällt ein einmaliges Entgelt pro Wechsel an. Im Zuge der Durchführung des Produktwechsels wird das Modem asynchron und es kommt zu einer kurzfristigen Serviceunterbrechung. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 46 von 87 Der nachfragende Carrier erhält unverzüglich nach Durchführung des Produktwechsels per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit folgendem Inhalt: Auftragsnummer des nachfragenden Carriers Auftragsart Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer) Name und Anschrift L2-IPBSA Stand Alone alt L2-IPBSA Stand Alone neu C-VLAN-Tag und S-VLAN-Tag Die Informationen sind zudem vom nachfragenden Carrier über das Web-Frontend abrufbar. Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen gemäß Anhang 3 an. Produktwechsel, die einen Port- und/oder MSAN-Wechsel erfordern Für Produktwechsel, die einen Port- und/oder MSAN-Wechsel erfordern, gilt der nachfolgend beschriebene Prozeß: Ohne Einsatz eines Technikers von Telekom Deutschland GmbH beim Endkunden vor Ort Der Wechsel des L2-IPBSA Stand Alone wird auch hier über die elektronische Schnittstelle WITA (Web-GUI oder SOAP), falls WITA diese Leistung nicht unterstützt, über das WebFrontend (Web-GUI oder SOAP) bestellt. Erfordert die Durchführung des Produktwechsels einen Wechsel eines Ports und/oder eines MSAN, erhält der nachfragende Carrier zeitnah, spätestens jedoch bis zum Ende des auf die Bestellung des Produktwechsels folgenden Arbeitstages eine Auftragsbestätigung, die insbesondere die geänderten technischen Parameter enthält, mit folgenden Angaben: Auftragsnummer des nachfragenden Carriers Auftragsart Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer) Neue MSAN-ID bzw. neuer MSAN-Port Neuer S-VLAN-Tag und C-VLAN-Tag 4 VLAN / 4 PVC (Default) oder Option 1 VLAN / 1 PVC Termin für Durchführung des Produktwechsels (Umschaltezeitfenster) Das Umschaltezeitfenster und somit der Termin für die Durchführung des Produktwechsels mit Port- und/oder MSAN-Wechsel liegen längstens sieben (7) Arbeitstage in der Zukunft (gerechnet vom Zeitpunkt der Bestellung des Produktwechsels). Der nachfragende Carrier muß nach dem Erhalt dieser Auftragsbestätigung die geänderten technischen Parameter (MSAN-ID, S-VLAN-Tag sowie C-VLAN-Tag) additiv zu den auf der betreffenden Anschlußleitung bereits bestehenden technischen Parametern bis zum Beginn des Umschaltezeitfensters in seinen Systemen einrichten. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 47 von 87 Nur wenn der nachfragende Carrier bis zum Beginn des Umschaltezeitfensters die neuen technischen Parameter eingerichtet hat, ist gewährleistet, daß es durch den Produktwechsel nur zu kurzen Serviceunterbrechungen kommt. Für den Produktwechsel von L2-IPBSA Stand Alone fällt ein einmaliges Entgelt pro Wechsel an. Im Umschaltezeitfenster wird das Modem asynchron und es kommt zu einer kurzfristigen Serviceunterbrechung. Das Modem muß sich erst auf die geänderte Bandbreite synchronisieren. Der nachfragende Carrier erhält unverzüglich nach Durchführung des Produktwechsels per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit folgendem Inhalt: Auftragsnummer des nachfragenden Carriers Auftragsart Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer) Name und Anschrift L2-IPBSA Stand Alone alt L2-IPBSA Stand Alone neu C-VLAN-Tag und S-VLAN-Tag Die Informationen sind zudem vom nachfragenden Carrier über das Web-Frontend abrufbar. Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen. Diese sind noch zu regeln. Mit Einsatz eines Technikers von Telekom Deutschland GmbH beim Endkunden vor Ort Ist zusätzlich noch der Einsatz eines Technikers beim Endkunden vor Ort zur Durchführung des Produktwechsels erforderlich, erfolgt die Durchführung des Produktwechsels nach den Bestimmungen und Fristen einer Umstellung mit Arbeiten beim Endkunden mit Telekom Deutschland GmbH-Technikereinsatz beim Endkunden vor Ort, wobei in diesem Fall nur eine Verrechnung des Entgelts für den Produktwechsel erfolgt. Wechsel von Entbündelung einem Carrier-Line-Sharing-Zugangslösung auf Virtuelle Voraussetzung für den nachfolgend beschriebenen Wechselprozeß ist, daß der ISP/LineSharing-Vertragspartner und der nachfragende Carrier identisch sind. Bei einem bestehenden breitbandigen Internetzugang sowie einer bestehenden Carrier-LineSharing-Zugangslösung des nachfragenden Carriers ist der Wechsel auf die Virtuelle Entbündelung ebenfalls im Wege der Bestellung und Umstellung (mit oder ohne Arbeiten beim Endkunden) auf ein L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung, wie in Punkt Bestellung eines L2-IPBSA Stand Alone und Punkt Bereitstellung eines L2-IPBSA Stand Alone beschrieben, möglich. Zuvor muß jedoch der Übernahmeanschluß gemäß Punkt Bestellung/Herstellung des Übernahmeanschlusses bestellt worden sein, für die dem nachfragenden Carrier eine Auftragsbestätigung übermittelt wurde. Der nachfragende Carrier hat die diesbezüglichen Vorlaufzeiten zu beachten. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 48 von 87 Bezüglich bestehender Vertragsbeziehungen des Endkunden mit Telekom Deutschland GmbH (z. B. POTS, ISDN, ADSL) in Bezug auf die betreffende Teilnehmeranschlußleitung ist vom nachfragenden Carrier zu beachten. Der nachfragende Carrier hat die Möglichkeit, das Umstellungsformular mit der Kündigungsbestätigung über die elektronische Schnittstelle WITA (Web-GUI oder SOAP), oder wenn WITA diese Leistung nicht unterstützt, über das Web-Frontend (Web-GUI oder SOAP) zu übermitteln. Mit dem tatsächlichen Durchführungsdatum der Umstellung gelten der betreffende breitbandige Internetzugang sowie die Carrier-Line-Sharing-Zugangslösung des nachfragender Carrier als gekündigt. Der nachfragende Carrier erhält unverzüglich nach der Durchführung des Produktwechsels per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit folgendem Inhalt: Auftragsnummer des nachfragenden Carriers Auftragsart Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer) Name und Anschrift Breitbandinternet-/CLS-only-Zugang alt (z. B. bisherige WITA-Vertragsnummer) L2-IPBSA Stand Alone neu C-VLAN-Tag und S-VLAN-Tag Die Informationen sind zudem vom nachfragenden Carrier über das Web-Frontend abrufbar. Bei Bestehen einer Mindestvertragsdauer im Zusammenhang mit der breitbandigen Internetzugangsleistung bzw. Carrier-Line-Sharing-Zugangslösung werden dem nachfragenden Carrier keine Restentgelte verrechnet. Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln. Eine bereits zum nachfragenden Carrier portierte Rufnummer kann nicht nochmals als Rufnummernportierung eingegeben werden. Wechsel von Entbündelung auf Virtuelle Entbündelung Voraussetzung für den nachfolgend beschriebenen Wechselprozeß Entbündelungspartner und der nachfragende Carrier identisch sind. ist, daß der Bei einer bestehenden entbündelten Teilnehmeranschlußleitung des nachfragenden Carriers ist ein Wechsel auf die Virtuelle Entbündelung im Wege der Bestellung und Umstellung auf ein L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung, wie in Punkt Bestellung eines L2-IPBSA Stand Alone und Punkt Bereitstellung eines L2-IPBSA Stand Alone beschrieben, möglich. Zuvor muß jedoch der Übernahmeanschluß gemäß Punkt Übernahmeanschluß bestellt worden sein, für die dem nachfragenden Carrier eine Auftragsbestätigung übermittelt wurde. Der nachfragende Carrier hat die diesbezüglichen Vorlaufzeiten zu beachten. Eine bereits zum nachfragenden Carrier portierte Rufnummer kann nicht nochmals als Rufnummernportierung eingegeben werden. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 49 von 87 Mit dem tatsächlichen Durchführungsdatum der Umstellung gilt die betreffende entbündelte Teilnehmeranschlußleitung als gekündigt. Der nachfragende Carrier erhält nach der Durchführung des Produktwechsels innerhalb desselben Arbeitstages per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit folgendem Inhalt: Auftragsnummer des nachfragenden Carriers Auftragsart Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer) Name und Anschrift Entbündelungs-Nummer alt (z. B. bisherige WITA-Vertragsnummer) L2-IPBSA Stand Alone neu C-VLAN-Tag und S-VLAN-Tag Die Informationen sind zudem vom nachfragenden Carrier über das Web-Frontend abrufbar. Eventuelle Restentgelte bei bestehenden Mindestvertragsdauern auf der entbündelten Teilnehmeranschlußleitung werden von Telekom Deutschland GmbH nicht verrechnet. Die Verrechnung des L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung erfolgt anteilmäßig. Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln. Einrichtung von (Teil)Leistungen im Rahmen der Migration (Beendigung VDSL2-Einspeisung an KVz gem. Reg.-Vfg. BK3d-12/131 bzw. HVt L2-IPBSA Stand Alone: Telekom Deutschland GmbH richtet dem nachfragenden Carrier für jeden Bestandskunden laut Migrationsliste dasselbe oder das nächsthöhere L2-IPBSA Stand Alone-(Zwischen)Profil gemäß Punkt L2-IPBSA Stand Alone VULA ein, das der nachfragende Carrier mit seinem Endkunden bei Ankündigung des Ausbauvorhabens vereinbart hat. Telekom Deutschland GmbH richtet dem nachfragenden Carrier das MSAN-Management grundsätzlich so ein, daß es zumindest die größte Bandbreite, die bisher einem Kunden über die physische Entbündelung angeboten wurde, umfaßt. Macht der nachfragende Carrier glaubhaft, daß er eine höhere Bandbreite (z. B. für bestimmte Kunden eine unüberbuchte Bandbreite) benötigt, ist diese einzurichten. Übernahmeanschluß: Die Verkehrsübergabe erfolgt am selben KVz bzw. HVt mittels eigenem VLAN. Telekom Deutschland GmbH kann pro migriertem Kunden das Entgelt für die physische Entbündelung verrechnen. Einrichtungskosten und/oder laufende Kosten für MSANManagement und/oder Verkehrsübergabe kommen nicht zusätzlich zur Anwendung. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 50 von 87 Erweiterungen Leistungen im Rahmen der Migration (Beendigung VDSL2Einspeisung an KVz gem. Reg.-Vfg. BK3d-12/131 bzw. HVt L2-IPBSA Stand Alone: Bestellt der nachfragende Carrier für einen migrierten Kunden später ein höheres als das ursprünglich eingerichtete L2-IPBSA Stand Alone – Profil oder für einen neuen Kunden ein L2-IPBSA Stand Alone - Profil, wird dieses zu den regulären Preisen verrechnet. Auf die Bepreisung des MSAN-Managements und der Verkehrsübergabe hat diese Bestellung solange keine Auswirkung, solange nur Profile bis 50 Mbit/s im Downstream bestellt werden, d. h. diese bleiben vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen unentgeltlich. Bestellt der nachfragende Carrier erstmalig eine größere Bandbreite als 50 Mbit/s Downstream, kann Telekom Deutschland GmbH auch das MSAN-Management und die Verkehrsübergabe regulär verrechnen. MSAN-Management: Bestellt der nachfragende Carrier eine Erweiterung des MSANManagements (auch ohne neue oder erweiterte L2-IPBSA Stand Alone), kann Telekom Deutschland GmbH dieses regulär nach der dann eingerichteten Gesamtbandbreite verrechnen. Auf die Bepreisung der einzelnen migrierten oder neu bestellten L2-IPBSA Stand Alone hat dies keine Auswirkung, d. h. diese werden wie zuvor weiter in der Höhe der TAL-Miete der physischen Entbündelung oder als L2-IPBSA Stand Alone verrechnet. In diesem Fall kann Telekom Deutschland GmbH auch die Verkehrsübergabe regulär verrechnen. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 51 von 87 Anhang - Entgelte Über die Höhe der Entgelte wird in einem gesonderten Anordnungsverfahren nach Festlegung des Leistungsumfanges entschieden. Es soll hier im Rahmen der 2. Teilentscheidung lediglich die Struktur der Entgelte angeordnet werden. Entgeltpflicht und Entgeltarten Für sämtliche in dieser Anordnung geregelten Leistungen ist, sofern diese nicht als unentgeltliche Leistungen bezeichnet werden, ein Entgelt zu leisten. Dieses richtet sich, sofern nichts Anderes bestimmt ist, nach den in diesem Anhang festgelegten Grundsätzen oder nach der in diesem Anhang bezeichneten Höhe. Diese Anordnung unterscheidet zwischen a) b) c) Einmalentgelten, laufenden monatlichen Entgelten und Entgelten nach Aufwand. Die Entgelte verstehen sich stets (sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt) als Nettoentgelte exklusive Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Sofern sich aus den anzuwendenden Rechtsnormen eine Umsatzsteuerpflicht ergibt, wird die Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt. 2. Rechnungsgliederung und –inhalt Die Vertragsparteien weisen laufende monatliche Entgelte, Einmalentgelte und sonstige nach Aufwand berechnete Entgelte in ihren Rechnungen gesondert aus. Rechnungen für alle Entgeltarten haben jedenfalls folgende Daten zu enthalten: das Rechnungsdatum Name und Anschrift des nachfragenden Carriers die jeweilige Rechnungsnummer die Rechnungsanschrift Fälligkeitsdatum Bezeichnung und Anzahl der Leistungen, die im Leistungszeitraum in Anspruch genommen wurden und das berechnete Entgelt dafür Zusätzlich zur Rechnung stellt Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier eine Detailliste im CSV-Format zur Verfügung. In dieser Detailliste sind die im Verrechnungszeitraum angefallenen monatlichen Entgelte und Einmalentgelte für das DSLAM-Management sowie für den jeweiligen L2-IPBSA-Stand Alone (entsprechend eindeutig identifiziert) aufgeschlüsselt. Diese Liste wird dem nachfragenden Carrier per EMail an eine vom nachfragender Carrier angegebenen E-Mail Adresse übermittelt. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 52 von 87 Rechnungslegung Telekom Deutschland GmbH erstellt eine Monatsrechnung über alle geschuldeten laufenden monatlichen Entgelte und Einmalentgelte und übermittelt sie an den nachfragenden Carrier. Der Versand der Rechnung erfolgt im Laufe des Folgemonats. Die Rechnungslegung von Entgelten nach Aufwand erfolgt gesondert, unverzüglich nach Erbringung der Leistung. Verrechnungs-/Teilnehmernummer Bei allen Bestellungen, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sind zu vergebende Verrechnungsnummern (z. B. WITA-Vertragsnummer) anzugeben. Einmalentgelte Einrichtungsentgelte Einrichtung Übernahmeanschluß Übernahmeanschluß im KVz-Versorgungsbereich der jeweiligen DSLAM Entgelte für eine Anbindung sowie Übernahmeanschluß im KVz-Versorgungsbereich der jeweiligen MSAN/DSLAM werden mit Pauschale verrechnet. Übernahmeanschluß im HVt-Versorgungsbereich der jeweiligen DSLAM Entgelte für eine Anbindung sowie Übernahmeanschluß im HVt-Versorgungsbereich der jeweiligen MSAN/DSLAM werden mit Pauschale verrechnet. Übernahmeanschluß sowie Anbindung an einen alternativen HVt Die Verrechnung einer optionalen Weiterleitung des Verkehrs sowie Anbindung an einem alternativen HVt auf Wunsch des nachfragenden Carriers erfolgt auf Basis einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien. Übernahmeanschluß sowie Anbindung am vom nachfragenden Carrier gewünschten Standort Die Verrechnung einer optionalen Weiterleitung des Verkehrs sowie Anbindung an einem nachfragender Carrier-Standort auf Wunsch des nachfragenden Carriers erfolgt auf Basis einer gesonderten Vereinbarung. DSLAM Management - Einrichtung oder Änderung der Bandbreite je DSLAM Für die Einrichtung einer Bandbreite je DSLAM oder die Änderung einer Bandbreite je DSLAM wird dem nachfragenden Carrier pro Geschäftsfall für die damit verbundenen Administrationsleistungen folgendes Entgelt verrechnet: DSLAM Management Ersteinrichtung oder Änderung einer Bandbreite je DSLAM in EURO exkl. USt Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 53 von 87 Herstellungs- und Umstellungsentgelte Telekom Deutschland GmbH verrechnet dem nachfragenden Carrier für die Herstellung/ Umstellung der Teilnehmeranschlußleitung mit einer L2-IPBSA Stand Alone grundsätzlich folgendes einmaliges Entgelt bei Standardinstallation. Herstellungs- und Umstellungsentgelte in EUR exkl. USt. Herstellungsentgelt bei Herstellung einer neuen Teilnehmeranschlußleitung mit einer L2-IPBSA Stand Alone bei Installation durch Telekom Deutschland GmbH beim Endkunden vor Ort Umstellungsentgelt mit Arbeiten beim Endkunden auf einen L2IPBSA Stand Alone bei bereits bestehender aktiver Teilnehmeranschlußleitung (TAL) von Telekom Deutschland GmbH oder bei entbündelter, aktiver Teilnehmeranschlußleitung des nachfragenden Carriers bei Installation durch Telekom Deutschland GmbH beim Endkunden vor Ort Umstellungsentgelt ohne Arbeiten beim Endkunden auf einen L2IPBSA Stand Alone L2-IPBSA Stand Alone bei bereits bestehender aktiver Teilnehmeranschlußleitung von Telekom Deutschland GmbH oder bei entbündelter, aktiver Teilnehmeranschlußleitung des nachfragenden Carriers Entgelt für Terminverschiebung durch den nachfragenden Carriers Bei Terminverschiebungen durch den nachfragenden Carrier kürzer als zwei Arbeitstage vor dem Herstellungs-/Umstellungstermin, wird dem nachfragenden Carrier von Telekom Deutschland GmbH ein einmaliges Entgelt für den administrativen Aufwand in Rechnung gestellt. Terminverschiebung in EUR exkl. USt. Pro Terminverschiebung Terminversäumnis durch den Endkunden des nachfragenden Carriers bei Herstellung/Umstellung Terminversäumnis Versäumter Herstellungstermin Versäumter Umstellungstermin in EUR exkl. USt. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 54 von 87 Modem-Test auf Wunsch des nachfragenden Carriers (außerhalb von Releasewechsel) - Verrechnung von Labortagen Entgelt für Modem-Test auf Wunsch des nachfragenden Carriers Pro vereinbartem Labortag in EUR exkl. USt. Produktwechselentgelt für Wechsel des L2-IPBSA Stand Alone Wechselt der nachfragende Carrier das L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung, so verrechnet Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier für den Umstellungsaufwand pro Geschäftsfall pro Teilnehmeranschlußleitung anläßlich eines Wechsels ein einmaliges Entgelt. L2-IPBSA Stand Alone-Wechsel in EUR exkl. USt. Pro Geschäftsfall pro Teilnehmeranschlußleitung Stornoentgelte Folgende Stornoentgelte werden dem nachfragenden Carrier bei Vorliegen des Stornogrundes in Rechnung gestellt. Die Storno-Entgelte stehen nur zu, wenn Telekom Deutschland GmbH bei Rechnungslegung nachweist, daß der Grund für das Storno in der Einflußsphäre des nachfragender Carrier liegt. Position laufend/ einmalig Leistung A Storno durch Telekom Deutschland GmbH wegen falschem Namen, Adressen einmalig B Storno der Bestellung des L2-IPBSA Stand Alone durch nachfragenden Carrier bis drei Arbeitstagevor der vereinbarten Herstellung / Umstellung einmalig C Storno der Bestellung des L2-IPBSA einmalig Stand alone durch nachfragenden Carrier später als drei Arbeitstage vor der vereinbarten Herstellung/ Umstellung in EUR exkl. Ust. Mahnkosten Folgende Mahnkosten werden bei Mahnungen im Verzugsfall verrechnet: Mahnspesen in EUR exkl. USt. Pro einfacher Mahnung Pro qualifizierter Mahnung 82 Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 55 von 87 Monatliche Entgelte L2-IPBSA Stand Alone Entgelte Pro L2-IPBSA Stand Alone-Profil werden dem nachfragenden Carrier folgende L2-IPBSA Stand Alone Entgelte monatlich in Rechnung gestellt: Bandbreite down in kBit/s Bandbreite up in kBit/s 8.192 768 20.480 4.096 30.720 10.240 51.200 20.480 76.800 30.720 102.400 40.960 in EUR Beim L2-IPBSA Stand Alone Entgelt handelt es sich um ein flat-Entgelt. Es fallen keine zusätzlichen Entgelte für das Datenvolumen an. Für den Fall der Vereinbarung einer Mindestvertragsdauer pro L2-IPBSA Stand Alone (z. B. im Zusammenhang mit Aktionen) ist bei Beendigung des Einzelvertragsverhältnisses für das L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung für die Zeit zwischen der Vertragsbeendigung und dem Ende der Mindestvertragsdauer ein Restentgelt zu bezahlen. Das Restentgelt errechnet sich aus den für diesen Zeitraum anfallenden monatlichen L2IPBSA Stand Alone Entgelten. Entgelte für die Bandbreite je DSLAM Das monatliche Entgelt für die Bandbreite je MSAN/DSLAM ist abhängig von der gewählten Bandbreite und wird von Telekom Deutschland GmbH jeweils gestaffelt nach der Anzahl an Endkunden je DSLAM verrechnet. Folgende Staffelung für die Bandbreitenentgelte je MSAN/DSLAM kommt zur Anwendung Bei keinem oder einem Endkunden des nachfragenden Carriers je MSAN/DSLAM 1/5 des jeweiligen monatlichen Entgelts/Monat Bei zwei Endkunden des nachfragenden Carriers je MSAN/DSLAM Bei drei Endkunden des nachfragenden Carriers je MSAN/DSLAM Bei vier Endkunden des nachfragenden Carriers je MSAN/DSLAM Ab dem 5. Endkunden je MSAN/DSLAM 2/5 des jeweiligen monatlichen Entgelts/Monat 3/5 des jeweiligen monatlichen Entgelts/Monat 4/5 des jeweiligen monatlichen Entgelts/Monat Verrechnung des vollen monatlichen Entgelts Bandbreite je MSAN/DSLAM Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 56 von 87 Die Feststellung der Anzahl an Endkunden (L2-IPBSA Stand Alone tatsächlich hergestellt) je MSAN/DSLAM erfolgt immer zum Monatsersten des jeweiligen Verrechnungsmonats, d. h. die Staffelung des Entgelts für die Bandbreite je MSAN/DSLAM wird in diesem Zusammenhang monatsweise betrachtet. Die jeweils für einen Monat zur Anwendung gelangende Staffelung wird daher am 1. des betreffenden Monats ermittelt. Hat der nachfragende Carrier zu diesem Zeitpunkt keinen oder einen Endkunden auf dem bereits im Monat davor angebundenen DSLAM, bezahlt er für diesen Monat nur 1/5 des jeweiligen monatlichen Entgelts, auch wenn er im Laufe des Monats zusätzliche Endkunden auf dem betreffenden MSAN/DSLAM gewinnt. Jegliche Änderung (Erhöhung/Reduktion) der Anzahl an Endkunden während eines Monats wird immer erst für den Folgemonat verrechnungsrelevant. Monatliche Entgelte für Bandbreite je DSLAM Bandbreite je MSAN/DSLAM in EUR 2 4 6 8 10 15 20 30 40 60 80 100 200 400 600 800 1000 2000 3000 4000 Verrechnungsstart der Einmalentgelte sowie der monatlichen Entgelte Die Verrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein. Bei Herstellung/Umstellung/Kündigung wird eine (taggenaue) anteilige Abrechnung aller monatlichen Entgelte beginnend Zeitpunkt bzw. dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung durchgeführt. Anteilige Restentgelte bei vereinbarten Mindestvertragsdauern errechnen gemäß den Detailregelungen in den Leistungsbeschreibungen und werden dem nachfragenden Carrier in Rechnung gestellt. Bei Produktwechsel wird eine (taggenaue) anteilige Abrechnung der monatlichen Entgelte beginnend mit dem tatsächlichen Durchführungsdatum durchgeführt. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 57 von 87 Bei einer Änderung der Bandbreite je MSAN/DSLAM wird eine (taggenaue) anteilige Abrechnung der monatlichen Entgelte beginnend mit dem tatsächlichen Durchführungsdatum durchgeführt. Eine ggf. bestehende Staffelung bleibt von Berechnung unberührt. Pönaleauslösendes Verhalten Entstörungsleistungen) (ausgenommen Pönaleauslösendes Verhalten L2-IPBSA Pro Arbeitstag/einmalig Verspätete Antwort auf eine Angebotsaufforderung bzgl. Übernahmeanschluß pro Arbeitstag Verspätete Herstellung des Übernahmeanschlusses pro Arbeitstag Verspätete Einrichtung/Änderung des MSANManagements pro Arbeitstag Verspätete Übermittlung der Auftragsbestätigung nach Bestellung eines L2IPBSA Stand alone pro Arbeitstag Verspätete Bekanntgabe von Terminänderungen durch Telekom Deutschland GmbH pro Arbeitstag Meldung einer erfolgreichen Herstellung bzw. Umstellung einer Teilnehmeranschlußleitung, obwohl sie tatsächlich nicht erfolgt ist einmalig Verspätete Herstellung bzw. Umstellung auf das L2-IPBSA Stand alone pro Arbeitstag Kündigung des Endkunden des nachfragenden Carriers wegen verzögerter Herstellung je nach Entstörklasse einmalig;an Stelle aller anderen Pönalen Verspäteter Produktwechsel pro Arbeitstag Nichtverfügbarkeit der Schnittstelle für länger als 12 Stunden pro Arbeitstag Stand Höhe der Pönale in € Alone Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 58 von 87 Pönalen bei Nichteinhaltung der L2-IPBSA Entstörfristen Im Fall der Nichteinhaltung der zur Anwendung gelangenden Entstörfristen kann der nachfragende Carrier von Telekom Deutschland GmbH Pönalen verlangen die nach folgenden Regelungen zu berechnen sind: Für die angeordneten Entstörklassen "Standard" (im L2-IPBSA Stand alone eingeschlossene Entstörung), "Express und "Comfort wird von einem Grundbetrag ausgegangen, der bei "Standard" xxx EUR , bei "Express" xxx EUR und bei "Comfort" xxx EUR beträgt. Hält Telekom Deutschland GmbH die jeweils vorgesehene Entstörfrist - 24 Stunden bei Standard, 8 Stunden bei „Express und 4 Stunden bei „Comfort“ - nicht ein, fällt mit Beginn der Verzögerung erstmalig der Grundbetrag als Pönale an und erhöht sich jeweils nach Ablauf einer weiteren Zeitspanne von der Dauer der jeweiligen Entstörfrist (24, 8 bzw. 4 Stunden) solange um einen weiteren Betrag in Höhe des Grundbetrages, bis der Gesamtbetrag bei Standardentstörungen den Betrag von xxx EUR und bei „Express“ und Comfort-Entstörungen den Betrag von xxx EUR übersteigt. Ab diesem Zeitpunkt kann der nachfragende Carrier das Doppelte der zuletzt genannten Beträge, somit bei Standardentstörungen den Betrag von xxx EUR und bei „Express“ und Comfort-Entstörungen den Betrag von xxxx EUR als Pönale geltend machen. Diese zuletzt genannten Beträge von xxx EUR bzw. xxxx EUR können einmalig an Stelle aller anderen Pönalen auch schon vor dem genannten Zeitpunkt geltend gemacht werden, wenn der nachfragende Carrier nachweist, daß sein Endkunde wegen der Verzögerung mit der Entstörung tatsächlich gekündigt hat. Nach Auflaufen des genannten Pönalebetrages von xxx EUR bzw. xxxx EUR erhöht sich dieser Betrag mit Ablauf jeder Woche ab Beginn der Verzögerung bei Standardentstörungen um den Betrag von xxx EUR und bei „Express“ und Comfort-Entstörungen um den Betrag von xxx EUR. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 59 von 87 Die folgende Tabelle stellt die 2012 seitens der Telekom Kontroll-Kommission angeordneten Regelung im Überblick dar: Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 60 von 87 Entgelte nach Aufwand Allgemein Ist für eine entgeltliche Leistung weder ein laufendes monatliches Entgelt noch ein Einmalentgelt vorgesehen, so ist das Entgelt nach Aufwand gem. „Preisliste Montage nach Aufwand“ zu verrechnen. Soweit eine entgeltpflichtige Leistung nach Aufwand zu verrechnen ist, kann der Leistungserbringende (Telekom Deutschland GmbH oder nachfragender Carrier) folgende Entgelte verrechnen: Personalaufwand gemäß Punkt Personal dieses Anhangs Sachaufwand Zugekaufte Leistungen zu den jeweils eigenen Einkaufskonditionen Sonstige im Rahmen der konkreten Leistungserbringung entstandene Aufwendungen Bei der Verrechnung sind die einzelnen Kostenelemente gesondert und nachvollziehbar auszuweisen. Die leistungserbringende Vertragspartei hat die Personal-, Sach- und die zugekauften Leistungen, soweit in dieser Anordnung nichts anderes bestimmt ist, auf das zur Erfüllung des mit der Leistung verknüpften Zwecks notwendige und nützliche Ausmaß zu beschränken. Über dieses Maß hinausgehender Aufwand muß von der leistungsempfangenden Vertragspartei nicht ersetzt werden. Sollte von Seiten der leistungserbringenden Vertragspartei Unklarheit über das notwendige und nützliche Ausmaß der Leistung bestehen, steht es ihr frei, die Zustimmung der anderen Vertragspartei einzuholen. Personal Das Entgelt für das von den Vertragsparteien bei Leistungserbringung einzusetzende Personal richtet sich vorerst für beide Seiten nach den derzeit gültigen allgemeinen Verrechnungssätzen von Telekom Deutschland GmbH gem. „Preisliste Montage nach Aufwand“ in der jeweils gültigen Version. Telekom Deutschland GmbH gibt Änderungen der für sie geltenden Verrechnungssätze dem nachfragender Carrier einen Monat vor Inkrafttreten bekannt. Die angefangene halbe Stunde wird als halbe Stunde verrechnet. Entstörung Allgemeines Telekom Deutschland GmbH beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten, soweit diese Störungen im Verantwortungsbereich von Telekom Deutschland GmbH liegen. Im Verantwortungsbereich von Telekom Deutschland GmbH liegt die Entstörung des Abschnitts zwischen Übernahmeanschluß und der TAE-Anschlußdose am Endkundenstandort. Modems nachfragender Carrier bzw. von deren Endkunden werden von Telekom Deutschland GmbH nicht entstört. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 61 von 87 Eine Störung liegt vor, wenn der in beschriebene Funktionsumfang, die Qualitätsparameter sowie die vereinbarte Bitrate nicht eingehalten werden. Bei Störungen im Verantwortungsbereich des nachfragenden Carriers kann Telekom Deutschland GmbH eine Unterstützung bei der Störungseingrenzung gegen Aufwandsersatz auf Grundlage „Preisliste Montage nach Aufwand“ übernehmen. Ändert Telekom Deutschland GmbH gegenüber den eigenen Endkunden die Bedingungen für den Entstörungsservice, so wird sie diese Bedingungen auch dem nachfragendem Carrier unverzüglich anbieten. Seitens des nachfragenden Carriers sind die Kontaktdaten, Ansprechpartner und die Verfügbarkeit seiner Störungsstelle spätestens mit Bestellung des ersten Übernahmeanschlusses an Telekom Deutschland GmbH zu übermitteln. Störungsarten Allgemeines Bei den durch Telekom Deutschland GmbH erbrachten Leistungen können Störungen am Übergabeanschluß, beim MSAN-Management oder auf der Teilnehmeranschlußleitung zwischen TAE und MSAN/DSLAM auftreten. Zuständiger Ansprechpartner bei Telekom Deutschland GmbH für Störungsbehebungsmanagement und damit verbundene Kommunikation mit dem nachfragender Carrier ist die in der Kontaktliste genannte Stelle von Telekom Deutschland GmbH. Massenstörungen Bei Störungen des MSAN-Managements, des Übergabeanschlusses oder sonstigen Störungen, bei denen von einer Störursache mehrere L2-IPBSA Stand alone betroffen sind, informiert Telekom Deutschland GmbH den nachfragenden Carrier unmittelbar nach Feststellung der Massenstörung über Art, voraussichtliche Dauer und Auswirkung der Störung. Diese Informationspflicht besteht unabhängig davon, ob der nachfragende Carrier die entsprechende Störung bereits als Störung eines L2-IPBSA Stand alone, Störung des MSAN-Managements oder Störung des Übernahmeanschlusses gemeldet hat. Telekom Deutschland GmbH übermittelt als Gegenstand dieser Informationspflicht eine Liste der betroffenen Systeme des nachfragenden Carriers, welche zumindest die bei der Bestellung übergebenen ID‘s (S-VLAN-Tag, C-VLAN-Tag, etc.) beinhaltet. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 62 von 87 Folgende Informationen werden von Telekom Deutschland GmbH an den nachfragender Carrier übermittelt: Störungsart: Übernahmeanschluß, MSAN-Management, sonstige Massenstörung Betroffener Übernahmeanschluß ID des betroffenen MSAN/DSLAM Fehlerbeschreibung, wenn vorhanden IDs der betroffenen L2-IPBSA, S-VLAN-Tag, C-VLAN-Tag Anschlußdaten - Vorwahl + Last Mile Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer) Die Einmeldung von Telekom Deutschland GmbH an den nachfragender Carrier hat per automatisiertem Mail und über das Web-Frontend zu erfolgen. Bei Massenstörungen gelten alle betroffenen L2-IPBSA Stand alone ebenfalls als gestört. Übergabe einer Störungsmeldung durch den nachfragenden Carrier an Telekom Deutschland GmbH Störungsmeldungen werden von Telekom Deutschland GmbH über die elektronische Schnittstelle ESS, über das Web-Frontend (Web-GUI oder SOAP) oder per FAX an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr (24/7/365) angenommen. Telekom Deutschland GmbH wird soweit die jeweils erforderlichen Mindestangaben der Störungsmeldung vorliegen entsprechend dem jeweils vereinbarten SLA mit der Fehleranalyse beginnen. Nach erfolgter Störungsmeldung übermittelt Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier schnellstmöglich eine Störungsnummer. In Ausnahmefällen, in denen ein direkter telefonischer Kontakt mit dem Ansprechpartner von Telekom Deutschland GmbH erforderlich ist, kann der nachfragende Carrier eine Störung auch direkt telefonisch unter xxxx xxxxxxx melden. Nach einer erfolgten telefonischen Störungsmeldung erhält der nachfragende Carrier ebenfalls schnellstmöglich eine Störungsnummer. Störungsmeldungen können nur durch den nachfragenden Carrier und ausschließlich wie oben beschrieben gemeldet werden. Andere Meldungen, d. h. solche, die nicht durch den nachfragenden Carrier erfolgen bzw. Meldungen, die bei anderen Stellen der Telekom Deutschland GmbH eingehen, stellen keine Störungsmeldungen dar. Diese Störungen können daher nicht als Störungsmeldung bearbeitet werden und lösen auch nicht die weiter unten genannten Entstörfristen aus. Entstörung des Übernahmeanschlusses Störungsmeldung durch den nachfragender Carrier Störungen des Übernahmeanschlusses können vom nachfragenden Carrier im Zuge von Einzelstörungsmeldungen oder gesondert als Störung des Übergabeanschlusses an Telekom Deutschland GmbH gemeldet werden. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 63 von 87 Folgende Informationen werden seitens des nachfragenden Störungsmeldung an Telekom Deutschland GmbH übermittelt: Carriers bei der Kennzeichnung/Leitungsbezeichnung Übernahmeanschluß Störungsart (z.B. Komplettausfall: ja/nein) Fehlerbeschreibung (z.B. Loss of Signal, keine L2 Daten) Kontaktdaten und Ansprechpartner beim nachfragenden Carrier (einschließlich Telefonnummer) Um Störungen in kürzester Zeit beheben zu können, erfolgen Störungsmeldungen soweit möglich durch einen Techniker des nachfragenden Carriers. Feststellung einer Störung durch Telekom Deutschland GmbH Stellt Telekom Deutschland GmbH, z. B. im Zuge der Entstörmaßnahmen einer gemeldeten Einzelstörung oder auch ohne Bezug auf eine solche einen Fehler am Übergabenanschluß fest, so wird dieser von Telekom Deutschland GmbH ohne weitere Verzögerung und/oder Aufforderung durch den nachfragenden Carrier kostenfrei entstört. Telekom Deutschland GmbH teilt dem nachfragenden Carrier unverzüglich ab Erkennen einer Störung des Übernahmeanschlusses diese mit. Störungsbehebung Seitens Telekom Deutschland GmbH wird für Entstörung des Übernahmeanschlusses das SLA „Professional“ wie folgt eingerichtet: Entstörzeitraum Wartungsfenster Reaktionszeit Entstörzeit mittl. Verfügbarkeit 8 Std. 99,9 % Professional Mo – Fr Mo, Mi – So: 120 Min. werktags: 08:00 22:00 – 04:00 – 20:00 Uhr und Uhr, Di: 22:00 – Sa werktags; 06:00 Uhr 08:00 – 17:00 Uhr Telekom Deutschland GmbH wird dem nachfragenden Carrier über das Inkrafttreten weiterer Leistungen im Rahmen der Entstörung zeitnah per E-Mail informieren, sofern diese für den nachfragenden Carrier günstigere Bedingungen und/oder kürzere Entstörzeiten enthalten. Ist zur Entstörung der Zutritt zu den Kollokationsräumlichkeiten des nachfragenden Carriers oder des Dritten am HVt erforderlich, muß der nachfragende Carrier den Zutritt durch Telekom Deutschland GmbH zu den Kollokationsräumlichkeiten umgehend ermöglichen bzw. dafür sorgen, daß ein Zutritt umgehend möglich ist. Verzögerungen, die dadurch entstehen, daß Telekom Deutschland GmbH der Zutritt zu den Kollokationsräumlichkeiten nicht möglich ist, hemmen die Entstörfristen so lange bis ein Zutritt möglich ist. Telekom Deutschland GmbH haftet für Schäden, die durch eine diesbezügliche Verzögerung der Entstörung entstehen, nicht. Die Entstörungsregelungen hinsichtlich der Verkehrsübergabe an einen alternativen Standort des nachfragenden Carriers werden gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 64 von 87 Mitteilung der Störungsbehebung bei Störungen des Übernahmeanschlusses Im Falle von Störungen des Übernahmeanschlusses bei denen mehrere Teilnehmeranschlußleitungen (L2-IPBSA Stand Alone) betroffen sind, erfolgt eine Mitteilung über die Beseitigung sämtlicher Störungen entsprechend des Eingangs der Störmeldungen über die ESS, das Web-Frontend, per E-Mail eine Information der Telekom Deutschland GmbH an den betroffenen nachfragenden Carrier (je nach Störungsdauer – Beginn, Verlauf und Ende). 4. Entstörung des MSAN-Management Wurden sowohl die Bandbreite je DSLAM vom nachfragenden Carrier ordnungsgemäß bestellt als auch die High Priority bzw. Low Priority Rahmenbedingungen eingehalten und kommt es trotzdem zu Servicebeeinträchtigungen, liegt in diesem Fall eine Störung des MSAN-Managements vor. Solche Störungen können vom nachfragenden Carrier im Zuge von Einzelstörungsmeldungen oder gesondert als Störung des MSAN-Management an Telekom Deutschland GmbH gemeldet werden. Folgende Informationen werden seitens des nachfragender Carrier bei der Störungsmeldung an Telekom Deutschland GmbH übermittelt: MSAN-/DSLAM-ID Komplettausfall ja/nein Fehlerbeschreibung, wenn vorhanden S-VLAN-Tag Kontaktdaten des nachfragenden Carriers Um Störungen in kürzester Zeit beheben zu können, erfolgen Störungsmeldungen soweit möglich durch einen Techniker des nachfragenden Carriers. Feststellung einer Störung durch Telekom Deutschland GmbH Stellt Telekom Deutschland GmbH, z. B. im Zuge der Entstörmaßnahmen einer gemeldeten Einzelstörung oder auch ohne Bezug auf eine solche einen Fehler des MSAN-Managements fest, so wird diese von Telekom Deutschland GmbH ohne weitere Verzögerung und/oder Aufforderung durch den nachfragenden Carrier kostenfrei entstört. Telekom Deutschland GmbH teilt dem nachfragenden Carrier unverzüglich ab Erkennen einer Störung des MSANManagement diese mit. Störungsbehebung Seitens Telekom Deutschland GmbH wird für Entstörung des MSAN-Managements auf Basis dieser Anordnung das SLA „Professional“ eingerichtet. Telekom Deutschland GmbH wird dem nachfragenden Carrier über das Inkrafttreten weiterer Leistungen im Rahmen der Entstörung zeitnah per E-Mail informieren, sofern diese für den nachfragenden Carrier günstigere Bedingungen und/oder kürzere Entstörzeiten enthalten. Wird für den Übernahmeanschluß ein höherwertigeres SLA vom nachfragenden Carrier bestellt, gilt dies automatisch auch für die Entstörung des MSAN-Managements. Über die Störungsbehebung wird der nachfragende Carrier in sinngemäßer Anwendung wie bei Entstörung „Übergabeanschluß“ informiert. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 65 von 87 Fault Monitoring Soweit technisch möglich, stellt Telekom Deutschland GmbH über gesonderte Vereinbarung eine automatisierte Weiterleitung von Alarmen (beispielsweise durch Kopplung der Managementsysteme) bei Auftreten von Fehlzuständen in den MSAN-/DSLAMspezifischen Komponenten, über welche Teilnehmer des nachfragenden Carrier verschaltet sind, dem nachfragenden Carrier gegen Entgelt zur Verfügung. Einzelstörungen auf der Teilnehmeranschlußleitung Voreingrenzung durch den nachfragenden Carrier Vor einer Störungsmeldung bei Telekom Deutschland GmbH hat der nachfragende Carrier seinen Verantwortungsbereich überprüft und dort keine Störungsursache festgestellt. Folgende Punkte sind seitens des nachfragenden Carriers immer zu prüfen: Modem beim Endkunden passend zur Anschlußtechnologie? Endgeräte mit Strom versorgt? Modem synchron? Endkundeneinrichtungen (PC o.ä.) betriebsbereit? L2-IPBSA Stand Alone beim Endkunden in Funktion? Übernahmeanschluß in Funktion? Bandbreite je DSLAM eingerichtet? Richtige Adressierung von C-VLAN-Tag und S-VLAN-Tag (soweit vom nachfragenden Carrier einsehbar)? Störungsmeldung durch den nachfragenden Carrier Der nachfragende Carrier übermittelt bei der Störungsmeldung folgende Informationen an Telekom Deutschland GmbH über die ESS, über Web-Frontend, per eMail oder per FAX: Übergabe einer Störungsmeldung von nachfragender Carrier an Telekom Deutschland GmbH bei Einzelstörung – Teilnehmeranschlußleitung (last mile nr.) Betreff eigene Störungsnummer des nachfragenden Carriers Endkundendaten einschl. Kontaktdaten, um den Endkunden erreichen zu können Anschlußdaten – Vorwahl + Last Mile Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer) verwendetes Modem Fehlerbeschreibung Modem synchron ja/nein Störungsvorkommen Kontaktdaten des nachfragenden Carriers S-VLAN-Tag, C-VLAN-Tag Mac-Adresse des Modems Ergebnis der Last-Mile-Status-Analyse Anschlußtechnologie (ADSL2+/VDSL2.Vectoring) Endkundentermin notwendig? j/n Störung Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 66 von 87 gemeinsamer Meßtermin notwendig? j/n Fertigstellung der Entstörung außerhalb der RegelEntstörzeit gewünscht? j/n Erhöhung des Interleaving-Delay von nachfragender Carrier gewünscht? j/n Kostenloser Downgrade gemäß Anhang 2, Punkt 5.6 gewünscht? Ist dem nachfragenden Carrier mit den von Telekom Deutschland GmbH im Rahmen der „Last-Mile-Status-Analyse“ zur Verfügung gestellten Parametern im Einzelfall keine erfolgreiche Störungseingrenzung möglich, kann der nachfragende Carrier eine Störmeldung an Telekom Deutschland GmbH übermitteln. Um die Störungseingrenzung durch Telekom Deutschland GmbH zu ermöglichen bzw. zu erleichtern hat der nachfragende Carrier gemeinsam mit der Störmeldung zur Störungseingrenzung alle relevanten Informationen bzw. Schlußfolgerungen, die er im Zuge seiner eigenen Fehlereingrenzung von seinem Endkunden erhalten oder sonst ermittelt hat, an Telekom Deutschland GmbH zu übermitteln. Telekom Deutschland GmbH wird unmittelbar nach Feststellung der Störursache mit der Störungsbehebung beginnen, wenn der festgestellte Fehler in ihrem Bereich liegt. Fristenlauf und Mitwirkungspflichten Bei Störungsmeldungen, die an Arbeitstagen, und zwar montags 08:00 Uhr bis freitags 18:00 Uhr eingehen, beseitigt Telekom Deutschland GmbH die Störung standardmäßig innerhalb der nachstehenden Fristen. Die Entstörfrist beginnt mit dem Eingang der Störungsmeldung bzw. bei telefonischer Störungsmeldung mit dieser zu laufen. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb des oben genannten Zeitraums eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am nächstfolgenden Arbeitstag um 08:00 Uhr. Der nachfragende Carrier verpflichtet sich, seine Endkunden entsprechend darüber zu informieren, daß für die Entstörung eines L2-IPBSA Stand Alone seine Mitwirkung (z. B. Abstecken des Endgerätes) oder ein Besuch eines Servicetechnikers von Telekom Deutschland GmbH notwendig sein kann. Ist für die Störungsbehebung ein Termin mit dem Teilnehmer notwendig, fordert die Telekom Deutschland GmbH einen Termin bei dem nachfragenden Carrier an, sofern dieser nicht bereits einen Termin im Rahmen der Störmeldung mitgeteilt hat. Verspätungen, die vom nachfragenden Carrier bzw. dessen Endkunden zu vertreten sind, hemmen die Entstörungsfrist entsprechend. Bei Störungen des L2-IPBSA Stand Alone richten sich die Entstörungsleistungen der Telekom Deutschland GmbH entweder nach den standardmäßigen Entstörfristen oder nach dem jeweils vom nachfragenden Carrier bestellten, höherwertigen Netzservice „Express“ oder „Comfort“ pro Teilnehmeranschlußleitung (Last Mile Nummer, z. B. WITAVertragsnummer). Das höherwertige Netzservice gilt für das entsprechende L2-IPBSA Stand Alone, unabhängig davon, ob die Störung als Einzelstörung auftritt oder von der Störursache mehrere L2-IPBSA Stand Alone betroffen sind. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 67 von 87 Standardmäßige Entstörungsfristen für L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung bei FTTC Folgende Entstörfristen sind standardmäßig bei Bestellung eines L2-IPBSA Stand Alone eingeschlossen: Entstörung (Standard) Fristen Störungsannahme Mo – So 00:00 – 24:00 Uhr Werktags, Mo – Fr 08:00 – 18:00 Uhr Verfügbarkeit eines Service-Technikers (Service-Bereitstellungszeit) Termingenauigkeit für Besuche beim Teilnehmer Zwei Stunden Technikereinsatz Inklusive Reparaturzeit meldung) (ab Eingang der Stör- innerhalb von 24 Stunden Bei Störungsmeldungen, die an Arbeitstagen, und zwar von Montag 08:00 Uhr bis Freitag 18:00 Uhr, über die ESS, das Web-Frontend, per eMail oder FAX eingehen, beseitigt Telekom Deutschland GmbH die Störung innerhalb von 24 Stunden ab Eingang der Störungsmeldung. Während der Entstörung ist erforderlichenfalls von verfügbaren Leitungen zur Ersatzschaltung Gebrauch zu machen. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb des oben genannten Zeitraums eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am nächstfolgenden Arbeitstag um 08:00 Uhr. Die Störungsbehebung erfolgt grundsätzlich an Arbeitstagen zwischen 08:00 und 18:00 Uhr. Höherwertiges Netzservice (SLA) für Teilnehmeranschlußleitung bei FTTC ein L2-IPBSA Stand Alone auf der Gegen ein gesondert zu verrechnendes, monatliches Entgelt kann der nachfragende Carrier die nachfolgend beschriebenen erweiterten Netzservices „Express“ oder „Comfort“ für das L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung bei FTTC über die elektronische Schnittstelle ESS bestellen. EXPRESS COMFORT Störungsannahme Mo – So 00:00 – 24:00 Uhr Mo – So 00:00 – 24:00 Uhr Verfügbarkeit eines ServiceTechnikers (ServiceBereitstellungszeit) Werktags Mo – Fr 08:00 – 18:00 Uhr, Sa, sofern Arbeitstag 08:00-18:00 Mo – So 00:00 – 24:00 Uhr Termingenauigkeit für Besuchsvereinbarung eine Stunde eine Stunde Technikereinsatz Inklusive Inklusive Reparaturzeit (ab Eingang der Störungsmeldung) innerhalb acht Stunden innerhalb vi34 Stunden Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 68 von 87 Entstörungen, die auf Wunsch des nachfragenden Carriers außerhalb der oben festgelegten Entstörzeiten erfolgen sollen, werden seitens Telekom Deutschland GmbH nach dem Best-Effort Prinzip und nur bei Verfügbarkeit der Bereitschaftstechniker abgearbeitet. Die dafür anfallenden Kosten werden dem nachfragenden Carrier nach „Preisliste Montage nach Aufwand“ in Rechnung gestellt, wenn tatsächlich eine Entstörung innerhalb der nach dem entsprechenden SLA zur Anwendung gelangenden Entstörfrist erfolgt ist. Bietet Telekom Deutschland GmbH künftig weitere SLA-Kategorien an eigene Endkunden an, sind diese so rechtzeitig auch vorleistungsseitig anzubieten, daß der nachfragende Carrier zumindest zeitgleich diese Services auch seinen Endkunden anbieten kann. Bestellung eines höherwertigen Netzservices Die Bestellung eines höherwertigen Netzservices kann mit der Neubestellung eines L2IPBSA Stand Alone oder auch nachträglich für ein bestehendes L2-IPBSA Stand Alone erfolgen. Voraussetzung dafür ist, daß auf der betreffenden Teilnehmeranschlußleitung zum Zeitpunkt der nachträglichen Änderung des Netzservices kein offene Störmeldung vorhanden ist. Die Verrechnung erfolgt ab Herstellungsdatum anteilsmäßig und endet anteilsmäßig mit dem Datum der Kündigung des erweiterten Netzservice durch den nachfragenden Carrier. Bei nachträglichen Bestellungen leitet Telekom Deutschland GmbH mit Ablauf von 2 Arbeitstagen ab Eingang der Bestellung das jeweilige L2-IPBSA Stand Alone in den höherwertigen Service Level über. Gleiches gilt bei einem Wechsel vom höherwertigen Service Level in einen niederwertigeren inklusive Standardentstörservice (=Kündigung des erweiterten Netzservice für das konkrete L2-IPBSA Stand Alone). Der nachfragende Carrier erhält eine Erledigungsmeldung per E-Mail. Bei Änderung des Netzservices wird eine (taggenaue) anteilsmäßige Abrechnung des monatlichen Entgelts beginnend mit dem tatsächlichen Durchführungsdatum durchgeführt. Verzögerung der Entstörung und Störungsbehebung Verzögerungsgründe für die Entstörung Grundsätzlich wird zur Störungsbehebung die Erreichbarkeit der Störstelle des betroffenen nachfragenden Carriers vorausgesetzt, da ansonsten Verzögerungen in der Störungsbehebung auftreten können. Verzögerungen, die aufgrund der mangelnden Erreichbarkeit der Störstelle des nachfragenden entstehen, hemmen die weitere Entstörung der Störung. Die Hemmung ist am Web-Frontend abrufbar. Ist für die Störungsbehebung ein Termin mit dem Endkunden erforderlich und hat der nachfragende Carrier diesen nicht bereits mit der Störmeldung mitgeteilt, fordert Telekom Deutschland GmbH diesen Termin innerhalb der einzuhaltenden Fristen diesen beim nachfragenden Carrier an. Ist der Endkunden zum vereinbarten Termin nicht anwesend, kontaktiert Telekom Deutschland GmbH die Störstelle des nachfragenden Carriers zeitnah neuerlich telefonisch. Bei Nichterreichen ergeht eine Terminanforderung von Telekom Deutschland GmbH an den nachfragenden Carrier für einen neuen Entstörtermin. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 69 von 87 Folgende weitere Verzögerungsgründe, die den Ablauf der Frist für die Entstörung hemmen, kommen in Betracht und werden dem nachfragenden Carrier übermittelt: Terminänderung durch nachfragenden Carrier Endkunde nicht erreichbar Kabelfehler, Behebung veranlaßt Kabelfehler Zweiter Techniker/Equipment erforderlich nachfragender Carrier prüft intern Ansprechpartner beim nachfragenden Carrier nicht erreichbar Kein Zutritt zum Endkundenstandort Endkundeninfrastruktur gestört (unter Angabe von Details) Umbau durch nachfragenden Carrier/Endkunden (unter Angabe von Details) In Abstimmung mit nachfragendem Carrier, Behebung erst im nächsten Wartungsfenster Höhere Gewalt (unter Angabe von Details) Telekom Deutschland GmbH teilt dem nachfragenden Carrier mit der Mitteilung über eine Verzögerung der Entstörung den voraussichtlichen Behebungszeitpunkt mit. Der Umfang (als Orientierung gelten zwei Änderungen) der vorstehend angeführten definierten Begründungen kann bei Bedarf geändert/erweitert werden. Zu diesem Zweck wird Telekom Deutschland GmbH bei Bedarf - in der Regel - einmal pro Jahr alle nachfragenden Carrier zu einem Abstimmungsmeeting laden, in dem die Änderungen/Erweiterungen im Zuge einer Konsenslösung vereinbart werden. Die Umsetzung der abgestimmten Änderungen/Erweiterungen wird von Telekom Deutschland GmbH ehest möglich veranlaßt. Verfahren bei Verzögerungen Liegt ein Verzögerungsgrund vor, wird von Telekom Deutschland GmbH für einen bestimmten Zeitraum der Entstörungsfall auf „Hemmung“ gesetzt. Dieser Vorgang schiebt die Entstörfristen entsprechend hinaus. Hemmungsdauer und Hemmungsgrund sind vom nachfragenden Carrier über die ESS oder das Web-Frontend abrufbar. Die Entstörung erfolgt mit Wegfall des Hemmungsgrundes. Liegt ein Verzögerungsgrund vor, haftet Telekom Deutschland GmbH für eventuell entstehende Schäden, die aus der Verzögerung der Entstörung resultieren, nicht. Störungsbehebung und Mitteilung an den nachfragenden Carrier Die Störung ist behoben, wenn der Funktionsumfang, die definierten Qualitätsparameter sowie die vereinbarte Bitrate und das Interleaving-Delay (Interleavetiefe) wieder hergestellt sind. Nach erfolgter Störungsbehebung – wenn das Test-Equipment von Telekom Deutschland GmbH auf der Teilnehmeranschlußleitung synchron ist – wird der nachfragende Carrier von Telekom Deutschland GmbH unverzüglich über die ESS, das Web-Frontend, per E-Mail oder FAX, je nachdem auf welchem Weg die Störmeldung übermittelt wurde, von Telekom Deutschland GmbH über die Behebung der Störung informiert. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 70 von 87 Die Entstörungsmeldung von Telekom Deutschland GmbH enthält folgende Angaben: spezifische Angaben über den nachfragenden Carrier (Ansprechpartner, Tel.-Nr.) Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer) Störungsnummer beim nachfragenden Carrier Leitungsbezeichnung Tel.-Nr. des Ansprechpartners bei Telekom Deutschland GmbH Störungsnummer bei Telekom Deutschland GmbH Datum und Uhrzeit des Eingangs der Störungsmeldung bei Telekom Deutschland GmbH Datum und Uhrzeit der Störungsbeseitigung Gegebenenfalls zusätzliche Angaben (z.B. bei einer ungerechtfertigten Störungsmeldung) Datum Telekom Deutschland GmbH übermittelt dem nachfragenden Carrier mit der Mitteilung der Störungsbehebung auch Informationen über die durchgeführten Entstörmaßnahmen, wie beispielsweise: Rangierung lt. Auftrag geändert Rangierung defekt/behoben Fehler an Schaltstelle behoben Fehler an Endleitung behoben Fehler am APL (Netzabschlußpunkt) behoben Kabelfehler VLAN Verschaltung korrigiert TAE entstört MSAN-/DSLAM Porttausch durchgeführt p-bit Priorisierung korrigiert Kein Fehler feststellbar Als Störungsende gilt grundsätzlich der Eingang der Entstörungsmeldung in der ESS, im Web-Frontend, per eMail oder FAX, außer der nachfragende Carrier teilt Telekom Deutschland GmbH innerhalb von 24 Stunden nach der Mitteilung der Störungsbehebung begründet mit, daß die Gründe für seine Störungsmeldung noch nicht vollständig beseitigt sind. Diese Mitteilung des nachfragenden Carrier gilt nicht als neue Störungsmeldung. Störungsbehebung durch Reduzierung der Bandbreite Kann die Synchronität auf der Teilnehmeranschlußleitung mit dem ursprünglich bestellten L2IPBSA Stand Alone - Profil nicht wieder hergestellt werden, wird die noch maximal mögliche (niedrigere) Bandbreite von Telekom Deutschland GmbH eingestellt. Der nachfragende Carrier wird über die ESS, das Web-Frontend, per E-Mail oder FAX von Telekom Deutschland GmbH darüber informiert. Alle Änderungen sind auf jedem Fall im WebFrontend einsehbar. Nach vorhergehender Rücksprache von Telekom Deutschland GmbH mit dem nachfragenden Carrier und dessen Zustimmung, kann die Einstellung auf eine niedrigere Bandbreite auch mit einem Wechsel der Anschlußtechnologie verbunden sein. In diesem Fall sorgt der nachfragende Carrier dafür, daß das zur Anschlußtechnologie passende Modem beim Endkunden zum Einsatz kommt. Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Seite 71 von 87 Mit dem Zeitpunkt der Umstellung auf das niedrigere L2-IPBSA Stand Alone - Profil, wird seitens Telekom Deutschland GmbH ein kostenfreier Produktwechsel auf das niedrigere L2IPBSA Stand Alone automatisch durchgeführt. Ist der nachfragende Carrier mit dem Produktwechsel, der durch Telekom Deutschland GmbH vorgenommen wurde, nicht einverstanden, kann der nachfragende Carrier nachträglich das L2-IPBSA Stand Alone Profil auf der Teilnehmeranschlußleitung entweder selber über das Web-Frontend ändern oder die L2-IPBSA Stand Alone kündigen. Störungsbehebung durch Erhöhung des Interleaving-Delay bzw. Verringerung der Datenrate Kann Telekom Deutschland GmbH glaubhaft machen, daß die Synchronität auf der Teilnehmeranschlußleitung mit dem ursprünglich bestellten L2-IPBSA Stand Alone - Profil wegen des vom nachfragenden Carrier bestellten und von Telekom Deutschland GmbH eingerichteten Interleaving-Delays von Null Millisekunden (0 ms) nicht mehr erreicht werden kann, teilt sie dies dem nachfragenden Carrier begründet mit. Der nachfragende Carrier meldet zeitnah an Telekom Deutschland GmbH ob 1. das Interleaving-Delay von 0 ms und die bestellte Datenrate beibehalten werden sollen – In diesem Fall gelten abweichend die faktisch erreichbaren Qualitätswerte als für dieses L2-IPBSA Stand Alone vereinbarter QoS-Standard; 2. das Interleaving-Delay von 0 auf 8 ms erhöht und die bestellte Datenrate beibehalten werden sollen, um die QoS-Standards wieder zu erreichen – In diesem Fall verrechnet Telekom Deutschland GmbH für den Wechsel der Interleavetiefe kein Entgelt; 3. das Interleaving-Delay von 0 ms beibehalten und die bestellte Datenrate reduziert werden sollen, um die QoS-Standards wieder zu erreichen – In diesem Fall verrechnet Telekom Deutschland GmbH für den Wechsel der Datenrate kein Entgelt; 4. der nachfragende Carrier das L2-IPBSA Stand Alone kündigt. Bis zur Rückmeldung des nachfragenden Carriers an Telekom Deutschland GmbH gilt Ziff. 1. Kostentragungs- und Entgeltregeln für die Entstörung Behebungsaufwand Für die zur Behebung der Störung erforderlichen Entstörmaßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich sowie innerhalb der vereinbarten Netzservices und SLAs steht Telekom Deutschland GmbH kein gesondertes Entgelt zu. Seite 72 von 87 Monatliches Entgelt für L2-IPBSA Stand Alone bei Störungen Ab Meldung der Störung bis zur erfolgreichen Behebung bzw. bis zum Abschluß des Störungsfalles ist der nachfragende Carrier von der Verpflichtung befreit, die monatliche Miete für das entsprechende Services zu bezahlen. Die Berechnung erfolgt nach Tagen, wobei der Tag, an dem die Störung gemeldet wird nicht, der Tag, an dem die Entstörung erfolgreich abgeschlossen wurde jedoch wieder zu bezahlen ist. Telekom Deutschland GmbH hat die entsprechenden Beträge bei einer der auf die Behebung der Störung folgenden Rechnungen in Abzug zu bringen. Nichtvorliegen einer Störung Ist ein L2-IPBSA Stand Alone für das eine Störung bei Telekom Deutschland GmbH gemeldet wurde, nicht gestört, hat der nachfragende Carrier Telekom Deutschland GmbH für die Bearbeitung der Störungsmeldung den erforderlichen Aufwand pauschal zu ersetzen. Störung nicht im Verantwortungsbereich von Telekom und nachfragendem Carrier/Endkunden Wird im Rahmen der Störungsbearbeitung festgestellt, daß der Grund für die Störung in der Einflußsphäre des nachfragenden Carriers liegt, hat dieser Telekom Deutschland GmbH den tatsächlich aufgelaufenen, erforderlichen Aufwand insoweit nach Aufwand gem. „Preisliste Montage nach Aufwand“ zu ersetzen, sofern dieser Aufwand von Telekom Deutschland GmbH nachgewiesen und nachvollziehbar in Rechnung gestellt wird. Umgekehrt hat Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier jenen tatsächlich aufgelaufenen, erforderlichen Aufwand, der dem nachfragenden Carrier durch eine unrichtige Zuweisung der Störungsverantwortlichkeit an ihn durch Telekom Deutschland GmbH entsteht, insoweit nach ebenfalls gem. „Preisliste Montage nach Aufwand“ zu ersetzen, als dieser Aufwand vom nachfragende Carrier nachgewiesen und nachvollziehbar in Rechnung gestellt wird. Liegt der Grund für die Störung weder in der Einflußsphäre der Telekom Deutschland GmbH noch in der des nachfragenden Carriers hat jede Partei ihren Aufwand selbst zu tragen. Mittlere Verfügbarkeit (Jahresdurchschnitt) für die Virtuelle Entbündelung Die mittlere Verfügbarkeit für die Virtuelle Entbündelung beträgt im Jahresdurchschnitt 99,5 %. Unterbrechungen und/oder Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten innerhalb von Standard-Wartungsfenstern werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Notsituationen und höhere Gewalt, dazu zählen insbesondere außergewöhnliche Wetterverhältnisse und Naturereignisse, Lawinen, Vermurungen, Überschwemmungen, Blitzschlag oder Feuer, Streiks oder Aussperrungen, Krieg, militärische Operationen, Terror oder öffentlicher Aufruhr, sowie Verzögerungen bei der Entstörung die durch den nachfragenden Carrier oder seine Endkunden verursacht werden, werden in der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Seite 73 von 87 Die Verfügbarkeitsmessung ist nur möglich, wenn das Modem bei Endkunden des nachfragenden Carriers permanent die Synchronität mit dem MSAN/DSLAM ermöglicht. Wird die jährliche mittlere Verfügbarkeit unterschritten, so wird der die jährliche mittlere Verfügbarkeit unterschreitende Anteil der monatlichen Entgelte pro Jahr des betreffenden Services in einer der nächstfolgenden Rechnungen gutgeschrieben. Wartung und Wartungsfenster Das Standard-Wartungsfenster ist jeden Mittwoch von 01:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In diesen Zeitraum kann es zu kurzzeitigen Verkehrsunterbrechungen kommen. Außerordentliche Wartungsfenster - außerhalb des angegebenen Fensters - werden mit einer Vorlaufzeit von 5 Tagen von Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier bekannt gegeben. Ad-hoc-Wartungen, die wegen eines aufgetretenen Fehlers zur Behebung dringend notwendig sind, werden nach Bekanntwerden sofort von Telekom Deutschland GmbH an den nachfragenden Carrier gemeldet und die Behebung wenn möglich in die „betriebsschwache Zeit“ (von 22:00 bis 06:00) gelegt. Nur zeitgerecht angekündigte Wartungsarbeiten werden nicht als Störungen behandelt. Sämtliche Wartungsmitteilungen haben folgende Informationen zu enthalten: Wartungs-Referenznummer Telekom Deutschland GmbH Voraussichtliche Zeit der Unterbrechung (Dauer) Beginn der Arbeiten Ende der Arbeiten betroffene MSAN-ID oder L2-IPBSA Stand Alone entsprechend ihrer Kennzeichnungs-ID (S-VLAN-Tag, C-VLAN-Tag) Die Wartungsankündigung erfolgt in jedem Fall per Mail an eine vom nachfragenden Carrier bekanntgegebene e-Mail-Adresse und enthält eine digital bearbeitbare Liste der betroffenen Services. Seite 74 von 87 Modems Allgemeines Seitens Telekom Deutschland GmbH wird dem nachfragenden Carrier bei L2-IPBSA Stand Alone , soweit nicht für Einzelfälle Abweichendes angeordnet wird, kein Modem zur Verfügung gestellt. Die Übergabe des L2-IPBSA Stand Alone an der Teilnehmerseite erfolgt physikalisch am APL, die von Telekom Deutschland GmbH bereitzustellen ist, und bildet somit den endkundenseitigen Netzabschlußpunkt des L2-IPBSA Stand Alone. Die leitungstechnische Funktionalität zum Betrieb eines Modems ergibt sich in Bezug auf die DSL-Schnittstelle erforderliche Funktionen und Mindestparametern. Der nachfragende Carrier setzt seine eigenen Modems beim Endkunden vor Ort ein oder stellt sicher, daß der Endkunde eine geeignetes Modem verwendet. Diese Modems müssen die festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Die festgelegten Anforderungen bezüglich der Modems sind für nachfragende Carrier nur insoweit verpflichtend, als diese von Telekom Deutschland GmbH bezüglich ihrer eigenen Modems eingehalten werden. Mindestanforderungen Alle vom nachfragenden Carrier verwendeten Modems dürfen Services auf Leitungen im gleichen Kabelbündel nicht beeinträchtigen oder stören. Die vom nachfragenden Carrier am Standort des Endkunden eingesetzten Modems erfüllen im Hinblick auf den Schutz des Endkunden sowie die technischen Einrichtungen der Telekom Deutschland GmbH insbesondere die relevanten Bestimmungen über die Sicherheit von elektrotechnischen Anlagen (Bestimmungen über den Schutz von Personen), über Blitzschutz und Potentialausgleich und über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) sowie die nachstehenden Anforderungen gemäß Pkt. 2.1 bis 2.4. EMV, Stromversorgung, Elektrotechnische Sicherheit, Störfestigkeit EN 300 386 Electromagnetic compatibility and radio spectrum matters (ERM); Telecommunication network equipment; Electromagnetic compatibility (EMC) requirements. EN 55 022/98 Klasse B Information technology equipment - Radio disturbance characteristics - Limits and methods of measurement EN 55024/98 Information technology equipment - Immunity characteristics Limits and methods of measurement EN 301 489-1 Electromagnetic compatibility and Radio spectrum Matters (ERM); ElectroMagnetic Compatibility (EMC); standard for radio equipment and services; Part 1: Common technical requirements Seite 75 von 87 EN 301 489-17 Electromagnetic compatibility and Radio spectrum Matters (ERM); ElectroMagnetic Compatibility (EMC) standard for radio Transmission Systems Die Standards EN 301 489-1 bzw. EN 301 489-17 sind nur auf Modems anzuwenden, die über eine Funkschnittstelle (z.B. WLAN) verfügen. 1 TR 112 EN 60950-1:2007 (Einrichtungen der Informationstechnik - Sicherheit Teil 1: Allgemeine Anforderungen; IEC 60950-1:2005 modifiziert) EN 61000-4-5: (Elektromagnetische Verträglichkeit EMV Teil 4-5: Prüf- und Meßverfahren Prüfung der Störfestigkeit gegen Stoßspannungen; IEC 61000-45: 2005) ITU-T K.21 Resistibility of telecommunication equipment installed in customer premises to overvoltages and overcurrents DSL-Schnittstelle Linecode ADSL 2+ gemäß ITU-T G.992.5 Annex B); Annex M (Option) mit „NonOverlapped Spectrum“; Annex J (Option) mit „Non-Overlapped Spectrum“ ; (verpflichtend für ADSL2+-Modems) VDSL2.Vectoring (verpflichtend für VDSL2-Modems) xDSL-System: VDSL2 - Vectoring Standard: G.993.5 in Verbindung mit G.993.2; Annex B Bandplan: 998, 998ADE17 Profile: 8b, 17a (incl. 12a, 12b, 8a, 8c, 8d) Limit PSD Mask 998-M2x-M, 998-M2x-B, 998ADE17-M2x-NUS0-M, 998ADE17M2x-B, 998ADE17-M2x-M Zusätzlich erforderliche Funktionen Interleaving-Delay (8 / 0 ms) Bit swapping Seamless Rate Adaption Alarm Dying Gasp Seite 76 von 87 DELT-Parameter (In-Service-Monitoring) Folgende Informationen müssen bei einem DELT-Test im EOC (Embedded Operations Channel) vom Modem zum DSLAM übermittelt werden können: Noise margin output power attenuation max attainable bitrate Current INP Value Interleaving Delay Relative Occupation Capacity Error seconds Severly Errored Seconds Unavailable Seconds Code Violation Forward Error Correction Re-Inits Power Spectral Density Carrier Load Signal to noise ratio Hlog Quiet line noise Gain Testen eines Modems auf Wunsch des nachfragenden Carriers Modems, die die Mindestanforderungen erfüllen, können auf Wunsch des nachfragenden Carriers entgeltpflichtig in Laborräumlichkeiten von Telekom Deutschland GmbH auf die Verträglichkeit im Netz von Telekom Deutschland GmbH getestet werden. Zu diesem Zweck stellt Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier einen Laborraum (werktags, von Montag bis Freitags, von 8:00 bis 17:00 Uhr mit einem TestMSAN-/DSLAM sowie Anschaltpunkten) und technischen Support über eine in der Kontaktliste angeführte Hotline zur Verfügung. Weiterhin stellt Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier eine Liste der bei Telekom Deutschland GmbH gebräuchlichen Testparameter zur Verfügung. Die Terminkoordination erfolgt je nach Verfügbarkeit der Räumlichkeiten durch Telekom Deutschland GmbH. Zu diesem Zweck übermittelt der nachfragende Carrier ein E-Mail an das dafür in der o. g. Kontaktliste vorgesehene Postfach. Dieses E-Mail soll jedenfalls folgende Informationen beinhalten: Angaben zum nachfragenden Carrier (Ansprechpartner) Kurze Beschreibung dessen, was getestet wird Terminwunsch Seite 77 von 87 Der konkrete Termin wird per E-Mail zwischen den Vertragspartner vereinbart. Seitens Telekom Deutschland GmbH wird auf die Entgeltpflicht im jeweiligen Einzelfall nochmals hingewiesen. Pro vereinbartem Labortag wird dem nachfragenden Carrier ein Entgelt in Rechnung gestellt. Änderungen der MSAN-/DSLAM Hard- und/oder Software ("Releasewechsel") Vorab-Informationen über Änderungen der MSAN-/DSLAM Hard- und Software (Releasewechsel) Informationen über Veränderungen der MSAN-/DSLAM Hard- und Software (Releasewechsel) gibt Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier je nach Komplexität, mindestens aber sechs Monate vor der geplanten Implementierung durch Telekom Deutschland GmbH per E-Mail bekannt. In diesem E-Mail teilt Telekom Deutschland GmbH auch mit, ob nur Neukunden des nachfragenden Carriers oder ob sowohl Neukunden als auch Bestandskunden des nachfragenden Carrier von den Änderungen der DSLAM-Hard- und /oder Software betroffen sind. Sind vom Hersteller der MSAN-/DSLAM-Hard-/Software in den Release-Notes Inkompatibilitäten mit Modems, die von nachfragenden Carriern eingesetzt werden, beschrieben, ist Telekom Deutschland GmbH verpflichtet, dem nachfragender Carrier diese Inkompatibilitäten in der Vorabinformation mitzuteilen. Telekom Deutschland GmbH informiert den nachfragenden Carrier auch darüber, welche Modems der Modem-Whitelist nach dem Releasewechsel nicht mehr oder nur eingeschränkt funktionieren. Sollte durch den Releasewechsel ein Austausch von Modems des nachfragenden Carriers notwendig sein, sind die betreffenden Modems bis zum Zeitpunkt der Durchführung des Releasewechsels seitens des nachfragenden Carrier zeitgerecht auf eigene Kosten auszutauschen. Der nachfragende Carrier trägt die Verantwortung für einen Modemtausch bei seinen Endkunden selbst. Weiterhin ergeht eine Einladung an den nachfragenden Carrier, die geänderte MSAN-/DSLAM-Hard- und/oder Software zu testen. Testen bei Releasewechsel Telekom Deutschland GmbH stellt einen Testanschluß mit der neuen MSAN-/DSLAM Hard- und/oder Software in einem Testlabor (ein Testlabor für alle nachfragenden Carrier - werktags, von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr) sowie eine Liste der bei Telekom Deutschland GmbH gebräuchlichen Testparameter für das Testen zur Verfügung. Seite 78 von 87 Die Zurverfügungstellung des Testlabors (gemäß Abbildung 1) im Zuge eines Releasewechsels erfolgt seitens Telekom Deutschland GmbH unentgeltlich. Der nachfragende Carrier testet selbst auf seine Kosten. Testraum für Carrier Labor Telekom Telekom AMS (MSAN-Mgmt für Carrier Testing) Carrier-Equipm. Carrier-Modem Carrier-Linetester Skizze zum Testlabor Die Terminkoordination für das Testen erfolgt unverzüglich nach Vorabinformation über den Releasewechsel je nach Verfügbarkeit durch Telekom Deutschland GmbH nach dem „First Come - First Served“-Prinzip. Zur Terminvereinbarung übermittelt der nachfragende Carrier ein E-Mail an das in der Kontaktliste angeführte Postfach mit folgenden Informationen: Angaben zum nachfragenden Carrier (Ansprechpartner) Terminwunsch (maximal 2 Testtage hintereinander - weitere Termine sind nur bei freien Kapazitäten möglich). Der konkrete Termin wird per E-Mail zwischen Telekom Deutschland GmbH und dem nachfragenden Carrier vereinbart. Für das Testen im Zuge eines Releasewechsels wird von Telekom Deutschland GmbH kein Support-Techniker zur Verfügung gestellt. Bei auftretenden Problemen kann jedoch ein E-Mail an das in der Kontaktliste angeführte Postfach übermittelt werden. Seite 79 von 87 Information über Releasewechsels das tatsächliche Implementierungsdatum des Telekom Deutschland GmbH wird den nachfragenden Carrier mindestens 2 Monate, bevor die Änderung der MSAN-/DSLAM Hard- und/oder Software dann tatsächlich durchgeführt werden soll, über das konkrete Datum per E-Mail informieren. Ablauf, wenn vom Releasewechsel Bestandskunden des nachfragenden Carriers betroffen sind Sind vom Releasewechsel Bestandskunden des nachfragenden Carriers (das sind Endkunden, bei denen zum Zeitpunkt der Vorabinformation von Telekom Deutschland GmbH an den nachfragenden Carrier über den bevorstehenden Releasewechsel bereits ein L2-IPBSA Stand Alone in Betrieb war oder zumindest bereits eine Auftragsbestätigung für ein vom nachfragenden Carrier bestelltes L2-IPBSA Stand Alone übermittelt wurde) betroffen und sind für den nachfragenden Carrier zum Zeitpunkt der Information Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Releasewechsels in seinen Systemen bzw. zum Endkunden hin zu erwarten oder würde die Änderung die Funktionalität der vom nachfragenden Carrier eingesetzten Modems voraussichtlich negativ beeinflussen, hat der nachfragenden Carrier die Möglichkeit, binnen zwei Wochen nach Zugang der Information über das tatsächliche Implementierungsdatum einen begründeten Einspruch gegen die Implementierung des Releasewechsels per EMail an das in der Kontaktliste angeführte Postfach von Telekom Deutschland GmbH zu übermitteln. Dieser Einspruch gegen den Releasewechsel hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben zum nachfragenden Carrier (Ansprechpartner), Bezugnahme auf Releasewechsel sowie eine Beschreibung allfälliger technischer Probleme bzw. eine detaillierte Beschreibung, worin die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Releasewechsels bestehen. Unbegründete bzw. verspätete Einsprüche werden von Telekom Deutschland GmbH per E-Mail zurückgewiesen. Über einen begründeten und fristgerecht eingelangten Einspruch werden alle anderen nachfragenden Carriers von Telekom Deutschland GmbH unverzüglich per E-Mail informiert. Falls mehrere gleichartige Einsprüche einlangen, werden die anderen nachfragenden Carrier dennoch nur über den jeweils ersten Einspruch informiert. Der Einspruch bewirkt, daß das Implementierungsdatum für weitere zwei Monate - gerechnet vom ursprünglich kommunizierten Implementierungsdatum - hinausgeschoben wird. Mit diesem E-Mail werden die nachfragenden Carrier auch gleich über das neue - dann endgültige - Implementierungsdatum informiert. Ein weiterer Einspruch durch den nachfragenden Carrier ist im Zusammenhang mit dem betreffenden Releasewechsel dann nicht mehr möglich. In diesem Zeitraum hat der nachfragender Carrier Zeit, die Schwierigkeiten bzw. Probleme zu beseitigen. Seite 80 von 87 Ablauf, wenn vom Releasewechsel Neukunden des nachfragenden Carrier betroffen sind Sind vom Releasewechsel Neukunden des nachfragenden Carriers (das sind Endkunden, bei denen zum Zeitpunkt der Vorankündigung noch kein L2-IPBSA Stand Alone realisiert oder mit Auftragsbestätigung der Telekom Deutschland GmbH bestätigt war) betroffen, hat der nachfragende Carrier keine Einspruchsmöglichkeit. Das kommunizierte Implementierungsdatum kann nicht durch einen Einspruch hinausgeschoben werden. Fehlerhafte MSAN-/DSLAM-Hard und/oder Software - Gefahr im Verzug In Fall einer fehlerhaften MSAN-/DSLAM-Hard und/oder Software kann Telekom Deutschland GmbH bei Gefahr im Verzug (z. B. drohende Massenstörung oder andere vergleichbare Bedrohung der Netzintegrität) ohne vorhergehende Information an den nachfragenden Carrier sofort einen neuen Software-Patch oder Software-Release durchführen. Der nachfragende Carrier wird von Telekom Deutschland GmbH über diese Maßnahme und die Folgen der Implementierung unverzüglich per E-Mail informiert. Telekom Deutschland GmbH und der nachfragende Carrier werden in diesem Fall eng kooperieren, um eventuelle negative Folgen für die Endkunden zu beseitigen bzw. so gering wie möglich zu halten. Tritt ein wesentlicher Fehler, der zu Gefahr-im-Verzug-Handlungen ermächtigt (z. B. Massenstörung oder andere vergleichbare Bedrohung der Netzintegrität des nachfragender Carrier), in Folge eines von Telekom Deutschland GmbH durchgeführten MSAN-/DSLAM-Hard-/Software-Upgrades im Netz des nachfragenden Carriers auf, hat Telekom Deutschland GmbH auf Nachfrage des nachfragenden Carriers zu prüfen, inwieweit für den betroffenen nachfragenden Carrier eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands vor dem Upgrade möglich ist, und gegebenenfalls diesen Zustand unentgeltlich wieder her zu stellen, wenn der nachfragende Carrier erklärt, auf die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Telekom Deutschland GmbH wegen eventuell mit der Wiederherstellung verbundener Performanceeinschränkungen der vom nachfragenden Carrier im Rahmen der virtuellen Entbündelung bezogenen Dienste zu verzichten. Seite 81 von 87 Whitelist Modem Whitelist Bei der Modem-Whitelist handelt es sich um eine Liste von Modems (Chipsets), bei denen eine Prüfung der Verträglichkeit im Netz von Telekom Deutschland GmbH stattgefunden oder von der Telekom Deutschland GmbH zum Einsatz bei L2-IPBSA Stand Alone als netzverträglich erachtet. Die Liste enthält im Wesentlichen folgende Informationen: Angaben zum Modem - Hersteller/Typenbezeichnung/Leitungstreiberversion sowie Informationen über die zum Zeitpunkt der Prüfung des Modems maßgeblichen MSAN-/DSLAM-Art (je nach Hersteller) und MSAN-/DSLAM-Releaseversion sowie Stichtag der Prüfung/Freigabe. Die Funktionalität der Virtuellen Entbündelung ist gegeben, wenn das vom Endkunden des nachfragenden Carriers eingesetzte Modem hinsichtlich Hersteller/Typenbezeichnung/ Leitungstreiberversion und die von Telekom Deutschland GmbH eingesetzte MSAN/DSLAM je nach Hersteller und Releaseversion mit den Angaben in der Modem-Whitelist übereinstimmen. Falls der nachfragende Carrier beim Betrieb des eingesetzten Whitelist-Modems von den unter den ModemMindestanforderungen angeführten Parametern abweicht, übernimmt Telekom Deutschland GmbH keine Haftung für die tatsächliche Funktionsfähigkeit/Performance des Modems in ihrem Netz. Die Modem-Whitelist wird seitens Telekom Deutschland GmbH laufend aktualisiert und der nachfragende Carrier von jeder Aktualisierung informiert. Die jeweils aktuelle Modem-Whitelist ist vom nachfragenden Carrier auch über den in der Kontaktliste angeführten Link abrufbar. Bei Modems, die sich auf der Modem-Whitelist befinden (mit übereinstimmendem Hersteller, Typenbezeichnung, Leitungstreiberversion), entfällt darüber hinaus die Verpflichtung des nachfragender Carrier gemäß Punkt 2.3 dieses Anhangs, Zertifikate bzw. Prüf- und Testberichte zu übermitteln. Verwendung von Modems, die nicht in der Modem-Whitelist enthalten sind Es steht dem Endkunden des nachfragenden Carriers frei, ein Modem seiner Wahl einzusetzen, insoweit dieses nicht die Netzintegrität im Netz der Telekom Deutschland GmbH gefährdet und zu keinen Störungen führt. Verlust in den Datenraten und somit eine Nichterfüllung der bestellen L2-IPBSA Stand Alone – Profile gehen nicht zu Lasten Telekom Deutschland GmbH. Sollte die Datenraten aufgrund des durch den Endkunden eingesetzten Modems erheblich von der Testmessung der Telekom Deutschland GmbH, die diese ggf. im Rahmen der Herstellung bzw. Umstellung mit Arbeiten beim Endkunden abweichen, ist der Endkunde durch nachfragenden Carrier darauf hinzuweisen und ein Verweis auf die Modem-Whitelist durchzuführen. Seite 82 von 87 Muster Modem-Whitelist MUSTER Modem-Whitelist der Telekom Deutschland GmbH Stand 17.10.2015 laut http://www.telekom.de//whitlist-modem_2015-10-17.pdf Nr. 1 2 Hersteller ADB Broadband Technicolor Hardware Bezeichnung (Type) PRG AV4202N TG789nv Leitungstreiber VDSL2 bcm06863_V1.0.22p_ADSL_PH Y_A2pv6C030h.d22k bcm06863_V1.0.22p_ADSL_PH Y_A2pv6C032b.d22k bcm06863_V1.0.22p_ADSL_PH Y_A2pv6C033f.d23e bcm96368_V1.0.22p_ADSL_PH Y_A2pv6bCT003.d22k bcm96368_v1.0.22b_ADSL_PH Y_A2pv6bCT001a.d21k5 bcm96368_v1.0.22b_ADSL_PH Y_A2pv6bCT001a2.d21k5 DSLAM, Release Stichtag Prüfung Prüfung durch Datum der Aufnahme in die Whiteliste Ablaufdatum ALU 3.6.04e 4.2.02c 31.05.2011 Telekom Deutschland GmbH 07.12.2010 07.12.2013 ALU 3.6.04e 4.2.02c 31.05.2011 Telekom Deutschland GmbH 07.12.2010 07.12.2013 ALU 3.6.04e 4.2.02c 31.05.2011 Telekom Deutschland GmbH 07.12.2010 07.12.2013 ALU 3.6.04e 4.2.02c 31.05.2011 Telekom Deutschland GmbH 31.05.2011 31.05.2014 bcm96368_V1.0.22p_ADSL_PH Y_A2pv6bCT003.d22k bcm06863_V1.0.22p_ADSL_PH Y_ A2pv6bCT004c.d23k bcm96368_v1.0.22b_ADSL_PH Y_A2pv6bCT001a2.d21k5 3 Technicolor TG789nv.bus bcm96368_V1.0.22p_ADSL_PH Y_A2pv6bCT003.d22k bcm06863_V1.0.22p_ADSL_PH Y_ A2pv6bCT004c.d23k 4 Cisco Cisco 887va Cisco 887va: A2pv6C032b.d23i Seite 83 von 87 Web-Frontend Allgemeines Unter dem Web-Frontend sind elektronische Schnittstellen unter Verwendung von WebGUI und SOAP-Schnittstelle zu verstehen. Telekom Deutschland GmbH übermittelt nach Rechtskraft dieser Anordnung die Schnittstellenbeschreibung für das Web-GUI und für die SOAP-Schnittstelle an den nachfragenden Carrier. Dieser Anhang beschreibt die Rahmenbedingungen für die Nutzung der einzelnen Webapplikationen zur Virtuellen Entbündelung. Gestaltung der Eingabemaske Pflichtfelder sind fett gedruckte Eingabefelder (bzw. deren Bezeichnungen) und müssen vom nachfragenden Carrier eingegeben werden. Andernfalls kann nicht zur folgenden Maske weiter verzweigt werden. Eingabefehler werden unmittelbar nach Druck auf den "Weiter" Button einer Maske dargestellt. Dies geschieht in Form von roten Hinweistexten im oberen Bereich der Website. Erst nach Korrektur der entsprechenden Fehler kann die Maske verlassen werden. Änderungen am Web-Frontend Änderungen des Web-Frontends sind Telekom Deutschland GmbH jederzeit einseitig möglich. Telekom Deutschland GmbH wird den nachfragenden Carrier über Änderungen des Web-Frontends je nach Komplexität, mindestens jedoch vier Wochen vor Durchführung der Änderung mit einer Änderungshistorie informieren. Bei Änderung der SOAP-Schnittstelle wird nachfragender Carrier mindestens 6 Monate vorher über Änderungen informieren, damit der nachfragende Carrier eine Anpassung an seine ITSchnittstellen durchführen kann. Systemvoraussetzungen Für die Arbeit mit der Web-Applikation zur Virtuellen Entbündelung muß keine spezielle Software auf dem PC installiert sein. Alle Funktionen sind so ausgelegt, daß diese mit einem Web-Browser zu erledigen sind. Web-Browser Die Web-Applikation zur Virtuellen Entbündelung unterstützt folgende Web Browser. Browser Version MS Internet Explorer MS Edge Mozilla Firefox Apple Safari 10 ab Windows 10 40 4.0 oder neuer oder neuer oder neuer oder neuer Opera 10,x oder neuer Seite 84 von 87 Nicht unterstützte Web Browser Aus technischen Gründen werden ältere Versionen der Web-Browser nicht unterstützt. Bildschirmauflösung Für die Arbeit mit der Web-Applikation sollte der Bildschirm eine Auflösung von zumindest 1024x768 Bildpunkten haben. Anmeldevorgang, Handbuch Das Web-Frontend für den nachfragender Carrier ist unter der Internet-Adresse https://wholesale-portal.telekom.de/vula/frontend zu erreichen. Da die Kommunikation über eine sichere (verschlüsselte) HTTPS-Verbindung abläuft, wird (abhängig vom verwendeten Browser) unter Umständen ein entsprechender Sicherheitshinweis angezeigt. Um fortzufahren, muß diese Meldung bestätigt werden. Anschließend wird eine Eingabemaske angezeigt, in der Benutzername und Kennwort eingegeben muß. Diese Zugangsdaten werden dem nachfragenden Carrier gesondert übermittelt. Derzeit ist nur ein Username/Paßwort pro nachfragenden Carrier vorgesehen. Die Login-Daten erhält der nachfragende Carrier von seinem zuständigen Ansprechpartner bei Telekom Deutschland GmbH. Die einzelnen Masken und Funktionalitäten des Web-Frontends sind ausführlich unter https://wholesale-portal.telekom.de/vula/frontend/ unter dem Menüpunkt Dokumentationen verfügbar. Das Handbuch wird laufend aktualisiert. Feasibility-Check Daten zur Teilnehmeranschlußleitung Der unverbindliche Feasibility-Check gibt als Ergebnis im Abschnitt Feasibility-Check genannten Informationen aus. Der Feasibility-Check kann über vier mögliche Eingaben abgefragt werden: Nach Last-Mile Nummer (z B. WITA-Vertragsnummer) Nach Rufnummer Nach Adresse mit Kundenummer bei Telekom Deutschland Seite 85 von 87 Nach Eingabe einer dieser vier Möglichkeiten und Druck auf den "Verfügbarkeit abfragen" Button wird entweder die Verfügbarkeitsinformation ausgegeben oder eine Adreßauswahlliste zur genaueren Bestimmung des Standortes ausgegeben. Adreßauswahl Sofern die Adresse aufgrund der Eingaben nicht sofort genau zugeordnet werden kann, wird eine Liste von in der Nähe liegenden Adresse eingeblendet. Aus dieser Liste ist die betreffende Adresse vom nachfragenden Carrier auszuwählen. Ergebnis des Feasibility-Check In der Zusammenfassung werden die Eingaben des nachfragenden Carrier nochmals aufgelistet. Alle Daten müssen nochmals vom nachfragenden Carrier überprüft werden. Es kann auf Wunsch ein Ausdruck für die eigenen Unterlagen angefertigt werden. L2-IPBSA Stand Alone-Bestellung Endkundendaten, Anschlußdaten, Herstellungsart Im ersten Schritt werden die wichtigsten Endkundendaten wie Name und Adresse, erfaßt. Nach Eingabe der Daten werden diese mit Druck auf den "Weiter" Button geprüft. Sollte die eingegebene Adresse des Endkunden nicht eindeutig ermittelbar sein, wird im Anschluß zu einer Adreßauswahlliste verzweigt. Auswahl der Adresse Sofern die Adresse aufgrund der Eingaben nicht sofort genau zugeordnet werden kann, wird eine Liste von in der Nähe liegenden Adressen eingeblendet. Die betreffende Adresse muß ausgewählt werden. Mit Druck auf den "Weiter" Button wird die Auswahl übernommen und zu den Produktdaten der L2-IPBSA Stand Alone gesprungen. Produktdaten und Termininformation In dieser Maske werden die Detailproduktdaten für die Bestellung von L2-IPBSA Stand Alone erfaßt. Nach Druck auf den "Weiter" Button werden die Eingaben wiederum geprüft. Erst nach Eingabe aller Mußfelder (hervorgehoben durch fette Auszeichnung) kann zur Bestellzusammenfassung weitergesprungen werden. Nachfragender Carrier-Kontaktdaten, weitere Informationen Hier werden die Kontaktdaten des nachfragenden Carriers (Ansprechpartner, Emailadresse) sowie mögliche Bemerkungen und Kundenunterschriften als gescannte Dateien hochgeladen. Seite 86 von 87 Bestellzusammenfassung In der Bestellzusammenfassung können die Eingaben des nachfragenden Carriers nochmals aufgelistet gesehen werden. Alle Daten müssen vom nachfragenden Carrier nochmals geprüft werden. Allenfalls kann ein Ausdruck für die eigenen Unterlagen angefertigt werden. Unter "Auftragsstatus" wird die Statusmeldung der Bestellung angezeigt. Im Normalfall wird hier "Ihr Auftrag wurde erfolgreich entgegengenommen" angezeigt. Last-Mile Status-Analyse Allgemeines Mit der Funktion der Last-Mile-Status-Analyse können die im Abschnitt Last-Mile-StatusAnalyse genannten Informationen anhand der Last Mile-Nummer abgefragt werden. Die entsprechenden Abfragen durch den nachfragenden Carrier werden grundsätzlich als Einzelabfragen durchgeführt. Zyklisch automatisierte Abfragen aller Parameter der LastMile-Status-Analyse - mit Ausnahme der Parameter S-VLAN-Tag und Mapping der kundenseitigen C-VLAN-IDs (bzw. -PVCs) auf die netzseitigen C-VLAN-IDs - über alle Leitungen eines nachfragenden Carriers, auf denen ein L2-IPBSA Stand Alone betrieben wird, können aber zumindest zweimal wöchentlich erfolgen. Die Details dieser Anfrage werden zwischen Telekom Deutschland GmbH und den nachfragenden Carriern im Konsen, z. B. im AKNN abgestimmt. Für die Zeit bis zum Vorliegen dieser Abstimmung gibt Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier binnen 14 Tagen nach Bestellung des ersten Übernahmeanschlusses ein provisorisches Zeitfenster für die beiden wöchentlichen Abfragen bekannt, wobei zumindest eine Abfrage innerhalb der normalen Geschäftszeiten zu liegen hat. Suchfunktion Telekom Deutschland GmbH ermöglicht dem nachfragender Carrier, mit Hilfe einer Suchfunktion nach Geschäftsfällen zu suchen. Die Abfrage kann erfolgen auf: Auftragsnummer des nachfragenden Carriers, Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer), Rufnummer, Name + Adresse des Endkunden des nachfragenden Carriers. Sammelabfragen über Zeiträume, Geschäftsfallarten, offene Geschäftsfälle, etc sind ebenfalls möglich. Seite 87 von 87 Ergebnisanzeige der Last-Mile-Status-Analyse Konnte die Abfrage erfolgreich durchgeführt werden, werden im nächsten Schritt die Leitungsinformationen angezeigt. L2-IPBSA Stand Alone Statusinformation Sämtliche geschäftsfallbezogenen Statusinformationen gemäß Abschnitt L2-IPBSA Stand Alone werden dem nachfragenden Carrier im Zeitraum der Geschäftsfallbearbeitung zeitnahe (abhängig von Geschäftsfall, Art und Typ der Statusmeldung) zur Verfügung gestellt. Nach Geschäftsfall-Abschluß sind die Daten mindestens für einen Zeitraum von vier Wochen für eine Statusabfrage via WebFrontend bereitgestellt. Der nachfragende Carrier kann die Status-Abfrage mittels Web-Frontend durchführen, um in die Geschäftsfälle, deren Statusinformationen, die Bestellabwicklung sowie in die Störungsabwicklung Einsicht zu erhalten. Verfügbarkeit, Wartung Verfügbarkeit elektronische Schnittstellen Telekom Deutschland GmbH hat eine durchgehende Verfügbarkeit der Schnittstellen zu gewährleisten. Dies gilt sowohl für die Möglichkeit zur Bestellung von Geschäftsfällen wie auch - nach Maßgabe der Geschäftszeiten von Telekom Deutschland GmbH - für die Antworten durch Telekom Deutschland GmbH an den nachfragenden Carrier.
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