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Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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eifel-net GmbH, Bendenstraße 31, 53879 Euskirchen
Bundesnetzagentur für Elektrizität,
Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen
Beschlusskammer 3
Tulpenfeld 4
Euskirchen, den 16. Oktober 2015
53113 Bonn
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BK3-15/003 (Standardangebot der Telekom Deutschland GmbH betreffend der
Inanspruchnahme von Layer 2-Bitstream im Rahmen 2. Teilentscheidung)
hier: 1. Stellungnahme zur 2. Teilentscheidung
Sehr geehrter Herr Wilmsmann,
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehmen wir zum Antrag der Telekom Deutschland GmbH wie folgt Stellung und
beantragen:
Antrag:
Das vorliegende Standardangebot ist weiterhin vollständig abzulehnen und der Telekom
Deutschland GmbH aufzuerlegen, ein Standardangebot L2-IPBSA als VULA (virtuelle
Entbündelung) zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Regulierungsentscheidung
BK3d-12-/131 Ziff. 9 vorzulegen.
Antrag:
Wir beantragen die Entschwärzung im Antragschreiben der Antragstellerin v. 28.09.2015
auf Seite 15.
Es können hier keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sein, da es sich
ausschließlich um simple technische Einschränkungen durch die eingesetzte Technik handelt.
Da die alternativen Carrier die Kosten für zusätzliche BNG im Form von zusätzlichen
Übernahmeanschlüssen zu tragen haben, darf hier mehr Transparenz z. b. im Rahmen des
Beschaltungsgrades gefordert werden.
Auch bei der TAL sind die Parameter für Betriebsreserve etc. bekannt. Es darf daher auch hier
erwartet werden, daß hier mögliche Reserven etc. bekanntgegeben werden. So wird u. a.
ermöglicht festzustellen, ob Versprechen von 99 % Verfügbarkeit überhaupt möglich sind.
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Antrag:
Im Rahmen unserer Anträge zur Sicherstellung eines Substituts einer vollständig entbündelten
Teilnehmeranschlußleitung durch ein Vorleistungsprodukt auf Basis Netzwerkebene Layer 2
gem.
ISO/OSI-Schichtenmodell
und
möglichst
gleichwertigen
Diagnoseund
Konfigurationsmöglichkeiten beantragen wir:
Das auf Grundlage der 1. Teilentscheidung vorgelegte Standardangebot der Telekom
Deutschland GmbH abzulehnen und der Telekom Deutschland GmbH im Rahmen der 2.
Teilentscheidung anzuordnen, ein L2-IPBSA Stand Alone Produkt als Ersatz einer
vollständig
entbündelten
Teilnehmeranschlußleitung
als
sog.
virtuelle
Entbündelungsprodukt VULA vorzulegen, welches dann im Rahmen einer 3.
Teilentscheidung geprüft und ggf. angeordnet wird.
Dieses Standardangebot muß die Anforderungen gem. Regulierungsverfügung BK3d12/131 Ziff. 9 erfüllen.
Das Standardangebot
Abholung am KVz.
bedarf gem. Regulierungsverfügung BK3d-12/131 Ziff. 9 der
Da eine virtuelle Entbündelung erfolgen soll,
bedarf es der Möglichkeit von
Konfigurations- und Diagnosemöglichkeiten.
Es
darf
im
Rahmen
der
virtuellen
Entbündelung
keine
Transportvolumenbeschränkungen bzw. Transportvolumenberechnung enthalten sein.
Wir legen hiermit mit Anlage B1 einen detaillierten Vorschlag für die Bereitstellung
eines L2-IPBSA Stand Alone VULA – Produktes im Rahmen einer virtuellen
Entbündelung auf Basis der Regulierungsverfügung BK3d-12/131 Ziff. 9 vor und
beantragen diesen Leistungsumfang gegenüber der Telekom Deutschland GmbH
anzuordnen.
Begründung:
Ergänzend zu unseren umfangreichen Anträgen vom 06.03.2015 und 23.03.2015 führen wir
hier ergänzend aus.
Kein Substitut zu einer TAL
Die Telekom Deutschland GmbH hat die seitens der Beschlußkammer 3 mit 1.
Teilentscheidung angeordneten Vorgaben nicht erfüllt.
Das von der Telekom Deutschland GmbH vorgelegte Standardangebot L2-BSA-Produkt ist
vergleichbar dem bisher schon angebotenen L3-BSA-Produkt und stellt kein Standardangebot
im Sinne einer virtuellen Entbündelung dar. Ein „Line-Reset“ ist mehr als ungenügend zur
Darstellung eines VULA-Produktes.
Bereits der Seitenumfang des von uns beantragten Leistungsumfanges einer VULA im Sinne
der virtuellen Entbündelung macht deutlich, daß hier seitens Telekom Deutschland GmbH das
Standardangebot erheblich verbessert und präzisiert werden muß.
Es fehlen jegliche diagnostische Möglichkeiten und kundenindividuelle Möglichkeiten zur
Parametrisierung, wie dies bei einer TAL selbstverständlich ist.
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Das bisher von der Telekom Deutschland GmbH vorgelegte Standardangebot enthält
Transportvolumenbeschränkungen und das Transportvolumen ist kostenpflichtig.
Genau dieses Transportvolumen ist aber bei einer virtuellen Entbündelung nicht anzuordnen.
Auf einer vollständig entbündelten Teilnehmeranschlußleitung gibt es keine Transportvolumenbeschränkungen und keine derartig in der Nutzbarkeit eingeschränkte
Transportklassenreglement. Wir verweisen hier auf die Entscheidung zu v-ULL in Österreich.
Die von der Telekom Deutschland GmbH angebotene Bandbreite von lediglich 3,4 MBit/s
Realtime für Echtzeitanwendungen bei einem Anschluß von 50 MBit/s im Downstream für
High-Priority-Datenvolumen ist hier mehr als ungenügend. In Österreich wurden hier 50 %
angeordnet.
Das von der Telekom Deutschland GmbH vorgelegte Standardangebot zeigt sehr
eindrucksvoll, daß die Datenleitungen zwischen den MSAN/DSLAM und den BNG
offensichtlich erheblich überbucht werden sollen. Es sind so Engpässe in den Abendstunden
unvermeidlich.
Die Forderung der Telekom Deutschland GmbH, daß alle BNG an einem BNG-Standort mit
Übernahmeanschlüssen durch den alternativen Carrier zu versorgen sind, bestätigt die
Tatsache der seitens Telekom Deutschland GmbH geplanten massiven Überbuchung der
Datenleitungen zwischen MSAN/DSLAM und BNG.
Alleine die zu erwartenden Kosten zur Erschließung eines gesamten BNG-Standortes sind
erheblich. Beispielhaft sei hier der BNG-Standort Oldenburg (441) erwähnt. Es sind dort !! 18 !!
BNG derzeit geplant. Dies bedeutet, daß ein alternativer Carrier hier mind. 18
Übergabeanschlüsse beantragen muß.
Legt man hier das Entgelt bei Nutzung von L3-BSA zu Grunde, entstehen erhebliche Kosten:
Bereitstellung
1 GBit-Port einmalig 18 *
523,97 EUR netto
Überlassung
1 GBit-Port jährlich 18 * 2.029,15 EUR netto
Bei einer Teilnehmeranschlußleitung (TAL) gibt es keine Überbuchung auf der TAL.
Bei der von uns beantragten Abholung unmittelbar am MSAN/DSLAM im Sinne einer virtuellen
Entbündelung entscheidet allein der nachfragende Carrier über eine mögliche Überbuchung.
Es ist ein Mißbrauch durch die Telekom Deutschland GmbH möglich, in dem das
Datenvolumen der eigenen Endkunden priorisiert auf den überbuchten Datenleitungen
übertragen wird.
Anforderungen an ein VULA-Produkt nicht erfüllt
Die Telekom Deutschland GmbH gibt selbst in Ihrer Antragsbegründung v. 28.09.2015 die
Gründe an, warum das seitens Telekom Deutschland GmbH vorgelegte Angebot abzulehnen
ist:
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Seite 3 letzter Absatz
Keine lokale Übergabe
Es erfolgt eben keine lokale Übergabe.
Eine Übergabe an einem von 899 BNG ist keine lokale Übergabe.
Eine lokale Übergabe kann immer nur der Ort sein, an dem der Carrier durch Abkündigung die
bisher genutzte Einspeisemöglichkeit von VDSL(2) nicht mehr durchführen kann. An diesen
Standorten hat der alternative Carrier aber bereits eine bestehende Backbone-Anbindung.
Die Folgen u. a. für sog. City-Carrier sind dabei bisher kaum abschätzbar. Ein
eigenwirtschaftlicher Ausbau durch alternative Carrier, insbesondere Stadtwerke wird so
massiv gefährdet.
Eine Teilnehmeranschlußleitung ist lokal. Entsprechend muß die Übernahme einer virtuellen
Teilnehmeranschlußleitung (VULA) ebenfalls lokal möglich sein.
Seite 4 1. Textblock
Die Telekom Deutschland GmbH versucht in bekannter Manier hier wieder einmal „Birnen mit
Äpfeln“ zu vergleichen.
Es wird hier seitens der EU-Kommission eine Aussage bzgl. der Nutzung im Hauptverteiler
durchgeführt. Es ist hier seitens EU-Kommission keine Aussage bzgl. der Abkündigung am
KVz ausgesprochen. Es ist daher nicht statthaft, hier die KVz- und HVt-Kollokation gleich zu
behandeln.
Die alternativen Carrier haben zur Erschließung der KVz erhebliche Mehrkosten im Vergleich
zur Erschließung von HVt. Dieser Umstand ist im Rahmen der virtuellen Entbündelung zu
berücksichtigen.
Seite 5
Leistungsumfang VULA
Auch hier versucht die Telekom Deutschland GmbH offensichtlich in der Hoffnung, daß die
Branche die seitens der Telekom-Kontroll-Kommission in Österreich bereits in 2012 ergangene
Regulierungsentscheidung zum Einsatz von VDSL2 und VDSL2.Vectoring nicht kennt, extrem
verkürzt darzustellen.
Der von uns mit Anlage B1 vorgelegte Vorschlag für die Definition der Leistungsbestandteile
einer virtuellen Entbündelung, nachfolgend immer als L2-IPBSA Stand Alone bezeichnet,
basiert zu mehr als 95 % auf der österreichischen Regulierungsentscheidung.
Es wurden lediglich die Begrifflichkeiten durch die in der Bundesrepublik Deutschland üblichen
ersetzt. Es wurde der allgemeine Sprachgebrauch dem deutschen Sprachgebrauch angepaßt.
Es wurden die bisherigen Entscheidungen der Bundesnetzagentur, insoweit die eifel-net als
Beteiligte diese für ausreichend im Rahmen einer virtuellen Entbündelung erachtet, angepaßt.
Die Regelung aus Italien, die überhaupt keinen prioritären Einsatz von VDSL2.Vectoring
erlaubt und damit eine virtuelle Entbündelung überflüssig macht, wird in gewohnter
unvollständiger Darstellung seitens Telekom Deutschland GmbH nicht erwähnt. Es darf daran
erinnert werden, daß es in Italien nur den erlaubten Einsatz von Vectoring im sog. MOV- oder
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auch Node-Level-Vectoring-Modus gibt, d. h. es können immer mehrere Carrier einen KVz
bzw. HVt mit Vectoring zeitgleich mit jeweils eigenem MSAN/DSLAM nutzen.
Die Telekom Deutschland GmbH versucht bewußt den tatsächlich notwendigen Umfang einer
virtuellen Entbündelung durch die verwendete Matrix zu verschleiern. Wir verweisen hier auf
unseren komplexen Vorschlag für ein VULA-Produkt.
Seite 6 1. Absatz
Übertragbarkeit von TAL-Regelungen
Das seitens der Telekom Deutschland GmbH vorgelegte Standardangebot soll ja ausweichlich
schon der seitens Telekom Deutschland GmbH vorgenommenen Namensänderungen Virtual
Unbundled Local Access – L2 BSA als Produkt einer virtuellen Entbündelung und damit als
Substitut einer Teilnehmeranschlußleitung erfolgen.
Somit sind selbstverständlich die bisherigen Regelungen im Rahmen der auferlegten
Verpflichtungen zur Bereitstellung von Teilnehmeranschlußleitungen zu übertragen.
Es soll ja für den alternativen Carrier weiterhin die Möglichkeit zur Erbringung von Leistungen,
die auch auf einer TAL möglich sind, weitestgehend unverändert möglich sein.
Die Telekom Deutschland GmbH verschweigt, daß die vermeintliche „Veredelung“ nur deshalb
erforderlich wird, da die Telekom Deutschland GmbH prioritär alleinig den KVz oder ggf. HVt
mit VDSL(2).Vectoring nutzen möchte.
Auch die Telekom Deutschland GmbH hätte im Sinne des Wettbewerbs den Einsatz von
Node-Level-Vectoring, vergleichbar mit Italien, durchführen können. Schließlich nutzt die
Telekom Deutschland GmbH als Systemlieferanten die Fa. HUAWEI, die bereits fertige NodeLevel-Vectoring-MSAN/DSLAM verfügbar haben soll.
Es kann also nicht den verdrängten Carrier angelastet werden, wenn im Rahmen der virtuellen
Entbündelung auch ein DSL-Port und ein Stück Übergabeleitung enthalten ist. Die Nachteile
im Vergleich allein in Bezug auf die Nutzungsmöglichkeiten gleichen diese „Veredelung“ nicht
aus.
Seite 19 ff.
Fehlende BNG-Kopplung / Sicherheitsgefahren
Das seitens Telekom Deutschland GmbH vorgesehene Verfahren der Kopplung der
Übernahmeanschlüsse zentral an BNG, wovon mehrere an einem BNG-Standort vereint sind,
stellt erhebliche Risiken dar.
Die seitens Telekom Deutschland GmbH angestrebte Zentralisierung erleichtert erheblich
terroristische Angriffe und Sabotageakte.
Gleichzeitig wird durch die Zentralisierung und Art der BNG-Kopplung innerhalb der BNGStandorte durch die Telekom Deutschland GmbH die Möglichkeit zur Spionage erheblich
vereinfacht.
Gerade die seitens Telekom Deutschland GmbH bevorzugten Systemlieferanten, wie HUAWEI
und CISCO stellen hier ein sehr hohes Sicherheitsrisiko dar und könnten so den Bestand der
Bundesrepublik Deutschland gefährden.
Es ist allgemein bekannt, daß in CISCO-Geräten die Firmware dahingehend verändert werden
kann, daß z. B. die amerikanische Auslandsspionageabteilung der NSA hier Datenströme
auswertbar macht.
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Wir vermuten hier einen möglichen Verstoß gegen § 109 Telekommunikationsgesetz bzw.
ermöglicht die Telekom Deutschland GmbH durch die Zentralisierung als auch die innerhalb
der BNG-Standorte vorgesehene Kopplung die Gefahr von Störungen und die Gefährdung des
Fernmeldegeheimnisses.
Auch die Gefahr erheblicher Auswirkungen auf Wirtschaft, Bürger und Sicherheit durch
Umwelteinflüsse (Unwetter, Stromausfall, Erdbeben etc. etc.) steigt bei der von der Telekom
Deutschland GmbH unnötig geforderten Zentralisierung erheblich.
Eine Übernahme am KVz und HVt kann hier das Risiko erheblich minimieren, da dann
maximal kleinere Zellen ausfallen und nicht gleich eine gesamte Region.
Seite 22 u. 22
Haftungsbegrenzung
Die Telekom Deutschland weigert sich gem. deren Stellungnahme bzgl. der Übernahme von
Haftungsrisiken. Dieses Haftungsrisiko steigt nur deshalb so erheblich an, da es die Telekom
Deutschland GmbH ist, die ein Vorleistungsprodukt nur am BNG und damit mit einer sehr
langen Datenstrecke und einem komplizierten technischen Verbund innerhalb eines BNGStandortes anbieten möchte. Es liegt also alleinig im Verantwortungsbereich der Telekom
Deutschland GmbH, da andere Lösungen, wie z. B. von uns am KVz oder HVt beantragt, eine
viel einfachere Technik und eine erheblich kürzere Strecke die Risiken und
Ausfallwahrscheinlichkeit deutlich senken würden.
Seite 26 1.Absatz und Seite 58 Ziff. 4.4
Verfügbarkeit L2-BSA VDSL und L2-BSA Übergabeanschluß
Die Telekom Deutschland GmbH bietet u. a. in Ausschreibungen zur Verbesserung der
Breitbandversorgung, bei denen eine Verfügbarkeit von 99,5 % gefordert ist, an. Somit ist im
Rahmen der Chancengleichheit und unter Vermeidung von Diskriminierung es der Telekom
Deutschland GmbH zumutbar und offensichtlich bereits technischer Standard bei der Telekom
Deutschland GmbH, auch den alternativen Carriern im Rahmen der Bereitstellung eine
Verfügbarkeit von 99,5 % für den Übergabeanschluß und L2-BSA-Ports sicherzustellen.
Auch hier wirkt sich die von der Telekom Deutschland GmbH beabsichtigte technisch
aufwendige Realisierung in zentral 899 BNG-Standorten und die erheblichen Leitungslängen
unnötigerweise als Erschwernis aus. Es war die Entscheidung der Telekom Deutschland
GmbH hier eine komplizierte und unnötig aufwendige Technik einzusetzen, die einzig zum Ziel
hat, den Wettbewerb durch hohe laufende Kosten zu behindern und der Telekom die
Flexibilität zu geben, eigene Endkunden priorisiert auf bestimmte Leitungen zu routen. Nur die
Telekom Deutschland GmbH kann so Geschäftskunden High-Performance-Anschlüsse ohne
Überbuchung anbieten.
Die durch Telekom Deutschland geplante Zentralisierung darf nicht zu Lasten der alternativen
Carrier gehen.
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Seite 27 2. Absatz
Schwenkung von L2-BSA-VDSL Stand Alone
Die Aussage, daß jede L2-BSA-VDSL Stand Alone fest an einen MSAN angebunden ist, ist
wieder einmal „nur die halbe Wahrheit“. Selbstverständlich ist ein L2-BSA-VDSL Stand Alone
zunächst nur auf einem MSAN konnektiert, da hier die Teilnehmeranschlußleitung über
Endverschlüsse und daran angeschlossenen Kabeln, z. B. TelCo50-Kabel, mit einem MSAN
über Steckerkupplung verbunden ist.
Diese Verbindung ist aber nicht fest im Sinne von nicht veränderbar. Im Falle des Ausfalls
eines MSAN kann, sofern ein weiterer MSAN vorhanden und entsprechende freie Ports
verfügbar, durch einfaches Umstecken des (TelCo50-)Kabels und Umkonfiguration des MSAN
die Teilnehmeranschlußleitungen auf einen anderen MSAN am gleichen Standort angebunden
werden.
Dies geschieht regelmäßig in allen HVt mit mehreren MSAN/DSLAM. Bei KVz ist jedoch schon
aufgrund der geringen Endkundenzahlen in der Regel nur ein MSAN/DSLAM vorhanden.
Seite 29 3. Absatz
Bestellbearbeitungsfristen
Wir verweisen hier auf unseren Vorschlag in Anlage B1. Die hier beantragten
Bearbeitungsfristen sind Standard in Österreich seit 2012. . Es ist also der Telekom
Deutschland GmbH zumutbar, hier im Rahmen des 21. Jahrhunderts unter Verwendung
geeigneter IT-Unterstützung hier die Fristen deutlich zu verkürzen.
Seite 40 bis 49
Qualitätsparameter
Die von der Telekom Deutschland GmbH angebotenen Qualitätsparameter, u. a. Laufzeiten,
Paketverlustraten aber auch Zusicherung von nur 95 % als Mindestqualität und der deutliche
Hinweis auf eine Auslastung von 80 % durch den Carrier zeigen in erschreckender Weise, daß
die Telekom, wie bereits ausgeführt, sich eine erhebliche Überbuchung auf den Leitungen
zwischen MSAN und BNG vorbehält.
Die hier von der Telekom Deutschland GmbH angebotenen Qualitätsparameter erlauben der
Telekom Deutschland GmbH den Datenverkehr der eigenen Endkunden priorisiert auf den
Leitungen zu transportieren. Die Telekom Deutschland GmbH kann jederzeit durch
entsprechende Routingregeln unter Beachtung der schlechten Mindestqualität hier sehr gezielt
den Verkehr auf den Leitungen steuern.
Es muß möglich sein, daß der alternative Carrier eine Bandbreite von 1 : 1 entsprechend der
gebuchten L2-BSA Datenraten bestellen kann und diese Bandbreite dediziert zu 100 %
ausschließlich dem Carrier zur Verfügung steht.
Diese Möglichkeit einer 1 : 1 Bandbreite (Leitung : DSL-Anschlüssen) entspricht der
entbündelten Teilnehmeranschlußleitung. Nur eine 1 : 1 Bandbreite erlaubt hochperformante
Geschäftskundenanschlüsse mit sehr geringen Latenzen und sehr geringen Paketverlusten.
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Es ist dann auch kein kompliziertes Datenmanagement mit Realtime, Streaming, Critical oder
Best Effort erforderlich.
Wie von uns beantragt, sollte hier je nach Erfordernis durch den alternativen Carrier eine
Bestellung von Bandbreite mit und ohne Überbuchung zulässig sein.
Der Anteil von Realtime, wie bereits ausgeführt, ist erheblich zu gering. 3,4 MBit/s bei einem
Anschluß mit 50 MBit/s ist kaum nutzbar.
Die Telekom Deutschland GmbH versucht hier den Eindruck zu erwecken, als sei „nur“ die
Telefonie (VoIP) eine Realtime-Anwendung. Wir verweisen hier auf die zunehmende Anzahl
von Echtzeitsystemen/-anwendungen und somit steigende Anforderungen an die
Datenleitungen.
Seite 50
Monitoring der Qualitätsklassen
Das bisher von der Telekom Deutschland GmbH angebotene Monitoring ist nicht ausreichend.
Wir haben hierzu mit Anlage B1 entsprechende Vorschläge beantragt
Da wir nicht mehr im Kindergarten sind und es sich beim angebotenen Produkt auch nicht um
ein Lebensmittel handelt, erwarten wir keine „Ampel-Logik“, sondern „harte Fakten“, d. h.
konkrete Zahlen und statistische Darstellungen mit Zeitinformationen.
Im Zeitalter von preiswertem Rechen- und Speicherkapazitäten sollte dies im Rahmen der
Transparenz problemlos möglich sein.
Seite 51 bis 54
BNG-Listen
Die vorgelegten Muster der BNG-Listen lassen bereits jetzt die chronisch vorhandene Absicht
der Telekom Deutschland GmbH, hier eine Verschleierung durchzuführen, erkennen.
Die Telekom Deutschland GmbH versucht durch die Einführung neuer und unnötiger IDKennungen eine Verbindung zu anderen Listen, wie z. B. der KVz-Standortliste zu verhindern.
Würde die Telekom Deutschland GmbH die KVz-Standortliste, die MFG-Liste und die Liste der
Kollokationsstandorte mindestens einmal pro Monat aktualisieren, könnten alle
vorgeschlagenen Listen entfallen.
Antrag:
Wir beantragen:
Es bedarf lediglich ergänzender Felder in den bereits vorhandenen Listen:
Liste der Kollokationsstandorte
Ist zu erweitern um die Felder
- „VPSZ“ (Angabe, welchem BNG dieser ASB zugeordnet ist,
besser BNG-Bez)
- „gehört zu BNG-Standort“ (Angabe der VPSZ-Nr des BNG-Standortes)
- „BNG-Standort“ (X wenn ja, wenn )
- „VPSZ BNG-Standort“ (nur wenn Standort BNG-Standort ist)
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Liste der KVz-Standorte und MFG-Standorte
Ist zu erweitern um die Felder
- „gehört zu BNG“ (Angabe der VPSZ, besser BNG-Bez)
- „ Vertriebsplanungstermin“ (ab wann ist Nutzung L2-BSA VDSL möglich)
Hilfsweise beantragen wir:
Es ist auf jeden Fall in Liste Nr. 3, sofern die Beschlußkammer dem Antrag nicht statt
gibt, die KLS-ID dahingehend zu ändern, daß hier die bisher schon bekannte KVz-ID zu
verwenden ist.
Es ist sonst keine IT-gestützte Verbindung zwischen KVz-/MFG-Standortlisten und der BNGListe Nr. 3 möglich.
Seite 55
Vorlagezeitraum
Wir halten eine werktägliche Aktualisierung der vollständigen Listen ebenfalls wie die
Telekom Deutschland für unverhältnismäßig.
Antrag:
Wir beantragen, daß der Telekom Deutschland GmbH angeordnet wird, werktäglich
lediglich die Änderungen, die sich in den Listen ergeben, als sog. DELTA in
maschinenlesbarer Form als CSV-Datei bereitzustellen. Die Dateien können
komprimiert im ZIP-Format bereitgestellt werden.
Die vollständigen Listen müssen einmal je Monat zum 01. maschinenlesbar vollständig
im Extranet im Bereich Standortinformationen bereitgestellt werden. Die Dateien
können komprimiert im ZIP-Format bereitgestellt werden.
Die Beschränkung auf die tägliche Bereitstellung, beschränkt auf die Änderungen, wird die
Datenmenge erheblich reduzieren. Die Verwendung der Komprimierung wird hier nochmals
eine erhebliche Verringerung ermöglichen, da diese Daten sich bis zu mehr als 90 %
komprimieren lassen.
Seite 56 Ziff. 1.3
Vertragsstrafen
Wir verweisen hier auf unseren Vorschlag in Anlage B1
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Seite 57 2. Absatz
„Chinese Wall“ - Kenntnis der Ausbauplanung außerhalb Zentrum Wholesale
Wie bereits der Beschlußkammer 3 außerhalb dieses Verfahrens offiziell mitgeteilt, funktioniert
die „Chinese Wall“ bzgl. der Kenntnis über die geplanten Vectoringausbauten nach unserem
Kenntnisstand nicht. So hat der für den DSL-Ausbau zuständige Mitarbeiter Herr Dr. Ulrich
Nitschke, wie mitgeteilt, unmißverständlich vor mehreren hundert Zuhörern beim hessischen
IT-Gipfel im Jun i 2015 zu erkennen gegeben, daß diese die Ausbauplanung der alternativen
Carrier kennen würde.
Es werden nach Aussage von mehreren Telekom-Mitarbeitern bei der Telekom Deutschland
GmbH die dort verfügbaren Informationen zumindest ungefiltert an den Bereich Deutsche
Telekom Netzwerkproduktion GmbH weitergegeben.
Nach Aussage zahlreicher Telekom-Mitarbeiter versteht man die Geheimhaltung bzgl. der
geplanten Vectoringausbauten der alternativen Carrier nur bezogen auf den RETAIL-Bereich.
Die „Dritte Säule“, hier Deutsche Telekom Netzwerkproduktion GmbH, würde nicht der
„Chinese Wall“ unterliegen. Entsprechend dürfe und habe dieser Bereich auch Kenntnis, da
man ja „sonst nicht planen“ könne. Aus diesem Grunde sei ja die Verwaltung der Vectoringliste
in Düren angesiedelt.
Wir haben selbst aus eigener Erfahrung mittlerweile aus mehreren Kommunen erfahren
dürfen, daß die Telekom Deutschland GmbH, obwohl in diesen Kommunen lediglich Angebote
seitens Telekom Deutschland GmbH unterbreitet wurden, diese bereits vollständig über den
geplanten Vectoringausbau (eigenwirtschaftlich geplanter bzw. realisierter Ausbau durch eifelnet) informiert waren, bevor wir überhaupt eine Chance zur Information hatten.
Die Ausführungen auf Seite 57 2. Absatz scheinen unsere Vermutung zu bestätigen, da hier
ausdrücklich nur der RETAIL-Bereich benannt ist.
Seite 59 Ziff. 4.7
Bereitstellungsfristen
Wir verweisen hier auf unseren Vorschlag in Anlage B1.
Vertrag Virtual Unbundled Local Access –L2-BSA
Ziff. 6.1.5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Was soll eine „zweckentfremdete Nutzung von L2-BSA-Leistungen“ sein, da hier rechtswidrige
Handlung im nachfolgenden Halbsatz bereits ausgeschlossen sind ?
Ziff. 6 berücksichtigt nicht ausreichend, daß es in Kürze eine freie Routerwahl durch den
Endkunden geben wird. Es bedarf daher klarer Regeln, welche Router im Netz der Telekom
Deutschland GmbH zulässig sind.
Wir haben hierzu in unserem Vorschlag in Anlage B1 im Abschnitt Modems Whitelist
detaillierte Regelungen beantragt.
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Ziff: 6.3.1 Forderung, daß alle BNG an einem BNG-Standort mit Übergabeanschlüssen
abgeschlossen werden müssen.
außerdem auch
Ziff. 1.2 in Leistungsbeschreibung L2-BSA-Transport und L2-BSA-Übergabeanschluß
Wie bereits ausgeführt, bedeutet die Forderung je BNG einen Übergabeanschluß bereitstellen
zu müssen, für regional aktive und kleinere Carrier (z. B. spezialisiert auf Sonderlösung für
Geschäftskunden) eine extrem behindernde Auflage dar. Der Telekom Deutschland GmbH
wird hier neben dem erheblichen Mißbrauchspotential, wie bereits ausgeführt u. a.
Bevorteilung eigener Endkunden, durch diese Forderung dauerhaft der Wettbewerb
eingeschränkten.
Die Telekom Deutschland GmbH führt aus, daß ein MSAN stets einem BNG fest zugeordnet
ist. Es muß der Telekom Deutschland GmbH zumutbar sein, da diese ja den prioritären
Vetoringeinsatz am KVz bzw. HVt wünscht, daß in den BNG-Standorten „Reserve“-BNG
bereitstehen, falls ein BNG ausfällt.
Werden an einem MSAN-Standort ein weiterer MSAN in Betrieb genommen, kann dieser ja
auf einen neuen BNG geschaltet werden und der Carrier muß, falls er auch Endkunden an
diesem MSAN versorgen möchte, einen weiteren Übergabeanschluß bestellen.
Die Forderung, alle BNG mit Übergabeanschlüssen versorgen zu müssen, führt zu extremen
Kosten. Wir haben hierzu bereits oben ausgeführt.
Antrag:
Hilfsweise beantragen wir, der Telekom Deutschland GmbH anzuordnen, daß es im
Ermessen des alternativen Carriers liegt, wie viele Übergabeanschlüsse und welcher
Überbuchungsfaktor am BNG-Standort genutzt werden soll.
Wir verweisen hier auf unseren detaillierten Vorschlag in Anlage B1.
Wir wollen dies an einem Beispiel verdeutlichen:
BNG-Standort Euskirchen (Standort eifel-net)
Gemäß BNG-Liste gehören die folgenden BNG zu diesem BNG-Standort.
Es sind also 9 Übernahmeanschlüsse durch alternativen Carrier zu bestellen.
BNG
49/2251/0
Euskirchen
Euskirchen
49/2251/0
Euskirchen
Euskirchen
49/2251/0
Zülpich
Zülpich
49/2251/0
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
49/2251/0
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel
49/2251/0
Weilerswist
Weilerswist
49/2251/0 Euskirchen-Flamersheim
EU-Flamersheim
49/2251/0
Mechernich-Satzfey
Mechernich-Satzvey
49/2251/0 B. Münstereifel-Reckersch
Reckerscheid
ASB
2251-2
2251-6
2252-1
2253-1
2253-3
2254-1
2255-1
2256-1
2257-1
Vectoring-KVz VDSL2- KVz
0
23
0
1
16
4
11
0
3
3
0
17
1
6
3
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Auf Basis des derzeitig bei L3-BSA seitens Telekom berechneten Entgelte würden einem
alternativen Carrier die folgenden Kosten entstehen:
Bereitstellung 1 GBit-Port einmalig 9 * 523,97 EUR = 4.715,73 EUR
Überlassung 1 GBit-Port jährlich 9 * 2.029,15 EUR = 18.262,35 EUR
Gemäß Antrag der Telekom Deutschland GmbH müßten z. B. im
- ASB 2255-1 mit gesamt 4 DSL-/MSAN-Ausbauten,
- ASB 2256-1 mit gesamt 9 DSLAM-/MSAN-Ausbauten und
- ASB 2257-1 mit gesamt 3 DSLAM-/MSAN-Ausbauten
Selbst für die anderen Standorte
Übernahmeanschlüsse mit jeweils 1 GBit/s.
lohnen
sich
nicht
jeweils
eigene
Neben den extremen Kosten, die im Laufe eines Jahres schon aufgrund der geringen
Anschlußzahlen niemals erwirtschaftet werden können, schafft die Forderung nach Abschluß
je BNG einen Übergabeanschluß bestellen zu müssen, hier eine erfolgreiche Marktabriegelung
und mittelfristig Rückkehr zum Quasi-Monopol. Bereits jetzt schafft die Telekom Deutschland
GmbH steigende DSL-Anschlußzahlen.
Die Forderung je BNG einen Übergabeanschluß realisieren zu müssen, schafft zusätzlich, wie
bereits ausgeführt, die Möglichkeit für die Telekom Deutschland GmbH, eigene Endkunden
und Endkunden der alternativen Carrier unterschiedlich zu behandeln. So ist es auch möglich
und wird offensichtlich vom alternativen Carrier erwartet, daß jederzeit die Endkunden über
unterschiedliche Übernahmeanschlüsse durch die Telekom an den Carrier übergeben werden.
Dies erschwert extrem eine, besonders bei Geschäftskunden erforderliche Vermeidung von
Überbuchungen.
Ziff. 10 Forderung nach Nutzung der elektronischen Schnittstelle WBCI
Antrag:
Die Forderung nach Nutzung der elektronischen Schnittstelle WBCI ist zu streichen.
Es gibt keine derzeitig überhaupt keine Akzeptanz am Markt zur Nutzung der WBCISchnittstelle. Es kann den alternativen Carriern zudem kaum zugemutet werden, daß dieser
alle Daten, die zwischen den alternativen Carriern ausgetauscht werden, auch noch in den
Einflußbereich und damit in den Kenntnisbereich der Deutsche Telekom AG zu bringen.
Wir weisen darauf hin, daß diese Forderung offensichtlich lediglich wirtschaftlich begründet ist,
da die elektronische Schnittstelle bzgl. Serverbetrieb und Zertifizierung durch T-Systems
durchgeführt wird. Alleine die Forderung, nach regelmäßiger kostenpflichtiger Erneuerung des
Sicherheitszertifikates zeigt die wirtschaftlichen Interessen.
Das derzeitige Verfahren im Rahmen der Vorabstimmung wird schon kaum verstanden und
gerade von der Telekom Deutschland GmbH nicht korrekt angewandt. Eine Verpflichtung zur
Nutzung der elektronischen Schnittstelle WBCI würde die Wirtschaftlichkeit noch weiter
verschlechtern. Eine Verbesserung zugunsten der Endkunden ist hier nicht zu erwarten.
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Hinzu kommt, daß die Verpflichtung zur Nutzung der elektronischen Schnittstelle WBCI sich
auch auf alle anderen Geschäftsbereiche, wie TAL, L3-BSA etc. auswirken würde.
Ziff. 14 Vertraulichkeitsvereinbarung
Antrag:
Es ist der Telekom Deutschland GmbH die Vertraulichkeitsvereinbarung, wie im
Standardangebot zum Zugang zur Teilnehmeranschlußleitung Stand 2008 anzuordnen.
Hilfsweise beantragen wir, falls der Forderung der Telekom Deutschland GmbH
entsprochen wird, der Telekom Deutschland GmbH anzuordnen, daß eine Ergänzung
aufzunehmen ist, daß notwendige Daten an die betroffenen Kommunen, in denen die
Telekom-Infrastruktur Auswirkungen hat, weitergegeben werden dürfen.
Wie bereits im laufenden Standardangebotsverfahren TAL-Vertrag ausgeführt, ist die
Forderung , daß grundsätzlich alle Dokumente GEHEIM eingestuft sind, nicht marktüblich und
eine unnötige Erschwernis.
Offensichtlich bezweckt die Telekom Deutschland GmbH dadurch zu erreichen, daß über den
tatsächlichen (häufig real nicht erfolgten, trotz in der Presse seitens Telekom propagierten)
Ausbau mit den betroffenen Kommunen Daten ausgetauscht werden sollen.
Leistungsbeschreibung L2-BSA-VDSL Stand Alone
Wir verweisen hier auf unseren beantragten Vorschlag gem. Anlage B1.
Ziff. 1.1 Strichaufzählung
Antrag:
Hilfsweise beantragen wir, beim L2-BSA-VDSL Stand Alone 16 MBit/s den Upstream auf
„bis 2,4 Mbit/s“ zu ändern.
Hilfsweise beantragen wir, beim L2-BSA-VDSL Stand Alone 25 MBit/s den Downstream
auf „10,9 Mbit/s bis 25,0 Mbit/s“ und den Upstream auf „1,0 bis 10,0 Mbit/s“ zu ändern.
Hilfsweise beantragen wir, beim L2-BSA-VDSL Stand Alone 50 MBit/s den Downstream
auf „10,9 Mbit/s bis 51,3 Mbit/s“ und den Upstream auf „1,0 bis 20,0 Mbit/s“ zu ändern.
Hilfsweise beantragen wir, beim L2-BSA-VDSL Stand Alone 100 MBit/s den Downstream
auf „10,9 Mbit/s bis 100,0 Mbit/s“ und den Upstream auf „1,0 bis 40 Mbit/s“ zu ändern.
Der von der Telekom Deutschland GmbH vorgeschlagene viel zu kleine Datenkorridor
ermöglicht erheblichen Mißbrauch. Die Telekom Deutschland GmbH erhält so die Möglichkeit,
Anschlüsse z. B. aufgrund des nicht erreichten Upstreams auf eine geringere Downloadrate
downzugraden.
Der von der Telekom Deutschland GmbH berücksichtigt nicht die technischen Möglichkeiten
von VDSL2. VDSL2 ist grundsätzlich ein symmetrisches Übertragungsverfahren.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Es wird weiterhin von der Telekom Deutschland GmbH der Focus vorrangig auf den
Downstream gelegt. Es kann aber sein und sollte dem alternativen Carrier ermöglicht werden,
daß dieser Produkte mit einem im Verhältnis zum Downstream deutlich größeren Upstream bis
zu einem symmetrischen Zugang anbieten kann.
Wir verweisen hier auf die v-ULL-Entscheidung in Österreich und entsprechend auf unseren
Vorschlag in Anlage B1.
Ziff 1.1 vorletzter Absatz
Antrag:
Es soll der Telekom Deutschland GmbH angeordnet werden, daß der
Übernahmeanschluß mit einer Datenrate von 1 : 1 also ohne Überbuchungsfaktor
bestellt werden kann.
Wir haben hierzu bereits ausreichend begründend vorgetragen.
Ziff. 1.5 Voraussetzungen (geeignete VDSL-Modems)
Wir verweisen hier auf unseren umfangreichen und detaillierten Vorschlag in Anlage B1 zu
einer Whitelist.
Antrag:
Hilfsweise beantragen wir, daß Telekom Deutschland GmbH Änderungen in der
Branche, z. B. im AKNN im UAK-TAL oder über die Verbände BREKO und VATM vorab
abstimmen.
Da in wenigen Jahren ISDN-Technik aus dem Netz der Telekom Deutschland GmbH
„verschwunden“ ist, bedarf zudem einer Überprüfung, ob die Verwendung des ANNEX
B weiterhin erforderlich ist.
Der Telekom Deutschland GmbH anzuordnen, international übliche Standards , wie z. B.
ITU- und ETSI-Normen einzuhalten und im Falle einer Abweichung, diese begründet mit
der Branche abzustimmen.
Die Telekom Deutschland GmbH fordert in Ziff. 1.5 den Austausch von Modems, wenn diese
einseitig hausinterne Vorschriften, wie die 1TR112 ändert. Dies bedeutet, daß hier eine
Investitionsentscheidung zu Ungunsten eines Dritten angeordnet werden soll.
Die Verwendung von ANNEX B verliert aufgrund der Abschaltung von Telekom-ISDN
erheblich an Bedeutung. Bereits jetzt gibt es erhebliche Preisunterschiede bei der MSAN- und
Endkundentechnik im Vergleich zu ANNEX A-Geräten, die international üblich sind.
Leistungsbeschreibung L2-BSA-Transport und L2-BSA-Übergabeanschluß
Wir verweisen hier auf unseren Antrag, das Angebot abzulehnen.
Wir haben hier einen fairen und ausgeglichenen Vorschlag für eine Regelung in Anlage B1
vorgelegt.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Ergänzend führen wir aus:
Verletzung der Preis-Kosten-Schere
Bei einem Substitut zu einer entbündelten Teilnehmeranschlußleitung gibt es keinerlei
Datenvolumen.
Die Telekom Deutschland GmbH bietet Ihren Kunden alle ADSL- und VDSL-Tarife ohne eine
Datenlimitierungen an.
Da hier bereits grundsätzlich eine Entgeltstruktur seitens Telekom Deutschland GmbH
beantragt ist muß hier bereits mit 2. Teilentscheidung entschieden werden.
Wettbewerb wird verhindert/Transportvolumen nicht limitiert
Die Genehmigung von Transportvolumenlimitierungen zum Nachteil der Wettbewerber würde
eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung bedeuten. Die Wettbewerber würden bei steigendem
Datenvolumen der Endkunden, z. B. durch vermehrte Nutzung von IPTV, Video etc. erhebliche
Mehrkosten haben.
Die Wettbewerber könnten keine eigenen IPTV- oder z. B. Video-on-Demand-Angebote zur
Generierung zusätzlicher Einnahmen erzielen.
Die angebotenen Transportvolumen sind vollkommen ungeeignet. So werden für einen VDSLAnschluß mit 100 MBit/s (!! 102.400 KBit/s !!) lediglich 470 kbit/s (im Mittel) angeboten. Dies
entspricht gerade einmal einer zulässigen Ausnutzung von 1/218 oder nur 4,957 GByte/Tag
bzw. 148,7 GByte/Monat.
Sobald mehrere Kunden dieses Volumen überschreiten kommt es zu erheblichen Mehrkosten
für die Wettbewerber. Die Telekom Deutschland GmbH sieht aber bei den eigenen Kunden
keine Limitierungen vor.
Die Begrenzung des Transportvolumens ist auch technisch nicht erforderlich, da die Telekom
Deutschland GmbH die Daten stets nur regional transportiert, jeweils nur 4000 Endkunden an
einer Telekom Deutschland GmbH0-NSP konnektiert sind und statt der bisherigen 73
Kollokationsstandorte (Layer 3) eine Dislozierung auf 899 BNG-Standorte vornimmt.
Die Regelungen im Rahmen der sog. Preis-Kosten-Schere würde den Mitbewerbern bei Erhalt
von Transportvolumen kein Angebot konkurrenzfähiger Endkundentarife oder besonderer
Leistungen für Geschäftskunden ermöglichen.
Wir verweisen hier auf unseren Vorschlag in Anlage B1. Die
Regulierungsbehörde hat hier eine sehr weise und kluge Regelung getroffen.
österreichische
Leistungsumfang muß auch bei Unkenntnis der Entgelte vorab geregelt sein
Auch wenn hier im Rahmen der 1. und 2. Teilentscheidung zunächst nur die vertraglichen
Regelungen relevant sind, ist bereits jetzt über die vorgesehenen Limitierungen bei den
Datenvolumina zu entscheiden, da sonst im Rahmen der Entgeltentscheidung, wie in der
Vergangenheit leider bereits mehrfach geschehen, seitens der Beschlußkammer ausgeführt
wird, daß man im Rahmen von Entgeltanträgen nicht über die Leistung verhandeln könne.
Technische Spezifikationen fehlen
Es fehlen technische Spezifikationen, die vertraglich verbindlich vereinbar sind.
Wir verweisen hier auf unseren Vorschlag in Anlage B1.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Ansprechpartner ist der Unterzeichner Tel. 02251-9700-39, Fax –37 oder eMail
[email protected].
Wir melden uns hiermit zur öffentlich-mündlichen Verhandlung mit einem Vertreter an.
Wir bitten um Übersendung der Stellungnahmen auf elektronischem Weg per eMail.
Mit freundlichen Grüßen
im Entwurf gezeichnet
M. Bergeritz
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Anlage B1
Vorleistungsprodukt L2-IPBSA VDSL Stand Alone VULA
Quelle: Entscheidung der österreichischen Regulierungsbehörde Telecom KontrollKommission Z 1/11-142//Z 3/11-134 v. 17.12.2012.
Da wir mehr als 95 % aus der Entscheidung der österreichischen Regulierungsbehörde
übernommen haben, verzichten wir im Rahmen der Übersichtlichkeit auf Fußnoten.
Es wurden
- die Begrifflichkeiten, die im Regulierungsjargon zwischen der Bundesrepublik Österreich und
der Bundesrepublik Deutschland differieren, ersetzt.
Hierzu gehören im Wesentlichen:
A1 wurde durch Telekom Deutschland GmbH
PVE wurde durch nachfragenden Carrier
VE-Service wurde durch L2-IPBSA Stand Alone (VULA)
VE-Übernahme wurde Übernahmeanschluß
- der allgemeine Sprachgebrauch wurde dem deutschen Sprachgebrauch angepaßt,
- vorhandene bundesdeutsche Regelungen, z. B. im TAL-Bereich, wurden angepaßt,
- die bisherigen Entscheidungen der Bundesnetzagentur, insoweit die eifel-net als Beteiligte
diese für ausreichend im Rahmen einer virtuellen Entbündelung erachtet, wurden angepaßt.
- Berücksichtigung der Vectoringregeln gem. Reg.-Vfg. BK3d-12/131 in der Bundesrepublik
Deutschland
- Berücksichtigung der zu erwartenden Transparenzverordnung
- Berücksichtigung des zu erwartenden Wegfalls eines „Routerzwanges“
- Berücksichtigung eines möglichen Wegfalls der Einspeisung von VDSL2 am HVt
Einführung:
Wir hatten konkret in den früheren Stellungnahmen auf das v-Ull-Produkt, welches durch die
Telekom-Controll-Kommission als österreichische Regulierungsbehörde gegenüber dem
marktbeherrschenden Unternehmen angeordnet wurde, im Rahmen der Prozeßökonomie
verwiesen. Wir sind davon ausgegangen, daß die Entscheidung der Beschlußkammer 3
vorliegt.
Leider hat die Beschlußkammer 3 in seiner 1. Teilentscheidung jedoch die Regelungen aus
Österreich nicht zum Anlaß genommen, hier durch die Telekom Deutschland GmbH
Nachbesserungen zu fordern, um ein TAL-Substitut zu schaffen.
Wir erachten es als sinnvoll, daß es innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes für einen
effektiven Wettbewerb nicht zu viele unterschiedliche Regelungen gibt. Daher ist die
Übernahme des in Österreich als v-ULL-Produkt angeordneten Vorleistungsproduktes im
Rahmen der Einspeisung von prioritärem Vectoring auch in der Bundesrepublik Deutschland
sehr sinnvoll.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Es kann nicht Aufgabe kleinerer Telekommunikationsunternehmen sein, die Aufgabe der
Telekom Deutschland GmbH als marktbeherrschendes Unternehmen und der
Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde zu übernehmen. Dennoch haben wir uns
entschieden, hier ein basierend auf dem bereits 2012 angeordneten Vorleistungsprodukt vULL in Österreich im Rahmen unseres Antrages einen detaillierten Vorschlag für ein L2-IPBSA
Stand Alone VULA zu erarbeiten und hiermit zu beantragen.
Wir können hier nur darstellen, welche Leistungsanforderungen an ein VULA-Produkt als
Substitut für eine TAL zu stellen sind. Weitere Regelungen, wie z. B. die Integration in WITA,
WBCI oder Formulare etc. sind schon aufgrund der kurzen Stellungnahmefristen durch uns
nicht zu realisieren.
Die Vorlage eines detailliert dargestellten VULA-Produktes wurde notwendig, da einerseits
aufgrund fehlender Vorgaben durch die Beschlußkammer 3 an die Telekom Deutschland
GmbH und andererseits verständlicherweise durch den EX-Monopolisten Telekom
Deutschland GmbH kein geeignetes Vorleistungsprodukt zu erwarten war.
Die im Rahmen der 1. Teilentscheidung durch BK3 angeordneten und die im Rahmen der 2.
Teilentscheidung durch Telekom Deutschland GmbH angebotenen bzw. verweigerten
Änderungen im L2-IPBSA-Produkt als VULA (Line-Reset) sind ungenügend.
Das von der Telekom Deutschland GmbH angebotene L2-IPBSA-Produkt als Ersatz einer TAL
beinhaltet im Vergleich zum Angebot aus 1. Teilentscheidung weiterhin keinerlei
Möglichkeiten zur Diagnose und zur Parametrisierung. Hier durch die Telekom
Deutschland GmbH auf das v-ULL-Produkt in Österreich zu verweisen, ist an Dreistigkeit
kaum zu überbieten.
Da die BK3 offensichtlich das seitens der Telekom Deutschland GmbH angebotene L2-BSAProdukt auch als Vorleistungsprodukt gem. Regulierungsverfügung BK3d-12/131 (Einführung
Vectoring am KVz) versteht, erstaunt es uns sehr, daß der in der Regulierungsverfügung Ziff.
9 angeordnete Zugang in unmittelbarer Nähe zum KVz offenbar sowohl durch die BK3 als
auch durch Telekom Deutschland GmbH ignoriert werden.
In Regulierungsverfügung BK3d-12/131 Ziff. 9. ist für Unternehmen, denen der VDSL-Zugang
am Kabelverzweiger (KVz) gekündigt, unmißverständlich und kaum anders auslegbar
angeordnet, daß der Übergabepunkt möglichst nah am KVz gelegen sein muß.
Die Regulierungsverfügung Bk3d-12/131 läßt hier keinen Ermessensspielraum bzgl. der durch
die Beschlußkammer 3 (BK3) ergangenen Anordnung. zu. Für gekündigte Zugänge zur
Einspeisung von VDSL(2) ist eine Abholung gem. Reg.-Vfg. Ziff. 9 in unmittelbarer Nähe zum
bisherigen Einspeisepunkt KVz zu schaffen.
Im Vorgriff auf eine vermutete Erlaubnis an die Telekom Deutschland GmbH, auch die
Einspeisung von VDSL(2) am HVt abkündigen zu können, haben wir unseren Antrag auf den
HVt als Einspeisepunkt für dort gekündigte Zugänge erweitert.
Es bleibt der Telekom Deutschland GmbH selbstverständlich freigestellt, weitere
Übernahmepunkte im Rahmen der Bereitstellung eines L2-IPBSA-Produktes (nicht zwingend
VULA) Nachfragern bereitzustellen.
Selbstverständlich muß das Entgelt dann hier abweichend, schon aufgrund der längeren
Leitungsführung abweichend reguliert werden.
Der nachfolgende Vorschlag als Antrag basiert der Entscheidung der österreichischen
Regulierungsbehörde Telecom Kontroll-Kommission Z 1/11-142//Z 3/11-134 v. 17.12.2012.
Die gesamte Entscheidung sollte der Beschlußkammer und der Antragstellerin Telekom
Deutschland GmbH vorliegen.
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Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir um Hinweis durch die Beschlußkammer, damit wir
Ihnen die vollständige Entscheidung als PDF-Datei per email bereitstellen können.
Technisches Konzept einer virtuellen Entbündelung am KVz und am HVt
Übernahmeanschluß
KVz
KVz
HVt
Endkunde
Router
TAE
TAE
MSAN/DSLAM
Im Konkreten wird beantragt:
Übergabeanschluß an nachfragenden Carrier
Die Anbindung der technischen Einrichtungen des nachfragenden Carriers sowie die
Übergabe des Verkehrs mittels Trägerdienstleitung durch Telekom Deutschland GmbH findet
entsprechend der veranlaßten Kündigung entweder am Kabelverzweigerstandort (KVz) oder
an dem Hauptverteilerstandort (HVt) statt, in dem die jeweiligen DSLAMs aggregiert sind.
Voraussetzung für die Anschaltung ist die bestehende Nutzung eines bereits bestehenden
bzw. neu zu errichtenden physischen Zugangs zum Kabelverzweiger (Kollokation) oder zum
Hauptverteiler (Kollokation) des nachfragenden Carriers an dem betreffenden KVz oder HVt.
Im Fall der Nutzung eines bestehenden PoP soll auf Wunsch des nachfragenden Carriers die
bestehende LWL-Infrastruktur für die Übergabe verwendet werden, soweit es technisch
möglich ist. Detaillierte Regelungen dazu sind ggf. noch außerhalb der
Anordnungsverfahrens zu vereinbaren.
Optional ist die Weiterleitung des Verkehrs zu und Übergabe an einen BNG mit einer
"Ethernet Protokoll"-basierten Trägerdienstleistung von Telekom Deutschland GmbH möglich.
Dies erfolgt aber nicht auf Basis dieses Antrags, sondern bedarf einer gesonderten
vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Optional ist auch die Einrichtung eines Sub-nachfragenden Carriers mit Mitbenutzung des
Übernahmeanschlusses des nachfragenden Carriers möglich. Dies erfolgt jedoch nicht auf
Basis dieses Antrags, sondern bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung zwischen
den Parteien.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Basierend auf den Regelungen des v-ULL-Produktes in Österreich werden folgende
technische Leistungsmerkmale beantragt:
C-VLAN-Tag - Zuordnungsschema in der Anschlußvariante VDSL2
Bei Verwendung der Anschlußvariante VDSL2 erfolgt die Zuordnung der anschlußseitigen
logischen Verbindungen zu den C-VLAN-TAGs an der Verkehrsübergabe im MSAN mittels CVLAN-Swapping nach folgendem Schema:
VLAN-Bereich 8-999
Die VLAN-IDs am Übergabeanschluß (vier VLANs pro Port mit gleicher Nummerierung bei
allen Ports, nämlich VLAN 31, 32, 33, 34) werden im MSAN mittels C-VLAN Swapping in den
VLAN-ID Bereich 8-999 an der Übernahmeanschluß nach folgendem Schema geändert:
C-VLAN am Übergabeanschluß
C-VLAN am Endkundenübergabe (MSAN)
(immer fix)
31
32
8-999
33
34
Die Vergabe der VLAN-IDs im Bereich 8-999 erfolgt fortlaufend entsprechend dem folgenden
Beispiel:
C-VLAN an der Endkundenübergabe
(MSAN)
Kunde1
Kunde2
C-VLAN am Übergabeanschluß
31
8
32
9
33
10
34
1
1
31
1
2
1
3
1
4
1
5
32
33
34
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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VLAN-Bereich 1010-3409
Die VLAN-IDs an der Übergabeanschluß (vier VLANs pro Port mit gleicher Nummerierung bei
allen Ports, nämlich VLAN 31, 32, 33, 34) werden im MSAN mittels C-VLAN Swapping in den
VLAN-ID Bereich 1010-3409 an der Übernahmeanschluß nach folgendem Schema geändert:
C-VLAN am Übergabeanschluß
C-VLAN an der Endkundenübergabe (immer
fix) (MSAN)
31
1010-1609
32
1610-2209
33
2210-2809
34
2810-3409
Die Vergabe der VLANs in diesen Teilbereichen erfolgt fortlaufend entsprechend dem
folgenden Beispiel:
C-VLAN an der Endkundenübergabe
(immer fix) (MSAN)
Kunde1
Kunde2
C-VLAN am Übergabeanschluß
31
1010
32
1610
33
2210
34
2810
31
1011
32
1611
33
2211
34
2811
Die Angabe, in welchem dieser ID-Bereiche das C-VLAN Swapping erfolgen soll, wird vom
nachfragenden Carrier bei Bestellung eines L2-IPBSA Stand Alone VULA angegeben. Die
Vergabe der fortlaufenden C-VLAN-Tag ID am Übergabeanschluß innerhalb der wählbaren
Bereiche erfolgt durch Telekom Deutschland GmbH nach dem beschriebenen Schema.
C-VLAN-Tag - Zuordnungsschema in der Anschlußvariante ADSL2+
Bei der Anschlußvariante ADSL2+ erfolgt die Zuordnung der anschlußseitigen logischen
Verbindungen zu den C-VLAN-Tags am Übergabeanschluß im MSAN mittels ATM/PTM InterWorking Function (IWF) / ATM-PVC auf VLAN-ID Bridge nach folgendem Schema:
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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VLAN-Bereich 8-999
Die ATM VP/VC IDs am Übergabeanschluß (vier VP/VCs pro Port mit gleicher Nummerierung
bei allen Ports) werden im MSAN mittels IWF in den VLAN ID Bereich 8-999 am
Übergabeanschluß nach folgendem Schema geändert:
C-VLAN am Übergabeanschluß
ATM-PVC an der Endkundenübergabe
(immer fix) (MSAN)
6/48
6/49
8-999
6/50
6/51
Die Vergabe der VLANs im Bereich 8-999 erfolgt fortlaufend entsprechend dem folgenden
Beispiel:
ATM-PVC an der Endkundenübergabe
(immer fix) (MSAN)
Kunde1
Kunde2
C-VLAN am Übergabeanschluß
6/48
8
6/49
9
6/50
10
6/51
11
6/48
12
6/49
13
6/50
14
6/51
15
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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VLAN-Bereich 1010-3409
Die ATM VP/VC IDs an der Endkundenübergabe (vier VP/VCs pro Port mit gleicher
Nummerierung bei allen Ports) werden im MSAN mittels IWF in den VLAN ID Bereich 10103409 am Übergabeanschluß nach folgendem Schema geändert:
ATM-PVC an der Endkundenübergabe
(immer fix) (MSAN)
6/48
C-VLAN am Übergabeanschluß
1010-1609
6/49
1610-2209
6/50
2210-2809
6/51
2810-3409
Die Vergabe der VLANs in diesen Teilbereichen erfolgt fortlaufend entsprechend dem
folgenden Beispiel:
ATM-PVC an der Endkundenübergabe
(immer fix) (MSAN)
Kunde1
Kunde2
C-VLAN am Übergabeanschluß
6/48
1010
6/49
1610
6/50
2210
6/51
2810
6/48
1011
6/49
1611
6/50
2211
6/51
2811
Die Angabe, in welchem dieser C-VLAN-ID Bereiche die Zuordnung erfolgen soll, wird vom
nachfragenden Carrier bei Bestellung eines Übergabeanschlusses angegeben. Die Vergabe
der fortlaufenden C-VLAN-TAG ID am Übergabeanschluß innerhalb der wählbaren Bereiche
erfolgt durch Telekom Deutschland GmbH nach dem beschriebenen Schema.
S-VLAN-Tag-Zuordnungsschema
Die S-VLAN-Tags für die Verkehrsübergabe zum nachfragenden Carrier sind wie folgt
definiert:
 Start mit VLAN-ID 10
 Ende mit VLAN-ID 2009
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Pro Übergabeanschluß einer LWL Anbindung (LWL-Übergabeport) können daher maximal
2000 MSAN adressiert werden (S-VLAN-Tag Eindeutigkeit). Mit jedem weiteren LWLÜbergabeport können weitere 2000 MSANs adressiert werden.
Der nachfragende Carrier versorgt die Daten-Frames mit den korrekten VLAN-Tags sowie mit
p-bit Marking, da hiermit die Steuerung vorgenommen wird, welche Daten-Frames zu welchen
Endkunden des nachfragenden Carriers und in welcher Qualität gelangen.
MSAN-Management - Allgemein
Der nachfragende Carrier kann pro MSAN eines der nachfolgend genannten BandbreitenProfile bestellen. Mit der Bandbreitenbestellung kann der nachfragende Carrier den
Bandbreiten-Überbuchungsfaktor für seine Endkunden pro MSAN festlegen.
Ist die Einrichtung eines bestimmten MSAN zur Erbringung eines vom nachfragenden Carrier
bestellten Endkunden-Ports L2-IPBSA-Stand Alone erforderlich und wurde das dafür
erforderliche MSAN-Management vom nachfragenden Carrier noch nicht bestellt, kann die
Ersteinrichtung der MSAN mit einer Mindestbandbreite (1 Mbit/s) unentgeltlich durch Telekom
Deutschland GmbH bereitgestellt werden. Detaillierte Regelungen dazu sind festzulegen.
MSAN-Management netzseitig
Das netzseitige MSAN-Management beschreibt die Konfiguration, welche für die Anschaltung
des MSAN an das Netz der Telekom Deutschland GmbH benötigt wird und für die
Bereitstellung von L2-IPBSA Stand Alone relevant ist.
Dienst- und Serviceklassenparameter
Der nachfragende Carrier kann mittels p-bit Marking die Zuordnung seiner Daten-Frames auf
der Bandbreite je MSAN steuern. Die Daten-Frames werden auf Grund des p-bit Marking im
Queuing unterschiedlich behandelt und priorisiert. Die Priorisierung ist im Netz von Telekom
Deutschland GmbH so definiert, daß Daten-Frames, mit höherem p-bit Marking (z. B. p-bit=5)
bevorzugt gegenüber Daten-Frames mit geringerem p-bit Marking (z. B. p-bits < 5) durch das
Netz von Telekom Deutschland GmbH transportiert werden.
p-bit Markierung
Anwendungen im Telekom Deutschland GmbH-Netz
mit gleicher Übertragungsqualität
5
Voice
4
Video
1
Business Internet
0
Residential Internet
Tabelle 1: p-bit Marking Übersicht
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Nachfolgende Grafik veranschaulicht das Verhalten der Daten-Frames entsprechend dem pBit-Marking:
Anbindung
zwischen Telekom
und Carrier
Der nachfragende
Carrier bestellt eine
Bandbreite pro MSAN
HP ... High Priority
LP ... Low Priority
Abbildung 5: Verhalten der Daten-Frames entsprechend dem p-Bit-Marking des S-VLAN-TAG
Im Detail gilt:
 50 % der bestellten Bandbreite pro MSAN sind mit der High Priority (HP) Qualität
gemäß der unten angeführten Tabelle 2 gewährleistet.
 Bis zu 100 % der bestellten Bandbreite pro MSAN können mit Low Priority Qualität
(LP) gemäß der unten angeführten Tabelle 2 genutzt werden, wenn die Bandbreite
mit High Priority nicht genutzt wird.
 Wird das 50%-ige Limit, das für die High Priority Qualität zur Verfügung steht,
überschritten, werden die diesen Wert übersteigenden Daten-Frames verworfen (4markierte vor 5-markierten).
 In der Low Priority Qualität wird 0 vor 1 verworfen.
 Bei p-bits mit der Markierung 2 und 3 erfolgt ein Remarking auf p-bit 1.
 Bei p-bits mit der Markierung 6 und 7 erfolgt ein Remarking auf p-bit 5.
Dienst Attribute
Parameter
S-VLAN-ID Range
10 – 2009
C-VLAN-ID Range
8 – 999 / 1010-3409
maximale Anzahl von MAC-Addressen
12
C-VLAN ID Preservation (802.1q)
Mapping auf VLAN Bereiche gemäß Punkt 2.5
C-VLAN CoS Preservation (802.1p)
CoS Identifier (High Priority = HP)
Ja, für definierte p-bits
1)
5, 4
MSAN-Type
FTTC / FTTB (VDSL2 bzw. ADSL2+)
Frame Loss Ratio
2)
4)
Frame Delay
Frame Delay Variation5)
Maximale Framesize
Restauration Time
6)
HP
< 0,05 %
LP
< 0,15 % / < 0,2 % 3)
HP
< 4 ms + Interleaving Delay
LP
< 37 ms + Interleaving Delay
HP
< 2 ms
LP
< 6 ms
1580 Byte
<1s
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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HP = bis zu 50% der bestellten Bandbreite je MSAN
Bandwidth Profile
LP = bis zu 100% der bestellten Bandbreite je MSAN, wenn
7)
HP nicht genutzt wird
1) p-bit Marking für High Priority
2) Bezogen auf 512 Byte Framesize
3) Weist Telekom Deutschland GmbH dem nachfragender Carrier nach, daß eine Frame Loss Ratio in der LP-Qualität von < 0,15%
ausschließlich deshalb nicht einzuhalten war, weil äußere Störquellen vorhanden sind oder sich die Hausverkabelung des Endkunden oder
die Abschlußeinrichtung nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, gilt für die Frame Loss Ratio in der LP-Qualität ein Wert von <
0,2%.
4) one way delay bezogen auf 128 Byte Framesize
5) gemäß RFC 3393; bezogen auf 512 Byte Framesize
6) relevant bei Serviceweiterleitung (Reroutingzeit im Netz bei Ausfall eines Netzelementes)
7) bestellte logische Bandbreite: HP+ LP = Summenbandbreite
Tabelle 2: Dienst- und Serviceklassenparameter
Die Qualitätsparameter von HP und LP beziehen sich auf die Übertragungsstrecke vom
Kabelverzweiger/Hauptverteilerstandort in dem die jeweiligen MSANs aggregiert sind und an
dem der Verkehr vom nachfragenden Carrier übernommen wird, bis zur TAE-Anschlußdose.
Die Werte in Tabelle 2 beziehen sich auf einen Betrachtungszeitraum von sieben (7) Tagen.
Diese Qualitätsparameter können seitens Telekom Deutschland GmbH nur dann eingehalten
werden, wenn vom nachfragenden Carrier am Übergabeanschluß die bestellte Bandbreite
nicht überschritten wird. Auch bei einem Betrachtungszeitraum von 7 Tagen kann der
nachfragende Carrier akut auftretende Servicebeeinträchtigungen als Störung melden. In
diesem Fall wird seitens Telekom Deutschland GmbH eine „ad hoc Messung“ durchgeführt.
Ergibt sich aus dieser eine Überschreitung der in Tabelle 2 angeordneten Qualitätswerte, so
wird die gemeldete Servicebeeinträchtigung als Störung bewertet und behandelt.
Jede Überschreitung eines QoS Wertes (Betrachtungszeitraum sieben Tage) wird einer
verminderten Verfügbarkeit (Störung) gleichgestellt.
Mittels Service-Policy am Netzknoten der Telekom Deutschland GmbH wird sichergestellt,
daß der nachfragende Carrier mit den gesendeten Daten-Frames die von ihm bestellte
Bandbreite je MSAN nicht überschreitet.
Die MTU-Size ist abhängig von der eingesetzten Hard- und Software Kombination der
Telekom Deutschland GmbH. Der Wert darf aber eine Framesize von 1580 Byte nicht
unterschreiten.
p-bit Marking: In Downstream-Richtung (vom nachfragenden Carrier zum Endkunden) sorgt
der nachfragende Carrier für das p-bit Marking sowohl im S-VLAN-Tag als auch im C-VLANTag.
In Upstream-Richtung sorgt der nachfragende Carrier, sofern eine Ethernet-basierte
Anschlußtechnolgie (VDSL2) zum Einsatz kommt, für das p-bit Marking des C-VLAN-Tags.
Bei einer ATM-basierten Anschlußtechnologie (ADSL2+) sind die einzelnen VP/VC Werte mit
einem von Telekom Deutschland GmbH definiertem p-bit-Mapping, das am MSAN zur
Anwendung kommt, definiert, so daß der nachfragende Carrier für das p-Bit Marking nicht
sorgen muß.
In Upstream-Richtung wird das p-bit Marking im C-VLAN-Tag im MSAN von Telekom
Deutschland GmbH als p-bit Marking in das S-VLAN-TAG übernommen.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Sendet der nachfragende Carrier Daten-Frames mit einem p-bit Marking im S-VLAN-Tag,
das weder für HP noch für LP vorgesehen ist, werden diese Daten-Frames im Netz von
Telekom Deutschland ummarkiert, und zwar p-bit Marking 2 und 3 auf 1 und p-bit Marking 6
und 7 auf 5.
Der Multicast-Traffic des nachfragenden Carriers wird im Netz der Telekom Deutschland
GmbH transparent transportiert. Das Netz Equipment (MSAN, L2-Knoten) von Telekom
Deutschland nimmt nicht an der Multicastfunktion des nachfragenden Carriers teil.
Bandbreitenprofile je MSAN
Folgende Bandbreitenprofile je MSAN können vom nachfragenden Carrier bestellt werden:
Bandbreite in
Mbit/s
2
4
6
8
10
15 20 30 40
50 75 100
Tabelle 3: Bandbreitenprofile je MSAN
Die angegebenen Bandbreiten sind Bruttobandbreiten und beinhalten Ethernet Header
inkl. VLAN-Tags. Aufgrund des Protokoll Overheads liegt die maximal erreichbare
Bandbreite geringfügig unterhalb der angegebenen Bandbreite. Die maximal erreichbare
Bandbreite ist abhängig von der Framesize.
MSAN-Management endkundenseitig
Das endkundenseitige MSAN-Management beschreibt die Konfiguration, welche für die
Anschaltung des Endkunden durch den nachfragenden Carrier an die MSAN von Telekom
Deutschland GmbH benötigt wird und ebenfalls für das L2-IPBSA Stand Alone relevant ist.
MSAN-Konfiguration für L2-IPBSA Stand Alone
Die Serviceprovisionierung am MSAN wird von Telekom Deutschland GmbH im "point-topoint Mode" konfiguriert, damit der nachfragender Carrier seine Endkundenzuordnung mittels
je KVz/HVt eindeutigem VLAN-Tagging (S-VLAN- und C-VLAN-Tags) identifizieren kann.
Je nach Verfügbarkeit bzw. Bestellung durch den nachfragender Carrier kommt entweder die
VDSL2 oder die ADSL2+ Anschlußtechnologie zum Einsatz. Bei der technischen
Realisierung wird zwischen Ethernet-basierender (bei VDSL2 - 1 bis 4 VLANs auf der
Teilnehmeranschlußleitung) oder ATM-basierender (bei ADSL2+ - 1 bis 4 PVCs auf der
Teilnehmeranschlußleitung) Anschlußtechnologie unterschieden.
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Ethernet-basierende Anschlußtechnologie
Gemeinsam mit der Bestellung des L2-IPBSA Stand Alone legt der nachfragende Carrier
fest, wie viele VLANs seitens Telekom Deutschland GmbH am MSAN provisioniert werden,
wobei entweder vier oder ein VLAN pro Teilnehmeranschlußleitung bestellt werden kann.
Standardmäßig werden vier VLANs pro Teilnehmeranschlußleitung eingerichtet.
Bestellt der nachfragende Carrier ein VLAN, erhält dieses die VLAN-ID 31, bestellt der
nachfragende Carrier vier VLANs erhalten diese die VLAN-IDs 31, 32, 33 und 34. Mit dieser
Vorgangsweise ist sichergestellt, daß die Modem-Konfiguration unabhängig von der
Übernahmeanschluß ist.
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ATM-basierende Anschlußtechnologie
Gemeinsam mit der Bestellung des L2-IPBSA Stand Alone legt der nachfragende Carrier fest,
wie viele PVCs seitens Telekom Deutschland GmbH am MSAN provisioniert werden, wobei
entweder vier oder ein PVC pro Teilnehmeranschlußleitung bestellt werden kann.
p-bit Übertragung bei Ethernet-basierender Anschlußtechnologie
Standardmäßig werden vier PVCs pro Teilnehmeranschlußleitung eingerichtet.
Bestellt der nachfragende Carrier einen PVC, lautet dieser 6/48, bestellt der nachfragende
Carrier vier PVCs lauten diese 6/48, 6/49, 6/50 und 6/51. Mit dieser Vorgangsweise ist
sichergestellt, daß die Modem-Konfiguration unabhängig von der Verkehrsübergabe ist.
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Datenverkehr am Übergabeanschluß
Unabhängig von der Anschlußtechnologie wird am Übergabeanschluß der Datenverkehr mit
VLAN-Tagging übergeben.
Das S-VLAN-Tag am Übergabeanschluß referenziert eindeutig zu einem bestimmten MSAN
und wird mit der technischen Einrichtung des jeweiligen MSAN-Managements eindeutig
festgelegt.
Das eine bzw. die vier C-VLANTags referenzieren je MSAN eindeutig zu dem einen oder zu
den vier VLANs bei Ethernet-basierender Anschlußtechnologie bzw. bei ATM-basierender
Anschlußtechnologie zu dem einen oder zu den vier PVCs auf der
Teilnehmeranschlußleitung und werden mit der technischen Einrichtung des L2-IPBSA Stand
Alone eindeutig festgelegt.
Aus Sicht des nachfragenden Carriers ist somit eine eindeutige Identifiziermöglichkeit jedes
endkundenspezifischen VLANs bzw. PVCs je KVz bzw. HVt sichergestellt.
Am MSAN wird der Endkundenverkehr des nachfragenden Carriers ebenfalls basierend auf
dem p-bit Marking (up-und downstream) behandelt. In Upstream-Richtung wird das p-bit
Marking vom C-VLAN-Tag in das S-VLAN-Tag übernommen. Das p-bit Marking im C-VLANTag ist vorerst in Downstream-Richtung transparent für die definierten p-bit Markings
(0,1,4,5), in upstream Richtung für sämtliche p-bit Markings (0 bis 7).
Sollten Änderungen des technischen Equipments der Telekom Deutschland GmbH künftig
eine vollständig transparente Übertragung des p-bit Marking auch in Downstream-Richtung
ermöglichen, z. B. wenn das p-bit Marking im C-VLAN-Tag bei Entfernung des S-VLAN-Tag
nicht mehr zwingend mit dem p-bit Marking des S-VLAN-Tags überschrieben wird, wird
Telekom Deutschland GmbH dies unverzüglich dem nachfragenden Carrier mitteilen und die
transparente Übertragung sämtlicher p-bits im C-VLAN-Tag in Downstream-Richtung zur
Verfügung stellen.
Solange Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier die transparente
Übertragung sämtlicher p-bits im C-VLAN-Tag in Downstream-Richtung nicht anbietet, gilt
folgende Regelung:
Durch den Einsatz einer maximalen Ethernetframesize von 1580 Byte, kann das p-bit
Marking durch den nachfragenden Carrier mittels Tunnelung - Übertragung eines
Ethernetrahmens innerhalb eines anderen Ethernetrahmens - transparent übertragen
werden. Die virtuelle Entbündelung führt dann allenfalls zu einem Remarking der p-Bits des
äußeren Ethernetrahmens, die p-Bits des inneren Rahmens bleiben unverändert. Verfügen
die bei den Endkunden des nachfragenden Carriers installierten Modems nicht über diese
Funktionalität, ist bei Einrichtung der virtuellen Entbündelung ein höherwertiges Modem
erforderlich.
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Weist der nachfragende Carrier Telekom Deutschland GmbH nach, daß für den
einzurichtenden Endkundenservice die transparente Übertragung von mehr als vier p-Bit
Markings bzw. anderen als den p-Bit Markings 0, 1, 4, 5 in Downstream-Richtung erforderlich
ist, hat Telekom Deutschland GmbH die Kosten für den erforderlichen Modemtausch bzw.
die Mehrkosten für tunnelungsfähige Modems in der vom nachfragenden Carrier
nachgewiesenen und erforderlichen Höhe zu ersetzen.
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p-bit Übertragung bei ATM-basierender Anschlußtechnologie
Am MSAN werden die ATM PVCs in Upstream-Richtung auf die je Kunden zugewiesenen CVLAN-Tags abgebildet ("gemappt"). Je PVC ist ein von Telekom Deutschland GmbH
definiertes p-Bit Marking am MSAN hinterlegt:
6/48 -* C-VLAN-Tag mit p-Bit = 0
6/49 -* C-VLAN-Tag mit p-Bit = 1
6/50 -* C-VLAN-Tag mit p-Bit = 4
6/51 -* C-VLAN-Tag mit p-Bit = 5
Securitymaßnahmen seitens Telekom Deutschland GmbH
Zur Gewährleistung der Netzsicherheit ist das Netzkonzept so angelegt, daß eine direkte
Layer-2 Endkunden-zu-Endkunden Kommunikation unterbunden ist. Wollen 2 Endkunden,
welche z. B. an demselben MSAN angebunden sind, kommunizieren, so ist dies nur via
Layer-3 über den nachfragender Carrier möglich. Der MSAN unterbindet "duplicated MACAdressen".
DHCP Option 82
Bei der ersten Serviceprovisionierung für einen nachfragenden Carrier an einem MSAN
aktiviert Telekom Deutschland GmbH standardmäßig die DHCP Option 82 für diesen
nachfragenden Carrier am MSAN, sofern der nachfragende Carrier bei der Bestellung nicht
ausdrücklich bekannt gegeben hat, auf diese Aktivierung zu verzichten.
Die DHCP Option 82 ermöglicht den Endkundenmodems des nachfragenden Carriers, sich
bei der erstmaligen Anschaltung und später im Betrieb automatisch im Netz des
nachfragenden Carriers zu melden und Basisinformationen über Port und MSAN an den
nachfragenden Carrier zu übermitteln. Der MSAN fungiert als DHCP Relay Agent. Ein DHCPRequest eines nachfragenden Carrier-Modems oder eines PCs, welcher am Modem
angeschlossen ist, wird an den MSAN übermittelt. Der MSAN fügt in den DHCP-Request die
Informationen Port ID und MSAN ID ein und leitet den DHCP-Request zum DHCP Server im
Netz des nachfragenden Carriers weiter. Auf diese Weise ist es dem nachfragenden Carrier
möglich, die MSAN ID und Port ID je Endkunde abzufragen. Diese Funktion kann als
Abnahmetest und auch im laufenden Betrieb zur Teilnehmeridentifikation eingesetzt werden.
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L2-IPBSA Stand Alone VULA
Die Realisierung eines L2-IPBSA Stand Alone VULA auf einer Teilnehmeranschlußleitung
wird seitens des nachfragenden Carrier mittels Bestellung eingeleitet.
Der Feasibility-Check von Telekom Deutschland GmbH zeigt dem nachfragenden Carrier
unverbindlich
an,
welche L2-IPBSA Stand Alone Bandbreite auf
der
Teilnehmeranschlußleitung maximal möglich wäre.
Grundsätzlich werden für den bestellten L2-IPBSA Stand Alone vier VLANs bzw. PVCs
eingerichtet, sofern nicht der nachfragende Carrier bei der Bestellung des L2-IPBSA Stand
Alone ausdrücklich die Realisierung nur eines VLANs bzw. PVCs angibt.
Die physikalische Limitierung der Teilnehmeranschlußleitung ist mit dem Line-Profil definiert.
Somit kann in jedem einzelnen VLAN/PVC diese Bandbreite genutzt werden, aber in Summe
nicht mehr als im Line-Profil provisioniert. Die Verkehrspriorisierung ist gemäß p-bit Marking
geregelt und unabhängig von den VLANs.
Folgende Tabelle stellt die für FTTC anzubietenden L2-IPBSA Stand Alone-Profile dar:
L2-IPSA Stand
Alone Profile
Untergrenze
Downstream/Upstream
Downstream/Upstream
8.192/768
256/64
20.480/4.096
8.193/512
20.480/4.096
ADSL2+, VDSL2
30.720/10.240
16.384/4.096
30.720/10.240
VDSL2.Vectoring
51.200/20.480
30.720/10.241
51.200/20.480
VDSL2.Vectoring
76.800/30.720
30.720/20.481
76.800/30.720
VDSL2.Vectoring
102.400/40.960
76.801/20.480
102.240/40.960
VDSL2.Vectoring
Obergrenze
Anschlußtechnologie
Downstream/Upstream
Verfügbarkeit
8.192/768
ADSL2+, VDSL2
Tabelle 5: L2-IPBSA Stand Alone Profile
Bei den L2-IPBSA Stand Alone-Profilen in Tabelle 5 handelt es sich um die Angabe der
Leitungsgeschwindigkeit auf der Teilnehmeranschlußleitung in kbit/s inklusive
Protokolloverhead. Mit dem erstgenannten Wert ist immer „downstream“ und mit dem
zweitgenannten Wert „upstream“ definiert. Die L2-IPBSA Stand Alone-Profile in Tabelle 5
sind als „bis zu“ Profile zu verstehen, d.h. die tatsächlich herstellbare Bandbreite auf der
Teilnehmeranschlußleitung kann variieren und hängt von den technischen Gegebenheiten
vor Ort ab. Die Bandbreite kann daher größer/gleich der definierten Untergrenze und
maximal gleich der Obergrenze des jeweiligen Profils sein. Die jeweils aktuell vordefinierten
Zwischenprofile für erforderliche Bandbreitenrückstufungen stehen dem nachfragender
Carrier über das Web-Frontend jederzeit als Information zur Verfügung.
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Telekom Deutschland GmbH richtet vorerst zumindest folgende Abstufungen ein:
8192/768
6144/768
6144/512
6144/384
4096/768
20480/4096 30720/10240 51200/20480
20480/3072 30720/8192 51200/15360
20480/2048 30720/6144 51200/10240
20480/1024 30720/4096 40960/20480
16384/4096 25600/10240 40960/15360
76800/30720
76800/25600
76800/20240
76800/15360
76800/10240
102400/40960
102400/35840
102400/30720
102400/20480
102400/10240
4096/512
4096/384
4096/256
3072/768
3072/512
3072/384
3072/256
2048/768
2048/512
2048/386
2048/256
1024/512
1024/368
1024/256
1024/128
768/256
768/128
16384/3072 25600/8192 40960/10240
16384/2048 25600/6144 30720/20480
16384/1024 25600/4096 30720/15360
12288/4096 20480/8192
12288/3072 20480/6144
12288/2048 16384/10240
12288/1536 16384/8192
12288/1024 16384/6144
12288/768 12288/10240
10240/4096 12288/8192
10240/3072 12288/6144
10240/2048
10240/1536
10240/1024
8192/4096
8192/3072
8192/2048
8192/1536
8192/1024
71680/30720
71680/25600
71680/20240
71680/15360
71680/10240
61440/30720
61440/25600
61440/20240
61440/15360
61440/10240
51200/30720
51200/25600
40960/30720
40960/25600
30720/30720
30720/25600
76800/40960
76800/35840
61440/40960
61440/30720
51200/40960
51200/35840
40960/40960
40960/35840
Tabelle 6: L2-IPBSA Stand Alone-Zwischenprofile
Im laufenden Betrieb wird sich aufgrund des Einsatzes der Vectoringtechnik die Bandbreite,
mit der das Modem ursprünglich synchron wurde, nicht ändern. Sollte es dennoch zu einer
Beeinträchtigung des L2-IPBSA Stand Alone und in weiterer Folge zu einer Störung auf der
Teilnehmeranschlußleitung kommen, sind Maßnahmen im Rahmen des Entstörprozesses
erforderlich. Detaillierte Regelungen hierzu im Rahmen der Entstörung sind notwendig und
noch zu regeln.
Telekom Deutschland GmbH übermittelt dem nachfragenden Carrier eine Last-Mile-Status
Analyse - Meßprotokoll nach der Herstellung / Umstellung. Der nachfragende Carrier hat die
Möglichkeit, die tatsächliche Line-Rate via Web-Frontend (im Hintergrund wird eine LastMile-Status-Analyse - Abfrage aktiviert) der jeweiligen Teilnehmeranschlußleitung
abzufragen.
Der nachfragende Carrier hat vorerst die Möglichkeit, symmetrische L2-IPBSA Stand Alone
Bandbreitenprofile durch die Begrenzung der Downstreambandbreite auf den Wert der
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Upstreambandbreite einzurichten. Dies begründet u. a. die vermeintlich hohe Zahl von
den geforderten Abstufungen.
Sollte Telekom Deutschland GmbH symmetrischen Profile im ARU-Umfeld künftig in
Aussicht nehmen, wird Telekom Deutschland GmbH den nachfragenden Carrier zeitgerecht
vorab über diese Absicht informieren und gemeinsam mit dem nachfragenden Carrier über
die technische und kommerzielle Umsetzung zu verhandeln.
Interleaving-Delay auf der Teilnehmeranschlußleitung
Zur L2-IPBSA Stand Alone - Bandbreite ist für die Anschlußvariante VDSL2 grundsätzlich
eines von derzeit zwei möglichen Interleaving-Delays (Interleavetiefen) auf der
Teilnehmeranschlußleitung bestellbar und zwar die 8 ms und 0 ms. Macht der nachfragende
Carrier bei der Bestellung keine Angaben oder ist für die einzurichtende Bandbreite das
Interleaving-Delay 0 ms nicht verfügbar, wird standardmäßig das Interleaving-Delay von 8
ms eingestellt und der nachfragende Carrier darüber ausdrücklich informiert.
Telekom Deutschland GmbH bietet ein Interleaving-Delay von 8 ms für sämtliche
Bandbreitenprofile und - zwischenprofile an. Ein Interleaving-Delay von 0 ms wird für
mindestens fünf Zwischenprofile pro Bandbreitenkategorie, d.h. bis 8 Mbit/s, bis 20 Mbit/s,
bis 30 Mbit/s, bis 50 Mbit/s, bis 75 Mbit/s und bis 100 Mbit/s, angeboten. Die jeweils
aktuellen Zwischenprofile für die ein Interleaving-Delay von 0 ms angeboten wird, stehen
dem nachfragenden Carrier über das Web-Frontend jederzeit als Information zur Verfügung.
Für die Anschlußvariante ADSL2+ beträgt das Interleaving-Delay 12 ms im Downstream und
0 ms im Upstream.
Sollte z. B. durch eine Änderung der technischen Funktionalitäten im Netz der Telekom
Deutschland GmbH (z. B. Einsatz von SRA, Overrule-Modus) oder durch Bereinigung nicht
mehr benötigter Templates für mehr als die genannten Bandbreiten ein Interleaving-Delay
von 0 ms möglich werden, oder kann Telekom Deutschland GmbH das L2-IPBSA Stand
alone VULA künftig ohne Profil-Templates realisieren, wird Telekom Deutschland GmbH den
nachfragenden Carriern zeitnah darüber informieren und dem nachfragenden Carrier diese
anbieten.
L2-IPBSA Stand Alone VULA Endkundenreporting via “Last-Mile-Status-Analyse”
Konfigurations-Templates
Telekom Deutschland GmbH stellt dem nachfragenden Carrier die jeweils aktuellen
Konfigurations-Templates mit allen enthaltenen Parametern und einer eindeutigen TemplateID zur Verfügung. Die Templates werden über das Web-Frontend abrufbar gehalten und der
nachfragende Carrier wird rechtzeitig über allfällige Änderungen informiert.
Inhalt der Statusabfrage
Der nachfragende Carrier kann über das Web-Frontend eine Statusabfrage seines
Endkunden mittels „Last-Mile-Status-Analyse“ durchführen. Unmittelbar nach der Abfrage zu
der jeweiligen Teilnehmeranschlußleitung wird ein Report mit folgenden Werten erstellt:
Konfigurations-Parameter
Konfigurations-Template-ID
Test-, Diagnose-, Status-, Perfomance-Parameter
Noise margin Up-/Downstream
output power Up-/Downstream
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attenuation Up-/Downstream
max attainable bitrate Up-/Downstream
Current INP Value Up-/Downstream
Interleaving Delay Up-/Downstream
Relative Occupation Capacity Up-/Downstream
Error seconds
Severly Errored Seconds
Unavailable Seconds
Code Violation
Forward Error Correction
Re-Inits
Power Spectral Density
Carrier Load
Signal to noise ratio
Hlog
Quiet line noise
Gain
Line Rate Up-/Downstream
Lineprofil Up-/Downstream
Status der DSL-Verbindung (synchron, asynchron)
S-VLAN-Tag
Mapping der kundenseitigen C-VLAN-IDs (bzw. PVCs) auf die netzseitigen C-VLAN-IDs
Alarm Dying Gasp
Last-Sync Timestamp: gibt den Zeitpunkt an,
Synchronisierung stattfand
FaINI: Anzahl nicht erfolgreicher Initialisation events
zu
dem
die
letzte
erfolgreiche
Elektrische Länge: gemessen in dB bei 1 MHz normalisiert (nur bei VDSL)
Modeminventory-Parameter - sofern am MSAN verfügbar
Modemname
Vendorname
Serial Number
Version Number
Self Test result
DSL Annex
Firmware
Leitungstreiber
Telekom Deutschland GmbH hat sämtliche Parameter entsprechend den einschlägigen
Standards bzw. jedenfalls in der Form anzubieten, wie sie für eigene Zwecke selbst
eingesetzt werden. Telekom Deutschland GmbH übermittelt dem nachfragenden Carrier auf
konkrete begründete Nachfrage Verweise auf die entsprechenden Standards bzw. gibt bei
Abweichungen von diesen bekannt, in welcher konkreten Form diese Parameter von
Telekom Deutschland GmbH selbst eingesetzt werden.
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Ist mit den dem nachfragenden Carrier zur Verfügung gestellten Parametern im Einzelfall
keine erfolgreiche Störungseingrenzung möglich, hat Telekom Deutschland GmbH
unentgeltlich die Fehlereingrenzung zu übernehmen. Um diese Eingrenzung durch Telekom
Deutschland GmbH zu ermöglichen bzw. zu erleichtern, hat der nachfragende Carrier
gemeinsam mit dem Ersuchen um Fehlereingrenzung alle relevanten Informationen bzw.
Schlußfolgerungen, die er im Zuge seiner eigenen Fehlereingrenzung von seinem
Endkunden erhalten oder sonst ermittelt hat, an Telekom Deutschland GmbH zu übermitteln.
Kann Telekom Deutschland GmbH auf Basis der von ihr vorgenommenen
Störungseingrenzung nachweisen, daß der nachfragende Carrier mit den zur Verfügung
stehenden Parameter und gegebenenfalls Informationen des Endkunden die
Fehlereingrenzung selber hätte vornehmen können, hat der nachfragende Carrier Telekom
Deutschland GmbH den Aufwand für die Störungseingrenzung im nachgewiesenen und
erforderlichen Umfang zu ersetzen.
Modalitäten der Abfragen
Die „Last-Mile-Status-Analyse“ wird vom nachfragenden Carrier aus Kapazitätsgründen
grundsätzlich nur im Einzelfall durchgeführt.
Zyklische Abfragen aller Parameter der „Last-Mile-Status-Analyse“ - mit Ausnahme der
Parameter S-VLAN-Tag und Mapping der kundenseitigen C-VLAN-IDs (bzw. PVCs) auf die
netzseitigen C-VLAN-IDs - über alle Leitungen eines alternativen Betreibers können aber
zumindest zwei Mal wöchentlich erfolgen. Die Details dieser Abfragen werden zwischen
Telekom Deutschland GmbH und dem nachfragenden Carrier frühestmöglich abgestimmt.
Für die Zeit bis zum Vorliegen dieser Abstimmung gibt Telekom Deutschland GmbH dem
nachfragenden Carrier binnen 14 Tagen nach Bestellung des Übernahmeanschlusses
provisorische Zeitfenster für die beiden wöchentlichen Abfragen bekannt, wobei wenigstens
eine Abfrage innerhalb der normalen Geschäftszeiten zu liegen hat.
Bereitstellung von L2-IPBSA Stand Alone – Statusinfomationen (Bestellung
etc.)
Sämtliche geschäftsfallbezogenen Statusinformationen werden dem nachfragenden Carrier
im Zeitraum der Geschäftsfallbearbeitung zeitnahe (abhängig von Geschäftsfall, Art und Typ
der Statusmeldung) zur Verfügung gestellt. Nach Geschäftsfall-Abschluß sind die Daten
mindestens für einen Zeitraum von vier Wochen über das Web-Frontend abrufbar.
Der nachfragende Carrier kann die Status-Abfrage mittels elektronischer Schnittstelle WITA
(Web-GUI oder SOAP), falls WITA diese Leistung nicht unterstützt, über ein Web-Frontend
(Web-GUI oder SOAP) durchführen, um in die Geschäftsfälle, deren Statusinformationen, die
Bestellabwicklung sowie über die Störungsabwicklung Einsicht zu erhalten.
Abnahmetest zur Bereitstellung von L2-IPBSA Stand Alone
Zur Verifikation des Gutfalles (Realisierbarkeit) durch den nachfragenden Carrier bei
Herstellung gilt für die Herstellung und Umstellung bei der Bereitstellung Folgendes:
Bei der Herstellung der Teilnehmeranschlußleitung (TAL) oder Umstellung (mit Arbeiten
beim Endkunden) von
(nicht aktiver) TAL- auf L2-IPBSA-Nutzung VULA wird am
Kundenstandort vom Techniker der Telekom Deutschland GmbH ein Meßgerät (Testmodem)
an die TAE der Teilnehmeranschlußleitung angeschlossen und synchronisiert. Dabei soll die
Synchronisation mit der Profilkonfiguration am MSAN-Port erfolgen, welche dem bestellten
L2-IPBSA Stand Alone Profil (Bandbreite, Interleaving-Delay) entspricht.
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Bei Synchronität des Modems wird mittels der am MSAN aktivierten DHCP Option 82 in
Übereinstimmung mit der beim Bestellprozeß bekanntgegebenen MSAN-ID und Port-ID das
Port am MSAN seitens nachfragenden Carrier identifiziert und mit der
Endkundenreporting/Last-Mile-Status-Analyse die Leitungswerte inkl. synchronisierter Bitrate
abgefragt.
Im Fall der Umstellung (ohne Arbeiten beim Endkunden) von bereits aktivierten TAL- auf L2IPBSA-Stand Alone VULA ist die Anwesenheit eines Technikers mit einem Modem vor Ort
nicht vorgesehen. Für diesen Fall übermittelt Telekom Deutschland GmbH dem
nachfragenden Carrier gemeinsam mit der Eingangsbestätigung einen Nachweis, z. B.
Abnahme- und Meßprotokoll, Ausdruck aus internen Systemen der Telekom Deutschland
GmbH, der die erfolgte Umstellung und die Übernahme derselben in die Systeme der
Telekom Deutschland GmbH dokumentiert.
Technische Einrichtungen beim Endkunden
Seitens Telekom Deutschland GmbH wird - soweit nicht bereits vorhanden – eine TAEAnschlußdose beim Endkunden bereitgestellt. Es gelten die Regelungen wie bei
Bereitstellung einer vollständig entbündelten Teilnehmeranschlußleitung.
Seitens des nachfragenden Carriers ist sicherzustellen, daß folgende technischen
Einrichtungen beim Endkunden bereitgestellt werden:



Stromversorgung,
Modem beim Endkunden passend zur Anschlußart und
Anschlußtechnologie,
Verkabelung zwischen APL und TAE vorhanden
(wenn keine TAE vorhanden, gelten die Regeln wie bei TAL-Neuanschluß)
Liste der Kontakte / Abwicklung über Web-Frontend
Kontaktliste
Die Liste der Kontakte von Telekom Deutschland GmbH sind in im Extranet stets aktuell
bereitzustellen.
Zur Vermeidung von Mißverständnissen und Versäumnissen erfolgt die Kommunikation bei
Anfragen, Rückfragen oder Beschwerden per E-Mail über die in der Kontaktliste definierten
Postfächer von Telekom Deutschland GmbH.
Der nachfragende Carrier übermittelt seine Ansprechpartner/Kontaktadressen spätestens
nach Zeichnung der „Änderungsvereinbarung zum Standardvertrag/Vertrag über den Zugang
zur Teilnehmeranschlußleitung und zur Zusatzvereinbarung über den Zugang zur
Teilnehmeranschlußleitung über Schaltverteiler auf dem Hauptkabel und Kabelverzweiger
auf dem Verzweigerkabel“ der Anordnung an Telekom Deutschland GmbH.
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Sollte es zu Änderungen der Kontakte bei Telekom Deutschland GmbH bzw. beim
nachfragenden Carrier kommen, erfolgt eine umgehende Mitteilung an den nachfragenden
Carrier bzw. an Telekom Deutschland GmbH.
Die Kontaktliste enthält jeweils die entsprechenden Ansprechpartner inklusive Bezeichnung,
Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Abwicklung
Soweit nicht im spezifischen Fall anders angegeben, steht dem nachfragenden Carrier zur
Abwicklung der anordnungsgegenständlichen Leistungen, die durch die elektronische
Schnittstelle WITA (Web-GUI oder SOAP) nicht bereitgestellt werden können, zusätzlich ein
Web-Frontend (nach Wahl des nachfragender Carrier als Web-GUI oder SOAP-Schnittstelle)
in deutscher Sprache zur Verfügung. Sämtliche nach dieser Anordnung über andere
Kommunikationswege übermittelte Informationen sind überdies über das Web-Frontend
abrufbar. Mit Rechtskraft dieser Anordnung übermittelt Telekom Deutschland GmbH dem
nachfragenden Carrier die Zugangsdaten sowie Berechtigungen (Username und
Ersteinstiegspaßwörter) an die vom nachfragenden Carrier bekannt gegebenen
Ansprechpartner.
Die Bedienung des Web-Frontend ist der Benutzerdokumentation, die mit den Paßwörtern
übermittelt wird, zu entnehmen. Die detaillierten Übergabeformate sind bei Nutzung der
SOAP-Schnittstelle in der Schnittstellenbeschreibung enthalten.
Das Web-Frontend ist über das Internet erreichbar.
Telekom Deutschland GmbH übernimmt keinerlei Haftung für die unberechtigte Verwendung
von Usernamen und Einstiegspaßwörtern.
Für den Lauf von Fristen für Prozesse und Abläufe, die über das Web-Frontend abgewickelt
werden, ist der Zeitstempel des jeweiligen Auslösers der Aktion aus dem Web-Frontend
relevant.
Weitere Details zum Web-Frontend sind zu regeln.
Übergabeanschluß
Bestellung der Übergabeanschlusses
Bestellung des Übergabeanschlusses bei einem bereits bestehenden
physischen Zugang (Kollokation) des nachfragenden Carriers am MSAN-/KVz- oder
HVt-Standort
Zur Verkehrsübergabe (LWL-Verkehrsanbindung) des nachfragenden Carriers bei bereits
bestehender Kollokation des nachfragenden Carrier am KVz- oder HVt-Standort muß vom
nachfragenden Carrier eine Angebotsaufforderung über das Web-Frontend oder per E-Mail
an Telekom Deutschland GmbH zeitgerecht - mindestens jedoch elf Wochen bevor der
nachfragende Carrier L2-IPBSA Stand Alone VULA zur Realisierung von Diensten für seine
Endkunden bestellen möchte - erfolgen. Telekom Deutschland GmbH bestätigt den Erhalt
der Angebotsaufforderung innerhalb von einem Arbeitstag nach Zugang der
Angebotsaufforderung.
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Mit der Angebotsaufforderung übermittelt der nachfragende Carrier folgende Informationen an
Telekom Deutschland GmbH:
 KVz-ID oder IMDAS-Nummer bei Hauptverteilern
 Kundennummer des nachfragenden Carriers
 Größe des Gigabitports (1 oder 10 Gbit/s)
 Planung ja/nein
 gewünschter Bereitstellungstermin
 Link aggregation (LAG) gewünscht ja/nein
 Vorhandensein von Telekom Deutschland GmbH-LWL-Infrastruktur
Telekom Deutschland GmbH prüft die Realisierung des vom nachfragenden Carrier
gewünschten Übergabeanschlusses und des gewünschten Bereitstellungstermins nach dem
Eingang der Angebotsaufforderung unverzüglich und unterbreitet dem nachfragenden
Carrier innerhalb von längstens zwanzig (20) Arbeitstagen ab Eingang der
Angebotsaufforderung bei Telekom Deutschland GmbH ein Angebot über den nachgefragten
Übergabeanschluß per E-Mail, in dem sie entweder den gewünschten Bereitstellungstermin
bestätigt oder unter Angabe von Gründen einen anderen Bereitstellungstermin nennt.
Bei verspäteter Antwort von Telekom Deutschland GmbH auf die Angebotsaufforderung
fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln.
Die genannte Frist von zwanzig (20) Arbeitstagen beginnt mit dem Eingang der
Angebotsaufforderung, auch wenn die vom nachfragenden Carrier im Zuge der
Angebotsaufforderung übermittelten Informationen unvollständig sind. Die Frist wird jedoch
bei Übermittlung einer Aufforderung von Telekom Deutschland GmbH, die fehlenden
Informationen nachzureichen, bis zum Tag der Nachreichung der fehlenden Informationen
(Eingang bei Telekom Deutschland GmbH) gehemmt.
Wird das Angebot von Telekom Deutschland GmbH binnen zwanzig (20) Arbeitstagen nach
vollständigem Zugang vom nachfragenden Carrier nicht angenommen, gilt es als abgelehnt.
Im Falle einer Angebotsannahme bestellt der nachfragende Carrier über das Web-Frontend
die Verkehrsanbindung. Telekom Deutschland GmbH bestätigt den Zugang der Bestellung
binnen eines Arbeitstages.
Bestellung des Übergabeanschlusses bei einem bereits bestehenden bzw. beauftragten
Übergabeanschlusses eines Dritten am KVz- oder HVt-Standort
Die Bestellung des Übergabeanschlusses bei Mitnutzung eines vorhandenen bzw. bereits
bestellten Übernahmeanschlusses eines Dritten ist gem. noch zu regelnder Prozesse
zulässig. Zusätzlich zu dem Prozedere –Bestellung des Übergabeanschlusses- übermittelt
der nachfragende Carrier mit der Angebotsaufforderung an Telekom Deutschland GmbH
eine Einverständniserklärung des Dritten, dessen Übernahmeanschluß vom nachfragenden
Carrier mitgenutzt werden kann. Die Einverständniserklärung muß die aufgezählten
Mindestinhalte enthalten.
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Der nachfragender Carrier übermittelt daher folgende Angaben:
 Kundennummer des nachfragenden Carriers
 Leitungsbezeichnung/Kennung des vorhandenen/bestellten Übergabeanschlusses des
Dritten
 Gewünschter Bereitstellungstermin (Beginn Mitnutzung)
 Angaben zum Dritten (Name Provider, Ansprechpartner)
 KVz-ID oder IMDAS-Nr
 Einverständniserklärung des Dritten
Für Telekom Deutschland GmbH ist der nachfragende Carrier der einzige Ansprechpartner,
an den sämtliche Informationen im Rahmen der Mitnutzung per E-Mail übermittelt werden.
Der nachfragende Carrier hat dafür zu sorgen, daß diese Informationen - sofern sie auch den
Dritten betreffen - zeitgerecht an diesen weitergeleitet werden.
Verkehrsweiterleitung zum alternativen KVz, HVt oder BNG
Derzeitig nicht angeordnet. Daher hier nur möglicher Lösungsvorschlag bei Freiwilligkeit
durch Telekom Deutschland GmbH.
Die Verkehrsübergabe kann auch über einen alternativen KVz, HVt oder am BNG erfolgen,
sofern der nachfragende Carrier eine Verkehrsübergabe durch Telekom Deutschland GmbH
wünscht - erfolgen. In diesem Fall ist vom nachfragenden Carrier eine Angebotsaufforderung
an Telekom Deutschland GmbH über das Web-Frontend zu übermitteln. Auf die vom
nachfragenden Carrier gewünschte Verkehrsweiterleitung zum alternativen KVz, HVt oder
BNG muß der nachfragende Carrier bei der Angebotsaufforderung und Bestellung des
Übergabeanschlusses ausdrücklich hinweisen.
Der nachfragender Carrier übermittelt über das Web-Frontend folgende Angaben:
 IMDAS-Nr bei HVt
 KVz-ID bei KVz
 Kundennummer des nachfragenden Carriers
 Gewünschtes SLA
 IMDAS-Nr des alternativen HVt oder
 KVz-ID des alternativen KVz oder
 VPSZ des BNG
 Größe des Gigabit Ports
 Planung ja/nein
 gewünschter Bereitstellungstermin
 Link aggregation gewünscht ja/nein
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Verkehrsweiterleitung zu einem alternativen Standort des nachfragender Carriers
Derzeitig nicht angeordnet. Daher hier nur möglicher Lösungsvorschlag bei Freiwilligkeit
durch Telekom Deutschland GmbH.
Die Verkehrsweiterleitung zu einem alternativen Standort des nachfragenden Carriers, der
nicht einem KVz-, HVt- oder BNG-Standort entspricht, bedarf - sofern der nachfragende
Carrier eine Verkehrsweiterleitung durch Telekom Deutschland GmbH wünscht - einer
gesonderten vertraglichen Vereinbarung. In diesem Fall kann der nachfragende Carrier über
das Web-Frontend auch im Zusammenhang mit der Verkehrsweiterleitung zu einem
alternativen Standort des nachfragenden Carriers eine Angebotsaufforderung an Telekom
Deutschland GmbH übermitteln.
Der nachfragende Carrier übermittelt über das Web-Frontend folgende Angaben:
 Auftragsnummer des nachfragenden Carriers
 gewünschtes SLA
 nachfragender Carrier-Standortadresse
 gewünschter Bereitstellungstermin
 KVz-ID bzw. IMDAS-Nr , der übergeben werden soll
Bereitstellung des L2-IPBSA-Übergabeanschlusses VULA
Die Herstellungsfrist für die LWL-Verkehrsanbindung (Übernahmeanschluß) beträgt in der
Regel zwei (2) Wochen.
Der nachfragende Carrier stellt hierbei die notwendige Glasfaser bereit.
Das ggf. vorhandene Leerrohr des nachfragenden Carriers, in dem das KVzZuführungskabel verlegt ist, kann mitgenutzt werden. Telekom Deutschland GmbH und
nachfragender Carrier klären vor verbindlicher Bestellung durch nachfragenden Carrier die
Ausführung der Abschlußstecker an der Glasfaser.
Bei Fehlen eines Leerrohres ist der ggf. notwendige Tiefbau vergleichbar den bisherigen
Regelungen zur Bereitstellung eines KVz-Zuführungskabels durch den nachfragenden
Carrier durchzuführen.
Wenn aufgrund mangelnder Verfügbarkeit oder schlechter Witterung die notwendigen
Tiefbau- und Kabelverlegearbeiten durch den nachfragenden Carrier nicht durchgeführt
werden können, teilt dieser dies unverzüglich der Telekom Deutschland GmbH per eMail mit.
Die Herstellungsfrist des Übernahmeanschlusses wird bis zur Bereitstellungsmeldung
gehemmt.
Der nachfragende Carrier gestattet bei Bereitstellung im HVt den Zugang zu seinen
Kollokationsräumlichkeiten zwecks Herstellung des Übernahmeanschlusses und wirkt im
erforderlichen Ausmaß mit.
Da keine Hochbauarbeiten erforderlich sind, entfällt der Bedarf einer gemeinsamen
Begehung.
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Der konkrete Bereitstellungstermin wird dem nachfragenden Carrier spätestens fünf (5)
Arbeitstage davor unter Nennung von Datum, Uhrzeit und Ansprechpartner per E-Mail
angekündigt, damit zeitgerecht eine Bereitstellung der Glasfaser vor Ort durch den
nachfragenden Carrier erfolgen kann. Der Bereitstellungstermin ist durch den nachfragender
Carrier binnen zwei (2) Arbeitstagen nach Zugang der Ankündigung - falls dieser Termin vom
nachfragender Carrier wahrgenommen werden kann - per E-Mail zu bestätigen.
Verzögerungen, die durch eine Nichtannahme des Bereitstellungstermins entstehen,
hemmen die Herstellungsfrist für den Übergabeanschluß.
Stellt der nachfragende Carrier trotz Bestätigung die notwendige Glasfaser nicht am
vereinbarten Ort bereit oder verweigert er im Bereitstellungstermin die Abnahme unter
Angabe von Gründen, verzögert sich die Herstellung des Übergabeanschlusses
entsprechend. Telekom Deutschland GmbH wird dem nachfragenden Carrier einen
neuerlichen Bereitstellungstermin nach dem obigen Prozedere per E-Mail ankündigen. Die
Fristen für die Herstellung des Übergabeanschlusses sind bis zum neuen
Bereitstellungstermin gehemmt.
Zum tatsächlichen Bereitstellungstermin, an dem beide Anordnungspartner vor Ort
anwesend sein müssen, erfolgt die Abnahme des Übergabeanschlusses durch den
nachfragenden Carrier. Mit der Abnahme gilt der Übergabeanschluß als hergestellt. Die
Abnahme muß spätestens am Tag des bestätigten Bereitstellungstermins möglich sein und
erfolgt spätestens zu diesem Termin. Über die Abnahme wird ein gemeinsames Protokoll
erstellt. Verweigert der nachfragende Carrier grundlos die Abnahme, so gilt die Leistung
"Übergabeanschluß" nach Ablauf des Kalendertages, für den die Bereitstellung und damit
die Abnahme vereinbart wurden, als abgenommen. Bei begründeter Verweigerung der
Abnahme durch den nachfragenden Carrier übermittelt dieser binnen zwei (2) Arbeitstagen
eine Mängelliste; gleichzeitig kündigt Telekom Deutschland GmbH einen neuen
Bereitstellungstermin nach dem o. g. Verfahren an.
Telekom Deutschland GmbH wird den nachfragenden Carrier über allenfalls zusätzlich
erforderliche Zutrittstermine unter Nennung von Datum, Uhrzeit und Ansprechpartner sowie
über die etwa erforderliche Anwesenheit eines Technikers des nachfragenden Carriers fünf
(5) Arbeitstage vorher per E-Mail informieren.
Kommt es zu Verzögerungen der Herstellung des Übergabeanschlusses, die im
Verantwortungsbereich des nachfragenden Carriers liegen und die verhindern, daß der
nachfragende Carrier spätestens zeitgleich mit Telekom Deutschland GmbH auf L2-IPBSA
Stand Alone basierende Breitbanddienste für Endkunden im Einzugsbereich des
betreffenden HVt bestellen kann, haftet Telekom Deutschland GmbH dafür nicht. Dies gilt
auch für Verzögerungen bei Realisierung der Anbindung unter Nutzung eines
Übernahmeanschlusses eines Dritten, die sich aufgrund des Dreiecksverhältnisses ergeben
und die im Bereich des Dritten und damit des nachfragenden Carriers liegen. Insbesondere
hemmen solche Verzögerungszeiten die vorstehend festgelegten Leistungsfristen. Telekom
Deutschland GmbH bleibt von sämtlichen Rechten und Pflichten, die aus dem
Vertragsverhältnis zwischen dem nachfragenden Carrier und dem Dritten resultieren,
unberührt. Insbesondere haftet Telekom Deutschland GmbH nicht für den Fall, daß der Dritte
- aus welchen Gründen auch immer - dem nachfragenden Carrier die Zustimmung zur
Nutzung seiner Kollokationsräumlichkeiten im HVt entzieht.
Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln.
Der nachfragender Carrier erhält den Status seiner Aufträge über das Web-Frontend
übermittelt.
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Nach erfolgter Herstellung des Übergabeanschlusses wird eine Erledigungsmeldung per EMail an den nachfragenden Carrier übermittelt:
Die Erledigungsmeldung enthält folgende Angaben:
 Datum
 Auftragsnummer des nachfragenden Carriers
 Leitungsbezeichnung/Kennung des vorhandenen/bestellten Übergabeanschlusses des
Dritten
 Verkehrsübergabeart
 Fertigstellungsdatum
 KVz-ID bei KVz, IMDAS-Nr bei HVt oder VPSZ bei BNG
 Bereitstellungsdatum
Änderungen und Stornierung des Übergabeanschlusses
Änderungen des Übergabeanschlusses können per E-Mail mittels neuerlicher
Angebotsaufforderung an Telekom Deutschland GmbH erfolgen. Der weitere Prozeß richtet
sich danach, welche (geänderte) Form der Verkehrsübergabe vom nachfragenden Carrier
gewünscht wird.
Eine Rücknahme ("Stornierung") sowie eine Änderung der Angebotsaufforderung durch den
nachfragenden Carrier gegenüber Telekom Deutschland GmbH ist per E-Mail bis zum
Zugang des Angebots seitens Telekom Deutschland GmbH beim nachfragenden Carrier
möglich. Eine Änderung der Angebotsaufforderung gilt als neue Angebotsaufforderung durch
den nachfragenden Carrier und hat nach dem oben beschriebenen Verfahren zu erfolgen.
Eine nicht wesentliche Änderung der Angebotsaufforderung ändert nichts am Fristenlauf. Die
der Telekom Deutschland GmbH durch eine Änderung allenfalls entstehenden zusätzlichen
Kosten sind vom nachfragenden Carrier zu tragen.
Kündigung des Übergabeanschlusses
Die Kündigung des Übergabeanschlusses ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier
Monaten zum Letzten eines jeden Kalendermonats möglich.
Die Kündigung muß zumindest folgende Angaben enthalten:
 Auftragsnummer des nachfragenden Carriers
 Leitungsbezeichnung/Kennung des vorhandenen/bestellten Übergabeanschlusses des
Dritten
 Verkehrsübergabeart
 KVz-ID bei KVz, IMDAS-Nr bei HVt oder VPSZ bei BNG
 Angabe des letzten Leistungstages (Kündigungstermins)
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Telekom Deutschland GmbH ist nicht berechtigt, eine ordentliche Kündigung des
Übergabeanschlusses ohne das Vorliegen eines besonderen objektiven Grundes
vorzunehmen. Objektive Gründe sind insbesondere:
 Umsiedlung des betreffenden KVz, HVt oder BNG
 Abbau des KVz-, HVt- oder BNG
Der Kündigungsempfänger hat innerhalb von zwanzig (20) Arbeitstagen nach Zugang der
Kündigung den Erhalt per E-Mail zu bestätigen.
Im Falle der Kündigung durch Telekom Deutschland GmbH stellt diese einen alternativen
Übergabeanschluß dem nachfragenden Carrier bereit, sofern dieser es wünscht. Bei
Bereitstellung von Übergabeanschlüssen VULA , die im Rahmen des Vectoringausbaus
erfolgt sind, erfolgt die erneute Bereitstellung des Übergabeanschlusses kostenfrei. Der
nachfragende Carrier trägt die Kosten für die Bereitstellung seiner Backboneanbindung
selbst.
MSAN-Management
Ersteinrichtung der Bandbreite je MSAN
Nachdem der Übergabeanschluß für den nachfragenden Carrier eingerichtet worden ist, kann
der nachfragende Carrier über das Web-Frontend die Ersteinrichtung der gewünschten
Bandbreite je MSAN bestellen. Dies kann entweder über die elektronische Schnittstelle WITA
(Web-GUI und SOAP) oder, falls die Leistung von WITA nicht unterstützt wird, über ein
gesondertes Web-Frontend (Web-GUI und SOAP) erfolgen.
Seitens des nachfragenden Carriers sind folgende Informationen an Telekom Deutschland
GmbH zu übermitteln:
 Kundennummer des nachfragenden Carriers
 KVz-ID bei KVz, IMDAS-Nr bei Hauptverteiler oder VPSZ bei BNG
 Leitungsbezeichnung/Kennung des vorhandenen/bestellten Übergabeanschlusses des
Dritten
 MSAN-ID im Einzugsgebiet des KVz oder HVt
 Aktivierung von DHCP-Option 82 ja/nein (Default: ja)
 Bandbreite je MSAN
 Ansprechpartner/Rückrufnummer
Die Anschaltung an den MSAN sowie Bereitstellung der Bandbreite durch Telekom
Deutschland GmbH erfolgt zeitnah spätestens bis zum Ende des nächsten Arbeitstages ab
Zugang der Bestellung durch den nachfragenden Carrier.
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Die Frist berechnet sich ab Eingang der Bestellung bis 17:00 Uhr eines Arbeitstages bzw.
sofern die Bestellung an keinem Arbeitstag eingelangt ist, mit dem diesem Tag folgenden
Arbeitstag. Bei Eingang einer Bestellung nach 17:00 Uhr eines Arbeitstages beginnt die Frist
mit dem diesem Tag folgenden Arbeitstag.
Von der oben festgelegten Herstellungszeit ausgenommen sind Verzögerungen, welche
aufgrund von zu geringer Dimensionierung der Zuleitung zum MSAN entstehen können.
Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln.
Der nachfragende Carrier erhält eine Erledigungsmeldung von Telekom Deutschland GmbH
per E-Mail. Zeitpunkt der Erledigungsmeldung ist der Zeitstempel aus der Statusinformation
im Web-Frontend.
Diese Erledigungsmeldung enthält folgende Informationen:
 Datum/Uhrzeit
 Auftragsnummer des nachfragenden Carriers
 Leitungsbezeichnung/Kennung des vorhandenen/bestellten Übergabeanschlusses des
Dritten
 MSAN-ID
 DHCP-Option 82 ja/nein (Default: ja)
 Tatsächlich eingerichtete Bandbreite am MSAN
 S-VLAN-Tag
Ersteinrichtung einer Mindestbandbreite je MSAN durch Telekom Deutschland
GmbH im Zuge der Bestellung eines L2-IPBSA Stand Alone
Ist die Einrichtung der Mitnutzung eines bestimmten MSAN zur Erbringung eines vom
nachfragenden Carrier bestellten L2-IPBSA Stand Alone erforderlich und wurde das dafür
erforderliche MSAN-Management vom nachfragenden Carrier noch nicht bestellt, erfolgt die
Ersteinrichtung des MSAN mit einer Mindestbandbreite (1 Mbit/s) durch Telekom
Deutschland GmbH. Gleichzeitig wird die DHCP-Option 82 für den nachfragenden Carrier
am MSAN standardmäßig aktiviert. Es obliegt dem nachfragenden Carrier, die Bandbreite
auf diesem MSAN nach Erhalt der Erledigungsmeldung zu erhöhen, um
Servicebeeinträchtigungen der nachgelagerten L2-IPBSA Stand Alone zu vermeiden. Die
Ersteinrichtung der MSAN durch Telekom Deutschland GmbH erfolgt unentgeltlich, das
heißt, es fallen weder einmalige Einrichtungsentgelte noch monatliche Entgelte dafür an. Die
Ersteinrichtung einer Mindestbandbreite je MSAN durch Telekom Deutschland GmbH ist
nicht pönalerelevant.
Der nachfragende Carrier erhält darüber eine Erledigungsmeldung per E-Mail, die die
Zuordnung zu jener L2-IPBSA Stand Alone - Bestellung ermöglichen soll, die die
Ersteinrichtung der MSAN durch Telekom Deutschland GmbH ausgelöst hat. Zeitpunkt der
Durchführung ist der Zeitstempel aus der Statusinformation im Web-Frontend.
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Diese Erledigungsmeldung enthält folgende Informationen:
 Datum/Uhrzeit
 Auftragsnummer des nachfragenden Carriers
 Auftragsart (Ersteinrichtung)
 Leitungsbezeichnung/Kennung des vorhandenen/bestellten Übergabeanschlusses des
Dritten
 MSAN-ID
 S-VLAN-Tag
 Bandbreite
 Aktivierung DHCP-Option 82 ja
 Auftragsnummer des nachfragenden Carrier der Bestellung des L2-IPBSA Stand Alone
Zu geringe Dimensionierung der Zuleitung zum MSAN
Das Einrichten der Bandbreite je MSAN erfolgt nach dem Prinzip „First Come-First Served“.
Bei Kapazitätsengpässen bei der Zuleitung zum MSAN kann es zu einer Beeinträchtigung der
Performance der Bandbreite je MSAN kommen, bis Telekom Deutschland GmbH die
notwendige Erweiterung der Zuleitungskapazitäten durchgeführt hat. Telekom Deutschland
GmbH wird die erforderliche Erweiterung unverzüglich veranlassen und den nachfragenden
Carrier von Umfang und Dauer der Leistungseinschränkung unverzüglich informieren. Die in
Tabelle 2 definierten Parameter können in diesem Fall von Telekom Deutschland GmbH bis
zur Erweiterung nicht eingehalten werden. Telekom Deutschland GmbH haftet in diesem Fall
nicht.
Änderung der Bandbreite je MSAN
Die Änderung einer bereits bestehenden Bandbreite je MSAN ist über das Web-Frontend
möglich. Seitens des nachfragenden Carriers sind in diesem Fall folgende Informationen
einzugeben:
 Auftragsnummer des nachfragenden Carriers
 MSAN-ID
 Leitungsbezeichnung/Kennung des vorhandenen/bestellten Übergabeanschlusses des
Dritten
 Änderungen im Zusammenhang mit der Bandbreite
 Ansprechpartner/Rückrufnummer
Änderungen der Bandbreite je MSAN werden zeitnah spätestens bis zum Ende des
nächsten Arbeitstages durchgeführt und wirksam.
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Von der oben festgelegten Bereitstellungszeit ausgenommen sind Verzögerungen, welche
aufgrund von zu geringen Dimensionierungen der Zuleitung zum MSAN entstehen können.
Der nachfragende Carrier erhält eine Erledigungsmeldung. Für den betreffenden Monat
erfolgt dann eine tagesgenaue Verrechnung der monatlichen Entgelte.
Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln.
Kündigung der Bandbreite je MSAN
Die Kündigung der Bandbreite je MSAN (unabhängig davon, ob der nachfragende Carrier
oder die Telekom Deutschland GmbH die Ersteinrichtung veranlaßt hat) ist ebenfalls über
das Web-Frontend zum Ende eines jeden Arbeitstages möglich und wird mit dem darauf
folgenden Arbeitstag wirksam. Folgende Informationen sind vom nachfragenden Carrier
einzugeben:
 Auftragsnummer des nachfragenden Carriers
 MSAN-ID
 Leitungsbezeichnung/Kennung des vorhandenen/bestellten Übergabeanschlusses des
Dritten
 Ansprechpartner/Rückrufnummer
Der nachfragende Carrier erhält eine Erledigungsmeldung via Web-Frontend und per E-Mail.
Mit Durchführung der Kündigung der Bandbreite je MSAN funktionieren noch aktive dahinter
liegende L2-IPBSA Stand Alone - Anschlüsse nicht mehr. Seitens Telekom Deutschland
GmbH erfolgt diesbezüglich keine Prüfung vor der Abschaltung.
Bestellung eines L2-IPBStand Alone VULA
Allgemeines
Bevor der nachfragende Carrier für seine Endkunden ein L2-IPBSA Stand Alone auf der
Teilnehmeranschlußleitung bestellen kann, müssen der Übergabeanschluß bzw. eine
diesbezügliche Auftragsbestätigung von Telekom Deutschland GmbH vorhanden und eine
Bandbreite für den betreffenden MSAN bereits eingerichtet worden sein. Ist noch keine
Bandbreite für den betreffenden MSAN eingerichtet, erfolgt die Ersteinrichtung des
betreffenden MSAN durch Telekom Deutschland GmbH gemäß des oben beschriebenen
Prozesses. Sofern der Übergabeanschluß bzw. eine diesbezügliche Auftragsbestätigung von
Telekom Deutschland GmbH noch nicht vorhanden ist, kann der nachfragende Carrier kein
L2-IPBSA Stand Alone bestellen.
Im Zuge der Bestellung des L2-IPBSA Stand Alone kann der nachfragende Carrier je nach
Anschlußtechnologie 4 VLANs oder 4 PVCs oder die Option 1 VLAN bzw. die Option 1 PVC
für das betreffende L2-IPBSA Stand Alone auswählen.
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Es gibt drei verschiedene L2-IPBSA Stand Alone-Herstellarten:
 Herstellung (Neuherstellung einer völlig neuen Teilnehmeranschlußleitung)
 Umstellung von (nicht aktiver) TAL auf L2-IPBSA (mit Arbeiten beim Endkunden)
 Umstellung von (aktiver) TAL auf L2-IPBSA (ohne Arbeiten beim Endkunden)
Detaillierte Regelung zum Prozeß ist im Abschnitt –Bereitstellung eines L2-IPBSA Stand
Alone Anschlusses - enthalten.
Fristen
Die Herstellung eines L2-IPBSA Stand Alone bzw. die Umstellung auf ein L2-IPBSA Stand
Alone mit Telekom Deutschland GmbH-Technikereinsatz beim Endkunden vor Ort haben
durch Telekom Deutschland GmbH spätestens bis zum (einschließlich) neunten Arbeitstag
nach Eingang der Bestellung zu erfolgen, sofern der nachfragende Carrier bzw. der
Endkunde des nachfragenden Carriers nicht einen späteren Bereitstellungs- bzw.
Umstellungstermin wünscht.
Die Umstellung auf ein L2-IPBSA Stand Alone ohne Einsatz eines Telekom Deutschland
GmbH-Technikers beim Endkunden vor Ort hat durch Telekom Deutschland GmbH
spätestens bis zum (einschließlich) siebten Arbeitstag nach Zugang der Bestellung zu
erfolgen, sofern der nachfragende Carrier nicht einen späteren Umstellungstermin wählt.
Alle Fristen werden ab Eingang der Bestellung bis 17:00 Uhr eines Arbeitstages bzw., sofern
die Bestellung an keinem Arbeitstag eingelangt ist, mit dem diesem Tag folgenden Arbeitstag
berechnet. Bei Eingang einer Bestellung nach 17:00 Uhr eines Arbeitstages beginnt die Frist
mit dem diesem Tag folgenden Arbeitstag.
Innerhalb der Herstellungsfrist/Umstellungsfrist übermittelt Telekom Deutschland GmbH dem
nachfragenden Carrier die nachstehend genannten Informationen, gegebenenfalls innerhalb
der nachfolgenden Fristen:
 Empfangsbestätigung: erfolgt innerhalb eines Arbeitstages nach Eingang der
Bestellung
 Auftragsbestätigung: erfolgt spätestens am dritten Arbeitstag nach Eingang der
Bestellung.
 Mitteilung von C-VLAN-Tag und S-VLAN-Tag erfolgen in der Auftragsbestätigung.
Weiter wird in der Auftragsbestätigung auch über die MSAN-ID sowie die
Anschlußtechnologie (VDSL2, ADSL2+) informiert und allenfalls darauf hingewiesen,
daß das MSAN-Management von Telekom Deutschland GmbH eingerichtet wurde.
 Benachrichtigungen
Umstellungstermine
über
am
Web-Frontend
 Information über Terminverschiebungen
abrufbare
Herstelltermine,
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Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln.
Bei aufwendigen Projektierungen und umfangreichen Montage- und Schaltarbeiten (z.
B. Massenherstellungen oder Massenumstellungen, Koordinierung von FirmennetzUmstellungen) sind gesonderte Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern zu treffen,
wobei zumindest die Realisierungstage schriftlich festzuhalten sind.
Der nachfragende Carrier ist verpflichtet, das Modem unverzüglich nach Erhalt der
Auftragsbestätigung an seinen Endkunden bereitzustellen bzw. sicherzustellen, daß der
Endkunde über ein geeignetes Endgerät verfügt.
Nach erfolgter Herstellung/Umstellung
Eingangsbestätigung übermittelt.
wird
dem
nachfragenden
Carrier
die
Feasibility-Check
Der nachfragende Carrier kann vor der Bestellung eines L2-IPBSA Stand Alone kostenfrei
einen Feasibility-Check über die elektronische Schnittstelle WITA (Web-GUI und SOAP) oder,
falls WITA die Leistung nicht bereitstellen kann, ein Web-Frontend (Web-GUI oder SOAP)
durchführen. Der nachfragende Carrier kann die Verfügbarkeitsprüfung nach folgenden
Abfragemöglichkeiten durchführen:
 Rufnummer
 Adresse
 Kundennummer bei Telekom Deutschland (für Endkunden, die derzeitig bei Telekom sind)
 Last Mile-Nummer (TASL-Nummer)
Die Verfügbarkeitsprüfung liefert folgende Ergebnisse:
 Technologie (FTTC) (zukünftige Erweiterbarkeit auf FTTB)
 Anschlußtechnologie (VDSL2, ADSL2+)
 Virtuelle Entbündelung möglich: ja/nein
 Maximale Bandbreite (Line rate) Downstream/Upstream
 Bestellbare L2-IPBSA Stand Alone Anschluß-Datenraten
 VPSZ des BNG
 Hinweis, ob geeigneter Übergabeanschluß oder ein bestätigter Auftrag vorhanden ist
 Hinweis, ob geeignete MSAN Bandbreite vorhanden oder ein bestätigter Auftrag
vorhanden ist
 MSAN-ID, sofern in diesem Zeitpunkt eindeutig ermittelbar und Hinweis, ob MSANManagement bereits eingerichtet ist (ist MSAN in diesem Zeitpunkt noch nicht
eindeutig ermittelt, erfolgt ein entsprechender Hinweis)
 gegebenenfalls Rückmeldung, ob Leitungsmangel vorhanden ist.
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Erfolgt gleichzeitig mit der Meldung "geeigneter Übernahmeanschluß für diesen MSAN
vorhanden: nein" auch die Meldung "Virtuelle Entbündelung möglich: ja" und konnten die
bestellbaren L2-IPBSA Stand Alone ermittelt werden, so muß der nachfragende Carrier vor
der Bestellung des L2-IPBSA Stand Alone dafür sorgen, daß der Übergabeanschluß von ihm
bestellt wird. In diesem Fall ist eine Herstellung des betreffenden L2-IPBSA Stand Alone
nicht möglich.
Kommt die Meldung "Virtuelle Entbündelung möglich: nein", ist Virtuelle Entbündelung an
dem betreffenden Standort nicht verfügbar.
In beiden Fällen kann zu diesem Zeitpunkt keine L2-IPBSA Stand Alone-Bestellung auf der
betroffenen Teilnehmeranschlußleitung in den Systemen von Telekom Deutschland GmbH
durchgeführt werden.
Ab Erhalt einer Auftragsbestätigung für den Übergabeanschluß und/oder einer
Eingangsbestätigung für die Einrichtung der Bandbreite am MSAN ist für nachfragende
Carrier ein Feasibility-Check und/oder die Bestellung eines L2-IPBSA Stand Alone an
diesem Standort möglich.
Bestellprozeß für L2-IPBSA Stand Alone
Bestelldaten für L2-IPBSA Stand Alone
Der nachfragende Carrier übermittelt über die elektronische Schnittstelle WITA (Web-GUI und
SOAP) oder, falls WITA die Leistung nicht bereitstellen kann, über ein Web-Frontend (WebGUI oder SOAP) folgende für die Bestellung eines L2-IPBSA Stand Alone notwendigen Daten
an Telekom Deutschland GmbH:
 Auftragsnummer nachfragender Carrier
 Endkundenname - Anrede, Vorname, Nachname, Firma
 Rückrufnummer des Endkunden Privat / Firma
 Name des Ansprechpartners beim Endkunden
 Telekom Deutschland GmbH - Anschluss bereits vorhanden: ja/nein
 Anschlußdaten des Endkunden (soweit vorhanden) - Straße, Hausnummer, Block,
Stiege, Stock, Tür, Postleitzahl, Ort
 Telekom Deutschland GmbH-Anschluss (Vorwahl, Rufnummer)
 Herstellungsart (Neuherstellung, Umstellung, Umstellung mit Portierung, Umstellung
eines entbündelten TAL-Kunden)
 Anschlußtechnologie (Auswahlliste: VDSL2 bzw. ADSL2+)
 L2-IPBSA Stand Alone - Bandbreite (Auswahlliste)
 Netzservice (Auswahlliste)
 Interleaving-Delay auf der Teilnehmeranschlußleitung (bei Anschlußart VDSL2): 8 bzw.
0 ms
 C-VLAN-Swapping-Bereich (Auswahlliste: 8 - 999 oder 1010 - 3409)
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 nachfragender Carrier-Wunschtermin für die
Wunschtermin für das Umschaltezeitfenster)
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Bereitstellung
(bei
Umstellung
 gegebenenfalls Portierung der Rufnummer (ausgefülltes Anbieterwechselformular)
 Ansprechpartner nachfragender Carrier
 4 VLANs/4 PVCs oder Option 1 VLAN/1 PVC
Abweichungen zwischen Bestellung und Telekom Deutschland GmbH-Datenbank beim
Endkundennamen werden von Telekom Deutschland GmbH akzeptiert und die Bestellung
weiter bearbeitet, wenn die Änderung des Namens vom nachfragenden Carrier begründet
wird, z. B. bei Heirat oder im Todesfall, wenn die im gleichen Haushalt lebende Person den
Anschluß übernimmt.
Der nachfragende Carrier hat die Möglichkeit, bei Bestellung einer Umstellung auf ein L2IPBSA Stand Alone bei bestehender, aktiver Teilnehmeranschlußleitung der Telekom
Deutschland GmbH auch gleich das ggf. erforderliche Umstellungsformular als Attachment
über das Web-Frontend an die Telekom Deutschland GmbH zu übermitteln.
Wunschtermine für Herstellungen bzw. Umstellungen mit Telekom Deutschland GmbHTechnikereinsatz beim Endkunden vor Ort können frühestens neun Arbeitstage in der
Zukunft liegen. Wunschtermine (Umschaltezeitfenster) für Umstellungen ohne Telekom
Deutschland GmbH-Technikereinsatz beim Endkunden vor Ort können frühestens sieben
Arbeitstage in der Zukunft liegen. Die Eingabe von näheren Terminen ist systemisch
ausgeschlossen (kein Abschicken der Bestellung im Web-Frontend möglich bzw. es erfolgt
ein Storno der Bestellung). Ab Erhalt einer Auftragsbestätigung für den Übergabeanschluß
und/oder einer Eingangsbestätigung für die Einrichtung der Bandbreite am MSAN ist für
nachfragenden Carrier die Bestellung eines L2-IPBSA Stand Alone an diesem Standort
möglich.
Empfangsbestätigung
Aus der elektronischen Schnittstelle erfolgt umgehend die Empfangsbestätigung - zusätzlich
erfolgt die Übermittlung der Empfangsbestätigung per E-Mail.
Die Empfangsbestätigung enthält folgende Informationen:
Betreff: "Empfangsbestätigung" "L2-IPBSA Stand Alone VULA" ‚AUFTRAGSART'
‚AUFTRAGSNUMMER' ‚PORTIERUNGSAUFTRAGSNUMMER'
 Auftragsnummer des nachfragenden Carriers
 Auftragsart
 Name
 Anschrift
 nachfragender Carrier-Wunschtermin
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Auftragsprüfung/Auftragsbestätigung im Gutfall/Schlechtfall
Innerhalb von drei (3) Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung erfolgen die allgemeine
Auftragsprüfung (z. B. Prüfung von Name und Adresse) und die Prüfung der prinzipiellen
Realisierbarkeit des L2-IPBSA Stand Alone.
Telekom Deutschland GmbH teilt bei technischer Realisierbarkeit binnen drei (3)
Arbeitstagen nach der Auftragsbestätigung zum vom nachfragenden Carrier gewünschten
Herstellungstermin
(Kundenwunschtermin)
einen
konkreten
Herstellungsbzw.
Umstellungstermin dem nachfragenden Carrier mit. Auf Wunsch des Endkunden kann durch
den nachfragenden Carriers eine Terminvereinbarung auch außerhalb der Herstellungsbzw. Umstellungsfrist erfolgen.
Gutfall (realisierbar)
Im Gutfall, also einer technischen Realisierbarkeit, erfolgt eine Bestätigung der
Realisierbarkeit des L2-IPBSA Stand Alone mittels Auftragsbestätigung seitens Telekom
Deutschland GmbH per E-Mail.
Die Auftragsbestätigung enthält folgende Informationen:
Betreff: "Auftragsbestätigung" "L2-IPBSA Stand Alone VULA" ‚AUFTRAGSART'
‚AUFTRAGSNUMMER' ‚PORTIERUNGSAUFTRAGSNUMMER'
 Auftragsnummer des nachfragenden Carriers
 Auftragsart
 Name
 Anschrift
 Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer)
 L2-IPBSA Stand Alone-Bandbreite
 Netzservice
 Interleaving-Delay auf der Teilnehmeranschlußleitung (bei Anschlußart VDSL2): 8 bzw.
0 ms
 C-VLAN-TAG sowie S-VLAN-TAG
 MSAN-ID sowie gegebenenfalls der Hinweis, daß das MSAN-Management von
Telekom Deutschland GmbH eingerichtet wurde
 Anschlußtechnologie (VDSL2, ADSL2+)
 4 VLANs - VLAN Nummer (C-VLAN-TAG) bzw. 4 PVCs - PVC Nummer (C-VLANTAG) oder Option 1 VLAN oder Option 1 PVC (Default: 4 VLANs bzw. 4 PVCs)
 ursprünglich gewünschter Kundenwunschtermin (KWT)
 Datum des Endkundentermins: dd.mm.jjjj
 Zeitfenster: hh:mm - hh:mm
 falls bei Bestellung mitgeteilt: Rückrufnummer für Search-/Courtesy-Call
 falls Termin abweichend vom KWT: Begründung für Terminverschiebung
Über das Web-Frontend ist auch der Grund der Terminverschiebung ersichtlich.
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Die Auftragsbestätigung ist als verbindliche zu werten, mit der der Einzelvertrag über die
Bereitstellung des L2-IPBSA Stand Alone zustande kommt.
Bei Nichteinhalten der Reaktionsfrist fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln.
Schlechtfall (keine Realisierbarkeit möglich)
Im Schlechtfall, wenn also keine technische Realisierbarkeit des L2-IPBSA Stand Alone
möglich, kann bereits zu diesem Zeitpunkt ein Ablehnung der Bestellung durch Telekom
Deutschland GmbH per E-Mail unter Angabe des Grundes erfolgen. Der jeweils zutreffende
Ablehnungsgrund ist auch im Web-Frontend abrufbar.
Bei Kapazitätsengpässen auf dem betreffenden MSAN bekommt der nachfragende Carrier
nach seiner Bestellung die Information, dass auf dem betreffenden MSAN kein Port mehr frei
ist. Die Bestellung wird durch Telekom Deutschland GmbH abgelehnt. Die Vergabe der Ports
erfolgt nach dem „First-Come-First-Served“-Prinzip. Telekom Deutschland GmbH wird die
Erweiterung der MSAN-Ports unverzüglich veranlassen und den nachfragenden Carrier nach
erfolgter Erweiterung unverzüglich informieren.
Bei Kapazitätsengpässen auf der Teilnehmeranschlußleitung (z. B. keine TAL verfügbar
(B100), nicht geeignet für hochbitratige Nutzung (HNM) frei) bekommt der nachfragende
Carrier nach der Bestellung die Information, daß auf der betreffenden
Teilnehmeranschlußleitung keine Kapazitäten mehr frei sind. Die Bestellung wird durch
Telekom Deutschland GmbH abgelehnt. Die Vergabe der Kapazitäten erfolgt nach dem FirstCome-First-Served Prinzip.
Terminvereinbarung für Herstellung/Umstellung eines L2-IPBSA Stand Alone
Terminvereinbarung/Termininformation durch Telekom Deutschland GmbH bei
Herstellung oder Umstellung
Telekom Deutschland GmbH vereinbart bei technischer Realisierbarkeit binnen drei (3)
Arbeitstagen nach der Auftragsbestätigung zum vom nachfragenden Carrier gewünschten
Herstellungstermin
(Kundenwunschtermin)
einen
konkreten
Herstellungsbzw.
Umstellungstermin mit dem nachfragenden Carrier. Auf Wunsch des Endkunden kann durch
den nachfragenden Carriers eine Terminvereinbarung auch außerhalb der Herstellungsbzw. Umstellungsfrist erfolgen.
Der mit dem Endkunden tatsächlich vereinbarte Termin bzw. der von Telekom Deutschland
GmbH einseitig festgelegte Termin für die Herstellung/Umstellung wird dem nachfragenden
Carrier unverzüglich per E-Mail mitgeteilt und ist überdies vom nachfragenden Carrier über
das Web-Frontend abrufbar. Die Termininformation enthält folgende Angaben:
Betreff: "L2-IPBSA Stand Alone VULA" "Endkundentermin" ‚AUFTRAGSART'
‚AUFTRAGSNUMMER'
 Auftragsnummer des nachfragenden Carriers
 vereinbarter Endkundentermin ja/nein
 einseitig festgelegter Endkundentermin ja/nein
 Datum des Endkundentermins: dd.mm.jjjj
 Zeitfenster: hh:mm - hh:mm
 falls einseitig festgelegt, Rückrufnummer
 falls einseitig festgelegt, Begründung für Terminverschiebung
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Über das Web-Frontend ist weiters auch der Grund der Terminverschiebung ersichtlich.
Terminverschiebung durch den nachfragenden Carrier nach bereits erfolgter
Terminvereinbarung
Eine Verschiebung eines bereits vereinbarten Termins durch den nachfragenden Carrier ist
entweder als Terminverschiebung über die elektronische Schnittstelle WITA (Web-GUI und
SOAP), Web-Frontend (Web-GUI und SOAP) oder als email mit dem Betreff
"Terminverschiebung" an das in der Kontaktliste angeführte Postfach bis 2 (zwei) Arbeitstage
vor dem tatsächlichen Herstellungs-/Umstellungstermin kostenfrei möglich. Ein neuerlicher
Herstellungs-/Umstellungstermin ist nur vier (4) Arbeitstage in der Zukunft, gerechnet vom
zuletzt vereinbarten Termin, möglich. Bei Terminverschiebungen durch den nachfragenden
Carrier kürzer als zwei (2) Arbeitstage vor dem Herstellungs-/Umstellungstermin wird dem
nachfragenden Carrier von Telekom Deutschland GmbH ein Entgelt für den administrativen
Aufwand berechnet.
Terminverschiebungen durch den nachfragenden Carrier hemmen die Herstellungs/Umstellungsfrist. Ggf. anfallende Pönalen werden vom neuerlich vereinbarten Herstellungs/Umstellungstermin weg berechnet.
Terminverschiebung durch Telekom Deutschland GmbH nach bereits erfolgter
Terminvereinbarung
Terminverschiebungen bei Herstellungen bzw. Umstellungen mit Endkundentermin
Terminverschiebungen auf Wunsch von Telekom Deutschland GmbH sind dem
nachfragenden Carrier mindestens drei (3) Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin der
Herstellung/Umstellung bekannt zu geben. Bei verspäteter Bekanntgabe solcher
Terminänderungen durch Telekom Deutschland GmbH fallen Pönalen an. Diese sind noch
zu regeln.
Terminverschiebungen, die auf Wunsch des Endkunden des nachfragenden Carriers
erfolgen, hemmen die Herstellungs-/Umstellungsfrist. Ggf. anfallende Pönalen werden vom
neuerlich vereinbarten Herstellungs-/Umstellungstermin weg berechnet.
Erfolgt die Terminverschiebung vor der Herstellung/Umstellung aus Gründen, die bei
Telekom Deutschland GmbH liegen, wird die Pönale für die verspätete Herstellung/
Umstellung des L2-IPBSA Stand Alone beginnend mit dem ursprünglichen Herstellungs/Umstellungstermin berechnet.
Terminverschiebungen bei Umstellungen ohne Endkundentermin
Bei Terminverschiebungen auf Wunsch von Telekom Deutschland GmbH für Umstellungen
ohne Endkundentermin vor Ort gilt sinngemäß der beschriebenen Regelung für
Umstellungen mit Endkundentermin. In diesem Fall vereinbart Telekom Deutschland GmbH
einen neuen Termin für die Umstellung mit dem nachfragenden Carrier. Der neue Termin ist
vom nachfragenden Carrier über das Web-Frontend abrufbar.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Ablauf der Terminvereinbarung bei Herstellung/Umstellung mit dem Endkunden bei
Verfügbarkeit Terminbuchungstool
Der nachfragende Carrier erhält im Zuge der Nutzung des Terminbuchungstools einen
verbindlichen Termin für die Herstellung/Umstellung des L2-IPBSA Stand Alone innerhalb
der vorgegebenen Herstellungs-/Umstellungsfristen.
Zeitgerechte Bereitstellung des Modems durch nachfragenden Carrier am
Endkundenstandort
Der nachfragende Carrier ist verpflichtet, rechtzeitig dafür zu sorgen, daß ein Modem zur
Nutzung des L2-IPBSA Stand Alone des nachfragenden Carriers zum Herstellungs/Umstellungstermin beim Endkunden vor Ort verfügbar ist. Seitens Telekom Deutschland
GmbH wird für den Fall, daß das Modem verspätet beim Endkunden an der TAEAnschlußdose betriebsbereit verfügbar ist, keine Haftung übernommen.
Stornierung von Herstellungen /Umstellungen einer Teilnehmeranschlußleitung
mit einem L2-IPBSA Stand Alone
Stornierungen von Herstellungen eines L2-IPBSA Stand Alone oder von Umstellungen auf
ein L2-IPBSA Stand Alone auf einer Teilnehmeranschlußleitung können vom nachfragenden
Carrier entweder über die elektronische Schnittstelle WITA (Web-GUI oder SOAP), oder falls
diese Leistung in WITA nicht unterstützt wird, über ein Web-Frontend (Web-GUI oder SOAP)
oder per E-Mail mit dem Betreff "Stornierung" an das in der beiliegenden Kontaktliste
angeführte Postfach unter Angabe folgender Daten bis zur Herstellung/Umstellung durch
Telekom Deutschland GmbH erfolgen und führen zur Stornierung des gesamten
Geschäftsfalles.
Angaben durch den nachfragenden Carrier:
 Name und Adresse des Endkunden
 Auftragsnummer des stornierten Auftrags bei nachfragenden Carrier
 Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer)
 Angaben zum nachfragenden Carrier
Für den im Zuge von Bestellungen und Stornierungen nach Eingang in die technischen
Systeme der Telekom Deutschland GmbH anfallenden Aufwand verrechnet Telekom
Deutschland GmbH Stornoentgelte, wobei die Höhe der Stornoentgelte je nach dem Zeitpunkt
der Stornierung unterschiedlich sein kann. Geringfügige Berichtigungen einer Bestellung (z.
B. Tippfehler), die keine Auswirkungen auf die Bestellung haben, lösen keine Pflicht zur
Zahlung des Stornoentgelts aus.
Bereitstellung eines L2-IPBSA Stand Alone
Allgemeines, Herstellarten
Die Herstellung eines L2-IPBSA Stand Alone VULA auf einer Teilnehmeranschlußleitung
durch Telekom Deutschland GmbH oder die Umstellung auf ein L2-IPBSA Stand Alone auf
einer Teilnehmeranschlußleitung umfaßt die Bereitstellung einer L2-IPBSA Stand Alone Bandbreite vom MSAN-Port bis zur TAE-Anschlußdose am Endkundenstandort.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Unter
"Herstellung"
versteht
man
die
Neuherstellung
einer
völlig
neuen
Teilnehmeranschlußleitung mit einem L2-IPBSA Stand Alone bei Installation durch Telekom
Deutschland GmbH beim Endkunden vor Ort.
Unter "Umstellung mit Termin beim Endkunden" versteht man die Umstellung einer bereits
bestehenden, aktiven Teilnehmeranschlußleitung von Telekom Deutschland GmbH oder
einer aktiven, entbündelten Teilnehmeranschlußleitung, die bisher durch Dritten und nicht
durch den nachfragenden Carriers bisher genutzt wurde, auf ein L2-IPBSA Stand Alone bei
Installation durch Telekom Deutschland GmbH beim Endkunden vor Ort.
Unter "Umstellung ohne Arbeiten beim Endkunden" versteht man die Umstellung einer
bereits bestehenden aktiven Teilnehmeranschlußleitung von Telekom Deutschland GmbH
oder eines aktiven L2-IPBSA Stand Alone von Telekom Deutschland oder eines bisher durch
Dritten genutzten auf ein L2-IPBSA Stand Alone für nachfragenden Carrier ohne
Schaltarbeiten am KVz oder HVt und Installation durch Telekom Deutschland GmbH beim
Endkunden vor Ort. Seitens Telekom Deutschland GmbH erfolgen bei der Umstellung die
erforderlichen Umrangierungen auf der MSAN innerhalb eines mit dem nachfragender
Carrier vereinbarten Umschaltezeitfensters.
Herstellfristen
Die Herstellung eines L2-IPBSA Stand Alone bzw. die Umstellung mit Arbeiten beim
Endkunden auf ein L2-IPBSA Stand Alone mit Telekom Deutschland GmbHTechnikereinsatz beim Endkunden vor Ort haben durch Telekom Deutschland GmbH
spätestens bis zum (einschließlich) neunten (9) Arbeitstag nach Zugang der Bestellung zu
erfolgen, sofern der nachfragende Carrier bzw. der Endkunde des nachfragenden Carriers
nicht einen späteren Herstellungs- bzw. Umstellungstermin wählen.
Die Umstellung ohne Arbeiten beim Endkunden auf ein L2-IPBSA Stand Alone ohne Einsatz
eines Telekom Deutschland GmbH-Technikers beim Endkunden vor Ort hat durch Telekom
Deutschland GmbH spätestens bis zum (einschließlich) siebten (7) Arbeitstag nach Zugang
der Bestellung zu erfolgen, sofern der nachfragende Carrier nicht einen späteren
Umstellungstermin wählt.
Technische Einrichtungen beim Endkunden
Seitens Telekom Deutschland GmbH werden folgende technische Einrichtungen - soweit
nicht bereits vorhanden - beim Endkunden bereitgestellt:
 TAE-Anschlußdose (TAE) zur Verwendung am Anschlußpunkt Linie (APL) als
Netzabschlußpunkt
Im Fall des Fehlens einer TAE-Anschlußdose am Endkundenstandort hat Telekom
Deutschland GmbH im Zuge der Herstellung/Umstellung mit Arbeiten beim Endkunden eines
L2-IPBSA Stand Alone eine derartige TAE-Anschlußdose entsprechend der Regelungen zur
Bereitstellung einer vollständig entbündelten Teilnehmeranschlußleitung zu montieren. Bei
Umstellung ohne Arbeiten beim Endkunden erfolgt die Montage einer TAE-Anschlußdose
nur auf entsprechende Nachfrage des nachfragenden Carriers, die binnen zwei Arbeitstagen
ab Erhalt der Termininformation über das Datum des Umschaltezeitfensters an Telekom
Deutschland GmbH übermittelt werden muß. Im zuletzt genannten Fall nimmt Telekom
Deutschland GmbH die Montage ohne Mitwirkung des nachfragenden Carriers vor und
vereinbart hierzu auch den Besuchstermin mit dem Teilnehmer. Die Telekom Deutschland
GmbH durch Montage der TAE entstehenden Aufwendungen sind nicht vom nachfragenden
Carrier zu erstatten.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Seitens des nachfragenden Carriers ist sicherzustellen, daß folgende technischen
Einrichtungen beim Endkunden bereitgestellt werden:
 Stromversorgung
 Modem passend zur Anschlußart und Anschlußtechnologie gem. 1TR112
 Verkabelung zur Verbindung des Modem und TAE-Anschlußdose.
Bereitstellungsprozeß für Herstellung/Umstellung
Gutfall (realisierbar)
Die Herstellung/Umstellung erfolgt durch Telekom Deutschland GmbH mitgeteilten Termin.
Sollte ein Search- bzw. Courtesy-Call durch den nachfragenden Carrier beauftragt sein,
gelten die vertraglichen Regelungen aus dieser gesonderten Vereinbarung.
Die Umstellung ohne Arbeiten beim Endkunden erfolgt durch Telekom Deutschland GmbH
im mit dem nachfragenden Carrier vereinbarten Umschaltezeitfenster, wobei der
nachfragende Carrier bis zum Umschaltezeitfenster die notwendigen Vorbereitungen zur
Umstellung auf ein L2-IPBSA Stand Alone in seinen Systemen durchzuführen hat. Bei
Umstellung einer bereits bestehenden, aktiven Teilnehmeranschlußleitung von Telekom
Deutschland GmbH ist Punkt „Wechsel von Entbündelung auf Virtuelle Entbündelung
(bedingt durch Einschränkung der generellen Netzverträglichkeit“ anzuwenden und vom
nachfragenden Carrier zu beachten.
Im Gutfall, also im Falle einer Realisierbarkeit, gilt die Herstellung/Umstellung mit Arbeiten
beim Endkunden durch Telekom Deutschland GmbH bei FTTC nach Durchführung eines
Abnahmetests als erfolgreich durchgeführt, wenn nach dem dort beschriebenen Verfahren
 die Teilnehmeranschlußleitung von dem MSAN zur Anschlußdose durchgeschaltet ist
und
 das Messequipment des Technikers von Telekom Deutschland GmbH am
Endkundenstandort mit dem MSAN synchron ist.
Die Umstellung ohne Arbeiten beim Endkunden gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn
Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier nach deren Abschluß mit der
Eingangsbestätigung im Einklang einen Beleg, etwa ein Abnahme- oder Meßprotokoll
übermittelt, das die erfolgte Umstellung des L2-IPBSA Stand Alone mit der tatsächlich
erreichten L2-IPBSA Stand Alone - Bandbreite dokumentiert.
Die Herstellung/Umstellung gilt mit dem Zeiteintrag, der im Web-Frontend im
Zusammenhang mit dem Ende der Herstellung eingetragen ist (= Zeitstempel des
entsprechenden Eintrags im Web-Frontend), als durchgeführt.
Nach erfolgreicher Herstellung/Umstellung beim Endkunden wie oben beschrieben und
Bestätigung der Arbeiten durch den Endkunden (bei Herstellung/Umstellung) erfolgt
unverzüglich eine Erledigungsmeldung an den nachfragenden Carrier per E-Mail mit
folgenden Informationen:
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Betreff: „L2-IPBSA Stand Alone VULA“ "Eingangsbestätigung" "VE" ‚AUFTRAGSART'
'AUFTRAGSNUMMER'
 Auftragsnummer beim nachfragenden Carrier
 Auftragsart
 Name
 Anschrift
 Last Mile Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer)
 Netzservice
 MSAN-ID
 Tatsächlich hergestellte L2-IPBSA Stand Alonebandbreite
 Tatsächlich hergestelltes Interleaving-Delay auf der Teilnehmeranschlußleitung
 Anschlußtechnologie (VDSL2 / ADSL2+)
 S-VLAN-Tag und C-VLAN-TAG
 Bestätigung des C-VLAN-Swapping-Bereichs (Auswahlliste: 8-999 od. 1010-3409)
 Durchführungsdatum
Die Informationen sind zudem vom nachfragenden Carrier über das Web-Frontend abrufbar.
Bei Übermittlung einer Erledigungsmeldung trotz nicht erfolgreicher Herstellung/Umstellung
fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln.
Schlechtfall (nicht realisierbar)
Ist die Herstellung/Umstellung eines L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung nicht möglich, unterbricht/storniert der Techniker von Telekom Deutschland GmbH
die Herstellung/Umstellung. Der Techniker von Telekom Deutschland GmbH meldet sich in
diesem Fall nicht telefonisch beim nachfragenden Carrier, sondern es ergehen unverzüglich
nach der Unterbrechung die in der nachfolgenden Tabelle angeführten Statusinformationen
in Form von Rückmeldungen von Verzögerungsgründen über das Web-Frontend an den
nachfragenden Carrier.
Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln.
Weist der nachfragende Carrier nach, daß sein Endkunde wegen Nichteinhaltung der
Bereitstellungsfrist gekündigt hat, kann der nachfragende Carrier einmalig an Stelle aller
anderen Pönalen eine Pönale in Höhe von 470 € bzw. 1.700 € geltend machen.
Verzögerung
Code
Grund
Storno
Code
Grund
Verrohrung nicht zugänglich,
durchgängig
oder mit
E-Kabel
(Fremdkabel) belegt
Keine freie Doppelader an der
Kabelausmündung
Verfügungsberechtigung
fehlt
Fehlende Berechtigung
für die
Durchführung von Wanddurchbrüchen
Keine Hauszuführung vorhanden
Storno laut Endkunden (inkl.
Name des Endkunden)
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Deckendurchbrüche notwendig
Endkunde verweigert Durchführung
(inkl. Name des Endkunden)
Hängende Deckenkonstruktion
vorhanden
Brandabschottungen vorhanden
Öffnen von Verteilerdosen ohne
Beschädigung nicht möglich
Endkunde nicht erreicht
Termin auf Kundenwunsch
außerhalb Herstellfrist (inkl. Name des
Endkunden)
Schaltweg nicht zugänglich
Zweiter Techniker/Equipment
erforderlich
Schaltwegerhebung manuell
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Einspruch des Verfügungsberechtigten
Kabel hochbitratig ausgelastet
(Angabe der Auslastung)
Keine Stromsteckdose vorhanden
Name des Endkunden falsch
(korrekt: xxxyy)
Adresse falsch/existiert nicht
(korrekt: xxxyy)
Zeitüberschreitung (zwei Monate ab
Bestellung)
Rufnummer nicht bei Telekom
Deutschland GmbH beschaltet
Entbündelung/Portierung für diese
Rufnummer nicht möglich
Storno laut nachfragendem Carrier
L2-IPBSA Stand Alonebandbreite
technisch nicht möglich
Terminverschiebung laut nachfragender
Carrier
Fehlende Vorarbeiten durch
Endkunden (Angabe, welche
Arbeiten)
Endkunde trotz Terminvereinbarung nicht anwesend
Kunde hat Zusatzdienst
nachfragender Carrier nicht erreichbar
Teilnehmeranschlußleitung defekt
Verzögerungen oder Stornos im Laufe des Bestell- und Herstell-/Umstellprozesses werden mit
einer der vorstehend angeführten fix definierten Begründungen übermittelt.
Neben den vorstehend angeführten fix definierten Begründungen werden weitere
Verzögerungsgründe/Stornomeldungen, welche sich im Zuge der administrativen Bearbeitung
durch Telekom Deutschland GmbH ergeben, dem nachfragenden Carrier in einem Freitextfeld
übermittelt. Darüber hinaus wird Telekom Deutschland GmbH in diesem Freitextfeld weitere
Erklärungen und Informationen anführen, die dem nachfragenden Carrier einerseits die
Lösung des Problems ermöglichen und andererseits Informationen enthalten, wie Telekom
Deutschland GmbH mit dem angegebenen Problem umgehen wird.
Die Anzahl und der Inhalt der vorstehend angeführten fix definierten Begründungen können
bei Bedarf geändert/erweitert werden. Zu diesem Zweck wird Telekom Deutschland GmbH bei
Bedarf, in der Regel jedoch zumindest 1 x pro Jahr alle nachfragender Carrier zu einer
Abstimmung über Änderungen bzw. Erweiterungen laden. Die Umsetzung der abgestimmten
Änderungen bzw. Erweiterungen wird von Telekom Deutschland GmbH anschließend
schnellstmöglich veranlaßt.
Die jeweiligen Statusinformationen erfolgen im Synchronisierungszeitraum der Systeme der
Telekom Deutschland GmbH unter Einhaltung der maßgeblichen Fristen.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Prozeß bei Stornierung
Liegt einer der zuvor aufgezählten Stornogründe vor (z. B. ist das L2-IPBSA Stand Alone
aufgrund technischer und betrieblicher Verfügbarkeiten nicht herstellbar), so kann die
Herstellung/Umstellung des bestellten L2-IPBSA Stand Alone auf der betreffenden
Teilnehmeranschlußleitung nicht erfolgen. Es erfolgt eine Ablehnung der Bestellung für die
betreffende Teilnehmeranschlußleitung durch Telekom Deutschland GmbH. Der nachfragende
Carrier hat bezüglich der betroffenen Teilnehmeranschlußleitung eine neuerliche Bestellung
über WITA oder das Web-Frontend durchzuführen.
Prozeß bei Verzögerung
Die Verzögerung führt zur Hemmung der Herstellung/Umstellung. Der Grund für die
Verzögerung sowie allenfalls erforderliche Informationen zur Beseitigung des
Verzögerungsgrundes werden dem nachfragenden Carrier von Telekom Deutschland GmbH
per E-Mail übermittelt und sind vom nachfragenden Carrier über das Web-Frontend abrufbar.
Sofern zur Beseitigung des Verzögerungsgrundes die Mithilfe des nachfragenden Carriers
erforderlich ist, ist der nachfragende Carrier nach entsprechender Aufforderung durch
Telekom Deutschland GmbH zur Mithilfe verpflichtet.
Bei Verzögerungen vereinbart Telekom Deutschland GmbH einen neuen Termin für die
Herstellung/Umstellung mit dem nachfragenden Carriers. Voraussetzung für eine neuerliche
Terminvereinbarung ist jedoch, daß der Verzögerungsgrund weggefallen ist. Ggf. fällige
Pönalen fangen erst mit einem neuerlich vereinbarten Termin für die Herstellung/Umstellung
zu laufen an.
Verzögerung aufgrund Terminversäumnis des Endkunden des nachfragenden
Carriers (bei Umstellung ohne Arbeiten beim Endkunden: Terminversäumnis des
nachfragenden Carriers)
Ist die Verzögerung darauf zurückzuführen, daß der Endkunde des nachfragenden Carriers
(bei Umstellung ohne Arbeiten beim Endkunden: der nachfragende Carrier) trotz
Terminvereinbarung nicht anwesend war oder der Endkunde des nachfragenden Carriers (bei
Umstellung ohne Arbeiten beim Endkunden: der nachfragende Carrier) die
Herstellung/Umstellung verweigert hat (Terminversäumnis), hat der nachfragende Carrier für
den erfolglosen Einsatz des Technikers von Telekom Deutschland GmbH ein Entgelt zu
bezahlen.
Im Falle einer nochmaligen Terminversäumnis durch den Endkunden des nachfragenden
Carriers (bei Umstellung ohne Arbeiten beim Endkunden: durch den nachfragenden Carrier)
wird
die
Bestellung
des
L2-IPBSA
Stand
Alone
auf
der
betreffenden
Teilnehmeranschlußleitung von Telekom Deutschland GmbH automatisch abgelehnt.
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Sonderbestimmungen für Umstellungen (mit und ohne Arbeiten beim
Endkunden)
Portierung der Rufnummer
Grundsätzlich erfolgt die Portierung durch die gleichzeitige Bestellung der
Rufnummernportierung mit der Bestellung des L2-IPBSA Stand Alone auf der
Teilnehmeranschlußleitung durch den nachfragenden Carrier über die elektronische
Schnittstelle WITA (Web-GUI oder SOAP) oder, falls die Leistung durch WITA nicht unterstützt
wird, über das Web-Frontend mit dem Formblatt Rufnummernmitnahme als Attachment
(Beilage 4 dieses Anhangs).
Die Regelungen zum Anbieterwechsel und zur Nutzung der elektronischen Schnittstelle WBCi
sind nicht betroffen und unverändert anzuwenden.
Möchte der Endkunde seine im Netz von Telekom Deutschland GmbH geschaltete
Rufnummer für das L2-IPBSA Stand Alone beibehalten, so stellt der nachfragende Carrier
sicher, daß die Portierung der Rufnummer unmittelbar, nachdem von Telekom Deutschland
GmbH die Umstellung durchgeführt wurde, erfolgen kann.
Rückfallverfahren bei Verzögerung bzw. Stornierung
Die Regelung gem. § 46 TKG sind unverändert anzuwenden.
Es gilt sowohl im Fall der Verzögerung als auch im Fall der Stornierung, daß Telekom
Deutschland GmbH sicherstellt, daß der Endkunde wiederum die alte Verbindung zum
öffentlichen Telekommunikationsnetz von Telekom Deutschland GmbH erhält.
Die von Telekom Deutschland GmbH bzw. dem nachfragenden Carrier gegenüber dem
Endkunden im Hinblick auf den Wechsel des Telekommunikationsbetreibers abgegebenen
Annahmeerklärungen stehen daher jedenfalls unter der Bedingung der positiven Durchführung
der Umstellung. Telekom Deutschland GmbH und der nachfragende Carrier sind verpflichtet,
den Endkunden über diesen Umstand zu informieren. Der nachfragende Carrier ist
verpflichtet, Telekom Deutschland GmbH unverzüglich darüber zu informieren, wenn der
bestellte L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung nicht funktioniert.
Kostenloser Downgrade nach erfolgter Herstellung/Umstellung
Wenn innerhalb von drei Arbeitstagen nach der erfolgten Herstellung/Umstellung eines L2IPBSA Stand Alone die tatsächliche Bandbreite auf der Teilnehmeranschlußleitung um mehr
als 20 % von jenem Wert abweicht, der im Feasibility-Check unmittelbar vor der Bestellung
des betreffenden L2-IPBSA Stand Alone angezeigt wurde, und der nachfragende Carrier
diesen Umstand der Telekom Deutschland GmbH belegt (mittels Upload des jeweiligen
Feasibility-Checks in Form eines PDF), kann der nachfragende Carrier (nur) im Wege einer
Störungsmeldung ein kostenfreies Up- oder Downgrade auf das nächsthöhere bzw.
nächstniedrigere L2-IPBSA Stand Alone - Profil anstoßen.
Dauerhaftes Unterschreiten der Bandbreitenuntergrenze bei einem L2-IPBSA
Stand Alone
Bei dauerhafter Unterschreitung der definierten Bandbreitenuntergrenzen eines L2-IPBSA
Stand Alone - Profils (Betrachtungszeitraum: 1 Monat) auf einer Teilnehmeranschlußleitung
wird der nachfragende Carrier automatisiert per E-Mail über diesen Umstand informiert.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Es obliegt dem nachfragenden Carrier, für den betreffenden Anschluß eine neuerliche
Bestellung eines - für den betreffenden Anschluß technisch verfügbaren - L2-IPBSA Stand
Alone - Profils mit niedrigerer Bandbreite in den Systemen der Telekom Deutschland GmbH
zu bestellen sowie die dazu erforderliche Abstimmung mit seinem Endkunden durchzuführen
bzw. seinen Endkunden entsprechend zu informieren. In diesem Fall wird seitens Telekom
Deutschland GmbH für den Produktwechsel kein einmaliges Produktwechselentgelt gemäß in
Rechnung gestellt.
Kündigung eines L2-IPBSA Stand Alone
Ordentliche Kündigung des L2-IPBSA Stand Alone durch den nachfragenden Carrier
Die Kündigung eines L2-IPBSA Stand Alone auf einer Teilnehmeranschlußleitung kann vom
nachfragenden Carrier über die elektronische Schnittstelle WITA (Web-GUI oder SOAP), oder
falls diese Leistung durch WITA nicht unterstützt wird, über das Web-Frontend (Web-GUI oder
SOAP) zum Ende eines jeden Arbeitstages erfolgen und wird mit dem darauf folgenden
Arbeitstag wirksam.
Mit Wirksamwerden der Kündigung wird
Teilnehmeranschlußleitung deprovisioniert.
das
L2-IPBSA
Stand
Alone
auf
der
Außerordentliche Kündigung eines L2-IPBSA Stand Alone durch Telekom Deutschland
GmbH
Telekom Deutschland GmbH ist berechtigt, die Nutzung eines L2-IPBSA Stand Alone auf
einer Teilnehmeranschlußleitung durch den nachfragenden Carrier zum Ablauf desselben
Arbeitstages per E-Mail außerordentlich zu kündigen, wenn die weitere Fortsetzung der
Nutzung aus wichtigem Grund nicht mehr zumutbar ist.
Ein derartiger wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
a) wenn der Endkunde des nachfragenden Carriers das L2-IPBSA Stand Alone auf der
Teilnehmeranschlußleitung in einer unsachgemäßen, nicht den Nutzungsvereinbarungen
gemäßen Weise nutzt (z. B. ein Modem einsetzt, das die Mindestparameter nicht erfüllt) und
durch eine solche unsachgemäße Nutzung erhebliche Störungen im Netz von Telekom
Deutschland GmbH hervorgerufen werden, oder
b) wenn Telekom Deutschland GmbH die Erbringung des L2-IPBSA Stand Alone auf der
Teilnehmeranschlußleitung aus technischen Gründen, die sie nicht selbst verursacht hat,
unzumutbar ist.
Wechselprozesse
Wechsel L2-IPBSA Stand Alone (Produktwechsel)
Produktwechsel, die keinen Port- und/oder MSAN-Wechsel erfordern
Die einzelnen L2-IPBSA Stand Alone Profile können über das Web-Frontend gewechselt
werden.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Der Wechsel von L2-IPBSA Stand Alone - Profilen, die keinen Port- und/oder MSAN-Wechsel
erfordern, wird von Telekom Deutschland GmbH zeitnah, spätestens jedoch bis zum Ende des
auf die Bestellung folgenden Arbeitstages oder auf Anforderung des nachfragenden Carriers
zum letzten Werktag des Monats durchgeführt. Für den Produktwechsel von L2-IPBSA Stand
Alone fällt ein einmaliges Entgelt pro Wechsel an.
Im Zuge der Durchführung des Produktwechsels wird das Modem asynchron und es kommt zu
einer kurzfristigen Serviceunterbrechung. Das Modem muß sich erst auf die geänderte
Bandbreite synchronisieren.
Der nachfragende Carrier erhält unverzüglich nach Durchführung des Produktwechsels eine
Eingangsbestätigung mit folgendem Inhalt:
 Auftragsnummer des nachfragenden Carriers
 Auftragsart
 Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer)
 Name und Anschrift
 L2-IPBSA Stand Alone alt

L2-IPBSA Stand Alone neu
 C-VLAN-Tag und S-VLAN-Tag
Die Informationen sind zudem vom nachfragenden Carrier über das Web-Frontend abrufbar.
Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen gemäß Anhang 3 an.
Produktwechsel, die eine Änderung der Anschlußtechnologie, aber keinen PORTund/oder MSAN-Wechsel erfordern
Der Wechsel des L2-IPBSA Stand Alone wird auch hier über die elektronische Schnittstelle
WITA (Web-GUI oder SOAP) oder über das Web-Frontend (Web-GUI oder SOAP)
durchgeführt. Erfordert die Durchführung des Produktwechsels einen Wechsel der
Anschlußtechnologie (von ADSL2+ auf VDSL2), erhält der nachfragende Carrier im Zuge der
Bestellung die Information darüber, welche Anschlußtechnologie zum Einsatz kommt. Der
nachfragende Carrier muß dafür sorgen, daß das Modem des Endkunden jeweils passend
zur Anschlußtechnologie ist. Der Produktwechsel erfolgt in diesem Fall am dritten Arbeitstag
nach der Bestellung oder auf Anforderung des nachfragenden Carriers zum letzten Werktag
des Monats. Für den Produktwechsel von L2-IPBSA Stand Alone fällt ein einmaliges Entgelt
pro Wechsel an.
Im Zuge der Durchführung des Produktwechsels wird das Modem asynchron und es kommt
zu einer kurzfristigen Serviceunterbrechung.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Der nachfragende Carrier erhält unverzüglich nach Durchführung des Produktwechsels per
E-Mail eine Eingangsbestätigung mit folgendem Inhalt:
 Auftragsnummer des nachfragenden Carriers
 Auftragsart
 Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer)
 Name und Anschrift
 L2-IPBSA Stand Alone alt
 L2-IPBSA Stand Alone neu
 C-VLAN-Tag und S-VLAN-Tag
Die Informationen sind zudem vom nachfragenden Carrier über das Web-Frontend abrufbar.
Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen gemäß Anhang 3 an.
Produktwechsel, die einen Port- und/oder MSAN-Wechsel erfordern
Für Produktwechsel, die einen Port- und/oder MSAN-Wechsel erfordern, gilt der nachfolgend
beschriebene Prozeß:
Ohne Einsatz eines Technikers von Telekom Deutschland GmbH beim Endkunden
vor Ort
Der Wechsel des L2-IPBSA Stand Alone wird auch hier über die elektronische Schnittstelle
WITA (Web-GUI oder SOAP), falls WITA diese Leistung nicht unterstützt, über das WebFrontend (Web-GUI oder SOAP) bestellt. Erfordert die Durchführung des Produktwechsels
einen Wechsel eines Ports und/oder eines MSAN, erhält der nachfragende Carrier zeitnah,
spätestens jedoch bis zum Ende des auf die Bestellung des Produktwechsels folgenden
Arbeitstages eine Auftragsbestätigung, die insbesondere die geänderten technischen
Parameter enthält, mit folgenden Angaben:
 Auftragsnummer des nachfragenden Carriers
 Auftragsart
 Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer)
 Neue MSAN-ID bzw. neuer MSAN-Port
 Neuer S-VLAN-Tag und C-VLAN-Tag
 4 VLAN / 4 PVC (Default) oder Option 1 VLAN / 1 PVC
 Termin für Durchführung des Produktwechsels (Umschaltezeitfenster)
Das Umschaltezeitfenster und somit der Termin für die Durchführung des Produktwechsels
mit Port- und/oder MSAN-Wechsel liegen längstens sieben (7) Arbeitstage in der Zukunft
(gerechnet vom Zeitpunkt der Bestellung des Produktwechsels). Der nachfragende Carrier
muß nach dem Erhalt dieser Auftragsbestätigung die geänderten technischen Parameter
(MSAN-ID, S-VLAN-Tag sowie C-VLAN-Tag) additiv zu den auf der betreffenden
Anschlußleitung bereits bestehenden technischen Parametern bis zum Beginn des
Umschaltezeitfensters in seinen Systemen einrichten.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Nur wenn der nachfragende Carrier bis zum Beginn des Umschaltezeitfensters die neuen
technischen Parameter eingerichtet hat, ist gewährleistet, daß es durch den Produktwechsel
nur zu kurzen Serviceunterbrechungen kommt.
Für den Produktwechsel von L2-IPBSA Stand Alone fällt ein einmaliges Entgelt pro Wechsel
an.
Im Umschaltezeitfenster wird das Modem asynchron und es kommt zu einer kurzfristigen
Serviceunterbrechung. Das Modem muß sich erst auf die geänderte Bandbreite
synchronisieren.
Der nachfragende Carrier erhält unverzüglich nach Durchführung des Produktwechsels per
E-Mail eine Eingangsbestätigung mit folgendem Inhalt:
 Auftragsnummer des nachfragenden Carriers
 Auftragsart
 Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer)
 Name und Anschrift
 L2-IPBSA Stand Alone alt
 L2-IPBSA Stand Alone neu
 C-VLAN-Tag und S-VLAN-Tag
Die Informationen sind zudem vom nachfragenden Carrier über das Web-Frontend abrufbar.
Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen. Diese sind noch zu regeln.
Mit Einsatz eines Technikers von Telekom Deutschland GmbH beim Endkunden vor Ort
Ist zusätzlich noch der Einsatz eines Technikers beim Endkunden vor Ort zur Durchführung
des Produktwechsels erforderlich, erfolgt die Durchführung des Produktwechsels nach den
Bestimmungen und Fristen einer Umstellung mit Arbeiten beim Endkunden mit Telekom
Deutschland GmbH-Technikereinsatz beim Endkunden vor Ort, wobei in diesem Fall nur eine
Verrechnung des Entgelts für den Produktwechsel erfolgt.
Wechsel von
Entbündelung
einem
Carrier-Line-Sharing-Zugangslösung
auf
Virtuelle
Voraussetzung für den nachfolgend beschriebenen Wechselprozeß ist, daß der ISP/LineSharing-Vertragspartner und der nachfragende Carrier identisch sind.
Bei einem bestehenden breitbandigen Internetzugang sowie einer bestehenden Carrier-LineSharing-Zugangslösung des nachfragenden Carriers ist der Wechsel auf die Virtuelle
Entbündelung ebenfalls im Wege der Bestellung und Umstellung (mit oder ohne Arbeiten
beim Endkunden) auf ein L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung, wie in
Punkt Bestellung eines L2-IPBSA Stand Alone und Punkt Bereitstellung eines L2-IPBSA
Stand Alone beschrieben, möglich. Zuvor muß jedoch der Übernahmeanschluß gemäß
Punkt Bestellung/Herstellung des Übernahmeanschlusses bestellt worden sein, für die dem
nachfragenden Carrier eine Auftragsbestätigung übermittelt wurde. Der nachfragende Carrier
hat die diesbezüglichen Vorlaufzeiten zu beachten.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Bezüglich bestehender Vertragsbeziehungen des Endkunden mit Telekom Deutschland
GmbH (z. B. POTS, ISDN, ADSL) in Bezug auf die betreffende Teilnehmeranschlußleitung
ist vom nachfragenden Carrier zu beachten. Der nachfragende Carrier hat die Möglichkeit,
das Umstellungsformular mit der Kündigungsbestätigung über die elektronische Schnittstelle
WITA (Web-GUI oder SOAP), oder wenn WITA diese Leistung nicht unterstützt, über das
Web-Frontend (Web-GUI oder SOAP) zu übermitteln.
Mit dem tatsächlichen Durchführungsdatum der Umstellung gelten der betreffende
breitbandige Internetzugang sowie die Carrier-Line-Sharing-Zugangslösung des
nachfragender Carrier als gekündigt. Der nachfragende Carrier erhält unverzüglich nach der
Durchführung des Produktwechsels per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit folgendem
Inhalt:
 Auftragsnummer des nachfragenden Carriers
 Auftragsart
 Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer)
 Name und Anschrift
 Breitbandinternet-/CLS-only-Zugang alt (z. B. bisherige WITA-Vertragsnummer)
 L2-IPBSA Stand Alone neu
 C-VLAN-Tag und S-VLAN-Tag
Die Informationen sind zudem vom nachfragenden Carrier über das Web-Frontend abrufbar.
Bei Bestehen einer Mindestvertragsdauer im Zusammenhang mit der breitbandigen
Internetzugangsleistung
bzw.
Carrier-Line-Sharing-Zugangslösung
werden
dem
nachfragenden Carrier keine Restentgelte verrechnet.
Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln.
Eine bereits zum nachfragenden Carrier portierte Rufnummer kann nicht nochmals als
Rufnummernportierung eingegeben werden.
Wechsel von Entbündelung auf Virtuelle Entbündelung
Voraussetzung für den nachfolgend beschriebenen Wechselprozeß
Entbündelungspartner und der nachfragende Carrier identisch sind.
ist,
daß
der
Bei einer bestehenden entbündelten Teilnehmeranschlußleitung des nachfragenden Carriers
ist ein Wechsel auf die Virtuelle Entbündelung im Wege der Bestellung und Umstellung auf
ein L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung, wie in Punkt Bestellung eines
L2-IPBSA Stand Alone und Punkt Bereitstellung eines L2-IPBSA Stand Alone beschrieben,
möglich. Zuvor muß jedoch der Übernahmeanschluß gemäß Punkt Übernahmeanschluß
bestellt worden sein, für die dem nachfragenden Carrier eine Auftragsbestätigung übermittelt
wurde. Der nachfragende Carrier hat die diesbezüglichen Vorlaufzeiten zu beachten.
Eine bereits zum nachfragenden Carrier portierte Rufnummer kann nicht nochmals als
Rufnummernportierung eingegeben werden.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Mit dem tatsächlichen Durchführungsdatum der Umstellung gilt die betreffende entbündelte
Teilnehmeranschlußleitung als gekündigt. Der nachfragende Carrier erhält nach der
Durchführung des Produktwechsels innerhalb desselben Arbeitstages per E-Mail eine
Eingangsbestätigung mit folgendem Inhalt:
 Auftragsnummer des nachfragenden Carriers
 Auftragsart
 Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer)
 Name und Anschrift
 Entbündelungs-Nummer alt (z. B. bisherige WITA-Vertragsnummer)
 L2-IPBSA Stand Alone neu
 C-VLAN-Tag und S-VLAN-Tag
Die Informationen sind zudem vom nachfragenden Carrier über das Web-Frontend abrufbar.
Eventuelle Restentgelte bei bestehenden Mindestvertragsdauern auf der entbündelten
Teilnehmeranschlußleitung werden von Telekom Deutschland GmbH nicht verrechnet. Die
Verrechnung des L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung erfolgt
anteilmäßig.
Bei Nichteinhalten der Bereitstellungsfrist fallen Pönalen an. Diese sind noch zu regeln.
Einrichtung von (Teil)Leistungen im Rahmen der Migration (Beendigung
VDSL2-Einspeisung an KVz gem. Reg.-Vfg. BK3d-12/131 bzw. HVt
L2-IPBSA Stand Alone: Telekom Deutschland GmbH richtet dem nachfragenden Carrier für
jeden Bestandskunden laut Migrationsliste dasselbe oder das nächsthöhere L2-IPBSA Stand
Alone-(Zwischen)Profil gemäß Punkt L2-IPBSA Stand Alone VULA ein, das der
nachfragende Carrier mit seinem Endkunden bei Ankündigung des Ausbauvorhabens
vereinbart hat.
Telekom Deutschland GmbH richtet dem nachfragenden Carrier das MSAN-Management
grundsätzlich so ein, daß es zumindest die größte Bandbreite, die bisher einem Kunden über
die physische Entbündelung angeboten wurde, umfaßt. Macht der nachfragende Carrier
glaubhaft, daß er eine höhere Bandbreite (z. B. für bestimmte Kunden eine unüberbuchte
Bandbreite) benötigt, ist diese einzurichten.
Übernahmeanschluß: Die Verkehrsübergabe erfolgt am selben KVz bzw. HVt mittels eigenem
VLAN.
Telekom Deutschland GmbH kann pro migriertem Kunden das Entgelt für die physische
Entbündelung verrechnen. Einrichtungskosten und/oder laufende Kosten für MSANManagement und/oder Verkehrsübergabe kommen nicht zusätzlich zur Anwendung.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Erweiterungen Leistungen im Rahmen der Migration (Beendigung VDSL2Einspeisung an KVz gem. Reg.-Vfg. BK3d-12/131 bzw. HVt
L2-IPBSA Stand Alone: Bestellt der nachfragende Carrier für einen migrierten Kunden später
ein höheres als das ursprünglich eingerichtete L2-IPBSA Stand Alone – Profil oder für einen
neuen Kunden ein L2-IPBSA Stand Alone - Profil, wird dieses zu den regulären Preisen
verrechnet.
Auf die Bepreisung des MSAN-Managements und der Verkehrsübergabe hat diese
Bestellung solange keine Auswirkung, solange nur Profile bis 50 Mbit/s im Downstream
bestellt werden, d. h. diese bleiben vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen
unentgeltlich. Bestellt der nachfragende Carrier erstmalig eine größere Bandbreite als 50
Mbit/s Downstream, kann Telekom Deutschland GmbH auch das MSAN-Management und
die Verkehrsübergabe regulär verrechnen.
MSAN-Management: Bestellt der nachfragende Carrier eine Erweiterung des MSANManagements (auch ohne neue oder erweiterte L2-IPBSA Stand Alone), kann Telekom
Deutschland GmbH dieses regulär nach der dann eingerichteten Gesamtbandbreite
verrechnen. Auf die Bepreisung der einzelnen migrierten oder neu bestellten L2-IPBSA
Stand Alone hat dies keine Auswirkung, d. h. diese werden wie zuvor weiter in der Höhe der
TAL-Miete der physischen Entbündelung oder als L2-IPBSA Stand Alone verrechnet. In
diesem Fall kann Telekom Deutschland GmbH auch die Verkehrsübergabe regulär
verrechnen.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Anhang - Entgelte
Über die Höhe der Entgelte wird in einem gesonderten Anordnungsverfahren nach
Festlegung des Leistungsumfanges entschieden.
Es soll hier im Rahmen der 2. Teilentscheidung lediglich die Struktur der Entgelte
angeordnet werden.
Entgeltpflicht und Entgeltarten
Für sämtliche in dieser Anordnung geregelten Leistungen ist, sofern diese nicht als
unentgeltliche Leistungen bezeichnet werden, ein Entgelt zu leisten. Dieses richtet sich,
sofern nichts Anderes bestimmt ist, nach den in diesem Anhang festgelegten Grundsätzen
oder nach der in diesem Anhang bezeichneten Höhe.
Diese Anordnung unterscheidet zwischen
a)
b)
c)
Einmalentgelten,
laufenden monatlichen Entgelten und
Entgelten nach Aufwand.
Die Entgelte verstehen sich stets (sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt) als
Nettoentgelte exklusive Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Sofern sich aus den
anzuwendenden Rechtsnormen eine Umsatzsteuerpflicht ergibt, wird die Umsatzsteuer
zusätzlich in Rechnung gestellt.
2. Rechnungsgliederung und –inhalt
Die Vertragsparteien weisen laufende monatliche Entgelte, Einmalentgelte und sonstige
nach Aufwand berechnete Entgelte in ihren Rechnungen gesondert aus.
Rechnungen für alle Entgeltarten haben jedenfalls folgende Daten zu enthalten:






das Rechnungsdatum
Name und Anschrift des nachfragenden Carriers
die jeweilige Rechnungsnummer
die Rechnungsanschrift
Fälligkeitsdatum
Bezeichnung und Anzahl der Leistungen, die im Leistungszeitraum in Anspruch
genommen wurden und das berechnete Entgelt dafür
Zusätzlich zur Rechnung stellt Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier eine
Detailliste im CSV-Format zur Verfügung. In dieser Detailliste sind die im
Verrechnungszeitraum angefallenen monatlichen Entgelte und Einmalentgelte für das
DSLAM-Management sowie für den jeweiligen L2-IPBSA-Stand Alone (entsprechend
eindeutig identifiziert) aufgeschlüsselt. Diese Liste wird dem nachfragenden Carrier per EMail an eine vom nachfragender Carrier angegebenen E-Mail Adresse übermittelt.
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Rechnungslegung
Telekom Deutschland GmbH erstellt eine Monatsrechnung über alle geschuldeten laufenden
monatlichen Entgelte und Einmalentgelte und übermittelt sie an den nachfragenden Carrier.
Der Versand der Rechnung erfolgt im Laufe des Folgemonats.
Die Rechnungslegung von Entgelten nach Aufwand erfolgt gesondert, unverzüglich nach
Erbringung der Leistung.
Verrechnungs-/Teilnehmernummer
Bei allen Bestellungen, Auftragsbestätigungen und Rechnungen sind zu vergebende
Verrechnungsnummern (z. B. WITA-Vertragsnummer) anzugeben.
Einmalentgelte
Einrichtungsentgelte
Einrichtung Übernahmeanschluß
Übernahmeanschluß im KVz-Versorgungsbereich der jeweiligen DSLAM
Entgelte für eine Anbindung sowie Übernahmeanschluß im KVz-Versorgungsbereich der
jeweiligen MSAN/DSLAM werden mit Pauschale verrechnet.
Übernahmeanschluß im HVt-Versorgungsbereich der jeweiligen DSLAM
Entgelte für eine Anbindung sowie Übernahmeanschluß im HVt-Versorgungsbereich der
jeweiligen MSAN/DSLAM werden mit Pauschale verrechnet.
Übernahmeanschluß sowie Anbindung an einen alternativen HVt
Die Verrechnung einer optionalen Weiterleitung des Verkehrs sowie Anbindung an einem
alternativen HVt auf Wunsch des nachfragenden Carriers erfolgt auf Basis einer gesonderten
Vereinbarung zwischen den Parteien.
Übernahmeanschluß sowie Anbindung am vom nachfragenden Carrier gewünschten
Standort
Die Verrechnung einer optionalen Weiterleitung des Verkehrs sowie Anbindung an einem
nachfragender Carrier-Standort auf Wunsch des nachfragenden Carriers erfolgt auf Basis
einer gesonderten Vereinbarung.
DSLAM Management - Einrichtung oder Änderung der Bandbreite je DSLAM
Für die Einrichtung einer Bandbreite je DSLAM oder die Änderung einer Bandbreite je
DSLAM wird dem nachfragenden Carrier pro Geschäftsfall für die damit verbundenen
Administrationsleistungen folgendes Entgelt verrechnet:
DSLAM Management
Ersteinrichtung oder Änderung einer Bandbreite je DSLAM
in EURO exkl. USt
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Herstellungs- und Umstellungsentgelte
Telekom Deutschland GmbH verrechnet dem nachfragenden Carrier für die Herstellung/
Umstellung der Teilnehmeranschlußleitung mit einer L2-IPBSA Stand Alone grundsätzlich
folgendes einmaliges Entgelt bei Standardinstallation.
Herstellungs- und Umstellungsentgelte
in EUR exkl. USt.
Herstellungsentgelt
bei
Herstellung
einer
neuen
Teilnehmeranschlußleitung mit einer L2-IPBSA Stand Alone bei
Installation durch Telekom Deutschland GmbH beim Endkunden
vor Ort
Umstellungsentgelt mit Arbeiten beim Endkunden auf einen L2IPBSA Stand Alone bei bereits bestehender aktiver
Teilnehmeranschlußleitung (TAL) von Telekom Deutschland GmbH
oder bei entbündelter, aktiver Teilnehmeranschlußleitung des
nachfragenden Carriers bei Installation durch Telekom
Deutschland GmbH beim Endkunden vor Ort
Umstellungsentgelt ohne Arbeiten beim Endkunden auf einen L2IPBSA Stand Alone L2-IPBSA Stand Alone bei bereits
bestehender aktiver Teilnehmeranschlußleitung von Telekom
Deutschland
GmbH
oder
bei
entbündelter,
aktiver
Teilnehmeranschlußleitung des nachfragenden Carriers
Entgelt für Terminverschiebung durch den nachfragenden Carriers
Bei Terminverschiebungen durch den nachfragenden Carrier kürzer als zwei Arbeitstage vor
dem Herstellungs-/Umstellungstermin, wird dem nachfragenden Carrier von Telekom
Deutschland GmbH ein einmaliges Entgelt für den administrativen Aufwand in Rechnung
gestellt.
Terminverschiebung
in EUR exkl. USt.
Pro Terminverschiebung
Terminversäumnis durch den Endkunden des nachfragenden Carriers bei
Herstellung/Umstellung
Terminversäumnis
Versäumter Herstellungstermin
Versäumter Umstellungstermin
in EUR exkl. USt.
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Modem-Test auf Wunsch des nachfragenden Carriers (außerhalb von
Releasewechsel) - Verrechnung von Labortagen
Entgelt für Modem-Test auf Wunsch des nachfragenden
Carriers
Pro vereinbartem Labortag
in EUR exkl. USt.
Produktwechselentgelt für Wechsel des L2-IPBSA Stand Alone
Wechselt der nachfragende Carrier das L2-IPBSA Stand Alone auf der
Teilnehmeranschlußleitung, so verrechnet Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden
Carrier für den Umstellungsaufwand pro Geschäftsfall pro Teilnehmeranschlußleitung
anläßlich eines Wechsels ein einmaliges Entgelt.
L2-IPBSA Stand Alone-Wechsel
in EUR exkl. USt.
Pro Geschäftsfall pro Teilnehmeranschlußleitung
Stornoentgelte
Folgende Stornoentgelte werden dem nachfragenden Carrier bei Vorliegen des
Stornogrundes in Rechnung gestellt. Die Storno-Entgelte stehen nur zu, wenn Telekom
Deutschland GmbH bei Rechnungslegung nachweist, daß der Grund für das Storno in der
Einflußsphäre des nachfragender Carrier liegt.
Position
laufend/
einmalig
Leistung
A
Storno durch Telekom Deutschland
GmbH wegen falschem Namen,
Adressen
einmalig
B
Storno
der Bestellung des
L2-IPBSA Stand Alone durch
nachfragenden Carrier bis drei
Arbeitstagevor der vereinbarten
Herstellung / Umstellung
einmalig
C
Storno der Bestellung des L2-IPBSA einmalig
Stand alone durch nachfragenden
Carrier später als drei Arbeitstage vor
der vereinbarten Herstellung/
Umstellung
in EUR exkl. Ust.
Mahnkosten
Folgende Mahnkosten werden bei Mahnungen im Verzugsfall verrechnet:
Mahnspesen
in EUR exkl. USt.
Pro einfacher Mahnung
Pro qualifizierter Mahnung
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Monatliche Entgelte
L2-IPBSA Stand Alone
Entgelte
Pro L2-IPBSA Stand Alone-Profil werden dem nachfragenden Carrier folgende L2-IPBSA
Stand Alone Entgelte monatlich in Rechnung gestellt:
Bandbreite down in kBit/s
Bandbreite up in kBit/s
8.192
768
20.480
4.096
30.720
10.240
51.200
20.480
76.800
30.720
102.400
40.960
in EUR
Beim L2-IPBSA Stand Alone Entgelt handelt es sich um ein flat-Entgelt. Es fallen keine
zusätzlichen Entgelte für das Datenvolumen an.
Für den Fall der Vereinbarung einer Mindestvertragsdauer pro L2-IPBSA Stand Alone (z. B.
im Zusammenhang mit Aktionen) ist bei Beendigung des Einzelvertragsverhältnisses für das
L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung für die Zeit zwischen der
Vertragsbeendigung und dem Ende der Mindestvertragsdauer ein Restentgelt zu bezahlen.
Das Restentgelt errechnet sich aus den für diesen Zeitraum anfallenden monatlichen L2IPBSA Stand Alone Entgelten.
Entgelte für die Bandbreite je DSLAM
Das monatliche Entgelt für die Bandbreite je MSAN/DSLAM ist abhängig von der gewählten
Bandbreite und wird von Telekom Deutschland GmbH jeweils gestaffelt nach der Anzahl an
Endkunden je DSLAM verrechnet.
Folgende Staffelung für die Bandbreitenentgelte je MSAN/DSLAM kommt zur Anwendung
Bei keinem oder einem Endkunden des nachfragenden
Carriers je MSAN/DSLAM
1/5 des jeweiligen monatlichen
Entgelts/Monat
Bei zwei Endkunden des nachfragenden Carriers je
MSAN/DSLAM
Bei drei Endkunden des nachfragenden Carriers je
MSAN/DSLAM
Bei vier Endkunden des nachfragenden Carriers je
MSAN/DSLAM
Ab dem 5. Endkunden je MSAN/DSLAM
2/5 des jeweiligen monatlichen
Entgelts/Monat
3/5 des jeweiligen monatlichen
Entgelts/Monat
4/5 des jeweiligen monatlichen
Entgelts/Monat
Verrechnung des vollen
monatlichen Entgelts Bandbreite je
MSAN/DSLAM
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Die Feststellung der Anzahl an Endkunden (L2-IPBSA Stand Alone tatsächlich hergestellt)
je MSAN/DSLAM erfolgt immer zum Monatsersten des jeweiligen Verrechnungsmonats, d.
h. die Staffelung des Entgelts für die Bandbreite je MSAN/DSLAM wird in diesem
Zusammenhang monatsweise betrachtet. Die jeweils für einen Monat zur Anwendung
gelangende Staffelung wird daher am 1. des betreffenden Monats ermittelt. Hat der
nachfragende Carrier zu diesem Zeitpunkt keinen oder einen Endkunden auf dem bereits im
Monat davor angebundenen DSLAM, bezahlt er für diesen Monat nur 1/5 des jeweiligen
monatlichen Entgelts, auch wenn er im Laufe des Monats zusätzliche Endkunden auf dem
betreffenden MSAN/DSLAM gewinnt. Jegliche Änderung (Erhöhung/Reduktion) der Anzahl
an Endkunden während eines Monats wird immer erst für den Folgemonat
verrechnungsrelevant.
Monatliche Entgelte für Bandbreite je DSLAM
Bandbreite je MSAN/DSLAM
in EUR
2
4
6
8
10
15
20
30
40
60
80
100
200
400
600
800
1000
2000
3000
4000
Verrechnungsstart der Einmalentgelte sowie der monatlichen Entgelte
Die Verrechnung erfolgt monatlich im Nachhinein. Bei Herstellung/Umstellung/Kündigung
wird eine (taggenaue) anteilige Abrechnung aller monatlichen Entgelte beginnend Zeitpunkt
bzw. dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung durchgeführt. Anteilige Restentgelte bei
vereinbarten Mindestvertragsdauern errechnen gemäß den Detailregelungen in den
Leistungsbeschreibungen und werden dem nachfragenden Carrier in Rechnung gestellt.
Bei Produktwechsel wird eine (taggenaue) anteilige Abrechnung der monatlichen Entgelte
beginnend mit dem tatsächlichen Durchführungsdatum durchgeführt.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Bei einer Änderung der Bandbreite je MSAN/DSLAM wird eine (taggenaue) anteilige
Abrechnung der monatlichen Entgelte beginnend mit dem tatsächlichen Durchführungsdatum
durchgeführt. Eine ggf. bestehende Staffelung bleibt von Berechnung unberührt.
Pönaleauslösendes Verhalten
Entstörungsleistungen)
(ausgenommen
Pönaleauslösendes Verhalten
L2-IPBSA
Pro Arbeitstag/einmalig
Verspätete Antwort auf eine Angebotsaufforderung bzgl. Übernahmeanschluß
pro Arbeitstag
Verspätete Herstellung des Übernahmeanschlusses
pro Arbeitstag
Verspätete Einrichtung/Änderung des MSANManagements
pro Arbeitstag
Verspätete Übermittlung der
Auftragsbestätigung nach Bestellung eines L2IPBSA Stand alone
pro Arbeitstag
Verspätete Bekanntgabe von Terminänderungen durch Telekom Deutschland
GmbH
pro Arbeitstag
Meldung einer erfolgreichen Herstellung bzw.
Umstellung einer Teilnehmeranschlußleitung,
obwohl sie tatsächlich nicht erfolgt ist
einmalig
Verspätete Herstellung bzw. Umstellung auf
das L2-IPBSA Stand alone
pro Arbeitstag
Kündigung des Endkunden des
nachfragenden Carriers wegen verzögerter
Herstellung je nach Entstörklasse
einmalig;an Stelle aller
anderen Pönalen
Verspäteter Produktwechsel
pro Arbeitstag
Nichtverfügbarkeit der Schnittstelle für länger
als 12 Stunden
pro Arbeitstag
Stand
Höhe der
Pönale in €
Alone
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Pönalen bei Nichteinhaltung der L2-IPBSA Entstörfristen
Im Fall der Nichteinhaltung der zur Anwendung gelangenden Entstörfristen kann der
nachfragende Carrier von Telekom Deutschland GmbH Pönalen verlangen die nach
folgenden Regelungen zu berechnen sind:
Für die angeordneten Entstörklassen "Standard" (im L2-IPBSA Stand alone eingeschlossene
Entstörung), "Express und "Comfort wird von einem Grundbetrag ausgegangen, der
bei "Standard"
xxx EUR ,
bei "Express"
xxx EUR und
bei "Comfort"
xxx EUR
beträgt.
Hält Telekom Deutschland GmbH die jeweils vorgesehene Entstörfrist - 24 Stunden bei
Standard, 8 Stunden bei „Express und 4 Stunden bei „Comfort“ - nicht ein, fällt mit Beginn
der Verzögerung erstmalig der Grundbetrag als Pönale an und erhöht sich jeweils nach
Ablauf einer weiteren Zeitspanne von der Dauer der jeweiligen Entstörfrist (24, 8 bzw. 4
Stunden) solange um einen weiteren Betrag in Höhe des Grundbetrages, bis der
Gesamtbetrag bei Standardentstörungen den Betrag von xxx EUR und bei „Express“ und
Comfort-Entstörungen den Betrag von xxx EUR übersteigt. Ab diesem Zeitpunkt kann der
nachfragende Carrier das Doppelte der zuletzt genannten Beträge, somit bei
Standardentstörungen den Betrag von xxx EUR und bei „Express“ und Comfort-Entstörungen
den Betrag von xxxx EUR als Pönale geltend machen.
Diese zuletzt genannten Beträge von xxx EUR bzw. xxxx EUR können einmalig an Stelle
aller anderen Pönalen auch schon vor dem genannten Zeitpunkt geltend gemacht werden,
wenn der nachfragende Carrier nachweist, daß sein Endkunde wegen der Verzögerung mit
der Entstörung tatsächlich gekündigt hat.
Nach Auflaufen des genannten Pönalebetrages von xxx EUR bzw. xxxx EUR erhöht sich
dieser Betrag mit Ablauf jeder Woche ab Beginn der Verzögerung bei Standardentstörungen
um den Betrag von xxx EUR und bei „Express“ und Comfort-Entstörungen um den Betrag
von xxx EUR.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Die folgende Tabelle stellt die 2012 seitens der Telekom Kontroll-Kommission angeordneten
Regelung im Überblick dar:
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Entgelte nach Aufwand
Allgemein
Ist für eine entgeltliche Leistung weder ein laufendes monatliches Entgelt noch ein
Einmalentgelt vorgesehen, so ist das Entgelt nach Aufwand gem. „Preisliste Montage nach
Aufwand“ zu verrechnen.
Soweit eine entgeltpflichtige Leistung nach Aufwand zu verrechnen ist, kann der
Leistungserbringende (Telekom Deutschland GmbH oder nachfragender Carrier) folgende
Entgelte verrechnen:




Personalaufwand gemäß Punkt Personal dieses Anhangs
Sachaufwand
Zugekaufte Leistungen zu den jeweils eigenen Einkaufskonditionen
Sonstige im Rahmen der konkreten Leistungserbringung entstandene
Aufwendungen
Bei der Verrechnung sind die einzelnen Kostenelemente gesondert und nachvollziehbar
auszuweisen. Die leistungserbringende Vertragspartei hat die Personal-, Sach- und die
zugekauften Leistungen, soweit in dieser Anordnung nichts anderes bestimmt ist, auf das zur
Erfüllung des mit der Leistung verknüpften Zwecks notwendige und nützliche Ausmaß zu
beschränken.
Über
dieses
Maß
hinausgehender
Aufwand
muß
von
der
leistungsempfangenden Vertragspartei nicht ersetzt werden. Sollte von Seiten der
leistungserbringenden Vertragspartei Unklarheit über das notwendige und nützliche Ausmaß
der Leistung bestehen, steht es ihr frei, die Zustimmung der anderen Vertragspartei
einzuholen.
Personal
Das Entgelt für das von den Vertragsparteien bei Leistungserbringung einzusetzende
Personal richtet sich vorerst für beide Seiten nach den derzeit gültigen allgemeinen
Verrechnungssätzen von Telekom Deutschland GmbH gem. „Preisliste Montage nach
Aufwand“ in der jeweils gültigen Version.
Telekom Deutschland GmbH gibt Änderungen der für sie geltenden Verrechnungssätze dem
nachfragender Carrier einen Monat vor Inkrafttreten bekannt.
Die angefangene halbe Stunde wird als halbe Stunde verrechnet.
Entstörung
Allgemeines
Telekom Deutschland GmbH beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen im
Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten, soweit diese
Störungen im Verantwortungsbereich von Telekom Deutschland GmbH liegen.
Im Verantwortungsbereich von Telekom Deutschland GmbH liegt die Entstörung des
Abschnitts
zwischen
Übernahmeanschluß
und
der
TAE-Anschlußdose
am
Endkundenstandort. Modems nachfragender Carrier bzw. von deren Endkunden werden von
Telekom Deutschland GmbH nicht entstört.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Eine Störung liegt vor, wenn der in beschriebene Funktionsumfang, die Qualitätsparameter
sowie die vereinbarte Bitrate nicht eingehalten werden.
Bei Störungen im Verantwortungsbereich des nachfragenden Carriers kann Telekom
Deutschland GmbH eine Unterstützung bei der Störungseingrenzung gegen Aufwandsersatz
auf Grundlage „Preisliste Montage nach Aufwand“ übernehmen.
Ändert Telekom Deutschland GmbH gegenüber den eigenen Endkunden die Bedingungen
für den Entstörungsservice, so wird sie diese Bedingungen auch dem nachfragendem Carrier
unverzüglich anbieten.
Seitens des nachfragenden Carriers sind die Kontaktdaten, Ansprechpartner und die
Verfügbarkeit
seiner
Störungsstelle
spätestens
mit
Bestellung
des
ersten
Übernahmeanschlusses an Telekom Deutschland GmbH zu übermitteln.
Störungsarten
Allgemeines
Bei den durch Telekom Deutschland GmbH erbrachten Leistungen können Störungen
 am Übergabeanschluß,
 beim MSAN-Management oder
 auf der Teilnehmeranschlußleitung zwischen TAE und MSAN/DSLAM auftreten.
Zuständiger
Ansprechpartner
bei
Telekom
Deutschland
GmbH
für
Störungsbehebungsmanagement und damit verbundene Kommunikation mit dem
nachfragender Carrier ist die in der Kontaktliste genannte Stelle von Telekom Deutschland
GmbH.
Massenstörungen
Bei Störungen des MSAN-Managements, des Übergabeanschlusses oder sonstigen
Störungen, bei denen von einer Störursache mehrere L2-IPBSA Stand alone betroffen sind,
informiert Telekom Deutschland GmbH den nachfragenden Carrier unmittelbar nach
Feststellung der Massenstörung über Art, voraussichtliche Dauer und Auswirkung der
Störung. Diese Informationspflicht besteht unabhängig davon, ob der nachfragende Carrier
die entsprechende Störung bereits als Störung eines L2-IPBSA Stand alone, Störung des
MSAN-Managements oder Störung des Übernahmeanschlusses gemeldet hat. Telekom
Deutschland GmbH übermittelt als Gegenstand dieser Informationspflicht eine Liste der
betroffenen Systeme des nachfragenden Carriers, welche zumindest die bei der Bestellung
übergebenen ID‘s (S-VLAN-Tag, C-VLAN-Tag, etc.) beinhaltet.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Folgende Informationen werden von Telekom Deutschland GmbH an den nachfragender
Carrier übermittelt:






Störungsart: Übernahmeanschluß, MSAN-Management, sonstige Massenstörung
Betroffener Übernahmeanschluß
ID des betroffenen MSAN/DSLAM
Fehlerbeschreibung, wenn vorhanden
IDs der betroffenen L2-IPBSA, S-VLAN-Tag, C-VLAN-Tag
Anschlußdaten - Vorwahl + Last Mile Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer)
Die Einmeldung von Telekom Deutschland GmbH an den nachfragender Carrier hat per
automatisiertem Mail und über das Web-Frontend zu erfolgen.
Bei Massenstörungen gelten alle betroffenen L2-IPBSA Stand alone ebenfalls als gestört.
Übergabe einer Störungsmeldung durch den nachfragenden Carrier an Telekom
Deutschland GmbH
Störungsmeldungen werden von Telekom Deutschland GmbH über die elektronische
Schnittstelle ESS, über das Web-Frontend (Web-GUI oder SOAP) oder per FAX an 365
Tagen im Jahr rund um die Uhr (24/7/365) angenommen. Telekom Deutschland GmbH wird soweit die jeweils erforderlichen Mindestangaben der Störungsmeldung vorliegen entsprechend dem jeweils vereinbarten SLA mit der Fehleranalyse beginnen. Nach erfolgter
Störungsmeldung übermittelt Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier
schnellstmöglich eine Störungsnummer.
In Ausnahmefällen, in denen ein direkter telefonischer Kontakt mit dem Ansprechpartner von
Telekom Deutschland GmbH erforderlich ist, kann der nachfragende Carrier eine Störung
auch direkt telefonisch unter xxxx xxxxxxx melden. Nach einer erfolgten telefonischen
Störungsmeldung erhält der nachfragende Carrier ebenfalls schnellstmöglich eine
Störungsnummer.
Störungsmeldungen können nur durch den nachfragenden Carrier und ausschließlich wie
oben beschrieben gemeldet werden. Andere Meldungen, d. h. solche, die nicht durch den
nachfragenden Carrier erfolgen bzw. Meldungen, die bei anderen Stellen der Telekom
Deutschland GmbH eingehen, stellen keine Störungsmeldungen dar. Diese Störungen
können daher nicht als Störungsmeldung bearbeitet werden und lösen auch nicht die weiter
unten genannten Entstörfristen aus.
Entstörung des Übernahmeanschlusses
Störungsmeldung durch den nachfragender Carrier
Störungen des Übernahmeanschlusses können vom nachfragenden Carrier im Zuge von
Einzelstörungsmeldungen oder gesondert als Störung des Übergabeanschlusses an
Telekom Deutschland GmbH gemeldet werden.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Folgende Informationen werden seitens des nachfragenden
Störungsmeldung an Telekom Deutschland GmbH übermittelt:





Carriers
bei
der
Kennzeichnung/Leitungsbezeichnung Übernahmeanschluß
Störungsart (z.B. Komplettausfall: ja/nein)
Fehlerbeschreibung (z.B. Loss of Signal, keine L2 Daten)
Kontaktdaten und
Ansprechpartner beim nachfragenden Carrier (einschließlich Telefonnummer)
Um Störungen in kürzester Zeit beheben zu können, erfolgen Störungsmeldungen soweit
möglich durch einen Techniker des nachfragenden Carriers.
Feststellung einer Störung durch Telekom Deutschland GmbH
Stellt Telekom Deutschland GmbH, z. B. im Zuge der Entstörmaßnahmen einer gemeldeten
Einzelstörung oder auch ohne Bezug auf eine solche einen Fehler am Übergabenanschluß
fest, so wird dieser von Telekom Deutschland GmbH ohne weitere Verzögerung und/oder
Aufforderung durch den nachfragenden Carrier kostenfrei entstört. Telekom Deutschland
GmbH teilt dem nachfragenden Carrier unverzüglich ab Erkennen einer Störung des
Übernahmeanschlusses diese mit.
Störungsbehebung
Seitens Telekom Deutschland GmbH wird für Entstörung des Übernahmeanschlusses das
SLA „Professional“ wie folgt eingerichtet:
Entstörzeitraum Wartungsfenster
Reaktionszeit
Entstörzeit mittl. Verfügbarkeit
8 Std.
99,9 %
Professional Mo – Fr
Mo, Mi – So: 120 Min.
werktags: 08:00 22:00 – 04:00
– 20:00 Uhr und Uhr, Di: 22:00 –
Sa werktags;
06:00 Uhr
08:00 – 17:00
Uhr
Telekom Deutschland GmbH wird dem nachfragenden Carrier über das Inkrafttreten weiterer
Leistungen im Rahmen der Entstörung zeitnah per E-Mail informieren, sofern diese für den
nachfragenden Carrier günstigere Bedingungen und/oder kürzere Entstörzeiten enthalten.
Ist zur Entstörung der Zutritt zu den Kollokationsräumlichkeiten des nachfragenden Carriers
oder des Dritten am HVt erforderlich, muß der nachfragende Carrier den Zutritt durch
Telekom Deutschland GmbH zu den Kollokationsräumlichkeiten umgehend ermöglichen
bzw. dafür sorgen, daß ein Zutritt umgehend möglich ist. Verzögerungen, die dadurch
entstehen, daß Telekom Deutschland GmbH der Zutritt zu den Kollokationsräumlichkeiten
nicht möglich ist, hemmen die Entstörfristen so lange bis ein Zutritt möglich ist. Telekom
Deutschland GmbH haftet für Schäden, die durch eine diesbezügliche Verzögerung der
Entstörung entstehen, nicht.
Die Entstörungsregelungen hinsichtlich der Verkehrsübergabe an einen alternativen Standort
des nachfragenden Carriers werden gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Mitteilung der Störungsbehebung bei Störungen des Übernahmeanschlusses
Im Falle von Störungen des Übernahmeanschlusses bei denen mehrere
Teilnehmeranschlußleitungen (L2-IPBSA Stand Alone) betroffen sind, erfolgt eine Mitteilung
über die Beseitigung sämtlicher Störungen entsprechend des Eingangs der Störmeldungen
über die ESS, das Web-Frontend, per E-Mail eine Information der Telekom Deutschland
GmbH an den betroffenen nachfragenden Carrier (je nach Störungsdauer – Beginn, Verlauf
und Ende).
4. Entstörung des MSAN-Management
Wurden sowohl die Bandbreite je DSLAM vom nachfragenden Carrier ordnungsgemäß
bestellt als auch die High Priority bzw. Low Priority Rahmenbedingungen eingehalten und
kommt es trotzdem zu Servicebeeinträchtigungen, liegt in diesem Fall eine Störung des
MSAN-Managements vor. Solche Störungen können vom nachfragenden Carrier im Zuge
von Einzelstörungsmeldungen oder gesondert als Störung des MSAN-Management an
Telekom Deutschland GmbH gemeldet werden. Folgende Informationen werden seitens des
nachfragender Carrier bei der Störungsmeldung an Telekom Deutschland GmbH übermittelt:
MSAN-/DSLAM-ID
Komplettausfall ja/nein
Fehlerbeschreibung, wenn vorhanden
S-VLAN-Tag
Kontaktdaten des nachfragenden Carriers
Um Störungen in kürzester Zeit beheben zu können, erfolgen Störungsmeldungen soweit
möglich durch einen Techniker des nachfragenden Carriers.
Feststellung einer Störung durch Telekom Deutschland GmbH
Stellt Telekom Deutschland GmbH, z. B. im Zuge der Entstörmaßnahmen einer gemeldeten
Einzelstörung oder auch ohne Bezug auf eine solche einen Fehler des MSAN-Managements
fest, so wird diese von Telekom Deutschland GmbH ohne weitere Verzögerung und/oder
Aufforderung durch den nachfragenden Carrier kostenfrei entstört. Telekom Deutschland
GmbH teilt dem nachfragenden Carrier unverzüglich ab Erkennen einer Störung des MSANManagement diese mit.
Störungsbehebung
Seitens Telekom Deutschland GmbH wird für Entstörung des MSAN-Managements auf Basis
dieser Anordnung das SLA „Professional“ eingerichtet.
Telekom Deutschland GmbH wird dem nachfragenden Carrier über das Inkrafttreten weiterer
Leistungen im Rahmen der Entstörung zeitnah per E-Mail informieren, sofern diese für den
nachfragenden Carrier günstigere Bedingungen und/oder kürzere Entstörzeiten enthalten.
Wird für den Übernahmeanschluß ein höherwertigeres SLA vom nachfragenden Carrier
bestellt, gilt dies automatisch auch für die Entstörung des MSAN-Managements.
Über die Störungsbehebung wird der nachfragende Carrier in sinngemäßer Anwendung wie
bei Entstörung „Übergabeanschluß“ informiert.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Fault Monitoring
Soweit technisch möglich, stellt Telekom Deutschland GmbH über gesonderte
Vereinbarung eine automatisierte Weiterleitung von Alarmen (beispielsweise durch Kopplung
der Managementsysteme) bei Auftreten von Fehlzuständen in den MSAN-/DSLAMspezifischen Komponenten, über welche Teilnehmer des nachfragenden Carrier verschaltet
sind, dem nachfragenden Carrier gegen Entgelt zur Verfügung.
Einzelstörungen auf der Teilnehmeranschlußleitung
Voreingrenzung durch den nachfragenden Carrier
Vor einer Störungsmeldung bei Telekom Deutschland GmbH hat der nachfragende Carrier
seinen Verantwortungsbereich überprüft und dort keine Störungsursache festgestellt.
Folgende Punkte sind seitens des nachfragenden Carriers immer zu prüfen:








Modem beim Endkunden passend zur Anschlußtechnologie?
Endgeräte mit Strom versorgt?
Modem synchron?
Endkundeneinrichtungen (PC o.ä.) betriebsbereit?
L2-IPBSA Stand Alone beim Endkunden in Funktion?
Übernahmeanschluß in Funktion?
Bandbreite je DSLAM eingerichtet?
Richtige Adressierung von C-VLAN-Tag und S-VLAN-Tag (soweit vom nachfragenden
Carrier einsehbar)?
Störungsmeldung durch den nachfragenden Carrier
Der nachfragende Carrier übermittelt bei der Störungsmeldung folgende Informationen an
Telekom Deutschland GmbH über die ESS, über Web-Frontend, per eMail oder per FAX:
Übergabe einer Störungsmeldung von nachfragender Carrier an Telekom Deutschland
GmbH bei Einzelstörung – Teilnehmeranschlußleitung (last mile nr.)
Betreff
eigene Störungsnummer des nachfragenden Carriers
Endkundendaten einschl. Kontaktdaten, um den
Endkunden erreichen zu können
Anschlußdaten – Vorwahl + Last Mile Nummer (z. B.
WITA-Vertragsnummer)
verwendetes Modem
Fehlerbeschreibung
Modem synchron ja/nein
Störungsvorkommen
Kontaktdaten des nachfragenden Carriers
S-VLAN-Tag, C-VLAN-Tag
Mac-Adresse des Modems
Ergebnis der Last-Mile-Status-Analyse
Anschlußtechnologie (ADSL2+/VDSL2.Vectoring)
Endkundentermin notwendig? j/n
Störung
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gemeinsamer Meßtermin notwendig? j/n
Fertigstellung der Entstörung außerhalb der RegelEntstörzeit gewünscht? j/n
Erhöhung des Interleaving-Delay von nachfragender
Carrier gewünscht? j/n
Kostenloser Downgrade gemäß Anhang 2, Punkt 5.6
gewünscht?
Ist dem nachfragenden Carrier mit den von Telekom Deutschland GmbH im Rahmen der
„Last-Mile-Status-Analyse“ zur Verfügung gestellten Parametern im Einzelfall keine
erfolgreiche Störungseingrenzung möglich, kann der nachfragende Carrier eine Störmeldung
an Telekom Deutschland GmbH übermitteln.
Um die Störungseingrenzung durch Telekom Deutschland GmbH zu ermöglichen bzw. zu
erleichtern hat der nachfragende Carrier gemeinsam mit der Störmeldung zur
Störungseingrenzung alle relevanten Informationen bzw. Schlußfolgerungen, die er im Zuge
seiner eigenen Fehlereingrenzung von seinem Endkunden erhalten oder sonst ermittelt hat,
an Telekom Deutschland GmbH zu übermitteln.
Telekom Deutschland GmbH wird unmittelbar nach Feststellung der Störursache mit der
Störungsbehebung beginnen, wenn der festgestellte Fehler in ihrem Bereich liegt.
Fristenlauf und Mitwirkungspflichten
Bei Störungsmeldungen, die an Arbeitstagen, und zwar montags 08:00 Uhr bis freitags 18:00
Uhr eingehen, beseitigt Telekom Deutschland GmbH die Störung standardmäßig innerhalb
der nachstehenden Fristen. Die Entstörfrist beginnt mit dem Eingang der Störungsmeldung
bzw. bei telefonischer Störungsmeldung mit dieser zu laufen. Bei Störungsmeldungen, die
außerhalb des oben genannten Zeitraums eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am
nächstfolgenden Arbeitstag um 08:00 Uhr.
Der nachfragende Carrier verpflichtet sich, seine Endkunden entsprechend darüber zu
informieren, daß für die Entstörung eines L2-IPBSA Stand Alone seine Mitwirkung (z. B.
Abstecken des Endgerätes) oder ein Besuch eines Servicetechnikers von Telekom
Deutschland GmbH notwendig sein kann. Ist für die Störungsbehebung ein Termin mit dem
Teilnehmer notwendig, fordert die Telekom Deutschland GmbH einen Termin bei dem
nachfragenden Carrier an, sofern dieser nicht bereits einen Termin im Rahmen der
Störmeldung mitgeteilt hat. Verspätungen, die vom nachfragenden Carrier bzw. dessen
Endkunden zu vertreten sind, hemmen die Entstörungsfrist entsprechend.
Bei Störungen des L2-IPBSA Stand Alone richten sich die Entstörungsleistungen der
Telekom Deutschland GmbH entweder nach den standardmäßigen Entstörfristen oder nach
dem jeweils vom nachfragenden Carrier bestellten, höherwertigen Netzservice „Express“
oder „Comfort“ pro Teilnehmeranschlußleitung (Last Mile Nummer, z. B. WITAVertragsnummer). Das höherwertige Netzservice gilt für das entsprechende L2-IPBSA Stand
Alone, unabhängig davon, ob die Störung als Einzelstörung auftritt oder von der Störursache
mehrere L2-IPBSA Stand Alone betroffen sind.
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Standardmäßige Entstörungsfristen für L2-IPBSA Stand Alone auf der
Teilnehmeranschlußleitung bei FTTC
Folgende Entstörfristen sind standardmäßig bei Bestellung eines L2-IPBSA Stand Alone
eingeschlossen:
Entstörung (Standard)
Fristen
Störungsannahme
Mo – So 00:00 – 24:00 Uhr
Werktags, Mo – Fr 08:00 – 18:00 Uhr
Verfügbarkeit eines Service-Technikers
(Service-Bereitstellungszeit)
Termingenauigkeit für Besuche beim
Teilnehmer
Zwei Stunden
Technikereinsatz
Inklusive
Reparaturzeit
meldung)
(ab
Eingang
der
Stör-
innerhalb von 24 Stunden
Bei Störungsmeldungen, die an Arbeitstagen, und zwar von Montag 08:00 Uhr bis Freitag
18:00 Uhr, über die ESS, das Web-Frontend, per eMail oder FAX eingehen, beseitigt
Telekom Deutschland GmbH die Störung innerhalb von 24 Stunden ab Eingang der
Störungsmeldung.
Während der Entstörung ist erforderlichenfalls von verfügbaren Leitungen zur
Ersatzschaltung Gebrauch zu machen. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb des oben
genannten Zeitraums eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am nächstfolgenden Arbeitstag
um 08:00 Uhr. Die Störungsbehebung erfolgt grundsätzlich an Arbeitstagen zwischen 08:00
und 18:00 Uhr.
Höherwertiges Netzservice (SLA) für
Teilnehmeranschlußleitung bei FTTC
ein
L2-IPBSA Stand
Alone
auf
der
Gegen ein gesondert zu verrechnendes, monatliches Entgelt kann der nachfragende Carrier
die nachfolgend beschriebenen erweiterten Netzservices „Express“ oder „Comfort“ für das
L2-IPBSA Stand Alone auf der Teilnehmeranschlußleitung bei FTTC über die elektronische
Schnittstelle ESS bestellen.
EXPRESS
COMFORT
Störungsannahme
Mo – So 00:00 – 24:00 Uhr
Mo – So 00:00 – 24:00 Uhr
Verfügbarkeit eines ServiceTechnikers (ServiceBereitstellungszeit)
Werktags Mo – Fr 08:00 –
18:00 Uhr, Sa, sofern
Arbeitstag 08:00-18:00
Mo – So 00:00 – 24:00 Uhr
Termingenauigkeit für
Besuchsvereinbarung
eine Stunde
eine Stunde
Technikereinsatz
Inklusive
Inklusive
Reparaturzeit (ab Eingang der
Störungsmeldung)
innerhalb acht Stunden
innerhalb vi34 Stunden
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Entstörungen, die auf Wunsch des nachfragenden Carriers außerhalb der oben
festgelegten Entstörzeiten erfolgen sollen, werden seitens Telekom Deutschland GmbH
nach dem Best-Effort Prinzip und nur bei Verfügbarkeit der Bereitschaftstechniker
abgearbeitet. Die dafür anfallenden Kosten werden dem nachfragenden Carrier nach
„Preisliste Montage nach Aufwand“ in Rechnung gestellt, wenn tatsächlich eine Entstörung
innerhalb der nach dem entsprechenden SLA zur Anwendung gelangenden Entstörfrist
erfolgt ist.
Bietet Telekom Deutschland GmbH künftig weitere SLA-Kategorien an eigene Endkunden
an, sind diese so rechtzeitig auch vorleistungsseitig anzubieten, daß der nachfragende
Carrier zumindest zeitgleich diese Services auch seinen Endkunden anbieten kann.
Bestellung eines höherwertigen Netzservices
Die Bestellung eines höherwertigen Netzservices kann mit der Neubestellung eines L2IPBSA Stand Alone oder auch nachträglich für ein bestehendes L2-IPBSA Stand Alone
erfolgen. Voraussetzung dafür ist, daß auf der betreffenden Teilnehmeranschlußleitung zum
Zeitpunkt der nachträglichen Änderung des Netzservices kein offene Störmeldung vorhanden
ist. Die Verrechnung erfolgt ab Herstellungsdatum anteilsmäßig und endet anteilsmäßig mit
dem Datum der Kündigung des erweiterten Netzservice durch den nachfragenden Carrier.
Bei nachträglichen Bestellungen leitet Telekom Deutschland GmbH mit Ablauf von 2
Arbeitstagen ab Eingang der Bestellung das jeweilige L2-IPBSA Stand Alone in den
höherwertigen Service Level über. Gleiches gilt bei einem Wechsel vom höherwertigen
Service Level in einen niederwertigeren inklusive Standardentstörservice (=Kündigung des
erweiterten Netzservice für das konkrete L2-IPBSA Stand Alone). Der nachfragende Carrier
erhält eine Erledigungsmeldung per E-Mail.
Bei Änderung des Netzservices wird eine (taggenaue) anteilsmäßige Abrechnung des
monatlichen Entgelts beginnend mit dem tatsächlichen Durchführungsdatum durchgeführt.
Verzögerung der Entstörung und Störungsbehebung
Verzögerungsgründe für die Entstörung
Grundsätzlich wird zur Störungsbehebung die Erreichbarkeit der Störstelle des betroffenen
nachfragenden Carriers vorausgesetzt, da ansonsten Verzögerungen in der
Störungsbehebung auftreten können. Verzögerungen, die aufgrund der mangelnden
Erreichbarkeit der Störstelle des nachfragenden entstehen, hemmen die weitere Entstörung
der Störung. Die Hemmung ist am Web-Frontend abrufbar.
Ist für die Störungsbehebung ein Termin mit dem Endkunden erforderlich und hat der
nachfragende Carrier diesen nicht bereits mit der Störmeldung mitgeteilt, fordert Telekom
Deutschland GmbH diesen Termin innerhalb der einzuhaltenden Fristen diesen beim
nachfragenden Carrier an.
Ist der Endkunden zum vereinbarten Termin nicht anwesend, kontaktiert Telekom
Deutschland GmbH die Störstelle des nachfragenden Carriers zeitnah neuerlich telefonisch.
Bei Nichterreichen ergeht eine Terminanforderung von Telekom Deutschland GmbH an den
nachfragenden Carrier für einen neuen Entstörtermin.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Folgende weitere Verzögerungsgründe, die den Ablauf der Frist für die Entstörung hemmen,
kommen in Betracht und werden dem nachfragenden Carrier übermittelt:

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
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


Terminänderung durch nachfragenden Carrier
Endkunde nicht erreichbar
Kabelfehler, Behebung veranlaßt
Kabelfehler
Zweiter Techniker/Equipment erforderlich
nachfragender Carrier prüft intern
Ansprechpartner beim nachfragenden Carrier nicht erreichbar
Kein Zutritt zum Endkundenstandort
Endkundeninfrastruktur gestört (unter Angabe von Details)
Umbau durch nachfragenden Carrier/Endkunden (unter Angabe von Details)
In Abstimmung mit nachfragendem Carrier, Behebung erst im nächsten
Wartungsfenster
 Höhere Gewalt (unter Angabe von Details)
Telekom Deutschland GmbH teilt dem nachfragenden Carrier mit der Mitteilung über eine
Verzögerung der Entstörung den voraussichtlichen Behebungszeitpunkt mit.
Der Umfang (als Orientierung gelten zwei Änderungen) der vorstehend angeführten
definierten Begründungen kann bei Bedarf geändert/erweitert werden. Zu diesem Zweck wird
Telekom Deutschland GmbH bei Bedarf - in der Regel - einmal pro Jahr alle nachfragenden
Carrier zu einem Abstimmungsmeeting laden, in dem die Änderungen/Erweiterungen im
Zuge einer Konsenslösung vereinbart werden. Die Umsetzung der abgestimmten
Änderungen/Erweiterungen wird von Telekom Deutschland GmbH ehest möglich veranlaßt.
Verfahren bei Verzögerungen
Liegt ein Verzögerungsgrund vor, wird von Telekom Deutschland GmbH für einen
bestimmten Zeitraum der Entstörungsfall auf „Hemmung“ gesetzt. Dieser Vorgang schiebt die
Entstörfristen entsprechend hinaus. Hemmungsdauer und Hemmungsgrund sind vom
nachfragenden Carrier über die ESS oder das Web-Frontend abrufbar. Die Entstörung erfolgt
mit Wegfall des Hemmungsgrundes. Liegt ein Verzögerungsgrund vor, haftet Telekom
Deutschland GmbH für eventuell entstehende Schäden, die aus der Verzögerung der
Entstörung resultieren, nicht.
Störungsbehebung und Mitteilung an den nachfragenden Carrier
Die Störung ist behoben, wenn der Funktionsumfang, die definierten Qualitätsparameter
sowie die vereinbarte Bitrate und das Interleaving-Delay (Interleavetiefe) wieder hergestellt
sind.
Nach erfolgter Störungsbehebung – wenn das Test-Equipment von Telekom Deutschland
GmbH auf der Teilnehmeranschlußleitung synchron ist – wird der nachfragende Carrier von
Telekom Deutschland GmbH unverzüglich über die ESS, das Web-Frontend, per E-Mail oder
FAX, je nachdem auf welchem Weg die Störmeldung übermittelt wurde, von Telekom
Deutschland GmbH über die Behebung der Störung informiert.
Enthält keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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Die Entstörungsmeldung von Telekom Deutschland GmbH enthält folgende Angaben:







spezifische Angaben über den nachfragenden Carrier (Ansprechpartner, Tel.-Nr.)
Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer)
Störungsnummer beim nachfragenden Carrier
Leitungsbezeichnung
Tel.-Nr. des Ansprechpartners bei Telekom Deutschland GmbH
Störungsnummer bei Telekom Deutschland GmbH
Datum und Uhrzeit des Eingangs der Störungsmeldung bei Telekom Deutschland
GmbH
 Datum und Uhrzeit der Störungsbeseitigung
 Gegebenenfalls zusätzliche Angaben (z.B. bei einer ungerechtfertigten
Störungsmeldung)
 Datum
Telekom Deutschland GmbH übermittelt dem nachfragenden Carrier mit der Mitteilung der
Störungsbehebung auch Informationen über die durchgeführten Entstörmaßnahmen, wie
beispielsweise:
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Rangierung lt. Auftrag geändert
Rangierung defekt/behoben
Fehler an Schaltstelle behoben
Fehler an Endleitung behoben
Fehler am APL (Netzabschlußpunkt) behoben
Kabelfehler
VLAN Verschaltung korrigiert
TAE entstört
MSAN-/DSLAM Porttausch durchgeführt
p-bit Priorisierung korrigiert
Kein Fehler feststellbar
Als Störungsende gilt grundsätzlich der Eingang der Entstörungsmeldung in der ESS, im
Web-Frontend, per eMail oder FAX, außer der nachfragende Carrier teilt Telekom
Deutschland GmbH innerhalb von 24 Stunden nach der Mitteilung der Störungsbehebung
begründet mit, daß die Gründe für seine Störungsmeldung noch nicht vollständig beseitigt
sind. Diese Mitteilung des nachfragenden Carrier gilt nicht als neue Störungsmeldung.
Störungsbehebung durch Reduzierung der Bandbreite
Kann die Synchronität auf der Teilnehmeranschlußleitung mit dem ursprünglich bestellten L2IPBSA Stand Alone - Profil nicht wieder hergestellt werden, wird die noch maximal mögliche
(niedrigere) Bandbreite von Telekom Deutschland GmbH eingestellt. Der nachfragende
Carrier wird über die ESS, das Web-Frontend, per E-Mail oder FAX von Telekom
Deutschland GmbH darüber informiert. Alle Änderungen sind auf jedem Fall im WebFrontend einsehbar. Nach vorhergehender Rücksprache von Telekom Deutschland GmbH
mit dem nachfragenden Carrier und dessen Zustimmung, kann die Einstellung auf eine
niedrigere Bandbreite auch mit einem Wechsel der Anschlußtechnologie verbunden sein. In
diesem Fall sorgt der nachfragende Carrier dafür, daß das zur Anschlußtechnologie
passende Modem beim Endkunden zum Einsatz kommt.
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Mit dem Zeitpunkt der Umstellung auf das niedrigere L2-IPBSA Stand Alone - Profil, wird
seitens Telekom Deutschland GmbH ein kostenfreier Produktwechsel auf das niedrigere L2IPBSA Stand Alone automatisch durchgeführt. Ist der nachfragende Carrier mit dem
Produktwechsel, der durch Telekom Deutschland GmbH vorgenommen wurde, nicht
einverstanden, kann der nachfragende Carrier nachträglich das L2-IPBSA Stand Alone Profil auf der Teilnehmeranschlußleitung entweder selber über das Web-Frontend ändern
oder die L2-IPBSA Stand Alone kündigen.
Störungsbehebung durch Erhöhung des Interleaving-Delay bzw. Verringerung
der Datenrate
Kann Telekom Deutschland GmbH glaubhaft machen, daß die Synchronität auf der
Teilnehmeranschlußleitung mit dem ursprünglich bestellten L2-IPBSA Stand Alone - Profil
wegen des vom nachfragenden Carrier bestellten und von Telekom Deutschland GmbH
eingerichteten Interleaving-Delays von Null Millisekunden (0 ms) nicht mehr erreicht werden
kann, teilt sie dies dem nachfragenden Carrier begründet mit.
Der nachfragende Carrier meldet zeitnah an Telekom Deutschland GmbH ob
1. das Interleaving-Delay von 0 ms und die bestellte Datenrate beibehalten werden
sollen – In diesem Fall gelten abweichend die faktisch erreichbaren Qualitätswerte
als für dieses L2-IPBSA Stand Alone vereinbarter QoS-Standard;
2. das Interleaving-Delay von 0 auf 8 ms erhöht und die bestellte Datenrate beibehalten
werden sollen, um die QoS-Standards wieder zu erreichen – In diesem Fall
verrechnet Telekom Deutschland GmbH für den Wechsel der Interleavetiefe kein
Entgelt;
3. das Interleaving-Delay von 0 ms beibehalten und die bestellte Datenrate reduziert
werden sollen, um die QoS-Standards wieder zu erreichen – In diesem Fall
verrechnet Telekom Deutschland GmbH für den Wechsel der Datenrate kein Entgelt;
4. der nachfragende Carrier das L2-IPBSA Stand Alone kündigt.
Bis zur Rückmeldung des nachfragenden Carriers an Telekom Deutschland GmbH gilt Ziff. 1.
Kostentragungs- und Entgeltregeln für die Entstörung
Behebungsaufwand
Für die zur Behebung der Störung erforderlichen Entstörmaßnahmen in ihrem
Verantwortungsbereich sowie innerhalb der vereinbarten Netzservices und SLAs steht
Telekom Deutschland GmbH kein gesondertes Entgelt zu.
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Monatliches Entgelt für L2-IPBSA Stand Alone bei Störungen
Ab Meldung der Störung bis zur erfolgreichen Behebung bzw. bis zum Abschluß des
Störungsfalles ist der nachfragende Carrier von der Verpflichtung befreit, die monatliche
Miete für das entsprechende Services zu bezahlen. Die Berechnung erfolgt nach Tagen,
wobei der Tag, an dem die Störung gemeldet wird nicht, der Tag, an dem die Entstörung
erfolgreich abgeschlossen wurde jedoch wieder zu bezahlen ist. Telekom Deutschland
GmbH hat die entsprechenden Beträge bei einer der auf die Behebung der Störung
folgenden Rechnungen in Abzug zu bringen.
Nichtvorliegen einer Störung
Ist ein L2-IPBSA Stand Alone für das eine Störung bei Telekom Deutschland GmbH
gemeldet wurde, nicht gestört, hat der nachfragende Carrier Telekom Deutschland
GmbH für die Bearbeitung der Störungsmeldung den erforderlichen Aufwand pauschal
zu ersetzen.
Störung nicht im Verantwortungsbereich von Telekom und nachfragendem
Carrier/Endkunden
Wird im Rahmen der Störungsbearbeitung festgestellt, daß der Grund für die Störung in
der Einflußsphäre des nachfragenden Carriers liegt, hat dieser Telekom Deutschland
GmbH den tatsächlich aufgelaufenen, erforderlichen Aufwand insoweit nach Aufwand
gem. „Preisliste Montage nach Aufwand“ zu ersetzen, sofern dieser Aufwand von
Telekom Deutschland GmbH nachgewiesen und nachvollziehbar in Rechnung gestellt
wird.
Umgekehrt hat Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier jenen
tatsächlich aufgelaufenen, erforderlichen Aufwand, der dem nachfragenden Carrier
durch eine unrichtige Zuweisung der Störungsverantwortlichkeit an ihn durch Telekom
Deutschland GmbH entsteht, insoweit nach ebenfalls gem. „Preisliste Montage nach
Aufwand“ zu ersetzen, als dieser Aufwand vom nachfragende Carrier nachgewiesen und
nachvollziehbar in Rechnung gestellt wird.
Liegt der Grund für die Störung weder in der Einflußsphäre der Telekom Deutschland
GmbH noch in der des nachfragenden Carriers hat jede Partei ihren Aufwand selbst zu
tragen.
Mittlere Verfügbarkeit (Jahresdurchschnitt) für die Virtuelle Entbündelung
Die mittlere Verfügbarkeit für die Virtuelle Entbündelung beträgt im Jahresdurchschnitt
99,5 %. Unterbrechungen und/oder Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten
innerhalb von Standard-Wartungsfenstern werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit
nicht berücksichtigt. Notsituationen und höhere Gewalt, dazu zählen insbesondere
außergewöhnliche Wetterverhältnisse und Naturereignisse, Lawinen, Vermurungen,
Überschwemmungen, Blitzschlag oder Feuer, Streiks oder Aussperrungen, Krieg,
militärische Operationen, Terror oder öffentlicher Aufruhr, sowie Verzögerungen bei der
Entstörung die durch den nachfragenden Carrier oder seine Endkunden verursacht
werden, werden in der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt.
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Die Verfügbarkeitsmessung ist nur möglich, wenn das Modem bei Endkunden des
nachfragenden Carriers permanent die Synchronität mit dem MSAN/DSLAM ermöglicht.
Wird die jährliche mittlere Verfügbarkeit unterschritten, so wird der die jährliche mittlere
Verfügbarkeit unterschreitende Anteil der monatlichen Entgelte pro Jahr des
betreffenden Services in einer der nächstfolgenden Rechnungen gutgeschrieben.
Wartung und Wartungsfenster
Das Standard-Wartungsfenster ist jeden Mittwoch von 01:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In
diesen Zeitraum kann es zu kurzzeitigen Verkehrsunterbrechungen kommen.
Außerordentliche Wartungsfenster - außerhalb des angegebenen Fensters - werden mit
einer Vorlaufzeit von 5 Tagen von Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden
Carrier bekannt gegeben.
Ad-hoc-Wartungen, die wegen eines aufgetretenen Fehlers zur Behebung dringend
notwendig sind, werden nach Bekanntwerden sofort von Telekom Deutschland GmbH
an den nachfragenden Carrier gemeldet und die Behebung wenn möglich in die
„betriebsschwache Zeit“ (von 22:00 bis 06:00) gelegt.
Nur zeitgerecht angekündigte Wartungsarbeiten werden nicht als Störungen behandelt.
Sämtliche Wartungsmitteilungen haben folgende Informationen zu enthalten:


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

Wartungs-Referenznummer Telekom Deutschland GmbH
Voraussichtliche Zeit der Unterbrechung (Dauer)
Beginn der Arbeiten
Ende der Arbeiten
betroffene MSAN-ID oder L2-IPBSA Stand Alone entsprechend ihrer
Kennzeichnungs-ID (S-VLAN-Tag, C-VLAN-Tag)
Die Wartungsankündigung erfolgt in jedem Fall per Mail an eine vom nachfragenden
Carrier bekanntgegebene e-Mail-Adresse und enthält eine digital bearbeitbare Liste der
betroffenen Services.
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Modems
Allgemeines
Seitens Telekom Deutschland GmbH wird dem nachfragenden Carrier bei L2-IPBSA
Stand Alone , soweit nicht für Einzelfälle Abweichendes angeordnet wird, kein Modem
zur Verfügung gestellt.
Die Übergabe des L2-IPBSA Stand Alone an der Teilnehmerseite erfolgt physikalisch
am APL, die von Telekom Deutschland GmbH bereitzustellen ist, und bildet somit den
endkundenseitigen
Netzabschlußpunkt
des
L2-IPBSA
Stand
Alone.
Die
leitungstechnische Funktionalität zum Betrieb eines Modems ergibt sich in Bezug auf die
DSL-Schnittstelle erforderliche Funktionen und Mindestparametern.
Der nachfragende Carrier setzt seine eigenen Modems beim Endkunden vor Ort ein
oder stellt sicher, daß der Endkunde eine geeignetes Modem verwendet. Diese Modems
müssen die festgelegten Mindestanforderungen erfüllen. Die festgelegten
Anforderungen bezüglich der Modems sind für nachfragende Carrier nur insoweit
verpflichtend, als diese von Telekom Deutschland GmbH bezüglich ihrer eigenen
Modems eingehalten werden.
Mindestanforderungen
Alle vom nachfragenden Carrier verwendeten Modems dürfen Services auf Leitungen im
gleichen Kabelbündel nicht beeinträchtigen oder stören.
Die vom nachfragenden Carrier am Standort des Endkunden eingesetzten Modems
erfüllen im Hinblick auf den Schutz des Endkunden sowie die technischen Einrichtungen
der Telekom Deutschland GmbH insbesondere die relevanten Bestimmungen über die
Sicherheit von elektrotechnischen Anlagen (Bestimmungen über den Schutz von
Personen), über Blitzschutz und Potentialausgleich und über die elektromagnetische
Verträglichkeit (EMV) sowie die nachstehenden Anforderungen gemäß Pkt. 2.1 bis 2.4.
EMV, Stromversorgung, Elektrotechnische Sicherheit, Störfestigkeit
 EN 300 386 Electromagnetic compatibility and radio spectrum matters (ERM);
Telecommunication network equipment; Electromagnetic compatibility (EMC)
requirements.
 EN 55 022/98 Klasse B Information technology equipment - Radio disturbance
characteristics - Limits and methods of measurement
 EN 55024/98 Information technology equipment - Immunity characteristics Limits and methods of measurement
 EN 301 489-1 Electromagnetic compatibility and Radio spectrum Matters (ERM);
ElectroMagnetic Compatibility (EMC); standard for radio equipment and services;
Part 1: Common technical requirements
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 EN 301 489-17 Electromagnetic compatibility and Radio spectrum Matters
(ERM); ElectroMagnetic Compatibility (EMC) standard for radio Transmission
Systems
Die Standards EN 301 489-1 bzw. EN 301 489-17 sind nur auf Modems anzuwenden,
die über eine Funkschnittstelle (z.B. WLAN) verfügen.
 1 TR 112
 EN 60950-1:2007 (Einrichtungen der Informationstechnik - Sicherheit Teil 1:
Allgemeine Anforderungen; IEC 60950-1:2005 modifiziert)
 EN 61000-4-5: (Elektromagnetische Verträglichkeit EMV Teil 4-5: Prüf- und
Meßverfahren Prüfung der Störfestigkeit gegen Stoßspannungen; IEC 61000-45: 2005)
 ITU-T K.21 Resistibility of telecommunication equipment installed in customer
premises to overvoltages and overcurrents
DSL-Schnittstelle
Linecode
 ADSL 2+ gemäß ITU-T G.992.5 Annex B); Annex M (Option) mit „NonOverlapped Spectrum“; Annex J (Option) mit „Non-Overlapped Spectrum“ ;
(verpflichtend für ADSL2+-Modems)
 VDSL2.Vectoring (verpflichtend für VDSL2-Modems)
xDSL-System: VDSL2 - Vectoring
Standard: G.993.5 in Verbindung mit G.993.2; Annex B
Bandplan: 998, 998ADE17
Profile: 8b, 17a (incl. 12a, 12b, 8a, 8c, 8d)
Limit PSD Mask 998-M2x-M, 998-M2x-B, 998ADE17-M2x-NUS0-M, 998ADE17M2x-B, 998ADE17-M2x-M
Zusätzlich erforderliche Funktionen
 Interleaving-Delay (8 / 0 ms)
 Bit swapping
 Seamless Rate Adaption
 Alarm Dying Gasp
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DELT-Parameter (In-Service-Monitoring)
Folgende Informationen müssen bei einem DELT-Test im EOC (Embedded Operations
Channel) vom Modem zum DSLAM übermittelt werden können:

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

Noise margin
output power
attenuation
max attainable bitrate
Current INP Value
Interleaving Delay
Relative Occupation Capacity
Error seconds
Severly Errored Seconds
Unavailable Seconds
Code Violation
Forward Error Correction
Re-Inits
Power Spectral Density
Carrier Load
Signal to noise ratio
Hlog
Quiet line noise
Gain
Testen eines Modems auf Wunsch des nachfragenden Carriers
Modems, die die Mindestanforderungen erfüllen, können auf Wunsch des
nachfragenden Carriers entgeltpflichtig in Laborräumlichkeiten von Telekom
Deutschland GmbH auf die Verträglichkeit im Netz von Telekom Deutschland GmbH
getestet werden.
Zu diesem Zweck stellt Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier einen
Laborraum (werktags, von Montag bis Freitags, von 8:00 bis 17:00 Uhr mit einem TestMSAN-/DSLAM sowie Anschaltpunkten) und technischen Support über eine in der
Kontaktliste angeführte Hotline zur Verfügung. Weiterhin stellt Telekom Deutschland
GmbH dem nachfragenden Carrier eine Liste der bei Telekom Deutschland GmbH
gebräuchlichen Testparameter zur Verfügung.
Die Terminkoordination erfolgt je nach Verfügbarkeit der Räumlichkeiten durch Telekom
Deutschland GmbH. Zu diesem Zweck übermittelt der nachfragende Carrier ein E-Mail
an das dafür in der o. g. Kontaktliste vorgesehene Postfach.
Dieses E-Mail soll jedenfalls folgende Informationen beinhalten:
 Angaben zum nachfragenden Carrier (Ansprechpartner)
 Kurze Beschreibung dessen, was getestet wird
 Terminwunsch
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Der konkrete Termin wird per E-Mail zwischen den Vertragspartner vereinbart. Seitens
Telekom Deutschland GmbH wird auf die Entgeltpflicht im jeweiligen Einzelfall nochmals
hingewiesen.
Pro vereinbartem Labortag wird dem nachfragenden Carrier ein Entgelt in Rechnung
gestellt.
Änderungen der MSAN-/DSLAM Hard- und/oder Software
("Releasewechsel")
Vorab-Informationen über Änderungen der MSAN-/DSLAM Hard- und
Software (Releasewechsel)
Informationen über Veränderungen der MSAN-/DSLAM Hard- und Software
(Releasewechsel) gibt Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier je nach
Komplexität, mindestens aber sechs Monate vor der geplanten Implementierung durch
Telekom Deutschland GmbH per E-Mail bekannt. In diesem E-Mail teilt Telekom
Deutschland GmbH auch mit, ob nur Neukunden des nachfragenden Carriers oder ob
sowohl Neukunden als auch Bestandskunden des nachfragenden Carrier von den
Änderungen der DSLAM-Hard- und /oder Software betroffen sind. Sind vom Hersteller
der MSAN-/DSLAM-Hard-/Software in den Release-Notes Inkompatibilitäten mit
Modems, die von nachfragenden Carriern eingesetzt werden, beschrieben, ist Telekom
Deutschland GmbH verpflichtet, dem nachfragender Carrier diese Inkompatibilitäten in
der Vorabinformation mitzuteilen. Telekom Deutschland GmbH informiert den
nachfragenden Carrier auch darüber, welche Modems der Modem-Whitelist nach dem
Releasewechsel nicht mehr oder nur eingeschränkt funktionieren. Sollte durch den
Releasewechsel ein Austausch von Modems des nachfragenden Carriers notwendig
sein, sind die betreffenden Modems bis zum Zeitpunkt der Durchführung des
Releasewechsels seitens des nachfragenden Carrier zeitgerecht auf eigene Kosten
auszutauschen.
Der nachfragende Carrier trägt die Verantwortung für einen Modemtausch bei seinen
Endkunden selbst. Weiterhin ergeht eine Einladung an den nachfragenden Carrier, die
geänderte MSAN-/DSLAM-Hard- und/oder Software zu testen.
Testen bei Releasewechsel
Telekom Deutschland GmbH stellt einen Testanschluß mit der neuen MSAN-/DSLAM
Hard- und/oder Software in einem Testlabor (ein Testlabor für alle nachfragenden
Carrier - werktags, von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr) sowie eine Liste
der bei Telekom Deutschland GmbH gebräuchlichen Testparameter für das Testen zur
Verfügung.
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Die Zurverfügungstellung des Testlabors (gemäß Abbildung 1) im Zuge eines
Releasewechsels erfolgt seitens Telekom Deutschland GmbH unentgeltlich. Der
nachfragende Carrier testet selbst auf seine Kosten.
Testraum für
Carrier
Labor Telekom
Telekom AMS
(MSAN-Mgmt
für Carrier
Testing)
Carrier-Equipm.
Carrier-Modem
Carrier-Linetester
Skizze zum Testlabor
Die Terminkoordination für das Testen erfolgt unverzüglich nach Vorabinformation über
den Releasewechsel je nach Verfügbarkeit durch Telekom Deutschland GmbH nach
dem „First Come - First Served“-Prinzip.
Zur Terminvereinbarung übermittelt der nachfragende Carrier ein E-Mail an das in der
Kontaktliste angeführte Postfach mit folgenden Informationen:
 Angaben zum nachfragenden Carrier (Ansprechpartner)
 Terminwunsch (maximal 2 Testtage hintereinander - weitere Termine sind nur
bei freien Kapazitäten möglich).
Der konkrete Termin wird per E-Mail zwischen Telekom Deutschland GmbH und dem
nachfragenden Carrier vereinbart.
Für das Testen im Zuge eines Releasewechsels wird von Telekom Deutschland GmbH
kein Support-Techniker zur Verfügung gestellt. Bei auftretenden Problemen kann jedoch
ein E-Mail an das in der Kontaktliste angeführte Postfach übermittelt werden.
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Information über
Releasewechsels
das
tatsächliche
Implementierungsdatum
des
Telekom Deutschland GmbH wird den nachfragenden Carrier mindestens 2 Monate,
bevor die Änderung der MSAN-/DSLAM Hard- und/oder Software dann tatsächlich
durchgeführt werden soll, über das konkrete Datum per E-Mail informieren.
Ablauf, wenn vom Releasewechsel Bestandskunden des nachfragenden Carriers
betroffen sind
Sind vom Releasewechsel Bestandskunden des nachfragenden Carriers (das sind
Endkunden, bei denen zum Zeitpunkt der Vorabinformation von Telekom Deutschland
GmbH an den nachfragenden Carrier über den bevorstehenden Releasewechsel bereits
ein L2-IPBSA Stand Alone in Betrieb war oder zumindest bereits eine
Auftragsbestätigung für ein vom nachfragenden Carrier bestelltes L2-IPBSA Stand
Alone übermittelt wurde) betroffen und sind für den nachfragenden Carrier zum
Zeitpunkt der Information Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Releasewechsels in
seinen Systemen bzw. zum Endkunden hin zu erwarten oder würde die Änderung die
Funktionalität der vom nachfragenden Carrier eingesetzten Modems voraussichtlich
negativ beeinflussen, hat der nachfragenden Carrier die Möglichkeit, binnen zwei
Wochen nach Zugang der Information über das tatsächliche Implementierungsdatum
einen begründeten Einspruch gegen die Implementierung des Releasewechsels per EMail an das in der Kontaktliste angeführte Postfach von Telekom Deutschland GmbH zu
übermitteln.
Dieser Einspruch gegen den Releasewechsel hat folgende Angaben zu enthalten:
 Angaben zum nachfragenden Carrier (Ansprechpartner),
 Bezugnahme auf Releasewechsel sowie
 eine Beschreibung allfälliger technischer Probleme bzw. eine detaillierte
Beschreibung, worin die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des
Releasewechsels bestehen.
Unbegründete bzw. verspätete Einsprüche werden von Telekom Deutschland GmbH per
E-Mail zurückgewiesen.
Über einen begründeten und fristgerecht eingelangten Einspruch werden alle anderen
nachfragenden Carriers von Telekom Deutschland GmbH unverzüglich per E-Mail
informiert. Falls mehrere gleichartige Einsprüche einlangen, werden die anderen
nachfragenden Carrier dennoch nur über den jeweils ersten Einspruch informiert. Der
Einspruch bewirkt, daß das Implementierungsdatum für weitere zwei Monate - gerechnet
vom ursprünglich kommunizierten Implementierungsdatum - hinausgeschoben wird.
Mit diesem E-Mail werden die nachfragenden Carrier auch gleich über das neue - dann
endgültige - Implementierungsdatum informiert. Ein weiterer Einspruch durch den
nachfragenden Carrier ist im Zusammenhang mit dem betreffenden Releasewechsel
dann nicht mehr möglich.
In diesem Zeitraum hat der nachfragender Carrier Zeit, die Schwierigkeiten bzw.
Probleme zu beseitigen.
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Ablauf, wenn vom Releasewechsel Neukunden des nachfragenden Carrier betroffen
sind
Sind vom Releasewechsel Neukunden des nachfragenden Carriers (das sind
Endkunden, bei denen zum Zeitpunkt der Vorankündigung noch kein L2-IPBSA Stand
Alone realisiert oder mit Auftragsbestätigung der Telekom Deutschland GmbH bestätigt
war) betroffen, hat der nachfragende Carrier keine Einspruchsmöglichkeit. Das
kommunizierte Implementierungsdatum kann nicht durch einen Einspruch
hinausgeschoben werden.
Fehlerhafte MSAN-/DSLAM-Hard und/oder Software - Gefahr im Verzug
In Fall einer fehlerhaften MSAN-/DSLAM-Hard und/oder Software kann Telekom
Deutschland GmbH bei Gefahr im Verzug (z. B. drohende Massenstörung oder andere
vergleichbare Bedrohung der Netzintegrität) ohne vorhergehende Information an den
nachfragenden Carrier sofort einen neuen Software-Patch oder Software-Release
durchführen. Der nachfragende Carrier wird von Telekom Deutschland GmbH über
diese Maßnahme und die Folgen der Implementierung unverzüglich per E-Mail
informiert. Telekom Deutschland GmbH und der nachfragende Carrier werden in diesem
Fall eng kooperieren, um eventuelle negative Folgen für die Endkunden zu beseitigen
bzw. so gering wie möglich zu halten.
Tritt ein wesentlicher Fehler, der zu Gefahr-im-Verzug-Handlungen ermächtigt (z. B.
Massenstörung oder andere vergleichbare Bedrohung der Netzintegrität des
nachfragender Carrier), in Folge eines von Telekom Deutschland GmbH durchgeführten
MSAN-/DSLAM-Hard-/Software-Upgrades im Netz des nachfragenden Carriers auf, hat
Telekom Deutschland GmbH auf Nachfrage des nachfragenden Carriers zu prüfen,
inwieweit für den betroffenen nachfragenden Carrier eine Wiederherstellung des
ursprünglichen Zustands vor dem Upgrade möglich ist, und gegebenenfalls diesen
Zustand unentgeltlich wieder her zu stellen, wenn der nachfragende Carrier erklärt, auf
die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Telekom Deutschland GmbH wegen
eventuell mit der Wiederherstellung verbundener Performanceeinschränkungen der vom
nachfragenden Carrier im Rahmen der virtuellen Entbündelung bezogenen Dienste zu
verzichten.
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Whitelist Modem
Whitelist
Bei der Modem-Whitelist handelt es sich um eine Liste von Modems (Chipsets), bei
denen eine Prüfung der Verträglichkeit im Netz von Telekom Deutschland GmbH
stattgefunden oder von der Telekom Deutschland GmbH zum Einsatz bei L2-IPBSA
Stand Alone als netzverträglich erachtet.
Die Liste enthält im Wesentlichen folgende Informationen:
 Angaben zum Modem - Hersteller/Typenbezeichnung/Leitungstreiberversion sowie
 Informationen über die zum Zeitpunkt der Prüfung des Modems maßgeblichen
MSAN-/DSLAM-Art (je nach Hersteller) und MSAN-/DSLAM-Releaseversion
sowie Stichtag der Prüfung/Freigabe.
Die Funktionalität der Virtuellen Entbündelung ist gegeben, wenn das vom Endkunden
des
nachfragenden
Carriers
eingesetzte
Modem
hinsichtlich
Hersteller/Typenbezeichnung/ Leitungstreiberversion und die von Telekom Deutschland
GmbH eingesetzte MSAN/DSLAM je nach Hersteller und Releaseversion mit den
Angaben in der Modem-Whitelist übereinstimmen. Falls der nachfragende Carrier beim
Betrieb des eingesetzten Whitelist-Modems von den unter den ModemMindestanforderungen angeführten Parametern abweicht, übernimmt Telekom
Deutschland GmbH keine Haftung für die tatsächliche Funktionsfähigkeit/Performance
des Modems in ihrem Netz.
Die Modem-Whitelist wird seitens Telekom Deutschland GmbH laufend aktualisiert und
der nachfragende Carrier von jeder Aktualisierung informiert. Die jeweils aktuelle
Modem-Whitelist ist vom nachfragenden Carrier auch über den in der Kontaktliste
angeführten Link abrufbar.
Bei Modems, die sich auf der Modem-Whitelist befinden (mit übereinstimmendem
Hersteller, Typenbezeichnung, Leitungstreiberversion), entfällt darüber hinaus die
Verpflichtung des nachfragender Carrier gemäß Punkt 2.3 dieses Anhangs, Zertifikate
bzw. Prüf- und Testberichte zu übermitteln.
Verwendung von Modems, die nicht in der Modem-Whitelist enthalten sind
Es steht dem Endkunden des nachfragenden Carriers frei, ein Modem seiner Wahl
einzusetzen, insoweit dieses nicht die Netzintegrität im Netz der Telekom Deutschland
GmbH gefährdet und zu keinen Störungen führt.
Verlust in den Datenraten und somit eine Nichterfüllung der bestellen L2-IPBSA Stand
Alone – Profile gehen nicht zu Lasten Telekom Deutschland GmbH.
Sollte die Datenraten aufgrund des durch den Endkunden eingesetzten Modems
erheblich von der Testmessung der Telekom Deutschland GmbH, die diese ggf. im
Rahmen der Herstellung bzw. Umstellung mit Arbeiten beim Endkunden abweichen, ist
der Endkunde durch nachfragenden Carrier darauf hinzuweisen und ein Verweis auf die
Modem-Whitelist durchzuführen.
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Muster Modem-Whitelist
MUSTER
Modem-Whitelist der Telekom Deutschland GmbH
Stand 17.10.2015 laut http://www.telekom.de//whitlist-modem_2015-10-17.pdf
Nr.
1
2
Hersteller
ADB
Broadband
Technicolor
Hardware
Bezeichnung
(Type)
PRG AV4202N
TG789nv
Leitungstreiber VDSL2
bcm06863_V1.0.22p_ADSL_PH
Y_A2pv6C030h.d22k
bcm06863_V1.0.22p_ADSL_PH
Y_A2pv6C032b.d22k
bcm06863_V1.0.22p_ADSL_PH
Y_A2pv6C033f.d23e
bcm96368_V1.0.22p_ADSL_PH
Y_A2pv6bCT003.d22k
bcm96368_v1.0.22b_ADSL_PH
Y_A2pv6bCT001a.d21k5
bcm96368_v1.0.22b_ADSL_PH
Y_A2pv6bCT001a2.d21k5
DSLAM,
Release
Stichtag
Prüfung
Prüfung
durch
Datum der
Aufnahme in
die Whiteliste
Ablaufdatum
ALU
3.6.04e
4.2.02c
31.05.2011
Telekom
Deutschland
GmbH
07.12.2010
07.12.2013
ALU
3.6.04e
4.2.02c
31.05.2011
Telekom
Deutschland
GmbH
07.12.2010
07.12.2013
ALU
3.6.04e
4.2.02c
31.05.2011
Telekom
Deutschland
GmbH
07.12.2010
07.12.2013
ALU
3.6.04e
4.2.02c
31.05.2011
Telekom
Deutschland
GmbH
31.05.2011
31.05.2014
bcm96368_V1.0.22p_ADSL_PH
Y_A2pv6bCT003.d22k
bcm06863_V1.0.22p_ADSL_PH
Y_ A2pv6bCT004c.d23k
bcm96368_v1.0.22b_ADSL_PH
Y_A2pv6bCT001a2.d21k5
3
Technicolor
TG789nv.bus
bcm96368_V1.0.22p_ADSL_PH
Y_A2pv6bCT003.d22k
bcm06863_V1.0.22p_ADSL_PH
Y_ A2pv6bCT004c.d23k
4
Cisco
Cisco 887va
Cisco 887va: A2pv6C032b.d23i
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Web-Frontend
Allgemeines
Unter dem Web-Frontend sind elektronische Schnittstellen unter Verwendung von WebGUI und SOAP-Schnittstelle zu verstehen. Telekom Deutschland GmbH übermittelt
nach Rechtskraft dieser Anordnung die Schnittstellenbeschreibung für das Web-GUI und
für die SOAP-Schnittstelle an den nachfragenden Carrier. Dieser Anhang beschreibt die
Rahmenbedingungen für die Nutzung der einzelnen Webapplikationen zur Virtuellen
Entbündelung.
Gestaltung der Eingabemaske
Pflichtfelder sind fett gedruckte Eingabefelder (bzw. deren Bezeichnungen) und müssen
vom nachfragenden Carrier eingegeben werden. Andernfalls kann nicht zur folgenden
Maske weiter verzweigt werden.
Eingabefehler werden unmittelbar nach Druck auf den "Weiter" Button einer Maske
dargestellt. Dies geschieht in Form von roten Hinweistexten im oberen Bereich der
Website. Erst nach Korrektur der entsprechenden Fehler kann die Maske verlassen
werden.
Änderungen am Web-Frontend
Änderungen des Web-Frontends sind Telekom Deutschland GmbH jederzeit einseitig
möglich. Telekom Deutschland GmbH wird den nachfragenden Carrier über Änderungen
des Web-Frontends je nach Komplexität, mindestens jedoch vier Wochen vor
Durchführung der Änderung mit einer Änderungshistorie informieren. Bei Änderung der
SOAP-Schnittstelle wird nachfragender Carrier mindestens 6 Monate vorher über
Änderungen informieren, damit der nachfragende Carrier eine Anpassung an seine ITSchnittstellen durchführen kann.
Systemvoraussetzungen
Für die Arbeit mit der Web-Applikation zur Virtuellen Entbündelung muß keine spezielle
Software auf dem PC installiert sein. Alle Funktionen sind so ausgelegt, daß diese mit
einem Web-Browser zu erledigen sind.
Web-Browser
Die Web-Applikation zur Virtuellen Entbündelung unterstützt folgende Web Browser.
Browser
Version
MS Internet Explorer
MS Edge
Mozilla Firefox
Apple Safari
10
ab Windows 10
40
4.0
oder neuer
oder neuer
oder neuer
oder neuer
Opera
10,x
oder neuer
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Nicht unterstützte Web Browser
Aus technischen Gründen werden ältere Versionen der Web-Browser nicht unterstützt.
Bildschirmauflösung
Für die Arbeit mit der Web-Applikation sollte der Bildschirm eine Auflösung von
zumindest 1024x768 Bildpunkten haben.
Anmeldevorgang, Handbuch
Das Web-Frontend für den nachfragender Carrier ist unter der Internet-Adresse
https://wholesale-portal.telekom.de/vula/frontend
zu erreichen.
Da die Kommunikation über eine sichere (verschlüsselte) HTTPS-Verbindung abläuft,
wird (abhängig vom verwendeten Browser) unter Umständen ein entsprechender
Sicherheitshinweis angezeigt. Um fortzufahren, muß diese Meldung bestätigt werden.
Anschließend wird eine Eingabemaske angezeigt, in der Benutzername und Kennwort
eingegeben muß. Diese Zugangsdaten werden dem nachfragenden Carrier gesondert
übermittelt.
Derzeit ist nur ein Username/Paßwort pro nachfragenden Carrier vorgesehen. Die
Login-Daten erhält der nachfragende Carrier von seinem zuständigen
Ansprechpartner bei Telekom Deutschland GmbH.
Die einzelnen Masken und Funktionalitäten des Web-Frontends sind ausführlich unter
https://wholesale-portal.telekom.de/vula/frontend/ unter dem Menüpunkt
Dokumentationen verfügbar. Das Handbuch wird laufend aktualisiert.
Feasibility-Check
Daten zur Teilnehmeranschlußleitung
Der unverbindliche Feasibility-Check gibt als Ergebnis im Abschnitt Feasibility-Check
genannten Informationen aus.
Der Feasibility-Check kann über vier mögliche Eingaben abgefragt werden:
 Nach Last-Mile Nummer (z B. WITA-Vertragsnummer)
 Nach Rufnummer
 Nach Adresse
 mit Kundenummer bei Telekom Deutschland
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Nach Eingabe einer dieser vier Möglichkeiten und Druck auf den "Verfügbarkeit
abfragen" Button wird entweder die Verfügbarkeitsinformation ausgegeben oder eine
Adreßauswahlliste zur genaueren Bestimmung des Standortes ausgegeben.
Adreßauswahl
Sofern die Adresse aufgrund der Eingaben nicht sofort genau zugeordnet werden kann,
wird eine Liste von in der Nähe liegenden Adresse eingeblendet. Aus dieser Liste ist die
betreffende Adresse vom nachfragenden Carrier auszuwählen.
Ergebnis des Feasibility-Check
In der Zusammenfassung werden die Eingaben des nachfragenden Carrier nochmals
aufgelistet. Alle Daten müssen nochmals vom nachfragenden Carrier überprüft werden.
Es kann auf Wunsch ein Ausdruck für die eigenen Unterlagen angefertigt werden.
L2-IPBSA Stand Alone-Bestellung
Endkundendaten, Anschlußdaten, Herstellungsart
Im ersten Schritt werden die wichtigsten Endkundendaten wie Name und Adresse,
erfaßt. Nach Eingabe der Daten werden diese mit Druck auf den "Weiter" Button geprüft.
Sollte die eingegebene Adresse des Endkunden nicht eindeutig ermittelbar sein, wird im
Anschluß zu einer Adreßauswahlliste verzweigt.
Auswahl der Adresse
Sofern die Adresse aufgrund der Eingaben nicht sofort genau zugeordnet werden kann,
wird eine Liste von in der Nähe liegenden Adressen eingeblendet. Die betreffende
Adresse muß ausgewählt werden. Mit Druck auf den "Weiter" Button wird die Auswahl
übernommen und zu den Produktdaten der L2-IPBSA Stand Alone gesprungen.
Produktdaten und Termininformation
In dieser Maske werden die Detailproduktdaten für die Bestellung von L2-IPBSA Stand
Alone erfaßt. Nach Druck auf den "Weiter" Button werden die Eingaben wiederum
geprüft. Erst nach Eingabe aller Mußfelder (hervorgehoben durch fette Auszeichnung)
kann zur Bestellzusammenfassung weitergesprungen werden.
Nachfragender Carrier-Kontaktdaten, weitere Informationen
Hier werden die Kontaktdaten des nachfragenden Carriers (Ansprechpartner,
Emailadresse) sowie mögliche Bemerkungen und Kundenunterschriften als gescannte
Dateien hochgeladen.
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Bestellzusammenfassung
In der Bestellzusammenfassung können die Eingaben des nachfragenden Carriers
nochmals aufgelistet gesehen werden. Alle Daten müssen vom nachfragenden Carrier
nochmals geprüft werden. Allenfalls kann ein Ausdruck für die eigenen Unterlagen
angefertigt werden. Unter "Auftragsstatus" wird die Statusmeldung der Bestellung
angezeigt. Im Normalfall wird hier "Ihr Auftrag wurde erfolgreich entgegengenommen"
angezeigt.
Last-Mile Status-Analyse
Allgemeines
Mit der Funktion der Last-Mile-Status-Analyse können die im Abschnitt Last-Mile-StatusAnalyse genannten Informationen anhand der Last Mile-Nummer abgefragt werden. Die
entsprechenden Abfragen durch den nachfragenden Carrier werden grundsätzlich als
Einzelabfragen durchgeführt. Zyklisch automatisierte Abfragen aller Parameter der LastMile-Status-Analyse - mit Ausnahme der Parameter S-VLAN-Tag und Mapping der
kundenseitigen C-VLAN-IDs (bzw. -PVCs) auf die netzseitigen C-VLAN-IDs - über alle
Leitungen eines nachfragenden Carriers, auf denen ein L2-IPBSA Stand Alone
betrieben wird, können aber zumindest zweimal wöchentlich erfolgen. Die Details dieser
Anfrage werden zwischen Telekom Deutschland GmbH und den nachfragenden
Carriern im Konsen, z. B. im AKNN abgestimmt. Für die Zeit bis zum Vorliegen dieser
Abstimmung gibt Telekom Deutschland GmbH dem nachfragenden Carrier binnen 14
Tagen nach Bestellung des ersten Übernahmeanschlusses ein provisorisches
Zeitfenster für die beiden wöchentlichen Abfragen bekannt, wobei zumindest eine
Abfrage innerhalb der normalen Geschäftszeiten zu liegen hat.
Suchfunktion
Telekom Deutschland GmbH ermöglicht dem nachfragender Carrier, mit Hilfe einer
Suchfunktion nach Geschäftsfällen zu suchen. Die Abfrage kann erfolgen auf:
 Auftragsnummer des nachfragenden Carriers,
 Last-Mile-Nummer (z. B. WITA-Vertragsnummer),
 Rufnummer,
 Name + Adresse des Endkunden des nachfragenden Carriers.
Sammelabfragen über Zeiträume, Geschäftsfallarten, offene Geschäftsfälle, etc sind
ebenfalls möglich.
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Ergebnisanzeige der Last-Mile-Status-Analyse
Konnte die Abfrage erfolgreich durchgeführt werden, werden im nächsten Schritt die
Leitungsinformationen angezeigt.
L2-IPBSA Stand Alone Statusinformation
Sämtliche geschäftsfallbezogenen Statusinformationen gemäß Abschnitt L2-IPBSA
Stand
Alone
werden
dem
nachfragenden
Carrier
im
Zeitraum
der
Geschäftsfallbearbeitung zeitnahe (abhängig von Geschäftsfall, Art und Typ der
Statusmeldung) zur Verfügung gestellt. Nach Geschäftsfall-Abschluß sind die Daten
mindestens für einen Zeitraum von vier Wochen für eine Statusabfrage via WebFrontend bereitgestellt.
Der nachfragende Carrier kann die Status-Abfrage mittels Web-Frontend durchführen,
um in die Geschäftsfälle, deren Statusinformationen, die Bestellabwicklung sowie in die
Störungsabwicklung Einsicht zu erhalten.
Verfügbarkeit, Wartung
Verfügbarkeit elektronische Schnittstellen
Telekom Deutschland GmbH hat eine durchgehende Verfügbarkeit der Schnittstellen zu
gewährleisten. Dies gilt sowohl für die Möglichkeit zur Bestellung von Geschäftsfällen
wie auch - nach Maßgabe der Geschäftszeiten von Telekom Deutschland GmbH - für
die Antworten durch Telekom Deutschland GmbH an den nachfragenden Carrier.