Pressemitteilung 37/2016/33/C Fürth, den 22. Februar 2016 Agrarstrukturerhebung 2016 – der Spiegel der Landwirtschaft Rund 92 000 landwirtschaftliche und 8 200 forstwirtschaftliche Betriebe werden befragt Zum Stichtag 1. März 2016 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet eine Agrarstrukturerhebung durchgeführt. Hierbei werden rund 92 000 Inhaber und Leiter von landwirtschaftlichen Betrieben postalisch durch das Bayerische Landesamt für Statistik angeschrieben. Hinzu kommen 8 200 Schreiben an forstwirtschaftliche Betriebe. Für diese Erhebung besteht Auskunftspflicht. In Deutschland findet zum Stichtag 1. März 2016 wieder eine Agrarstrukturerhebung statt. In Bayern ist das Landesamt für Statistik für die Durchführung der Erhebung verantwortlich. Die Agrarstrukturerhebung 2016 ist die umfangreichste Erhebung im landwirtschaftlichen Bereich seit sechs Jahren, vergleichbar mit der Landwirtschaftszählung 2010. Alle landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern ab einer bestimmten Größe werden beteiligt. Das Landesamt für Statistik versendet in diesen Tagen die Anschreiben an die rund 92 000 landwirtschaftlichen und 8 200 forstwirtschaftlichen Betriebe in Bayern, die der Auskunftspflicht unterliegen. Ob der Öko-Landbau sich ausgeweitet hat oder die Betriebszahlen im Landwirtschaftsbereich weiterhin rückläufig sind – diese und weitere Fragen werden durch die Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung beantwortet. Alle Betriebe werden u.a. zur Rechtsform, zur Bodennutzung, zum ökologischen Landbau, zur Bodenbearbeitung, zum Gartenbau und zu den Viehbeständen befragt. Betriebe, die in einer per Zufallsauswahl ermittelten Stichprobe enthalten sind, erhalten zudem weitere Fragen, z.B. zu den Arbeitskräften, zu den Eigentums- und Pachtverhältnissen sowie zur Wirtschaftsdüngerausbringung. Um die auskunftspflichtigen Betriebe zu entlasten, werden, soweit möglich, Daten zur Bodennutzung aus dem Mehrfachantrag und zu den Viehbeständen aus der HIT-Datenbank übernommen. Über 90 Prozent der Betriebe profitieren von diesem Rückgriff auf bereits vorhandene Verwaltungsdaten. Auskunftspflichtig sind Betriebsinhaber/-leiter, deren Betrieb mindestens eine der gesetzlich festgelegten Erfassungsgrenzen erreicht. Die befragten Betriebe sind dabei grundsätzlich verpflichtet, ihre Angaben über das vom Landesamt zur Verfügung gestellte Online-Meldeverfahren IDEV zu erteilen. Die Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung dienen als Entscheidungshilfe für Politik und Wirtschaft und werden oftmals für Planungen sowie Maßnahmen zu Gunsten der Landwirtschaft herangezogen. Mit den Daten werden auch die statistischen Anforderungen der Europäischen Union abgedeckt. Die erhobenen Daten geben einen aktuellen Überblick über die Entwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Nach Aufbereitung der Erhebung ist mit der Veröffentlichung der Ergebnisse ab April 2017 zu rechnen. Nachdruck – auch auszugsweise – mit Quellenangabe erwünscht. Bayerisches Landesamt für Statistik St. Martin-Straße 47 81541 München Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Dienststelle Fürth Finkenstraße 3 90762 Fürth Pressesprecher: Gunnar Loibl Telefon 0911 98208-436, -437 Fax 0911 98208-115 E-Mail [email protected] www.statistik.bayern.de Öffentliche Verkehrsmittel Fürth: Haltestelle: Stadtgrenze (U1, Bus)
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