Vorgehen bei Kontamination von Flächen und Objekten Einleitung und Zielsetzung Vorliegende Arbeitsanweisung regelt das Vorgehen zur Dekontamination von Flächen und Gegenständen. Begriffe und Abkürzungen Kontamination Unerwünschte Verunreinigung von – hier – Flächen, oder Objekten mit radioaktivem Material. Die Angabe der Kontamination erfolgt in Aktivität pro Oberfläche [Bq/cm2]. Verantwortung Für die Dekontaminationsausbildung von MA, die mit offenen radioaktiven Strahlenquellen arbeiten, ist der Strahlenschutzsachverständige verantwortlich. Für die korrekte Durchführung der Dekontamination ist der Mitarbeiter verantwortlich. Beschreibung Kleinere Kontaminationen können vom betroffenenen MA selbst entfernt werden. Bei ausgedehnteren Kontaminationen, oder Kontaminationen mit grosser Aktivität ist stets der Strahlenschutzsachverständige beizuziehen (Radiochemiker, Physiker). Vorbereitung der Arbeiten Zur Vorbereitung werden der Kontaminationsmonitor, Reinigungs-, Abdeck- und Markiermaterial, sowie Abfallsäcke bereitgestellt. Die Materialien befinden sich im Hotlabor oberhalb des Waschbeckens. Wichtig: um sich nicht selbst zu kontaminieren sind Handschuhe zu tragen! Vorgehen bei der Dekontamination 1) Informationen der Beteiligten einholen: sich die – potentiell – kontaminierte Zone zeigen lassen. Um welches Isotop handelt es sich? 2) Mit dem Kontaminationsmessgerät die Schwere der Kontamination feststellen. Mit der Wischtestsonde die Kontamination einengen. 3) Flüssigkeiten mit Kieselgur binden und in Abfallsäcke abfüllen. Bei wenig Material die Kontamination mit Kleenex und Alkohol aufnehmen. 4) Erfolgsmessungen machen, ob die Kontamination abnimmt. 5) Bei hartnäckiger Kontamination mit RBS 25 Konzentrat / Wasser 1:4 und Kleenex die Kontamination entfernen. 08/2010 6) Die Stelle gilt als nicht mehr kontaminiert, wenn der CS-(contamination surface) Wert der Tabelle in Beilage 1 unterschritten wird. 7) Ist dies nicht der Fall, so ist die Stelle mit Bleifolie und darüber mit selbstklebender Plastikfolie abzudecken und mit den gelben Beschriftungskarten zu bezeichnen. Kennzeichnung und Freigabe Gegenstände Liegt die Aktivität/Fläche eines Gegenstandes nach Dekontamination immer noch oberhalb des CS-Wertes, so ist der Gegenstand mit der Kontaminations-Beschriftungskarte (Beilage 2) zu beschriften und im Abklingraum zu lagern. Ist der Wert unter die CS Vorgabe gesunken, kann der Gegenstand nach Kontrollmessung freigegeben werden. Flächen Ebenso sind auch kontaminierte Stellen nach erfolgloser Dekontamination mit den Kontaminations- Beschriftungskarten (Beilage 2) zu bezeichnen. Die Freigabe gekennzeichneter Stellen erfolgt in Absprache mit dem Radiochemiker oder Physiker. Kontaminations-Beschriftungskarte Die Beschriftungskarte dient der eindeutigen Identifizierung von Kontaminationen. Insbesondere werden Isotop, Halbwertszeit, Dosisleistung in 1m Abstand, Datum und beauftragte Person angegeben. 08/2010 Beilage 1 Auszug aus der Strahlenschutzverordnung: Nuklid Halbwert Zerfallsar einha einge h10 h0.07 hc0.07 s-zeit t Sv/Bq (mSv/h)/ (mSv/h)/ gsgrenze e CA CS Tochternukl GBq in GBq in (mSv/h)/ e (kBq/cm2 LE LA Bq/m3 Bq/cm2 id 1m 10cm ) Bq/kg Bq 12 13 Sv/Bq Freigrenz Bewilligun Richtwert instabiles 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 P-32 14.29 d β 4.2 E-09 2.5 E-09 <0.001 1.6 4 E+03 1 E+06 2 E+03 3 Ga-67 78.26 h ε, γ 1.6 E-10 2.5 E-10 0.025 30 0.3 4 E+04 3 E+07 5 E+04 30 Y-90 64.0 h β, γ 2.7 E-09 3.9 E-09 0.007 1000 1.6 3 E+03 2 E+06 3 E+03 3 Mo-99 66.0 h β, γ 1.2 E-09 1.8 E-09 0.024 1000 1.6 6 E+03 4 E+06 7 E+03 3 Tc-99m, Tc99 Tc-99m 6.02 h γ 1.1 E-11 2.0 E-11 0.022 300 0.2 5 E+05 5 E+08 8 E+05 30 In-111 2.83 d ε, γ 2.3 E-10 3.7 E-10 0.082 400 0.3 3 E+04 2 E+07 4 E+04 10 I-123 13.2 h ε, γ 1.3 E-10 2.3 E-10 0.043 400 0.3 4 E+04 4 E+07 6 E+04 10 I-125 60.14 d ε, γ 1.1 E-08 1.7 E-08 0.033 4 <0.1 6 E+02 5 E+05 8 E+02 10 I-131 8.04 d β, γ 1.5 E-08 2.4 E-08 0.062 1000 1.4 4 E+02 3 E+05 6 E+02 3 Xe-133 5.245 d β,γ 0.016 1000 1.0 2 E+09 2 E+06 10 Sm-153 46.7 h β, γ 6.0 E-10 1.0 E-09 0.016 1000 1.6 1 E+04 8 E+04 1 E+04 3 Er-169 9.3 d β, γ 6.0 E-10 5.8 E-10 <0.001 1000 1.0 2 E+04 8 E+06 1 E+04 10 Re-186 90.64 h ε, β, γ 1.1 E-09 1.3 E-09 0.004 2000 1.6 8 E+03 5 E+06 8 E+03 3 Tl-201 3.044 d ε, γ 5.6 E-11 7.6 E-11 0.018 100 0.2 1 E+05 9 E+07 1 E+05 30 08/2010 Tc-99m Te-123 Xe-131m 3: α: Alphastrahlung, β: Betastrahlung, γ: Gammastrahlung, ε: Elektroneneinfang 4: Die Inhalation von 1 Bq führt höchstens zur angegebenen effektiven Folgedosis in Sv. 5: Die Ingestion von 1 Bq führt höchstens zur angegebenen effektiven Folgedosis in Sv. 6: Dosisleistung in 10 mm Gewebetiefe in 1 m Abstand von einer Strahlenquelle mit einer Aktivität von 1 GBq. 7: Dosisleistung in 0.07 mm Gewebetiefe in 10 cm Abstand von einer Strahlenquelle mit einer Aktivität von 1 GBq. 8: Eine Hautkontamination von 1 kBq/cm2 führt zur angegebenen Dosisleistung. 9: Die Ingestion von 1 kg eines Stoffes der spezifischen Aktivität LE führt zu einer effektiven Folgedosis von 10 µSv. 10: Die einmalige Inhalation einer Aktivität LA führt zu einer effektiven Folgedosis von 5 mSv. 11: Der Aufenthalt in Luft mit einer Aktivitätskonzentration CA während 40 Stunden pro Woche und 50 Wochen pro Jahr führt zu einer effektiven Folgedosis von 20 mSv. 12: Richtwert für die Oberflächenkontamination ausserhalb kontrollierter Zonen, gemittelt über 100 cm2. Für die Ableitung der Werte wurden die Bestrahlung der Haut, eine Inkorporation 08/2010 sowie die Bewilligungsgrenze in Betracht gezogen und der jeweils ungünstigste Fall berücksichtigt. Beilage 2 Dekontaminations-Beschriftungskarte kontaminiert Isotop: Halbwertszeit: max. Aktivität pro Fläche: max. Dosisleistung in 1m Abstand: Strahlenschutz, Kontaktperson:
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