Vorgehen bei Kontamination von Flächen und Objekten

Vorgehen bei Kontamination von Flächen und Objekten
Einleitung und Zielsetzung
Vorliegende Arbeitsanweisung regelt das Vorgehen zur Dekontamination von Flächen und
Gegenständen.
Begriffe und Abkürzungen
Kontamination
Unerwünschte Verunreinigung von – hier – Flächen, oder Objekten mit
radioaktivem Material. Die Angabe der Kontamination erfolgt in Aktivität pro
Oberfläche [Bq/cm2].
Verantwortung
Für die Dekontaminationsausbildung von MA, die mit offenen radioaktiven Strahlenquellen
arbeiten, ist der Strahlenschutzsachverständige verantwortlich. Für die korrekte Durchführung der
Dekontamination ist der Mitarbeiter verantwortlich.
Beschreibung
Kleinere Kontaminationen können vom betroffenenen MA selbst entfernt werden. Bei
ausgedehnteren Kontaminationen, oder Kontaminationen mit grosser Aktivität ist stets der
Strahlenschutzsachverständige beizuziehen (Radiochemiker, Physiker).
Vorbereitung der Arbeiten
Zur Vorbereitung werden der Kontaminationsmonitor, Reinigungs-, Abdeck- und Markiermaterial,
sowie Abfallsäcke bereitgestellt. Die Materialien befinden sich im Hotlabor oberhalb des
Waschbeckens.
Wichtig: um sich nicht selbst zu kontaminieren sind Handschuhe zu tragen!
Vorgehen bei der Dekontamination
1) Informationen der Beteiligten einholen: sich die – potentiell – kontaminierte Zone zeigen lassen.
Um welches Isotop handelt es sich?
2) Mit dem Kontaminationsmessgerät die Schwere der Kontamination feststellen. Mit der
Wischtestsonde die Kontamination einengen.
3) Flüssigkeiten mit Kieselgur binden und in Abfallsäcke abfüllen. Bei wenig Material die
Kontamination mit Kleenex und Alkohol aufnehmen.
4) Erfolgsmessungen machen, ob die Kontamination abnimmt.
5) Bei hartnäckiger Kontamination mit RBS 25 Konzentrat / Wasser 1:4 und Kleenex die
Kontamination entfernen.
08/2010
6) Die Stelle gilt als nicht mehr kontaminiert, wenn der CS-(contamination surface) Wert der
Tabelle in Beilage 1 unterschritten wird.
7) Ist dies nicht der Fall, so ist die Stelle mit Bleifolie und darüber mit selbstklebender Plastikfolie
abzudecken und mit den gelben Beschriftungskarten zu bezeichnen.
Kennzeichnung und Freigabe
Gegenstände
Liegt die Aktivität/Fläche eines Gegenstandes nach Dekontamination immer noch oberhalb des
CS-Wertes, so ist der Gegenstand mit der Kontaminations-Beschriftungskarte (Beilage 2) zu
beschriften und im Abklingraum zu lagern. Ist der Wert unter die CS Vorgabe gesunken, kann der
Gegenstand nach Kontrollmessung freigegeben werden.
Flächen
Ebenso sind auch kontaminierte Stellen nach erfolgloser Dekontamination mit den
Kontaminations- Beschriftungskarten (Beilage 2) zu bezeichnen. Die Freigabe gekennzeichneter
Stellen erfolgt in Absprache mit dem Radiochemiker oder Physiker.
Kontaminations-Beschriftungskarte
Die Beschriftungskarte dient der eindeutigen Identifizierung von Kontaminationen. Insbesondere
werden Isotop, Halbwertszeit, Dosisleistung in 1m Abstand, Datum und beauftragte Person
angegeben.
08/2010
Beilage 1
Auszug aus der Strahlenschutzverordnung:
Nuklid
Halbwert
Zerfallsar einha
einge
h10
h0.07
hc0.07
s-zeit
t
Sv/Bq
(mSv/h)/
(mSv/h)/
gsgrenze
e CA
CS
Tochternukl
GBq in
GBq in
(mSv/h)/ e
(kBq/cm2 LE
LA
Bq/m3
Bq/cm2
id
1m
10cm
)
Bq/kg
Bq
12
13
Sv/Bq
Freigrenz Bewilligun
Richtwert
instabiles
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
P-32
14.29 d
β
4.2 E-09
2.5 E-09
<0.001
1.6
4 E+03
1 E+06
2 E+03
3
Ga-67
78.26 h
ε, γ
1.6 E-10
2.5 E-10
0.025
30
0.3
4 E+04
3 E+07
5 E+04
30
Y-90
64.0 h
β, γ
2.7 E-09
3.9 E-09
0.007
1000
1.6
3 E+03
2 E+06
3 E+03
3
Mo-99
66.0 h
β, γ
1.2 E-09
1.8 E-09
0.024
1000
1.6
6 E+03
4 E+06
7 E+03
3
Tc-99m, Tc99
Tc-99m
6.02 h
γ
1.1 E-11
2.0 E-11
0.022
300
0.2
5 E+05
5 E+08
8 E+05
30
In-111
2.83 d
ε, γ
2.3 E-10
3.7 E-10
0.082
400
0.3
3 E+04
2 E+07
4 E+04
10
I-123
13.2 h
ε, γ
1.3 E-10
2.3 E-10
0.043
400
0.3
4 E+04
4 E+07
6 E+04
10
I-125
60.14 d
ε, γ
1.1 E-08
1.7 E-08
0.033
4
<0.1
6 E+02
5 E+05
8 E+02
10
I-131
8.04 d
β, γ
1.5 E-08
2.4 E-08
0.062
1000
1.4
4 E+02
3 E+05
6 E+02
3
Xe-133
5.245 d
β,γ
0.016
1000
1.0
2 E+09
2 E+06
10
Sm-153
46.7 h
β, γ
6.0 E-10
1.0 E-09
0.016
1000
1.6
1 E+04
8 E+04
1 E+04
3
Er-169
9.3 d
β, γ
6.0 E-10
5.8 E-10
<0.001
1000
1.0
2 E+04
8 E+06
1 E+04
10
Re-186
90.64 h
ε, β, γ
1.1 E-09
1.3 E-09
0.004
2000
1.6
8 E+03
5 E+06
8 E+03
3
Tl-201
3.044 d
ε, γ
5.6 E-11
7.6 E-11
0.018
100
0.2
1 E+05
9 E+07
1 E+05
30
08/2010
Tc-99m
Te-123
Xe-131m
3: α: Alphastrahlung, β: Betastrahlung, γ: Gammastrahlung, ε: Elektroneneinfang
4: Die Inhalation von 1 Bq führt höchstens zur angegebenen effektiven Folgedosis in Sv.
5: Die Ingestion von 1 Bq führt höchstens zur angegebenen effektiven Folgedosis in Sv.
6: Dosisleistung in 10 mm Gewebetiefe in 1 m Abstand von einer Strahlenquelle mit einer Aktivität von 1 GBq.
7: Dosisleistung in 0.07 mm Gewebetiefe in 10 cm Abstand von einer Strahlenquelle mit einer Aktivität von 1 GBq.
8: Eine Hautkontamination von 1 kBq/cm2 führt zur angegebenen Dosisleistung.
9: Die Ingestion von 1 kg eines Stoffes der spezifischen Aktivität LE führt zu einer effektiven Folgedosis von 10 µSv.
10: Die einmalige Inhalation einer Aktivität LA führt zu einer effektiven Folgedosis von 5 mSv.
11: Der Aufenthalt in Luft mit einer Aktivitätskonzentration CA während 40 Stunden pro Woche und 50 Wochen pro Jahr führt zu einer effektiven
Folgedosis von 20 mSv.
12: Richtwert für die Oberflächenkontamination ausserhalb kontrollierter Zonen, gemittelt über 100 cm2. Für die Ableitung der Werte wurden die
Bestrahlung der Haut, eine Inkorporation
08/2010
sowie die Bewilligungsgrenze in Betracht gezogen und der jeweils ungünstigste Fall berücksichtigt.
Beilage 2
Dekontaminations-Beschriftungskarte
kontaminiert
Isotop:
Halbwertszeit:
max. Aktivität pro Fläche:
max. Dosisleistung in 1m Abstand:
Strahlenschutz, Kontaktperson: