MIGROS-WELT | MM09, 29.2.2016 | 55 Frage der Woche Ich verstehe nicht, warum die Migros immer noch Produkte mit Aspartam verkauft. Ist dieser künstliche Süssstoff nicht krebserregend? Aspartam wurde von verschiedenen Expertengremien untersucht und zugelassen – in der Schweiz unter anderem vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Zusatzstoffe – dazu zählt auch Aspartam – gehören zu den am besten untersuchten Substanzen in unserer Nahrung. Sie werden erst bewilligt, wenn strenge toxikologische Prüfungen deren Harmlosigkeit bewiesen haben. So lange die Behörden Aspartam als sicher einschätzen, gibt es auch für die Migros keinen Grund, auf diesen Süssstoff zu verzichten. Noelle und Flurin fühlen sich wohl im Migros-Einkaufswagen mit Doppelsitz. Einkaufswagen Zwillinge in Fahrt Alexandra Nussbaumer aus Thalwil ZH arbeitet Teilzeit in der Administration eines IT-Unternehmens und ist vor 19 Monaten gleich doppelt Mutter geworden: Ihre Zwillinge heissen Flurin und Noelle. In einem Blog beschreibt die 33-Jährige ihren Alltag und tauscht sich mit anderen Zwillingseltern aus. Die junge Mutter zeigt sich in ihrem Online-Tagebuch begeistert von den Migros-Einkaufswagen mit doppeltem Kindersitz: «Mit den Zwillingen im Kinderwagen einzukaufen, ist so, als würde man eine Riesenkrake durch den Laden schieben: Links und rechts wird alles aus den Regalen geholt. Der Migros-Einkaufswagen mit Doppelsitz ist schmaler, die Kinder sitzen höher und schauen Mami an. Das bringt schon viel Ruhe ins Einkaufen.» Die Einkaufswagen der Migros sind so vielfältig wie die Kundschaft: Die XXL-Wagen mit doppeltem Kindersitz werden in Filialen verwendet, in denen Familien gerne einkaufen. In städtischen Supermärkten kommen kleine, wendige «Wägeli» zum Einsatz, die sich für den Kleineinkauf eignen. MM Der Zwillingsblog von Alexandra Nussbaumer: Doublyblessedblog.com Zu den Vorteilen dieses Stoffes zählt seine enorme Süsskraft, die etwa 200-mal Mal stärker ist als beim Zucker. Aufgrund dieser Süsskraft sind die benötigten Mengen so gering, dass Aspartam als praktisch kalorienfrei gilt. Wird einem Produkt Aspartam zugegeben, ist dies immer auf der Zutatenliste ersichtlich (E 951). Jeder Kunde kann also selber entscheiden, ob er auf Lebensmittel mit diesem Süssstoff verzichten will. MM Haben Sie eine Frage? Kontaktieren Sie uns! M-Infoline, der Kundendienst der Migros, erreichbar unter 0800 84 0848 oder Migros.ch/ kundendienst Telefonisch erreichbar Montag bis Freitag: 8.00–18.00 Uhr, Samstag: 8.30–16.30 Uhr. Anrufe auf die oben genannte Nummer sind gratis.
© Copyright 2025 ExpyDoc