Safexpert 8.3 – Die wichtigsten Neuerungen Safexpert 8.3 Die wichtigsten Neuerungen Effiziente CE-Kennzeichnung von Maschinen und Anlagen mit Safexpert Automatisierungs &• Die bewährte Praxissoftware zur CE -Kennzeichnung Sicherheits TECHNIK Safexpert 8.3 – Die wichtigsten Neuerungen Inhalt 1 CE-Leitfaden nach Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU .................................................................................... 2 1.1 Parallele Anwendung der Niederspannungsrichtlinie zur Maschinenrichtlinie ............................................. 2 2 RoHS Richtlinie 2011/65/EU .......................................................................................................................................... 3 3 Checklisten „Technischen Unterlagen“ können jetzt autark verwaltet werden ..................................................... 4 4 Weitere Bibliotheken und Listen am Safexpert Live Server ...................................................................................... 4 5 Neue Funktionen beim Safexpert Betriebsanleitungs-Assistent............................................................................... 5 5.1 Übernahme von Signalwörtern mit Warnsymbolen in die Betriebsanleitung ................................................ 5 5.2 Übernahme von Piktogrammen in die Betriebsanleitung .................................................................................. 6 5.3 Bereitstellung weiterer System-Textmarken ......................................................................................................... 6 5.4 Mehr Textmarken in der Betriebsanleitungsvorlage ........................................................................................... 6 6 Projekte exportieren und importieren erweitert ........................................................................................................... 7 7 Aus- und Einchecken von Projekten .............................................................................................................................. 7 8 Abgeschlossene Projekte auf Aktualität prüfen ........................................................................................................... 7 9 Änderungen der Maßnahmenarten................................................................................................................................ 8 9.1 Maßnahmenarten an die Terminologie von EN ISO 12100 und EN ISO 13849-1 angepasst ................... 8 9.2 Individuelle Maßnahmenarten können definiert werden.................................................................................. 11 10 Änderungen im Bereich der Aktualitätsprüfungen ............................................................................................... 12 10.1 Unnötige Systemprüfung vermeiden ............................................................................................................. 12 10.2 Übersicht in den Ergebnissen der Aktualitätsprüfungen verbessert ....................................................... 12 11 Übersetzungsmöglichkeiten ...................................................................................................................................... 13 11.1 Umstellen der Projektsprache ......................................................................................................................... 13 11.2 Ausdruck der Konformitäts- oder Einbauerklärung in anderen Sprachen als der Projektsprache ... 14 12 Feedback zu Normen ................................................................................................................................................. 15 13 Diverse kleinere Änderungen .................................................................................................................................... 16 14 Optionale Zusatzprodukte zu Safexpert .................................................................................................................. 17 14.1 Vorlagenprojekte ................................................................................................................................................ 17 14.2 Prüfliste nach EN 60204-1 – Elektrische Ausrüstung von Maschinen .................................................... 17 15 Aufbau der Safexpert Knowledge Base .................................................................................................................. 18 16 Präsentation der Neuerungen - Safexpert Anwendertag ..................................................................................... 18 © IBF GmbH - www.ibf.at 1 Safexpert 8.3 – Die wichtigsten Neuerungen 1 CE-Leitfaden nach Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Ab Safexpert 8.3 steht das neue Modul „CE-Leitfaden nach Niederspannungsrichtlinie“ nach 2014/35/EU zur Verfügung. Dieses Modul benötigt eine eigenständige Lizenz und ist daher nicht im Lieferumfang des Safexpert Updates enthalten. Bestellinformationen finden Sie unter www.ibf.at/niederspannungsrichtlinie. Wird beim Anlegen eines Projekts festgelegt, dass die Niederspannungsrichtlinie für das Erzeugnis anzuwenden ist, erscheint im Projektmanager der CE-Leitfaden nach Niederspannungsrichtlinie: Im Lieferumfang enthalten sind: • • eine Checkliste zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen nach der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU eine Querverweisliste nach 2014/35/EU Optional verfügbar ist: • eine Prüfliste nach 2014/35/EU – diese Prüfliste ist ein Zubehör zum Safexpert Prüf- und AbnahmeAssistent. Anhand dieser Prüfliste kann untersucht werden, ob Erzeugnisse der Niederspannungsrichtlinie entsprechen. 1.1 Parallele Anwendung der Niederspannungsrichtlinie zur Maschinenrichtlinie Maschinenrichtlinie, Anhang I, Abschnitt 1.5.1 besagt: „Die Schutzziele der Richtlinie 73/23/EWG gelten für Maschinen. In Bezug auf die Gefährdungen, die von elektrischem Strom ausgehen, werden die Verpflichtungen betreffend die Konformitätsbewertung und das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von Maschinen jedoch ausschließlich durch die vorliegende Richtlinie geregelt. © IBF GmbH - www.ibf.at 2 Safexpert 8.3 – Die wichtigsten Neuerungen Für die Erreichung der Schutzziele ist es in Safexpert möglich, die Anwendung der Niederspannungsrichtlinie zusätzlich zur Maschinenrichtlinie anzuwählen: Die Konformitätsbewertung und die Konformitätserklärung erfolgen jedoch ausschließlich nach der Maschinenrichtlinie! 2 RoHS Richtlinie 2011/65/EU In Zusammenhang mit der Niederspannungsrichtlinie ist sehr häufig auch die RoHS-Richtlinie anzuwenden. Wichtige Eckpunkte zur Anwendung der RoHS-Richtlinie: • • • • Artikel 4 erklärt, dass Grenzwerte nach Anhang II eingehalten werden müssen. Es gibt definierte Ausnahmen und beschriebene Beschränkungen in Anhang III und IV bzw. direkt in Artikel 4. Artikel 7 fordert eine interne Fertigungskontrolle nach Modul A des Beschlusses 768/2008/EG. Unter anderem sind dort technische Unterlagen inklusive eine geeignete Risikoanalyse- und Risikobewertung, sowie eine Konformitätskennzeichnung und Konformitätserklärung gefordert. Artikel 13 erklärt, dass gemeinsame technische Unterlagen erstellt werden können, wenn mindestens ebenso strenge Kriterien für die Konformitätsbewertung gelten. Artikel 16 erklärt, dass Konformitätsvermutung besteht, wenn durch Prüfung oder durch die Anwendung harmonisierter Normen nachgewiesen werden kann, dass die Grenzwerte eingehalten sind. Die Anwendung der RoHS-Richtlinie erfolgt in Safexpert immer in Ergänzung zur Maschinenrichtlinie oder zur Niederspannungsrichtlinie – RoHS allein ist also nicht möglich! Die Verpflichtungen zur Durchführung der Risikobeurteilung und der internen Fertigungskontrolle sind in den CE-Leitfäden zur Maschinen- oder Niederspannungsrichtlinie enthalten. Die Anwendung der RoHS-Richtlinie beschränkt sich somit auf die zusätzliche Einhaltung der in der Richtlinie oder in Normen festgelegten Grenzwerte. Anstelle eines eigenen CE-Leitfadens wurde in Safexpert eine eigene Checkliste zur Zusammenstellung der technischen Unterlagen nach RoHS entwickelt. Diese Checkliste wird über den Safexpert Live Server verwaltet und im Projekt in das Register „Technische Unterlagen zusammenstellen“ hinzugefügt. Lieferumfang: • Checkliste der technischen Unterlagen nach der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU: diese Checkliste ist im Lieferumfang des CE-Leitfadens nach Niederspannungsrichtlinie enthalten! © IBF GmbH - www.ibf.at 3 Safexpert 8.3 – Die wichtigsten Neuerungen 3 Checklisten „Technischen Unterlagen“ können jetzt autark verwaltet werden Checklisten zur Zusammenstellung der erforderlichen technischen Unterlagen für eine Norm, Richtlinie oder sonstige Anforderungen können jetzt eigenständig erstellt und am Safexpert Live Server verwaltet und aktualisiert werden. Die vom Anwender benötigten Checklisten werden in die Unternehmensfavoriten übernommen. Hier können auch eigene Checklisten erstellt und verwaltet werden. Um Doppeltätigkeiten zu vermeiden werden Unterlagen desselben Typs mittels eines sogenannten „Global Safexpert Identifiers“ miteinander in Relation gesetzt. Fordert also zum Beispiel eine Norm und eine Richtlinie die Herstellung desselben Dokuments, erkennt Safexpert automatisch, dass es sich um dieselbe Forderung handelt. Wenn der Punkt im CE-Leitfaden nach Maschinenrichtlinie erledigt wird, wird er auch im CE-Leitfaden nach Niederspannungsrichtlinie als erledigt markiert! 4 Weitere Bibliotheken und Listen am Safexpert Live Server Normen, Prüflisten und Querverweislisten wurden bisher bereits am Safexpert Live Server verwaltet. Dies ermöglicht die Aktualisierung dieser Daten an einer weltweit eindeutigen Stelle. Ab Safexpert 8.3 werden jetzt auch diese Bibliotheken und Listen am Safexpert Live Server angeboten: • • • • • Piktogrammbibliothek Bauteilbibliothek Betriebsanleitungsbibliothek Maßnahmenbibliothek Checklisten der technischen Unterlagen (siehe Abschnitt 3) Die Suche nach diesen Listen und Bibliotheken erfolgt in der gleichen Weise wie die Suche nach Normen: © IBF GmbH - www.ibf.at 4 Safexpert 8.3 – Die wichtigsten Neuerungen 5 Neue Funktionen beim Safexpert Betriebsanleitungs-Assistent Im Zusammenhang mit der Betriebsanleitungsvorlage nach EN 82079-1 stehen ab der Version 8.3 einige Zusatzfunktionen zur Verfügung: 5.1 Übernahme von Signalwörtern mit Warnsymbolen in die Betriebsanleitung In der Risikoeinschätzung einer Maßnahme, kann jetzt auch ein Signalwort angegeben werden: Das Signalwort wird auf Basis des festgelegte Eingangsrisikos (Risiko IN) automatisch gewählt. Der Anwender kann jedoch das Signalwort beliebig verändern. Das Signalwort wird mit der Angabe der Gefährdung und dem Gefahrensymbol „W001“ direkt in die Betriebsanleitung übertragen, zum Beispiel so: © IBF GmbH - www.ibf.at 5 Safexpert 8.3 – Die wichtigsten Neuerungen Es ist aber weiterhin möglich, den textlichen Warnhinweis ohne Signalwort in die Betriebsanleitung zu übernehmen. Diese Option kann im Register „Betriebsanleitungs-Assistent“ gewählt werden: Die Signalwörter werden auch beim Ausdruck des Berichts „Hinweis in die Betriebsanleitung“ mit ausgedruckt. 5.2 Übernahme von Piktogrammen in die Betriebsanleitung Wird zur Risikominderung bei einer sicherheitstechnischen Maßnahme die Maßnahmenart „PIK“ (Piktogramm) gewählt, wird jetzt beim Generieren der Betriebsanleitung auch das Piktogramm direkt in die Betriebsanleitung übernommen. 5.3 Bereitstellung weiterer System-Textmarken Die Liste der standardmäßig angebotenen System-Textmarken wurde um diese erweitert: • Grenzen der Maschine • Angewandte Richtlinien • Angewandte Normen • Name und Adresse des Bevollmächtigten zur Erstellung der technischen Unterlagen Dadurch können diese im Zuge des Projekts bereits in Safexpert eingetragenen Daten direkt in die WordVorlagen übertragen werden. 5.4 Mehr Textmarken in der Betriebsanleitungsvorlage In der Betriebsanleitungsvorlage nach EN 82079-1 wurde jetzt für jedes Kapitel und Unterkapitel ein Sprungziel definiert. Dadurch können jetzt Hinweise für Restgefährdungen an jedes Unterkapitel in der Betriebsanleitung zugewiesen werden. © IBF GmbH - www.ibf.at 6 Safexpert 8.3 – Die wichtigsten Neuerungen 6 Projekte exportieren und importieren erweitert Vor allem beim Import von Projekten mit umfangreichen Projektstrukturen bietet Safexpert 8.3 jetzt mehr Übersichtlichkeit und Transparenz. Es wird jetzt die komplette Projektstruktur inklusive aller Schnittstellen und Teile angezeigt. Aktionen sind jedoch weiterhin nur bei Projekten möglich. Die Anzeige der Teile und Schnittstellen ist rein informativ! Im Zuge dieser Änderungen wurde das Dateiformat für den Datenexport verändert. 7 Aus- und Einchecken von Projekten Es kommt häufig vor, dass Anwender ein Projekt, das sich in der Safexpert Datenbank im Unternehmensnetzwerk (Hauptdatenbank) befindet, zum Beispiel für eine Besprechung beim Kunden oder zu einer Prüfung vor Ort auf einem Notebook mitnehmen möchten. Damit verhindert wird, dass in der Zwischenzeit im Unternehmen am selben Projekt Arbeiten vorgenommen werden und es so zu Aktualisierungskonflikten durch Projektdaten unterschiedlicher Stände kommen kann, haben wir für Safexpert 8.3 diese neue Funktion entwickelt. Zum Auschecken eines Projekts muss der Anwender lediglich mit der Hauptdatenbank verbunden sein und die Funktion „Projekt auschecken“ wählen. Das Projekt wird dann auf eine lokale Datenbank am Zielrechner kopiert. In der Hauptdatenbank erhält das Projekt eine Markierung. Das Projekt kann dann zwar geöffnet aber nicht verändert werden. Die Markierung wird wieder entfernt, wenn das Projekt eingecheckt wird. Der Safexpert Administrator kann diese Sperre aufheben. Um ungewollten Datenverlust zu vermeiden, ist es dann allerdings nicht mehr möglich, das Projekt wieder einzuchecken. Es kann nur noch als eigenständiges (neues) Projekt importiert werden. Mit dem Auschecken von Projekten wird gleichzeitig eine Anwenderlizenz ausgecheckt. An der Hauptdatenbank ist ersichtlich, welche Lizenzen aktuell ausgecheckt sind. Damit verhindert wird, dass auf der Hauptdatenbank kein Anwender mehr mit Safexpert arbeiten kann, ist zu empfehlen, dass sich jene Personen, die Lizenzen auschecken, deren eigene (personalisierte) Lizenz reservieren. 8 Abgeschlossene Projekte auf Aktualität prüfen Für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen gilt das Werktorprinzip. Für Hersteller ist es daher wichtig, dass ein Erzeugnis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Auslieferung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Vor allem bei Serienfertigung und längerer Lagerhaltung kann es leicht vorkommen, dass ein Erzeugnis die Konformität mit einschlägigen Richtlinien und Normen nicht mehr erfüllt. Daher kann der Anwender jetzt festlegen, dass auch bereits als abgeschlossen markierte Projekte in die Aktualitätschecks aufgenommen werden sollen: Diese Prüfung wurde auch in den Safexpert Reminder implementiert. Dadurch erfolgt eine kontinuierliche Prüfung aller markierten Projekte im Hintergrund, also ohne dass diese in Safexpert geöffnet werden müssen. Wie üblich führt Safexpert dabei eine detaillierte Projektprüfung durch. Es wird also ermittelt, welche Änderung einer © IBF GmbH - www.ibf.at 7 Safexpert 8.3 – Die wichtigsten Neuerungen Norm in welchem Projekt an welcher Gefahrenstelle Auswirkungen haben könnte und informiert die Personen, die für die Entwicklung zuständig war oder einen eventuell verfügbaren Nachfolger. 9 Änderungen der Maßnahmenarten 9.1 Maßnahmenarten an die Terminologie von EN ISO 12100 und EN ISO 13849-1 angepasst EN ISO 12100 definiert u. a. im Bild 1 die drei Stufen zur Risikominderung: Auszug aus EN ISO 12100:2010, Bild 1: Schematische Darstellung des dreistufigen iterativen Prozesses zur Risikominderung © IBF GmbH - www.ibf.at 8 Safexpert 8.3 – Die wichtigsten Neuerungen Auszug aus Bild 1 der EN ISO 13849-1:2008+AC:2009: Übersicht über die Risikobeurteilung/Risikominderung In Safexpert 8.3 wurden die Maßnahmenarten an diese Terminologie angepasst. Zusätzlich wurde die neue Spalte „Hängt von einer Steuerung ab“ eingefügt: © IBF GmbH - www.ibf.at 9 Safexpert 8.3 – Die wichtigsten Neuerungen Beschreibung der verwendeten Terminologie vor Safexpert 8.3 und ab Safexpert 8.3: Vor Safexpert 8.3 Deutsch Konstruktive mechanische Maßnahme Konstruktive steuerungstechnische Maßnahme Mechanische Schutzeinrichtung Steuerungstechnische Schutzeinrichtung Deutsch Inherent sichere Konstruktion • Hängt von einer Steuerung ab Technische / ergänzende Schutzmaßnahme • Hängt von einer Steuerung ab Persönliche Schutzausrüstung Hinweis an der Maschine (Piktogramm,...) Hinweis in der Betriebsanleitung Ab Safexpert 8.3 Englisch Französisch inherently safe Mesure de prévendesign measure tion intrinsèque • Depends on a • Dépend d'un control system système de commande Safeguarding / Protection / Mesure complementary de prévention protective measure • Depends on a • Dépend d'un control system système de commande Referenz ISO 12100, 3.20 ISO 12100,6.2 EN ISO 13849-1, Bild 1 ISO 12100, 3.21 ISO 12100, 3.19 ISO 12100, 6.3 Wie bisher! Wie bisher! ISO 12100, 3.22 ISO 12100, 6.4 Wie bisher! Die Maßnahmenarten für den Bereich „Benutzerinformationen“ wurden aufgeteilt in „Persönliche Schutzausrüstung“, „Hinweis an der Maschine (Piktogramm…)“ und „Hinweis in der Betriebsanleitung“, da Safexpert im Zusammenhang mit diesen differenzierten Maßnahmenarten wertvolle ergänzende Funktionen und Prüfungen anbietet. Neue Projekte verwenden automatisch die neuen Maßnahmenarten. Konvertierung bestehender Projekte Es erfolgt keine automatische Konvertierung bestehender Projekte! Beim Öffnen eines bestehenden Projekts, das die Terminologie vor Safexpert 8.3 enthält, wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahmenarten konvertiert werden können: Der Anwender kann selbst entscheiden ob er die Konvertierung vornehmen möchte. Eine Rückkonvertierung in die frühere Terminologie ist danach nicht mehr möglich! Konvertierung von Maßnahmenbibliotheken Für Maßnahmenbibliotheken wurde im Zuge der Aktualitätsprüfungen auf Systemebene eine Prüfung eingeführt. Der Safexpert Administrator und alle Anwender, für die das Recht „Darf Maßnahmenbibliothek bearbeiten“ eingestellt ist, erhalten einen Hinweis, welche Maßnahmenbibliotheken noch nicht auf die neuen Maßnahmenarten konvertiert wurden. © IBF GmbH - www.ibf.at 10 Safexpert 8.3 – Die wichtigsten Neuerungen Die Konvertierung kann wahlweise für die gesamte Bibliothek oder schrittweise für einzelne Maßnahmensets durchgeführt werden. Bei der Übernahme von Maßnahmenarten aus einer Bibliothek nach der früheren Terminologie erfolgt automatisch eine Konvertierung in die neue Terminologie. Dadurch soll erreicht werden, dass ab der Version 8.3 nur noch Projekte nach der neuen Terminologie angelegt werden. 9.2 Individuelle Maßnahmenarten können definiert werden Neben den vordefinierten Maßnahmenarten können ab Safexpert 8.3 in den Safexpert Optionen auch eigene Maßnahmenarten definiert werden: Zum Anlegen eigener Maßnahmenarten muss der Anwender über das Recht „Darf Systemeinstellungen verändern“ verfügen. Projekte mit individuellen Maßnahmenarten können exportiert und in andere Systeme importiert werden. © IBF GmbH - www.ibf.at 11 Safexpert 8.3 – Die wichtigsten Neuerungen 10 Änderungen im Bereich der Aktualitätsprüfungen 10.1 Unnötige Systemprüfung vermeiden Es kann jetzt eingestellt werden, ob erweiterte Systemprüfungen für alle Benutzer durchgeführt werden sollen: Wenn diese Option aktiviert ist, erhalten die Anwender Informationen über nicht aktuelle Systembereiche, obgleich sie gegen diese Unzulänglichkeit nichts unternehmen können. Dadurch wird erreicht, dass Anwender in Kenntnis gesetzt werden, wenn der Safexpert Administrator seinen Verpflichtungen zur Aktualisierung von Safexpert nicht nachgekommen ist. Wenn davon ausgegangen werden kann, dass sich alle Anwender darauf verlassen können, dass sich das System immer am aktuellen Stand befindet, kann die Option ausgeschaltet werden. Bei deaktivierter Option wird die Prüfung durchgeführt, wenn der Anwender Administratorrechte oder das Recht „Darf Systemeinstellungen verändern“ besitzt. Die Prüfungen, ob eine Datenbankreorganisation (standardmäßig alle 40 Tage – in den Optionen einstellbar) erforderlich ist oder Absturzfehler vorliegen, werden weiterhin für alle Anwender durchgeführt. In diesen Fällen wird geraten, die empfohlenen Funktionen auszuführen, da es ansonsten zu Fehlern in der weiteren Bearbeitung kommen kann. 10.2 Übersicht in den Ergebnissen der Aktualitätsprüfungen verbessert Im Fenster „Safexpert Aktualitätsprüfungen“ werden in einer Liste alle Punkte aufgelistet, bei denen Safexpert ermittelt hat, dass damit im Zusammenhang stehende sicherheitstechnische Maßnahmen nicht (mehr) aktuell sind. Durch einen Mausklick auf die Funktion „Risikobeurteilung öffnen“ wird jetzt direkt die Risikobeurteilung an der entsprechenden Stelle geöffnet. © IBF GmbH - www.ibf.at 12 Safexpert 8.3 – Die wichtigsten Neuerungen 11 Übersetzungsmöglichkeiten 11.1 Umstellen der Projektsprache Es ist jetzt möglich, die Projektsprache zu ändern: Diese Daten werden automatisch konvertiert, sofern die entsprechenden Referenzdaten vorhanden sind: • • • • Richtlinien- und Normentitel in den Registern 2 und 3 des CE-Leitfadens. Falls der Titel nicht in der gewählten Projektsprache vorhanden ist, wird der englische Titel verwendet. Gefährdungsliste – die Konvertierung erfolgt auf Basis des „Global Safexpert Identifiers“ oder durch Konvertierungstabellen Querverweisliste(n) Checklisten „Technische Unterlagen“ © IBF GmbH - www.ibf.at 13 Safexpert 8.3 – Die wichtigsten Neuerungen Diese Übersetzungen müssen manuell erfolgen, sofern eine Übersetzung gewünscht wird: • • • Alle vom Anwender frei beschriebenen Dokumentationen Mit dem Prüf- und Abnahme-Assistent durchgeführte Prüfungen Betriebsanleitungen und ggf. Betriebsanleitungs-Vorlagen Zum Ändern der Projektsprache benötigt der Anwender das Recht „Darf Projektsprache verändern“. 11.2 Ausdruck der Konformitäts- oder Einbauerklärung in anderen Sprachen als der Projektsprache Es besteht jetzt die Möglichkeit, die Konformitäts- oder Einbauerklärung in allen Amtssprachen der EU zu drucken: . Sollten in den Berichten bestimmte Oberflächentexte oder individuelle Texte der Projektdokumentation nicht in übersetzter Form vorliegen, wird dies durch ein Hinweissymbol angezeigt: © IBF GmbH - www.ibf.at 14 Safexpert 8.3 – Die wichtigsten Neuerungen Safexpert bietet eine komfortable Möglichkeit, die fehlenden Texte zu übersetzen: In diesem Fenster werden alle Texte aufgelistet. Die Übersetzungen können direkt in diese Liste eingetragen werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Liste in XML-Format zu exportieren, übersetzen zu lassen und anschließend wieder zu importieren. Oberflächentexte, für die in einem früheren Projekt bereits eine Übersetzung vorgenommen wurde, werden automatisch übernommen und müssen nicht ein zweites Mal übersetzt werden. 12 Feedback zu Normen Im Safexpert NormManager wurde eine Funktion implementiert, mit der Anwender von Normen sehr rasch und unbürokratisch vermeintliche Fehler, Verbesserungsvorschläge, Unfallinformationen, wichtige Patentinformationen oder sonstiges Feedback zu einem bestimmten Normenabschnitt abgeben können: © IBF GmbH - www.ibf.at 15 Safexpert 8.3 – Die wichtigsten Neuerungen Beispiel: Wir nehmen dieses Feedback in unsere aktuell in Entwicklung befindliche Safexpert Knowledge Base zur weiteren Bearbeitung bzw. Abklärung mit zuständigen Normenstellen auf. Nach Abklärung der Sachverhalte erfolgt bei gegebenem Anlass eine Veröffentlichung in der Safexpert Knowledge Base. Darüber hinaus bieten wir ausgewiesenen Experten der Standards Experts Community die Möglichkeit, ihr Know-how oder ihre Lösungen zu einschlägigen Normen einem breiten Anwenderkreis anzubieten. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.ibf.at/secom. 13 Diverse kleinere Änderungen Diese kleineren Wünsche oder Fehler wurden umgesetzt: • Die Europäische Union verwendet zur Anpassung von EU-Richtlinien in manchen Fällen sog. EUVerordnungen. Diese Verordnungen werden für die Bürger innerhalb des EWR ohne nationale Umsetzung zu geltendem Recht. Derartige EU-Verordnungen verwalten wir ab jetzt am Safexpert Live Server im Datenpaket, in dem sich auch die zugeordnete EU-Richtlinie befindet. Zusätzliche Lizenzgebühren entstehen dafür nicht. © IBF GmbH - www.ibf.at 16 Safexpert 8.3 – Die wichtigsten Neuerungen • • • • • • • • • • • • Diese EU-Verordnungen können im CE-Leitfaden im Register „Anwendung von Richtlinien klären“ zusätzlich aufgenommen werden. Hier kann auch eingestellt werden, ob die EU-Verordnung in der Konformitätserklärung gedruckt werden soll. In der Maßnahmenbibliothek wird angezeigt, wer welche Maßnahme angelegt bzw. zuletzt geändert hat. Im Zuge der Risikobeurteilung löschen die Konstrukteure im Fenster „Lebensphasen“ jene Lebensphasen heraus, die im Projekt nicht auftreten. Im Kontextmenü dieses Fensters wurde die neue Funktion „Lebensphasen übernehmen“ eingefügt. Dadurch werden alle aus der auf Systemebene definierten Liste der Lebensphasen wieder in das Projekt übernommen. Im Fenster „Safexpert Aktualitätsprüfungen“ können jetzt Spalten ein- oder ausgeblendet werden. Die Einstellungen werden benutzerbezogen gespeichert. Im Fenster „Safexpert Aktualitätsprüfungen“ wurden die Erläuterungen zu den Auswirkungen und Empfehlungen der einzelnen Prüfergebnisse erweitert. Dadurch wird klarer, was im Einzelfall erledigt werden sollte. Im Safexpert PDF-Viewer werden bei der Ermittlung des Dokumentenstatus jetzt auch die internationalen Übereinstimmungen berücksichtigt. Im Register „Angewandte Normen“ kann die Reihenfolge der Einträge jetzt mittels Drag&Drop verändert werden. Der Bericht „Risikobeurteilung angelehnt an ISO/TR 14121-2“ wurde optimiert. Eventuell auftretende Fehler in der Sortierreihenfolge wurden beseitigt. Im Bericht „Projektdaten“ werden im Bereich „Grenzen der Maschine“ jetzt neben der Auflistung der Dateinamen auch die Bilder ausgeduckt. In der Projektstruktur können eingebettete Projekte jetzt in verknüpfte Projekte geändert werden und umgekehrt. Im Safexpert Prüf- und Abnahme-Assistent kann die Reihung von Prüflisten mittels Drag&Drop geändert werden. Unter www.ibf.at/solutionstore finden Sie von Experten der Standards Experts Community erste maschinenspezifische Vorlagenprojekte und Prüflisten. 14 Optionale Zusatzprodukte zu Safexpert 14.1 Vorlagenprojekte Experten der Standards Experts Community erarbeiten auf Basis von C-Normen Risikobeurteilungs-Vorlagen für bestimmte Maschinentypen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.ibf.at/solutionstore. 14.2 Prüfliste nach EN 60204-1 – Elektrische Ausrüstung von Maschinen Diese Prüfliste wurde von Experten der TÜV Rheinland Industrie Service GmbH entwickelt. Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls unter www.ibf.at/solutionstore. © IBF GmbH - www.ibf.at 17 Safexpert 8.3 – Die wichtigsten Neuerungen 15 Aufbau der Safexpert Knowledge Base Standards Experts Community Wie bereits angekündigt arbeiten wir aktuell am Aufbau der Safexpert Knowledge Base und unserer Standards Experts Community. Dies ist besonders interessant für: • • Autoren, die ihr Spezialwissen gegen eine angemessene Lizenzgebühr anbieten möchten. Hersteller von Sicherheitsbauteilen oder Sicherheitslösungen. Weitere Informationen: www.ibf.at/secom 16 Präsentation der Neuerungen - Safexpert Anwendertag CE-PraxisTAGE 2016 in Pforzheim – 31. Mai – 3. Juni 2016 Zum 10. Jubiläum der CE-Praxistage präsentieren wir unser neues, an die Zeichen der Zeit angepasstes Konferenzkonzept: 1. CE-Einführungstag: Neue Mitarbeiter in der Konstruktion, Planung, Technischen Dokumentation,…. und Studierende erhalten den optimalen Einstieg und Überblick in die CE-Thematik. 2. Fachtagung: Wie bisher informieren ausgewählte Experten über aktuelle Themen und Trends rund um den Neubau und Umbau von Maschinen und Anlagen und das perfekte CE-Management der Zukunft. 3. Safexpert Anwendertag: Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen von Safexpert 8.3, erfahren, wie Sie mit Risikobeurteilungs-Vorlagen viel Zeit sparen können und sind live dabei, wenn der offizielle Startschuss für die Standards Experts Community fällt! Weitere Informationen: www.ce-praxistage.com Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der möglichst effizienten Umsetzung der CE-Kennzeichnung! Ihr Safexpert Team! Automatisierungs &• Sicherheits TECHNIK IBF – Automatisierungsund Sicherheitstechnik GmbH A-6682 Vils, Bahnhofstraße 8, T: +43 (0) 56 77 – 53 53 – 0 ibf.at – office@ ibf.at © IBF GmbH - www.ibf.at IBF Sales & Consulting GmbH Heilbronner Strasse 150 D-70191 Stuttgart Tel: +49 711 99 594 – 0 ibf-sc.de – office@ ibf-sc.de IBF Solutions AG Kronenstrasse 25 CH-8006 Zürich Tel: +41 44 515 85 50 ibf-solutions.ch – office@ ibf-solutions.ch 18
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