Pflege Zuhause

Pflege Zuhause.
Ratgeber
für den ambulanten
Pflegebereich
Impressum
Herausgeberin:
Redaktion:
Druck und Satz:
Auflage:
Stadt Essen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Soziales und Wohnen
Seniorenreferat
Pflegestützpunkt
Linda Breuing-Brökelmeier
Doris Knierim
Manuela Mumrey
Stadt Essen, Amt für Zentralen Service
1000
September 2015
Alle Angaben ohne Gewähr
Inhalt
Vorwort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
I. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Wer ist pflegebedürftig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Was ist für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu beachten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Zeitorientierungswerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Pflegestufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Widerspruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
II. Welche Leistungen gibt es? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
III. Auswahl eines Pflegedienstes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Die Preise für Pflegeversicherungsleistungen (Anlage 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Pflegetagebuch (Anlage 2). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
IV. In eigener Sache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
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Vorwort
Die Leistungen des Sozialgesetzbuches (SGB) – Elftes Buch (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung - wurden
mit dem Pflegestärkungsgesetz 1 (PSG) vom 17.12.2014 erheblich erweitert.
Durch zusätzliche Leistungen wird insbesondere eine bessere Versorgung von dementiell erkrankten
Menschen in der häuslichen Pflege ermöglicht.
Mit dem vorliegenden Ratgeber „Pflege Zuhause“ für den ambulanten Pflegebereich kommen wir dem
Wunsch nach einer verständlichen und nützlichen Information entgegen. Wir möchten mit diesem Ratgeber dazu beitragen, dass Betroffene ihre Rechte und Möglichkeiten in Sachen Pflegeversicherung besser
wahrnehmen können.
Ihr Team vom Pflegestützpunkt der Stadt Essen
Anmerkung: Der besseren Lesbarkeit halber haben wir die männliche Schreibweise gewählt.
Selbstverständlich sprechen wir beide Geschlechter an.
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I. Allgemeines
Pflegeversicherung
Durch die Pflegeversicherung soll die Situation pflegebedürftiger Menschen verbessert werden. Sie versteht sich jedoch nicht als 100 %ige Absicherung!
Wer ist pflegebedürftig?
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit
oder Behinderung Hilfen auf Dauer, d.h. voraussichtlich mindestens 6 Monate, in ihrem Alltag benötigen.
Hilfen im Alltag bei der
• Körperpflege
Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung
• Ernährung
mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der Nahrung
• Mobilität
Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
• Hauswirtschaft
Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche oder das
Beheizen der Wohnung
Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung?
Auskünfte zur Antragstellung bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Dort können Sie den Antrag telefonisch
anfordern oder auch abholen lassen. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag geht zurück an Ihre
Pflegekasse. Sie haben einen Rechtsanspruch auf eine umfassende Beratung durch Ihre Pflegekasse innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des erstmaligen Antrages auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Bevor Ihr Antrag genehmigt oder abgelehnt wird, findet ein Hausbesuch des Medizinischen Dienstes der
Krankenversicherung (MDK) statt. Dieser Besuch wird immer vorher angemeldet und zwar schriftlich
oder telefonisch.
Der Gutachter wird anhand eines Fragenkatalogs Ihre Pflegebedürftigkeit einschätzen und das Gutachten
der Pflegekasse vorlegen.
Innerhalb von 5 Wochen nach Antragseingang bei der Pflegekasse ist Ihnen eine Entscheidung bekannt
zu geben. Anderenfalls hat Ihnen die Pflegekasse nach Fristablauf für jede begonnene Woche der
Fristüberschreitung unverzüglich 70 Euro zu zahlen, sofern sie die Verzögerung zu vertreten hat.
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In der Regel folgt die Pflegekasse der Einschätzung des MDK und schickt Ihnen die Bewilligung oder
Ablehnung zu. Das Gutachten erhalten Sie auf Wunsch mit dem Bescheid zugesandt.
Spätestens mit der Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit hat die Pflegekasse Ihnen mitzuteilen, ob
und inwieweit Rehabilitationsmaßnahmen empfohlen werden. Soweit Rehabilitationsmaßnahmen angezeigt sind, wird damit bei der zuständigen Krankenkasse ein Antragsverfahren zur medizinischen Rehabilitation ausgelöst, wenn Sie hierzu Ihre Einwilligung erteilen.
Durch die Leistungen der Rehabilitation soll eine Pflegebedürftigkeit vermieden bzw. weitestgehend
reduziert werden.
Was ist für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu beachten?
• Pflegeprotokoll/-tagebuch führen, d.h. führen Sie eine Woche lang ein Protokoll, in dem Sie alle Hilfen,
die Sie benötigen, notieren (siehe Anlage 2)
• Krankenberichte anfordern
• Pflegeperson und/oder Pflegedienst den Begutachtungstermin mitteilen, ggf. neuen Termin vereinbaren
• Die Pflegesituation nicht beschönigen
• Falls wesentliche Pflegesituationen nicht erfragt werden, eigene Angaben machen
• Wichtig für die Pflegeperson: Es besteht die Möglichkeit, einen gesonderten Termin ohne Beisein des
Pflegebedürftigen zu vereinbaren.
Bei den einzelnen Pflegetätigkeiten richtet sich der Medizinische Dienst nach Zeitorientierungswerten.
Die Gutachter sind aber gehalten, den persönlichen Aufwand zu berücksichtigen.
Wenn Sie für die Pflege Ihres Angehörigen mehr Zeit benötigen – hierzu zählt auch die Anleitung und
Beaufsichtigung – machen Sie dies deutlich.
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Zeitorientierungswerte
Die nachfolgenden Zeiten beziehen sich auf die vollständige Übernahme der pflegerischen
Verrichtungen.
Körperpflege
Ganzkörperwäsche
Teilwäsche Oberkörper
Teilwäsche Unterkörper
Teilwäsche Hände / Gesicht
Duschen
Baden
Zahnpflege
Kämmen
Rasieren
Wasserlassen (Intimhygiene,
20 – 25 Minuten
8 – 10 Minuten
12 – 15 Minuten
1 – 2 Minuten
15 – 20 Minuten
20 – 25 Minuten
5 Minuten
1 – 3 Minuten
5 – 10 Minuten
2 – 3 Minuten
Reinigen der Toilette bzw. Umfeldes)
Stuhlgang (Intimhygiene,
3 – 6 Minuten
Reinigen der Toilette bzw. Umfeldes)
Richten der Bekleidung
Wechseln von Windeln (Intimhygiene, Entsorgung)
- nach Wasserlassen
- nach Stuhlgang
Wechsel kleiner Vorlagen
Wechsel / Entleeren des Urinbeutels
Wechsel / Entleeren des Stomabeutels
Ernährung
Mundgerechtes Zubereiten einer Hauptmahlzeit
(einschl. Bereitstellen eines Getränkes)
Essen der Hauptmahlzeiten
(einschl. Trinken, maximal 3 Hauptmahlzeiten am Tag)
Verabreichung von Sondenkost
(mittels Schwerkraft / Pumpe incl. Reinigung des Mehrfachsystems)
2 Minuten
4 – 6 Minuten
7 – 10 Minuten
1 – 2 Minuten
2 – 3 Minuten
3 – 4 Minuten
je 2 – 3 Minuten
je 15 – 20 Minuten
pro Tag 15 – 20 Minuten
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Mobilität
Einfache Hilfe zum Aufstehen/Zubettgehen
Umlagern
An- und Auskleiden
Ankleiden gesamt
Ankleiden Oberkörper/Unterkörper
Entkleiden gesamt
Entkleiden Oberkörper/Unterkörper
je 1 – 2 Minuten
2 – 3 Minuten
8542-
10 Minuten
6 Minuten
6 Minuten
3 Minuten
Gehen
Das Gehen wird nur im Zusammenhang mit der pflegerischen Verrichtung gewertet. Es wird der individuelle Zeitaufwand innerhalb der Wohnung berücksichtigt.
(Hin- und Rückweg = 2 x Gehen)
Stehen (Transfer)
Als Hilfebedarf ist der Transfer zu berücksichtigen, z. B. das Umsetzen vom Rollstuhl auf einen Toilettenstuhl. Jeder Transfer ist einzeln zu berücksichtigen
(Hin- und Rücktransfer = 2 x Transfer).
Transfer auf den bzw. vom Rollstuhl/Toilettenstuhl/
Toilette in die bzw. aus der Badewanne/Duschtasse:
je 1 Minute
Treppensteigen
Das Treppensteigen beinhaltet das Überwinden von Stufen innerhalb der Wohnung.
Das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Ein Hilfebedarf ist zu berücksichtigen, wenn dieser regelmäßig (mindestens 1 x pro Woche) und auf Dauer
(voraussichtlich mindestens 6 Monate) anfällt und zur Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause
notwendig ist und das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordert.
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Die Pflegestufen sind gesetzlich definiert. In welche Stufe man kommt, ist vom Umfang der
Grundpflege d.h. Körperpflege, Ernährung, Mobilität abhängig.
Pflegestufe I
Häufigkeit der Hilfestellungen
Mindestens einmal täglich Hilfebedarf für mindestens zwei pflegerische Verrichtungen und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Zeitaufwand für den Hilfebedarf
Durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag für Hilfeleistungen, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mehr als 45 Minuten betragen muss.
Pflegestufe II
Häufigkeit der Hilfestellungen
Mindestens dreimal täglich Hilfebedarf zu verschiedenen Tageszeiten bei der Pflege und zusätzlich
mehrmals in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Zeitaufwand für den Hilfebedarf
Durchschnittlich mindestens 3 Stunden pro Tag für Hilfeleistungen, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mit 2 Stunden pro Tag eindeutig überwiegen muss.
Pflegestufe III
Häufigkeit der Hilfestellungen
Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege,
der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich
mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Zeitaufwand für den Hilfebedarf
Durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Tag, für Hilfeleistungen. Von diesen 5 Stunden müssen
mindestens 4 Stunden für die pflegerischen Verrichtungen aufgewendet werden.
Härtefallregelung in der Pflegestufe III
Die Pflegekassen können in besonders gelagerten Einzelfällen zur Vermeidung von Härten Pflegebedürftigen
der Pflegestufe III weitere Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 1.995 Euro Pflegesachleistung
monatlich gewähren, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der
Pflegestufe III weit übersteigt, beispielsweise wenn im Endstadium von Krebserkrankungen regelmäßig
mehrfach auch in der Nacht Hilfe geleistet werden muss.
Neben der zusätzlichen, ständig erforderlichen Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung muss eine
der beiden Voraussetzungen vorliegen:
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Die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität ist mindestens 6 Stunden täglich,
davon mindestens dreimal in der Nacht, erforderlich.
oder
die Grundpflege kann für den Pflegebedürftigen auch des Nachts nur von mehreren Pflegekräften
gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden.
Der Zeitaufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung wird bei den Pflegestufen I -III auf tägliche
Durchschnittswerte umgerechnet und so zur Pflegezeit hinzugerechnet.
Widerspruch
Legen Sie Widerspruch ein, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde oder wenn Sie mit der bewilligten Stufe
nicht einverstanden sind. Der Widerspruch ist für Sie kostenfrei.
Damit Ihr Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, sollten Sie einige Punkte beachten:
• Überlegen Sie selbstkritisch, ob Ihr täglicher Hilfebedarf im Bereich der Körperpflege, Ernährung und
Mobilität tatsächlich den Anforderungen für eine Einstufung entspricht. Führen Sie für einen genauen
Überblick über den pflegerischen Zeitaufwand ein Pflegetagebuch (s. Anlage 2). Bei vielen Pflegekassen
erhalten Sie dieses auf Anfrage kostenlos.
• Fordern Sie bei der Pflegekasse das Gutachten des Medizinischen Dienstes an. Es genügt ein Telefonanruf. Vergleichen Sie das Gutachten mit Ihrem Pflegeprotokoll. Kommen Sie zu dem Ergebnis, dass
Ihre Pflegebedürftigkeit falsch beurteilt wurde, ist ein Widerspruch sinnvoll.
• Begründen Sie Ihren Widerspruch so ausführlich wie möglich. Gehen Sie konkret auf die Feststellungen
des Gutachtens ein und erklären Sie genau, warum diese nicht zutreffen oder das wahre Ausmaß Ihrer
Pflegebedürftigkeit nicht wiedergeben.
• Bitten Sie Ihren Hausarzt um eine schriftliche Stellungnahme und fügen Sie diese bei.
• Fügen Sie das von Ihnen geführte Pflegetagebuch bei.
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So könnte Ihr Widerspruch aussehen:
Per Einschreiben-Rückschein
Name Ihrer Krankenkasse
– Pflegekasse –
Anschrift
Bescheid vom ...................... (Datum)
Aktenzeichen .......................
Widerspruch
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich form- und fristgerecht Widerspruch gegen den o.a. Bescheid ein.
Ich bin der Meinung, dass die Ablehnung/Einstufung nicht meinem Bedarf an pflegerischer Versorgung
entspricht.
Begründung:
(Bezug nehmen auf das Gutachten des Medizinischen Dienstes)
Sie können Ihren Pflegedienst bitten, Ihnen beim Widerspruch zu helfen. Hilfestellung erhalten Sie auch
vom Pflegestützpunkt der Stadt Essen und/oder Ihrer Pflegekasse.
Sollte der Widerspruch dennoch abgelehnt werden, haben Sie – nach Eingang des klagefähigen
Bescheides – die Möglichkeit Klage beim Sozialgericht einzureichen. Diese Klage ist gerichtskostenfrei.
Gutachten, die Sie selbst anfordern, müssen auch selbst bezahlt werden.
Stellen Sie einen neuen Antrag, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Wenn sich der Pflegeaufwand
seit der Begutachtung wesentlich erhöht hat, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen.
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II. Welche Leistungen gibt es?
Pflegesachleistung
Pflegestufe 0*
Pflegestufe I
Pflegestufe I*
Pflegestufe II
Pflegestufe II*
Pflegestufe III
Pflegestufe III*
Pflegestufe III+
Pflegestufe III+*
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
231 EUR
468 EUR
689 EUR
1.144 EUR
1.298 EUR
1.612 EUR
1.612 EUR
1.995 EUR
1.995 EUR
Bei Pflegesachleistungen wird die gesamte Pflege von Pflegefachkräften eines ambulanten Pflegedienstes
(erwerbsmäßig pflegende Personen) übernommen. Die Kosten werden in der Regel direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
Der Pflegestützpunkt kann Ihnen gerne die Broschüre “Ambulante Pflegedienste in Essen” zur Verfügung
stellen. Siehe Kapitel „Auswahl eines Pflegedienstes“
Pflegegeld
Pflegestufe 0*
Pflegestufe I
Pflegestufe I*
Pflegestufe II
Pflegestufe II*
Pflegestufe III
Pflegestufe III*
123 EUR
244 EUR
316 EUR
458 EUR
545 EUR
728 EUR
728 EUR
*Hinweis: Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45 a Sozialgesetzbuch,
Elftes Buch, SGB XI
Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege von Angehörigen, Nachbarn, Freunden oder Bekannten ausgeübt
wird. Die Pflegeperson ist während der Pflegetätigkeiten und bei allen Tätigkeiten und Wegen, die mit der
Pflege unmittelbar zusammenhängen, gesetzlich unfallversichert, soweit sie die Pflege nicht erwerbsmäßig und mindestens 14 Stunden in der Woche durchführt. Die Pflegeperson kann auf Antrag bei der
Pflegekasse rentenversichert werden. Sie darf allerdings neben der Pflege wöchentlich nicht mehr als 30
Stunden erwerbstätig sein. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse.
Kombinationsleistung
Manchmal kann es sinnvoll sein, dass Pflegebedürftige sowohl von einem Pflegedienst betreut werden, als
auch von Angehörigen, Freunden, Bekannten oder Nachbarn. Die pflegebedürftige Person bestimmt selbst,
wie oft und zu welchen pflegerischen Verrichtungen der Pflegedienst kommen soll. Die Kosten werden
direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Werden vom Pflegedienst z. B. 80 % der Pflegesachleistung (s.o.)
berechnet, so werden dem Pflegebedürftigen 20 % des Pflegegeldes (s.o.) ausgezahlt.
Man ist für die Dauer von sechs Monaten an die getroffene Kombinationswahl gebunden. Falls sich die
Pflegesituation verändert, ist eine vorzeitige Umstellung möglich.
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Welche Verpflichtungen haben Sie, wenn Sie Pflegegeld beziehen?
Bei Bezug von Pflegegeld sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch durch
einen ambulanten Dienst abzurufen.
• In den Pflegestufen I und II muss das Beratungsgespräch alle 6 Monate erfolgen.
• In der Pflegestufe III muss das Beratungsgespräch alle 3 Monate erfolgen.
Sie können dieses Gespräch mit einem Pflegedienst Ihrer Wahl vereinbaren. Der Beratungsbesuch erfolgt
durch eine Pflegekraft, die Sie in Fragen der häuslichen Pflege berät und ggf. anleitet. Die Kosten trägt
die Pflegekasse. Die Bestätigung muss termingerecht an die Pflegekasse weitergeleitet werden, sonst
drohen Pflegegeldkürzungen.
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
Bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson besteht ein Anspruch auf eine Pflegevertretung
für bis zu 6 Wochen, vorausgesetzt, dass die Pflegestufe seit mindestens 6 Monaten besteht.
Die Pflegekasse zahlt:
• Bei Inanspruchnahme einer erwerbsmäßig pflegenden Person max. 1.612 EUR.
• Bei Inanspruchnahme einer nicht erwerbsmäßig pflegenden Person, das Pflegegeld plus Aufwandsentschädigung (z. B. Fahrtkosten oder Verdienstausfall) bis zu einem Betrag von max. 1.612 EUR.
• Bis zu 50 % des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege - d.h. bis zu 806 EUR – können zusätzlich für
Verhinderungspflege eingesetzt werden (insgesamt 2.418 EUR). Der Kurzzeitpflegeanspruch in Höhe
von maximal 1.612 EUR wird dementsprechend gekürzt.
Kurzzeitpflege
Unter Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete vollstationäre Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger
Menschen zu verstehen, die ansonsten zu Hause gepflegt werden.
Die Pflegekasse zahlt:
• Je Kalenderjahr für längstens 4 Wochen – max. 1.612 EUR – ohne Unterkunfts- und Verpflegungskosten.
• Die Kurzzeitpflege kann zudem um den Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege erhöht und um bis
zu vier Wochen verlängert werden. Es können somit bis zu acht Wochen und Leistungen bis zu 3.224 EUR
im Kalenderjahr für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, wenn im Kalenderjahr keine
Leistungen der Verhinderungspflege genutzt werden.
Auszeit für Pflegende
Wird während der häuslichen Pflege eine Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege (etwa bei Urlaub oder
Erkrankung der Pflegeperson) notwendig, wird für den Zeitraum von jeweils längstens 4 Wochen die
Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt.
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Pflegehilfsmittel
• zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel bis 40 EUR pro Monat
(z. B. Mundschutz, Einmalhandschuhe, Desinfektionsschutz etc.)
• technische Hilfsmittel – Überlassung bevorzugt leihweise
(z. B. Pflegebetten, Pflegebettenzubehör, Bettzurichtungen zur Pflegeerleichterung etc.)
Zuschuss für pflegebedingte Umbaumaßnahmen des Wohnumfeldes
• bis zu 4.000 EUR je Maßnahme. Die Gesamtheit aller zum Zeitpunkt der Antragstellung notwendigen
Veränderungen gilt als eine Maßnahme. Dies ist einkommensunabhängig.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung dürfen die Zuschüsse zur Verbesserung
des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Beitrag von 4.000 EUR je Pflegebedürftigem nicht übersteigen.
Der Gesamtbetrag ist auf 16.000 EUR begrenzt.
Förderung von Wohngruppen
Damit Pflegebedürftige möglichst lange in häuslicher Umgebung bleiben können, wird die Gründung von
ambulanten Wohngruppen (WG) gefördert.
Als Anreiz für die Gründung ist ein einmaliger Betrag von bis zu 2.500 EUR pro Bewohner, maximal
10.000 EUR je WG vorgesehen - zum Beispiel für den pflegegerechten Umbau der Wohnung.
Für eine Betreuungskraft, die in der WG das Zusammenleben organisiert, werden pauschal 205 EUR
monatlich pro „WG-ler“ gezahlt.
Tagespflege und Nachtpflege
Darunter versteht man die teilstationäre Pflege und Versorgung pflegebedürftiger Menschen in einer
Betreuungseinrichtung während des Tages oder in der Nacht, an einigen oder allen Wochentagen. Dabei
wird vorausgesetzt, dass dies eine ergänzende Leistung zur Pflege in der häuslichen Umgebung ist.
Die Pflegekasse zahlt:
Pflegestufe 0*
Pflegestufe I
Pflegestufe I*
Pflegestufe II
Pflegestufe II*
Pflegestufe III
Pflegestufe III*
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
bis zu
231 EUR
468 EUR
689 EUR
1.144 EUR
1.298 EUR
1.612 EUR
1.612 EUR
*Hinweis: Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45 a Sozialgesetzbuch,
Elftes Buch, SGB XI
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Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können neben der Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in
Anspruch genommen werden.
Die Preise der jeweiligen Tages-/Nachtpflegeeinrichtungen sind unterschiedlich. Je nach Pflegestufe und
Einkommenslage können unterschiedliche Kostenträger in Frage kommen. Wir informieren Sie gern bei
weiteren Fragen.
Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
Neben den Leistungen zur häuslichen Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinem
Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf zahlen die Pflegekassen entweder einen Grundbetrag in Höhe
von monatlich bis zu 104 EUR oder einen erhöhten Betrag in Höhe von monatlich bis zu 208 EUR.
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Für Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II oder III ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz werden
zusätzliche Betreuungsleistungen zur Inanspruchnahme von niedrigschwelligen Entlastungsangeboten in
Höhe von monatlich bis zu 104 EUR gezahlt.
Pflegesachleistungsbezieher können darüber hinaus bis zu 40 % ihres Anspruchs auf Sachleistung in
niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote umwidmen lassen.
Zehntägige Auszeit im Akutfall und Pflegeunterstützungsgeld
Wird ein Angehöriger unerwartet zum Pflegefall, kann sich der Beschäftigte wegen einer sogenannten
kurzzeitigen Arbeitsverhinderung eine Auszeit von bis zu 10 Tagen nehmen. Für diesen Zeitraum kann
eine Lohnersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld) bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Höhe des
Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich nach den Vorschriften zur Berechnung des Kinderkrankengeldes.
Pflegezeit und zinsloses Darlehen
Beschäftigte können sich bis zu 6 Monaten ganz oder teilweise vom Beruf freistellen lassen, um einen
nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Es besteht für diesen Zeitraum ein Anspruch auf
Förderung durch ein zinsloses Darlehen. Dieses Darlehen kann direkt beim Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgabe (BAFzA), Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln, Tel. 0221 3673-0, beantragt
werden. Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Das Darlehen ist nach Ende der Pflegezeit in Raten
zurückzuzahlen.
Kleinbetriebe mit 15 oder weniger Beschäftigten sind von der gesetzlichen Regelung ausgenommen.
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Familienpflegezeit und zinsloses Darlehen
Bei längerer Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen besteht ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit.
Die Arbeitszeit kann auf bis zu 15 Stunden pro Woche für bis zu 24 Monate reduziert werden. Es besteht
ebenfalls die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen in Anspruch zu nehmen. Das Darlehen ist nach Ende der
Familienpflegezeit in Raten zurückzuzahlen.
Die Pflegezeit und die Familienpflegezeit können miteinander kombiniert werden oder auch ineinander
übergehen. In den 6 Monaten Pflegezeit bzw. 24 Monaten Familienpflegezeit kann die Begleitung
schwerstkranker Angehöriger in der letzten Lebensphase von bis zu 3 Monaten eingeschlossen sein.
Die Gesamtdauer aller Freistellungsmöglichkeiten beträgt zusammen höchstens 24 Monate. Auch für die
außerhäusliche Betreuung eines pflegebedürftigen minderjährigen Kindes kann die Pflegezeit/Familienpflegezeit in Anspruch genommen werden.
Von der Ankündigung bis zum Ende der Pflegezeit/Familienpflegezeit besteht Kündigungsschutz.
Kleinbetriebe mit 25 oder weniger Beschäftigten sind von den gesetzlichen Regelungen der Familienpflegezeit ausgenommen.
Pflegekurse
Eine Möglichkeit, Pflegepersonen bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen oder zu entlasten, sind die
kostenlosen Pflegekurse der Pflegekassen. Die Kurse sollen dazu beitragen die Pflege und Betreuung zu
erleichtern oder zu verbessern, sowie pflegebedingte körperliche Belastungen zu mindern.
Hilfe zur Pflege von der Sozialhilfe
Zur Sozialhilfe gehört auch die finanzielle Unterstützung pflegebedürftiger Menschen, sofern Leistungen
aus der Pflegeversicherung nicht ausreichen oder kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung
besteht. Die Sozialhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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III. Auswahl eines Pflegedienstes
Die meisten Pflegedienste bieten neben der Grund- und Behandlungspflege auch hauswirtschaftliche
Dienste an. Zahlreiche Pflegedienste verfügen über Mahlzeiten-, Hausmeister-, Begleitdienste u.ä.
Einige Pflegedienste haben sich zusätzlich fachlich spezialisiert, z. B. auf Kinderkrankenpflege, Psychiatrische
Krankenpflege, Beatmungspflege etc.
Die Angebote der Anbieter differieren nach Preis, Art, Umfang und Qualität der Leistungen. Informieren Sie
sich genau. Lassen Sie sich Preislisten und Kostenvoranschläge geben, damit Sie die Angebote vergleichen
können. Damit das Pflegeangebot auf Sie abgestimmt werden kann, sollten Sie dem Pflegedienst mitteilen,
was Ihnen wichtig ist und welche Wünsche Sie haben. Lassen Sie die getroffenen Vereinbarungen in
den Vertrag, den Sie mit dem Pflegedienst abschließen, aufnehmen.
Die Pflegeleistungen werden nach Leistungskomplexen (pauschale Vergütung) abgerechnet (s. Anlage 1).
Einige Pflegedienste bieten auf Wunsch auch die Abrechnung einer vom Zeitaufwand abhängigen
Vergütung an.
Um Ihrem individuellen Hilfebedarf entsprechend versorgt zu werden, sollten Sie sich ausführlich über die
Hilfen und das ambulante Dienstleistungsangebot informieren. Wenn nach Abschluss der Berechnungen
ein Eigenanteil bleibt, kommt möglicherweise das Amt für Soziales und Wohnen für die Restkosten auf. Die
Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag, denn das Amt
für Soziales und Wohnen leistet erst ab Antragstellung.
Der Pflegestützpunkt stellt Ihnen gerne Adressenlisten der Essener Pflegedienste mit Fachpflegeangeboten zur Verfügung.
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Die nachfolgende Checkliste kann als Leitfaden zur Auswahl des richtigen Hilfeangebotes dienen.
Telefonische Anfrage
Pflegedienst __________________________________________________________________________
Telefonnummer _______________________________________________________________________
Gesprächspartner ______________________________________________________________________
Besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung zu Hause?
( ) ja ( ) nein
Welche Leistungen bietet der Pflegedienst an?
Pflege ( ) Hauswirtschaftshilfe ( ) Essen auf Rädern ( ) Fahrdienst ( ) Betreuungsleistungen ( )
Sonstiges _____________________________________________________________________________
Terminvereinbarung am ______________________________ um _________
Berater _______________________________________________________________________________
20
Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090
Gesprächsleitfaden
Fragen zum Leistungsspektrum
• Kann der Pflegedienst die von mir benötigten Leistungen anbieten oder notfalls vermitteln?
Ich brauche:
1. _________________________ Ja ( )
Nein ( )
2. _________________________ Ja ( )
Nein ( )
3. _________________________ Ja ( )
Nein ( )
4. _________________________ Ja ( )
Nein ( )
• Kann die Betreuung auch kurzfristig übernommen werden?
Ja ( )
Nein ( ) In welchem Zeitraum? ________________________________________________
• Wird ein Pflegeplan erstellt und werde ich oder meine Angehörigen in die Erstellung mit einbezogen?
Ja ( )
Nein ( ) Begründung ________________________________________________________
• Wird der Pflegeplan meinen gewohnten Tagesstrukturen angepasst?
Ja ( )
Nein ( ) Begründung ________________________________________________________
• Kann, falls erforderlich, Rund-um-die-Uhr-Pflege geleistet werden?
Ja ( )
Nein ( ) Begründung ________________________________________________________
• Können zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel schnell zur Verfügung gestellt werden?
Ja ( )
Nein ( ) Begründung ________________________________________________________
• In welchem Umfang beschäftigt der Pflegedienst ausgebildete Fachkräfte wie examinierte
Krankenschwestern und -pfleger oder Altenpfleger/innen?
• Welche Leistungen werden von Fachkräften, welche von Hilfskräften übernommen?
Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090
21
• Werden die Leistungen in der Regel von derselben Pflegekraft erbracht oder ist mit ständigem
Personalwechsel zu rechnen?
• Gleiche Pflegekraft ( ) Wechselnde Pflegekräfte ( ) Anzahl _____
• Wer ist für mich Ansprechpartner bei Beschwerden oder Änderungswünschen, in welcher Funktion ist
diese Person?
• Wird ein schriftlicher Pflegevertrag abgeschlossen, in dem die vereinbarten Leistungen und der verbleibende Eigenanteil verbindlich vereinbart werden?
Ja ( )
Nein ( ) Begründung ________________________________________________________
• Habe ich Einsicht in die Pflegedokumentation?
Ja ( )
Nein ( ) Begründung________________________________________________________
• Wo wird die Pflegedokumentation aufbewahrt?
• Ist die Pflege auch an Sonn- und Feiertagen sowie nachts gewährleistet?
Ja ( )
Nein ( ) Begründung________________________________________________________
• Gibt es für Notfälle einen Bereitschaftsdienst?
Ja ( )
Nein ( ) Begründung________________________________________________________
• Ist der Dienst bereit mit meinem Hausarzt zusammenzuarbeiten?
Ja ( )
Nein ( ) Begründung________________________________________________________
22
Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090
Gesprächsbewertung
Fragen zur Beratung und Information
• Wurde im Beratungsgespräch nach meinen persönlichen Wünschen gefragt?
Ja ( )
Nein ( ) Warum nicht?
• Wurden meine Fragen ausführlich beantwortet und Unklarheiten geduldig erklärt?
Ja ( )
Nein ( ) Warum nicht?
• Wurde meine individuelle Situation und die zu erbringenden Leistungen ausführlich besprochen?
Ja ( )
Nein ( ) Warum nicht?
• Wurde meine Vorgeschichte (Krankheiten, Therapien) berücksichtigt?
Ja ( )
Nein ( ) Warum nicht?
• Wurde ich ausreichend über die Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder in Frage kommende andere
Kostenträger informiert?
Ja ( )
Nein ( )
Warum nicht?
• Könnte ich mir vorstellen, dass dieser Pflegedienst meine Pflege zu meiner Zufriedenheit ausführt?
Ja ( )
Nein ( ) Warum nicht?
Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090
23
Die Preise für Pflegeversicherungsleistungen im Überblick
(Anlage 1)
Die u. a. Preise basieren auf einem Punktwert von 0,043 EUR.
Erkundigen Sie sich nach den Punktwerten der für Sie infrage kommenden Anbieter.
Komplexe Leistungsarten
1
2
3
Ganzwaschung
Teilwaschung
Ausscheidungen
Leistungsinhalte
1
2
3
4
5
6
7
8
1
2
3
4
5
6
7
8
1
2
3
4
5
6
7
4
Selbständige
Nahrungsaufnahme
8
1
2
3
4
5
5
Hilfe bei der
Nahrungsaufnahme
1
2
3
4
5
6
7
24
Waschen, Duschen, Baden
Mund-, Zahn- und Lippenpflege
Rasieren
Hautpflege
Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
Nagelpflege
An- und Auskleiden incl. Körperersatz
Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches
Teilwaschung (z.B Intimbereich)
Mund, Zahn- und Lippenpflege
Rasieren
Hautpflege
Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
Nagelpflege
An- und Auskleiden incl. Körperersatz
Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches
Utensilien bereitstellen, anreichen
Zur Toilette führen
Unterstützung und allgem. Hilfestellung
Überwachung der Ausscheidung
Entsorgen/Reinigen des Gerätes/Bettes
Katheterpflege (insb. Wechseln von Urinbeuteln)
Stomaversorgung bei Anuspraeter
(Wechseln u. Entleeren des Stomabeutels)
Empfehlung zum Kontinenztraining/
Inkontinenzversorgung)
Nachbereiten des Pflegebedürftigen
Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung
(auch angelieferte Warmspeisen)
Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen
Entsorgung der benötigten Materialien
Säubern des Arbeitsbereiches
Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung
über richtige Ernährung z. B. Diabetiker,
ausreichende Flüssigkeitszufuhr, incl. Beratung
über Esshilfen)
Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung
(auch angelieferte Warmspeisen)
Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen
Darreichung der Nahrung
Entsorgung der benötigten Materialien
Säubern des Arbeitsbereiches
Versorgen des Pflegebedürftigen
(Hygiene im Zusammenhang mit der
Nahrungsaufnahme)
Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung
über richtige Ernährung z. B. Diabetiker,
ausreichende Flüssigkeitszufuhr, incl. Beratung
über Esshilfen)
Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090
Preise
17,63 EUR
410 Pkte
9,46 EUR
220 Pkte
4,30 EUR
100 Pkte
4,30 EUR
100 Pkte
10,75 EUR
250 Pkte
Komplexe Leistungsarten
6
7
8
Sondenernährung
bei implantierter
Magensonde (PEG)
Lagern/Betten
Mobilisation
(15 Minuten)
(Nur als selbst. Leist.
abrechbar)
Leistungsinhalte
1
2
3
1
2
3
4
1
2
3
4
5
9
10
Behördengänge
und Arztbesuche
Beheizen des
Wohnbereichs
6
1
1
2
3
11
Einkaufen
1
2
3
4
5
12
Zubereiten von
warmen Speisen
1
2
3
13
14
15
15a
Reinigen der
Wohnung
(Abrufempfehlung:
alle 14 Tage)
4
1
2
3
Waschen und Pflege
1
der Wäsche und
2
Kleidung
3
(Abrufempfehlung:
4
1 x wöchentlich)
5
Hausbesuchspauschale
1
(bis zu 2x je Tag abrechenbar) 2
3. Abrechnung nur mit LK 29
oder 30, max. 3 H.-Pauschalen
Erhöhte Hausbesuchspauschale 1
(bis zu 1x je Tag, daneben ist 2
Pos. 15 max. 1x Tag abrechenb.)
2. Abrechnung bei solitärem LK 27,
28, 29 oder 30 möglich
max. 2 erhöhte H.-Pauschalen
Vorbereiten und Richten der Sondennahrung
Sachgerechtes Verabreichen der
Sondennahrung
Nachbereitung
Richten des Bettes
Wechseln der Bettwäsche
Körper- und situationsgerechtes Lagern
Vermittlung von Lagerungstechniken
ggf. Einsatz von Lagerungshilfen
Aufrichten des Pflegebedürftigen
An- und Auskleiden incl. Körperersatz
Aufstehen / Zubettgehen
Sitz-, Geh- und Stehübungen (ggf unter
Verwendung von Hilfsmitteln), bei Bettlagerungen passives, assistiertes oder
aktives, funktionsgerechtes Bewegen
Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen
der Wohnung
Hilfe beim Treppensteigen
Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn
persönliches Erscheinen bei Behörden
oder Ärzten unumgänglich ist
Besorgen, Entsorgen von Heizmaterial
im Wohnumfeld
Inbetriebnahme des Heizofens (nicht
Fernwärme, Gas-, Zentralheizung)
Leistungskomplex gilt nur für den
Wohnbereich des Pflegebedürftigen
Zusammenstellung des Einkaufzettels
für Gegenstände des tägl. Bedarfs
Einkaufen (incl. Arzneimittelbeschaffung)
u. notwendige Besorgungen (z.B. Banku. Behördengänge)
Unterbringung und Versorgung der
eingekauften Lebensmittel
Anleitung zur Beachtung von Genieß-und
Haltbarkeit von Lebensmitteln
Ggf. Wäsche zur Reinigung bringen und
abholen
Anleitung zum Umgang mit Lebensmitteln u. Vorbereitung v. Lebensmitteln
Zubereitung von warmen Speisen
Säubern des Arbeitsbereiches
(z.B. Spülen)
Entsorgen des verbrauchten Materials
Reinigen des allgemeinüblichen
Lebensbereiches wie z.B. Wohnraum,
Bad, Toilette, Küche
Trennen und Entsorgen des Abfalls
keine Grundreinigung
Waschen und trocknen
Bügeln
Ausbessern
Sortieren und einräumen
Schuhpflege
Anfahrt
Dokumentation
Anfahrt
Dokumentation
Bei Abruf von ausschließlich einem der
Leistungskomplexe 03, 04, 06 bis 08,
10, 12, 27, 28, 29 oder 30 je Einsatz
Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090
Preise
4,30 EUR
100 Pkte
4,30 EUR
100 Pkte
7,74 EUR
180 Pkte
15,48 EUR
360 Pkte
2,58 EUR
60 Pkte
6,45 EUR
150 Pkte
6,45 EUR
150 Pkte
23,22 EUR
540 Pkte
15,48 EUR
360 Pkte
ab
1,53 EUR
ab
4,09 EUR
25
Komplexe Leistungsarten
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
Erstgespräch
(vor Aufnahme der
Pflege)
Beratungsbesuch
nach § 37 Abs.3
SGB XI
Große Grundpflege
mit Lagern/Betten u.
selbst. Nahrungsaufnahme
Große Grundpflege
Kleine Grundpflege
mit Lagern/Betten u.
selbst. Nahrungsaufnahme
Kleine Grundpflege
Große hauswirtschaftl. Versorgung
Große Grundpflege
mit Lagern/Betten
Große Grundpflege
mit Lagern/Betten u.
Hilfe bei der
Nahrungsaufnahme
Kleine Grundpflege
Lagern/Betten
Leistungsinhalte
Feststellung der Pflegeprobleme
Feststellung der Ressourcen des
Pflegebedürftigen
3 Planung der Pflegeeinsätze
4 Gespräch mit den Angehörigen / Arzt
5 Informationen über weitere Hilfen
6 incl. Hausbesuchspauschale
1 Beratung und Unterstützung der
Pflegeperson
2 Pflegeeinsatz mit Beratung des
Pflegebedürftigen
3 Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln
4 Hinweis auf Pflegekurse
5 Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung
6 incl. Hausbesuchspauschale
01 Ganzwaschung
03 Ausscheidungen
04 Selbständige Nahrungsaufnahme
07 Lagern/Betten
01 Ganzwaschung
03 Ausscheidungen
02 Teilwaschung
03 Ausscheidungen
04 Selbständige Nahrungsaufnahme
07 Lagern/Betten
02 Teilwaschung
03 Ausscheidungen
13 Reinigung der Wohnung
14 Waschen und Pflege der Wäsche und Kleidung
01 Ganzwaschung
03 Ausscheidungen
07 Lagern/Betten
01 Ganzwaschung
03 Ausscheidungen
05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
07 Lagern/Betten
02 Teilwaschung
03 Ausscheidungen
07 Lagern/Betten
02 Teilwaschung
03 Ausscheidungen
05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
07 Lagern/Betten
1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
oder anderen Sitz- und Liegegelegenheiten
2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen
3. Richten des Bettes
1. An- und/oder Auskleiden (incl. An- und Ablegen
von Körperersatzstücken)
2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen
3. Richten des Bettes
Leistungskomplexe
27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1
28 Kleine pflegerische Hilfestellung 2
1
2
Kleine Grundpflege
mit Lagern/Betten u.
Hilfe bei der
Nahrungsaufnahme
Kleine pflegerische
Hilfestellung 1
(Ist in einem Einsatz nicht abrechenbar mit LK 1-15,16-30)
Kleine pflegerische
Hilfestellung 2
(Ist in einem Einsatz nicht abrechenbar mit LK 1-15,16-30)
Kleine pflegerische
Hilfestellung 3
(Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit
LK 1,2,7,8,13,14,16-28)
Kleine pflegerische
1. Wechseln der Bettwäsche
Hilfestellung 4
2. Richten des Bettes
(Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit
LK 7,13,14,16-18,20,22,23-28)
Preise ohne Gewähr
26
Preise
Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090
21,50 EUR
500 Pkte
22,00 EUR
bei Stufe 0, I + II
32,00 EUR
bei Stufe III
26,23 EUR
610 Pkte
19,35 EUR
450 Pkte
19,35 EUR
450 Pkte
12,47 EUR
290 Pkte
32,68 EUR
760 Pkte
22,36 EUR
520 Pkte
31,82 EUR
740 Pkte
15,05 EUR
350 Pkte
24,94 EUR
580 Pkte
4,30 EUR
100 Pkte
4,30 EUR
100 Pkte
7,31 EUR
170 Pkte
3,44 EUR
80 Pkte
Pflegetagebuch (Anlage 2)
Vor dem Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) sollten Sie eine Woche lang
ein Pflegetagebuch führen. Dieses erhalten Sie in der Regel bei Ihrer Pflegekasse/Internet. In diesem
Tagebuch notieren Sie alle Hilfestellungen und Pflegeleistungen die am Tage und in der Nacht erbracht
werden.
Bei demenzkranken Menschen sind auch die Zeiten für die Anleitung und Beaufsichtigung der pflegerischen
Tätigkeiten zu erfassen. Es zählen jedoch nicht die Zeiten der Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe,
Blutdruckmessen).
Mit dem Pflegetagebuch helfen Sie sich und dem Gutachter, die für das Gutachen wesentlichen Punkte
zu erfassen. Auch für ein späteres Widerspruchsverfahren oder gar eine Klage kann ein solches Tagebuch
sehr nützlich sein. Außerdem können Sie später anhand Ihrer eigenen Aufzeichnungen prüfen, ob im Gutachten alle von Ihnen genannten Pflegetätigkeiten mit den entsprechenden Zeitwerten berücksichtigt wurden.
Den folgenden Pflegetagebuchauszug können Sie bei Bedarf beliebig oft kopieren.
Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090
27
(Anlage 2)
28
Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090
IV. In eigener Sache
Ausführliche Informationen zu den vorgenannten Themen sowie zu weiteren Fragen rund um die Pflege,
Wohnen im Alter, Entlastungsangebote für Pflegepersonen, u.ä. erhalten Sie unter der folgenden Adresse.
Wir übersenden Ihnen auch gerne Informationsmaterial.
Stadt Essen
Fachbereich Soziales und Wohnen
Pflegestützpunkt
Steubenstraße 53
45138 Essen
Telefon: 88-500 89/500 90
Telefax: 88-50153
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten Sie ebenfalls Auskünfte zur
Pflegeversicherung:
030 340 60 66-02
Mo. - Do.
8.00 Uhr - 18.00 Uhr
Fr.
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090
29
Quellen:
Hans-Weinberger-Akademie der Arbeiterwohlfahrt e. V.
Kuratorium Deutsche Altershilfe e. V.
BARMER Ersatzkasse
AOK Rheinland/Hamburg
Bundesministerium für Gesundheit
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090
Notizen
Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090
Notizen
Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090