Pflege Zuhause. Ratgeber für den ambulanten Pflegebereich Impressum Herausgeberin: Redaktion: Druck und Satz: Auflage: Stadt Essen Der Oberbürgermeister Fachbereich Soziales und Wohnen Seniorenreferat Pflegestützpunkt Linda Breuing-Brökelmeier Doris Knierim Manuela Mumrey Stadt Essen, Amt für Zentralen Service 1000 September 2015 Alle Angaben ohne Gewähr Inhalt Vorwort. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 I. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Pflegeversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Wer ist pflegebedürftig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Was ist für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu beachten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Zeitorientierungswerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Pflegestufen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Widerspruch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 II. Welche Leistungen gibt es? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 III. Auswahl eines Pflegedienstes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Die Preise für Pflegeversicherungsleistungen (Anlage 1) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Pflegetagebuch (Anlage 2). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 IV. In eigener Sache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 Vorwort Die Leistungen des Sozialgesetzbuches (SGB) – Elftes Buch (SGB XI) – Soziale Pflegeversicherung - wurden mit dem Pflegestärkungsgesetz 1 (PSG) vom 17.12.2014 erheblich erweitert. Durch zusätzliche Leistungen wird insbesondere eine bessere Versorgung von dementiell erkrankten Menschen in der häuslichen Pflege ermöglicht. Mit dem vorliegenden Ratgeber „Pflege Zuhause“ für den ambulanten Pflegebereich kommen wir dem Wunsch nach einer verständlichen und nützlichen Information entgegen. Wir möchten mit diesem Ratgeber dazu beitragen, dass Betroffene ihre Rechte und Möglichkeiten in Sachen Pflegeversicherung besser wahrnehmen können. Ihr Team vom Pflegestützpunkt der Stadt Essen Anmerkung: Der besseren Lesbarkeit halber haben wir die männliche Schreibweise gewählt. Selbstverständlich sprechen wir beide Geschlechter an. Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 5 I. Allgemeines Pflegeversicherung Durch die Pflegeversicherung soll die Situation pflegebedürftiger Menschen verbessert werden. Sie versteht sich jedoch nicht als 100 %ige Absicherung! Wer ist pflegebedürftig? Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung Hilfen auf Dauer, d.h. voraussichtlich mindestens 6 Monate, in ihrem Alltag benötigen. Hilfen im Alltag bei der • Körperpflege Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung • Ernährung mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der Nahrung • Mobilität Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung • Hauswirtschaft Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche oder das Beheizen der Wohnung Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung? Auskünfte zur Antragstellung bekommen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Dort können Sie den Antrag telefonisch anfordern oder auch abholen lassen. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag geht zurück an Ihre Pflegekasse. Sie haben einen Rechtsanspruch auf eine umfassende Beratung durch Ihre Pflegekasse innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des erstmaligen Antrages auf Leistungen der Pflegeversicherung. Bevor Ihr Antrag genehmigt oder abgelehnt wird, findet ein Hausbesuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) statt. Dieser Besuch wird immer vorher angemeldet und zwar schriftlich oder telefonisch. Der Gutachter wird anhand eines Fragenkatalogs Ihre Pflegebedürftigkeit einschätzen und das Gutachten der Pflegekasse vorlegen. Innerhalb von 5 Wochen nach Antragseingang bei der Pflegekasse ist Ihnen eine Entscheidung bekannt zu geben. Anderenfalls hat Ihnen die Pflegekasse nach Fristablauf für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung unverzüglich 70 Euro zu zahlen, sofern sie die Verzögerung zu vertreten hat. Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 7 In der Regel folgt die Pflegekasse der Einschätzung des MDK und schickt Ihnen die Bewilligung oder Ablehnung zu. Das Gutachten erhalten Sie auf Wunsch mit dem Bescheid zugesandt. Spätestens mit der Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit hat die Pflegekasse Ihnen mitzuteilen, ob und inwieweit Rehabilitationsmaßnahmen empfohlen werden. Soweit Rehabilitationsmaßnahmen angezeigt sind, wird damit bei der zuständigen Krankenkasse ein Antragsverfahren zur medizinischen Rehabilitation ausgelöst, wenn Sie hierzu Ihre Einwilligung erteilen. Durch die Leistungen der Rehabilitation soll eine Pflegebedürftigkeit vermieden bzw. weitestgehend reduziert werden. Was ist für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu beachten? • Pflegeprotokoll/-tagebuch führen, d.h. führen Sie eine Woche lang ein Protokoll, in dem Sie alle Hilfen, die Sie benötigen, notieren (siehe Anlage 2) • Krankenberichte anfordern • Pflegeperson und/oder Pflegedienst den Begutachtungstermin mitteilen, ggf. neuen Termin vereinbaren • Die Pflegesituation nicht beschönigen • Falls wesentliche Pflegesituationen nicht erfragt werden, eigene Angaben machen • Wichtig für die Pflegeperson: Es besteht die Möglichkeit, einen gesonderten Termin ohne Beisein des Pflegebedürftigen zu vereinbaren. Bei den einzelnen Pflegetätigkeiten richtet sich der Medizinische Dienst nach Zeitorientierungswerten. Die Gutachter sind aber gehalten, den persönlichen Aufwand zu berücksichtigen. Wenn Sie für die Pflege Ihres Angehörigen mehr Zeit benötigen – hierzu zählt auch die Anleitung und Beaufsichtigung – machen Sie dies deutlich. 8 Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 Zeitorientierungswerte Die nachfolgenden Zeiten beziehen sich auf die vollständige Übernahme der pflegerischen Verrichtungen. Körperpflege Ganzkörperwäsche Teilwäsche Oberkörper Teilwäsche Unterkörper Teilwäsche Hände / Gesicht Duschen Baden Zahnpflege Kämmen Rasieren Wasserlassen (Intimhygiene, 20 – 25 Minuten 8 – 10 Minuten 12 – 15 Minuten 1 – 2 Minuten 15 – 20 Minuten 20 – 25 Minuten 5 Minuten 1 – 3 Minuten 5 – 10 Minuten 2 – 3 Minuten Reinigen der Toilette bzw. Umfeldes) Stuhlgang (Intimhygiene, 3 – 6 Minuten Reinigen der Toilette bzw. Umfeldes) Richten der Bekleidung Wechseln von Windeln (Intimhygiene, Entsorgung) - nach Wasserlassen - nach Stuhlgang Wechsel kleiner Vorlagen Wechsel / Entleeren des Urinbeutels Wechsel / Entleeren des Stomabeutels Ernährung Mundgerechtes Zubereiten einer Hauptmahlzeit (einschl. Bereitstellen eines Getränkes) Essen der Hauptmahlzeiten (einschl. Trinken, maximal 3 Hauptmahlzeiten am Tag) Verabreichung von Sondenkost (mittels Schwerkraft / Pumpe incl. Reinigung des Mehrfachsystems) 2 Minuten 4 – 6 Minuten 7 – 10 Minuten 1 – 2 Minuten 2 – 3 Minuten 3 – 4 Minuten je 2 – 3 Minuten je 15 – 20 Minuten pro Tag 15 – 20 Minuten Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 9 Mobilität Einfache Hilfe zum Aufstehen/Zubettgehen Umlagern An- und Auskleiden Ankleiden gesamt Ankleiden Oberkörper/Unterkörper Entkleiden gesamt Entkleiden Oberkörper/Unterkörper je 1 – 2 Minuten 2 – 3 Minuten 8542- 10 Minuten 6 Minuten 6 Minuten 3 Minuten Gehen Das Gehen wird nur im Zusammenhang mit der pflegerischen Verrichtung gewertet. Es wird der individuelle Zeitaufwand innerhalb der Wohnung berücksichtigt. (Hin- und Rückweg = 2 x Gehen) Stehen (Transfer) Als Hilfebedarf ist der Transfer zu berücksichtigen, z. B. das Umsetzen vom Rollstuhl auf einen Toilettenstuhl. Jeder Transfer ist einzeln zu berücksichtigen (Hin- und Rücktransfer = 2 x Transfer). Transfer auf den bzw. vom Rollstuhl/Toilettenstuhl/ Toilette in die bzw. aus der Badewanne/Duschtasse: je 1 Minute Treppensteigen Das Treppensteigen beinhaltet das Überwinden von Stufen innerhalb der Wohnung. Das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung Ein Hilfebedarf ist zu berücksichtigen, wenn dieser regelmäßig (mindestens 1 x pro Woche) und auf Dauer (voraussichtlich mindestens 6 Monate) anfällt und zur Aufrechterhaltung der Lebensführung zu Hause notwendig ist und das persönliche Erscheinen des Pflegebedürftigen erfordert. 10 Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 Die Pflegestufen sind gesetzlich definiert. In welche Stufe man kommt, ist vom Umfang der Grundpflege d.h. Körperpflege, Ernährung, Mobilität abhängig. Pflegestufe I Häufigkeit der Hilfestellungen Mindestens einmal täglich Hilfebedarf für mindestens zwei pflegerische Verrichtungen und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Zeitaufwand für den Hilfebedarf Durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag für Hilfeleistungen, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mehr als 45 Minuten betragen muss. Pflegestufe II Häufigkeit der Hilfestellungen Mindestens dreimal täglich Hilfebedarf zu verschiedenen Tageszeiten bei der Pflege und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Zeitaufwand für den Hilfebedarf Durchschnittlich mindestens 3 Stunden pro Tag für Hilfeleistungen, wobei der Aufwand für pflegerische Verrichtungen mit 2 Stunden pro Tag eindeutig überwiegen muss. Pflegestufe III Häufigkeit der Hilfestellungen Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Zeitaufwand für den Hilfebedarf Durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Tag, für Hilfeleistungen. Von diesen 5 Stunden müssen mindestens 4 Stunden für die pflegerischen Verrichtungen aufgewendet werden. Härtefallregelung in der Pflegestufe III Die Pflegekassen können in besonders gelagerten Einzelfällen zur Vermeidung von Härten Pflegebedürftigen der Pflegestufe III weitere Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert von 1.995 Euro Pflegesachleistung monatlich gewähren, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, beispielsweise wenn im Endstadium von Krebserkrankungen regelmäßig mehrfach auch in der Nacht Hilfe geleistet werden muss. Neben der zusätzlichen, ständig erforderlichen Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung muss eine der beiden Voraussetzungen vorliegen: Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 11 Die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität ist mindestens 6 Stunden täglich, davon mindestens dreimal in der Nacht, erforderlich. oder die Grundpflege kann für den Pflegebedürftigen auch des Nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden. Der Zeitaufwand für die hauswirtschaftliche Versorgung wird bei den Pflegestufen I -III auf tägliche Durchschnittswerte umgerechnet und so zur Pflegezeit hinzugerechnet. Widerspruch Legen Sie Widerspruch ein, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde oder wenn Sie mit der bewilligten Stufe nicht einverstanden sind. Der Widerspruch ist für Sie kostenfrei. Damit Ihr Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat, sollten Sie einige Punkte beachten: • Überlegen Sie selbstkritisch, ob Ihr täglicher Hilfebedarf im Bereich der Körperpflege, Ernährung und Mobilität tatsächlich den Anforderungen für eine Einstufung entspricht. Führen Sie für einen genauen Überblick über den pflegerischen Zeitaufwand ein Pflegetagebuch (s. Anlage 2). Bei vielen Pflegekassen erhalten Sie dieses auf Anfrage kostenlos. • Fordern Sie bei der Pflegekasse das Gutachten des Medizinischen Dienstes an. Es genügt ein Telefonanruf. Vergleichen Sie das Gutachten mit Ihrem Pflegeprotokoll. Kommen Sie zu dem Ergebnis, dass Ihre Pflegebedürftigkeit falsch beurteilt wurde, ist ein Widerspruch sinnvoll. • Begründen Sie Ihren Widerspruch so ausführlich wie möglich. Gehen Sie konkret auf die Feststellungen des Gutachtens ein und erklären Sie genau, warum diese nicht zutreffen oder das wahre Ausmaß Ihrer Pflegebedürftigkeit nicht wiedergeben. • Bitten Sie Ihren Hausarzt um eine schriftliche Stellungnahme und fügen Sie diese bei. • Fügen Sie das von Ihnen geführte Pflegetagebuch bei. 12 Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 So könnte Ihr Widerspruch aussehen: Per Einschreiben-Rückschein Name Ihrer Krankenkasse – Pflegekasse – Anschrift Bescheid vom ...................... (Datum) Aktenzeichen ....................... Widerspruch Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich form- und fristgerecht Widerspruch gegen den o.a. Bescheid ein. Ich bin der Meinung, dass die Ablehnung/Einstufung nicht meinem Bedarf an pflegerischer Versorgung entspricht. Begründung: (Bezug nehmen auf das Gutachten des Medizinischen Dienstes) Sie können Ihren Pflegedienst bitten, Ihnen beim Widerspruch zu helfen. Hilfestellung erhalten Sie auch vom Pflegestützpunkt der Stadt Essen und/oder Ihrer Pflegekasse. Sollte der Widerspruch dennoch abgelehnt werden, haben Sie – nach Eingang des klagefähigen Bescheides – die Möglichkeit Klage beim Sozialgericht einzureichen. Diese Klage ist gerichtskostenfrei. Gutachten, die Sie selbst anfordern, müssen auch selbst bezahlt werden. Stellen Sie einen neuen Antrag, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Wenn sich der Pflegeaufwand seit der Begutachtung wesentlich erhöht hat, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen. Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 13 II. Welche Leistungen gibt es? Pflegesachleistung Pflegestufe 0* Pflegestufe I Pflegestufe I* Pflegestufe II Pflegestufe II* Pflegestufe III Pflegestufe III* Pflegestufe III+ Pflegestufe III+* bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu 231 EUR 468 EUR 689 EUR 1.144 EUR 1.298 EUR 1.612 EUR 1.612 EUR 1.995 EUR 1.995 EUR Bei Pflegesachleistungen wird die gesamte Pflege von Pflegefachkräften eines ambulanten Pflegedienstes (erwerbsmäßig pflegende Personen) übernommen. Die Kosten werden in der Regel direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Der Pflegestützpunkt kann Ihnen gerne die Broschüre “Ambulante Pflegedienste in Essen” zur Verfügung stellen. Siehe Kapitel „Auswahl eines Pflegedienstes“ Pflegegeld Pflegestufe 0* Pflegestufe I Pflegestufe I* Pflegestufe II Pflegestufe II* Pflegestufe III Pflegestufe III* 123 EUR 244 EUR 316 EUR 458 EUR 545 EUR 728 EUR 728 EUR *Hinweis: Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45 a Sozialgesetzbuch, Elftes Buch, SGB XI Pflegegeld wird gezahlt, wenn die Pflege von Angehörigen, Nachbarn, Freunden oder Bekannten ausgeübt wird. Die Pflegeperson ist während der Pflegetätigkeiten und bei allen Tätigkeiten und Wegen, die mit der Pflege unmittelbar zusammenhängen, gesetzlich unfallversichert, soweit sie die Pflege nicht erwerbsmäßig und mindestens 14 Stunden in der Woche durchführt. Die Pflegeperson kann auf Antrag bei der Pflegekasse rentenversichert werden. Sie darf allerdings neben der Pflege wöchentlich nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sein. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse. Kombinationsleistung Manchmal kann es sinnvoll sein, dass Pflegebedürftige sowohl von einem Pflegedienst betreut werden, als auch von Angehörigen, Freunden, Bekannten oder Nachbarn. Die pflegebedürftige Person bestimmt selbst, wie oft und zu welchen pflegerischen Verrichtungen der Pflegedienst kommen soll. Die Kosten werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Werden vom Pflegedienst z. B. 80 % der Pflegesachleistung (s.o.) berechnet, so werden dem Pflegebedürftigen 20 % des Pflegegeldes (s.o.) ausgezahlt. Man ist für die Dauer von sechs Monaten an die getroffene Kombinationswahl gebunden. Falls sich die Pflegesituation verändert, ist eine vorzeitige Umstellung möglich. 14 Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 Welche Verpflichtungen haben Sie, wenn Sie Pflegegeld beziehen? Bei Bezug von Pflegegeld sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch durch einen ambulanten Dienst abzurufen. • In den Pflegestufen I und II muss das Beratungsgespräch alle 6 Monate erfolgen. • In der Pflegestufe III muss das Beratungsgespräch alle 3 Monate erfolgen. Sie können dieses Gespräch mit einem Pflegedienst Ihrer Wahl vereinbaren. Der Beratungsbesuch erfolgt durch eine Pflegekraft, die Sie in Fragen der häuslichen Pflege berät und ggf. anleitet. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Die Bestätigung muss termingerecht an die Pflegekasse weitergeleitet werden, sonst drohen Pflegegeldkürzungen. Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Bei Urlaub oder sonstiger Verhinderung der Pflegeperson besteht ein Anspruch auf eine Pflegevertretung für bis zu 6 Wochen, vorausgesetzt, dass die Pflegestufe seit mindestens 6 Monaten besteht. Die Pflegekasse zahlt: • Bei Inanspruchnahme einer erwerbsmäßig pflegenden Person max. 1.612 EUR. • Bei Inanspruchnahme einer nicht erwerbsmäßig pflegenden Person, das Pflegegeld plus Aufwandsentschädigung (z. B. Fahrtkosten oder Verdienstausfall) bis zu einem Betrag von max. 1.612 EUR. • Bis zu 50 % des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege - d.h. bis zu 806 EUR – können zusätzlich für Verhinderungspflege eingesetzt werden (insgesamt 2.418 EUR). Der Kurzzeitpflegeanspruch in Höhe von maximal 1.612 EUR wird dementsprechend gekürzt. Kurzzeitpflege Unter Kurzzeitpflege ist eine zeitlich befristete vollstationäre Betreuung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu verstehen, die ansonsten zu Hause gepflegt werden. Die Pflegekasse zahlt: • Je Kalenderjahr für längstens 4 Wochen – max. 1.612 EUR – ohne Unterkunfts- und Verpflegungskosten. • Die Kurzzeitpflege kann zudem um den Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege erhöht und um bis zu vier Wochen verlängert werden. Es können somit bis zu acht Wochen und Leistungen bis zu 3.224 EUR im Kalenderjahr für die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden, wenn im Kalenderjahr keine Leistungen der Verhinderungspflege genutzt werden. Auszeit für Pflegende Wird während der häuslichen Pflege eine Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege (etwa bei Urlaub oder Erkrankung der Pflegeperson) notwendig, wird für den Zeitraum von jeweils längstens 4 Wochen die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes weitergezahlt. Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 15 Pflegehilfsmittel • zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel bis 40 EUR pro Monat (z. B. Mundschutz, Einmalhandschuhe, Desinfektionsschutz etc.) • technische Hilfsmittel – Überlassung bevorzugt leihweise (z. B. Pflegebetten, Pflegebettenzubehör, Bettzurichtungen zur Pflegeerleichterung etc.) Zuschuss für pflegebedingte Umbaumaßnahmen des Wohnumfeldes • bis zu 4.000 EUR je Maßnahme. Die Gesamtheit aller zum Zeitpunkt der Antragstellung notwendigen Veränderungen gilt als eine Maßnahme. Dies ist einkommensunabhängig. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung dürfen die Zuschüsse zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Beitrag von 4.000 EUR je Pflegebedürftigem nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag ist auf 16.000 EUR begrenzt. Förderung von Wohngruppen Damit Pflegebedürftige möglichst lange in häuslicher Umgebung bleiben können, wird die Gründung von ambulanten Wohngruppen (WG) gefördert. Als Anreiz für die Gründung ist ein einmaliger Betrag von bis zu 2.500 EUR pro Bewohner, maximal 10.000 EUR je WG vorgesehen - zum Beispiel für den pflegegerechten Umbau der Wohnung. Für eine Betreuungskraft, die in der WG das Zusammenleben organisiert, werden pauschal 205 EUR monatlich pro „WG-ler“ gezahlt. Tagespflege und Nachtpflege Darunter versteht man die teilstationäre Pflege und Versorgung pflegebedürftiger Menschen in einer Betreuungseinrichtung während des Tages oder in der Nacht, an einigen oder allen Wochentagen. Dabei wird vorausgesetzt, dass dies eine ergänzende Leistung zur Pflege in der häuslichen Umgebung ist. Die Pflegekasse zahlt: Pflegestufe 0* Pflegestufe I Pflegestufe I* Pflegestufe II Pflegestufe II* Pflegestufe III Pflegestufe III* bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu bis zu 231 EUR 468 EUR 689 EUR 1.144 EUR 1.298 EUR 1.612 EUR 1.612 EUR *Hinweis: Gilt für Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz im Sinne von § 45 a Sozialgesetzbuch, Elftes Buch, SGB XI 16 Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege können neben der Pflegesachleistung/dem Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Die Preise der jeweiligen Tages-/Nachtpflegeeinrichtungen sind unterschiedlich. Je nach Pflegestufe und Einkommenslage können unterschiedliche Kostenträger in Frage kommen. Wir informieren Sie gern bei weiteren Fragen. Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz Neben den Leistungen zur häuslichen Pflege von Pflegebedürftigen mit erheblichem allgemeinem Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf zahlen die Pflegekassen entweder einen Grundbetrag in Höhe von monatlich bis zu 104 EUR oder einen erhöhten Betrag in Höhe von monatlich bis zu 208 EUR. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen Für Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II oder III ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz werden zusätzliche Betreuungsleistungen zur Inanspruchnahme von niedrigschwelligen Entlastungsangeboten in Höhe von monatlich bis zu 104 EUR gezahlt. Pflegesachleistungsbezieher können darüber hinaus bis zu 40 % ihres Anspruchs auf Sachleistung in niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote umwidmen lassen. Zehntägige Auszeit im Akutfall und Pflegeunterstützungsgeld Wird ein Angehöriger unerwartet zum Pflegefall, kann sich der Beschäftigte wegen einer sogenannten kurzzeitigen Arbeitsverhinderung eine Auszeit von bis zu 10 Tagen nehmen. Für diesen Zeitraum kann eine Lohnersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld) bei der Pflegekasse beantragt werden. Die Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes richtet sich nach den Vorschriften zur Berechnung des Kinderkrankengeldes. Pflegezeit und zinsloses Darlehen Beschäftigte können sich bis zu 6 Monaten ganz oder teilweise vom Beruf freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Es besteht für diesen Zeitraum ein Anspruch auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen. Dieses Darlehen kann direkt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgabe (BAFzA), Sibille-Hartmann-Str. 2-8, 50969 Köln, Tel. 0221 3673-0, beantragt werden. Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Das Darlehen ist nach Ende der Pflegezeit in Raten zurückzuzahlen. Kleinbetriebe mit 15 oder weniger Beschäftigten sind von der gesetzlichen Regelung ausgenommen. Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 17 Familienpflegezeit und zinsloses Darlehen Bei längerer Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen besteht ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Die Arbeitszeit kann auf bis zu 15 Stunden pro Woche für bis zu 24 Monate reduziert werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit ein zinsloses Darlehen in Anspruch zu nehmen. Das Darlehen ist nach Ende der Familienpflegezeit in Raten zurückzuzahlen. Die Pflegezeit und die Familienpflegezeit können miteinander kombiniert werden oder auch ineinander übergehen. In den 6 Monaten Pflegezeit bzw. 24 Monaten Familienpflegezeit kann die Begleitung schwerstkranker Angehöriger in der letzten Lebensphase von bis zu 3 Monaten eingeschlossen sein. Die Gesamtdauer aller Freistellungsmöglichkeiten beträgt zusammen höchstens 24 Monate. Auch für die außerhäusliche Betreuung eines pflegebedürftigen minderjährigen Kindes kann die Pflegezeit/Familienpflegezeit in Anspruch genommen werden. Von der Ankündigung bis zum Ende der Pflegezeit/Familienpflegezeit besteht Kündigungsschutz. Kleinbetriebe mit 25 oder weniger Beschäftigten sind von den gesetzlichen Regelungen der Familienpflegezeit ausgenommen. Pflegekurse Eine Möglichkeit, Pflegepersonen bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen oder zu entlasten, sind die kostenlosen Pflegekurse der Pflegekassen. Die Kurse sollen dazu beitragen die Pflege und Betreuung zu erleichtern oder zu verbessern, sowie pflegebedingte körperliche Belastungen zu mindern. Hilfe zur Pflege von der Sozialhilfe Zur Sozialhilfe gehört auch die finanzielle Unterstützung pflegebedürftiger Menschen, sofern Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht ausreichen oder kein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht. Die Sozialhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. 18 Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 III. Auswahl eines Pflegedienstes Die meisten Pflegedienste bieten neben der Grund- und Behandlungspflege auch hauswirtschaftliche Dienste an. Zahlreiche Pflegedienste verfügen über Mahlzeiten-, Hausmeister-, Begleitdienste u.ä. Einige Pflegedienste haben sich zusätzlich fachlich spezialisiert, z. B. auf Kinderkrankenpflege, Psychiatrische Krankenpflege, Beatmungspflege etc. Die Angebote der Anbieter differieren nach Preis, Art, Umfang und Qualität der Leistungen. Informieren Sie sich genau. Lassen Sie sich Preislisten und Kostenvoranschläge geben, damit Sie die Angebote vergleichen können. Damit das Pflegeangebot auf Sie abgestimmt werden kann, sollten Sie dem Pflegedienst mitteilen, was Ihnen wichtig ist und welche Wünsche Sie haben. Lassen Sie die getroffenen Vereinbarungen in den Vertrag, den Sie mit dem Pflegedienst abschließen, aufnehmen. Die Pflegeleistungen werden nach Leistungskomplexen (pauschale Vergütung) abgerechnet (s. Anlage 1). Einige Pflegedienste bieten auf Wunsch auch die Abrechnung einer vom Zeitaufwand abhängigen Vergütung an. Um Ihrem individuellen Hilfebedarf entsprechend versorgt zu werden, sollten Sie sich ausführlich über die Hilfen und das ambulante Dienstleistungsangebot informieren. Wenn nach Abschluss der Berechnungen ein Eigenanteil bleibt, kommt möglicherweise das Amt für Soziales und Wohnen für die Restkosten auf. Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag, denn das Amt für Soziales und Wohnen leistet erst ab Antragstellung. Der Pflegestützpunkt stellt Ihnen gerne Adressenlisten der Essener Pflegedienste mit Fachpflegeangeboten zur Verfügung. Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 19 Die nachfolgende Checkliste kann als Leitfaden zur Auswahl des richtigen Hilfeangebotes dienen. Telefonische Anfrage Pflegedienst __________________________________________________________________________ Telefonnummer _______________________________________________________________________ Gesprächspartner ______________________________________________________________________ Besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung zu Hause? ( ) ja ( ) nein Welche Leistungen bietet der Pflegedienst an? Pflege ( ) Hauswirtschaftshilfe ( ) Essen auf Rädern ( ) Fahrdienst ( ) Betreuungsleistungen ( ) Sonstiges _____________________________________________________________________________ Terminvereinbarung am ______________________________ um _________ Berater _______________________________________________________________________________ 20 Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 Gesprächsleitfaden Fragen zum Leistungsspektrum • Kann der Pflegedienst die von mir benötigten Leistungen anbieten oder notfalls vermitteln? Ich brauche: 1. _________________________ Ja ( ) Nein ( ) 2. _________________________ Ja ( ) Nein ( ) 3. _________________________ Ja ( ) Nein ( ) 4. _________________________ Ja ( ) Nein ( ) • Kann die Betreuung auch kurzfristig übernommen werden? Ja ( ) Nein ( ) In welchem Zeitraum? ________________________________________________ • Wird ein Pflegeplan erstellt und werde ich oder meine Angehörigen in die Erstellung mit einbezogen? Ja ( ) Nein ( ) Begründung ________________________________________________________ • Wird der Pflegeplan meinen gewohnten Tagesstrukturen angepasst? Ja ( ) Nein ( ) Begründung ________________________________________________________ • Kann, falls erforderlich, Rund-um-die-Uhr-Pflege geleistet werden? Ja ( ) Nein ( ) Begründung ________________________________________________________ • Können zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel schnell zur Verfügung gestellt werden? Ja ( ) Nein ( ) Begründung ________________________________________________________ • In welchem Umfang beschäftigt der Pflegedienst ausgebildete Fachkräfte wie examinierte Krankenschwestern und -pfleger oder Altenpfleger/innen? • Welche Leistungen werden von Fachkräften, welche von Hilfskräften übernommen? Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 21 • Werden die Leistungen in der Regel von derselben Pflegekraft erbracht oder ist mit ständigem Personalwechsel zu rechnen? • Gleiche Pflegekraft ( ) Wechselnde Pflegekräfte ( ) Anzahl _____ • Wer ist für mich Ansprechpartner bei Beschwerden oder Änderungswünschen, in welcher Funktion ist diese Person? • Wird ein schriftlicher Pflegevertrag abgeschlossen, in dem die vereinbarten Leistungen und der verbleibende Eigenanteil verbindlich vereinbart werden? Ja ( ) Nein ( ) Begründung ________________________________________________________ • Habe ich Einsicht in die Pflegedokumentation? Ja ( ) Nein ( ) Begründung________________________________________________________ • Wo wird die Pflegedokumentation aufbewahrt? • Ist die Pflege auch an Sonn- und Feiertagen sowie nachts gewährleistet? Ja ( ) Nein ( ) Begründung________________________________________________________ • Gibt es für Notfälle einen Bereitschaftsdienst? Ja ( ) Nein ( ) Begründung________________________________________________________ • Ist der Dienst bereit mit meinem Hausarzt zusammenzuarbeiten? Ja ( ) Nein ( ) Begründung________________________________________________________ 22 Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 Gesprächsbewertung Fragen zur Beratung und Information • Wurde im Beratungsgespräch nach meinen persönlichen Wünschen gefragt? Ja ( ) Nein ( ) Warum nicht? • Wurden meine Fragen ausführlich beantwortet und Unklarheiten geduldig erklärt? Ja ( ) Nein ( ) Warum nicht? • Wurde meine individuelle Situation und die zu erbringenden Leistungen ausführlich besprochen? Ja ( ) Nein ( ) Warum nicht? • Wurde meine Vorgeschichte (Krankheiten, Therapien) berücksichtigt? Ja ( ) Nein ( ) Warum nicht? • Wurde ich ausreichend über die Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder in Frage kommende andere Kostenträger informiert? Ja ( ) Nein ( ) Warum nicht? • Könnte ich mir vorstellen, dass dieser Pflegedienst meine Pflege zu meiner Zufriedenheit ausführt? Ja ( ) Nein ( ) Warum nicht? Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 23 Die Preise für Pflegeversicherungsleistungen im Überblick (Anlage 1) Die u. a. Preise basieren auf einem Punktwert von 0,043 EUR. Erkundigen Sie sich nach den Punktwerten der für Sie infrage kommenden Anbieter. Komplexe Leistungsarten 1 2 3 Ganzwaschung Teilwaschung Ausscheidungen Leistungsinhalte 1 2 3 4 5 6 7 8 1 2 3 4 5 6 7 8 1 2 3 4 5 6 7 4 Selbständige Nahrungsaufnahme 8 1 2 3 4 5 5 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 1 2 3 4 5 6 7 24 Waschen, Duschen, Baden Mund-, Zahn- und Lippenpflege Rasieren Hautpflege Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen) Nagelpflege An- und Auskleiden incl. Körperersatz Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches Teilwaschung (z.B Intimbereich) Mund, Zahn- und Lippenpflege Rasieren Hautpflege Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen) Nagelpflege An- und Auskleiden incl. Körperersatz Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches Utensilien bereitstellen, anreichen Zur Toilette führen Unterstützung und allgem. Hilfestellung Überwachung der Ausscheidung Entsorgen/Reinigen des Gerätes/Bettes Katheterpflege (insb. Wechseln von Urinbeuteln) Stomaversorgung bei Anuspraeter (Wechseln u. Entleeren des Stomabeutels) Empfehlung zum Kontinenztraining/ Inkontinenzversorgung) Nachbereiten des Pflegebedürftigen Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte Warmspeisen) Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen Entsorgung der benötigten Materialien Säubern des Arbeitsbereiches Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung über richtige Ernährung z. B. Diabetiker, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, incl. Beratung über Esshilfen) Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte Warmspeisen) Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen Darreichung der Nahrung Entsorgung der benötigten Materialien Säubern des Arbeitsbereiches Versorgen des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme) Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung über richtige Ernährung z. B. Diabetiker, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, incl. Beratung über Esshilfen) Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 Preise 17,63 EUR 410 Pkte 9,46 EUR 220 Pkte 4,30 EUR 100 Pkte 4,30 EUR 100 Pkte 10,75 EUR 250 Pkte Komplexe Leistungsarten 6 7 8 Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG) Lagern/Betten Mobilisation (15 Minuten) (Nur als selbst. Leist. abrechbar) Leistungsinhalte 1 2 3 1 2 3 4 1 2 3 4 5 9 10 Behördengänge und Arztbesuche Beheizen des Wohnbereichs 6 1 1 2 3 11 Einkaufen 1 2 3 4 5 12 Zubereiten von warmen Speisen 1 2 3 13 14 15 15a Reinigen der Wohnung (Abrufempfehlung: alle 14 Tage) 4 1 2 3 Waschen und Pflege 1 der Wäsche und 2 Kleidung 3 (Abrufempfehlung: 4 1 x wöchentlich) 5 Hausbesuchspauschale 1 (bis zu 2x je Tag abrechenbar) 2 3. Abrechnung nur mit LK 29 oder 30, max. 3 H.-Pauschalen Erhöhte Hausbesuchspauschale 1 (bis zu 1x je Tag, daneben ist 2 Pos. 15 max. 1x Tag abrechenb.) 2. Abrechnung bei solitärem LK 27, 28, 29 oder 30 möglich max. 2 erhöhte H.-Pauschalen Vorbereiten und Richten der Sondennahrung Sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung Nachbereitung Richten des Bettes Wechseln der Bettwäsche Körper- und situationsgerechtes Lagern Vermittlung von Lagerungstechniken ggf. Einsatz von Lagerungshilfen Aufrichten des Pflegebedürftigen An- und Auskleiden incl. Körperersatz Aufstehen / Zubettgehen Sitz-, Geh- und Stehübungen (ggf unter Verwendung von Hilfsmitteln), bei Bettlagerungen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung Hilfe beim Treppensteigen Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn persönliches Erscheinen bei Behörden oder Ärzten unumgänglich ist Besorgen, Entsorgen von Heizmaterial im Wohnumfeld Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas-, Zentralheizung) Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des Pflegebedürftigen Zusammenstellung des Einkaufzettels für Gegenstände des tägl. Bedarfs Einkaufen (incl. Arzneimittelbeschaffung) u. notwendige Besorgungen (z.B. Banku. Behördengänge) Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel Anleitung zur Beachtung von Genieß-und Haltbarkeit von Lebensmitteln Ggf. Wäsche zur Reinigung bringen und abholen Anleitung zum Umgang mit Lebensmitteln u. Vorbereitung v. Lebensmitteln Zubereitung von warmen Speisen Säubern des Arbeitsbereiches (z.B. Spülen) Entsorgen des verbrauchten Materials Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches wie z.B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche Trennen und Entsorgen des Abfalls keine Grundreinigung Waschen und trocknen Bügeln Ausbessern Sortieren und einräumen Schuhpflege Anfahrt Dokumentation Anfahrt Dokumentation Bei Abruf von ausschließlich einem der Leistungskomplexe 03, 04, 06 bis 08, 10, 12, 27, 28, 29 oder 30 je Einsatz Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 Preise 4,30 EUR 100 Pkte 4,30 EUR 100 Pkte 7,74 EUR 180 Pkte 15,48 EUR 360 Pkte 2,58 EUR 60 Pkte 6,45 EUR 150 Pkte 6,45 EUR 150 Pkte 23,22 EUR 540 Pkte 15,48 EUR 360 Pkte ab 1,53 EUR ab 4,09 EUR 25 Komplexe Leistungsarten 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 Erstgespräch (vor Aufnahme der Pflege) Beratungsbesuch nach § 37 Abs.3 SGB XI Große Grundpflege mit Lagern/Betten u. selbst. Nahrungsaufnahme Große Grundpflege Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten u. selbst. Nahrungsaufnahme Kleine Grundpflege Große hauswirtschaftl. Versorgung Große Grundpflege mit Lagern/Betten Große Grundpflege mit Lagern/Betten u. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Kleine Grundpflege Lagern/Betten Leistungsinhalte Feststellung der Pflegeprobleme Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürftigen 3 Planung der Pflegeeinsätze 4 Gespräch mit den Angehörigen / Arzt 5 Informationen über weitere Hilfen 6 incl. Hausbesuchspauschale 1 Beratung und Unterstützung der Pflegeperson 2 Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen 3 Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln 4 Hinweis auf Pflegekurse 5 Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung 6 incl. Hausbesuchspauschale 01 Ganzwaschung 03 Ausscheidungen 04 Selbständige Nahrungsaufnahme 07 Lagern/Betten 01 Ganzwaschung 03 Ausscheidungen 02 Teilwaschung 03 Ausscheidungen 04 Selbständige Nahrungsaufnahme 07 Lagern/Betten 02 Teilwaschung 03 Ausscheidungen 13 Reinigung der Wohnung 14 Waschen und Pflege der Wäsche und Kleidung 01 Ganzwaschung 03 Ausscheidungen 07 Lagern/Betten 01 Ganzwaschung 03 Ausscheidungen 05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 07 Lagern/Betten 02 Teilwaschung 03 Ausscheidungen 07 Lagern/Betten 02 Teilwaschung 03 Ausscheidungen 05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 07 Lagern/Betten 1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitz- und Liegegelegenheiten 2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen 3. Richten des Bettes 1. An- und/oder Auskleiden (incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken) 2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen 3. Richten des Bettes Leistungskomplexe 27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1 28 Kleine pflegerische Hilfestellung 2 1 2 Kleine Grundpflege mit Lagern/Betten u. Hilfe bei der Nahrungsaufnahme Kleine pflegerische Hilfestellung 1 (Ist in einem Einsatz nicht abrechenbar mit LK 1-15,16-30) Kleine pflegerische Hilfestellung 2 (Ist in einem Einsatz nicht abrechenbar mit LK 1-15,16-30) Kleine pflegerische Hilfestellung 3 (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1,2,7,8,13,14,16-28) Kleine pflegerische 1. Wechseln der Bettwäsche Hilfestellung 4 2. Richten des Bettes (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 7,13,14,16-18,20,22,23-28) Preise ohne Gewähr 26 Preise Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 21,50 EUR 500 Pkte 22,00 EUR bei Stufe 0, I + II 32,00 EUR bei Stufe III 26,23 EUR 610 Pkte 19,35 EUR 450 Pkte 19,35 EUR 450 Pkte 12,47 EUR 290 Pkte 32,68 EUR 760 Pkte 22,36 EUR 520 Pkte 31,82 EUR 740 Pkte 15,05 EUR 350 Pkte 24,94 EUR 580 Pkte 4,30 EUR 100 Pkte 4,30 EUR 100 Pkte 7,31 EUR 170 Pkte 3,44 EUR 80 Pkte Pflegetagebuch (Anlage 2) Vor dem Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) sollten Sie eine Woche lang ein Pflegetagebuch führen. Dieses erhalten Sie in der Regel bei Ihrer Pflegekasse/Internet. In diesem Tagebuch notieren Sie alle Hilfestellungen und Pflegeleistungen die am Tage und in der Nacht erbracht werden. Bei demenzkranken Menschen sind auch die Zeiten für die Anleitung und Beaufsichtigung der pflegerischen Tätigkeiten zu erfassen. Es zählen jedoch nicht die Zeiten der Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Blutdruckmessen). Mit dem Pflegetagebuch helfen Sie sich und dem Gutachter, die für das Gutachen wesentlichen Punkte zu erfassen. Auch für ein späteres Widerspruchsverfahren oder gar eine Klage kann ein solches Tagebuch sehr nützlich sein. Außerdem können Sie später anhand Ihrer eigenen Aufzeichnungen prüfen, ob im Gutachten alle von Ihnen genannten Pflegetätigkeiten mit den entsprechenden Zeitwerten berücksichtigt wurden. Den folgenden Pflegetagebuchauszug können Sie bei Bedarf beliebig oft kopieren. Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 27 (Anlage 2) 28 Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 IV. In eigener Sache Ausführliche Informationen zu den vorgenannten Themen sowie zu weiteren Fragen rund um die Pflege, Wohnen im Alter, Entlastungsangebote für Pflegepersonen, u.ä. erhalten Sie unter der folgenden Adresse. Wir übersenden Ihnen auch gerne Informationsmaterial. Stadt Essen Fachbereich Soziales und Wohnen Pflegestützpunkt Steubenstraße 53 45138 Essen Telefon: 88-500 89/500 90 Telefax: 88-50153 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung Beim Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten Sie ebenfalls Auskünfte zur Pflegeversicherung: 030 340 60 66-02 Mo. - Do. 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 29 Quellen: Hans-Weinberger-Akademie der Arbeiterwohlfahrt e. V. Kuratorium Deutsche Altershilfe e. V. BARMER Ersatzkasse AOK Rheinland/Hamburg Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 Notizen Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090 Notizen Pflegestützpunkt · Tel. 88-50089/50090
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