Highlightblatt Handwerker Erwerbsunfähigkeitsversicherung Handwerker Solider und günstiger Schutz für nahezu alle Berufe mit SEU-protect® Problem Ausgangssituation Die Arbeitskraft ist das höchste Gut – sie sichert das Einkommen und damit den Lebensunterhalt. Nicht mehr arbeiten zu können, heißt nichts mehr zu verdienen. Gerade als Handwerker ist man sowohl durch die körperliche Belastung als auch das Arbeiten in teils schwindelerregender Höhe und mit gefährlichen Maschinen besonderen Risiken ausgesetzt. Genau deshalb ist hier die Absicherung der Arbeitskraft ein Muss, um im Fall der Fälle finanziell unabhängig zu bleiben. ➜➜ Ca. 7,6 Millionen* Menschen in Deutschland arbeiten in körperlich anstrengenden Berufen wie Dachdecker oder Schreiner. Pro Jahr werden deutschlandweit ca. 400.000 Anträge auf Erwerbsminderungsrente gestellt. In den meisten Fällen können die Betroffenen nicht einmal mehr drei Stunden pro Tag arbeiten. ➜➜ Die gesetzliche Absicherung ist im Falle der Erwerbsunfähigkeit unzureichend. Denn mit nur ca. 34 % des letzten Bruttoeinkommens bei voller Erwerbsminderung steht der Kunde bei Verlust der Arbeitskraft vor einer großen Versorgungslücke. ➜➜ Der Erwerbsminderungs-Rentenempfänger erhält durchschnittlich gerade mal 652 € im Monat (in 2013) – wer kann davon leben? ➜➜ Personen mit gefährlichen oder körperlich besonders anstrengenden Berufen sind in relativ teuren Berufsgruppen in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eingestuft. ➜➜ Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kommt deswegen oft nicht in Frage. ➜➜ Der kostenbewußte Handwerker kann oder will sich die verhältnismäßig hohe Prämie nicht leisten. ➜➜ Mit der SEU-protect® kann ein Handwerker seine Versorgungslücke bedarfsgerecht schließen. Lösung ➜➜ Der Kunde sichert den Ernstfall mit einer Prämie ab, die er sich leisten kann. ➜➜ Der Lebensunterhalt ist bei Verlust der Arbeitskraft finanziell abgesichert – Schutz vor dem sozialen Abstieg. ➜➜ Die SEU-protect® leistet die vereinbarte Rente auch, wenn der Handwerker nach unseren AVB als pflegebedürftig gilt – und das ist schon ab einem Pflegepunkt der Fall. * Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) DER Spezialversicherer für biometrische Risiken www.dialog-leben.de Telefon + 49(0) 821/319-0 Wann ist ein Pflegepunkt erreicht? Wenn eine dieser Verrichtungen nicht ohne erhebliche Hilfe möglich ist: ➜➜ Fortbewegen im Zimmer ➜➜ Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken ➜➜ Aufstehen und Zubettgehen ➜➜ Waschen, Kämmen oder Rasieren ➜➜ An- und Auskleiden ➜➜ Verrichten der Notdurft Die wichtigsten Highlights auf einen Blick Tarifmerkmale SEU-protect ® ohne Zuschlag Leistung ab 1 Pflegepunkt, d.h. wenn bereits eine dieser Verrichtungen nicht ohne erhebliche Hilfe möglich ist: ➜➜ Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken ➜➜ Waschen, Kämmen oder Rasieren ➜➜ Fortbewegen im Zimmer ➜➜ An- und Auskleiden ➜➜ Aufstehen und Zubettgehen ➜➜ Verrichten der Notdurft bis Endalter 67 für nahezu alle Berufe Beitragsfreistellung bei vollem Versicherungsschutz bei folgenden Ereignissen: 6 Monate Bei Arbeitslosigkeit (einmalig) 6 Monate Während der mindestens sechsmonatigen Elternzeit(pro Kind) Beitragsreduzierung durch Umstellung auf eine EU-Monatsrente von mindestens 50 € bei folgenden Ereignissen: 12 Monate Ohne Angabe von Gründen (einmalig) 24 Monate* Bei Arbeitslosigkeit (mehrmals) 36 Monate* Während der Elternzeit (pro Kind) Der Vertrag kann ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder auf die ursprüngliche EU-Rente angehoben werden. Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten (maximal 10.000 €) Nachversicherungsgarantie, d.h. Erhöhung der versicherten Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung um bis zu 100 % (maximal 40.000 € Gesamtrente) bei 14 Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, usw.) Ausgezeichnetes Bedingungswerk * unter Anrechnung der sechsmonatigen Beitragsfreistellung Alle Tarifmerkmale finden Sie im Prospekt Arbeitskraftabsicherung. SEU-protect ® Optionen Garantierte Rentendynamik im Leistungsfall von 1–5 %, d.h. während der Dauer der EU wird die Rente um den beantragten Steigerungssatz erhöht. ➜ Absicherung des Inflationsrisikos im Leistungsfall. Verzicht auf die Anwendung des § 163 VVG Zusatzzahlung, d.h. bei einer erstmalig unbefristet anerkannten EU erhält Ihr Kunde eine e inmalige Zusatzzahlung in Höhe von bis zu 12 Monatsrenten. ➜➜ Einmalhilfe, um den erhöhten Finanzbedarf aufgrund von EU auszugleichen (z.B. Umbauten). Pflegerentenoption, d.h. Ihr Kunde hat die Möglichkeit zum Abschluss einer selbständigen Pflegerentenversicherung nach Ablauf seiner EU-Versicherung gegen Einmalbeitrag ohne erneute Gesundheitsprüfung. ➜➜ Auch im Alter bei jedem Gesundheitszustand kann somit eine Pflegerentenversicherung abgeschlossen werden. Stadtberger Straße 99 86157 Augsburg Telefon+ 49(0) 821 / 319-0 Fax + 49(0) 821 / 319-1533 www.dialog-leben.de [email protected] ZG-SBU-HW-0815D Dread Disease, d.h. Ihr Kunde erhält bei einer schweren Erkrankung gemäß unseren AVB eine laufende Leistung in Höhe von 6 Monatsrenten. ➜➜ Zusatzleistung, auch wenn keine EU besteht
© Copyright 2025 ExpyDoc