Handwerker

Highlightblatt
Handwerker
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Handwerker
Solider und günstiger Schutz für nahezu alle Berufe mit SEU-protect®
Problem
Ausgangssituation
Die Arbeitskraft ist das höchste Gut – sie sichert das Einkommen und damit den Lebensunterhalt. Nicht mehr arbeiten
zu können, heißt nichts mehr zu verdienen. Gerade als Handwerker ist man sowohl durch die körperliche Belastung als
auch das Arbeiten in teils schwindelerregender Höhe und mit gefährlichen Maschinen besonderen Risiken ausgesetzt.
Genau deshalb ist hier die Absicherung der Arbeitskraft ein Muss, um im Fall der Fälle finanziell unabhängig zu bleiben.
➜➜ Ca. 7,6 Millionen* Menschen in Deutschland arbeiten in körperlich anstrengenden Berufen
wie Dachdecker oder Schreiner. Pro Jahr werden deutschlandweit ca. 400.000 Anträge auf
Erwerbsminderungsrente gestellt. In den meisten Fällen können die Betroffenen nicht einmal mehr
drei Stunden pro Tag arbeiten.
➜➜ Die gesetzliche Absicherung ist im Falle der Erwerbsunfähigkeit unzureichend. Denn mit nur
ca. 34 % des letzten Bruttoeinkommens bei voller Erwerbsminderung steht der Kunde bei Verlust
der Arbeitskraft vor einer großen Versorgungslücke.
➜➜ Der Erwerbsminderungs-Rentenempfänger erhält durchschnittlich gerade mal 652 € im Monat
(in 2013) – wer kann davon leben?
➜➜ Personen mit gefährlichen oder körperlich besonders anstrengenden Berufen sind in relativ t­euren
Berufsgruppen in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eingestuft.
➜➜ Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kommt deswegen oft nicht in Frage.
➜➜ Der kosten­bewußte Handwerker kann oder will sich die verhältnismäßig hohe Prämie nicht leisten.
➜➜ Mit der SEU-protect® kann ein Handwerker seine Versorgungslücke bedarfsgerecht ­schließen.
Lösung
➜➜ Der Kunde sichert den Ernstfall mit einer Prämie ab, die er sich
leisten kann.
➜➜ Der Lebensunterhalt ist bei Verlust der Arbeitskraft finanziell
­abgesichert – Schutz vor dem sozialen Abstieg.
➜➜ Die SEU-protect® leistet die vereinbarte Rente auch, wenn der
Handwerker nach unseren AVB als pflegebedürftig gilt – und das
ist schon ab einem Pflegepunkt der Fall.
* Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
DER Spezialversicherer für biometrische Risiken
www.dialog-leben.de
Telefon + 49(0) 821/319-0
Wann ist ein
Pflegepunkt erreicht?
Wenn eine dieser Verrichtungen nicht
ohne erhebliche Hilfe möglich ist:
➜➜ Fortbewegen im Zimmer
➜➜ Einnehmen von Mahlzeiten und
Getränken
➜➜ Aufstehen und Zubettgehen
➜➜ Waschen, Kämmen oder Rasieren
➜➜ An- und Auskleiden
➜➜ Verrichten der Notdurft
Die wichtigsten Highlights auf einen Blick
Tarifmerkmale SEU-protect ®
ohne Zuschlag
Leistung ab 1 Pflegepunkt, d.h. wenn bereits eine dieser Verrichtungen nicht ohne erhebliche Hilfe
möglich ist:
➜➜ Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
➜➜ Waschen, Kämmen oder Rasieren
➜➜ Fortbewegen im Zimmer
➜➜ An- und Auskleiden
➜➜ Aufstehen und Zubettgehen
➜➜ Verrichten der Notdurft
bis Endalter 67 für nahezu alle Berufe
Beitragsfreistellung bei vollem Versicherungs­schutz
bei folgenden Ereignissen:
6 Monate Bei Arbeitslosigkeit (einmalig)
6 Monate Während der mindestens sechsmonatigen Elternzeit­­(pro Kind)
Beitragsreduzierung durch Umstellung auf eine EU-Monatsrente von mindestens 50 €
bei f­olgenden Ereignissen:
12 Monate
Ohne Angabe von Gründen (einmalig)
24 Monate*
Bei Arbeitslosigkeit (mehrmals)
36 Monate*
Während der Elternzeit­­ (pro Kind)
Der Vertrag kann ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder auf die ursprüngliche EU-Rente
angehoben werden.
Wiedereingliederungshilfe in Höhe von 6 Monatsrenten (maximal 10.000 €)
Nachversicherungsgarantie, d.h. Erhöhung der versicherten Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung
um bis zu 100 % (maximal 40.000 € Gesamtrente) bei 14 Ereignissen
(z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, usw.)
Ausgezeichnetes Bedingungswerk
* unter Anrechnung der sechsmonatigen Beitragsfreistellung
Alle Tarifmerkmale finden Sie im Prospekt Arbeitskraftabsicherung.
SEU-protect ®
Optionen
Garantierte Rentendynamik im Leistungsfall von 1–5 %, d.h. während der Dauer der EU wird die
Rente um den beantragten Steigerungssatz erhöht.
➜ Absicherung des Inflationsrisikos im Leistungsfall.
Verzicht auf die Anwendung des § 163 VVG
Zusatzzahlung, d.h. bei einer erstmalig unbefristet anerkannten EU erhält Ihr Kunde eine e­ inmalige
Zusatzzahlung in Höhe von bis zu 12 Monatsrenten.
➜➜ Einmalhilfe, um den erhöhten Finanzbedarf aufgrund von EU auszugleichen (z.B. Umbauten).
Pflegerentenoption, d.h. Ihr Kunde hat die Möglichkeit zum Abschluss einer selbständigen
Pflegerenten­versicherung nach Ablauf seiner EU-Versicherung gegen Einmalbeitrag ohne erneute
Gesundheitsprüfung.
➜➜ Auch im Alter bei jedem Gesundheitszustand kann somit eine Pflegerentenversicherung
­abgeschlossen ­werden.
Stadtberger Straße 99
86157 Augsburg
Telefon+ 49(0) 821 / 319-0
Fax
+ 49(0) 821 / 319-1533
www.dialog-leben.de
[email protected]
ZG-SBU-HW-0815D
Dread Disease, d.h. Ihr Kunde erhält bei einer schweren Erkrankung gemäß unseren AVB eine
­laufende Leistung in Höhe von 6 Monatsrenten.
➜➜ Zusatzleistung, auch wenn keine EU besteht