N i e d e r s c h r i f t Nr. 6/2015 über die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21. April 2015 Anwesend : Gemeindevertreter Heinrich als Vorsitzender, die Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: Herr Bauschke, Herr Bendfeldt für Herrn Dr. Costard, Herr Borchers, Frau Estorff, Herr Holst, Herr Kehl für Herrn Sünnemann , wählbare Bürger: Herr Kunkel , Herr Lütt Ferner anwesend : Gemeindevertreter/Gemeindevertreterinnen: Herr Langner, Herr Limberg , Frau Rautenberg (Top 5 - 13) Entschuldigt fehlte: Gemeindevertreter Herr Dr. Costard , Herr Sünnemann Von der Verwaltung: Schriftführerin Publikum: 19 Presse: 0 Herr Bürgermeister Voß (TOP 1 - 7) , Herr Kroll, Frau Magdalinski als Der Vorsitzende des Bau- und Umweltausschusses, Herr Heinrich, eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr und stellt fest , dass alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung rechtzeitig eingeladen wurden und dass der Bau- und Umweltausschuss beschlussfähig ist. Einwände gegen die Niederschrift Nr. 5/2015 werden nicht erhoben . Zu Punkt 1 der Tagesordnung : Feststellung der Tagesordnung Herr Heinrich stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt ,nichtöffentliche Anfragen' mit aufzunehmen. Die Tagesordnungspunkte 8 - 13 sind zudem im nichtöffentlichen Sitzungsteil zu beraten. Beschluss: Die Tagesordnung ist um den Tagesordnungspunkt ,nichtöffentliche Anfragen ' zu erweitern . Die Tagesordnungspunkte Nr. 8 - 13 sind im nichtöffentlichen Sitzungsteil zu beraten . Abstimmungsergebnis : Einstimmig . Tagesordnung: 1. Feststellung der Tagesordnung 2. Einwohnerfragestunde 3. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Gebiet: „nörd lich Hoisdorfer Landstraße, östlich Bebauung Ostpreußenweg , süd lich Up'n Hoff, westlich Beimoorweg (Flurstücke 230 , 2652 , 2653 , 2654, 2655, 2657, 2658 , 2675, 2691 , 2692, 2693, 2694, 2695, 2696, 2697, 2698, 2740, 2863, 2864, 3088, 3089 , 3178, 3179der Flur 1 der Gemarkung Großhansdorf)" Hier: Aufstellungsbeschluss 4. Nutzung der Grenzeckkoppel (nordwestlicher Tei l) Hier: Beratung über die Vorgehensweise 5. Bauleitp lanung Nachbargemeinden Hier: Stellungnahme zur Neuaufstellung des Flächennutzungsp lanes der Stadt Ahrensburg 2 6. Mitteilungen 7. Anfragen 8. Baumangelegenheiten 9. Bauvoranfragen 10. Bauanträge 11 . Grundstücksangelegenheiten 12. Mitteilungen 13.Anfragen Auf die Vorlagen der Verwaltung zu den Tagesordnungspunkten 3, 4 und 5, die allen Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses zugegangen sind , wird verwiesen. Die Vorlagen sind der Urschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Zu Punkt 2 der Tagesordnung : Einwohnerfragestunde a) Herr Gregor, Roseneck Herr Gregor teilt mit, dass er über die Presse erfahren hat, dass überlegt wird , Flüchtlinge im Bereich der Grenzeckkoppel unterzubringen. Im Gemeindegebiet gäbe es 6 Flächen , die ebenfalls in Frage kommen. Dieses sind u. a. Flächen im Radeland , am Graten Diek, am Kortenkamp und nun die Grenzeckkoppel. Herr Gregor teilt mit, dass zu berücksichtigen ist, dass auch die Größe der Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen zu beachten ist, um eine Zentral isierung zu verme iden . Ebenfalls müssen auch die Ängste der benachbarten Bewohner berücksichtigt werden . Die dezentrale Verteilung von Flüchtlingen auf kleinere Einheiten (max. 20 - 30 Personen) wird befürwortet. Er befürchtet zudem eine massive Wertminderung der angrenzenden Grundstücke. Herr Voß teilt mit, dass die Gemeinde Großhansdorf aufgrund der Unterbringung von Flüchtlingen vor großen Herausforderungen steht. Die Gemeinde bekommt 2 - 3 Tage vorher mitgeteilt, dass sie erneut eine gewisse Anzahl von Flüchtlingen unterbringen zu hat. Die Verteilung der Flüchtlinge erfolgt nach der Einwohnerzahl. In der Gemeinde Großhansdorf sind zur Zeit 54 Flüchtlinge untergebracht. Für dieses Jahr werden weitere 50 Flüchtlinge erwartet. Dies bedeute' auch enorme finanzielle Belastungen . Zur Zeit errichtet die Gemeinde am Radeland ein neue~ Gebäude mit Kosten in Höhe von 900.000,-- €und im Kortenkamp für 500.000,-- €. Die Gemeinde Großhansdorf kann aus finanziellen Gründen nur auf die eigenen Liegenschaften zurückgreifen. Außerdem ist die baurechtl iche Zulässigkeit zu berücksichtigen . Am Graten Diek ist die Ev.-luth. Kirchengemeinde Grundeigentümer. Daher sind zur Zeit die Grundstücke der Grenzeckkoppel und ein Grundstück im Roseneck zur Unterbringung von 20 Flüchtlingen im Gespräch. Es müssen aber noch weitere Standorte gefunden werden . (BUA Nr. 6/2015 vom 21.04.2015) Zu Punkt 2 der Tagesordnung : Einwohnerfragestunde b) Frau Homburg, Roseneck Frau Homburg erkundigt sich , wie auf dem Grundstück im Roseneck 20 Flüchtlinge untergebracht werden sollen. 3 Herr Voß teilt mit, dass je Flüchtling 6 m2 Wohnfläche und 2 m2 Nebenfläche zur Verfügung stehen müssen . Es sollen dort jeweils 4 Personen in einer Wohnung untergebracht werden . Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3 werden eingehalten. (BUA Nr. 6/2015 vom 21 .04 .2015) Zu Punkt 2 der Tagesordnung : Einwohnerfragestunde c) Frau Homburg, Roseneck Frau Homburg erkundigt sich , um welches Grundstück es sich im Roseneck handelt. Herr Voß teilt mit, dass es sich um das Grundstück handelt, auf dem kürzlich ein Gebäude abgerissen wurde . (BUA Nr. 6/2015 vom 21 .04 .2015) Zu Punkt 2 der Tagesordnung : Einwohnerfragestunde d) Frau Löscher, Papenwisch Frau Löscher erkundigt sich, welche Projekte in Großhansdori bestehen , um Flüchtlinge besser zu integrieren . Herr Voß teilt mit, dass es in der Gemeinde einen „Freundeskreis Flüchtlinge" gibt. Jeder Flüchtling in Großhansdori hat zur Zeit einen Paten . Dieser Pate hilft dem Flüchtl ing sich in der Gemeinde zurechtzufinden . Es gibt ehrenamtlich geführte Sprachkurse. Im Rathaus wurde eine zusätzliche Mitarbeiterin eingestellt. In den Schulen gibt es Ansprechpartner und zusätzliche Sprachkursangebote. Die 3 - 6-jährigen Kinder haben den normalen Anspruch auf einen KiTa-Platz . Auch werden Treffen mit den Anwohnern und Flüchtlingen organisiert. (BUA Nr. 6/2015 vom 21 .04 .2015) Zu Punkt 2 der Tagesordnung : Einwohnerfragestunde e) Herr Gregor, Roseneck Herr Gregor erkundigt sich , ob diese Angebote auch für künftige Flüchtlinge bestehen. Herr Voß teilt mit, dass dies beabsichtigt ist und es sogar eine Warteliste für die Paten gibt. (BUA Nr. 6/2015 vom 21 .04 .2015) Zu Punkt 2 der Tagesordnung : Einwohnerfragestunde f) Herr Mattheus, Himmelshorst Herr Mattheus erkund igt sich nach der Größe des auf der Grenzeckkoppel geplanten Gebäudes. 4 Herr Voß teilt mit, dass über die Bebauung der Grenzeckkoppel schon des Öfteren beraten wurde , allerdings noch kein Beschluss zur Errichtung von Unterkünften gefasst wurde . (BUA Nr. 6/2015 vom 21 .04 .2015) Zu Punkt 3 der Tagesordnung: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Gebiet: „nördlich Hoisdorfer Landstraße, östlich Bebauung Ostpreußenweg, südlich Up'n Hoff, westlich Beimoorweg (Flurstücke 230, 2652, 2653, 2654, 2655, 2656, 2657, 2658, 2675, 2691, 2692, 2693, 2694, 2695, 2696, 2697, 2698, 2740, 2863,2864, 3088, 3089, 3178, 3179 der Flur 1 der Gemarkung G roßhansdorf)" Hier: Aufstellungsbeschluss Herr Kunkel erklärt sich für befangen i.S . § 22 GO und verlässt den Sitzungsraum . Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger: Fragen und Anregu ngen werden nicht vorgebracht. Herr Heinrich erläutert die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22. Herr Borchers stellt den Antrag , dass eine Festsetzung der Grundstücksgröße mit 800 m2 für Einzelhäuser und 500 m2 für eine Doppelhaushälfte aufzunehmen ist. Beschluss: Das MI-Gebiet im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 22 ist in ein WA-Gebiet zu ändern . Abstimmungsergebnis: Einstimmig. Herr Holst erkundigt sich , ob die Festsetzung WA-Gebiet , II Vollgeschosse , GRZ 0,25 und GFZ 0,40, für die umzuwandelnden MI-Gebiete übernommen werden können. Die Verwaltung wird dies zur nächsten Sitzung klären . Beschluss: Für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 ist eine Grundstücksgröße von 800 m2 für Einzelhäuser und 500 m2 für eine Doppelhaushälfte festzusetzen. Abstimmungsergebn is: 6 dafür 2 dagegen. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Aufstellungsbeschluss: 1. Für das Gebiet: Gebiet: „nördlich Hoisdorfer Landstraße, östlich Bebauung Ostpreußenweg , südlich Up'n Hoff, westlich Beimoorweg (Flurstücke 230 , 2652, 2653 , 2654 , 2655 , 2656 , 2657 , 2658 , 2675, 2691 , 2692 , 2693 , 2694, 2695, 2696, 2697 ' 2698 , 27 40, 2863 , 2864 , 3088 , 3089, 3178 , 3179 der Flur 1 der Gemarkung Großhansdorf)" wi rd ein Bebauungsplan zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplans 22 aufgestel lt. 5 Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Anpassung der Art der baulichen Nutzung an das Ergebnis einer eingetretenen Entwicklung zur umfeldgerechten Steuerung der künftigen baulichen Entwicklung . 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) . 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Planwerkstatt Nord in Güster, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Unterrichtung der Gemeinden soll ebenfalls die Planwerkstatt Nord in Güster beauftragt werden. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs . 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden : Durch öffentliche Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen , dass die Darlegung und Anhörung in einer Informationsveranstaltung stattfindet. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses : 9 davon anwesend : 8 ; Ja-Stimmen : 7; Nein-Stimmen : O; Stimmenthaltungen : 1 Bemerkung : Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend : Herr Kunkel (BUA Nr. 6/2015 vom 21 .04.2015) Zu Punkt 4 der Tagesordnung : Nutzung der Grenzeckkoppel (nordwestlicher Teil) Hier: Beratung über die Vorgehensweise Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger: Herr Gregor erkundigt sich , ob eine Zufahrt über den Roseneck zur Grenzeckkoppel möglich ist. Herr Voß teilt mit, dass eine Erschließung der Grenzeckkoppel sowohl über Roseneck als auch über Grenzeck erfolgen kann . Herr Voß erläutert, dass der Pachtvertrag für die landwirtschaftliche Nutzung im Oktober 2015 ausläuft. Für die Fläche der Grenzeckkoppel stehen mehrere Varianten zur Diskussion . Behelfsheime zur Unterbringung von Flüchtlingen können dort baurechtlich relativ einfach errichtet werden . Sofern konventionelle Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen gebaut werden sollen, die nachträglich der normalen Wohnnutzung dienen können , ist eine Bauleitplanung erforderlich. Aufgrund des nicht vorhandenen Lärmschutzes ist eine reguläre Wohnhausbebauung schwierig . Eine gewerbliche Nutzung ist nur mit Gewerbearten möglich , die im MI-Gebiet zulässig sind , z. B. Bürogebäude. Ferner weist Herr Voß auf die schwierigen Bodenverhältnisse hin . Herr Voß teilt mit, dass kürzlich ein Investor aufgrund der hohen Kosten für die Verbesserung des Lärmschutzes als Vorbedingung für eine Wohnbebauung abgesprungen ist. 6 Hinsichtlich der Unterbringung von Flüchtlingen teilt Herr Voß mit, dass Mietwohnungen für Flüchtlinge auf dem freien Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen . Die Anmietung von Häusern ist aufgrund der Kosten und des Zuschnitts der Räume ebenfalls nicht möglich . Die Errichtung von Behelfsheimen ist in einen Zeitrahmen von ca . 6 - 9 Monaten möglich. Herr Voß bittet um eine Besch lussfassung zur Grenzeckkoppel. Die Erschließung - Anbindung über Grenzeck und /oder Roseneck - wird noch von der Verwaltung geprüft. Beschluss: Die Grenzeckkoppel soll mit Wohnmodulen oder Containern nach § 246 Abs . 9 BauGB zur Unterbringung von Flüchtlingen bebaut werden . Abstimmungsergebnis : Einstimmig . (BUA Nr. 6/2015 vom 21 .04.2015) Zu Punkt 5 der Tagesordnung : Bauleitplanung der Nachbargemeinden Hier: Stellungnahme Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ahrensburg Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger: Fragen und Anregungen werden nicht vorgebracht. Herr Kroll erläutert die Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ahrensburg . Her Kehl gibt zu Bedenken, dass die Stadt Ahrensburg immer näher an die Gemeinde Großhansdorf heranrückt und sich so der trennende Grüngürtel weiter reduziert. Herr Bendfeldt weist darauf hin, dass auf der geplanten Wohnbaufläche (Potenzialfläche 12) vermutlich Geschosswohnungsbau entsteht. Hierdurch ergibt sich eine Beeinträchtigung für die Großhansdorfer Grundstücke. Herr Limberg regt an , dass innerörtliche Verbindungsstraßen zu den Siedlungsgebieten geschaffen werden müssen . Herr Voß teilt mit, dass die Gemeinde Großhansdorf bis zum 8. Mai 2015 eine Stellungnahme abgeben muss , eine Verlängerung der Frist ist vermutlich nicht möglich . Die Stellungnahme der Gemeinde wird entsprechend der Verwaltungsvorlage absatzweis• behandelt und in einigen Punkten wie nachstehend ersichtlich geändert. Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachstehende Stellungnahme zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Ahrensburg: Die Gemeinde Großhansdorf bedankt sich für die Übersendung des Vorentwurfs der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Ahrensburg und gibt hierzu folgende Stellungnahme ab : Nach wie vor sieht es die Gemeinde Großhansdorf als vordringl iche Pflicht der Stadt Ahrensburg an , bei sämtlichen Gewerbe- und Wohngebietsausweisungen die gute Abwickelbarkeit der Prognoseverkehre auch durch zusätzliche innerstädtische Verkehrswege zu gewährleisten und die immissionsschutzrechtlichen Belange der betroffenen Bevölkerung zu berücksichtigen . Dies gilt insbesondere für die Grundstücke in den Nahbereichen der L 224 und der BAB A 1. 7 Schon vor der Einleitung der jeweiligen , aus den Darstellungen des FNP resultierenden Verfahren der verbindlichen Bauleitplanung , sind die hinlänglich bekannten verkehrlichen (in Spitzenzeiten nahezu funktionslose L224 als Zubringer zur BAB A 1) und immissionsschutzrechtlichen Probleme (Belastung der Großhansdorfer Wohnstraßen nahe der L 224) aktiv anzugehen . Gemeinsam mit den Verkehrswegeträgern ist eine Lösung der Prob lemstellungen zu erwirken . Mit Bedauern nimmt die Gemeinde Großhansdorf zur Kenntnis , dass die Grünzonen , die die Kommunen sowohl ökologisch verbinden als auch optisch trennen , zunehmend aufgegeben werden . Gerade am Beispiel der grenznahen Potenzialfläche 12 ist dies deutlich abzulesen. Gewerbeflächen: Hinsichtlich der Gewerbeflächen Beimoor / An der Strusbek werden außer den vb . grundsätzlichen Anmerkungen keine Bedenken vorgetragen . Die neue geplante südliche Gewerbefläche an der BAB A 1 führt aufgrund der zu erwartenden Prognoseverkehre zur weiteren Verschärfung der bereits jetzt schon schlechten Abwickelbarkeit der Verkehre im Bereich der Rampen Ahrensburg West und Ahrensburg Ost. Dies wird unmittelbare Auswirkungen (Zunahme Verkehrs- und Lärmbelastung) auf die Großhansdorfer Wohngebiete haben. Die Notwendigkeit der Neuausweisung von Gewerbeflächen an der Peripherie des Stadtgebietes ohne jeglichen Bezug zum urbanen Bereich der Stadt Ahrensburg wird daher sehr kritisch gesehen. Wenn dennoch an der Planung festgehalten werden soll , sind im Zuge der Aufstellung eines B-Planes Gewerbeeinrichtungen mit Nachtbetrieb auszuschließen. Derartige Betriebe führen zu Beeinträchtigung der zulässigen Wohnnutzung auf dem Gebiet der Gemeinde Großhansdorf. Zudem dürfte dies auch mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 46 (Planungsziel : Wohnungsbau in den Straßen Alter Achterkamp , Barteiskamp u.a.) kollidieren. Wohnbauflächen : Gegen die Ausweisung von Wohnbauflächen gern . Potenzialfläche 12 „westlich Großhansdorf" bestehen u.a. wg . des beabsichtigten Maßes der baulichen Nutzung erhebliche Bedenken . Die verkehrliche Anbindung an vorhandene Siedlungsgebiete muss ausschließlich über eigene Verkehrswege geführt werden. Die Gemeindestraße Babenkoppel ist hierfür nicht geeignet. Im Zuge der Aufstellung der verbindlichen Bauleitplanung ist die Beibehaltung der Ableitung des Oberflächenwassers über einen Grenzgraben zu berücksichtigen. Ebenfalls muss ein 20 m breiter Grünstreifen (Abstandsgrün) zwischen der neuen Baufläche und der Großhansdorfer Gemeindegrenze eingeplant werden . Zusätzli ch zu den planungsrechtl ichen Gesichtspunkten wird bereits jetzt darauf hingewiesen , dass die Beschulung der Kinder aus diesem Wohngebiet im Schulzentrum Großhansdorf nicht in Auss icht gestellt werden kann Die übrigen geplanten Wohnbauflächen berühren die Belange der Gemeinde vorbehaltlich der Anmerkungen zu den Prognoseverkehren nicht. Landschaftsplan: Die Trasse einer Wegeverbindung ab Hof Kamp muss neu geplant werden , da diese genau durch die Fläche „Rümern" (Flurstück 27 , Flur1 , Gemarkung Großhansdorf) führt , auf der eine Ökokontofläche angelegt ist Gegen die übrigen geplanten Darstellungen werden keine Bedenken vorgetragen. Abstimmungsergebnis : 8 dafür 1 Enthaltung . (BUA Nr. 6/2015 vom 21 .04 .2015) 8 Zu Punkt 6 der Tagesordnung : Mitteilungen a) Markierung Minikreisel Eilbergweg Herr Voß teilt mit, dass der Asphalt lt. Untersuchung in Ordnung ist. Die Markierung um die Mittelinsel wird in den Sommerferien 2015 vorgenommen . (BUA Nr. 6/2015 vom 21 .04 .2015) Zu Punkt 6 der Tagesordnung : Mitteilungen b) Stieleiche Rümeland Herr Voß teilt mit, dass der Rückschnitt an der Stieleiche im Rümeland erfolgt ist. (BUA Nr. 6/2015 vom 21 .04 .2015) Zu Punkt 7 der Tagesordnung : Anfragen a) Informationsveranstaltung Waldkindergarten in Großhansdorf Herr Borchers teilt mit, dass die Einladung für die Informationsveranstaltung am 28 .04.2015 sehr kurzfristig ergangen ist und erkundigt sich nach zusätzlichen Veröffentlichungen . Herr Voß teilt mit, dass es erhebliche Terminprobleme gab. In den Kindergärten / Kindertagesstätten wu rden entsprechende Plakate angebracht. Am 22 .04 .2015 erfolgen entsprechende Informationen in den regionalen Zeitungen . (BUA Nr. 6/2015 vom 21 .04. 2015) Ende der öffentlichen Sitzung 21 .07 Uhr
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