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AGB Universal Clay Pipes GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen Universal Clay Pipes GmbH [im Folgenden: Universal Clay Pipes] und ihren Kunden, soweit die Kunden Unternehmer,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen sind. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung
wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Das gilt auch bei vorbehaltloser Lieferung in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden. Dem
formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Kunden wird
widersprochen.
Vertragsschluss
Der Kunde unterbreitet Universal Clay Pipes ein Angebot durch seine
Bestellung. Universal Clay Pipes ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Die ausdrückliche Erklärung der
Annahme durch Universal Clay Pipes ist nicht erforderlich. Universal
Clay Pipes ist berechtigt, die Annahme durch Aussonderung der Ware
und Übergabe an die Transportperson durch eine mündliche, schriftliche oder elektronische Mitteilung, Rechnungslegung oder durch die
Mitteilung der Auslieferung zu erklären.
Preise und Zahlung
Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und
ergeben sich aus der Preisliste von Universal Clay Pipes, die Bestandteil
dieses Vertrags ist. Lieferkosten sind in den Preisen, wie sie sich aus
der Preisliste ergeben, enthalten. Frachtzuschläge und Verpackungskosten, wie sie sich aus der Anlage zur Preisliste von Universal Clay
Pipes ergeben, bleiben vorbehalten. Der Kunde ist zur Aufrechnung
nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von Universal Clay Pipes anerkannt sind. Das gilt nicht,
soweit die Forderung dem gleichen Vertragsverhältnis wie unsere Forderung entstammt, gegen die aufgerechnet werden soll. Der Kunde ist
zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn
der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis
beruht. Der Abzug von Skonto bedarf der ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung.
Lieferung
Ist Lieferung vereinbart, erfolgt die Lieferung durch einen von Universal
Clay Pipes ausgewählten, im Auftrag des Kunden beauftragten Speditionsunternehmer frei an einen vom Kunden benannten Ort, soweit der
Ort über öffentliche Straßen mit einem schweren Lastkraftfahrzeug
erreicht werden kann oder die Ware auf ein asphaltiertes Betriebsgelände verbracht wird, das mit einem schweren Lastkraftfahrzeug
befahren werden kann. Verlässt das Lastkraftfahrzeug auf Wunsch des
Kunden den öffentlichen Straßenraum, haftet er für alle entstehenden
Schäden sowohl an der Ware als auch am Fahrzeug, soweit die Schäden
nicht auf Verschulden des Fahrers, sonstiger Dritter oder Universal
Clay Pipes zurückzuführen sind. Der Kunde kann nicht verlangen, dass
die Ware an einen Ort außerhalb des öffentlichen Straßenraums oder
außerhalb eines asphaltierten, mit einem schweren Lastkraftfahrzeug befahr baren Betriebsgeländes geliefert wird. In diesem Fall ist
Erfüllungsort der Ort, der dem vom Kunden bestimmten Ort am nächsten gelegen ist und über öffentliche Straßen oder ein asphaltiertes
Betriebsgelände, das mit einem schweren Lastkraftfahrzeug befahrbar
ist, erreicht werden kann. Lieferungen erfolgen nur bei Bestellung von
vollen LKW [20 Tonnen Ladung] bei maximal zwei Abladestellen, wobei
für das Anfahren der zweiten Abladestelle ein Frachtzuschlag, wie er
sich aus der Anlage zur Preisliste von Universal Clay Pipes ergibt, vom
Kunden zu zahlen ist. Die Lieferung von Teilladungen erfolgt nur ausnahmsweise, wobei die Liefermenge mindestens einer halben LKWLadung [10 Tonnen Ladung] entsprechen muss. Für die Lieferung einer
Teilladung schuldet der Kunde einen Frachtzuschlag, wie er sich aus
der Anlage zur Preisliste von Universal Clay Pipes ergibt. Der Kunde ist
verpflichtet, die Ware selbst zu entladen und die dafür erforderlichen
Hilfsmittel [etwa Flurfördergerät, Kran] auf seine Kosten vorzuhalten.
Auf Wunsch des Kunden erfolgt die Auslieferung durch einen LKW
mit Ladekran, wofür ein Zuschlag, wie er sich aus der Anlage zu der
Preisliste von Universal Clay Pipes ergibt, vom Kunden zu zahlen ist.
Die Ware ist unverzüglich nach Ankunft zu entladen, soweit die Ware
montags bis freitags zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr und samstags
zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr angeliefert wird. Lädt der Kunde die
Ware nicht unverzüglich ab, kann Universal Clay Pipes ab der ersten
Stunde nach Anlieferung der Ware einen Aufwendungsersatz für die
Vorhaltung des Lastkraftfahrzeugs und des Fahrers in Höhe von 150,00
€ für jede angefangene Stunde verlangen. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt
nicht entstanden oder wesentlich geringer als der angegebene Satz.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr geht mit
Abschluss der Beladung des Lastkraftwagens durch Universal Clay Pipes
auf den Kunden über. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist Universal
Clay Pipes berechtigt, Aufwendungsersatz zu verlangen. Ab dem Zeitpunkt, da der Kunde in Schuldner- oder Annahmeverzug gerät, geht die
Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs
der Ware auf den Kunden über. Ist eine Lieferfrist schriftlich zugesichert,
beginnt die Lieferfrist mit Klärung aller technischen Fragen, sonst mit
Vertragsschluss. Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist sind
unverbindlich, solange kein Fixtermine vereinbart ist. Fixtermine zur
Anlieferung vor 11.00 Uhr können nicht verbindlich zugesagt werden.
Bei der Vereinbarung eines Fixtermins zur Anlieferung nach 11.00 Uhr
ist Universal Clay Pipes berechtigt, die Ware in einem Zeitraum von
einer Stunde vor und nach dem vereinbarten Termin anzuliefern. Bei
der Bestellung von Teilladungen ist die Zusage eines Fixtermins nicht
möglich. Da Teillieferungen gemeinsam mit anderen Teillieferungen
erfolgen, behält Universal Clay Pipes sich eine Lieferfrist von einem
Monat seit Eingang der Bestellung vor.
Abholung
Ist die Abholung durch den Kunden vereinbart, schuldet Universal Clay
Pipes die Verladung auf ein vom Kunden bereitzustellendes, geeignetes
Transportmittel. Die Gefahr geht mit Abschluss der Verladung auf den
Kunden über.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von Universal Clay Pipes. Die Verarbeitung und/
oder Umbildung der Ware geschieht stets für Universal Clay Pipes. Wird
die Ware mit Gegenständen verarbeitet, die nicht Universal Clay Pipes
gehören, erwirbt Universal Clay Pipes Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Werts der Ware [Faktura-Endbetrag, inklusive Mehrwertsteuer] zum Wert der anderen verarbeiteten Sachen. Der Kunde
ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebs weiter zu veräußern. Er tritt Universal Clay Pipes bereits jetzt alle
Ansprüche in Höhe des Faktura-Endbetrags [inklusive Mehrwertsteuer]
ab, die er aufgrund der Weiterveräußerung gegen Dritte erwirbt. Das gilt
auch für den Fall, dass die Ware verarbeitet oder umgestaltet wurde.
Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, die Forderung einzuziehen.
Universal Clay Pipes GmbH
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Universal Clay Pipes verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen,
solange der Kunde sich nicht in Verzug befindet. Gerät der Kunde in
Verzug oder wird ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen des Kunden gestellt, ist Universal Clay Pipes zur
Einziehung der Forderungen berechtigt. Der Kunde hat Universal Clay
Pipes in diesem Fall alle bestehenden Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, die zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Unterlagen zu übergeben und den Schuldner von der Abtretung
in Kenntnis zu setzen. Der Kunde tritt Universal Clay Pipes bereits jetzt
die Forderungen ab, die ihm durch die Verbindung der Ware mit einem
Grundstück gegen einen Dritten entstehen. Zur Einziehung der Forderung gilt das zur Veräußerung der Ware Vereinbarte entsprechend.
Universal Clay Pipes verpflichtet sich, auf Verlangen des Kunden Sicherheiten, insbesondere abgetretene Forderungen, freizugeben, soweit der
realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 10 % übersteigt, wobei Universal Clay Pipes die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten vorbehalten ist. Der Kunde ist verpflichtet,
die Ware auf seine Kosten gegen Beschädigung und Diebstahl zu versichern. Wird die Ware gepfändet, ist der Kunde verpflichtet, Universal
Clay Pipes unverzüglich über die Pfändung zu informieren und Universal
Clay Pipes alle Informationen, die zur Erhebung einer Klage nach § 771
ZPO erforderlich sind, bekannt zu geben. Bleibt die Zwangsvollstreckung
der Kosten einer Klage nach § 771 ZPO bei dem Pfändungsgläubiger
erfolglos, schuldet der Kunde Ersatz dieser Kosten.
Gewährleistung
Macht der Kunde einen Gewährleistungsanspruch geltend, schuldet er
Ersatz der Mehraufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung, die sich
daraus ergeben, dass die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Nacherfüllungsansprüche werden nach unserer
Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien
Sache erfüllt. Vorstehendes gilt nicht, wenn es sich um einen Fall des
Unternehmerrückgriffs im Sinne der §§ 478 f. BGB handelt.
Haftungsbegrenzung
Sweillem Ceramic schließt die Haftung für Schäden, die durch einfache
Fahrlässigkeit verursacht worden sind, aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten oder Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz berührt sind. Vertragswesentliche Pflichten
sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglichen oder auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für die Haftung
für Verschulden von Erfüllungsgehilfen von Universal Clay Pipes. Bei
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen
einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden, die in typischer Weise mit dem
Vertrag verbunden und vorhersehbar sind, beschränkt.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Düsseldorf Gerichtsstand; Universal Clay Pipes ist
jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitzgericht
zu verklagen.
Anlage 1
Artikelnr.
Beschreibung
Einheit
Preis [€/Stück]
ZDBPAL
ZGITTERB
ZHOLZK
DB-Palette
Gitterbox
Holzkiste
PCS
PCS
PCS
13,00
84,40
23,00
ZKRAN
ZSTGDEC
ZSTGPA
ZSTGPAL
Krankosten
STG-Palette 1,20 m x 1,20 m + Deckel
STG-Palette 1,20 m x 0,80 m + Deckel
STG Palette ohne Deckel
PCS
PCS
PCS
PCS
150,00
17,90
12,80
19,20
Universal Clay Pipes GmbH