Richtlinien zur Förderung der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften in NRW 1. Zielsetzung Zum Jahr der Geisteswissenschaften stellen nationale und europäische Förderprogramme Fördermittel in beträchtlicher Höhe zur Verfügung, die speziell den Besonderheiten und Bedarfen geistes- und gesellschaftswissenschaftlicher Forschung Rechnung tragen: Das 7. Forschungsrahmenprogramm (7.FRP) ist von 2007-2013 das Hauptinstrument der Europäischen Union zur Förderung europäischer Forschung. Es bietet im Vergleich zu früheren Programmen für die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften verbesserte Möglichkeiten, Projektförderung für europarelevante Forschung zu erhalten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Initiative „Freiraum für geisteswissenschaftliche Forschung“ insbesondere Internationale Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) schreibt die Einrichtung von KollegForschergruppen speziell in den Geisteswissenschaften aus. Damit sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hochschulen des Landes NRW an dem Wettbewerb um diese überregionalen Forschungsmittel erfolgreich beteiligen können, stellt das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (MIWFT) Mittel zur finanziellen Unterstützung der Antragstellung in den genannten Programmen zur Verfügung. 2. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften an Hochschulen in der Trägerschaft des Landes NRW. Zuwendungsempfänger ist die jeweilige Hochschule. 3. Gegenstand der Förderung Gefördert werden können Maßnahmen, die zur erfolgreichen Antragsstellung in den o. g. Programmen notwendig bzw. förderlich sind; insbesondere - Anschubkosten zur Etablierung von Forschungskooperationen, Netzwerken usw. Fremdleistungen (Übersetzung, Begutachtung, Rechtsberatung usw.) Reisekosten Befristete Beschäftigung von Mitarbeitern, die nachweislich durch Arbeiten zur Antragsstellung begründet ist, Workshops, Seminare, o. ä. zur Vorbereitung der Antragsstellung. 4. Förderhöhe Die Förderhöhe beträgt insgesamt bis zu 15.000 €. 5. Fördervoraussetzungen Voraussetzung ist die Vorbereitung eines Antrags in einem der unter Ziff. 1 genannten Programme. 7. EU-FRP: - - Die Antragstellenden sollen grundsätzlich eine KoordinationsFunktion wahrnehmen; in Ausnahmefällen können auch NRW Wissenschaftler-/innen in einem von ausländischen Partnern koordinierten Antrag unterstützt werden. Die Antragstellenden müssen als Nachweis der formalen und inhaltlichen Eignung des Projektantrags in Bezug auf die Ziele der Ausschreibung eine schriftliche Bestätigung der Nationalen Kontaktstelle (NKS) Sozial-, Wirtschaftsund Geisteswissenschaften beim EU-Büro des BMBF über eine durchgeführte individuelle Beratung des Antrags vorlegen. Internationale Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung (BMBF) und DFG-Kollegforschergruppen - Voraussetzung für die Förderung des MIWFT ist die durch das BMBF bzw. die DFG erfolgte Aufforderung zur Antragstellung auf der Basis der eingereichten Projektskizze. Eine Förderung ist ausgeschlossen, soweit für denselben Zweck bei anderen öffentlichen Stellen weitere Zuwendungen beantragt werden( Ausschluss einer Doppelförderung). 6. Antragstellung Der Antrag ist zu richten an das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes NRW, 40190 Düsseldorf, Dr. Antje Hartmann-Strünck Tel.: 0211/896-4223, Fax: 0211/896-4504, e-mail: [email protected] . Er muss folgende Angaben enthalten: - Kurzfassung des Projektes mit Angabe der Partner Begründung der beantragten Landesmittel Eigenbeitrag der Antragssteller Befürwortung der jeweiligen Hochschule Nachweis gem. Ziffer 5. 7. Mittelzuweisung Die Mittelzuweisung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel jährlich im Wege der Zuwendung an die Hochschule.
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