Richtlinien zur Förderung der Geistes

Richtlinien zur Förderung der Geistes- und
Gesellschaftswissenschaften in NRW
1. Zielsetzung
Zum Jahr der Geisteswissenschaften stellen nationale und europäische
Förderprogramme Fördermittel in beträchtlicher Höhe zur Verfügung, die speziell
den Besonderheiten und Bedarfen geistes- und gesellschaftswissenschaftlicher
Forschung Rechnung tragen:
Das 7. Forschungsrahmenprogramm (7.FRP) ist von 2007-2013 das
Hauptinstrument der Europäischen Union zur Förderung europäischer Forschung.
Es bietet im Vergleich zu früheren Programmen für die Geistes- und
Gesellschaftswissenschaften verbesserte Möglichkeiten, Projektförderung für
europarelevante Forschung zu erhalten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit der Initiative
„Freiraum für geisteswissenschaftliche Forschung“ insbesondere Internationale
Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) schreibt die Einrichtung von KollegForschergruppen speziell in den Geisteswissenschaften aus.
Damit sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Hochschulen des
Landes NRW an dem Wettbewerb um diese überregionalen Forschungsmittel
erfolgreich beteiligen können, stellt das Ministerium für Innovation, Wissenschaft,
Forschung und Technologie (MIWFT) Mittel zur finanziellen Unterstützung der
Antragstellung in den genannten Programmen zur Verfügung.
2. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den
Geistes- und Gesellschaftswissenschaften an Hochschulen in der Trägerschaft des
Landes NRW.
Zuwendungsempfänger ist die jeweilige Hochschule.
3. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden können Maßnahmen, die zur erfolgreichen Antragsstellung in
den o. g. Programmen notwendig bzw. förderlich sind; insbesondere
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Anschubkosten zur Etablierung von Forschungskooperationen,
Netzwerken usw.
Fremdleistungen (Übersetzung, Begutachtung, Rechtsberatung usw.)
Reisekosten
Befristete Beschäftigung von Mitarbeitern, die nachweislich durch
Arbeiten zur Antragsstellung begründet ist,
Workshops, Seminare, o. ä. zur Vorbereitung der Antragsstellung.
4. Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt insgesamt bis zu 15.000 €.
5. Fördervoraussetzungen
Voraussetzung ist die Vorbereitung eines Antrags in einem der unter Ziff. 1
genannten Programme.
7. EU-FRP:
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Die Antragstellenden sollen grundsätzlich eine KoordinationsFunktion wahrnehmen; in Ausnahmefällen können auch NRW Wissenschaftler-/innen in einem von ausländischen Partnern
koordinierten Antrag unterstützt werden.
Die Antragstellenden müssen als Nachweis der formalen und
inhaltlichen Eignung des Projektantrags in Bezug auf die Ziele der
Ausschreibung eine schriftliche Bestätigung der Nationalen
Kontaktstelle
(NKS)
Sozial-,
Wirtschaftsund
Geisteswissenschaften beim EU-Büro des BMBF über eine
durchgeführte individuelle Beratung des Antrags vorlegen.
Internationale Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung (BMBF) und
DFG-Kollegforschergruppen
-
Voraussetzung für die Förderung des MIWFT ist die durch das
BMBF bzw. die DFG erfolgte Aufforderung zur Antragstellung auf
der Basis der eingereichten Projektskizze.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, soweit für denselben Zweck bei anderen
öffentlichen Stellen weitere Zuwendungen beantragt werden( Ausschluss einer
Doppelförderung).
6. Antragstellung
Der Antrag ist zu richten an das Ministerium für Innovation, Wissenschaft,
Forschung und Technologie des Landes NRW, 40190 Düsseldorf, Dr. Antje
Hartmann-Strünck
Tel.:
0211/896-4223,
Fax:
0211/896-4504,
e-mail:
[email protected] .
Er muss folgende Angaben enthalten:
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Kurzfassung des Projektes mit Angabe der Partner
Begründung der beantragten Landesmittel
Eigenbeitrag der Antragssteller
Befürwortung der jeweiligen Hochschule
Nachweis gem. Ziffer 5.
7. Mittelzuweisung
Die Mittelzuweisung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel jährlich im
Wege der Zuwendung an die Hochschule.