Einverständniserklärung für selbstständiges Bouldern und Klettern

Betreiber: Andreas Wolf
Röntgenstraße 2
86368 Gersthofen
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
für selbstständiges Klettern und Bouldern
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Kontaktdaten
Name, Vorname:
Straße, Hausnummer:
Postleitzahl, Ort:
Geburtsdatum:
Telefonnummer:
E-Mail-Adresse:
Hiermit erkläre ich, dass ich über aktuelle und grundlegende Kletter-, Sicherungs- (auch mit Selbstsicherungsautomaten) und/oder Boulderkenntnisse verfüge und volljährig bin. Mit Unterzeichnung dieser Erklärung bestätige ich,
dass ich die Benutzerordnung zur Kenntnis genommen habe und mit deren Geltung einverstanden bin. Insbesondere bestätige ich, dass ich die in der Benutzerordnung enthaltenen Sicherheitshinweise sowie Kletter- und Boulderregeln gelesen und verstanden habe. Mir ist bekannt, dass der Aufenthalt und die Benutzung der Boulder- und
Kletteranlage auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung erfolgt. Die Risiken, die beim Klettern
und Bouldern entstehen können, sind mir bekannt. Die Einverständniserklärung gilt bis auf schriftlichen Widerruf.
Ort, Datum
Unterschrift
Ich erkläre mich einverstanden, durch den kostenlosen Newsletter per E-Mail des BOULDER & SOCCERCENTER
Gersthofen informiert werde.
Unterschrift
Betreiber: Andreas Wolf
Röntgenstraße 2
86368 Gersthofen
BENUTZERORDNUNG UND
AUSRÜSTUNGSVERLEIH
Bist Du unter 18 Jahre alt, musst Du eine
dieser Einverständniserklärungen für uns ausfüllen
1. Benutzungsberechtigung und Zugangsregelung
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A. Die Benutzung der Anlagen ist kostenpflichtig. Dazu ist eine Anmeldung am Empfang erforderlich. Die Preise für
die Nutzung ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten.
Die Eintrittskarte oder Zutrittsberechtigung muss während der Dauer des Aufenthalts jederzeit vorgelegt/vorgezeigt werden können. Nutzungsberechtigt sind nur Nutzer mit einer gültigen Eintrittskarte/Jahreskarte/Rabattkarte oder einer sonstigen, vergleichbaren Zutrittsberechtigung.
B. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletter- und Boulderanlage nur unter Aufsicht eines
Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Person benutzen, die befugt ist, die Aufsichtspflicht auszuüben.
Die aufsichtspflichtige Begleitperson verpflichtet sich, die ihr anvertrauten Personen unmittelbar beim Klettern zu
betreuen und hat ständig dafür zu sorgen, dass die Benutzerordnung eingehalten wird.
Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen
Einverständniserklärung die Kletter- und Boulderanlage auch ohne Begleitung der Eltern oder einer sonstigen
Aufsichtspflichtgen benutzen. Diese Formulare (Einverständniserklärungen), welche ausschließlich zu verwenden
sind, liegen bei uns aus oder können auch online heruntergeladen werden
Eine Benutzung der Anlage von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ohne Aufsicht Pflichtige Begleitperson
ist lediglich innerhalb des Kids-Club erlaubt
C.. Bei Gruppenveranstaltungen hat der/die Leiter/Aufsichtsperson der Veranstaltung dafür einzustehen, dass die
Benutzerordnung von allen Mitgliedern der Gruppe vollumfänglich erfüllt wird. Zudem muss diese volljährig sein.
Die Aufsichtsperson versichert, die besonderen Kenntnisse für eine Gruppenbetreuung für Kletteranlagen zu besitzen und den von uns empfohlenen Sicherheitsschlüssel im Verhältnis der Gruppenteilnehmer zu Aufsichtspersonen einzuhalten. Dieser wird von uns mindestens empfohlen mit:
Standard Kurs und Kinder unter 9 Jahre 6: 1
Schulklassen, Kinder über 9 Jahre, Vereine, Gruppenveranstaltungen 9: 1
Menschen mit körperlichen/geistigen Einschränkungen 3: 1
Weiterhin versichert die Aufsichtsperson, dass für alle minderjährigen Gruppenteilnehmer die schriftliche Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten für das Klettern und Bouldern vorliegt.
Innerhalb des Kids-Club übernehmen die speziell geschulten Mitarbeiter des Soccercenter Gersthofen die Leitung
und Aufsicht. Für den Fall, dass ein/e Teilnehmer/in des Kids-Club die Anweisungen der Mitarbeiter des Soccercenters Gersthofen nicht beachtet, kann diese/r Teilnehmer/in aus dem Kids Club ausgeschlossen werden. Dem
Soccercenter Gersthofen steht in diesem Falle ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
D. Das BOULDER & SOCCERCENTER Gersthofen wird rein privatwirtschaftlich betrieben.
Die Nutzung darf nur zu privaten Zwecken erfolgen. Bei einer gewerblichen oder kommerziellen Nutzung bedarf es
einer schriftlichen Genehmigung.
BOULDER & SOCCERCENTER Gersthofen, Februar 2016
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E. Eine Nutzung unter Drogen-, oder Alkoholeinfluss (oder Vergleichbarem) ist strengstens untersagt.
F. Die unbefugte Nutzung der Boulder- und Kletteranlage, sowie Nichteinhaltung unserer Bestimmungen, wird mit
einer erhöhten Eintrittsgebühr in Höhe von 80 € geahndet. Die Geltendmachung von darüber hinaus gehenden
Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz, sowie sofortigen Verweis aus der Anlage und Hausverbot – bleiben daneben vorbehalten.
2. Benutzungszeiten
A. Die Boulder- und Kletteranlage darf nur zu den festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden.
B. Für Routensetzung, Instandhaltung usw. können Teilbereiche der Anlage unzugänglich sein, für Wettkämpfe
und Veranstaltungen kann sogar die gesamte Anlage für den normalen Boulder- und Kletterbetrieb geschlossen
sein. In den genannten Fällen, besteht für Inhaber von Tages-/Jahreskarten kein Anspruch auf Rückerstattung.
3. Haftung und Haftungsausschluss
A. Klettern und Bouldern sind als Risikosportart gefährlich und somit immer mit Sturz- und Verletzungsrisiko oder
sogar mit der Gefahr des Todes verbunden. Des halb erfordert es ein erhöhtes Maß an Umsicht und (Eigen-) Verantwortlichekeit. Hierzu sind nachfolgende Boulder. und Kletterregeln bestimmt, die jeder Benutzer/ Besucher zu
beachten hat.
B. Das Soccercenter Gersthofen haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an
Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch von seinen
Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen. Für andere als die genannten Schäden haftet das Soccercenter nach den gesetzlichen Bestimmungen nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie
Arglist. In diesem Fall ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit kein Vorsatz vorliegt. Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet das
Soccercenter sobald die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflichten). Die Haftung ist jedoch auf den
typischerweise mit dem Vertrag verbundenen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergebliche Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Soccercenters.
C. Eltern haften für ihre Kinder, beziehungsweise Aufsichtsberechtigte für die ihnen anvertrauten Personen. Speziell bei Kindern oder benachteiligten Menschen bestehen erhöhte Risiken, für die derer Eltern oder sonstige Aufsichtspersonen Vorsorge treffen müssen. Kinder oder benachteiligten Menschen müssen während des gesamten
Aufenthaltes immer (z.B. durch Betreuer) beaufsichtigt werden. Dies gilt nicht innerhalb des Kids-Club, da die
Beaufsichtigung durch speziell geschultes Personal seitens des Soccercenters übernommen wird.
Spielen im Boulderbereich, dem Kletterbereich oder sonstigen Gefahrenbereichen ist strengstens untersagt.
Ebenfalls ist der Aufenthalt in Bereichen, wo Gegenstände oder Kletterer herunterfallen können, untersagt. Speziell Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten oder abgelegt werden.
D. Insbesondere die Benutzung der Slackline, Absprungrampe zum „Sprungboxsack“, Campusboard, bekletterbare Spinnennetze, Highline, Klettersteig, Funtopia Kletter-Elemente, Fußballfelder mit Anbauten und sonstige,
spezielle Einbauten, insbesondere auch die Nutzung der Spinde, Umkleiden und Nassräumen erfolgen ebenfalls
ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
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E. Für abhanden gekommene und/oder beschädigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird
keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Wertfächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.
4. Sicherheitshinweise
A. Es ist Rücksicht auf andere Benutzer zu nehmen. Es ist alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich
oder Dritte führen könnte. Es muss damit gerechnet werden, dass man durch andere Benutzer oder herab fallende
Gegenstände gefährdet oder verletzt werden könnte, deshalb ist ständig entsprechende Vorsorge zu treffen.
B. Das Klettern, Sichern und auch Bouldern ist immer mit besonderen Risiken und Verletzungsgefahren verbunden. Alle Kletterer und Sichernde müssen eine geeignete Ausrüstung und eine anerkannte Sicherungstechnik
verwenden. Jeder ist für die von ihm gewählte Ausrüstung, Sicherungstechnik und Sicherungstaktik selbst verantwortlich. Selbständiges Klettern außerhalb von Kursen ist nur gestattet, sofern der Nutzer über erforderliche
Kletter- und Sicherungskenntnisse verfügt (mit gültigem und allgemein anerkanntem Kletter-, Vorstiegs- und Sicherungsschein) oder von solch einer Person begleitet, angeleitet und gesichert wird.
C. Sind Bereiche gesperrt (durch Schilder, rote Linien, Netze usw.) dürfen diese nicht betreten, insbesondere auch
nicht erklettert werden.
D. Das Verändern von Griffen und Tritten ist nicht erlaubt. Klettergriffe sind nicht genormt, können sich lockern,
drehen oder brechen. Es wird keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe oder Volumen sonstige
Kletter-Bauteile übernommen. Lose /beschädigte Griffe, Expressen, Karabiner, Haken etc. sind unverzüglich zu
melden.
E. Jeder muss sich der Verletzungsrisiken speziell aus großen Sturzhöhen bewusst sein. Daher sollte die Kletterhöhe stets so gewählt werden, dass ein Niedersprung auf die Absprungmatten noch sicher beherrscht wird.
Die Kletter- oder Boulderwände dürfen nicht nach oben überklettert werden. Auch dürfen die Stahlträger, Deckenheizungen, Lampen, Rohre oder sonstige Hallenbauteile nicht genutzt oder gar beklettert werden. Ein Betreten der
Kletterwände von oben ist nicht gestattet.
F. Speziell die Funtopia Kletter-Elemente, das Spinnennetz, die Absprungrampe, der „Sprungboxsack“ und der
Schwarzlichttunnel dürfen nur mit den von uns dafür vorgesehenen und deckenseitig montierten Automaten über
ausgewiesene senkrechte/horizontale Routen beklettert/benutzt werden. Der Benutzer/die aufsichtspflichtige
Begleitperson muss sich/die Gruppe vor dem Klettern speziell über die Funktion und Bedienung der selbst sichernden „Quickjump & TruBlue® Auto-Belay“ Automaten und Attraktionen erkundigen. Spezielle, bebilderte Anweisungen liegen dafür in ausreichender Zahl aus und können zusätzlich auch bei der Anmeldung noch einmal
angefordert werden.
In einem Abschnitt/Funbereich darf immer nur maximal eine Person klettern, d. h. es darf nicht übereinander geklettert werden, auch nicht horizontal. Im Schwarzlichttunnel sind maximal 2 Personen erlaubt.
Speziell das Hochklettern, um ungewollt aufgerollte Seile aus den TruBlue Automaten zu holen/ziehen, ist strengstens verboten! Wenn die Seile der Automaten z.B. vom vorherigen Benutzer nicht unten am Bodenbereich verankert wurden, darf diese Route auf keinen Fall beklettert werden. Hier ist das Personal zu verständigen! Es ist u.a.
ein dunkler „Schwarzlichttunnel“ verbaut. Dieser kann Platzangst auslösen.
G. Unabhängig von den o.g. allgemeinen Sicherheitshinweisen hat der Nutzer beim Klettern insbesondere folgende Kletterregeln und Boulderregeln zu beachten:
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5. Kletterregeln
Die unsachgemäße Nutzung der Halle kann für die Nutzer, und auch für unbeteiligte und Dritte, erhebliche Gefahren für Leib und Leben auslösen. Darum machen wir Sie auf folgende, wichtige, Hinweise aufmerksam.
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Infoplakate sind ständig zu befolgen.
Immer und vor jedem Klettern einen Partner-, Material- und Selbstcheck durchzuführen.
Der Kletternde hat sich an den vorgesehenen Anseilpunkten einzuhängen/binden.
Einbinden ist nur mit zugelassenem Anseilknoten, wie z.B. dem „Doppelten Achter“ erlaubt.
Klettern nur mit einem Brustgurt ist strengstens verboten.
Gurt und Gurtschlaufen sind korrekt zu schließen.
Am Gurt/Seil angebrachte Gegenstände sind so zu sichern, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen
werden kann.
Beim Sichern ist die korrekte Handhabung, besonders die Bremsmechanik, zu beachten.
Bitte auf ein ausgewogenes Gewichtsverhältnis beim Sicherungspartner achten.
Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren dürfen nicht eigenständig Klettern. Sie müssen von einer befähigten
und volljährigen Begleitperson beaufsichtigt werden.
Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren dürfen eigenständig Klettern, wenn uns eine von den Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung vorliegt.
Klettern mit Straßenschuhen, mit Socken oder barfuß ist verboten.
Das Betreten des Kletterbereichs ist nur mit geeignetem bzw. sauberem Schuhwerk erlaubt.
Nicht geeignet sind stark profilierte Schuhe, Bergstiefel, Stöckelschuhe und Ähnliches.
Gesperrte oder gekennzeichnete Bereiche dürfen weder betreten noch beklettert werden.
Beim Klettern und Sichern ist die Benutzung von Handys usw. verboten.
Es sind Seile von mindestens 30m Länge nötig.
Vorstiegklettern ist mit erheblichen Sturzrisiken/Verletzungsgefahren verbunden, deshalb ist es nur erfahrenen Sportkletterern mit dementsprechender Ausbildung (gültiger und allgemein anerkannter Kletter-, Vorstiegs- und Sicherungsschein) erlaubt.
Im Vorstieg müssen alle Zwischensicherungen benutzt werden.
Es darf nur an den vorgesehenen (2) Umlenkungen im Toprope geklettert werden.
Es müssen beide Karabiner benutzt werden und es darf nur ein Seil eingehängt werden.
Bitte niemals Umlenkungen überklettern.
Zwischensicherungen sind keine Umlenkpunkte.
Das Lagern oder Abstellen von Rucksäcken usw. im Kletterbereich ist verboten.
Bouldern ist nur im vorgesehenen Boulderbereich erlaubt.
Klettern ohne Seil ist an den Kletterwänden nur zum Aufwärmen bis zu einer Höhe von 2,00m erlaubt.
Sind an Kletterrouten/Wänden Selbstsicherungsautomaten installiert, darf nur mit diesen und einem zugelassenen Klettergurt gesichert werden.
Klettern ohne Seil und ohne Sicherungspartner (Free Solo) ist an den Kletterwänden verboten.
Körperschmuck ist aus verletzungstechnischen Gründen abzunehmen.
Lange Haare sind so zu binden, dass eine Beeinträchtigung der Fähigkeit zum Sichern oder Klettern ausgeschlossen wird. Es besteht hier erhebliche Verletzungsgefahr.
Beschädigte/gebrochene Klettergriffe/tritte sind unverzüglich zu melden.
Beim Klettern und Sichern ist immer volle Aufmerksamkeit und Umsicht geboten.
Respektiere die anderen und weise gegebenenfalls auf Fehler und Gefahren hin.
Klettern ist immer mit Sturz-/Verletzungsrisiko verbunden und erfordert ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortung. Im Eigeninteresse ist das persönliche Fachwissen immer auf aktuellsten Stand zu halten.
Bei Missachtung der Kletterregeln behalten wir uns vor, im Einzelfall Nutzer von einer weiteren Nutzung der
Anlage auszuschließen.
Auch unsere Boulderregeln sind zu beachten.
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H. Unabhängig von den o.g. allgemeinen Sicherheitshinweisen hat der Nutzer beim Bouldern insbesondere folgende Boulderregeln zu beachten:
Boulderregeln
Die unsachgemäße Nutzung der Halle kann für die Nutzer, und auch für unbeteiligte und Dritte, erhebliche Gefahren für Leib und Leben auslösen. Darum machen wir Sie auf folgende, wichtige, Hinweise aufmerksam.
• Klettern im Boulderbereich mit Straßenschuhen, Socken oder barfuß ist verboten.
• Die Boulderanlage darf nur mit geeignetem und sauberem Schuhwerk betreten werden. Nicht geeignet sind
stark profilierte Schuhe, wie z.B. Bergstiefel oder auch Schuhe mit Absätzen oder mit Verschmutzungen. Beschädigungen des Fallschutzbodens sind zu vermeiden.
• Beschädigungen des Fallschutzbodens bitte dem Personal umgehend melden.
• Klettergurte, Chalkbags und Körperschmuck bitte aufgrund der Verletzungsgefahr grundsätzlich abnehmen.
• Beschädigte und/oder gebrochene Klettergriffe und –tritte bitte dem Personal schnellstens melden.
• Das Entfernen, Manipulieren oder Verändern von Griffen und/oder Tritten ist verboten.
• In gesperrt gekennzeichneten Bereichen ist das Betreten sowie Bouldern untersagt.
• Das Abstellen von Rucksäcken und sonstigen Gegenständen in einem potentiellen Sturzbereich ist nicht erlaubt.
• Es ist so umsichtig zu bouldern, dass eine Eigengefährdung, sowie eine Gefährdung Dritter, insbesondere im
Sturzfall, ausgeschlossen werden kann.
• Die Boulderhöhe immer so wählen, dass ein Sprung auf den Fallschutzboden vom Nutzer noch sicher beherrscht werden kann.
• Der potentielle Sturzbereich eines Boulderers ist weiträumig zu sichern und darf ausschließlich zum „Spotten“
des Partners betreten werden. Hier ist auf korrekte Handhabung der Technik zu achten.
• Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren dürfen nicht eigenständig Bouldern. Sie müssen von einer befähigten
und volljährigen Begleitperson ständig beaufsichtigt werden.
• Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren dürfen eigenständig Bouldern, wenn uns eine von den Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung vorliegt.
• Man muss immer damit rechnen, dass ein Nutzer unkontrolliert auf den Fallschutzboden fällt.
Bei Missachtung der Regeln behalten wir uns vor, Nutzer von einer weiteren Nutzung der Anlage auszuschließen.
5. Ausrüstungsverleih - Leihmaterial
A. Anfänger, die nicht über die erforderlichen Kletterkenntnisse verfügen, dürfen kein Material entleihen. Bei Gruppen, unter Leitung eines autorisierten Übungsleiters, hat der Übungsleiter das von den Teilnehmern entliehene
Material eingehend zu prüfen. Dieser haftet dementsprechend für die Rechtsfolgen bei Beaufsichtigung/Einsatz/
Weitergabe des Materials an die Gruppenteilnehmer.
B. Klettern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der falsche Gebrauch von Ausrüstungsgengenständen kann für den Benutzer, aber auch Dritte erhebliche
Gefahren für Leib und Leben bewirken. Insbesondere wird hingewiesen auf:
den korrekten Verschluss des Klettergurtes
auf einen korrekten und stets gesicherten Seilverlauf
korrekte Handhabung vom Sicherungsmaterial
C. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für Ihre Kinder, beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Minderjährige, die im Rahmen der Benutzerordnung des BOULDER & SOCCERCENTER Gersthofen dort klettern dürfen, benötigen die schriftliche Erlaubnis Ihrer Erziehungsberechtigten, um Material entleihen zu können.
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D. Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Entleiher ist zudem verpflichtet, bei Verlust des Leihmaterials dieses zum Listenpreis zu ersetzen.
Der Entleiher muss das Leihmaterial vor Gebrauch auf Mängel überprüfen. Mängel sind sofort zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher (Betreiber) berechtigt Schadenersatz zu verlangen.
E. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages. Das Material darf nur im BOLDER & SOCCERCENTER
Gersthofen benutzt werden
.
6. Hausrecht / Hallenordnung
A. Das Hausrecht übt das BOULDER & SOCCERCENTER Gersthofen und die von ihm Bevollmächtigten aus. Ihren
Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.
B. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden. Das Recht vom BOULDER & SOCCERCENTER darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu
machen, bleibt davon unberührt.
C. Die Anlage ist schonend und pfleglich zu behandeln.
D. Das Anbringen und/oder Auslegen von Werbematerialien jeglicher Art bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung.
E. Fundsachen sind unverzüglich an der Anmeldung abzugeben.
F. Das Mitbringen von Glasflaschen, insbesondere im Hallenbereich und der Nassräume ist strengstens untersagt.
Essen und Trinken ist ausschließlich im Chill- und im Bistrobereich erlaubt.
G. Das Mitnehmen von Tieren in die Anlage ist verboten.
H. Fahrräder müssen vor der Anlage abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Anlage genommen werden. Eine
Haftung für Beschädigung oder Diebstahl wird nicht übernommen.
I. Offenes Feuer und Rauchen ist in der gesamten Anlage strengstens untersagt.
J. Das Betreten, auch der Fußballfelder, erfolgt auf eigene Gefahr. Schulklassen und sonstigen Gruppen Minderjähriger ist das Betreten der Halle nur in Begleitung eines qualifizierten Betreuers gestattet. Dieser hat als Erster
die Halle zu betreten und darf sie als Letzter erst verlassen, nachdem er sich vom ordnungsgemäßen Zustand der
benutzten Flächen und Vollzähligkeit seiner Schützlinge überzeugt hat.
K. Zum Spielen auf dem Kunstrasen sind ausschließlich Hallenschuhe, Nockenschuhe oder Multinockenenschuhe
gestattet (keine Stollenschuhe).
L. Ball und Leibchen werden auf Wunsch kostenlos (gegen Pfand) zur Verfügung gestellt.
M. Bei Tätlichkeiten gegen Spieler, Zuschauer, Personal oder Schiedsrichter oder bei groben Beleidigungen erfolgt
ein sofortiger Verweis aus der Anlage, einhergehend mit den damit rechtlich verbundenen Konsequenzen.
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7. Jahres- und 11er-Karten
A. Nutzer der Kletterhalle haben die Möglichkeit eine Jahres- oder 11er-Karte vom BOULDER & SOCCERCENTER
Gersthofen zu erwerben
B. Die Jahreskarte und die 11er-Karte berechtigen zur Nutzung sämtlicher Kletter- und Boulderwände der Anlage.
C. Die Jahreskarte berechtigt den Nutzer für 12 Monate ab Datum des Erwerbs zur Nutzung des jeweiligen Leistungsumfangs. Kann der Verkäufer nicht oder nicht mehr liefern, werden maximal die nicht in Anspruch genommenen Monate verhältnismäßig zurück erstattet.
D. Die Jahreskarte ist personengebunden und nicht übertragbar. Für die Anmeldung und den Einlass ist das Mitführen eines Personalausweises unerlässlich.
E. Der Preis für die jeweilige Jahres- oder 11er-Karte ist mit Erwerb der jeweiligen Karte fällig und ist in bar zu
entrichten.
8. Kurse
A. Nutzer des BOULDER & SOCCERCENTER Gersthofen haben die Möglichkeit, Kurse aus dem Kursangebot zu
buchen. Die Anmeldung zu den Kursen kann in Textform (gerne per Online-Formular) oder persönlich erfolgen. Der
Nutzer erhält eine Annahmebestätigung.
B. Die Gebühren für den Kurs sind spätestens mit Beginn des Kurses fällig.
C. Der Leistungsumfang der Kurse ergibt sich aus den Kursbeschreibungen auf der Homepage des BOULDER &
SOCCERCENTER Gersthofen.
D. Voraussetzung für die Durchführung eines Kurses ist das Erreichen der vom BOULDER & SOCCERCENTER Gersthofen festgelegten Mindestanmeldezahl zu Beginn des Kurses. Bei Nichterreichen dieser Mindestanmeldezahl
behält sich das BOULDER & SOCCERCENTER Gersthofen vor, den Kurs auch kurzfristig abzusagen. Eine Absage
erfolgt schriftlich oder telefonisch.
E. Der Rücktritt eines Nutzers vom Kurs ist in Textform dem BOULDER & SOCCERCENTER Gersthofen mitzuteilen.
Erfolgt ein Rücktritt bis vier Werktage vor Kursbeginn, ist eine kostenlose Stornierung möglich. Erfolgt der Rücktritt
weniger als vier Werktage vor Kursbeginn ist eine Stornogebühr i.H.v. 50 % der Gebühren für den Kurs zu entrichten.
9. Vermietung der Soccer Plätze
Die Nutzung der Plätze setzt den vorherigen Abschluss eines Mietvertrages durch mindestens einen Nutzer voraus. Die Vermietung der Plätze erfolgt jeweils nur in zusammenhängenden Spieleinheiten von je 30 Minuten, wobei mindestens 2 zusammenhängende Spieleinheiten gemietet werden müssen. Maßgebend für Beginn und Ende
der Mietzeit sind die Uhren in der Halle bzw. die Uhren der Mitarbeiter des Vermieters.
Die Nutzungsdauer darf die Dauer der gemieteten Spieleinheiten nicht überschreiten, selbst wenn der Platz nach
Ablauf der Mietzeit nicht durch andere Mieter oder den Vermieter benutzt wird. Wird die Nutzung über die vereinbarte Mietzeit hinaus fortgesetzt, so wird jede angefangene Spieleinheit berechnet. Es gelten jeweils die bei
Abschluss des Mietvertrages durch Aushang bekanntgegebenen und aktuell gültigen Mietpreise. Sollte der Mieter
von dem vereinbarten Nutzungsrecht nur teilweise oder überhaupt keinen Gebrauch machen, bleibt der Anspruch
des Vermieters auf Zahlung des vereinbarten Mietpreises hiervon unberührt, soweit der Vermieter die Nutzungs
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möglichkeit vertragsgemäß eingeräumt hat. Der Vermieter muss sich jedoch die aus einer anderweitigen Verwertung der Nutzungsmöglichkeit erzielte Vergütung anrechnen lassen.
Der Vermieter räumt dem Mieter das Recht ein von dem Mietvertrag bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Nutzungsbeginn zurückzutreten. Im Falle des fristgerechten Eingangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter entfällt
der Anspruch auf die Nutzungsüberlassung und die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des Mietpreises. Eine
etwaig bereits bezahlte Miete wird dem Mieter zurückerstattet. Geht die Rücktrittserklärung beim Vermieter zu einem späteren Zeitpunkt ein, so wird der Vermieter die Nutzungsmöglichkeit nach Möglichkeit anderweitig verwerten. Der Anspruch des Mieters auf Nutzungsüberlassung geht unter, soweit der Vermieter infolge der verspäteten
Rücktrittserklärung den Platz anderweitig vermietet.
Der vereinbarte Mietpreis ist durch den Mieter im Voraus, also vor Beginn der Nutzung zu entrichten. Soweit nichts
anderes ausdrücklich vereinbart wurde hat der Mieter nur einen Anspruch auf Nutzungsüberlassung eines beliebigen Platzes innerhalb der Halle nach Wahl des Vermieters. Bälle und Leibchen werden (nur solange verfügbar) kostenlos gegen Pfand laut Aushang zur Verfügung gestellt. Die Beleuchtung für die Plätze ist im Preis enthalten. Der
Mieter kann im Voraus eine Mehrzahl von Spieleinheiten zu vergünstigten Mietpreisen bezahlen und erwirbt hierdurch innerhalb des vereinbarten Gültigkeitszeitraums und nach Verfügbarkeit der Plätze das Recht auf Abschluss
von Einzelmietverträgen für die der Summe der bezahlten Spieleinheiten entsprechende Nutzungsdauer (Abonnement). Die konkreten Nutzungszeiten werden grundsätzlich bei Bezahlung des Abonnements entsprechend der
zu diesem Zeitpunkt gegebenen Verfügbarkeit verbindlich vereinbart und hierdurch die Einzelmietverträge abgeschlossen. Soweit der Mieter von im Rahmen eines Abonnements abgeschlossenen Einzelmietverträgen bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Nutzungsbeginn zurücktritt, lebt der entsprechende anteilige Anspruch
auf Abschluss eines oder mehrerer Einzelmietverträge wieder auf. Mit Ablauf des vereinbarten Zeitraums erlischt
das Recht des Mieters auf Abschluss von Einzelmietverträgen. Die für nicht in Anspruch genommene Spieleinheiten bezahlte Miete wird nicht zurückerstattet, es sei denn der Vermieter hat die Nichtinanspruchnahme zu vertreten oder die Nichtinanspruchnahme beruht auf einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Mieters.
10. Datenschutz
A. Das BOULDER & SOCCERCENTER Gersthofen legt höchsten Wert auf den Schutz Ihrer Daten und die Einhaltung
der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Wir behandeln Ihre Daten streng vertraulich und haben
auch unsere Mitarbeiter dazu verpflichtet.
B. Als personenbezogene Daten gelten alle Angaben, die einen Rückschluss auf Ihre Identität zulassen.
C. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns ausschließlich für die Abwicklung eines Vertragsverhältnisses
verarbeitet und genutzt. Die Daten werden zu keinem anderen Zwecke genutzt.
11. Kameraüberwachung
Zur Verhinderung von Straftaten und einer schnelleren Hilfe bei Unfällen wird der gesamte Sportbereich, der
Zugang zum BOULDER & SOCCERCENTER Gersthofen, sowie der Gastronomie-Bereich inkl. Kassenanlage und
Büroanlage kameraüberwacht. Die Aufnahmen der Videokameras werden von uns im Rahmen der gesetzlichen
Vorgaben gespeichert und wieder gelöscht, sowie beim Verdacht von Straftaten zur Beweissicherung und Strafverfolgung genutzt. In einem solchen Fall werden wir die betreffenden Videoaufnahmen an die Polizei und Staatsanwaltschaft weitergegeben.
12. Schlussbestimmungen
A. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
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B. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Gersthofen. Dasselbe gilt, wenn
der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
C. Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und dessen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für eine Abänderung dieser Klausel, welche die Schriftform vorschreibt.
D. Sollten einzelne Bestimmung dieses Vertrages mit dem Kunden, einschließlich dieser Benutzerordnung, ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke des
Vertrages.
Soweit dies für eine Partei unzumutbare Härte bedeutet, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
E. Für die Nutzung vom BOULDER & SOCCERCENTER Gersthofen gilt die Benutzerordnung, in Ihrer zum Zeitpunkt
der Nutzung gültigen Fassung.
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