Personalvorsorge Swiss Life BVG-Sammelstiftung HOVAL AG Kurzreglement Vorsorgeplan und Reglement (gültig ab 1.1.2016) 1. Allgemeines / Organisation Die Hoval AG hat sich zur Abwicklung der BVG-konformen Personalvorsorge der BVG-Sammelstiftung Swiss Life angeschlossen. Innerhalb dieser Sammelstiftung wird ein eigenes Vorsorgewerk mit individuellem Vorsorgekonzept gebildet (Vertrag Nr. E81FCB). Diese Kurzfassung gibt den Inhalt der massgeblichen Reglemente und Bestimmungen der Personalvorsorge der Firma in konzentrierter Form wieder. Rechtsverbindlich sind alleine die vollständigen Reglemente des Vorsorgewerkes, welche jederzeit unter folgendem LINK http://www.swisslife.ch/content/internet/ch/de/home/unternehmen/produkte/vollvers/businesspr otect/nvs.html bezogen werden können. Der aktuelle Vorsorgeplan der HOVAL AG kann jederzeit beim Arbeitgeber bezogen werden. 2. Welche Leistungen werden von wem erbracht? Krankheit • Unfallversicherung SUVA • UVGZ Zürich Versicherung Lohnfortzahlung Arbeitgeber • Lohnfortzahlung Arbeitgeber • Krankentaggeldversicherung • Taggeld aus Unfallversicherung Invalidität (Langfristiger Lohnausfall) • Renten aus IV • Renten aus IV • Renten aus Vorsorgewerk Swiss Life • Leistungen aus Unfallversicherung und eventuell aus Vorsorgewerk Swiss Life (für Lohnteile über dem UVG-Maximum-Lohn) Tod • Renten aus AHV • Renten aus AHV • Leistungen aus Vorsorgewerk Swiss Life • Leistungen aus Unfallversicherung und eventuell aus Vorsorgewerk Swiss Life (für Lohnteile über dem UVG-Maximum-Lohn) Medizinische Behandlung • Invalidität (Kurzfristiger Lohnausfall) • Private Krankenkasse Alter 3. Unfall • Renten aus AHV • Leistungen aus Vorsorgewerk Swiss Life Wer wird in die Personalvorsorge aufgenommen? Alle AHV-pflichtigen ArbeitnehmerInnen mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, die ein JahresGrundgehalt in der Höhe von mindestens 75% der maximalen AHV-Altersrente beziehen (Stand Eintrittsschwelle 2016: CHF 21'150 = 75% der maximalen AHV-Altersrente), werden in die Personalvorsorge aufgenommen. 4. Wann erfolgt die Aufnahme? Die Aufnahme erfolgt am ersten Tag des Arbeitsverhältnisses, frühestens jedoch am 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Invaliditäts- und Todesfallvorsorge resp. am 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres für die Altersvorsorge. Dezember 2015 Seite 2 5. Welcher Lohn ist versichert? Es wird bei Eintritt bzw. in den Folgejahren vom am Anfang des Jahres vereinbarten AHV-Jahreslohn ausgegangen (maximal 3‘000% der max. AHV-Altersrente; Stand 2016: CHF 846‘000). Folgende Lohnbestandteile werden ausgeschlossen: Prämien (z.B. Abschlussprämien usw.) Überstunden-Entschädigung EB-Zuschlag (Überzeitentschädigung) Nicht geldwirksame Gehaltsnebenleistungen Dienstaltersgeschenk Folgende Lohnteile sind zusätzlich eingeschlossen: Gratifikationen Variable Provision (100% Verdienstregelung) Fixe Provision EB-Entschädigung (12x Wochenansatz) Für die Berechnung der Vorsorgeleistungen ist der versicherte Jahreslohn massgebend. Dieser wird gebildet, indem man vom Grundlohn den Koordinationsbetrag (Stand 2016: CHF 21‘150 = 75% der maximalen AHV-Altersrente) in Abzug bringt. Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt der Koordinationsabzug im Verhältnis zum Beschäftigungsgrad. versicherter Lohnteil Koordinationsabzug 75% maximale AHV-Altersrente Dezember 2015 Seite 3 6. Welche Leistungen sind versichert? Altersvorsorge Altersrente bzw. Alterskapital Das Alterskapital wird durch jährliche Altersgutschriften, eingebrachte Freizügigkeitsleistungen, allfällige Einkäufe fehlender Beitragsjahre und den Zinsen (2016: BVG 1.25% / Überobligatorium 0.75%) sowie allfälligen weiteren Überschüssen gebildet. Die Altersgutschriftenskala lautet wie folgt: Altersgruppen Altersgutschriften in Prozenten des versicherten Jahreslohnes Frauen / Männer 25 – 34 35 – 44 45 – 54 55 – 64/65 7% 10% 15% 18% Erreicht eine versicherte Person das Pensionierungsalter, entscheidet sie sich für eine Altersrente oder für das Alterskapital. Es sind auch Mischformen möglich (Renten- und Teilkapitalbezug). Die Umwandlung des vorhandenen Altersguthabens in eine lebenslänglich zahlbare Altersrente im Alter 65 Männer und 64 Frauen erfolgt mit einem sogenannten Rentenumwandlungssatz. Die jeweils gültigen Sätze sind aus dem persönlichen Vorsorgeausweis ersichtlich. Anwartschaftliche Ehegatten-/Partnerrente für Ehegatten bzw. Partner (unter gewissen Voraussetzungen) bei Tod des Alters-rentenbezügers von 60% der laufenden Altersrente. Bei einem Teilkapitalbezug reduzieren sich die Leistungen entsprechend. Pensionierten-Kinderrente von 20% der Altersrente für jedes Kind unter 18 Jahren (bzw. 25, wenn in Ausbildung). Bei einem Teilkapitalbezug reduzieren sich die Leistungen entsprechend. Der Anspruch auf die Altersrente bzw. das Alterskapital besteht bei Beendigung des Vorsorgeverhältnisses als beitragspflichtige Person ab Alter 58 (vorzeitige Pensionierung) bis Alter 70 (aufgeschobenen Pensionierung). Invaliditätsvorsorge Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit Invalidenrente von 60% des versicherten Jahreslohnes, fällig nach Ablauf einer 24-monatigen Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Invaliden-Kinderrente von 8% des versicherten Jahreslohnes für jedes Kind unter 18 Jahren (bzw. 25, wenn in Ausbildung); fällig nach Ablauf einer 24-monatigen Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Befreiung von der Beitragszahlung nach einer 3-monatigen Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Die Vorsorgeleistungen bleiben dabei in demselben Umfang versichert. Bei Teilinvalidität wird die Höhe der Invaliditätsleistungen unter Berücksichtigung des Invaliditätsgrades bestimmt. Dezember 2015 Seite 4 Erwerbsunfähigkeit infolge Unfall Invalidenrente von 60% auf dem Lohnteil, der den Höchstbetrag gemäss UVG (Stand 2016: CHF 148’200) übersteigt, fällig nach Ablauf einer 24-monatigen Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Invaliden-Kinderrente von 8% auf dem Lohnteil, der den Höchstbetrag gemäss UVG (Stand 2016: CHF 148’200) übersteigt, für jedes Kind unter 18 Jahren (bzw. 25, wenn in Ausbildung); fällig nach Ablauf einer 24-monatigen Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Befreiung von der Beitragszahlung nach einer 3-monatigen Dauer der Erwerbsunfähigkeit. Die Vorsorgeleistungen bleiben dabei in demselben Umfang versichert. Todesfallvorsorge Tod infolge Krankheit Ehegatten-/Partnerrente in der Höhe von 36% des versicherten Jahreslohnes (Partnerrente unter gewissen Voraussetzungen). Waisenrente in der Höhe von 8% des versicherten Jahreslohnes für jedes Kind unter 18 Jahren (bzw. 25, wenn in Ausbildung). Todesfallkapital aus vorhandenem Altersguthaben zur Auszahlung gelangt der Teil des vorhandenen Altersguthabens nach Abzug des Todesfallkapitals aus Einkäufen der versicherten Person, der nicht zur Finanzierung einer Ehegatten- / Partnerrente benötigt wird. Todesfallkapital aus Einkäufen der versicherten Person 100% der Einkäufe der versicherten Person bei dieser Vorsorgeeinrichtung. Tod infolge Unfalls Ehegatten-/Partnerrente von 36% auf dem Lohnteil, der den Höchstbetrag gemäss UVG (Stand 2016: CHF 148’200) übersteigt (Partnerrente unter gewissen Voraussetzungen). Waisenrente von 8% auf dem Lohnteil, der den Höchstbetrag gemäss UVG (Stand 2016: CHF 148’200) übersteigt für jedes Kind unter 18 Jahren (bzw. 25, wenn in Ausbildung). Todesfallkapital aus vorhandenem Altersguthaben zur Auszahlung gelangt der Teil des vorhandenen Altersguthabens nach Abzug des Todesfallkapitals aus Einkäufen der versicherten Person, der nicht zur Finanzierung einer Ehegatten- / Partnerrente benötigt wird. Todesfallkapital aus Einkäufen der versicherten Person 100% der Einkäufe der versicherten Person bei dieser Vorsorgeeinrichtung. Dezember 2015 Seite 5 7. Wie wird die Personalvorsorge finanziert? Die Jahresbeiträge für das Vorsorgewerk beinhalten die jährlichen Altersgutschriften zur Finanzierung der Altersleistungen, die Risikoprämien für die Versicherung der Invaliditäts- und Todesfallleistungen, sowie die Beiträge für den Teuerungsausgleich, Sicherheitsfonds und Verwaltungskosten. Arbeitnehmerbeiträge: Altersgruppen Arbeitnehmerbeitrag in Prozenten des versicherten Lohnes Frauen / Männer 25 – 34 3.5% 35 - 44 5.0% 45 - 54 7.5% 55 – 64/65 9.0% Für Risikoteil: 0.00% der Risiko-, Kosten- und übrigen Beiträge Arbeitgeberbeiträge: Der Arbeitgeberbeitrag entspricht der Differenz zwischen dem Total aller Beiträge und der Summe der Beiträge aller Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber übernimmt damit 100% der Risiko-, Kosten und übrigen Beiträge. 8. Welche Leistungen werden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Erreichen des Pensionierungsalters erbracht? Scheidet ein Versicherter ab Alter 25 aus der Personalvorsorge aus, so hat er per Austrittsdatum Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung in der Höhe des im Zeitpunkt des Austritts vorhandenen Altersguthabens (volle Freizügigkeit). Die Freizügigkeitsleistung wird gemäss den Angaben der ausscheidenden Person auf die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers übertragen. Eine Barauszahlung ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Tritt die austretende Person keine neue Stelle an, ist ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherungsgesellschaft zu errichten. 9. Wohneigentumsförderung und Einkauf Beitragsjahre Siehe separates Merkblatt 10. An wen kann ich mich wenden, wenn ich zusätzliche Fragen habe? Sie erhalten jährlich den persönlichen Vorsorgeausweis. Diesem Ausweis können Sie die wichtigsten Zahlen entnehmen. Bei Unklarheiten, Fragen oder Anliegen im Bereich der Personalvorsorge wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung Frau Verena Schmid oder an [email protected]. 11. Welche Abkürzungen werden verwendet? AHV ALV IV BVG UVG UVGZ Dezember 2015 Eidgenössische Alters- und Hinterlassenenversicherung Arbeitslosenversicherung Eidgenössische Invalidenversicherung Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Bundesgesetz über die Unfallversicherung Unfall Zusatzversicherung Seite 6
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