Neue Abfallgebühren - Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland

Rechenbeispiel für einen 4- bzw. 5-Personenhaushalt
P Gebühr für eine 120 l Restmülltonne = 190,56 €
P Gebühr für eine 80 l Restmülltonne
+Gebühr für eine 40 l Biotonne
=Gebühr für Restmüll- und Biotonne
= 141,12 €
= 19,92 €
= 161,04 €
Ersparnis bei gleichem Gesamtvolumen: 29,52 €
Nutzen Sie zur Ermittlung Ihrer individuellen Abfallgebühr
unseren Gebührenrechner unter www.awb-emsland.de.
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Ab dem 01.01.2016 gelten für die Rest- und Biomülltonnen
neue Jahresgebühren. Während die Gebühren für die
Restmülltonne ansteigen, wird die Biotonne um rund
24,5 % günstiger.
Restmülltonne
neu
bisher
40 Liter
91,68 €
80,28 €
60 Liter
116,40 €
103,44 €
80 Liter
141,12 €
126,48 €
120 Liter
190,56 €
172,80 €
160 Liter
240,00 €
219,00 €
200 Liter
289,44 €
265,32 €
240 Liter
338,88 €
311,52 €
Biotonne
neu
bisher
40 Liter
19,92 €
26,40 €
60 Liter
29,88 €
39,60 €
80 Liter
39,84 €
52,80 €
120 Liter
59,76 €
79,20 €
240 Liter
119,52 €
158,40 €
(80 l + 80 l)
(120 l + 80 l)
Tipp: Prüfen Sie, ob Sie das Volumen Ihrer Restmülltonne
unter Beachtung des Mindestvolumens reduzieren können. Durch Hinzubuchung der günstigen Biotonne bei
gleichem Gesamtvolumen (Restmülltonne + Biotonne)
können vielleicht auch Sie Gebühren sparen.
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Neu: Unser Kundenportal
Bereits heute bieten wir Ihnen unter www.awb-emsland.de
verschiedene Online-Dienstleistungen an. Sie haben z.B.
die Möglichkeit, Ihren Sperrmüll zur Abholung anzumelden
oder auch die Termine für die Müllabfuhr online abzurufen. Ab 2016 wollen wir unseren Onlinedienst sukzessive
erweitern. Künftig können Sie über unser Kundenportal
z.B. Ihren Gebührenbescheid oder die Leerungsdaten Ihrer
Restmüll- und Biotonne einsehen.
Für die Anmeldung zum Kundenportal benötigen Sie entsprechende Zugangsdaten, die Sie dem Gebührenbescheid
entnehmen können. Nutzen Sie unseren Online-Service –
bequem und einfach von Zuhause oder unterwegs.
Abfallwirtschaftsbetrieb
Landkreis Emsland
Ordeniederung 1 • 49716 Meppen
Kundencenter (0 59 31) 44-300
[email protected]
www.awb-emsland.de
www.awb-emsland.de
Neue
Abfallgebühren
www.menke.de | 567115014
Die neuen Gebühren ab 2016
Alle Abfallbehälter können vom Objekteigentümer online
unter www.awb-emsland.de oder telefonisch im Kundencenter unter 05931 / 44-300 bestellt werden. Unser Behälterbringdienst liefert Ihnen Ihren neuen Abfallbehälter
kostenfrei an Ihr Grundstück.
ab 2016
www.awb-emsland.de
Was bekommen Sie für Ihr Geld?
Mit Ihren Abfallgebühren finanzieren wir ein umfangreiches
Leistungspaket:
P 14-tägliche Abfuhr der Restmüll- und Biotonne
P Umweltgerechte Entsorgung des Restmülls
Warum Abfallgebühren?
Im Landkreis Emsland leben 315.757 Menschen. Jede Emsländerin, jeder Emsländer produziert statistisch gesehen rund
455 Kilogramm Abfall pro Jahr. Der Abfallwirtschaftsbetrieb
Landkreis Emsland kümmert sich darum, dass alle anfallenden Abfälle verwertet oder – soweit dies nicht möglich ist –
umweltgerecht entsorgt werden. Dies alles hat seinen Preis.
Zur Deckung der entstehenden Kosten werden aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Entsorgungsgebühren erhoben.
Wie werden die
Gebühren berechnet?
Die Abfallgebühren werden auf der Grundlage von Prognosen grundsätzlich für drei Jahre im Voraus berechnet. Der
Blick in die Zukunft zwingt zu folgenden Fragestellungen:
Wie viel Müll wird in den kommenden Jahren anfallen? Wie
entwickeln sich die Kosten? Stehen gesetzliche Änderungen
an, die sich auf die Kosten auswirken? Aber auch positive
Entwicklungen wie etwa eine Zunahme der Verwertungserlöse sind in die Prognose einzubeziehen. In der Summe muss
in der dreijährigen Kalkulationsperiode Kostendeckung erreicht werden. Gewinne dürfen
nicht erzielt werden.
P Verwertung des Biomülls aus der Biotonne und
der Grünabfälle von den Wertstoffhöfen in unseren betriebseigenen Biomassevergärungs- und
Kompostierungsanlagen
P 4-wöchentliche Abfuhr der Altpapiertonne
P Behälterbringdienst für Restmüll-, Bio- und
Altpapiertonnen
P Sperrmüllabfuhr auf Abruf einschließlich
Abholung von Elektrogroßgeräten
P Mobile Schadstoffsammlung im Frühjahr und
Herbst – zusätzlich auf den Wertstoffhöfen durch
unser betriebseigenes Schadstoffmobil
P Betrieb eines Schadstoffzwischenlagers
P Betrieb von kreisweit 48 Wertstoffhöfen und 4
Zentraldeponien
P Kundenservice und Abfallberatung
P Gebührenabrechnung und Verwaltung,
und, und, und ...
Viele der aufgeführten Leistungen sind nach wie vor
gebührenfrei. Weiterhin gilt, dass für die Altpapiertonne keine
gesonderte Gebühr erhoben wird. Kostenfrei können Sie zudem viele Leistungen auf unseren Wertstoffhöfen sowie die
Sperrmüllabfuhr, die mobile Schadstoffsammlung und den
Behälterbringdienst in Anspruch nehmen. Insgesamt bietet
Ihnen der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland
ein überaus umfangreiches und bürgerfreundliches
Angebot.
www.awb-emsland.de
Warum werden
die Gebühren erhöht?
Die Entsorgungsgebühren konnten über einen Zeitraum von
mehr als 10 Jahren stabil gehalten werden. In dieser Zeit
haben sich die Verbraucherpreise um rd. 17 % erhöht. Die
allgemeine Kostenentwicklung in den vergangenen Jahren,
aber auch immer höhere Anforderungen an die umweltgerechte Entsorgung und Verwertung der Abfälle haben zu einem erheblichen Kostendruck geführt, der eine Anpassung
der Entsorgungsgebühren erforderlich macht. Die neuen
Gebühren wurden für drei Jahre kalkuliert, bleiben also
mindestens bis Ende 2018 unverändert.
Ändert sich die
Gebührensystematik?
Die Gebührensystematik ändert sich nicht. Auch weiterhin besteht die Gebühr für die Restmülltonne aus einer
Grundgebühr und einer Leistungsgebühr. Über die Grundgebühr werden die Gebührenpflichtigen an den Fixkosten
der Abfallentsorgung beteiligt. Diese fallen unabhängig
von der Abfallmenge an. Die Grundgebühr wird pro veranlagtem Restabfallbehälter erhoben und beträgt für die
40 Liter bis 240 Liter Restmülltonnen 42,24 €.
Mit der Leistungsgebühr werden die variablen Kosten der
Abfallentsorgung gedeckt. Sie wird für die Restmüll- und
Biotonne erhoben und richtet sich nach der Größe des Behälters.
Die jeweilige Größe der Restmülltonne wird auch weiterhin
nach der Anzahl der Personen im Haushalt festgelegt. Es gilt
ein Mindestbehältervolumen von 20 Liter je Haushaltsmitglied. Ein 4- bzw. 5-Personenhaushalt muss daher mindestens eine 80 Liter Restmülltonne vorhalten. Die Größe
der Biotonne ist dagegen frei wählbar.