GEBÜHRENÜBERSICHT ABFÄLLE ZUR BESEITIGUNG Auszug aus der Gebührensatzung zur Satzung über die Entsorgung von Abfällen im Kreis Ostholstein (Abfallwirtschaftssatzung) in der jeweils gültigen Fassung 14- tägliche Abfuhr der Abfallsammelbehälter - Jahresgebühren in € gemäß § 4 der Abfallgebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung Tarif laut Gebührenbescheid Gefäßvolumen für Rest- oder für Bioabfall T11M80 T11L802 80 Liter T11B80 80 Liter T11M120 T11L1202 120 Liter T11B120 120 Liter T11M240 T11L2402 240 Liter T11M770 T11L7702 770 Liter Bioabfall Restabfall Restabfall Restabfall Jahresmindestgebühr Jahresleistungsgebühr Jahresgesamtgebühr Jahresleistungsgebühr (= Jahresgesamtgebühr, da Bioabfallgefäße ohne Jahresmindestgebühr) 50,04 € 99,84 € 149,88 € 63,96 € 62,52 € 149,76 € 212,28 € 96,00 € 75,00 € 299,52 € 374,52 € 219,00 € 960,96 € 1.179,96 € T11M1100 T11L11002 1.100 Liter Bioabfallbehälter nur bis 120 Liter 312,84 € 1.372,80 € 1.685,64 € 4- wöchentliche Abfuhr der Abfallsammelbehälter - Jahresgebühren in € gemäß § 4 der Abfallgebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung Tarif laut Gebührenbescheid Gefäßvolumen für Rest- oder für Bioabfall T11M80 T11L804 80 Liter Restabfall Restabfall Restabfall Jahresmindestgebühr Jahresleistungsgebühr Jahresgesamtgebühr Bioabfall 50,04 € 49,92 € 99,96 € 1 Person 80 Liter auf Antrag 50,04 € T11M120 T11L1204 120 Liter 62,52 € T11M240 T11L2404 240 Liter T11M770 T11L7704 770 Liter T11M1100 T11L11004 1.100 Liter T11M80 T11L8041P 39,94 € 89,98 € 74,88 € 137,40 € 75,00 € aus hygienischen Gründen nur 14-tägliche Abfuhr möglich 149,76 € 224,76 € 219,00 € 480,48 € 699,48 € 312,84 € 686,40 € 999,24 € Die Mehrfachabfuhrgebühr für Abfallsammelbehälter 770 l und 1.100 l beträgt gemäß § 4 Abs. 4 der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung: Abfallsammelbehälter 770 l je Abfuhr 50,50 € Abfallsammelbehälter 1.100 l je Abfuhr 72,10 € Die Gebühr für die Bearbeitung einer beantragten, zulässigen Änderung der Behälterausstattung beträgt gem. § 9 Abs. 2: Abfallsammelbehälter Abfallsammelbehälter 240 l je Änderung 25,00 € 770 l bis 1.100 l je Änderung 35,00 € 80 l bis Stand: 01.01.2011 Unternehmen ZVO Gruppe GEBÜHRENÜBERSICHT ABFÄLLE ZUR BESEITIGUNG Gebührensätze für die Abfallentsorgung durch Bedarfsabfuhr der Abfallsammelbehälter gemäß § 5 der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung Abfallsammelbehälter mit einem Füllraum von * Gefäßvorhaltegebühr Jahresgebühr Zuschlag, z. B., wenn Wartezeiten anfallen Zuatzgebühr je Abfuhr des Abfallsammelbehälters 770 Liter 27,60 € 45,58 € * 1.100 Liter 23,90 € 65,10 € * je angefangene halbe Stunde 60,00 € Werden von Überlassungspflichtigen technische Einrichtungen eingesetzt, die das Abfallvolumen verringern, wird ein Zuschlag erhoben. Der Zuschlag beträgt bei einer Verdichtung im Verhältnis von bis zu 2 zu 1 100% der Zusatzgebühr 3 zu 1 200% der Zusatzgebühr 4 zu 1 300% der Zusatzgebühr gemäß § 6 der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung Großcontainer mit einem Füllraum von Abfuhrgebühr Großcontainern ab 5,5 m³ für Standcontainer/ Presscontainer Gefäßvorhaltegebühr Jahresgebühr Abfuhrgebühr Großcontainern ab 5,5 m³ für Wechselcontainer je Abfuhr 5,5 m³ 101,20 € bis 11 m³ 214,35 € bis 15 m³ 236,60 € über 15 m³ 274,90 € 91,00 € Beseitigungsgebühr je t je angefangene halbe Stunde je Abfuhr 61,20 € *) unterhalb der geeichten Mindestlast der Waage nach Volumen Zuschlag, z. B., wenn Wartezeiten anfallen 150,00 €*) 60,00 € je angefangenen m3 18,50 € Gebührensätze für die Abfallentsorgung durch eine Sonderabfuhr gemäß § 8 der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung Gebühr für die Beförderung eines Großcontainers ab 5,5 m³ Gebühr für die Bereitstellung eines Großcontainers je Abfuhr ab dem 4. Tag Gebühr für die Beseitigung des in einem Großcontainer überlassenen Abfalls je t 132,90 € *) 15,20 € Gebühr für die Gebühr für die kurzfristige kurzfristige gebührenpflichtige Inanspruchnahme Inanspruchnahme Entsorgung Express-Service eines eines sperriger Abfälle Entsorgung AbfallsammelAbfallsammel(Sperrmüll, max. sperriger Abfälle behälters 770 l behälters 1.100 l 10 m³ je Abfuhr) Zusätzlich je Abfuhr je m³ (max. 1 Woche) (max. 1 Woche) je Abfuhr 210,00 €*) 87,15 € je Abfuhr 121,20 € unterhalb der geeichten Mindestlast der Waage nach Volumen 29,60 € **) 49,20 € je angefangenen m3 25,90 € je angefangenen m3 25,00 € Kleinstmengen (120 l Sack) 4,20 € je Abfallsack 7,00 € **) Die Entsorgung sperriger Abfälle gem. § 14, Abs. 2 der Abfallwirtschaftsatzung ist bis zu einem Volumen von 3 m³ in den Gebühren der Regelabfuhr enthalten. Sonstiges Dämmmaterial (ASN 170603*, 170604) Gebührensätze für selbst angelieferte Abfälle gemäß § 7 Abs. 4 der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung Abfallentsorgung unter Verwendung von Abfallsäcken (120 l) gemäß § 9 Abs. 1 der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung Stand: 01.09.2015 Unternehmen ZVO Gruppe
© Copyright 2024 ExpyDoc