1.100 Liter 14-tägl. 102,05 € 102,05 € 1.100 Liter wöchentlich 204,10 € 204,10 € 60 Liter 4,49 € 4,00 € 80 Liter 5,99 € 5,34 € 120 Liter 8,98 € 8,01 € 240 Liter 17,96 € 16,01 € KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont Ohsener Straße 98 31789 Hameln Tel. 05151 9561-0 Fax 05151 9561-38 [email protected] kaw.hameln-pyrmont.de Mehr Infos auch unter: kaw.hameln-pyrmont.de Bioabfall 770 Liter 14-tägl. 71,44 € 71,44 € 770 Liter wöchentlich 142,87 € 142,87 € Restmüll Behältergröße Kernstadt Hameln und Bad Pyrmont Übrige Städte und Gemeinden WIR HALTEN HAMELN-PYRMONT SAUBER Gewerbliche Nutzung (monatliche Gebühr) 770 Liter 14-tägl. 114,58 € 114,58 € 770 Liter wöchentlich 229,17 € 229,17 € 1.100 Liter 14-tägl. 163,69 € 163,69 € 1.100 Liter wöchentlich 327,38 € 327,38 € 60 Liter 1,64 € 1,46 € 80 Liter 2,18 € 1,95 € 120 Liter 3,28 € 2,92 € 240 Liter 6,55 € 5,84 € Bioabfall 8,93 € 8,56 € 80 Liter 11,90 € 11,41 € 120 Liter 17,86 € 17,11 € 180 Liter 26,79 € 25,67 € 240 Liter 35,71 € 34,23 € kaw.hameln-pyrmont.de/ Downloads Sollten Sie sich für den gesamten Inhalt der neuen Satzungen interessieren, bietet sich hierfür die Möglichkeit des Downloads beider Schriftstücke im PDFFormat auf unserer Homepage unter: i Informationen zu Ihrem Abfallgebührenbescheid 60 Liter Sehr geehrte Damen und Herren, 6,42 € der Kreistag des Landkreises Hameln-Pyrmont hat in seiner Sitzung am 08.12.2015 die Neufassung der Abfallentsorgungssatzung und der Abfallgebührensatzung verabschiedet. Nach 13 Jahren ist es leider unumgänglich, Ihre Abfallgebühren zum 01.01.2016 anzupassen. Mit heutiger Post übersenden wir Ihnen deshalb Ihren neuen Abfallgebührenbescheid. 4,28 € 6,70 € Die genannten Satzungen bringen für Sie als Kunden einige Neuigkeiten mit sich, die Sie unter Umständen zu einer Rückantwort an die KAW veranlassen werden. Hierfür liegt unserem Schreiben ein gelbes Antwortformular bei, welches Sie bitte im Bedarfsfall ausfüllen und kostenfrei mit dem beiliegenden Rückumschlag bis zum 08.01.2016 an uns zurückschicken. 4,46 € 45 Liter (60 Liter - 3 Pers.) Das ändert sich für Sie! Nähere Informationen hierzu finden Sie im Innenteil dieses Flyers. 30 Liter (60 Liter - 2 Pers.) i 05151 9561-14, -15 und -18 Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und für das Jahr 2016 viel Glück und Gesundheit zu wünschen. Gleichzeitig bedanken wir uns für das in uns gesetzte Vertrauen. Für Sie da zu sein, ist auch weiterhin unser Verständnis von kommunaler Daseinsvorsorge! 2,14 € Übrige Städte und Gemeinden Die neue Abfallsatzung 2016 Hameln, im Dezember 2015 2,23 € Kernstadt Hameln und Bad Pyrmont Kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Abfallentsorgung sowie Gebühren- und Behälterfragen ist unser Kundenservice. Zu unseren Geschäftszeiten von Montag bis Donnerstag von 07.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 07.30 bis 16.00 Uhr freuen wir uns auf Ihren Anruf! Dies bedeutet, dass die Fixkosten für die Bioabfuhr künftig durch die Restmüllgebühr gedeckt werden, was schließlich zu einer Reduzierung der Bioabfallgebühren führt. Nach der letzten Gebührenerhöhung im Jahr 2003 ist es der KAW gelungen, die Gebühren durch verantwortungsbewusstes Wirtschaften über einen langen Zeitraum stabil zu halten. In den Jahren 2007 und 2009 konnten die Gebührensätze sogar gesenkt werden. Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten! Ihr Team von der KAW 15 Liter (60 Liter - 1 Pers.) Restmüll Behältergröße Privathaushalte (monatliche Gebühr) (gültig ab 01.01.2016) Gebührenübersicht Gebührenanpassung und wesentliche Satzungsänderungen Unvermeidbare Erhöhung der Restmüllgebühren Die Nutzung der Biotonne lohnt sich also – grün, gut, günstig! Was ändert sich für mich? Allgemeine Kostensteigerungen, der nicht zu beeinflussende Rückgang von Erlösen bei der Wertstoffvermarktung sowie eine kontinuierliche Reduzierung des Restmüllbehältervolumens führten nun dazu, dass die Abfallgebühren neu berechnet werden mussten. Die daraus resultierende Steigerung der Restmüllgebühren war mithin leider unvermeidbar. Die positive Nachricht: Die Gebühren für die Biotonne werden zum 01.01.2016 gesenkt! Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Bioabfälle strikt getrennt vom Restmüll zu verwerten. Sie haben die Wahl, hierfür eine Biotonne zu nutzen oder sämtliche im Haushalt anfallenden Bioabfälle selbst zu kompostieren (Eigenkompostierung). Die KAW hat es sich zur Aufgabe gemacht, dem Kreislaufwirtschaftsgedanken Rechnung zu tragen und die Verwertungsquote deutlich zu erhöhen. Damit für Sie künftig ein zusätzlicher Anreiz zur Nutzung der Biotonne gegeben ist, wurde bei der Gebührengestaltung eine sogenannte Quersubventionierung vorgenommen. Folgende wesentliche Änderungen ergeben sich mit Inkrafttreten der neuen Satzungsbestimmungen für Sie: • Konsequente Trennung aller Bioabfälle vom Restmüll • Auch Küchen- und Speiseabfälle gehören entweder in die Biotonne oder auf den Komposthaufen • Reduzierung des Restmüll-Mindestvolumens von bisher 10 Liter/Woche auf jetzt 7,5 Liter/Woche pro Person • Einführung der neuen Restmüllbehältergröße von 180 Liter • Erweiterung der Mindernutzungsmöglichkeiten beim Restmüll für Grundstücke, die von 1 bis 3 Personen bewohnt werden • Flexiblerer Nutzungszeitraum für die Saisonbiotonne Mehr Infos im Innenteil. 17,96 € 240 Liter 8,98 € 120 Liter 5,99 € 80 Liter 4,49 € 60 Liter 16,01 € 8,01 € 5,34 € 4,00 € KreisAbfallWirtschaft Landkreis Hameln-Pyrmont Ohsener Straße 98 31789 Hameln Tel. 05151 9561-0 Fax 05151 9561-38 [email protected] kaw.hameln-pyrmont.de Mehr Infos auch unter: kaw.hameln-pyrmont.de Bioabfall 1.100 Liter wöchentlich 204,10 € 102,05 € 1.100 Liter 14-tägl. 142,87 € 770 Liter wöchentlich 71,44 € 770 Liter 14-tägl. 204,10 € 102,05 € 142,87 € 71,44 € Restmüll Kernstadt Hameln und Bad Pyrmont Behältergröße Übrige Städte und Gemeinden WIR HALTEN HAMELN-PYRMONT SAUBER Gewerbliche Nutzung (monatliche Gebühr) 6,55 € 240 Liter 3,28 € 120 Liter 2,18 € 80 Liter 1,64 € 60 Liter 5,84 € 2,92 € 1,95 € 1,46 € Bioabfall 327,38 € 114,58 € 35,71 € 26,79 € 180 Liter 17,86 € 120 Liter 11,90 € 80 Liter 8,93 € 60 Liter 6,70 € 45 Liter (60 Liter - 3 Pers.) 4,46 € 30 Liter (60 Liter - 2 Pers.) 2,23 € 15 Liter (60 Liter - 1 Pers.) 114,58 € 34,23 € 25,67 € 17,11 € 11,41 € 8,56 € 6,42 € 4,28 € 2,14 € Restmüll Behältergröße Kernstadt Hameln und Bad Pyrmont Übrige Städte und Gemeinden Privathaushalte (monatliche Gebühr) (gültig ab 01.01.2016) Gebührenübersicht Sollten Sie sich für den gesamten Inhalt der neuen Satzungen interessieren, bietet sich hierfür die Möglichkeit des Downloads beider Schriftstücke im PDFFormat auf unserer Homepage unter: i i 05151 9561-14, -15 und -18 Kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Abfallentsorgung sowie Gebühren- und Behälterfragen ist unser Kundenservice. Zu unseren Geschäftszeiten von Montag bis Donnerstag von 07.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 07.30 bis 16.00 Uhr freuen wir uns auf Ihren Anruf! Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten! Das ändert sich für Sie! Die neue Abfallsatzung 2016 Hameln, im Dezember 2015 240 Liter kaw.hameln-pyrmont.de/ Downloads Ihr Team von der KAW 770 Liter 14-tägl. 163,69 € 229,17 € Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und für das Jahr 2016 viel Glück und Gesundheit zu wünschen. Gleichzeitig bedanken wir uns für das in uns gesetzte Vertrauen. Für Sie da zu sein, ist auch weiterhin unser Verständnis von kommunaler Daseinsvorsorge! 163,69 € Nähere Informationen hierzu finden Sie im Innenteil dieses Flyers. 229,17 € Die genannten Satzungen bringen für Sie als Kunden einige Neuigkeiten mit sich, die Sie unter Umständen zu einer Rückantwort an die KAW veranlassen werden. Hierfür liegt unserem Schreiben ein gelbes Antwortformular bei, welches Sie bitte im Bedarfsfall ausfüllen und kostenfrei mit dem beiliegenden Rückumschlag bis zum 08.01.2016 an uns zurückschicken. 1.100 Liter 14-tägl. der Kreistag des Landkreises Hameln-Pyrmont hat in seiner Sitzung am 08.12.2015 die Neufassung der Abfallentsorgungssatzung und der Abfallgebührensatzung verabschiedet. Nach 13 Jahren ist es leider unumgänglich, Ihre Abfallgebühren zum 01.01.2016 anzupassen. Mit heutiger Post übersenden wir Ihnen deshalb Ihren neuen Abfallgebührenbescheid. 770 Liter wöchentlich 327,38 € Sehr geehrte Damen und Herren, 1.100 Liter wöchentlich Informationen zu Ihrem Abfallgebührenbescheid Gebührenanpassung und wesentliche Satzungsänderungen Nach der letzten Gebührenerhöhung im Jahr 2003 ist es der KAW gelungen, die Gebühren durch verantwortungsbewusstes Wirtschaften über einen langen Zeitraum stabil zu halten. In den Jahren 2007 und 2009 konnten die Gebührensätze sogar gesenkt werden. Unvermeidbare Erhöhung der Restmüllgebühren Allgemeine Kostensteigerungen, der nicht zu beeinflussende Rückgang von Erlösen bei der Wertstoffvermarktung sowie eine kontinuierliche Reduzierung des Restmüllbehältervolumens führten nun dazu, dass die Abfallgebühren neu berechnet werden mussten. Die daraus resultierende Steigerung der Restmüllgebühren war mithin leider unvermeidbar. Die positive Nachricht: Die Gebühren für die Biotonne werden zum 01.01.2016 gesenkt! Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Bioabfälle strikt getrennt vom Restmüll zu verwerten. Sie haben die Wahl, hierfür eine Biotonne zu nutzen oder sämtliche im Haushalt anfallenden Bioabfälle selbst zu kompostieren (Eigenkompostierung). Die KAW hat es sich zur Aufgabe gemacht, dem Kreislaufwirtschaftsgedanken Rechnung zu tragen und die Verwertungsquote deutlich zu erhöhen. Damit für Sie künftig ein zusätzlicher Anreiz zur Nutzung der Biotonne gegeben ist, wurde bei der Gebührengestaltung eine sogenannte Quersubventionierung vorgenommen. Dies bedeutet, dass die Fixkosten für die Bioabfuhr künftig durch die Restmüllgebühr gedeckt werden, was schließlich zu einer Reduzierung der Bioabfallgebühren führt. Die Nutzung der Biotonne lohnt sich also – grün, gut, günstig! Was ändert sich für mich? Folgende wesentliche Änderungen ergeben sich mit Inkrafttreten der neuen Satzungsbestimmungen für Sie: • Konsequente Trennung aller Bioabfälle vom Restmüll • Auch Küchen- und Speiseabfälle gehören entweder in die Biotonne oder auf den Komposthaufen • Reduzierung des Restmüll-Mindestvolumens von bisher 10 Liter/Woche auf jetzt 7,5 Liter/Woche pro Person • Einführung der neuen Restmüllbehältergröße von 180 Liter • Erweiterung der Mindernutzungsmöglichkeiten beim Restmüll für Grundstücke, die von 1 bis 3 Personen bewohnt werden • Flexiblerer Nutzungszeitraum für die Saisonbiotonne Mehr Infos im Innenteil. i i i i Bitte beachten: Wichtige Hinweise! Die Angaben auf Ihrem Gebührenbescheid berücksichtigen die vorliegenden Daten bis zum Stichdatum 02.12.2015. Für nachfolgende Änderungsanträge erhalten Sie im neuen Jahr automatisch einen gesonderten Bescheid. Aufgrund der zum 01.01.2016 neu geltenden Satzungsbestimmungen können alle bisherigen Eigenkompostierungserklärungen nicht fortgelten. Stattdessen ist auf Ihrem aktuellen Gebührenbescheid satzungsgemäß jetzt eine Biotonne zum 01.04.2016 aufgeführt, die sich an Ihrem aktuellen Restmüllvolumen orientiert. Bitte bedenken Sie: Bioabfälle dürfen nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden, dafür nutzen Sie bitte Ihre Biotonne. Die im Bescheid aufgeführte Biotonne wird Ihnen im März 2016 ausgeliefert. Eine Ausnahme von der Nutzung ist nur möglich, wenn Sie sämtliche Bioabfälle selbst kompostieren. Da nun eine strengere Pflicht zur Verwertung der biogenen Abfälle besteht, muss die KAW jeden Grundstückseigentümer mit dem Wunsch zur Eigenkompostierung bitten, sich in Anerkennung dieser neuen Rahmenbedingungen noch einmal neu zu verpflichten. i Gleiches gilt für bisherige Mindernutzungen der 60 LiterRestmülltonne (bisher für Grundstücke mit 1 oder 2 Personen). Da durch die Einführung des neuen Mindestvolumens von 7,5 Liter/Person/Woche eine neue Bemessungsgrundlage vorliegt, ist bei gewünschter Inanspruchnahme der Mindernutzung ebenfalls eine neue Beantragung Ihrerseits nötig. Die Mindernutzung ist ab 2016 nun auch für 3-Personen-Grundstücke möglich! Die KAW hofft auf Ihre Mitarbeit und bittet um Ihr Verständnis. So geht es für Sie weiter: Im Zuge der Änderung der Satzungsbestimmungen und des damit verbundenen Bescheidversands an alle Kunden erwartet die KAW eine immense Zahl an Rückmeldungen. Einhergehend mit den vielen Änderungswünschen stellen die daraus resultierenden Tonnenveränderungen eine enorme und keineswegs alltägliche logistische Herausforderung für das gesamte KAW-Team dar. Die Bearbeitung Ihrer Anträge und die Auslieferung der von Ihnen gewünschten Abfallbehälter werden sicherlich einige Wochen in Anspruch nehmen. Wir bitten daher um Geduld und Verständnis, wenn Ihr Anliegen nicht sofort von uns bearbeitet werden kann. Dies ist unser „Fahrplan“: bis 08. Januar 2016 Ihre Rücksendung des gelben Antwortformulars bis 05. Februar 2016 Bearbeitung der Anträge durch den Kundenservice bis 31. März 2016 Durchführung der Tausch- und Auslieferungsaufträge bis 30. April 2016 Versand der geänderten Gebührenbescheide Was müssen Sie tun? a Sie müssen überhaupt nichts tun, wenn … Was ist zu tun? Tragen Sie bitte Ihren individuellen Änderungswunsch im entsprechenden Bereich des beiliegenden Antwortformulars sorgfältig ein und senden Sie es unterschrieben zurück. Sie erhalten dann sobald wie möglich einen geänderten Gebührenbescheid von uns. Mindernutzung der Restmülltonne: Für die … Sie keine Veränderung der Größe oder Anzahl Ihrer Restmüll- und Biotonne(n) wünschen. 60 Liter-Restmülltonne können Eigentümer von 1-, 2- oder 3-Personen-Grundstücken schriftlich erklären, nur einen Teil des Gefäßes zu befüllen (Mindernutzung von 15, 30 oder 45 Litern). Im Gegenzug bezahlen Sie auch nur den entsprechenden Anteil der Abfallgebühr einer vollen 60 Liter-Tonne dafür (siehe Gebührenübersicht auf der Rückseite). Was ist zu tun? Legen Sie unsere Informationsschrei- Eigenkompostierung: Füllen Sie bitte die Verpflich- ben und den neuen Gebührenbescheid einfach zu Ihren Akten. Ihr beiliegender Bescheid hat in genau dieser Form Bestand und Gültigkeit. tung zur Eigenkompostierung im beigefügten Antwortformular aus und senden Sie es unterschrieben zurück. Sie erhalten dann sobald wie möglich einen geänderten Gebührenbescheid von uns. Dementsprechend würde Ihnen keine Biotonne zum 01.04.2016 zur Verfügung gestellt. b Wir benötigen Ihre Rückmeldung bis zum 08.01.2016, wenn … … Sie eine andere Biotonne als auf dem Bescheid vermerkt wünschen. … Sie eine Saisonbiotonne wünschen. … Sie Größe oder Anzahl der Restmülltonne(n) ändern möchten. … Sie eine Mindernutzung für die 60 LiterRestmülltonne beantragen wollen. … Sie sämtliche anfallenden Bioabfälle selbst kompostieren wollen (Eigenkompostierung). i Wertstoff Bioabfall Warum ist "Bio" gut? Bioabfälle sind Wertstoffe voller Energie. In einer Vergärungsanlage verarbeitet, können sie als bedeutende Energieträger für die Zukunft dienen und einen positiven Beitrag zur Klimabilanz leisten. Die Voraussetzung dafür: Trennen Sie bitte Ihre Bioabfälle vom Restmüll! Die Standardlösung: Biotonne Im aktuellen Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes ist verankert: Bioabfälle dürfen nicht zusammen mit dem Restmüll entsorgt werden. Auch nach den Bestimmungen der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Hameln-Pyrmont müssen ab dem 01.01.2016 Fischgräte, Kotelettknochen, Orangenschale & Co. durchgängig getrennt verwertet werden. Hierfür können Sie einfach und bequem die Biotonne nutzen. In den Größen 60, 80, 120 und 240 Liter kann die Biotonne frei miteinander kombiniert werden. Der Leitsatz „Grün, gut, günstig!“ gilt übrigens mehr denn je, denn durch die bewusste Quersubventionierung der Biotonne aus der Restmüllgebühr ist beabsichtigt, den vom Gesetzgeber gewünschten Anreiz zur Nutzung der Biotonne auch gebührenseitig noch einmal ausdrücklich zu untermauern. Wichtig: Sobald Sie zu einem der vorangegangenen Punkte unter b eine Änderung bei der KAW beantragen möchten, folgen Sie bitte den Hinweisen im beigefügten gelben Antwortformular und füllen Sie unbedingt auch Punkt 1. (Angaben des Grundstückseigentümers) vollständig aus! Wir bitten Sie, uns Ihre Änderungswünsche spätestens bis zum 08.01.2016 mitzuteilen. Alle Änderungsanträge, die die KAW fristgerecht erreichen, werden rückwirkend zum 01.01.2016 gebührenwirksam. Günstig und flexibel: Saisonbiotonne Eine gute Ergänzung für die Vegetationsphase und größere Mengen an Gartenabfällen ist die Saisonbiotonne. Von März bis November (mindestens über einen Zeitraum von 6 Monaten) kann diese hinzubestellt werden. Die Ausnahme von der Regel: Eigenkompostierung Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Nutzung einer Biotonne ermöglicht im Prinzip lediglich die Eigenkompostierung. Sie setzt allerdings die konsequente Kompostierung aller häuslichen Bioabfälle (u.a. Obstschalen, Lebensmittel-, Speise- und Gemüsereste, Fleisch- und Wurstwaren, Eierschalen, Kaffee- und Teesatz) über das ganze Jahr voraus. Der gewonnene Kompost ist im eigenen Garten wieder auszubringen. Die Eigenkompostierung ist schriftlich gegenüber der KAW anzuzeigen. Der Antragsteller muss sich verpflichten, den Bioabfall in eigenen Anlagen auf dem angeschlossenen oder einem in seinem Besitz befindlichen Grundstück ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten. Hierzu ist ein eigenes oder eigennutzbares Grundstück mit mindestens 50 m² unversiegelter Fläche je Bewohner vonnöten. Egal ob Eigenkompostierung oder Biotonne – Sie können aus Abfall einen wichtigen Wertstoff machen! Darum ist "Bio" gut! Mehr Infos auch unter: kaw.hameln-pyrmont.de
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