PDF: 932 KB - Landkreis Hameln

1.100 Liter 14-tägl.
102,05 €
102,05 €
1.100 Liter wöchentlich
204,10 €
204,10 €
60 Liter
4,49 €
4,00 €
80 Liter
5,99 €
5,34 €
120 Liter
8,98 €
8,01 €
240 Liter
17,96 €
16,01 €
KreisAbfallWirtschaft
Landkreis Hameln-Pyrmont
Ohsener Straße 98
31789 Hameln
Tel. 05151 9561-0
Fax 05151 9561-38
[email protected]
kaw.hameln-pyrmont.de
Mehr Infos auch unter:
kaw.hameln-pyrmont.de
Bioabfall
770 Liter 14-tägl.
71,44 €
71,44 €
770 Liter wöchentlich
142,87 €
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Restmüll
Behältergröße
Kernstadt Hameln
und Bad Pyrmont
Übrige Städte
und Gemeinden
WIR HALTEN HAMELN-PYRMONT SAUBER
Gewerbliche Nutzung (monatliche Gebühr)
770 Liter 14-tägl.
114,58 €
114,58 €
770 Liter wöchentlich
229,17 €
229,17 €
1.100 Liter 14-tägl.
163,69 €
163,69 €
1.100 Liter wöchentlich
327,38 €
327,38 €
60 Liter
1,64 €
1,46 €
80 Liter
2,18 €
1,95 €
120 Liter
3,28 €
2,92 €
240 Liter
6,55 €
5,84 €
Bioabfall
8,93 €
8,56 €
80 Liter
11,90 €
11,41 €
120 Liter
17,86 €
17,11 €
180 Liter
26,79 €
25,67 €
240 Liter
35,71 €
34,23 €
kaw.hameln-pyrmont.de/
Downloads
Sollten Sie sich für den gesamten Inhalt der neuen
Satzungen interessieren, bietet sich hierfür die
Möglichkeit des Downloads beider Schriftstücke im PDFFormat auf unserer Homepage unter:
i
Informationen zu Ihrem
Abfallgebührenbescheid
60 Liter
Sehr geehrte Damen und Herren,
6,42 €
der Kreistag des Landkreises Hameln-Pyrmont hat in seiner
Sitzung am 08.12.2015 die Neufassung der Abfallentsorgungssatzung und der Abfallgebührensatzung verabschiedet. Nach
13 Jahren ist es leider unumgänglich, Ihre Abfallgebühren zum
01.01.2016 anzupassen. Mit heutiger Post übersenden wir Ihnen deshalb Ihren neuen Abfallgebührenbescheid.
4,28 €
6,70 €
Die genannten Satzungen bringen für Sie als Kunden einige
Neuigkeiten mit sich, die Sie unter Umständen zu einer Rückantwort an die KAW veranlassen werden. Hierfür liegt unserem
Schreiben ein gelbes Antwortformular bei, welches Sie bitte
im Bedarfsfall ausfüllen und kostenfrei mit dem beiliegenden
Rückumschlag bis zum 08.01.2016 an uns zurückschicken.
4,46 €
45 Liter (60 Liter - 3 Pers.)
Das ändert sich für Sie!
Nähere Informationen hierzu
finden Sie im Innenteil dieses Flyers.
30 Liter (60 Liter - 2 Pers.)
i 05151 9561-14, -15 und -18
Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen und Ihrer Familie
ein frohes Weihnachtsfest und für das Jahr 2016 viel Glück und
Gesundheit zu wünschen. Gleichzeitig bedanken wir uns für das
in uns gesetzte Vertrauen. Für Sie da zu sein, ist auch weiterhin
unser Verständnis von kommunaler Daseinsvorsorge!
2,14 €
Übrige Städte
und Gemeinden
Die neue
Abfallsatzung 2016
Hameln, im Dezember 2015
2,23 €
Kernstadt Hameln
und Bad Pyrmont
Kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das
Thema Abfallentsorgung sowie Gebühren- und Behälterfragen ist unser Kundenservice. Zu unseren Geschäftszeiten von
Montag bis Donnerstag von 07.30 bis 17.00 Uhr und Freitag
von 07.30 bis 16.00 Uhr freuen wir uns auf Ihren Anruf!
Dies bedeutet, dass die Fixkosten für die Bioabfuhr künftig
durch die Restmüllgebühr gedeckt werden, was schließlich
zu einer Reduzierung der Bioabfallgebühren führt.
Nach der letzten Gebührenerhöhung im Jahr 2003 ist es
der KAW gelungen, die Gebühren durch verantwortungsbewusstes Wirtschaften über einen langen Zeitraum stabil zu
halten. In den Jahren 2007 und 2009 konnten die Gebührensätze sogar gesenkt werden.
Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten!
Ihr Team von der KAW
15 Liter (60 Liter - 1 Pers.)
Restmüll
Behältergröße
Privathaushalte (monatliche Gebühr)
(gültig ab 01.01.2016)
Gebührenübersicht
Gebührenanpassung
und wesentliche
Satzungsänderungen
Unvermeidbare Erhöhung
der Restmüllgebühren
Die Nutzung der Biotonne lohnt sich also –
grün, gut, günstig!
Was ändert sich für mich?
Allgemeine Kostensteigerungen, der nicht zu beeinflussende
Rückgang von Erlösen bei der Wertstoffvermarktung sowie
eine kontinuierliche Reduzierung des Restmüllbehältervolumens führten nun dazu, dass die Abfallgebühren neu berechnet werden mussten. Die daraus resultierende Steigerung
der Restmüllgebühren war mithin leider unvermeidbar.
Die positive Nachricht: Die Gebühren für die
Biotonne werden zum 01.01.2016 gesenkt!
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Bioabfälle strikt
getrennt vom Restmüll zu verwerten. Sie haben die Wahl,
hierfür eine Biotonne zu nutzen oder sämtliche im Haushalt
anfallenden Bioabfälle selbst zu kompostieren (Eigenkompostierung). Die KAW hat es sich zur Aufgabe gemacht,
dem Kreislaufwirtschaftsgedanken Rechnung zu tragen
und die Verwertungsquote deutlich zu erhöhen. Damit für
Sie künftig ein zusätzlicher Anreiz zur Nutzung der Biotonne gegeben ist, wurde bei der Gebührengestaltung
eine sogenannte Quersubventionierung vorgenommen.
Folgende wesentliche Änderungen ergeben sich mit
Inkrafttreten der neuen Satzungsbestimmungen für Sie:
• Konsequente Trennung aller Bioabfälle vom Restmüll
• Auch Küchen- und Speiseabfälle gehören entweder
in die Biotonne oder auf den Komposthaufen
• Reduzierung des Restmüll-Mindestvolumens von bisher
10 Liter/Woche auf jetzt 7,5 Liter/Woche pro Person
• Einführung der neuen Restmüllbehältergröße
von 180 Liter
• Erweiterung der Mindernutzungsmöglichkeiten
beim Restmüll für Grundstücke, die von 1 bis 3 Personen
bewohnt werden
• Flexiblerer Nutzungszeitraum für die Saisonbiotonne
Mehr Infos
im Innenteil.
17,96 €
240 Liter
8,98 €
120 Liter
5,99 €
80 Liter
4,49 €
60 Liter
16,01 €
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5,34 €
4,00 €
KreisAbfallWirtschaft
Landkreis Hameln-Pyrmont
Ohsener Straße 98
31789 Hameln
Tel. 05151 9561-0
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Bioabfall
1.100 Liter wöchentlich
204,10 €
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142,87 €
770 Liter wöchentlich
71,44 €
770 Liter 14-tägl.
204,10 €
102,05 €
142,87 €
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Restmüll
Kernstadt Hameln
und Bad Pyrmont
Behältergröße
Übrige Städte
und Gemeinden
WIR HALTEN HAMELN-PYRMONT SAUBER
Gewerbliche Nutzung (monatliche Gebühr)
6,55 €
240 Liter
3,28 €
120 Liter
2,18 €
80 Liter
1,64 €
60 Liter
5,84 €
2,92 €
1,95 €
1,46 €
Bioabfall
327,38 €
114,58 €
35,71 €
26,79 €
180 Liter
17,86 €
120 Liter
11,90 €
80 Liter
8,93 €
60 Liter
6,70 €
45 Liter (60 Liter - 3 Pers.)
4,46 €
30 Liter (60 Liter - 2 Pers.)
2,23 €
15 Liter (60 Liter - 1 Pers.)
114,58 €
34,23 €
25,67 €
17,11 €
11,41 €
8,56 €
6,42 €
4,28 €
2,14 €
Restmüll
Behältergröße
Kernstadt Hameln
und Bad Pyrmont
Übrige Städte
und Gemeinden
Privathaushalte (monatliche Gebühr)
(gültig ab 01.01.2016)
Gebührenübersicht
Sollten Sie sich für den gesamten Inhalt der neuen
Satzungen interessieren, bietet sich hierfür die
Möglichkeit des Downloads beider Schriftstücke im PDFFormat auf unserer Homepage unter:
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Kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das
Thema Abfallentsorgung sowie Gebühren- und Behälterfragen ist unser Kundenservice. Zu unseren Geschäftszeiten von
Montag bis Donnerstag von 07.30 bis 17.00 Uhr und Freitag
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Die neue
Abfallsatzung 2016
Hameln, im Dezember 2015
240 Liter
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Ihr Team von der KAW
770 Liter 14-tägl.
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Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen und Ihrer Familie
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Gesundheit zu wünschen. Gleichzeitig bedanken wir uns für das
in uns gesetzte Vertrauen. Für Sie da zu sein, ist auch weiterhin
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Neuigkeiten mit sich, die Sie unter Umständen zu einer Rückantwort an die KAW veranlassen werden. Hierfür liegt unserem
Schreiben ein gelbes Antwortformular bei, welches Sie bitte
im Bedarfsfall ausfüllen und kostenfrei mit dem beiliegenden
Rückumschlag bis zum 08.01.2016 an uns zurückschicken.
1.100 Liter 14-tägl.
der Kreistag des Landkreises Hameln-Pyrmont hat in seiner
Sitzung am 08.12.2015 die Neufassung der Abfallentsorgungssatzung und der Abfallgebührensatzung verabschiedet. Nach
13 Jahren ist es leider unumgänglich, Ihre Abfallgebühren zum
01.01.2016 anzupassen. Mit heutiger Post übersenden wir Ihnen deshalb Ihren neuen Abfallgebührenbescheid.
770 Liter wöchentlich
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Informationen zu Ihrem
Abfallgebührenbescheid
Gebührenanpassung
und wesentliche
Satzungsänderungen
Nach der letzten Gebührenerhöhung im Jahr 2003 ist es
der KAW gelungen, die Gebühren durch verantwortungsbewusstes Wirtschaften über einen langen Zeitraum stabil zu
halten. In den Jahren 2007 und 2009 konnten die Gebührensätze sogar gesenkt werden.
Unvermeidbare Erhöhung
der Restmüllgebühren
Allgemeine Kostensteigerungen, der nicht zu beeinflussende
Rückgang von Erlösen bei der Wertstoffvermarktung sowie
eine kontinuierliche Reduzierung des Restmüllbehältervolumens führten nun dazu, dass die Abfallgebühren neu berechnet werden mussten. Die daraus resultierende Steigerung
der Restmüllgebühren war mithin leider unvermeidbar.
Die positive Nachricht: Die Gebühren für die
Biotonne werden zum 01.01.2016 gesenkt!
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Bioabfälle strikt
getrennt vom Restmüll zu verwerten. Sie haben die Wahl,
hierfür eine Biotonne zu nutzen oder sämtliche im Haushalt
anfallenden Bioabfälle selbst zu kompostieren (Eigenkompostierung). Die KAW hat es sich zur Aufgabe gemacht,
dem Kreislaufwirtschaftsgedanken Rechnung zu tragen
und die Verwertungsquote deutlich zu erhöhen. Damit für
Sie künftig ein zusätzlicher Anreiz zur Nutzung der Biotonne gegeben ist, wurde bei der Gebührengestaltung
eine sogenannte Quersubventionierung vorgenommen.
Dies bedeutet, dass die Fixkosten für die Bioabfuhr künftig
durch die Restmüllgebühr gedeckt werden, was schließlich
zu einer Reduzierung der Bioabfallgebühren führt.
Die Nutzung der Biotonne lohnt sich also –
grün, gut, günstig!
Was ändert sich für mich?
Folgende wesentliche Änderungen ergeben sich mit
Inkrafttreten der neuen Satzungsbestimmungen für Sie:
• Konsequente Trennung aller Bioabfälle vom Restmüll
• Auch Küchen- und Speiseabfälle gehören entweder
in die Biotonne oder auf den Komposthaufen
• Reduzierung des Restmüll-Mindestvolumens von bisher
10 Liter/Woche auf jetzt 7,5 Liter/Woche pro Person
• Einführung der neuen Restmüllbehältergröße
von 180 Liter
• Erweiterung der Mindernutzungsmöglichkeiten
beim Restmüll für Grundstücke, die von 1 bis 3 Personen
bewohnt werden
• Flexiblerer Nutzungszeitraum für die Saisonbiotonne
Mehr Infos
im Innenteil.
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Bitte beachten:
Wichtige Hinweise!
Die Angaben auf Ihrem Gebührenbescheid berücksichtigen
die vorliegenden Daten bis zum Stichdatum 02.12.2015. Für
nachfolgende Änderungsanträge erhalten Sie im neuen Jahr
automatisch einen gesonderten Bescheid.
Aufgrund der zum 01.01.2016 neu geltenden Satzungsbestimmungen können alle bisherigen Eigenkompostierungserklärungen nicht fortgelten. Stattdessen ist auf
Ihrem aktuellen Gebührenbescheid satzungsgemäß jetzt
eine Biotonne zum 01.04.2016 aufgeführt, die sich an Ihrem
aktuellen Restmüllvolumen orientiert.
Bitte bedenken Sie: Bioabfälle dürfen nicht mehr über
die Restmülltonne entsorgt werden, dafür nutzen Sie bitte
Ihre Biotonne. Die im Bescheid aufgeführte Biotonne wird
Ihnen im März 2016 ausgeliefert. Eine Ausnahme von der
Nutzung ist nur möglich, wenn Sie sämtliche Bioabfälle
selbst kompostieren. Da nun eine strengere Pflicht zur Verwertung der biogenen Abfälle besteht, muss die KAW jeden
Grundstückseigentümer mit dem Wunsch zur Eigenkompostierung bitten, sich in Anerkennung dieser neuen Rahmenbedingungen noch einmal neu zu verpflichten.
i
Gleiches gilt für bisherige Mindernutzungen der 60 LiterRestmülltonne (bisher für Grundstücke mit 1 oder 2 Personen). Da durch die Einführung des neuen Mindestvolumens
von 7,5 Liter/Person/Woche eine neue Bemessungsgrundlage vorliegt, ist bei gewünschter Inanspruchnahme der
Mindernutzung ebenfalls eine neue Beantragung Ihrerseits
nötig. Die Mindernutzung ist ab 2016 nun auch für 3-Personen-Grundstücke möglich!
Die KAW hofft auf Ihre Mitarbeit und bittet um
Ihr Verständnis.
So geht es für Sie weiter:
Im Zuge der Änderung der Satzungsbestimmungen
und des damit verbundenen Bescheidversands an
alle Kunden erwartet die KAW eine immense Zahl an
Rückmeldungen. Einhergehend mit den vielen Änderungswünschen stellen die daraus resultierenden Tonnenveränderungen eine enorme und keineswegs alltägliche logistische Herausforderung für das gesamte
KAW-Team dar. Die Bearbeitung Ihrer Anträge und die
Auslieferung der von Ihnen gewünschten Abfallbehälter
werden sicherlich einige Wochen in Anspruch nehmen.
Wir bitten daher um Geduld und Verständnis,
wenn Ihr Anliegen nicht sofort von uns bearbeitet werden kann.
Dies ist unser „Fahrplan“:
bis 08. Januar 2016
Ihre Rücksendung des gelben Antwortformulars
bis 05. Februar 2016
Bearbeitung der Anträge durch den Kundenservice
bis 31. März 2016
Durchführung der Tausch- und Auslieferungsaufträge
bis 30. April 2016
Versand der geänderten Gebührenbescheide
Was müssen
Sie tun?
a
Sie müssen überhaupt
nichts tun, wenn …
Was ist zu tun? Tragen Sie bitte Ihren individuellen
Änderungswunsch im entsprechenden Bereich des beiliegenden Antwortformulars sorgfältig ein und senden Sie es
unterschrieben zurück. Sie erhalten dann sobald wie möglich
einen geänderten Gebührenbescheid von uns.
Mindernutzung der Restmülltonne: Für die
… Sie keine Veränderung der Größe oder
Anzahl Ihrer Restmüll- und Biotonne(n)
wünschen.
60 Liter-Restmülltonne können Eigentümer von 1-, 2- oder
3-Personen-Grundstücken schriftlich erklären, nur einen Teil
des Gefäßes zu befüllen (Mindernutzung von 15, 30 oder 45
Litern). Im Gegenzug bezahlen Sie auch nur den entsprechenden Anteil der Abfallgebühr einer vollen 60 Liter-Tonne
dafür (siehe Gebührenübersicht auf der Rückseite).
Was ist zu tun? Legen Sie unsere Informationsschrei-
Eigenkompostierung: Füllen Sie bitte die Verpflich-
ben und den neuen Gebührenbescheid einfach zu Ihren
Akten. Ihr beiliegender Bescheid hat in genau dieser Form
Bestand und Gültigkeit.
tung zur Eigenkompostierung im beigefügten Antwortformular aus und senden Sie es unterschrieben zurück.
Sie erhalten dann sobald wie möglich einen geänderten
Gebührenbescheid von uns. Dementsprechend würde Ihnen keine Biotonne zum 01.04.2016 zur Verfügung gestellt.
b
Wir benötigen Ihre
Rückmeldung bis zum
08.01.2016, wenn …
… Sie eine andere Biotonne als auf dem
Bescheid vermerkt wünschen.
… Sie eine Saisonbiotonne wünschen.
… Sie Größe oder Anzahl der Restmülltonne(n) ändern möchten.
… Sie eine Mindernutzung für die 60 LiterRestmülltonne beantragen wollen.
… Sie sämtliche anfallenden Bioabfälle selbst
kompostieren wollen (Eigenkompostierung).
i Wertstoff Bioabfall
Warum ist "Bio" gut?
Bioabfälle sind Wertstoffe voller Energie. In einer Vergärungsanlage verarbeitet, können sie als bedeutende Energieträger für die Zukunft dienen und einen positiven Beitrag zur Klimabilanz leisten. Die Voraussetzung dafür:
Trennen Sie bitte Ihre Bioabfälle vom Restmüll!
Die Standardlösung: Biotonne
Im aktuellen Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes ist verankert: Bioabfälle dürfen nicht zusammen mit dem Restmüll
entsorgt werden. Auch nach den Bestimmungen der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Hameln-Pyrmont
müssen ab dem 01.01.2016 Fischgräte, Kotelettknochen,
Orangenschale & Co. durchgängig getrennt verwertet werden. Hierfür können Sie einfach und bequem die Biotonne
nutzen.
In den Größen 60, 80, 120 und 240 Liter kann die
Biotonne frei miteinander kombiniert werden. Der
Leitsatz „Grün, gut, günstig!“ gilt übrigens mehr
denn je, denn durch die bewusste Quersubventionierung der Biotonne aus der Restmüllgebühr ist
beabsichtigt, den vom Gesetzgeber gewünschten
Anreiz zur Nutzung der Biotonne auch gebührenseitig noch einmal ausdrücklich
zu untermauern.
Wichtig: Sobald Sie zu einem der vorangegangenen Punkte unter b eine Änderung
bei der KAW beantragen möchten, folgen
Sie bitte den Hinweisen im beigefügten gelben Antwortformular und füllen Sie unbedingt auch Punkt 1. (Angaben des Grundstückseigentümers) vollständig aus!
Wir bitten Sie, uns Ihre Änderungswünsche
spätestens bis zum 08.01.2016 mitzuteilen.
Alle Änderungsanträge, die die KAW fristgerecht erreichen, werden rückwirkend
zum 01.01.2016 gebührenwirksam.
Günstig und flexibel: Saisonbiotonne
Eine gute Ergänzung für die Vegetationsphase und größere Mengen an Gartenabfällen ist die Saisonbiotonne. Von
März bis November (mindestens über einen Zeitraum von
6 Monaten) kann diese hinzubestellt werden.
Die Ausnahme von der Regel:
Eigenkompostierung
Eine Befreiung von der Verpflichtung zur Nutzung einer Biotonne ermöglicht im Prinzip lediglich die Eigenkompostierung. Sie setzt allerdings die konsequente Kompostierung
aller häuslichen Bioabfälle (u.a. Obstschalen, Lebensmittel-,
Speise- und Gemüsereste, Fleisch- und Wurstwaren, Eierschalen, Kaffee- und Teesatz) über das ganze Jahr voraus.
Der gewonnene Kompost ist im eigenen Garten wieder auszubringen.
Die Eigenkompostierung ist schriftlich gegenüber der KAW
anzuzeigen. Der Antragsteller muss sich verpflichten, den
Bioabfall in eigenen Anlagen auf dem angeschlossenen
oder einem in seinem Besitz befindlichen Grundstück
ordnungsgemäß und schadlos zu verwerten. Hierzu
ist ein eigenes oder eigennutzbares Grundstück mit
mindestens 50 m² unversiegelter Fläche je Bewohner vonnöten.
Egal ob Eigenkompostierung oder Biotonne –
Sie können aus Abfall einen wichtigen Wertstoff machen!
Darum ist "Bio" gut!
Mehr Infos auch unter:
kaw.hameln-pyrmont.de