22.02.2016 Leasing

21
BERATUNG
12. FEBRUAR 2016
BERATUNG
Pflanzenbau / 2014 hat der Bundesrat die
Blühstreifen als Biodiversitätsförderfläche
(BFF) bewilligt. Neben den generellen
Anforderungen müssen die Flächen jedes Jahr
SEITE 23
bis zum 15. Mai angesät werden.
Die zusätzlichen Kosten beachten
Leasing / Der Landwirt sollte einen Leasingvertrag gleich wie einen Versicherungsvertrag behandeln und diesen vor Abschluss genau prüfen.
BAUERNZEITUNG: Heutzutage kaufen viele Bauern ihre
Traktoren nicht mehr, sondern
sie leasen sie. Was sind Ihrer
Meinung nach die Gründe
dafür?
MARTIN ANGEHRN: Leasing ermöglicht den Erwerb von Investitionsgütern, ohne damit die Eigenmittel zu beanspruchen, was
natürlich sehr verlockend ist. So
muss der Käufer den Traktor
nicht im Voraus vollumfänglich
Martin
Angehrn
A
m Schluss sind
auch immer die
Ausstiegsklauseln zu
studieren.
erstehen, sondern finanziert diesen parallel zur Nutzung. Folglich ermöglicht Leasing sich modernste Technik zu leisten, ohne
das Kapital zu binden, wodurch
sich die finanzielle Flexibilität erhöht.
Sind alle Leasingverträge gleich,
oder was muss der Landwirt dabei besonders beachten?
ANGEHRN: Nein, mir sind
drei Arten von Leasing bekannt,
«Finanzierungsleasing», «Operating-Leasing» und «Sale and
lease back», wobei in der Landwirtschaft die erste Art am häufigsten vorkommt. Der Landwirt
sollte dabei den Leasingvertrag
wie einen Versicherungsvertrag
behandeln und diesen vor Abschluss genau prüfen. Vorgängig
empfiehlt sich, verschiedene Offerten einzuholen und nicht
blind auf das Leasingangebot des
Händlers zu vertrauen, allenfalls
lassen sich über einen Drittanbieter bessere Barzahlungsrabatte beim Händler erzielen. Wichtig ist, nebst den offensichtlichen
Inhalten wie Laufzeit, Anzahlung
und Zinssatz auch das LeasingModell (i.d.R. linear oder saisonal) und zusätzliche Kosten zu
beachten. Insbesondere sollten
Nebenkosten wie Kosten für die
verlangte Versicherung (meist
Vollkasko), Bearbeitungsgebühren, Verpflichtungen zur Vertragswerkstatt usw. besonders
beachtet werden, da diese die
Gesamtkosten in die Höhe treiben können. Zum Schluss sind
immer die Ausstiegsklauseln genau zu studieren, sowohl für einen vorzeitigen Ausstieg (Totalschaden, Diebstahl usw.), wie
auch die Optionen bei Leasingende. In der Regel stehen folgende Optionen offen: Kauf des Leasingobjekts zu einem bestimmten Restwert; Weiteres Leasen
des Objekts; Rückgabe des Objekts.
Was passiert, wenn der Landwirt mit dem geleasten Traktor
einen Unfall macht und dieser
Totalschaden erleidet?
Leasing ermöglicht, sich modernste Technik zu leisten, ohne das Kapital zu binden, wodurch sich die finanzielle Flexibillität erhöht.
ANGEHRN: Im Falle eines Totalschadens, bei Diebstahl oder
Abhandenkommen des Leasing
objekts wird der Leasingvertrag
in der Regel mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Leasinggesellschaft erstellt folgende
Totalschadenabrechnung, wie
sie gemäss Vertrag vorgesehen
ist: Total aller bis zum Abrechnungsdatum geschuldeten, jedoch nicht bezahlten Leasingzinsen
(Zahlungsrückstand).
Total aller bis zum ordentlichen
Vertragsablauf
geschuldeten
Leasingzinsen, diskontiert auf
Abrechnungsdatum. Kalkulatorischer Restwert gemäss Leasingvertrag. Vom Total dieser
Berechnung werden in Abzug
gebracht: Allfällige Kaution und
Zahlung der Versicherung. Im
Falle eines Verschuldens ist
der Leasingnehmer verpflich-
(Bild Peter Fankhauser)
tet, der Leasinggesellschaft
sämtlichen weiteren Schaden
zu ersetzen.
Interview Peter Fankhauser
Martin Angehrn ist Leiter Treuhand, Agriexpert beim Schweizer
Bauernverband
Billiger Euro kurbelte Traktorenverkauf tüchtig an
Neu in Verkehr gesetzte Traktoren / 2015 wurden 402 Traktoren oder plus 15 Prozent mehr neu in Verkehr gesetzt als im Jahre 2014.
NEUENBURG
â–  2015 war ein
Super-Jahr für die Landmaschinenhändler. Dies laut den unbestechlichen Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS). 2015
wurden 3046 Traktoren neu in
Verkehr gesetzt, das sind 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Noch
mehr Traktoren wurden drei Jahre zuvor, 2012, abgesetzt, nämlich 3233. 2013 kamen laut BFS
2884 und 2014 2644 Traktoren
neu in Verkehr. Laut BFS wurden
2015 unter der Bezeichnung «Industriefahrzeuge» weitere 326
neu in Verkehr gesetzte Traktoren aufgeführt. Auch hier ist ein
Zuwachs von fast 20 Prozent zu
verzeichnen.
Mit der Aufhebung des EuroMindestkurses wurden für die
Schweizer Bauern die Importtraktoren billiger, denn nach der
überraschenden Frankenaufwertung am 15. Januar 2015 sanken
die Preise der Importtraktoren
um 11 bis 12 Prozent. Das macht
je nach Traktorenmodell schnell
einmal 10 000 Franken aus.
Dass die neu in Verkehr gesetzten Traktoren immer stärker
und grösser werden, kann augenfällig auf Äckern, Feldern und
Strassen beoachtet werden. Wog
ein durchschnittlicher Traktor
laut BFS 2005 noch 3,7 Tonnen,
so waren es letztes Jahr schon 4,5
Tonnen. Zwischen 1990 und
2015 ist laut BFS der Anteil der
landwirtschaftlichen Traktoren
mit einem Gesamtgewicht von
über fünf Tonnen regelrecht explodiert. Der Anteil der 5-Tonnen-Riesen hat um mehr als das
60-fache zugenommen, nämlich
von einem winzigen 0,6-ProzentAnteil im Jahre 1990 auf einen
beachtlichen Anteil von heute
34,8 Prozent.
Inverkehrssetzungen von
Landwirtschaftlichen Traktoren
4000
3148
3000
2796
2692
3046
2643
2000
Auch bei den Arbeitskarren
gibt es 10 Prozent Zuwachs
2015 zählte das BFS insgesamt
191 132 Landwirtschaftsfahrzeuge, davon waren rund 73 Prozent
Traktoren. Die restlichen 27 Prozent waren Arbeitskarren und
motorisierte Einachser. Für 2015
weist das BFS 527 neu in Verkehr
gesetzte «Landwirtschaftliche
Arbeitskarren» aus, auch hier ist
ein Zuwachs von rund 10 Prozent
festzustellen. Unter «Arbeitskarren» werden die in der Berglandwirtschaft bekannten Transporter aufgeführt. Weiter zirkulieren
seit 2015 neu 107 neu in Verkehr
gesetzte
«Landwirtschaftiche
Motorkarren» neu auf Feldern
und Strassen. In der Praxis sind
das die relativ teuren Zweiachsmäher, welche heute immer
mehr Stärke und Grösse eines
Traktors aufweisen. Leider sagt
die BFS-Statistik nichts genaueres aus über die Markenzusammensetzung bei den landwirtschaftflichen Traktoren. Die vom
Landmaschinenverband ausgewerteten Zahlen der ersten drei
Quartale 2015 zeigen, dass 2015
sich an der Spitze nicht viel geändert hat.
An der Spitze stehen Fendt,
New Holland und John Deere
1000
0
1990
Grafik: BauernZeitung
1995
2000
2005
2010
2015
Quelle: Bundesamt für Strassen (ASTRA)
1990 wurden 3566 Traktoren neu in Verkehr gesetzt und diese hohe Zahl wurde seither nie mehr erreicht.
2012 wurden 3233 Traktoren und 2015 wegen der Frankenstärke 3046 Traktoren neu in Verkehr gesetzt.
Mit 338 neu in Verkehr gesetzten Traktoren steht Fendt an der
Spitze, dicht gefolgt von New
Holland mit 314 neu in Verkehr
gesetzten Traktoren. Auf Platz
drei stand bis Ende September
John Deere mit 305 neu in Verkehr gesetzten Traktoren. Ob
sich diese Reihenfolge für das
ganze Kalenderjahr 2015 noch
ändern wird, gibt der Schweizer
Landmaschinenverband erst Ende März bekannt.
Hans Rüssli