21 BERATUNG 12. FEBRUAR 2016 BERATUNG Pflanzenbau / 2014 hat der Bundesrat die Blühstreifen als Biodiversitätsförderfläche (BFF) bewilligt. Neben den generellen Anforderungen müssen die Flächen jedes Jahr SEITE 23 bis zum 15. Mai angesät werden. Die zusätzlichen Kosten beachten Leasing / Der Landwirt sollte einen Leasingvertrag gleich wie einen Versicherungsvertrag behandeln und diesen vor Abschluss genau prüfen. BAUERNZEITUNG: Heutzutage kaufen viele Bauern ihre Traktoren nicht mehr, sondern sie leasen sie. Was sind Ihrer Meinung nach die Gründe dafür? MARTIN ANGEHRN: Leasing ermöglicht den Erwerb von Investitionsgütern, ohne damit die Eigenmittel zu beanspruchen, was natürlich sehr verlockend ist. So muss der Käufer den Traktor nicht im Voraus vollumfänglich Martin Angehrn A m Schluss sind auch immer die Ausstiegsklauseln zu studieren. erstehen, sondern finanziert diesen parallel zur Nutzung. Folglich ermöglicht Leasing sich modernste Technik zu leisten, ohne das Kapital zu binden, wodurch sich die finanzielle Flexibilität erhöht. Sind alle Leasingverträge gleich, oder was muss der Landwirt dabei besonders beachten? ANGEHRN: Nein, mir sind drei Arten von Leasing bekannt, «Finanzierungsleasing», «Operating-Leasing» und «Sale and lease back», wobei in der Landwirtschaft die erste Art am häufigsten vorkommt. Der Landwirt sollte dabei den Leasingvertrag wie einen Versicherungsvertrag behandeln und diesen vor Abschluss genau prüfen. Vorgängig empfiehlt sich, verschiedene Offerten einzuholen und nicht blind auf das Leasingangebot des Händlers zu vertrauen, allenfalls lassen sich über einen Drittanbieter bessere Barzahlungsrabatte beim Händler erzielen. Wichtig ist, nebst den offensichtlichen Inhalten wie Laufzeit, Anzahlung und Zinssatz auch das LeasingModell (i.d.R. linear oder saisonal) und zusätzliche Kosten zu beachten. Insbesondere sollten Nebenkosten wie Kosten für die verlangte Versicherung (meist Vollkasko), Bearbeitungsgebühren, Verpflichtungen zur Vertragswerkstatt usw. besonders beachtet werden, da diese die Gesamtkosten in die Höhe treiben können. Zum Schluss sind immer die Ausstiegsklauseln genau zu studieren, sowohl für einen vorzeitigen Ausstieg (Totalschaden, Diebstahl usw.), wie auch die Optionen bei Leasingende. In der Regel stehen folgende Optionen offen: Kauf des Leasingobjekts zu einem bestimmten Restwert; Weiteres Leasen des Objekts; Rückgabe des Objekts. Was passiert, wenn der Landwirt mit dem geleasten Traktor einen Unfall macht und dieser Totalschaden erleidet? Leasing ermöglicht, sich modernste Technik zu leisten, ohne das Kapital zu binden, wodurch sich die finanzielle Flexibillität erhöht. ANGEHRN: Im Falle eines Totalschadens, bei Diebstahl oder Abhandenkommen des Leasing objekts wird der Leasingvertrag in der Regel mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Leasinggesellschaft erstellt folgende Totalschadenabrechnung, wie sie gemäss Vertrag vorgesehen ist: Total aller bis zum Abrechnungsdatum geschuldeten, jedoch nicht bezahlten Leasingzinsen (Zahlungsrückstand). Total aller bis zum ordentlichen Vertragsablauf geschuldeten Leasingzinsen, diskontiert auf Abrechnungsdatum. Kalkulatorischer Restwert gemäss Leasingvertrag. Vom Total dieser Berechnung werden in Abzug gebracht: Allfällige Kaution und Zahlung der Versicherung. Im Falle eines Verschuldens ist der Leasingnehmer verpflich- (Bild Peter Fankhauser) tet, der Leasinggesellschaft sämtlichen weiteren Schaden zu ersetzen. Interview Peter Fankhauser Martin Angehrn ist Leiter Treuhand, Agriexpert beim Schweizer Bauernverband Billiger Euro kurbelte Traktorenverkauf tüchtig an Neu in Verkehr gesetzte Traktoren / 2015 wurden 402 Traktoren oder plus 15 Prozent mehr neu in Verkehr gesetzt als im Jahre 2014. NEUENBURG â– 2015 war ein Super-Jahr für die Landmaschinenhändler. Dies laut den unbestechlichen Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS). 2015 wurden 3046 Traktoren neu in Verkehr gesetzt, das sind 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Noch mehr Traktoren wurden drei Jahre zuvor, 2012, abgesetzt, nämlich 3233. 2013 kamen laut BFS 2884 und 2014 2644 Traktoren neu in Verkehr. Laut BFS wurden 2015 unter der Bezeichnung «Industriefahrzeuge» weitere 326 neu in Verkehr gesetzte Traktoren aufgeführt. Auch hier ist ein Zuwachs von fast 20 Prozent zu verzeichnen. Mit der Aufhebung des EuroMindestkurses wurden für die Schweizer Bauern die Importtraktoren billiger, denn nach der überraschenden Frankenaufwertung am 15. Januar 2015 sanken die Preise der Importtraktoren um 11 bis 12 Prozent. Das macht je nach Traktorenmodell schnell einmal 10 000 Franken aus. Dass die neu in Verkehr gesetzten Traktoren immer stärker und grösser werden, kann augenfällig auf Äckern, Feldern und Strassen beoachtet werden. Wog ein durchschnittlicher Traktor laut BFS 2005 noch 3,7 Tonnen, so waren es letztes Jahr schon 4,5 Tonnen. Zwischen 1990 und 2015 ist laut BFS der Anteil der landwirtschaftlichen Traktoren mit einem Gesamtgewicht von über fünf Tonnen regelrecht explodiert. Der Anteil der 5-Tonnen-Riesen hat um mehr als das 60-fache zugenommen, nämlich von einem winzigen 0,6-ProzentAnteil im Jahre 1990 auf einen beachtlichen Anteil von heute 34,8 Prozent. Inverkehrssetzungen von Landwirtschaftlichen Traktoren 4000 3148 3000 2796 2692 3046 2643 2000 Auch bei den Arbeitskarren gibt es 10 Prozent Zuwachs 2015 zählte das BFS insgesamt 191 132 Landwirtschaftsfahrzeuge, davon waren rund 73 Prozent Traktoren. Die restlichen 27 Prozent waren Arbeitskarren und motorisierte Einachser. Für 2015 weist das BFS 527 neu in Verkehr gesetzte «Landwirtschaftliche Arbeitskarren» aus, auch hier ist ein Zuwachs von rund 10 Prozent festzustellen. Unter «Arbeitskarren» werden die in der Berglandwirtschaft bekannten Transporter aufgeführt. Weiter zirkulieren seit 2015 neu 107 neu in Verkehr gesetzte «Landwirtschaftiche Motorkarren» neu auf Feldern und Strassen. In der Praxis sind das die relativ teuren Zweiachsmäher, welche heute immer mehr Stärke und Grösse eines Traktors aufweisen. Leider sagt die BFS-Statistik nichts genaueres aus über die Markenzusammensetzung bei den landwirtschaftflichen Traktoren. Die vom Landmaschinenverband ausgewerteten Zahlen der ersten drei Quartale 2015 zeigen, dass 2015 sich an der Spitze nicht viel geändert hat. An der Spitze stehen Fendt, New Holland und John Deere 1000 0 1990 Grafik: BauernZeitung 1995 2000 2005 2010 2015 Quelle: Bundesamt für Strassen (ASTRA) 1990 wurden 3566 Traktoren neu in Verkehr gesetzt und diese hohe Zahl wurde seither nie mehr erreicht. 2012 wurden 3233 Traktoren und 2015 wegen der Frankenstärke 3046 Traktoren neu in Verkehr gesetzt. Mit 338 neu in Verkehr gesetzten Traktoren steht Fendt an der Spitze, dicht gefolgt von New Holland mit 314 neu in Verkehr gesetzten Traktoren. Auf Platz drei stand bis Ende September John Deere mit 305 neu in Verkehr gesetzten Traktoren. Ob sich diese Reihenfolge für das ganze Kalenderjahr 2015 noch ändern wird, gibt der Schweizer Landmaschinenverband erst Ende März bekannt. Hans Rüssli
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