Konsumentenschutz Prinz-Eugen-Straße 20-22 A-1041 Wien Tel: ++43-1-501 65/2233 DW E-Mail: [email protected] 33/2015 September 2015 ONLINEBUCHUNG VON FLÜGEN Geprüft wurde, ob bei Onlinebuchungen von Flügen alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, die einerseits eine Preistransparenz sicherstellen und andererseits die Diskriminierung von bestimmten Zahlungsmitteln wie Kreditkarten durch Verrechnung von Zuschlägen verhindern sollen. Weiters, ob fakultative Zusatzkosten für ein aufzugebendes Gepäckstück angegeben werden und ob Zusatzleistungen wie Versicherungen voreingestellt sind. Margit Handschmann Bei zehn Anbietern, sieben Reisebuchungsportalen (eDreams, Opodo, Expedia, Ebookers, fluege.de, Restplatzbörse und TUI) und drei Fluggesellschaften (AUA, Lufthansa, Air Berlin/Flyniki) wurde zwischen 28. und 31. Juli 2015 die Buchung eines Hin- und Rückfluges für 2 Personen Wien-Berlin zum günstigsten gefundenen Preis simuliert. Die wichtigsten Ergebnisse Nur AUA und Lufthansa haben alle Bestimmungen eingehalten. Es entstanden keine Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung und es wurde sofort der Endpreis, der auch ein aufzugebendes Gepäckstück enthielt, angegeben. Auch bei TUI und die Restplatzbörse entstanden keine Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung und auch der Endpreis wurde sofort angegeben, allerdings fehlte bei beiden beim Suchergebnis die Information über die Kosten des nicht enthaltenen Gepäckstücks. FlyNiki/Air Berlin bzw Ebookers gaben immerhin noch sofort den Endpreis an, bei beiden wurden bei Kreditkartenzahlung jedoch Zusatzkosten verrechnet und bei beiden wurde nicht sofort über die Kosten eines aufzugebenden Gepäckstücks informiert. Bei den restlich 4 Anbietern (fluege.de, eDreams, Expedia, Opodo) wurden Extrakosten bei Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte verrechnet und auch der angegebene Endpreis war nicht korrekt. Er stimmte nur bei Zahlung mit unüblichen Zahlungsmitteln wie Entropay oder VisaElectron. Bei fluege.de und eDreams fehlten außerdem die Kosten eines aufzugebenden Gepäcks. Verstoß gegen das Zahlungsdienstegesetz Keine zusätzlichen Kosten für die Verwendung von gängigen Zahlungsmitteln wie Kreditkarten, die bei Online Buchungen sehr beliebt sind, wurden nur von Austrian Airlines, Lufthansa, TUI und der Restplatzbörse verrechnet. Damit halten nur 4 Anbieter § 27 Abs 6 des Zahlungsdienstegesetzes ein, wonach es unzulässig ist, Entgelte für die Nutzung bestimmter Zahlungsdienste zu verlangen. Die restlichen 6 Anbieter, Air Berlin, Ebookers, Opodo, Expedia, fluege.de und eDreams verrechneten für die Bezahlung mit gängigen Kreditkarten, zum Teil auch bei Bezahlung mit anderen Zahlungsmitteln wie PayPal oder Lastschrift, zusätzliche Kosten. Die Zusatzkosten betrugen für 2 Personen für Hin- und Retourflug von € 8,90 (Opodo) bis zu € 99,96 (fluege.de, inkl ServiceFee). Die AK hat im Juni eine UWG-Klage gegen die Travel24.com AG eingebracht, das in erster Instanz anhängig ist, und bei der der ua der Verstoß gegen das Zahlungsdienstegesetz geltend gemacht wird. Verstoß gegen die Verordnung 1008/2008 Preisauszeichnungsbestimmungen der EU Angabe des Endpreises inklusive aller Kosten, die unvermeidbar und vorhersehbar sind Den Gesamtpreis des Fluges gaben nur Austrian Airlines, die Lufthansa, flyniki/Air Berlin, TUI, die Restplatzbörse und Ebookers bereits bei der ersten Angabe des Flugpreises an. Damit erfüllen nur 6 von 10 Anbietern die Preisauszeichnungsbestimmungen der EU Verordnung und geben den Gesamtpreis inklusive Gebühren und Zuschläge, Bearbeitungsentgelten, Service Fees und allfällige Zusatzkosten bei Verwendung eines gängigen Zahlungsmittels bereits beim Suchergebnis an. Nach Art 23 der EU Verordnung 1008/2008 vom 24.09.2008 müssen alle Kosten, die unvermeidbar und vorhersehbar sind, von der ersten Angabe an ersichtlich sein und in den Endpreis eingerechnet werden. Die restlichen 4 Anbieter, Opodo, Expedia, fluege.de und eDreams gaben den beim Suchergebnis ausgewiesenen Flugpreis ohne die für ein gängiges Zahlungsmittel anfallende Kosten an und verstoßen damit gegen die in der EU Verordnung vorgesehene Pflicht, den Endpreis anzugeben. So war bei Opodo und eDreams nur die Bezahlung mit Entropay, bei Expedia mit Visa Electron zum ausgewiesenen Preis möglich. Sowohl bei Entropay als auch bei Visa Electron handelt es sich um Prepaid Kreditkarten, die in Österreich kein gängiges Zahlungsmittel sind. Auch bei fluege.de war die Bezahlung zum ausgewiesenen Preis nur mit MasterCard Gold möglich, bei welchem es sich ebenfalls nicht um ein gängiges Zahlungsmittel handelt. 2 Da der Endpreis bei Zahlung mit gängigen Zahlungsmitteln nicht richtig angegeben wird, liegt ein Verstoß gegen die EU Verordnung vor. Der EuGH (C573/13, Air Berlin) hat klargestellt, dass der Endpreis bereits bei seiner erstmaligen Angabe im Rahmen eines mehrere Flüge ausweisenden Suchergebnisses für alle angezeigten Flüge anzugeben ist und nicht erst für den ausgewählten Flug. Dies gilt für jede Form der Veröffentlichung, also auch bei tabellarisch ausgewiesenen Preisen. In einem UWG Verfahren der AK gegen fluege.de hat das OLG Wien in diesem Punkt rechtskräftig festgestellt, dass es nicht ausreicht, eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit mit einer nicht gängigen Kreditkarte anzubieten, sondern dass die Kosten, die durch eine Zahlung mit gängigen Kreditkarten anfallen, im nach der VO auszuweisenden Endpreis berücksichtigt werden müssen. Angabe von fakultativen Zusatzkosten wie Kosten für ein aufzugebendes Gepäcksstück Keine Kosten für ein aufzugebendes Gepäck entstanden nur bei Austrian Airlines, Lufthansa und Opodo. Bei den 3 Anbietern war ein Freigepäck bei dem angezeigten günstigsten Flug im Preis inkludiert (Stand Erhebungszeitraum Juli 2015, mittlerweile haben sowohl Austrian Airlines als auch die Lufthansa einen Economy Light Tarif, bei dem kein Freigepäcksstück mehr inkludiert ist). Bei den restlichen 7 Anbietern war kein Freigepäcksstück im ausgewiesenen günstigsten Preis inkludiert, sodass die dadurch entstehenden fakultativen Zusatzkosten nach der EU Verordnung bei der ersten Angabe des Flugpreises angegeben hätten werden müssen. Diese Verpflichtung wurde von keinem der Anbieter erfüllt. Bei Expedia gelangte man zumindest über einen aussagekräftig bezeichneten Link beim Suchergebnis zu einer Kostenangabe und nicht bloß zu Freigepäcksbestimmungen wie bei anderen Anbietern. Da die günstigsten Tarife immer seltener ein Freigepäck inkludieren, kommt mitunter der nächst teure Tarif, der noch ein Freigepäck beinhaltet günstiger. Bei Air Berlin war dies bereits bei der Erhebung der Fall, obwohl damals die Kosten für ein aufzugebendes Gepäck nur € 15,- pro Strecke ausmachten, mittlerweile wurden sie auf € 35,- erhöht. Auch bei Lufthansa und Austrian Airlines wurde nach der Erhebung ein neuer Tarif „Economy Light“ eingeführt, der kein Freigepäck mehr inkludiert. Die Kosten für das aufzugebende Gepäck machen derzeit € 15,pro Strecke aus, der nächst teure Tarif inklusive Freigepäck ist derzeit um € 20,teurer. Legt man keinen Wert auf die zusätzliche inkludierte Sitzplatzreservierung und die Umbuchungsmöglichkeit um € 65,-, so ist die Online-Zubuchung des Gepäcks beim billigsten Tarif derzeit noch etwas günstiger als der EconomyClassic Tarif. Bucht man das Gepäck allerdings erst beim Check-in am Flughafen dazu, so kostet dies € 30,- pro Gepäck und Strecke. 3 Voreinstellung von Versicherungen Außer Expedia boten alle Anbieter den Abschluss einer oder mehrerer Versicherungen (zB Stornoschutz, Reiseschutz usw) an. Bei allen waren die Versicherungen nicht voreingestellt, was nach der EU Verordnung auch unzulässig wäre. Jedoch musste man bei vier Anbietern, fluege.de, Opodo, Ebookers und Air Berlin die angebotene Versicherung ausdrücklich ablehnen. Bei fluege.de, Opodo und Expedia erschienen bei Nichtabschluss der angebotenen Versicherung Pop-up-Fenster, um auf die Wichtigkeit des Abschlusses einer Versicherung hinzuweisen. Bei fluege.de waren es für zwei Versicherungen und zwei versicherungsähnliche Produkte neun Pop-up-Fenster mit Warnhinweisen, welch hohe Kosten entstehen können, wenn man jetzt keine Versicherung abschließe. Wenn man die Versicherung nicht abschließen wollte und „Nein“ wählte, wurde wiederum nachgefragt, ob man sich denn wirklich sicher sei. Fluege.de bietet vier unterschiedliche Versicherungen an, drei davon sind Jahresverträge - mit einer unzulässigen automatischen Vertragsverlängerung -, bei der sich die Jahresprämie im zweiten Jahr mehr oder weniger verdoppelt. Die AK hat gegen die BD 24 Berlin wegen der unzulässigen Verlängerungsklausel eine Verbandsklage anhängig gemacht. Auch dürfte es sich beim wiederholten Anbieten einer nicht gewünschten Versicherung um eine aggressive Geschäftspraxis handeln, die nach dem UWG unlauter ist. In Deutschland wurde ein Urteil erster Instanz gegen Opodo erzielt, wonach Reiseversicherungen nicht durch eine irreführende Buchungsgestaltung unterschoben werden dürfen. Preisvergleich der im Suchergebnis angegebenen Endpreise mit den letztlich zu zahlenden Endpreisen Gerade die beim Suchergebnis günstigsten Anbieter entpuppten sich im Vergleich als relativ teuer. Ein Vergleich der 7 Anbieter, bei denen im angegebenen Flugpreis kein Freigepäck inkludiert war, weist beim Suchergebnis eDreams mit einem Flugpreis für 2 Personen mit € 232,42 gefolgt von fluege.de, Expedia und Air Berlin mit einem Flugpreis von € 256,42 als die günstigsten Anbieter aus. TUI liegt mit einem Flugpreis von € 298,02 an vorletzter Stelle, die Restplatzbörse mit € 300,42 an letzter Stelle. Vergleicht man die Preise bei Bezahlung mit dem günstigsten gängigen Zahlungsmittel bei den 7 Anbietern liegt Air Berlin mit € 256,42 an erster Stelle, gefolgt von Expedia (€ 276,42) und Ebookers (€ 278,54). fluege.de liegt mit einem Preis von € 336,38 an letzter Stelle, der bei der Suche ausgewiesene Flugpreis hat sich um 31,18 Prozent verteuert. Auch der zunächst günstigste Flugpreis von eDreams verteuerte sich auf € 280,42, dh um 20,65 Prozent des beim Suchergebnis ausgewiesenen Flugpreises. 4 Vergleicht man die Preise von den 7 Anbietern bei Bezahlung mit einer gängigen Kreditkarte nehmen Air Berlin und Expedia gemeinsam mit einem Preis von € 276,42 den ersten Platz ein, gefolgt von eDreams (€ 290,85), TUI (€ 298,02), der Restplatzbörse und Ebookers (€ 300,42 u € 300,54). Den letzten Platz nimmt wieder fluege.de ein mit einem Flugpreis von € 356,38. Damit ist der Flug um fast ein Drittel (28,93 Prozent) teurer als bei den beiden günstigsten Anbietern. Bei den 3 Anbietern, bei denen das Freigepäck im angegebenen Flugpreis inkludiert war, macht Opodo das Rennen, und zwar sowohl bei dem beim Suchergebnis angegebenen Flugpreis (€ 276,42) als auch beim Flugpreis mit dem günstigsten gängigen Zahlungsmittel (€ 285,32) sowie mit einer gängigen Kreditkarte (€ 285,32). Lufthansa und Austrian Airlines sind deutlich teurer. Der beim Suchergebnis angegebene Preis betrug € 398,42, der Preis mit dem günstigsten Zahlungsmittel € 388,42 und der Preis mit einer gängigen Kreditkarte € 398,42. Berücksichtigt man bei jenen Anbietern, bei denen kein Freigepäck im Flugpreis inkludiert war, die bei Air Berlin zum Zeitpunkt der Erhebung für 1 aufzugebendes Gepäck verrechneten Kosten von € 60,- (€ 15,-/Strecke und Gepäck) und bei eDreams die angegebenen Kosten von € 64,-, und vergleicht die Ergebnisse bei Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte mit den 3 Anbietern, bei denen ein Freigepäck im Flugpreis inkludiert war, so ist Opodo der günstigste Anbieter mit einem Endpreis von € 285,32, gefolgt von Air Berlin und Expedia mit einem Preis von jeweils € 336,42. Der teuerste Anbieter ist auch in dem Fall fluege.de mit € 416,38, der Flug kommt um 45,93 Prozent teurer als beim günstigsten Anbieter. Lufthansa und Austrian Airlines sind mit einem Flugpreis von jeweils € 398,42 etwas günstiger. Rechtsgrundlagen Art 23 der EU Verordnung 1008/2008 vom 24.09.2008 Alle Kosten, die unvermeidbar und vorhersehbar sind, sind nach Art 23 von der ersten Angabe an in den Endpreis einzurechnen. Zusätzlich ist der Endpreis noch aufgegliedert darzustellen. Der EuGH (C-573/13, Air Berlin) hat klargestellt, dass der Endpreis bereits bei seiner erstmaligen Angabe im Rahmen eines mehrere Flüge ausweisenden Suchergebnisses für alle angezeigten Flüge anzugeben ist und nicht erst für den ausgewählten Flug. Dies gilt für jede Form der Veröffentlichung, also auch bei tabellarisch ausgewiesenen Preisen. In einem UWG Verfahren der AK gegen fluege.de hat das OLG Wien in diesem Punkt rechtskräftig festgestellt, dass es nicht ausreicht, eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit mit einer nicht gängigen Kreditkarte anzubieten, sondern dass die Kosten, die durch eine Zahlung mit gängigen Kreditkarten anfallen, im nach der VO auszuweisenden Endpreis berücksichtigt werden müssen. 5 Fakultative Zusatzkosten wie Kosten für ein aufzugebendes Gepäcksstück müssen am Beginn des Buchungsvorgangs auf klare, transparente und eindeutige Art und Weise bekanntgegeben werden. Die Voreinstellung einer Reiseversicherung, die deaktiviert werden muss, ist unzulässig. Dies gilt auch für Vermittler von Flügen wie der EuGH festgestellt hat (C 112/11, Ebookers). Zusatzleistungen wie eine Reiseversicherung dürfen nur auf „Optin“ Basis angeboten werden. Auch würde der Abschluss eines Versicherungsvertrages nach § 6c KSchG nur dann wirksam zustande kommen, wenn der Verbraucher dem Abschluss ausdrücklich zustimmt, was nicht der Fall ist, wenn der Verbraucher eine Voreinstellung ablehnen muss. § 27 Abs 6 Zahlungsdienstegesetz Für Kosten, die für das Zahlen mit bestimmten Zahlungsmitteln (in der Regel Kreditkarten) anfallen, ist zusätzlich das ZaDiG relevant. Nach § 27 Abs 6 Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) ist es unzulässig, Entgelte für die Nutzung bestimmter Zahlungsmittel zu erheben. Zulässig wäre es hingegen, dass dem Kunden für die Nutzung bestimmter Zahlungsmittel eine Ermäßigung gewährt wird. 6 Die Ergebnisse im Detail: 1. Wurde der Gesamtpreis bereits bei der ersten Angabe des Flugpreises (beim Suchergebnis) angegeben? Bei Lufthansa und AUA waren die Endpreise der Flüge inklusive Steuern, Gebühren und Zuschlägen bereits beim ersten Suchergebnis angegeben. Auch die Kosten für ein aufzugebendes Gepäckstück waren beinhaltet. Auch bei TUI und der Restplatzbörse waren sämtliche Kosten zu Beginn im Gesamtpreis beinhaltet und kamen keine zusätzlichen Kosten für Zahlungsmittel hinzu, allerdings fehlte bei beiden die zusätzliche Angabe des Preises für ein Gepäckstück, das im Gesamtpreis nicht beinhaltet war. Bei flyniki bzw Airberlin sowie bei Ebookers wurde zwar ein Gesamtpreis ausgewiesen, der die Kosten eines gängigen Zahlungsmittels (Onlineüberweisung bzw giropay, bei flyniki zusätzlich Lastschrift und PayPal) beinhaltet hat, allerdings kommt es bei beiden Anbietern zu Zuschlägen, wenn mit Kreditkarten bezahlt wird. Auch fehlte bei beiden Anbietern die Angabe des Preises für ein Gepäckstück, das im Gesamtpreis nicht beinhaltet war. Bei fluege.de, Edreams, Opodo und Expedia beinhaltete der ausgewiesene Gesamtpreis nicht alle Kosten, die bei Zahlung eines gängigen Zahlungsmittels anfielen, und kamen für die Nutzung eines gängigen Zahlungsmittels wie Kreditkarten stets weitere Kosten im Verlauf der Buchung hinzu. So fallen bei Expedia nur bei Zahlung mit Visa Electron keine zusätzlichen Kosten an. Bei Opodo und bei eDreams verursacht nur die Zahlung mit Visa Entropay keine zusätzlichen Kosten. Sowohl bei Visa Electron als auch bei Visa Entropay handelt es sich um Prepaid Karten von Visa, wobei Visa Entropay offensichtlich am englischen Markt angeboten wird. Bei fluege.de kommen nur bei einer Zahlung mit einer fluege.de MasterCard Gold keine zusätzlichen Kosten dazu, selbst bei Bezahlung mittels Lastschrift wird eine Service Fee in Rechnung gestellt. Da es sich weder bei den Prepaid Kreditkarten in Österreich noch bei der fluege.de MasterCard Gold um gängige Zahlungsmitteln handelt, verstoßen die Anbieter gegen die Verpflichtung, alle Kosten anzugeben, die unvermeidbar sind und vorhersehbar anfallen. Fluglinie/Vermittler Gesamtpreis korrekt angegeben Ja/Nein eDreams.de Nein, bei allen gängigen Zahlungsmitteln erhöht sich der Endpreis um bis zu € 58,43 für 2 Personen opodo.at Nein, bei allen gängigen Zahlungsmitteln erhöht sich der Endpreis um € 8,90 für 2 Personen fluege.de Nein, bei allen gängigen Zahlungsmitteln erhöht sich der Endpreis um bis zu € 99,96 für 2 Personen; selbst bei Lastschrift fällt eine ServiceFee von € 79,99 an ebookers.at Ja, Zahlung mit SOFORT-Überweisung (gängiges Zahlungsmittel?) kostenfrei expedia.at Nein, bei allen gängigen Zahlungsmitteln erhöht sich der Endpreis um € 20,- für 2 Personen 7 tui.at Ja, weder die Zahlung mit gängigen Kreditkarten noch mit SOFORT-Überweisung führen zu einer Erhöhung des Endpreises restplatzboerse.at Ja, Zahlung mit gängigen Kreditkarten möglich, keine Erhöhung des Endpreises lufthansa.com Ja, unabhängig vom Zahlungsmittel keine Erhöhung des Endpreises; bei Zahlung mit Debitkarten oder SOFORT-Überweisung war der Endpreis ermäßigt austrian.com Ja, Zahlung mit gängigen Kreditkarten führten zu keiner Erhöhung des Endpreises; bei SOFORTÜberweisung war der Endpreis ermäßigt airberlin.com/flyniki.com Ja, keine Erhöhung des Endpreises bei Zahlung mit Lastschrift, PayPal und giropay 2. Welche Anbieter verrechnen für die Bezahlung mit einem unbaren Zahlungsmittel wie Kreditkarten, Lastschrift, Onlineüberweisung ein Entgelt und verstoßen damit gegen § 27 Abs 6 ZaDiG? 6 Anbieter, eDreams, Opodo, fluege.de, Ebookers, Expedia und Air Berlin verrechneten für die Bezahlung mit Kreditkarten, vereinzelt aber auch für die Zahlung mit Lastschrift oder PayPal zusätzliche Kosten und verstoßen damit gegen das Zahlungsdienstegesetz. Die höchsten Zusatzkosten fielen bei fluege.de an. So verteuerte sich der Hin- und Rückflug für 2 Personen bei fluege.de bei Zahlung mit einer herkömmlichen Kreditkarte immerhin um knappe 100 Euro. Bei fluege.de und eDreams fiel auf, dass eine Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte nicht nur die als Kosten für das Zahlungsmittel angegebenen Kosten verursachte, sondern offensichtlich auch weitere Kosten mit unterschiedlichen Bezeichnungen. Fluglinie/Vermittler Zusatzkosten für Zahlungsmittel für 2 Personen edreams.de bis zu €38,44 zzgl 19,99 Zahlungskosten, ds € 58,43 bei Zahlung mit gängigen Kreditkarten; auch bei SOFORT-Überweisung Zusatzkosten von insgesamt € 48,- opodo.at € 8,90 bei Zahlung mit gängigen Kreditkarten fluege.de bis zu € 20,00 zzgl 79,96 Servicefee, ds € 99,96 bei Zahlung mit gängigen Kreditkarten, auch bei Lastschrift Service Fee von € 79,96 ebookers.at € 22,00 bei Zahlung mit gängigen Kreditkarten, auch bei PayPal € 5,57 expedia.at € 20,00 bei Zahlung mit gängigen Kreditkarten 8 tui.at 0,00 restplatzboerse.at 0,00 lufthansa.com 0,00 austrian.com 0,00 airberlin.com/flyniki.com € 20,00 bei Zahlung mit gängigen sowie AirBerlin Kreditkarten 3. Erfolgt die Angabe von Gepäckskosten als fakultative Zusatzkosten bereits bei der ersten Angabe des Flugpreises? Keine Kosten für ein aufzugebendes Gepäck entstanden nur bei Austrian Airlines, Lufthansa und Opodo. Bei den 3 Anbietern war ein Freigepäck bei dem angezeigten günstigsten Flug im Preis inkludiert (Stand Erhebungszeitraum Juli 2015, mittlerweile haben sowohl Austrian Airlines als auch die Lufthansa einen Economy Light Tarif, bei dem kein Freigepäcksstück mehr inkludiert ist). Bei den restlichen 7 Anbietern war kein Freigepäcksstück im ausgewiesenen günstigsten Preis inkludiert, sodass die dadurch entstehenden fakultativen Zusatzkosten nach der EU Verordnung bei der ersten Angabe des Flugpreises angegeben hätten werden müssen. Diese Verpflichtung wurde von keinem der Anbieter erfüllt. Bei Expedia gelangte man über einen aussagekräftigen Link beim Suchergebnis zu einer Kostenangabe und nicht bloß zu einem allgemeinen Hinweis, dass gegebenfalls Zuschläge für Gepäck anfallen können bzw zu Hinweisen über Freigepäcksbestimmungen wie bei anderen Anbietern. Mehr oder weniger deutliche Hinweise auf den Umstand, dass kein Freigepäck inkludiert ist bzw nur Handgepäck beinhaltet ist, gab es von einigen Anbietern beim Suchergebnis (zB Restplatzbörse, Ebookers), bei anderen erst nach Auswahl des Fluges (zB TUI, eDreams). Bezüglich der Kosten für ein aufzugebendes Gepäckstück wurde zum Teil auf die Homepage der Airline verwiesen (zB TUI, Ebookers), zum Teil gab es überhaupt keine Informationen (zB fluege.de, Restplatzbörse). Bei fluege.de war eine Voreinstellung möglich, dass nur Flüge mit Freigepäck angezeigt werden. Diese war allerdings bei der Anzeige des günstigsten Fluges nicht sichtbar, sondern erst durch Srollen der Seite, sodass sie leicht übersehen werden kann. Bei eDreams konnte das Gepäck im Buchungsverlauf um € 16,- pro Person und Strecke (Sand Juli 2015) dazu gebucht werden. Ebenso bei der Direktbuchung bei Air Berlin um € 15,- pro Person und Strecke (Stand Juli 2015). Mittlerweile kostet ein Gepäckstück bis 23 kg bei Air Berlin € 35,-, sodass es bei Mitnahme eines aufzugebenden Gepäckstückes günstiger sein kann, den nächst teueren Tarif FlyDeal zu wählen, bei dem ein Freigepäckstück inkludiert ist. 9 Sehr teuer kann es werden, wenn bei der Onlinebuchung übersehen wird, dass außer dem Handgepäck kein Freigepäck inkludiert ist. Air Berlin verrechnet in dem Fall 15 Euro für die Anmeldung der Gepäcksaufgabe am Flughafen und zusätzlich saftige 70 Euro pro Gepäckstück und Flugstrecke. Bei einem Hin- und Rückflug für 2 Personen mit jeweils einem Gepäckstück macht das 310 Euro aus. Da die Hinweise, dass beim günstigsten Tarif „JustFly“ kein Freigepäckstück enthalten ist, nicht sehr deutlich sind und durchaus übersehen werden können, kann dies selbst bei einer Direktbuchung bei Air Berlin passieren. Fluglinie/Vermittler 1 Gepäcksstück pro Person für Hin- und Rückflug für 2 Personen eDreams.de Freigepäck im Preis nicht inkludiert, über einen Link „Preisstruktur“ bei der Preisangabe erfährt man ua, dass gegebenfalls Zuschläge für Gepäck fällig werden; erst nach Auswahl des Fluges bei Eingabe der persönlichen Daten wird klar, dass Gepäck dazu gebucht werden muss, Kosten dafür € 64,00 (€ 16 pro Strecke und Person) opod o.at im Preis inkludiert; Kostenangabe nicht erforderlich flueg e.de Freigepäck im Preis nicht inkludiert, keine Angabe der Kosten für 1 aufzugebendes Gepäck bei der ersten Angabe des Preises. Hinweis nur in einem kleingedruckten, zu öffnenden Info-Link bei den angezeigten Flügen, dass der Tarif ohne Freigepäck ist, ebookers.at Freigepäck im Preis nicht inkludiert, keine Angabe der Kosten für 1 aufzugebendes Gepäck bei der ersten Angabe des Preises. Hinweis bei den angezeigten Flügen, dass nur ein Handgepäck inkludiert ist. Hinweis auf zusätzliche Gebühren der Fluggesellschaften erst nach Auswahl des Fluges; über einen Link gelangt man dann zu den Freigepäcksbestimmungen der Air Berlin expedia.at Freigepäck im Preis nicht inkludiert, keine Angabe der Kosten für 1 aufzugebendes Gepäck bei der ersten Angabe des Preises; über einen Link beim Suchergebnis erhält man die Information über die Kosten: € 15 für das erste Gepäckstück, € 70 für ein weiteres Gepäckstück tui.at Freigepäck im Preis nicht inkludiert, keine Angabe der Kosten für 1 aufzugebendes Gepäck bei der ersten Angabe des Preises. Hinweis darauf erst nach Auswahl des Fluges. Keine Angabe der Zusatzkosten, nur Link zur Air Berlin Homepage restplatzboerse.at Freigepäck im Preis nicht inkludiert; Hinweis darauf bereits beim Suchergebnis, jedoch ohne Angabe von Kosten, kein Link auf die Homepage der Fluglinie. lufthansa.com im Preis inkludiert, Kostenangabe nicht erforderlich austrian.com im Preis inkludiert, Kostenangabe nicht erforderlich 10 airberlin.com/flyniki.com Beim günstigsten Flug (Tarif JustFly) kein Freigepäck enthalten, weder klarer und deutlicher Hinweis, dass kein Freigepäck enthalten ist noch Angabe der Kosten für 1 aufzugebendes Gepäck bei der ersten Angabe des Flugpreises, Hinweis auf ein fehlendes Freigepäck erhält man nur durch das fehlende Koffersymbol bzw wenn man die Tarifinformation öffnet; auch hier keine Angabe der Kosten. Erst im Buchungsverlauf kann man bei Öffnen des Links „Zusatzgepäck und Sportausrüstung“ Gepäckstücke dazu buchen. Kosten bei Erhebung € 15 pro Strecke und Gepäck, dzt € 35. Im Gegensatz zu weiteren zusätzlichen Optionen wie freiwillige Versicherungen erlangt man vom Preis erst nach Öffnen eines Links Kenntnis. 4. Fakultative Reiseversicherungen Auch wenn Voreinstellungen bei den Reiseversicherungen der Vergangenheit angehören, so gibt es nach wie vor Anbieter, die Versicherungen mehr oder weniger aggressiv anbieten und dem Kunden vermitteln wollen, welch hohes Risiko er eingeht, wenn die angebotene Versicherung nicht abgeschlossen wird. Dabei wird auch gerne der falsche Eindruck erweckt, nämlich dass der Gesamtpreis bei Nichtantritt des Fluges verfällt, was nicht richtig ist. Denn lässt der Kunde den Flug verfallen, so hat er Anspruch auf Rückerstattung der Steuern und Gebühren, die die Airline in dem Fall nicht zahlen muss. Besonders aggressiv – mit 7 Pop-up Fenstern - bewirbt fluege.de die angebotenen Versicherungen und versicherungsähnlichen Servicepakete. So wird der FlexyFly Umbuchungsschutz zum Sonderpreis von € 3,98 monatlich (im ersten Jahr, im zweiten Jahr € 7,98 monatlich) allein mit zwei Pop-up Fenstern wärmstens empfohlen. Auch die Reiseversicherung zu monatlich € 7,99 (im ersten Jahr bei jährlicher Zahlung, im zweiten Jahr zu € 14,99) wird dem Kunden unter Hinweis auf die Anzahl der Personen, die während einer Reise bereits erkrankt sind, sehr empfohlen. Bei Nichtauswahl kommt ein weiteres rot unterlegtes Pop-Up Fenster mit der Frage „Ist das wirklich eine gute Entscheidung?“. Hat man sich noch immer nicht für eine der beiden Versicherungen entschieden, so wird man auf einer nachfolgenden Seite, in der die Buchung zusammengefasst wird, nochmals auf ein versicherungsähnliches Produkt hingewiesen. Farblich unterlegt wird unter der Überschrift „Unsere Empfehlung für Stammkunden“ der Abschluss des „Rundum Sorglos Pakets“ zum Preis von € 6,99 angeboten, das auch einen Flug-Gutschein pro Person von € 14,beinhaltet. Das Standardpaket kostet € 4,99. Wird keines der beiden Pakete gewünscht, die offensichtlich bei Umbuchung und Stornierung nur die fluege.de Gebühren decken sollen, muss ausdrücklich „kein Servicepaket“ gewählt werden, wodurch im Fall des Falles mindesten € 50,- an Gebühren von fluege.de entstehen zuzüglich der bei der Fluggesellschaft anfallenden Kosten. 11 Aktiviert man diese Möglichkeit, kein Servicepaket abzuschließen, wird auch in diesem Fall mittels rot unterlegten Pop-up Fenster auf die Wichtigkeit des Servicepakets und die drohenden Kosten hingewiesen. Zuletzt wird noch eine Reisegepäcksversicherung angeboten, auch hier unter Hinweis darauf, wie viele Reisende schon von Beschädigung, Verlust und Diebstahl von Gepäck betroffen waren. Der Sonderpreis dafür beträgt € 1,98 monatlich, wobei dieser Sonderpreis nur im ersten Jahr bei jährlicher Zahlungsweise gilt, danach beträgt die Prämie mit € 3,98 das Doppelte. Bei Nichtauswahl kommt auch in dem Fall ein rot unterlegtes Pop-up Fenster, in dem auf die Risiken des Nichtabschlusses verwiesen wird und darauf, dass € 1,98 pro Person nur wenig Geld sei, aber umso mehr im Schadensfall helfe, weswegen es besser sei, abgesichert zu sein. Fluglinie/Vermittler Welche Reiseversicherungen wurden angeboten? eDreams.de Versicherung der Europ Assistance für den gebuchten Flug opodo.at Versicherung der Europ Assistance für den gebuchten Flug; Warnung vor den hohen Kosten (durchschnittlich € 275) bei Nichtwahl der Versicherung; Hinweis, dass 500.000 Flüge jeden Monat verspätet sind; „Weiter-Button“ für Versicherung deutlich hervorgehoben ggü dem Button „Weiter ohne Versicherung“. fluege.de Insgesamt 3 Versicherungen von der der BD 24 Berlin, Reiseversicherung (Storno, Abbruch, Krankheit u Gepäcksverlust), Gepäcksversicherung und ein Umbuchungsschutz; bei allen beträgt die Mindestlaufzeit 1 Jahr und gibt der für das Monat angegebene Sonderpreis nur, wenn gleich die Jahresprämie bezahlt wird; im 2. Jahr oder bei monatlicher Zahlung verdoppelt sich die Prämie. Alle Versicherungen beinhalten eine unzulässige automatische Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Weiters wird noch ein Rundum-Sorglos- Paket angeboten. Bei Nichtauswahl der Versicherungen bzw des Service Pakets erschienen insgesamt 7 Pop-up Fenster, die den Kunden unter Hinweis auf die Gefahren und Risiken zum Abschluss des angebotenen Schutzes bringen sollen. ebookers.at Versicherung der Allianz Global Assistance für den gebuchten Flug; Versicherung muss ausdrücklich durch Aktivieren des Buttons „Ich verzichte auf Reiseschutz und trage das finanzielle Risiko“ abgelehnt werden expedia.at Keine Reiseversicherung wurde angeboten tui.at Versicherung der Europ Reiseversicherung für den gebuchten Flug 12 restplatzboerse.at Versicherung der Allianz für den gebuchten Flug lufthansa.com Versicherung der AIG für den gebuchten Flug austrian.com Versicherung der Europ Reiseversicherung für den gebuchten Flug airberlin.com/flyniki.com Versicherung der Europ Reiseversicherung für den gebuchten Flug; der Versicherungsschutz muss ausdrücklich durch Aktivieren des Buttons „Ich verzichte auf den angebotenen Reiseschutz und zahle im Notfall alle Kosten selbst“ abgelehnt werden. 13
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