Herunterladen - Arbeiterkammer

Konsumentenschutz
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33/2015
September 2015
ONLINEBUCHUNG VON FLÜGEN
Geprüft wurde, ob bei Onlinebuchungen von Flügen alle
rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, die
einerseits eine Preistransparenz sicherstellen und
andererseits die Diskriminierung von bestimmten
Zahlungsmitteln wie Kreditkarten durch Verrechnung
von Zuschlägen verhindern sollen. Weiters, ob
fakultative Zusatzkosten für ein aufzugebendes
Gepäckstück
angegeben
werden
und
ob
Zusatzleistungen wie Versicherungen voreingestellt sind.
Margit Handschmann
Bei zehn Anbietern, sieben Reisebuchungsportalen (eDreams, Opodo, Expedia,
Ebookers, fluege.de, Restplatzbörse und TUI) und drei Fluggesellschaften (AUA,
Lufthansa, Air Berlin/Flyniki) wurde zwischen 28. und 31. Juli 2015 die Buchung eines
Hin- und Rückfluges für 2 Personen Wien-Berlin zum günstigsten gefundenen Preis
simuliert.
Die wichtigsten Ergebnisse
Nur AUA und Lufthansa haben alle Bestimmungen eingehalten. Es entstanden keine
Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung und es wurde sofort der Endpreis, der auch ein
aufzugebendes Gepäckstück enthielt, angegeben. Auch bei TUI und die
Restplatzbörse entstanden keine Zusatzkosten für Kreditkartenzahlung und auch der
Endpreis wurde sofort angegeben, allerdings fehlte bei beiden beim Suchergebnis die
Information über die Kosten des nicht enthaltenen Gepäckstücks. FlyNiki/Air Berlin
bzw Ebookers gaben immerhin noch sofort den Endpreis an, bei beiden wurden bei
Kreditkartenzahlung jedoch Zusatzkosten verrechnet und bei beiden wurde nicht
sofort über die Kosten eines aufzugebenden Gepäckstücks informiert.
Bei den restlich 4 Anbietern (fluege.de, eDreams, Expedia, Opodo) wurden
Extrakosten bei Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte verrechnet und auch der
angegebene Endpreis war nicht korrekt. Er stimmte nur bei Zahlung mit unüblichen
Zahlungsmitteln wie Entropay oder VisaElectron. Bei fluege.de und eDreams fehlten
außerdem die Kosten eines aufzugebenden Gepäcks.
Verstoß gegen das Zahlungsdienstegesetz
Keine zusätzlichen Kosten für die Verwendung von gängigen Zahlungsmitteln
wie Kreditkarten, die bei Online Buchungen sehr beliebt sind, wurden nur von Austrian
Airlines, Lufthansa, TUI und der Restplatzbörse verrechnet. Damit halten nur 4
Anbieter § 27 Abs 6 des Zahlungsdienstegesetzes ein, wonach es unzulässig ist,
Entgelte für die Nutzung bestimmter Zahlungsdienste zu verlangen. Die restlichen 6
Anbieter, Air Berlin, Ebookers, Opodo, Expedia, fluege.de und eDreams verrechneten
für die Bezahlung mit gängigen Kreditkarten, zum Teil auch bei Bezahlung mit
anderen Zahlungsmitteln wie PayPal oder Lastschrift, zusätzliche Kosten. Die
Zusatzkosten betrugen für 2 Personen für Hin- und Retourflug von € 8,90 (Opodo) bis
zu € 99,96 (fluege.de, inkl ServiceFee). Die AK hat im Juni eine UWG-Klage gegen
die Travel24.com AG eingebracht, das in erster Instanz anhängig ist, und bei der der
ua der Verstoß gegen das Zahlungsdienstegesetz geltend gemacht wird.
Verstoß gegen die
Verordnung 1008/2008
Preisauszeichnungsbestimmungen
der
EU
Angabe des Endpreises inklusive aller Kosten, die unvermeidbar und
vorhersehbar sind

Den Gesamtpreis des Fluges gaben nur Austrian Airlines, die Lufthansa,
flyniki/Air Berlin, TUI, die Restplatzbörse und Ebookers bereits bei der ersten
Angabe des Flugpreises an. Damit erfüllen nur 6 von 10 Anbietern die
Preisauszeichnungsbestimmungen der EU Verordnung und geben den
Gesamtpreis inklusive Gebühren und Zuschläge, Bearbeitungsentgelten, Service
Fees und allfällige Zusatzkosten bei Verwendung eines gängigen Zahlungsmittels
bereits beim Suchergebnis an. Nach Art 23 der EU Verordnung 1008/2008 vom
24.09.2008 müssen alle Kosten, die unvermeidbar und vorhersehbar sind, von der
ersten Angabe an ersichtlich sein und in den Endpreis eingerechnet werden.

Die restlichen 4 Anbieter, Opodo, Expedia, fluege.de und eDreams gaben den
beim Suchergebnis ausgewiesenen Flugpreis ohne die für ein gängiges
Zahlungsmittel anfallende Kosten an und verstoßen damit gegen die in der EU
Verordnung vorgesehene Pflicht, den Endpreis anzugeben. So war bei Opodo und
eDreams nur die Bezahlung mit Entropay, bei Expedia mit Visa Electron zum
ausgewiesenen Preis möglich. Sowohl bei Entropay als auch bei Visa Electron
handelt es sich um Prepaid Kreditkarten, die in Österreich kein gängiges
Zahlungsmittel sind. Auch bei fluege.de war die Bezahlung zum ausgewiesenen
Preis nur mit MasterCard Gold möglich, bei welchem es sich ebenfalls nicht um
ein gängiges Zahlungsmittel handelt.
2
Da der Endpreis bei Zahlung mit gängigen Zahlungsmitteln nicht richtig
angegeben wird, liegt ein Verstoß gegen die EU Verordnung vor. Der EuGH (C573/13, Air Berlin) hat klargestellt, dass der Endpreis bereits bei seiner
erstmaligen Angabe
im Rahmen eines mehrere Flüge ausweisenden
Suchergebnisses für alle angezeigten Flüge anzugeben ist und nicht erst für den
ausgewählten Flug. Dies gilt für jede Form der Veröffentlichung, also auch bei
tabellarisch ausgewiesenen Preisen. In einem UWG Verfahren der AK gegen
fluege.de hat das OLG Wien in diesem Punkt rechtskräftig festgestellt, dass es
nicht ausreicht, eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit mit einer nicht gängigen
Kreditkarte anzubieten, sondern dass die Kosten, die durch eine Zahlung mit
gängigen Kreditkarten anfallen, im nach der VO auszuweisenden Endpreis
berücksichtigt werden müssen.
Angabe von fakultativen Zusatzkosten wie Kosten für ein aufzugebendes
Gepäcksstück

Keine Kosten für ein aufzugebendes Gepäck entstanden nur bei Austrian
Airlines, Lufthansa und Opodo. Bei den 3 Anbietern war ein Freigepäck bei dem
angezeigten günstigsten Flug im Preis inkludiert (Stand Erhebungszeitraum Juli
2015, mittlerweile haben sowohl Austrian Airlines als auch die Lufthansa einen
Economy Light Tarif, bei dem kein Freigepäcksstück mehr inkludiert ist).

Bei den restlichen 7 Anbietern war kein Freigepäcksstück im ausgewiesenen
günstigsten Preis inkludiert, sodass die dadurch entstehenden fakultativen
Zusatzkosten nach der EU Verordnung bei der ersten Angabe des Flugpreises
angegeben hätten werden müssen. Diese Verpflichtung wurde von keinem der
Anbieter erfüllt. Bei Expedia gelangte man zumindest über einen aussagekräftig
bezeichneten Link beim Suchergebnis zu einer Kostenangabe und nicht bloß zu
Freigepäcksbestimmungen wie bei anderen Anbietern.

Da die günstigsten Tarife immer seltener ein Freigepäck inkludieren, kommt
mitunter der nächst teure Tarif, der noch ein Freigepäck beinhaltet günstiger. Bei
Air Berlin war dies bereits bei der Erhebung der Fall, obwohl damals die Kosten
für ein aufzugebendes Gepäck nur € 15,- pro Strecke ausmachten, mittlerweile
wurden sie auf € 35,- erhöht. Auch bei Lufthansa und Austrian Airlines wurde nach
der Erhebung ein neuer Tarif „Economy Light“ eingeführt, der kein Freigepäck
mehr inkludiert. Die Kosten für das aufzugebende Gepäck machen derzeit € 15,pro Strecke aus, der nächst teure Tarif inklusive Freigepäck ist derzeit um € 20,teurer. Legt man keinen Wert auf die zusätzliche inkludierte Sitzplatzreservierung
und die Umbuchungsmöglichkeit um € 65,-, so ist die Online-Zubuchung des
Gepäcks beim billigsten Tarif derzeit noch etwas günstiger als der EconomyClassic Tarif. Bucht man das Gepäck allerdings erst beim Check-in am Flughafen
dazu, so kostet dies € 30,- pro Gepäck und Strecke.
3
Voreinstellung von Versicherungen

Außer Expedia boten alle Anbieter den Abschluss einer oder mehrerer
Versicherungen (zB Stornoschutz, Reiseschutz usw) an. Bei allen waren die
Versicherungen nicht voreingestellt, was nach der EU Verordnung auch
unzulässig wäre. Jedoch musste man bei vier Anbietern, fluege.de, Opodo,
Ebookers und Air Berlin die angebotene Versicherung ausdrücklich ablehnen.

Bei fluege.de, Opodo und Expedia erschienen bei Nichtabschluss der
angebotenen Versicherung Pop-up-Fenster, um auf die Wichtigkeit des
Abschlusses einer Versicherung hinzuweisen. Bei fluege.de waren es für zwei
Versicherungen und zwei versicherungsähnliche Produkte neun Pop-up-Fenster
mit Warnhinweisen, welch hohe Kosten entstehen können, wenn man jetzt keine
Versicherung abschließe. Wenn man die Versicherung nicht abschließen wollte
und „Nein“ wählte, wurde wiederum nachgefragt, ob man sich denn wirklich sicher
sei. Fluege.de bietet vier unterschiedliche Versicherungen an, drei davon sind
Jahresverträge - mit einer unzulässigen automatischen Vertragsverlängerung -,
bei der sich die Jahresprämie im zweiten Jahr mehr oder weniger verdoppelt. Die
AK hat gegen die BD 24 Berlin wegen der unzulässigen Verlängerungsklausel
eine Verbandsklage anhängig gemacht. Auch dürfte es sich beim wiederholten
Anbieten einer nicht gewünschten Versicherung um eine aggressive
Geschäftspraxis handeln, die nach dem UWG unlauter ist. In Deutschland wurde
ein Urteil erster Instanz gegen Opodo erzielt, wonach Reiseversicherungen nicht
durch eine irreführende Buchungsgestaltung unterschoben werden dürfen.
Preisvergleich der im Suchergebnis angegebenen Endpreise mit den
letztlich zu zahlenden Endpreisen

Gerade die beim Suchergebnis günstigsten Anbieter entpuppten sich im Vergleich
als relativ teuer. Ein Vergleich der 7 Anbieter, bei denen im angegebenen
Flugpreis kein Freigepäck inkludiert war, weist beim Suchergebnis eDreams mit
einem Flugpreis für 2 Personen mit € 232,42 gefolgt von fluege.de, Expedia und
Air Berlin mit einem Flugpreis von € 256,42 als die günstigsten Anbieter aus. TUI
liegt mit einem Flugpreis von € 298,02 an vorletzter Stelle, die Restplatzbörse mit
€ 300,42 an letzter Stelle.
Vergleicht man die Preise bei Bezahlung mit dem günstigsten gängigen
Zahlungsmittel bei den 7 Anbietern liegt Air Berlin mit € 256,42 an erster Stelle,
gefolgt von Expedia (€ 276,42) und Ebookers (€ 278,54). fluege.de liegt mit einem
Preis von € 336,38 an letzter Stelle, der bei der Suche ausgewiesene Flugpreis
hat sich um 31,18 Prozent verteuert. Auch der zunächst günstigste Flugpreis von
eDreams verteuerte sich auf € 280,42, dh um 20,65 Prozent des beim
Suchergebnis ausgewiesenen Flugpreises.
4
Vergleicht man die Preise von den 7 Anbietern bei Bezahlung mit einer gängigen
Kreditkarte nehmen Air Berlin und Expedia gemeinsam mit einem Preis von €
276,42 den ersten Platz ein, gefolgt von eDreams (€ 290,85), TUI (€ 298,02), der
Restplatzbörse und Ebookers (€ 300,42 u € 300,54). Den letzten Platz nimmt
wieder fluege.de ein mit einem Flugpreis von € 356,38. Damit ist der Flug um fast
ein Drittel (28,93 Prozent) teurer als bei den beiden günstigsten Anbietern.
Bei den 3 Anbietern, bei denen das Freigepäck im angegebenen Flugpreis
inkludiert war, macht Opodo das Rennen, und zwar sowohl bei dem beim
Suchergebnis angegebenen Flugpreis (€ 276,42) als auch beim Flugpreis mit dem
günstigsten gängigen Zahlungsmittel (€ 285,32) sowie mit einer gängigen
Kreditkarte (€ 285,32). Lufthansa und Austrian Airlines sind deutlich teurer. Der
beim Suchergebnis angegebene Preis betrug € 398,42, der Preis mit dem
günstigsten Zahlungsmittel € 388,42 und der Preis mit einer gängigen Kreditkarte
€ 398,42.
Berücksichtigt man bei jenen Anbietern, bei denen kein Freigepäck im Flugpreis
inkludiert war, die bei Air Berlin zum Zeitpunkt der Erhebung für 1 aufzugebendes
Gepäck verrechneten Kosten von € 60,- (€ 15,-/Strecke und Gepäck) und bei
eDreams die angegebenen Kosten von € 64,-, und vergleicht die Ergebnisse bei
Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte mit den 3 Anbietern, bei denen ein
Freigepäck im Flugpreis inkludiert war, so ist Opodo der günstigste Anbieter mit
einem Endpreis von € 285,32, gefolgt von Air Berlin und Expedia mit einem Preis
von jeweils € 336,42. Der teuerste Anbieter ist auch in dem Fall fluege.de mit €
416,38, der Flug kommt um 45,93 Prozent teurer als beim günstigsten Anbieter.
Lufthansa und Austrian Airlines sind mit einem Flugpreis von jeweils € 398,42
etwas günstiger.
Rechtsgrundlagen
Art 23 der EU Verordnung 1008/2008 vom 24.09.2008
Alle Kosten, die unvermeidbar und vorhersehbar sind, sind nach Art 23 von der ersten
Angabe an in den Endpreis einzurechnen. Zusätzlich ist der Endpreis noch
aufgegliedert darzustellen. Der EuGH (C-573/13, Air Berlin) hat klargestellt, dass der
Endpreis bereits bei seiner erstmaligen Angabe im Rahmen eines mehrere Flüge
ausweisenden Suchergebnisses für alle angezeigten Flüge anzugeben ist und nicht
erst für den ausgewählten Flug. Dies gilt für jede Form der Veröffentlichung, also auch
bei tabellarisch ausgewiesenen Preisen. In einem UWG Verfahren der AK gegen
fluege.de hat das OLG Wien in diesem Punkt rechtskräftig festgestellt, dass es nicht
ausreicht, eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit mit einer nicht gängigen Kreditkarte
anzubieten, sondern dass die Kosten, die durch eine Zahlung mit gängigen
Kreditkarten anfallen, im nach der VO auszuweisenden Endpreis berücksichtigt
werden müssen.
5

Fakultative Zusatzkosten wie Kosten für ein aufzugebendes Gepäcksstück müssen
am Beginn des Buchungsvorgangs auf klare, transparente und eindeutige Art und
Weise bekanntgegeben werden.

Die Voreinstellung einer Reiseversicherung, die deaktiviert werden muss, ist
unzulässig. Dies gilt auch für Vermittler von Flügen wie der EuGH festgestellt hat (C
112/11, Ebookers). Zusatzleistungen wie eine Reiseversicherung dürfen nur auf „Optin“
Basis
angeboten
werden.
Auch
würde
der
Abschluss
eines
Versicherungsvertrages nach § 6c KSchG nur dann wirksam zustande kommen, wenn
der Verbraucher dem Abschluss ausdrücklich zustimmt, was nicht der Fall ist, wenn
der Verbraucher eine Voreinstellung ablehnen muss.
§ 27 Abs 6 Zahlungsdienstegesetz
Für Kosten, die für das Zahlen mit bestimmten Zahlungsmitteln (in der Regel
Kreditkarten) anfallen, ist zusätzlich das ZaDiG relevant. Nach § 27 Abs 6
Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) ist es unzulässig, Entgelte für die Nutzung bestimmter
Zahlungsmittel zu erheben. Zulässig wäre es hingegen, dass dem Kunden für die
Nutzung bestimmter Zahlungsmittel eine Ermäßigung gewährt wird.
6
Die Ergebnisse im Detail:
1. Wurde der Gesamtpreis bereits bei der ersten Angabe
des Flugpreises (beim Suchergebnis) angegeben?
Bei Lufthansa und AUA waren die Endpreise der Flüge inklusive Steuern,
Gebühren und Zuschlägen bereits beim ersten Suchergebnis angegeben. Auch
die Kosten für ein aufzugebendes Gepäckstück waren beinhaltet.
Auch bei TUI und der Restplatzbörse waren sämtliche Kosten zu Beginn im
Gesamtpreis beinhaltet und kamen keine zusätzlichen Kosten für Zahlungsmittel
hinzu, allerdings fehlte bei beiden die zusätzliche Angabe des Preises für ein
Gepäckstück, das im Gesamtpreis nicht beinhaltet war.
Bei flyniki bzw Airberlin sowie bei Ebookers wurde zwar ein Gesamtpreis
ausgewiesen, der die Kosten eines gängigen Zahlungsmittels (Onlineüberweisung
bzw giropay, bei flyniki zusätzlich Lastschrift und PayPal) beinhaltet hat, allerdings
kommt es bei beiden Anbietern zu Zuschlägen, wenn mit Kreditkarten bezahlt wird.
Auch fehlte bei beiden Anbietern die Angabe des Preises für ein Gepäckstück, das im
Gesamtpreis nicht beinhaltet war. Bei fluege.de, Edreams, Opodo und Expedia
beinhaltete der ausgewiesene Gesamtpreis nicht alle Kosten, die bei Zahlung eines
gängigen Zahlungsmittels anfielen, und kamen für die Nutzung eines gängigen
Zahlungsmittels wie Kreditkarten stets weitere Kosten im Verlauf der Buchung hinzu.
So fallen bei Expedia nur bei Zahlung mit Visa Electron keine zusätzlichen Kosten an.
Bei Opodo und bei eDreams verursacht nur die Zahlung mit Visa Entropay keine
zusätzlichen Kosten. Sowohl bei Visa Electron als auch bei Visa Entropay handelt es
sich um Prepaid Karten von Visa, wobei Visa Entropay offensichtlich am englischen
Markt angeboten wird. Bei fluege.de kommen nur bei einer Zahlung mit einer
fluege.de MasterCard Gold keine zusätzlichen Kosten dazu, selbst bei Bezahlung
mittels Lastschrift wird eine Service Fee in Rechnung gestellt. Da es sich weder bei
den Prepaid Kreditkarten in Österreich noch bei der fluege.de MasterCard Gold um
gängige Zahlungsmitteln handelt, verstoßen die Anbieter gegen die Verpflichtung, alle
Kosten anzugeben, die unvermeidbar sind und vorhersehbar anfallen.
Fluglinie/Vermittler
Gesamtpreis korrekt
angegeben Ja/Nein
eDreams.de
Nein, bei allen gängigen
Zahlungsmitteln erhöht sich der
Endpreis um bis zu € 58,43 für
2 Personen
opodo.at
Nein, bei allen gängigen Zahlungsmitteln erhöht sich
der Endpreis um € 8,90 für 2 Personen
fluege.de
Nein, bei allen gängigen Zahlungsmitteln erhöht sich
der Endpreis um bis zu € 99,96 für 2 Personen; selbst
bei Lastschrift fällt eine ServiceFee von € 79,99 an
ebookers.at
Ja, Zahlung mit SOFORT-Überweisung (gängiges
Zahlungsmittel?) kostenfrei
expedia.at
Nein, bei allen gängigen Zahlungsmitteln erhöht sich
der Endpreis um € 20,- für 2 Personen
7
tui.at
Ja, weder die Zahlung mit
gängigen Kreditkarten noch mit
SOFORT-Überweisung führen
zu einer Erhöhung des
Endpreises
restplatzboerse.at
Ja, Zahlung mit gängigen
Kreditkarten möglich, keine
Erhöhung des Endpreises
lufthansa.com
Ja, unabhängig vom Zahlungsmittel keine Erhöhung
des Endpreises; bei Zahlung mit Debitkarten oder
SOFORT-Überweisung war der Endpreis ermäßigt
austrian.com
Ja, Zahlung mit gängigen Kreditkarten führten zu
keiner Erhöhung des Endpreises; bei SOFORTÜberweisung war der Endpreis ermäßigt
airberlin.com/flyniki.com
Ja, keine Erhöhung des Endpreises bei Zahlung mit
Lastschrift, PayPal und giropay
2. Welche Anbieter verrechnen für die Bezahlung mit
einem unbaren Zahlungsmittel wie Kreditkarten,
Lastschrift, Onlineüberweisung ein Entgelt und
verstoßen damit gegen § 27 Abs 6 ZaDiG?
6 Anbieter, eDreams, Opodo, fluege.de, Ebookers, Expedia und Air Berlin
verrechneten für die Bezahlung mit Kreditkarten, vereinzelt aber auch für die Zahlung
mit Lastschrift oder PayPal zusätzliche Kosten und verstoßen damit gegen das
Zahlungsdienstegesetz.
Die höchsten Zusatzkosten fielen bei fluege.de an. So verteuerte sich der Hin- und
Rückflug für 2 Personen bei fluege.de bei Zahlung mit einer herkömmlichen
Kreditkarte immerhin um knappe 100 Euro. Bei fluege.de und eDreams fiel auf, dass
eine Zahlung mit einer gängigen Kreditkarte nicht nur die als Kosten für das
Zahlungsmittel angegebenen Kosten verursachte, sondern offensichtlich auch weitere
Kosten mit unterschiedlichen Bezeichnungen.
Fluglinie/Vermittler
Zusatzkosten für Zahlungsmittel
für 2 Personen
edreams.de
bis zu €38,44 zzgl 19,99 Zahlungskosten, ds €
58,43 bei Zahlung mit gängigen Kreditkarten;
auch bei SOFORT-Überweisung Zusatzkosten
von insgesamt € 48,-
opodo.at
€ 8,90 bei Zahlung mit gängigen Kreditkarten
fluege.de
bis zu € 20,00 zzgl 79,96 Servicefee, ds €
99,96 bei Zahlung mit gängigen Kreditkarten,
auch bei Lastschrift Service Fee von € 79,96
ebookers.at
€ 22,00 bei Zahlung mit gängigen Kreditkarten,
auch bei PayPal € 5,57
expedia.at
€ 20,00 bei Zahlung mit gängigen Kreditkarten
8
tui.at
0,00
restplatzboerse.at
0,00
lufthansa.com
0,00
austrian.com
0,00
airberlin.com/flyniki.com
€ 20,00 bei Zahlung mit gängigen sowie AirBerlin Kreditkarten
3. Erfolgt die Angabe von Gepäckskosten als fakultative
Zusatzkosten bereits bei der ersten Angabe des
Flugpreises?

Keine Kosten für ein aufzugebendes Gepäck entstanden nur bei Austrian
Airlines, Lufthansa und Opodo. Bei den 3 Anbietern war ein Freigepäck bei dem
angezeigten günstigsten Flug im Preis inkludiert (Stand Erhebungszeitraum Juli
2015, mittlerweile haben sowohl Austrian Airlines als auch die Lufthansa einen
Economy Light Tarif, bei dem kein Freigepäcksstück mehr inkludiert ist).

Bei den restlichen 7 Anbietern war kein Freigepäcksstück im ausgewiesenen
günstigsten Preis inkludiert, sodass die dadurch entstehenden fakultativen
Zusatzkosten nach der EU Verordnung bei der ersten Angabe des Flugpreises
angegeben hätten werden müssen. Diese Verpflichtung wurde von keinem der
Anbieter erfüllt. Bei Expedia gelangte man über einen aussagekräftigen Link beim
Suchergebnis zu einer Kostenangabe und nicht bloß zu einem allgemeinen
Hinweis, dass gegebenfalls Zuschläge für Gepäck anfallen können bzw zu
Hinweisen über Freigepäcksbestimmungen wie bei anderen Anbietern.

Mehr oder weniger deutliche Hinweise auf den Umstand, dass kein Freigepäck
inkludiert ist bzw nur Handgepäck beinhaltet ist, gab es von einigen Anbietern
beim Suchergebnis (zB Restplatzbörse, Ebookers), bei anderen erst nach
Auswahl des Fluges (zB TUI, eDreams). Bezüglich der Kosten für ein
aufzugebendes Gepäckstück wurde zum Teil auf die Homepage der Airline
verwiesen (zB TUI, Ebookers), zum Teil gab es überhaupt keine Informationen
(zB fluege.de, Restplatzbörse). Bei fluege.de war eine Voreinstellung möglich,
dass nur Flüge mit Freigepäck angezeigt werden. Diese war allerdings bei der
Anzeige des günstigsten Fluges nicht sichtbar, sondern erst durch Srollen der
Seite, sodass sie leicht übersehen werden kann.

Bei eDreams konnte das Gepäck im Buchungsverlauf um € 16,- pro Person und
Strecke (Sand Juli 2015) dazu gebucht werden. Ebenso bei der Direktbuchung bei
Air Berlin um € 15,- pro Person und Strecke (Stand Juli 2015). Mittlerweile kostet
ein Gepäckstück bis 23 kg bei Air Berlin € 35,-, sodass es bei Mitnahme eines
aufzugebenden Gepäckstückes günstiger sein kann, den nächst teueren Tarif
FlyDeal zu wählen, bei dem ein Freigepäckstück inkludiert ist.
9

Sehr teuer kann es werden, wenn bei der Onlinebuchung übersehen wird, dass
außer dem Handgepäck kein Freigepäck inkludiert ist. Air Berlin verrechnet in
dem Fall 15 Euro für die Anmeldung der Gepäcksaufgabe am Flughafen und
zusätzlich saftige 70 Euro pro Gepäckstück und Flugstrecke. Bei einem Hin- und
Rückflug für 2 Personen mit jeweils einem Gepäckstück macht das 310 Euro aus.
Da die Hinweise, dass beim günstigsten Tarif „JustFly“ kein Freigepäckstück
enthalten ist, nicht sehr deutlich sind und durchaus übersehen werden können,
kann dies selbst bei einer Direktbuchung bei Air Berlin passieren.
Fluglinie/Vermittler
1 Gepäcksstück pro Person für Hin- und Rückflug für
2 Personen
eDreams.de
Freigepäck im Preis nicht inkludiert, über einen Link „Preisstruktur“
bei der Preisangabe erfährt man ua, dass gegebenfalls Zuschläge
für Gepäck fällig werden; erst nach Auswahl des Fluges bei
Eingabe der persönlichen Daten wird klar, dass Gepäck dazu
gebucht werden muss, Kosten dafür € 64,00 (€ 16 pro Strecke
und Person)
opod
o.at
im Preis inkludiert; Kostenangabe nicht erforderlich
flueg
e.de
Freigepäck im Preis nicht inkludiert, keine Angabe der Kosten für
1 aufzugebendes Gepäck bei der ersten Angabe des Preises.
Hinweis nur in einem kleingedruckten, zu öffnenden Info-Link bei
den angezeigten Flügen, dass der Tarif ohne Freigepäck ist,
ebookers.at
Freigepäck im Preis nicht inkludiert, keine Angabe der Kosten für
1 aufzugebendes Gepäck bei der ersten Angabe des Preises.
Hinweis bei den angezeigten Flügen, dass nur ein Handgepäck
inkludiert ist. Hinweis auf zusätzliche Gebühren der
Fluggesellschaften erst nach Auswahl des Fluges; über einen Link
gelangt man dann zu den Freigepäcksbestimmungen der Air
Berlin
expedia.at
Freigepäck im Preis nicht inkludiert, keine Angabe der Kosten für
1 aufzugebendes Gepäck bei der ersten Angabe des Preises;
über einen Link beim Suchergebnis erhält man die Information
über die Kosten: € 15 für das erste Gepäckstück, € 70 für ein
weiteres Gepäckstück
tui.at
Freigepäck im Preis nicht inkludiert, keine Angabe der Kosten für
1 aufzugebendes Gepäck bei der ersten Angabe des Preises.
Hinweis darauf erst nach Auswahl des Fluges. Keine Angabe der
Zusatzkosten, nur Link zur Air Berlin Homepage
restplatzboerse.at
Freigepäck im Preis nicht inkludiert; Hinweis darauf bereits beim
Suchergebnis, jedoch ohne Angabe von Kosten, kein Link auf die
Homepage der Fluglinie.
lufthansa.com
im Preis inkludiert, Kostenangabe nicht erforderlich
austrian.com
im Preis inkludiert, Kostenangabe nicht erforderlich
10
airberlin.com/flyniki.com
Beim günstigsten Flug (Tarif JustFly) kein
Freigepäck enthalten, weder klarer und deutlicher
Hinweis, dass kein Freigepäck enthalten ist noch
Angabe der Kosten für 1 aufzugebendes Gepäck bei
der ersten Angabe des Flugpreises, Hinweis auf ein
fehlendes Freigepäck erhält man nur durch das
fehlende Koffersymbol bzw wenn man die
Tarifinformation öffnet; auch hier keine Angabe der
Kosten. Erst im Buchungsverlauf kann man bei
Öffnen des Links „Zusatzgepäck und
Sportausrüstung“ Gepäckstücke dazu buchen.
Kosten bei Erhebung € 15 pro Strecke und Gepäck,
dzt € 35. Im Gegensatz zu weiteren zusätzlichen
Optionen wie freiwillige Versicherungen erlangt man
vom Preis erst nach Öffnen eines Links Kenntnis.
4. Fakultative Reiseversicherungen
Auch wenn Voreinstellungen bei den Reiseversicherungen der Vergangenheit
angehören, so gibt es nach wie vor Anbieter, die Versicherungen mehr oder weniger
aggressiv anbieten und dem Kunden vermitteln wollen, welch hohes Risiko er eingeht,
wenn die angebotene Versicherung nicht abgeschlossen wird. Dabei wird auch gerne
der falsche Eindruck erweckt, nämlich dass der Gesamtpreis bei Nichtantritt des
Fluges verfällt, was nicht richtig ist. Denn lässt der Kunde den Flug verfallen, so hat er
Anspruch auf Rückerstattung der Steuern und Gebühren, die die Airline in dem Fall
nicht zahlen muss.
Besonders aggressiv – mit 7 Pop-up Fenstern - bewirbt fluege.de die angebotenen
Versicherungen und versicherungsähnlichen Servicepakete. So wird der FlexyFly
Umbuchungsschutz zum Sonderpreis von € 3,98 monatlich (im ersten Jahr, im
zweiten Jahr € 7,98 monatlich) allein mit zwei Pop-up Fenstern wärmstens empfohlen.
Auch die Reiseversicherung zu monatlich € 7,99 (im ersten Jahr bei jährlicher
Zahlung, im zweiten Jahr zu € 14,99) wird dem Kunden unter Hinweis auf die Anzahl
der Personen, die während einer Reise bereits erkrankt sind, sehr empfohlen. Bei
Nichtauswahl kommt ein weiteres rot unterlegtes Pop-Up Fenster mit der Frage „Ist
das wirklich eine gute Entscheidung?“. Hat man sich noch immer nicht für eine der
beiden Versicherungen entschieden, so wird man auf einer nachfolgenden Seite, in
der die Buchung zusammengefasst wird, nochmals auf ein versicherungsähnliches
Produkt hingewiesen. Farblich unterlegt wird unter der Überschrift „Unsere
Empfehlung für Stammkunden“ der Abschluss des „Rundum Sorglos Pakets“ zum
Preis von € 6,99 angeboten, das auch einen Flug-Gutschein pro Person von € 14,beinhaltet. Das Standardpaket kostet € 4,99. Wird keines der beiden Pakete
gewünscht, die offensichtlich bei Umbuchung und Stornierung nur die fluege.de
Gebühren decken sollen, muss ausdrücklich „kein Servicepaket“ gewählt werden,
wodurch im Fall des Falles mindesten € 50,- an Gebühren von fluege.de entstehen
zuzüglich der bei der Fluggesellschaft anfallenden Kosten.
11
Aktiviert man diese Möglichkeit, kein Servicepaket abzuschließen, wird auch in
diesem Fall mittels rot unterlegten Pop-up Fenster auf die Wichtigkeit des
Servicepakets und die drohenden Kosten hingewiesen. Zuletzt wird noch eine
Reisegepäcksversicherung angeboten, auch hier unter Hinweis darauf, wie viele
Reisende schon von Beschädigung, Verlust und Diebstahl von Gepäck betroffen
waren.
Der Sonderpreis dafür beträgt € 1,98 monatlich, wobei dieser Sonderpreis nur im
ersten Jahr bei jährlicher Zahlungsweise gilt, danach beträgt die Prämie mit € 3,98
das Doppelte. Bei Nichtauswahl kommt auch in dem Fall ein rot unterlegtes Pop-up
Fenster, in dem auf die Risiken des Nichtabschlusses verwiesen wird und darauf,
dass € 1,98 pro Person nur wenig Geld sei, aber umso mehr im Schadensfall helfe,
weswegen es besser sei, abgesichert zu sein.
Fluglinie/Vermittler
Welche Reiseversicherungen wurden
angeboten?
eDreams.de
Versicherung der Europ Assistance für den gebuchten Flug
opodo.at
Versicherung der Europ Assistance für den gebuchten Flug;
Warnung vor den hohen Kosten (durchschnittlich € 275) bei
Nichtwahl der Versicherung; Hinweis, dass 500.000 Flüge
jeden Monat verspätet sind; „Weiter-Button“ für
Versicherung deutlich hervorgehoben ggü dem Button
„Weiter ohne Versicherung“.
fluege.de
Insgesamt 3 Versicherungen von der der BD 24 Berlin,
Reiseversicherung (Storno, Abbruch, Krankheit u
Gepäcksverlust), Gepäcksversicherung und ein
Umbuchungsschutz; bei allen beträgt die Mindestlaufzeit 1
Jahr und gibt der für das Monat angegebene Sonderpreis
nur, wenn gleich die Jahresprämie bezahlt wird; im 2. Jahr
oder bei monatlicher Zahlung verdoppelt sich die Prämie.
Alle Versicherungen beinhalten eine unzulässige
automatische Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr.
Weiters wird noch ein Rundum-Sorglos- Paket angeboten.
Bei Nichtauswahl der Versicherungen bzw des Service
Pakets erschienen insgesamt 7 Pop-up Fenster, die den
Kunden unter Hinweis auf die Gefahren und Risiken zum
Abschluss des angebotenen Schutzes bringen sollen.
ebookers.at
Versicherung der Allianz Global Assistance für den
gebuchten Flug; Versicherung muss ausdrücklich durch
Aktivieren des Buttons „Ich verzichte auf Reiseschutz und
trage das finanzielle Risiko“ abgelehnt werden
expedia.at
Keine Reiseversicherung wurde angeboten
tui.at
Versicherung der Europ Reiseversicherung für den
gebuchten Flug
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restplatzboerse.at
Versicherung der Allianz für den gebuchten Flug
lufthansa.com
Versicherung der AIG für den gebuchten Flug
austrian.com
Versicherung der Europ Reiseversicherung für den
gebuchten Flug
airberlin.com/flyniki.com
Versicherung der Europ Reiseversicherung für den
gebuchten Flug; der Versicherungsschutz muss
ausdrücklich durch Aktivieren des Buttons „Ich verzichte auf
den angebotenen Reiseschutz und zahle im Notfall alle
Kosten selbst“ abgelehnt werden.
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