FAQs zum Thema Gesundheitsberuferegister-Gesetz MTD-Austria Grüngasse 9 / Top 20 A-1050 Wien [email protected] www.mtd-austria.at Wien, 05.November 2015 Ist das Gesundheitsberufsregister-Gesetz in Geltung bzw. in Kraft? Im Juli 2013 wurde das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (AB 2555 d.B.) vom Parlament (Nationalrat und Bundesrat) mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit beschlossen. Danach hätten auch alle Bundesländer zustimmen müssen. Doch Niederösterreich und Salzburg verweigerten ihre Zustimmung, weil es große Bedenken gegen diesen Gesetzesbeschluss und die Registrierung durch die Bundesarbeitskammer (BAK) gab. Da die Österreichische Bundesverfassung jedoch eine verpflichtende Zustimmung aller Bundesländer vorsieht (Art. 42a Bundes-Verfassungsgesetz), konnte das Gesundheitsberuferegister-Gesetz nicht kundgemacht werden und deshalb auch nicht in Kraft treten. Damit ist der im Jahr 2013 erfolgte Gesetzesbeschluss (des Nationalrates und des Bundesrates) bedeutungslos und hat keine weitere rechtliche Auswirkung. Wie könnte ein Gesundheitsberuferegister-Gesetz doch noch umgesetzt werden? Für die Umsetzung des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes wäre erneut ein mehrstimmiger Beschluss im Gesundheitsausschuss des Parlaments notwendig, der wieder von Nationalrat und von Bundesrat verabschiedet werden muss. Ebenso müssten laut Verfassung auch wieder alle Bundesländer dem Gesetzesbeschluss zustimmen. Wie ist der aktuelle Stand zum Gesundheitsberuferegister-Gesetz? Nach einem Beschluss im Ministerrat wurde am 18.06.2015 erneut ein Gesetzesentwurf für ein Gesundheitsberuferegister-Gesetz (Regierungsvorlage: 690 d.B.) dem Gesundheitsausschuss im Nationalrat zugewiesen. Obwohl seither bereits zwei Sitzungen des Gesundheitsausschusses (am 30.06.2015 und am 01.10.2015) stattfanden, wurde der Gesetzesentwurf dort aber noch nicht behandelt. Die nächste Sitzung des Gesundheitsausschusses ist am 16.12.2015 vorgesehen. Gibt es erneut Widerstand gegen dieses Gesetz? Das Land OÖ hat bereits im Juni 2015 in einer Stellungnahme (204/SN) an den Nationalrat mitgeteilt, dass sie die erforderliche Zustimmung zu diesem Gesetz aufgrund der massiven Bedenken nicht geben kann. Auch MTD-Austria hat in einer Stellungnahme (211/SN) an die Parlamentsdirektion und die Mitglieder des Gesundheitsausschusses diesen Gesetzesentwurf mit der geplanten Registrierung durch die Bundesarbeitskammer abgelehnt und dies ausführlich begründet. Aufgrund der massiven und breiten Ablehnung dieses Gesetzes (mit der Registrierung durch die Bundesarbeitskammer) sollte endlich dieses sachlich nicht gerechtfertigte Vorhaben gestoppt und MTDAustria mit der Registrierung betraut werden. Ist eine „Registrierung“ der Gesundheitsberufe im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 vorgesehen? Nein. Im aktuellen Regierungsprogramm ist die Einführung bzw. Umsetzung einer verpflichtenden Registrierung der (nichtärztlichen) Gesundheitsberufe definitiv nicht vorgesehen! Hingegen wird sogar ausdrücklich betont: „die Angehörigen der Gesundheitsberufe sind in ihren verantwortungsvollen Tätigkeiten zu unterstützen“.
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