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FAQs
zum Thema Gesundheitsberuferegister-Gesetz
MTD-Austria
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Wien, 05.November 2015
Ist das Gesundheitsberufsregister-Gesetz in Geltung bzw. in Kraft?
Im Juli 2013 wurde das Gesundheitsberuferegister-Gesetz (AB 2555 d.B.) vom Parlament (Nationalrat und
Bundesrat) mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit beschlossen.
Danach hätten auch alle Bundesländer zustimmen müssen. Doch Niederösterreich und Salzburg verweigerten
ihre Zustimmung, weil es große Bedenken gegen diesen Gesetzesbeschluss und die Registrierung durch die
Bundesarbeitskammer (BAK) gab.
Da die Österreichische Bundesverfassung jedoch eine verpflichtende Zustimmung aller Bundesländer vorsieht
(Art. 42a Bundes-Verfassungsgesetz), konnte das Gesundheitsberuferegister-Gesetz nicht kundgemacht
werden und deshalb auch nicht in Kraft treten.
 Damit ist der im Jahr 2013 erfolgte Gesetzesbeschluss (des Nationalrates und des Bundesrates)
bedeutungslos und hat keine weitere rechtliche Auswirkung.
Wie könnte ein Gesundheitsberuferegister-Gesetz doch noch umgesetzt werden?
Für die Umsetzung des Gesundheitsberuferegister-Gesetzes wäre erneut ein mehrstimmiger Beschluss im
Gesundheitsausschuss des Parlaments notwendig, der wieder von Nationalrat und von Bundesrat
verabschiedet werden muss. Ebenso müssten laut Verfassung auch wieder alle Bundesländer dem
Gesetzesbeschluss zustimmen.
Wie ist der aktuelle Stand zum Gesundheitsberuferegister-Gesetz?
Nach einem Beschluss im Ministerrat wurde am 18.06.2015 erneut ein Gesetzesentwurf für ein
Gesundheitsberuferegister-Gesetz (Regierungsvorlage: 690 d.B.) dem Gesundheitsausschuss im Nationalrat
zugewiesen. Obwohl seither bereits zwei Sitzungen des Gesundheitsausschusses (am 30.06.2015 und am
01.10.2015) stattfanden, wurde der Gesetzesentwurf dort aber noch nicht behandelt. Die nächste Sitzung des
Gesundheitsausschusses ist am 16.12.2015 vorgesehen.
Gibt es erneut Widerstand gegen dieses Gesetz?
Das Land OÖ hat bereits im Juni 2015 in einer Stellungnahme (204/SN) an den Nationalrat mitgeteilt, dass sie
die erforderliche Zustimmung zu diesem Gesetz aufgrund der massiven Bedenken nicht geben kann. Auch
MTD-Austria hat in einer Stellungnahme (211/SN) an die Parlamentsdirektion und die Mitglieder des
Gesundheitsausschusses diesen Gesetzesentwurf mit der geplanten Registrierung durch die Bundesarbeitskammer abgelehnt und dies ausführlich begründet.
 Aufgrund der massiven und breiten Ablehnung dieses Gesetzes (mit der Registrierung durch die
Bundesarbeitskammer) sollte endlich dieses sachlich nicht gerechtfertigte Vorhaben gestoppt und MTDAustria mit der Registrierung betraut werden.
Ist eine „Registrierung“ der Gesundheitsberufe im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013 – 2018 vorgesehen?
Nein. Im aktuellen Regierungsprogramm ist die Einführung bzw. Umsetzung einer verpflichtenden
Registrierung der (nichtärztlichen) Gesundheitsberufe definitiv nicht vorgesehen! Hingegen wird sogar
ausdrücklich betont: „die Angehörigen der Gesundheitsberufe sind in ihren verantwortungsvollen Tätigkeiten zu
unterstützen“.