Nummer 20 - VQO-Verband der querschnittgelähmten Österreichs

Österreichische Post AG/Sponsoring Post, GZ 02Z031283 Verlagspostamt: 1100 Wien. Aufgabepostamt: 1100 Wien
Bei Unzustellbarkeit bitte mit neuer Adresse zurück an:1100 Wien, Sahulkastraße 3/Stg. 9/R 10
September 2015
Nr. 206/58. Jg.
Informationsblatt des Verbandes der Querschnittgelähmten
REHAB-AUFENTHALT ROVINJ 2015
2
2
A-6342 Niederndorf, Sebi 9
ROLLSTUHLAKTIV
AKTIVNr.
Nr.206
202
ROLLSTUHL
57.
58.JAHRGANG
JAHRGANGSEPTEMBER
SEPTEMBER2014
2015
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EDITORIAL
Liebe Leser!
Eine
Behindertenorganisation
sucht Mitarbeiter für ihr Sekretariat. Diese Information auf der
Homepage der betreffenden Organisation macht mich glücklich:
unser Verband hat, egal welche
Umstände zum Ausscheiden eines
Vorstandsmitgliedes geführt haben, immer einen qualifizierten Ersatz gefunden.
Die nächsten Zeilen mögen daher als ganz besonderer
Dank an Gernot Egger
gelten. Er hat seit Beginn der 1990er Jahre die Inserate für
unser Informationsblatt „Rollstuhl aktiv“ bearbeitet, und das
mit großem Erfolg!
Damals hat das RA etwa
32 Seiten umfasst. Jetzt
stehen wir seit vielen
Jahren bei 60 Seiten.
Gernot hat trotz oft
körperlicher Probleme
mit größter Disziplin
diese Aufgabe wahrgenommen. Nun erlaubt
es sein Gesundheitszustand nicht mehr. Wir
alle, ich als Obmann
ganz besonders, sagen
dir aufrichtig DANKE
SCHÖN!
Nun komme ich auf den einleitenden Satz zurück: Es war erbaulich und beruhigend für mich, im Ehepaar Rosemarie und
Karl Janesch-Voit Nachfolger zu finden. Möge euch die Arbeit
gut gelingen und vielleicht auch mit Freude erfüllen, da ihr ja
wisst, dass eure Aktivitäten für unseren Verband, für unsere
Mitglieder von großer Wichtigkeit sind.
Dies meint für heute mit lieben Grüßen euer
Inhalt
Barrierefreiheit
und Mobilität 4
Aus dem Sozialbereich 21
Behindertenparkplatz
29
Aus unserer Postmappe 37
Rechtliches
41
Aus dem Verbandsgeschehen 42
Reisen
44
Sport47
Termine49
Impressum50
Redaktionsschluss der
nächsten Ausgabe:
15. November 2015
Besuchen Sie unsere
Homepage auf
www.vqo.at
Obmann
Manfred Schweizer
58. JAHRGANG SEPTEMBER 2015
ROLLSTUHL AKTIV Nr. 206
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BARRIEREFREIHEIT UND MOBILITÄT
Barrierefreiheit am Bahnhof Enns eingefordert
(von Wolfgang Heinisch, Stadtrat in Enns)
Der Bahnhof Enns wurde vor 4 Jahren modernisiert, jedoch nur Bahnsteig 1 barrierefrei
gestaltet. Auf den Umbau von Bahnsteig 2 und 3 wartet man seither vergeblich. Enns hat
damit den einzigen nicht barrierefreien Bahnhof der stark frequentierten Westbahnstrecke
zwischen St. Valentin und Linz.
Die Beschwerden häuften sich – Menschen mit Gehbehinderungen oder auch Radfahrer mit
Gepäck schaffen es kaum auf das Abfahrtsgleis Richtung Linz. Mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist es ohne Hilfe gar nicht erreichbar.
Monatelang war von den ÖBB trotz wiederholter Anfragen keine Auskunft über den geplanten Zeitpunkt des dringend notwendigen Umbaus zu erhalten. „Nun kommt aber offensichtlich Bewegung rein“ – frei nach diesem ÖBB-Motto schöpft Stadtrat Wolfgang Heinisch von
den Grünen Hoffnung. Anlässlich einer City-Jet und S-Bahn Präsentation am 17. August 2015
in Enns bekundeten die politischen Festredner, die Barrierefreiheit in alle Fahrtrichtungen
nun mit Hochdruck einzufordern. „Wir müssen weiter an dem Thema dran bleiben, um die
derzeitigen Bekenntnisse auch nach der Wahl in die Tat umsetzen zu können“, will Heinisch
gemeinsam mit den Betroffenen nicht aufgeben.
Wolfgang Glaser vom Verband der Querschnittgelähmten meint zu dieser Angelegenheit:
„Es ist begrüßenswert, dass nun immer mehr hochmoderne und barrierefreie Züge wie der
Cityjet in Oberösterreich eingesetzt werden. Allerdings nutzt dies mobiltätseingeschränkten Menschen wie beispielsweise Rollstuhlfahrern, Eltern mit Kinderwägen oder älteren
Menschen mit Unterstützungsbedarf nur wenig, solange kleinere Bahnhöfe wie jener von
Enns nicht barrierefrei sind. Auch Einsparungsmaßnahmen im Personalbereich der ÖBB
schränken die Nutzungsmöglichkeiten der
Bahn für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen erheblich ein, da es auf vielen Teilstrecken keine Zugbegleiter mehr gibt und
an kleineren Bahnhöfen auch kein Personal mehr vorhanden ist, das beim Ein- und
Aussteigen behilflich sein kann. Das ist
sicher kein kundenorientierter Weg den
die ÖBB hier beschreiten. Wir fordern daher
die ÖBB auf, so rasch wie möglich auch kleinere Bahnhöfe barrierefrei zu machen und
auch ausreichend Personal zur Verfügung
zu stellen, um ein barrierefreies Reisen zu
ermöglichen. Der Bahnhof Enns sollte hinsichtlich der Herstellung von Barrierefreiheit insofern auch oberste Priorität haben,
da Enns 2018 der Standort der Oö. Landes­
ausstellung sein wird.“
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BARRIEREFREIHEIT UND MOBILITÄT
Kritik an nicht barrierefreien Überlandbussen
Stern & Hafferl betreibt seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2014 den Buslinienverkehr in der Region Steyr/Kremstal und setzt dort mehrheitlich nicht barrierefreie Busse ein.
Für den Betrieb der Linien hatte man 33 Überlandbusse angeschafft. Allerdings sind diese
mehrheitlich nicht barrierefrei, sondern nur über Stufen zu nutzen.
Wer auf einen barrierefreien Bus angewiesen ist, muss das Unternehmen drei Tage vor Abfahrt informieren, hatte Stern & Hafferl BIZEPS auf Anfrage mitgeteilt. Nur dann könne man
einen barrierefreien Bus garantieren.
"Stern & Hafferl hat sich uns immer als ein Unternehmen dargestellt, dem Barrierefreiheit
sehr wichtig ist. Deshalb sind wir sehr verwundert, dass offensichtlich etliche neue Busse
von Stern & Hafferl angekauft wurden, die nicht barrierefrei sind, obwohl dies nicht dem
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz entspricht", erklärt Wolfgang Glaser vom Verband
der Querschnittgelähmten.
Falls das Unternehmen Subventionen vom Land Oberösterreich zum Ankauf und für den
laufenden Betrieb nicht barrierefreier Busse erhalten habe, sollten diese Mittel wieder von
Stern & Hafferl zurückgezahlt werden, forderte Glaser.
Die Subventionen aus öffentlicher Hand zur Anschaffung neuer öffentlicher Verkehrsmittel
sollten nur dann vergeben werden, wenn die Barrierefreiheit der angekauften Verkehrsmittel gewährleistet ist. "Für den laufenden Betrieb von Bussen, die nicht barrierefrei sind, dürfte es auch keine Subventionen mehr geben", so Glaser.
Der zuständige Verkehrslandesrat und Landeshauptmann-Stellvertreter Reinhold Entholzer
lässt die Angelegenheit nun überprüfen.
Das war ja erstaunlich Erfahrungsbericht über meine erste ÖBB-Reise
(von Maria Schweizer)
13.08.15
15:32 Uhr:
Ich will in 2 Tagen mit dem Zug von Graz nach Wien fahren
und wende mich an das Mobilitätsservice der ÖBB per Mail.
13.08.15
15:40 Uhr: Die ÖBB benötigt einige Informationen.
13.08.15
15:57 Uhr: Meine Anfrage/Bitte wird seitens des Mobilitätsservice positiv
erledigt, das heißt, dass mein Problem innerhalb einer halben
Stunde gelöst wurde!
2 Tage später funktioniert alles bestens, sei es in Graz oder auch der Empfang durch die
ÖBB-Mitarbeiter in Wien – DANKE !
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6
GESUNDHEIT UND MEDIZIN
BARRIEREFREIHEIT
UND MOBILITÄT
Entscheidend für den erfolgreichen Einsatz der FES ist die
Barrierefreie
Arztpraxis
in Mondsee
Wahl geeigneter
Stimulationsparameter
wie Frequenz (meist
Schulter geschont und es
kann ein relativ hoher En15-50 Hz), Pulsbreite (250-400 qs) Stromstärke (10-200 mA) ergieverbrauch (etwa 250und Impulsform (biphasischer Rechteckimpuls). Die Einstel- 300 kcal/h) erzielt werden.
lung der entsprechenden Parameter sollte je nach Ziel und Anfang April führte Ing. HanWiesinger eine BegeFragestellung von einer Fachperson individuell an die Bedürf- nes
Ausblick
der Praxis von Dr. Georg
nisse und Möglichkeiten der Patienten oder Sportler ange- hung
Für die Anwendung von
Frauscher
in Mondsee durch.
passt werden. Sie hängt zum Beispiel vom Trainingszustand FES bestehen
nur wenige
Internist und Kardiologe
ab und auch davon, ob gelähmte oder noch intakte Muskeln Der
Kontraindikationen
wie
bei seiner Praxisneuerstimuliert werden sollen. Um einen entsprechenden Effekt zu ging
Hautdefekte (dort wo Elekmit viel Motivation
erzielen, wird je nach Fragestellung in der Regel drei bis fünf öffnung
troden geklebt werden),
an
das
Thema
BarrierefreiMal wöchentlich während 30-60 Minuten stimuliert.
Entzündungen, Muskelerheit heran. Die Räumlichkeikrankungen und Ossifiten sind hell, geräumig und
Breites Anwendungsspektrum
kationen. Diese geringen
gut durchdacht eingerichtet.
FES ist ein fester Bestandteil in der Rehabilitation von Einschränkungen prädestiDie Praxis von Dr. Frauscher
Querschnittgelähmten und wird dort angewendet:
nieren FES für ein breites
befindet sich in Mondsee,
- zur Verbesserung von Gelenkstellungen, insbesondere des Einsatzgebiet auch oder
Walter-Simmer-Str. 1a, im
Schultergelenkes bei Hochgelähmten
gerade bei Querschnitt1. Stock über der Mond- zur Muskelkräftigung während Belastung und/oder gegen gelähmten. Während sich
seeland Apotheke (gleich
Widerstand (z.B. kombiniert mit gleichzeitigem Krafttraining) die Methode im Bereich
neben dem Hagebaumarkt
- zur Korrektur von Asymmetrien des Rumpfes
der Rehabilitation zunehbzw. hinter der BWT).
- zur Tonusregulation bei Spastik und Spasmen
mend etabliert, scheint
Der Wahlarzt-hat
bei
der
Planung
viele
Aspekte
der
Barrierefreiheit
mit
berücksichtigt;
die Optimierungsvorzur Dekubitusprophylaxe der Gesäßmuskulatur
der Rollstuhlsport
noch
schläge von Ing.
Wiesinger
wurden
mit
Interesse
aufgenommen.
- zur Stimulation der Bauchmuskulatur als Unterstützung ein kaum erforschtes und
Zwei weitere Pluspunkte
der Praxis
die Lage an der Autobahnabfahrt Mondsee
dass sie Gebiet
sich direkt
und Verstärkung
dessind
Hustenstosses
wenigund
genutztes
für
über einer – ebenfalls
barrierefreien
– Apotheke
mit Drive-in-Schalter
befindet.FES
Dadurch
werdenZukünftig
die Wege
- zur Verbesserung
von
Bewegungsabläufen
und spezifidarzustellen.
für Menschen mit
undFunktionen
ohne Behinderung
vereinfacht
abgekürzt.
schen
wie Greifen,
Stehenund
oder
Gehen
gesammelte Erkenntnisse
zur
Funktionsverbesserung
der
unteren
Extremität
z.B.
des
und und
Erfahrungen
in diesem
Wir begrüßen es sehr, dass Dr. Frauscher mit einem so positiven Beispiel vorangeht
hoffen, dass
diesem
als Alternative
Schienenversorgung
Bereich werden aufzeigen,
möglichst vieleFusshebers
Ärztinnen und
Ärzte folgenzur
werden.
inwiefern
FES auch 2/15)
bei
(Entnommen aus: OÖ
Zivil-Invalidenverband
FES kann auch dazu verwendet werden, um mit den geläh- Sportlern zur Unterstütmten Beinen eine Tretbewegung zu erzeugen und so ein zung der Kräftigung einzelLiegefahrrad anzutreiben (sog. FES-cycling). Dabei konnten ner Muskeln oder Muskelhausinterne Studien des Schweizer Paraplegiker-Zentrums gruppen genutzt werden
Nottwil zeigen, dass dadurch sowohl die körperliche Fit- kann.
(Entnommen aus: Paracontact
ness als auch Knochendichte und Muskelmasse deutlich er2/2014)
höht werden können. Gleichzeitig wird beim Radfahren die
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MÄRZ 2015
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BARRIEREFREIHEIT UND MOBILITÄT
Neuer Heliport SPZ
(von Felix Schärer)
Die neue Landeplattform für Helikopter auf dem Dach des SPZ Nottwil ist nach rund halbjähriger Bauzeit fertiggestellt. Der topmoderne Landeplatz wurde am 20. April 2015 für
den Flugverkehr freigegeben.
Neu ist nicht nur der Standort, sondern auch die Bemalung des 15x15 m großen Landeplatzes. Sie entspricht international sowie den aktualisierten Richtlinien des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL. Die Rega kann damit das SPZ ab sofort gestützt auf Satelliten-Navigation anfliegen. Patienten profitieren von höherer Versorgungssicherheit bei
Schlechtwetter- und Hochnebellagen. Die lärmintensiven Tiefflüge über bewohnte Gebiete können vermindert werden. Der Pilot navigiert den Helikopter gestützt auf Satellitennavigation und unter Aufsicht der Flugsicherung bis zu einem definierten Punkt im
dreidimensionalen Raum. Verfügt er dann über Sichtkontakt zur Landestelle, kann er den
Anflug fortsetzen und den letzten Teil inklusive Landung nach Sicht absolvieren. Für solche Anflugverfahren auf Spitallandeplätze war ein Dachlandeplatz zwingend notwendig.
Bereits am 24. März wurde dazu eine Wetterstation montiert. Diese ist schweizweit bisher
einzigartig und liefert der Rega aktuellste Messdaten für deren Anflüge in Nottwil.
Vorgängig führte die Rega wie in solchen Fällen üblich einen Testanflug durch. Dabei wurde unter anderem geprüft, ob sich allfällige Erschütterungen bei der Landung auf das
Gebäude übertragen. Dank einer Vibrationsentkopplungsmatte, welche zwischen Gebäudedach und Stahlkonstruktion eingebaut wurde, konnten diese Immissionen möglichst
gering gehalten werden.
Der alte Helikopterlandeplatz wurde aufgelöst und an dessen Standort kommt im Rahmen
des Bauprojekts Erneuerung und Erweiterung Klinik das Provisorium der Schmerzmedizin
(ZSM) zu liegen.
(Entnommen aus: Paracontact 2/2015)
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BARRIEREFREIHEIT UND MOBILITÄT
Zebrastreifen in Steyr: Wunsch nach mehr Sicherheit
für Rollstuhlfahrer abgelehnt
STEYR. Bereits seit über einem Jahr fordern der Steyrer
Behindertenfachbeirat und die Bewohner des Wohnprojektes von assista für Menschen mit Behinderung mehr
Sicherheit für den Bereich des Schutzweges in der Pachergasse. Dieser wird von den behinderten Bewohnern
häufig genutzt, um das Kaufhaus auf der anderen Straßenseite zu erreichen. Allerdings liegen beide Zebrastreifen
sehr knapp beieinander, werden häufig von Autofahrern
übersehen und stellen somit eine Gefahr dar. Zusätzliche
Warnsignale gibt es keine.
Vorschlag abgelehnt
„Ich bin selbst seit einem Schlaganfall halbseitig gelähmt
und auf einen Elektrorollstuhl angewiesen. Auch mein
Sichtfeld ist eingeschränkt“, erzählt Achim Rohr, der die
Interessensvertretung des Projektes von assista innehat.
Seit 2011 lebt Rohr im Wohnhaus und hat schon einige
brenzlige Situationen auf der Straße erlebt.
Um das Überqueren sicherer zu machen, schlägt der Behindertenfachbeirat lediglich vor,
den Zebrastreifen rot zu hinterlegen, wie es beispielsweise vor Schulen der Fall ist. Mehrmals wurde das Gespräch mit dem Steyrer Verkehrsstadtrat Helmut Zöttl sowie Thomas
Froschauer von der zuständigen Abteilung für Verkehrsplanung gesucht und versucht,
eine Lösung zu finden. Beide lehnen diesen Vorschlag jedoch kategorisch ab. Als Begründung wird angegeben, dass dies eben nur für Altenheime und Schulen vorgesehen sei. In
einer Mail von Froschauer an die Obfrau des Zivilinvalidenverbandes, Erika Strutzenberger, heißt es gar: „Bei der Anbringung eines rot-weißen Schutzweges in der Pachergasse wurde bisher nie das Kostenargument als ablehnendes Kriterium ins Treffen geführt.
Eine Anbringung wird aus fachlicher Sicht aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und
der nicht erwünschten Beispielwirkung nicht befürwortet.“ Hier stellt sich jedoch die
Frage, welche nicht erwünschte Beispielwirkung in diesem Fall vorliegt.
„Wir halten uns an Richtlinien“
„Wir bemühen uns stets um die Anliegen des Behindertenfachbeirates und versuchen
auch, sie so gut wie möglich umzusetzen“, so Zöttl. „Wir haben keine ablehnende Haltung, allerdings macht dieses Vorhaben fachlich wenig Sinn. Festgelegt ist, dass die rot
markierten Zebrastreifen ausschließlich vor Schulen und Altenheimen vorgesehen sind.
Das sind Richtlinien, an die wir uns halten. Kinder, die keine Ahnung vom Verkehr haben,
kann man nicht mit erwachsenen Menschen vergleichen. Außerdem muss man die nachfolgende Wirkung betrachten. Wichtiger ist, die Rücksicht im Verkehr zu fördern. Eine
Ausweichmöglichkeit für die Bewohner gäbe es vor der Hofer-Filiale an der Kreuzung
mit Ampel.“
„Ich denke, es handelt sich, im Gegenteil, eher um eine positive Beispielwirkung“, so
Strutzenberger. „Außerdem geht es hier nicht nur um Menschen mit Behinderung, sondern genauso um kleine Kinder, Familien oder ältere Menschen.“ Als funktionierendes
Beispiel gibt sie auch den rot hinterlegten Schutzweg in der Punzerstraße an, der vor
einem Pensionistenwohnheim -aber keinem Altenheim- liegt. Auch Stadtrat Schodermayer würde die Veränderung befürworten.
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12
Aus dem Sozialbereich
URLAUB UND REISEN
BARRIEREFREIHEIT UND MOBILITÄT
11
zumunwertes
Flughafen gebracht.
Am Tag vor der
Neuauage
BIZEPS-Broschüre:
Leben
Guter
Zeitpunkt im
Rahmen von Bauarbeitenwertes
Ausschiffung wurden wir zur Rezeption
„Was für Schutzwege bei Schulen und Altersheimen gilt, müsste auch bei Wohnprojekten
gebeten,
um
Wünsche für die
für
Menschen
mitbehandelt
Behinderungen
gelten“, mit
so der
rollstuhlfahrende
Gemeinderat
Wolfgang
Die
Broschüre
den Umgang
behinderten
Menschen
zur eventuelle
NS-Zeit.
Ausschiffung
bekannt
zu
Hier hätGlaser. Der ideale und womöglich kostengünstigste Zeitpunkt für eine Änderung desgeben.
Zuten wir auch
die Möglichkeit gehabt, einen
standes
momentan,
da in der
Bauarbeiten
durchgeführt
An der wäre
Aktualität
des Themas
hat Pachergasse
sich unserergerade
Meinung
nach nichts
geändert. 16werden.
Jahre nach ihrem
rollstuhlgerechten
Niederflurbus
Da
dieses
Anliegen
wiederum
abgelehnt
wurde,
leitet
Glaser
nun
weitere
Schritte
ein.
Erst vor. anzuErscheinen liegt diese Broschüre in einer überarbeiteten und stark erweiterten Ausgabe
fordern. Leider haben wir nicht daran geüber
die Medien,
dannden
überdamals
den Verkehrsausschuss.
Sie beinhaltet
neben
erschienen Texten„Eigentlich
nun auch ist es ein Wahnsinn, dass
und
so mussten
wir an.
1 Stunde darauf
wegen
einem Schutzweg
solch aufwändige
Diskussionen
vondacht
Nöten
sind“,
merkt Rohr
eine detaillierte
Beschreibung
der Tötungsanstalt
Hartheim,
warten.
Aber nächstes Mal wissen wir um
(Dieser
Artikel
erschien
in der Bezirksrundschau
vomVernichtung
14. August
2015)
die einen
sehr
beklemmenden
Einblick in die
dieses Problem.
von Menschen mit Behinderungen gibt.
Abschließend kann ich eine Kreuzfahrt jeSicherheit geht vor Bürokratie
dem Rollstuhlfahrer nur ans Herz legen.
Weiters
nden
Sie
ausführliche
Artikel
zu
den
bekannten
Ärz(von Sandra Kaiser, Redaktionsleitung der Bezirksrundschau
Enns)
Ich war jetzt
das 4. Mal (davon 3 x mit Dr.
ten Heinrich Gross und Andreas Rett, die beide in der NachOtto Widner) mit Rollstuhlfahrer unterkriegszeit
in Österreich
großartig Karriere gemacht haben.
Gerlinde
und Bruno
wegsVerkehr,
und hatte
bisher
keinerlei
Als
Fußgänger
hat man es heute nicht leicht. Mehr Autos, mehr
mehr
Gefahr.
Für Probleme.
Ergänzt
werden
die
Beiträge
noch
mit
einem
Bericht
über
die
sehr
schönen
Kathedrale.
Am
nächsten
Für
mich
ist
eine
Kreuzfahrt
Menschen mit Beeinträchtigungen ist die Verkehrssituation noch schwieriger. Schutzwegedie bequemsogenannten
„Gehirnpräparate“
und
den Umgang
damit
soTag
hatten wir
einen
Seetag,
denvon
wirStraßen
im ste
und In
schönste
Art des Reisens.
In der
sollen
für ein einigermaßen
sicheres
Überqueren
sorgen.
der Pachergasse
ist
Liegestuhl
liegend
an
Deck
verbrachten
Nacht
fährt
das
Schiff
und
jeden
Tag
kann
wie
einen
kurzen
Artikel
über
die
Gehörlosengemeinschaften
der Zebrastreifen jedoch mehr Zierde als Schutz. Schlechte Kennzeichnung und rücksichts(kleiner
Tipp
dazu –der
2 Liegestühle
überman eineSelbst
andere
Stadt
während
in und
nach der
NS-Zeit.
lose
Autofahrer
machen
das Queren
Straße dort zum
Hazardspiel.
ich
durfte
dort des Tages
stapeln
erreicht eine
besichtigen
kennen lernen. Kein Rollbereits erleben,einander
wie es ist,
wenn und
eine man
Autostoßstange
am Wadl
kratzt. und
Der Behindertengute
Höhe
für
denHinterlegung
Transfer)
dem
Wet- stuhlfahrer
sollte
sich daher
irgendwelche
fachbeirat
fordert
nun
eine
rote
Schutzweges.
Von den
zuständigen
BeDie Broschüre
umfasst
84
Seiten
und Mitdes
ter
hatten
wir
diese
Woche
Glück
–
sonSorgen
und
Gedanken
machen.
Carpe diem
hörden
gab
es
ein
Nein.
Begründung:
Nur
bei
Altenheimen
und
Schulen
sei
dies
möglich.
ist im handlichen A5-Format verfügbar.
Vorschriften
und Porto
gut. Aber
dieanSicherheit
der Menschen
über bei
derso einer tolnig plus
Temperatur
20 eigentlich
– 25 Grad.sollte
In Rom
und genieße
jede Minute
Preis: 6,90 schön
Euro
Bürokratie
stehen.
gekommen
wurden
wir
wieder
vom
Hafen
len
Schiffsreise!
Hier kann man die Broschüre online bei BIZEPS bestellen:
http://www.bizeps.or.at/folder.php
ROLLSTUHL
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57.
SEPTEMBER2012
2014
55.JAHRGANG
Jahrgang September
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12
BARRIEREFREIHEIT UND MOBILITÄT
Kaum Badespaß für Rollstuhl-Fahrer:
“Zum Zusehen gezwungen”
Ostermiething: Nur wenige Seen sind mit
Badeliften erschlossen. Betroffene fordern
zentrale Übersicht.
Bei dem heißen Wetter dieses Sommers
haben die meisten Menschen nur einen
Gedanken: Rein in die Badehose und ab
ins Wasser. Jedoch ist ein Sprung ins kühle
Nass nicht für jedermann so einfach.
Eine hohe Stufe kann Manfred Fischer den
ganzen Badetag verbauen. Der 53-Jährige
sitzt seit acht Jahren aufgrund einer neurologischen Erkrankung im Rollstuhl. Seine Lebensfreude hat ihm das aber nicht
genommen. Fischer ist aktiv. Er ist in den
Journalist Manfred Fischer sitzt aufgrund einer neurologischen Erkrankung
Bergen unterwegs und geht Ballonfahren.
im Rollstuhl. Den Badespaß lässt er sich deswegen nicht verderben.
Er schwimmt gerne. Aber die freie Wahl, in
welchem See er baden geht, hat er nicht.
Bild: Manfred Fesl
Fischer benötigt einen Badelift. Mit dieser
Hilfe kann er sich selbst ins Wasser hinablassen. Sein Lieblingsbadeplatz ist am Holzöstersee
in der Gemeinde Franking, nur wenige Kilometer von seinem Heimatort Ostermiething entfernt. Hier kann Fischer ohne die Hilfe anderer baden gehen.
Im Wasser ist seine Behinderung fast vergessen. Die blaue Kunststoffschlange, die er sich
unter die Achsel klemmt, um im Notfall nicht unterzugehen, unterscheidet ihn von den meisten anderen Schwimmern. „Ich muss halt im Wasser ein bisschen mehr mit dem Oberkörper
arbeiten“, sagt er. Damit diese Arbeit etwas leichter geht, hat er spezielle Handschuhe mit
künstlichen Schwimmhäuten zwischen den Fingern.
Eine komplette Sammlung von barrierefreien Badeplätzen in Oberösterreich sucht man
im Internet vergeblich. „Aber auch nicht alle Plätze, die als barrierefrei ausgewiesen sind,
sind es tatsächlich“, weiß Fischer. Vier Dinge seien nötig, damit ein Rollstuhlfahrer einen
entspannten Badetag verbringen kann: „Ein passender Parkplatz, ein barrierefreies WC, ein
Badelift und eine barrierefreie Gastwirtschaft“, sagt Fischer. Vor allem beim letzten Punkt
gebe es Aufholbedarf.
„Es hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan, aber oft sind es kleine Unachtsamkeiten,
die große Bemühungen wieder zunichte machen“, sagt Fischer. Fehlende Haltegriffe auf den Toiletten oder eine unachtsam errichtete Stufe könnten einen ansonsten barrierefrei gestalteten
Badeplatz für Rollstuhlfahrer unbenutzbar machen. „Viele Gastronomen nehmen Menschen mit
Behinderungen noch immer nicht als potentielle Kunden wahr. Sie denken deshalb auch nicht
dementsprechend mit“, sagt Fischer. Dabei würde sich Mitdenken für die Wirte lohnen, wenn er
zum Beispiel gemeinsam mit 15 Freunden im Rollstuhl auf ein Glaserl vorbeischaut.
Barrierefreies Baden
Kennen Sie Badeplätze mit Zugangsmöglichkeiten für beeinträchtigte Menschen? Wenn ja,
lassen Sie uns das mit einem E-Mail an [email protected] wissen. Die OÖN werden
die Ergebnisse veröffentlichen.
(Quelle: OÖN im Internet zu finden unter http://www.nachrichten.at/
oberoesterreich/Kaum-Badespass-fuer-Rollstuhl-Fahrer-Zum-Zusehen-gezwungen;art4,1932325)
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BERRIEREFREIHEIT UND MOBILITÄT
Barrierefreies Schwimm- und Badevergnügen
(von Ing Hannes Wiesinger)
Auch wenn die heurige Badesaison schon mehr oder weniger zu Ende gegangen ist, so
möchte zum Thema barrierefreies Baden einige erfreuliche Dinge berichten, denn eines ist
sicher: „Der nächste Sommer kommt bestimmt!“
Wenn wir uns nun die Wassertemperaturen der Seen in Erinnerung rufen, so hatten z.B. die
Seen im Salzkammergut, dank der wochenlangen sommerlichen Lufttemperaturen, zwischen
24° und 26°. Diese optimalen Verhältnisse intensivierten natürlich die Suche nach Strandoder Freibädern mit einen barrierefreien Zugang zum Wasser. Neben dieser optimalen Erreichbarkeit muss natürlich auch die ganze Infrastruktur angefangen beim Stellplatz für den
PKW über die Umkleidemöglichkeit und das WC bis zum Zugang zur Gastronomie barrierefrei
ausgeführt sein, damit sich auch Rollfahrer voll dem Badevergnügen hingeben können.
Ein ganz aktuelles Beispiel dafür ist das Solarbad Altmünster
Scheinbar hat die Bezirksgruppe Gmunden des OÖZIV – Oberösterr. Zivilinvalidenverband
einen sehr guten Draht zum Wettergott, denn sie hat rechtzeitig vor der heurigen FreibadSaison dem Solarbad Altmünster einen mobilen Poollift zur Verfügung gestellt und leistet
mit dem Lift im Solarbad einen wesentlichen Beitrag zum Abbau von Barrieren.
Mit Hilfe dieses Lifts können nun Menschen mit Bewegungseinschränkungen sanft und bequem in das Schwimmbecken gehoben werden und somit künftig Badevergnügen ohne Barrieren genießen. Das Solarbad verfügt außerdem über ein barrierefreies WC und ist somit
ideal für Menschen mit Behinderungen geeignet.
Erhebung der barrierefreien Bademöglichkeiten
Unser Mitglied, Mag. Manfred Fischer, berichtete bereits im Frühjahr über die Bademöglichkeiten
für Rollstuhlfahrer im Grenzgebiet zwischen Oberösterreich (Bez. Braunau od. Vöcklabruck) und
Salzburg (Flachgau, Stadt Salzburg) berichtet. Dies ist bereits seit Juni auf unserer neu gestalteten Website unter http://www.vqo.at/index.php/kultur-freizeit-reise.html nachzulesen.
Dieser Bericht über die barrierefreien Zugänge wie zum Holzöstersee, beim Strandbad Seeham am Obertrumer See, beim Strandbad Seekirchen zum Wallersee etc. wurde auch in der
OÖNachrichten veröffentlicht und gleichzeitig mit dem OÖZIV einen Aufruf gestartet, alle
Leser aufzufordern, alle ihnen bekannten barrierefreien Bademöglichkeiten zu melden.
Hier sehen sie nun die Auflistung der barrierefreien Bademöglichkeiten auf Grund der
Beispiele aus dem Bericht von Manfred Fischer, des OÖZIV und der bisherigen Rückmeldungen an die OÖN:
• Holzöstersee: in der Gemeinde Franking,
• Strandbad Seewalchen: Bademeister assistiert Rollstuhlfahrern
• Strandbad Ibm am Heratingersee, Gemeinde Eggelberg
• Strandbad Seekirchen am Wallersee
• Strandbad Obertrumersee, Gemeinde Seeham
• Solarbad Altmünster: mobiler Lift für Rollstuhlfahrer
• Badesee Rechberg: Hier kommen Rollstuhlfahrer ohne Hindernisse ins Wasser
• Pichlingersee: Rollstuhlrampe führt ins Wasser
• Feldkirchner Badeseen: Badelift bei der Wasserrettung.
• Strandbad Weyregg: barrierefreier Zugang über eine Rampe.
• Strandbad Unterach: Rollstuhlfahrern wird hier assistiert.
• Steinbach: beim Gasthof Föttinger barrierefreier Zugang
• Strandbad Mondsee: barrierefreier Zugang zum Wasser
• Naturerlebnisbad Gallspach: Badelift für Rollstuhlfahrer
• Freibad Peuerbach: barrierefreier Zugang ins Wasser
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BARRIEREFREIHEIT UND MOBILITÄT
• Freibad Grünau im Almtal: Eine zehn Meter breite, rutschfeste Rampe führt hier ins Wasser.
• Freibad Laakirchen: Kurbellift für Rollstuhlfahrer
• Freibad St. Florian: hat einen Lift
• Freibad Königswiesen: teilweise barrierefrei.
• Freibad Unterweißenbach: teilweise barrierefrei
• Kuranstalt Bad Zell: barrierefreies Außenbecken
Da wir all diese Rückmeldungen noch nicht überprüfen konnten, sind daher die Angaben ohne Gewähr.
Da wir vom VQÖ uns bereits seit längerem auch bemühen, solche Informationen zu sammeln und unseren Mitgliedern und Lesern dies auf unserer Website zur Verfügung zu stellen, vernetzen wir uns bei solchen Aktivitäten auch mit dem OÖZIV. Wir wollen aber auf
der anderen Seite diese Erhebung auf ganz Österreich ausdehnen und ersuchen daher Sie,
liebe Leser, uns zum einen Ihre Erfahrungen mit den oben angeführten barrierefreien Bademöglichkeiten zu melden, aber auch alle Ihnen sonst noch bekannten barrierefreien Bademöglichkeiten bekannt zu geben. Sie können dabei unter wie gewohnt unter [email protected]
oder unter [email protected] kontaktieren. Wir werden Sie weiterhin über die
Ergebnisse auf dem Laufenden halten und laden Sie ein, dazu auch immer wieder einmal
unsere Website www.vqo.at zu besuchen.
Barrierefreiheit im Shopping Center Nord (SCN)
(von Annemarie Grillenberger)
Schauplatz: SCN, 1. Stock, Trafik. Zeitpunkt: Irgendwann im Juni 2015
Wie jede Woche seit 25 Jahren mache ich meine Einkäufe in dem von meinem Wohnort nicht weit entfernten Einkaufszentrum. Nachdem ich trotz der zahlreichen – natürlich besetzten – Behindertenparkplätze
endlich einen „normalen“ Parkplatz gefunden habe, auf dem mich niemand einsperren kann (das ist ein
anderes Thema und demnächst eines weiteren Beitrages in diesem Blog würdig), fahre ich mit dem Lift ins
Erdgeschoß und erledige meine Einkäufe, die ich in einem Einkaufskistchen auf meinem Schoß deponiere.
Mein letzter Weg führt mich in den ersten Stock in die Trafik. Wie üblich biege ich um die Ecke, den Blick
schon auf die Verkäuferinnen gerichtet, um einen freundlichen Gruß los zu werden. Dann geht alles blitzschnell und alles gleichzeitig: Ein erschrecktes Quietschen entfährt mir, gleichzeitig fliegt mein Einkaufskorb in hohem Bogen von meinen Knien und ich kann mich im allerletzten Moment in meinem Rolli so stabilisieren, dass ich meinen Einkäufen nicht hinterher falle. Mit klopfendem Herzen sucht mein Blick auf dem
Boden nach der Ursache dieses Missgeschicks, doch da liegt nichts. Die umstehenden KundInnen helfen mit
unter mitfühlendem Gemurmel, meine Einkäufe wieder sicher zu verstauen, während ich endlich die Hürde
entdecke, die mich fast aus dem Rollstuhl katapultiert hätte:
Der neu verlegte Boden in der Trafik wurde entlang des Zugangs mittels einer Aluschiene mit dem äußeren
Gangbereich des Einkaufszentrums verbunden. Dass diese Schiene laut Hersteller nur einen Zentimeter
hoch und damit barrierefrei ist (Information der Verkäuferinnen), tut nichts zur Sache, wenn es von den ca.
50 Geschäften nur in einem einzigen neuerdings diese Barriere gibt. Ich bin überzeugt davon, dass ich nicht
die einzige bin, die schon darüber gestolpert ist (egal ob Rolli oder Geher). Für StammkundInnen wird es
nicht leicht werden, sich daran zu gewöhnen, den Blick zuerst dem Boden und dann erst den Verkäuferinnen zu widmen. Ich zumindest habe auch heute beim inzwischen vierten Besuch der Trafik wieder einen
erschreckten Laut von mir gegeben, die Kundinnen und Personal dazu veranlassten, mich entgeistert anzustarren (immer diese Rollifahrer!)
Nach dem Umbau ist NICHT vor dem Umbau!!! Denn monatelange Umbauten des SCN haben leider dazu
geführt, dass es nun nicht mehr zu 100 % barrierefrei ist, so wie in den letzten 25 Jahren. Schade eigentlich.
P.S.: Übrigens hatte auch eine der Verkäuferinnen schon ein Problem mit dieser „barrierefreien“ Schiene: Sie
bekam den Griff ihres Einkaufswagens in den Bauch gerammt, als sie mehrere Stapel von Zeitungen in die
Trafik bringen wollte und die kleinen Räder blockierten, weil natürlich auch sie seit Jahren an etwas anderes
gewöhnt ist – nämlich eine problemlos passierbare Schiene!
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Wichtigste bei all diesen Anwendungsmöglichkeiten ist, dass man diese testen
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BARRIEREFREIHEIT UND MOBILITÄT
Neue Dienstleistung Mietwagen
(von Erwin Zemp)
Ab Frühjahr 2015 können in der Schweiz Autos gemietet werden, die für die Beförderung
von Menschen mit Rollstuhl eingerichtet sind.
Bis jetzt war es in der Schweiz eine schwierige Angelegenheit, stunden- oder tageweise Autos zu mieten, in dem auch Menschen im Rollstuhl transportiert werden können. Mit einem
nationalen Autovermietungs-Projekt möchten Europcar und die Stiftung Cerebral dies ändern. Ab April 2015 bietet Europcar für Menschen mit Handicap und ihren Angehörigen die
Möglichkeit, rasch und bequem mobil zu sein. Die speziellen Fahrzeuge können von Privaten wie auch von Institutionen wie Behindertenheimen, Kliniken, Freizeitclubs und anderen
für Ausflüge oder für Ferien gemietet werden.
Eine moderne Flotte von VW Caddy Maxi’s wurde speziell für die Bedürfnisse behinderter
Menschen und ihren Angehörigen umgerüstet. Die Fahrzeuge bieten Raum für einen Fahrer,
vier Begleitpersonen sowie eine Person im Rollstuhl. Eine absolut rutschfeste Auffahrrampe
ermöglicht ein sicheres Einfahren. Mit der Kopf- und Rückenlehne „Future Safe“ und dem
ISO- und DIN-geprüften Rollstuhl- und Personenrückhaltesystem „Protektor“ ist das Maximum an Sicherheit gewährleistet.
Europcar stellt die Fahrzeuge, speziell geschultes Personal und ein flächendeckendes Vertriebsnetz zur Verfügung. In den Städten Bern, Genf, Lausanne, Luzern, Schlieren und Zürich
Oerlikon können vorerst diese speziellen Mietfahrzeuge für Rollstuhlfahrer abgeholt werden. Da die Stiftung Cerebral die behinderungsbedingten Mehrkosten für die Mietfahrzeuge
übernimmt, entstehen den Nutzern keine höheren Mietkosten, als wenn sie ein normales
Auto mieten würden. Die Preise bewegen sich je nach Mietdauer von CHF 155.- bis CHF
79.- (inklusive unlimitierte Kilometer). So kostet beispielsweise die Miete für ein Fahrzeug
ab zwei Wochen CHF 79.- pro Tag.
Weitere Details sind ab April 2014 unter www.europcar.ch zu finden.
Auf www.spv.ch erfahren Sie mehr zu bereits bestehenden Angeboten für Mietwagen (unter
Publikationen/Merkblätter/Mietautos).
(Entnommen aus: Paracontact 1/2015)
Hände gut,
alles gut!
Daumen hoch …
Handverletzungen sind die
häufigste Folge von Unfällen
… gegen Handverletzungen!
Eine Initiative der AUVA für mehr Sicherheit und Gesundheit.
ROLLSTUHL AKTIV Nr. 206
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AUS DEM SOZIALBEREICH
Landessonderausstellung im Diakoniewerk
Gallneukirchen
Noch bis zum 2. November 2015 kann man täglich von 9 bis 18 Uhr im Diakoniewerk Gallneukirchen die Landessonderausstellung unter dem Titel „Hilfe-LebensRisken – LebensChancen“ besuchen.
Texte, Infografiken, Symbole und interaktive Installationen sind die Mittel, mit denen die
Landessonderausstellung 2015 soziale Herausforderungen wie Armut, Krankheit, Behinderung oder Leben am Rand der Gesellschaft begreifbar, einfühlbar und verstehbar macht.
Inhaltliches Zentrum der Landessonderausstellung 2015 ist das System der sozialen Sicherung. Dieses basiert auf der Idee einer Gesellschaft, deren Pflicht es ist, sich um Menschen
in Problemlagen anzunehmen.
Den architektonisch interessanten Rahmen stellt das Haus Bethanien in Gallneukirchen,
Mutterhaus der Diakonie, dar. Als soziale Institution ist die Diakonie damit nicht nur Ort,
sondern gleichzeitig Gegenstand der Ausstellung.
Der Weg durch die Ausstellung zeigt die wechselhafte Entwicklung des gesellschaftlichen
Umgangs mit Lebensrisken. Die Besucher sind eingeladen, sich in verschiedene Rollen hineinzuversetzen, sich einzulassen auf die imaginäre Konfrontation mit Lebenslagen, Schicksalsschlägen und verschiedenen Formen von Hilfestellungen.
Die Ausstellung soll uns auch bewusst machen, dass unsere soziale Sicherheit Schwachstellen hat und dass neben der gesellschaftlichen Verantwortung jeder Mensch individuelle
Verantwortung für ein gutes Leben und Zusammenleben trägt.
Das architektonisch herausragende Haus im Zentrum von Gallneukirchen im Mühlviertel
war seit seiner Eröffnung 1909 immer dem sozialen Engagement gewidmet. Es war Damenheim, Zufluchtsort für Flüchtlinge und Verwundete, Notkrankenhaus während des 2.
Weltkrieges, Beherbergungsstätte für Gäste, kleine Buchhandlung und Wohnort für Schülerinnen der Schwesternvorschule, später auch der Lehranstalt für Heilpädagogische Berufe.
Heute steht das Gebäude unter Denkmalschutz. Auch jetzt, nach seiner Adaptierung und
Renovierung, ist das Haus ein Ort des sozialen Wirkens: Es wird Beschäftigungsangebote
für Menschen mit Behinderung im Kunst- und Kulturbereich beherbergen, genauso wie eine
Tagesbetreuung für Menschen mit Demenz und betreute Wohnungen für SeniorInnen. Weiters bietet das neue Haus auch Räume für die angrenzenden Ludwig-Schwarz-Schulen, die
Diakonie-Akademie, für ein Archiv und kleines Museum sowie einen Veranstaltungssaal und
Andachtsraum.
Führungen sind telefonisch anzumelden bei:
Diakonissenhaus Bethanien
Hauptstraße 3, 4210 Gallneukirchen
Tel: 0043.720.300305
Geführt werden Gruppen ab 12 Personen und Einzelpersonen in der Gruppe.
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AUS DEM SOZIALBEREICH
LoFric aktuell, Sonderausgabe 2015,
ist das "Sprachrohr" unseres
Hauptsponsors Dentsply IH
Die neue Ausgabe ist 44 Seiten stark, durchgehend in Farbe und enthält
interessante Beiträge, u.a.:
• "Fliegende Räder" - Informationen zur Sportart Rollstuhl Rugby
• Vorstellung der Kontinenz- und Stomaberaterin Elvira Habermann
• Fokus Selbsthilfegruppen (Multiple Sklerose Gesellschaft Tirol,
Interstitielle Cystitis, Spina Bifida und Hydrocephalus)
• 36 Jahre Teamspirit LoFric
• Rollstuhl-Tennis Charity Turnier
• Portrait von Peter Lenz ("Eine Erfolgsgeschichte")
• Interview mit unserem Obmann Manfred Schweizer
Im Editorial schreibt Eva Baumgartner, Verkaufsleitung bei Dentsply, unter anderem:"Kennen Sie auch
Menschen, die Mut machen? Im diesjährigen LoFric aktuell werden Sie jedenfalls einigen begegnen. Wir
wollen in dieser Ausgabe Menschen in den Fokus rücken, die ihr gesamtes Lebenskonzept überdenken
und ändern mussten, als plötzlich nichts mehr so wie vorher war. Es sind Menschen, die ihr Leben auch
nach einem Schicksalsschlag voll Kraft und Optimismus in die Hand genommen haben."
Unter der Überschrift "Menschen, die Mut machen" wurde Manfred Schweizer, Obmann
unseres Verbandes, zu einem persönlichen Interview eingeladen.
LoFric aktuell: Herr Schweizer, Sie sind seit 1993 Verbandsobmann des VQÖ und haben sich
in mehr als fünf Jahrzehnten mit der Versehrten-Thematik auseinandergesetzt. Wie würden Sie
Ihre Tätigkeit zusammenfassen, worum geht es im Wesentlichen?
M.Schweizer: Das übergeordnete Ziel des VQÖ ist die Integration von Rollstuhlbenutzern im
privaten, sozialen und beruflichen Leben sowie auch im Sport. Es geht darum, was jemand
macht, nachdem feststeht, dass er sein Leben im Rollstuhl verbringen wird müssen. Wie
kann er dazu kommen, zu seiner Behinderung mit allen Konsequenzen JA zu sagen?
LoFric aktuell: Das stelle ich mir sehr schwer vor …
M.Schweizer: Das ist es auch bestimmt, es ist ein Prozess und der kann auch mehrere Jahre
dauern. Aber wer sich der Situation stellt, und wer es schließlich schafft, seine Behinderung mit den damit einhergehenden Einschränkungen wahrzunehmen, der wird auch ein
glückliches Leben führen können. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es darum geht zu
akzeptieren, was man nicht mehr machen kann und auf das zu setzen, was man noch kann.
An letzteren Fähigkeiten sollte man verstärkt arbeiten, um sie noch weiter auszubauen.
LoFric aktuell: Wie war die Situation für Rollstuhlfahrer vor 30, 40 Jahren (im Vergleich zu heute)?
M.Schweizer: Damals war die Österreichische Seele noch nicht soweit, man wollte mit dem
Thema nicht konfrontiert werden, wollte Menschen im Rollstuhl lieber nicht im Alltagsbild
sehen. Es gab sogar Proteste, wenn in ORF Sendungen Rollstuhlfahrer dabei waren. Das ist
natürlich heute nicht einmal ansatzweise so. Es ist selbstverständlich, dass behinderte Menschen integrativer Teil unserer Gesellschaft sind.
LoFric aktuell: Was konnten der VQÖ und die Behindertenverbände konkret für Menschen im
Rollstuhl bewirken? Können Sie einige Beispiele nennen?
M.Schweizer: Da gibt es Gott sei Dank viele Beispiele. 1954 etwa gab es in Österreich ein
einziges Reha-Zentrum für Querschnittgelähmte, heute sind es drei. In den 1960iger Jahren haben wir bewirkt, dass die Stadt Wien das Amalienbad rollstuhlgerecht umbaute. Die
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AUS DEM SOZIALBEREICH
Behindertenbewegung hat bewirkt, dass die erste Nationalrats-Abgeordnete im Rollstuhl ins
Parlament einziehen konnte. Und damit sie auch zum Rednerpult gelangte, wurde der Nationalratssitzungssaal rollstuhlgerecht mit einer Rampe ausgestattet. Ihr Nachfolger hatte dann
bereits eine Rampe, das war bereits erreicht worden. Auch im Sport sieht man, wie viel sich getan hat: heute sind wir so weit, dass die Nicht-Behindertenverbände wie der ÖSV und der ÖTTV
(Ö.Tischtennisverband) uns in ihre Verbände integrieren und wir gemeinsam auf den gleichen
Sportanlagen mit den gleichen Trainern und Physiotherapeuten trainieren.
LoFric aktuell: Was ist die Basis für diese Erfolge, was ist Ihr persönlicher Zugang, um Verbesserungen für behinderte Menschen zu erreichen?
M.Schweizer: Ich finde, vernünftige Verhandlungen mit öffentlichen Stellen und Veranstaltern
bringen den größten Erfolg. Wenn ich den Gesprächspartner für mein Anliegen gewinne, wenn
ich ihn von der Richtigkeit meines Vorschlages überzeugen kann, dann bin ich erfolgreich.
LoFric aktuell: Bewegung und Sport spielen ja bei der Integration eine besondere Rolle?
M.Schweizer: Bewegung ist ein ganz wesentlicher Faktor, auch für die gesellschaftliche Integration. Dieser Ansatz kommt ursprünglich aus England. Sir Ludwig Guttmann, ein Arzt aus Breslau,
der wegen der Nationalsozialisten nach England ausgewandert ist, entdeckte, dass Sport eine
Schlüsselrolle bei der Integration von Querschnittgelähmten spielt. 1952 konnten die ersten
internatonalen Wettkämpfe für Rollstuhlfahrer in England stattfinden. Aus diesen entwickelten
sich dann die ersten Paralympischen Spiele in Rom 1960.
LoFric aktuell: Sie waren in erster Ehe mit der weltbesten Sportlerin bei sieben Paralympischen
Spielen Dr. Rosi Schweizer verheiratet und haben sie auch trainiert. Heute sind sie mit der Weltmeisterin im Rollstuhl-Tischtennis des Jahres 1982 verheiratet. Wie haben Sie das erlebt? Was hat
der Sport bei Ihren Frauen bewirkt, was bedeutet er für die in Ihrer Rolle als Ehemann und Trainer?
M.Schweizer: Es waren oft harte Trainingsperioden, wir mussten uns die Zeit wirklich abringen,
um diese Erfolge zu erzielen. Manchmal gab es acht Trainingseinheiten an sieben Tagen! Wir
haben auch immer an einer Verbesserung gearbeitet und so bin ich an meine „Trainerleistungsgrenze“ gestoßen. Wir haben dann z. B. für Tischtennis
einen ehemaligen Staatsmeister (!) als bestqualifizierten Trainer gefunden.
LoFroc aktuell: Was war Ihr persönliches Highlight in diesem halben Jahrhundert Engagement?
M.Schweizer: Das größte Highlight war, als meine erste Frau 1984 als weltbeste Sportlerin nach sieben Paralampischen Spielen von 1960 bis 1984 mit der
Pursuit Trophy ausgezeichnet wurde. Und ich durfte mich als ihr Trainer über
diese Auszeichnung mit ihr gemeinsam freuen!
Lofric aktuell: Es gab viele Verbesserungen für behinderte Menschen, viele
davon durch die Arbeit des VQÖ und der Behindertenbewegung insgesamt.
Ich gehe aber davon aus, dass es auch noch offene Wünsche und Anliegen
gibt. Was wären Ihre drei wichtigsten Forderungen, die es noch zu erfüllen
gilt?
M.Schweizer: Als erstes wünsche ich mir, dass in die Ausbildung von Architekten barrierefreies Bauen als Pflichtlehrveranstaltung Einzug findet.
Zweiter Wunsch ist, dass Ärzte und Pflegepersonal mit der Problematik von
Querschnittgelähmten zwingend vertraut gemacht werden. Mein dritter
Wunsch ist, dass alle Behindertenverbände gemeinsam am selben Strang
ziehen.
LoFridc aktuell: Herr Schweizer, vielen Dank für das Gespräch.
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Die Pursuit Trophy für den besten
Sportler von 7 Paralympischen
Spielen (1960 - 1984)
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AUS DEM SOZIALBEREICH
Abilympics Austria 2015
8. Berufswettbewerb für Menschen mit Behinderung
Von 19. - 22. November 2015 findet in Salzburg die Abilympcis Austria 2015 bei der Berufsinformationsmesse „BIM“ der 8. Berufswettbewerb für Menschen mit Behinderung statt.
An den Wettbewerben können Menschen mit körperlicher, auditiver, visueller oder geistiger Behinderung
teilnehmen, die in Österreich beschäftig sind oder in beruflicher Ausbildung stehen und eine Minderung der
Erwerbsfähigkeit von mindestens 25 Prozent aufweisen.
Die einzelnen Bewerbe sind eintägig. Die Einteilung der Bewerbe erfolgt erst nach Anmeldeschluss Anfang
Oktober 2015. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Sieger nehmen am internationalen Berufswettbewerb 2016
in Bordeaux Frankreich teil.
Anmeldeschluss ist der 30. September 2015.
Das Anmeldeformular findet man im Internet unter:
http://www.auva.at/portal27/portal/auvaportal/content/contentWindow?
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Organisatorische Auskünfte erhalten Sie bei:
Ursula Hogn
AUVA, Kongressbüro
Tel.: +43 5 93 93-20194
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25
15
58. JAHRGANG MÄRZ 2015
58.
JAHRGANG SEPTEMBER 2015
ROLLSTUHL
AKTIV
Nr. 186
55.
Jahrgang Juni
2012
55
ROLLSTUHL AKTIV Nr. 204
ROLLSTUHL AKTIV Nr. 206
53.ROLLSTUHL
Jahrgang September
AKTIV Nr.2010
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55. Jahrgang September 2012
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58. JAHRGANG SEPTEMBER 2015
57. JAHRGANG SEPTEMBER 2014
BEHINDERTENPARKPLÄTZE
29
Das Schweigen der Lämmer? Gedanken zum §29b StVO
(von Dr. Johann Hinteregger)
Geraume Zeit ist seit der letzten Nachricht zur Frage der Rollstuhlparkplätze (§ 29b der
StVO) verstrichen, ohne dass über irgendwelche Fortschritte zur Verbesserung der Situation
der Rollstuhlfahrer berichtet werden kann. Wir erinnern uns: im Dezemberheft 2014 (RA Nr.
203, Seite 13 ff.) wurde über einen Beschluss eines Arbeitskreises unter Leitung von Mag.
Wolfgang Glaser berichtet. Zusammen mit Vertretern des ÖZIV kam diese Gruppe überein,
dass zur Verbesserung der Parkplatzsituation die Schaffung zweier Kategorien von begünstigten Behinderten ein praktikabler Lösungsansatz wäre, wobei Rollstuhlfahrer und jene
mobilitätseingeschränkten Behinderten, die wegen ihrer Mobilitätshilfen den extra breiten
Parkplatz zum Aus- und Einsteigen benötigen durch eine Vignette auf dem Parkausweis zur
Nutzung dieser Plätze berechtigt sein würden, während die anderen Behindertengruppen
(chronisch kranke Geher etc.) mit einer andersfärbigen Vignette auf ihrem Parkausweis zur
Nutzung aller anderen mit dem Ausweis verknüpften Begünstigungen berechtigt bleiben
sollten. Damit wäre zu sichern, dass die nur in begrenzter und nicht beliebig vermehrbarer Zahl vorhandenen extra breiten Behindertenparkplätze jenen Nutzern vorbehalten bleiben, die bei Besetzung dieser Plätze durch Geher ganz wesentlich in ihrer Fähigkeit zum
selbstbestimmten Dasein beschränkt werden. Ein im wesentlichen den Ergebnissen des
Arbeitskreises entsprechendes Positionspapier zu dieser Thematik wurde Ende Februar
2015 auch auf BMIN ( http://www.bmin.info/N-Archiv/BMIN.achrichten/Nachrichten/Eintrage/2015/2/23_Positionspapier_zur_Frage_des_Parkausweises_gem._29b_der_StVO.html)
veröffentlicht und an ÖZIV, ÖAR und VQÖ übermittelt.
Aus Daten des Sozialministeriumservice geht hervor, dass mit Stand 18. August 2015 seit Inkrafttreten der §29b-Novellierung insgesamt 43.263 Parkausweise neu ausgestellt wurden
(Quelle: www.sozialministeriumservice.at/park-mail-brz-basb/29bAusweis.xls ). Bis zum 26.
August 2015 stieg diese Zahl auf 43.629 Ausweise, also ein Plus von 366 Stück in nur 8
Tagen! Vom 20. Juli 2015 (42.073 Ausweise) bis zum 26. August betrug die Ausweisvermehrung 1.556 Stück! Es ist also eine rasante Zunahme an neu vergebenen Parkausweisen
festzustellen. Demgegenüber wurden nach telefonischer Auskunft der Staatsdruckerei von
2001 bis Ende 2013 insgesamt nicht ganz 130.000 Parkausweise ausgestellt. Das heißt, in
rund 20 Monaten wurde bereits rund ein Drittel der gesamten Ausweiszahl der vorgängigen
12 Jahre erreicht! Dass sich die Behindertenparkplätze nicht adäquat vermehrten, wird uns
klar, wenn wir zusehen müssen, wie Inhaber von Parkausweisen sich (völlig legal) auf die
Rollstuhlparkplätze stellen, und dann als Geher von ihren Autos weg spazieren, während
die Rollifahrer im schlimmsten Fall unverrichteter Dinge wieder nach Haus zurückkehren
müssen. Diese Situation stellt eine mittelbare Diskriminierung jener Gruppe dar, die auf die
extra breiten Parkplätze angewiesen ist, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können.
Bringt man dieses Thema gegenüber dem Ministerium zur Sprache, so wird darauf verwiesen, dass ja seinerzeit die ÖAR als Interessenvertretung der österreichischen Behinderten
der Novellierung zugestimmt habe. Diese ÖAR ist ein Verband von insgesamt mehr als 70
Mitgliedsvereinen ( http://www.oear.or.at/oear-info/Verein/mitglieder-und-partner/mitglieder-und-partner/mitglieder-und-partner-adressen ), davon sind allerdings tatsächliche Behindertenvereine in der Minderzahl, während die Mehrzahl als Dienstleistungsvereine oder
-gesellschaften fungiert bzw. - wie die AUVA - mit der Rehabilitation von Behinderten zu tun
haben. Die Behindertenvereine repräsentieren ein breites Spektrum aller möglichen Behinderungsarten, wobei der ÖZIV sowohl als Bundesverband wie auch mit 6 Landesverbänden
in der ÖAR repräsentiert ist.
58. JAHRGANG SEPTEMBER 2015
ROLLSTUHL AKTIV Nr. 206
30
BEHINDERTENPARKPLÄTZE
Die Problematik der ÖAR liegt daher darin, dass sie als „Interessenvertretung“ der österreichischen Behinderten versuchen muss, die verschiedenen Bedürfnisse der einzelnen Behindertengruppen unter einen Hut zu bringen. Das mag in etlichen Fällen durchaus vereinbar
sein (z.B. das bisher vergebliche Streben nach Valorisierung des Pflegegelds oder nach einer
Erhöhung der Ausgleichszulage für Betriebe, die keine Behinderten beschäftigen), ist aber
gerade im Fall der Behindertenparkplätze offensichtlich nicht möglich, da sich Mitgliedsvereine, die z.B. chronisch Kranke vertreten, natürlich gegen eine Änderung der nun für diese
äußerst günstigen Parkregelungen stemmen und dafür alle möglichen Argumente ins Spiel
bringen. Daraus folgt offenbar, dass, obwohl der VQÖ mit Herbert Pichler einen der Vizepräsidenten des ÖAR-Vorstands stellt, kein Beschluss für eine vernünftige und bedarfsorientierte Neuregelung des Parkberechtigungsproblems durch die ÖAR zustande kommt, und
schon bei der seinerzeitigen Begutachtung der Novelle die berechtigten Einwände des VQÖ
von der ÖAR nicht vertreten wurden.
In einer ÖAR-Stellungnahme im Begutachtungsverfahren zur heurigen 27. Novelle der StVO
( http://www.oear.or.at/ihr-recht/stellungnahmen ) wird die Parkplatzfrage mit keiner Silbe
thematisiert, es scheint also, dass man mit Fug und Recht annehmen kann, dass die ÖAR
dieser Frage nicht die Bedeutung beimisst, die sie für jene Behinderten hat, die auf den
extra breiten Parkplatz angewiesen sind! Es gibt auch keinerlei Information, ob die ÖAR inzwischen ihre Position in dieser Frage überdacht hat und bereit wäre, für die erforderliche
bedarfsorientierte Lösung der Parkplatzfrage gegenüber der Politik einzutreten – die Betroffenen werden einfach im Unklaren über die Position der „Interessenvertretung österreichischer Behinderter“ gelassen und das Ministerium sieht unter Hinweis auf die seinerzeitige
Zustimmung der ÖAR zu dieser Diskriminierung der Rollstuhlfahrer offenbar keinen Anlass,
das heiße Eisen anzupacken. Um dem Ganzen noch einen Gipfel aufzusetzen, veröffentlicht
die ÖAR in ihrem Infoletter vom 6. August 2015 den (nach unseren Erfahrungen frucht- und
hilflosen) Appell: „Wir ersuchen um besondere Rücksichtnahme hinsichtlich der Benützung
der extra-breiten Behinderten-Parkplätze: Diese sind insbesondere für Personen, die auf die
Benützung eines Rollstuhles angewiesen sind, vorgesehen.“
Welches Fazit ist daraus zu ziehen?
Für mich stellt sich das Problem so dar, dass aufgrund der Interessenskonflikte im Dachverband ÖAR eine baldige und in unserem Interesse liegende faire Lösung der Parkplatzproblematik nicht zu erwarten ist. Wir können nun darauf hoffen, dass die ÖAR sich irgendwann
unseres Anliegens doch noch annimmt, oder wir können uns als VQÖ direkt an die Politik
wenden und für unsere Anliegen selbst und
ohne Vermittler eintreten – immerhin sind
auch wir nach unseren Statuten eine Interessenvertretung der Querschnittsgelähmten
Österreichs und müssen von der Politik gehört werden. Ob wir künftig weiterhin das
Schweigen der Lämmer pflegen, oder den
direkten Zugang zu den Ministerien und den
Parlamentariern suchen, sollte ein Diskussionsthema bei unserer Generalversammlung
im Oktober in Linz sein und in einen zielführenden Beschluss münden.
ROLLSTUHL AKTIV Nr. 206
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31
AUS DEM SOZIALBEREICH
Gedanken zum Pflegegeld
(von Fritz Gardavsky, Fotos: ÖAR)
Mit Wirkung vom 1. Juli 1993 trat das Bundespflegegeldgesetz und die entsprechenden Gesetze der Bundesländer in Kraft. Dies brachte eine völlige Neuordnung der Pflegevorsorge
in Österreich.
Rund 450.000 Menschen in Österreich brauchen ständig Pflege. Allein diese Zahl belegt
die Bedeutung des Problems: Pflegebedürftigkeit hat sich von einem eher individuellen
Randphänomen zu einem Risiko für alle Mitglieder der Gesellschaft entwickelt, immerhin
sind mehr als 5 Prozent der Österreicher betroffen. Österreich hat sich – als eines der ersten Länder – dieser Herausforderung gestellt und ein einheitliches Pflegevorsorgesystem
geschaffen.
Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und daher keine Einkommenserhöhung dar. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen,
kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege
verstanden werden.
Das Pflegegeld wird zwölf Mal jährlich ausbezahlt wird. Die Höhe ist - abhängig vom jeweils
erforderlichen Pflegeaufwand - in sieben Stufen unterteilt:
• Stufe 1 (Pflegeaufwand über 65 Stunden) – EUR 154,20
• Stufe 2 (Pflegeaufwand über 95 Stunden) – EUR 284,30
• Stufe 3 (Pflegeaufwand über 120 Stunden) – EUR 442,90
• Stufe 4 (Pflegeaufwand über 160 Stunden) – EUR 664,30
• Stufe 5 (über 180 Stunden + dauernde Bereitschaft) – EUR 902,30
• Stufe 6 (über 180 Stunden + unkoordinierte Betreuung) – EUR 1.260,00
• Stufe 7 (über 180 Stunden + Bewegungsunfähigkeit) – EUR 1.655,80
Das Pflegegeld wurde seit der Einführung im Jahr 1993 nur sporadisch valorisiert, für 2016
ist eine Erhöhung um 2 Prozent geplant - im Ausgleich dazu wurden die Voraussetzungen
für die Stufen 1 und 2 angehoben, um (aus Sicht des Sozialministers) eine Dämpfung zu
erreichen. Es ist unbestritten, dass das Pflegegeld seit 1993 einen Wertverlust im zweistelligen Prozentbereich erfahren hat.
Im Herbst 2014 startete die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR)
eine Petition, um weitere Verschlechterungen beim Pflegegeld hintanzuhalten.
Gemeinsam mit anderen Behindertenorganisationen wurden etwa 20.000 Unterschriften
(auf Unterschriftenlisten bzw. im Internet online) gesammelt und am 7. Juli 2015 an Parlamentsdirektor Dr. Harald Dossi übergeben.
58. JAHRGANG SEPTEMBER 2015
ROLLSTUHL AKTIV Nr. 206
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Die ÖAR schreibt dazu:
Die weltweit einmalige Erfolgsgeschichte des österreichischen Pflegegeldes droht dem Diktat der leeren Kassen geopfert zu werden. Bereits zwei Mal wurden nun die Zugangsbestimmungen zum Pflegegeld verschärft, auf die jährliche
Valorisierung warten die Bezieherinnen und Bezieher praktisch seit der Einführung des Pflegegeldes. „Es ist fünf vor
zwölf – vielen Menschen, die selbstbestimmt leben wollen
und dafür das Pflegegeld benötigen, wird die Existenzgrundlage entzogen. Dabei sollte es doch klar sein, dass Leben zu
Hause günstiger ist als in einem Pflegeheim“, zeigt sich ÖAR
Präsident Klaus Voget empört über die Aushungerungstaktik
der Politik.
Um erneut auf diesen Umstand hinzuweisen, startete die
ÖAR im vergangenen Jahr eine Bürgerinitiative, die von rund
20.000 Personen unterzeichnet wurde.
Die Forderungen lauteten:
• Wir fordern das Ende weiterer Verschlechterungen und
Sparmaßnahmen im Bereich des Pflegegeldes.
• Das Pflegegeld muss jährlich und automatisch angehoben werden, um zumindest seinen ursprünglichen
Wert zu erreichen.
• Die Absicherung der Pflegefinanzierung ist eine unbedingte Notwenigkeit. In die Planung der erforderlichen Maßnahmen ist die ÖAR, als Dachorganisation der Behindertenverbände, mit einzubinden.
Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, versammelten sich fünf Minuten vor zwölf Uhr zahlreiche
Pflegegeldbezieher vor dem Parlament.
Man kann darüber diskutieren, ob das Erreichen von 20.000 Unterschriften einen Erfolg darstellt, es konnten
nämlich nicht einmal fünf Prozent der Pflegegeldempfänger motiviert werden, die Petition zu unterstützen.
Trotzdem bleibt zu hoffen, dass die wohl berechtigten Forderungen der ÖAR mehr erreichen als zahlreiche
Stellungnahmen, Bildung von Arbeitskreisen, Abhalten von Besprechungen und letztendlich unverbindlichen Absichtserklärungen, die wie das schon viele andere Petitionen erleben mussten.
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Darmentleerung (und Entschlackung) bedeutet Wohlbefinden
(Dr. Raimund Märk, Facharzt für Neuro-Urologie, 25 Jahre Querschnitt-Station am RZ Weißer Hof)
Wie der Darm unsere Gesundheit und unser
Wohlbefinden beeinflusst, ist heute gezielt in
den Blickpunkt der Forschung gerückt.
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Durch die mit Irrigation herbeigeführte gezielte Entleerung des Enddarms, bei manchen Erkrankungen auch die Entleerung der Darmabschnitte oberhalb des Enddarms, sollte für 24 bis 48 Stunden kein weiterer Stuhlabgang zu erwarten
sein. Damit werden ständige Toiletten-Besuche bzw. Angst vor unfreiwilligem Stuhlabgang verhindert und das Wohlbefinden gesteigert.
Erkrankungen, die mit einer deutlichen Verlangsamung der Darm-Passage (chronische Verstopfung) einhergehen (wie
z. B. bei Querschnittlähmungen, neurogen bedingter Stuhlinkontinenz durch Verlust der Sensibilität im Enddarmbereich
oder Verlust der willkürlichen Schließmuskelfunktion), erfordern ein gezieltes Darm-Management. Auch bei der chronischen Verstopfung durch falsche Ernährung, Bewegungsmangel oder als Nebenwirkung vieler Psychopharmaka oder
blasendämpfender Medikamente, ist ein Darm-Management mit Hilfe der Irrigation eine gute Möglichkeit. Die bisherige
Gepflogenheit, abführende Medikamente zu nehmen, mit denen der Zeitpunkt der Stuhlentleerung nicht genau festgelegt werden kann, bedeutet unter Umständen unfreiwilligen Stuhlverlust, wenn man unterwegs ist.
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Betroffenen rasch und diskret die Blase effektiv zu entleeren und das Risiko von Harnwegsinfektionen zu minimieren.
Bis 1983 wurde beim Intermittierenden Katheterismus (IK) ein Gleitmittel benötigt, das vor dem Katheterisieren in die
Harnröhre eingebracht werden musste. Dies war eine zusätzliche Manipulation, die den IK umständlicher machte und
das Risiko von Harnwegsinfekten erhöhte. 1983 wurde der erste hydrophil beschichtete Katheter eingesetzt. Diese
Katheter weisen eine Beschichtung auf, die durch Zusatz von Flüssigkeit schlüpfrig wird, so dass der IK ohne zusätzliches Einbringen von Gleitmittel erfolgen kann.
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57. JAHRGANG SEPTEMBER 2014
58. JAHRGANG SEPTEMBER 2015
37
AUS UNSERER POSTMAPPE
Reaktion unserer Mitglieder auf die Geburtstagsbriefe:
„Herzlichen Dank für deinen netten Brief. Liebe Grüße euer A.R.“
„Spät aber doch möchte ich mich für die Geburtstagswünsche bedanken. Es ist schön, dass
die Tradition von Albert Wöhrer weiterlebt. Liebe Grüße R.L.“
„Habt herzlichen Dank für eure guten Wünsche zu meinem Geburtstag, über die ich mich
gefreut habe. Ich hoffe, euch geht es gut und ihr findet neben eurem beachtlichen Einsatz
für den Verein und dessen Mitglieder noch genügend Zeit, um ein schönes und vielfältiges
Leben zu genießen. Herzliche Grüße I.S.“
„Über Deine guten Wünsche habe ich mich sehr gefreut. Auch meine Frau. Es ist mir auch
ein echtes Bedürfnis, Euch – Dir und Manfred – ein ehrliches Dankeschön zu sagen, dass Ihr
die Mühe auf Euch nehmt und die langjährige Tradition des unvergessenen Freundes Albert
fortan weitergelebt wird. Ich habe mich jedes Jahr gefreut, wenn die Geburtstagswünsche
von ihm (Albert) ins Haus geflattert kamen.
Unvergessen die Jahre, die er uns zur Seite stand, in jeder Hinsicht.
Alles Gute und weiterhin viel Erfolg mit „Rollstuhl aktiv“ J.u.M.W.“
„Hallo Maria, herzlichen Dank für Deine „amtlichen“ und persönlichen Geburtstagswünsche.
Es ist schon eigenartig, je älter man wird, desto erfreut nimmt man diese wahr. Diese Herzensangelegenheit von Albert sollte man in der Tat weiterführen.
Liebe Grüße an Dich und Manfred, auf dass es uns weiterhin gut geht. I. und R.“
„Ich habe mich sehr über die Geburstagswünsche zum meinem 60er gefreut. Albert, der das
immer gewissenhaft und vorbildlich erledigte, hätte sicher bewollt, dass sich jemand findet,
der diese Tradition weiter führt. Herzlichen Dank Fr. Maria, dass Sie das übernehmen. K.K.“
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ROLLSTUHL AKTIV Nr. 206
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RECHTLICHES
Lohnsteuerfreibetrag
Keine rückwirkende Bestätigung des Grades der
Behinderung mehr durch das Sozialministeriumservice
Für die Inanspruchnahme des Lohnsteuerfreibetrages gemäß § 35 EStG (ab 25 % Grad der
Behinderung möglich) ist vorerst der Grad der Behinderung primär durch das Bundesamt
für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) festzustellen. Diese Feststellung erfolgt grundsätzlich im Wege der Ausstellung eines Behindertenpasses. Besteht ein
Grad der Behinderung von weniger als 50 %, so dient der abweisende Bescheid des Sozialministeriumservice mit einem Grad der Behinderung von zumindest 25 % als Nachweis der
Behinderung beim Finanzamt. Da die rückwirkende Ausstellung eines Behindertenpasses
nicht möglich ist, wurde vom Sozialministeriumservice in begründeten Fällen bis Ende des
Jahres 2014 ergänzend zum Behindertenpass eine Bescheinigung über die rückwirkende
Bestätigung des Grades der Behinderung ausgestellt, um Betroffenen zu ermöglichen, den
Lohnsteuerfreibetrag rückwirkend geltend zu machen. Diese rückwirkende Geltendmachung des Lohnsteuerfreibetrages ist für die letzten 5 Kalenderjahre möglich.
Seit Jänner 2015 werden keine rückwirkenden Bestätigungen über den Grad der Behinderung zum Nachweis der Behinderung durch das Sozialministeriumservice mehr ausgestellt.
Im Rahmen des 2. Wartungserlasses 2014 wurden die Lohnsteuerrichtlinien (RZ 839 f) entsprechend geändert.
Wichtiger Hinweis!
Ist die Behinderung die Folge eines Ereignisses (z.B. eines Unfalles, einer Operation oder
eines Spitalsaufenthaltes im Zuge einer schweren Erkrankung) gilt der festgestellte Grad
der Behinderung für Zwecke der Steuerermäßigung immer rückwirkend bis zum Zeitpunkt
des Ereignisses (Unfall, Operation, Spitalsaufenthalt) (RZ 839 f der Lohnsteuerrichtlinien). In
diesen Fällen ist daher der Lohnsteuerfreibetrag rückwirkend ab dem Kalenderjahr, in dem
das Ereignis eingetreten ist, zu berücksichtigen.
(Entnommen aus: KOBV 2/2015)
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AUS DEM VERBANDSGESCHEHEN
19. Rehab-Aufenthalt des VQÖ in Rovinj
vom 08. bis 30.06.2015
(von Georg Leitinger)
Als langjähriges Mitglied des VQÖ waren mir die Angebote unseres Verbandes für einen
Rovinj-Aufenthalt bekannt. Mein Sohn Georg und ich hatten ein Doppelzimmer.
Nach der Anreise mit meinem Pkw war die Freude groß, als mich unser Obmann Manfred
Schweizer trotz Verspätung bereits erwartete und beim Ausladen und Zimmerbezug tatkräftig half. Diese Hilfsbereitschaft setzte sich fort als ich feststellte, dass bereits die erforderliche kurärztliche Untersuchung am nächsten Tag um 8.00 Uhr organisiert war. Auch auf das
Erfordernis eines für mich geeigneten Bettes hat er die zuständige Sr. Brigitta hingewiesen.
Einem guten Start meines Rehab-Aufenthaltes stand somit nichts mehr im Wege. Die Kurärztin kannte nicht nur das Problem von Menschen mit Querschnittlähmung sondern auch
-mich betreffend- von Poliopatienten.
Alle Teilnehmer unserer Gruppe hatten die Möglichkeit, zu günstigen Preisen verschiedene
physikalische Therapien in Anspruch zu nehmen.
Alle Tage, ausgenommen Sonntag, begannen für unsere Gruppe um 08.30 Uhr mit Atemtraining incl. Gymnastik, geleitet von Manfred, manchmal unterstützt von Klement Putz. Da
es mir freigestellt war, mit der anwesenden Gruppe von AUVA-Patienten diese Übungen
zu absolvieren, nahm ich 2-mal bei dieser Gruppe teil, stellte aber fest, dass die Übungen
unserer Gruppe konform durchgeführt, aber durch heitere sprachliche Ergänzungen lockerer zu bewältigen waren. Bei der zeitlichen Festsetzung des übrigen Therapieplanes wurde
wunschgemäß auf den Zeitpunkt von Gruppentherapien Rücksicht genommen.
Dies betraf auch den täglich möglichen 1-stündigen Aufenthalt im ca. 30 Grad warmen Meerwasserbecken. Während dieses Aufenthaltes wurde für alle Teilnehmer von Montag bis Freitag
von einer Therapeutin ca. 25 Minuten Gruppengymnastik angeboten. An Samstagen wurde im
selben Meerwasserbecken 1-stündiges freies Schwimmen ohne Gymnastik angeboten.
Manfred kennt die positive Wirkung des Schwimmens im warmen Meerwasser und nutzte
seine Beziehungen zur Leitung von Bolnica in der Weise, dass er einen Schlüssel zum Hallenbad erhielt und Interessenten unserer Gruppe unter seiner Aufsicht sogar an Sonn- und
Feiertagen eine Stunde schwimmen konnten.
Der Erholungsfaktor dieses Aufenthaltes wurde zusätzlich erheblich
durch die nette Kameradschaft innerhalb unserer Gruppe und mit
dem Personal erhöht.
An einem Nachmittag startete ein
Teil unserer Gruppe bei etwas unruhiger See mit einem gut geeigneten Katamaran einen Ausflug
zum Limski-Kanal. Dabei bestätigte
sich die Erfahrung mit baulichen
Barrieren von Manfred und Begleitpersonen. Obwohl das angepeilte
Restaurant nicht barrierefrei war,
wurden wir rasch über die Stufen
auf eine Terrasse gebracht um unseren Durst zu löschen.
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AUS DEM VERBANDSGESCHEHEN
Auch der abendliche Besuch eines Konzertes in der
Franziskaner-Kirche wurde
angeboten. 10 Personen
haben eine stimmungsvolle
Darbietung erlebt.
Einen
weiteren
Ausflug
machten 14 Personen unserer Gruppe zu einem netten
Restaurant in TIKEL, wo wir
auf einer Aussichtsterrasse
bei gutem Wein köstlich kulinarisch verwöhnt wurden
und eine schöne Aussicht auf den auf einem Hügel gebauten Ort Motovun genießen konnten.
Zum Zeitpunkt der Abrechnung unserer Konsumation erlebten wir eine Überraschung: Roswitha Simmel eröffnete uns, dass sie anlässlich ihres kurz bevorstehenden Geburtstages die
Kosten - Essen und Getränke - für alle übernimmt. Danke Roswitha, dies war sehr großzügig,
und ich bin froh, dass wir an deinem Geburtstag (29.6.) noch anwesend waren und dir ein
Geburtstagsständchen* nach der Atemgymnastik darbringen konnten.
Für die netten Stunden bei den sonntäglichen Frühschoppen und der netten abendlichen
Einladung zur steirischer Jause herzlichen Dank. *
Abschließend besonderer Dank an Maria und Manfred für die vorzügliche Organisation dieses 19. Rehab-Aufenthaltes, der mit Sicherheit allen gesundheitliche Besserung brachte.
Liebe Grüße aus Tirol und lieben Dank allen Teilnehmern für das nette und aufbauende
Miteinander.
Ich freue mich schon jetzt auf ein Wiedersehen.
* Ergänzung von Manfred: Diese Veranstaltungen und auch das Geburtstagsständchen sind
deswegen so gelungen gewesen, weil Georg Leitinger auf seiner Harmonika für die entsprechende Stimmung sorgte.
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REISEN
ÖAMTC: Barrierefreies Reisen will gut geplant sein
Checklisten erleichtern Reisevorbereitung, Reisebüro des Clubs mit neuem Angebot
Reisen kann für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zur Herausforderung werden. Die Clubtouristik rät
deshalb zu einer Planung bis ins Detail und stellt gemeinsam mit der ÖAMTC Beratung für Mitglieder mit Behinderung zwei hilfreiche Checklisten mit wichtigen Hinweisen zur Verfügung – einerseits für den Urlaub generell, andererseits speziell für die Übernachtung im Hotel. Zu finden sind die Checklisten unter www.oeamtc.
at/reiseinfoservice. "Wir empfehlen jedenfalls, auf Reisen ein ärztliches Attest mitzuführen, das über den gesundheitlichen Zustand und den medizinischen Bedarf informiert – am besten auf Deutsch und Englisch",
sagt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. Sie gibt Auskunft, worauf Reisende mit körperlicher Beeinträchtigung
achten und was sie vor Reiseantritt erledigen sollten.
* Flugreisen: Reist man mit dem Flugzeug, erkundigt man sich am besten im Vorfeld der Reise über das
Prozedere am Flughafen. Viele Airlines muss man mindestens 48 Stunden vor Reiseantritt über die persönlichen Bedürfnisse informieren. "Ein Rollstuhl gilt übrigens nicht als Gepäck, er darf also nicht berechnet werden und zählt auch nicht zur zulässigen Freigepäcksmenge", weiß die Expertin.
* Autoreisen: Gut beraten ist man, Pausen bereits vor Reiseantritt genau zu planen. Die Raststationen-Übersicht des Clubs bietet Informationen zur Barrierefreiheit in ganz Österreich (unter www.
oeamtc.at/raststationen). Behindertengerechte öffentliche Toiletten sind europaweit mit dem Euro-KeySchließsystem ausgestattet und so nur berechtigten Personen zugänglich. Für die in zahlreichen Städten
Europas bestehenden Fahrverbote oder Mautpflichten gelten für mobilitätseingeschränkte Personen häufig Ausnahmeregelungen.
* Geführte Rundreisen und Kreuzfahrten: "Sowohl bei geführten Rundreisen als auch bei Kreuzfahrten
sollte man vorab Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen, um die Möglichkeit einer Teilnahme und
die individuellen Bedürfnisse abzuklären", rät ÖAMTC-Expertin Tauer. "Viele Reedereien haben eine 'Special-Needs'-Abteilung, die bei Bedarf und gegen Aufpreis beispielsweise Landausflüge in rollstuhlgerechten Fahrzeugen organisiert." Die meisten Kreuzfahrtschiffe sind übrigens barrierefrei.
* Hotels: Da es oft schwierig ist, herauszufinden, ob eine Unterkunft barrierefrei ist, lohnt sich eine persönliche Kontaktaufnahme, bei der man sich konkret erkundigen kann – etwa zur Türbreite im Zimmer
oder zur Anzahl der Haltegriffe im Badezimmer. Weitere relevante Fragen findet man auch online in der
Hotel-Checkliste
Das Reisebüro des Clubs hat sein Programm um Angebote für Menschen mit Handicap erweitert. Dank der
Zusammenarbeit mit dem deutschen Marktführer "runa reisen" kann man nun barrierefreie Urlaubsreisen
zu derzeit mehr als 150 Zielen in 25 Ländern buchen.
Die Angebotspalette reicht
von der Unterkunft in einem (Pflege-)Hotel über
eine betreute Gruppenreise bis hin zur individuellen
Pauschalreise speziell für
Rollstuhlfahrer oder Gäste
mit Seh- und Hörbehinderungen. Nähere Informationen und die Möglichkeit zur
Buchung erhält man in einer
der 19 Reisebüro-Filialen
des Clubs.
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58. JAHRGANG SEPTEMBER
2015
23.01.15
14:20
SPORT
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VQÖ-Sportwoche Mai im BSFZ Obertraun
(von Rene Schwarz)
Der VQÖ lud auch heuer wieder vom 25. –
30. Mai zu der VQÖ- Sportwoche ein. Wie
üblich waren in der Mai-Woche eher weniger Teilnehmer und so war die Gruppe von
insgesamt 13 Personen (incl. 2 Begleitungen) gut überschaubar.
Neben der morgendlichen Aufwärm- und
Stretching-Runde wurden dieses Mal neben Tischtennis auch wieder die Allgemeine
Sportgruppe sowie Bogenschießen angeboten. Das Wetter spielte auch einigermaßen
mit, da es zwar zu Beginn regnete, aber die
letzten beiden Tage war es auch möglich bei
herrlichem Sonnenschein Swiss-Trac Touren
zu machen.
Am Freitag wurde dann erneut ein TT-Turnier ausgetragen wo es spannende Spiele im Einzel- und Doppel
gab und so manche überraschende Ergebnisse für die einzelnen brachte.
Ein herzlicher Dank gebührt wieder dem Team vom BSFZ Obertraun, die uns wie immer sehr hilfreich unterstützten (sei es der Transport der Sportgeräte oder die Verlegung von Platten über Abtropfgitter, die mit
dem Rolli leichter zu überwinden sind, ...). Wir werden immer nett und freundlich empfangen und bedient.
Harald Pfundner siegt beim
Albert Wöhrer Senioren-Turnier
(von Mag. Michael Wöhrer)
Das 16. österreichweit ausgeschrieben Senioren-Rollstuhltennisturnier des VQÖ wurde das
erste Mal im Gedenken an den im letzten Jahr verstorbenen Organisator dieser Veranstaltung Herrn Albert Wöhrer durchgeführt. 10 Herren und 3 Damen spielten sich in einem
Einzel- und einem Doppelbewerb die Platzierungen aus.
Harald Pfundner konnte seinen Sieg im Einzel vom letzten Jahr wiederholen und gegen
Dan Kleckner klar mit 6:0 und 6:0 gewinnen.
Sensationell schlug sich auch Margrit Fink.
Sie wurde unter den Männern im Single 3.
und im Doppel siegte sie mit ihrem Partner
Kleckner Dan.
Auch der älteste Teilnehmer Herr Wöß Gerhard erbrachte mit seinen 70 Jahren, wie
alle Teilnehmer, herausragende Leistungen.
Es herrschte wieder eine sehr gute und angenehme Stimmung. Die Siegerehrung fand
heuer das erste Mal im Hotel Schilcherlandhof statt.
58. JAHRGANG SEPTEMBER 2015
ROLLSTUHL AKTIV Nr. 206
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SPORT
Erster Rollstuhltanzverein in Kärnten
Im Jänner diesen Jahres wurde in Kärnten der erste Rollstuhltanzverein gegründet. Derzeit
tanzen bereits vier Paare mit großer Begeisterung und freuen sich auf jedes neue Tanzmitglied, mit und ohne Rollstuhl.
Initiatorin Christina Holmes hatte vor einigen Jahren die Wheelchairdancers Salzburg gesehen und seit damals den Wunsch, diese Sportart auch in ihre Heimat Kärnten zu bringen. Im
Jänner 2015 wurde der Tanzkurs zu einer Vereinssektion der Diözesansportgemeinschaft
Kärnten, und der speziell ausgebildete Tanzlehrer Markus Isopp vom Tanzhof Klopeinersee
konnte offiziell mit dem Training starten. Am Programm stehen sowohl Standard- als auch
Lateinamerikanische Tänze.
Anfang Mai hatten die Kärntner Rollstuhltänzer das erste Mal die Möglichkeit ihr Können bei
der Recare Fachmesse unter Beweis zu stellen. In diesem Rahmen absolvierten die Tänzerinnen und Tänzer vier Auftritte und waren auch mit einem Messestand vertreten. Derzeit sind
einige weitere Auftritte in Planung und es wird fleißig geübt.
Die Trainingseinheiten finden wöchentlich sonntags zwischen 16 und 17:30 Uhr in Grafenstein im Hambruschsaal statt. Die Kärntner Rollstuhltänzer laden Sie recht herzlich dazu ein!
Informationen finden Sie unter:
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(Entnommen aus: ÖZIV info 2/2015)
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ROLLSTUHL AKTIV Nr. 206
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Planung 2016
20. – 24. 01. Monoschikurs in Gröbming
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03. – 06. 03.
Monoschikurs für Fortgeschrittene in Gröbming
KL Roman Kopp
24. – 30. 04. Rollstuhltennis in Faak/See
KL Mag. Michael Wöhrer
Mai
Handbikekurs in Faak/See 1. od. 2.
KL Franz Breitenecker
11. – 13.05.
ESCIF-Kongress in Wien
Verantwortlicher: Ing. Hannes Wiesinger
16. – 21.05.
VQÖ Sportwoche Frühjahr in Obertraun
KL Ing. Rene Schwarz
Juni
Rehab-Aufenthalt in Rovinj
KL Manfred Schweizer
04. – 10.09. VQÖ Sportwoche Herbst in Obertraun
KL Ing. Rene Schwarz
13. – 17.09. Kulturtage in der CH Nottwil
KL Manfred Schweizer
18. – 23.09.
Handbikecamp Podersdorf
Mag. Jörg Goldgruber
Für diese Veranstaltungen sind Anmeldungen ab sofort möglich.
Wir ersuchen um Verständnis, dass im Falle von Stornogebühren diese dem Verursacher verrechnet werden.
Weitere Informationen gibt es auf unserer Homepage.
AM Anmeldung TB Teilnehmerbeitrag KL Kursleiter NG Nenngeld TL Turnierleitung
58. JAHRGANG SEPTEMBER 2015
ROLLSTUHL AKTIV Nr. 206
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IMPRESSUM
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Verlag: Verband der Querschnittgelähmten Österreichs, 8010 Graz,
Herstellungsort: 1100 Wien, Sahulkastraße 3/9/R10, Tel. 01/616-86-78. www.vqo.at
ZVR-Nummer: 377208234
Obmann: Manfred Schweizer, 2361 Laxenburg, Niklas Steuber Gasse 13,
Tel.: 0676/5157361, e-mail: [email protected], Tel. u. Fax.: 02236/72121
Redaktion: Mag. Wolfgang Glaser, 4400 Steyr, Resthofstraße 79, e-mail: [email protected]
Anzeigenannahme und Werbung: Karl Janesch-Voit, 8053 Graz, Kärntnerstrasse 218/1/8, Tel.: 0316 287242 oder
0699 11409719, e-mail: [email protected]
Gestaltung und Layout: Mag. Maria Schweizer jun., [email protected]
Gestaltung der Homepage: Fritz Gardavsky, [email protected]
Druck: AUVA Wien
Hauptsponsor: DENTSPLY IH GmbH Wellspect HealthCare
Offenlegung gemäß § 25 des Mediengesetzes: Der Verband der Querschnittgelähmten ist eine gemeinnützige, nicht
auf Gewinn zielende Einrichtung zur Vertretung der Interessen körperlich schwerstbehinderter, insbesondere ganz
oder teilweise querschnittgelähmter Menschen, welcher Ursache auch immer, oder Personen, die diesen gleichzuhalten sind, zum Beispiel Doppelbeinamputierte.
Mitglieder des Vorstandes sind: Gernot Egger, Fritz Gardavsky, Heinz Gardavsky, Dr. Rainer Geißler, Mag. Wolfgang
Glaser, Annemarie Grillenberger, Prim. Dr. Hans Peter Jonas, Dr. Gabriele Kirchmair, Karl Kukla, Philipp Nieke, Oberst
Manfred Schweizer, Maria Schweizer, Ing. Hannes Wiesinger und Fini Zhanial.
Mit Namen gekennzeichnete Artikel stellen nicht unbedingt die Meinung des Verbandes dar. Der Nachdruck – auch
nur auszugsweise – bedarf der schriftlichen Genehmigung der jeweiligen Autoren.
„Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z.B. RollstuhlfahrerIn verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.“
____________________________________________________________________________
Ich trete dem Verband der Querschnittgelähmten Österreichs 8010 Graz
Sekretariat: 1100 Wien, Sahulkastraße 3/Stg. 9/R 10, Tel/Fax (01) 616 86 78
Kontonummer VKB-Bank Steyr 15.044.001 BLZ 18600,
IBAN: AT151860000015044001, BIC: VKBLAT2L
O als ordentliches/außerordentliches Mitglied (Jahresbeitrag € 25.-)
O als förderndes Mitglied (Jahresbeitrag € 50.-)
bei, und verpflichte mich, die Bestrebungen des Verbandes zu unterstützen und den entsprechenden Jahresbeitrag zu leisten.
Familienname:.......................................................................... Vorname: ..............................................
Titel: ...........................................................................................
geb. am. ................................................
Beruf: .........................................................................................
Staatsbürgerschaft: ............................
Adresse: ................................................................................................................................................................
Telefon/Fax: .................................................. Zuständige Sozialversicherung: ...............................
E-Mail: ...................................................................................................................................................................
behindert seit: .............................................
Unfallursache bzw. Erkrankung: ...............................
Höhe der Lähmung: .................................... komplett/inkomplett: .................................................
Ort/Datum: ................................................... Unterschrift: ..................................................................
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der Angaben zu meinen gesundheitlichen Verhältnissen – zum Zwecke der Zusendung von Informationen über Coloplast-Produkte und Services sowie von Produkt-Mustern per Post, sowie einer
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58. JAHRGANG SEPTEMBER 2015
ROLLSTUHL AKTIV Nr. 205
ROLLSTUHL AKTIV Nr. 206