Stück IS.

143
Amts Blatt
der Königlichen Regierung zu BreSlau.
Stück IS.
Breslau, dm 10. Mai
1867.
Inhalt der Gesetz-Sammlung.
(#4#)
Nr. 6621.
direkten Steuern
Nr. 6622.
direkten Steuern
Rr. 6623.
direkten Steuern
Das 36. Stück der Gesetzsammlung enthält unter:
Die Verordnung, betreffend die Einführung der preußischen Gesetzgebung in Betreff der
in dem Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover. Vom 28. April 1867.
Die Verordnung, betreffend die Einführung der preußischen Gesetzgebung in Betreff der
in dem Gebiete deS vormaligen Kurfürstenthums Heffen. Vom 28. April 1867.
Die Verordnung, betreffend die Einführling der preußischen Gesetzgebung in Betreff bet
in dem Gebiete der Herzogthümer Schleswig und Holstein. Vom 28. April 1867.
Verordnungen und Bekanntmachungen der Central- rc. Behörden.
(148)
Betreffend die Aufnahme in das evangelische Lehrerinnen-Semtnar zu Droysslg.
3t, Anfang August d. I. findet bei dem evangelischen Lehrerinnen-Seminar zu Droysfig bei Zeitz im
Regierungsbezirk Merseburg eine neue Aufnahme von Jungfrauen statt, welche sich für den LehrerinnenBeruf ausbilden wollen.
Das genannte Seminar nimmt Zöglinge aus allen Provinzen der Monarchie auf. Der Kursus ist
zweijährig.
DaS Seminar hat den Zweck, auf dein Grund des evangelischen Bekenntnisse- christliche Lehrerinnen
stir den Dienst an Elementar- und Bürgerschulen auSzttbilden, wobei nicht ausgeschlossen wird, daß die in
lhm vorgebildeten Lehrerinnen nach ihrem Austritt Gelegenheit erhalten, in Prtvatverhältniffen für christliche
Erziehung und für Unterricht thätig jit werden.
Der Unterricht des Seminars und die Uebung in der mit demselben verbundenen Töchterschule erstrecken
sich auf alle für diesen Beruf erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, den Unterricht in der französischen
Sprache und in Handarbeiten mit eingeschlossen
Dt« Zöglinge des Seminars wohnen ü» dem für Diesen Zweck vollständig eingerichteten AnstaltSgebäud«.
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“..... und christlicher Gemeinschaft.
DaS Leben. ^ der
Anstalt
ruht auf dem' Grund des Wortes ' GotteS
Für den Unterricht, volle Beköstigung^, Wohnung, Bett und Bettwäsche, Heizung und Beleuchtung, so
wie für ärztliche Pflege und Medizin wird eine in monatlichen Raten voraus zu zahlende Pension von
65 Thalern jährlich entrichtet. Zeitweise Abwesenheit auS der Anstalt entbindet nicht von der Fortzahlung
der Pension.
ES sind Fonds vorhanden zur Unterstützung für würdige und bedürftige Zöglinge; eine solche kann
jedoch in der Regel erst vom zweiten Jahre deS Aufenthalts ab gewährt werden.
Die Zulassung zu dem Seminar erfolgt auf Vorschlag der betreffenden Königlichen Regierung, resp.
deS Königlichen Provinzial-Schul-KollegiumS in Berlin, durch mich unter Vorbehalt einer vierteljährigen
Probezeit.
Die Zulassung zu der diesjährigen Aufnahme ist bis spätestens zum 1. Juni bei derjenigen Königlichen
Regierung , in deren Verwaltungs-Bezirk die Bewerberin wohnt, unter Einreichung folgender Schriftstücke
Md Zeugnisse nachzusuchen:
1) GeburtS- und Taufschein, wobei bemerkt wird, daß die Bewerberin am 1. Oktober d. I. nicht unter
17 Jahre alt fein darf;
2) ein Zeugniß eines
:ö Königlichen KreiS-PhystkuS über normalen Gesundheitszustand, namentlich, daß
die Bewerberin nicht an Brustschwäche, Kurzsichtigkeit, Schwerhörigkeit, sowie an anderen die Ausübung de»
Lehramts behindernden Gebrechen leidet, auch in ihrer körperlichen Entwickelung soweit vorgeschritten ist, um
den Aufenthalt im Seminar ohne Gefährdung ihrer Gesundheit übernehmen zu können. Zugleich ist ein
Zeugniß über stattgesundene Impfung vorzulegen.
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3) Ein Zeugniß der Ortspolizeibehörde über die sittliche Führung der Aspirantin; ein eben solches von
ihrem Seelsorger über ihr Leben i» der Kirche und in der christlichen Gemeinschaft;
4) ein von der Bewerberin selbst versäßted Lebenslauf, aus welchem ihr bisheriger LebenSgang zu er»
sehen und auf die Entwickelung ihrer Neigung zum . Lehrberuf zu schließen ist. Dieses Schriftstück gilt zu­
gleich als Probe der Handschrift.
6) Eine Erklärung der Eltern oder Vormünder, daß dieselben das PensionSgelv von 63 Thalern jährlich
auf zwei Jahre zu zahlen sich verpflichten.
Im Fall von der Bewerberin auf Unterstützung Anspruch gemacht wird, ist ein von der OrtSbehörde
ausgestelltes Armuthszeugniß beizubringen, aus welchem die Vermögenöverhältniffe der Bewerberin und ihrer
Angehörigen genau zu ersehen sind.
Zur Aufnahme in daS Seminar sind- mit Ausnahme der Ausbildung in der Musik, diejenigen Kenntnisie und Fertigkeiten erforderlich, wie sie in dem Regulativ vom 2. Oktober 1854 für die Vorbildung der
Seminar-Präparativen bezeichnet find; außerdem Fertigkeit in weiblichen Handarbeiten. Ein Anfang im
Verständniß der französischen Sprache, sowie im Klavierspiel, Gesang und Zeichnen sind erwünscht.
Berlin, den 24. April 1867.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenhettm. In Vertretung, (gez.) Lehnert.
(14LJ)
Betreffend bic diesjährigeAiisnahide in W evangelische Gouverncistten-Jnstltnt und Töchtcr-Pensionat zuDrotzsflg.
In der unter der unmittelbaren Leitung deS Ministers der geistlichen it. Angelegenheiten stehenden
BildungS-Anstalt für evangelische Gouvernanten und Lehrerinnen an höheren Töchter­
schulen zu Droyssig bei Zeitz im Regierungsbezirk Merseburg beginnt int August d. I. ein neuer Kursus,
Pi welchem der Zutritt einer Anzahl junger Damen offen steht.
Der Kursus dauert drei Jahre. Die Entlassung der Zöglinge erfolgt nach einer vor einer Königlichen
Kommission bestandenen Prüfung und mit einem von der ersteren ausgestellten Qualifikationszeugniß für den
Bents als Erzieherinnen und Lehrerinnen in Familien und in höheren Töchterschulen.
Die Hauptaufgabe der Anstalt ist, für den höheren Lehrerinnenberuf geeignete evangelische Jungfrauen
zunächst in chrtstltcher Wahrheit und in christlichem Leben selbst so zu begründen, daß sie befähigt und geneigt
werden, die ihnen später anzuvertrauenden Kittoer im christlichen Glauben und in der christlichen Liebe zu
erziehen.
Sodann solle» sie theoretisch und praktisch mit einer guten und einfachen Unterrichts- und ErziehungS
Methode bekannt gemacht werden, in welcher letzteren Beziehung sie in dem mit dem G ouvernantrn-Jnstitut
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verbunvcneti Tochter-Pensionat lehrend und erziehend beschäftigt werden.
Ein besonderes Gewicht wird auf die Ausbildung in der französischen und englischen Sprache, sowie in
der Musik gelegt.,
Der Unterricht in Geschichte, in Literatur und in sonstigen zur allgemeinen Bildung gehörigen Gegen­
ständen findet seine volle Vertretung unter vorzugSweiser Berücksichtigung der Zwecke weiblicher Bildung, wes­
halb jede Verflachung zu vermeiden und die nothwendige Vertiefung deö GemüthSlebenS zu erzielen gesucht
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Die Einrichtung der Anstalt bietet zur Betheiligung an häuslichen Arbeiten, soweit diese daS Gebiet
auch der körperlichen Pflege und Erziehung angehen, geordnete Gelegenheit.
Die Zöglinge zahlen eine in monatlichen Raten voraus zu einrichtende Pension von 105 Thalern
jährlich, wofür sic ven gekämmten Unterricht, volle Beköstigung, Bett und Bettwäsche, Heizung und Be­
leuchtung, sowie, ärztliche Pflege und Medizin für vorübergehendes Unwohlsein frei haben. Für die Anstalten
ist ein besonderer Arzt angenommen.
Die Meldungen zur diesjährigen Aufnahme sind spätestens bis zum 1. Juli d. I. unmittelbar an mich
einzureichen. Denselben ist beizufügen:
1) der GeburtS- und Taufjcheln, wobei bemerkt wird, daß die Aufzunehmenden daS 17, Lebensjahr
erreicht haben müssen;
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2) ein Zeugniß der Ortöpoltzeibehorde über die sittliche Führung; ein eben solches von dem OrtSgetstlichen und Seelsorger über daS Leben der Aspirantin in der Kirche und christlichen Gemeinschaft. In dem­
selben ist zugleich ein Urtheil über die Kenntnisse der Aspirantin in den christlichen RcltgionSwahrheiten und
in der biblischen Geschichte nach Maßgabe deS Regulativs vom 2. Oktober 1854 auSzufprrchen;
lich,
3) ein Zeugniß deS betreffenden Königlichen Kreis,PhysikuS über normalen Gesundheitszustand, nament­
daß dir Bewerberin nicht an Gebrechen leibet, welche sie an der Ausübung des Erziehung-- und Lehv
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beruf« hindern werden, und daß sie in ihrer körperlichen Entwickelung genügend vorgeschritten ist, um einen
dreijährigen Aufenthalt in dem Institut ohne Gefährdung für ihre Gesundheit übernehmen zu können;
4) eine Erklärung der Eltern oder Vormünder, oder sonst, glaubhaft geführter Nachweis, daß da« PenfionSgeld von, 105 Thalern jährlich auf drei Jahre gezahlt werden soll;
5) ein selbstgeschriebener Lebenslauf, auS welchem der bisherige Bildungsgang der Aspirantin zu er#*
sehen und auf die Entwickelung ihrer Neigung zu dem erwählten Beruf zu schließen ist;
6) die aus den zuletzt besuchten Schulen und PildungS-Anstalten erhaltenen Zeugnisse;
7) außerdenr hat sich die Bewerberin bei einem von ihr zu wählenden Direktor oder Lehrer einer ImHeren öffentlichen Unterrichts-Anstalt, oder bei einem Königlichen Schulrath einer Prüfung zu unterwerfen
und ein Zeugniß desselben über ihre Kenntnisse in der deutschen, englischen und französischen Sprache und
Literatur, sowie in den Realgegenständen beizubringen. Diesem Zeugniß sind die schriftlich angefertigten und
eensirten Prüfungsarbeiten beizufügen. Hinsichtlich der erlangten musikalischen Ausbildung genügt, wenn
nicht das Zeugniß eines Mustkverständtgen beigebracht werden kann, die eigene Angabe über die seither be­
triebenen Studien.
Fertigkeit in den gewöhnlichen weiblichen Handarbeiten wird vorausgesetzt.
Jungfrauen, welchen eS Ernst ist, in einer wohlgeordneten christlichen Gemeinschaft sich zu einem wür­
digen LebenSberuf vorzubereiten, werden dazu in der BilvungS-Anstalt zu Droyssig eine Gelegenheit finden,
die auch weniger wohlhabenden einen lohnenden Beruf sichert.
In das mit dem Gouvernanten-Jnstitut verbundene Pensionat für evangelische Töchter hö­
herer Stände können ebenfalls noch Zöglinge vom 10. bis 16. Lebensjahre Aufnahme finden. Dieselben sind
bet dem Königlichen Seminar-Direktor Kritzlnger in Droyssig anzumelden, von welchem auch ausführliche
Programme über das Pensionat bezogen werden können.
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Das neu ausgegebene Programm lautet:
In Verbindung mit dem zu Drovssig von dcS verewigten Herrn Fürsten von Schönburg-Waldenburg
Durchlaucht gestifteten evangelischen Lehrerinncn-Seminar und der Bildungs-Anstalt für Gouvernanten be­
steht eine ErziehungS-Anstalt für evangelische Töchter höherer Stände.
Die vereinigten Schul- und Erziehungs-Anstalten stehen unter der unmittelbaren Leitung und Aussicht
des Königlich Preußischen Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Mediztnal-Angelegenheiien in Berlin.
Die Erziehungs-Anstalt für Töchter ist auf höchstens 5t» Stellen berechnet.
Aufgenommen können werden evangelische Kinder vom 10. bis 16 Lebensjahre.
Dir Aufnahme findet in der Reget zu Ostern und Anfang September eines jeden Jahres statt. AuS
nahnien find in dazu geeigneten Fällen zulässig. Der Abgang eines Zöglings ist ein Vierteljahr vorher der
Seminar-Direktion anzuzeigen.
Bet der Anmeldung ist ein ärztliches Zeugniß über den Gesundheitszustand des Kindes beizubringen, in
welchem namentlich bescheinigt wird, daß das Kind nicht an Krämpfen leidet, sowie die natürlichen Blattern
überstanden hat, oder mit Schutzblattern geimpft ist.
DaS Pensionsgeld beträgt, ärztliche Behandlung und Medizin in Krankheitsfällen eingeschlossen, jähr­
lich 205 Thlr. Preuß.j Courant, bit ln vierteljährigen Raten fuwenomerandp zu zahlen sind. Zeitweise Ab­
wesenheit auS der Anstalt entbindet nicht von der Zahlung der Pension. Besonders berechnet wird nur die
Besorgung der Leibwäsche; Bett und Bettwäsche wird von der Anstalt geliefert.
Die Kinder wohnen, in Familiengruppen vertheilt, unter steter Aufsicht de« LkhrerpersonalS »nd der
Gouvernanten in dem zweckmäßig eingerichteten, frei gelegenen AnstaltSgebäude.
Der Flecken Droyffig, Residenz deö Prinzen von Schönburg-Waldenburg Durchlaucht, liegt im Kreise
Wrtßenfels, Regierungsbezirk Merseburg, Provinz Sachsen, nahe bet Zeitz. Der Ort ist von den Eisen­
bahn-Stationen Naumburg, Weißenfels und Zeitz leicht zu erreichen.
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Die Hügelkette, welche hier beginnt und sich weiterhin zum Thüringer Wald ethebt, ist mit fruchtbaren
Feldern und reichem Laubwald bedeckt und von dem nahen, lieblichen Elsterthale durchschnitten. Die Lust
ist rein und stärkend, die Gesundheitsverhältnisse des OrtS sind überhaupt günstig.
Der Garten der Anstalt, der Fürstliche Schloß-Park, sowie die unmittelbar an die Anstalt sich anschlie­
ßenden Waldpartteen, eint stundenlange Linden-Allee, ein. für das Institut eingerichtetes Flußbad, Turn­
übungen, verbunden mit der ländlichen Sülle, bieten der körperlichen Entwickelung jede wünfchenSwerthe
Unterstützung. Aerztliche Hilfe wird von dem im Orte wohnenden AnstaltSkArzt geleistet.
Die Befpeifung in der Anstalt ist überall einfach und reichlich.
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DaS Pensionat, wie die übrigen Erziehung-- und Schul-Anstalten in Droyssig, verfolgen, dem Willen
ihre- verewigten Stifters entsprechend, eine entschieden evangelisch-christliche Richtung.
Die in demselben durch Erziehung und Unterricht angestrebte Bildung soll die eigenthümlichen Bedürf­
nisse des weiblichen Gemüths- und Geisteslebens mit aller Umsicht berücksichtigen und darum und zugleich
in die reiche Sphäre des weiblichen Berufs für daS Reich GotteS einführen. Nicht der Schein der Wlffenfchaft, noch die glänzende, inhaltlose Form, nicht ein abstraktes oder weichliches, den heiligen Ordnungen
GotteS entfremdetes Leben soll angestrebt werden; sondern eine bet aller Berücksichtigung der Schranken der
weiblichen Natur gründliche Bildung, und ein Leben, welches in einer auö innerer Wahrheit hervorblühenden
edlen Form lebenskräftig und opferfähig an Familie, Vaterland und Kirche mit klarer Erkenntniß, mit war­
mer, dankbarer Liebe sich anschließt und in deren Arbeit und Förderung mit freudiger Hingabe eingeht, ©o
wird diese Bildung, wie hoch sie auch daS Gute in dem Fremden achtet und sich aneignet, in ihrem in­
nersten Wesen eine deutsche bleiben und die Tradition deS edlen deutschen Frauencharakters in seiner Tiefe,
Einfachkeit und Thatkraft bewahren.
Die Erziehung, auf dem Wort GotteS sicher ruhend, soll daS ganze Leben deS Kindes in den Kreis
der Heiligung ziehen, ihm eine Gehilfin zur Erlangung eines kindlichen, freudigen und frommen Geistes
werden.
Dieses Bestreben findet seine Unterlage und Pflege in den gemeinsamen Morgen- und Abend-Andachten,
in der Unterweisung im Worte GotteS, in der Beaufsichtigung und Leitung, die in demselben Ginne von den
Lehrerinnen und Gouvernanten geübt wird, endlich in den Gottesdiensten, an denen die Anstalten theilnehmen.
Dazu tritt die reiche und fruchtbare Uebung gegenseitiger Hilfe und Liebe, welche das gemeinsame Le­
ben der Zöglinge fordert und mit sich bringt.
Der Unterricht wird so ertheilt, daß er zugleich die Zucht deS Geistes an bem ganzen Menschen üben
kann. In äußerlicher Beziehung wird bemerkt, daß für fähige Zöglinge von der Selekta de- PenstonatauS der Eintritt in daS Gouvernanten-Jnstitut ohne besondere Prüfung gestattet wird.
Die kleine Zahl der Zöglinge, wie die Fülle der erziehenden Kräfte, gestatten eö, etwaigen Verirrungen
und Einseitigkeiten vorzubeugen, wie sie wohl sonst bei einer AnstaltS-Erziehung hervortreten. ES soll hier
die einzelne Persönlichkeit in ihrer eigenthümlichen Entwickelung volle Aufmerksamkeit und Berücksichtigung
finden, wie daS elterliche HauS sie übt; zugleich aber auch daS Bewußtsein der Gemeinschaft geweckt und
gestärkt werden.
Die äußere Gestaltung deS Lebens soll wahr und einfach sein, und die Sitte derjenigen gleichen, die
von der edlen deutschen Familie dargestellt wird.
Die Kleidung ist möglichst einfach zu halten. Die Turnübungen machen auch einen Turnanzug nöthig,
der indeß am Orte leicht beschafft werden kann. Sämmtliche Wäsche u. muß gezeichnet fein. An Ser­
vietten ist '/a Dutzend, an Handtüchern eben so viel mitzubringen.
WaS den Unterricht betrifft, so soll sich derselbe von den Elementarstufen bis zu dem Ziel einer wohleingerichteten höheren Töchterschule erstrecken. Daß in Auswahl und Behandlung des Unterrichtsstoffes 'wis­
senschaftliches Scheinwesen ebenso ausgeschlossen ist, wie der christlichen Unterweisung überall eine -maßgebende
Stellung eingeräumt wird, erhellt auS dem früher Gesagten.
Die herzliche, klare Aneignung deS Heils in Christo Jesu, wie sie dem Kinde in der heiligen Taufe
versiegelt ist, bleibt der oberste Zweck deS ReligionS-UnterrtchtS.
In daS kirchliche Bekenntniß wird durch den Unterricht nach dem Lutherischen Katechismus eingeführt;
der Konfirmanden-Unterricht und die Einsegnung kann seitens deS OrtSgeistlichen erfolgen.
Die Beziehungen zur äußere» und inneren Mission fehlen nicht, so daß nach allen Eliten hin -ein le­
bendig christlich-kirchliches Bewußtsein und Gemeindeleben angebahnt wird.
Der Unterricht, besonders in der vaterländischen Geschichte und Literatur, soll in die lebendige Gemein­
schaft mit Fürst und Volk, mit dem Vaterland und seinen Gütern, mit seiner Vergangenheit und Gegen­
wart einführen. Vorzugsweise solleti bte Schätze der Literatur, in dem Licht deS Evangeliums betrachtet
und nach dem Bedürfniß der weiblichen Eigenthümlichkeit ausgewählt und behandelt, den Töchtern ein
reicher Quell von Erquickung, Läuterung und Kräftigung für Gelst, Gemüth und Geschmack werden.
In ähnlicher Weise soll dem weiblichen Wesen der Unterricht in» Gesang und Klaviersptel dienen. Der­
selbe bildet einen integrirenden Theil deS Gesammt-llnterrichtS.
In der englischen und französischen Sprache und Literatur soll ein fehlerfreier schriftlicher Ausdruck
«»ständen erreicht werden.
und Verständniß der prosaischen, sowie der leichteret« poetischen Stücke unter allen tlnifti
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Dazu kommt die Konversation in beiden Sprachen. Der Unterricht wird durch National-Lehrerinmn mit
besorgt.
Alle übrigen Unterrichtsfächer finden ihre angemessene Vertretung.
An dem Pensionat arbeiten vier Lehrer und sechs Lehrerinnen; die häuslichen Arbeiten der Pensionäre
werden von den älteren Zöglingen des Gouvernanten-JnstitutS überwacht und geleitet.
Die Anmeldungen zur Aufnahnie von Töchtern in die Erziehungs-Anstalt zu Droyfsig sind portofrei
an die Seminar-Direktton zu richten; von Seiten derselben wird auch die Korrespondenz über die Zöglinge
mit den Angehörigen unterhalten werben.
Berlin, den 24 April 1867.
Der Minister der geistlichen-, Unterrichts- und Mediztnal-Angelegrnheiten. In Vertretung, (gez.) Lehnert.
(148)
Betreffend Postdainpffchiff-Berbindung zwischen Preußen nub Schweden.
Die Fahrten der Preußischen und Schwedischen Postdampsschtffe auf der Linie Stralsund - Ustadt,
dem kürzesten Seewege zwischen Deutschland und Schweden, werden vom I. Mai d. I. in beiden
Richtungen täglich stattfinden. Die Ueberfahrt wird unter gewöhnlichen Verhältnissen in sechs Stun­
den bewirkt.
DaS Passagiergeld beträgt:
I. Platz 5 Thaler, II. Platz 3)/t Thaler, Vordeckplatz 2 Thaler Preuß.; für Tour- und Retourbillets,
14 Tage gültig, I. Platz 71/, Thaler und 11. Platz 5 Thaler Preußisch. 100 Pfund Reisegepäck
achttarif beträgt:
für sperrige Güter 15 Sgr., für gewöhnliche (Normal-) Güter 10 Sgr. und für weniger werthvolle Güter
(Produkte it.) 5 Sgr. pro je 100 Pfund.
Bis zum 10. Mat des Jahres bleibt bezüglich der Anschlüsse von Ustadt auf Stockholm und umgekehrt
der gegenwärtig für die Schwedischen Eisenbahnen gültige Winter-Fahrplan in Kraft; vom 11. Mai ab
gestaltet sich die Verbindung mit den Eisenbahnzügen in der Richtung nach Schweden:
Abgang auS Berlin um 5 Uhr 30 Min. Nachmittags, Ankunft in Stralsund um 11 Uhr 59 Min.
NachtS, Abgang aus Stralsund mit Tagesanbruch, Ankunft in Ustadt zum Anschluß an den um 12 Uhr
Mittag- abgehenden Eisenbahnzug, Ankunst in Stockholm am anderen Nachmittage, in Gothenburg
am anderen Mittage;
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in der Richtung nach Deutschland:
Abgang aus Stockholm früh, Ankunft in Ustadt um 3 Uhr 17 Min. Nachts, Abgang aus 8)stobt
mit Tagesanbruch, Ankunft in Stralsund gegen Mittag zum Anschluß an den um 1 Uhr Nachmittags »ach
Berlin abgehenden (Sitjug, Ankunft in Berlin um 6 Uhr 30 Min. Nachmittags.
(Anschluß an die (Sourierzüge nach Köln, London, Paris, Frankfurt a. M., Basel, Leipzig, Mün­
chen, Hamburg, Königsberg und St. Petersburg, sowie an den Schnellzug nach BreSlau und
Wien.)
Durch die täglichen Fahrten zwischen Stralsund und Ustadt bietet sich ebenfalls, in» Anschlüsse
an die Schwedischen Eisenbahnen in der Provinz Schonen, auch für Reisende nach Dänemark
nachbezeichnete Verbindung zur Fahrt nach Kopenhagen dar:
auS Berlin per Eisenbahn um 5 Uhr 30 Minuten Nachmittags, Ankunft in Stralsund um 11 Uhr
59 Min. Nachts, Abfahrt des PostdampfschtffS von Stralsund mit Tagesanbruch, Ankunft in Ustadt gegen
Mittag, Abgang des EtfenbahnzugeS aus Ustadt nach ESlöf um 12 Uhr Mittags, Abgang des Eisenbahn­
zuges auS ESlöf mach Malmoe um 2 Uhr 54 Min. Nachmittags, Ankunft dos Zuges in Malmoe um
4 Uhr 4 Min. Nachmittags, Abgailg deö Dampfschiffes aus Malmoe um 4 Uhr 15 ,Min. Nachmittags,
Ankunft in Kopenhagen um 6 Uhr NachmÜtagö.
ES treffen mithin z. B. Passagiere, welche deö Montags um 5 Uhr 30 Min. Nachmittags auS Ber­
lin, resp. um 7 Uhr 55 Min. Abends auS Stettin abreisen, auf der Route über Stralsund, Ustadt und
Malmoe am Dienstage um 6 Uhr Nachmittags in Kopenhagen ein.
Die Verbindung ist eine tägliche.
Nähere Auskunft ertheilen alle Preußischen Post-Anstalten und die nachstehenden PofidampfschiffSAgenten:
In Stralsund: Herr Konsul Heinrich Israel; in Ustadt: Herr Konsul Nilö Pehrffon; in Berlin:
err Hof-Spediteur I. A. Fischer, Prenzlauerstraßc Nr. 23/24, und Herr 'Hof-Spediteur A. Warmuth,
rtedrichSstraße Nr. 94; in Stettin: Herr Schreyer u. Eomp.; in Frankfurt «. d. O.: Herr Hermann
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u. Comp.; in Danzig: Herr Ferdinand Prowe; in Königsberg i. Pr.: Herr K. Fr. Sturmhövel; in
Lre-lau: Herr Bülow u. Comp.; in Magdeburg: Herr W. Matthä; in Köln: Herr W. TilmeS
u. Comp.; in Düsseldorf: Herr Wilhelm Bauer; in Elberfeld: Herr I. Weidtmann; in Krefeld: Herr
C. SchnabeltuS; in Leipzig: Herr A. Liebcroth; in Dresden: Herren Lüder u. Tischer; in Wien: Herren
SvatojanSki u. Sockl; in Frankfurt a. M : Herr G. A. Zipf; in Paris: Monsieur E. F. Dolz, 14 rue
de l'Echiquier, und in Brüssel: Monsieur Crooy, 77 Montagne de la Cour.
Berlin, den 1. VW 1867.
General-Post-Amt.
Verordnungen und Bekanntmachungen der Königlichen Regierung.
Betreffend Bezirk-veränderungen nach § 1 des Gesetzes vom 14. April 1856 (Gesetz-Samml, S. 359).
(140)
Der Herr Ober-Präsident der Provinz hat nach Zustimmung der Betheiligten genehmigt mit
telst Erlasses vom
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Ulv Jnkommunalistrung einer iluv#
1) 13.N Februar
c.,f die
aus Uvl
der Erbscholtisei Rr. 14 zu Hetdchen,
MilÜsch, an das
daS fürstliche Fidetkommtß Trachenberg verkauften Acker - und Wtesenparzelle von 23 Morgen
170 Quadrr-Ruthen
-Ruthen in den GutSbeztrk
GutSbezirk Schmiegerode, desselben Kreises;
9) 2. März c., daß die von dem Rittergute Bronau, Krei
Kreises Guhrau, abgezweigten Parzellen:
1) an die Ziegelmeister Ernst Härther in Guhrau und August Walter in Tschechen
21,17 Morgen2) an
den Freisteller Ferdinand LieSauS in Gr.-Räudchen..............................
4,76
3) an den Freigärtner Eduard Gürntke zu Wehrfe............................................
6,43
4) an dm Freigärtner Ernst Grundmann daselbst
6,43
5) an den Häusler Ernst Gürndtke daselbst
3,22
6) an
den Tagearbeiter Friedrich Hätscher daselbst ............................................ = 3,22
7) an
den Fretgärtner August LieSauS daselbst.................................................. = 6,43
8) an den Schmied Eduard LieSauS daselbst....................................................... ----- 6,45
auS dem Gutsbezirke Bronau ausscheiden, und die Parzelle »<> 1 dem Gemeindeverbande von Bronau, die
Parzelle ad 2 dem Gemeindeverbande von Gr.-Räudchen und die Parzellen ad 3 bis 8 dem Gemeindeverbande
von SandeborSke-Wehrse einverleibt werden;'
3) 14. März c., daß die vom Rittergute Ober-Peilau L> KreiseS Reichenbach,
1) an die Gemeinde Ober-Peilau 1. abgetretene Parzelle von 63 Quadr.-Ruthen 67 Quadr.-Fuß,
2) an den Fabrikarbeiter Karl Märsch verkaufte Parzelle von 94
110
*
dem Gemeinde-Verbände von Ober-Peilau I. inkommunalisirt werden;
4) 1. April c., daß die von dem Domatnen-Vorwerk Raschwitz, KreiseS Brisg, abgezweigten Parzellen,
und zwar:
1) an den Parzellenpächter v. Bünau, jetzt Kailfmann Wolf Epstein zu Brieg,
6 Morgen 11 3 Ouadr,-Ruthen,
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13
2) on den Häusler Gottlieb Mtchler in Raschwih
6
3) an
den Gärtner Michael Rauch
dito
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28
. 4) an den Häusler Michael Ftech
dito
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10
6) an den Bauer sionfrieo
Gottfried öd
Bock
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dito
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6) an den Häusler Heinrich Dingenthal dito
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7) an den Gerichtsfcholz Christian Pollack dito
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178
8) an den NeuhäuSler
Christian Stock
Stock dito
dito
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4
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9) an dm Gärtner Gottlieb
Winkler
dito
10
5
10) an dm Schullehrer Ernst KittlauS
dito
3
6
dito
11) an den Einlieger Karl Nitfchke
4
9
12) an den NeuhäuSler Michael Seemann dito
2
13) an den Einlieger Joseph Karrasch
dito
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14) an den Häusler Michael Schmidt
dito
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15) an den NeuhäuSler Gottlieb Stock
dito
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16) an den Kaufmann Wolf Epstein in Brteg ................ .. — 2
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17) an den NeuhäuSler Johann Sklarek in Tarnowth................
2
dito
97
33
18) an den Häusler Gottlieb Rau
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6
dito
19) an den NeuhäuSler Michael Hudy
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5
dito
90) an den Einlieger Daniel Pollak
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Quadr.-Ruchen,
an den ReuhäuSler Christian WodarS in Tarnowttz............ 1 Morgen
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Johann WifchnowSky dito
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1
an den Einlieger Gottfried KittlauS in Raschwitz ................
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denGärtner Georg Kalusche
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den dito Christian Lerche
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an den Häusler Christian Wilde in Tarnowitz
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an den Karl WteSnowSky in Raschwitz ..................
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an den AuSzüglersohn Christian Scholz in Raschwitz .......... 3
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an de» Schuhmacher Karl Sroka in Tarnowitz ..................
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an den ReuhäuSler Gregor GallaS
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an den GerichtSscholzen Christian Guschal dito .................. 24
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an den Kaufmann Wolf Epstein in Brieg ...........................
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15
den Kaufmann Wolf Epstein in Brieg ............................ 6
an den Bauer Michael Wilde in Tarnowitz...........—x .. 6
15
67
an den Gärtner Christian Mtchler dito
....................... .. 9
30
an den Kretschmer Christian Günther dito .........................
7
72
44) an den ReuhäuSler Christoph Michlcr in Raschwitz ...........
2
2
15
45) an den Einlieger Christian Fuhrmann
bito
1
176
46) an den Häusler Gottlieb Stirnal
bito
3
140
47) an den Kaufmann Wolf Epstein in Brieg ..................
6
135
48) an den ReuhäuSler Johann Zaia in Raschwitz .........
3
49) an den äuSler Michael Winkler
148
dito
.........
27
3
89) an den
erichtSscholzen Christian Guschal in Tarnowttz
148
51) an den Häusler Gottlieb Rau
1
dito
40
52) an den Kaufmann Wolf Epstein in Brieg ............................ 3
23
2
53) an den Gärtner George Birkner in Tarnowitz .....................
54) an den
btto
Daniel Masureck
dito
.....................
5
55) an den ReuhäuSler Christian WodarS dito
.................
3
56) an den Gärtner Gottlieb Kalusche in Raschwttz.................... 4
au den VorwerkSbefitzer v. Bünau
dito
.................... 14
äuSler Christoph Schubert
dito
.....................
4
an den
59 an den
inlieger Daniel Pollak in Tarnowttz ..................... 3
60) an den ReuhäuSler Michael Seemann in Raschwttz..........
3
3
61) an den
dito
Michael Hudy in Tarnowttz ...............
4
62) an den Häusler Johann Mrozek
dito
................
4
i
vi
63) an den Gärtner Gottlieb Rauch in Raschwitz......................
4
auS town Gutsbezirke CarlSmarkt ausscheiden und dem Gemeindeverbande Raschwttz einverleibt werden i und
daß dt« aus dem Königin Forstreviere ©toberau abgezweigten Parzellen, und zwar:
1) an den Häusler Michael Kalusche in Raschwttz .............. .... 3 Morgen 41 Quadr.,Ruthen,
146
2) an den ReuhäuSler Heinrich Stock
dito
..............
4
*
147
3) an den Gasthofbesttzer Julius Schmidt in EarlSmarkt.........
5
auS dem Gutsbezirke der Oberförstern Etoberau ausscheiden und die Parzellen ad 1 und 2 dem Gemeindeverbände von Raschwitz, die Parzellen ad 3 dagegen dem Gemeindeverbande von EarlSmarkt einverleibt
werden.
Breölau, den 30. April 1867.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innem.
(154) Mittelst Allerhöchster Ordre vom 27. März c. haben des König- Majestät Allergnädigst geruht dem BerwaltungS'AuSschuffe des Central-Dombau-Beretns zu Cöln zur ferneren Beschaffung reichlicherer
21)
22)
23)
24)
25)
26)
27)
28)
29)
30)
31)
32)
33)
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Wittel für den Ausbau der Kölner Dom-Thürme auf weitere acht auf einander folgende Jahre die Ver­
anstaltung einer jährlichen, mit Geldtreffern verbundenen Lotterie nach Maßgabe eines Planes, Inhalts des­
sen bei jeder einzelnen Ziehung, wie im vcrfloffenen Jahre, 350,000 Loose ä 1 Thlr. ausgegeben werden
sollen, <u gestatten.
Diese Allerhöchste Genehmigung wird hierdurch mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 12. Ja­
nuar pr. (Amtsblatt S. 17), höherer Anweisung zufolge, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
BreSlau, den 2. Mai 1867.
Königliche Regierung, Abtheilung deS Innern.
(181) Nachdem die Rinderpest in den Kaiserlich Oesterreichtschen Landen Böhmen und Mähren, wie
die- die unS zugegangenen offiziellen Nachrichten ergeben, vollständig erloschen und die Gefahr der Einschlep­
pung der Seuche nicht mehr zu fürchten ist, seyen wir unter Aufhebung unserer Amtsblatt-Verfügung vom
7. April c. (Amtsblatt Stück 15) für die Kreise Neurode, Elay, Habelschwerdt, Frankenstein und Walden­
burg den § 9 deS Gesetzes vom 27. März 1836 hiermit in Kraft, welcher lautet:
Ist in dem benachbarten Auslande die Rinderpest (Löserdürre) auSgebrochen, so darf auS demselben:
a. kein Rindvieh irgend einer Art, ohne daß daffelbe zuvor der 31 tägigen Quarantaine auf den dazu
bestimmten Einlaßpunkten unterworfen und während derselben völlig gesund befunden ist, eingebracht
werden;
b. Schwarz - und Wollen-Vieh ist am Einlaß-Orte einer sorgfältigen Reinigung durch Schwemmung.
in der kalten Jahreszeit durch Wäsche iu bedeckten Räumen, zu unterwerfen, und einer gleich sorg­
fältigen Reinigung müssen sich auch, nach dem Ermeffen der ausführenden Behörde, die Treiber un»
terwerfen;
c. Rinderhäute dürfen nur, wenn sie völlig hart und ausgetrocknet, Hörner nur, wenn sic von den
Etirnzapfen und allem häutigen Anhange befreit sind, unbearbeitete Wolle und thierische Haare
(erd. Borsten) dürfen nur in Säcken oder Ballen verpackt über die Landesgrenze eingehen und in
diesem Zustande in daö Innere deS Landes tranSportirt werden. Noch nicht völlig harte und aus­
getrocknete Häute, — die im Winter hart gefrorenen Häute können, wie sich von selbst versteht, für
trockene Häute nicht geachtet werden, — und Hörner, die von den Dlirnzapfen und häutigm Anhän»
gen noch nicht befreit sind, muffen an der Grenze zurückgewiesen werden.
Die Zurückweisung findet auch statt, wenn unter einer Ladung Häute oder Hörner auch nur
einige nicht völlig harte und ausgetrocknete, oder auch nur einige von den Stirnzapfen oder den häu­
tigen Anhängen noch nicht befreite gefunden werden, und zwar trifft in solchen Fällen die Zurück­
weisung die ganze Ladung;
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d. geschmolzenes Talg kann nur in Fässern zugelaffen werden, und das sogenannte Wampentalg (ge- j
schmolzeneS Talg m häutigen, vom Rindvieh selbst herrührenden Emballagen) passirt nur, wenn die
häutigen Emballagen an der Grenze vom Talge getrennt und vernichtet worden sind^
e. ungeschmolzeneS Talg und frisches Fletsch werden zurückgewiesen;
f. sämmtliche unter a. bis d. aufgeführten Gegenstände dürfen nur über gewisse von dem Ober-Prä­
sidenten, nach voraängiger Vernehmung mit der Provinzial-Steuer-Direktion, zu bestimmende, durch
die Amtsblätter bekannt zu machende Einlaßpunkte über die diesseitige LandeSgrenze eingehen.
BreSlau, den 3. Mat 1867.
Köntgl. Regierung, Abtheilung deS Innern.
Verordnungen und Bekanntmachungen anderer Behörden rc.
(140)
Der GeschäftSumfang und die Wirksamkeit der SchiedSmänner im Departement deS unter»
zeichneten AppeÜationSgerichtö hat im Jahre 1866 nachstehendes Resultat gewährt:
Von 738 SchiedSmännern wurden überhaupt 9,764 Streitigkeiten verhandelt, davon 6006 durch Ver­
gleich beendigt, wegen Ausbleiben- der Parteien 1,538 Sachen zurückgelegt, 52 aber als noch anhängig in
da» Jahr 1867 übernommen.
Richt zu schlichten waren 9,158 Sachen.
Im letzten Jahre haben sich die Geschäfte gegen das Jahr 1865 um 1,791, und gegen daS Jahr 1864
um 1,375 vermindert.
Die meisten Streitigkeiten haben im Jahre 1866 verglichen:
1) der SchtedSmann, Stadtrath Schädler zu Glogau von.............. ...................................... 277 - 171,
- 94,
2) Rektor Kengler zu Reufalz von............................
........... 117 -- 76,
3) Instituts-Vorsteher Matthäi zu Bunzlan von ..
-114,
4) ;
Langner zu Waldau, Kreis Bunzlau, von ....
■
*
151
5) bet SchtedSmann, kand- und Stadtgerichtv-Direktor a. D. Müller >u Sagan von... 104
63,
73.
6) Raihmann Klante »u Beulhen von......................... ............. ...............
92
Glogau,
Königliches Appell
A pvcllaltonS-Gericht.
u, den
ren HO. April 1867.
18t»7.
Königliches
attons-Gericht.
Die diesjährige Rektorats-Prüfung an dem Königlichen Lchullehrer-Teminare zu Punztau wirb am 3 . und 4. Juni d. I. abgehalten werden.
Die Gesuche um Berstattung der Theilnahme an dieser Prüfung flnd unter Beifügung deS NNiversitälSAbgangs-ZeugnisteS und des Zeugnisses über den Ausfall der ersten theologischen Prüfung, sofern diese ab.
gelegt worden, bei der inner eichneten Behörde spätestens bis zum 27. Mai einyireichen. Falls die Ge­
meldeten nicht einen abweisende« Bescheid von unS erhalten, haben sich dieselben, ohne noch besondere Ein-
gierung bit Erlaubniß zur Theilnahme an dieser Prüfung erhalten.
BrcSlau, den HO. April 1867.
Königliches Provinzial-Schul'Kollegium.
(144) Auf Grund re» § 19 de» RenienbanlgeseheS vom 2. Marz 1850 und mit Bezug auf un­
sere Bekanntmachung vom 18. Dezember 1852 (Schlesische Zeitung 1852, Nr. 331 nnv 332, Amtsblatt
der Königlichen Regierung zu BreS au pro 1853, Serie 2) bringen wir hierdurch zur öffentliche» Kenntniß,
daß außer den früher von uns beeichneien Feuer-BersicherungS-Gesellschaften auch
die Westdeutsche BersicherungS-Aktien-Bank zu Essen
von unS alS solche genehmigt worden ist, bei welcher Versicherungen rentenpflichtiger Gebäude gegen Brand­
schaden stattfinden können.
BreSlau, den 26. April 1867.
Königliche Direktion der Rentenbank für Schlesien.
(135) Vom 20, d. M. ab werden im Bereiche der Nieterfchlestsch-Märkischen Eisenbahn zu allen
fahrplanmäßigen der Personen-Besördernng dienenden Zügen Retourbillets II. Klaffe zu % de» Schnellzugpreise- und Retourbillets Hl. Klaffe zu % deS PersonenzugpreiseS ausgegeben, Uno zwar:
a. zwischen den größere» Stationen untereinander;
1». von größeren Stationen nach benachbarten oder sonst ftcquenthtcn Vergnügung«- und Sommerauf»
enthalt-orten und nach Orten, welche Ausgangspunkte für GebirgS- und Badereisen sind;
c. von kleineren Stationen und Haltestellen nach denjenigen größeren Stationen, wobt» Beziehungen
geschäftlicher Natur bestehen. — DaS spezielle Verzeichnt» derlenigen Routen, auf denen Retour­
billets ausgegeben tvetbcit, wird an den Bttterschalier» ausgehängt
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sie aelöft find, bei der Rückfahrt zu
euiern
cllzügen, für den Zeitraum
von £
erläge nach dem Tage der
Lösung angetreten werden muß.
Eine Uuterbrechrlug der Hin- oder Rückfahrt ist nicht gestattet. Die Retourbillets können deshalb zu
den Schnellzügen mit bei Reisen zwischen Schnellzugstationen benutzt werden.
Freigewtcht für Gepäck wird auf diese RetorirbilletS nicht gervährt.
Bei Antritt der Rückfahrt müssen die Billets an der Billetkaffe zur nochmaligen Abstempelung vorgelegt
werden.
Die auf der Schlesischen Gebirgsbahn im vorigen Jahre eingeführten TageSbilletS werden vom 20.
d. M. ab nicht mehr ausgegeben.
lj:
Berlin, den 12. April 1867.
Königliche Direktion der Riederschlestsch-Märklschen Eisenbahn.
Personal« Chronik der öffentlichen Behörden.
Königliche Regierung, Abtheilung bed Innern.
Bestätigt:
Stiflt: Die Wahl des Kaufmanns Hugo Pohl zum unbesoldeten RaihShcrr» der Stadt Frau»
kcnstein on;f die noch übrige Dienstzeit des miß seinem Amtee geschiedenen NathSherrn Horstig, d. t. dis
,
4
Ende de- Jahres 1868.
Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen.
Bestätigt: 1) Die Vokativ» für den bisherigen Hilfslehrer Georg Friedrich Wilhelm Pror zum
Lehrer an der evangelischen Stadtschule in Beleg.
2)
Die Vokativ» für den bisherigen Lehrer in Schreibersdorf, Ernst Klapper, zum katholischen
«chullehrer und Organisten in Würben, Kreis Ohlau.
33
i r» 2
3) Lie Aokation fur den bisherigen Hilfslehrer Hermann Justus Feist num Lehrer an dee evangelifchen Stadtschule in Neumarkt.
4) Die Notation für den bisherigen Lehrer in Rcincrz, Ernst Theodor Bleycr, zum evangelischen
Schullehrer in Krolkwitz, Kreis BreSlau.
Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domaincn und Forsten.
Allerhöchst ernannt: Der Domatnenpächter, Ober-Amtmann Georg v. Briefen zu Wallendors
Mtm Königlichen AmtSrath.
Königliches Appellations - Gericht zu BreSlau.
Allerhöchst ernannt: Der Stadlrichter Sieger t zu BreSlau zum Stadtgerichts - Rathe bet dem
Stadtgerichte zu Breölau.
Ernannt: 1) Der Gerichts-Assessor Lettgau zu BreSlau zum Dladtrichter bei dem Stadtgerichte zu
BreSlau. 2) Der Gerichts-Assessor Paul Böhme zu Breölau zum KreiSrichter bei dem KreiSgerichte zu
Waldenburg. 3) Der Gerichts - Assessor Günther Frey tag zu Breölau zum KreiSrichter bei dem Kreis,
gerichle zu Bricg. 4) Der Gerichts-Assessor Wilhelm Lühe zu Liebau zum KreiSrichter bei dem KreiSgerichte
zu LaudcShut, mit der Funktion bet der GerichiSkvmmtfsto» zu Liebau. 5) Der Gerichts-Assessor Herrmann
Bed all ju Breölau zum KreiSrichter bei dein KreiSgerichte zu Schweidnitz. 6) Der Auskultator August
Wein hold zu BreSlau zum ReferendariuS. 7) Der Bureau - Assistent Richard Blesing zu Glatz zum
KreiügcrichtS-Sekrrtair und Deposttal-Rendanten bet dem KreiSgerichte zu Glatz, mit der Funktion bet der
Gerichts-Kommission zu Reiilerz. 8) Der Bureau-DiätariuS Golilieb Ha bi sch zu Glatz zum Burcau-Assisientrn bei dem KreiSgerichte zu Glatz. 9) Der Bureau-DiätariuS Ernst Jllgncr zu Schönau zum BureauAssistenten bei dem KreiSgerichte zu Militsch. 10j Der Bureau-DiätariuS Gustav Malt ha «er zu Bricg
zum Bureau-Assistenten bet dem KreiSgerichte zu Brieg. 11) Der Bureau-DiätariuS Friedrich Schwee«
zu Waldenburg zum Bureau-Affistenten bei dem KreiSgerichte zu Waldenburg. 12) Der Burcau-DiätariuS
OSkar Ten chert zu Waldenburg zum Bureau -Assistcnlen bei dem KreiSgerichte zu Waldenburg. 13) Der
Burcau-DiätariuS Moritz Schenk zu Zobten jitm Bureau-Assistenten bet bent KreiSgerichte zu Schweidnitz,
mit der Funktion bei der Gerichts-Kommission ju Zobten. 14) Der Bureau-DiätariiiS Albert Jost zu Rei­
nerz zum Bureail-Assistenten bei dem KreiSgerichte zu Glatz, mit der Funktion bei der Gerichts-Kommission
zu Reincrz. 15) Der Bureau-DiätariuS Louis Grün au zu Winzig zum Bureau Assistenten bei dem Stadt­
gerichte zu Breölau. 16) Der Bureau-Diätarillö Ernst Pfeiffer zu Strehlen zrun Bureau-Assistenten bei
Pein KreiSgerichte zu Strehlen. 17) Der Kaffen-DiätariuS Ignatz Keller zu Jauer zum Bureau-Assistenten
bei dem KreiSgerichte zu Jauer. 18) Der Bureau-DiätariuS Herrmann Friedrich zu Brieg zum BureauAssistenten bei dem KreiSgerichte zu Militsch. 19) Der Bureau-DiätariuS August Dressier zu Wansen zum
Dureau-Asststcntcii bei dem KreiSgerichte zu Neumarkt. 20) Der Bureau - DiätariuS Oswald Grienig zu
Wohlau zum Bureau-Assistenten bei dem KreiSgerichte zu Wohlau. 21) Der Bureau-DiätariuS Wilhelm
Fiedler zu BreSlau zum Bureau-Assistenten bei dem Stadtgerichte zu BreSlau. 22) Der Bureau-DiätariuS
Joseph Titz zu Breölau »um Bureall-Assistcuten bet dem Stadtgerichte zu BreSlau. 23) Der Bureau-Dia.
taiiiiö Adolph Winderlich zu Trebnitz zum Bureau-Assistenten bei dem Stadtgerichte zu Breölau. 24) Der
Bureau-DiätariuS Herrmann Rit in er zu BreSlau zum Bureau-Assistenten bei dem Stadtgerichte zu BrcS
lau. 25) Der Bureau-DiätariuS Friedrich Schildbach zu Strehlen zum Bureau-Assistenten bei dem Stadt
gcrtchte zu Brctzlau. 26) Der Civil-Supcruumerariuö Franz Schön zu Habelschwcrdt zum Bureau-Diätsliluö bei beut KreiSgerichte zu Habelschwerdt. 27) Der Civil - SupernumrrariuS Bruno Reche a»S Neumarkt zum Bureau-DiätariuS bet dem KreiSgerichte zu Hirschberg, mit der Funktion bei der Gerichts-Kom­
mission zu Hermödorf u. K. 28) Der Hilssbotc und Hilföerckutor Gustav Damke zu Trebnitz zum Boten
und Erckutor bei dem KreiSgerichte zu Trebnitz. 99) Der Hilföbotc und HilfScrekutor Gottlieb Ecke zu
Steinau zm» Boten und Exekutor bei dem KreiSgerichte zu Wohlau, mit der Funktion bet der Gerichts-De­
putation zu SteinM. 30) Der Strafanstalts-Aufseher Eduard Int in er zu Etrirgau zum Hilfsboten und
HilfSerclutor bei dem KreiSgerichte zu Waldenburg.
Brrsetzt: 1) Der KreiSrichter Freiherr von König zu Landcck an das Kreisgericht zu Frankenstein.
2) Der KreiSrichter Lindner zu Raubten an das KretSgericht zu Retchenbach. 3) Der KreiSrichter Schu­
lter zu Rimptsch an daS KreiSgcricht zu Etriegau. 4) Der KreiSaerichtS-Sekretair und Deposttal-Rendant
Bon mann zu Reinerz an daS KrciSgericht zu Strehlen, mit der Funktion bei der Gerichts-Deputation z"
Rimplfch
6) Die KrciögerichtS-Bureau-Assistenten Karl Wtnkelmann zu Wohlau. Herrmann GeiSler
zu Militsch, Reinhold KoSlowSkh zu Jauer und Franz Gröger zu Neumarkt, sämmtlich alö Bureau-
163
Assistenten an das Stadtgericht zu BrcSlau. 6) Der KreiSgcrichtS - Bureau - Assistent Paul Tschirner zu
Brteg a» daS Preisgericht zu BreSlau. 7) Der Gefängniß-Inspektor Wcndland zu Frankenstein an daS
KreiSgericht zn Waldenburg. 8) Der Burcäu - DiätarinS Joseph Gorkc zn Beuchen Oberschl. an daS
KreiSgericht zu Brieg. 9) Der Bureau DiätariuS (Eduard Koch z» Militsch an daS KreiSgericht zu Jauer.
10) Per Gefangenenwärter Joseph Hcrfort zu LiZaldenbrng an daS KreiSgericht zu Frankenstein. 11) Der
Gefangenrnwärtcr Wilhelm Strus.e zn Jauer an daS KreiSgericht zu Trebnitz. 12) Der Bote und Erekutor
Anton Jiegan zu Schtvcidnih an das KreiSgericht zu Mänsterberg. 13) Der Bote und (Srtfuiov (irnfł
Wolf zu Wansen an daS KreiSgericht zu Frankenstein. 14) Der HilfSbote und HilsSerckutor Franz Gri>
ger zu Reinerz an daS KreiSgericht zn NamSlau.
Bestätigt int SchtedSmannS-Amte:
Amtsbezirk.
Michelau
etda»
aupe
Borstadtbezirk Ohlau
Marschwttz, Peltschütz,
Schimmrley
Würben
Güttmann-dorf
Schlaupitz, Mellendorf,
Jent schwitz
FriedrichShain
®C^6'J
Wohnort.
Kr c i S
Schmalz, Heinrich
B r i e g.
I Gastwirch
Michelau.
B8
Kreis
Wanke, Peter
Schul,, Otto
Günther, Karl
Schmirgel, David
D I l a u.
Gärtner
evangel. Lehrer
Güter-Negoziant
BauergntSbesttzer
idanaupc.
Ohlau.
Marschnutz.
17
Feige, Franz
20
39
K reis R t i ch e n b a ch.
Karraß, Gustav
I BauergntSbesitzer
Thamm, August
kathol. Lehrer
GültmannSdors.
Echlanpitz.
10
t oust, Anton
FrtcdrtchShain.
25
80
38
III.
Stadt Schweidnitz
dito
Nieder-Böacndorf
Stad» Freiburg
»
III.
7
VI.
Alt-Striega»
26
Stadt Wartenberg
Charakter.
Name.
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evangel. Lehrer
Kreis S ch w e i d n i tz.
Partikulier
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I Bartels, Gerhard
eiler, Karl Herrin,
Kaufmann
Banergutübesiyer
chrciber, Ehrenfricd
Fiedler, Ernst
I Konzipient
Kreis Sir l e g a u.
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I VorwerkSbesttzcr
K rc i s Polnisch
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>1 Heinz«, Friedrich
Würben.
Schweidnitz.
btto
Meder-Bögendors,
Freiburg.
Alt-Striegau.
Wa r ten b e r g
I Buchdruckereibesitzcr I Poln. »Warten berg.
Königliches Appellations-Gericht zu Glogau.
Befördert: 1) Der Gerichts-Assessor Stilcke zu Lanban zunr KreiSrichtcr bei dein KreiSgericht zu
Grünberg. 2) Der Civtl-Euperiiumerar Liebelt zu Parchwitz zum Büreau-DiätannS. ß) Der Feldwebel
a D. Kroke zum Büreau-Gehilscn bet dem KreiSgericht zu Glogau. 4) Der invalide Sergeant Wille kc
znm Bnreau-Grhtlfen bet dem KreiSgericht z» Lauban. 5) Der HtifSunterbeamte Fricbel zn Rothenburg
desininv zum Boten und Erekutor bei dem KreiSgericht zu Löwenbcrg.
Ernannt: Der KreiSrichtcr v. Dobschütz znm Rechtsanwalt und Rotar bet dem KreiSgericht zu
Grünberg.
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Angestellt: Der Eisenbahnschaffner Pohl zu Bertelsdorf zum HilfSuntcrbeamtrn bei dem KretSgericht zu Löwenbcrg.
Versetzt: Der KreiSrichtcr Scib t zu Goldberg an daS KreiSgericht zu Grrinberg, mil der Funktion
als AbthkilungS-DirigkN».
Ausgeschieden: 1) Der AuSkultar Bergmann zu Lieguitz Behufs seines UebertrittS zur Ver­
waltung. 2) Der AppellationSgericht-Büran-DiätariuS Denglet I z» Glogau in Folge seiner Ernennung
zum Geheimen erpedtrende» Tekretair tin Königlichen Justiz-Ministerium.
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Gestorben: i) Der KreiSaerichtS«Sekreiair, Salarienkassen - Kontro'eur Pfänder zu Freistsdt.
Der Gefangrnen-Oberausseher Peucker zu kiegnitz
Bestätigt im SchiedSmannS-Amte: Der WirthschaftS.Inspektor fRtirfert z» Tlobitschen für
den Amtsbezirk Globitschen, Kreis Guhrau.
Königliche Direktion der Oberschlesischen Eisenbahn.
Betraut: Der Maschinen-Jngenieur Meyer auS Emden in Hannover mit der Wahrnehmung der
Funktionen deS zweiten Maschinenmeisters in BreSlau.
%
Ernannt: I) Der Eisenbahn-Ingenieur Bramer zum Königlichen Eisenbahn-Baumeister und her
Betriebs-Inspektion 1. in BreSlau zugetheilt. 2) Der StationS-Alsistent zweiter Klasse Jakob zum GtationS-Assistenten erster Klasse in BreSlau. 3) Der Schaffner Schra in m in BreSlau zum Packmeistcr,
Versetzt: 1) Der Telegraphist Gambke von BreSlau nach Affa. l2j Der Telegraphist Kätzler in
Brieg als kommlffarischer EtationS-Asststent zweiter Klasse nach Deuthen OS. 3- Die StaltonS-Asststenten
»weiter Klaffe KlauS von Ohlau nach BreSlau und Thielfch von Koste» als Telegraphist nach Brieg.
Vermischte
Nachrichten.
Patent-ErsHeilung: Dem Hüttenbesitzer Joh. H. Herbst unv dem Berg- und Hütten-Jngenieur
OSkar Wassermann zu East ist unter dem 29, April 1867 ein Patent auf ein Verfahren, Blei zu raffiniten, insoweit dasselbe als neu und eigenthümlich erkannt tvorden ist. auf fünf Jahre, von >enem Tage
an gerechnet, und für sämmtliche zum Gebiete deS deutschen Zollvereins gehörige Landestheil« deS preußischen
StaatS ertheilt worden.
\
Erledigte Schnlstelle: Die evangelische Lchrerstelie in Offen, Krriü Poln.-Wartenberg, ist vakant,
DaS mit derselben verbmidene Einkomnien ist auf 165 Thkr. abgeschätzt. BocirungSberechtigt ist das Do­
minium.
Vermächtnisse: 1) Die letztwistigc Verfügung, durch welche da» zu BreSlau verstorbene Fräulein
Friederife Wilhelminę BartelS dasigcn Anstalten und zwar:
» rem Taubstllinmcn-Jnstitnt....................................... ................................. 2000 Thlr.
b. dem Blinden-Institut.................................................................................... 3000
»
, o. der Diakonissen-Anstalt Bethanien............................................................. 4000 d. dem Kloster der Barmhcrigen Brüder..................................................... 2000
<
in ll'/yprozentigen StaatSschuldscheinen,
e. dem Kranlen-Hosptlal tu Ällcrheiltgen..................................................... 3000
in 3^/»proze»ttge» schlesische» Pfandbriefen
ausgesetzt hat, ist landesherrlich genehmigt worden.
2) Dem aus dem Nachlaß der Aebtissin Benigna »mu. Freifrau v. Rottenb« rg, geb. Gräfin Ma­
tu schka, dem Kloster der Barmherzigen Brüder zu BreSlau zugefallenen begat von 2670 Thlr. ist die landes­
herrliche Genehmigung ertheilt worden.
3) Der Bürger-BersorgungS Anstalt und der städtischen Offizianten-Wittwenkasse zu BreSlau ist zur
Annahme der von dem in Warmbruim verstorbenen Rentier Philipp Hetmtck) August Rouge ausgesetzten
LegatSantheile von je 1250 Thlr. di« landesherrliche Genchmtgmig ertheilt worden.
4) Der zu BreSlau verstorbene Eisenbahnwägenfabrikant und Fabrikbesitzer Johann Gottfried Linke
hat der Bmger-VersorgunaS-Anstal^ 100 Thlr. letztwillig ausgesetzt,
8) Der zu Lewin verstorbene Echmiedesohn August Hauck bat-der dastgen Schulkasse 100 Thlr, letztwillig mit der Bestimnrung legirt, daß tote Zinsen an seinem Todestag« mit 8 arme sittsame und fleißige
Schulkinder der letzten Klasse der Stadtschule daselbst gezahlt werden sollen,
Geschenke: 1) Der Partikulier Anton Krause zu Eanth hat der katholische» Kirche daselbst zwei
Fenster mit Glasmalerei geschenkt.
2) Der Kirchvater und Schulvorsteher Karl .Raufe 'zu Paschkerivih hat der dortigen Schule 6 Thlr.
geschenkt.
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Druck,von Graß, Barth u. Comp. (W. Friedrich) in BreSlau