Wittenburger Nr. 2 | 13. Februar 2016 | 16. Jahrgang Stadt- und Landbote 10 Änderungen bei Jubiläumsgrüßen 13 Wittenburg bleibt bunt und weltoffen 16 Stadt Wittenburg Jahresrückblick 2015, Teil 2 18 Wittenburger Mühle auf Spendenmarke Winterlandschaft zwischen Lehsen und Dodow „Raureif ist die Mozartmusik des Winters, gespielt bei atemloser Stille der Natur.“ Karl Foerster Wittenburger Stadt- und Landbote Erreichbarkeit der Mitarbeiter im Amt Wittenburg/Impressum 13. Februar 2016 Funktion NameTelefonnummer Bürgermeisterin Büro der Bürgermeisterin Frau Dr. Seemann Frau Bauer 038852 33-101 038852 33-101 Zentrale Frau Kiesow 038852 33-0 Finanz- und Personalentwicklung, Controlling Leiter Herr Bernowitz 038852 33-110 Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales Amtsleiterin Frau Mumme 038852 33-120 Sachgebietsleiter Finanzverwaltung Finanzbuchhaltung Finanzbuchhaltung Finanzbuchhaltung Steuern Steuern Herr Bernowitz Frau Röper Frau Schulz Frau Hachtmann Frau Geidus Frau Gruhlich 038852 33-124 038852 33-127 038852 33-123 038852 33-121 038852 33-122 Sachgebiet Schule und Soziales Schule, Kultur, Sport und Jugend Frau Behnke 038852 33-137 Schule, Kultur, Sport und Jugend Frau Förster 038852 33-153 Archiv, Bibliothek Frau Steinberger 038852 33-104 Sachgebiet Kommunal- und Personalrecht, Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritt, Veranstaltungen, Versicherungen Frau Owszak 038852 33-111 Redaktion Amtsblatt, Öffentlichkeitsarbeit Frau Baran 038852 33-102 Personalamt Frau Haase 038852 33-106 Amt für Bau- und Ordnungsangelegenheiten Amtsleiterin Frau Morgenstern 038852 33-165 Sachgebietsleiterin Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Frau Berger 038852 33-130 Ordnungsangelegenheiten Herr Grewe 038852 33-134 Wohngeld Frau Prösch 038852 33-151 Meldeamt Frau Gierhan 038852 33-131 Meldeamt, Brandschutz Frau Moll 038852 33-132 Politesse Frau Köhler 038852 33-135 Standesamt Frau Evers 038852 33-140 Bauangelegenheiten Herr Walter 038852 33-165 Bauordnung, Stadtsanierung Frau Wildner 038852 33-161 Tiefbauamt Frau Gerstner 038852 33-166 Amt für Liegenschaftsverwaltung Amtsleiter Herr Otto Sachgebietsleiter Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung Herr Knabe Gebäudeverwaltung Frau Bilgenroth Liegenschaftsverwaltung, Friedhofwesen Frau Czeschla Straßenreinigung, Baum- und Naturschutz, Grünflächen Frau Meier Gebäudeverwaltung, Hausnummern, Straßenumbenennung Frau Grawe Bauhof Herr Kriesten Beitrags- und Gebührenrecht Frau Klischewski 038852 33-210 038852 33-220 038852 33-224 038852 33-222 038852 33-223 038852 33-227 038852 33-226 038852 33-220 Telefax: 038852 3333 · Internet: www.amt-wittenburg.de Alle Amtsmitarbeiter können auch via E-Mail erreicht werden. E-Mail: Nachname des [email protected] IMPRESSUM Herausgeber: Der Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg, Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, Telefon/Zentrale: 038852 33-0, Fax: 038852 3333, E-Mail: [email protected] Redaktioneller Inhalt: Amt Wittenburg, Karin Owszak, Telefon: 038852 33-111, Fax: 038852 3333, E-Mail: [email protected] Satz, Anzeigen und Layout: PS. Werbung Sibylle Plust, Inh. Solveig Hamann, Zum Kirschenhof 14, 19057 Schwerin Tel.: 0385 557517, Fax: 0385 557519, E-Mail: [email protected] Anzeigenberatung: Marina Hartmann, Telefon: 0385 3035955 Druck: A. Beig Druckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Pinneberg Auflage: 4.400 Stück Titelfoto: Karin Owszak, Amt Wittenburg Das amtliche Bekanntmachungsblatt »Wittenburger Stadt- und Landbote« erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des Amtsbereiches verteilt. Der redaktionelle Teil unterliegt der Pressefreiheit (Art.5 Abs. 1 GG). Für den Inhalt redaktioneller Beiträge ist der jeweilige Verfasser verantwortlich. Der Autor erklärt mit der Einsendung, dass eingereichte Materialien frei sind von Rechten Dritter. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Die nächste Ausgabe erscheint am 12.03.2016. Redaktionsschluss ist der 25.02.2016, 10.00 Uhr. 2 13. Februar 2016 Amtliche Öffnungszeiten und Bekanntmachungen Adressen/Bekanntmachungen Öffnungszeiten Amt Wittenburg und Standesamt – Verwaltung Stadt Wittenburg – Standort: Bürgerhaus, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, Tel. 038852 33-0 Montaggeschlossen Dienstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwochgeschlossen Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr (außer Standesamt am Markt) – Standesamt – Standort: Rathaus, Am Markt 1, 19243 Wittenburg, Tel. 038852 33-140 Montaggeschlossen Dienstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr u. 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr Freitaggeschlossen Erreichbarkeit/Sprechzeiten der Bürgermeister/Bürgervorsteherin/Amtsvorsteher Stadt Wittenburg Bürgermeisterin, Dr. Margret Seemann Sprechzeit: Dienstag von 15:30 bis 18.00 Uhr Nach Möglichkeit Termin erfragen unter 038852 33-101 Bürgersprechstunden der Bürgermeisterin in den Ortsteilen der Stadt Wittenburg im März OrtsteilTermin Uhrzeit Wölzow 10.03.2016 16 – 18 Uhr Adresse 19243 Wittenburg/OT Wölzow Zum Gutshof 4, bei Fam. Kloidt Die Terminbekanntmachung erfolgt unter Vorbehalt. In dringenden Fällen können sich Änderungen ergeben. Bitte daher unbedingt telefonisch unter 038852 33101 einen Termin vereinbaren. Büro der Bürgermeisterin Zusteller im Ortsteil Perdöhl gesucht Für die Zustellung des Wittenburger Stadt- und Landboten im Ortsteil Perdöhl der Stadt Wittenburg suchen wir eine/n zuverlässige Zustellerinnen bzw. zuverlässigen Zusteller Das Amtsblatt erscheint einmal im Monat und ist an alle 80 Haushalte zu verteilen. Start: 10.03.2016 Bezahlung: 7,60 Euro Gemeinde Wittendörp Bürgermeister, Bernd Ankele, Handy: 0173 6276627 E-Mail: [email protected] Sprechzeit: Dienstag von 13:30 bis18.00 Uhr Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, EG, Zimmer 113 Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg Hartwig Kolthof, Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg Sprechstunde: Jeden zweiten Dienstag im Monat von 16 bis 17 Uhr, Molkereistraße 4, nach Möglichkeit Termin erfragen unter 038852 33-101 Sprechstunde der Bürgervorsteherin Sybill Moß Jeden 1. Dienstag im Monat von 17 bis 18 Uhr Im Rathaus, Zimmer 205 (2. OG), Am Markt 1, 19243 Wittenburg Termine sind vorab unter der Telefonnummer 038852 52041 zu vereinbaren. Auch außerhalb der Sprechzeiten können Termine in dringenden Fällen unter der genannten Telefonnummer vereinbart werden. Sprechstunde Schiedsmann im Bereich Amt Wittenburg Hans-Joachim Friedrichs Jeden 2. Donnerstag im Monat von 18 bis 19 Uhr Sprechstunde im Rathaus, Am Markt 1, Zi. 205 (2. OG), Tel.: 038852 33-415 Außerhalb der Sprechzeit können auch Termine unter 038852 52652 vereinbart werden. Stadtbibliothek Wittenburg, Tel.: 038852 33-108 und 33-109 Öffnungszeiten Montag: 13.30 – 17.00 Uhr Dienstag: 09.00 – 13.00 Uhr Mittwoch: 13:30 – 15.00 Uhr Ärztlicher Notdienst für den Bereich Wittenburg/Zarrentin Telefonnummer: 116 117 Dienstzeiten des Bereitschaftsarztes: Montag/Dienstag/Donnerstag Mittwoch Freitag Samstag/Sonntag/Feiertag Wittenburger Stadt- und Landbote 19:00 - 07:00 Uhr 13:00 - 07:00 Uhr 16:00 - 07:00 Uhr 07:00 - 07:00 Uhr Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Stadtverwaltung Wittenburg, Frau Owszak E-Mail: [email protected] Tel.: 038852 33111 SG Öffentlichkeitsarbeit Bekanntmachung der E.-M.-Arndt-Kaserne Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne, Kasernenkommandant 19230 Hagenow, Sieben Eichen 6 Tel.: 03883 625-3103, Fax: 03883 625-3169 Sperrzeiten Februar 2016 Mo.: Di.: Mi.: Do.: Fr.: Mo.: Di.: Mi.: Do.: Fr.: Mo.: 15.02.16 16.02.16 17.02.16 18.02.16 19.02.16 22.02.16 23.02.16 24.02.16 25.02.16 26.02.16 29.02.16 07:30 – 24:00 Uhr (An diesen Tagen finden Nachtschießen statt) 07:30 – 24:00 Uhr (An diesen Tagen finden Nachtschießen statt) 07:30 – 24:00 Uhr (An diesen Tagen finden Nachtschießen statt) 07:30 – 24:00 Uhr (An diesen Tagen finden Nachtschießen statt) 07:30 – 12:00 Uhr 07:30 – 24:00 Uhr 07:30 – 24:00 Uhr 07:30 – 24:00 Uhr (An diesen Tagen finden Nachtschießen statt) 07:30 – 24:00 Uhr 07:30 – 12:00 Uhr 07:30 – 24:00 Uhr Während der benannten Zeiten findet auf dem Standortübungsplatz HAGENOW Schießen statt. Bei zusätzlichen Schießen erfolgt Information durch Standortübungsplatz HAGENOW. Vorsicht! Blindgänger, Übungen von Kampffahrzeugen, Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr. Der Standortälteste HAGENOW weist darauf hin, dass das Betreten der Übungsplätze HAGENOW und HELM auch außerhalb der o.a. Sperrzeiten für Unbefugte verboten ist. gez. Jura, Major 3 4 Zühr Wittenburg Wittenburg Körchow Körchow Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Lehsen Körchow Lehsen Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Körchow Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wölzow Wittenburg Wittenburg Lehsen Lehsen Perdöhl Wittenburg Lehsen Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wölzow Perdöhl Perdöhl Wittenburg Körchow Wittenburg Albertinenhofer Str. Alter Wallgraben Alter Wölzower Weg Am Ginsterberg Am Kirchsteig Am Markt Am Mühlenberg Am Mühlenteich Am Schäferbruch Am Schloß Am Speicher Am Teich Am Wall Am Wiesengrund Amselweg Amtsberg An der Chaussee Bahnhofstraße Bei den Steegen Beimlerstraße Bleichstraße Bobziner Weg - Wölzow Bürgermeister-Ahrens-Ring Demmlerstraße Dodower Weg Dorfplatz Dorfstraße Dreilützower Chaussee Erwin Weinziehr Straße Finkenweg Friedensring Friedrich-Tarnow-Straße Fritz-Reuter-Straße Gartenstraße Gartenweg Goethestraße Große Straße Hagenower Chaussee Hans-Franck-Straße Harster Chaussee Hauptstr. Häuslerreihe Heinrich-Heine-Straße Helmer Straße Helmer Weg 10301 00328 10109 10107 00101 20105 10104 00102 00120 00321 00202 20110 00303 00203 00307 00316 00308 10103 00206 10201 10204 Winterdinst WS1 (Winterdienst durch die Stadt 1) Reinigung RS1 (Reinigung durch die Stadt 1) x ohne Abzweig x bis Ampel Südring x x x x x x x x Ortsumgehung bis Rudolf Diesel Str. wöchentliche Reinigung der Fahrbahn sofern besondere Umstände oder Eis und Schnee dies nicht verhindern Reinigung (Reinigung durch Anlieger 2) RA2 x x im Bereich ohne Abzweig x x x x x x x x x x x x x im Abzweig x x x x x Ecke Hagenower Chaussee bis Wendeplatz am Südring x x x x x x nur "neuer" Friedensring (Schulbuszufahrt) x x x Ecke Hauptstraße bis Bauernstube x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Die Verpflichteten* nach § 3 der Satzung (Reinigungspflichtige) haben Pflichten nach Satzung u.a. haben Pflichten nach Satzung u.a. reinigen / mähen sie wöchentlich die reinigen / mähen wöchentlich die Nebenanlagen und reinigen die halbe Nebenanlagen und reinigen sofern Fahrbahn sofern kein Gehweg vorhanden den Gehweg vorhanden ist (Reinigung durch Anlieger 1) RA1 WA2 x im Abzweig x x x x x x x x x x x x x x x x x x x nur Partie am Sportplatz x x x Ecke Hagenower Chaussee bis Wendeplatz am Südring x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Die Verpflichteten* nach § 4 der Satzung (Winterdienstpflichtige) haben Pflichten nach Satzung u.a. die haben Pflichten nach Satzung u.a. SchneeSchnee- und Glättebeseitigung auf einem und Glättebeseitigung auf Gehwegen 1,5 m breiten Streifen der Fahrbahn entlang der Grundstücksgrenze sofern kein Gehweg vorhanden ist (Winterdienst durch Anlieger 2) Winterdienst (Winterdienst durch Anlieger 1) WA1 nach §3 und §4 der Satzung auf die Anlieger übertragen x x x x x x x x Mühlentor bis Kirchenstraße und Bürgerm.-Ahrens-Ring bis Bleichstr. x Ecke Friedensring bis altes Klärwerk x x x nur rechts am Schloss bis Gaslager x x x x Ecke Th.Kliefoth-Str. bis Einmündung in Kreuzung Setziner und Zührer Str. Partie am Sportplatz wird nicht geräumt x x Beseitigung der Behinderungen d. Schnee oder Eis auf den Fahrbahnen (Winterdienst) Verpflichtung der Stadt Wittenburg nach § 1 der Satzung nicht gebührenpflichtig gebührenpflichtig Reinigungsklassen Amtliche Bekanntmachungen 01301 00105 00306 00305 00204 00304 00322 10202 20106 20102 00302 00327 01303 00104 00301 00215 00317 10105 00201 20107 00324 00214 00325 00103 Ortsteil Ablage Straßenname: StraßenSchlüsselnr.: Straßenverzeichnis mit Zuordnung zu den Reinigungsklassen beschlossen am 16.12.2015 Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Wittenburg Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Wittenburg – Wir veröffentlichen an dieser Stelle noch einmal die Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Wittenburg. Wittenburger Stadt- und Landbote 13. Februar 2016 Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Lehsen Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Zühr Wittenburg Wittenburg Wittenburg Perdöhl Wittenburg Körchow Perdöhl Wittenburg Perdöhl Wittenburg Wittenburg Wittenburg Körchow Wittenburg Wittenburg Lehsen Wittenburg Wittenburg Wittenburg Wittenburg Zühr Ziggelmark Wittenburg Wittenburg Lehsen Wittenburg Körchow Wölzow Klein Wolde Zühr Wittenburg Lehsen Lehsen Wittenburg Karfter Chaussee Kirchenplatz Kirchenstr. Körchower Straße Kütziner Str. Lehsener Chaussee Lindenstraße Löninger Ring Milanweg Molkereistraße Mühlenring Mühlentor Pappelweg Paschbrink Siedlung Perdöhler Chaussee Perdöhler Weg Philosophenweg Poststraße Püttelkower Chaussee Rennbahnstraße Rosenstraße Rudolf-Diesel-Straße Schloßplatz Schlüterstraße Schulstraße Schwalbenring Schwarzer Weg Schweriner Straße Setziner Straße Sommerweg Spiegelberg Steindamm Steintor Straße der Einheit Südring Theodor-Kliefoth-Straße Theodor-Körner-Straße Toitenwinkel Unter den Linden Wallstraße Waschower Chaussee Wasserstraße Weidestraße Wiesenweg Wittenburger Chaussee - Zigg. Wölzower Weg Ziggelmarker Steig Ziggelmarker Weg Zugbrücke Zührer Str. Zum Gutshof Zum Piepenmoor Zum Schloß Zum Schwimmteich Zum Wildpark Zur Eiche Zur Winterwelt 00106 00309 00207 20104 00118 00110 00209 00210 00331 10304 01401 x x x x x x x x Ecke Zum Schloss innerhalb der geschlossenen Ortslage x x x x x x x x x x x x Rennbahnstraße bis Fa. Baudisch und Bauhoflagerplatz ohne unbefestigtes Stück Richtung Gärten Hag. Chaussee x bis Bahnübergang x innerhalb der geschlossenen Ortslage x x x x x x x Reinigung x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x (Reinigung durch Anlieger 1) RA1 x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x (Reinigung durch Anlieger 2) RA2 x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x WA2 x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x (Winterdienst durch Anlieger 2) Winterdienst (Winterdienst durch Anlieger 1) WA1 *Die Verpflichtung nach § 3 und § 4 besteht nur für Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage. Das sind bebaute Grundstücke, die nicht mehr als 150 m voneinander entfernt liegen. Das sind auch unbebaute Grundstücke, die einzeln oder zusammen mit nicht mehr als 150 m die bebauten Grundstücke unterbrechen. Sofern nur einseitige Bebauung vorliegt, wird auf der gegenüberliegenden Seite die Bebauung nicht unterbrochen, d.h. auch diese unbebauten Grundstücke liegen in der geschlossenen Ortslage im Sinne des § 50 StrWG M-V. 00335 20108 20109 00216 10303 01201 x x x x x x x Rennbahnstraße bis Ecke Richtung Fa. Baudisch x bis Bahnübergang x x x x x x bis Kreisel (Winterdienst durch die Stadt 1) (Reinigung durch die Stadt 1) x WS1 RS1 Amtliche Bekanntmachungen 01302 10102 00117 20103 00116 00314 00213 00115 00114 00113 20101 00112 00313 10108 00333 00312 00311 10203 00111 10205 10101 00212 10206 00323 00211 00310 10306 00208 00319 00318 00326 00109 00332 00330 00121 00119 10302 01101 00108 00107 Ablage Wittenburg Wittenburg Wittenburg Helm Zühr Winterdinst Reinigung 13. Februar 2016 Wittenburger Stadt- und Landbote 5 Wittenburger Stadt- und Landbote Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung – Bauleitplanung der Stadt Wittenburg Betrifft: Satzung über die 1. Änderung der Abrundungssatzung Nr. 4 der Stadt Wittenburg für den Ortsteil Ziggelmark – Klarstellung- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB und Abs. 6 BauGB hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.11.2015 die Satzung über die 1. Änderung der Abrundungssatzung Nr. 4 der Stadt Wittenburg für den Ortsteil Ziggelmark – Klarstellung- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Satzung für den Ortsteil Ziggelmark wird wie folgt begrenzt: • nördlich: durch Bebauung am Ortseingang, • südlich: durch Bebauung um Ortsausgang, • östlich und westlich:durch Übergang zu landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Geltungsbereichsgrenzen sind den nachfolgenden Übersichtsplänen zu entnehmen. 13. Februar 2016 stellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB tritt mit Ablauf des Tages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann die Satzung der Stadt Wittenburg über die 1. Änderung der Abrundungssatzung Nr. 4 für die Stadt Wittenburg für den Ortsteil Ziggelmark – Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB und die zugehörige Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Wittenburg, Amt für Bau- und Ordnungsangelegenheiten, Molkereistraße 4, 2.OG während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Wittenburg geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Satzung in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Soweit gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, die in der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, können diese nur innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Wittenburg unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend stets geltend gemacht werden. Wittenburg, den 27.01.2016 Dr. Margret Seemann Bürgermeisterin Stadt Wittenburg Die Jagdgenossenschaft Püttelkow, Gemeinde Wittendörp, gibt bekannt: 1) Die Jagdgenossenschaft Püttelkow verpachtet zum 01.04.2016 für die Dauer von 12 Jahren ihr ca. 600 ha großes Jagdrevier. 15 ha bisher bejagter Fläche des GJB fallen ab dem Jagdjahr ´16 an die Landesforstanstalt. Vorkommende Wildarten: SW/RehW als Standwild, RW/DW als Wechselwild. Schriftliche Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdpachtangebot - Jagdbezirk Püttelkow“, dort eingehend bis 29. Februar 2016 an den Jagdvorsteher, Herrn Heinz Martens, Dorfplatz 5, 19243 Püttelkow zu senden. Es wird darum gebeten, von mündlichen Rückfragen abzusehen. Die Jagdgenossenschaft behält sich das Recht vor, nicht an den Höchstbietenden zu verpachten. 2) Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Püttelkow lädt sämtliche Jagdgenossen der bejagbaren Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Püttelkow am 07.03.2016, 19.30 Uhr im Gemeindehaus des Ortsteiles Püttelkow der Gemeinde Wittendörp zur nicht öffentlichen Mitgliederversammlung zum Zwecke der • Abstimmung über die Neuverpachtung des Revieres aufgrund der vorliegenden Angebote gem. obenstehender Ausschreibung • Abstimmung über Änderungen der Satzung des GJB Püttelkow Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Satzung der Stadt Wittenburg über die 1. Änderung der Abrundungssatzung Nr. 4 für die Stadt Wittenburg für den Ortsteil Ziggelmark – Klar6 Vertretungsverhältnisse und Eigentumsnachweise sind in schriftlicher Form nachzuweisen. Einsicht in Jagdkataster und Satzung kann bei der unteren Jagdbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Straße 25, 19370 Parchim genommen werden. Der Jagdvorstand 13. Februar 2016 Amtliche Bekanntmachungen Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Luckwitz/Harst Sehr geehrte Jagdgenossin, sehr geehrter Jagdgenosse, hiermit möchte Sie der Vorstand der Jagdgenossenschaft Luckwitz/Harst zur Mitgliederversammlung und anschließender gemütlichen Runde bei Kaffee und Kuchen am 19.03.2016 um 14.00 Uhr im Gemeindesaal Luckwitz, Dorfstraße 14 einladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung 2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie der Beschlussfähigkeit der Versammlung 3. Bericht des Vorstandes 4. Bericht des Kassenwartes 5. Entlastung des Vorstandes 6. Wahl des neuen Vorstandes 7. Bericht der Jagdpächter 8. Sonstiges Anmerkung: Bei Verhinderung kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundfläche) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung schriftlich zu erteilen. Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z.B. Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden. Die Versammlung ist nicht öffentlich. Im Namen des Jagdvorstandes Markus Spangenberg Vorsitzender der Jagdgenossenschaft 28. Wittenburger Mühlenlauf am 06.03.2016 Hinweis auf Verkehrseinschränkungen Am 6. März 2016 findet der traditionelle Wittenburger Volkslauf statt. Auf Grund dieser Veranstaltung kommt es in der Zeit von ca. 09:30 bis 12:00 Uhr zu Sperrungen in folgenden Straßen: Goethestraße, Teile vom Friedensring, Lehsener Chaussee, Hagenower Chaussee, Südring und der Kreuzung Steintor/ Hagenower Chaussee. In den angrenzenden Straßen kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen. In der o.g. Zeit sind die innerörtlichen Straßen in Richtung Lehsen gesperrt. Eine Umleitung über die Umgehungsstraße – Waschow – Dodow wird ausgeschildert. Des Weiteren wird das Stadtzentrum über die Hagenower Chaussee nicht erreichbar sein. Auch hier wird eine Umleitung über die Umgehungsstraße – Dreilützower Chaussee ausgeschildert. Die Anwohner vom Helmer Weg, Amselweg, Finkenweg, Schwalbenring, Straße der Einheit und Theodor-Körner Straße werden gebeten, das Wohngebiet über die Theodor-Körner-Straße zu verlassen. Die Ausfahrt Helmer Weg wird gesperrt. Die Poller an den Garagen Bleichstraße/Friedensring werden geöffnet und dienen ebenfalls als Ausweichstrecke. Wir bitten dies zu berücksichtigen und hoffen auf Ihr Verständnis. Wittenburger Stadt- und Landbote Stellenausschreibung Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Wittenburg, sucht zum 01. April 2016 eine Amtsleiterin / einen Amtsleiter für das Amt Bau- und Ordnungsangelegenheiten (EG 11 TVÖD/VKA bzw. Bes.-Gr. A 12 BBesO). Da es sich bei der vorliegenden Stellenausschreibung um einen Dienstposten mit leitender Funktion handelt, wird die Stelle hinsichtlich der Bewährung der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers für die Dauer von zwei Jahren auf Probe übertragen. Diese Stelle ist in Vollzeit zu besetzen und beinhaltet folgenden Aufgaben- und Leistungsbereich: Bereich Ordnungsangelegenheiten • Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerbeangelegenheiten, • Einwohnermeldewesen, Standesamt, Brandschutzwesen Bereich Bauangelegenheiten • Vorbereitung, Betreuung und Bearbeitung von städtebaulichen Planungen und Maßnahmen, • Stadtsanierungsmaßnahmen, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen Die oben beschriebenen Aufgaben erfordern selbständiges Arbeiten, Teamfähigkeit, analytisch-konzeptionelle Fähigkeiten sowie interdisziplinäres Denken. Einstellungsvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als Diplom-Ingenieur bzw. eine Bachelor oder Master Graduierung (Universität/ Fachhochschule) der Fachrichtung „Bauingenieurwesen“. Erfahrungen auf dem Gebiet des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechtes wären wünschenswert. Liegt die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung „Technische Dienste“ vor, ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis unter Vorbehalt der personalwirtschaftlichen Steuerungsausrichtung möglich. Für die Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten ist bei dieser Stelle der Führerschein der Klasse B erforderlich; die Bereitschaft, den eigenen Pkw für die Durchführung von Dienstreisen gegen Entschädigung gemäß Reisekostenrecht einzusetzen, muss vorhanden sein. Wenn Ihnen das vorliegende Stellenprofil zusagt, dann bewerben Sie sich bitte auf dem Postweg schriftlich bis zum 15.03.2016 mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bei der Stadt Wittenburg - Die Bürgermeisterin Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales Personalverwaltung Molkereistraße 4 19243 Wittenburg Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Frau Mumme unter der Telefonnummer 038852-33120 gern zur Verfügung. Besondere Hinweise: Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes werden Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbung von Menschen aller Nationalitäten wird begrüßt. Wittenburg, den 18.01.2016 E. Grewe Amt für Bau- und Ordnungsangelegenheiten gez. Dr. Margret Seemann Bürgermeisterin 7 Wittenburger Stadt- und Landbote Amtliche Bekanntmachungen Stellenausschreibung Stellenausschreibung Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Wittenburg, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Wittenburg, stellt zum Ausbildungsbeginn 01. September 2016 Kassenverwalterin/Kassenverwalter im Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales Dienstleistungsbereich: Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen und beinhaltet folgenden Aufgaben- und Leistungsbereich: • die Annahme von Einzahlungen und Leistung von Auszahlungen, • die Verwaltung der Finanzmittel (einschließlich der Liquiditätsplanung), • die Verwahrung von Wertgegenständen, • die Kassenbuchführung einschließlich der Sammlung von Zahlungsbelegen, • die Erstellung des kassenmäßigen Abschlusses / Mitwirkung Jahresabschluss, • das Mahnwesen, • die Vollstreckung von Geldbeträgen im Verwaltungszwangsverfahren sowie die Einleitung der Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung und • die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und Erlass von Vollstreckungskosten und Nebenforderungen. und (EG 8 TVÖD/VKA). Die oben beschriebenen Aufgaben erfordern selbstständiges Arbeiten, Teamfähigkeit, analytisch-konzeptionelle Fähigkeiten sowie interdisziplinäres Denken. Voraussetzungen: Einstellungsvoraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/ zum Verwaltungsfachangestellten. Darüber hinaus sind vertiefte Kenntnisse im Bereich des kommunalen doppischen Haushalts- und Kassenrechts erforderlich sowie Kenntnisse auf dem Gebiet des Kommunalrechts M-V wünschenswert. Ein sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office Anwendungen wird vorausgesetzt. Erfahrungen mit der Finanzsoftware „Microsoft Dynamics NAV“ wären von Vorteil. Für die Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten ist bei dieser Stelle der Führerschein der Klasse B erforderlich. Die Bereitschaft, den eigenen Pkw für die Durchführung von Dienstreisen gegen Entschädigung gemäß Reisekostenrecht einzusetzen, muss vorhanden sein. eine/-n Auszubildende/-n für den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/-r in der Fachrichtung allgemeine kommunale Verwaltung ein/-n Auszubildende/-n für den Ausbildungsberuf Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Stelle für die Berufsbildung, ein. Die dreijährige Ausbildung findet in den Fachämtern der Stadtverwaltung Wittenburg und bei Bedarf bei weiteren fachspezifischen öffentlichen Dienststellen statt. In der Ausbildungspraxis werden Sie unter anderem allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeiten kennenlernen, Verwaltungsverfahren bearbeiten und Schriftgut und andere Informationsträger sichten, bewerten und archivieren. Am PC-Arbeitsplatz bearbeiten Sie anhand von Gesetzen und Rechtsvorschriften Vorgänge aus allen Lebensbereichen. Gesucht werden Bewerberinnen / Bewerber, die Freude am Umgang mit Menschen sowie Interesse an modernen Kommunikationstechniken haben und sich mit persönlichem Engagement im Beruf einsetzen. Bewerberinnen/Bewerber sollten mindestens einen Realschulabschluss mit guter Allgemeinbildung sowie guten Noten in den Fächern Mathematik, Sozialkunde und Deutsch (v.a. sichere Rechtschreibkenntnisse, angemessenes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen) mitbringen. Es werden gute Umgangsformen, Teamfähigkeit, logisches Denkvermögen und Interesse am öffentlichen Leben unserer Stadt und des Amtes vorausgesetzt. Erwartet werden von Ihnen ferner Flexibilität, Organisationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Zielstrebigkeit. Wenn Ihnen das vorliegende Stellenprofil zusagt, dann bewerben Sie sich bitte bis zum 22. Februar 2016 mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bei der Wenn Ihnen der Ausbildungsberuf zusagt, dann bewerben Sie sich bitte bis zum 13. März 2016 mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bei der Stadt Wittenburg - Die Bürgermeisterin Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales Personalverwaltung Molkereistraße 4 19243 Wittenburg Stadt Wittenburg - Die Bürgermeisterin Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales Personalverwaltung Molkereistraße 4 19243 Wittenburg Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Frau Mumme unter der Telefonnummer 038852 33120 oder Herr Bernowitz unter der Telefonnummer 038852 33110 gern zur Verfügung. Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Herr Bernowitz unter der Telefonnummer 038852 33110 gern zur Verfügung. Besondere Hinweise: Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes werden Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbung von Menschen aller Nationalitäten wird begrüßt. Besondere Hinweise: Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes werden Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbung von Menschen aller Nationalitäten wird begrüßt. Wittenburg, den 29. Januar 2016 Wittenburg, den 25. Januar 2016 gez. Dr. Margret Seemann Bürgermeisterin 8 13. Februar 2016 gez. Dr. Margret Seemann Bürgermeisterin 13. Februar 2016 Amtliche Bekanntmachungen Stellenausschreibung Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Wittenburg, sucht zum 15. April 2016 eine/-n Hausmeisterin/Hausmeister für die „Schule am Friedensring“ in Wittenburg (EG 4 TVÖD/VKA). Diese Stelle ist in Vollzeit zu besetzen und beinhaltet folgenden Aufgabenund Leistungsbereich: •B etreuung, Beaufsichtigung, Sauberhalten und Pflege des Schulgebäudes, der Außen- und Sportanlagen • Regelmäßige Kontrollen des Schulgebäudes und Schulhofes, der Sporthalle, der technischen Anlagen sowie des Mobiliars auf Ordnung, Mängel, Schäden, Sauberkeit • Sicherstellung der Gebäudefunktionen (Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Warmwasserversorgung usw.) • Überwachung und Kontrolle der Haustechnik • Durchführung von Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten • Kontrolle von extern vergebenen Wartungsarbeiten und Reparaturaufträgen • Überwachung und Organisation der Reinigungsdienstleistungen • Sicherstellung des Winterdienstes • Durchsetzung von Ordnung, Sauberkeit und Disziplin •Ü berwachung der Haus- und Lagerordnung sowie Führung der Hallenbücher • S icherstellung von Schul- und Sportveranstaltungen inkl. Herrichten von Räumen und Einrichtung und Ausstattung der Halle für Veranstaltungen •E ntgegennahme von Lieferungen; Verwaltung von Fundsachen; Meldung von Schäden •V ertretung des Hallenwartes in der Sport- und Mehrzweckhalle in der Lindenstraße in Wittenburg • Bedienen von veranstaltungstechnischen Anlagen •V erwahrung der Anlagenschlüssel und Führung der Schließdokumentation • Reinigungs- und Pflegearbeiten in der Halle und am Gebäude •B ereitschaftsdienst am Wochenende bei Veranstaltungen in der Sportund Mehrzweckhalle •R ufbereitschaft und Einleitung von Maßnahmen bei Störungen und Havarien Die Arbeit ist mit körperlichen Tätigkeiten, wie heben und tragen sowie Tätigkeiten im Freien verbunden und erfordert somit körperliche Belastbarkeit. Ebenso verlangt sie eigenständiges Arbeiten, handwerkliches und technisches Geschick, Verantwortungsbewusstsein, hohe Organisations-, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Zuverlässigkeit. Gesucht wird ein/e flexible/r, einsatzfreudige/r und engagierte/r Mitarbeiter-/in, der/die bereit ist, in den Abendstunden und an den Wochenenden tätig zu werden. Vorausgesetzt werden: Ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit, sich gut auf Kinder, Jugendliche und Erwachsene, auch unterschiedlicher kultureller Herkunft, einzustellen, um in schwierigen Situationen mit Ruhe und Besonnenheit reagieren zu können; die Bereitschaft zur Arbeit in einer Fünf-Tage-Woche, die als Arbeitstage gelegentlich auch Samstag und Sonntag einschließt. Einstellungsvoraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche bzw. technische Berufsausbildung, wenn möglich mit mehrjähriger Berufserfahrung. Für die Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten ist bei dieser Stelle der Führerschein der Klasse B erforderlich; die Bereitschaft, den eigenen Pkw für die Durchführung von Dienstreisen gegen Entschädigung gemäß Reisekostenrecht einzusetzen, muss vorhanden sein. Wittenburger Stadt- und Landbote Wenn Ihnen das vorliegende Stellenprofil zusagt, dann bewerben Sie sich bitte auf dem Postweg schriftlich bis zum 20.02.2016 mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bei der Stadt Wittenburg - Die Bürgermeisterin Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales Personalverwaltung Molkereistraße 4 19243 Wittenburg Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Frau Mumme unter der Telefonnummer 038852-33120 gern zur Verfügung. Besondere Hinweise: Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes werden Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbung von Menschen aller Nationalitäten wird begrüßt. Wittenburg, den 15.01.2016 gez. Dr. Margret Seemann Bürgermeisterin Achtung! Bauarbeiten! Sanierung Große Straße 7 und Große Straße 9 Liebe Bürgerinnen und Bürger, demnächst wird mit der Sanierung der Großen Str. 7 und 9 begonnen. Es ist sehr erfreulich, dass durch die Sanierung der Häuser in der Großen Straße sich allmählich das Stadtbild positiv verändert. Allerdings kann es aufgrund der Bauarbeiten kurzfristig zu Beeinträchtigungen im Fußgänger- und Fahrzeugverkehr kommen. Wir bitten Sie hiermit um Ihr Verständnis. Jana Berger SGL Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Foto-Panorama-Kalender Wittenburg 2016 Die Stadt Wittenburg verkauft Restbestände des Wittenburger Jahreskalenders zu einem wirklich günstigen Preis. Der hochwertige Panorama-Kalender zeigt wunderschöne Motive, die durch das Jahr in Wittenburg und deren Ortsteile aufgenommen wurden. Größe: 60 x 42 cm Preisreduziert von 15,50 Euro auf nur 11,00 Euro Der Verkauf erfolgt bei Kirsten Behnke, Buchhandlung KIEBITZ, Buch & Leben, Große Straße 38, Tel.: 038852 58740 in Wittenburg. Karin Owszak Öffentlichkeitsarbeit 9 Wittenburger Stadt- und Landbote Amtliche Bekanntmachungen/Aktuelles aus Wittenburg und Gemeinden 13. Februar 2016 Ausschreibung zur Vergabe des Preises des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Ludwigslust-Parchim für beispielhafte Leistungen in der Jugendarbeit für das Jahr 2015 Zielstellung des Wettbewerbs: Ziel ist es, Träger, Vereine und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zu würdigen, die besondere Leistungen in der Kinder- und Jugendarbeit und im Kinder- und Jugendsport erbracht haben. Der Preis des Jugendhilfeausschusses kann vergeben werden an: • Projekte • Einrichtungen • Träger von Jugendarbeit • Gruppen • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (haupt- oder ehrenamtlich), die in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit oder des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und des Kinder- und Jugendsports tätig sind. zeichnung „Preis des Jugendhilfeausschusses“. Der Ausschreibungszeitraum beginnt mit der Veröffentlichung des Landkreisboten am 19.02.2016 und endet am 30.03.2016. Die Bewerbungsunterlagen sind in schriftlicher Form bis spätestens 31.03.2016 an den Landkreis Ludwigslust-Parchim, Dienstgebäude Ludwigslust, Fachdienst Jugend, Garnisonsstraße 1, 19288 Ludwigslust, einzureichen. Bekanntmachung: Die Bekanntmachung der Ausschreibung erfolgt über das Informationsblatt des Landkreises „Unser Landkreisbote“ und die Amtsblätter. Bewertung der Bewerbungsunterlagen: Die Bewertung der Bewerbungsunterlagen erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss. Hilfreich zur Bewertung wären inhaltliche Darstellungen, Stellungnahmen oder Bildmaterial, die die Einreichung näher beschreiben. Vergabekriterien: Die Vorschläge sollen beispielhaft für die Jugendarbeit im Landkreis Ludwigslust- Der Jugendhilfeausschuss behält sich vor, im Rahmen örtlicher Bereisung die eigene Auswahl der preisverdächtigen Wettbewerbsteilnehmer vor Ort in AugenParchim sein. schein zu nehmen. Weiterhin sind folgende Kriterien bei der Vergabe zu beachten: • Grundlage §§ 11 – 14 SGB VIII Preise und Auszeichnungen: • Förderung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und Die Auszeichnung erfolgt jährlich und besteht aus einer Urkunde und einem gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten Preisgeld. • Engagement im Beruf und im Ehrenamt • Neuheitscharakter Einreichung der Bewerbungsunterlagen: • Kontinuität • Multiplikatorenwirkung Die Bewerbungsunterlagen sind an den • Gemeinwesenorientierung • Beteiligung bzw. Mitwirkungsintensität von Kindern und Jugendlichen Landkreis Ludwigslust-Parchim Dienstgebäude Ludwigslust Vorschlagsrecht haben: Fachdienst Jugend • Gemeinden des Landkreises Ludwigslust-Parchim Garnisonsstraße 1 • Städte und Ämter des Landkreises Ludwigslust-Parchim 19288 Ludwigslust • der Kreistag Ludwigslust-Parchim • der Jugendhilfeausschuss des Kreistages Ludwigslust-Parchim zu richten. • der Kreisjugendring des Landkreises Ludwigslust-Parchim e.V. • die Sparkasse Parchim–Lübz Ansprechpartner für Rückfragen sind: • die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin Frau Bernhardt, Ausschussvorsitzende des Jugendhilfeausschusses Telefon: 0162 9859718 Ausschreibungszeitraum: Durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim erfolgt jährlich die Vergabe der Aus- Frau Gnadke, Fachdienst Jugend, Telefon: 03871 722-5148 Änderung bei Jubiläumsgrüßen Neue Regelung bei der Gratulation zu Ehe- und Altersjubiläen nach § 50 des Bundesmeldegesetzes Liebe Bürgerinnen und Bürger im Amtsbereich Wittenburg, in den vergangenen Jahren haben wir Ihnen in unserem Wittenburger Stadtund Landboten und in der SVZ ab Ihrem 70. Geburtstag jährlich gratuliert. Leider dürfen wir Ihnen ab sofort in der Presse, das betrifft auch den Wittenburger Stadt- und Landboten sowie die Schweriner Volkszeitung, nur noch zum 70. und dann lediglich noch zu jedem 10 fünften weiteren Geburtstag gratulieren. im Melderegister eingetragen. Das bedeutet, dass wir dieser Personengruppe Also 70., 75., 80., … Geburtstag! selbst zu den vorgenannten Jubiläen Eine Bundesgesetzesänderung (Bun- nicht öffentlich gratulieren dürfen. desmeldegesetz) zwingt uns zu dieser Einschränkung bei der Veröffentlichung Ich weiß, dass sich sehr viele ältere von Jubiläumsdaten. Für Personen, die Mitbürgerinnen und Mitbürger in der in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder täglich erscheinenden SVZ die Gratulasonstigen Einrichtungen, die der Betreu- tionslisten sehr genau anschauen. Die ung pflegebedürftiger oder behinderter nachträgliche Gratulation in unserem Menschen, oder der Heimerziehung Wittenburger Stadt- und Landboten dienen, wird künftig automatisch ein wird von sehr vielen Leserinnen und sogenannter bedingter Sperrvermerk Lesern mit Spannung erwartet. Ab die- ser Ausgabe sind diese liebgewonnenen Informationen deutlich eingeschränkt. Auch wenn der Schutz der persönlichen Daten einen hohen Stellenwert einnimmt, bedauere ich diese Einschränkung sehr. Dr. Margret Seemann Leitende Verwaltungsbeamtin Aktuelles aus Wittenburg und Gemeinden 13. Februar 2016 Wittenburger Stadt- und Landbote Sitzungen im Flohmarkt der Landfrauen Amtsbereich Wittenburg in Stöllnitz Die Bekanntgabe der Sitzungstermine erfolgt unter Vorbehalt. Nach Redaktionsschluss können sich noch Änderungen ergeben, die hier nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Bitte beachten Sie die Aushänge in den Bekanntmachungskästen (nur Gemeinde Wittendörp). Aktuelle Informationen zu den Sitzungen können Sie auch unserer Internetseite www.amt-wittenburg.de entnehmen. Stadt Wittenburg Tag Zeit Sitzungsort Bau, Umwelt und Wirtschaftsausschuss 16.02.2016 19:00 Uhr Wittenburg, Molkereistr. 4, Beratungsraum, 2. OG Stadtvertretung 24.02.2016 19.00 Uhr Wittenburg, Am Markt 1, Rathaus Gem. Wittendörp Tag Zeit Sitzungsort Ortsteilvertretung Karft - Einwohnerversammlung - 16.02.2016 19:00 Uhr OT Karft, FFw- und Gemeinderaum Gemeindevertretung 25.02.2016 19:00 Uhr OT Karft, FFw- und Gemeinderaum Ausschuss für Wirtschaft, 10.03.2016 Bau und ländlicher Raum 19:00 Uhr Wittenburg, Molkereistr.4, Beratungsraum, 2. OG Am 12. März 2016, soll der 20. Flohund Trödelmarkt im Stöllnitzer Dorfgemeinschaftshaus starten. Wer selber noch klassischen Trödel, Bekleidung, Selbstgemachtes anzubieten hat, kann sich telefonisch unter 038853 21462 bei Heidrun Rickert, der Vorsitzenden der Stöllnitzer Landfrauen, melden. Denn eine breite Angebotspalette sichert auch für Besucher abwechslungsreiches Stöbern und Bummeln. Von 10 bis 16 Uhr wird der Flohmarkt geöffnet sein. Auf zwei Etagen ist in gemütlicher Atmosphäre, wetterunabhängig Platz. Als Standgebühr wird, wie in den Jahren zuvor, eine leckere Torte fürs Kuchenbuffet erhoben. Die Verpflegung übernehmen die Landfrauen im Landfrauencafé. Neben Kaffee, Kuchen und Torten wird es auch herzhafte Leckereien geben. Heidrun Rickert Respekt für dich, für mich, für andere! Das Thema „Respekt“ stand 2016 im Mittelpunkt der Sternsingeraktion Zum 58. Mal waren rund um den 6. Januar (Dreikönigstag) die Sternsinger auch hier in Wittenburg und Umland unterwegs. Singend erbaten sie Spenden für Kinder in Not und brachten den Segen „20*C+M+B+16“ über den Türen der Häuser und Wohnungen an. Unter dem Motto: „Segen bringen, Segen sein. Respekt für dich, für mich, für andere - in Bolivien und weltweit!“ organisierte die Pfarrei „Christus König“ auch in diesem Jahr wieder die Aktion „Sternsinger“. Es ist für Wittenburgs Bürgermeisterin Dr. Margret Seemann und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich, diese Aktion mit zu unterstützen. Daher empfing die Bürgermeisterin am Nachmittag des 07. Januars 2016 die Sternsinger der Pfarrei „Christus König“ in der Stadtverwaltung. „Angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation, der Not vieler Kinder hier und weltweit, ist es für mich selbstverständlich, dass ich die Aktion der „Sternsinger“ auch in diesem Jahr unterstütze. Der Einsatz der Kinder und Jugendlichen für Menschen in Not ist besonders wichtig, um Menschen dort, wo ihre Heimat ist, ebenso zu helfen, wie denen, die nach traumatischen Erlebnissen zu uns geflüchtet sind. Ich bedanke mich im Namen der Stadt Wittenburg bei den „Sternsingern“ für ihr Als Dank und zur Stärkung gibt es Süßigkeiten Engagement in der Freizeit“, so die Bürgermeisterin. Nach dem Vortrag steckte Dr. Margret Seemann ihre Geldspende, die der Bürgervorsteherin Sybill Moß und die Spende des Wittendörper Bürgermeisters Bernd Ankele – beide konnten leider dem Termin nicht beiwohnen – in die Spendendose. Dem schlossen sich zahlreich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung an. Mit dem Erlös der Sternsingeraktion werden Projekte in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Pastoral, Ernährung, soziale Integration und Rehabilitation sowie Nothilfe weltweit gefördert. Die traditionelle Hilfe-Aktion in Wittenburg wurde von Walter Heckmann organisiert, der sich liebevoll mit den Kindern und helfenden Eltern auf den Weg machte und sie beim Vortragen der Lieder und Gedichte unterstützte. Nach einer kleinen Stärkung mit Sü- Foto: Amt Wittenburg ßigkeiten und dem Versprechen, im nächsten Jahr wiederzukommen, begaben sich die fleißigen Sternsinger, die ihr Programm in ihrer Freizeit auch in diesem Jahr an vielen Orten aufgeführt haben, in ihren wohlverdienten Feierabend. Karin Owszak Öffentlichkeitsarbeit 11
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