Die Zeitung in der Farbe Rot.

Wittenburger
Nr. 2 | 13. Februar 2016 | 16. Jahrgang
Stadt- und Landbote
10
Änderungen bei
Jubiläumsgrüßen
13
Wittenburg bleibt bunt
und weltoffen
16
Stadt Wittenburg
Jahresrückblick 2015, Teil 2
18
Wittenburger Mühle auf
Spendenmarke
Winterlandschaft
zwischen Lehsen und Dodow
„Raureif ist die Mozartmusik des Winters,
gespielt bei atemloser Stille der Natur.“
Karl Foerster
Wittenburger Stadt- und Landbote
Erreichbarkeit der Mitarbeiter im Amt Wittenburg/Impressum
13. Februar 2016
Funktion
NameTelefonnummer
Bürgermeisterin
Büro der Bürgermeisterin
Frau Dr. Seemann
Frau Bauer
038852 33-101
038852 33-101
Zentrale
Frau Kiesow
038852 33-0
Finanz- und Personalentwicklung, Controlling
Leiter
Herr Bernowitz
038852 33-110
Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales
Amtsleiterin
Frau Mumme
038852 33-120
Sachgebietsleiter Finanzverwaltung
Finanzbuchhaltung
Finanzbuchhaltung
Finanzbuchhaltung
Steuern
Steuern
Herr Bernowitz
Frau Röper
Frau Schulz
Frau Hachtmann
Frau Geidus
Frau Gruhlich
038852 33-124
038852 33-127
038852 33-123
038852 33-121
038852 33-122
Sachgebiet Schule und Soziales
Schule, Kultur, Sport und Jugend
Frau Behnke
038852 33-137
Schule, Kultur, Sport und Jugend
Frau Förster
038852 33-153
Archiv, Bibliothek
Frau Steinberger
038852 33-104
Sachgebiet Kommunal- und Personalrecht, Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritt, Veranstaltungen, Versicherungen
Frau Owszak
038852 33-111
Redaktion Amtsblatt, Öffentlichkeitsarbeit
Frau Baran
038852 33-102
Personalamt
Frau Haase
038852 33-106
Amt für Bau- und Ordnungsangelegenheiten
Amtsleiterin
Frau Morgenstern
038852 33-165
Sachgebietsleiterin Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Frau Berger
038852 33-130
Ordnungsangelegenheiten
Herr Grewe
038852 33-134
Wohngeld
Frau Prösch
038852 33-151
Meldeamt
Frau Gierhan
038852 33-131
Meldeamt, Brandschutz
Frau Moll
038852 33-132
Politesse
Frau Köhler
038852 33-135
Standesamt
Frau Evers
038852 33-140
Bauangelegenheiten
Herr Walter
038852 33-165
Bauordnung, Stadtsanierung
Frau Wildner
038852 33-161
Tiefbauamt
Frau Gerstner
038852 33-166
Amt für Liegenschaftsverwaltung
Amtsleiter
Herr Otto
Sachgebietsleiter Gebäude- und Liegenschaftsverwaltung
Herr Knabe
Gebäudeverwaltung
Frau Bilgenroth
Liegenschaftsverwaltung, Friedhofwesen
Frau Czeschla
Straßenreinigung, Baum- und Naturschutz, Grünflächen
Frau Meier
Gebäudeverwaltung, Hausnummern, Straßenumbenennung
Frau Grawe
Bauhof
Herr Kriesten
Beitrags- und Gebührenrecht
Frau Klischewski
038852 33-210
038852 33-220
038852 33-224
038852 33-222
038852 33-223
038852 33-227
038852 33-226
038852 33-220
Telefax: 038852 3333 · Internet: www.amt-wittenburg.de
Alle Amtsmitarbeiter können auch via E-Mail erreicht werden. E-Mail: Nachname des [email protected]
IMPRESSUM
Herausgeber: Der Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg, Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, Telefon/Zentrale: 038852 33-0, Fax: 038852 3333, E-Mail: [email protected]
Redaktioneller Inhalt: Amt Wittenburg, Karin Owszak, Telefon: 038852 33-111, Fax: 038852 3333, E-Mail: [email protected]
Satz, Anzeigen und Layout: PS. Werbung Sibylle Plust, Inh. Solveig Hamann, Zum Kirschenhof 14, 19057 Schwerin Tel.: 0385 557517, Fax: 0385 557519, E-Mail: [email protected]
Anzeigenberatung: Marina Hartmann, Telefon: 0385 3035955
Druck: A. Beig Druckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Pinneberg
Auflage: 4.400 Stück
Titelfoto: Karin Owszak, Amt Wittenburg
Das amtliche Bekanntmachungsblatt »Wittenburger Stadt- und Landbote« erscheint monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte des Amtsbereiches verteilt. Der redaktionelle Teil unterliegt der Pressefreiheit (Art.5 Abs. 1 GG). Für
den Inhalt redaktioneller Beiträge ist der jeweilige Verfasser verantwortlich. Der Autor erklärt mit der Einsendung, dass eingereichte Materialien frei sind von Rechten Dritter. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
Die nächste Ausgabe erscheint am 12.03.2016. Redaktionsschluss ist der 25.02.2016, 10.00 Uhr.
2
13. Februar 2016
Amtliche
Öffnungszeiten
und Bekanntmachungen
Adressen/Bekanntmachungen
Öffnungszeiten Amt Wittenburg und Standesamt
– Verwaltung Stadt Wittenburg –
Standort: Bürgerhaus, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, Tel. 038852 33-0
Montaggeschlossen
Dienstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Donnerstag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
(außer Standesamt am Markt)
– Standesamt –
Standort: Rathaus, Am Markt 1, 19243 Wittenburg, Tel. 038852 33-140
Montaggeschlossen
Dienstag
13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 Uhr bis 12.00 Uhr u. 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitaggeschlossen
Erreichbarkeit/Sprechzeiten
der Bürgermeister/Bürgervorsteherin/Amtsvorsteher
Stadt Wittenburg
Bürgermeisterin, Dr. Margret Seemann
Sprechzeit: Dienstag von 15:30 bis 18.00 Uhr
Nach Möglichkeit Termin erfragen unter 038852 33-101
Bürgersprechstunden der Bürgermeisterin in den Ortsteilen der Stadt
Wittenburg im März
OrtsteilTermin Uhrzeit
Wölzow 10.03.2016 16 – 18 Uhr
Adresse
19243 Wittenburg/OT Wölzow
Zum Gutshof 4, bei Fam. Kloidt
Die Terminbekanntmachung erfolgt unter Vorbehalt. In dringenden Fällen können sich Änderungen ergeben. Bitte daher unbedingt telefonisch unter 038852
33101 einen Termin vereinbaren.
Büro der Bürgermeisterin
Zusteller im Ortsteil Perdöhl gesucht
Für die Zustellung des Wittenburger Stadt- und Landboten im Ortsteil Perdöhl
der Stadt Wittenburg suchen wir
eine/n zuverlässige
Zustellerinnen bzw.
zuverlässigen Zusteller
Das Amtsblatt erscheint einmal im Monat und ist an alle 80 Haushalte zu verteilen.
Start: 10.03.2016
Bezahlung: 7,60 Euro
Gemeinde Wittendörp
Bürgermeister, Bernd Ankele, Handy: 0173 6276627
E-Mail: [email protected]
Sprechzeit: Dienstag von 13:30 bis18.00 Uhr
Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, EG, Zimmer 113
Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg
Hartwig Kolthof, Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg
Sprechstunde: Jeden zweiten Dienstag im Monat von 16 bis 17 Uhr,
Molkereistraße 4, nach Möglichkeit Termin erfragen unter 038852 33-101
Sprechstunde der Bürgervorsteherin
Sybill Moß
Jeden 1. Dienstag im Monat von 17 bis 18 Uhr
Im Rathaus, Zimmer 205 (2. OG), Am Markt 1, 19243 Wittenburg
Termine sind vorab unter der Telefonnummer 038852 52041 zu vereinbaren.
Auch außerhalb der Sprechzeiten können Termine in dringenden Fällen unter
der genannten Telefonnummer vereinbart werden.
Sprechstunde Schiedsmann im Bereich Amt Wittenburg
Hans-Joachim Friedrichs
Jeden 2. Donnerstag im Monat von 18 bis 19 Uhr
Sprechstunde im Rathaus, Am Markt 1, Zi. 205 (2. OG), Tel.: 038852 33-415
Außerhalb der Sprechzeit können auch Termine unter 038852 52652 vereinbart werden.
Stadtbibliothek Wittenburg, Tel.: 038852 33-108 und 33-109
Öffnungszeiten
Montag:
13.30 – 17.00 Uhr
Dienstag: 09.00 – 13.00 Uhr
Mittwoch: 13:30 – 15.00 Uhr
Ärztlicher Notdienst für den Bereich Wittenburg/Zarrentin
Telefonnummer: 116 117
Dienstzeiten des Bereitschaftsarztes:
Montag/Dienstag/Donnerstag
Mittwoch
Freitag
Samstag/Sonntag/Feiertag
Wittenburger Stadt- und Landbote
19:00 - 07:00 Uhr
13:00 - 07:00 Uhr
16:00 - 07:00 Uhr
07:00 - 07:00 Uhr
Bei Interesse melden Sie sich bitte in der
Stadtverwaltung Wittenburg, Frau Owszak
E-Mail: [email protected]
Tel.: 038852 33111
SG Öffentlichkeitsarbeit
Bekanntmachung der E.-M.-Arndt-Kaserne
Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne, Kasernenkommandant
19230 Hagenow, Sieben Eichen 6
Tel.: 03883 625-3103, Fax: 03883 625-3169
Sperrzeiten Februar 2016
Mo.:
Di.:
Mi.:
Do.:
Fr.:
Mo.:
Di.:
Mi.:
Do.:
Fr.:
Mo.:
15.02.16
16.02.16
17.02.16
18.02.16
19.02.16
22.02.16
23.02.16
24.02.16
25.02.16
26.02.16
29.02.16
07:30 – 24:00 Uhr (An diesen Tagen finden Nachtschießen statt)
07:30 – 24:00 Uhr (An diesen Tagen finden Nachtschießen statt)
07:30 – 24:00 Uhr (An diesen Tagen finden Nachtschießen statt)
07:30 – 24:00 Uhr (An diesen Tagen finden Nachtschießen statt)
07:30 – 12:00 Uhr
07:30 – 24:00 Uhr
07:30 – 24:00 Uhr
07:30 – 24:00 Uhr (An diesen Tagen finden Nachtschießen statt)
07:30 – 24:00 Uhr
07:30 – 12:00 Uhr
07:30 – 24:00 Uhr
Während der benannten Zeiten findet auf dem Standortübungsplatz HAGENOW Schießen statt. Bei zusätzlichen Schießen erfolgt Information durch
Standortübungsplatz HAGENOW.
Vorsicht! Blindgänger, Übungen von Kampffahrzeugen, Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr. Der
Standortälteste HAGENOW weist darauf hin, dass das Betreten der Übungsplätze HAGENOW und HELM auch außerhalb der o.a. Sperrzeiten für Unbefugte
verboten ist.
gez. Jura, Major
3
4
Zühr
Wittenburg
Wittenburg
Körchow
Körchow
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Lehsen
Körchow
Lehsen
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Körchow
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wölzow
Wittenburg
Wittenburg
Lehsen
Lehsen
Perdöhl
Wittenburg
Lehsen
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wölzow
Perdöhl
Perdöhl
Wittenburg
Körchow
Wittenburg
Albertinenhofer Str.
Alter Wallgraben
Alter Wölzower Weg
Am Ginsterberg
Am Kirchsteig
Am Markt
Am Mühlenberg
Am Mühlenteich
Am Schäferbruch
Am Schloß
Am Speicher
Am Teich
Am Wall
Am Wiesengrund
Amselweg
Amtsberg
An der Chaussee
Bahnhofstraße
Bei den Steegen
Beimlerstraße
Bleichstraße
Bobziner Weg - Wölzow
Bürgermeister-Ahrens-Ring
Demmlerstraße
Dodower Weg
Dorfplatz
Dorfstraße
Dreilützower Chaussee
Erwin Weinziehr Straße
Finkenweg
Friedensring
Friedrich-Tarnow-Straße
Fritz-Reuter-Straße
Gartenstraße
Gartenweg
Goethestraße
Große Straße
Hagenower Chaussee
Hans-Franck-Straße
Harster Chaussee
Hauptstr.
Häuslerreihe
Heinrich-Heine-Straße
Helmer Straße
Helmer Weg
10301
00328
10109
10107
00101
20105
10104
00102
00120
00321
00202
20110
00303
00203
00307
00316
00308
10103
00206
10201
10204
Winterdinst
WS1
(Winterdienst durch die Stadt 1)
Reinigung
RS1
(Reinigung durch die Stadt 1)
x
ohne Abzweig
x
bis Ampel Südring
x
x
x
x
x
x
x
x
Ortsumgehung bis Rudolf Diesel Str.
wöchentliche Reinigung
der Fahrbahn
sofern besondere Umstände oder Eis und
Schnee dies nicht verhindern
Reinigung
(Reinigung durch Anlieger 2)
RA2
x
x
im Bereich ohne Abzweig
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
im Abzweig
x
x
x
x
x
Ecke Hagenower Chaussee
bis Wendeplatz am Südring
x
x
x
x
x
x
nur "neuer" Friedensring
(Schulbuszufahrt)
x
x
x
Ecke Hauptstraße bis Bauernstube
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Die Verpflichteten* nach § 3 der Satzung
(Reinigungspflichtige)
haben Pflichten nach Satzung u.a.
haben Pflichten nach Satzung u.a.
reinigen / mähen sie wöchentlich die
reinigen / mähen wöchentlich die
Nebenanlagen und reinigen die halbe Nebenanlagen und reinigen sofern
Fahrbahn sofern kein Gehweg
vorhanden den Gehweg
vorhanden ist
(Reinigung durch Anlieger 1)
RA1
WA2
x
im Abzweig
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
nur Partie am Sportplatz
x
x
x
Ecke Hagenower Chaussee
bis Wendeplatz am Südring
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Die Verpflichteten* nach § 4 der Satzung
(Winterdienstpflichtige)
haben Pflichten nach Satzung u.a. die
haben Pflichten nach Satzung u.a. SchneeSchnee- und Glättebeseitigung auf einem und Glättebeseitigung auf Gehwegen
1,5 m breiten Streifen der Fahrbahn
entlang der Grundstücksgrenze sofern
kein Gehweg vorhanden ist
(Winterdienst durch Anlieger 2)
Winterdienst
(Winterdienst durch Anlieger 1)
WA1
nach §3 und §4 der Satzung auf die Anlieger übertragen
x
x
x
x
x
x
x
x
Mühlentor bis Kirchenstraße und
Bürgerm.-Ahrens-Ring bis Bleichstr.
x
Ecke Friedensring bis altes Klärwerk
x
x
x
nur rechts am Schloss bis Gaslager
x
x
x
x
Ecke Th.Kliefoth-Str. bis Einmündung
in Kreuzung Setziner und Zührer Str.
Partie am Sportplatz wird nicht geräumt
x
x
Beseitigung der
Behinderungen
d. Schnee oder Eis
auf den Fahrbahnen
(Winterdienst)
Verpflichtung der Stadt Wittenburg nach § 1 der Satzung
nicht
gebührenpflichtig
gebührenpflichtig
Reinigungsklassen
Amtliche Bekanntmachungen
01301
00105
00306
00305
00204
00304
00322
10202
20106
20102
00302
00327
01303
00104
00301
00215
00317
10105
00201
20107
00324
00214
00325
00103
Ortsteil
Ablage
Straßenname:
StraßenSchlüsselnr.:
Straßenverzeichnis mit Zuordnung
zu den Reinigungsklassen
beschlossen am 16.12.2015
Anlage 1 zur Straßenreinigungssatzung
der Stadt Wittenburg
Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Wittenburg – Wir veröffentlichen an dieser Stelle noch einmal die Anlage zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Wittenburg.
Wittenburger Stadt- und Landbote
13. Februar 2016
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Lehsen
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Zühr
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Perdöhl
Wittenburg
Körchow
Perdöhl
Wittenburg
Perdöhl
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Körchow
Wittenburg
Wittenburg
Lehsen
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Zühr
Ziggelmark
Wittenburg
Wittenburg
Lehsen
Wittenburg
Körchow
Wölzow
Klein Wolde
Zühr
Wittenburg
Lehsen
Lehsen
Wittenburg
Karfter Chaussee
Kirchenplatz
Kirchenstr.
Körchower Straße
Kütziner Str.
Lehsener Chaussee
Lindenstraße
Löninger Ring
Milanweg
Molkereistraße
Mühlenring
Mühlentor
Pappelweg
Paschbrink Siedlung
Perdöhler Chaussee
Perdöhler Weg
Philosophenweg
Poststraße
Püttelkower Chaussee
Rennbahnstraße
Rosenstraße
Rudolf-Diesel-Straße
Schloßplatz
Schlüterstraße
Schulstraße
Schwalbenring
Schwarzer Weg
Schweriner Straße
Setziner Straße
Sommerweg
Spiegelberg
Steindamm
Steintor
Straße der Einheit
Südring
Theodor-Kliefoth-Straße
Theodor-Körner-Straße
Toitenwinkel
Unter den Linden
Wallstraße
Waschower Chaussee
Wasserstraße
Weidestraße
Wiesenweg
Wittenburger Chaussee - Zigg.
Wölzower Weg
Ziggelmarker Steig
Ziggelmarker Weg
Zugbrücke
Zührer Str.
Zum Gutshof
Zum Piepenmoor
Zum Schloß
Zum Schwimmteich
Zum Wildpark
Zur Eiche
Zur Winterwelt
00106
00309
00207
20104
00118
00110
00209
00210
00331
10304
01401
x
x
x
x
x
x
x
x
Ecke Zum Schloss
innerhalb der geschlossenen Ortslage
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Rennbahnstraße bis
Fa. Baudisch und Bauhoflagerplatz
ohne unbefestigtes Stück Richtung
Gärten Hag. Chaussee
x
bis Bahnübergang
x
innerhalb der geschlossenen Ortslage
x
x
x
x
x
x
x
Reinigung
x
x
x
x
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x
x
x
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x
x
x
x
x
x
x
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x
x
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x
x
x
(Reinigung durch Anlieger 1)
RA1
x
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x
x
x
x
x
(Reinigung durch Anlieger 2)
RA2
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
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x
WA2
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
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x
x
x
x
x
x
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x
x
x
x
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x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
(Winterdienst durch Anlieger 2)
Winterdienst
(Winterdienst durch Anlieger 1)
WA1
*Die Verpflichtung nach § 3 und § 4 besteht nur für Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage. Das sind bebaute Grundstücke, die nicht mehr als 150 m voneinander entfernt liegen. Das sind auch unbebaute Grundstücke, die
einzeln oder zusammen mit nicht mehr als 150 m die bebauten Grundstücke unterbrechen. Sofern nur einseitige Bebauung vorliegt, wird auf der gegenüberliegenden Seite die Bebauung nicht unterbrochen, d.h. auch diese unbebauten
Grundstücke liegen in der geschlossenen Ortslage im Sinne des § 50 StrWG M-V.
00335
20108
20109
00216
10303
01201
x
x
x
x
x
x
x
Rennbahnstraße bis Ecke Richtung
Fa. Baudisch
x
bis Bahnübergang
x
x
x
x
x
x
bis Kreisel
(Winterdienst durch die Stadt 1)
(Reinigung durch die Stadt 1)
x
WS1
RS1
Amtliche Bekanntmachungen
01302
10102
00117
20103
00116
00314
00213
00115
00114
00113
20101
00112
00313
10108
00333
00312
00311
10203
00111
10205
10101
00212
10206
00323
00211
00310
10306
00208
00319
00318
00326
00109
00332
00330
00121
00119
10302
01101
00108
00107
Ablage
Wittenburg
Wittenburg
Wittenburg
Helm
Zühr
Winterdinst
Reinigung
13. Februar 2016
Wittenburger Stadt- und Landbote
5
Wittenburger Stadt- und Landbote
Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachung – Bauleitplanung der Stadt Wittenburg
Betrifft: Satzung über die 1. Änderung der Abrundungssatzung Nr. 4
der Stadt Wittenburg für den Ortsteil Ziggelmark – Klarstellung- und
Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB und
Abs. 6 BauGB
hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3
Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer öffentlichen Sitzung
am 25.11.2015 die Satzung über die 1. Änderung der Abrundungssatzung
Nr. 4 der Stadt Wittenburg für den Ortsteil Ziggelmark – Klarstellung- und
Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB als Satzung
beschlossen.
Der Geltungsbereich der Satzung für den Ortsteil Ziggelmark wird wie folgt
begrenzt:
• nördlich:
durch Bebauung am Ortseingang,
• südlich:
durch Bebauung um Ortsausgang,
• östlich und westlich:durch Übergang zu landwirtschaftlich
genutzten Flächen.
Die Geltungsbereichsgrenzen sind den nachfolgenden Übersichtsplänen zu
entnehmen.
13. Februar 2016
stellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 und 3
BauGB tritt mit Ablauf des Tages der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann die Satzung der Stadt Wittenburg über die 1. Änderung der
Abrundungssatzung Nr. 4 für die Stadt Wittenburg für den Ortsteil Ziggelmark – Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1
Nr. 1 und 3 BauGB und die zugehörige Begründung ab diesem Tag in der
Stadtverwaltung Wittenburg, Amt für Bau- und Ordnungsangelegenheiten,
Molkereistraße 4, 2.OG während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften werden unbeachtlich, wenn
sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der Satzung
schriftlich gegenüber der Stadt Wittenburg geltend gemacht worden sind.
Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des
Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den
Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB
über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für
Eingriffe durch diese Satzung in eine bisher zulässige Nutzung und über das
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Soweit gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, die in der
Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, können diese nur
innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht
werden. Die Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb eines Jahres
seit der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Wittenburg unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die
Verletzung ergibt, geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann hiervon abweichend
stets geltend gemacht werden.
Wittenburg, den 27.01.2016
Dr. Margret Seemann
Bürgermeisterin Stadt Wittenburg
Die Jagdgenossenschaft Püttelkow, Gemeinde Wittendörp,
gibt bekannt:
1) Die Jagdgenossenschaft Püttelkow verpachtet zum 01.04.2016 für die Dauer
von 12 Jahren ihr ca. 600 ha großes Jagdrevier. 15 ha bisher bejagter Fläche
des GJB fallen ab dem Jagdjahr ´16 an die Landesforstanstalt. Vorkommende
Wildarten: SW/RehW als Standwild, RW/DW als Wechselwild. Schriftliche
Gebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdpachtangebot - Jagdbezirk Püttelkow“, dort eingehend bis 29. Februar 2016
an den Jagdvorsteher, Herrn Heinz Martens, Dorfplatz 5, 19243 Püttelkow zu
senden. Es wird darum gebeten, von mündlichen Rückfragen abzusehen. Die
Jagdgenossenschaft behält sich das Recht vor, nicht an den Höchstbietenden zu
verpachten.
2) Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Püttelkow lädt sämtliche Jagdgenossen der bejagbaren Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Püttelkow
am 07.03.2016, 19.30 Uhr im Gemeindehaus des Ortsteiles Püttelkow der
Gemeinde Wittendörp zur nicht öffentlichen Mitgliederversammlung zum
Zwecke der
• Abstimmung über die Neuverpachtung des Revieres aufgrund der vorliegenden Angebote gem. obenstehender Ausschreibung
• Abstimmung über Änderungen der Satzung des GJB Püttelkow
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
bekannt gemacht.
Die Satzung der Stadt Wittenburg über die 1. Änderung der Abrundungssatzung Nr. 4 für die Stadt Wittenburg für den Ortsteil Ziggelmark – Klar6
Vertretungsverhältnisse und Eigentumsnachweise sind in schriftlicher Form
nachzuweisen. Einsicht in Jagdkataster und Satzung kann bei der unteren
Jagdbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Putlitzer Straße 25, 19370
Parchim genommen werden.
Der Jagdvorstand
13. Februar 2016
Amtliche Bekanntmachungen
Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft
Luckwitz/Harst
Sehr geehrte Jagdgenossin, sehr geehrter Jagdgenosse,
hiermit möchte Sie der Vorstand der Jagdgenossenschaft Luckwitz/Harst zur
Mitgliederversammlung und anschließender gemütlichen Runde bei Kaffee und
Kuchen am 19.03.2016 um 14.00 Uhr im Gemeindesaal Luckwitz, Dorfstraße
14 einladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung der Versammlung
2. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie
der Beschlussfähigkeit der Versammlung
3. Bericht des Vorstandes
4. Bericht des Kassenwartes
5. Entlastung des Vorstandes
6. Wahl des neuen Vorstandes
7. Bericht der Jagdpächter
8. Sonstiges
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche
Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundfläche) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch
seine/n Ehegattin/Ehegatten, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder
einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen.
Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung schriftlich zu erteilen. Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z.B. Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das
Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden.
Die Versammlung ist nicht öffentlich.
Im Namen des Jagdvorstandes
Markus Spangenberg
Vorsitzender der Jagdgenossenschaft
28. Wittenburger Mühlenlauf am 06.03.2016
Hinweis auf Verkehrseinschränkungen
Am 6. März 2016 findet der traditionelle Wittenburger Volkslauf statt. Auf
Grund dieser Veranstaltung kommt es in der Zeit von ca. 09:30 bis 12:00 Uhr
zu Sperrungen in folgenden Straßen: Goethestraße, Teile vom Friedensring,
Lehsener Chaussee, Hagenower Chaussee, Südring und der Kreuzung Steintor/
Hagenower Chaussee. In den angrenzenden Straßen kann es zu Verkehrsbehinderungen kommen. In der o.g. Zeit sind die innerörtlichen Straßen in Richtung
Lehsen gesperrt. Eine Umleitung über die Umgehungsstraße – Waschow – Dodow wird ausgeschildert.
Des Weiteren wird das Stadtzentrum über die Hagenower Chaussee nicht
erreichbar sein. Auch hier wird eine Umleitung über die Umgehungsstraße –
Dreilützower Chaussee ausgeschildert.
Die Anwohner vom Helmer Weg, Amselweg, Finkenweg, Schwalbenring, Straße der Einheit und Theodor-Körner Straße werden gebeten, das Wohngebiet
über die Theodor-Körner-Straße zu verlassen. Die Ausfahrt Helmer Weg wird
gesperrt.
Die Poller an den Garagen Bleichstraße/Friedensring werden geöffnet und dienen ebenfalls als Ausweichstrecke.
Wir bitten dies zu berücksichtigen und hoffen auf Ihr Verständnis.
Wittenburger Stadt- und Landbote
Stellenausschreibung
Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Wittenburg,
sucht zum 01. April 2016
eine Amtsleiterin / einen Amtsleiter
für das Amt Bau- und Ordnungsangelegenheiten
(EG 11 TVÖD/VKA bzw. Bes.-Gr. A 12 BBesO).
Da es sich bei der vorliegenden Stellenausschreibung um einen Dienstposten
mit leitender Funktion handelt, wird die Stelle hinsichtlich der Bewährung der
Stelleninhaberin/des Stelleninhabers für die Dauer von zwei Jahren auf Probe
übertragen.
Diese Stelle ist in Vollzeit zu besetzen und beinhaltet folgenden Aufgaben- und
Leistungsbereich:
Bereich Ordnungsangelegenheiten
• Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
Gewerbeangelegenheiten,
• Einwohnermeldewesen, Standesamt, Brandschutzwesen
Bereich Bauangelegenheiten
• Vorbereitung, Betreuung und Bearbeitung von städtebaulichen Planungen
und Maßnahmen,
• Stadtsanierungsmaßnahmen, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
Die oben beschriebenen Aufgaben erfordern selbständiges Arbeiten, Teamfähigkeit, analytisch-konzeptionelle Fähigkeiten sowie interdisziplinäres Denken.
Einstellungsvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium als
Diplom-Ingenieur bzw. eine Bachelor oder Master Graduierung (Universität/
Fachhochschule) der Fachrichtung „Bauingenieurwesen“. Erfahrungen auf
dem Gebiet des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechtes wären wünschenswert. Liegt die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2
der Fachrichtung „Technische Dienste“ vor, ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis unter Vorbehalt der personalwirtschaftlichen Steuerungsausrichtung
möglich.
Für die Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten ist bei dieser Stelle der Führerschein der Klasse B erforderlich; die Bereitschaft, den eigenen Pkw für die
Durchführung von Dienstreisen gegen Entschädigung gemäß Reisekostenrecht
einzusetzen, muss vorhanden sein.
Wenn Ihnen das vorliegende Stellenprofil zusagt, dann bewerben Sie sich bitte
auf dem Postweg schriftlich bis zum 15.03.2016 mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bei der
Stadt Wittenburg - Die Bürgermeisterin
Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales
Personalverwaltung
Molkereistraße 4
19243 Wittenburg
Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Frau Mumme unter der
Telefonnummer 038852-33120 gern zur Verfügung.
Besondere Hinweise:
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher fachlicher
Eignung bevorzugt eingestellt. Nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes werden Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbung von Menschen aller Nationalitäten wird begrüßt.
Wittenburg, den 18.01.2016
E. Grewe
Amt für Bau- und
Ordnungsangelegenheiten
gez. Dr. Margret Seemann
Bürgermeisterin
7
Wittenburger Stadt- und Landbote
Amtliche Bekanntmachungen
Stellenausschreibung
Stellenausschreibung
Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Wittenburg,
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Wittenburg,
stellt zum Ausbildungsbeginn 01. September 2016
Kassenverwalterin/Kassenverwalter
im Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales
Dienstleistungsbereich:
Die Stelle ist in Vollzeit zu besetzen und beinhaltet folgenden Aufgaben- und
Leistungsbereich:
• die Annahme von Einzahlungen und Leistung von Auszahlungen,
• die Verwaltung der Finanzmittel (einschließlich der Liquiditätsplanung),
• die Verwahrung von Wertgegenständen,
• die Kassenbuchführung einschließlich der Sammlung von Zahlungsbelegen,
• die Erstellung des kassenmäßigen Abschlusses / Mitwirkung Jahresabschluss,
• das Mahnwesen,
• die Vollstreckung von Geldbeträgen im Verwaltungszwangsverfahren sowie
die Einleitung der Zwangsvollstreckung nach der Zivilprozessordnung und
• die Festsetzung, Stundung, Niederschlagung und Erlass von Vollstreckungskosten und Nebenforderungen.
und
(EG 8 TVÖD/VKA).
Die oben beschriebenen Aufgaben erfordern selbstständiges Arbeiten, Teamfähigkeit, analytisch-konzeptionelle Fähigkeiten sowie interdisziplinäres Denken.
Voraussetzungen:
Einstellungsvoraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/
zum Verwaltungsfachangestellten. Darüber hinaus sind vertiefte Kenntnisse im
Bereich des kommunalen doppischen Haushalts- und Kassenrechts erforderlich
sowie Kenntnisse auf dem Gebiet des Kommunalrechts M-V wünschenswert.
Ein sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office Anwendungen wird vorausgesetzt. Erfahrungen mit der Finanzsoftware „Microsoft Dynamics NAV“ wären
von Vorteil.
Für die Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten ist bei dieser Stelle der Führerschein der Klasse B erforderlich. Die Bereitschaft, den eigenen Pkw für die
Durchführung von Dienstreisen gegen Entschädigung gemäß Reisekostenrecht
einzusetzen, muss vorhanden sein.
eine/-n Auszubildende/-n
für den Ausbildungsberuf
Verwaltungsfachangestellte/-r in der Fachrichtung
allgemeine kommunale Verwaltung
ein/-n Auszubildende/-n
für den Ausbildungsberuf
Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste,
Fachrichtung Archiv, unter dem Vorbehalt der Zustimmung
der zuständigen Stelle für die Berufsbildung,
ein.
Die dreijährige Ausbildung findet in den Fachämtern der Stadtverwaltung Wittenburg und bei Bedarf bei weiteren fachspezifischen öffentlichen Dienststellen
statt. In der Ausbildungspraxis werden Sie unter anderem allgemeine Büro- und
Verwaltungsarbeiten kennenlernen, Verwaltungsverfahren bearbeiten und
Schriftgut und andere Informationsträger sichten, bewerten und archivieren.
Am PC-Arbeitsplatz bearbeiten Sie anhand von Gesetzen und Rechtsvorschriften Vorgänge aus allen Lebensbereichen. Gesucht werden Bewerberinnen /
Bewerber, die Freude am Umgang mit Menschen sowie Interesse an modernen
Kommunikationstechniken haben und sich mit persönlichem Engagement im
Beruf einsetzen.
Bewerberinnen/Bewerber sollten mindestens einen Realschulabschluss mit
guter Allgemeinbildung sowie guten Noten in den Fächern Mathematik, Sozialkunde und Deutsch (v.a. sichere Rechtschreibkenntnisse, angemessenes
schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen) mitbringen. Es werden gute
Umgangsformen, Teamfähigkeit, logisches Denkvermögen und Interesse am
öffentlichen Leben unserer Stadt und des Amtes vorausgesetzt.
Erwartet werden von Ihnen ferner Flexibilität, Organisationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Zielstrebigkeit.
Wenn Ihnen das vorliegende Stellenprofil zusagt, dann bewerben Sie sich bitte
bis zum 22. Februar 2016 mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bei der
Wenn Ihnen der Ausbildungsberuf zusagt, dann bewerben Sie sich bitte bis zum
13. März 2016 mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bei der
Stadt Wittenburg - Die Bürgermeisterin
Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales
Personalverwaltung
Molkereistraße 4
19243 Wittenburg
Stadt Wittenburg - Die Bürgermeisterin
Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales
Personalverwaltung
Molkereistraße 4
19243 Wittenburg
Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Frau Mumme unter der
Telefonnummer 038852 33120 oder Herr Bernowitz unter der Telefonnummer 038852 33110 gern zur Verfügung.
Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Herr Bernowitz unter der
Telefonnummer 038852 33110 gern zur Verfügung.
Besondere Hinweise:
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher fachlicher
Eignung bevorzugt eingestellt. Nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes werden Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbung von Menschen aller Nationalitäten
wird begrüßt.
Besondere Hinweise:
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher fachlicher
Eignung bevorzugt eingestellt. Nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes werden Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbung von Menschen aller Nationalitäten
wird begrüßt.
Wittenburg, den 29. Januar 2016
Wittenburg, den 25. Januar 2016
gez. Dr. Margret Seemann
Bürgermeisterin
8
13. Februar 2016
gez. Dr. Margret Seemann
Bürgermeisterin
13. Februar 2016
Amtliche Bekanntmachungen
Stellenausschreibung
Die Stadt Wittenburg, als geschäftsführende Gemeinde des Amtes Wittenburg, sucht zum 15. April 2016
eine/-n Hausmeisterin/Hausmeister
für die „Schule am Friedensring“
in Wittenburg
(EG 4 TVÖD/VKA).
Diese Stelle ist in Vollzeit zu besetzen und beinhaltet folgenden Aufgabenund Leistungsbereich:
•B
etreuung, Beaufsichtigung, Sauberhalten und Pflege des Schulgebäudes,
der Außen- und Sportanlagen
• Regelmäßige Kontrollen des Schulgebäudes und Schulhofes, der Sporthalle, der technischen Anlagen sowie des Mobiliars auf Ordnung, Mängel,
Schäden, Sauberkeit
• Sicherstellung der Gebäudefunktionen (Beleuchtung, Heizung, Lüftung,
Warmwasserversorgung usw.)
• Überwachung und Kontrolle der Haustechnik
• Durchführung von Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
• Kontrolle von extern vergebenen Wartungsarbeiten und
Reparaturaufträgen
• Überwachung und Organisation der Reinigungsdienstleistungen
• Sicherstellung des Winterdienstes
• Durchsetzung von Ordnung, Sauberkeit und Disziplin
•Ü
berwachung der Haus- und Lagerordnung sowie Führung der
Hallenbücher
• S icherstellung von Schul- und Sportveranstaltungen inkl. Herrichten von
Räumen und Einrichtung und Ausstattung der Halle für Veranstaltungen
•E
ntgegennahme von Lieferungen; Verwaltung von Fundsachen; Meldung
von Schäden
•V
ertretung des Hallenwartes in der Sport- und Mehrzweckhalle in der
Lindenstraße in Wittenburg
• Bedienen von veranstaltungstechnischen Anlagen
•V
erwahrung der Anlagenschlüssel und Führung der
Schließdokumentation
• Reinigungs- und Pflegearbeiten in der Halle und am Gebäude
•B
ereitschaftsdienst am Wochenende bei Veranstaltungen in der Sportund Mehrzweckhalle
•R
ufbereitschaft und Einleitung von Maßnahmen bei Störungen und
Havarien
Die Arbeit ist mit körperlichen Tätigkeiten, wie heben und tragen sowie
Tätigkeiten im Freien verbunden und erfordert somit körperliche Belastbarkeit. Ebenso verlangt sie eigenständiges Arbeiten, handwerkliches und
technisches Geschick, Verantwortungsbewusstsein, hohe Organisations-,
Kritik- und Konfliktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Zuverlässigkeit.
Gesucht wird ein/e flexible/r, einsatzfreudige/r und engagierte/r Mitarbeiter-/in, der/die bereit ist, in den Abendstunden und an den Wochenenden
tätig zu werden.
Vorausgesetzt werden: Ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit, sich gut auf Kinder, Jugendliche und Erwachsene, auch unterschiedlicher kultureller Herkunft, einzustellen, um in
schwierigen Situationen mit Ruhe und Besonnenheit reagieren zu können;
die Bereitschaft zur Arbeit in einer Fünf-Tage-Woche, die als Arbeitstage
gelegentlich auch Samstag und Sonntag einschließt.
Einstellungsvoraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche bzw. technische Berufsausbildung, wenn möglich mit mehrjähriger
Berufserfahrung.
Für die Wahrnehmung von Außendiensttätigkeiten ist bei dieser Stelle der
Führerschein der Klasse B erforderlich; die Bereitschaft, den eigenen Pkw
für die Durchführung von Dienstreisen gegen Entschädigung gemäß Reisekostenrecht einzusetzen, muss vorhanden sein.
Wittenburger Stadt- und Landbote
Wenn Ihnen das vorliegende Stellenprofil zusagt, dann bewerben Sie sich
bitte auf dem Postweg schriftlich bis zum 20.02.2016 mit den üblichen
Bewerbungsunterlagen bei der
Stadt Wittenburg - Die Bürgermeisterin
Amt für Finanzen, Kommunales und Soziales
Personalverwaltung
Molkereistraße 4
19243 Wittenburg
Für eventuelle Fragen oder Informationen steht Ihnen Frau Mumme unter
der Telefonnummer 038852-33120 gern zur Verfügung.
Besondere Hinweise:
Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher fachlicher
Eignung bevorzugt eingestellt. Nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes werden Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbung von Menschen aller Nationalitäten wird begrüßt.
Wittenburg, den 15.01.2016
gez. Dr. Margret Seemann
Bürgermeisterin
Achtung! Bauarbeiten!
Sanierung Große Straße 7 und Große Straße 9
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
demnächst wird mit der Sanierung der Großen Str. 7 und 9 begonnen. Es ist
sehr erfreulich, dass durch die Sanierung der Häuser in der Großen Straße sich
allmählich das Stadtbild positiv verändert. Allerdings kann es aufgrund der Bauarbeiten kurzfristig zu Beeinträchtigungen im Fußgänger- und Fahrzeugverkehr
kommen. Wir bitten Sie hiermit um Ihr Verständnis.
Jana Berger
SGL Bürger- und Ordnungsangelegenheiten
Foto-Panorama-Kalender Wittenburg 2016
Die Stadt Wittenburg verkauft Restbestände des Wittenburger Jahreskalenders
zu einem wirklich günstigen Preis. Der hochwertige Panorama-Kalender zeigt
wunderschöne Motive, die durch das Jahr in Wittenburg und deren Ortsteile
aufgenommen wurden.
Größe: 60 x 42 cm
Preisreduziert von 15,50 Euro auf nur 11,00 Euro
Der Verkauf erfolgt bei Kirsten Behnke, Buchhandlung KIEBITZ, Buch & Leben,
Große Straße 38, Tel.: 038852 58740 in Wittenburg.
Karin Owszak
Öffentlichkeitsarbeit
9
Wittenburger Stadt- und Landbote
Amtliche Bekanntmachungen/Aktuelles aus Wittenburg und Gemeinden
13. Februar 2016
Ausschreibung zur Vergabe des Preises des Jugendhilfeausschusses
des Landkreises Ludwigslust-Parchim für beispielhafte Leistungen in der Jugendarbeit für das Jahr 2015
Zielstellung des Wettbewerbs:
Ziel ist es, Träger, Vereine und Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen zu würdigen, die
besondere Leistungen in der Kinder- und Jugendarbeit und im Kinder- und Jugendsport erbracht haben.
Der Preis des Jugendhilfeausschusses kann vergeben werden an:
• Projekte
• Einrichtungen
• Träger von Jugendarbeit
• Gruppen
• Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (haupt- oder ehrenamtlich), die in den Bereichen Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit oder des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und des Kinder- und Jugendsports tätig
sind.
zeichnung „Preis des Jugendhilfeausschusses“. Der Ausschreibungszeitraum
beginnt mit der Veröffentlichung des Landkreisboten am 19.02.2016 und endet
am 30.03.2016.
Die Bewerbungsunterlagen sind in schriftlicher Form bis spätestens 31.03.2016
an den Landkreis Ludwigslust-Parchim, Dienstgebäude Ludwigslust, Fachdienst
Jugend, Garnisonsstraße 1, 19288 Ludwigslust, einzureichen.
Bekanntmachung:
Die Bekanntmachung der Ausschreibung erfolgt über das Informationsblatt des
Landkreises „Unser Landkreisbote“ und die Amtsblätter.
Bewertung der Bewerbungsunterlagen:
Die Bewertung der Bewerbungsunterlagen erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss.
Hilfreich zur Bewertung wären inhaltliche Darstellungen, Stellungnahmen oder
Bildmaterial, die die Einreichung näher beschreiben.
Vergabekriterien:
Die Vorschläge sollen beispielhaft für die Jugendarbeit im Landkreis Ludwigslust- Der Jugendhilfeausschuss behält sich vor, im Rahmen örtlicher Bereisung die
eigene Auswahl der preisverdächtigen Wettbewerbsteilnehmer vor Ort in AugenParchim sein.
schein zu nehmen.
Weiterhin sind folgende Kriterien bei der Vergabe zu beachten:
• Grundlage §§ 11 – 14 SGB VIII
Preise und Auszeichnungen:
• Förderung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und
Die Auszeichnung erfolgt jährlich und besteht aus einer Urkunde und einem
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten
Preisgeld.
• Engagement im Beruf und im Ehrenamt
• Neuheitscharakter
Einreichung der Bewerbungsunterlagen:
• Kontinuität
• Multiplikatorenwirkung
Die Bewerbungsunterlagen sind an den
• Gemeinwesenorientierung
• Beteiligung bzw. Mitwirkungsintensität von Kindern und Jugendlichen
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Dienstgebäude Ludwigslust
Vorschlagsrecht haben:
Fachdienst Jugend
• Gemeinden des Landkreises Ludwigslust-Parchim
Garnisonsstraße 1
• Städte und Ämter des Landkreises Ludwigslust-Parchim
19288 Ludwigslust
• der Kreistag Ludwigslust-Parchim
• der Jugendhilfeausschuss des Kreistages Ludwigslust-Parchim
zu richten.
• der Kreisjugendring des Landkreises Ludwigslust-Parchim e.V.
• die Sparkasse Parchim–Lübz
Ansprechpartner für Rückfragen sind:
• die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin
Frau Bernhardt, Ausschussvorsitzende des Jugendhilfeausschusses
Telefon: 0162 9859718
Ausschreibungszeitraum:
Durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim erfolgt jährlich die Vergabe der Aus- Frau Gnadke, Fachdienst Jugend, Telefon: 03871 722-5148
Änderung bei Jubiläumsgrüßen
Neue Regelung bei der Gratulation zu Ehe- und Altersjubiläen
nach § 50 des Bundesmeldegesetzes
Liebe Bürgerinnen und Bürger
im Amtsbereich Wittenburg,
in den vergangenen Jahren haben wir
Ihnen in unserem Wittenburger Stadtund Landboten und in der SVZ ab Ihrem
70. Geburtstag jährlich gratuliert.
Leider dürfen wir Ihnen ab sofort in der
Presse, das betrifft auch den Wittenburger Stadt- und Landboten sowie die
Schweriner Volkszeitung, nur noch zum
70. und dann lediglich noch zu jedem
10
fünften weiteren Geburtstag gratulieren. im Melderegister eingetragen. Das bedeutet, dass wir dieser Personengruppe
Also 70., 75., 80., … Geburtstag!
selbst zu den vorgenannten Jubiläen
Eine Bundesgesetzesänderung (Bun- nicht öffentlich gratulieren dürfen.
desmeldegesetz) zwingt uns zu dieser
Einschränkung bei der Veröffentlichung Ich weiß, dass sich sehr viele ältere
von Jubiläumsdaten. Für Personen, die Mitbürgerinnen und Mitbürger in der
in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder täglich erscheinenden SVZ die Gratulasonstigen Einrichtungen, die der Betreu- tionslisten sehr genau anschauen. Die
ung pflegebedürftiger oder behinderter nachträgliche Gratulation in unserem
Menschen, oder der Heimerziehung Wittenburger Stadt- und Landboten
dienen, wird künftig automatisch ein wird von sehr vielen Leserinnen und
sogenannter bedingter Sperrvermerk Lesern mit Spannung erwartet. Ab die-
ser Ausgabe sind diese liebgewonnenen
Informationen deutlich eingeschränkt.
Auch wenn der Schutz der persönlichen
Daten einen hohen Stellenwert einnimmt, bedauere ich diese Einschränkung sehr.
Dr. Margret Seemann
Leitende Verwaltungsbeamtin
Aktuelles aus Wittenburg und Gemeinden
13. Februar 2016
Wittenburger Stadt- und Landbote
Sitzungen im
Flohmarkt der Landfrauen
Amtsbereich Wittenburg
in Stöllnitz
Die Bekanntgabe der Sitzungstermine
erfolgt unter Vorbehalt. Nach Redaktionsschluss können sich noch Änderungen ergeben, die hier nicht mehr
berücksichtigt werden konnten.
Bitte beachten Sie die Aushänge in den
Bekanntmachungskästen (nur Gemeinde Wittendörp).
Aktuelle Informationen zu den Sitzungen können Sie auch unserer
Internetseite www.amt-wittenburg.de
entnehmen.
Stadt Wittenburg
Tag
Zeit
Sitzungsort
Bau, Umwelt und
Wirtschaftsausschuss
16.02.2016
19:00 Uhr
Wittenburg, Molkereistr. 4,
Beratungsraum, 2. OG
Stadtvertretung
24.02.2016
19.00 Uhr
Wittenburg, Am Markt 1,
Rathaus
Gem. Wittendörp
Tag
Zeit
Sitzungsort
Ortsteilvertretung Karft
- Einwohnerversammlung -
16.02.2016
19:00 Uhr
OT Karft,
FFw- und Gemeinderaum
Gemeindevertretung
25.02.2016
19:00 Uhr
OT Karft,
FFw- und Gemeinderaum
Ausschuss für Wirtschaft, 10.03.2016
Bau und ländlicher Raum
19:00 Uhr
Wittenburg, Molkereistr.4,
Beratungsraum, 2. OG
Am 12. März 2016, soll der 20. Flohund Trödelmarkt im Stöllnitzer Dorfgemeinschaftshaus starten. Wer selber
noch klassischen Trödel, Bekleidung,
Selbstgemachtes anzubieten hat, kann
sich telefonisch unter 038853 21462
bei Heidrun Rickert, der Vorsitzenden
der Stöllnitzer Landfrauen, melden.
Denn eine breite Angebotspalette sichert auch für Besucher abwechslungsreiches Stöbern und Bummeln. Von 10
bis 16 Uhr wird der Flohmarkt geöffnet
sein. Auf zwei Etagen ist in gemütlicher
Atmosphäre, wetterunabhängig Platz.
Als Standgebühr wird, wie in den
Jahren zuvor, eine leckere Torte fürs
Kuchenbuffet erhoben. Die Verpflegung
übernehmen die Landfrauen im Landfrauencafé. Neben Kaffee, Kuchen und
Torten wird es auch herzhafte Leckereien geben. Heidrun Rickert
Respekt für dich, für mich, für andere!
Das Thema „Respekt“ stand 2016 im Mittelpunkt der Sternsingeraktion
Zum 58. Mal waren rund um den
6. Januar (Dreikönigstag) die Sternsinger
auch hier in Wittenburg und Umland
unterwegs. Singend erbaten sie Spenden
für Kinder in Not und brachten den Segen „20*C+M+B+16“ über den Türen
der Häuser und Wohnungen an.
Unter dem Motto: „Segen bringen,
Segen sein. Respekt für dich, für mich,
für andere - in Bolivien und weltweit!“
organisierte die Pfarrei „Christus König“
auch in diesem Jahr wieder die Aktion
„Sternsinger“.
Es ist für Wittenburgs Bürgermeisterin
Dr. Margret Seemann und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich, diese Aktion mit zu unterstützen.
Daher empfing die Bürgermeisterin am
Nachmittag des 07. Januars 2016 die
Sternsinger der Pfarrei „Christus König“
in der Stadtverwaltung.
„Angesichts der aktuellen Flüchtlingssituation, der Not vieler Kinder hier
und weltweit, ist es für mich selbstverständlich, dass ich die Aktion der
„Sternsinger“ auch in diesem Jahr unterstütze. Der Einsatz der Kinder und
Jugendlichen für Menschen in Not ist
besonders wichtig, um Menschen dort,
wo ihre Heimat ist, ebenso zu helfen,
wie denen, die nach traumatischen
Erlebnissen zu uns geflüchtet sind. Ich
bedanke mich im Namen der Stadt Wittenburg bei den „Sternsingern“ für ihr
Als Dank und zur Stärkung gibt es Süßigkeiten Engagement in der Freizeit“, so die Bürgermeisterin. Nach dem Vortrag steckte
Dr. Margret Seemann ihre Geldspende,
die der Bürgervorsteherin Sybill Moß
und die Spende des Wittendörper Bürgermeisters Bernd Ankele – beide konnten leider dem Termin nicht beiwohnen
– in die Spendendose. Dem schlossen
sich zahlreich die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verwaltung an.
Mit dem Erlös der Sternsingeraktion
werden Projekte in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Pastoral, Ernährung,
soziale Integration und Rehabilitation
sowie Nothilfe weltweit gefördert.
Die traditionelle Hilfe-Aktion in Wittenburg wurde von Walter Heckmann
organisiert, der sich liebevoll mit den
Kindern und helfenden Eltern auf den
Weg machte und sie beim Vortragen der
Lieder und Gedichte unterstützte.
Nach einer kleinen Stärkung mit Sü-
Foto: Amt Wittenburg
ßigkeiten und dem Versprechen, im
nächsten Jahr wiederzukommen, begaben sich die fleißigen Sternsinger, die
ihr Programm in ihrer Freizeit auch in
diesem Jahr an vielen Orten aufgeführt
haben, in ihren wohlverdienten Feierabend.
Karin Owszak
Öffentlichkeitsarbeit
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