Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Ministerium der Finanzen Hessisches Ministerium für Soziales und Integration EINFACH, SICHER, GÜNSTIG: DIE DEUTSCHLAND-RENTE Pressekonferenz am 14. März 2016 im Hessischen Landtag DIE DEUTSCHLAND-RENTE DIE AUSGANGSLAGE Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 2 DIE AUSGANGSLAGE: EFFEKTE DER DEMOGRAPHIE Rentenniveau und Beitragssatz der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) Beitragssatz der GRV Netto-Standardrentenniveau (vor Steuern) 60 30 55 27,5 50 25 45 22,5 40 20 35 17,5 15 30 2000 2020 2040 Standard-Netto-Rentenniveau Referenzvariante Standard-Netto-Rentenniveau alte Bevölkerung Standard-Netto-Rentenniveau junge Bevölkerung GRV-Beitragssatz Referenzvariante GRV-Beitragssatz mehr Anteil an alter Bevölkerung GRV-Beitragssatz mehr Anteil an junger Bevölkerung 2060 Quellen: Werding, Alterssicherung, Arbeitsmarktdynamik und neue Reformen: Wie das Rentensystem stabilisiert werden kann, Auftragsstudie für die Bertelsmann Stiftung, 2013, Varianten: „Referenzvariante“, „junge Bevölkerung“, „alte Bevölkerung“, Projektionen: SIM.11. Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 3 DIE AUSGANGSLAGE: EFFEKTE DER DEMOGRAPHIE Rentenausgaben und Anteil der Bundesmittel Rentenausgaben in Mrd. Euro 400 350 300 250 200 150 100 50 0 2000 2010 Rentenausgaben in Mrd. Euro 2020 2030 2040 2050 2060 Anteil Bundesmittel für Rentenausgaben in Mrd. Euro Quellen: Werding, Alterssicherung, Arbeitsmarktdynamik und neue Reformen: Wie das Rentensystem stabilisiert werden kann, Auftragsstudie für die Bertelsmann Stiftung, 2013, „Referenzvariante“, Projektionen: SIM.11.; eigene Berechnungen auf Grundlage des BIP 2010. Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 4 DIE AUSGANGSLAGE: EFFEKTE DER DEMOGRAPHIE Fazit _ Gesetzliches Netto-Standardrentenniveau (vor Steuern) sinkt von etwa 53 % im Jahr 2000 auf etwa 39 % bis 43 % im 2060 (d.h. um rund 20 %) _ Der GRV-Beitragssatz steigt ab dem Jahr 2020 von etwa 18 % auf etwa 24 % bis 30 % bis zum Jahr 2060 _ Anstieg Bundesmittel je Rentenausgabe von 30,6 % in 2000 auf etwa 34,3 bis 38 % in 2060 _ Die Effekte aus dem „Rentenpaket“ vom Juli 2014 verschärfen die Situation noch zusätzlich: Rente ab 63, Mütterrente Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 5 DIE AUSGANGSLAGE: STATUS QUO Verbreitung betriebliche Altersvorsorge in der Privatwirtschaft nach Beschäftigten und Betriebsstätten (2011) in % 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Durchschnitt 1 bis 4 5 bis 9 10 bis 19 20 bis 49 50 bis 99 100 bis 199 200 bis 499 500 bis 999 1000 und mehr Anzahl der Beschäftigten je Betriebsstätte Beschäftigte Betriebsstätten Quelle: TNS Infratest Sozialforschung, Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst (BAV 2011), Endbericht Dezember 2012 Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 6 DIE AUSGANGSLAGE: STATUS QUO Verbreitungsgrad betriebliche und private Altersvorsorge _ Jeweils etwa 50 % der gesetzlich Rentenversicherten in der Privatwirtschaft haben keine betriebliche oder private Altersvorsorge. _ Etwa 26 % in der betrieblichen bzw. 20 % in der privaten Altersvorsorge zahlen keine Beiträge mehr ein (ruhende Verträge). _ Ein erheblicher Teil der Bevölkerung kann das sinkende Rentenniveau nicht ausreichend durch betriebliche und private Altersvorsorge kompensieren. _ Besonders betroffen vor allem Beschäftigte in kleineren und mittleren Unternehmen sowie Personen mit niedrigem Einkommen. Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 7 DIE FOLGEN Bergstraße Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg waldkreis Seite 8 DIE FOLGEN Zukünftige Auswirkungen unzureichender betrieblicher und privater Altersvorsorge _ Geringerer Lebensstandard im Alter _ Zunahme von Altersarmut und Abrutschen in Sozialhilfe _ Erhebliche Belastung der öffentlichen Haushalte durch _ höhere Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung und _ höhere Zahlungen für Grundsicherung im Alter Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 9 DIE URSACHEN Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 10 DIE URSACHEN Wesentliche Ursachen für unzureichende betriebliche und private Altersvorsorge _ Hohe Kosten _ z.B. bei privatwirtschaftlichen Riester-Produkten _ Hohe Komplexität _ Altersvorsorgeprodukte auch mit geplanten Produktinformationsblättern für viele Bürger nicht nachvollziehbar, da häufig elementare Grundkenntnisse fehlen (z. B. über die Auswirkungen von Rendite und Kosten) _ Geringe Rendite auch durch falsche Anlagestrategie _ Aktuelles Niedrigzinsumfeld erfordert für langfristig orientierte Altersvorsorge u. a. stärkeren Anlageschwerpunkt in Aktien _ Starke Verharrungskräfte im Status quo Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 11 DIE DEUTSCHLAND-RENTE Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 12 DIE DEUTSCHLAND-RENTE Der Reformvorschlag im Überblick _Opt-Out statt Opt-In: _ Standardmäßig sorgt jeder Arbeitnehmer zusätzlich kapitalgedeckt für die Rente vor, solange er nicht aktiv widerspricht. _Schaffung des staatlich organisierten Deutschlandfonds: _ kostengünstige, vertrauenswürdige Standardanlageform _ geschützt vor politischem Zugriff _ fairer Wettbewerb mit privaten Anbietern _ Staatliche Förderung über Riester-System Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 13 DIE DEUTSCHLAND-RENTE Opt-Out statt Opt-In _Verhaltensökonomische Erkenntnis: selbst kleine Kosten halten Menschen davon ab, Entscheidungen zu treffen _starke Verharrungskräfte im Status Quo _Häufige Entscheidungsgründe gegen zusätzliche Rentenvorsorge: _Konsumverzicht heute, Vorteile erst in der Zukunft _Informationsdefizite _Misstrauen gegenüber privatwirtschaftlichen Riester-Produkten _Menschliches Verharrungsverhalten spricht für Wechsel von Opt-in zu Opt-out _aber: keine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 14 DIE DEUTSCHLAND-RENTE Opt-Out statt Opt-In _ international positive Erfahrungen mit Opt-Out-Regelungen _ Betriebsrenten in den USA (401k-Pläne) starke Zunahme der Inanspruchnahme bei Umstellung auf Opt-Out (Fallbeispiel: von 38 % auf 85 %) _ Großbritannien 2012: Umstellung auf Opt-Out bei Betriebsrenten _ Anstieg von 47 % auf 64 % der Beschäftigten (schon über 6 Mio. Arbeitnehmer automatisch in Betriebsrente einbezogen) _ Neuseeland 2007 („KiwiSaver“): Opt-Out bei privater Rentenvorsorge für neue Beschäftigte _ Anstieg von 20 % auf 65 % der Beschäftigten _ keine Hinweise auf Verdrängung anderer Ersparnisse _ Deutschland: Opt-Out bei Rentenversicherung der Minijobs seit 2013 (Steigerung von 5 % auf 20 %) Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 15 DIE DEUTSCHLAND-RENTE Einführung des staatlich organisierten Deutschlandfonds _ Opt-Out verlangt nach Festlegung einer Standardanlageform _ international gute Erfahrungen mit staatlich organisierten Pensionsfonds _ Norwegen (Statens pensjonsfond) _ Schweden (AP7 Såfa): verpflichtende Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung _Großbritannien (NEST – National Employment Savings Trust) _ Neuseeland: eng regulierte private Standardangebote mit Zuweisung durch Arbeitgeber oder staatliche Behörden _ wichtig: faire Wettbewerbsbedingungen zwischen staatlich organisiertem Pensionsfonds und privaten Anbietern Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 16 DIE DEUTSCHLAND-RENTE Nebenbedingungen _ Ein erfolgreicher Reformvorschlag muss eine Reihe von Nebenbedingungen erfüllen. _ Die Reform _ sollte mit möglichst geringen Verwaltungskosten verbunden sein. _ darf nicht in Konflikt zu beihilferechtlichen Vorgaben der EU stehen oder zu sonstigen Wettbewerbsnachteilen privater Versicherer führen. _ muss sicherstellen, dass das Fondsvermögen vor staatlichem Zugriff und politischem Einfluss geschützt ist. _ sollte schonend ins System eingreifen (kein neuer Durchführungsweg). Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 17 DIE DEUTSCHLAND-RENTE Der Reformvorschlag im Einzelnen _ Arbeitgeber zahlt für Arbeitnehmer gesetzlich festgelegten Pflichtbeitrag vom „Nettolohn“ (z.B. Mindesteigenbeitrag für Riesterprodukte) in Deutschlandfonds oder in privatwirtschaftliches Produkt (Wahlpflicht), wenn _ Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht schon in ein Altersvorsorgesystem einbezogen hat und _ Arbeitnehmer nicht widerspricht (z.B. weil er bereits über andere Anbieter privat vorsorgt). _ Hinweis: Verbindliche Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge, beispielsweise über Tarifverträge, sind von der Möglichkeit des „Opt-Out“ nicht betroffen Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 18 DIE DEUTSCHLAND-RENTE Der Reformvorschlag im Einzelnen _ Staatliche Förderung über Riester-System: Bereits mit geringem Eigenbeitrag kann durch staatliche Zulagen nennenswerte Vorsorge aufgebaut werden _ Höhere Rendite und Sicherheit u.a. durch passive Anlagestrategie, breite Diversifizierung und geringe Kosten (dabei vergleichsweise höherer Anteil an Aktien) _ Lebenslange Rente _ Keine Haftung des Arbeitgebers (Ansiedelung Deutschlandfonds im Bereich privater Altersvorsorge; Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge bleiben unberührt) Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 19 DIE DEUTSCHLAND-RENTE DAX-Rendite von 1963 bis 2012 nach Laufzeit mit unterschiedlichen Kauf- und Verkaufszeitpunkten in % 30 25 20 15 10 5 0 -5 -10 0 5 höchste DAX-Rendite 10 15 niedrigste DAX-Rendite 20 25 30 35 40 Laufzeit in Jahren Quelle: Deutsches Aktieninstitut, Rendite-Dreieck; eigene Berechnungen Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 20 DIE DEUTSCHLAND-RENTE Der Reformvorschlag im Einzelnen _ Abführung der Beiträge in den Deutschlandfonds durch Arbeitgeber für Arbeitnehmer _ Verwaltung und Anlage der Beiträge durch den eigenständigen und unabhängigen staatlich organisierten Deutschlandfonds _ Keine politische Einflussnahme auf den Deutschlandfonds (z.B. bei Anlageentscheidungen, ggf. Absicherung der Unabhängigkeit des staatlich organisierten Deutschlandfonds im Grundgesetz ähnlich Deutscher Bundesbank) Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 21 DIE DEUTSCHLAND-RENTE Steuer- und Sozialrecht _ Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung wie private Riester-Produkte, d. h. _ Einzahlungsphase: Abführung der Beiträge vom „Nettolohn“ (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer); Zulagenförderung und ergänzender Sonderausgabenabzug _ Auszahlungsphase: Keine Sozialversicherungsbeiträge (ggf. gesetzliche Absicherung, damit „doppelte“ Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase ausgeschlossen), Besteuerung als steuerpflichtige Einkünfte (wie private Riester-Produkte) Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 22 DAS VERFAHREN Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 23 DAS VERFAHREN Wie geht es weiter? _ Veröffentlichung des Positionspapiers zur Deutschland-Rente im Dezember 2015 _ seitdem zahlreiche Gespräche und Diskussionen mit Verbänden, Interessenvertretern und Fachpolitikern _Diskussion wird mit allen Beteiligten fortgesetzt _Weiterentwicklung der Deutschland-Rente _Ziel: Politische Vorarbeit für kommende Legislaturperiode Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 24 ALLE INFORMATIONEN IM NETZ: WWW.DEUTSCHLANDRENTE.HESSEN.DE Hessisches Ministerium der Finanzen Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Seite 25 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Ministerium für Finanzen Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat Presse, Öffentlichkeitsarbeit Kaiser-Friedrich-Ring 75 65185 Wiesbaden Telefon 0611 815 - 2020 Referat Presse, Öffentlichkeitsarbeit Friedrich-Ebert-Allee 8 65185 Wiesbaden Telefon 0611 32-2457 Referat Presse, Öffentlichkeitsarbeit Dostojewskistraße 4 65187 Wiesbaden Telefon 0611 817-3494 www.wirtschaft.hessen.de www.finanzen.hessen.de www.soziales.hessen.de
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