Rehabilitationssport 2016 neue Positionsnummern, erhöhte Kostentensätze, Beantragung Klaas Brose, Monique Wichmann, Kirsten Leow Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband Berlin e.V. Informationsveranstaltung Termine Termin I: Mittwoch, 10.02.2016, 17:00 - 18:00 Uhr Herzhaus Reha-Sport e.V., Krausenstraße 40-41, 10117 Berlin Termin II: Freitag, 12.02.2016, 16:00 - 17:00 Uhr ViVental GmbH, Rehazentrum Westend, Epiphanienweg 6, 14059 Berlin Termin III: Mittwoch, 17.02.2016, 11:00 - 12:00 Zentrum für Gesundheitssport ZGS e.V., Mariendorfer Damm 64, 12109 Berlin 2 Themen Berlin 12.02.2016 • Vertragsverhandlung/ BSB im Vergleich • Wirksamkeit der Günstigkeitsklausel • neue Vergütungsvereinbarung Rehabilitationssport • neue Positionsnummern • Beantragung/ Anerkennung • Beratungsprotokoll • Teilnahmebestätigung • IK - Nummer • Situation Wasser 3 Vertragsverhandlungen 2015 • Juni 2015 Kündigung der Vergütungsvereinbarungen im Rehabilitationssport gegenüber den Ersatz- und Primärkassen • Juli & August 2015 Strategiegespräche zur Kündigung der Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarung • November 2015 Gesprächsrunde Wasser • November Vertragsverhandlungen zwischen dem DBS und den Ersatzkassen • Dezember Vertragsverhandlungen zwischen dem BSB und den Primärkassen 4 BSB im Vergleich 5 Vergütungsstruktur Berlin Günstigkeitsklausel Günstigkeitsklausel in der Kostenvereinbarung des VDEK Bieten andere Rehabilitationsträger auf Landesebene die gleichen Leistungen zu niedrigen Vergütungen an, so gilt dieser niedrige Satz ebenfalls für alle Ersatzkassen. Es gelten die Vergütungssätze der Primärkassen in Berlin! 6 Vergütungsstruktur 2016 Berlin Herzsport nachverhandelt und erhöht 7 Vergütungsstruktur 2017 Berlin Herzsport nachverhandelt und erhöht 8 Übersicht Krankenkassen Primärkassen Ersatzkassen (vdek) AOK Barmer GEK BKK DAK Gesundheit IKK HKK Handelskrankenkasse LKK Landwirtschaftliche Krankenkasse HEK Hanseatische Krankenkasse Knappschaft Techniker Krankenkasse (TK) Kaufmännische Krankenkasse -KKH 9 Verträge anderer Kassen Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) • neue Vereinbarung rückwirkend zum 01.01.2016 • Vergütungen entsprechend der Ersatzkassen ohne Günstigkeitsklausel • Abrechnungsregeln konnten nicht angepasst werden (keine elektr. Abrechnung) • Für den DRV Berlin-Brandenburg gelten die Vergütungen des Bundesvertrag, es ist nicht vorgesehen eine regionale Vereinbarung abzuschließen (beachten auf dem Formblatt 850) • Zuständigkeit für Leistungen zur med. Rehabilitation für schwerstbehinderte Menschen liegen in der Praxis selten beim DRV Bund 10 Verträge anderer Kassen Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Beihilfe (Beamtinnen-/Beamtenversorgung) Privatversicherung 11 Rehabilitationssport Kinder allgemein Positionsnummer: 604511 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining S. 16 Antrag auf Anerkennung – Formular AN 12 Rehabilitationssport für Kinder im Wasser Positionsnummer: 604512 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining S. 16 • Kinder und Jugendliche möglichst in altersgerechten Gruppen • Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr maximal 10 Teilnehmer • Jugendliche ab 14 Jahren maximal 15 Teilnehmer Antrag auf Anerkennung – Formular AN 13 Übungsgruppen für schwerstbehinderte Kinder Positionsnummer: 604513 Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining S. 16 • Maximal 5 teilnehmende Kinder • Grundlage ist ein erhöhter Betreuungsbedarf • beim BSB sind diese Gruppen durch K5 (Kleingruppe 5 TN) gekennzeichnet • Neben zwei K5- Gruppen sind aktuell 37 Kleingruppen für schwerstbehinderte Erwachsenen (K7) mit der Positionsnummer: 604507 zertifiziert 14 Definition Schwerstbehinderung Positionsnummer: 604513 • Schwerstbehinderte Menschen sind definitorisch grundsätzlich von schwerbehinderten Menschen abzugrenzen • Neben Menschen z.B. mit Blindheit, Doppelamputation, Hirnverletzung und schweren Lähmungen kommen für diese Kleingruppen auch andere schwerstbehinderte Kinder in Betracht • Voraussetzung ist ein erhöhter Hilfebedarf • Zuordnung allein über die Verordnung ist nicht möglich • Pflegestufe und der Grad der Behinderung mit dem Merkmal „H“ helfen bei der Orientierung • Ggf. Abstimmung dem/der betreuenden Arzt/Ärztin der Rehabilitationssportgruppe und der jeweiligen Krankenkasse 15 Positionsnummer: 604513 16 Antrag auf Anerkennung Der Hauptantrag besteht aus: • Formular E - Erklärung zum Antrag • Formular AN - Antrag • Formular AP - Ansprechpartner Der Verlängerungsantrag besteht aus: • Formular VL - Verlängerungsantrag • Ggf. Korrekturliste Ebenfalls ausfüllen, zum Verbleib im Verein: • Formular ÜL - Übungsleiter • Formular M - Mediziner 17 Antrag auf Anerkennung – Homepage http://www.sportreha.berlin 18 Was bleibt gleich? Beratungsprotokoll DBS-Beratungsprotokoll: Es besteht weiterhin eine Dokumentationspflicht bei der Beratung von Teilnehmer am Rehasport. 19 Was bleibt gleich? Teilnahmebestätigung Ersatzkassen 20 Was bleibt gleich? Teilnahmebestätigung Primärkassen 21 Wichtiges zur IK- Nummer Das IK (Institutionskennzeichen) ist ein eindeutiges Merkmal für die Abrechnung medizinischer und rehabilitativer Leistungen mit den Trägern der Sozialversicherung. • ohne IK keine Abrechnung • Verein kann mehrere IK-Nummern haben und beim BSB hinterlegen (Zuordnung zum Angebot) • vdek prüft vermehrt die Daten, die bei der Arge IK hinterlegt sind (muss mit den Daten, die beim BSB hinterlegt sind, übereinstimmen) • bei länderübergreifender Anerkennung: alle Vereine, die Veranstaltungsorte in anderen Bundesländer haben, benötigen ein IK „vom“ jeweiligen Bundesland 22 Wichtiges zur IK- Nummer Bei Änderung der IK-Nummer oder Einreichung einer neuen IK-Nummer z.B. für eine Übungsstätte: • • Meldung an den BSB muss zeitnah sein, da dieser die Angebote mit der alten IK bei den Ersatzkassen abmelden muss Angebote werden vom BSB wieder angemeldet mit der neuen IK (Übergang ist fließend) • Folgen für den Verein: Zwischenabrechnung mit der alten IKNummer ist notwendig!!!! Alle Leistungen, die bis zum Abmeldedatum der alten IK erbracht wurden, müssen mit der alten IK abgerechnet werden. Erst dann kann problemlos mit der neuen IK Nummer abgerechnet werden. 23 zur Situation Angebote im Wasser Die Situation der Angebote im Wasser bleibt weiterhin angespannt. Die neue Vergütungsvereinbarung löst nicht das Problem. Thementisch Wasser 2016 ist in Planung, um weitere Strategien zu entwickeln! 24 Rehabilitationssport 2016 Fragen, Feedback und Anregungen von den Vereinen aus den einzelnen Veranstaltungen Veranstaltungen! 25 Fragen zu den neuen Positionsnummern! 1. Müssen bestehende Gruppen für Kinder neu beantragt werden? Nein! Wichtig aber ist, dass der BSB in Kenntnis gesetzt wird. Der Vermerk Kindergruppe bis 14 Teilnehmer auf der Korrekturliste ist ausreichend. 2. Gibt es Fortbildungen im Bereich Rehasport für Kinder? Ja, neben der Fortbildung „Rehasport für Kinder (B 16- F24)“ sind im Lehrgangsplan 2016 weitere Berliner Fortbildungen, die geeignet sind für die Zielgruppe Kinder. Bei steigendem Bedarf wird der BSB mehr Fortbildungen für 2017 planen. 3. Wenn ein Kind den verordneten Rehasport mit 13 Jahren beginnt und dann 14 Jahre alt wird, welcher Satz darf abgerechnet werden? Maßgeblich ist das Alter am Tag der Ausstellung der ärztlichen Verordnung (Muster 56). 26 Fragen zur Abrechnung! 1. Wie werden Verordnungen/Leistungen abgerechnet die vor dem 01.01.2016 angefangen wurden? Wenn keine Zwischenabrechnung gemacht wurde, werden alle Leistungen bis zum 31.12.2015 mit dem alten Vergütungssatz abgerechnet. Ab dem 01.01.2016 werden die Leistungen mit den neuen Vergütungen abgerechnet und entsprechend die Endsumme gebildet. 2. Ist davon auszugehen, dass Rechenzentren ab dem 01.01.2016 die neuen Vergütungen abrechnen? Rechenzentren rechnen den erhöhten Satz ab sobald sie diesen haben inkl. der Tarifkennzeichen. Sie erhalten die Verträge nicht vom Kostenträger, da sie kein Vertragspartner sind. Es wird auf die Verbände und Leistungserbringer verwiesen. Vom BSB bereits informiert: Schweriner Rechenzentrum, Optadata 3. Wie häufig ist eine Zwischenrechnung möglich? Sind feste Zeiträume vorgegeben? Befindet sich in Klärung! 27 Verschiedenes DBS Beratungsprotokoll Empfehlung zum Umgang bei Menschen mit geistiger Behinderung: Alle unterschreiben selbst auf dem Formular wenn möglich (ggf. mit Initialen). Auf dem Formular wird die geistige Behinderung vermerkt. Das Protokoll dem gesetzlichen Vertreter vorzeigen/zusenden und ebenfalls unterschreiben lassen. Audits vom Kostenträger Nach aktuellem Kenntnisstand haben Kostenträger in Berlin noch keine Audits bei BSB- Mitgliedern durchgeführt. Dies ist jedoch möglich. Der BSB bittet um Informationen/ Rückmeldung sollte ein Audit von einem Kostenträger durchgeführt werden. Vereine können aktuell drei Vereinsmailadressen beim BSB hinterlegen, um wichtige und aktuelle Informationen zu erhalten. 28 Anregungen von Vereinen • Der BSB wird gebeten einen übersichtlichen Download-Bereich auf der Homepage für Rehasport-Unterlagen einzurichten. Diesen Vorschlag nehmen wir gerne auf und bemühen uns um eine zeitnahe technische Umsetzung. • Ein regelmäßiges Jourfix zum Thema Rehasport wird gewünscht. Auch diesen Vorschlag nehmen wir gerne auf. Über weitere Entwicklungen dazu halten wir sie auf dem laufenden. 29 Zum Abschluss…. ….bedanken wir uns bei Herzhaus Reha-Sport e.V., beim ViVental (Rehazentrum Westend) und beim Zentrum für Gesundheitssport – ZGS e.V. für das Bereitstellen der Veranstaltungsräume. …bedanken wir uns bei allen Mitgliedern für die konstruktive und aktive Teilnahme! 30
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