MAGST Barrierefreies Gesundheits-, Sport

Rehabilitationssport 2016
neue Positionsnummern, erhöhte Kostentensätze, Beantragung
Klaas Brose, Monique Wichmann, Kirsten Leow
Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband
Berlin e.V.
Informationsveranstaltung
Termine
Termin I:
Mittwoch, 10.02.2016, 17:00 - 18:00 Uhr
Herzhaus Reha-Sport e.V., Krausenstraße 40-41, 10117 Berlin
Termin II:
Freitag, 12.02.2016, 16:00 - 17:00 Uhr
ViVental GmbH, Rehazentrum Westend, Epiphanienweg 6, 14059 Berlin
Termin III:
Mittwoch, 17.02.2016, 11:00 - 12:00
Zentrum für Gesundheitssport ZGS e.V., Mariendorfer Damm 64, 12109
Berlin
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Themen
Berlin
12.02.2016
• Vertragsverhandlung/ BSB im Vergleich
• Wirksamkeit der Günstigkeitsklausel
• neue Vergütungsvereinbarung Rehabilitationssport
• neue Positionsnummern
• Beantragung/ Anerkennung
• Beratungsprotokoll
• Teilnahmebestätigung
• IK - Nummer
• Situation Wasser
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Vertragsverhandlungen 2015
• Juni 2015 Kündigung der Vergütungsvereinbarungen im
Rehabilitationssport gegenüber den Ersatz- und Primärkassen
• Juli & August 2015 Strategiegespräche zur Kündigung der
Durchführungs- und Finanzierungsvereinbarung
• November 2015 Gesprächsrunde Wasser
• November Vertragsverhandlungen zwischen dem DBS und den
Ersatzkassen
• Dezember Vertragsverhandlungen zwischen dem BSB und den
Primärkassen
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BSB im Vergleich
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Vergütungsstruktur Berlin
Günstigkeitsklausel
Günstigkeitsklausel in der Kostenvereinbarung des VDEK
Bieten andere Rehabilitationsträger auf Landesebene die gleichen
Leistungen zu niedrigen Vergütungen an, so gilt dieser niedrige
Satz ebenfalls für alle Ersatzkassen.
Es gelten die Vergütungssätze der
Primärkassen in Berlin!
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Vergütungsstruktur 2016
Berlin
Herzsport nachverhandelt und erhöht
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Vergütungsstruktur 2017
Berlin
Herzsport nachverhandelt und erhöht
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Übersicht Krankenkassen
Primärkassen
Ersatzkassen (vdek)
AOK
Barmer GEK
BKK
DAK Gesundheit
IKK
HKK Handelskrankenkasse
LKK Landwirtschaftliche Krankenkasse
HEK Hanseatische Krankenkasse
Knappschaft
Techniker Krankenkasse (TK)
Kaufmännische Krankenkasse -KKH
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Verträge anderer Kassen
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
• neue Vereinbarung rückwirkend zum 01.01.2016
• Vergütungen entsprechend der Ersatzkassen ohne Günstigkeitsklausel
• Abrechnungsregeln konnten nicht angepasst werden (keine elektr.
Abrechnung)
• Für den DRV Berlin-Brandenburg gelten die Vergütungen des
Bundesvertrag, es ist nicht vorgesehen eine regionale Vereinbarung
abzuschließen (beachten auf dem Formblatt 850)
• Zuständigkeit für Leistungen zur med. Rehabilitation für
schwerstbehinderte Menschen liegen in der Praxis selten beim DRV Bund
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Verträge anderer Kassen
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Beihilfe (Beamtinnen-/Beamtenversorgung)
Privatversicherung
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Rehabilitationssport Kinder allgemein
Positionsnummer: 604511
Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining S. 16
Antrag auf Anerkennung – Formular AN
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Rehabilitationssport für Kinder im Wasser
Positionsnummer: 604512
Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining S. 16
•
Kinder und Jugendliche möglichst in altersgerechten Gruppen
•
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr maximal 10 Teilnehmer
•
Jugendliche ab 14 Jahren maximal 15 Teilnehmer
Antrag auf Anerkennung – Formular AN
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Übungsgruppen für schwerstbehinderte Kinder
Positionsnummer: 604513
Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining S. 16
• Maximal 5 teilnehmende Kinder
• Grundlage ist ein erhöhter Betreuungsbedarf
• beim BSB sind diese Gruppen durch K5 (Kleingruppe 5 TN) gekennzeichnet
• Neben zwei K5- Gruppen sind aktuell 37 Kleingruppen
für schwerstbehinderte Erwachsenen (K7) mit der
Positionsnummer: 604507 zertifiziert
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Definition Schwerstbehinderung
Positionsnummer: 604513
•
Schwerstbehinderte Menschen sind definitorisch grundsätzlich von
schwerbehinderten Menschen abzugrenzen
•
Neben Menschen z.B. mit Blindheit, Doppelamputation, Hirnverletzung und
schweren Lähmungen kommen für diese Kleingruppen auch andere
schwerstbehinderte Kinder in Betracht
•
Voraussetzung ist ein erhöhter Hilfebedarf
•
Zuordnung allein über die Verordnung ist nicht möglich
•
Pflegestufe und der Grad der Behinderung mit dem Merkmal „H“ helfen bei der
Orientierung
•
Ggf. Abstimmung dem/der betreuenden Arzt/Ärztin der
Rehabilitationssportgruppe und der jeweiligen Krankenkasse
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Positionsnummer: 604513
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Antrag auf Anerkennung
Der Hauptantrag besteht aus:
• Formular E - Erklärung zum Antrag
• Formular AN - Antrag
• Formular AP - Ansprechpartner
Der Verlängerungsantrag besteht aus:
• Formular VL - Verlängerungsantrag
• Ggf. Korrekturliste
Ebenfalls ausfüllen, zum Verbleib im Verein:
• Formular ÜL - Übungsleiter
• Formular M - Mediziner
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Antrag auf Anerkennung – Homepage
http://www.sportreha.berlin
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Was bleibt gleich?
Beratungsprotokoll
DBS-Beratungsprotokoll: Es besteht weiterhin eine Dokumentationspflicht
bei der Beratung von Teilnehmer am Rehasport.
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Was bleibt gleich?
Teilnahmebestätigung Ersatzkassen
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Was bleibt gleich?
Teilnahmebestätigung Primärkassen
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Wichtiges zur IK- Nummer
Das IK (Institutionskennzeichen) ist ein eindeutiges Merkmal für die Abrechnung
medizinischer und rehabilitativer Leistungen mit den Trägern der
Sozialversicherung.
•
ohne IK keine Abrechnung
•
Verein kann mehrere IK-Nummern haben und beim BSB hinterlegen (Zuordnung
zum Angebot)
•
vdek prüft vermehrt die Daten, die bei der Arge IK hinterlegt sind (muss mit den
Daten, die beim BSB hinterlegt sind, übereinstimmen)
•
bei länderübergreifender Anerkennung: alle Vereine, die Veranstaltungsorte
in anderen Bundesländer haben, benötigen ein IK „vom“ jeweiligen
Bundesland
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Wichtiges zur IK- Nummer
Bei Änderung der IK-Nummer oder Einreichung einer neuen IK-Nummer z.B. für
eine Übungsstätte:
•
•
Meldung an den BSB muss zeitnah sein, da dieser die Angebote mit der alten IK
bei den Ersatzkassen abmelden muss
Angebote werden vom BSB wieder angemeldet mit der neuen IK (Übergang ist
fließend)
• Folgen für den Verein:
Zwischenabrechnung mit der alten IKNummer ist notwendig!!!!
Alle Leistungen, die bis zum Abmeldedatum der alten IK erbracht
wurden, müssen mit der alten IK abgerechnet werden. Erst dann kann
problemlos mit der neuen IK Nummer abgerechnet werden.
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zur Situation Angebote im Wasser
Die Situation der Angebote im Wasser bleibt weiterhin
angespannt. Die neue Vergütungsvereinbarung löst
nicht das Problem.
Thementisch Wasser 2016 ist in Planung, um
weitere Strategien zu entwickeln!
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Rehabilitationssport 2016
Fragen, Feedback und Anregungen von den
Vereinen aus den einzelnen Veranstaltungen
Veranstaltungen!
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Fragen zu den neuen
Positionsnummern!
1. Müssen bestehende Gruppen für Kinder neu beantragt werden?
Nein! Wichtig aber ist, dass der BSB in Kenntnis gesetzt wird. Der
Vermerk Kindergruppe bis 14 Teilnehmer auf der Korrekturliste ist
ausreichend.
2. Gibt es Fortbildungen im Bereich Rehasport für Kinder?
Ja, neben der Fortbildung „Rehasport für Kinder (B 16- F24)“ sind im
Lehrgangsplan 2016 weitere Berliner Fortbildungen, die geeignet sind für die
Zielgruppe Kinder. Bei steigendem Bedarf wird der BSB mehr Fortbildungen
für 2017 planen.
3. Wenn ein Kind den verordneten Rehasport mit 13 Jahren beginnt und
dann 14 Jahre alt wird, welcher Satz darf abgerechnet werden?
Maßgeblich ist das Alter am Tag der Ausstellung der ärztlichen
Verordnung (Muster 56).
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Fragen zur Abrechnung!
1. Wie werden Verordnungen/Leistungen abgerechnet die vor dem 01.01.2016
angefangen wurden?
Wenn keine Zwischenabrechnung gemacht wurde, werden alle Leistungen bis
zum 31.12.2015 mit dem alten Vergütungssatz abgerechnet. Ab dem
01.01.2016 werden die Leistungen mit den neuen Vergütungen abgerechnet
und entsprechend die Endsumme gebildet.
2. Ist davon auszugehen, dass Rechenzentren ab dem 01.01.2016 die neuen
Vergütungen abrechnen?
Rechenzentren rechnen den erhöhten Satz ab sobald sie diesen haben inkl. der
Tarifkennzeichen. Sie erhalten die Verträge nicht vom Kostenträger, da sie kein
Vertragspartner sind. Es wird auf die Verbände und Leistungserbringer
verwiesen. Vom BSB bereits informiert: Schweriner Rechenzentrum, Optadata
3. Wie häufig ist eine Zwischenrechnung möglich? Sind feste Zeiträume
vorgegeben?
Befindet sich in Klärung!
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Verschiedenes
DBS Beratungsprotokoll
Empfehlung zum Umgang bei Menschen mit geistiger Behinderung:
Alle unterschreiben selbst auf dem Formular wenn möglich (ggf. mit Initialen).
Auf dem Formular wird die geistige Behinderung vermerkt. Das Protokoll dem
gesetzlichen Vertreter vorzeigen/zusenden und ebenfalls unterschreiben lassen.
Audits vom Kostenträger
Nach aktuellem Kenntnisstand haben Kostenträger in Berlin noch keine Audits bei
BSB- Mitgliedern durchgeführt. Dies ist jedoch möglich. Der BSB bittet um
Informationen/ Rückmeldung sollte ein Audit von einem Kostenträger
durchgeführt werden.
Vereine können aktuell drei Vereinsmailadressen beim BSB hinterlegen, um
wichtige und aktuelle Informationen zu erhalten.
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Anregungen von Vereinen
• Der BSB wird gebeten einen übersichtlichen Download-Bereich auf
der Homepage für Rehasport-Unterlagen einzurichten.
 Diesen Vorschlag nehmen wir gerne auf und bemühen uns um eine
zeitnahe technische Umsetzung.
• Ein regelmäßiges Jourfix zum Thema Rehasport wird gewünscht.
 Auch diesen Vorschlag nehmen wir gerne auf. Über weitere
Entwicklungen dazu halten wir sie auf dem laufenden.
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Zum Abschluss….
….bedanken
wir uns bei Herzhaus Reha-Sport e.V., beim
ViVental (Rehazentrum Westend) und beim Zentrum für
Gesundheitssport – ZGS e.V. für das Bereitstellen der
Veranstaltungsräume.
…bedanken wir uns bei allen Mitgliedern für die
konstruktive und aktive Teilnahme!
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