Zeitvorsorge St.Gallen – Solidarität zwischen dem dritten und vierten

Zeitvorsorge St.Gallen – Solidarität zwischen dem dritten und vierten Lebensalter Erstellt durch: Priska Muggli, Geschäftsführerin Stiftung Zeitvorsorge Adresse Stiftung Zeitvorsorge Marktplatz 24 9000 St.Gallen [email protected] 071 224 07 67 Erstellt am: 30.April 2015 Eingereicht am: 07.Mai 2015 Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG .................................................................................................................................................................................. 3 1.1 DAS PRINZIP DER ZEITVORSORGE ................................................................................................................................................ 3 2. AUSGANGSLAGE .......................................................................................................................................................................... 3 2.1 2.2 2.3 2.4 VORGESCHICHTE ....................................................................................................................................................................... 3 ZIELSETZUNGEN DES ZEITVORSORGESYSTEMS ST.GALLEN .............................................................................................................. 4 ROLLEN UND FUNKTIONEN IM ZEITVORSORGESYSTEM .................................................................................................................. 5 DER NUTZEN DER ANSPRUCHSGRUPPEN ..................................................................................................................................... 5 3. NEUARTIGKEIT DES PROJEKTS .................................................................................................................................................... 7 4. GENERALISIERBARKEIT ................................................................................................................................................................ 7 5. RAHMENBEDINGUNGEN FÜR ZEITVORSORGENDE .................................................................................................................. 7 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 5.9 5.10 ZEITVORSORGER ODER ZEITVORSORGERIN WERDEN KANN, WER … ................................................................................................. 7 WAS TUN ZEITVORSORGENDE? .................................................................................................................................................. 8 MAXIMALES ANSPARVOLUMEN ................................................................................................................................................. 8 WEGZUG AUS DER STADT ST.GALLEN ......................................................................................................................................... 8 TODESFALL ............................................................................................................................................................................... 8 NICHT-­‐ÜBERTRAGBARKEIT VON ZEITGUTHABEN ........................................................................................................................... 8 PAARKONTO ............................................................................................................................................................................ 8 BEZIEHUNG ZWISCHEN EINSATZORGANISATION UND ZEITVORSORGER/IN ........................................................................................ 9 ZEITVORSORGENDE UND ANGEHÖRIGENBETREUUNG .................................................................................................................... 9 SOZIALFONDS DER STIFTUNG ZEITVORSORGE ............................................................................................................................... 9 6. AKTUELLER PROJEKTSTAND ........................................................................................................................................................ 9 6.1 6.2 6.3 6.4 GEWINNUNG WEITERER EINSATZORGANISATIONEN ...................................................................................................................... 9 GEWINNUNG VON ZEITVORSORGENDEN .................................................................................................................................. 10 DIE ZEITVORSORGE BEKANNT MACHEN .................................................................................................................................... 10 PROZESSABLAUF .................................................................................................................................................................... 11 7. AUSBLICK UND ERFOLGSMESSUNG ......................................................................................................................................... 11 8. ANHANG: OPERATIVE UMSETZUNG ........................................................................................................................................ 12 8.1 8.2 8.3 8.4 8.5 8.6 8.7 P ROJEKTORGANISATION ................................................................................................................................................. 12 PROJEKTLEITUNG ................................................................................................................................................................... 12 DIE VIER PROJEKTPHASEN IM UMSETZUNGSPROZESS ................................................................................................................. 12 ANALYSEPHASE ...................................................................................................................................................................... 12 VORBEREITUNGSPHASE .......................................................................................................................................................... 12 TESTPHASE ............................................................................................................................................................................ 13 STARTPHASE ......................................................................................................................................................................... 13 9. ANHANG: FINANZIERUNG/BUDGET ........................................................................................................................................ 13 10. ANHANG: STIFTUNG ZEITVORSORGE, ORGANISATION .......................................................................................................... 14 Solidarität zwischen dem dritten und vierten Lebensalter
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1. Einleitung Das System der Altersvorsorge wird aufgrund der demografischen Entwicklung auch in der Schweiz in den kommenden Jahrzehnten vor grosse Herausforderungen gestellt. Einerseits stehen sowohl umlage-­‐ als auch kapitalfinanzierte Systeme grossen Problemen gegenüber: Im AHV-­‐Bereich ist es die Alterung der Bevölkerung, in der beruflichen Vorsorge die Ungewissheit der Finanzmarktentwicklungen, welche Anlass zu Sorge geben. Anderseits ist fraglich, ob auch in zwanzig oder dreissig Jahren für den erhöhten Betreuungsbedarf einer al-­‐
ternden Bevölkerung noch ausreichend Personal und finanzielle Mittel der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen werden. Dem allgemeinen Trend der demografischen Alterung folgend, gehen die Prognosen zur Bevölkerungsentwick-­‐
lung in der Stadt St.Gallen von einer deutlichen Zunahme der Personen in der Nacherwerbsphase aus. Diese Entwicklung geht einerseits zurück auf die zahlenmässig starke Kohorte der Babyboomer (Geburtsjahrgänge 1940 bis 1965), die innerhalb der nächsten zwanzig Jahre alle ins Pensionsalter eingetreten sein werden bzw. bereits heute pensioniert sind, und anderseits auf die erhöhte Lebenserwartung aufgrund der verbesserten Lebens-­‐ und Arbeitsbedingungen und des medizinischen Fortschritts. Dies zeigt sich besonders deutlich bei den Hochaltrigen: Bei der Gruppe der über 80-­‐Jährigen wird innerhalb von zwanzig Jahren mit einem Zuwachs von 21 Prozent gerechnet, während die Gruppe der 65-­‐ bis 79-­‐Jährigen in der gleichen Zeitspanne um 19,6 Prozent anwachsen soll. Der Anteil der Personen in der Nacherwerbsphase an der Gesamtbevölkerung soll bis 2028 von knapp 18 auf 21,5 Prozent ansteigen. In absoluten Zahlen werden die über 65-­‐Jährigen um 2028 geschätzt eine rund 15'000 Personen starke Gruppe bilden. Ein grosses Potenzial also, das es zu nutzen gilt. Das Zeitvorsorgemodell kann einen Beitrag zur Lösung dieser Herausforderungen leisten. 1.1
Das Prinzip der Zeitvorsorge Das St.Galler Zeitvorsorgemodell ist als Zeitgutschriftensystem zur Betreuung und Unterstützung hilfsbedürftiger älterer Menschen konzipiert. Leistungsfähige Rentnerinnen und Rentner sollen im Austausch gegen Zeitgutschriften aktiv werden. Die angesparten Zeitguthaben können sie später gegen entsprechende Leistungen eintauschen. Das Hauptziel der Zeitvorsorge besteht darin, älteren Menschen zu ermöglichen, länger selbstbestimmt zu Hause zu leben. Die Betreuungsleistungen der Zeitvorsorge sollen die Lebensqualität erhöhen, aber auch pflegende und betreuende Ange-­‐
hörige entlasten. Pflegerische Leistungen gehören hingegen nicht in die Zeitvorsorge, sondern in professionelle Hände. Als Zeitvorsorgende angesprochen sind Menschen im Pensionsalter, die in der Stadt St.Gallen wohnen, selber geistig und körperlich fit sind und über etwas Zeit verfügen, die sie gern für andere Menschen einsetzen. 2. Ausgangslage 2.1
Vorgeschichte Anlässlich seines Medientreffens unter dem Motto „Zeit und Politik“ hat der damalige Bundesrat Pascal Couchepin 2007 in der Schweizer Öffentlichkeit erstmals prominent die Frage aufgeworfen, inwieweit Zeit-­‐
tausch eine sinnvolle Ergänzung der Absicherung im Alter sein könnte. 2008 wurde das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) beauftragt eine Studie zu diesem Thema in Auftrag zu geben. Diese wurde vom Büro für arbeits-­‐ und sozialpolitische Studien (BASS) erarbeitet und im Bericht „Zeitgutschriften für die Begleitung, Betreuung und/oder Pflege von älteren Menschen“ dokumentiert. Das BSV gelangte 2009 mit der Anfrage an die Stadt St.Gallen, ob Interesse an einer Erarbeitung einer Mach-­‐
barkeitsstudie im Hinblick auf ein kommunales Pilotprojekt bestehe. Der St.Galler Stadtrat beauftragte die Jochum-­‐Müller OG, A-­‐Dornbirn, mit der Erstellung einer an die lokalen Gegebenheiten angepassten Machbar-­‐
keitsstudie für ein Zeitvorsorgesystem. Solidarität zwischen dem dritten und vierten Lebensalter
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Am 12. Juni 2012 gab das St.Galler Stadtparlament grünes Licht für die Umsetzung des St.Galler Zeitvorsorge-­‐
systems. Im Dezember desselben Jahres wurde die Stiftung Zeitvorsorge unter der Mitwirkung des Kantons, der lokalen Kirchgemeinden, der Frauenzentrale, des Schweizerischen Roten Kreuzes und den kantonalen Dachor-­‐
ganisationen von Pro Senectute und Spitex gegründet. Im August 2013 erfolgte die Aufnahme des operativen Geschäfts. 2.2
Zielsetzungen des Zeitvorsorgesystems St.Gallen Mit der Zeitvorsorge verfolgt die Stadt St.Gallen sowohl übergeordnete sozialpolitische Ziele im Zusammen-­‐
hang mit den gesetzlichen Versorgungsaufträgen in der ambulanten und stationären Altershilfe einerseits und des bürgerschaftlichen Engagements und der Freiwilligenarbeit anderseits. Die Zeitvorsorge soll einen Beitrag leisten, die demografischen Herausforderungen im Bereich der Hilfe und Betreuung im Alter quantitativ und finanziell zu bewältigen. Gesellschaftliche Ziele •
Entlastung der Gesellschaft durch Rückführung gewisser Unterstützungsleistungen aus dem entlohn-­‐
ten System zurück ins nicht-­‐kommerzielle Laiensystem, vergleichbar mit der früher stärker vorhande-­‐
nen innerfamiliären und nachbarschaftlichen Hilfe („das Dorf in die Stadt zurückholen“); •
Förderung und Aktivierung des nicht-­‐monetär abgegoltenen Engagements von Menschen im Pensi-­‐
onsalter zu Gunsten hilfs-­‐ und pflegebedürftiger alter und hochbetagter Personen, unter Nutzung des Zeitvorsorgemodells (Zeittausch, Leistung auf Gegenseitigkeit); •
Wertschätzung und Sichtbarmachen der Leistungen älterer Menschen; •
Förderung und Stärkung der sozialen Beziehungen zwischen Personen, die zu den Zielgruppen des Pro-­‐
jekts gehören; •
Stärkung der Generationenbeziehungen •
Förderung der Selbstverantwortung und der praktischen Umsetzung des Vorsorgegedankens in der Bevölkerung. Strategische Ziele •
Schaffung von Strukturen, die dem demografischen Wandel Rechnung tragen, um die Versorgungssi-­‐
cherheit sowie die Leistungsfähigkeit der professionellen Anbieter von Leistungen der Altershilfe si-­‐
cherzustellen; •
Stärkung der Netzwerke der formellen und informellen Freiwilligenarbeit, mit Fokus auf die hilfs-­‐ und pflegebedürftigen älteren Personen; •
Gewährleistung der Versorgungsaufträge in der Langzeitpflege, indem den professionellen Leistungs-­‐
erbringern (Spitex, Pflegeheime) ermöglicht wird, sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren und das knapper werdende Fachpersonal optimal einzusetzen; •
Dämpfung des demografisch bedingten Kostenwachstums in der ambulanten und stationären Betag-­‐
tenhilfe; •
Wirksame Entlastung pflegender und betreuender Angehöriger; •
Verzögerung und Vermeidung von Heimeintritten durch Ausbau der Angebote und Unterstützungsleis-­‐
tungen im ambulanten Bereich. Solidarität zwischen dem dritten und vierten Lebensalter
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2.3
Rollen und Funktionen im Zeitvorsorgesystem Im folgenden Abschnitt werden die verschiedenen Anspruchsgruppen und deren Rollen im Zeitvorsorgesystem erläutert. Anspruchsgruppe Stadt St.Gallen Stiftungsrat Zeitvorsorgende Leistungsbeziehende Funktion • Initiantin, Gründerin und wichtigste Trägerin der Stiftung Zeitvorsorge. •
Unterhält mit der Stiftung Zeitvorsorge einen Leistungsauftrag zum Aufbau und Betrieb eines Zeittauschsystems im Altersbereich. Abgeltung durch einen jährlichen Betriebsbeitrag. •
Garantiert die Einlösbarkeit der angesparten Zeitgutschriften bis zu einem Betrag von maximal CHF 3,4 Mio. (Besicherungsfunktion). Strategisches Führungsorgan der Stiftung Zeitvorsorge: •
Setzt die Rahmenbedingungen. •
Überwacht die Erreichung der anzustrebenden Ziele. Personen, die das 60ste Altersjahr erreicht haben bzw. im Pensionsalter sind und je nach Fähigkeiten und Neigungen ihre Lebenserfahrung und Leistungsangebote vor allem für die 4. Generation (fragiles, abhängiges Alter) erbringen. Sie definieren ihr persönliches Leistungsangebot. •
Sie melden sich bei einem oder mehreren Leistungserbringern oder registrieren sich auf der Webseite der Zeitvorsorge. •
Sie sind bereit, sich bei Bedarf spezialisiertes Wissen anzueignen (Besuch von orga-­‐
nisationsinternen oder -­‐übergreifenden Schulungen und Kursen). •
Sie erwerben sich Anrecht auf Leistungen im Umfang ihrer angesparten Stunden-­‐
guthaben, jedoch maximal 750 Stunden. •
Sie können ihre Stundenguthaben später bei eigenem Bedarf im Direkttausch mit anderen Zeitvorsorgenden 1:1 einlösen. Sind in der Regel betagte und hochbetagte Personen, die weiterhin zu Hause leben möchten oder in einer stationären Einrichtung leben und dort unterstützende Leistungen benötigen: Leistungsbeziehende in der Startphase profitieren von der Gunst der Stunde, weil sie mangels eigener angesparter Zeitguthaben Zeitvorsorgeleistungen ohne Gegenleistung beziehen können (ähnlich wie beim Start der AHV). Spätere Leistungsbeziehende sind ehemalige aktive Zeitvorsorgende, die mit ihren angesparten Stunden „bezahlen“, d.h. sie tauschen selbst angesparte Stunden gegen Leistungen neuer Zeitvorsorgender ein. Koordinationsgremium 2.4
•
Vertreter/innen von Einsatzorganisationen bilden gemeinsam mit der Geschäftsstel-­‐
le ein Gremium, in dem die operative Umsetzung der Zeitvorsorge hinsichtlich der Abläufe und Einsatzgebiete reflektiert und abgestimmt wird. •
Dieses Gremium hat beratende Funktion und trifft sich regelmässig. Der Nutzen der Anspruchsgruppen Es ist wichtig, dass für alle Beteiligten die Nutzenfrage geklärt ist. In der folgenden Darstellung wird sichtbar, welcher Nut-­‐
zen das Zeitvorsorgesystem den verschiedenen Akteuren bietet: Solidarität zwischen dem dritten und vierten Lebensalter
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Nutzen für wen Nutzen wodurch Gemeinwesen •
Unterstützung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“. •
Stimulierung sozialer Austauschbeziehungen, insbesondere zwischen den Generati-­‐
onen und im sozialen Nahraum. •
Wertschätzung des gesellschaftlichen Beitrags, den Menschen auch nach Abschluss ihres Berufslebens leisten können. •
Erschliessung von brachliegendem Potenzial (Kompetenzen, Zeit, Tatkraft, Wunsch nach sozialer Teilhabe) in der Nacherwerbsphase. •
Entlastung pflegender und betreuender Angehörigkeit (Nachhaltigkeit der innerfa-­‐
miliären Betreuungsleistungen sicherstellen). •
Entlastung der professionellen Leistungserbringer angesichts der sich verschärfen-­‐
den Personalknappheit im Gesundheits-­‐ und Sozialwesen. •
Kostendämpfendes Versorgungselement angesichts der demografischen Heraus-­‐
forderungen. •
Zeittausch als Kontrapunkt zu einer vom monetären Austausch geprägten Gesell-­‐
schaft. Einsatzorganisationen / Frei-­‐
willigennetzwerke •
Stärkung der eigenen Position am Markt durch bedarfsgerechte Ergänzung des Leistungsangebots um ein „Laienelement“. •
Aufbrechen des „Zeit ist Geld“-­‐Paradigmas durch Ergänzung um ein Modul „Zeit ist Zeit“. •
Entlastung des knapp verfügbaren Fachpersonals durch den Ausbau der Laientätig-­‐
keit. •
Erleichterte Gewinnung von freiwillig Engagierten durch die Möglichkeit der Zeitvor-­‐
sorge. •
Erweiterung des Spektrums der Freiwilligenarbeit um ein innovatives Angebot, das dem gesellschaftlichen Wandel (Was bekomme ich, wenn ich gebe?) Rechnung trägt. Zeitvorsorgende Leistungsbeziehende •
Zusätzliche Vorsorgemöglichkeit durch selbstverantwortliches Tätigwerden ohne monetären Einsatz. •
Eingebunden sein in ein sinnstiftendes System. •
Erleichterter Einstieg in ein freiwilliges nachberufliches Engagement dank klarer Strukturen. •
Ausbau des eigenen sozialen Netzwerks. •
Garantierte Einlösbarkeit der angesparten Zeitguthaben. •
Steuerbefreite Vorsorge für Leistungen der Hilfe und Betreuung. •
Höhere Verfügbarkeit erschwinglicher Leistungen der Hilfe und Betreuung in einem mittelfristig von Personalknappheit stark betroffenen Segment. •
Mehr Optionen, um den Übertritt in eine stationäre Einrichtung zu verzögern oder sogar zu vermeiden. •
Möglichkeit zum Bezug zusätzlicher Leistungen, für die zwar Bedarf besteht, die aber nicht finanzierbar sind. •
Regelmässige soziale Kontakte und Interaktionen in einer durch abnehmende Mobi-­‐
lität gekennzeichnete Lebensphase. Solidarität zwischen dem dritten und vierten Lebensalter
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3. Neuartigkeit des Projekts Die Einsatzorganisationen wie Kirchengemeinden, Pro Senectute und Spitex spielen in der Zeitvorsorge eine zentrale Rolle, denn sie vermitteln die Einsätze zwischen Zeitvorsorgenden und Leistungsbeziehenden. Die Zeitvorsorge stellt den Einsatz-­‐
organisationen ein neues Anreizsystem zur Verfügung, denn es sollen keine Parallelstrukturen aufgebaut werden und bestehende Angebote sollen nicht konkurrenziert werden. Das Ziel besteht viel mehr darin, die Einsatzorganisationen in ihren gemeinnützigen Zielsetzungen durch ein neues Anreizsystem zu stärken und für sie neue und engagierte Mitmen-­‐
schen zu gewinnen, die sich als Zeitvorsorgende auf sinnvolle Weise für einen guten Zweck in ihrem näheren Umfeld ein-­‐
setzen wollen. Eine Schlüsselrolle hat die Stadt St.Gallen übernommen, indem sie einerseits einen jährlichen Betriebsbeitrag für die Ge-­‐
schäftsstelle bewilligt und anderseits eine finanzielle Garantie gesprochen hat (Besicherung). Die Besicherung würde aktu-­‐
ell, falls in späteren Jahren keine neuen Zeitvorsorgenden mehr gefunden werden könnten und Betreuungsleistungen auf den Markt eingekauft werden müssten, damit angesparte Zeitguthaben tatsächlich gegen Leistungen eingetauscht werden können. Mit diesem starken Engagement bringt die Stadt klar zum Ausdruck, dass sie die Zeitvorsorge als wichtigen strate-­‐
gischen Baustein ihrer Alters-­‐ und Generationenpolitik betrachtet. Die Zeitvorsorge-­‐Idee ist nicht nur in St.Gallen aktuell – auch andere Gemeinwesen, NPOs und Bürgerinitiativen im In-­‐ und Ausland interessieren sich dafür und entwickeln ähnliche Ansätze. Das St.Galler Modell unterscheidet sich von diesen ande-­‐
ren Zeitvorsorge-­‐Modellen insbesondere durch die garantierte Einlösbarkeit der ansparten Stunden, durch ein klares Commitment der öffentlichen Hand und durch den starken Einbezug der bereits aktiven und etablierten Einsatzorganisati-­‐
onen im Altersbereich. 4. Generalisierbarkeit Die Stiftung beabsichtigt über die Umsetzung in der Stadt St.Gallen hinaus mittelfristig eine kantonale Ausweitung des Zeitvorsorgesystems sowie eine generelle geografische Expansion. Interessierten Gemeinden, die sich einen Anschluss ans Zeitvorsorgesystem überlegen, soll das gewonnene Erfahrungswissen als Umsetzungsbegleitung, zusammen mit einem Dienstleistungspaket für die rückwärtigen Prozesse (Zeitbank), angeboten werden. Nützlich – für beide Seiten – könnte auch eine engere Zusammenarbeit mit dem Verein KISS sein. Dieser verfolgt ähnliche Ziele wie die Zeitvorsorge St.Gallen, unterscheidet sich aber in einigen wesentlichen Merkmalen (Zielgruppen, Besicherung der angesparten Zeitguthaben, Kooperation mit bestehenden Akteuren im Sozialbereich), vom St.Galler Modell. 5. Rahmenbedingungen für Zeitvorsorgende Die folgenden Ausführungen zeigen auf, was in verschiedenen Situationen passiert: • Überschreitung des maximal ansparbaren Zeitvolumens • Umgang mit dem Zeitkonto bei Todesfall/Wegzug • Übertragbarkeit der Zeitguthaben • Möglichkeit eines Paarkontos • Beziehung zwischen Organisation und Zeitvorsorgendem. Des Weiteren werden Fragen geklärt, die immer wieder auftauchen: Warum die Betreuung von Angehörigen nicht im Zeitvorsorgemodell vorgesehen ist, wofür der Sozialfonds benötigt wird und wie die Qualität der von Zeitvorsorgenden geleisteten Einsätze sichergestellt werden kann. 5.1
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Zeitvorsorger oder Zeitvorsorgerin werden kann, wer … … in der Stadt St.Gallen wohnhaft ist (regionale Einschränkung), … das 60ste Altersjahr erreicht hat bzw. im Pensionsalter ist, … Freude hat, Menschen zu begleiten, … Leistungsangebote macht, die sich dem Zeitvorsorge-­‐Leistungskatalog zuordnen lassen, … selber körperlich und geistig fit ist, … über genügend Zeit verfügt, Solidarität zwischen dem dritten und vierten Lebensalter
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… einen Sinn darin sieht, auf nicht-­‐monetärem Weg „Betreuungszeit“ für sich selber anzusparen, … bereit ist, sich von einer Einsatzorganisation oder einem angeschlossenen Freiwilligennetzwerk vermitteln zu lassen (Pro Senectute, ref. Kirchgemeinde, Spitex...), … bereit ist, sich persönlich fortzubilden (Qualität). Idealerweise sind alle der aufgeführten Kriterien erfüllt. Es gibt keine obere Altersbeschränkung, um als Zeitvorsorgende/r aktiv zu werden. 5.2
Was tun Zeitvorsorgende? Zeitvorsogende erbringen in der Regel Leistungen in der Begleitung und Betreuung von älteren Menschen. Diese Aktivitä-­‐
ten lassen sich in folgende Bereiche gliedern: • Administrative Hilfe • Handwerkliche Hilfe • Fahrdienste / Begleitungen • Freizeit/Geselliges • Hilfe im Haushalt • Hilfe beim Kochen und Essen • Entlastung pflegender Angehöriger • Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen 5.3
Maximales Ansparvolumen Die Zeitvorsogenden können auf ihrem Konto bis maximal 750 Stunden Zeitguthaben ansparen. Darüber hinaus geleistete Stunden werden zunächst gutgeschrieben. Per Jahresende werden die überschüssigen Stunden jedoch abgeschöpft und in den Sozialfonds der Stiftung Zeitvorsorge übertragen. Die Zeitvorsorgenden können –Zugang zum Internet vorausgesetzt – jederzeit Einsicht in ihr Zeitkonto nehmen. Alle Zeitvorsorgenden erhalten jeweils im Januar per Post einen Kontoauszug per 31. Dezember. 5.4
Wegzug aus der Stadt St.Gallen Beim definitiven Wegzug aus dem Einzugsgebiet der Stiftung Zeitvorsorge (zurzeit beschränkt sich dieses auf die Stadt St.Gallen) verfallen die angesparten Stunden und werden dem Sozialfonds der Stiftung Zeitvorsorge gutgeschrieben. Aus steuerrechtlichen Gründen können Zeitguthaben nicht an Dritte verschenkt werden. 5.5
Todesfall Im Todesfall verfallen die angesparten Stunden und werden dem Sozialfonds der Stiftung Zeitvorsorge gutgeschrieben. Aus steuerrechtlichen Gründen können Zeitguthaben nicht vererbt werden. 5.6
Nicht-­‐Übertragbarkeit von Zeitguthaben Zeitguthaben sind nicht übertragbar und nicht handelbar. Sie können gegen Leistungen eingetauscht werden. 5.7
Paarkonto Ehepaare und eingetragene Partnerschaften haben die Möglichkeit, ein Paarkonto zu eröffnen (ein User für zwei Perso-­‐
nen). Auf diesem können bis zu 1‘500 Stunden angespart werden. Die angesparten Zeitguthaben können vom betreffen-­‐
den Haushalt nach eigenem Gutdünken eingelöst werden. Eine Auflösung der Partnerschaft (Scheidung) hat die hälftige Aufteilung der angesparten Stunden auf zwei Einzelkonti zur Folge. Beim Tod eines Partners werden alle Stunden, die das Limit für Einzelpersonen (750 Std.) übersteigen, dem Sozialfonds der Stiftung Zeitvorsorge gutgeschrieben. Solidarität zwischen dem dritten und vierten Lebensalter
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5.8
Beziehung zwischen Einsatzorganisation und Zeitvorsorger/in Die Einsatzorganisation bestimmt aus ihren Reihen eine für die Zeitvorsorge zuständige Person (Zeitvorsorge-­‐
Beauftragte/r). Diese nimmt die Anliegen der Zeitvorsorgenden auf und unterstützt sie, wenn es Anliegen und Fragen gibt. Der/die Zeitvorsorge-­‐Beauftragte ist zugleich das Bindeglied der Einsatzorganisation zur Geschäftsstelle Zeitvorsorge. Aktive Zeitvorsorgende werden als organisationszugehörig angesehen. Sie werden von „ihrer“ Einsatzorganisation in ihre Aufgabe eingeführt und begleitet. 5.9
Zeitvorsorgende und Angehörigenbetreuung Innerfamiliäre Hilfeleistungen und Angehörigenpflege fallen nicht unter die Zeitvorsorge, da innerhalb von Partnerschaft und Familie andere Austauschmechanismen (intergenerationelle Hilfeleistungen im Lebenszyklus, Erbrecht, Schenkungen etc.) zur Verfügung stehen. Die Zeitvorsorge soll nicht bisheriges Engagement ersetzten, sondern subsidiär dort zum Tragen kommen, wo Lücken bestehen, etwa bei der Entlastung pflegender Angehöriger. 5.10
Sozialfonds der Stiftung Zeitvorsorge Der Sozialfonds wird entsprechend der statutarischen Zweckbestimmung der Stiftung Zeitvorsorge gemeinnützig einge-­‐
setzt. Es handelt sich dabei um Zeitguthaben, nicht um Geld. Mit dem Sozialfonds werden soziale Austauschbeziehungen gefördert sowie praktische Hilfe-­‐ und Unterstützungsleistungen, insbesondere zwischen der dritten und vierten Generati-­‐
on. Stunden aus dem Sozialfonds kommen einerseits Gruppenaktivitäten wie z.B. Mittagstischen zu Gute, wo der bilaterale Stundentausch zwischen zwei Individuen (ein Zeitvorsorger/eine Zeitvorsorgerin steht einer leistungsbeziehenden Person gegenüber) nicht zum Tragen kommt, die aber trotzdem massgeblich dazu beitragen, einen längeren Verbleib im eigenen Haushalt zu ermöglichen. Sie können aber auch gezielt zu Gunsten von Einzelpersonen, Paarhaushalten oder Familien mit Unterstützungsbedarf eingesetzt werden, die aber nicht über eigene Zeitguthaben verfügen. Mögliche Situationen und Einsatzzwecke sind zum Beispiel: •
die Entlastung von Personen in Notlagen (i.d.R. auf Antrag von Einsatzorganisationen). •
zu Gunsten von Patient/innen beim Spitalaustritt, etwa um Nachbarn zu entschädigen, die mit Handreichungen dazu beitragen, dass die Person zu Hause wieder Tritt fassen kann). Der Sozialfonds wird aus verschiedenen Quellen gespeist. Dazu zählen insbesondere: •
Stundenüberschüsse von Zeitvorsorgenden, die über das Limit von 750 Stunden hinaus Zeitguthaben angespart haben (Kontoübertrag per Jahresende). •
Stundenguthaben von verstorbenen Kontoinhaber/innen. •
Stundenguthaben von definitiv aus dem Einzugsgebiet der Zeitvorsorge weggezogenen Kontoinhaber/innen. 6. Aktueller Projektstand Seit Mitte 2014 stehen folgende Aktivitäten im Zentrum: • Gewinnung von weiteren Einsatzorganisationen • Gewinnung von möglichen Leistungsbeziehenden bez. Schaffung von Einsatzgelegenheiten • Gewinnung von weiteren Zeitvorsorgenden • Installation des regelmässigen Erfahrungsaustauschs mit den beteiligen Einsatzorganisationen • Verfeinerung / Anpassung der Prozessabläufe 6.1
Gewinnung weiterer Einsatzorganisationen Die Gewinnung von weiteren Einsatzorganisationen ist ein wichtiger Schwerpunkt. Neben der Spitex Centrum – Stadt Spitex, der Pro Senectute Regionalstelle St.Gallen und der Evang.-­‐ref. Kirchgemeinde Straubenzell konnte der Fahrdienst des Schweizerischen Roten Kreuzes, der Hospiz-­‐Dienst St.Gallen, die Evang.-­‐ref. Kirchgemeinde Centrum sowie die drei Solidarität zwischen dem dritten und vierten Lebensalter
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katholischen Sozialdienste in der Stadt St.Gallen hinzugewonnen werden. Insgesamt engagieren sich heute neun Einsatzor-­‐
ganisationen im Rahmen der Zeitvorsorge. Die Zusammenarbeit mit den Einsatzorganisationen ist von grosser Bedeutung. Ihre Aufgabe im Umsetzungsprozess be-­‐
steht vor allem darin, mögliche Leistungsbezüger/innen zu identifizieren und zu melden, damit interessierte Zeitvorsorgen-­‐
de in Einsätze vermittelt werden können. Der Erfahrungsaustausch zwischen den Einsatzorganisationen und der Geschäftsführerin Zeitvorsorge fand quartalweise statt, um konkrete Anliegen, Schwierigkeiten oder Herausforderungen gemeinsam zu besprechen und nach Lösungen zu suchen. 6.2
Gewinnung von Zeitvorsorgenden Der Auftrag zur Gewinnung neuer Zeitvorsorgender liegt primär bei der Geschäftsstelle. Per Ende März 2015 konnten total 50 im Rahmen der Zeitvorsorge engagierte Personen gezählt werden. Weitere 7 waren mit Status „Interessierte/r“ gemel-­‐
det. Auf der Seite der Leistungsbeziehenden wurden per Ende März 2015 35 Personen gezählt. Teilnehmende Frauen Männer Total Angesparte Stunden 31 2 26 19 5 9 50 7 35 2`417h Aktive Zeitvorsorgende Interessierte Zeitvorsorgende Leistungsbeziehende ohne Stun-­‐
den Von 31 Frauen und 19 Männer wurden rund 2`417 Einsatzstunden geleistet. Noch sind die Frauen in der Überzahl. Den-­‐
noch stösst das Zeitvorsorgemodell auch bei Männern auf grosses Interesse. Männer lassen sich in der Regel weniger ein-­‐
fach vermitteln als Frauen. Dies wird bei der Anzahl der interessierten Zeitvorsorgenden gut sichtbar. Interessierte sind diejenigen, die zwar ein Interesse an einem Engagement haben, für die jedoch noch keine Einsatzmöglichkeit gefunden werden konnte. Dafür sind oft zwei Gründe verantwortlich: Einerseits kommen Männer in der Regel mit einem ganz spezi-­‐
fischen Leistungsangebot (z.B. Schneeschaufeln, administrative Tätigkeiten, Fahrdienste), und diese spezifischen Angebote sind zurzeit aufgrund der noch geringen Masse nicht einfach vermittelbar. Anderseits bevorzugen betagte Frauen in der Regel eher eine Frau als Begleiterin. Die Differenz zwischen den aktiven Zeitvorsorgenden und den Leistungsbeziehenden ohne Stunden kommt daher, dass einige Zeitvorsorgende sich im Rahmen von Gemeinschaftsaktivitäten engagieren. Gemeinschaftsaktivitäten zeichnen sich dadurch aus, dass eine Leistung nicht nur einer einzelnen Person sondern verschiedenen Personen gleichzeitig zugute kommt (wie z.B. Mitgestalten des Mittagstisches in der Kirchgemeinde, Fahrdienst des SRKs). 6.3
Die Zeitvorsorge bekannt machen Eine wesentliche Aufgabe der Geschäftsstelle bestand – und besteht heute noch darin -­‐ das Zeitvorsorgemodell in der Stadt St.Gallen bekannt zu machen. Insbesondere bei möglichen Einsatzorganisationen, aber auch in Seniorenvereinigungen und anderen Organisationen wurde die Zeitvorsorge in über sechzehn Referaten in St.Gallen „unter die Leute gebracht“. Darüber hinaus war das Medieninteresse schweizweit sehr gross. Die Vermittlung von Gesprächspartner/innen und die Zusammenarbeit mit den Medien beanspruchte die Geschäftsführerin in beachtlichem Umfang. Zeitungs-­‐ und Radioreportagen, Fernsehbeiträge und Informationsveranstaltungen in der Stadt St.Gallen verhalfen der Zeitvorsorge zu einem nützlichen Bekanntheitsgrad. Nicht zu vergessen sind die aktiven Zeitvorsorgenden, die ihren Be-­‐
kannten und Freunden begeisternd vom Zeitvorsorgemodell erzählen und diese motivieren, ebenfalls mitzuwirken. Die hilfreiche Unterstützung der Netzwerkpartner und „Türöffner“, die immer wieder für Vortragsmöglichkeiten sorgen und somit zur Bekanntmachung des Zeitvorsorgemodells beitrugen, war und ist von grossem Wert. Solidarität zwischen dem dritten und vierten Lebensalter
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6.4
Prozessablauf Interessiert sich eine Einsatzorganisation für die Mitwirkung, definiert sie als erstes ihr Leistungsangebot/ihren Leistungska-­‐
talog. Sie bestimmt individuell, welche Tätigkeiten bei ihr im Rahmen der Zeitvorsorge geleistet werden und welche nicht. Die meisten Einsatzorganisationen verfügen bereits heute über Strukturen im Laienbereich (z.B. die Pro Senectute mit ihrem Besucherdienst, die Kirchgemeinden mit bis zu 200 freiwillig Engagierten, der Hospiz-­‐Dienst mit seinem Begleitange-­‐
bot., der Fahrdienst des SRK mit seinen Fahrerinnen und Fahrern), so dass der Aufbau neuer Strukturen in den meisten Fällen nicht notwendig ist. Sucht die Pro Senectute beispielsweise eine Besucherin für eine Leistungsbezügerin, meldet sie den Bedarf der Geschäfts-­‐
stelle Zeitvorsorge. Diese vermittelt dann eine geeignete Person. Der weitere Prozess liegt in der Folge bei der Einsatzorga-­‐
nisation. Sie führt ein Gespräch mit dem/der interessierten Zeitvorsorgenden und besucht gemeinsam mit diesem/dieser die betreffende Person. Beide Seiten entscheiden sich dann, ob die gegenseitigen Erwartungen zueinander passen und ob die „Chemie“ stimmt. Interessiert sich ein/e Zeitvorsorger/in für eine Aufgabe im Rahmen des Zeitvorsorgesystems, registriert er/sie sich via Webseite Zeitvorsorge. Anschliessend finden der telefonische Erstkontakt und ein Erstgespräch zwischen dem/der Interes-­‐
sent/in und der Geschäftsführerin statt. Dabei soll geklärt werden, bei welcher Einstorganisation er/sie sich einbringen möchte, welche Tätigkeiten von Interesse sind und welche besonderen Anliegen sonst noch relevant sind. In regelmässigen Abständen informiert die Geschäftsführerin die anderen Einsatzorganisationen über das Angebot interes-­‐
sierter Zeitvorsorgenden. 7. Ausblick und Erfolgsmessung Damit sich – wie im Grundmodell der Machbarkeitsstudie (April 2011) angenommen – künftig zwei bis vier Prozent der über 65-­‐jähirgen in der Stadt St.Gallen engagieren, wird es auch in Zukunft grosse Marketinganstrengungen und viel per-­‐
sönlichen Einsatz der Geschäftsstelle brauchen. Beides ist aufwändig und kostenintensiv. Ein anderer wesentlicher Erfolgsfaktor ist die Gewinnung von Einsatzorganisationen. Leider ist es noch nicht gelungen, die drei anderen grossen Spitex-­‐Vereine der Stadt St.Gallen (Spitex West, Spitex St.Gallen-­‐Ost, Spitex Centrum – Notker-­‐Verein) als Einsatzorganisationen zu gewinnen. Die Mitwirkung der Spitex-­‐Vereine ist von grosser strategischer Bedeutung, da diese durch ihre Klientinnen und Klienten unmittelbaren Zugang zu möglichen Einsatzgelegenheiten haben. Die Schaffung von Einsatzgelegenheiten wiederum ist entscheidend, damit Zeitvorsorgende ihre Stundenguthaben äufnen können und somit – in einer späteren Phase des Projekts – ein Zeittausch stattfinden kann. Die erwähnten Spitex-­‐Vereine begründen ihre Zurückhaltung damit, dass sie schon heute sehr viele Aufgaben mit knapper werdenden Ressourcen bewältigen müs-­‐
sen und für zusätzliche Aufwendungen keine freien Kapazitäten hätten. In diesem Zusammenhang wird stiftungsintern ein Entschädigungsmodell für besondere Aufwendungen der Einsatzorganisationen diskutiert. Zurzeit werden Gespräche mit der Alzheimervereinigung St.Gallen sowie mit dem HEKS und den Verantwortlichen von dessen Projekt „Migration und Alter“ geführt. Betrachtet man beispielsweise die Entwicklung und das Fortschreiten der Demenzerkrankungen in der Schweiz, könnten Organisationen wie die Alzheimervereinigung, die heute schon mit freiwillig Engagierten zusammenarbeiten, Interesse am Instrument der Zeitvorsorge haben. Auf das Jahr 2017 hin wird zuhanden des Stadtparlaments die bisherige Umsetzung des Zeitvorsorge-­‐
Vorhabens evaluiert. Die geplante externe Evaluation gliedert sich in zwei Bereiche: Die quantitative Auswer-­‐
tung der vorhandenen Mengendaten (Anzahl Zeitvorsorgende, Anzahl Stundenvolumen, Anzahl Leistungsbe-­‐
ziehende, Art der Tätigkeiten, Kontobewegungen der Zeitguthaben etc.) wird durch qualitative Erhebungen bei den verschiedenen Beteiligten bezüglich Erfahrungen, Nutzen und Auswirkungen der Zeitvorsorge ergänzt. Aufgrund des Evaluationsberichts wird das Stadtparlament über die Fortführung der Zeitvorsorge entscheiden. Solidarität zwischen dem dritten und vierten Lebensalter
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8. Anhang: Operative Umsetzung 8.1
Projektorganisation 8.2
Projektleitung Die Geschäftsführerin der Zeitvorsorge wurde vom Stiftungsrat mit der operativen Umsetzung des Zeitvorsorgesystems beauftragt. In der Rolle der Geschäftsführerin leitete sie das Projekt. 8.3
Die vier Projektphasen im Umsetzungsprozess Die operative Umsetzung des Zeitvorsorgesystems startete im August 2013. Die Projektführung lag bei der Geschäftsfüh-­‐
rung der Stiftung Zeitvorsorge. Die Umsetzung erfolgt in vier Schritten: 1. Analysephase 2.
Vorbereitungsphase 3.
Testphase 4.
Startphase Im folgenden Abschnitt werden die vier Phasen beschrieben. 8.4
Analysephase In der Analysephase wurden mit denjenigen Stiftungsratsmitgliedern Gespräche geführt, deren Herkunftsorganisationen im Rahmen der Zeitvorsorge auch als Leistungserbringer oder Freiwilligennetzwerk aktiv werden wollen. Ziel dieser Ge-­‐
spräche war, eine Vorstellung der Tätigkeiten und Strukturen der betreffenden Organisationen zu gewinnen, die Men-­‐
schen, die dort massgeblich tätig sind, kennenzulernen, Haltungen und allfällige Bedenken dem Zeitvorsorgesystem gegen-­‐
über zu spüren und entgegenzunehmen. Die Gespräche boten ausserdem Gelegenheit, Organisationen für die Testphase anzufragen bzw. zu gewinnen. Diese Phase dauerte von August bis September 2013. 8.5
Vorbereitungsphase An die Analysephase schloss sich die Vorbereitungsphase an, die von folgenden Aktivitäten gekennzeichnet war: •
Abfassung eines Leitfadens für die Testorganisationen (Rollen und Nutzen der verschiedenen Akteure, Organisation der Testphase, Projektaufwand, Projektkosten). •
Definition der Prozesse (Registrierungsprozess, Buchungsprozesse, statistische Auswertungen). Solidarität zwischen dem dritten und vierten Lebensalter
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•
Konfiguration des Time-­‐Banking-­‐Systems Cyclos. •
Erstellung eines Prozesshandbuchs für angeschlossene Leistungserbringer/Freiwilligennetzwerke und Zeitvorsorgende (Cyclos). •
Vorarbeiten für die zu erstellende Website Zeitvorsorge (Gestaltung, Struktur, Content auswählen bzw. erarbeiten, Vorbereitung der Registrierungsprozesse, Einbindung von Cyclos). •
Informationsmaterial sowohl für die Einsatzorganisationen, Leistungsbeziehenden als auch für die Zeitvorsorgenden kreieren (Flyer, Merkblatt). •
Reglemente und formelle Grundlagen vorbereiten (Zusammenarbeitsvereinbarung Stiftung /angeschlossene Leis-­‐
tungserbringer, Rechte und Pflichten von Zeitvorsorgenden, etc.). •
Offene Fragen klären, die sich aus den Gesprächen der Analysephase ergeben haben (Versicherungslösung Zeitvorsor-­‐
gende, Sozialfonfonds, Altersbeschränkung Zeitvorsorgende, Definition der Zielgruppen, Fragen zur Übertragbarkeit von Zeitguthaben, Paarkonten, etc.) Diese Phase dauerte von Oktober bis Dezember 2013. 8.6
Testphase In einer viermonatigen Testphase mit vier unterschiedlichen Testorganisationen sollten Erfahrungen gesammelt werden, die im Hinblick auf die Startphase (Rollout) von zentraler Bedeutung waren. Für die Testphase setzten wir uns folgende Ziele: •
Die Systempraktikabilität ist unter realistischen Bedingungen in vier unterschiedlichen Organisationen erprobt, über-­‐
prüft und zusammen mit den teilnehmenden Organisationen und den involvierten Zeitvorsorgenden ausgewertet. •
Die Auswertung der Tests zeigt, wo im Hinblick auf den Rollout noch Verbesserungs-­‐, Anpassungs-­‐ und Konkretisie-­‐
rungsbedarf besteht. •
Der Zeitaufwand für eine teilnehmende Organisation und für die Geschäftsstelle zur Implementierung der Zeitvorsor-­‐
ge ist abschätzbar. Die Spitex Centrum – Stadt Spitex, die Evang.-­‐ref. Kirchgemeinde Straubenzell, das Pflegeheim St.Otmar und die Pro Senec-­‐
tute Regionalstelle Stadt St. Gallen haben sich an der Testphase beteiligt und diese mitgestaltet. Insgesamt zwölf Zeitvor-­‐
sorgende testeten die Formulare und Prozesse, die Verwaltungsplattform Cyclos sowie die Webseite Zeitvorsorge.ch und berichteten an regelmässig stattfindenden ERFA-­‐Treffen über ihre Erfahrungen. Die Testphase dauerte von Januar bis April 2014. 8.7
Startphase Nach erfolgter Evaluation der Testphase und verschiedenen daraufhin vorgenommenen Anpassungen wurde das Zeitvor-­‐
sorgesystem am 2. Juni 2014 für alle Stadt-­‐St.Gallerinnen und -­‐St.Galler ab 60 Jahren zugänglich gemacht. Die Startphase dauert bis Ende 2017. 9. Anhang: Finanzierung/Budget Während der Einführung des Systems und auch während der gesamten Betriebszeit fallen Betriebskosten (Geschäftsstelle) an. In einem normalen Betriebsjahr belaufen sich diese auf knapp CHF 150`000. In den ersten beiden Aufbaujahren 2013/2014 kamen im Sinne einer Anschubhilfe noch je CHF 75‘000 dazu. Der jährliche Betriebsbeitrag der Stadt ist grund-­‐
sätzlich nicht befristet. Nicht finanziert oder nur teilweise sind die geografische Expansion der Zeitvorsorge in andere Ge-­‐
meinden und Kantone und die Evaluation zuhanden des Stadtparlaments 2017. In der folgenden Tabelle ist das Budget 2015 ersichtlich: Solidarität zwischen dem dritten und vierten Lebensalter
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Aufwand Löhne, Lohnnebenkosten Übriger Personalaufwand Büromaterial, Porti, Telefonie, Büromobiliar Stiftungskosten, Aufsicht Bürokosten Öffentlichkeitsarbeit/ Website Drucksachen, Werbematerial Software Cyclos-­‐Verwaltungsplattform Informatik allgemein Projektbegleitung Sekretariatsunterstützung Versicherungen Total Aufwand Ertrag CHF 108‘100 CHF 4‘180 CHF 2‘000 CHF 1‘000 CHF 10‘000 CHF 10‘000 CHF 6‘000 CHF 1‘000 CHF 1‘000 CHF 4‘000 CHF 2‘500 CHF 2‘000 CHF 151‘780 Betriebsbeitrag der Stadt St.Gallen Vermögensertrag Ertrag aus Spenden etc. Total Ertrag CHF 150‘000 CHF 1‘000 CHF 780 CHF 151‘780 10. Anhang: Stiftung Zeitvorsorge, Organisation Mitstifter Folgende Organisationen haben sich am Stiftungskapital beteiligt: • Stadt St.Gallen • Kanton St.Gallen, Amt für Soziales • Evang.-­‐ref. Kirchgemeinden der Stadt St.Gallen • Katholische Kirchgemeinde der Stadt St.Gallen • Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton St.Gallen • Stiftung Pro Senectute Kanton St.Gallen • Spitex Verband Kanton St.Gallen • Frauenzentrale des Kantons St.Gallen Mitglieder des Stiftungsrates • Reinhold Harringer, Präsident, St.Gallen • Heidi Gstöhl, Vizepräsidentin, Stadt St.Gallen, Amt für Gesellschaftsfragen • Rachel Diem, Evang.-­‐ref. Kirchgemeinden der Stadt St.Gallen • Thomas Diener, Stiftung Pro Senectute Kanton St.Gallen • Max Imfeld, Kath. Kirchgemeinde Stadt St.Gallen • Helen Jäger, Spitex Verband Kanton St.Gallen • Matthias Mayrhofer, Kanton St.Gallen, Amt für Soziales, • Katja Meierhans, Stadt St.Gallen, Amt für Gesellschaftsfragen • Cécile Schefer, Niederurnen • Luzius Schmid, Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton St.Gallen • Michael Urech, Stadt St.Gallen, Finanzamt • Jolanda Welter, Frauenzentrale Kanton St.Gallen Mitglieder des Ausschusses des Stiftungsrats • Reinhold Harringer, Präsident, St.Gallen • Heidi Gstöhl, Vizepräsidentin, Stadt St.Gallen, Amt für Gesellschaftsfragen, • Luzius Schmid, Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton St.Gallen • Priska Muggli, Geschäftsführerin Geschäftsstelle Priska Muggli, Geschäftsführerin Solidarität zwischen dem dritten und vierten Lebensalter
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Organigramm Solidarität zwischen dem dritten und vierten Lebensalter
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