HDI Risk Consulting begleitet größtes - HDI

WIR SIND JETZT HDI GLOBAL SE.
Ausführliche Informationen zur Umfirmierung lesen Sie ab Seite 8.
BERATER
Informationen für Entscheider | Nr. 1 / 2016
Tunnelbau
gesichert
HDI Risk Consulting begleitet größtes
Infrastrukturprojekt in Neuseeland
Risk-Engineering
Brandrisiken aktiv
senken
Piratenüberfälle
Gegen Angriffe
schützen
Financial Lines
Haftungsrisiken bei ITDienstleistern verringern
WIR SIND JETZT HDI GLOBAL SE.
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BERATER
Informationen für Entscheider | Nr. 1 / 2016
Auch online lesen unter:
www.hdi.global/berater
Tunnelbau
gesichert
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Infrastrukturprojekt in Neuseeland
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Brandrisiken aktiv
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Piratenüberfälle
Gegen Angriffe
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Financial Lines
Haftungsrisiken bei ITDienstleistern verringern
BERATER
Informationen für Entscheider | Nr. 1 / 2016
Tunnelbau
gesichert
HDI Risk Consulting begleitet größtes
Infrastrukturprojekt in Neuseeland
Risk-Engineering
Brandrisiken aktiv
senken
Piraten-Überfälle
Gegen Angriffe
schützen
Financial Lines
Haftungsrisiken bei ITDienstleistern verringern
Auch online lesen unter:
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02 Inhalt
Editorial
Themen
03
Trends
Neuigkeiten, Meinungen, Fakten
und Termine
04
Magazin
Interview Hirnleistungstaxe
„We are HDI“– International
Property Conference Underwriting
05
Liebe Leserinnen und Leser,
unser Unternehmen trägt mit der
Umfirmierung in HDI Global SE und
dem Wechsel der Gesellschaftsform
in eine Europäische Aktiengesellschaft
(Societas Europaea, SE) seiner wach­
senden Internationalisierung Rechnung.
Diese zeigt sich im Anstieg unseres
Auslandsprämienanteils auf 57 Prozent,
der Stückzahlsteigerung bei Internatio­
nalen Programmen für unsere Industrie­
kunden und der stetigen Erweiterung
unseres globalen Netzwerkes.
Weil dies ein weiterer Meilenstein auf
unserem Weg zu einem Global Player
der Industrieversicherung ist, möchten
wir Sie in dieser Ausgabe Ihres HDI
Beraters in einem vierseitigen Sonder­
teil über die Motive und Ziele dieser
Veränderung informieren.
Ganz gleich, in welchen Ländern Sie
aktiv sind oder welche Märkte Sie
erschließen wollen – auch in Zukunft
können Sie auf unser Know-how und
unsere langjährigen Erfahrungen bei
der weltweiten Absicherung Ihrer
industriellen Risiken vertrauen. Die
Marke HDI wird Ihnen dafür ein glo­
baler Garant sein!
Dr. Christian Hinsch,
Vorstandsvorsitzender HDI Global SE
Kommentar
Dr. Christian Hinsch über die
duale Ausbildung
06
Reportage
Infrastrukturprojekt in Auckland,
Neuseeland
06
Reportage Mit Spannung erwartet: „Alice“
schafft den Durchbruch
08
Sonderteil
HDI GLOBAL SE –
WELTWEIT ZU HAUSE
12
Risk-Engineering
Brandmeldeanlagen
13
Analyse
Piratenüberfälle
14
12
Risk-Engineering Brandmeldeanlagen
können Großschäden verhindern.
Service
Kraftfahrt
BAV
Rechtsschutz
Sach/Lieferketten
Financial Lines
16
Response
Bestellservice und Kontakt
IMPRESSUM
Herausgeber: HDI Global SE, E-Mail: [email protected]
Verlag und technische Gesamt­herstellung: Insignio
Kommunikation GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 14, 34131 Kassel,
www.insignio.de, Geschäftsleitung: C. Elbern, J. Müller,
Redaktion: Kay Schelauske
Bildnachweis: Fotolia, HDI, imagesource, iStockphoto, NZ Transport
Agency, Kay Schelauske
Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung
des Verlages. ISSN 1866-1998. Hinweis: Wenn Sie künftig unsere
Kundenzeitschrift nicht mehr erhalten möchten, können Sie uns bei
der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen.
14
Service Mehr Sicherheit für IT-Dienstleister
HDI Berater 1 / 2016 03
617 MRD. EURO
beträgt die mit der EXTREMUS Versicherungs-AG vereinbarte Gesamtversicherungssumme
zur finanziellen Absicherung terroristischer Anschläge. Die deutsche Wirtschaft hat hierfür
1.266 Verträge abgeschlossen. Am 1. Januar 2016 hat Gerhard Heidbrink, ehemaliger
Vorstand der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG, den Vorstandsvorsitz bei dem
Spezialversicherer für Terrorrisiken übernommen.
Stand: 1. Dezember 2015, Quelle: Extremus
InnoWard 2015
TALANX-PROJEKT PRÄMIERT
Talanx erhielt für sein Projekt „TalApp – more than just training“
den InnoWard 2015 des Berufsbildungswerks der Versicherungs­
wirtschaft. Seit 2005 zeichnet es innovative Konzepte für die
Bildungsarbeit in der Versicherungsbranche sowie deren effektive
Umsetzung in der Praxis aus. „TalApp ist ein deutschlandweites
firmeninternes Ausbildungsnetzwerk, selbstständig entwickelt
von Auszubildenden für Auszubildende“, freute sich Dr. Christian
Hinsch, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Talanx AG
und Arbeitsdirektor, über den zweiten Platz beim InnoWard 2015
in der Kategorie „Berufliche Erstausbildung“. Es war die elfte
Preisverleihung, die im Herbst 2015 im Rahmen des Bildungskon­
gresses der deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin stattfand.
„Als traditionsbewusster
Industrieversicherer leistet HDI
einen wesentlichen Beitrag zur
nachhaltigen Entwicklung von
Unternehmen.“
Dr. Joachim ten Eicken, Vorstand HDI Global SE,
beleuchtet in seinem Fachbeitrag zu dem Buch
„Nachhaltige Unternehmensführung erfolgreich
umsetzen – Aktuelle Themen und Trends aus
Wissenschaft und Unternehmenspraxis“, wie der
industrielle Versicherungsschutz zur betrieblichen
Existenzsicherung beiträgt. Durch die umfassende
Risikoabsicherung erhalten Unternehmen und
deren Belegschaften die Sicherheit, im Fall eines
Schadeneintritts die erforderliche tatkräftige und
finanzielle Unterstützung zu erfahren.
Das Buch ist beim Haufe Verlag unter folgender ISBN
erhältlich: 978-3-648-06679-9
04 Magazin
„We are HDI“
„WIR WOLLEN GLOBAL
WEITER ZUSAMMEN WACHSEN“
„We are HDI“ – unter diesem Motto stand
die Veranstaltung „International Property
Conference Underwriting“ vom 23. bis 25.
September letzten Jahres in Berlin. Rund
120 Teilnehmer von HDI aus Deutschland
und weiteren 26 Ländern kamen zusammen:
Underwriter, Senior-Underwriter, Experten
des HDI Risk Consultings (HRC), Spartenkoor­
dinatoren sowie Vertreter aus den Geschäfts­
feldern Industrie, Konzern, Global und den
deutschen Niederlassungen.
Im Mittelpunkt standen aktuelle Entwick­
lungen in den unterschiedlichen Märkten,
Berichte aus den HDI Standorten über länder­
HDI Vorstand Dr. Joachim ten Eicken gab die Richtung vor
spezifische Besonderheiten und die strate­
gische Ausrichtung für das kommende Jahr.
„Wir werden in vielen Bereichen noch enger
zusammenwachsen und die IT-Landschaft
schrittweise vereinheitlichen“, sagte HDI
Vorstand Dr. Joachim ten Eicken und fügte
hinzu: „Wir wollen auch in den nächsten
Jahren global weiter zusammen wachsen.“
IT-LANDSCHAFT VEREINHEITLICHEN
Ebenfalls auf der Agenda standen Aktivi­
täten der HDI Risk Consulting (HRC), wie
z. B. BU-Analysen. Einen Überblick über den
globalen Ausbau und die Weiterentwicklung
des gesamten Bereichs gab der neue HRCGeschäftsführer Dr. Jörg Ohlsen. Außerdem
gewährte Alexander Schlei, Leiter im Bereich
Naturgefahren, einen Einblick in die drit­
te Version des Geo-Informations-Systems
ARGOS. Ferner wurde diskutiert, wie die
Schadenregulierung im Ausland durch das
Zusammenwirken von Underwriting, Schaden
und HRC weiter optimiert werden kann.
Shang Gong (HDI Japan) referiert zum Thema tektonische Platten
Interview
„BESSERE BEWERTUNG VON HIRNSCHÄDEN“
Unternehmen können die Hirnleistungstaxe ergänzend zur Gruppen-Unfallversicherung exklusiv bei HDI vereinbaren. Prof.
Dr. med. Rüdiger Mielke, Direktor des
Lehrstuhls für Neurowissenschaften und
Rehabilitation an der Universität zu Köln,
erläutert im Interview, wie die Hirnleistungstaxe entstanden ist und welche
Vorteile die Innovation bietet.
Wie ist die Idee der Hirnleistungstaxe
entstanden?
Die Idee geht auf ein Treffen des HDI Pro­
duktexperten Manfred Wittkowski, Elmar
Ludolf und mir im Jahr 2003 in Wien zurück.
Elmar Ludolf ist ein langjähriger Unfall­
chirurg, der durch seine gutachterlichen
Tätigkeiten hohes Renommee erworben hat.
Wir wollten die Vorteile der Gliedertaxe auf
das Gehirn übertragen.
Welche Vorteile meinen Sie?
Die Gliedertaxe gibt ein Raster vor, wie Funk­
tionseinbußen von Gliedmaßen wie ­Armen
und Beinen erfasst werden und ­ordnet die
Leistungen für die Unfallversicherten ein. Bei­
spielsweise würde der Versicherungsnehmer
zehn Prozent der vereinbarten Versicherungs­
summe bei Verlust eines Fingers erhalten. Für
das Gehirn gab es so etwas bis dato nicht,
obwohl dieses wichtige Organ durch Unfälle
häufig geschädigt wird.
TERMINKALENDER
HDI VOR ORT
11. Januar 2016
Jahresempfang der Wirtschaft
Größter Neujahrsempfang der regio­
nalen Wirtschaft in Deutschland in
der Rheingoldhalle Mainz. Zu Gast:
­Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel.
10. – 11.3.2016
FLOTTE!
DER BRANCHENTREFF
Branchenveranstaltung für Fuhrpark­
manager
13. April 2016
HDI Veranstaltung auf der Auto Mobil
International in Leipzig
Industriekundenveranstaltung der HDI
Niederlassung Leipzig auf der Messe
AMI, die vom 9. bis 17.4.2016 auf dem
Leipziger Messegelände stattfindet.
Die Teilnehmer der Veranstaltung kamen aus 27 Ländern
Welchen Nutzen bietet die Hirnleistungstaxe
dem Versicherten im Vergleich zur Bewertung
nach den Allgemeinen Unfallbedingungen,
kurz AUB?
Es ist oft schwierig, die ­Funktionseinbußen
des Gehirns zu verstehen. Gutachter erleben
immer wieder die Problematik, dass die
Bewertung von Hirnschädigungen nach
einem Unfall anhand von Alltagsituationen
oder beruflicher Aspekte formalisiert wird.
Prof. R. Mielke (re.) im Gespräch mit M. Wittkowski/HDI
HDI Berater 1 / 2016 05
Flotte! Der Branchentreff
KOMMENTAR:
DUALE AUSBILDUNG
FLOTTENMESSE FÜR
­FUHRPARKMANAGER
Die Netzwerk-Veranstaltung findet am
10. und 11. März 2016 in Köln, in den
MMC Studios, am Coloneum 1, statt.
Fuhrparkmanager unterschiedlicher
Flottengrößen treffen dort auf Herstel­
ler, Importeure, Leasinggesellschaften
und Dienstleister rund um die gewerb­
liche Fahrzeugflotte. Die HDI Fuhrpark­
experten werden mit einem eigenen
Stand vor Ort präsent sein.
Dr. Christian Hinsch
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
und Arbeitsdirektor Talanx AG
EIN GEWINN FÜR SCHULABGÄNGER,
ELTERN UND WIRTSCHAFT
Wird heute über Ausbildung gesprochen,
ist schnell die Rede vom „lebenslangen
Lernen“. Keine Frage: Internet und Digi­
talisierung haben den Zugang zu Wissen
und die Anforderungen an künftige
Arbeitnehmer revolutioniert. Regelmäßig
wird deshalb die Frage gestellt, ob das
in Deutschland etablierte System der
Dualen Ausbildung noch zeitgemäß ist.
Ich bin fest davon überzeugt, dass die
duale Ausbildung – die Kombination von
praktischem Lernen im Betriebsalltag mit
Berufsschule oder Studium – gerade in
Zeiten von Fachkräftemangel und Digitali­
sierung sinnvoller denn je ist.
WANDEL IM SYSTEM BEFÖRDERN
Mit anderen Worten, es wird letztendlich
vom Grad der Behinderung bzw. Erwerbs­
minderung auf die Invalidität geschlossen.
Diese Bewertung unterliegt einer gewissen
Subjektivität. Die Ergebnisse der Hirnleis­
tungstaxe beziehen sich ausschließlich auf
die Gehirnleistungen. Sie sind objektiv und
nachprüfbar, erlauben damit eine sehr viel
bessere Bewertung der Invalidität.
INNOVATIVER VERSICHERUNGSSCHUTZ
Die Hirnleistungstaxe steht ergänzend zur HDI
Gruppen-Unfallversicherung zur Verfügung. Bei
unfallbedingten Beeinträchtigungen der geistigen
Fähigkeiten werden die Leistungen ab dem ersten
Invaliditätsgrad verdoppelt. Das hohe Leistungsniveau im Rahmen der etablierten Gliedertaxe bleibt
unvermindert bestehen.
Im Ausbildungsjahr 2013/2014 wurden in
Deutschland mehr als 520.000 Ausbil­
dungsverträge neu abgeschlossen. Dem
standen knapp 440.000 ausbildende
Betriebe gegenüber. Der überwiegende
Teil aller Bewerberinnen und Bewerber
hat einen Ausbildungsplatz erhalten. Das
ist ein Beleg, dass die Duale Ausbildung
funktioniert. Sie bietet für alle Beteiligten
erhebliche Vorteile: Der Auszubildende
erhält eine praxisnahe, bedarfsgerechte
Ausbildung. Die Wirtschaft erhält eine
gut ausgebildete Nachwuchskraft. Die
permanente Rückkopplung zwischen
Theorie und Praxis stellt dabei sicher, dass
sich die Bedürfnisse der Arbeitgeber in
der theoretischen Ausbildung widerspie­
geln und die jungen Menschen nicht „am
Markt vorbei“ ausgebildet werden.
Talanx bildet ständig mindestens vier
Prozent der Gesamtzahl seiner Mitarbei­
ter zum Kaufmann für Versicherungen
und Finanzen aus. Diese Zahl deckt etwa
die erwartete Fluktuation einschließlich
Renteneintritt ab. Daneben bieten wir
das Duale Studium an, das sowohl einen
Industrie- und Handelskammer-Abschluss
als auch einen Bachelor of Arts mit
Fachrichtung Versicherungswirtschaft
beinhaltet. Ausgebildet wird an zahl­
reichen Standorten in ganz Deutschland
sowie im Ausland. Wir verfolgen einen
stark praxisorientierten Ansatz: Azubis
und Studierende werden in einer realen
Arbeitsumgebung „on the job“ mit
abwechslungsreichen Aufträgen ausge­
bildet. Dies eröffnet einen immensen Frei­
raum für eigenverantwortliches Arbeiten.
Wir konnten bisher jedem Auszubilden­
den und jedem dual Studierenden, der
die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen
hat, die Übernahme anbieten. Die Mehr­
heit von ihnen nimmt dieses Angebot an.
Das Duale System hat in der Vergangen­
heit oft seine Anpassungsfähigkeit und
Überlegenheit bewiesen. Ich bin sicher:
Wenn wir den stetigen Wandel im Rah­
men des Dualen Systems nicht nur zulas­
sen, sondern befördern, ist Deutschland
für die anstehenden Herausforderungen
sehr gut gerüstet. Davon bin ich so sehr
überzeugt, dass ich auch meinen Kindern
zum Dualen Studium geraten habe. Sie
haben dieses inzwischen (in einer ande­
ren Branche) erfolgreich abgeschlossen
und damit eine hervorragende Basis für
ihr zukünftiges Berufsleben gelegt. So
können Eltern neben Schulabgängern
und Arbeitgebern der dritte Gewinner der
Dualen Ausbildung sein.
06 Reportage
Das Millionen-Projekt aus der Vogelperspektive
Große Spannung: „Alice“ ist kurz vor dem Durchbruch
TUNNELBAU GESICHERT
AUCKLAND; NEUSEELAND. EIN TWIN-TUNNEL SOLL DIE VERKEHRSPROBLEME DER STADT LÖSEN.
DER PROJEKTTRÄGER IN NEUSEELAND BAUT AUF DAS WELTWEITE RISK CONSULTING VON HDI ALS
­FÜHRENDEM VERSICHERUNGSPARTNER DES GRÖSSTEN INFRASTRUKTURPROJEKTS VOR ORT.
Mit einer Geschwindigkeit von acht Zentimetern pro Minute frisst sich „Alice“ durch das
Erdreich. Ein Schneckentempo? Mitnichten.
„Alice“ ist eine Tunnel-Bohr-Maschine, kurz
TBM, misst einen Durchmesser von 14,5
Metern bei einer Gesamtlänge von fast 88
Metern und wiegt beachtliche 3.100 Tonnen.
Zehn Monate bohrte der rotierende Bohrkopf
dieser Hightech-Maschine zwei 2,4 Kilometer
lange Röhren in den Boden – während 20
bis 45 Meter über ihr das öffentliche Leben
­Aucklands seinen gewöhnlichen Gang nahm.
In der neuseeländischen Stadt leben über
1,4 Millionen Menschen. Kein anderer Bal­
lungsraum des Inselstaates entwickelt sich
derzeit ähnlich dynamisch. Als „Bremsklotz“
erweist sich der „State Highway 1“. Diese
wichtige Nord-Süd-Autobahn verbindet die
Region mit der Nordküste und erschließt
Stadtzentrum, Hafen und den größten
Flughafen Aucklands für den Geschäfts- und
Reiseverkehr. Die Folge: Die Verbindung,
einschließlich Hafenbrücke, ist chronisch
überlastet. „Alice“ soll das mit dem Bohren
des Twin-Tunnels ändern. Die Röhren für
Hin- und Rückverkehr werden teils über
Brückentrassen bei laufendem Verkehr an
zwei bisher unvollendete Autobahnabschnit­
te angebunden – und damit der Ringschluss
um die „Western Ring Route“ vollzogen.
INGENIEURE UND TECHNIKER
WELTWEIT FÜR KUNDEN VOR ORT
Mitte des Jahres 2012 brachte die New
Zealand Transport Agency (NZTA) daher
das bisher „größte und ambitionierteste
Straßenbauvorhaben“ auf den Weg: das
Waterview Connection Project. Auf 1,4
Milliarden Neuseeland-Dollar, umgerech­
net etwa 800 Millionen Euro, beziffert die
staatliche Gesellschaft die Projektsumme.
An der Ausschreibung hatte HDI Australi­
en teilgenommen – und den Zuschlag als
führender Versicherer im Rahmen eines
Konsortiums erhalten. Gleichzeitig hat der
Industrieversicherer damit das Risikoma­
nagement sowie die administrative Verant­
wortung und ggf. das Schadenhandling
übernommen.
„Beginnend bei der Projektplanung beglei­
ten wir den Kunden und unsere Under­
writer weltweit aktiv in allen Fragen des
Risk Consultings durch unsere erfahrenen
Risiko-Ingenieure vor Ort und am Haupt­
sitz in Hannover“, sagt Benjamin Rohloff,
Risiko-Ingenieur bei HDI Risk Consulting,
der das Verkehrsprojekt zusammen mit
seinem australischen Kollegen Jim Bell
betreut. Die Risiko-Ingenieure analysieren
im Rahmen der halbjährigen Baustellen­
besichtigungen die Gefahrenlagen und
-exponierungen vor Ort, kontrollieren die
Umsetzung vereinbarter sicherheitstech­
nischer Maßnahmen und stehen miteinan­
der in ständigem Austausch. „Mitentschei­
dend für den Kunden war sicherlich, dass
HDI sowohl im Risikomanagement als auch
im Underwriting und Schadenmanagement
qualifizierte Ingenieure und Techniker vor
Ort beschäftigt, sodass stets ein Dialog auf
Augenhöhe gewährleistet ist“, betont der
HDI Underwriter Andreas Engel.
Seit Projektstart im Juni 2012 ist die NZTA
als Projektträger durch eine All RiskDeckung gegen sämtliche technischen
Risiken sowie Feuer- und Elementarschä­
den umfassend abgesichert. Die TBM im
Wert von 52 Millionen Neuseeland-Dollar
erhielt eine Extrapolice. Ende März 2017
soll das Vorzeigeprojekt fertiggestellt sein.
HDI Berater 1 / 2016 07
Die TBM brachte auch die Beton-Ringelemente ein
Der Versicherungsschutz besteht noch zwei
Jahre länger. Im Zuge einer entsprechenden
Extended Maintenance-Garantie sind De­
sign- und Konstruktionsfehler abgesichert,
die während der Bauzeit auf der Baustelle
verursacht wurden, jedoch erst nach Projekt­
abnahme sichtbar werden. „Dies könnte
beispielsweise der Fall sein, wenn nach
anhaltendem Starkregen eine nennenswerte
Wassermenge in den Tunnel eindringen
würde“, ergänzt Benjamin Rohloff.
GEOTECHNISCHE FRAGEN IM FOKUS
Im Fokus der Risikoanalyse lag die Verringe­
rung von Feuergefahren, insbesondere auf
der TBM. So galt es u. a. Brandlasten und
das Risiko von Zündfunken zu minimieren.
Ebenfalls im Blickfeld der Risiko-Ingenieure
waren die Bauorganisation und -ordnung
sowie der Transport und die Lagerung von
Materialien (siehe Kasten). Einen beson­
deren Schwerpunkt stellten geotechnische
Aspekte dar, wie die Zusammensetzung
des Baugrunds, Erdbebenrisiken und
klimatische Bedingungen. So darf bspw.
die Baugrube nicht zu einem Zeitpunkt
ausgehoben werden, wenn historisch mit
den größten Niederschlägen zu rechnen
ist. Ebenso muss der Bohrkopf der TBM auf
die Zusammensetzung der Erdschichten
abgestimmt werden.
Verheerende Auswirkungen hätte es auch,
wenn der Bohrer eine Wasserader träfe
und dadurch der Tunnel geflutet würde
oder wenn sogenannte Sandnester ange­
bohrt würden, welche die Tunnelröhre zum
Einsturz bringen könnten. Sehr kritisch sind
SCHWERPUNKTE DES
RISK-ENGINEERINGS VOR ORT
• Gefahrenexponierung der TBM und der Bau­
leistung mindern
• Maßnahmen zur Wasserhaltung und Grund­
wassersituation kontrollieren
• Notfallpläne, Gesundheits- und Sicherheits­
prozeduren überprüfen
• Materialtransport und Lagerung kontrollieren
• Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle
­erhöhen
• Maßnahmen zur Bergung der Bohrspitze aus
Metall aufzeigen
• Kontrollprozess Betonwerk sicherstellen
die unterirdisch verlegten Versorgungslei­
tungen, zumal das Projekt im innerstäd­
tischen Bereich realisiert wird. Dass solche
Szenarien bittere Wirklichkeit werden
können, zeigte sich in Seattle. Dort bohrt
die größte TBM der Welt auf zwei Ebenen
eine vierspurige Autobahn. Bei den Boh­
rungen traf man jedoch nicht verzeichnete
Versorgungsleitungen. Die Folgen waren
ein Schaden in Millionenhöhe sowie ein
eineinhalbjähriger Projektstillstand.
Ganz ohne Zwischenfall verlief auch das
Projekt in Auckland bisher nicht. Bevor „Ali­
ce“ ihre Arbeit aufnehmen kann, müssen
die Bauarbeiter den Baugrund sondieren.
Zu diesem Zweck bohren sie mit einem
Bohrer von oben Löcher in den Boden, um
zu erfahren, wie die Erdschichten verlaufen.
Dabei geschah es: Die stählerne Bohrspitze
blieb im Erdreich stecken. Die Bauarbeiter
mussten nun unbedingt dokumentie­
ren, wo sich das Stück Stahl befindet, da
ein Zusammentreffen mit der TBM diese
stark beschädigen könnte. Es stellte sich
heraus, dass die Bohrspitze in der Trasse
von „Alice“ lag. „Vor Ort entstand die
brillante Idee, einen der Querschläge zu
verschieben“, berichtet Benjamin Rohloff.
Normalerweise verbinden die Querschläge
in regelmäßigen Abständen beide Röhren
miteinander. Sie dienen als Notausgänge,
damit Personen bspw. bei einem Feueraus­
bruch in die andere Röhre flüchten können.
Durch das Ausheben des verschobenen
Querschlags aus dem anderen Tunnelrohr
heraus konnten sich die Bauarbeiter vor
„Alice“ dem betreffenden Bereich nähern
und die Bohrspitze entfernen. Ein brisantes
Schadenszenario war damit ausgeschlossen.
Entsprechend groß war die Freude auf der
Baustelle.
Eine weitere Herausforderung wurde inzwi­
schen ebenfalls gemeistert: Nachdem der
Durchbruch für die erste Röhre gelungen
war, musste „Alice“ in mehrere einzelne
Komponenten zerlegt werden. Anders
könnte die TBM nicht auf engstem Raum
gewendet und für die Bohrung der zweiten
ebenfalls 2,4 Kilometer langen Röhre in Po­
sition gebracht werden. Die Ringelemente
aus Beton werden dabei wieder durch die
TBM schrittweise im Zuge der Bohrung
in die Röhre eingebracht. So steht einem
erfolgreichen Projektabschluss nichts mehr
im Wege – dank des vorbildlichen Projektund Risikomanagements der Waterview
Connection sowie der Expertise und der
langjährigen Erfahrung von HDI.
08 Sonderteil
HDI GLOBAL SE –
WELTWEIT ZU HAUSE
HDI Global SE – unter diesem Namen firmiert der traditionsreiche Industrieversicherer seit Januar 2016. In
über 130 Ländern unterstützt HDI Unternehmen aller Größen und Branchen partnerschaftlich vor Ort und stellt
maßgeschneiderte Versicherungslösungen zur Verfügung. Dieses Leistungsversprechen gilt mehr denn je weltweit.
„DIE REAKTIONEN WAREN GANZ ÜBERWIEGEND POSITIV“
HDI Global SE hat die HDI-Gerling Industrie
Versicherung AG abgelöst. Im Interview
erläutern Frank Harting und Dr. Edgar Puls,
beide im Vorstand verantwortlich für die
Umsetzung der Umfirmierung, die Ziele und
den Verlauf des Projekts und gehen auf die
bisherigen Reaktionen von Kunden und
Medien ein.
WIR SIND
VEREINFACHER.
RISIKEN
ALLE UNTERNEHMENS
MIT EINEM PAKET, DAS WIR SIE UMFASSEND AB.
EINSCHLIESST, SICHERN
Der Namenswechsel ist vollzogen: Statt
HDI-Gerling Industrie Versicherung AG
heißt das Unternehmen jetzt HDI Global SE.
Was verbindet sich für Interessenten und
Kunden mit dem neuen Namen?
Frank Harting: Unsere neue Firmierung
HDI Global SE transportiert zwei wesent­
liche Aspekte: erstens, die Marke HDI.
Hierin verbinden sich hundertjährige
­Erfahrungen in der Industrieversicherung.
Zweitens, in dem Begriff Global findet die
Internationalisierung unseres Geschäfts­
modells ihren Ausdruck. Unternehmen
­können im Rahmen des HDI Global
­Network weltweit auf unsere ­Kompetenz
und Leistungsfähigkeit ver­trauen.
Warum haben Sie sich für einen Wechsel in
diese europäische Rechtsform entschieden?
Frank Harting: Mit der supranationalen
Rechtsform der Europäischen Aktienge­
sellschaft heben wir die internationale
Ausrichtung unseres Unternehmens hervor.
Gleichzeitig festigen wir mit dem europä­
ischen Label SE unser einheitliches Erschei­
nungsbild in unserem Kernmarkt Europa.
Außerdem ist diese Rechtsform einer
europäischen Aktiengesellschaft für große
HDI Berater 1 / 2016 09
Dr. Edgar Puls
Versicherungsunternehmen wie unseres
deutlich zeitgemäßer als eine Aktiengesell­
schaft nach deutschem Recht.
Wie sind Sie im Internationalisierungspro­
zess vorangekommen?
Dr. Edgar Puls: Wir erwirtschaften mehr
als die Hälfte unseres Prämienvolumens im
Ausland. In Europa sind wir derzeit in 17
europäischen Ländern mit eigenen Stand­
orten und etwa 2.700 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern vertreten. Zahlreiche neue
Niederlassungen und Tochtergesellschaf­
ten wurden in den vergangenen Jahren im
außereuropäischen Ausland gegründet,
zuletzt in Bahrain, Singapur und Brasilien.
Das „HDI Global Network“ erstreckt sich
insgesamt über Einheiten unserer Konzern­
mutter, der Talanx-Gruppe, und NetzwerkPartner auf mehr als 130 Länder.
Wurden alle Tochtergesellschaften und
Niederlassungen ebenfalls umfirmiert?
Dr. Edgar Puls: Auch unsere Tochtergesell­
schaften haben wir größtenteils umfirmiert.
Prominentes Beispiel ist die Sicherheits­
technik, die jetzt den Namen HDI Risk
Consulting GmbH trägt. Die HDI Nieder­
Frank Harting
Hintergrund
WAS IST EINE SOCIETAS EUROPAEA (SE)?
Die Societas Europaea („SE“) oder auch Europäische Aktiengesellschaft ist eine auf europäischer Ebene eingeführte Gesellschaftsform. Sie ist als Rechtsform für Unternehmen geeignet, die in der Europäischen Union
(EU) sowie den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – also Norwegen, Island und Liechtenstein – tätig sind. Rechtlich handelt es sich bei der SE um eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in
Aktien zerlegt ist und mindestens 120.000 Euro betragen muss.
Was unterscheidet die SE besonders von der deutschen Aktiengesellschaft? Das Leitungsgremium kann
wahlweise als dualistisches System (Vorstand und Aufsichtsrat) oder monistisches System (Verwaltungsrat)
ausgestaltet werden. Im Fachjargon spricht man auch vom two-tier-Modell oder vom one-tier-Modell. Die
HDI Global SE wird das gewohnte dualistische System mit Vorstand und Aufsichtsrat beibehalten.
lassungen tragen bereits automatisch mit
der Umfirmierung der HDI Global SE den
neuen Namen – hier war keine gesonderte
Umfirmierung erforderlich.
Die Umfirmierung wurde bereits frühzeitig
in den Medien und der Öffentlichkeit kom­
muniziert. Wie war die bisherige Resonanz?
Frank Harting: Die Reaktionen waren ganz
überwiegend positiv – intern wie extern. Wir
haben Rückmeldungen von Kunden und
Führungskräften im In- und Ausland bekom­
men, die unseren neuen Namen sehr gut
finden. Viele Wirtschafts- und Fachmedien
haben danach die Umfirmierung in ihrer
Berichterstattung aufgegriffen – ebenfalls
mit ganz überwiegend positivem Tenor. Im
Januar 2016 werden wir die Medien erneut
informieren und natürlich unsere Geschäfts­
partner.
10 Sonderteil
„INDIVIDUELLE BETREUUNG DURCH GLOBALES NETZWERK“
HDI RISK CONSULTING VERSTÄRKT INTERNATIONALE PRÄSENZ UND ZUSAMMENARBEIT
HDI tritt mit seiner Kernkompetenz Schadenverhütung jetzt weltweit unter dem Namen
HDI Risk Consulting auf. Die Geschäftsführer
Dr. Jörg Ohlsen aus Deutschland und Gerard
Kerkman aus den Niederlanden erläutern
im Interview, welche Veränderungen sich
mit dem Namenswechsel verbinden und wie
Unternehmen von den Weiterentwicklungen
profitieren.
Welche Botschaft verbindet sich für Unter­
nehmen mit dem neuen Namen HDI Risk
Consulting?
Jörg Ohlsen: Unsere internationale Leistungsfähigkeit hat sich in den zurückliegenden Jahren stetig erhöht und dieser
Prozess geht weiter. Diese Entwicklung
kommunizieren wir über den globalen Mar­
kennamen HDI Risk Consulting, mit dem
wir überall auf der Welt einheitlich auftre­
ten. Das war vorher anders. Gleichzeitig
haben wir die Struktur unseres Geschäfts­
bereichs stärker an unserer gewachsenen
internationalen Präsenz und den Bedürfnis­
sen unserer Kunden ausgerichtet.
Was meinen Sie damit konkret?
Jörg Ohlsen: Unsere global tätigen Inge­
nieure und neun Regio-Leiter, die sich aus
unseren nationalen und internationalen
Einheiten zusammensetzen, kommunizie­
ren uns aus Deutschland, Europa und der
restlichen Welt ihre Anforderungen, wo­
raufhin die passenden Services und Tools
entwickelt und bereitgestellt werden. Die
Prozesse werden nicht mehr von Deutsch­
land aus gesteuert, sondern folgen dem
Best-Practice-Prinzip.
ner zur Verfügung steht. Dadurch ist eine
weltweit einheitliche Risikobewertung und
Empfehlung von Maßnahmen gewähr­
leistet.
Gerard Kerkman: Wir denken und handeln
weniger spartenbezogen, sondern mehr im
Hinblick auf die spezifischen Risikosituati­
onen beim Kunden, beispielsweise im Hin­
blick auf Naturgefahren, Cyberrisiken und
Betriebsunterbrechungsgefahren. Gerade
im letztgenannten Bereich nimmt die Nach­
frage von Unternehmen stark zu. Durch
unsere Analysen können wir unter anderem
Engpass-Maschinen identifizieren und die
betrieblichen Folgen ihres Ausfalls durch
gezielte Maßnahmen erheblich verringern.
Jörg Ohlsen: Vielfach nutzen Kunden unser
Angebot, dass zusätzlich ein lokaler RisikoIngenieur bei einer Betriebsbesichtigung
vor Ort ist. Dadurch ist sichergestellt, dass
lokale Fragestellungen zum Beispiel zu
örtlichen Bauvorgaben, Löschanlagen oder
Meldetechnik gleich vor Ort ohne Zeitver­
schiebung geklärt werden können.
Wie zeigt sich heute die globale Präsenz
von HDI Risk Consulting?
Gerard Kerkman: Gegenüber 2008 ist
die Zahl unserer Ingenieure um 100 auf
180 Mitarbeiter in 21 Ländern gestiegen.
Aus diesem weltweiten Netzwerk, das wir
gegebenenfalls durch externe Spezialisten
erweitern, können wir entsprechend den
individuellen Kundenbedürfnissen Exper­
tenteams zusammenstellen. So führen wir
pro Jahr weltweit mehrere 1.000 Besichti­
gungen und Beratungen durch. Dabei sind
wir in der Lage, Kunden im Rahmen ihres
Internationalen Programms einen AccountEngineer bereitzustellen, der weltweit für
alle Projekte des Kunden als Ansprechpart­
Welche Mehrwerte bieten Sie Unternehmen
noch?
Gerard Kerkman: Aus unseren langjäh­
rigen Erfahrungen und Schadenereignissen
wissen wir, wodurch Schäden entstehen
können. Dieses Wissen geben wir in neu­
traler Form an Unternehmen weiter, sei
es im Rahmen der Kundenbetreuung oder
durch schriftliche Guidelines, eine Weiter­
entwicklung unserer Sicherheitstechnischen
Fachinformationen. Sie bieten Unterneh­
men technische Anleitungen mit Lösungs­
varianten, vor allem in Bereichen, in denen
es an sicherheitstechnischen Standards
mangelt.
Jörg Ohlsen: Unser Know-how fließt
ebenso in die Entwicklung unserer IT-Tools,
wie zum Beispiel GREEN, ein. Mit dieser
webbasierten Anwendung können Kunden
jederzeit weltweit insbesondere die Risi­
kostatus ihrer Standorte abrufen, Berichte
einsehen und die Umsetzung von Maßnah­
men verfolgen. Außerdem haben wir eine
eigene Akademie gegründet. Dadurch errei­
chen wir, dass unsere Mitarbeiter stets über
denselben aktuellen Wissensstand verfügen
und eine qualitativ hochwertige Kundenbe­
treuung dauerhaft gesichert ist.
Dr. Jörg Ohlsen
Gerard Kerkman
HDI Berater 1 / 2016 11
ENTDECKEN SIE DIE WELT VON HDI GLOBAL SE
NEUER INTERNETAUFTRITT BIETET FÜR JEDEN NUTZER DEN PASSENDEN ZUGANG
Der Internetauftritt ist die „digitale Visiten­
karte“ eines Unternehmens. Folgerichtig
wurde die Web-Präsenz der Marke HDI im
Geschäftsbereich Industrie im Zuge der Umfirmierung völlig neu aufgesetzt. Das gilt für
die weltweit einheitliche Corporate Website
und für alle internationalen Microsites in
derzeit 22 Ländern. „Wir wollen uns durch
eine moderne, funktionale und benutzerfreundliche Website von unseren Mitbewerbern abheben“, betont Tina Bartels, die für
die Webentwicklung verantwortlich war.
Das sind die wesentlichen Vorteile der
­neuen Web-Präsenz:
• Der Nutzer kann sich mit den Begrifflich­
keiten auf der Website identifizieren und
gelangt so besser und schneller an die
gewünschten Informationen.
• Entsprechend der internationalen Positi­
onierung von HDI wird die Darstellung in
englischer Sprache erheblich ausgewei­
tet.
• Die Website unterstützt mobile End­
geräte wie Smartphones und Tablets,
sodass der Nutzer unabhängig von
seinem Standort und seinen technischen
Möglichkeiten optimal auf die Inhalte
zugreifen kann.
Um diese Ziele zu erreichen, haben wir
Bestandskunden, Makler und Interessen­
ten als Probanden eingeladen und ihr
Nutzerverhalten durch moderne Mouse-,
Mimik- und Eye-Tracking-Methoden analy­
siert. Tina Bartels: „Die Probanden waren
wichtige „Sparringspartner“ für die weitere
Umsetzung des neuen Internetauftritts.“
Jeder Nutzer findet so den passenden
Zugang, um die gesuchten Informationen
zu erhalten.
Die übersichtliche Navigationsstruktur
führt den Nutzer schnell zu den gesuchten
Informationen. Die moderne Gestaltung,
ansprechende Fotos und leicht verständ­
liche Texte, welche die Inhalte aus Leserper­
spektive beschreiben, laden zum Verweilen
auf der Web-Seite ein. Dort erwarten
ihn ein umfassendes Informations- und
Serviceangebot – angefangen bei aktuellen
Entwicklungen und Hintergründen über
Versicherungsbausteine und Lösungskon­
zepte zur Absicherung von betrieblichen
Risiken bis hin zu nützlichen Praxishilfen für
den geschäftlichen Alltag. „Unser neuer
Internetauftritt unterstreicht auf überzeu­
gende Weise unser Selbstverständnis, für
Unternehmen der lösungsorientierte, inter­
nationale und partnerschaftliche Experte zu
sein“, betont Projektleiter Peter Hintz. Der
Nutzer wird so auf ganz neue Art die Welt
von HDI Global SE entdecken.
Probieren Sie es einfach mal aus – unter
www.hdi.global
12 Risk-Engineering
BRANDRISIKEN AKTIV SENKEN
MELDEANLAGEN REGELMÄSSIG PRÜFEN UND RECHTZEITIG AUSTAUSCHEN
Automatische Brandmeldeanlagen sind seit
jeher ein wichtiger Bestandteil des industriellen Brandschutzes. Denn das Risiko von
Großbränden kann so deutlich begrenzt
werden – vorausgesetzt, sie sind funktionstüchtig. Deshalb müssen diese Anlagen nicht
nur regelmäßig inspiziert und gewartet,
sondern nach einer bestimmten Einsatzdauer
ausgetauscht werden.
Die Praxis zeigt: Oftmals ist die Brandmelde­
technik schon seit Jahrzehnten im Einsatz,
ohne dass Brandmelder jemals ausgetauscht
wurden. Mit zunehmender Einsatzdauer der
Anlagen ist jedoch durch Alterung und Ver­
schmutzung der Bauteile von einer erhöhten
Anzahl von Fehlfunktionen auszugehen. Dies
kann sogenannte Falschalarme verursachen
und die Gefahr erhöhen, dass ein Brand­
ausbruch im Betrieb zu spät bemerkt wird.
„Dies kann zu erheblichen Sachschäden
und vor allem dazu führen, dass Gesund­
heit und Leben von Mitarbeitern gefährdet
wird“, sagt Dipl.-Ingenieur Marcus Thiem,
Experte für Brandmeldetechnik bei HDI Risk
Consulting. Gemäß der Vorschrift „DIN
VDE 0833-1“ müssen Brandmeldeanlagen
daher vierteljährlich inspiziert und jährlich
gewartet werden, inklusive einer Prüfung
der Rauchmelder mit Prüfaerosol. Nach einer
bestimmten Einsatzdauer führt an einem
Austausch der Komponenten dennoch kein
Weg vorbei.
Hintergrund
BRANDMELDEANLAGEN
Eine Brandmeldeanlage besteht
aus einer Brandmelderzentrale und
Peripherieelementen, insbesondere
den Brandmeldern und den Alar­
mierungsmitteln. Sie sind mit der
Brandmeldezentrale durch Leitungen
verbunden, die auf Unterbrechung
und Kurzschluss überwacht werden.
Alle Komponenten einer Brandmelde­
anlage müssen jeweils gemäß einer für
sie gültigen Produktnorm geprüft sein
und bilden ein Brandmeldesystem.
Hersteller von Brandmeldesystemen ge­
ben die Lebensdauer ihrer Produkte in den
Datenblättern und Bedienungsanleitungen
an. Die Werte spiegeln gewöhnlich die
Lebensdauer bei durchschnittlichen Einsatz­
bedingungen wider. Daher kann sie sich bei
extremen Umgebungseinflüssen, wie z. B.
einer hohen Luftfeuchtigkeit und starkem
Staubanfall, noch erheblich verkürzen.
Um diesen Erfahrungen Rechnung zu tra­
gen, wurde die maximal zulässige Verwen­
dungsdauer von punktförmigen Brandmel­
dern bereits vor einigen Jahren in die Norm
„DIN 14675“ aufgenommen. Demnach
ist für Neuanlagen ab November 2006 ein
Austausch nach einer Lebensdauer von fünf
Jahren vorgeschrieben, bei Brandmeldern
mit Verschmutzungskompensation nach acht
Jahren. „Bei älteren Anlagen sollte im Rah­
men einer ganzheitlichen Risikobewertung
genauso vorgegangen werden“, empfiehlt
Marcus Thiem.
Welche Vorgehensweise empfiehlt sich für
Unternehmen, wenn die Brandmeldeanlage
schon seit vielen Jahren im Einsatz ist? „In
jedem Fall ist es ratsam, gemeinsam mit dem
Anlagen-Errichter eine Instandhaltungsstra­
tegie abzustimmen“, sagt Marcus Thiem
und fügt hinzu: „Die meisten Hersteller kön­
nen bereits an der Brandmeldezentrale den
Verschmutzungsgrad der angeschlossenen
Brandmelder auslesen beziehungsweise
Hinweise zum erforderlichen oder zu erwar­
tenden Austausch von Meldern geben.“ Bei
international operierenden Unternehmen gilt
dies übrigens auch für deren Auslandsstand­
orte. Die Risiko-Ingenieure von HDI Risk
Consulting unterstützen Unternehmen bei
der Bewertung der Prüfungsergebnisse.
Marcus Thiem, Dipl.-Ingenieur
HDI Risk Consulting
Telefon 0511 / 6 45 - 31 12
E-Mail: [email protected]
SCHEMATISCHE DARSTELLUNG EINER BRANDMELDEANLAGE
PERIPHERIE
ZENTRALE
MASSNAHMEN
Akustische Alarmierung
Automatischer Brandmelder
Brandmelderzentrale
Optische Alarmierung
Handfeuermelder
Fluchtweglenkung
Automatische Kontakte
Protokollierung
Feuerwehr
HDI Berater 1 / 2016 13
PIRATENÜBERFÄLLE:
*Im 1. Halbjahr 2015 fanden 134 Piratenüberfälle statt – gegenüber 116 in demselben Zeitraum des Vorjahres (plus 15 Prozent).
Quelle: Internationales Schifffahrtsbüro (IMB) der Internationalen Handelskammer (ICC).
WELTWEIT 134 ANGRIFFE* – DAS RISIKO BLEIBT AKUT
Weltweite Piratenüberfälle 2010 bis 2014
2010
445
2011
439
2014
Schiffsenterungen
Angriffsversuche
297
2012
2013
245 Piratenangriffe in 2014 – davon:
183
28
21
264
Schiffsentführungen
245
13
Schiffsangriffe
unter Beschuss
SO SCHÜTZEN SIE SICH GEGEN PIRATENANGRIFFE
Peggy Köhler-Hollenders, HDI Expertin für Transportversicherungen
Die Gefahr von Piratenüberfällen bleibt akut.
134 Übergriffe gab es allein in der ersten
Hälfte des Jahres 2015. Sicherheit wird nicht
nur an Bord großgeschrieben. Die Transportgüter sollten gegen Diebstahl abgesichert
und das Risikoausmaß solcher Angriffe schon
bei der Routenplanung beachtet werden.
Weltweit wurden 245 Piratenangriffe im
Jahr 2014 gemeldet. Das ist ein Rückgang
um 44 Prozent gegenüber dem Jahr 2011,
als die Piraterie am „Horn von Afrika“
ihren Höhepunkt erreichte. Dort ist es inzwischen sicherer gewor­
den. Die Piraten greifen nun vermehrt vor den Küsten Indonesiens,
­Bangladeschs und Nigerias an. Über das gesamte erste Halbjahr
2015 gesehen registrierte das Internationale Schifffahrtsbüro der
Internationalen Handelskammer (ICC) bereits 134 solcher Über­
griffe. Im Vorjahresvergleich entspricht dies einem Zuwachs von
15 Prozent. Über 100 Schiffe wurden geentert, davon 13 entführt.
­Besonders gefährlich ist es für die Schiffsbesatzungen: 250 Mitglie­
der wurden als Geiseln genommen, zehn entführt, neun verletzt
und ein Seefahrer getötet.
Angesichts dieser Entwicklungen sehen die Experten des Internati­
onal Maritime Bureau (IMB) keinen Grund zur Entwarnung. Zumal
mit den Überfällen Sachschäden in Milliardenhöhe verbunden sind.
Sicherheitsvorkehrungen bleiben unerlässlich. Die Reeder sind gut
beraten, ihre Container- und Frachtschiffe nur aufgerüstet fahren
zu lassen, d. h. durch Elektro- oder Stacheldraht an der Reling,
Wasserkanonen, Alarm- und Radaranlagen den Zutritt von Piraten
zu verhindern. Das Verhalten im Ernstfall sollte die Crew regelmäßig
üben. Zudem hat sich der Einsatz von bewaffneten Sicherheitskräf­
ten, sogenannten „Armed Guards“, als wirksam erwiesen.
„Unternehmen sind gut beraten, diese Anforderungen bei der
Wahl des Transportmittels weiter einzubeziehen, sofern sich keine
sichere Transportroute finden lässt“, sagt Peggy Köhler-Hollenders.
HDI unterstützt ihre Kunden sowohl bei der Bewertung von sicher­
heitstechnischen Maßnahmen an Bord als auch bei der Gestaltung
modularer Transportwege. Unverzichtbar bleibt eine Transportver­
sicherung. „Mit dieser Police kann der Kunde den Wert der trans­
portierten Waren umfassend absichern“, betont die Expertin für
Transportversicherungen. Das gilt bei einem Transportunfall ebenso
wie bei einem Piratenüberfall.
Weitere Details in unserer Transport-Broschüre, siehe Seite 16
Peggy Köhler-Hollenders, Expertin für Transportversicherungen
HDI Global SE
Telefon 0511 / 6 45 - 44 40
E-Mail: [email protected]
14 Service
Sach/Lieferketten
Rechtsschutz
ERTRAGSAUSFALLRISIKEN
ERKENNEN UND MINDERN
VERSTOSSEN SUBUNTERNEHMEN GEGEN MINDESTLÖHNE,
KÖNNEN AUFTRAGGEBER DAFÜR HAFTEN
Vorleistungen einkaufen und Arbeitsprozesse ausgliedern schafft Vorteile. Dadurch
verstärkt sich jedoch die Abhängigkeit
von Lieferanten, Geschäftspartnern und
Drittunternehmen. Die Folge: Das Risiko
von Betriebsunterbrechungen steigt.
Flächendeckend gilt seit Anfang 2015 das
Mindestlohngesetz in Deutschland. Für
Unternehmen können sich hieraus im Zuge
der Beauftragung von Subunternehmen
Haftungsrisiken ergeben – und zwar verschuldensunabhängig. HDI hat eine Klausel
entwickelt, um die Auftraggeber auch hier
umfassend abzusichern.
Mit dem Ziel der quantitativen Einschät­
zung des Ertragsausfall- bzw. Betriebsun­
terbrechungsrisikos können Unternehmen
durch eine Lieferketten-Analyse die
Verletzbarkeit ihrer Wertschöpfungskette
bewerten. Im nächsten Schritt sind
zielgerichtete Maßnahmen zur Aufrecht­
erhaltung bzw. schnellen Wiederherstel­
lung der Lieferfähigkeit einzuleiten.
Besonders Zulieferer, die durch ihren
Ausfall einen Engpass nach sich ziehen
oder sogar zum Betriebsstillstand führen,
sind kritisch zu prüfen. „HDI Risk
Consulting verfügt über das notwendige
Know-how, entsprechende Plausibilitäts­
prüfungen vorzunehmen“, sagt Björn
Juretschke, Underwriter für Sachversiche­
rungen bei HDI und fügt hinzu: „Zum
Beispiel kann die Bereitstellung wichtiger
Produkte auf mehrere Zulieferer verteilt
werden.“ Des Weiteren sind die Entwick­
lung von Notfallplänen, Zertifizierungen
oder die vorbeugende Lagerhaltung
mögliche Aspekte zur Risikominderung.
Sofern nach Umsetzung der identifi­
zierten Maßnahmen Betriebsunterbre­
chungsschäden beim Ausfall eines
Zulieferers nicht vollständig auszuschlie­
ßen sind, besteht die Möglichkeit zur
finanziellen Absicherung dieser Rückwir­
kungsschäden. Björn Juretschke betont:
„Hierzu empfehlen wir, die Basis für die
risikogerechte Bewertung des Restrisikos
und der Preisgestaltung zu schaffen.“
Björn Juretschke
HDI Global SE
Telefon: 0511 / 6 45 - 32 26
E-Mail: [email protected]
Durch das Mindestlohngesetz sehen sich
Unternehmen aller Branchen, die Dritte mit
der Durchführung von Werk- oder Dienstleis
tungen beauftragen, neuen Haftungsrisiken
ausgesetzt: Verstößt einer dieser Vertrags­
partner gegen die gesetzliche Pflicht zur
Zahlung des Mindestlohns, können die
betroffenen Mitarbeiter die Differenz zum
Mindestlohn einklagen. Dabei könnten die
Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob sie
ihren Anspruch mittelbar oder direkt beim
Subunternehmen geltend machen.
Sollte der Arbeitgeber zahlungsunfähig sein,
dürften die Mitarbeiter in jedem Fall den
Auftraggeber unter Umständen sogar für
den gesamten Lohn haftbar machen. Dies
gilt selbst dann, wenn es sich im Rahmen
der betrieblichen Wertschöpfungskette um
einen „Nach-Nach-Subunternehmer“
handelt. Denn die Haftung ist bei einer Reihe
von Subunternehmen nicht auf das nächste
Glied begrenzt. So oder so haftet der
Auftraggeber verschuldensunabhängig, das
heißt, es spielt keine Rolle, ob das Unterneh­
men von dem Fehlverhalten des Auftragneh­
mers gewusst hat oder nicht. Dieser
Anspruch gilt mit einer dreijährigen Verjäh­
rungsfrist.
Der Gesetzgeber begründet diese strenge
Haftung mit dem Ziel, Unternehmen dazu zu
motivieren, lediglich mit solchen Subunter­
nehmen zusammenzuarbeiten, die im
Einklang mit dem Mindestlohngesetz
handeln. Verstöße können für die Auftrag­
geber zivil-, arbeits-, verwaltungs- und
strafrechtliche Folgen haben: Der Strafen­
katalog reicht von der Auferlegung hoher
Geldbußen bis hin zum Ausschluss von
öffentlichen Vergabeverfahren. In extremen
Fällen könnte sich der Auftraggeber sogar
dem Vorwurf der Beihilfe zu Straftaten
ausgesetzt sehen oder mit dem Verlust der
Gewerbeerlaubnis konfrontiert werden.
„Auftraggeber von Subunternehmen sind
daher gut beraten, betriebliche Schutzme­
chanismen zu integrieren sowie verbleibende
Haftungsrisiken abzusichern“, sagt Bastian
Okroy, Experte für Rechtsschutzversiche­
rungen bei HDI. Der Versicherer hat eine
Klausel entwickelt, mit der bestehende
Deckungslücken in den Allgemeinen
Rechtsschutzbedingungen sowie im Industrie
Straf-Rechtsschutz geschlossen werden
können.
Weitere Details in unserer Fachinformation,
siehe Seite 16
Bastian Okroy, Rechtsschutz-Experte
HDI Global SE
Telefon: 0511 / 6 45 - 56 15
E-Mail: [email protected]
HDI Berater 1 / 2016 15
Kraftfahrt
Financial Lines
Betriebliche Altersversorgung
STEINSCHLAG! OFT REICHT
REPARATUR DER SCHEIBE
HAFTUNGSRISIKEN BEI ITDIENSTLEISTERN VERRINGERN
NEUES ONLINE-PORTAL
FÜR ARBEITGEBER
Wird die Frontscheibe des Fahrzeugs durch
einen Steinschlag beschädigt, muss
oftmals nicht sofort die gesamte Scheibe
ausgetauscht werden. Vielfach reicht eine
Reparatur. HDI Kunden profitieren von
einem schnellen und leistungsstarken
Schadenservice.
IT-Dienstleister und Softwareunternehmen
sehen sich zusehends dem Risiko von
Schadenersatzansprüchen ausgesetzt. Im
Rahmen ihrer IT Line bietet HDI bedarfsgerechte IT-Haftpflichtversicherungen. Wie
schnell es zu Schadenereignissen kommen
kann, zeigt der folgende Praxisfall.
Die HDI Lebensversicherung stellt mit
„HDI bAVnet“ ein Online-Portal zur
Verfügung, mit dem Arbeitgeber Verträge der betrieblichen Altersversorgung
(bAV) einfach und datensicher verwalten
können. Mit Blick auf das Jahr 2016 hat
der Versicherer seine Strategie auch im
Bereich der bAV neu ausgerichtet.
Jederzeit kann es passieren: Ein vom
Straßenrand oder von einem anderen
Kraftfahrer aufgewirbelter Stein trifft die
Frontscheibe des eigenen Fahrzeugs, es
knackt, ein kurzer Schreckmoment – und
dann? „Ruhe bewahren, die nächste
Haltemöglichkeit nutzen und erst einmal
die beschädigte Stelle genau unter die
Lupe nehmen“, empfiehlt Michael Rieger,
Riskmanager bei HDI Risk Consulting.
Ein IT-Dienstleister installiert bei einem
Produktionsunternehmen eine Software
zur Steuerung des Lagerbestandsystems.
Bei der Implementierung passieren Fehler,
sodass eine Reihe von Daten des Alt­systems falsch übernommen wird. Aktu­
elle Bestandsänderungen lassen sich so
teils nicht mehr korrekt erfassen. Da dem
Unternehmen hierdurch Umsatzausfälle
und Imageschäden entstehen, macht es
hohe Haftpflichtansprüche gegenüber
dem IT-Dienstleister geltend.
Anders als es TV-Werbespots oft sugge­
rieren, muss eine derart beschädigte
Frontscheibe nicht immer gleich ausge­
tauscht werden. Befindet sich der Riss
nicht im Sichtbereich des Fahrers und hat
der Einschlag die Scheibe nicht zu stark
beschädigt, kann auch eine Reparatur
ausreichend sein.
„HDI Kunden sollten bei einem Schaden
an der Frontscheibe unsere Schadenorga­
nisation anrufen“, sagt Michael Rieger
und fügt hinzu: „Dort werden sie
kompetent beraten und die nächsten
Schritte gemeinsam besprochen.“ Bei den
HDI Partnerwerkstätten erhalten die
Kunden eine professionelle Schadenana­
lyse und attraktive Konditionen für
Reparatur bzw. Austausch.
Michael Rieger, Riskmanager
HDI Risk Consulting GmbH
Telefon: 0511 / 6 45 - 48 26
E-Mail: [email protected]
Umfassenden Versicherungsschutz für
derartige Vermögensschäden, aber auch
Sach- und Personenschäden bietet HDI
CLIC.IT. Die IT-Haftpflichtversicherung
deckt auch Eigenschäden ab, die z. B. da­
durch entstehen, dass eine mitversicherte
Person im Rahmen ihrer dienstlichen
Tätigkeit Untreue begeht.
Die HDI Rechtsexperten prüfen die Haft­
pflichtfrage und übernehmen die begrün­
deten Haftpflichtansprüche bzw. wehren
die unbegründeten auf gerichtlichem
bzw. außergerichtlichem Wege ab. Zwei
Deckungskonzepte für eine bedarfsge­
rechte Absicherung runden das Angebot
im Rahmen der HDI IT Line ab.
Weitere Details in unserer Produktinfo,
siehe Seite 16
Philipp Lienau, Leiter Vermögensschadenhaftpflicht Vertrag
HDI Global SE
Telefon: 0511 / 6 45 - 37 40
E-Mail: [email protected]
Gemeinsam mit dem Technologie- und
Serviceanbieter xbAV hat die HDI
Lebensversicherung ein Online-Portal für
die betriebliche Altersversorgung (bAV)
entwickelt. Das Portal „HDI bAVnet“
bündelt die bAV-Dokumente eines
Unternehmens online, sodass Arbeitge­
ber, Versicherer und Vermittler jederzeit
darauf zugreifen können.
„Gerade kleinere und mittelständische
Unternehmen scheuen sich davor, eine
betriebliche Altersversorgung einzuführen
oder auszubauen, weil sie den hohen
Verwaltungsaufwand fürchten“, sagt
Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzen­
der der Talanx Pensionsmanagement und
verantwortlich für bAV bei HDI. Auf „HDI
bAVnet“ können Arbeitgeber die HDI
Verträge jetzt daten- und rechtssicher
sowie zahlreiche Verwaltungsvorgänge
schneller und kosteneffizienter bearbeiten.
Ab 2016 wird die HDI Lebensversiche­
rung auch im Bereich der bAV eine neue
Strategie verfolgen. Man wird weiterhin
auf die Direktversicherung, die Unterstüt­
zungskasse und den kapitalmarktorien­
tierten Pensionsfonds setzen. Der
versicherungsförmige Pensionsfonds und
die Pensionskasse werden hingegen im
Neugeschäft keine Rolle mehr spielen.
Alle bestehenden Verträge werden aber
unverändert fortgeführt. Für Firmenkun­
den mit Gruppenverträgen gibt es eine
Übergangsphase bis Mitte 2016.
Alle Details lesen Sie unter www.hdibav.net
A BSEN DER :
HDI Global SE
HDI-Platz 1, 30659 Hannover
Bei Unzustellbarkeit Anschriften-Berichtigungskarte
Bei Umzug Anschriften-Berichtigungskarte
404-GI1000 201601
DIALOGPOST
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Mehr Wissen direkt auf Abruf unter www.hdi.global/berater
Das Wichtigste in Kürze:
www.hdi.global
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Schutz im weltweiten Warenverkehr
Die HDI Transportversicherung schützt Sie vor
­ nanziellen­Folgen­durch­Schäden­im­weltweiten­
fi
Warenverkehr.
2
Individueller Versicherungsschutz
Sie­erhalten­den­Versicherungsschutz,­der­Ihren­
­individuellen­Bedürfnissen­entspricht.
GRUPPEN-UNFALLVERSICHERUNG
Ausreichende Deckung bei verminderter geistiger Leistungsfähigkeit.
Kopfarbeit wird immer wichtiger.
In der Gruppen-Unfallversicherung wird die Kopfarbeit nach
wie vor nicht berücksichtigt. Vielmehr werden durch die
sogenannte Gliedertaxe ausschließlich feste Invaliditätsgrade
bei Verlust bzw. dauerhafter Funktionsbeeinträchtigung von
Gliedmaßen und Sinnesorganen definiert. In den zurückliegenden Jahren hat es Erhöhungen bei der Bewertung von
Füßen, Zehen, Fingern, Händen und Armen gegeben. Für
Hirnleistungen fehlen jedoch bis heute feste Invaliditätsgrade.
Die Folgen sind gravierende Deckungslücken bei Unfällen,
die zu einer Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit
führen. Betroffene sehen sich dann unterschiedlichen ärztlichen
Bewertungen ausgesetzt – mit dem Ergebnis, dass gerade die
stets bedeutsamer gewordenen geistigen Fähigkeiten regelmäßig unpräzise und häufig zu gering bewertet werden.
Einmalige Innovation in der Branche
Praxisfälle zeigen: Den Betroffenen helfen die finanziellen
Aufwertungen bei Gliedmaßen wenig, weil die Leistungen
bei Verlust der geistigen Fähigkeiten regelmäßig zu gering
ausfallen. Vor diesem Hintergrund hat HDI einen Paradigmenwechsel in der Gruppen-Unfallversicherung vollzogen.
Der Kern dieser branchenweit bislang einmaligen Innovation: Die Leistungen bei Beeinträchtigungen der geistigen
Fähigkeiten werden bereits ab dem ersten Invaliditätsgrad
verdoppelt. Damit wird den veränderten Anforderungen der
heutigen Zeit umfassend Rechnung getragen. Wichtig dabei:
Das hohe Leistungsniveau der traditionellen Gliedertaxe
bleibt ungeschmälert erhalten.
Weiteres Novum: Die Hirnleistungen der betroffenen Person werden nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden
bemessen, die mit einem renommierten Universitätsinstitut
erarbeitet worden sind. Damit können die Versicherten im
Falle eines Unfallereignisses darauf bauen, dass die Invalidität bei Schädel-Hirn-Traumata präzise ermittelt und somit
den tatsächlichen Funktionsverlusten gerecht wird.
Reha-Management zur optimalen Heilbehandlung
Ein weiterer Schwerpunkt der HDI Gruppen-Unfallversicherung liegt im Bereich des Reha-Managements: Die
verunfallte Person wird unmittelbar nach der Akutphase
Mehr zur Hirnleistungstaxe
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Erweiterter Unfallschutz
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Unsere Lösungen im Überblick:
Experten-Tipp
Sicherheit von Kopf bis Fuß
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Unfallrisiken ab. Erweitern Sie den RisikoschutzVerkehrshaftungsversicherung
über
Gliedmaßen und Sinnesorgane hinaus. Erstmalig hat
jetzt HDI die Kopfarbeit im Rahmen der GruppenSchadenmanagement und -analyse
Unfallversicherung aufgewertet und sichert geistige
Fähigkeiten angemessen ab.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Risk Engineering
aktiv bei der Sicherstellung einer optimalen Heilbehandlung
unterstützt. Während Krankenversicherer nur die Kosten
für
Internationale
Programme
eine „notwendige“ Heilbehandlung übernehmen, werden im Rahmen der HDI Gruppen-Unfallversicherung nur
ausgesuchte, qualitativ hochwertige Kliniken und RehaEinrichtungen gewählt, um die besten Voraussetzungen für
eine möglichst schnelle Wiedereingliederung ins Berufsleben
zu schaffen. Die Leistung orientiert sich also an der optimalen und nicht nur an der notwendigen Hilfeleistung. Dies
gilt sowohl für ambulante wie stationäre Heilbehandlungen.
Außerdem beinhaltet der Leistungskatalog Behandlungskosten einer psychiatrischen und traumapsychologischen
Heilbehandlung, sofern die versicherte Person unfallbedingt
ein posttraumatisches Belastungssyndrom erleidet.
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Unterstützung bei Schadenprävention
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Sie­gern­zum­Thema­Schadenprävention.
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Bei der HDI Unfallversicherung können Unternehmen im
Rahmen der angebotenen Assistance-Leistungen zwischen drei weiteren Bausteinen wählen, die einzigartige
Serviceangebote beinhalten sowie die Option, verschiedene beitragsfreie Leistungserweiterungen zu vereinbaren. Unternehmen und ihre Mitarbeiter erhalten damit
ein Sicherheitsnetz, das durch die Optimierung der
Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess die Bindung
der Mitarbeiter verstärkt und ihnen gerade in diesen
Zeiten ein wichtiges Maß an Sicherheit bietet.
München
Kontaktadressen und Ihren persönlichen Ansprechpartner
finden Sie unter www.hdi.global/kontakt
Transport
HDI Global SE
HDI-Platz 1
30659 Hannover
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Güter in Bewegung
Fachinformation
Rechtsschutz
Mindestlohngesetz
www.hdi.global
Haftungsausmaß noch nicht
abschließend geklärt.
Die Haftung des Arbeitgebers basiert auf Regelungen im
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Danach gelten
nur solche Betriebe als Subunternehmen, die unmittelbar
eigene Aufgaben des Auftraggebers im Verhältnis zu dessen
Kunden wahrnehmen. Würde diese Auslegung auch für das
Mindestlohngesetz (MiLoG) zutreffen, unterläge nur ein Teil
der Werk- und Dienstleistungsverträge dem Haftungsrisiko
unzureichender Mindestentlohnungen. Die künftige Rechtsprechung ist diese Antwort aber noch schuldig. So oder so
bleibt dieses Haftungsrisiko in Verbindung mit Subunternehmen bestehen – und zwar grundsätzlich auch für Praktikanten sowie für Trainees und Mini-Jobber.
Ungeahnte Haftungsrisiken
beim Mindestlohn.
Unternehmen unterschiedlicher Branchen werden mit neuen
Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) konfrontiert: Unterschreiten Subunternehmen
den geltenden Mindestlohn, können deren Auftraggeber
hierfür haftbar gemacht werden – und dies ohne eigenes
Verschulden. Auch Geschäftsführer und Vorstände können
direkt betroffen sein. HDI empfiehlt daher Auftraggebern,
Schutzmaßnahmen zu integrieren und die verbleibenden
Risiken abzusichern.
Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass mit dem Anfang
2015 flächendeckend in Deutschland eingeführten Mindestlohn sehr weitgehende Haftungsrisiken einhergehen können. Betroffen sind Unternehmen aller Branchen, die Dritte
damit beauftragen, Werk- oder Dienstleistungen durchzuführen. Verstößt einer dieser Vertragspartner gegen die gesetzliche Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns, können die
betroffenen Mitarbeiter die Zahlung des vorgeschriebenen
Nettoentgeltes unmittelbar beim Auftraggeber einklagen.
Die Arbeitnehmer können selbst entscheiden, ob sie ihren
Anspruch mittelbar oder direkt beim Subunternehmen geltend machen. Sollte dieses zahlungsunfähig sein, dürften sie
in jedem Fall den Auftraggeber unter Umständen sogar für
den gesamten Lohn haftbar machen. Dies gilt selbst dann,
wenn es sich im Rahmen der betrieblichen Wertschöpfungskette um ein „Nach-Nach-Subunternehmen“ handelt. Denn
die Haftung ist bei einer Reihe von Subunternehmen nicht
auf das nächste Glied begrenzt. Im Außenverhältnis müsste
der Betrieb die Ansprüche ebenso erfüllen. Lediglich im
Innenverhältnis bestünde gegebenenfalls die Möglichkeit,
eines der Subunternehmen zumindest teilweise in Regress
zu nehmen.
Stichwort:
Mehr zu Rechtsschutz
Fachinformation:
Haftungsrisiken beim
Mindestlohn
Das Mindestlohngesetz (MiLoG)
Am 16. August 2014 ist das „Gesetz zur Stärkung
der Tarifautonomie“ in Kraft getreten. Wesentlicher
Bestandteil des Gesetzes ist das „Gesetz zur Regelung
eines allgemeinen Mindestlohns“, kurz Mindestlohngesetz (MiLoG) genannt. Seit dem 1. Januar 2015
regelt das Gesetz den flächendeckenden Mindestlohn
in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde.
In §13 MiLoG in Verbindung mit § 14 ArbeitnehmerEntsendegesetz (AEntG) ist geregelt, dass Unternehmen, die einen Dritten mit der Erbringung von Werkoder Dienstleistungen beauftragen, für die Zahlung
des Mindestentgelts an Arbeitnehmer haften bzw.
für die Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame
Einrichtung der Tarifvertragsparteien nach § 8 AEntG.
Die Haftung entspricht weitgehend dem Konzept einer
selbstschuldnerischen Bürgschaft. Das bedeutet, dass
der Auftraggeber kraft Gesetz für die vollständige
Zahlung des Mindestlohns an die Arbeitnehmer seines
Subunternehmers „bürgt“.
Beitrag Seite 14
Erschwerend kommt ein gesetzlich angeordneter
Verzicht auf die Einrede der Vorausklage hinzu. Damit
ist gemeint, dass die Arbeitnehmer des Subunternehmens ihre Ansprüche direkt gegenüber dem Auftraggeber verfolgen können. Sie müssen zuvor nicht ihren
Arbeitgeber verklagen.
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CLIC.IT
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IT-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
FÜR UNTERNEHMEN
im Software- und IT-Dienstleistungsbereich.
Ihr wirksamer Schutz gegen
die Folgen von Systemausfällen
Informationstechnologie (IT) wird nahezu überall in der
Wirtschaft eingesetzt und ist für moderne betriebliche
Prozesse unerlässlich. Softwarehersteller und IT-Dienstleister
sind daher gefragt, gleichzeitig aber täglich erheblichen
Haftungsrisiken ausgesetzt. Technische Probleme wie z. B.
Systemausfälle können existenzbedrohende Folgen für
Unternehmen haben.
Aus der Praxis
Zwei Beispiele hierfür:
1. Bei der fehlerhaften Implementierung einer Software
zur Steuerung eines Lagerbestandssystems werden
vorhandene Daten aus dem Altsystem falsch übernommen. Aktuelle Änderungen von Warenbeständen
werden nicht korrekt erfasst. Der Fehler tritt später im
laufenden Betrieb zutage und zieht hohe Haftpflichtansprüche gegen den IT-Dienstleister nach sich.
2. Ein Softwarehersteller liefert das Programm für eine
Buchungsplattform. Durch Ausfall für mehrere
Stunden entstehen Schäden, u. a. durch Betriebsunterbrechung und entgangenen Gewinn.
Weitgehende Deckung für Vermögensschäden, z. B. im
Zusammenhang mit
• fehlgeschlagener Installation
• De- und Reinstallation von Software
• Löschung von Daten/Beeinträchtigung der Datenordnung
• Produktionsausfall/Betriebsunterbrechung/entgangenem
Gewinn
• Viren und anderer bösartiger Software sowie Hackerangriffen
• Verzug
• Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf
ordnungsgemäße Vertragserfüllung
• Verletzung von Datenschutzbestimmungen
• Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
• Erbringung von erlaubten außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen
Eigenschadendeckung
• für Unterschlagung, Untreue oder Betrug durch
Mitarbeiter des Versicherungsnehmers
• für Wiederherstellungskosten der Internetseite des
Versicherungsnehmers wegen Beschädigung oder
Zerstörung infolge unbefugter Eingriffe Dritter
• bei Rücktritt des Auftraggebers
Mehr zu IT-Haftpflicht
Produktinfo:
Mehr Schutz für
IT-Dienstleister
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CLIC.IT bietet Softwareherstellern und IT-Dienstleistern, die
überwiegend im kaufmännischen, administrativen bzw.
nicht-technischen Bereich aktiv sind, Versicherungsschutz
gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter wegen
Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Haftpflichtschutz besteht insbesondere für folgende
betriebliche Haupttätigkeiten:
• Herstellung, Implementierung, Modifikation, Wartung,
Pflege und Handel von Softwareprodukten
• Datenerfassung
• Datenverarbeitung für Dritte
• Betrieb von Rechenzentren
• Internet-Providerleistungen
• Webdesign und Webpflege
• Analyse, Beratung und Schulung
Fachinformation
Diese Vorteile bietet HDI Global SE
Leistungsumfang
• Prüfung der Haftpflichtfrage
• gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter Ansprüche
• Freistellung von begründeten Schadenersatzansprüchen
Kraftfahrt
Lenk- und Ruhezeiten
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einheiten im Güterverkehr von 2,8 bis 3,5 t zGM, sofern
sie nicht unter die Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EU)
165/2014 mit VO (EG) Nr. 561/2006 fallen, ferner
• die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen die zur Personenbeförderung dienen und nach ihrer Bauart und
Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als
neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im
Linienverkehr bis zu einer Länge bis zu 50 km eingesetzt
sind
• enthält Bestimmungen zu den Kontrollgerätekarten und
Bußgeldvorschriften.
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt
• die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit.
Gegen die Übermüdung
hinterm Lenkrad.
Jeden Tag sind zahlreiche Lkw auf deutschen Straßen und
Autobahnen unterwegs. Polizeikontrollen und teils schwere
Verkehrsunfälle zeigen immer wieder: Die Fahrer stehen
häufig unter Zeitdruck, haben die Pausen- und Ruhezeiten
oftmals nicht eingehalten und sitzen völlig übermüdet
hinter dem Lenkrad. Dem wirkt eine europaweit einheitliche Vorschrift entgegen, mit der die Lenk- und Ruhezeiten
geregelt werden. Was sind die wichtigsten Regelungen?
Und wie müssen die Arbeitszeiten der Fahrer dokumentiert
werden?
Die Verordnung (VO) EG 561/2006 regelt in allen EUMitgliedsstaaten die Sozialvorschriften – also die Lenk- und
Ruhezeiten, die Fahrer-/innen von gewerblich eingesetzten
Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung über 3.5
Tonnen (t) zulässiger Gesamtmasse einschließlich Anhänger
oder Sattelanhänger einzuhalten haben. Einige Anpassungen der vorgenannten Verordnung aus dem Jahre 2006
wurden durch die VO (EU) Nr. 165/2014 vorgenommen.
Diese werden in zwei Stufen, nämlich zum 2. März 2015
und exakt ein Jahr später umgesetzt Zusätzlich gelten die
Vorschriften des „europäischen“ Übereinkommens über die
Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten
Fahrpersonals (‚AETR‘) in den EU-Mitgliedsstaaten.
Im nationalen Bereich erfolgt die Regelung durch das
Fahrpersonalgesetz, die Fahrpersonalverordnung sowie das
Arbeitszeitgesetz.
Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) regelt
• die Durchführung der EU-Verordnung und des AETR und
enthält Bußgeldtatbestände.
Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) regelt
• die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen und Fahrzeug-
Diese drei nationalen Vorschriften regeln zusammen mit
der in der EU geltenden VO (EU) 165/2014 mit VO (EG)
561/2006 und (EWG) 3821/85 und der in weiteren Staaten
geltenden AETR-Verordnungen die Bestimmungen für den
Lastverkehr. Fährt z. B. ein Fahrer aus einem Nicht-EU-Staat
in die EU oder kehrt in ein AETR-Land zurück, gelten die
AETR-Vorschriften. Führt der AETR-Fahrer aber innerhalb
der EU einen Fahrauftrag aus, muss er sich hinsichtlich
seiner Lenk- und Ruhezeiten ausschließlich nach der VO (EU)
165/2014 mit VO (EG) Nr. 561/2006 richten.
Aufzeichnung von Lenk- und
Ruhezeiten.
Fachinformationen
Rundum informiert, auch
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kostenfrei im PDF-Format.
Geregelt wird auch wie die Lenk- und Ruhezeiten des
Fahrers aufzuzeichnen sind, damit sie durch die Straßenaufsichtsorgane oder zur Unfallrekonstruktion überprüft
werden können. Hierfür vorgeschrieben sind TachographenKontrollgeräte – und zwar für Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über
3,5 t dienen, bzw. für Fahrzeuge, die in der gewerblichen
Personenbeförderung eingesetzt werden und mehr als neun
Personen einschließlich Fahrer befördern können. Nach § 1
(6) FPersV muss bei Fahrzeugen von 2,8 t – 3,5 t eine handschriftliche Aufzeichnung im Tageskontrollblatt erfolgen,
sofern kein Kontrollgerät eingebaut ist.
Nach § 1 FPersV hat der Fahrer alle Eintragungen jeweils
unverzüglich zu Beginn und am Ende der Laufzeiten,
Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten vorzunehmen. Die
Aufzeichnungen des laufenden Tages und der vorausgegangenen 28 Kalendertage sind vom Fahrer mitzuführen
und den zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung
auszuhändigen. Hier wurde nunmehr die in Deutschland
schon länger geltende Verfahrensweise, dass die Fahrer die
Dokumentation sämtlicher nachweispflichtiger fehlender
Zeiten (z. B. Krankheit, Urlaub etc.) selbst vornehmen kann,
nun auch im EU-Recht für alle Mitgliedstaaten verankert.
Die Verwendung der Bescheinigung durch den Unternehmer
ist weiterhin zulässig ( § 20 FPersV). Vor einer Überschrei-
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