WIR SIND JETZT HDI GLOBAL SE. Ausführliche Informationen zur Umfirmierung lesen Sie ab Seite 8. BERATER Informationen für Entscheider | Nr. 1 / 2016 Tunnelbau gesichert HDI Risk Consulting begleitet größtes Infrastrukturprojekt in Neuseeland Risk-Engineering Brandrisiken aktiv senken Piratenüberfälle Gegen Angriffe schützen Financial Lines Haftungsrisiken bei ITDienstleistern verringern WIR SIND JETZT HDI GLOBAL SE. Ausführliche Informationen zur Umfirmierung lesen Sie ab Seite 8. BERATER Informationen für Entscheider | Nr. 1 / 2016 Auch online lesen unter: www.hdi.global/berater Tunnelbau gesichert HDI Risk Consulting begleitet größtes Infrastrukturprojekt in Neuseeland Risk-Engineering Brandrisiken aktiv senken Piratenüberfälle Gegen Angriffe schützen Financial Lines Haftungsrisiken bei ITDienstleistern verringern BERATER Informationen für Entscheider | Nr. 1 / 2016 Tunnelbau gesichert HDI Risk Consulting begleitet größtes Infrastrukturprojekt in Neuseeland Risk-Engineering Brandrisiken aktiv senken Piraten-Überfälle Gegen Angriffe schützen Financial Lines Haftungsrisiken bei ITDienstleistern verringern Auch online lesen unter: www.hdi.global/berater 02 Inhalt Editorial Themen 03 Trends Neuigkeiten, Meinungen, Fakten und Termine 04 Magazin Interview Hirnleistungstaxe „We are HDI“– International Property Conference Underwriting 05 Liebe Leserinnen und Leser, unser Unternehmen trägt mit der Umfirmierung in HDI Global SE und dem Wechsel der Gesellschaftsform in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) seiner wach senden Internationalisierung Rechnung. Diese zeigt sich im Anstieg unseres Auslandsprämienanteils auf 57 Prozent, der Stückzahlsteigerung bei Internatio nalen Programmen für unsere Industrie kunden und der stetigen Erweiterung unseres globalen Netzwerkes. Weil dies ein weiterer Meilenstein auf unserem Weg zu einem Global Player der Industrieversicherung ist, möchten wir Sie in dieser Ausgabe Ihres HDI Beraters in einem vierseitigen Sonder teil über die Motive und Ziele dieser Veränderung informieren. Ganz gleich, in welchen Ländern Sie aktiv sind oder welche Märkte Sie erschließen wollen – auch in Zukunft können Sie auf unser Know-how und unsere langjährigen Erfahrungen bei der weltweiten Absicherung Ihrer industriellen Risiken vertrauen. Die Marke HDI wird Ihnen dafür ein glo baler Garant sein! Dr. Christian Hinsch, Vorstandsvorsitzender HDI Global SE Kommentar Dr. Christian Hinsch über die duale Ausbildung 06 Reportage Infrastrukturprojekt in Auckland, Neuseeland 06 Reportage Mit Spannung erwartet: „Alice“ schafft den Durchbruch 08 Sonderteil HDI GLOBAL SE – WELTWEIT ZU HAUSE 12 Risk-Engineering Brandmeldeanlagen 13 Analyse Piratenüberfälle 14 12 Risk-Engineering Brandmeldeanlagen können Großschäden verhindern. Service Kraftfahrt BAV Rechtsschutz Sach/Lieferketten Financial Lines 16 Response Bestellservice und Kontakt IMPRESSUM Herausgeber: HDI Global SE, E-Mail: [email protected] Verlag und technische Gesamtherstellung: Insignio Kommunikation GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 14, 34131 Kassel, www.insignio.de, Geschäftsleitung: C. Elbern, J. Müller, Redaktion: Kay Schelauske Bildnachweis: Fotolia, HDI, imagesource, iStockphoto, NZ Transport Agency, Kay Schelauske Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. ISSN 1866-1998. Hinweis: Wenn Sie künftig unsere Kundenzeitschrift nicht mehr erhalten möchten, können Sie uns bei der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke widersprechen. 14 Service Mehr Sicherheit für IT-Dienstleister HDI Berater 1 / 2016 03 617 MRD. EURO beträgt die mit der EXTREMUS Versicherungs-AG vereinbarte Gesamtversicherungssumme zur finanziellen Absicherung terroristischer Anschläge. Die deutsche Wirtschaft hat hierfür 1.266 Verträge abgeschlossen. Am 1. Januar 2016 hat Gerhard Heidbrink, ehemaliger Vorstand der HDI-Gerling Industrie Versicherung AG, den Vorstandsvorsitz bei dem Spezialversicherer für Terrorrisiken übernommen. Stand: 1. Dezember 2015, Quelle: Extremus InnoWard 2015 TALANX-PROJEKT PRÄMIERT Talanx erhielt für sein Projekt „TalApp – more than just training“ den InnoWard 2015 des Berufsbildungswerks der Versicherungs wirtschaft. Seit 2005 zeichnet es innovative Konzepte für die Bildungsarbeit in der Versicherungsbranche sowie deren effektive Umsetzung in der Praxis aus. „TalApp ist ein deutschlandweites firmeninternes Ausbildungsnetzwerk, selbstständig entwickelt von Auszubildenden für Auszubildende“, freute sich Dr. Christian Hinsch, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Talanx AG und Arbeitsdirektor, über den zweiten Platz beim InnoWard 2015 in der Kategorie „Berufliche Erstausbildung“. Es war die elfte Preisverleihung, die im Herbst 2015 im Rahmen des Bildungskon gresses der deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin stattfand. „Als traditionsbewusster Industrieversicherer leistet HDI einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung von Unternehmen.“ Dr. Joachim ten Eicken, Vorstand HDI Global SE, beleuchtet in seinem Fachbeitrag zu dem Buch „Nachhaltige Unternehmensführung erfolgreich umsetzen – Aktuelle Themen und Trends aus Wissenschaft und Unternehmenspraxis“, wie der industrielle Versicherungsschutz zur betrieblichen Existenzsicherung beiträgt. Durch die umfassende Risikoabsicherung erhalten Unternehmen und deren Belegschaften die Sicherheit, im Fall eines Schadeneintritts die erforderliche tatkräftige und finanzielle Unterstützung zu erfahren. Das Buch ist beim Haufe Verlag unter folgender ISBN erhältlich: 978-3-648-06679-9 04 Magazin „We are HDI“ „WIR WOLLEN GLOBAL WEITER ZUSAMMEN WACHSEN“ „We are HDI“ – unter diesem Motto stand die Veranstaltung „International Property Conference Underwriting“ vom 23. bis 25. September letzten Jahres in Berlin. Rund 120 Teilnehmer von HDI aus Deutschland und weiteren 26 Ländern kamen zusammen: Underwriter, Senior-Underwriter, Experten des HDI Risk Consultings (HRC), Spartenkoor dinatoren sowie Vertreter aus den Geschäfts feldern Industrie, Konzern, Global und den deutschen Niederlassungen. Im Mittelpunkt standen aktuelle Entwick lungen in den unterschiedlichen Märkten, Berichte aus den HDI Standorten über länder HDI Vorstand Dr. Joachim ten Eicken gab die Richtung vor spezifische Besonderheiten und die strate gische Ausrichtung für das kommende Jahr. „Wir werden in vielen Bereichen noch enger zusammenwachsen und die IT-Landschaft schrittweise vereinheitlichen“, sagte HDI Vorstand Dr. Joachim ten Eicken und fügte hinzu: „Wir wollen auch in den nächsten Jahren global weiter zusammen wachsen.“ IT-LANDSCHAFT VEREINHEITLICHEN Ebenfalls auf der Agenda standen Aktivi täten der HDI Risk Consulting (HRC), wie z. B. BU-Analysen. Einen Überblick über den globalen Ausbau und die Weiterentwicklung des gesamten Bereichs gab der neue HRCGeschäftsführer Dr. Jörg Ohlsen. Außerdem gewährte Alexander Schlei, Leiter im Bereich Naturgefahren, einen Einblick in die drit te Version des Geo-Informations-Systems ARGOS. Ferner wurde diskutiert, wie die Schadenregulierung im Ausland durch das Zusammenwirken von Underwriting, Schaden und HRC weiter optimiert werden kann. Shang Gong (HDI Japan) referiert zum Thema tektonische Platten Interview „BESSERE BEWERTUNG VON HIRNSCHÄDEN“ Unternehmen können die Hirnleistungstaxe ergänzend zur Gruppen-Unfallversicherung exklusiv bei HDI vereinbaren. Prof. Dr. med. Rüdiger Mielke, Direktor des Lehrstuhls für Neurowissenschaften und Rehabilitation an der Universität zu Köln, erläutert im Interview, wie die Hirnleistungstaxe entstanden ist und welche Vorteile die Innovation bietet. Wie ist die Idee der Hirnleistungstaxe entstanden? Die Idee geht auf ein Treffen des HDI Pro duktexperten Manfred Wittkowski, Elmar Ludolf und mir im Jahr 2003 in Wien zurück. Elmar Ludolf ist ein langjähriger Unfall chirurg, der durch seine gutachterlichen Tätigkeiten hohes Renommee erworben hat. Wir wollten die Vorteile der Gliedertaxe auf das Gehirn übertragen. Welche Vorteile meinen Sie? Die Gliedertaxe gibt ein Raster vor, wie Funk tionseinbußen von Gliedmaßen wie Armen und Beinen erfasst werden und ordnet die Leistungen für die Unfallversicherten ein. Bei spielsweise würde der Versicherungsnehmer zehn Prozent der vereinbarten Versicherungs summe bei Verlust eines Fingers erhalten. Für das Gehirn gab es so etwas bis dato nicht, obwohl dieses wichtige Organ durch Unfälle häufig geschädigt wird. TERMINKALENDER HDI VOR ORT 11. Januar 2016 Jahresempfang der Wirtschaft Größter Neujahrsempfang der regio nalen Wirtschaft in Deutschland in der Rheingoldhalle Mainz. Zu Gast: Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. 10. – 11.3.2016 FLOTTE! DER BRANCHENTREFF Branchenveranstaltung für Fuhrpark manager 13. April 2016 HDI Veranstaltung auf der Auto Mobil International in Leipzig Industriekundenveranstaltung der HDI Niederlassung Leipzig auf der Messe AMI, die vom 9. bis 17.4.2016 auf dem Leipziger Messegelände stattfindet. Die Teilnehmer der Veranstaltung kamen aus 27 Ländern Welchen Nutzen bietet die Hirnleistungstaxe dem Versicherten im Vergleich zur Bewertung nach den Allgemeinen Unfallbedingungen, kurz AUB? Es ist oft schwierig, die Funktionseinbußen des Gehirns zu verstehen. Gutachter erleben immer wieder die Problematik, dass die Bewertung von Hirnschädigungen nach einem Unfall anhand von Alltagsituationen oder beruflicher Aspekte formalisiert wird. Prof. R. Mielke (re.) im Gespräch mit M. Wittkowski/HDI HDI Berater 1 / 2016 05 Flotte! Der Branchentreff KOMMENTAR: DUALE AUSBILDUNG FLOTTENMESSE FÜR FUHRPARKMANAGER Die Netzwerk-Veranstaltung findet am 10. und 11. März 2016 in Köln, in den MMC Studios, am Coloneum 1, statt. Fuhrparkmanager unterschiedlicher Flottengrößen treffen dort auf Herstel ler, Importeure, Leasinggesellschaften und Dienstleister rund um die gewerb liche Fahrzeugflotte. Die HDI Fuhrpark experten werden mit einem eigenen Stand vor Ort präsent sein. Dr. Christian Hinsch Stellvertretender Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor Talanx AG EIN GEWINN FÜR SCHULABGÄNGER, ELTERN UND WIRTSCHAFT Wird heute über Ausbildung gesprochen, ist schnell die Rede vom „lebenslangen Lernen“. Keine Frage: Internet und Digi talisierung haben den Zugang zu Wissen und die Anforderungen an künftige Arbeitnehmer revolutioniert. Regelmäßig wird deshalb die Frage gestellt, ob das in Deutschland etablierte System der Dualen Ausbildung noch zeitgemäß ist. Ich bin fest davon überzeugt, dass die duale Ausbildung – die Kombination von praktischem Lernen im Betriebsalltag mit Berufsschule oder Studium – gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und Digitali sierung sinnvoller denn je ist. WANDEL IM SYSTEM BEFÖRDERN Mit anderen Worten, es wird letztendlich vom Grad der Behinderung bzw. Erwerbs minderung auf die Invalidität geschlossen. Diese Bewertung unterliegt einer gewissen Subjektivität. Die Ergebnisse der Hirnleis tungstaxe beziehen sich ausschließlich auf die Gehirnleistungen. Sie sind objektiv und nachprüfbar, erlauben damit eine sehr viel bessere Bewertung der Invalidität. INNOVATIVER VERSICHERUNGSSCHUTZ Die Hirnleistungstaxe steht ergänzend zur HDI Gruppen-Unfallversicherung zur Verfügung. Bei unfallbedingten Beeinträchtigungen der geistigen Fähigkeiten werden die Leistungen ab dem ersten Invaliditätsgrad verdoppelt. Das hohe Leistungsniveau im Rahmen der etablierten Gliedertaxe bleibt unvermindert bestehen. Im Ausbildungsjahr 2013/2014 wurden in Deutschland mehr als 520.000 Ausbil dungsverträge neu abgeschlossen. Dem standen knapp 440.000 ausbildende Betriebe gegenüber. Der überwiegende Teil aller Bewerberinnen und Bewerber hat einen Ausbildungsplatz erhalten. Das ist ein Beleg, dass die Duale Ausbildung funktioniert. Sie bietet für alle Beteiligten erhebliche Vorteile: Der Auszubildende erhält eine praxisnahe, bedarfsgerechte Ausbildung. Die Wirtschaft erhält eine gut ausgebildete Nachwuchskraft. Die permanente Rückkopplung zwischen Theorie und Praxis stellt dabei sicher, dass sich die Bedürfnisse der Arbeitgeber in der theoretischen Ausbildung widerspie geln und die jungen Menschen nicht „am Markt vorbei“ ausgebildet werden. Talanx bildet ständig mindestens vier Prozent der Gesamtzahl seiner Mitarbei ter zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen aus. Diese Zahl deckt etwa die erwartete Fluktuation einschließlich Renteneintritt ab. Daneben bieten wir das Duale Studium an, das sowohl einen Industrie- und Handelskammer-Abschluss als auch einen Bachelor of Arts mit Fachrichtung Versicherungswirtschaft beinhaltet. Ausgebildet wird an zahl reichen Standorten in ganz Deutschland sowie im Ausland. Wir verfolgen einen stark praxisorientierten Ansatz: Azubis und Studierende werden in einer realen Arbeitsumgebung „on the job“ mit abwechslungsreichen Aufträgen ausge bildet. Dies eröffnet einen immensen Frei raum für eigenverantwortliches Arbeiten. Wir konnten bisher jedem Auszubilden den und jedem dual Studierenden, der die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, die Übernahme anbieten. Die Mehr heit von ihnen nimmt dieses Angebot an. Das Duale System hat in der Vergangen heit oft seine Anpassungsfähigkeit und Überlegenheit bewiesen. Ich bin sicher: Wenn wir den stetigen Wandel im Rah men des Dualen Systems nicht nur zulas sen, sondern befördern, ist Deutschland für die anstehenden Herausforderungen sehr gut gerüstet. Davon bin ich so sehr überzeugt, dass ich auch meinen Kindern zum Dualen Studium geraten habe. Sie haben dieses inzwischen (in einer ande ren Branche) erfolgreich abgeschlossen und damit eine hervorragende Basis für ihr zukünftiges Berufsleben gelegt. So können Eltern neben Schulabgängern und Arbeitgebern der dritte Gewinner der Dualen Ausbildung sein. 06 Reportage Das Millionen-Projekt aus der Vogelperspektive Große Spannung: „Alice“ ist kurz vor dem Durchbruch TUNNELBAU GESICHERT AUCKLAND; NEUSEELAND. EIN TWIN-TUNNEL SOLL DIE VERKEHRSPROBLEME DER STADT LÖSEN. DER PROJEKTTRÄGER IN NEUSEELAND BAUT AUF DAS WELTWEITE RISK CONSULTING VON HDI ALS FÜHRENDEM VERSICHERUNGSPARTNER DES GRÖSSTEN INFRASTRUKTURPROJEKTS VOR ORT. Mit einer Geschwindigkeit von acht Zentimetern pro Minute frisst sich „Alice“ durch das Erdreich. Ein Schneckentempo? Mitnichten. „Alice“ ist eine Tunnel-Bohr-Maschine, kurz TBM, misst einen Durchmesser von 14,5 Metern bei einer Gesamtlänge von fast 88 Metern und wiegt beachtliche 3.100 Tonnen. Zehn Monate bohrte der rotierende Bohrkopf dieser Hightech-Maschine zwei 2,4 Kilometer lange Röhren in den Boden – während 20 bis 45 Meter über ihr das öffentliche Leben Aucklands seinen gewöhnlichen Gang nahm. In der neuseeländischen Stadt leben über 1,4 Millionen Menschen. Kein anderer Bal lungsraum des Inselstaates entwickelt sich derzeit ähnlich dynamisch. Als „Bremsklotz“ erweist sich der „State Highway 1“. Diese wichtige Nord-Süd-Autobahn verbindet die Region mit der Nordküste und erschließt Stadtzentrum, Hafen und den größten Flughafen Aucklands für den Geschäfts- und Reiseverkehr. Die Folge: Die Verbindung, einschließlich Hafenbrücke, ist chronisch überlastet. „Alice“ soll das mit dem Bohren des Twin-Tunnels ändern. Die Röhren für Hin- und Rückverkehr werden teils über Brückentrassen bei laufendem Verkehr an zwei bisher unvollendete Autobahnabschnit te angebunden – und damit der Ringschluss um die „Western Ring Route“ vollzogen. INGENIEURE UND TECHNIKER WELTWEIT FÜR KUNDEN VOR ORT Mitte des Jahres 2012 brachte die New Zealand Transport Agency (NZTA) daher das bisher „größte und ambitionierteste Straßenbauvorhaben“ auf den Weg: das Waterview Connection Project. Auf 1,4 Milliarden Neuseeland-Dollar, umgerech net etwa 800 Millionen Euro, beziffert die staatliche Gesellschaft die Projektsumme. An der Ausschreibung hatte HDI Australi en teilgenommen – und den Zuschlag als führender Versicherer im Rahmen eines Konsortiums erhalten. Gleichzeitig hat der Industrieversicherer damit das Risikoma nagement sowie die administrative Verant wortung und ggf. das Schadenhandling übernommen. „Beginnend bei der Projektplanung beglei ten wir den Kunden und unsere Under writer weltweit aktiv in allen Fragen des Risk Consultings durch unsere erfahrenen Risiko-Ingenieure vor Ort und am Haupt sitz in Hannover“, sagt Benjamin Rohloff, Risiko-Ingenieur bei HDI Risk Consulting, der das Verkehrsprojekt zusammen mit seinem australischen Kollegen Jim Bell betreut. Die Risiko-Ingenieure analysieren im Rahmen der halbjährigen Baustellen besichtigungen die Gefahrenlagen und -exponierungen vor Ort, kontrollieren die Umsetzung vereinbarter sicherheitstech nischer Maßnahmen und stehen miteinan der in ständigem Austausch. „Mitentschei dend für den Kunden war sicherlich, dass HDI sowohl im Risikomanagement als auch im Underwriting und Schadenmanagement qualifizierte Ingenieure und Techniker vor Ort beschäftigt, sodass stets ein Dialog auf Augenhöhe gewährleistet ist“, betont der HDI Underwriter Andreas Engel. Seit Projektstart im Juni 2012 ist die NZTA als Projektträger durch eine All RiskDeckung gegen sämtliche technischen Risiken sowie Feuer- und Elementarschä den umfassend abgesichert. Die TBM im Wert von 52 Millionen Neuseeland-Dollar erhielt eine Extrapolice. Ende März 2017 soll das Vorzeigeprojekt fertiggestellt sein. HDI Berater 1 / 2016 07 Die TBM brachte auch die Beton-Ringelemente ein Der Versicherungsschutz besteht noch zwei Jahre länger. Im Zuge einer entsprechenden Extended Maintenance-Garantie sind De sign- und Konstruktionsfehler abgesichert, die während der Bauzeit auf der Baustelle verursacht wurden, jedoch erst nach Projekt abnahme sichtbar werden. „Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn nach anhaltendem Starkregen eine nennenswerte Wassermenge in den Tunnel eindringen würde“, ergänzt Benjamin Rohloff. GEOTECHNISCHE FRAGEN IM FOKUS Im Fokus der Risikoanalyse lag die Verringe rung von Feuergefahren, insbesondere auf der TBM. So galt es u. a. Brandlasten und das Risiko von Zündfunken zu minimieren. Ebenfalls im Blickfeld der Risiko-Ingenieure waren die Bauorganisation und -ordnung sowie der Transport und die Lagerung von Materialien (siehe Kasten). Einen beson deren Schwerpunkt stellten geotechnische Aspekte dar, wie die Zusammensetzung des Baugrunds, Erdbebenrisiken und klimatische Bedingungen. So darf bspw. die Baugrube nicht zu einem Zeitpunkt ausgehoben werden, wenn historisch mit den größten Niederschlägen zu rechnen ist. Ebenso muss der Bohrkopf der TBM auf die Zusammensetzung der Erdschichten abgestimmt werden. Verheerende Auswirkungen hätte es auch, wenn der Bohrer eine Wasserader träfe und dadurch der Tunnel geflutet würde oder wenn sogenannte Sandnester ange bohrt würden, welche die Tunnelröhre zum Einsturz bringen könnten. Sehr kritisch sind SCHWERPUNKTE DES RISK-ENGINEERINGS VOR ORT • Gefahrenexponierung der TBM und der Bau leistung mindern • Maßnahmen zur Wasserhaltung und Grund wassersituation kontrollieren • Notfallpläne, Gesundheits- und Sicherheits prozeduren überprüfen • Materialtransport und Lagerung kontrollieren • Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle erhöhen • Maßnahmen zur Bergung der Bohrspitze aus Metall aufzeigen • Kontrollprozess Betonwerk sicherstellen die unterirdisch verlegten Versorgungslei tungen, zumal das Projekt im innerstäd tischen Bereich realisiert wird. Dass solche Szenarien bittere Wirklichkeit werden können, zeigte sich in Seattle. Dort bohrt die größte TBM der Welt auf zwei Ebenen eine vierspurige Autobahn. Bei den Boh rungen traf man jedoch nicht verzeichnete Versorgungsleitungen. Die Folgen waren ein Schaden in Millionenhöhe sowie ein eineinhalbjähriger Projektstillstand. Ganz ohne Zwischenfall verlief auch das Projekt in Auckland bisher nicht. Bevor „Ali ce“ ihre Arbeit aufnehmen kann, müssen die Bauarbeiter den Baugrund sondieren. Zu diesem Zweck bohren sie mit einem Bohrer von oben Löcher in den Boden, um zu erfahren, wie die Erdschichten verlaufen. Dabei geschah es: Die stählerne Bohrspitze blieb im Erdreich stecken. Die Bauarbeiter mussten nun unbedingt dokumentie ren, wo sich das Stück Stahl befindet, da ein Zusammentreffen mit der TBM diese stark beschädigen könnte. Es stellte sich heraus, dass die Bohrspitze in der Trasse von „Alice“ lag. „Vor Ort entstand die brillante Idee, einen der Querschläge zu verschieben“, berichtet Benjamin Rohloff. Normalerweise verbinden die Querschläge in regelmäßigen Abständen beide Röhren miteinander. Sie dienen als Notausgänge, damit Personen bspw. bei einem Feueraus bruch in die andere Röhre flüchten können. Durch das Ausheben des verschobenen Querschlags aus dem anderen Tunnelrohr heraus konnten sich die Bauarbeiter vor „Alice“ dem betreffenden Bereich nähern und die Bohrspitze entfernen. Ein brisantes Schadenszenario war damit ausgeschlossen. Entsprechend groß war die Freude auf der Baustelle. Eine weitere Herausforderung wurde inzwi schen ebenfalls gemeistert: Nachdem der Durchbruch für die erste Röhre gelungen war, musste „Alice“ in mehrere einzelne Komponenten zerlegt werden. Anders könnte die TBM nicht auf engstem Raum gewendet und für die Bohrung der zweiten ebenfalls 2,4 Kilometer langen Röhre in Po sition gebracht werden. Die Ringelemente aus Beton werden dabei wieder durch die TBM schrittweise im Zuge der Bohrung in die Röhre eingebracht. So steht einem erfolgreichen Projektabschluss nichts mehr im Wege – dank des vorbildlichen Projektund Risikomanagements der Waterview Connection sowie der Expertise und der langjährigen Erfahrung von HDI. 08 Sonderteil HDI GLOBAL SE – WELTWEIT ZU HAUSE HDI Global SE – unter diesem Namen firmiert der traditionsreiche Industrieversicherer seit Januar 2016. In über 130 Ländern unterstützt HDI Unternehmen aller Größen und Branchen partnerschaftlich vor Ort und stellt maßgeschneiderte Versicherungslösungen zur Verfügung. Dieses Leistungsversprechen gilt mehr denn je weltweit. „DIE REAKTIONEN WAREN GANZ ÜBERWIEGEND POSITIV“ HDI Global SE hat die HDI-Gerling Industrie Versicherung AG abgelöst. Im Interview erläutern Frank Harting und Dr. Edgar Puls, beide im Vorstand verantwortlich für die Umsetzung der Umfirmierung, die Ziele und den Verlauf des Projekts und gehen auf die bisherigen Reaktionen von Kunden und Medien ein. WIR SIND VEREINFACHER. RISIKEN ALLE UNTERNEHMENS MIT EINEM PAKET, DAS WIR SIE UMFASSEND AB. EINSCHLIESST, SICHERN Der Namenswechsel ist vollzogen: Statt HDI-Gerling Industrie Versicherung AG heißt das Unternehmen jetzt HDI Global SE. Was verbindet sich für Interessenten und Kunden mit dem neuen Namen? Frank Harting: Unsere neue Firmierung HDI Global SE transportiert zwei wesent liche Aspekte: erstens, die Marke HDI. Hierin verbinden sich hundertjährige Erfahrungen in der Industrieversicherung. Zweitens, in dem Begriff Global findet die Internationalisierung unseres Geschäfts modells ihren Ausdruck. Unternehmen können im Rahmen des HDI Global Network weltweit auf unsere Kompetenz und Leistungsfähigkeit vertrauen. Warum haben Sie sich für einen Wechsel in diese europäische Rechtsform entschieden? Frank Harting: Mit der supranationalen Rechtsform der Europäischen Aktienge sellschaft heben wir die internationale Ausrichtung unseres Unternehmens hervor. Gleichzeitig festigen wir mit dem europä ischen Label SE unser einheitliches Erschei nungsbild in unserem Kernmarkt Europa. Außerdem ist diese Rechtsform einer europäischen Aktiengesellschaft für große HDI Berater 1 / 2016 09 Dr. Edgar Puls Versicherungsunternehmen wie unseres deutlich zeitgemäßer als eine Aktiengesell schaft nach deutschem Recht. Wie sind Sie im Internationalisierungspro zess vorangekommen? Dr. Edgar Puls: Wir erwirtschaften mehr als die Hälfte unseres Prämienvolumens im Ausland. In Europa sind wir derzeit in 17 europäischen Ländern mit eigenen Stand orten und etwa 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertreten. Zahlreiche neue Niederlassungen und Tochtergesellschaf ten wurden in den vergangenen Jahren im außereuropäischen Ausland gegründet, zuletzt in Bahrain, Singapur und Brasilien. Das „HDI Global Network“ erstreckt sich insgesamt über Einheiten unserer Konzern mutter, der Talanx-Gruppe, und NetzwerkPartner auf mehr als 130 Länder. Wurden alle Tochtergesellschaften und Niederlassungen ebenfalls umfirmiert? Dr. Edgar Puls: Auch unsere Tochtergesell schaften haben wir größtenteils umfirmiert. Prominentes Beispiel ist die Sicherheits technik, die jetzt den Namen HDI Risk Consulting GmbH trägt. Die HDI Nieder Frank Harting Hintergrund WAS IST EINE SOCIETAS EUROPAEA (SE)? Die Societas Europaea („SE“) oder auch Europäische Aktiengesellschaft ist eine auf europäischer Ebene eingeführte Gesellschaftsform. Sie ist als Rechtsform für Unternehmen geeignet, die in der Europäischen Union (EU) sowie den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – also Norwegen, Island und Liechtenstein – tätig sind. Rechtlich handelt es sich bei der SE um eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist und mindestens 120.000 Euro betragen muss. Was unterscheidet die SE besonders von der deutschen Aktiengesellschaft? Das Leitungsgremium kann wahlweise als dualistisches System (Vorstand und Aufsichtsrat) oder monistisches System (Verwaltungsrat) ausgestaltet werden. Im Fachjargon spricht man auch vom two-tier-Modell oder vom one-tier-Modell. Die HDI Global SE wird das gewohnte dualistische System mit Vorstand und Aufsichtsrat beibehalten. lassungen tragen bereits automatisch mit der Umfirmierung der HDI Global SE den neuen Namen – hier war keine gesonderte Umfirmierung erforderlich. Die Umfirmierung wurde bereits frühzeitig in den Medien und der Öffentlichkeit kom muniziert. Wie war die bisherige Resonanz? Frank Harting: Die Reaktionen waren ganz überwiegend positiv – intern wie extern. Wir haben Rückmeldungen von Kunden und Führungskräften im In- und Ausland bekom men, die unseren neuen Namen sehr gut finden. Viele Wirtschafts- und Fachmedien haben danach die Umfirmierung in ihrer Berichterstattung aufgegriffen – ebenfalls mit ganz überwiegend positivem Tenor. Im Januar 2016 werden wir die Medien erneut informieren und natürlich unsere Geschäfts partner. 10 Sonderteil „INDIVIDUELLE BETREUUNG DURCH GLOBALES NETZWERK“ HDI RISK CONSULTING VERSTÄRKT INTERNATIONALE PRÄSENZ UND ZUSAMMENARBEIT HDI tritt mit seiner Kernkompetenz Schadenverhütung jetzt weltweit unter dem Namen HDI Risk Consulting auf. Die Geschäftsführer Dr. Jörg Ohlsen aus Deutschland und Gerard Kerkman aus den Niederlanden erläutern im Interview, welche Veränderungen sich mit dem Namenswechsel verbinden und wie Unternehmen von den Weiterentwicklungen profitieren. Welche Botschaft verbindet sich für Unter nehmen mit dem neuen Namen HDI Risk Consulting? Jörg Ohlsen: Unsere internationale Leistungsfähigkeit hat sich in den zurückliegenden Jahren stetig erhöht und dieser Prozess geht weiter. Diese Entwicklung kommunizieren wir über den globalen Mar kennamen HDI Risk Consulting, mit dem wir überall auf der Welt einheitlich auftre ten. Das war vorher anders. Gleichzeitig haben wir die Struktur unseres Geschäfts bereichs stärker an unserer gewachsenen internationalen Präsenz und den Bedürfnis sen unserer Kunden ausgerichtet. Was meinen Sie damit konkret? Jörg Ohlsen: Unsere global tätigen Inge nieure und neun Regio-Leiter, die sich aus unseren nationalen und internationalen Einheiten zusammensetzen, kommunizie ren uns aus Deutschland, Europa und der restlichen Welt ihre Anforderungen, wo raufhin die passenden Services und Tools entwickelt und bereitgestellt werden. Die Prozesse werden nicht mehr von Deutsch land aus gesteuert, sondern folgen dem Best-Practice-Prinzip. ner zur Verfügung steht. Dadurch ist eine weltweit einheitliche Risikobewertung und Empfehlung von Maßnahmen gewähr leistet. Gerard Kerkman: Wir denken und handeln weniger spartenbezogen, sondern mehr im Hinblick auf die spezifischen Risikosituati onen beim Kunden, beispielsweise im Hin blick auf Naturgefahren, Cyberrisiken und Betriebsunterbrechungsgefahren. Gerade im letztgenannten Bereich nimmt die Nach frage von Unternehmen stark zu. Durch unsere Analysen können wir unter anderem Engpass-Maschinen identifizieren und die betrieblichen Folgen ihres Ausfalls durch gezielte Maßnahmen erheblich verringern. Jörg Ohlsen: Vielfach nutzen Kunden unser Angebot, dass zusätzlich ein lokaler RisikoIngenieur bei einer Betriebsbesichtigung vor Ort ist. Dadurch ist sichergestellt, dass lokale Fragestellungen zum Beispiel zu örtlichen Bauvorgaben, Löschanlagen oder Meldetechnik gleich vor Ort ohne Zeitver schiebung geklärt werden können. Wie zeigt sich heute die globale Präsenz von HDI Risk Consulting? Gerard Kerkman: Gegenüber 2008 ist die Zahl unserer Ingenieure um 100 auf 180 Mitarbeiter in 21 Ländern gestiegen. Aus diesem weltweiten Netzwerk, das wir gegebenenfalls durch externe Spezialisten erweitern, können wir entsprechend den individuellen Kundenbedürfnissen Exper tenteams zusammenstellen. So führen wir pro Jahr weltweit mehrere 1.000 Besichti gungen und Beratungen durch. Dabei sind wir in der Lage, Kunden im Rahmen ihres Internationalen Programms einen AccountEngineer bereitzustellen, der weltweit für alle Projekte des Kunden als Ansprechpart Welche Mehrwerte bieten Sie Unternehmen noch? Gerard Kerkman: Aus unseren langjäh rigen Erfahrungen und Schadenereignissen wissen wir, wodurch Schäden entstehen können. Dieses Wissen geben wir in neu traler Form an Unternehmen weiter, sei es im Rahmen der Kundenbetreuung oder durch schriftliche Guidelines, eine Weiter entwicklung unserer Sicherheitstechnischen Fachinformationen. Sie bieten Unterneh men technische Anleitungen mit Lösungs varianten, vor allem in Bereichen, in denen es an sicherheitstechnischen Standards mangelt. Jörg Ohlsen: Unser Know-how fließt ebenso in die Entwicklung unserer IT-Tools, wie zum Beispiel GREEN, ein. Mit dieser webbasierten Anwendung können Kunden jederzeit weltweit insbesondere die Risi kostatus ihrer Standorte abrufen, Berichte einsehen und die Umsetzung von Maßnah men verfolgen. Außerdem haben wir eine eigene Akademie gegründet. Dadurch errei chen wir, dass unsere Mitarbeiter stets über denselben aktuellen Wissensstand verfügen und eine qualitativ hochwertige Kundenbe treuung dauerhaft gesichert ist. Dr. Jörg Ohlsen Gerard Kerkman HDI Berater 1 / 2016 11 ENTDECKEN SIE DIE WELT VON HDI GLOBAL SE NEUER INTERNETAUFTRITT BIETET FÜR JEDEN NUTZER DEN PASSENDEN ZUGANG Der Internetauftritt ist die „digitale Visiten karte“ eines Unternehmens. Folgerichtig wurde die Web-Präsenz der Marke HDI im Geschäftsbereich Industrie im Zuge der Umfirmierung völlig neu aufgesetzt. Das gilt für die weltweit einheitliche Corporate Website und für alle internationalen Microsites in derzeit 22 Ländern. „Wir wollen uns durch eine moderne, funktionale und benutzerfreundliche Website von unseren Mitbewerbern abheben“, betont Tina Bartels, die für die Webentwicklung verantwortlich war. Das sind die wesentlichen Vorteile der neuen Web-Präsenz: • Der Nutzer kann sich mit den Begrifflich keiten auf der Website identifizieren und gelangt so besser und schneller an die gewünschten Informationen. • Entsprechend der internationalen Positi onierung von HDI wird die Darstellung in englischer Sprache erheblich ausgewei tet. • Die Website unterstützt mobile End geräte wie Smartphones und Tablets, sodass der Nutzer unabhängig von seinem Standort und seinen technischen Möglichkeiten optimal auf die Inhalte zugreifen kann. Um diese Ziele zu erreichen, haben wir Bestandskunden, Makler und Interessen ten als Probanden eingeladen und ihr Nutzerverhalten durch moderne Mouse-, Mimik- und Eye-Tracking-Methoden analy siert. Tina Bartels: „Die Probanden waren wichtige „Sparringspartner“ für die weitere Umsetzung des neuen Internetauftritts.“ Jeder Nutzer findet so den passenden Zugang, um die gesuchten Informationen zu erhalten. Die übersichtliche Navigationsstruktur führt den Nutzer schnell zu den gesuchten Informationen. Die moderne Gestaltung, ansprechende Fotos und leicht verständ liche Texte, welche die Inhalte aus Leserper spektive beschreiben, laden zum Verweilen auf der Web-Seite ein. Dort erwarten ihn ein umfassendes Informations- und Serviceangebot – angefangen bei aktuellen Entwicklungen und Hintergründen über Versicherungsbausteine und Lösungskon zepte zur Absicherung von betrieblichen Risiken bis hin zu nützlichen Praxishilfen für den geschäftlichen Alltag. „Unser neuer Internetauftritt unterstreicht auf überzeu gende Weise unser Selbstverständnis, für Unternehmen der lösungsorientierte, inter nationale und partnerschaftliche Experte zu sein“, betont Projektleiter Peter Hintz. Der Nutzer wird so auf ganz neue Art die Welt von HDI Global SE entdecken. Probieren Sie es einfach mal aus – unter www.hdi.global 12 Risk-Engineering BRANDRISIKEN AKTIV SENKEN MELDEANLAGEN REGELMÄSSIG PRÜFEN UND RECHTZEITIG AUSTAUSCHEN Automatische Brandmeldeanlagen sind seit jeher ein wichtiger Bestandteil des industriellen Brandschutzes. Denn das Risiko von Großbränden kann so deutlich begrenzt werden – vorausgesetzt, sie sind funktionstüchtig. Deshalb müssen diese Anlagen nicht nur regelmäßig inspiziert und gewartet, sondern nach einer bestimmten Einsatzdauer ausgetauscht werden. Die Praxis zeigt: Oftmals ist die Brandmelde technik schon seit Jahrzehnten im Einsatz, ohne dass Brandmelder jemals ausgetauscht wurden. Mit zunehmender Einsatzdauer der Anlagen ist jedoch durch Alterung und Ver schmutzung der Bauteile von einer erhöhten Anzahl von Fehlfunktionen auszugehen. Dies kann sogenannte Falschalarme verursachen und die Gefahr erhöhen, dass ein Brand ausbruch im Betrieb zu spät bemerkt wird. „Dies kann zu erheblichen Sachschäden und vor allem dazu führen, dass Gesund heit und Leben von Mitarbeitern gefährdet wird“, sagt Dipl.-Ingenieur Marcus Thiem, Experte für Brandmeldetechnik bei HDI Risk Consulting. Gemäß der Vorschrift „DIN VDE 0833-1“ müssen Brandmeldeanlagen daher vierteljährlich inspiziert und jährlich gewartet werden, inklusive einer Prüfung der Rauchmelder mit Prüfaerosol. Nach einer bestimmten Einsatzdauer führt an einem Austausch der Komponenten dennoch kein Weg vorbei. Hintergrund BRANDMELDEANLAGEN Eine Brandmeldeanlage besteht aus einer Brandmelderzentrale und Peripherieelementen, insbesondere den Brandmeldern und den Alar mierungsmitteln. Sie sind mit der Brandmeldezentrale durch Leitungen verbunden, die auf Unterbrechung und Kurzschluss überwacht werden. Alle Komponenten einer Brandmelde anlage müssen jeweils gemäß einer für sie gültigen Produktnorm geprüft sein und bilden ein Brandmeldesystem. Hersteller von Brandmeldesystemen ge ben die Lebensdauer ihrer Produkte in den Datenblättern und Bedienungsanleitungen an. Die Werte spiegeln gewöhnlich die Lebensdauer bei durchschnittlichen Einsatz bedingungen wider. Daher kann sie sich bei extremen Umgebungseinflüssen, wie z. B. einer hohen Luftfeuchtigkeit und starkem Staubanfall, noch erheblich verkürzen. Um diesen Erfahrungen Rechnung zu tra gen, wurde die maximal zulässige Verwen dungsdauer von punktförmigen Brandmel dern bereits vor einigen Jahren in die Norm „DIN 14675“ aufgenommen. Demnach ist für Neuanlagen ab November 2006 ein Austausch nach einer Lebensdauer von fünf Jahren vorgeschrieben, bei Brandmeldern mit Verschmutzungskompensation nach acht Jahren. „Bei älteren Anlagen sollte im Rah men einer ganzheitlichen Risikobewertung genauso vorgegangen werden“, empfiehlt Marcus Thiem. Welche Vorgehensweise empfiehlt sich für Unternehmen, wenn die Brandmeldeanlage schon seit vielen Jahren im Einsatz ist? „In jedem Fall ist es ratsam, gemeinsam mit dem Anlagen-Errichter eine Instandhaltungsstra tegie abzustimmen“, sagt Marcus Thiem und fügt hinzu: „Die meisten Hersteller kön nen bereits an der Brandmeldezentrale den Verschmutzungsgrad der angeschlossenen Brandmelder auslesen beziehungsweise Hinweise zum erforderlichen oder zu erwar tenden Austausch von Meldern geben.“ Bei international operierenden Unternehmen gilt dies übrigens auch für deren Auslandsstand orte. Die Risiko-Ingenieure von HDI Risk Consulting unterstützen Unternehmen bei der Bewertung der Prüfungsergebnisse. Marcus Thiem, Dipl.-Ingenieur HDI Risk Consulting Telefon 0511 / 6 45 - 31 12 E-Mail: [email protected] SCHEMATISCHE DARSTELLUNG EINER BRANDMELDEANLAGE PERIPHERIE ZENTRALE MASSNAHMEN Akustische Alarmierung Automatischer Brandmelder Brandmelderzentrale Optische Alarmierung Handfeuermelder Fluchtweglenkung Automatische Kontakte Protokollierung Feuerwehr HDI Berater 1 / 2016 13 PIRATENÜBERFÄLLE: *Im 1. Halbjahr 2015 fanden 134 Piratenüberfälle statt – gegenüber 116 in demselben Zeitraum des Vorjahres (plus 15 Prozent). Quelle: Internationales Schifffahrtsbüro (IMB) der Internationalen Handelskammer (ICC). WELTWEIT 134 ANGRIFFE* – DAS RISIKO BLEIBT AKUT Weltweite Piratenüberfälle 2010 bis 2014 2010 445 2011 439 2014 Schiffsenterungen Angriffsversuche 297 2012 2013 245 Piratenangriffe in 2014 – davon: 183 28 21 264 Schiffsentführungen 245 13 Schiffsangriffe unter Beschuss SO SCHÜTZEN SIE SICH GEGEN PIRATENANGRIFFE Peggy Köhler-Hollenders, HDI Expertin für Transportversicherungen Die Gefahr von Piratenüberfällen bleibt akut. 134 Übergriffe gab es allein in der ersten Hälfte des Jahres 2015. Sicherheit wird nicht nur an Bord großgeschrieben. Die Transportgüter sollten gegen Diebstahl abgesichert und das Risikoausmaß solcher Angriffe schon bei der Routenplanung beachtet werden. Weltweit wurden 245 Piratenangriffe im Jahr 2014 gemeldet. Das ist ein Rückgang um 44 Prozent gegenüber dem Jahr 2011, als die Piraterie am „Horn von Afrika“ ihren Höhepunkt erreichte. Dort ist es inzwischen sicherer gewor den. Die Piraten greifen nun vermehrt vor den Küsten Indonesiens, Bangladeschs und Nigerias an. Über das gesamte erste Halbjahr 2015 gesehen registrierte das Internationale Schifffahrtsbüro der Internationalen Handelskammer (ICC) bereits 134 solcher Über griffe. Im Vorjahresvergleich entspricht dies einem Zuwachs von 15 Prozent. Über 100 Schiffe wurden geentert, davon 13 entführt. Besonders gefährlich ist es für die Schiffsbesatzungen: 250 Mitglie der wurden als Geiseln genommen, zehn entführt, neun verletzt und ein Seefahrer getötet. Angesichts dieser Entwicklungen sehen die Experten des Internati onal Maritime Bureau (IMB) keinen Grund zur Entwarnung. Zumal mit den Überfällen Sachschäden in Milliardenhöhe verbunden sind. Sicherheitsvorkehrungen bleiben unerlässlich. Die Reeder sind gut beraten, ihre Container- und Frachtschiffe nur aufgerüstet fahren zu lassen, d. h. durch Elektro- oder Stacheldraht an der Reling, Wasserkanonen, Alarm- und Radaranlagen den Zutritt von Piraten zu verhindern. Das Verhalten im Ernstfall sollte die Crew regelmäßig üben. Zudem hat sich der Einsatz von bewaffneten Sicherheitskräf ten, sogenannten „Armed Guards“, als wirksam erwiesen. „Unternehmen sind gut beraten, diese Anforderungen bei der Wahl des Transportmittels weiter einzubeziehen, sofern sich keine sichere Transportroute finden lässt“, sagt Peggy Köhler-Hollenders. HDI unterstützt ihre Kunden sowohl bei der Bewertung von sicher heitstechnischen Maßnahmen an Bord als auch bei der Gestaltung modularer Transportwege. Unverzichtbar bleibt eine Transportver sicherung. „Mit dieser Police kann der Kunde den Wert der trans portierten Waren umfassend absichern“, betont die Expertin für Transportversicherungen. Das gilt bei einem Transportunfall ebenso wie bei einem Piratenüberfall. Weitere Details in unserer Transport-Broschüre, siehe Seite 16 Peggy Köhler-Hollenders, Expertin für Transportversicherungen HDI Global SE Telefon 0511 / 6 45 - 44 40 E-Mail: [email protected] 14 Service Sach/Lieferketten Rechtsschutz ERTRAGSAUSFALLRISIKEN ERKENNEN UND MINDERN VERSTOSSEN SUBUNTERNEHMEN GEGEN MINDESTLÖHNE, KÖNNEN AUFTRAGGEBER DAFÜR HAFTEN Vorleistungen einkaufen und Arbeitsprozesse ausgliedern schafft Vorteile. Dadurch verstärkt sich jedoch die Abhängigkeit von Lieferanten, Geschäftspartnern und Drittunternehmen. Die Folge: Das Risiko von Betriebsunterbrechungen steigt. Flächendeckend gilt seit Anfang 2015 das Mindestlohngesetz in Deutschland. Für Unternehmen können sich hieraus im Zuge der Beauftragung von Subunternehmen Haftungsrisiken ergeben – und zwar verschuldensunabhängig. HDI hat eine Klausel entwickelt, um die Auftraggeber auch hier umfassend abzusichern. Mit dem Ziel der quantitativen Einschät zung des Ertragsausfall- bzw. Betriebsun terbrechungsrisikos können Unternehmen durch eine Lieferketten-Analyse die Verletzbarkeit ihrer Wertschöpfungskette bewerten. Im nächsten Schritt sind zielgerichtete Maßnahmen zur Aufrecht erhaltung bzw. schnellen Wiederherstel lung der Lieferfähigkeit einzuleiten. Besonders Zulieferer, die durch ihren Ausfall einen Engpass nach sich ziehen oder sogar zum Betriebsstillstand führen, sind kritisch zu prüfen. „HDI Risk Consulting verfügt über das notwendige Know-how, entsprechende Plausibilitäts prüfungen vorzunehmen“, sagt Björn Juretschke, Underwriter für Sachversiche rungen bei HDI und fügt hinzu: „Zum Beispiel kann die Bereitstellung wichtiger Produkte auf mehrere Zulieferer verteilt werden.“ Des Weiteren sind die Entwick lung von Notfallplänen, Zertifizierungen oder die vorbeugende Lagerhaltung mögliche Aspekte zur Risikominderung. Sofern nach Umsetzung der identifi zierten Maßnahmen Betriebsunterbre chungsschäden beim Ausfall eines Zulieferers nicht vollständig auszuschlie ßen sind, besteht die Möglichkeit zur finanziellen Absicherung dieser Rückwir kungsschäden. Björn Juretschke betont: „Hierzu empfehlen wir, die Basis für die risikogerechte Bewertung des Restrisikos und der Preisgestaltung zu schaffen.“ Björn Juretschke HDI Global SE Telefon: 0511 / 6 45 - 32 26 E-Mail: [email protected] Durch das Mindestlohngesetz sehen sich Unternehmen aller Branchen, die Dritte mit der Durchführung von Werk- oder Dienstleis tungen beauftragen, neuen Haftungsrisiken ausgesetzt: Verstößt einer dieser Vertrags partner gegen die gesetzliche Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns, können die betroffenen Mitarbeiter die Differenz zum Mindestlohn einklagen. Dabei könnten die Arbeitnehmer selbst entscheiden, ob sie ihren Anspruch mittelbar oder direkt beim Subunternehmen geltend machen. Sollte der Arbeitgeber zahlungsunfähig sein, dürften die Mitarbeiter in jedem Fall den Auftraggeber unter Umständen sogar für den gesamten Lohn haftbar machen. Dies gilt selbst dann, wenn es sich im Rahmen der betrieblichen Wertschöpfungskette um einen „Nach-Nach-Subunternehmer“ handelt. Denn die Haftung ist bei einer Reihe von Subunternehmen nicht auf das nächste Glied begrenzt. So oder so haftet der Auftraggeber verschuldensunabhängig, das heißt, es spielt keine Rolle, ob das Unterneh men von dem Fehlverhalten des Auftragneh mers gewusst hat oder nicht. Dieser Anspruch gilt mit einer dreijährigen Verjäh rungsfrist. Der Gesetzgeber begründet diese strenge Haftung mit dem Ziel, Unternehmen dazu zu motivieren, lediglich mit solchen Subunter nehmen zusammenzuarbeiten, die im Einklang mit dem Mindestlohngesetz handeln. Verstöße können für die Auftrag geber zivil-, arbeits-, verwaltungs- und strafrechtliche Folgen haben: Der Strafen katalog reicht von der Auferlegung hoher Geldbußen bis hin zum Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren. In extremen Fällen könnte sich der Auftraggeber sogar dem Vorwurf der Beihilfe zu Straftaten ausgesetzt sehen oder mit dem Verlust der Gewerbeerlaubnis konfrontiert werden. „Auftraggeber von Subunternehmen sind daher gut beraten, betriebliche Schutzme chanismen zu integrieren sowie verbleibende Haftungsrisiken abzusichern“, sagt Bastian Okroy, Experte für Rechtsschutzversiche rungen bei HDI. Der Versicherer hat eine Klausel entwickelt, mit der bestehende Deckungslücken in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen sowie im Industrie Straf-Rechtsschutz geschlossen werden können. Weitere Details in unserer Fachinformation, siehe Seite 16 Bastian Okroy, Rechtsschutz-Experte HDI Global SE Telefon: 0511 / 6 45 - 56 15 E-Mail: [email protected] HDI Berater 1 / 2016 15 Kraftfahrt Financial Lines Betriebliche Altersversorgung STEINSCHLAG! OFT REICHT REPARATUR DER SCHEIBE HAFTUNGSRISIKEN BEI ITDIENSTLEISTERN VERRINGERN NEUES ONLINE-PORTAL FÜR ARBEITGEBER Wird die Frontscheibe des Fahrzeugs durch einen Steinschlag beschädigt, muss oftmals nicht sofort die gesamte Scheibe ausgetauscht werden. Vielfach reicht eine Reparatur. HDI Kunden profitieren von einem schnellen und leistungsstarken Schadenservice. IT-Dienstleister und Softwareunternehmen sehen sich zusehends dem Risiko von Schadenersatzansprüchen ausgesetzt. Im Rahmen ihrer IT Line bietet HDI bedarfsgerechte IT-Haftpflichtversicherungen. Wie schnell es zu Schadenereignissen kommen kann, zeigt der folgende Praxisfall. Die HDI Lebensversicherung stellt mit „HDI bAVnet“ ein Online-Portal zur Verfügung, mit dem Arbeitgeber Verträge der betrieblichen Altersversorgung (bAV) einfach und datensicher verwalten können. Mit Blick auf das Jahr 2016 hat der Versicherer seine Strategie auch im Bereich der bAV neu ausgerichtet. Jederzeit kann es passieren: Ein vom Straßenrand oder von einem anderen Kraftfahrer aufgewirbelter Stein trifft die Frontscheibe des eigenen Fahrzeugs, es knackt, ein kurzer Schreckmoment – und dann? „Ruhe bewahren, die nächste Haltemöglichkeit nutzen und erst einmal die beschädigte Stelle genau unter die Lupe nehmen“, empfiehlt Michael Rieger, Riskmanager bei HDI Risk Consulting. Ein IT-Dienstleister installiert bei einem Produktionsunternehmen eine Software zur Steuerung des Lagerbestandsystems. Bei der Implementierung passieren Fehler, sodass eine Reihe von Daten des Altsystems falsch übernommen wird. Aktu elle Bestandsänderungen lassen sich so teils nicht mehr korrekt erfassen. Da dem Unternehmen hierdurch Umsatzausfälle und Imageschäden entstehen, macht es hohe Haftpflichtansprüche gegenüber dem IT-Dienstleister geltend. Anders als es TV-Werbespots oft sugge rieren, muss eine derart beschädigte Frontscheibe nicht immer gleich ausge tauscht werden. Befindet sich der Riss nicht im Sichtbereich des Fahrers und hat der Einschlag die Scheibe nicht zu stark beschädigt, kann auch eine Reparatur ausreichend sein. „HDI Kunden sollten bei einem Schaden an der Frontscheibe unsere Schadenorga nisation anrufen“, sagt Michael Rieger und fügt hinzu: „Dort werden sie kompetent beraten und die nächsten Schritte gemeinsam besprochen.“ Bei den HDI Partnerwerkstätten erhalten die Kunden eine professionelle Schadenana lyse und attraktive Konditionen für Reparatur bzw. Austausch. Michael Rieger, Riskmanager HDI Risk Consulting GmbH Telefon: 0511 / 6 45 - 48 26 E-Mail: [email protected] Umfassenden Versicherungsschutz für derartige Vermögensschäden, aber auch Sach- und Personenschäden bietet HDI CLIC.IT. Die IT-Haftpflichtversicherung deckt auch Eigenschäden ab, die z. B. da durch entstehen, dass eine mitversicherte Person im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit Untreue begeht. Die HDI Rechtsexperten prüfen die Haft pflichtfrage und übernehmen die begrün deten Haftpflichtansprüche bzw. wehren die unbegründeten auf gerichtlichem bzw. außergerichtlichem Wege ab. Zwei Deckungskonzepte für eine bedarfsge rechte Absicherung runden das Angebot im Rahmen der HDI IT Line ab. Weitere Details in unserer Produktinfo, siehe Seite 16 Philipp Lienau, Leiter Vermögensschadenhaftpflicht Vertrag HDI Global SE Telefon: 0511 / 6 45 - 37 40 E-Mail: [email protected] Gemeinsam mit dem Technologie- und Serviceanbieter xbAV hat die HDI Lebensversicherung ein Online-Portal für die betriebliche Altersversorgung (bAV) entwickelt. Das Portal „HDI bAVnet“ bündelt die bAV-Dokumente eines Unternehmens online, sodass Arbeitge ber, Versicherer und Vermittler jederzeit darauf zugreifen können. „Gerade kleinere und mittelständische Unternehmen scheuen sich davor, eine betriebliche Altersversorgung einzuführen oder auszubauen, weil sie den hohen Verwaltungsaufwand fürchten“, sagt Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzen der der Talanx Pensionsmanagement und verantwortlich für bAV bei HDI. Auf „HDI bAVnet“ können Arbeitgeber die HDI Verträge jetzt daten- und rechtssicher sowie zahlreiche Verwaltungsvorgänge schneller und kosteneffizienter bearbeiten. Ab 2016 wird die HDI Lebensversiche rung auch im Bereich der bAV eine neue Strategie verfolgen. Man wird weiterhin auf die Direktversicherung, die Unterstüt zungskasse und den kapitalmarktorien tierten Pensionsfonds setzen. Der versicherungsförmige Pensionsfonds und die Pensionskasse werden hingegen im Neugeschäft keine Rolle mehr spielen. Alle bestehenden Verträge werden aber unverändert fortgeführt. Für Firmenkun den mit Gruppenverträgen gibt es eine Übergangsphase bis Mitte 2016. Alle Details lesen Sie unter www.hdibav.net A BSEN DER : HDI Global SE HDI-Platz 1, 30659 Hannover Bei Unzustellbarkeit Anschriften-Berichtigungskarte Bei Umzug Anschriften-Berichtigungskarte 404-GI1000 201601 DIALOGPOST ONLINE-SERVICES FÜR SIE Mehr Wissen direkt auf Abruf unter www.hdi.global/berater Das Wichtigste in Kürze: www.hdi.global 1 Schutz im weltweiten Warenverkehr Die HDI Transportversicherung schützt Sie vor nanziellenFolgendurchSchädenimweltweiten fi Warenverkehr. 2 Individueller Versicherungsschutz SieerhaltendenVersicherungsschutz,derIhren individuellenBedürfnissenentspricht. GRUPPEN-UNFALLVERSICHERUNG Ausreichende Deckung bei verminderter geistiger Leistungsfähigkeit. Kopfarbeit wird immer wichtiger. In der Gruppen-Unfallversicherung wird die Kopfarbeit nach wie vor nicht berücksichtigt. Vielmehr werden durch die sogenannte Gliedertaxe ausschließlich feste Invaliditätsgrade bei Verlust bzw. dauerhafter Funktionsbeeinträchtigung von Gliedmaßen und Sinnesorganen definiert. In den zurückliegenden Jahren hat es Erhöhungen bei der Bewertung von Füßen, Zehen, Fingern, Händen und Armen gegeben. Für Hirnleistungen fehlen jedoch bis heute feste Invaliditätsgrade. Die Folgen sind gravierende Deckungslücken bei Unfällen, die zu einer Beeinträchtigung der geistigen Leistungsfähigkeit führen. Betroffene sehen sich dann unterschiedlichen ärztlichen Bewertungen ausgesetzt – mit dem Ergebnis, dass gerade die stets bedeutsamer gewordenen geistigen Fähigkeiten regelmäßig unpräzise und häufig zu gering bewertet werden. Einmalige Innovation in der Branche Praxisfälle zeigen: Den Betroffenen helfen die finanziellen Aufwertungen bei Gliedmaßen wenig, weil die Leistungen bei Verlust der geistigen Fähigkeiten regelmäßig zu gering ausfallen. Vor diesem Hintergrund hat HDI einen Paradigmenwechsel in der Gruppen-Unfallversicherung vollzogen. Der Kern dieser branchenweit bislang einmaligen Innovation: Die Leistungen bei Beeinträchtigungen der geistigen Fähigkeiten werden bereits ab dem ersten Invaliditätsgrad verdoppelt. Damit wird den veränderten Anforderungen der heutigen Zeit umfassend Rechnung getragen. Wichtig dabei: Das hohe Leistungsniveau der traditionellen Gliedertaxe bleibt ungeschmälert erhalten. Weiteres Novum: Die Hirnleistungen der betroffenen Person werden nach aktuellen wissenschaftlichen Methoden bemessen, die mit einem renommierten Universitätsinstitut erarbeitet worden sind. Damit können die Versicherten im Falle eines Unfallereignisses darauf bauen, dass die Invalidität bei Schädel-Hirn-Traumata präzise ermittelt und somit den tatsächlichen Funktionsverlusten gerecht wird. Reha-Management zur optimalen Heilbehandlung Ein weiterer Schwerpunkt der HDI Gruppen-Unfallversicherung liegt im Bereich des Reha-Managements: Die verunfallte Person wird unmittelbar nach der Akutphase Mehr zur Hirnleistungstaxe Produktinfo: Erweiterter Unfallschutz für Mitarbeiter Geistige Fähigkeiten absichern Unsere Lösungen im Überblick: Experten-Tipp Sicherheit von Kopf bis Fuß HDI Global SE Transport Sichern Sie Ihre Mitarbeiter von Kopf bis Fuß gegen Unfallrisiken ab. Erweitern Sie den RisikoschutzVerkehrshaftungsversicherung über Gliedmaßen und Sinnesorgane hinaus. Erstmalig hat jetzt HDI die Kopfarbeit im Rahmen der GruppenSchadenmanagement und -analyse Unfallversicherung aufgewertet und sichert geistige Fähigkeiten angemessen ab. Betriebsunterbrechungsversicherung Risk Engineering aktiv bei der Sicherstellung einer optimalen Heilbehandlung unterstützt. Während Krankenversicherer nur die Kosten für Internationale Programme eine „notwendige“ Heilbehandlung übernehmen, werden im Rahmen der HDI Gruppen-Unfallversicherung nur ausgesuchte, qualitativ hochwertige Kliniken und RehaEinrichtungen gewählt, um die besten Voraussetzungen für eine möglichst schnelle Wiedereingliederung ins Berufsleben zu schaffen. Die Leistung orientiert sich also an der optimalen und nicht nur an der notwendigen Hilfeleistung. Dies gilt sowohl für ambulante wie stationäre Heilbehandlungen. Außerdem beinhaltet der Leistungskatalog Behandlungskosten einer psychiatrischen und traumapsychologischen Heilbehandlung, sofern die versicherte Person unfallbedingt ein posttraumatisches Belastungssyndrom erleidet. 3 Unterstützung bei Schadenprävention AlsIhrPartnerinallenSicherheitsfragenberatenwir SiegernzumThemaSchadenprävention. 4 Weitere Risiken absichern. AlsTransportversichererbietenwiraußerdem VersicherungsschutzfürRisikenwiez.B.Verkehrs haftung,Ausstellungen,WerkverkehrundMuster kollektionen. 404-TRP500 201601 Gruppen-Unfallversicherung Wir sind ... • der starke Partner für Unternehmen aller Größen und Branchen • persönlich für Sie da mit kompetenten Ansprechpartnern vor Ort • erfahren in der Entwicklung von passgenauen Versicherungslösungen • leistungsstark durch unser umfassendes Risk Management und unsere herausragende Schadenregulierung • international lösungsfähig in mehr als 130 Ländern • eingebundenineinenfinanzstarkenKonzern:Talanx Mehr zu Transport versicherungen Broschüre: Mehr Sicherheit bei Gütertransporten WIR SIND TRANSPORTSICHERER. FÜR IHRE GLOBALEN MÄRKTE ENTWERFEN WIR GLOBALE LÖSUNGEN. HDI Global SE – zu Hause in Ihrer Region: Hamburg Beitrag Seite 4 Berlin Hannover Dortmund Essen Düsseldorf Leipzig Beitrag Seite 13 Mainz Nürnberg Leistungserweiterungen Stuttgart Drei Bausteine mit einzigartigem Service Bei der HDI Unfallversicherung können Unternehmen im Rahmen der angebotenen Assistance-Leistungen zwischen drei weiteren Bausteinen wählen, die einzigartige Serviceangebote beinhalten sowie die Option, verschiedene beitragsfreie Leistungserweiterungen zu vereinbaren. Unternehmen und ihre Mitarbeiter erhalten damit ein Sicherheitsnetz, das durch die Optimierung der Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess die Bindung der Mitarbeiter verstärkt und ihnen gerade in diesen Zeiten ein wichtiges Maß an Sicherheit bietet. München Kontaktadressen und Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie unter www.hdi.global/kontakt Transport HDI Global SE HDI-Platz 1 30659 Hannover www.hdi.global Güter in Bewegung Fachinformation Rechtsschutz Mindestlohngesetz www.hdi.global Haftungsausmaß noch nicht abschließend geklärt. Die Haftung des Arbeitgebers basiert auf Regelungen im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Danach gelten nur solche Betriebe als Subunternehmen, die unmittelbar eigene Aufgaben des Auftraggebers im Verhältnis zu dessen Kunden wahrnehmen. Würde diese Auslegung auch für das Mindestlohngesetz (MiLoG) zutreffen, unterläge nur ein Teil der Werk- und Dienstleistungsverträge dem Haftungsrisiko unzureichender Mindestentlohnungen. Die künftige Rechtsprechung ist diese Antwort aber noch schuldig. So oder so bleibt dieses Haftungsrisiko in Verbindung mit Subunternehmen bestehen – und zwar grundsätzlich auch für Praktikanten sowie für Trainees und Mini-Jobber. Ungeahnte Haftungsrisiken beim Mindestlohn. Unternehmen unterschiedlicher Branchen werden mit neuen Haftungsrisiken im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) konfrontiert: Unterschreiten Subunternehmen den geltenden Mindestlohn, können deren Auftraggeber hierfür haftbar gemacht werden – und dies ohne eigenes Verschulden. Auch Geschäftsführer und Vorstände können direkt betroffen sein. HDI empfiehlt daher Auftraggebern, Schutzmaßnahmen zu integrieren und die verbleibenden Risiken abzusichern. Vielen Unternehmen ist nicht bewusst, dass mit dem Anfang 2015 flächendeckend in Deutschland eingeführten Mindestlohn sehr weitgehende Haftungsrisiken einhergehen können. Betroffen sind Unternehmen aller Branchen, die Dritte damit beauftragen, Werk- oder Dienstleistungen durchzuführen. Verstößt einer dieser Vertragspartner gegen die gesetzliche Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns, können die betroffenen Mitarbeiter die Zahlung des vorgeschriebenen Nettoentgeltes unmittelbar beim Auftraggeber einklagen. Die Arbeitnehmer können selbst entscheiden, ob sie ihren Anspruch mittelbar oder direkt beim Subunternehmen geltend machen. Sollte dieses zahlungsunfähig sein, dürften sie in jedem Fall den Auftraggeber unter Umständen sogar für den gesamten Lohn haftbar machen. Dies gilt selbst dann, wenn es sich im Rahmen der betrieblichen Wertschöpfungskette um ein „Nach-Nach-Subunternehmen“ handelt. Denn die Haftung ist bei einer Reihe von Subunternehmen nicht auf das nächste Glied begrenzt. Im Außenverhältnis müsste der Betrieb die Ansprüche ebenso erfüllen. Lediglich im Innenverhältnis bestünde gegebenenfalls die Möglichkeit, eines der Subunternehmen zumindest teilweise in Regress zu nehmen. Stichwort: Mehr zu Rechtsschutz Fachinformation: Haftungsrisiken beim Mindestlohn Das Mindestlohngesetz (MiLoG) Am 16. August 2014 ist das „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“ in Kraft getreten. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist das „Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns“, kurz Mindestlohngesetz (MiLoG) genannt. Seit dem 1. Januar 2015 regelt das Gesetz den flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. In §13 MiLoG in Verbindung mit § 14 ArbeitnehmerEntsendegesetz (AEntG) ist geregelt, dass Unternehmen, die einen Dritten mit der Erbringung von Werkoder Dienstleistungen beauftragen, für die Zahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmer haften bzw. für die Zahlung von Beiträgen an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien nach § 8 AEntG. Die Haftung entspricht weitgehend dem Konzept einer selbstschuldnerischen Bürgschaft. Das bedeutet, dass der Auftraggeber kraft Gesetz für die vollständige Zahlung des Mindestlohns an die Arbeitnehmer seines Subunternehmers „bürgt“. Beitrag Seite 14 Erschwerend kommt ein gesetzlich angeordneter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage hinzu. Damit ist gemeint, dass die Arbeitnehmer des Subunternehmens ihre Ansprüche direkt gegenüber dem Auftraggeber verfolgen können. Sie müssen zuvor nicht ihren Arbeitgeber verklagen. www.hdi.global Financial Lines CLIC.IT www.hdi.global IT-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG FÜR UNTERNEHMEN im Software- und IT-Dienstleistungsbereich. Ihr wirksamer Schutz gegen die Folgen von Systemausfällen Informationstechnologie (IT) wird nahezu überall in der Wirtschaft eingesetzt und ist für moderne betriebliche Prozesse unerlässlich. Softwarehersteller und IT-Dienstleister sind daher gefragt, gleichzeitig aber täglich erheblichen Haftungsrisiken ausgesetzt. Technische Probleme wie z. B. Systemausfälle können existenzbedrohende Folgen für Unternehmen haben. Aus der Praxis Zwei Beispiele hierfür: 1. Bei der fehlerhaften Implementierung einer Software zur Steuerung eines Lagerbestandssystems werden vorhandene Daten aus dem Altsystem falsch übernommen. Aktuelle Änderungen von Warenbeständen werden nicht korrekt erfasst. Der Fehler tritt später im laufenden Betrieb zutage und zieht hohe Haftpflichtansprüche gegen den IT-Dienstleister nach sich. 2. Ein Softwarehersteller liefert das Programm für eine Buchungsplattform. Durch Ausfall für mehrere Stunden entstehen Schäden, u. a. durch Betriebsunterbrechung und entgangenen Gewinn. Weitgehende Deckung für Vermögensschäden, z. B. im Zusammenhang mit • fehlgeschlagener Installation • De- und Reinstallation von Software • Löschung von Daten/Beeinträchtigung der Datenordnung • Produktionsausfall/Betriebsunterbrechung/entgangenem Gewinn • Viren und anderer bösartiger Software sowie Hackerangriffen • Verzug • Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung • Verletzung von Datenschutzbestimmungen • Verletzung von Schutz- und Urheberrechten • Erbringung von erlaubten außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen Eigenschadendeckung • für Unterschlagung, Untreue oder Betrug durch Mitarbeiter des Versicherungsnehmers • für Wiederherstellungskosten der Internetseite des Versicherungsnehmers wegen Beschädigung oder Zerstörung infolge unbefugter Eingriffe Dritter • bei Rücktritt des Auftraggebers Mehr zu IT-Haftpflicht Produktinfo: Mehr Schutz für IT-Dienstleister Beitrag Seite 15 CLIC.IT bietet Softwareherstellern und IT-Dienstleistern, die überwiegend im kaufmännischen, administrativen bzw. nicht-technischen Bereich aktiv sind, Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Haftpflichtschutz besteht insbesondere für folgende betriebliche Haupttätigkeiten: • Herstellung, Implementierung, Modifikation, Wartung, Pflege und Handel von Softwareprodukten • Datenerfassung • Datenverarbeitung für Dritte • Betrieb von Rechenzentren • Internet-Providerleistungen • Webdesign und Webpflege • Analyse, Beratung und Schulung Fachinformation Diese Vorteile bietet HDI Global SE Leistungsumfang • Prüfung der Haftpflichtfrage • gerichtliche und außergerichtliche Abwehr unbegründeter Ansprüche • Freistellung von begründeten Schadenersatzansprüchen Kraftfahrt Lenk- und Ruhezeiten www.hdi.global einheiten im Güterverkehr von 2,8 bis 3,5 t zGM, sofern sie nicht unter die Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EU) 165/2014 mit VO (EG) Nr. 561/2006 fallen, ferner • die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen die zur Personenbeförderung dienen und nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr bis zu einer Länge bis zu 50 km eingesetzt sind • enthält Bestimmungen zu den Kontrollgerätekarten und Bußgeldvorschriften. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt • die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit. Gegen die Übermüdung hinterm Lenkrad. Jeden Tag sind zahlreiche Lkw auf deutschen Straßen und Autobahnen unterwegs. Polizeikontrollen und teils schwere Verkehrsunfälle zeigen immer wieder: Die Fahrer stehen häufig unter Zeitdruck, haben die Pausen- und Ruhezeiten oftmals nicht eingehalten und sitzen völlig übermüdet hinter dem Lenkrad. Dem wirkt eine europaweit einheitliche Vorschrift entgegen, mit der die Lenk- und Ruhezeiten geregelt werden. Was sind die wichtigsten Regelungen? Und wie müssen die Arbeitszeiten der Fahrer dokumentiert werden? Die Verordnung (VO) EG 561/2006 regelt in allen EUMitgliedsstaaten die Sozialvorschriften – also die Lenk- und Ruhezeiten, die Fahrer-/innen von gewerblich eingesetzten Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung über 3.5 Tonnen (t) zulässiger Gesamtmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger einzuhalten haben. Einige Anpassungen der vorgenannten Verordnung aus dem Jahre 2006 wurden durch die VO (EU) Nr. 165/2014 vorgenommen. Diese werden in zwei Stufen, nämlich zum 2. März 2015 und exakt ein Jahr später umgesetzt Zusätzlich gelten die Vorschriften des „europäischen“ Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (‚AETR‘) in den EU-Mitgliedsstaaten. Im nationalen Bereich erfolgt die Regelung durch das Fahrpersonalgesetz, die Fahrpersonalverordnung sowie das Arbeitszeitgesetz. Das Fahrpersonalgesetz (FPersG) regelt • die Durchführung der EU-Verordnung und des AETR und enthält Bußgeldtatbestände. Die Fahrpersonalverordnung (FPersV) regelt • die Lenk- und Ruhezeiten von Fahrzeugen und Fahrzeug- Diese drei nationalen Vorschriften regeln zusammen mit der in der EU geltenden VO (EU) 165/2014 mit VO (EG) 561/2006 und (EWG) 3821/85 und der in weiteren Staaten geltenden AETR-Verordnungen die Bestimmungen für den Lastverkehr. Fährt z. B. ein Fahrer aus einem Nicht-EU-Staat in die EU oder kehrt in ein AETR-Land zurück, gelten die AETR-Vorschriften. Führt der AETR-Fahrer aber innerhalb der EU einen Fahrauftrag aus, muss er sich hinsichtlich seiner Lenk- und Ruhezeiten ausschließlich nach der VO (EU) 165/2014 mit VO (EG) Nr. 561/2006 richten. Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten. Fachinformationen Rundum informiert, auch zu speziellen Themen: alle Fachinformationen kostenfrei im PDF-Format. Geregelt wird auch wie die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers aufzuzeichnen sind, damit sie durch die Straßenaufsichtsorgane oder zur Unfallrekonstruktion überprüft werden können. Hierfür vorgeschrieben sind TachographenKontrollgeräte – und zwar für Kraftfahrzeuge, die der Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t dienen, bzw. für Fahrzeuge, die in der gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt werden und mehr als neun Personen einschließlich Fahrer befördern können. Nach § 1 (6) FPersV muss bei Fahrzeugen von 2,8 t – 3,5 t eine handschriftliche Aufzeichnung im Tageskontrollblatt erfolgen, sofern kein Kontrollgerät eingebaut ist. Nach § 1 FPersV hat der Fahrer alle Eintragungen jeweils unverzüglich zu Beginn und am Ende der Laufzeiten, Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten vorzunehmen. Die Aufzeichnungen des laufenden Tages und der vorausgegangenen 28 Kalendertage sind vom Fahrer mitzuführen und den zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Hier wurde nunmehr die in Deutschland schon länger geltende Verfahrensweise, dass die Fahrer die Dokumentation sämtlicher nachweispflichtiger fehlender Zeiten (z. B. Krankheit, Urlaub etc.) selbst vornehmen kann, nun auch im EU-Recht für alle Mitgliedstaaten verankert. Die Verwendung der Bescheinigung durch den Unternehmer ist weiterhin zulässig ( § 20 FPersV). Vor einer Überschrei- www.hdi.global/ downloads WIR SIND JETZT HDI GLOBAL SE. Ausführliche Informationen zur Umfirmierung lesen Sie ab Seite 8. BERATER Informationen für Entscheider | Nr. 1 / 2016 Tunnelbau gesichert HDI Risk Consulting begleitet größtes Infrastrukturprojekt in Neuseeland Risk-Engineering Brandrisiken aktiv senken Piratenüberfälle Gegen Angriffe schützen Financial Lines Haftungsrisiken bei ITDienstleistern verringern BERATER Informationen für Entscheider | Nr. 1 / 2016 Tunnelbau gesichert Berater Online Schneller informiert: die komplette Ausgabe als interaktives Magazin schon vor dem Erscheinungsdatum im Internet lesen. Infoletter Der kostenlose E-Mail-Newsletter: Tipps & aktuelle Infos sowie ergänzende Berichte und Interviews zum Berater. www.hdi.global/berater www.hdi.global/ infoletter Auch online lesen unter: www.hdi.global/berater HDI Risk Consulting begleitet größtes Infrastrukturprojekt in Neuseeland Risk-Engineering Brandrisiken aktiv senken Piraten-Überfälle Gegen Angriffe schützen Financial Lines Haftungsrisiken bei ITDienstleistern verringern IHRE NIEDERLASSUNGEN VOR ORT Niederlassung Berlin Telefon 030 / 32 04 - 2 20 Niederlassung Hamburg Telefon 040 / 3 6150 - 2 04 Niederlassung München Telefon 089 / 92 43 - 2 05 Niederlassung Dortmund Telefon 0231 / 54 81 - 5 90 Niederlassung Hannover Telefon 0511 / 62 63 - 3 25 Niederlassung Nürnberg Telefon 0911 / 20 12 - 59 89 Niederlassung Düsseldorf Telefon 0211 / 74 82 - 2 51 Niederlassung Leipzig Telefon 0341 / 69 72 - 25 01 Niederlassung Stuttgart Telefon 0711 / 95 50 - 2 17 Niederlassung Essen Telefon 0201 / 8 23 - 22 34 Niederlassung Mainz Telefon 06131 / 3 88 - 2 10 HAUPTVERWALTUNG HDI Global SE HDI-Platz 1, 30659 Hannover www.hdi.global www.hdi.global/berater [email protected]
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