Vertragsnummer: _____________.GV.___ . _________ (bitte immer angeben) (Dienststelle erste 4 Ziff.). GV. (Jahr) . (lfd Nr. 5-stellig) Vereinbarung über das Abhalten eines Gastvortrages Ohne Honorar – Nur Reisekosten zwischen der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Seminarstr. 2, 69117 Heidelberg, ausführende Einrichtung: ………………………………………………………………………… ………………………………………………………………………… vertreten durch den Rektor, dieser vertreten durch den Einrichtungsleiter: ……………………………………………………………… - nachfolgend: Universität und ........................................................................................................ ............................................ Name, Vorname Geburtsdatum .................................................................................................................................................... Straße .................................................................................................................................................... PLZ, Wohnort Land ........................................................................................................…………………………...…. Steuer-Nr./USt-IDNr (nur Inländer oder EU-Staaten) .................................................................................................................................................... Bankverbindung (IBAN / SWIFT-BIC) nachfolgend: Gastvortragender* über einen Gastvortrag im Rahmen der nachfolgenden Veranstaltung: …………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………… zu folgendem Thema: …………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………..……………………………………. …………………………………………………………………………………………………………… (Datum) (Uhrzeit und Dauer) (Ort) Hierfür werden Reisekosten in entstandener Höhe auf Nachweis (Belege in Kopie) erstattet. ……………………, …………………… (Ort) (Datum) Heidelberg, …………………………..…… (Datum) ………………………………………….. Gastvortragender ………………………………………….….. (Projektleiter / Einrichtungsleiter Die Universität ist verpflichtet, die Zahlungen entsprechend der Mitteilungsverordnung (§ 93a Abgabenordnung) dem Finanzamt zu melden. * Die männliche Form gilt aus Vereinfachungsgründen auch für die weibliche Form. GV Abrechnung tatsächlich entstandener Reisekosten in Zusammenhang mit einem gehaltenen Gastvortrag am: Der Gastvortragende erhält kein Honorar. Ihm können die entstandenen Reisekosten auf Nachweis (Belege in Kopie) erstattet werden. Nur belegte Kosten können erstattet werden. Belegkopien sind dieser Abrechnung beizufügen! Reisekosten: Fahrtkosten: Unterkunft: Flug Bahn öPNV (Bus, S-Bahn, etc.) Taxi Pkw: km gesamt x 0,16€ Hotel Summe Zu erstatten : € 0,00 : : : : € 0,00 : : € 0,00 € 0,00 Umsatzsteuer Mit dem Gastvortrag wird eine umsatzsteuerfreie Unterrichtsleistung (§ 4 Nr. 21 b) aa) UStG) erbracht. Bei ausländischen Gastvortragenden stellt die Universität fest, ob eine steuerfreie Unterrichtsleistung vorliegt. Die obige Veranstaltung erfüllt die Voraussetzung einer steuerbefreiten Unterrichtsleistung gem. § 4 Nr. 21 b UStG, da sie in einem wissenschaftlich lehrenden Kontext eingebunden war (s.o.) Bei nicht umsatzsteuerbefreiten Vorträgen von Gastvortragenden mit (Wohn-)Sitz im Ausland wird die Umsatzsteuer von der Universität übernommen (§ 13b UStG). Sachlich und rechnerisch richtig Heidelberg,……………………………………………..………… Ergänzende Bedingungen (1) Der Gastvortragende hält den Gastvortrag in eigener Verantwortung. Dabei hat er zugleich die Interessen der Universität zu berücksichtigen. Er unterliegt keinem Weisungs- und Direktionsrecht der Universität. Er hat jedoch die Vorgaben der Universität insoweit zu beachten, wie dies die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erfordert. (2) Der Gastvortragende hat die ihm obliegenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen selbst zu regeln. Das zuständige Finanzamt muss nach § 93a Abgabenordnung von der Universität über die entsprechenden Zahlungen unterrichtet werden. (3) Reisekostenerstattungen für Gastvorträge sind Vergütungen und unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Eine Steuerbefreiung ist nur möglich, wenn der Vortrag als steuerbefreite Unterrichtstätigkeit eingestuft werden kann. (4) Dem Auftragnehmer steht kein Vergütungsanspruch zu, wenn er infolge von Krankheit oder sonstiger Arbeitsverhinderung an der ihm obliegenden Leistungserbringung nach diesem Vertrag verhindert ist. (5) Auf dieses Vertragsverhältnis sowie auf Ansprüche, die aus diesem Vertragsverhältnis erwachsen, ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Gastvortrag_nur Reisekosten, Universität Heidelberg Version 2/2016 Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc