Entschließung der Konferenz der europäischen Datenschutzbehörden 18./20. Mai 2015 – Manchester, Vereinigtes Königreich Eröffnung einer der Europäische Konferenz gewidmeten Rubrik auf der CIRCABC Plattform Vorschlagender: Konferenz-Arbeitsgruppe für europäische Zusammenarbeit Co-Sponsoren: Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL), Frankreich Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB), Schweiz The Information Commissioner’s Office, (ICO), Vereinigtes Königreich Unter Hinweis darauf, dass die Europäischen Konferenz der Datenschutzbehörden, die im Jahr 2014 gemeinsam von der französischen Datenschutzbehörde CNIL und dem Europarat in Straßburg organisiert wurde, die Konferenz-Arbeitsgruppe für europäische Zusammenarbeit (Die Arbeitsgruppe), eingerichtet hat, die sich mit europäischen Instrumenten zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Datenschutzes unter den Mitgliedern der Europäischen Konferenz befasst; In der Erwägung, dass für den Erfolg und die Kontinuität der Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Region die Existenz einer elektronischen Kooperationsplattform von Vorteil wäre, die eine zentrale Verwaltung der Dokumente der Europäischen Konferenz und den Austausch von Informationen von gemeinsamem Interesse zwischen den Mitgliedern ermöglichen würde; Unter Hinweis darauf, dass die Arbeitsgruppe am 2. Februar 2015 einen Brief an die Europäische Kommission sandte mit der Bitte um Aufnahme einer speziellen 1 Rubrik für die Europäischen Konferenz auf der CIRCABC EU Plattform; Ferner unter Hinweis darauf, dass die Europäischen Kommission eine positive Antwort auf die Bitte der Arbeitsgruppe erteilte und die Initiative für die Aufnahme einer speziellen Rubrik in die bestehende Plattform unterstützte; Beschließt die Konferenz der europäischen Datenschutzbehörden daher: 1. Die Begrüßung der Entscheidung der Europäischen Kommission, den Mitgliedern der Europäischen Konferenz die Gelegenheit zur Nutzung der speziellen Seite auf der CIRCABC EU Plattform zu geben; 2. Die einheitliche und kontinuierliche Nutzung der Plattform CIRCABC zur Archivierung und zentralen Verwaltung früherer und künftiger Dokumente der Europäischen Konferenz sowie relevanter Informationen von gemeinsamem Interesse für die Konferenzmitglieder, wie bewährte Praktiken, gemeinsame Leitlinien oder Zusammenfassungen nationaler Entscheidungen zu bestimmten Themen; 3. Die Einrichtung eines Ausschusses aus drei Behörden zur Sicherstellung des effektiven Betriebs der CIRCABC –Rubrik der europäischen Konferenz. Die Aufgaben des Ausschusses umfassen auch die regelmäßige Überprüfung von Dokumenten in der CIRCABC-Rubrik und gegebenenfalls deren Löschung. Der Ausschuss soll aus folgenden Mitgliedern bestehen: o einem Mitglied des Akkreditierungsausschusses der Europäischen Konferenz; o einem Mitglied der Europäischen Konferenz; o einem Vertreter des Europarats; Die Amtszeit beträgt zwei Jahre und kann verlängert werden. Der Ausschuss ist zuständig für das Hochladen von Dokumenten und für die Aktualisierung der Architektur der CIRCABC-Rubrik (als zentraler Kontaktstelle für die Europäische Kommission), soweit dies nötig ist. Der Ausschuss wird seine Tätigkeit in Verbindung mit der Europäischen Kommission ausüben. 4. Die Beauftragung der Arbeitsgruppe und des Ausschusses, ihrer Arbeit an CIRCABC bis zur Europäischen Konferenz im Jahr 2016 nachzugehen und über Fortschritte zu berichten. 5. Die Beauftragung der Arbeitsgruppe mit weiteren Überlegungen über die Entwicklung der praktischen Instrumente, die eine stärkere Zusammenarbeit, vor allem zwischen den Mitgliedern der Europäischen Konferenz, erleichtern. Außerdem soll die Arbeitsgruppe Möglichkeiten für den Ausbau globaler Zusammenarbeit ausloten und darüber auf der nächsten Konferenz Bericht erstatten. 2
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