Mietvertrag - SV Gottwollshausen

Schützenverein
G o t t w o l l s h a u s e n e. V.
Claudius Reimer
Schlehenbühl 4
74547 Untermünkheim
Mietvertrag
Allgemeine Daten des Mieters:
Name, Vorname: ___________________________________________________
Straße, Hausnummer: _______________________________________________
Postleitzahl: __________ Wohnort: _____________________________________
Telefonnummer: ___________________
Allgemeine Daten des Vermieters:
Schützenverein Gottwollshausen e.V.
Vertreter des Vereins (Vermieter):
Name, Vorname: ___________________________________________________
Straße, Hausnummer: _______________________________________________
Postleitzahl: __________ Wohnort: _____________________________________
Telefonnummer:___________________
Allgemeine Daten zum Mietverhältnis:
Datum Mietbeginn:____.____.____
Datum Mietende: ____.____.____
Uhrzeit der Kontrolle am Folgetag:____:____
Mietvertrag Schützenverein Gottwollshausen e.V.
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Schützenverein Gottwollshausen e. V.
Mietbedingungen
1. Der Mietvertrag bezieht sich auf alle Räumlichkeiten und Außenanlagen des
Schützenvereins Gottwollshausen e.V. (im folgenden als SVGWH benannt). Die
Schiessanlagen sind hiervon ausgeschlossen
2. Diese Räumlichkeiten dürfen ausschließlich von eingetragenen Mitgliedern des
SVGWH gemietet werden.
3. Die Miete beträgt für Mitglieder 60 € und für Nichtmitglieder 120 € pro Tag.
Außerdem muß eine Kaution von 100 € hinterlegt werden. Die Kaution erhält der
Mieter nach anstandsfreier Kontrolle zurück. Sie dient ausschließlich zur
Begleichung von Schäden, die dem SVGWH entstanden sind. Miete und Kaution
sind im Voraus zu erbringen.
4. Das Schützenhaus muss bis spätestens 14.00 Uhr des folgenden Tages gereinigt
und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt sein. Nach der Reinigung muß
der Vermieter zur Abnahme herangezogen werden.
5. An Sonntagen muss Punkt 4 des Mietvertrags bis spätestens 8.00 Uhr erfolgen.
6. Dem SVGWH entstandene Schäden, welche die Kaution übersteigen, werden
dem Mieter in Rechnung gestellt.
7. Im Schützenhaus gelten die allgemeinen Gesetze sowie die Polizeiverordnung
der Stadt Schwäbisch Hall.
8. Der Vermieter hat Hausrecht und behält sich vor, die Veranstaltung bei Verstößen
gegen den Mietvertrag sofort zu beenden. Eine Rückzahlung der Miete ist nicht
möglich.
9. Mit der Unterschrift erkennt der Mieter und Vermieter den Mietvertrag an.
10. Mit der Unterschrift gibt der Mieter und Vermieter seine Einwilligung gemäß
§ 3Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz zur Verarbeitung seiner personenbezogenen geschützten Daten
11. Mieter und Vermieter erkennen mit ihrer Unterschrift an, den Mietvertrag gelesen
zu haben und damit einverstanden zu sein.
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Datum, Unterschrift des Mieters
Datum, Unterschrift des Vermieters
Kaution und Miete erhalten:
Kaution zurückerhalten:
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Datum, Unterschrift des Vermieters
Mietvertrag Schützenverein Gottwollshausen e.V.
Datum, Unterschrift des Mieters
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