Schützenverein G o t t w o l l s h a u s e n e. V. Claudius Reimer Schlehenbühl 4 74547 Untermünkheim Mietvertrag Allgemeine Daten des Mieters: Name, Vorname: ___________________________________________________ Straße, Hausnummer: _______________________________________________ Postleitzahl: __________ Wohnort: _____________________________________ Telefonnummer: ___________________ Allgemeine Daten des Vermieters: Schützenverein Gottwollshausen e.V. Vertreter des Vereins (Vermieter): Name, Vorname: ___________________________________________________ Straße, Hausnummer: _______________________________________________ Postleitzahl: __________ Wohnort: _____________________________________ Telefonnummer:___________________ Allgemeine Daten zum Mietverhältnis: Datum Mietbeginn:____.____.____ Datum Mietende: ____.____.____ Uhrzeit der Kontrolle am Folgetag:____:____ Mietvertrag Schützenverein Gottwollshausen e.V. Seite 1 von 2 Schützenverein Gottwollshausen e. V. Mietbedingungen 1. Der Mietvertrag bezieht sich auf alle Räumlichkeiten und Außenanlagen des Schützenvereins Gottwollshausen e.V. (im folgenden als SVGWH benannt). Die Schiessanlagen sind hiervon ausgeschlossen 2. Diese Räumlichkeiten dürfen ausschließlich von eingetragenen Mitgliedern des SVGWH gemietet werden. 3. Die Miete beträgt für Mitglieder 60 € und für Nichtmitglieder 120 € pro Tag. Außerdem muß eine Kaution von 100 € hinterlegt werden. Die Kaution erhält der Mieter nach anstandsfreier Kontrolle zurück. Sie dient ausschließlich zur Begleichung von Schäden, die dem SVGWH entstanden sind. Miete und Kaution sind im Voraus zu erbringen. 4. Das Schützenhaus muss bis spätestens 14.00 Uhr des folgenden Tages gereinigt und in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt sein. Nach der Reinigung muß der Vermieter zur Abnahme herangezogen werden. 5. An Sonntagen muss Punkt 4 des Mietvertrags bis spätestens 8.00 Uhr erfolgen. 6. Dem SVGWH entstandene Schäden, welche die Kaution übersteigen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt. 7. Im Schützenhaus gelten die allgemeinen Gesetze sowie die Polizeiverordnung der Stadt Schwäbisch Hall. 8. Der Vermieter hat Hausrecht und behält sich vor, die Veranstaltung bei Verstößen gegen den Mietvertrag sofort zu beenden. Eine Rückzahlung der Miete ist nicht möglich. 9. Mit der Unterschrift erkennt der Mieter und Vermieter den Mietvertrag an. 10. Mit der Unterschrift gibt der Mieter und Vermieter seine Einwilligung gemäß § 3Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz zur Verarbeitung seiner personenbezogenen geschützten Daten 11. Mieter und Vermieter erkennen mit ihrer Unterschrift an, den Mietvertrag gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. _____________________________ ________________________________ Datum, Unterschrift des Mieters Datum, Unterschrift des Vermieters Kaution und Miete erhalten: Kaution zurückerhalten: _____________________________ ________________________________ Datum, Unterschrift des Vermieters Mietvertrag Schützenverein Gottwollshausen e.V. Datum, Unterschrift des Mieters Seite 2 von 2
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