Koordinierungsverfahren für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in Bauleitplanverfahren Das Koordinierungsteam Bauleitplanung im Dezernat 31 fasst die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange des RP Gießen zu einer einzigen Stellungnahme zusammen, die dann den Städten/Gemeinden bzw. den beauftragten Planungsbüros zur Verfügung gestellt wird. Um einen reibungslosen Verfahrensablauf zu gewährleisten, bitten wir darum, die jeweiligen Träger öffentlicher Belange direkt anzuschreiben, sofern sie beteiligt werden sollen. In der Abteilung IV (Umwelt) sowie in der Regionalplanung im Dezernat 31 werden die Unterlagen an eine zentrale Ansprechpartnerin gesandt, die diese dann an die zuständigen Bearbeiter weiterleitet. Nachfolgende Dezernate des RP können als Träger öffentlicher Belange in Bauleitplanverfahren beteiligt werden. ________________________________________________________________ Dezernat 31 Regionalplanung, Geschäftsführung der Regionalversammlung, Wirtschaft, Bauleitplanung Ansprechpartnerin: Frau Leonard (Tel.:0641/303-2417, E-Mail: [email protected]) Landgraf-Philipp-Platz 1-7 35390 Gießen Abteilung IV Die einzelnen Exemplare bitte gesammelt an Dezernat 41.1 Frau Hanf Marburger Straße 91 35396 Gießen senden; von dort aus werden sie dann an die jeweiligen Dezernate verteilt. Tel.: 0641/303-4137 E-Mail: [email protected] Dezernat 41.1 Grundwasserschutz, Wasserversorgung Dezernat 41.2 Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz Dezernat 41.3 Kommunales Abwasser, Gewässergüte Dezernat 41.4 Industrielles Abwasser, wassergefährdende Stoffe, Grundwasserschadensfälle, Altlasten, Bodenschutz Dezernat 42.2 Kommunale Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsanlagen Dezernat 43.2 Immissionsschutz II Dezernat 44 Bergaufsicht, Gentechnik, Strahlenschutz Abteilung V Bitte die betroffenen Bereiche der Abteilung V (Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz) jeweils direkt anschreiben. Dezernat 51.1 Landwirtschaft, Marktstruktur Schanzenfeldstraße 8-10 35578 Wetzlar Dezernat 53.1 Forsten und Naturschutz I (Forsten, Eingriffs- und Ausgleichsregelung, Umweltfolgenabschätzung) Schanzenfeldstraße 8-10 35578 Wetzlar Hinweis zu Dezernat 53.1: Bitte jeweils ein Exemplar an die Obere Forstbehörde und ein Exemplar an die Obere Naturschutzbehörde senden, sofern beide beteiligt werden sollen. Bitte ein weiteres Exemplar an das Koordinierungsteam im Dezernat 31 (Regionalplanung, Geschäftsführung der Regionalversammlung, Wirtschaft, Bauleitplanung), Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen, senden. Ansprechpartnerinnen im Bereich Bauleitplanung des Dezernats 31 Frau Josupeit Landkreis Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill-Kreis Tel.: 0641/303-2352, E-Mail: [email protected] Frau Wagner Landkreis Gießen und Landkreis Limburg-Weilburg Tel.: 0641/303-2353, E-Mail: [email protected] Frau Demandt Vogelsbergkreis Tel.: 0641/303-2351, E-Mail: [email protected] Es ist hilfreich, wenn Sie einen Verteiler der beteiligten Träger öffentlicher Belange beilegen. Von dem Koordinierungsteam erhalten Sie dann eine hausintern gebündelte Stellungnahme zu Ihrer Planung. Das Abwägungsergebnis können Sie dem Koordinierungsteam in einfacher Ausfertigung senden, von dort aus wird es an die beteiligten Träger öffentlicher Belange verteilt.
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