Verkaufsdokumentation

Verkaufsdokumentation
Parzelle Nr. 854, Sonnhof Park
Kontakt
Gregor Jung
Gemeinderat
041 449 61 00
[email protected]
Daniel Hermann
Gemeindeschreiber
041 449 61 04
[email protected]
Gemeinde Inwil
Standort Parzelle 854
Parzelle Nr. 854
.
Inhalt
Gemeinde Inwil – zwischen Stadt und Land .......................................................................... 4
Ausgangslage ....................................................................................................................... 4
Grundstückbeschrieb............................................................................................................. 5
Baufelder ............................................................................................................................... 6
Verkaufsbedingungen............................................................................................................ 7
Parzellen Doppeleinfamilienhaus (C1 – C3) .......................................................................... 7
Kontaktadressen ................................................................................................................... 9
Wichtige Unterlagen .............................................................................................................. 9
Schemaschnitte ....................................................................................................................10
Grundriss- und Fassadennachweis C5 bis C8 ......................................................................11
Gemeinde Inwil – zwischen Stadt und Land
Inwil ist eine idyllisch gelegene Ortschaft unweit der Stadt Luzern mit ca. 2‘500 Einwohnern. Die Gemeinde grenzt an den Kanton Aargau und liegt in unmittelbarer Nähe zum Kanton Zug. Durch die Eröffnung der Autobahnverbindung Knonaueramt und
dem Autobahnanschluss Buchrain rückt Inwil noch näher an die Zentren Zürich und
Luzern.
Durch drei Buslinien ist die Gemeinde bestens mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen. Ein gut ausgebautes Velowegnetz sorgt für attraktive Verkehrsalternativen und aktive Erholungsmöglichkeiten.
Bildung wird in Inwil gross geschrieben. Die integrative Förderung ist eines der Steckenpferde der Schule. Um die konstant hohe Ausbildungsqualität auch künftig zu
gewährleisten, investierte Inwil kräftig in die Infrastruktur. Seit Herbst 2012 steht ein
Neubau mit einer Doppelturnhalle, vier neuen Schulräumen und weiteren Nebenräumen sowie mit einer Gemeindebibliothek und einer Schulküche. Das attraktive
Vereinsleben in Inwil leistet einen weiteren Beitrag zur echten Lebensqualität.
Sicht von Ballwilerstrasse Richtung Dorf
Ausgangslage
An der Urnenabstimmung vom 14. Juni 2015 genehmigten die Stimmberechtigten
der Gemeinde Inwil den Verkauf der Parzelle Nr. 854, Sonnhof Park.
Auf der Parzelle Nr. 854 können drei Doppeleinfamilienhäuser (C1, C2, C3) sowie
fünf Einfamilienhäuser (C4 – C8) realisiert werden. Die Parzelle Nr. 854 ist Bestandteil des Gestaltungsplans Sonnhof Park. Die Auflagen und Bedingungen des Gestaltungsplans sind zwingend umzusetzen.
Die Parzellen werden nur einzeln und für eine Eigennutzung veräussert. Ein Verkauf
an einen Investor oder als Renditeobjekt ist nicht vorgesehen.
Grundstückbeschrieb
Die Parzelle Nr. 854 bildet den südlichen Abschluss des neuen Wohnquartiers
Sonnhof Park. Sowohl die kantonalen Siedlungsbegrenzungslinien als auch das
kommunale Siedlungsleitbild sehen keine Erweiterung von Bauzonen südlich der
Parzelle Nr. 854 vor. Die Parzelle grenzt somit langfristig im Süden direkt an die
Landwirtschaftszone. Im Westen grenzt die Parzelle ebenfalls an die Landwirtschaftszone.
Im Osten grenzt die Parzelle an das neue Wohnquartier Sonnhof West. Im Gebiet
Sonnhof West sind ebenfalls Einfamilienhäuser sowie kleinere Mehrfamilienhäuser
(jeweils drei Wohnungen) geplant.
Die Parzelle wird erschlossen veräussert. Die einfache Gesellschaft „Erschliessung
Sonnhof“ realisiert für die Quartiere Sonnhof Park und Sonnhof West eine neue Erschliessungsstrasse. Die Quartierstrasse dient lediglich zur Erschliessung dieser beiden Wohnquartiere und hat keinen Durchgangsverkehr. Die Strasse wird voraussichtlich im Juni 2016 fertiggestellt sein.
Durch das dichte Fusswegnetz erreichen Sie innert weniger Gehminuten (ca. 300
Meter) das Dorfzentrum mit Einkaufsmöglichkeiten, Bushaltestelle, Gemeindehaus,
Schulhaus etc. Aber auch das Naherholungsgebiet der Reuss ist in unmittelbarer
Nähe.
Parzellengrösse
Zone
Siehe Tabelle „Baufelder“
2-geschossige Wohnzone (W2)
Ausnützung AZ
Nutzung
Gebäudehöhe
Firsthöhe
Grenzabstand
Gestaltungsplanpflicht
Baureife
Siehe Gestaltungsplan
Wohnen
Siehe Gestaltungsplan
Siehe Gestaltungsplan
Siehe Gestaltungsplan
Ja
Ja
Altlasten
Keine
Datum Nutzen &
Schaden
Ca. Juni 2016
Die zweigeschossige
Wohnzone ist für Wohnbauten bestimmt.
Sonnhof Park
Die Parzelle ist erschlossen.
Die Parzelle ist nicht im
Altlastenkataster eingetragen.
Das Eigentum der Parzellen wird mit der Fertigstellung der Erschliessungsstrasse übertragen.
Baufelder
Parzelle
m2 (ca.)
*
Kaufpreis
aGF m2 Parzelle
C1
949
Fr. 555‘000.00
2 x 162
C2
805
C3
887
C4
567
180
reserviert
C5
557
180
reserviert
C6
537
180
reserviert
C7
536
C8
560
Fr. 655‘000.00
Fr. 480‘000.00
C1 West
C1 Ost
C2 West
2 x 162
C2 Ost
C3 West
2 x 162
C3 Ost
Fr. 290‘000.00
Fr. 265‘000.00
reserviert
Fr. 340‘000.00 reserviert
Fr. 315‘000.00 provisorisch
180
180
reserviert
Die Parzellierung der einzelnen Teilparzellen ist noch nicht erfolgt. Bei den publizierten Parzellengrössen ist der Anteil der Erschliessungsstrasse Sonnhof enthalten.
Nach Bauvollendung wird die Strasse parzelliert und der Unterhaltsgenossenschaft
Sonnhof übertragen. Die künftige Strassenführung ist im Plan „Inwil, Überbauung
Sonnhof“ ersichtlich.
*
Die effektive Parzellengrösse nach erfolgter Parzellierung hat auf den Kaufpreis keinen Einfluss. Ebenfalls hat die Parzellengrösse auf die konsumierbare Ausnützung
keinen Einfluss, da diese im Rahmen des Gestaltungsplanes auf den einzelnen Baufeldern fixiert wurde.
reserviert
reserviert
provisorisch
reserviert
reserviert
reserviert
reserviert
Verkaufsbedingungen
-
Das Bauland ist innerhalb von 5 Jahren zu überbauen; ansonsten bedingt die
Gemeinde ein Rückkaufsrecht ohne Mehrkosten aus. Zusätzlich behält die
Gemeinde CHF 10‘000.00 als Entschädigung für ihre Umtriebe.
-
Die Ausnutzung muss mindestens 80 % des zulässigen Wertes betragen.
-
Die Auflagen und Bedingungen des Gestaltungsplans Sonnhof Park müssen
zwingend eingehalten und umgesetzt werden.
-
Mit Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung ist innert 10 Tagen eine
Anzahlung von CHF 50‘000.00 zu leisten. Falls vom Kauf zurückgetreten wird,
behält die Verkäuferschaft von der geleisteten Anzahlung CHF 10‘000.00 als
Entschädigung für ihre Umtriebe.
-
Bei Vertragsabschluss (Kaufvertrag) muss die Käuferschaft eine unwiderrufbare Zahlungsverpflichtung eines Finanzinstituts über den gesamten Kaufpreis
vorweisen.
-
Die Kosten für den Notar werden je hälftig von der Verkäuferin und der Käuferschaft getragen.
Parzellen Doppeleinfamilienhaus (C1 – C3)
Für die Parzellen C1, C2 und C3 (jeweils West und Ost) kommt nur ein gemeinsames Angebot in Frage.
Flugaufnahme Dorfzentrum Inwil
Rechts: Schulhaus Rägeboge 3, Eröffnung Oktober 2012
© hummburkart architekten / Andrea Steiger
Kontaktadressen
Gregor Jung
Gemeinderat
041 449 61 00
[email protected]
Daniel Hermann
Gemeindeschreiber
041 449 61 04
[email protected]
Wichtige Unterlagen
-
Gestaltungsplan Sonnhof Park
Statuten der Strassen und Unterhaltsgenossenschaft Sonnhof
Verkaufskonzept
Verkaufsflächen
Die Unterlagen können bei der Gemeindeverwaltung oder direkt auf der Homepage
www.inwil.ch bezogen werden.
Die Parzellen können selbstverständlich besichtigt werden. Bei Bedarf zeigen wir
Ihnen die Grundstücke nach Terminvereinbarung gerne persönlich.
Einwohnergemeinde Inwil
Schemaschnitte
(Auszug aus Gestaltungsplan)
Grundriss- und Fassadennachweis C5 bis C8
(Beispiel aus Gestaltungsplan)