ZOFINGER TAGBLATT www.zofingertagblatt.ch DIENSTAG, 13. OKTOBER 2015 21 REGION Spital erhält Parkhaus mit 293 Plätzen Zofingen Der Heli-Landeplatz wurde provisorisch auf den Oftringer Fussballplatz im Feld verlegt VON KURT BLUM Die Baubewilligung ist erteilt und die Submission durchgeführt: Mit dem Bau eines Parkhauses für 293 Plätze auf dem östlichen Zofinger Spitalareal kann in den nächsten Tagen begonnen werden. Ausgeführt wird es von der St. Galler Totalunternehmerin Goldberg Rhomberg AG, einer unter anderem auf Parkhäuser spezialisierten Firma mit zahlreichen Referenzobjekten, wie Emanuel Egger informiert. Er ist Leiter des Departements Finanzen und Verwaltung der Spital Zofingen AG. Vor dem Parking-Spatenstich wird allerdings noch das sogenannte Haurihaus an der Mühlethalstrasse abgebrochen. Auch hier liegt die notwendige Bewilligung vor und rückgebaut wird es von der Gebr. Huber AG in Wöschnau. Emanuel Egger (l.) und Emanuele Soldati auf dem Parkhaus-Areal. dabei in der Regel um Fälle handelt, wo mit der Zeit gerungen wird, kommt ein Transport auf der Strasse normaleweise nicht infrage – und dafür muss ein Heli-Landeplatz zwingend zur Verfügung stehen.» Geplant ist, dass ein Heli-Landeplatz auf einem Neubauteil zu stehen kommt. Bis es jedoch so weit ist, muss- 100 Franken pro Monat «Wir brauchen dieses Parkhaus dringend für unsere Patienten, Besucher und Mitarbeitenden», gibt Egger zu bedenken. Es wird davon ausgegangen, dass bei der abgeschlossenen Umsetzung der beabsichtigten Um- und Neubauten gut 700 Mitarbeitende im Zofinger Spitalbereich tätig sein werden. Dabei werde es nicht möglich sein, was ökologisch auch nicht sinnvoll wäre, ein Parking auf dieser Basis – plus Patientinnen und Patienten sowie Besuchende – aufzubauen. Deshalb sei in diesem Zusammenhang ein Mobilitätskonzept erarbeit worden, stellt Emanuel Egger fest. Dieses fusse für das Personal ganz stark auf dem öffentlichen Verkehr, womit das Spital Zofingen sehr gut erschlossen sei (interessantes Busnetz, relative Nähe des Bahnhofs Zofingen und des neuen Bahnhofs Küngoldingen). Einer der Grundsätze des Mobilitätskonzepts sei, dass diejenigen Leute, die nicht weiter als fünf Kilometer vom Arbeitsort Spital weg wohnhaft seien, grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Parkplatz haben. Die Autoabstellplätze im Parking werden auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kostenpflichtig «Wir brauchen dieses Parking dringend für unsere Patienten, Besucher und Mitarbeitenden.» Emanuel Egger Spital Zofingen Im Zusammenhang mit dem Bau eines Spital-Parkings wird das sogenannte Haurihaus an der Mühlethalstrasse abgebrochen. te eine provisorische Lösung gesucht werden. Unkompliziert hat der Gemeinderat Oftringen seine Zustimmung für die Benützung des Sportplatzes im Feld gegeben. KBZ Kein «Geisterspiel» sein. Es wird von 100 Franken pro Monat ausgegangen. Für Emanuele Soldati, Leiter der Abteilung Hochbau und Liegenschaften der Bauverwaltung, wird das baubewilligte Projekt in mehrfacher Hinsicht ein positives Beispiel für künftige gleiche oder ähnliche Anlagen sein. So sei beispielsweise eine landschaftsverträgliche Lösung gefunden worden, welche auch von der Nachbarschaft, die man rechtzeitig involviert habe, akzeptiert worden sei. Dazu komme das Mobilitätskonzept; ohne ein solches gehe es heutzutage einfach nicht mehr. Aufhebung Heli-Landeplatz Das neue Parkhaus kommt auf das Gelände zu stehen, wo sich aktuell ein provisorischer Personalparkplatz befindet; ebenso ist hier der Heli-Landeplatz angeordnet. Für die Angestellten hat man Alternativlösungen gefunden, ebenso für den Heli-Landeplatz. Dazu Emanuel Egger: «Zofingen wird nicht mit Patienten angeflogen. Verunfallte oder erkrankte Leute, welche mit einem Heli transportiert werden müssen, kommen in ein Uni- oder in ein Zentralspital (Kantonsspital). Hingegen gibt es im Verlauf eines Jahres immer wieder Personen, welche in Zofingen hospitalisiert sind und dringendst in eine andere Klinik – zum Beispiel für eine überlebensnotwendige Spezialoperation – überführt werden müssen. Da es sich «Die Bevölkerung von Oftringen soll nicht erschrecken, wenn plötzlich mitten in der Nacht einmal der Fussballplatz hell erleuchtet ist. Es ist kein ‹Geisterspiel› angesetzt. Die Flutlichtanlage jedoch kann von den involvierten Bodenstellen wie Spital, Polizei oder Feuerwehr via Fernauslösung eingeschalten werden», sagt Emanuel Egger. Im Verlauf eines Jahres würde es etwa fünf bis sechs Heli-Landungen geben und davon selten eine in der Nacht. Schwere Körperverletzung durch Aschenbecher Zofingen Das Bezirksgericht verurteilt eine Frau zu einer Geldstrafe, weil sie einen Mann arg im Gesicht verletzt hat. lebt in St. Gallen, wo sie temporär als Coiffeuse arbeitet. Sie ist vorbestraft und hat einen Eintrag im Strafregister: Die Brasilianerin soll Frauen ohne Aufenthaltsbewilligung in einem von ihr gemieteten Appartement untergebracht haben. sichtbare, aus mehreren Metern Entfernung erkennbare, leicht bogenförmig verlaufende Narbe an der Stirn. Zudem hat es eine weitere horizontal verlaufende Narbe am Unterlied, welche ebenfalls selbst aus einiger Entfernung erkennbar ist. Diese Narben wird das Opfer gemäss Die Narben werden bleiben VON NORA BADER Lange schwarze Haare, perfektes Makeup, schön gemachte Fingernägel, High Heels, schicke Kleidung und eine neue Handtasche liessen keinen Zweifel aufkommen, ob es sich bei der Angeklagten um eine Frau handelte. Deshalb staunten die Unwissenden nicht schlecht, als Gerichtspräsidentin Kathrin Jacober an der Gerichtsverhandlung fragte, ob die Beschuldigte als Frau oder als Mann angesprochen werden wolle. Denn gesetzlich gelte die Beschuldigte noch als Mann. «Als Frau bitte», sagte die aus Brasilien stammende Beschuldigte, deren Antworten eine Dolmetscherin übersetzte. Die 36-jährige Brasilianerin ist vor sechs Jahren in die Schweiz gekommen, als ausgebildete Coiffeuse und Visagistin. Sie war unter anderem auch im Escortservice und als Prostituierte tätig. Heute ist sie mit einem Mann verheiratet und Die Frau musste sich vor Gericht verantworten, weil sie am 14. Juli 2012 gegen 23 Uhr in Safenwil vorsätzlich das Gesicht eines Mannes arg und bleibend entstellt haben soll. Dies wäre schwere Körperverletzung. Konkret soll die Beschuldigte im Verlauf einer verbalen Auseinandersetzung in einer Bar einen 248 Gramm schweren Glasaschenbecher dem Privatkläger mit voller Wucht aus nächster Nähe ins Gesicht geschlagen haben. Dabei soll der Aschenbecher zersplittert sein. Der Privatkläger erlitt an seinem Geburtstag schwere Verletzungen an Stirn, Nase und Augenbereich. Er hatte eine neun Zentimeter lange Wunde vom Haaransatz bis zur Nasenwurzel und eine drei Zentimeter lange fingerbreite Wunde unterhalb des linken Auges sowie Blutergüsse an Ober- und Unterlied. Die Wunden mussten im Spital Zofingen versorgt werden. Bis heute hat das Opfer eine «Ich hätte nicht gedacht, dass ein Aschenbecher so gefährlich ist.» Die Beschuldigte Anklageschrift zeitlebens tragen. Sie verursachen ihm Schmerzen. «Sah keine andere Möglichkeit» Der Mann habe sie provoziert und wegen ihrer Tätigkeiten im Rotlichtmilieu auf Übelste beschimpft, begründete die Beschuldigte. «Er sagte zudem, ich sei für ihn keine Frau.» Sie erinnere sich noch haargenau an diesen Abend, den sie eigentlich mit einer Freundin habe verbringen wollen, sagte die Beschuldigte aus. Der Mann sei ihr immer wieder gefolgt – von einer zur nächsten Bar und schliesslich nach draussen, wo sie ihm dann den Aschenbecher ins Gesicht geschlagen habe. «Ich war gedemütigt und schämte mich», sagte sie. Weshalb sie denn nicht einfach gegangen sei, wollte die Gerichtspräsidentin wissen. «Das habe ich ja getan, aber der Mann folgte mir immer wieder.» Sie habe keine andere Möglichkeit gesehen, als zuzuschlagen. «Ich hätte nicht gedacht, dass ein Aschenbecher so gefährlich ist», so die Beschuldigte. Als sie bei der Polizei die Bilder gesehen habe, habe sie ihre Tat bedauert. Der Mann soll die Frau auf Deutsch und Schweizerdeutsch beschimpft haben. «Sie verstehe schon ein wenig Deutsch», sagte sie. Die Staatsanwaltschaft betonte, das Opfer habe massives Glück gehabt, es hätte blind sein können. So forderte sie drei Jahre Freiheitsstrafe, davon 12 Monate unbedingt bei einer Probezeit von drei Jahren. Der Verteidiger des Opfers verwies darauf, dass keine Notwehrsituation bestanden habe. Sein Mandant, der nicht zur Verhandlung erschien, bestreite zudem, das Opfer beschimpft zu haben. Er forderte einen Schuldspruch gemäss Anklage sowie eine Genugtuung von 3500 Franken. Der Verteidiger der Brasilianerin hingegen sagte, die Staatsanwaltschaft stelle die Geschehnisse nicht korrekt dar. Er forderte einen Freispruch im Tatbestand der schweren und einen Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung und 90 Tagessätze an 30 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Das Bezirksgericht Zofingen sprach die Frau schuldig der schweren Körperverletzung und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 358 Tagessätzen (eigentlich 360, abzüglich zwei Tage U-Haft) an 30 Franken bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem bekam sie eine Busse von 1000 Franken und muss eine Genugtuung von 3500 Franken an den Geschädigten bezahlen. INSERAT
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