Zofinger Tagblatt, vom: Dienstag, 13. Oktober 2015

ZOFINGER TAGBLATT
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DIENSTAG, 13. OKTOBER 2015
21
REGION
Spital erhält Parkhaus mit 293 Plätzen
Zofingen Der Heli-Landeplatz wurde provisorisch auf den Oftringer Fussballplatz im Feld verlegt
VON KURT BLUM
Die Baubewilligung ist erteilt und die
Submission durchgeführt: Mit dem Bau
eines Parkhauses für 293 Plätze auf
dem östlichen Zofinger Spitalareal
kann in den nächsten Tagen begonnen
werden. Ausgeführt wird es von der St.
Galler Totalunternehmerin Goldberg
Rhomberg AG, einer unter anderem
auf Parkhäuser spezialisierten Firma
mit zahlreichen Referenzobjekten, wie
Emanuel Egger informiert. Er ist Leiter
des Departements Finanzen und Verwaltung der Spital Zofingen AG. Vor
dem Parking-Spatenstich wird allerdings noch das sogenannte Haurihaus
an der Mühlethalstrasse abgebrochen.
Auch hier liegt die notwendige Bewilligung vor und rückgebaut wird es von
der Gebr. Huber AG in Wöschnau.
Emanuel Egger (l.) und Emanuele
Soldati auf dem Parkhaus-Areal.
dabei in der Regel um Fälle handelt, wo
mit der Zeit gerungen wird, kommt ein
Transport auf der Strasse normaleweise nicht infrage – und dafür muss ein
Heli-Landeplatz zwingend zur Verfügung stehen.»
Geplant ist, dass ein Heli-Landeplatz
auf einem Neubauteil zu stehen
kommt. Bis es jedoch so weit ist, muss-
100 Franken pro Monat
«Wir brauchen dieses Parkhaus dringend für unsere Patienten, Besucher
und Mitarbeitenden», gibt Egger zu bedenken. Es wird davon ausgegangen,
dass bei der abgeschlossenen Umsetzung der beabsichtigten Um- und Neubauten gut 700 Mitarbeitende im Zofinger Spitalbereich tätig sein werden.
Dabei werde es nicht möglich sein,
was ökologisch auch nicht sinnvoll wäre, ein Parking auf dieser Basis – plus
Patientinnen und Patienten sowie Besuchende – aufzubauen. Deshalb sei in
diesem Zusammenhang ein Mobilitätskonzept erarbeit worden, stellt Emanuel Egger fest. Dieses fusse für das
Personal ganz stark auf dem öffentlichen Verkehr, womit das Spital Zofingen sehr gut erschlossen sei (interessantes Busnetz, relative Nähe des
Bahnhofs Zofingen und des neuen
Bahnhofs Küngoldingen). Einer der
Grundsätze des Mobilitätskonzepts sei,
dass diejenigen Leute, die nicht weiter
als fünf Kilometer vom Arbeitsort Spital weg wohnhaft seien, grundsätzlich
keinen Anspruch auf einen Parkplatz
haben. Die Autoabstellplätze im Parking werden auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kostenpflichtig
«Wir brauchen dieses
Parking dringend für unsere
Patienten, Besucher und
Mitarbeitenden.»
Emanuel Egger Spital Zofingen
Im Zusammenhang mit dem Bau eines Spital-Parkings wird das sogenannte Haurihaus an der Mühlethalstrasse
abgebrochen.
te eine provisorische Lösung gesucht
werden. Unkompliziert hat der Gemeinderat Oftringen seine Zustimmung
für die Benützung des Sportplatzes im
Feld gegeben.
KBZ
Kein «Geisterspiel»
sein. Es wird von 100 Franken pro Monat ausgegangen.
Für Emanuele Soldati, Leiter der Abteilung Hochbau und Liegenschaften
der Bauverwaltung, wird das baubewilligte Projekt in mehrfacher Hinsicht ein
positives Beispiel für künftige gleiche
oder ähnliche Anlagen sein. So sei beispielsweise eine landschaftsverträgliche Lösung gefunden worden, welche
auch von der Nachbarschaft, die man
rechtzeitig involviert habe, akzeptiert
worden sei. Dazu komme das Mobilitätskonzept; ohne ein solches gehe es
heutzutage einfach nicht mehr.
Aufhebung Heli-Landeplatz
Das neue Parkhaus kommt auf das
Gelände zu stehen, wo sich aktuell ein
provisorischer Personalparkplatz befindet; ebenso ist hier der Heli-Landeplatz
angeordnet. Für die Angestellten hat
man Alternativlösungen gefunden,
ebenso für den Heli-Landeplatz. Dazu
Emanuel Egger: «Zofingen wird nicht
mit Patienten angeflogen. Verunfallte
oder erkrankte Leute, welche mit einem Heli transportiert werden müssen,
kommen in ein Uni- oder in ein Zentralspital (Kantonsspital). Hingegen gibt es
im Verlauf eines Jahres immer wieder
Personen, welche in Zofingen hospitalisiert sind und dringendst in eine andere Klinik – zum Beispiel für eine überlebensnotwendige Spezialoperation –
überführt werden müssen. Da es sich
«Die Bevölkerung von Oftringen soll
nicht erschrecken, wenn plötzlich mitten in der Nacht einmal der Fussballplatz hell erleuchtet ist. Es ist kein
‹Geisterspiel› angesetzt. Die Flutlichtanlage jedoch kann von den involvierten
Bodenstellen wie Spital, Polizei oder
Feuerwehr via Fernauslösung eingeschalten werden», sagt Emanuel Egger.
Im Verlauf eines Jahres würde es etwa
fünf bis sechs Heli-Landungen geben
und davon selten eine in der Nacht.
Schwere Körperverletzung durch Aschenbecher
Zofingen Das Bezirksgericht
verurteilt eine Frau zu einer
Geldstrafe, weil sie einen
Mann arg im Gesicht verletzt
hat.
lebt in St. Gallen, wo sie temporär als
Coiffeuse arbeitet. Sie ist vorbestraft und
hat einen Eintrag im Strafregister: Die
Brasilianerin soll Frauen ohne Aufenthaltsbewilligung in einem von ihr gemieteten Appartement untergebracht haben.
sichtbare, aus mehreren Metern Entfernung erkennbare, leicht bogenförmig
verlaufende Narbe an der Stirn. Zudem
hat es eine weitere horizontal verlaufende Narbe am Unterlied, welche ebenfalls
selbst aus einiger Entfernung erkennbar
ist. Diese Narben wird das Opfer gemäss
Die Narben werden bleiben
VON NORA BADER
Lange schwarze Haare, perfektes Makeup, schön gemachte Fingernägel, High
Heels, schicke Kleidung und eine neue
Handtasche liessen keinen Zweifel aufkommen, ob es sich bei der Angeklagten
um eine Frau handelte. Deshalb staunten
die Unwissenden nicht schlecht, als Gerichtspräsidentin Kathrin Jacober an der
Gerichtsverhandlung fragte, ob die Beschuldigte als Frau oder als Mann angesprochen werden wolle. Denn gesetzlich
gelte die Beschuldigte noch als Mann.
«Als Frau bitte», sagte die aus Brasilien
stammende Beschuldigte, deren Antworten eine Dolmetscherin übersetzte.
Die 36-jährige Brasilianerin ist vor
sechs Jahren in die Schweiz gekommen,
als ausgebildete Coiffeuse und Visagistin.
Sie war unter anderem auch im Escortservice und als Prostituierte tätig. Heute
ist sie mit einem Mann verheiratet und
Die Frau musste sich vor Gericht verantworten, weil sie am 14. Juli 2012 gegen
23 Uhr in Safenwil vorsätzlich das Gesicht eines Mannes arg und bleibend entstellt haben soll. Dies wäre schwere Körperverletzung. Konkret soll die Beschuldigte im Verlauf einer verbalen Auseinandersetzung in einer Bar einen 248
Gramm schweren Glasaschenbecher
dem Privatkläger mit voller Wucht aus
nächster Nähe ins Gesicht geschlagen haben. Dabei soll der Aschenbecher zersplittert sein.
Der Privatkläger erlitt an seinem Geburtstag schwere Verletzungen an Stirn,
Nase und Augenbereich. Er hatte eine
neun Zentimeter lange Wunde vom
Haaransatz bis zur Nasenwurzel und eine
drei Zentimeter lange fingerbreite Wunde
unterhalb des linken Auges sowie Blutergüsse an Ober- und Unterlied. Die Wunden mussten im Spital Zofingen versorgt
werden. Bis heute hat das Opfer eine
«Ich hätte nicht gedacht,
dass ein Aschenbecher
so gefährlich ist.»
Die Beschuldigte
Anklageschrift zeitlebens tragen. Sie verursachen ihm Schmerzen.
«Sah keine andere Möglichkeit»
Der Mann habe sie provoziert und wegen ihrer Tätigkeiten im Rotlichtmilieu
auf Übelste beschimpft, begründete die
Beschuldigte. «Er sagte zudem, ich sei für
ihn keine Frau.» Sie erinnere sich noch
haargenau an diesen Abend, den sie eigentlich mit einer Freundin habe verbringen wollen, sagte die Beschuldigte
aus. Der Mann sei ihr immer wieder gefolgt – von einer zur nächsten Bar und
schliesslich nach draussen, wo sie ihm
dann den Aschenbecher ins Gesicht geschlagen habe. «Ich war gedemütigt und
schämte mich», sagte sie. Weshalb sie
denn nicht einfach gegangen sei, wollte
die Gerichtspräsidentin wissen. «Das habe ich ja getan, aber der Mann folgte mir
immer wieder.» Sie habe keine andere
Möglichkeit gesehen, als zuzuschlagen.
«Ich hätte nicht gedacht, dass ein
Aschenbecher so gefährlich ist», so die
Beschuldigte. Als sie bei der Polizei die
Bilder gesehen habe, habe sie ihre Tat
bedauert. Der Mann soll die Frau auf
Deutsch und Schweizerdeutsch beschimpft haben. «Sie verstehe schon ein
wenig Deutsch», sagte sie.
Die Staatsanwaltschaft betonte, das
Opfer habe massives Glück gehabt, es
hätte blind sein können. So forderte sie
drei Jahre Freiheitsstrafe, davon 12 Monate unbedingt bei einer Probezeit von drei
Jahren.
Der Verteidiger des Opfers verwies
darauf, dass keine Notwehrsituation bestanden habe. Sein Mandant, der nicht
zur Verhandlung erschien, bestreite zudem, das Opfer beschimpft zu haben. Er
forderte einen Schuldspruch gemäss Anklage sowie eine Genugtuung von 3500
Franken.
Der Verteidiger der Brasilianerin hingegen sagte, die Staatsanwaltschaft stelle
die Geschehnisse nicht korrekt dar. Er
forderte einen Freispruch im Tatbestand
der schweren und einen Schuldspruch
wegen einfacher Körperverletzung und
90 Tagessätze an 30 Franken bei einer
Probezeit von zwei Jahren.
Das Bezirksgericht Zofingen sprach die
Frau schuldig der schweren Körperverletzung und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 358 Tagessätzen (eigentlich
360, abzüglich zwei Tage U-Haft) an 30
Franken bedingt bei einer Probezeit von
zwei Jahren. Zudem bekam sie eine Busse von 1000 Franken und muss eine Genugtuung von 3500 Franken an den Geschädigten bezahlen.
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