Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Graupner Schrott und Metalle GmbH&Co.KG für Verkauf und Einkauf, Stand: 01.01.2016 § 1 Geltungsbereich Für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern bei Lieferungen, Leistungen und Einkäufen gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt bei zukünftigen Geschäften selbst dann, wenn wir in Kenntnis gegenteiliger Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners nicht erneut auf unsere Bedingungen hinweisen. Wir widersprechen hiermit ausdrücklich gegenteiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner, außer wir erkennen sie ausdrücklich schriftlich an. Jegliche Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen bedürfen der schriftlichen Form; dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform. § 2 Angebote und Vertragsschluss Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verbindliche Annahmeerklärungen, Bestellungen und sonstige rechtsverbindliche Erklärungen unsererseits bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Form. Verbindliche Bestellungen unserer Geschäftspartner können von uns binnen einer Frist von zwei Wochen ab Bestelleingang angenommen werden. Von uns angegebene Daten wie Sorten, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigen. An von uns überlassenen Angebotsunterlagen, Preislisten und sonstigen geschäftlichen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden. § 3 Preise Für alle Geschäfte gelten unsere jeweils gültigen Preislisten im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, soweit nicht anders schriftlich vereinbart oder gesetzliche Vorschriften eine andere Behandlung erfordern. Unsere Preise verstehen sich netto zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, verstehen sich bei Einkäufen durch uns Preise frei Bestimmungsort einschließlich Verpackung Soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, verstehen sich bei Verkäufen durch uns Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und Transport. § 4 Liefer- und Leistungszeit Von uns genannte Liefer- und Leistungszeiten sind unverbindlich, sofern wir sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. nachträgliche Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik und Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmöglichkeiten, behördliche Anordnungen, etc., sind von uns auch bei verbindlich bestätigten Lieferterminen und Leistungszeiten nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Verhinderung angemessen zu verschieben oder wegen eines noch nicht erfüllten Teils der Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten. Dauert die Verhinderung länger als drei Monate, ist unser Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Schadensersatzansprüche bleiben ausgeschlossen. Bei von uns zu vertretender Nichteinhaltung verbindlicher Liefer- und Leistungstermine hat der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzugs, allerdings begrenzt auf maximal 5 % des Rechnungswertes der verzögerten Lieferung oder Leistung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweislich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Wir sind und bleiben i.ü. jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Bei Annahmeverzug oder schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten unserer Vertragspartner sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden einschl. etwaiger Mehraufwendungen unbeschadet weitergehender Ansprüche ersetzt zu verlangen. Bei Einkäufen durch uns sind vereinbarte oder zugesagte Liefertermine unbedingt einzuhalten. Liefer- und Leistungsverzögerungen hat der Verkäufer zu vertreten. Bei Verzögerungen sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Unser Vertragspartner ist zu Teillieferungen nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. § 5 Zahlungen Bei Verkäufen: Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen geltend als erfolgt, wenn wir darüber uneingeschränkt verfügen können. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Tilgungsbestimmungen Zahlungen zunächst nach dem Alter der Schulden zu verrechnen. Bei bereits entstandenen Zinsen und Kosten können wir Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnen. Sollten uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere bei nicht pünktlichen Zahlungen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen. Wir sind zudem berechtigt, bei zukünftigen Lieferungen Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung ist der Käufer nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder schriftlich von uns anerkannt sind. Bei Einkäufen: Rechnungen an uns werden binnen 14 Werktagen ohne Abzug bzw. binnen drei Werktagen mit 2 % Skonto ausgeglichen. Wir sind berechtigt, gegen fällige Forderungen mit Gegenansprüchen jeglicher Art aufzurechnen oder Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen. § 6 Gefahrübergang Bei Lieferungen durch uns geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an die beauftragte Transportperson über, spätestens jedoch mit Verlassen der Ware von unserem Betriebsgelände. Dies gilt auch, wenn der Transport durch Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von uns erfolgt. § 7 Gewährleistung bei Einkäufen Bei Einkäufen durch uns verzichtet der Verkäufer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Mengen-, Material- und sonstige Prüfungen richten sich nach den bei uns bestehenden Betriebsabläufen. Spätestens mit der Lieferung wird der Verkäufer regelmäßig alle branchenüblich erforderlichen sowie - zusätzlich – alle von uns geforderten Papiere, Unterlagen und Daten (u.a. Frachtbrief, Lieferschein, Bestelldaten, Sortenbezeichnung, Lieferantenbezeichnungen, Gewichte, Maße, Unbedenklichkeitsbescheinigungen insbesondere hinsichtlich Freiheit von explosionsverdächtigen oder radioaktiven Bestandteilen, etc.) rechtzeitig in der von uns gewünschten Form auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen. Lieferungen müssen ausschließlich in geeigneten, sauberen und sicheren Behältnissen erfolgen. An uns gelieferte Ware, die unbrauchbar oder schadhaft ist oder wird, ist vom Verkäufer auf unser Verlangen unverzüglich auf seine Kosten mit allen anfallenden Nebenkosten zu ersetzen. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Verkäufers Ersatz zu beschaffen und entstandene Schäden zu beseitigen. Vor Lieferung der Ware hat der Verkäufer die Ware auf explosionsverdächtige Materialien und Hohlkörper zu untersuchen. Gelieferte Ware muss frei sein von verhüttungsschädlichen, brandgefährlichen oder radioaktiven Stoffen sowie von Kontaminationen und von Fremdkörpern und Fremdbestandteilen jeglicher Art. Rost und Korrosion darf nur in nicht nennenswerten Umfang anhaften. Eine Vermischung von zu liefernden Waren darf ohne unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung nicht erfolgen. Bei Verstoß sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Ware zurückzuweisen, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz bzw. Freistellung von einer Inanspruchnahme Dritter zu verlangen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, bei Feststellung von explosionsverdächtigen Gegenständen oder bei Radioaktivität die Annahme zu verweigern und unverzüglich Polizei- und Fachbehörden einzuschalten, mit denen die weitere Handhabung abgestimmt wird; jegliche hierbei und für die weitere Behandlung der Ware anfallende Kosten trägt der Verkäufer. § 8 Gewährleistung bei Verkäufen: Von uns gelieferte Ware ist vom Käufer unverzüglich nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB zu untersuchen; dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich zu rügen. Sollte der Käufer seinen Pflichten insoweit nicht nachkommen, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend bei einer Weiterverarbeitung unserer Waren oder Vermischung unserer Waren mit Waren Dritter. Rechtzeitige angezeigte und berechtigte Mängel werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer kommt nur nach fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung in Betracht. Wir haften nicht für nur unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei nur unerheblicher Abweichung einer vereinbarten Beschaffenheit, bei natürlicher Abnutzung und bei übermäßiger Beanspruchung sowie für Schäden nach Gefahrübergang durch übermäßige Beanspruchung, unsachgemäßen Umgang, durch ungeeignete Betriebsmittel oder ungeeignete Lagerung sowie für äußere Einflüsse. Berechtigte Ansprüche des Kunden umfassen nicht Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Ware an einen anderen als den Lieferort gebracht wurde, außer bei bestimmungsgemäßem Gebrauch. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ohne unsere Zustimmung ist ausgeschlossen. § 9 Haftungsausschluss Bei Verkaufen oder Leistungen haften wir, auch für unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, hinsichtlich sämtlicher Anspruchsgrundlagen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Sofern uns nicht vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist die Haftung auf Vorsatz beschränkt, soweit rechtlich nicht eine weitergehende Haftung bestimmt ist. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. § 10 Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, sind wir berechtigt, Sicherheit zu verlangen, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit der Wert der Sicherheit die Forderungen dauerhaft um mehr als 20 % übersteigt. Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitungen oder Umbildungen erfolgen ausschließlich für uns, ohne dass hieraus Pflichten für uns entstehen. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum an der einheitlich geschaffenen Sache wertanteilig (Rechnungswert inkl. MwSt.) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum für uns unentgeltlich; diese Ware wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verarbeiten und zu veräußern, sofern er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Eine Verpfändung oder Nutzung zu Sicherungszwecken ist unzulässig.. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen hiermit unter Widerrufsvorbehalt den Käufer, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich und umfassend zur Geltendmachung unserer Eigentumsrechte unterrichten. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware an uns zu nehmen und ggfls. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag durch uns ist damit nicht verbunden. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bei Aufnahme unserer Forderungen in laufende Rechnung bestehen. § 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Amberg/Oberpfalz. Sollten Reglungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstige Vereinbarungen im Rahmen eines Vertragsverhältnisses unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der Regelungen und Vereinbarungen im Übrigen hiervon nicht berührt. Unwirksame Regelungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelungen möglichst nahekommen.
© Copyright 2024 ExpyDoc