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Version 1.1
Willkommen zur Nekyolocke,
einer Abwandlung der allseits bekannten und beliebten Nuzlocke!
Es gelten die allgemeine Nuzlocke-Regeln, die da wären:
1.
Nur ein Pokémon pro Route / Gebiet
Es darf nur der erste Encounter gefangen werden (Ausnahmen
nach Regeln der Spezien- und Nekyo-Klauseln)
Spezienklausel:
Pokémon einer Entwicklungsstufe und/oder Spezies müssen
nicht doppelt gefangen werden
Wenn Sie der erste Encounter sind, darf erneut gesucht werden
2.
Gefangene Pokémon müssen benannt werden
3.
Schillernde; Geschenkte und/oder Event Pokémon dürfen gefangen, behalten und
benutzt werden.
4.
Wenn Pokémon besiegt werden, gelten Sie als verstorben und müssen
beerdigt werden
Anmerkung:
Hier setzt die Nekyolocke an.
Es gelten die oben genannten Regeln der Nuzlocke
mit folgenden Ergänzungen bzw. Änderungen
Regeln der Nekyolocke
1.
Ein verstorbenes Pokémon muss beim nächsten erreichbaren PC und/oder PokémonCenter entweder belebt oder auf der Friedhofsbox beerdigt werden
2.
Ein körperliches Pokémon darf nur einmal belebt werden.
Keine Ausnahmen!
Soll das Pokémon belebt werden, wird ein Beleberitem und je nach Qualität des Items eine
bestimmtes Opfer benötigt.
Hierbei gelten nur gefundene (!) Items.
Item
Opfer
Zusatzinformation
Beleber
2 Pokémon
Das Level des toten Pokémon muss mit der
Summe der Level beider Opfern erreicht oder
übertroffen werden
Vitalkraut
2 Pokémon
Das Level des toten Pokémon muss mit der
Summe der Level beider Opfern erreicht oder
übertroffen werden.
Hierbei gilt eine Kulanz von 15 Leveln
Top-Beleber
1 Pokémon
Das Level des Pokémonopfers ist egal
-
Ein beliebiges Pokémon kann wiederbelebt
werden. Das gilt auch für vor längerer Zeit
verstorbene und beerdigte Pokémon, solange diese
noch auf dem Friedhof verweilen.
Zauberasche
Als gefundene Items gelten:
Items aus Mitnahme, Funditems, getragene Items und geschenkte Items.
Belebungen Beispiele
Ziel der Belebung ist ein Pokémon Level 50
Das Item dafür ist Beleber.
Es werden 2 Opfer benötigt. Wir haben ein lvl 23 und ein lvl 31 Pokémon.
23 + 31 = 54
Der Levelwert liegt über dem des zu belebenden Pokémon.
Die Wiederbelebung ist erfolgreich
Das Item dafür ist Vitalkraut.
Es werden zwei Opfer benötigt. Wir haben eine Kulanz von 15.
50 – 15 = 35
Wir haben ein lvl 18 und ein lvl 20 Pokémon.
18 + 20 = 38
Der Levelwert liegt über dem des zu belebenden Pokémon
Die Wiederbelebung ist erfolgreich
3.
Belebte Pokémon gelten als Zombies
Zombies dürfen nur Attacken benutzen, die Sie bereits kennen oder via Levelaufstieg oder
Entwicklung neu erlernen.
Keine VM's
Keine TM's
Keine Tutoren
4.
Die geopferten Pokémon sind frei zu lassen um eine Doppelnutzung zu unterbinden
5.
Verstorbene Zombie-Pokémon sind freizulassen um eine Doppelnutzung zu unterbinden
6.
Sollte eine VM zwingend benötigt werden, darf auf einer beliebigen Route ein VMSklave gefangen werden.
Tote Pokémon dürfen für diese Zwecke NICHT benutzt werden.
7.
Die spezielle und absolute Ausnahme bilden Geist Pokémon
a) Geister dürfen nur ins Team aufgenommen werden, wenn ein totes, weil
verstorbenes Pokémon auf dem Friedhof ist, dessen Geist, dann in Form des
Geist-Pokémon gefangen werden kann.
Die Wahl, welches Geist Pokémon gefangen wird, ist freigestellt und unterliegt keinen
Encounter Einschränkungen.
b)
Man darf nur EIN Geist besitzen.
c)
Der Geist hat so viele „Leben“ wie tote Pokémon auf dem Friedhof vorhanden sind.
Verstirbt ein Geist, muss das erste Pokémon des Friedhofs, welches das Leben des Geistes
symbolisiert freigelassen werden. Der Geist darf erst wieder benutzt werden, wenn am
nächsten erreichbaren PC und/oder Pokémon Center das alte „Leben“ des Geistes
freigelassen und ein neues „Leben“ gewählt wurde
Das erste Pokémon in der Friedhofsbox symbolisiert das „Leben“ des Geistes. Die
Reihenfolge wird anhand der Todeszeitpunkte gewählt und kann nicht
verändert werden.
Dh ein gerade verstorbenes Pokémon kann nicht vor dem älteren
verstorbenen Pokémon als „Leben“ des Geistes verwendet werden.
d)
Geister zählen nicht zu den normalen Encountern eines Gebietes.
Das Fangen eines Geist Pokémon zählt nicht zum Encounter eines Gebietes
e) Hat das Geist Pokémon keine „Leben“ mehr zur Verfügung,
muss es freigelassen werden.
Es gibt keine andere Methode als ein leerer Friedhof um ein Geist freizulassen.
f) Geister können NICHT als Opfer für Belebungen verwendet werden
Geister können NICHT das Ziel einer Belebung sein.
8.
Pokémon welche in ihrem Evolutions-Ablauf den Typ „Geist“ erhalten, werden
weiterhin als körperliche Pokémon gewertet und können Opfer oder Ziel für
Belebungen sein.
Das gleiche gilt für Pokémon die durch Items oder Umwelteffekte ihren Typ zum Typ
„Geist“ wechseln.
Viel Spaß bei dieser neuen Herausforderung wünscht Ceryin alias Curry!