Junges Handwerk in der Entwicklungszusammenarbeit Ein Kooperationsprojekt der Engagement Global gGmbh – Service für Entwicklungsinitiativen und der von der Landes-Gewerbeförderungsstelle des Handwerks NRW (LGH) und des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT) geförderten Initiative „Let’s go“. Das Projekt wird unterstützt von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen über das Programm „Konkreter Friedensdienst“, vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie von der Carl Duisberg Gesellschaft e.V. durchgeführt von Außenstelle Nordrhein-Westfalen Schadowstr. 74 40212 Düsseldorf [email protected] Fon 0211 175 257 13 Fax 0211 175 257 20 HINWEISE 2 1. Zielvorstellung des Projektes Wesentliches Ziel des Projektes ist es, Auszubildenden und jungen Fachkräften aus dem Handwerk eine praktische Mitarbeit in Projekten in Entwicklungsländern zu ermöglichen. Dadurch erhalten die Teilnehmenden die Gelegenheit, Kulturen und Lebensverhältnisse in Entwicklungsländern kennen zu lernen. Das Projekt bietet Einblicke in die vielfältigen Herausforderungen einer globalisierten Arbeitswelt und zeigt jungen Handwerkerinnen und Handwerkern neue Perspektiven auf. Lebens- und Arbeitswelten jenseits von Europa werden hautnah kennengelernt. 2. Durchführung Das Projekt „Junges Handwerk in der Entwicklungszusammenarbeit“ ist angegliedert an das Programm „Konkreter Friedensdienst“ des Landes Nordhrhein-Westfalen. Der „Konkrete Friedensdienst“ fördert Aufenthalte in Entwicklungsländern, bei denen junge Menschen in laufenden Entwicklungsprojekten oder bei einzeln geplanten Arbeitseinsätzen mitarbeiten und im Umfeld dieser Maßnahme leben. Die Aufenthaltsdauer im Entwicklungsland muss mindestens 25 Tage betragen und soll in der Regel 12 Wochen nicht überschreiten. In dieser Zeit sollen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen überwiegend in ihrem konkreten Projekt mitarbeiten. Die Weiterbildung umfasst mehrere Module, die Lerneinheiten im In- und Ausland beinhaltet. Kernelement ist ein Auslandspraktikum in einem Projekt in Afrika, Asien oder Lateinamerika. Auf diese Weise sammeln die jungen Handwerkerinnen und Handwerker Arbeitserfahrung außerhalb Europas und vertiefen ihre fachlichen Kompetenzen. Je nach Interesse stehen Plätze für ein Auslandspraktikum in verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten zur Auswahl. Alle Auslandspraktika finden in ausgewählten Entwicklungsprojekten von deutschen Initiativen/Vereinen und ihren Partnern vor Ort statt. Zur optimalen Vorbereitung auf das jeweilige Auslandspraktikum sind die deutschen Vereine/Initiativen bereits in die Lernmodule in Deutschland eingebunden. Zudem übernehmen sie die Vor-Ort-Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Ausland. Die Lerneinheiten im Inland umfassen Präsenz- und Selbstlernphasen. Die Präsenzphasen finden an drei Wochenenden in einer Bildungseinrichtung mit Übernachtungsmöglichkeit in NRW statt. Sie dienen der Vor- und Nachbereitung des Auslandseinsatzes. Das Eigenstudium soll zwischen den Präsenzphasen erfolgen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen in einem abschließenden Erfahrungsbericht ihre praktischen Mitarbeit vor Ort schildern und diese Angaben nach der Reise - in geeigneter Form - belegen. Insgesamt umfasst die Weiterbildung 240 Lerneinheiten à 45 Minuten. Die erfolgreiche Teilnahme wird mit dem Zertifikat „Junge Handwerkerin bzw. Junger Handwerker in der Entwicklungszusammenarbeit“ abgeschlossen. 2. 2. Beantragung Durchführung Die Zusatzqualifizierung ist eine Gemeinschaftsarbeit der Engagement Global gGmbH und der von der Landes-Gewerbeförderungsstelle des Handwerks NRW und des Westdeutschen Handwerkkammertages geförderten Initiative „Let’s go“. Das Projekt „Junges Handwerk in der Entwicklungszusammenarbeit“ wird von der ENGAGEMENT GLOBAL, Außenstelle NRW, durchgeführt. Wer kann teilnehmen? Bewerben können sich Auszubildende und junge Fachkräfte aus NRW, im Alter zwischen 18 und 27 Jahren, die in einem Entwicklungsprojekt in einem sogenannten Entwicklungsland (DAC - Liste plus Israel) arbeiten wollen. Auszubildende sollten sich zum Zeitpunkt der Ausreise wenigstens im zweiten Lehrjahr befinden. Sie benötigen für das Auslandspraktikum die Zustimmung des Ausbildungsbetriebs und der Berufsschule. 3 Die Größe von Gruppen soll 15 Teilnehmer bzw. Teilnehmerinnen nicht überschreiten. Davon kann mindestens ein verantwortlicher Leiter benannt werden, der älter als 27 Jahre sein kann und eine Qualifikation für die internationale Jugendarbeit oder als Jugendleiter haben soll. Fremdsprachenkenntnisse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind erwünscht, jedoch keine Voraussetzung. Wie wird die Teilnahme finanziert? Die Landesregierung zahlt über das Förderprgogramm „Konkreter Friedensdienst“ einen Zuschuss von max. 980 € zu den entstehenden Kosten. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Kosten für die Wochenendkurse in Deutschland (Seminare, Anreise, Unterkunft, Verpflegung) werden über eine Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) komplett übernommen. Die Carl Duisberg Gesellschaft e.V. unterstützt ebenfalls das Programm und bezuschusst beispielsweise die Beschaffung von Werkzeugen und Materialien vor Ort. Ein zusätzlicher Eigenbeitrag zur Finanzierung des Auslandsaufenthaltes ist jedoch notwendig. Hinweis zu den Zuschüssen aus dem Landesförderprogramm „Konkreter Friedensdienst“: Die Programmteilnehmer und -teilnehmerinnen erhalten Zuschüsse zu den Kosten für die Fahrt bzw. den Flug zum Projektort und für die Heimreise. 980,- € - neunhundertachtzig Mit diesen Zuschüssen sollen die Fahrkarten der Bahn (2. Klasse) zum bzw. vom Flughafen sowie die Kosten für Hin- und Rückflug zum Flughafen im Zielland und die Transferkosten zum bzw. vom Projektort abgedeckt werden. Außerdem sind die Kosten für Impfungen und Versicherungen in dieser Pauschale enthalten. Auszahlung der Zuschüsse Die Zuschüsse werden in der Regel auf der Grundlage der Bewilligung in Höhe von etwa drei Vierteln des Gesamtbetrages ca. einen Monat vor Reiseantritt überwiesen. Die Überweisung des Restbetrages erfolgt nach Beendigung der Reise unter Vorlage der folgenden Unterlagen: Abschlußbericht mit Darstellung der praktischen Mitarbeit, Originalbelege der Reisekosten Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen auch Eigenleistungen erbringen. Sie verpflichten sich zur Teilnahme an den Wochenendseminaren zur Vor- und Nachbereitung des Auslandsaufenthaltes. Die Seminare setzen die aktive Beteiligung der Teilnehmenden voraus. Sie sollen sich intensiv mit landeskundlichen und projektbezogenen Gegebenheiten ihres Einsatzlandes vertraut machen. Die Nachbereitung dient der Reflexion und der Auswertung der gemachten Erfahrungen. Es werden Möglichkeiten erörtert, wie der Auslandsaufenthalt weiter genutzt werden kann, sowohl auf individueller, beruflicher Ebene als auch multiplikatorisch für nachfolgende Veranstaltungen. Die Organisation des Fluges bzw. der Fahrt und die Beachtung der Bestimmungen auch zu Pass- und Zollfragen liegt bei den Teilnehmenden. Dies gilt auch für die Organisation und Finanzierung der durch die Pauschalen nicht gedeckten Kosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verfassen einen abschließenden Erfahrungsbericht. 4 Der Beitrag des Programms umfasst: Auswahl geeigneter Projekte und Partnerorganisationen Kommunikation und Koordination mit allen Projektpartnern Organisation der Unterbringung und Verpflegung der Beteiligten vor Ort Konzept und Durchführung der Vor- und Nachbereitung des Auslandseinsatzes Verleihung des Zertifikats „Junge Handwerkerin bzw. Junger Handwerker in der Entwicklungszusammenarbeit“ Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit auch eigene Projektvorschläge einzureichen. Wie werden die Zuschüsse beantragt? Zuschüsse sollen zusammen mit dem Antragsformular beantragt werden. Eine nachträgliche Gewährung ist ausgeschlossen. Ein Formular für die Antragstellung steht auf der Internetseite www.juha-ez.de zur Verfügung, in dem alle erforderlichen Angaben abgefragt werden. Vordrucke können ebenfalls angefordert werden bei: ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH Außenstelle NRW Herr Thomas Klein Schadowstr. 74 40212 Düsseldorf Fon 0211 175257 13 [email protected] Für Gruppen können Sammelanträge gestellt werden. Anträge, die keine ausreichenden Angaben enthalten, können von ENGAGEMENT GLOBAL abgelehnt oder zurückgestellt werden, ebenso können Anträge abgelehnt oder zurückgestellt werden, wenn Haushaltsmittel für die Durchführung des Programms nicht mehr zur Verfügung stehen. Wie verpflichten sich die Zuschußempfänger? Die Teilnahme an den Wochenendseminaren ist für den Erwerb des Zertifikats erforderlich. Ferner verpflichten sich die Teilnehmenden gegenüber ENGAGEMENT GLOBAL, innerhalb vier Wochen nach Abschluss der Begegnungsreise einen ausführlichen Bericht vorzulegen, aus dem sich ergibt, dass die Zuschußempfänger dort mitgearbeitet und im Umfeld der Maßnahme gelebt haben. Werden die Nachweise nicht bzw. nicht rechtzeitig erbracht, so werden die Zuschüsse in voller Höhe zurückgefordert. Die Verpflichtung wird für die Antragsteller und Antragstellerinnen mit der Auszahlung des Zuschusses bzw. eines ersten Teilbetrages durch ENGAGEMENT GLOBAL bindend.
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