Name: Vorname: Matrikel-Nr.:__________________________________ Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für Lehramtsstudiengänge Grundschulen bzw. Werkreal-, Haupt- und Realschulen nach PO 2011 Akademische Vorprüfung lt. PO 20112 Modul 22 ja □ nein □ ja □ Note: ja □ nein □ ja □ Note: Grundfragen der Bildung Grundlagen Sprechens ja □ nein □ □ bestanden ja □ Interdisziplinäres Projekt □ bestanden ja □ nein □ Studienfach bzw. fächer Empfohlene Anrechnung von FS Modul 32 Anrechenbare Studien-u. Prüfungsleistungen und Angabe der ECTS Aus welchem Studiengang und von welcher Hochschule / welche Kenntnisse und Fähigkeiten außerhalb des Hochschulbereichs und woher Art der anerkannten Prüfungsleistungen Datum, Unterschrift (Beauftragter für die Anerkennung) 1 Bildungswissenschaften bestehend aus: Erziehungswissenschaft Pädagogische Psychologie Schulpraktische Studien: Orientierungspraktikum (OEP) Integriertes Semesterpraktikum (ISP) Professionalisierungspraktikum (PP) ja □ Note: ja □ Note: ja □ Note: ja □ nein □ ja □ Note: ja □ Note: ja □ nein □ ja □ Note: ja □ Note: ja □ nein □ ja □ Note: ja □ Note: □ bestanden □ bestanden □ bestanden □ nicht bestanden □ nicht bestanden □ nicht bestanden Hinweise für den/die Beauftragte/n zur Anerkennung: 1 PO 2011: die Akad. Vorprüfung in Bildungswissenschaften besteht aus den Teilen Erziehungswissenschaft, Pädagogischer Psychologie und Grundfragen der Bildung. Nur für Hochschulortwechsler/innen: werden mind. 2 der 3 Teile in Bildungswissenschaften anerkannt, so gilt die komplette Akad. Vorprüfung in Bildungswissenschaften als bestanden. 2 Die Anerkennung kann nur erfolgen, wenn die nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt und Umfang den Erfordernissen der jeweiligen PO 2011 gleichwertig sind. Maßgeblich sind die Kompetenz- und ECTS-Angaben des jeweiligen Modulhandbuchs. Sollte dieser Anrechnungsbogen für die Anerkennung nicht ausreichen, bitte einen 2. Anrechnungsbogen anfügen. Nichtzutreffendes bitte streichen. Die für die Anerkennung nötigen Unterlagen müssen vom Antragsteller/Antragstellerin vorgelegt werden. ______________________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift der/des Antragstellerin/Antragstellers Einstufung in das: FS _____________________________ Datum, Prof. Dr. Kittel, Leiter Prüfungsamt Abschließender Hinweis: Die/Der Beratene wurde über die Tatsache informiert, dass sich aus den Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen kein Rechtsanspruch auf StudienzeitVerkürzung ableiten lässt. Der Antrag muss persönlich beim Akad. Prüfungsamt abgegeben werden. Mit dem durch das Akad. Prüfungsamt bestätigten Eingang gilt er als angenommen. _______________________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift Mitarbeiter/in Akad. Prüfungsamt Stand: Juni 2015
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