Anerkennung für Lehramt GPO I bzw. WHR PO 2011

Name:
Vorname:
Matrikel-Nr.:__________________________________
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für Lehramtsstudiengänge Grundschulen bzw.
Werkreal-, Haupt- und Realschulen nach PO 2011
Akademische
Vorprüfung lt.
PO 20112
Modul 22
ja □ nein □
ja □
Note:
ja □ nein □
ja □
Note:
Grundfragen der Bildung
Grundlagen Sprechens
ja □ nein □
□ bestanden
ja □
Interdisziplinäres Projekt
□ bestanden
ja □ nein □
Studienfach bzw. fächer
Empfohlene
Anrechnung
von FS
Modul 32
Anrechenbare
Studien-u.
Prüfungsleistungen
und Angabe der
ECTS
Aus welchem Studiengang
und von welcher Hochschule /
welche Kenntnisse und
Fähigkeiten außerhalb des
Hochschulbereichs und
woher
Art der
anerkannten
Prüfungsleistungen
Datum, Unterschrift
(Beauftragter für die
Anerkennung)
1
Bildungswissenschaften
bestehend aus:
Erziehungswissenschaft
Pädagogische
Psychologie
Schulpraktische Studien:
Orientierungspraktikum (OEP)
Integriertes Semesterpraktikum (ISP)
Professionalisierungspraktikum (PP)
ja □
Note:
ja □
Note:
ja □
Note:
ja □ nein □
ja □
Note:
ja □
Note:
ja □ nein □
ja □
Note:
ja □
Note:
ja □ nein □
ja □
Note:
ja □
Note:
□ bestanden
□ bestanden
□ bestanden
□ nicht bestanden
□ nicht bestanden
□ nicht bestanden
Hinweise für den/die Beauftragte/n zur Anerkennung:
1
PO 2011: die Akad. Vorprüfung in Bildungswissenschaften besteht aus den Teilen Erziehungswissenschaft, Pädagogischer Psychologie und Grundfragen der Bildung.
Nur für Hochschulortwechsler/innen: werden mind. 2 der 3 Teile in Bildungswissenschaften
anerkannt, so gilt die komplette Akad. Vorprüfung in Bildungswissenschaften als bestanden.
2
Die Anerkennung kann nur erfolgen, wenn die nachgewiesenen Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt und
Umfang den Erfordernissen der jeweiligen PO 2011 gleichwertig sind. Maßgeblich sind die Kompetenz- und
ECTS-Angaben des jeweiligen Modulhandbuchs.
Sollte dieser Anrechnungsbogen für die Anerkennung nicht ausreichen, bitte einen 2. Anrechnungsbogen
anfügen.
Nichtzutreffendes bitte streichen.
Die für die Anerkennung nötigen Unterlagen müssen vom Antragsteller/Antragstellerin vorgelegt werden.
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Ort, Datum
Unterschrift der/des Antragstellerin/Antragstellers
Einstufung
in das:
FS
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Datum, Prof. Dr. Kittel, Leiter Prüfungsamt
Abschließender Hinweis: Die/Der Beratene wurde über die Tatsache informiert, dass sich aus den Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen kein Rechtsanspruch auf StudienzeitVerkürzung ableiten lässt. Der Antrag muss persönlich beim Akad. Prüfungsamt abgegeben werden. Mit dem durch das Akad. Prüfungsamt bestätigten Eingang gilt er als angenommen.
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Ort, Datum
Unterschrift Mitarbeiter/in Akad. Prüfungsamt
Stand: Juni 2015