Hinweise für die Praktika Physik I, Physik II I. Voraussetzungen zur Teilnahme Die Zugangsvoraussetzungen sind in den Prüfungsordnungen vom 08.06.2011 (bei Studienbeginn ab WS 2011/2012) und 15.09.2015 (bei Studienbeginn ab WS 2015/2016) festgelegt. II. Zeitlicher Ablauf und Fernbleiben an einem Praktikumstermin Das Praktikum beginnt zu den jeweiligen Terminen um 14:15 Uhr. Die Anzahl der Praktikumstage pro Semester ist begrenzt, d.h. für ein unentschuldigtes Fehlen an einem Termin gibt es im laufenden Semester keinen Ersatztermin. Wenn Sie aus triftigen Gründen an einem Termin nicht können sagen Sie bitte mindestens eine Woche vorher Bescheid und legen im Krankheitsfall ein ärztliches Attest vor. Die Bearbeitungszeit für ein Protokoll beträgt eine Woche. Die Protokolle sind handschriftlich anzufertigen III. Bewertung des Praktikums Für die Beurteilung eines durchgeführten Versuches bezüglich „bestanden“ oder „nicht bestanden“ liegen folgende Kriterien zugrunde: – Versuchsprotokoll (Vollständigkeit, Sauberkeit, Gliederung und Aufbau, fachliche Richtigkeit) – Vorbereitung zum Versuch (kurzes Gespräch vor Beginn des Versuches) Hinweis: Bei ungenügender Vorbereitung dürfen Sie den Versuch nicht durchführen. Geschieht dies dreimal, gilt das gesamte Praktikum als nicht bestanden – Eigenständigkeit - also selbständiges Arbeiten während der Versuchsdurchführung (die Betreuer stehen Ihnen jedoch bei Fragen jederzeit zur Verfügung) – Wird ein Protokoll mit „nicht bestanden“ bewertet, so ist es im laufenden Semester zu überarbeiten und erneut abzugeben. Sind alle Protokolle mit „bestanden“ bewertet, so ist auch das Praktikum „bestanden“. IV. Vorbesprechung: 05.04.2016, 14:00 Uhr, C224 Vor Beginn des gesamten Praktikums findet eine Vorbesprechung mit Gruppeneinteilung und Sicherheitsbelehrung statt. Diese Veranstaltung ist eine Pflichtveranstaltung. Wer unentschuldigt fehlt, wird wieder von der Anmeldeliste gestrichen. Ansprechpartner: Volker Luy (Raum C117), Prof. Dr. Dietrich Holz Wir wünschen Ihnen ein interessantes Praktikum und viel Erfolg ! 26.01.2016 Informationen zum Praktikum Regelungstechnik (SoSe 2016) Das Praktikum findet voraussichtlich im Juni/Juli parallel zur Vorlesung statt. Anmeldeschluss und Anmeldeverfahren werden während des Semesters in der Vorlesung und unter myStudy bekannt gegeben. Für das Praktikum gilt: • • • • • Am Versuch darf nur teilnehmen, wer vorbereitet ist. Überprüfung der Vorbereitung durch einen Eingangstest vor Beginn jedes Praktikumsversuches (Single Choice Test). Bei nicht ausreichender Vorbereitung muss der Versuch wiederholt werden (ein Nachholtermin im selben Semester kann nicht garantiert werden). Bei mehr als einem nicht bestandenen Eingangstest oder bei unentschuldigtem Fehlen muss das gesamte Praktikum im nächsten Semester wiederholt werden. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest erforderlich. Die Teilnahme an der Klausur ist unabhängig von der Teilnahme am Labor. Das Modul Regelungstechnik ist bestanden, wenn das Labor und die Prüfungsleistung (Klausur) bestanden sind. Ansprechpartner: Tobias Bildhauer (Raum C117, [email protected]) Prof. Dr. Marco Junglas Informationen zum Praktikum Elektrotechnik (SoSe 2016) Das Praktikum ist eine Studienleistung und gilt als bestanden, wenn alle Versuche bestanden und testiert sind sowie die praktische Prüfung bestanden wurde. Organisatorisches • • • • • • • Vor der Teilnahme am Praktikum muss die Klausur Elektrotechnik bestanden worden sein. Das Anmeldeverfahren und die Anmeldefrist werden auf der Webseite des Prüfungsamtes rechtzeitig bekannt gegeben. Das Praktikum ist grundsätzlich am vorgesehenen Wochentag und zur angegebenen Zeit durchzuführen. Bei begründeter Verhinderung ist in jedem Fall mit dem Praktikumsverantwortlichen ein Nachholtermin zu vereinbaren. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Am Versuch darf nur teilnehmen, wer vorbereitet ist. Überprüfung der Vorbereitung durch einen Test (Single Choice-Test und/oder Oszilloskop-Test und/oder QUCSSchaltungssimulation). Bei nicht ausreichender Vorbereitung muss der Versuch wiederholt werden. Es gibt maximal einen Wiederholungs- und Nachholtermin für jeden Studierenden. Für die Versuche 1 und 2 gibt es keine Wiederholungsmöglichkeit. In diesem Fall muss das gesamte Praktikum im nächsten Semester wiederholt werden. Ein Nachholtermin im selben Semester kann nicht garantiert werden. Bei mehr als einem nicht bestandenen Versuch oder bei unentschuldigtem Fehlen muss das gesamte Praktikum im nächsten Semester wiederholt werden. Ausarbeitung • • • • • • • • Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Durchführung eines jeden Versuchs ein Vortestat. Jede Gruppe gibt direkt nach der Versuchsdurchführung ein gemeinsames Protokoll pro Versuch ab. Nachweisbar gleiche Ausdrucke sowie Kopien (auch handschriftlich) von bereits vorgelegten Protokollen werden als Täuschungsversuch gewertet. Bei graphischen Darstellungen sind, wenn angegeben, Ausgleichskurven zu bestimmen. Einzelne Kurven müssen beschriftet werden. Die Auswertung muss leserlich sein. Die Protokolle sind spätestens zwei Wochen nach Versuchsdurchführung bei Herrn Bildhauer abzuholen. Gegebenenfalls notwendige Korrekturen an den Protokollen sind spätestens drei Wochennach der Versuchsdurchführung bei Herrn Bildhauer vorzulegen. Alle Mitglieder einer Gruppe sind gleichberechtigt verantwortlich für die Abgabe und ggf. Korrektur der Protokolle. Mit dem Testat des Versuchsprotokolls gilt der Versuch für alle daran beteiligten Mitglieder einer Gruppe als bestanden. Praktische Prüfung Die Studierenden weisen die von Ihnen erworbenen Kompetenzen durch das erfolgreiche Absolvieren einer praktischen Prüfung nach: • Vorgaben: • ein Schaltplan der aufzubauenden Schaltung • ein Oszilloskopbild als Vorlage für die Oszilloskopeinstellungen • Dauer: 20 Minuten • Ergebnis: • bestanden, wenn die Schaltung in der vorgegebenen Zeit fehlerfrei aufgebaut sowie das Oszilloskop richtig angeschlossen und eingestellt wird, • nicht bestanden, wenn die Schaltung mindestens einen Fehler aufweist oder das Oszilloskop nicht richtig angeschlossen oder eingestellt wird. Am Montag, den 4.04.2016 findet um 14:00 Uhr eine kurze Einführung mit Sicherheitsbelehrung für das Labor und der QUCS-Test in Raum A227 statt. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist für alle angemeldeten Studierenden verpflichtend. Wer in der Einführungsveranstaltung unentschuldigt fehlt, wird wieder von der Anmeldeliste gestrichen. Ansprechpartner: Tobias Bildhauer (Raum C117, [email protected]) Prof. Dr. Sönke Carstens-Behrens Neu: QUCS-Test am 4.04.2016 im Anschluss an die Einführungsveranstaltung (Übungsaufgaben zu QUCS finden Sie in der Versuchsanleitung) Anmeldeverfahren für die Praktika Sommersemester 2016 Anmeldung: Für die unterstehenden Praktika: 13100 32420 32410 14310 Bildgebung Werkstofftechnik und Strahlenschutz müssen Sie sich vom 1.3.2016 bis 5.4.2016 über QIS anmelden. Gruppeneinteilung am Dienstag, den 5.04.2016 (Pflicht): Für Bildgebung findet am Dienstag, den 5.04.2016 um 13:30 Uhr im C125 eine Vorbesprechung mit Gruppeneinteilung statt. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist verpflichtend. Strahlenschutzbelehrung am Montag, den 4.04.2016 (Pflicht): Für Bildgebung, Werkstofftechnik und Strahlenschutz findet am Montag, den 04.04.2016 um 16:00 Uhr die Strahlenschutzbelehrung im C125 statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist zwingende Voraussetzung für das Absolvieren des Versuchs am CT (Bildgebung). Wer in der Vorbesprechung fehlt und/oder die Strahlenschutzbelehrung nicht besteht, wird von der Anmeldeliste gestrichen. Im Praktikum: Die Vorbereitung auf die Versuche wird zu Beginn des jeweiligen Versuches überprüft. Eine mangelnde Vorbereitung führt zum Ausschluss von der Versuchsdurchführung. Fragen: Für weitere Fragen bezüglich der Praktika wenden Sie sich bitte an Frau Lafontaine in C217. Für weitere Fragen bezüglich der Prüfung wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt. Wir wünschen Ihnen ein interessantes Praktikum und viel Erfolg! 20.01.2016
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