Aktuelles zu den bauaufsichtlichen Zulassungen von Kleinkläranlagen Fachtagung: Wartung von Kleinkläranlagen Dipl.-Ing. Elmar Lancé 07. Oktober 2015 Notiz: Die in dieser Präsentation aufgezeigten Inhalte geben nach bestem Wissen und Gewissen die Situation nach Meinung des Autors wieder und erheben keinen Anspruch auf juristische Korrektheit. 1. EuGH Urteil C-100/13 • Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Oktober 2014 (Az. C-100/13) Verstoß Deutschlands gegen die RL 89/106/EWG durch einzelne Regelungen der Bauregelliste B Teil 1 • Urteilsspruch basiert auf drei einzelnen Bauprodukten Mittlerweile veraltete Bauproduktrichtlinie Sinngemäß übertragbar auf alle harmonisierten d. h. CE-gekennzeichneten Bauprodukte nach BauPVO 305/2011 => Zustimmung Deutschlands zur vollständigen Umsetzung 07.10.2015 Dipl.-Ing. Elmar Lancé 2 2. CE-Kennzeichnung • • CE-Kennzeichnung für freien Warenverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der darin befindlichen Europäischen Gemeinschaft (EG) Handelbarkeit und Verwendbarkeit passen nicht immer 07.10.2015 Dipl.-Ing. Elmar Lancé 3 3. Bauproduktenverordnung 305/2011 • Wesentlich Forderung der BauPVO: Nachweis der Brauchbarkeit eines Bauproduktes Aufweisen von Merkmalen, sodass das Bauwerk bei ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung die folgenden wesentlichen Anforderungen erfüllen kann: • • • • • • • Mechanische Festigkeit und Standsicherheit Brandschutz Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung Schallschutz Energieeinsparung und Wärmeschutz Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen 07.10.2015 Dipl.-Ing. Elmar Lancé 4 4. Normreihe EN 12566 • Unter der BauPVO sind für verschiedene Bauprodukte auf NANDO die harmonisierten Normen veröffentlicht 1. Mandat M118 2. TC 165 „Abwassertechnik“ des Europäischen Komitees für Normung (CEN) Harmonisierte Normen für Kleinkläranlagen nach der BauPVO 3. Working-Group WG 41 4. EN 12566 5. Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten einer harmonisierten europäischen Norm ohne jede Änderung den Status einer nationalen Norm zu geben 07.10.2015 Dipl.-Ing. Elmar Lancé 5 5. Die Normteile der EN 12566 • • DIN EN 12566 gilt für Kleinkläranlagen zur dezentralen Abwasserbehandlung für Anschlussgrößen bis 50 EW Die Normteile 1, 3, 4, 6 und 7 harmonisiert Teil 1: Werkmäßig hergestellte Faulgruben (hEN) Teil 2: Bodenfiltrationssysteme (Bodenversickerungssystem) (TR) Teil 3: Vorgefertigte und/oder vor Ort montierte Anlagen zur Behandlung von häuslichem Schmutzwasser (hEN) Teil 4: Bausätze für vor Ort einzubauende Faulgruben (hEN) Teil 5: Filtrationssysteme (einschließlich Sandfilter) (TR) Teil 6: Vorgefertigte Anlagen für die weitergehende Behandlung des aus Faulgruben ablaufenden Abwassers (hEN) Teil 7: Vorgefertigte Anlagen für eine dritte Reinigungsstufe (hEN) 07.10.2015 Dipl.-Ing. Elmar Lancé 6 6. Bauprodukt • • Urteilsbegründung: Bauprodukte, die nach europäischen harmonisierten Normen geprüft wurden, dürfen ohne weitere nationale Anforderungen (wie sie z. T. in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen des DIBt gefordert sind) gehandelt und verwendet werden. Leistungserklärung des Herstellers ist für Verwendungszweck gefordert Problem: keine KKA kann aufgrund der Prüfung der Reinigungsleistung durchfallen, d.h. jede ermittelte Reinigungsleistung ist CE-kennzeichenfähig Deutschland darf künftig keine weitergehenden Anforderungen zum Bauprodukt KKA stellen. Weiterführende Anforderungen müssen in die europäische Normungsarbeit eingebracht werden. 07.10.2015 Dipl.-Ing. Elmar Lancé 7 7. Leistungserklärung 07.10.2015 Dipl.-Ing. Elmar Lancé 8 7. Leistungserklärung 07.10.2015 Dipl.-Ing. Elmar Lancé 9 7. Leistungserklärung 07.10.2015 Dipl.-Ing. Elmar Lancé 10 8. Zeitplan • • • • Nationale Forderungen zur min. Leistung oder Bauwerksanforderungen sind weiterhin möglich. Dass Kleinkläranlagen als Bauprodukte in Deutschland auch dem Wasserrecht unterliegen, wurde bei dem Urteil des EUGH nicht berücksichtigt. Ziel: keine zusätzliche Belastung der Behörden bei gleichbleibendem Niveau der Abwasserbehandlung Zum Jahresende werden die ersten Gesetzesänderungen (WHG, WasBauPVO) vorbereitet Anpassung aller Gesetze bis Oktober 2016 07.10.2015 Dipl.-Ing. Elmar Lancé 11 9. DIBt • • • • Mitteilung des DIBt am 13.04.2015: Momentanes deutsches System „Anwendungsbestimmung in Verbindung mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung“ wird möglicherweise nicht haltbar sein Annahme der Anträge auf allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nur noch bis Ende Januar 2016 Zulassungen laufen dann noch bis zu 5 Jahre Keine Erfassung der Nachrüstsätze durch die harmonisierte Norm Weiterhin allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen möglich 07.10.2015 Dipl.-Ing. Elmar Lancé 12 10. Abwasserverordnung (AbwV) • Kombination der bauaufsichtlichen Zulassungen des DIBt mit der Einhaltefiktion nach Anhang 1 Teil C der AbwV System zur Verwaltung der KKA durch die Wasserbehörden ohne viel Aufwand • Ablaufklasse „C“ als nationale Mindestanforderung an die Reinigungsleistung Regelmäßiger Betrieb und Wartung als Voraussetzung „Einhaltefiktion“ der Ablaufwerte • • Keine Verbindlichkeit der behördlichen Beprobung Keine Vielzahl an Einzelfallprüfungen bei der Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung 07.10.2015 Dipl.-Ing. Elmar Lancé 13 11. Vorschlag • Vorschlag aus der Expertenanhörung im Ministerium und der Spiegelausschusssitzung des DIN vor 1. Technisches Regelwerk (z. B. DIN 4261-7) 2. Einrichtung einer zentralen Bewertungsstelle, die abwassertechnische Anlagen als Bauwerk nach dem o.g. Regelwerk bewertet und in einer zentralen Liste veröffentlicht 07.10.2015 Dipl.-Ing. Elmar Lancé 14 12. Techn. Regelwerk DIN 4261-7 • Weitere national erforderlich gehaltene Anforderungen sollen bis spätestens Oktober 2016 auf Bauwerksebene (bauwerksbezogene Anforderungen zur Nutzung der Bauprodukte) konkretisiert werden: Klassen (C, N, D, +P, +H) Bemessungsgrundlagen (Schlammstapelzeiten) Einbau Betrieb Wartung => Veröffentlichung eines technischen Regelwerkes (DIN 4261-7) durch DIN Gremium NA 119-05-04 AA „Kleinkläranlagen“ mit Unterstützung der DIN und BDZ bis Februar 2016 07.10.2015 Dipl.-Ing. Elmar Lancé 15 13. Quellen • • • • • • • Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Oktober 2014 (Az. C-100/13) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG Deutsche Norm DIN EN 12566: Kleinkläranlagen für bis zu 50 EW (– Teil 1 bis 7) Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union C326/47, Artikel 34 – 36 Stellungnahme des DIBt zur Rechtslage bei Neuanträgen auf Erteilung oder Verlängerung der Geltungsdauer von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Bauprodukte im Geltungsbereich harmonisierter Spezifikationen (Stand: 13.04.2015) Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung – AbwV), Anhang 1 Häusliches und kommunales Abwasser, Teil C Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle Deutsche Norm DIN 4261-1: Kleinkläranlagen – Teil 1: Anlagen zur Schmutzwasservorbehandlung 07.10.2015 Dipl.-Ing. Elmar Lancé 16 Elmar Lancé Prüfinstitut für Abwassertechnik GmbH Hergenrather Weg 30 52074 Aachen 07.10.2015 Tel.: +49 241 75082-21 Fax : +49 241 75082-29 http://www.pia-gmbh.com [email protected] Dipl.-Ing. Elmar Lancé 17
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