BUND-Kritik zur Braunkohle-Reserve: Gewogen und für zu leicht

BUND-Kritik zur Braunkohle-Reserve: Gewogen und für zu leicht
befunden
Mit der Braunkohle-Reserve droht ein teures Placebo beim Klimaschutz, wenn die
Bundesregierung nicht nachlegt. Der BUND fordert, die Reserve mindestens zu
verdoppeln und die Kosten zu minimieren.
Stand 7. September 2015
Die Bundesregierung verhandelt derzeit mit den Energiekonzernen über die sogenannte Braunkohle-Reserve als Teil
der zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen zum Erreichen des Klimaziels 2020. Hintergrund ist der Beschluss der
Bundesregierung vom Dezember vergangenen Jahres, im Stromsektor zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen 22
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Mio. Tonnen Kohlendioxid (CO2) einzusparen. Die Emissionen des Sektors sollten so in den nächsten fünf Jahren
insgesamt auf 290 Mio. Tonnen CO2 sinken.
Diese Beschlüsse sind nach der Einigung der Koalition mit der Kohle-Lobby auf eine Braunkohle-Reserve nicht mehr
zu halten. Der Deal vom 1. Juli sieht vor, dass bis 2020 Braunkohlekraftwerke im Umfang von 2,7 Gigawatt (GW)
zunächst für vier Jahre in einer Kapazitätsreserve geparkt und dann ganz stillgelegt werden. Dafür erhalten die
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Betreiber eine noch zu verhandelnde Vergütung.
Zweck einer Kapazitätsreserve ist eigentlich die Versorgungssicherheit: Die „Vorratshaltung“ soll mögliche
Leistungsengpässe absichern. Angesichts von aktuell 10 GW Überkapazitäten an Kraftwerksleistung ist eine solche
Vorsorgemaßnahme allerdings nicht dringlich. So wird diese Reserve nun kurzerhand in eine „Klima- und
Kapazitätsreserve“ umgewidmet und alte Braunkohlekraftwerke hineingeschoben, die dafür noch eine
Abwrackprämie erhalten. Resultat: Der Staat kauft den Energiekonzernen sehr wenig Klimaschutz auch noch teuer
ab.
Ob dies alles nach dem europäischen Beihilferecht zulässig ist, stellt zum Beispiel ein Gutachten des
Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags in Frage. Hier wird die Bundesregierung die EU-Kommission noch
überzeugen müssen. Insgesamt werden dieser Kohle-Deal und weitere Luftbuchungen im Klima-Aktionsprogramm
dazu führen, dass Deutschland das Klimaziel 2020 weiterhin verfehlt.
Reserve hilft bislang wenig beim Klimaziel
Der Umfang der Reserve von 2,7 GW ist viel zu gering, um auch nur annähernd die benötigten CO2-Einsparungen zu
liefern. Die CO2-Reduktion würde sich auf 10 Mio. Tonnen CO2 belaufen und wäre somit auch noch tendenziell
niedriger als die Regierung selbst veranschlagt. Denn 0,7 GW Kraftwerksleistung und die entsprechenden
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Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, S. 34;
http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Aktionsprogramm_Klimaschutz/aktionsprogramm_klimaschutz
_2020_broschuere_bf.pdf
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Die Regierung plant formal zwei Segmente der Kapazitätsreserve, jetzt „Klima- und Kapazitätsreserve“ genannt. Im „KlimaSegment“ werden die Braunkohlekraftwerke vertraglich gebunden, allein um zum Klimaziel beizutragen. Im „KapazitätsSegment“ soll Kraftwerksleistung wettbewerblich per Ausschreibung kontrahiert werden, um langfristig Versorgungssicherheit zu
gewährleisten. Nach vorläufigem Stand soll der Aufbau des Braunkohle-Teils der Reserve voraussichtlich 2016/17 in etwa zwei
Tranchen beginnen, bis spätestens 2020 die 2,7 GW erreicht haben und bis 2022/23 wieder abschmelzen. Das KapazitätsSegment soll erst nach 2021/22 geschaffen und dann als „echte“ Kapazitätsreserve erhalten bleiben.
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Emissionen, so hat die Regierung in ihren CO2-Projektionen angenommen, werden bis 2020 altersbedingt ohnehin
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vom Netz gehen. Diese 0,7 GW will die Regierung jetzt offenbar nochmals verbuchen, so dass die Reserve netto nur
2 GW betragen würde.
Um dieses Versagen bei den Kohlekraftwerken auszubügeln, sollen durch Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
weitere vier Mio. Tonnen CO2 eingespart werden. So würden sich die CO2-Emissionen des Kraftwerksparks bis 2020
bestenfalls auf etwa 303 Mio. Tonnen reduzieren lassen. Insgesamt würde der Stromsektor damit nicht die
eigentlich beschlossenen 22 Mio. Tonnen CO2-Minderung erbringen, sondern lediglich etwa 14 Mio. Tonnen.
Klimaschutz-Lücke größer als zugegeben
Als Notbehelf hat die Regierung am 1. Juli zudem weitere Klimaschutz-Maßnahmen in anderen Bereichen im
Umfang von vermeintlich 5,5 Mio. Tonnen CO2 beschlossen. Auch bei dieser in Teilen noch nicht einmal mit
Maßnahmen unterlegten Liste sind Fragezeichen angebracht. Grundsätzlich stecken auch in den Annahmen zum
Ausbau der erneuerbaren Energien und in den Effizienzmaßnahmen (NAPE) bis 2020 noch „ungedeckte Schecks“,
die weniger als die angenommenen CO2-Einsparungen wahrscheinlich machen. Auch die Emissionen im Verkehr
steigen anstatt zu sinken, wovon die Regierung in ihren Klimaschutzberechnungen bislang noch ausgeht.
Die Lücke zum Klimaziel wird noch größer wenn man bedenkt, dass die Berechnungen der Regierung ohnehin „auf
Kante genäht“ sind. Sie bewegen sich am absolut untersten Rand der prognostizierten Klimaschutzlücke von fünf
bis acht Prozent. Dabei verursacht der Stromsektor mit rund 40 Prozent aller Emissionen nicht nur den höchsten
CO2-Ausstoß, sondern hat seit 1990 auch nur unterdurchschnittlich zur Emissionsminderung beigetragen (minus
17,7 Prozent gegenüber einer Gesamtminderung von 24,7 Prozent im Jahr 2012). Dies, obgleich im Stromsektor die
höchsten und kostengünstigsten Minderungspotenziale möglich wären.
Im Bereich der fossilen Energieerzeugung haben ausgerechnet die besonders emissionsintensiven Braunkohleanlagen bislang nichts zur CO2-Minderung beigetragen. Im Gegenteil: Seit 2000 haben klimaschädliche Emissionen
aus Braunkohle um drei Prozent zugelegt, während die Emissionen aus Steinkohle um 20 Prozent und Gas und Öl
um 6 Prozent sanken.
Die (Braun-)Kohleverstromung ist auch für den stetig steigenden Stromüberschuss verantwortlich. Mit acht Prozent
wurde im ersten Halbjahr 2015 ein neuer Stromexport-Rekord erreicht. Diese Überproduktion ruiniert die
Marktpreise (derzeit rund 3 Cent/kWh), verdrängt emissionsärmere Kraftwerke im In- und Ausland und treibt die
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Emissionen Deutschlands in die Höhe.
BUND: Reserve verdoppeln, Kosten minimieren
Damit die Bundesrepublik das Klimaziel 2020 noch erreichen kann, fordert der BUND eine deutlich umfangreichere
Stilllegung von Braunkohlekraftwerken. Um wenigstens die 22 Mio. Tonnen Emissionsminderung zu erreichen,
müssten analog dem Mengengerüst der Regierung mindestens 5,5 bis 6 GW stillgelegt werden. Auf den
klimapolitisch richtigen Pfad kommen wir aber nur, wenn darüber hinaus noch weitere Kohlekraftwerke stillgelegt
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werden. Die ältesten und emissionsintensivsten Kraftwerke müssten zuerst vom Netz gehen.
Zu den Kosten: Grundsätzlich dürfen nicht solche Kraftwerke auch noch Stilllegungszahlungen erhalten, die
ohnehin und gesichert altersbedingt vom Netz gegangen wären. Die entsprechenden 0,7 GW „Sowieso-Abgänge“
bis 2020 dürfen daher nicht doppelt verbucht und erst recht nicht vergütet werden. Real müssen also auch nach
Koalitionsbeschluss vom 1. Juli insgesamt 3,5 GW bis 2020 vom Netz (2,7 plus 0,7 GW). Die validen „SowiesoAbgänge“ betreffen die Kraftwerke Goldenberg, Frimmersdorf (Blöcke P, Q) und Niederaußem (Blöcke C, D, E, F).
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Diese sind bereits zur Stilllegung angemeldet , werden seit langem vom Betreiber als unwirtschaftlich eingestuft
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Projektionsbericht 2015: http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/mmr/art04-1314_lcds_pams_projections/envvqlq8w/150422_Projektionsbericht_2015_final.pdf, S. 94.
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Agora Energiewende; http://www.agora-energiewende.de/fileadmin/news/2015/Agora_PM_Stromexporte_16072015.pdf
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Vgl. BUND-Abschaltplan (2014):
https://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/klima_und_energie/140828_bund_klima_energie_laufzeitbegrenzung_kohlekraft
werke.pdf
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S. Bundesnetzagentur-Liste „Zu- und Rückbau“:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Erzeu
gungskapazitaeten/Kraftwerksliste/kraftwerksliste-node.html
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oder sind der Bundesnetzagentur angezeigt worden . Die Kostenerstattung für Kraftwerke in der Reserve muss sich
an den realen Betriebskosten orientieren. Einen „goldenen Handschlag“ für Uralt-Meiler darf es nicht geben. Das
wäre der Öffentlichkeit wohl kaum vermittelbar.
Viele Braunkohle-Blöcke werden ihre Altersgrenze – bei einer Laufzeit von 50 und mehr Jahren – bis 2020 deutlich
erreicht haben. Dies betrifft Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 2 GW. Ob sie dann stillgelegt werden, hängt
allerdings auch maßgeblich von betriebswirtschaftlichen Erwägungen ab. Sehr wahrscheinlich aber werden am
Ende die Stromkunden zur Kasse gebeten und zahlen für die Stilllegung von Kraftwerken, die ohnehin in den
kommenden Jahren abgeschaltet worden wären.
Der schmutzige Deal mit der Kohle-Lobby kommt also dem Klima genauso wie den Bürgerinnen und Bürgern teuer
zu stehen. Die bessere, kostengünstigere Alternative wäre der sogenannte Klimabeitrag gewesen, der aber
zugunsten von Einzelinteressen reformunfähiger Konzerne – allen voran RWE – abgesägt wurde. Doch damit dürfte
die Kohle-Branche ein letztes Mal einen Gewinn verbuchen. Denn die heftige politische Auseinandersetzung hat
gezeigt: Der Kohle-Ausstieg steht jetzt auf der Agenda.
Deshalb muss die Regierung endlich langfristig verlässliche und wirksame Maßnahmen ergreifen, damit Kohlestrom
künftig klimaverträglich vom Netz geht. Der BUND setzt sich dabei für die Einführung von Mindestwirkungsgraden
bei Kraftwerken ein, wie sie auch in den Niederlanden eingeführt werden. Großbritannien setzt auf CO2-Standards
für Kraftwerke und einen CO2-Mindestpreis. Klar ist, das aktuelle Modell – den Betreibern jeden Kohlekraftwerksblock teuer einzeln abzuverhandeln – ist keine tragfähige Lösung für den Klimaschutz und die Verbraucher.
Kontakt und weitere Informationen:
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Bundesgeschäftsstelle
Tina Löffelsend
Leiterin Energie- und nationale Klimapolitik
Am Köllnischen Park 1, 10179 Berlin
Email: [email protected]
Fon: + 49 30 275 86-433
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http://www.rwe.com/web/cms/mediablob/en/2076594/data/2300728/1/rwe/investor-relations/events/roadshows-andconferences/2013/RWE-company-presentation-Steps-to-long-term-value-2013-08-14.pdf
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http://www.netzausbau.de/SharedDocs/Downloads/DE/Delta/Szenariorahmen/Kraftwerksliste_2025.pdf?__blob=publicationFile
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