Entgelte für die Systemnutzung Strom Netznutzungs- und Netzverlustentgelt Netzebene 7 Das Netznutzungsentgelt wird in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2012-Novelle 2016 (SNE-VO 2012-Novelle 2016) der Regulierungskommission der E-Control bestimmt und ist von Entnehmern pro Zählpunkt zu entrichten. Das Netzverlustentgelt wird in der SNE-VO 2012-Novelle 2016 bestimmt und ist von Entnehmern und Einspeisern pro Zählpunkt zu entrichten. Die Entgelte werden, sofern nicht besonders ausgewiesen, in Cent/kW, in Cent/kWh bzw. in Form einer Jahresfixpauschale angegeben und gelten für die jeweilige Netzebene. Netzpauschalentgelt Netznutzungsentgelt Cent/kWh Netzleistungsentgelt Cent/kW - Jahresfixpauschale Netznutzungsentgelt 1. gemessene Leistung 2. nicht gemessene Leistung 3. unterbrechbar LP SHT SNT WHT WNT 3.984 2.616 / Jahr - 2,08 3,95 2,68 2,08 3,95 1,57 2,08 3,95 2,68 2,08 3,95 1,57 0,240 0,240 0,240 0,240 Netzverlustentgelt Alle Tarifangaben sind netto ohne Zuschläge und Abgaben. LP: Leistungspreis Die Abkürzung LP wird für Leistungspreis verwendet, wobei die Preisansätze auf die Leistungseinheit "ein kW" bezogen sind. Der Leistungspreis ist auf die Verrechnungsleistung der Netznutzung bezogen. Die Preisansätze gelten je kW und Jahr. Für Netzbenutzer, bei denen keine Messung der Leistung vorgenommen wird, wird für das leistungsbezogene Netznutzungsentgelt eine Pauschale bestimmt. SHT: Sommer Hochtarifzeit Sommer ist der Zeitraum vom 1. April 00:00 Uhr bis 30. September 24:00 Uhr. Die Hochtarifzeit ist die Uhrzeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Das Entgelt ist auf die elektrische Arbeit bezogen, wobei die Preisansätze auf die Arbeitseinheit "eine kWh" bezogen sind. SNT: Sommer Niedertarifzeit Sommer ist der Zeitraum vom 1. April 00:00 Uhr bis 30. September 24:00 Uhr. Die Niedertarifzeit ist die Uhrzeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages. Das Entgelt ist auf die elektrische Arbeit bezogen, wobei die Preisansätze auf die Arbeitseinheit "eine kWh" bezogen sind. WHT: Winter Hochtarifzeit Winter ist der Zeitraum vom 1. Oktober 00:00 bis 31. März 24:00 Uhr des Folgejahres. Die Hochtarifzeit ist die Uhrzeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Das Entgelt ist auf die elektrische Arbeit bezogen, wobei die Preisansätze auf die Arbeitseinheit "eine kWh" bezogen sind. WNT: Winter Niedertarifzeit Winter ist der Zeitraum vom 1. Oktober 00:00 Uhr bis 31. März 24:00 Uhr des Folgejahres. Die Niedertarifzeit ist die Uhrzeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages. Das Entgelt ist auf die elektrische Arbeit bezogen, wobei die Preisansätze auf die Arbeitseinheit "eine kWh" bezogen sind. Unterbrechbar Unterbrechbar wird für den Umstand verwendet, dass der Netzbetreiber berechtigt und technisch dazu in der Lage ist, die Nutzung des Netzes jederzeit oder zu vertraglich vorherbestimmten Zeiten zu unterbrechen. Bei Fragen erreichen Sie uns unter der Serviceline 0800 / 660 661. Gültig ab 1. Jänner 2016, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Salzburg Netz GmbH – Ein Unternehmen der Salzburg AG Firmensitz: Bayerhamerstraße 16, 5020 Salzburg, Österreich, T +43/662/8882-0, [email protected], www.salzburgnetz.at · DVR: 4008744 UID: ATU61848219, Offenlegung nach §14 UGB, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Salzburg · Landesgericht Salzburg, Firmenbuch: FN 265000g Bankverbindung: Raiffeisenverband Salzburg, IBAN: AT66 3500 0000 0004, 5005 BIC: RVSAAT2S
© Copyright 2024 ExpyDoc