Netzentgelt NE7 - Salzburg Netz GmbH

Entgelte für die Systemnutzung Strom
Netznutzungs- und Netzverlustentgelt
Netzebene 7
Das Netznutzungsentgelt wird in der Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2012-Novelle
2016 (SNE-VO 2012-Novelle 2016) der Regulierungskommission der E-Control bestimmt und
ist von Entnehmern pro Zählpunkt zu entrichten.
Das Netzverlustentgelt wird in der SNE-VO 2012-Novelle 2016 bestimmt und ist von Entnehmern und Einspeisern pro Zählpunkt zu entrichten.
Die Entgelte werden, sofern nicht besonders ausgewiesen, in Cent/kW, in Cent/kWh bzw. in Form
einer Jahresfixpauschale angegeben und gelten für die jeweilige Netzebene.
Netzpauschalentgelt
Netznutzungsentgelt
Cent/kWh
Netzleistungsentgelt
Cent/kW - Jahresfixpauschale
Netznutzungsentgelt
1. gemessene Leistung
2. nicht gemessene Leistung
3. unterbrechbar
LP
SHT
SNT
WHT
WNT
3.984
2.616 / Jahr
-
2,08
3,95
2,68
2,08
3,95
1,57
2,08
3,95
2,68
2,08
3,95
1,57
0,240
0,240
0,240
0,240
Netzverlustentgelt
Alle Tarifangaben sind netto ohne Zuschläge und Abgaben.
 LP: Leistungspreis
Die Abkürzung LP wird für Leistungspreis verwendet, wobei die Preisansätze auf die Leistungseinheit "ein kW" bezogen
sind. Der Leistungspreis ist auf die Verrechnungsleistung der Netznutzung bezogen. Die Preisansätze gelten je kW und
Jahr. Für Netzbenutzer, bei denen keine Messung der Leistung vorgenommen wird, wird für das leistungsbezogene Netznutzungsentgelt eine Pauschale bestimmt.
 SHT: Sommer Hochtarifzeit
Sommer ist der Zeitraum vom 1. April 00:00 Uhr bis 30. September 24:00 Uhr. Die Hochtarifzeit ist die Uhrzeit von 6:00
Uhr bis 22:00 Uhr. Das Entgelt ist auf die elektrische Arbeit bezogen, wobei die Preisansätze auf die Arbeitseinheit "eine
kWh" bezogen sind.
 SNT: Sommer Niedertarifzeit
Sommer ist der Zeitraum vom 1. April 00:00 Uhr bis 30. September 24:00 Uhr. Die Niedertarifzeit ist die Uhrzeit von
22:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages. Das Entgelt ist auf die elektrische Arbeit bezogen, wobei die Preisansätze auf die
Arbeitseinheit "eine kWh" bezogen sind.
 WHT: Winter Hochtarifzeit
Winter ist der Zeitraum vom 1. Oktober 00:00 bis 31. März 24:00 Uhr des Folgejahres. Die Hochtarifzeit ist die Uhrzeit
von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Das Entgelt ist auf die elektrische Arbeit bezogen, wobei die Preisansätze auf die Arbeitseinheit "eine kWh" bezogen sind.
 WNT: Winter Niedertarifzeit
Winter ist der Zeitraum vom 1. Oktober 00:00 Uhr bis 31. März 24:00 Uhr des Folgejahres. Die Niedertarifzeit ist die Uhrzeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages. Das Entgelt ist auf die elektrische Arbeit bezogen, wobei die Preisansätze
auf die Arbeitseinheit "eine kWh" bezogen sind.
 Unterbrechbar
Unterbrechbar wird für den Umstand verwendet, dass der Netzbetreiber berechtigt und technisch dazu in der Lage ist,
die Nutzung des Netzes jederzeit oder zu vertraglich vorherbestimmten Zeiten zu unterbrechen.
Bei Fragen erreichen Sie uns unter der Serviceline 0800 / 660 661.
Gültig ab 1. Jänner 2016, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.
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